1. Vorlage Nr.

STADT WIESV CH FB 4 / FG 4.11 / Bildung und Jugend 4.11 / Uwe Maschke Tel.: 383747

7/2015

Aktenzeichen: 453.950

Tagesordnungspunkt: Schulsozialarbeit in VViesloch - Neukonzeption

Beratungsfolge: Ausschuss für Verwaltung, Kultur, Sport und Soziales 21.01.2015

öffentlich

Vorangegangene Beratungen: JGR Sitzung

öffentlich

27.11.2014

Vorschlag der Verwaltung: Kenntnisnahme

Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung: 3 Ja In Form von: LII Pressemitteilung 3 Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) 3 Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen 3 Info-Veranstaltung El Bürgerbeteiligung durch: Nein Begründung:

Beschluss des Ortschaftsrats:

Finanzierung: Im Haushalt stehen unter der Kostenstelle 36.20.02.001 ca. E 110.000.- zur Verfügung. Durch die Förderung von Land und Kreis reduzieren sich die Nettoausgaben auf ca. E 35.000.-

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Begründung: Die Schulsozialarbeit (SSA) ist zu einem der wichtigsten und am meist verbreiteten Instrument in der Jugendsozialarbeit geworden und wird aufgrund der gesellschaftlichen und schulpolitischen Entwicklungen quantitativ zunehmen. Die Schule als Lebensraum für Kinder und Jugendliche über einen Großteil des Tages hinweg bringt große Herausforderungen mit sich und erfordert strukturelle Anpassungen, ohne die eine gute und vernünftige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht gelingen kann. Die gesetzliche Legitimierung bzw. Verpflichtung zur Schulsozialarbeit ergibt sich aus dem § 13 SGB VIII (KJHG) und § 15 (LKJHG) des Landes Baden Württemberg. Im Zuge der finanziellen Förderung der SSA durch das Land und dem Kreis wurden konzeptionelle, strukturelle und organisatorische Bedingungen formuliert, die zusätzlich zu den pädagogischen Leitgedanken eine Überarbeitung der bisherigen Konzeption erfordert. Ergänzt wird diese Konzeption von einer noch intern abzustimmenden Datenschutzvereinbarung. Diese Konzeption basiert auf einer fast 15 jährigen Erfahrung in der SSA, greift den aktuellen Stand in Wiesloch auf und soll als Entwicklungsbasis für die kommenden gesellschaftlichen Veränderungen und Neuerungen im Schulsystem dienen. Anlage:

Konzeption der Schulsozialarbeit in Wiesloch Auswertung der Umfrage zur Schulsozialarbeit 2014

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Sachbearbeitende Fachgruppe: (-(,

Handzeichen.

Datum: 4a

Mitzeichnung durch FB:

Handzeichen:

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Zustimmung Gleichstellungsstelle:

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Zustimmung BM:

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Zustimmung OB:

Handzeichen:

Datum: 43.

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STADT WIESLOCH

Konzeption der

hulsozialar der roßen Kreisstadt fl

Stand: Januar 2015 Erstellt vom Team des Kinder- und Jugendbüros (FG 4.11)

© Stadtverwaltung Wiesloch

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Die Schulsozialarbeit (SSA) ist zu einem der wichtigsten und am meist verbreiteten Instrument in der Jugendsozialarbeit geworden und wird aufgrund der gesellschaftlichen und schulpolitischen Entwicklungen quantitativ zunehmen. Die Schule als Lebensraum für Kinder und Jugendliche über einen Großteil des Tages hinweg bringt große Herausforderungen mit sich und erfordert strukturelle Anpassungen, ohne die eine gute und vernünftige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht gelingen kann. Diese Konzeption basiert auf einer fast 15 jährigen Erfahrung in der SSA, greift den aktuellen Stand in Wiesloch auf und soll als Entwicklungsbasis für die kommenden gesellschaftlichen Veränderungen und Neuerungen im Schulsystem dienen. Inhaltsverzeichiiis 1.- Gesetzlicher Auftrag, Ziele und Grundlagen der Schulsoziarbeit

3

1.1.- Gesetzlicher Auftrag der Schulsozialarbeit

3

1.2.- Ziele der Schulsozialarbeit

3

1.3.- Grundlagen der Schulsozialarbeit

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2.- Schulsozialarbeit an den VVieslocher Schulen in städtischer Trägerschaft

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2.1.- Rückblick

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2.2.- Strukturen

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2.3.- Personal

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3.- Inhalte und Bedarfe an den Wieslocher Schulen

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3.1.- Einzelfallberatung

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3.2.- Soziale Gruppenarbeit

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3.3.- Vernetzung, Schulentwicklung, Gemeinwesen

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3.4.- Niederschwellige Angebote

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4.- Qualitätsmanagement

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4.1.- Dokumentation

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4.2.- Datenschutz

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4.3.- Fortbildung

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5.- Ausblick

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6.- Literatur und Anhang

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6.1.- Literatur

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6.2.- Anhang

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1.- Gesetzlicher Auftrag, Ziele ui.cl Grundlagen toer tchulscziAruE lt 1.1.- GI setzlicher Auftrag der Schulsozia!arbeit Die gesetzliche Legitimierung bzw. Verpflichtung zur Schulsozialarbeit ergibt sich aus dem § 13 SGB VIII (KJHG) und § 15 (LKJHG) des Landes Baden Württemberg. Weiter orientiert sich Schulsozialarbeit an den Zielen und Vorgaben des § 1 Recht auf Erziehung, § 9 Gleichberechtigung und § 14 Jugendschutz des KJHG. Im Rahmen des Verfahrens und der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a KJHG hat die Schulsozialarbeit eine wichtige Aufgabe. Aus diesen Gesetzesteilen ergibt sich der Auftrag, benachteiligten Kindern und Jugendlichen Hilfen zukommen zu lassen, die deren Chancen auf einen gelingenden Übergang von Schule in Beruf und soziale Integration verbessern. Diese Aufgaben sind zudem dort zu erbringen, wo sich die Kinder und Jugendlichen aufhalten. Damit rückt die Schule in den Fokus der Verortung sozialarbeiterischen Handelns. Das Land und der Landkreis unterstützen die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgaben, die diese nach ihrem Ermessen ausüben, indem sie sich an den Personalkosten beteiligen. Durch die Finanzierung in Höhe von 2/3 der Personalkostenlwerden die kommunalen Haushalte entsprechend entlastet. 1.2.- Zi ec

Schulsozialarbeit

Die Ziele der SSA leiten sich aus dem gesetzlichen Auftrag ab. Ganz am Ende eines Schullebens sollte ein Mädchen oder Junge soweit gereift sein, dass es neben den fachlichen Kompetenzen, die die Schule vermittelt, auch im Bereich der sozialen Kompetenzen auf sicheren Beinen steht. Mit Konflikten umgehen zu können, selbstbewusst und selbstkritisch zu sein, Hilfe annehmen und geben zu können, sein Leben selbst in die Hand nehmen zu können und es zu gestalten — das sind die Ziele, derer sich die SSA im Zusammenwirken mit der Schule annimmt.

1 Berechnungsbasis ist für eine 100% Personalstelle ein Aufwand von € 50.000.© Stadtverwaltung Wiesloch

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Dazu ist es nötig, in der Schule ein gutes Lernklima zu schaffen. Der Integration aller Schüler2 in den Schulalltag, dem Wirken gegen Ausgrenzung und Benachteiligung und dem Schaffen eines Gemeinschaftsgefühls kommt die gleiche Bedeutung zu wie der Unterstützung von einzelnen Schülern in Form von Beratung bei persönlichen Problemen, Lernschwierigkeiten, Konflikten mit anderen Schülern, in der Familie oder mit Lehrern und einer innerschulischen sowie außerschulischen Vernetzung und Gemeinwesenarbeit. Daher bedeutet Schulsozialarbeit: • Unterstützung für Kinder und Jugendliche, Mütter und Väter, Lehrer. Sie berät Eltern und Lehrkräfte in Erziehungsfragen und bringt sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule ein. • Schüler erhalten Orientierungspunkte und Hilfestellungen für die Alltagsbewältigung. Dies soll ihre Eigeninitiative fördern und Ehrgeiz wecken. • „Verhaltensoriginelle" Mädchen und Jungen sollen durch sozialpädagogische Hilfeleistungen integriert werden. • Schulsozialarbeit unterstützt das Sozialverhalten, Zusammenleben und die Lernmotivation der Schüler und regt zur Entwicklung von Wertevorstellungen an. o Schulsozialarbeit verbessert die individuellen Chancen von Kindern und Jugendlichen auf einen qualifizierten Abschluss und trägt damit zum besseren Übergang ins Berufsleben bei. o Schulsozialarbeit nimmt eine Brückenfunktion zwischen den Sozialisationsinstanzen Schule und Familie wahr. • Schulsozialarbeit verbessert die Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern. • Schulsozialarbeit trägt zur Kooperation zwischen Schule und Gemeinwesen bei.

Die männlichen Bezeichnungen werden in diesem Text lediglich als Oberbegriff verwendet und schließen die weiblichen Begriffe mit ein. Der Verzicht auf die konsequente Nennung der männlichen und weiblichen Form dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und bedeutet keine Herabsetzung des weiblichen Geschlechts. @ Stadtverwaltung Wiesloch

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1.3.- Grundlagen der Schulsozialarbeit Definition der Sozialen Arbeit (Neufassung an der Generalversammlung des IFSW Juli 2014 in Melbourne)

Soziale Arbeit ist eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, dessen bzw. deren Ziel die Förderung des sozialen Wandels, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit Gestützt auf Theorien zur Sozialen Arbeit, auf Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und indigenem Wissen, werden bei der Sozialen Arbeit Menschen und Strukturen eingebunden, um existenzielle Herausforderungen zu bewältigen und das Wohlergehen zu verbessern. (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. 2014).

Strukturelle Grundvoraussetzungen für das Gelingen der Schulsozialarbeit ist deren Akzeptanz und Förderung durch die Schulleitungen, die Integration des Angebotes der SSA in die Schulkonzepte, die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und die klare Verortung des Angebotes in den Schulen. SSA ist wie jede andere Sozialarbeit auch Beziehungsarbeit. Beziehungen zu Schülern sind ebenso zu pflegen, wie die Beziehungen zu Lehrern, Schulleitung aber auch Eltern. Um diese Beziehungen aufbauen und erhalten zu können bedarf es Zeit. Daher sollen die Schulen, an denen SSA erforderlich ist, mit verlässlichen Präsenzzeiten und angemessenen Umfang (vgl. Pkt.2.3) versorgt werden. Folgende Standards einer effizienten und wirksamen Sozialarbeit, neben den oben erwähnten Prinzipien, müssen gerade auch in der Schule gelten, um eine qualitativ gute Arbeit leisten zu können: Freiwilligkeit: Für die sozialpädagogischen Angebote im Bereich der Einzelfallberatung und Intervention entscheiden sich die Schüler und Eltern in der Regel freiwillig. In diesem Sinne ist die SSA ein weitestgehend niedrigschwelliges Angebot mit „Komm-Struktur". Initiative ergreift die SSA in Absprache mit den Lehrern in Bezug auf Teambuilding, Stärkung der Klassengemeinschaft und anderer sozialer Gruppenarbeit oder zusätzlicher offener Angebote. Konsequenz: Worte müssen Gültigkeit haben. Daher ist bei Absprachen darauf zu achten, dass zunächst wenige Regeln vereinbart werden, die aber durchgehalten werden. Dazu bedarf es auch der Kontrolle.

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Vertraulichkeit: In Beratungsgesprächen gemachte Äußerungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Ausnahmen bestehen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen, bei Gefährdungssituationen oder Straftaten (vgl. Pkt. 4.2). 2.- Schulsozialarbeit an den Wieslocher Scht le in städtisc 'ei Trägerschaft 2.1.- Rückbi Mit der Einrichtung einer Mobilen Jugendarbeit (Streetwork) im Jahr 1999 wurde der Bedarf deutlich, an der Gerbersruhschule Schulsozialarbeit zu installieren. Der Gemeinderat Wiesloch hatte aber schon von Anfang an den Bedarf an allen Schulen gesehen. Daher wurde über den Schwerpunkt an der GSW hinaus SSA auch an der BBR und am OHG angeboten und in den kommenden Jahren fest verortet. Die Versorgung der Grundschulen wurde auf Nachfrage bzw. bedarfsorientiert sichergestellt. Durch die steigende Nachfrage an sozialem Kompetenztraining in den Klassen der BBR und des OHG wurden Kapazitäten der SSA an diesen Schulen erhöht. Gleichzeitig wurden an der GSW aufgrund der reduzierten Schülerzahlen und der Installation des KÜM- / MWProjekts die Verfügungszeiten der SSA verringert. Eine weitere Verstärkung des Trends zu mehr SSA an BBR und OHG ergab sich mit dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung. Gleichzeitig intensivierte man die SSA in der Grundschule, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu intervenieren. 2.2.- Struktueen Wiesloch ist eine Große Kreisstadt mit ca. 25.000 Einwohnern. Neben fünf Grundschulen, davon je eine in Frauenweiler, Baiertal und Schatthausen, gibt es zwei Werkrealschulen. Seit 2013 werden in Baiertal an der Werkrealschule keine neuen Klassen mehr gebildet und sie wird „auslaufen". Als Große Kreisstadt hat Wiesloch eine Realschule (Bertha-BenzRealschule - BBR) und ein Gymnasium (Ottheinrich Gymnasium - OHG). Ebenfalls ansässig ist die Albert-Schweizer-Schule (Förderschule), die Tom-Mutters-Schule (Private Schule für Geistigbehinderte mit einer Abteilung für körper- und zugleich geistigbehinderte Kinder und Jugendliche) und drei Berufsschulen des Kreises — Hubert-Sternberg-Schule, Louise-OttoPeters-Schule und Johann-Philipp-Bronner-Schule.

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Seit dem Schuljahr 2014/2015 hat die Gerbersruh-Werkrealschule den Ganztagesbetrieb aufgenommen und wird ab 2015/2016 nach dem Modell der Gemeinschaftsschule arbeiten. Es ist geplant, alle weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft in einem Schulzentrum zu verorten. Für 2015/2016 ist der Start des Ganztagesbetriebs an der Maria-Sibylla-Merian-Grundschule geplant. 2.3.- Personal Mit Stand September 2014 erreicht die Personalkapazität für die SSA einen Umfang von 230% verteilt auf vier Mitarbeiter/innen — paritätisch besetzt. Im Zuge der Weiterentwicklung der Schulen im Ganztagesschulbereich ist eine weitere Erhöhung der Kapazitäten ab 2015 geplant. Grundsätzlich ist für eine Schule eine Person der „Hauptansprechpartner", wobei bei entsprechendem Bedarf eine gegenseitige Vertretung möglich ist. Insbesondere bei geschlechtsspezifischen Fragen oder Problemstellungen ist der Einsatz eines entsprechenden Kollegen oder einer Kollegin angezeigt. Insgesamt ist die Personalkapazität gemessen an den Richtlinien des KVJS (2014, S.23)3 sehr niedrig. Nach den Förderrichtlinien des KVJS und des RNK werden Stellenanteile (Ausnahmen „Bestandsregelung") unter 50% pro Mitarbeiter nicht gefördert. Allerdings können diese 50% auf bis zu max. drei Schulen aufgeteilt werden. So eine Differenzierung ist nur dann sinnvoll umsetzbar, wenn den Mitarbeitern die Möglichkeit bleibt, bedarfsgerecht Schwerpunkte zu legen. Für die Aufgabenerfüllung der SSA ist ein Studium im sozialen Bereich erforderlich. Die Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit der Stellenbeschreibung nach S 11 TVöD oder höher. Im Sinne der Qualitätssicherung, Mitarbeitergewinnung und Sicherheit sind möglichst unbefristete Stellen zu schaffen. 3.- Inhalte und Bedarfe an den 'Afieslocher Schi ler Die Aufgabenstellungen an die SSA ergeben sich in erster Linie aus der Bedarfslage vor Ort an der jeweiligen Schule. Es wird erwartet, dass die SSA mit den entsprechenden Methoden auf die vorhandenen Problemlagen reagiert. Oberste Priorität hat grundsätzlich die 3Die

Empfehlungen gehen von einem Personalschlüssel von 150 — 200 Schüler/innen pro Stelle an einer Hauptschule aus. Der Bedarf variiert in Abhängigkeit des Schultyps stark.

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Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit, welche die Hauptspektren an Aufgabenfeldern der SSA darstellen. Mit der vorhandenen Personalkapazität (s.o.) werden Schwerpunkte in der Arbeit gesetzt und einige Aufgabenbereiche können nicht in der erwünschten Breite und Tiefe erfüllt werden. Die Kernaufgaben der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe. Daher umfassen ihre Kernaufgaben: • die Einzelfallhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen, • die sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen, die innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit, sowie offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler. (KVJS 2014, S.12)

F-Tn7elfaMberaturig Der Bedarf an Einzelfallarbeit und Beratung ist auch in \Niesloch die quantitativ am meisten in Anspruch genommene Kompetenz. Die Nachfrage an der Realschule aber auch am Gymnasium hat überproportional zugenommen seit die verbindliche Grundschulempfehlung weggefallen ist und Eltern ihre Kinder verstärkt an der BBR oder dem OHG anmelden. Die Inhalte der Einzelberatung orientieren sich an Rat suchenden jungen Menschen und Kindern. In der Regel geht es um Ausgrenzung, um Streit unter den Schülern, um das Verhältnis zu den Lehrkräften, um belastende Verhältnisse im häuslichen Umfeld, um die Freizeitgestaltung oder allgemein um Beziehungsprobleme. Der Vorteil SSA an den Grundschulen anzubieten, liegt in der Chance einer frühzeitigen Intervention. 3.2.- Soziale Gruppenarbeit Ganztagesangebote, verändertes Übergangsverhalten der Schüler nach der Grundschule und weitere Verdichtung und Konzentration von jungen Menschen in immer größeren Schuleinheiten zieht einen großen und steigenden Bedarf an sozialer Gruppenarbeit mit auffälligen Schülern aber auch mit einzelnen Klassen nach sich. Die Bandbreite ist groß und reicht von sozialpädagogischer und spezifischer Mädchen- oder Jungenarbeit, über präventive Angebote zu den Themen Sucht, Gewalt oder Gesundheit/Ernährung hin zu Klassenrat, Teamorientierung und Stärkung des Klassenverbands. © Stadtverwaltung Wiesloch

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3.3.- Vernetzung, Scht ,iitwicklung, GemeinwPsen In Zeiten knapper Ressourcen gewinnt Vernetzung immer mehr an Bedeutung. Hier gilt es im innerschulischen Bereich die Kontakte zu den Lehrern aufzubauen und zu pflegen. Die Zusammenarbeit mit denjenigen, die mit besonderen Funktionen an der Schule (Vertrauenslehrern, Beratungslehrern, ...) betraut sind, hat einen hohen Stellenwert. Über die Schulleitung und Lehrerkonferenzen sind gemeinsame Strategien und Leitfaden zu entwickeln, die im Umgang mit den Schülern ein einheitliches Handeln ermöglichen. Diese Standards — möglichst schulartübergreifend — bieten einen gemeinsamen und verlässlichen Handlungsrahmen, der für alle Beteiligten, Eltern mit einbegriffen, transparent sein muss. SSA hat auch die Möglichkeit über die einzelne Schule hinaus in Kooperation und Vernetzung mit anderen Schulen Aktionen, Angebote und Strukturen zu schaffen. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen, Institutionen und Trägern. Die Mitarbeiter der SSA sind durch die Teilnahme an Arbeitskreisen kommunal und regional vernetzt. 3.4.- Miederschwellige Angebote Insbesondere mit der Entwicklung von Ganztageskonzeptionen bietet sich für die SSA an, auf niederschwelliger Ebene den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Die „freien" Zeitfenster in der Schule bieten die Chance, jenseits von formellen Gesprächen, Terminen oder Erwartungen mit offenen Angeboten Beziehungen aufzubauen, diese zu vertiefen und bei Bedarf in eine Intervention münden zu lassen. Die offenen Angebote orientieren sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen und werden von der SSA initiiert, unterstützt und begleitet. 4.- Qualitätsmanagement SSA wird aufgrund der inzwischen anerkannten positiven Wirkungen und Bedarfe immer weiter ausgebaut. Qualitätsstandards auf vielen Ebenen sind zu formulieren und zu erarbeiten. Wie oben schon aufgegriffen, sind personelle Anforderungen wesentlicher Bestandteil einer gelingenden SSA. Dazu gehören allerdings auch strukturelle räumliche und sächliche Ausstattung. Ein eigenes Zimmer mit Besprechungsmöglichkeiten sowie moderner bürotechnischer Ausstattung gehören ebenso dazu wie ein Budget zur Finanzierung von Projekten. @ Stadtverwaltung Wiesloch

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4.1.- Dokumentation Eine gute Dokumentation ist Grundlage jeder nachvollziehbaren Sozialarbeit. Im Einzelfall ist diese Dokumentation Grundlage in der Kooperation mit externen sozialen Einrichtungen, sei es bei (vom Betroffenen) gewünschter Übergabe an Fachdienste oder als nachvollziehbare Argumentationsbasis bei Einleitung von Maßnahmen in Fällen des §8a KJHG. Um den Tätigkeitsberichten nachzukommen, wird eine einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation über die Fälle der SSA erfolgen, die quantitative wie auch qualitative Aussagen und Rückschlüsse erlaubt. 42.- Datenschutz Diesem Qualitätsmanagement wird eine fundierte Datenschutzregelung zugrunde gelegt. Basis dieser Regelung sind die gesetzlichen Vorgaben zur Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und § 65 SGB VIII. Daraus geht hervor, dass vertrauliche Informationen und Geheimnisse ohne Zustimmung der Betroffenen nicht weitergegeben werden dürfen. 4.3, ortbildun, Für die Einhaltung der Qualitätsstandards ist eine stetige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter wesentlich. Diese orientiert sich an den Notwendigkeiten und Bedarfslagen der Fachkräfte und ihrer Tätigkeitsschwerpunkte. Pädagogische Grundlagen sind Kenntnisse in der Streitschlichtung, Mediation und Mobbingintervention. Hier kommen Ansätze wie der „No Blame Approach" und weitere Interventions- sowie Präventionsprogramme (z.B.: Mobbingpräventionsansatz von Konflikt-Kultur) zum Tragen. Die Implementierung von erlebnispädagogischen Elementen in der sozialen (Gruppen-) Arbeit ist ebenso erforderlich wie Kenntnisse im kommunikationstheoretischen Bereich.

Da die Werkrealschulen zunehmend schrumpfen und sich lernschwache und teilweise auch verhaltensauffällige Schüler in den anderen Schulformen finden, ist die SSA gefordert, dort mit ihren Angeboten fester Bestandteil des Schullebens zu sein. Inwieweit die kommende Gemeinschaftsschule hier eine Entlastung in Bezug auf schulische Problemlagen bringen wird, ist nicht vorher zu sagen. Mit der Etablierung der Ganztags- und

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Gemeinschaftsschule und der damit einhergehenden längeren Verweildauer der Schüler im direkten Umfeld der Schule wird die Herausforderung an die sozialen Kompetenzen der Schüler enorm steigen. Hier kann und muss sich SSA mit ihren Kompetenzen und Angeboten einbringen. Aufgrund der zum Teil beträchtlichen Entwicklungsunterschiede trotz Altershomogenität bedarf es an den Grundschulen einer gut etablierten SSA, um hier angemessen zu agieren. Im Zuge von Ganztagesgrundschulen wird die Bedeutung der SSA, auch als eine der Institutionen, die im Bereich Kindeswohlgefährdung sensibilisiert ist, deutlich zunehmen und entsprechende quantitative Ressourcen müssen zur Verfügung stehen, um zeitnah und angemessen reagieren zu können (vgl. Pkt. 2.3). Es ist festzuhalten, dass die Aufgaben der SSA, sollten sie in der o.g. Form weiter einen verlässlichen Bestand haben, über ausreichende personelle und strukturelle Ressourcen verfügen müssen. Veränderungen im Schulsystem erfordern Anpassungen an die SSA.

6.- Literatur und Anhang 6.1.- Literatur Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. „Grundlagen für die soziale Arbeit des DBSH e.V.. Ethik in der Sozialen Arbeit." (2014). Drilling, Matthias: „Schulsozialarbeit. Antworten auf veränderte Lebenswelten." (2009) Bern: Haupt Verlag. IASSW Aiets: „New Global Definition of Social Work / Review of the Global Definition. (2014) http://www.iassw-aiets.org/ Download am 06.01.2015. KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg): "Schulsozialarbeit in Baden Württemberg." (2014) Stuttgart.

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6.2.- Anhal Auszug aus dem SGB VIII § 13 Jugendsozialarbeit

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

Auszug aus dem LKJHG Baden Württemberg: § 15 Jugendsozialarbeit

(1) Jugendsozialarbeit wendet sich an sozial benachteiligte oder in ihrer individuellen Entwicklung beeinträchtigte junge Menschen, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII vorliegen. Aufgabe ist die Unterstützung beim Übergang von der Schule zum Beruf und die soziale Integration durch möglichst ortsnahe und lebensweltbezogene sozialpädagogische Hilfen, die dort ansetzen, wo sich die jungen Menschen aufhalten. Dazu gehört die Förderung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihre Eingliederung in die Arbeitswelt. (2) Über die Abstimmung mit der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie von Beschäftigungsangeboten hinaus sollen Angebote im Verbund angestrebt werden. (3) Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann das Land im Rahmen seiner Aufgaben nach § 82 SGB VIII nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans 1. Zuschüsse zu den Kosten von Vorhaben der Jugendsozialarbeit, insbesondere der gemeinwesen bezogenen Jugendsozialarbeit, von Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit junger Menschen und von pädagogischen Hilfen für junge Menschen in Jugendwohnheimen, 2. Zuschüsse zu den Kosten von Modellvorhaben der Jugendhilfe sowie 3. Zuschüsse zu Investitionskosten von Jugendwohnheimen gewähren. 0 Stadtverwaltung Wiesloch

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3

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1

(2) Die SSA wirkt sich an mal so, mal so 11,6% 11 der Schule 25 26,3% positiv aus Tendenz zu ja 6,3%

53,7% 51,

86,1%

Ja

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Nein

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Tendenz nein

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(3) Die SSA ist für unsere Schule eine 15 15,8% mal so, mal so große Tendenz zu ja 16,8% 16 Bereicherung 60,0% 57 Ja Nein

4

14,7% 14

Tendenz nein 18,9% 18 42,9%

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38,5% 34,6%

52,8%

mal so, mal so 42,1% 40 Tendenz zu ja 10,5% 10

28,6%

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(4) Die zeitliche Präsenz und Kapazitäten der SSA sind ausreichend

1

9 (5) Die SSA ist in den mal so, mal so 29,5% 28 Schulalltag Tendenz zu ja 41,1% 39 gut integriert Tendenz nein

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2

(6) Den Schüler/innen mal so, mal so 34,7% 33 ist die SSA 30 31,6% bekannt Tendenz zu ja Tendenz nein

28,6%

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23,2% 22 4,2%

4

(7) Die Schüler/innen mal so, mal so 36,8% 35 nutzen die Tendenz zu ja 24,2% 23 SSA Tendenz nein 11,6% 11

28,6%

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26

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100,0% 92,3%

17,9% 17 (8) Ich weiß, wann, wie und 90,5% 86 wo ich die (9) Häufigkeit 217 4,2%

4

95

Rückmeldungen

Umfragezur Schulsozialarbeit 12/2014

28,6%

0,0%

3

(1) Ich weiß bei welchen Tendenz nein Problemen die mal so, mal so 12,6% 12 SSA 47 Unterstützung Tendenz zu ja 49,5% bietet 32,6% 31 Ja

Tendenz nein

42,9%

Fragen

STADT WIESLOCH

Umfrage zur Schulsozialarbeit an den Wieslocher Schulen Zur Auswertung - Erläuterungen Am besten man liest die Tabelle von rechts nach links: Dann findet man in Spalte 1: Die Frage (siehe auch Fragebogen) Spalte 2: Die Anzahl der Lehrer/innen, die mit der entsprechenden Aussage geantwortet haben. Spalte 3: Hier ist der prozentuale Wert über alle Rückmeldungen (95) errechnet. Spalte 4: Hier stehen die Antwortmöglichkeiten Ab Spalte 5: Die Rückmeldungen differenziert nach den einzelnen Schulen. Der Übersichtlichkeit wegen haben wir die Antwortmöglichkeiten „Nein" und Tendenz zu nein" zusammengefasst, ebenso auch „Tendenz zu ja und Ja". Der Wert „mal so, mal so" bleibt stehen. Bei der Spalte 3 wurde keine Zusammenfassung der Antwortmöglichkeiten vorgenommen.

Gesamtbewertung: Mit der Umfrage wollten wir ein Stimmungsbild über und von der SSA an der Schule und hier insbesondere bei den Lehrerinnen und Lehrern abfragen. Insgesamt können wir feststellen, dass die SSA an den Schulen „angekommen" ist und den Lehrerinnen und Lehrern bekannt ist (90,5 % - Frage 8). Dieser Wert deckt sich auch annähernd mit dem Wissen von den Inhalten und Aufgaben der SSA (49,5% und 32,6% bei Frage 1). Ähnlich hohe positive Rückmeldungen ergeben sich bei den Fragen zur allgemeinen Wirkung der SSA an der Schule (Frage 2+3). Wenig aussagekräftig (was vielleicht auch nicht verwundert, weil die Lehrerinnen und Lehrer den Aufwand von einzelnen Interventionen oder Projekten nicht einschätzen können) ist die Rückmeldung zur zeitlichen Kapazität. Auffallend ist trotzdem, dass von den Schulen, an denen die größten Kapazitäten verortet sind (GSW und BBR) ein noch größerer Bedarf gesehen wird. Analog dazu wird an der Schillerschule ein größerer Bedarf gesehen. Aus den Antworten zu der Frage 5 kann abgelesen werden, dass bezgl. der Integration der SSA an den Schulen dort Nachholbedarf besteht, wo die zeitlichen Ressourcen am geringsten sind. Die Rückmeldungen über den Bekanntheitsgrad und Nutzungsgrad der SSA bei den Schülerinnen und Schülern sind insgesamt auch sehr gut. Hier spiegelt sich auch die Größe der Schule und die in Relation dazu der Umfang der SSA wieder. Im Vergleich zu der analog durchgeführten Umfrage Ende 2010 können wir eine insgesamt verbesserte Situation und Wahrnehmung der SSA an den Schulen feststellen.

0 Stadtverwaltung Wiesloch

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Fragebogen

STADT WIESLOCH

Liebe Lehrerinnen und Lehrer, wir, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter von VViesloch werden in Kürze ein überarbeitetes Konzept für unsere Arbeit dem Gemeinderat vorlegen. Über die unten gestellten Fragen wollen wir ein kurzes Feed back aus der Runde der Lehrer/innenschaft an den Gemeinderat weitergeben. Daher die große Bitte, dass Sie sich 2-3 Minuten Zeit nehmen und die neun Fragen in aller Kürze beantworten. Die Teilnahme ist anonym. Bitte geben Sie den Fragebogen im Sekretariat oder ins Fach der Schulsozialarbeiter/In bis zum Donnerstag, 11.12.2014 ab. Eine Auswertung lassen wir Ihnen gerne zukommen. I nein

Ja

Ich weiß, wann, wie und wo ich die SSA erreichen kann Ich habe die Dienste der SSA in den letzten 2 Jahren ... mal in Anspruch genommen. (Bitte in das freie Feld eine Zahl eintragen)

1

2

3

4

Ja, Ganz sicher; Immer; Ichbin absolut einverstanden

häufig, Eigentlich schonrja; meistens

Mal so, mal so; 50:50; ichweiß nicht; Unentsc hieden,

Selten; Kaum; Eigentlich nein;

Nein; Dem stimme ich überhaupt nicht zu; Eher das Gegenteil,

Wir haben die Fragen in einer Aussageform dargestellt und bitten Sie mittels „X" die Ziffern an zu kreuzen, die ihre Meinung am genauesten treffen. Die „1" bedeutet: Nein; Dem stimme ich überhaupt nicht zu; Eher das Gegenteil; Ablehnung Die „2" bedeutet: Selten; Kaum; Eigentlich nein; Die „3" bedeutet: Mal so, mal so; 50:50; ich weiß nicht; Unentschieden; teilweise Die „4" bedeutet: häufig, Eigentlich schon/ja; meistens Die „5" bedeutet: Ja, Ganz sicher; Immer; Ich bin absolut einverstanden

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Ich weiß, bei welchen Problemen die SSA Unterstützung bietet Die SSA wirkt sich an der Schule positiv aus Die SSA ist für unsere Schule eine große Bereicherung Die zeitliche Präsenz und Kapazitäten der SSA sind ausreichend Die SSA ist in den Schulalltag gut integriert Den Schüler/innen ist die SSA bekannt Die Schüler/Innen nutzen die SSA Abgabe bis zum 11.12.2014 im Sekretariat oder ins Fach im Lehrerzimmer des/r Schulsozialarbeiter/in Anregungen, Wünsche Ihrerseits'

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Die Mitarbeiter/Innen der Schulsozialarbeit Ines Calleja-Schaper, Eva Thien, Ralph Neuner, Uwe Maschke Ottheinrich Gymnasium © Stadtverwaltung Wiesloch

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