Urheberrecht Bitte beachten

Urheberrecht – Bitte beachten. © 2017. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesen Downloads bei dem/n jeweil...
Author: Florian Gerber
3 downloads 0 Views 319KB Size
Urheberrecht – Bitte beachten. © 2017. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesen Downloads bei dem/n jeweiligen Autor/en und dem BWGV liegt. Die begründeten Urheberrechte bleiben umfassend vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung z. B. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photomechanischem oder ähnlichem Wege – auch auszugsweise - bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung sowohl des Herausgebers als auch des jeweiligen Autors der Texte und Grafiken. Es ist Seminarteilnehmern und Dritten nicht gestattet, die Unterlagen oder sonstige Veranstaltungsmaterialien zu vervielfältigen.

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.

BWGV Forum Steuerung

Aktuelles aus der Bankenaufsicht Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht in Baden‐Württemberg

1

Aktuelles aus der Bankenaufsicht

„Die Vielfältigkeit des deutschen Bankensystems ist ein wertvolles Gut, das es zu bewahren gilt.“

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 3

Agenda

1.

Kommissionsentwürfe zur Neuregelung der CRR/CRD

2.

Proportionalität

3.

Neue MaRisk

4.

RTF: Weiterentwicklung der RTF‐Konzepte  – Erste Erfahrungen

5.

SREP: Weiteres Vorgehen

6.

NZU: Erste Erfahrungen

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 4

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Veröffentlichung der EU‐Kommission eines umfassenden  Pakets an Vorschlägen zur Reform  der CRR, der CRD, der BRRD  und der SRMR am 23. November 2016 erfolgt  Umsetzung  der wichtigsten noch ausstehenden Elemente des bereits vom  Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) beschlossenen Basel III‐ Regimes in europäisches Recht  Aufnahme neuer Elemente der Proportionalität  In‐Kraft‐Treten: Frühestens 2019

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 5

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Großkreditregime  Kernkapital als neue Bemessungsgrundlage für GK‐Grenzen  15 % GK‐Grenze für Engagements unter G‐SIBs  Änderungen im Meldeumfang und ‐frequenz

❙ Leverage Ratio  Fixe Einführung als risikounabhängige Anforderung von 3 % des Kernkapitals   Erleichterungen bzgl. Anrechnung bestimmter Risikopositionen  (u.a. Durchleitungskredite, öffentliche Förderkredite von Förderbanken,  staatlich garantierte Exportfinanzierungen) 

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 6

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Net Stable Funding Ratio  EU‐Umsetzung des Baseler Standards   Bisherige CRR enthielt nur Meldevorgaben zu Positionen ohne verpflichtende  Einhaltung einer Quote  NSFR‐Kennziffer künftig mindestens 100 %  Abweichungen vom Baseler Papier bezüglich der LCR werden für NSFR analog  übernommen  (z.B. Kategorisierung der hoch liquiden Aktiva)

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 7

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Offenlegung   Umsetzung der erweiterten Anforderungen des BCBS  Abgestufte Offenlegungsanforderungen gemäß Proportionalitätsprinzip

❙ Vergütung  Vergütungsregeln der CRR gelten für alle CRR‐Institute, Ausnahmen für kleine  Institute, z.B. hinsichtlich der Zusammensetzung der variablen Vergütung und  der Dauer des Zurückbehaltungsrechts  EBA‐Mandat für die Erstellung von Leitlinien  Aufsicht kann im Einzelfall strengere Anforderungen anordnen

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 8

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Marktpreisrisiken   Berechnungsmethode • Einführung eines neuen (komplexeren) Standardansatzes • Geänderte Abgrenzung Handelsbuch (z.B. Zuordnungsvorgaben)

 Proportionalitätsprinzip • Erleichterungen für kleine Institute (weiterhin bisherige Regelungen)

❙ Meldewesen   Erleichterungen für kleine Institute

20. Juni 2017

Seite 9

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Ausgewählte Beispiele  für Erleichterungen in der CRR/CRD  für Institute mit BS ≤ 1,5 Mrd. €  Reduzierte Meldefrequenzen COREP/FINREP (jährlich)  Großkredit‐Meldepflichten (jährlich)  Leverage Ratio (jährlich)  Offenlegung Jährliche Meldungen: • Bestimmte Informationen zum Risikomanagement und Governance‐Strukturen  • Vergütung • Bestimmte Informationen zur Eigenmittelausstattung und –anforderungen Halbjährliche Meldungen: • Wesentliche Kennzahlen  20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 10

1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung

❙ Kreditrisiko‐Standardansatz   SME‐Erleichterungsfaktor • KMU‐Faktor wie bisher 76,12 % für Kredite bis 1,5 Mio € • Darüber hinaus gehender Anteil SME Supporting Factor 85 %

 Infrastrukturfinanzierungen • Supporting Factor von 75 %  für Finanzierung von bestimmten  Infrastrukturprojekten bzw.   öffentlichen Vorhaben

❙ Zinsänderungsrisiko  Einführung eines allgemeinen Standardansatzes

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 11

2. Proportionalität

 Umfangreiche und komplexe Regulierung führt zu übermäßiger Belastung  insbesondere kleinerer Institute  Europäische Kommission betont wiederholt, dass sie dem Thema  Proportionalität einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat  Proportionalität innerhalb des Regelwerkes  Erleichterungen zielen auf operative Entlastungen  Die Schwellenwerte für die Erleichterungen sind i.d.R. nicht deckungsgleich mit Abgrenzung LSI

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 12

2. Proportionalität

 Konzept eines eigenen Regelungsbereiches für kleine Banken („Small  Banking Box“) bislang nicht Thema auf EU‐Ebene  Überlegungen von Bundesbank, BaFin und BMF  Leitplanken: 4 Prinzipien zur Diskussion (A. Dombret) •

Differenzierte und kluge Herangehensweise



Keine Maßnahmen, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen könnten



Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Entlastungen und dem Grundsatz  der Gleichbehandlung



Dort ansetzen, wo die Belastungen am höchsten sind

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 13

2. Proportionalität

Proportionalität in  bestehendem Regelwerk stärken

Schaffung einer  „small and simple banking box“

Aktueller Diskussionsstand

 Auf nationaler Ebene • Facharbeitsgruppe mit Vertretern von Bankverbänden, BMF, BaFin und BBk zur  Prüfung beider Ansätze gegründet • Austausch mit anderen Ländern bzgl. möglicher gemeinsamer Herangehensweise  (z.B. AT)

 Auf europäischer Ebene • Punktuelle Berücksichtigung bereits im Rahmen des CRR Review

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 14

2. Proportionalität Proportionalität im Rahmen bestehender Regulierung Vorteile

Nachteile

• Schneller und mit relativ geringem Aufwand  umsetzbar • Aufgreifen des Proportionalitätsgedankens des  CRR/CRD ‐ Regelwerks

• Flickenteppich an Regeln/Ausnahmen • Keine fundamentale administrative Entlastung  kleinerer Banken

Einführung einer Small Banking Box Vorteile • Anforderung wesentlich weniger komplex: stärkere  Entlastung kleinerer Institute in den Bereichen  Compliance und Verwaltungsaufwand

Nachteile • Kein Single Rulebook mehr für alle Banken • Mögliche Wettbewerbsverzerrung

• Risikoadäquate Regulierung: globale Regeln nur für  • Problem der Definition der Trennlinie global aktive Banken • Klippeneffekte je nach Abgrenzung • Klare Trennung der Anforderungen • Höhere Flexibilität wegen des kleineren  Anwendungsbereiches  20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 15

3. Neue MaRisk

❙ Konsultation zur Überarbeitung der Mindestanforderungen  an das Risikomanagement (MaRisk) •

Derzeitige Fassung der MaRisk datiert aus 2012



Novelle ist Reaktion auf Vorgaben des Baseler Ausschusses für  Bankenaufsicht (BCBS), des Financial Stability Boards (FSB) und der  European Banking Authority (EBA)



Veröffentlichung der überarbeiten MaRisk zur Konsultation durch die  BaFin am 18. Februar 2016



Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 27. April 2016

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 16

3. Neue MaRisk

❙ Einführung der Anforderungen an eine Risikokultur • Identifizierung und bewusster Umgang mit Risiken durch Einführung einer „Risikokultur“

❙ Risikotragfähigkeit • Nichtberücksichtigung bestimmter Risiken nur bei nachvollziehbarer Begründung und nur falls  keine sinnvolle Begrenzung durch Risikodeckungspotenzial möglich • Analyse der angewendeten Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung bzgl. ihrer  Stabilität und Konsistenz (bislang nur Analyse der Risiken und deren Aussagekraft)

❙ IT‐Risiken in den Regelungen der MaRisk – BA IT • Angemessene Risikosteuerungs‐ und ‐controllingprozesse auch für IT‐Risiken

❙ Risikodatenaggregation (neues Modul 4.3.4 der MaRisk) ❙ Neu‐Produkt‐Prozess (NPP) 20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 17

3. Neue MaRisk

❙ Auslagerungen (vormals Outsourcing) • Konkretisierung der Auslagerungsdefinition

❙ Liquiditätsrisiken • Erweiterung für große und komplexe Institute (Refinanzierungsplan) 

❙ Interne Revision • Cooling Off‐Phase

❙ Anforderungen an die Risikoberichterstattung (neues Modul  BT 3) • Vollständige, genaue und aktuelle Daten • Gesonderte Berichtspflichten (z.B. RC‐Funktion, Compliance‐Funktion,  Marktbereich…) 20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 18

4. RTF: Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeits-Konzepte Going-Concern ... Sz1

Sz2

Eigenmittel

... ... ZÄR opR MPR AAR

ZÄR opR MPR AAR

SREP

opR MPR AAR

20. Juni 2017



Traditioneller Going‐Concern‐Ansatz  Grundphilosophie: Auch unter widrigen  Umweltbedingungen (Szenarien) sollen  aufsichtliche Kapitalanforderungen  eingehalten werden können  SREP‐Zuschlag erhöht die aufsichtlichen Kapitalanforderungen und engt damit  c.p. den Spielraum im Going‐Concern ein  Prüfen, ob zukunftsfähiger Ansatz

➨ Änderung der Rahmenbedingungen  durch Umsetzung der EBA SREP  Guidelines  RTF‐Leitfaden bedarf  dringender Überarbeitung

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 19

4. RTF: Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeits-Konzepte

❙ Verantwortung für die Entwicklung neuer RTF‐Konzepte  liegt bei den Instituten  Entwicklungsprozess wird von der Aufsicht eng begleitet, es  werden aber keine Lösungen vorgegeben

❙ Going‐concern‐Ansatz kann auch weiterhin von den  Instituten genutzt werden  Die bestehenden Anforderungen an diese Ansätze gelten aber  weiterhin  D.h. der SREP‐Zuschlag ist Bestandteil der aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen   Doppelanrechnung von Risiken als bewusste Entscheidung des  Instituts (auch bisher schon)  Anreiz zur verstärkten Auseinandersetzung mit zukunftsfähigen  Konzepten 20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 20

4. RTF: Erste Erfahrungen

❙ Erfüllung der Meldeanforderungen   Ggü. Vortermin insgesamt besseres Verständnis der Meldeanforderungen   Konsequentere Abbildung des institutsinternen Konzepts in der Meldung  wünschenswert  Rückfragen wegen konzeptioneller Anpassungen zum Meldestichtag

❙ Konsistente Abbildung Risikodeckungspotenzial  Aufgliederung der einzelnen Positionen des Risikodeckungspotenzials  entsprechend der für institutsinterne Steuerung verwendeten  Auswertungen erforderlich

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 21

4. RTF: Erste Erfahrungen

❙ Ansatz der Zinsänderungsrisiken  Berücksichtigung der ZÄR entsprechend der internen Steuerung, keine  Verrechnung mit SREP‐Zuschlag für Zinsänderungsrisiken

❙ Nachmeldungen   Qualitätsgesicherte Meldungen sind Basis für SREP‐Zuschläge,  Nachmeldungen entsprechend Merkblatt nur noch nach Abstimmung mit  der Aufsicht

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 22

5. SREP: Weiteres Vorgehen

❙ SREP: Supervisory Review and Evaluation Process  ‐ Art.  97ff. CRD IV  Aufsicht überprüft Regelungen, Strategien, Verfahren und  Mechanismen der Institute und bewertet  (mögliche) Risiken der Institute,  Risiken eines Institut für das Finanzsystem,  anhand von Stresstests ermittelte Risiken.  und ob die von Instituten angewandten Regelungen, Strategien,  Verfahren und Mechanismen sowie Eigenmittelausstattung und  Liquidität ein solides Risikomanagement und eine solide  Risikoabdeckung gewährleisten   Festlegung der Häufigkeit und Intensität der Überprüfung und  Bewertung (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) Seite 23 20. Juni 2017 Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

5. SREP: Weiteres Vorgehen  Turnus für SREP‐Kapitalfestsetzung orientiert sich an Kategorisierung in  EBA SREP Guidelines 1. Tranche ca. 330

2. Tranche restl. 1300

 Bis Herbst 2017 Versand der Anhörungsschreiben durch BaFin  Danach Anhörung und endgültige Festsetzung  Kapitalmeldung zum nächsten sachgerechten Termin Institute müssen bis zum Erhalt einer SREP‐Kapitalfestsetzung  die Allgemeinverfügung zum ZÄR beachten

 Stresskomponente aus derzeitiger NZU, Zuschläge hieraus in späterem  Verfahren 20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 24

5. SREP: Weiteres Vorgehen

❙ Bisherige Erfahrungen  Ca. 330 Bescheide bereits ergangen 

Zumeist moderate Zuschläge, vereinzelt ist Kapitalbindung beachtlich



In der Regel kaum Auffälligkeiten bei Risikomanagement



Zuschläge im SREP‐Bescheid für ZÄR eher geringer als durch  Allgemeinverfügung

 Anpassungen der betroffenen Institute bei Risikomessung oder  Risikoabdeckung  Keine Veränderung in der aufsichtlichen SREP‐Methodik   Weiterentwicklung der RTF‐Ansätze (Going‐Concern‐Ansatz)

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 25

6. NZU: Erste Erfahrungen Gründung des Fachgremium „LSI Stresstests“ im September 2016 Bundesbank

BaFin

1

Bundesverband  deutscher Banken

1

2

Privatbanken

2

Bundesverband Öffentlicher  Banken Deutschlands Öffentliche Banken

2

Deutscher Sparkassen‐ und Giroverband

1

Bundesverband deutscher  Volks‐ und Raiffeisenbanken

2

Sparkassen Finanz Informatik  GmbH & Co. KG

1

Genossenschaftsverband e.V.

2

Volksbanken

2

Fiducia & GAD IT AG

1

parcIT

2 1 20. Juni 2017

Verband deutscher  Pfandbriefbanken

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 26

6. NZU: Erste Erfahrungen

❙ Vorbereitung und Konzeption der NZU  Mehrere Sitzungen des LSI Fachgremiums im Vorfeld der NZU  Diskussion der Methodik und Erhebungsbögen  Technische Konferenzen mit Industrie  Dry‐Run mit ausgewählten Banken (auch Genossenschaftsbanken)  Auswertung des Dry‐Run (Einreichungen von 16 Instituten,   Kommentierung durch Verbände ‐ 135 Hinweisen zu Methodik und  Erhebungsbögen  Nachgelagerte Besprechung im Fachgremium LSI Stresstests

 Qualitätssicherungsprozess

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 27

6. NZU: Erste Erfahrungen

❙ Durchführung der NZU  Anfragen der Institute über FAQ‐Prozess  Anfragen nach Fristverlängerung  Institutsspezifische Anfragen zu Einzelthemen  Fragen allgemeiner Gültigkeit  Ggf. Neueinreichung

 Wichtige Hinweise zur Steuerung für Institut  Auswertung im Hinblick auf Widerstandfähigkeit der Institute /des Sektors  Zuschläge für Stresskomponente (SREP)

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 28

Manfred Nagel  Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg [email protected] 0711 944‐1314

20. Juni 2017

Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg

Seite 29

Urheberrecht – Bitte beachten. © 2017. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesen Downloads bei dem/n jeweiligen Autor/en und dem BWGV liegt. Die begründeten Urheberrechte bleiben umfassend vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung z. B. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photomechanischem oder ähnlichem Wege – auch auszugsweise - bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung sowohl des Herausgebers als auch des jeweiligen Autors der Texte und Grafiken. Es ist Seminarteilnehmern und Dritten nicht gestattet, die Unterlagen oder sonstige Veranstaltungsmaterialien zu vervielfältigen.

© Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V.

Forum Steuerung Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG bei Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg im Jahr 2016 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg

1

Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen

3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 3

Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen

3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 4

1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016

 Durchführung von insgesamt 13 Prüfungen nach § 44 Abs.1 Satz 2 KWG im genossenschaftlichen Bereich  Überwiegend turnusmäßige Prüfungen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse von Adressenausfallrisiken  Größe der Institute (Bilanzsumme): 100 – 2.400 Mio. EUR  Größe der Prüfungsteams: 2 - 5 Prüfer  Dauer der Vor-Ort-Prüfungen: 8 – 45 Prüfertage  Kosten: 14 – 50 TEUR (Durchschnitt 25 TEUR)  Anzahl Feststellungen je Prüfung:

Gesamt F1 F2 F3 F4

7,1 3,2 3,5 0,3 0,0

(Vj 7,9) (Vj 2,4) (Vj 5,1) (Vj 0,5) (Vj 0,0)

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 5

1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016

Beispiel für einen Prüfungsauftrag: Die Prüfung soll sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation des Kundenkreditgeschäfts gemäß § 25a Abs. 1 KWG erstrecken. Dabei soll durch die Prüfung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Adressenausfallrisiken festgestellt werden, ob Ihr Institut im Bereich des Kundenkreditgeschäftes über geeignete Regelungen zur Überwachung und Steuerung dieser Risiken verfügt. Die Prüfung ist anhand der Regelungen des Abschnittes BTR 1 des Rundschreibens 10/2012 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - vom 14.12.2012 (MaRisk) vorzunehmen. Soweit hierbei die Bestimmungen der Abschnitte AT, BTO Tzn. 1 bis 3 und 5 sowie BTO 1 MaRisk von Bedeutung sind, sind diese ebenfalls heranzuziehen. Von der Prüfung ausgenommen bleiben die Bestimmungen über die Interne Revision (AT 4.4.3) sowie die Anpassungsprozesse bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (AT 8.1) und das Outsourcing (AT 9)

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 6

Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen

3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 7

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Vertretungsregelung  Fehlende Vertretungsregelungen Beispiele: „Die Regelungen des Institutes zur Risikocontrolling-Funktion stehen nicht im Einklang mit AT 4.4.1 Tz. 1 der MaRisk, wonach die Risikocontrolling-Funktion für die unabhängige Überwachung und Kommunikation von Risiken zuständig ist und von Bereichen zu trennen ist, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind.“ „Zudem sind die Vertretungsregelungen für den Markt- und den Marktfolgevorstand entsprechend dem Grundsatz der klaren funktionalen Trennung gemäß BTO Tz. 5 i. V. m. AT 6 Tz. 2 der MaRisk nicht nachvollziehbar dokumentiert.“

Klare Dokumentation der Vertretungsregelungen

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 8

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.2 Risikoklassifizierungsverfahren Sicherstellung der Qualität und der Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren  Kontrollhandlungen vorhanden, aber unzureichend Beispiel: „Durch die geschilderten Maßnahmen zur Überwachung der Datenqualität im Portfolio stellt das Institut entgegen den Anforderungen gemäß BTO 1.4 Tz. 1 der MaRisk nicht ausreichend sicher, dass aussagekräftige Ratingergebnisse ermittelt werden.“

Systematische und vollumfängliche Überwachung der Qualität und Anwendung Bearbeitung der von der Fiducia bereitgestellten Auswertungen „VR-Rating Datenqualität“

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 9

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.3 Sicherheitenbewertung Bewertung von Sicherheiten    

Turnus zur Überprüfung einzelner Sicherheiten zu lang Betragsgrenze für Überprüfungsverzicht zu hoch Fehlende Überprüfung der Angemessenheit der festgelegten Turnusse und Betragsgrenzen Keine dokumentierte bzw. unzureichend durchgeführte Analyse der Erlösquotensammlung

Beispiel: „Das Vorgehen des Institutes entspricht nicht vollumfänglich den Anforderungen des BTO 1.2.2 Tz. 3 der MaRisk, wonach die Werthaltigkeit von Sicherheiten im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart ab einer unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen ist. Zudem ist zur vollständigen Umsetzung des BTR Tz. 2 der MaRisk insbesondere die Angemessenheit der ermittelten Sicherheitenwerte für Immobilien im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Risikoberechnung anhand einer Erlösquotensammlung zu überwachen. “

Konsistente und nachvollziehbare Ableitung der Grenzen Analyse der Erlösquotensammlung

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 10

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.4 Früherkennung von Risiken Herleitung und Festlegung von Früherkennungskriterien  Kriterien (insbesondere in Bezug auf die Risikoklassifizierung) unzureichend  Analysen zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Früherkennungskriterien nicht nachvollziehbar dokumentiert  Verzichtsmöglichkeiten für die Erstellung einer Bestandsaufnahme nicht ausreichend konkret definiert bzw. zu weitgehend. Beispiel: „Entgegen den Anforderungen des BTO 1.3 Tzn. 1 und 3 i. V. m. AT 6 Tz. 2 der MaRisk ist nicht vollständig sichergestellt, dass sämtliche Kreditnehmer, welche unter Risikogesichtspunkten in die Früherkennung von Risiken einzubeziehen sind und bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, rechtzeitig identifiziert werden.“

Nachvollziehbare und angemessene Festlegung der Kriterien und Prozesse Durchführung von Analysen zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Kriterien

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 11

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.5 Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Stille Abwicklung/Zuordnung EWB-Engagements  Unzureichende Regelungen zum Prozess der stillen Abwicklung  Zuständigkeit für EWB-Engagements im Markt Beispiele: „Durch die fehlenden Regelungen zum Prozess der stillen Abwicklung hat das Institut entgegen AT 5 Tz. 1 der MaRisk nicht vollständig sichergestellt, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden.“ „Aufgrund der genannten Vorgehensweise bei Engagements, bei denen Wertberichtigungen gebildet und die der Normal- und Intensivbetreuung am Markt zugeordnet sind, sind die Anforderungen des BTO 1.2.5 Tz. 1 der MaRisk nicht vollumfänglich eingehalten.“

Schriftliche Festlegung geeigneter Prozesse Federführung/Überwachung von EWB-Engagements in der Marktfolge Abgrenzung zum Normalportfolio

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 12

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.6 Strategien Ausgestaltung der Strategien  Ziele nicht ausreichend bzw. nicht ausreichend konkret  Unzureichende Ziel- und Abweichungsanalyse (insb. für qualitative Ziele) Beispiele: „Aufgrund der unkonkreten Zielvorgaben innerhalb der Geschäftsstrategie sind die Vorgaben des AT 4.1 Tz. 2 und 4 der MaRisk, wonach das Institut eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie festzulegen hat und die in der Strategie niedergelegten Ziele so zu formulieren sind, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist, nicht vollständig eingehalten.“ „Die Vorgaben des AT 4.2 Tz. 4 der MaRisk, wonach die Einhaltung der definierten Ziele der Strategie zu überprüfen und Abweichungen ggf. zu analysieren sind, sind bislang nicht vollständig eingehalten.“

Festlegung und Dokumentation konkreter und nachvollziehbarer Ziele Überprüfung der Einhaltung der definierten Ziele Analyse von Abweichungen Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 13

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.7 Risikotragfähigkeit Risikotragfähigkeitskonzeption  Unzureichende Berücksichtigung adverser Entwicklungen oder Szenarien (die sich über mehrere Jahre auswirken) in der Kapitalplanung  Inkonsistenzen zwischen Risikotragfähigkeitsermittlung, Kapitalplanung und Limitsystem Beispiel: „Auf Grund der vorgenannten Mängel sind die Vorgaben des AT 4.1 Tz. 9 der MaRisk, wonach im Rahmen der Kapitalplanung möglichen adversen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen ist und die rechtzeitige Identifizierung eines Kapitalbedarfs gewährleistet werden soll, nicht vollumfänglich erfüllt.“ Berücksichtigung adverser Entwicklungen Berücksichtigung von Veränderungen über den Betrachtungshorizont hinaus Konsistente Berücksichtigung von Annahmen

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 14

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.8 Risikomessung (1) Adressenausfallrisiken  Keine systematische wesentliche Mängel, im Wesentlichen Einzelfehler bei der Risikoanrechnung Beispiel: „Aufgrund der nicht vollständigen Erfüllung der Anforderung des BTR Tz. 2 der MaRisk an die Überprüfung der zur Risikomessung eingesetzten Methoden und Verfahren entsprechen die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für die Adressenausfallrisiken des Kundenkreditgeschäftes nicht vollumfänglich den Anforderungen nach AT 4.3.2 Tz. 2 i. V. m. BTR 1 Tz. 1 der MaRisk.“

Implementierung eines geeigneten internen Kontrollsystems

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 15

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.8 Risikomessung (2) Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiko)  Keine unterjährige Überwachung der Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3  Nutzung von Risikokennziffern bei Fonds: Kein hinreichender Nachweis über die Herleitung der Diversifikationsannahmen und deren Stabilität Beispiel: „Auf Basis dieser Informationen sollte das Institut hinreichend in der Lage sein, beurteilen zu können, welche Grenzen und Schwächen den Verfahren zur Ermittlung der Risikokennziffer innewohnen, ob eine hinreichende Konsistenz zwischen der Risikokennziffern und der institutseigenen Risikoermittlung besteht und ob die verwendeten Diversifikationsannahmen hinreichend stabil sind.“ ggf. unterjährige Überprüfung IDW RS BFA 3 Beurteilung der von den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen zur Risikomessung (vor Kauf!) Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 16

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.9 Stresstests/Berichtswesen (1) Ausgestaltung der Stresstests  Ermittlung des Stresswertes lediglich über erhöhtes Konfidenzniveau  Keine hinreichende Folgejahrbetrachtung  Unzureichende Portfolioabdeckung Beispiel: „Aufgrund der beschriebenen Ausgestaltung der Parametrisierung des Stresstestes 1 und des inversen Stresstestes sind die Vorgaben des AT 4.3.3 Tz. 1 und 3 der MaRisk, wonach angemessene Stresstests für die wesentlichen Risikoarten unter Berücksichtigung der wesentlichen Risikofaktoren und angemessene inverse Stresstests durchzuführen sind, nicht vollständig eingehalten.“

Durchführung angemessener Stresstests Berücksichtigung wesentlicher Risikofaktoren

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 17

2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.9 Stresstests/Berichtswesen (2) Mängel in der Berichterstattung  Berichterstattung an den Aufsichtsrat unvollständig (v. a. Stresstestergebnisse) Beispiel: „Durch die fehlende Berichterstattung über die Ergebnisse aus dem jährlich durchgeführten Stresstest „schwerer konjunktureller Abschwung“ und den inversen Stresstests wird der Aufsichtsrat nicht vollumfänglich über die Risikosituation des Institutes informiert. Die Anforderungen nach AT 4.3.2 Tz. 6 der MaRisk sind damit nicht vollumfänglich erfüllt.“

Berichterstattung über die gesamte Risikosituation des Instituts

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 18

Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen

3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 19

3. Fazit

Wenige systematische Mängel in Bezug auf  Vollständiger und konsistenter Einbezug der wesentlichen Risiken  Nachvollziehbare Ableitung von Vereinfachungsgrenzen  Funktionsfähiges Internes Kontrollsystem

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 20

Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen

3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 21

3. Ausblick Prüfungsjahr 2017

 Nachschauprüfung Adressrisikomessung im Kundenkreditgeschäft bzgl. der Teilaspekte Aufbau- und Ablauforganisation im Verbund  Pilotprüfung Messung Zinsänderungsrisiko

Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 22

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg