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BWGV Forum Steuerung
Aktuelles aus der Bankenaufsicht Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht in Baden‐Württemberg
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Aktuelles aus der Bankenaufsicht
„Die Vielfältigkeit des deutschen Bankensystems ist ein wertvolles Gut, das es zu bewahren gilt.“
20. Juni 2017
Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg
Seite 3
Agenda
1.
Kommissionsentwürfe zur Neuregelung der CRR/CRD
2.
Proportionalität
3.
Neue MaRisk
4.
RTF: Weiterentwicklung der RTF‐Konzepte – Erste Erfahrungen
5.
SREP: Weiteres Vorgehen
6.
NZU: Erste Erfahrungen
20. Juni 2017
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Seite 4
1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Veröffentlichung der EU‐Kommission eines umfassenden Pakets an Vorschlägen zur Reform der CRR, der CRD, der BRRD und der SRMR am 23. November 2016 erfolgt Umsetzung der wichtigsten noch ausstehenden Elemente des bereits vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) beschlossenen Basel III‐ Regimes in europäisches Recht Aufnahme neuer Elemente der Proportionalität In‐Kraft‐Treten: Frühestens 2019
20. Juni 2017
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1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Großkreditregime Kernkapital als neue Bemessungsgrundlage für GK‐Grenzen 15 % GK‐Grenze für Engagements unter G‐SIBs Änderungen im Meldeumfang und ‐frequenz
❙ Leverage Ratio Fixe Einführung als risikounabhängige Anforderung von 3 % des Kernkapitals Erleichterungen bzgl. Anrechnung bestimmter Risikopositionen (u.a. Durchleitungskredite, öffentliche Förderkredite von Förderbanken, staatlich garantierte Exportfinanzierungen)
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1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Net Stable Funding Ratio EU‐Umsetzung des Baseler Standards Bisherige CRR enthielt nur Meldevorgaben zu Positionen ohne verpflichtende Einhaltung einer Quote NSFR‐Kennziffer künftig mindestens 100 % Abweichungen vom Baseler Papier bezüglich der LCR werden für NSFR analog übernommen (z.B. Kategorisierung der hoch liquiden Aktiva)
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1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Offenlegung Umsetzung der erweiterten Anforderungen des BCBS Abgestufte Offenlegungsanforderungen gemäß Proportionalitätsprinzip
❙ Vergütung Vergütungsregeln der CRR gelten für alle CRR‐Institute, Ausnahmen für kleine Institute, z.B. hinsichtlich der Zusammensetzung der variablen Vergütung und der Dauer des Zurückbehaltungsrechts EBA‐Mandat für die Erstellung von Leitlinien Aufsicht kann im Einzelfall strengere Anforderungen anordnen
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1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Marktpreisrisiken Berechnungsmethode • Einführung eines neuen (komplexeren) Standardansatzes • Geänderte Abgrenzung Handelsbuch (z.B. Zuordnungsvorgaben)
Proportionalitätsprinzip • Erleichterungen für kleine Institute (weiterhin bisherige Regelungen)
❙ Meldewesen Erleichterungen für kleine Institute
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1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Ausgewählte Beispiele für Erleichterungen in der CRR/CRD für Institute mit BS ≤ 1,5 Mrd. € Reduzierte Meldefrequenzen COREP/FINREP (jährlich) Großkredit‐Meldepflichten (jährlich) Leverage Ratio (jährlich) Offenlegung Jährliche Meldungen: • Bestimmte Informationen zum Risikomanagement und Governance‐Strukturen • Vergütung • Bestimmte Informationen zur Eigenmittelausstattung und –anforderungen Halbjährliche Meldungen: • Wesentliche Kennzahlen 20. Juni 2017
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1. Kommissionsentwürfe CRR/CRD - Neuregelung
❙ Kreditrisiko‐Standardansatz SME‐Erleichterungsfaktor • KMU‐Faktor wie bisher 76,12 % für Kredite bis 1,5 Mio € • Darüber hinaus gehender Anteil SME Supporting Factor 85 %
Infrastrukturfinanzierungen • Supporting Factor von 75 % für Finanzierung von bestimmten Infrastrukturprojekten bzw. öffentlichen Vorhaben
❙ Zinsänderungsrisiko Einführung eines allgemeinen Standardansatzes
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2. Proportionalität
Umfangreiche und komplexe Regulierung führt zu übermäßiger Belastung insbesondere kleinerer Institute Europäische Kommission betont wiederholt, dass sie dem Thema Proportionalität einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat Proportionalität innerhalb des Regelwerkes Erleichterungen zielen auf operative Entlastungen Die Schwellenwerte für die Erleichterungen sind i.d.R. nicht deckungsgleich mit Abgrenzung LSI
20. Juni 2017
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2. Proportionalität
Konzept eines eigenen Regelungsbereiches für kleine Banken („Small Banking Box“) bislang nicht Thema auf EU‐Ebene Überlegungen von Bundesbank, BaFin und BMF Leitplanken: 4 Prinzipien zur Diskussion (A. Dombret) •
Differenzierte und kluge Herangehensweise
•
Keine Maßnahmen, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen könnten
•
Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Entlastungen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung
•
Dort ansetzen, wo die Belastungen am höchsten sind
20. Juni 2017
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2. Proportionalität
Proportionalität in bestehendem Regelwerk stärken
Schaffung einer „small and simple banking box“
Aktueller Diskussionsstand
Auf nationaler Ebene • Facharbeitsgruppe mit Vertretern von Bankverbänden, BMF, BaFin und BBk zur Prüfung beider Ansätze gegründet • Austausch mit anderen Ländern bzgl. möglicher gemeinsamer Herangehensweise (z.B. AT)
Auf europäischer Ebene • Punktuelle Berücksichtigung bereits im Rahmen des CRR Review
20. Juni 2017
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2. Proportionalität Proportionalität im Rahmen bestehender Regulierung Vorteile
Nachteile
• Schneller und mit relativ geringem Aufwand umsetzbar • Aufgreifen des Proportionalitätsgedankens des CRR/CRD ‐ Regelwerks
• Flickenteppich an Regeln/Ausnahmen • Keine fundamentale administrative Entlastung kleinerer Banken
Einführung einer Small Banking Box Vorteile • Anforderung wesentlich weniger komplex: stärkere Entlastung kleinerer Institute in den Bereichen Compliance und Verwaltungsaufwand
Nachteile • Kein Single Rulebook mehr für alle Banken • Mögliche Wettbewerbsverzerrung
• Risikoadäquate Regulierung: globale Regeln nur für • Problem der Definition der Trennlinie global aktive Banken • Klippeneffekte je nach Abgrenzung • Klare Trennung der Anforderungen • Höhere Flexibilität wegen des kleineren Anwendungsbereiches 20. Juni 2017
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3. Neue MaRisk
❙ Konsultation zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) •
Derzeitige Fassung der MaRisk datiert aus 2012
•
Novelle ist Reaktion auf Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), des Financial Stability Boards (FSB) und der European Banking Authority (EBA)
•
Veröffentlichung der überarbeiten MaRisk zur Konsultation durch die BaFin am 18. Februar 2016
•
Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 27. April 2016
20. Juni 2017
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3. Neue MaRisk
❙ Einführung der Anforderungen an eine Risikokultur • Identifizierung und bewusster Umgang mit Risiken durch Einführung einer „Risikokultur“
❙ Risikotragfähigkeit • Nichtberücksichtigung bestimmter Risiken nur bei nachvollziehbarer Begründung und nur falls keine sinnvolle Begrenzung durch Risikodeckungspotenzial möglich • Analyse der angewendeten Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung bzgl. ihrer Stabilität und Konsistenz (bislang nur Analyse der Risiken und deren Aussagekraft)
❙ IT‐Risiken in den Regelungen der MaRisk – BA IT • Angemessene Risikosteuerungs‐ und ‐controllingprozesse auch für IT‐Risiken
❙ Risikodatenaggregation (neues Modul 4.3.4 der MaRisk) ❙ Neu‐Produkt‐Prozess (NPP) 20. Juni 2017
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3. Neue MaRisk
❙ Auslagerungen (vormals Outsourcing) • Konkretisierung der Auslagerungsdefinition
❙ Liquiditätsrisiken • Erweiterung für große und komplexe Institute (Refinanzierungsplan)
❙ Interne Revision • Cooling Off‐Phase
❙ Anforderungen an die Risikoberichterstattung (neues Modul BT 3) • Vollständige, genaue und aktuelle Daten • Gesonderte Berichtspflichten (z.B. RC‐Funktion, Compliance‐Funktion, Marktbereich…) 20. Juni 2017
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4. RTF: Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeits-Konzepte Going-Concern ... Sz1
Sz2
Eigenmittel
... ... ZÄR opR MPR AAR
ZÄR opR MPR AAR
SREP
opR MPR AAR
20. Juni 2017
❙
Traditioneller Going‐Concern‐Ansatz Grundphilosophie: Auch unter widrigen Umweltbedingungen (Szenarien) sollen aufsichtliche Kapitalanforderungen eingehalten werden können SREP‐Zuschlag erhöht die aufsichtlichen Kapitalanforderungen und engt damit c.p. den Spielraum im Going‐Concern ein Prüfen, ob zukunftsfähiger Ansatz
➨ Änderung der Rahmenbedingungen durch Umsetzung der EBA SREP Guidelines RTF‐Leitfaden bedarf dringender Überarbeitung
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Seite 19
4. RTF: Weiterentwicklung der Risikotragfähigkeits-Konzepte
❙ Verantwortung für die Entwicklung neuer RTF‐Konzepte liegt bei den Instituten Entwicklungsprozess wird von der Aufsicht eng begleitet, es werden aber keine Lösungen vorgegeben
❙ Going‐concern‐Ansatz kann auch weiterhin von den Instituten genutzt werden Die bestehenden Anforderungen an diese Ansätze gelten aber weiterhin D.h. der SREP‐Zuschlag ist Bestandteil der aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen Doppelanrechnung von Risiken als bewusste Entscheidung des Instituts (auch bisher schon) Anreiz zur verstärkten Auseinandersetzung mit zukunftsfähigen Konzepten 20. Juni 2017
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Seite 20
4. RTF: Erste Erfahrungen
❙ Erfüllung der Meldeanforderungen Ggü. Vortermin insgesamt besseres Verständnis der Meldeanforderungen Konsequentere Abbildung des institutsinternen Konzepts in der Meldung wünschenswert Rückfragen wegen konzeptioneller Anpassungen zum Meldestichtag
❙ Konsistente Abbildung Risikodeckungspotenzial Aufgliederung der einzelnen Positionen des Risikodeckungspotenzials entsprechend der für institutsinterne Steuerung verwendeten Auswertungen erforderlich
20. Juni 2017
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Seite 21
4. RTF: Erste Erfahrungen
❙ Ansatz der Zinsänderungsrisiken Berücksichtigung der ZÄR entsprechend der internen Steuerung, keine Verrechnung mit SREP‐Zuschlag für Zinsänderungsrisiken
❙ Nachmeldungen Qualitätsgesicherte Meldungen sind Basis für SREP‐Zuschläge, Nachmeldungen entsprechend Merkblatt nur noch nach Abstimmung mit der Aufsicht
20. Juni 2017
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Seite 22
5. SREP: Weiteres Vorgehen
❙ SREP: Supervisory Review and Evaluation Process ‐ Art. 97ff. CRD IV Aufsicht überprüft Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen der Institute und bewertet (mögliche) Risiken der Institute, Risiken eines Institut für das Finanzsystem, anhand von Stresstests ermittelte Risiken. und ob die von Instituten angewandten Regelungen, Strategien, Verfahren und Mechanismen sowie Eigenmittelausstattung und Liquidität ein solides Risikomanagement und eine solide Risikoabdeckung gewährleisten Festlegung der Häufigkeit und Intensität der Überprüfung und Bewertung (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) Seite 23 20. Juni 2017 Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg
5. SREP: Weiteres Vorgehen Turnus für SREP‐Kapitalfestsetzung orientiert sich an Kategorisierung in EBA SREP Guidelines 1. Tranche ca. 330
2. Tranche restl. 1300
Bis Herbst 2017 Versand der Anhörungsschreiben durch BaFin Danach Anhörung und endgültige Festsetzung Kapitalmeldung zum nächsten sachgerechten Termin Institute müssen bis zum Erhalt einer SREP‐Kapitalfestsetzung die Allgemeinverfügung zum ZÄR beachten
Stresskomponente aus derzeitiger NZU, Zuschläge hieraus in späterem Verfahren 20. Juni 2017
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5. SREP: Weiteres Vorgehen
❙ Bisherige Erfahrungen Ca. 330 Bescheide bereits ergangen
Zumeist moderate Zuschläge, vereinzelt ist Kapitalbindung beachtlich
In der Regel kaum Auffälligkeiten bei Risikomanagement
Zuschläge im SREP‐Bescheid für ZÄR eher geringer als durch Allgemeinverfügung
Anpassungen der betroffenen Institute bei Risikomessung oder Risikoabdeckung Keine Veränderung in der aufsichtlichen SREP‐Methodik Weiterentwicklung der RTF‐Ansätze (Going‐Concern‐Ansatz)
20. Juni 2017
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Seite 25
6. NZU: Erste Erfahrungen Gründung des Fachgremium „LSI Stresstests“ im September 2016 Bundesbank
BaFin
1
Bundesverband deutscher Banken
1
2
Privatbanken
2
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands Öffentliche Banken
2
Deutscher Sparkassen‐ und Giroverband
1
Bundesverband deutscher Volks‐ und Raiffeisenbanken
2
Sparkassen Finanz Informatik GmbH & Co. KG
1
Genossenschaftsverband e.V.
2
Volksbanken
2
Fiducia & GAD IT AG
1
parcIT
2 1 20. Juni 2017
Verband deutscher Pfandbriefbanken
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6. NZU: Erste Erfahrungen
❙ Vorbereitung und Konzeption der NZU Mehrere Sitzungen des LSI Fachgremiums im Vorfeld der NZU Diskussion der Methodik und Erhebungsbögen Technische Konferenzen mit Industrie Dry‐Run mit ausgewählten Banken (auch Genossenschaftsbanken) Auswertung des Dry‐Run (Einreichungen von 16 Instituten, Kommentierung durch Verbände ‐ 135 Hinweisen zu Methodik und Erhebungsbögen Nachgelagerte Besprechung im Fachgremium LSI Stresstests
Qualitätssicherungsprozess
20. Juni 2017
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Seite 27
6. NZU: Erste Erfahrungen
❙ Durchführung der NZU Anfragen der Institute über FAQ‐Prozess Anfragen nach Fristverlängerung Institutsspezifische Anfragen zu Einzelthemen Fragen allgemeiner Gültigkeit Ggf. Neueinreichung
Wichtige Hinweise zur Steuerung für Institut Auswertung im Hinblick auf Widerstandfähigkeit der Institute /des Sektors Zuschläge für Stresskomponente (SREP)
20. Juni 2017
Manfred Nagel, Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht, Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg
Seite 28
Manfred Nagel Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Baden‐Württemberg
[email protected] 0711 944‐1314
20. Juni 2017
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Urheberrecht – Bitte beachten. © 2017. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesen Downloads bei dem/n jeweiligen Autor/en und dem BWGV liegt. Die begründeten Urheberrechte bleiben umfassend vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung z. B. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photomechanischem oder ähnlichem Wege – auch auszugsweise - bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung sowohl des Herausgebers als auch des jeweiligen Autors der Texte und Grafiken. Es ist Seminarteilnehmern und Dritten nicht gestattet, die Unterlagen oder sonstige Veranstaltungsmaterialien zu vervielfältigen.
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Forum Steuerung Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG bei Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg im Jahr 2016 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg
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Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9
Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen
3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 3
Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9
Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen
3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 4
1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016
Durchführung von insgesamt 13 Prüfungen nach § 44 Abs.1 Satz 2 KWG im genossenschaftlichen Bereich Überwiegend turnusmäßige Prüfungen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse von Adressenausfallrisiken Größe der Institute (Bilanzsumme): 100 – 2.400 Mio. EUR Größe der Prüfungsteams: 2 - 5 Prüfer Dauer der Vor-Ort-Prüfungen: 8 – 45 Prüfertage Kosten: 14 – 50 TEUR (Durchschnitt 25 TEUR) Anzahl Feststellungen je Prüfung:
Gesamt F1 F2 F3 F4
7,1 3,2 3,5 0,3 0,0
(Vj 7,9) (Vj 2,4) (Vj 5,1) (Vj 0,5) (Vj 0,0)
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 5
1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016
Beispiel für einen Prüfungsauftrag: Die Prüfung soll sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation des Kundenkreditgeschäfts gemäß § 25a Abs. 1 KWG erstrecken. Dabei soll durch die Prüfung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Adressenausfallrisiken festgestellt werden, ob Ihr Institut im Bereich des Kundenkreditgeschäftes über geeignete Regelungen zur Überwachung und Steuerung dieser Risiken verfügt. Die Prüfung ist anhand der Regelungen des Abschnittes BTR 1 des Rundschreibens 10/2012 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - vom 14.12.2012 (MaRisk) vorzunehmen. Soweit hierbei die Bestimmungen der Abschnitte AT, BTO Tzn. 1 bis 3 und 5 sowie BTO 1 MaRisk von Bedeutung sind, sind diese ebenfalls heranzuziehen. Von der Prüfung ausgenommen bleiben die Bestimmungen über die Interne Revision (AT 4.4.3) sowie die Anpassungsprozesse bei Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (AT 8.1) und das Outsourcing (AT 9)
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 6
Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9
Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen
3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 7
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Vertretungsregelung Fehlende Vertretungsregelungen Beispiele: „Die Regelungen des Institutes zur Risikocontrolling-Funktion stehen nicht im Einklang mit AT 4.4.1 Tz. 1 der MaRisk, wonach die Risikocontrolling-Funktion für die unabhängige Überwachung und Kommunikation von Risiken zuständig ist und von Bereichen zu trennen ist, die für die Initiierung bzw. den Abschluss von Geschäften zuständig sind.“ „Zudem sind die Vertretungsregelungen für den Markt- und den Marktfolgevorstand entsprechend dem Grundsatz der klaren funktionalen Trennung gemäß BTO Tz. 5 i. V. m. AT 6 Tz. 2 der MaRisk nicht nachvollziehbar dokumentiert.“
Klare Dokumentation der Vertretungsregelungen
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 8
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.2 Risikoklassifizierungsverfahren Sicherstellung der Qualität und der Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren Kontrollhandlungen vorhanden, aber unzureichend Beispiel: „Durch die geschilderten Maßnahmen zur Überwachung der Datenqualität im Portfolio stellt das Institut entgegen den Anforderungen gemäß BTO 1.4 Tz. 1 der MaRisk nicht ausreichend sicher, dass aussagekräftige Ratingergebnisse ermittelt werden.“
Systematische und vollumfängliche Überwachung der Qualität und Anwendung Bearbeitung der von der Fiducia bereitgestellten Auswertungen „VR-Rating Datenqualität“
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 9
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.3 Sicherheitenbewertung Bewertung von Sicherheiten
Turnus zur Überprüfung einzelner Sicherheiten zu lang Betragsgrenze für Überprüfungsverzicht zu hoch Fehlende Überprüfung der Angemessenheit der festgelegten Turnusse und Betragsgrenzen Keine dokumentierte bzw. unzureichend durchgeführte Analyse der Erlösquotensammlung
Beispiel: „Das Vorgehen des Institutes entspricht nicht vollumfänglich den Anforderungen des BTO 1.2.2 Tz. 3 der MaRisk, wonach die Werthaltigkeit von Sicherheiten im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung in Abhängigkeit von der Sicherheitenart ab einer unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze in angemessenen Abständen zu überprüfen ist. Zudem ist zur vollständigen Umsetzung des BTR Tz. 2 der MaRisk insbesondere die Angemessenheit der ermittelten Sicherheitenwerte für Immobilien im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Risikoberechnung anhand einer Erlösquotensammlung zu überwachen. “
Konsistente und nachvollziehbare Ableitung der Grenzen Analyse der Erlösquotensammlung
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 10
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.4 Früherkennung von Risiken Herleitung und Festlegung von Früherkennungskriterien Kriterien (insbesondere in Bezug auf die Risikoklassifizierung) unzureichend Analysen zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Früherkennungskriterien nicht nachvollziehbar dokumentiert Verzichtsmöglichkeiten für die Erstellung einer Bestandsaufnahme nicht ausreichend konkret definiert bzw. zu weitgehend. Beispiel: „Entgegen den Anforderungen des BTO 1.3 Tzn. 1 und 3 i. V. m. AT 6 Tz. 2 der MaRisk ist nicht vollständig sichergestellt, dass sämtliche Kreditnehmer, welche unter Risikogesichtspunkten in die Früherkennung von Risiken einzubeziehen sind und bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, rechtzeitig identifiziert werden.“
Nachvollziehbare und angemessene Festlegung der Kriterien und Prozesse Durchführung von Analysen zur Angemessenheit und Wirksamkeit der Kriterien
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 11
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.5 Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Stille Abwicklung/Zuordnung EWB-Engagements Unzureichende Regelungen zum Prozess der stillen Abwicklung Zuständigkeit für EWB-Engagements im Markt Beispiele: „Durch die fehlenden Regelungen zum Prozess der stillen Abwicklung hat das Institut entgegen AT 5 Tz. 1 der MaRisk nicht vollständig sichergestellt, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden.“ „Aufgrund der genannten Vorgehensweise bei Engagements, bei denen Wertberichtigungen gebildet und die der Normal- und Intensivbetreuung am Markt zugeordnet sind, sind die Anforderungen des BTO 1.2.5 Tz. 1 der MaRisk nicht vollumfänglich eingehalten.“
Schriftliche Festlegung geeigneter Prozesse Federführung/Überwachung von EWB-Engagements in der Marktfolge Abgrenzung zum Normalportfolio
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 12
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.6 Strategien Ausgestaltung der Strategien Ziele nicht ausreichend bzw. nicht ausreichend konkret Unzureichende Ziel- und Abweichungsanalyse (insb. für qualitative Ziele) Beispiele: „Aufgrund der unkonkreten Zielvorgaben innerhalb der Geschäftsstrategie sind die Vorgaben des AT 4.1 Tz. 2 und 4 der MaRisk, wonach das Institut eine zur Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie festzulegen hat und die in der Strategie niedergelegten Ziele so zu formulieren sind, dass eine sinnvolle Überprüfung der Zielerreichung möglich ist, nicht vollständig eingehalten.“ „Die Vorgaben des AT 4.2 Tz. 4 der MaRisk, wonach die Einhaltung der definierten Ziele der Strategie zu überprüfen und Abweichungen ggf. zu analysieren sind, sind bislang nicht vollständig eingehalten.“
Festlegung und Dokumentation konkreter und nachvollziehbarer Ziele Überprüfung der Einhaltung der definierten Ziele Analyse von Abweichungen Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 13
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.7 Risikotragfähigkeit Risikotragfähigkeitskonzeption Unzureichende Berücksichtigung adverser Entwicklungen oder Szenarien (die sich über mehrere Jahre auswirken) in der Kapitalplanung Inkonsistenzen zwischen Risikotragfähigkeitsermittlung, Kapitalplanung und Limitsystem Beispiel: „Auf Grund der vorgenannten Mängel sind die Vorgaben des AT 4.1 Tz. 9 der MaRisk, wonach im Rahmen der Kapitalplanung möglichen adversen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen ist und die rechtzeitige Identifizierung eines Kapitalbedarfs gewährleistet werden soll, nicht vollumfänglich erfüllt.“ Berücksichtigung adverser Entwicklungen Berücksichtigung von Veränderungen über den Betrachtungshorizont hinaus Konsistente Berücksichtigung von Annahmen
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 14
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.8 Risikomessung (1) Adressenausfallrisiken Keine systematische wesentliche Mängel, im Wesentlichen Einzelfehler bei der Risikoanrechnung Beispiel: „Aufgrund der nicht vollständigen Erfüllung der Anforderung des BTR Tz. 2 der MaRisk an die Überprüfung der zur Risikomessung eingesetzten Methoden und Verfahren entsprechen die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für die Adressenausfallrisiken des Kundenkreditgeschäftes nicht vollumfänglich den Anforderungen nach AT 4.3.2 Tz. 2 i. V. m. BTR 1 Tz. 1 der MaRisk.“
Implementierung eines geeigneten internen Kontrollsystems
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 15
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.8 Risikomessung (2) Marktpreisrisiken (einschließlich Zinsänderungsrisiko) Keine unterjährige Überwachung der Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 Nutzung von Risikokennziffern bei Fonds: Kein hinreichender Nachweis über die Herleitung der Diversifikationsannahmen und deren Stabilität Beispiel: „Auf Basis dieser Informationen sollte das Institut hinreichend in der Lage sein, beurteilen zu können, welche Grenzen und Schwächen den Verfahren zur Ermittlung der Risikokennziffer innewohnen, ob eine hinreichende Konsistenz zwischen der Risikokennziffern und der institutseigenen Risikoermittlung besteht und ob die verwendeten Diversifikationsannahmen hinreichend stabil sind.“ ggf. unterjährige Überprüfung IDW RS BFA 3 Beurteilung der von den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen zur Risikomessung (vor Kauf!) Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 16
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.9 Stresstests/Berichtswesen (1) Ausgestaltung der Stresstests Ermittlung des Stresswertes lediglich über erhöhtes Konfidenzniveau Keine hinreichende Folgejahrbetrachtung Unzureichende Portfolioabdeckung Beispiel: „Aufgrund der beschriebenen Ausgestaltung der Parametrisierung des Stresstestes 1 und des inversen Stresstestes sind die Vorgaben des AT 4.3.3 Tz. 1 und 3 der MaRisk, wonach angemessene Stresstests für die wesentlichen Risikoarten unter Berücksichtigung der wesentlichen Risikofaktoren und angemessene inverse Stresstests durchzuführen sind, nicht vollständig eingehalten.“
Durchführung angemessener Stresstests Berücksichtigung wesentlicher Risikofaktoren
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 17
2. Feststellungen im Bereich Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.9 Stresstests/Berichtswesen (2) Mängel in der Berichterstattung Berichterstattung an den Aufsichtsrat unvollständig (v. a. Stresstestergebnisse) Beispiel: „Durch die fehlende Berichterstattung über die Ergebnisse aus dem jährlich durchgeführten Stresstest „schwerer konjunktureller Abschwung“ und den inversen Stresstests wird der Aufsichtsrat nicht vollumfänglich über die Risikosituation des Institutes informiert. Die Anforderungen nach AT 4.3.2 Tz. 6 der MaRisk sind damit nicht vollumfänglich erfüllt.“
Berichterstattung über die gesamte Risikosituation des Instituts
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 18
Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9
Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen
3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 19
3. Fazit
Wenige systematische Mängel in Bezug auf Vollständiger und konsistenter Einbezug der wesentlichen Risiken Nachvollziehbare Ableitung von Vereinfachungsgrenzen Funktionsfähiges Internes Kontrollsystem
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 20
Aktuelle Erkenntnisse aus Prüfungen gemäß § 44 KWG Agenda 1. Bankgeschäftliche Prüfungen bei Genossenschaftsbanken im Jahr 2016 2. Feststellungen im Bereich der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9
Geschäftsverteilung/Funktionstrennung Risikoklassifizierungsverfahren Sicherheitenbewertung Früherkennung von Risiken Problemkreditbearbeitung/Risikovorsorge Risikoinventur/Strategien Risikotragfähigkeit Risikomessung Stresstests/Berichtswesen
3. Fazit 4. Ausblick Prüfungsjahr 2017 Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 21
3. Ausblick Prüfungsjahr 2017
Nachschauprüfung Adressrisikomessung im Kundenkreditgeschäft bzgl. der Teilaspekte Aufbau- und Ablauforganisation im Verbund Pilotprüfung Messung Zinsänderungsrisiko
Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg 20./30. Juni 2017 Seite 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christiane Stein, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Baden-Württemberg