A K T U E L L E S A U S D E R A N WA LT S K A N Z L E I D O R DA B R U G G E R J O R D I S
newsletter 2/2016 editorial Wir leben in einer Zeit, in der uns kontinuierlich solche Mengen an Informationen erreichen, dass selbst der Fachkundigste damit gelegent lich überfordert ist. Sogar Höchst gerichte fällen bereits Urteile darüber, wie viel Fachliteratur Fach leuten zumutbar ist. Auch der Gesetzgeber geht be reits auf berechtigte Befürchtungen zu großer Unübersichtlichkeit ein: Statt einer Novelle des Verbraucher kreditgesetzes, die durch zahlreiche Änderungen bestehender Regelun gen zu unübersichtlich geworden wäre, gibt es nun ein eigenes n eues Gesetz zu Hypothekar- und Immo
HYPOTHEKAR- UND IMMOBILIEN2 KREDITGESETZ IN KRAFT
bilienkrediten, das übrigens soeben
sie gibt. Andernfalls drohen Strafen
in Kraft getreten ist. Und im Ver
und Haftungen. Doch müssen Sie
gaberecht beschert eine Novelle vor
all die gesetzlichen Vorgaben wirk
einer weiteren Novelle desselben
lich lesen? Wir übernehmen das für
Gesetzes im selben Jahr Auftrag
Sie: Unsere Experten prüfen, wel
gebern viel zusätzlichen Aufwand.
che Bestimmungen für Sie und Ihr
Es lauern auch Fallen in den Be
Unternehmen von Relevanz sind,
stimmungen zur Rechtzeitigkeit von
und beraten Sie entsprechend.
EUGH ZU WETTBEWERBSVER 6 BOTEN IN EINKAUFSZENTREN
Entscheidungen. All das und mehr
Klarheit zu Inhalt und (Rechts-)
OGH ZU CHINARESTAURANT: 7 FOLGEN FÜR AIRBNB?
haben wir für Sie in diesem News
Folgen
letter zusammengefasst.
bekommen Sie auch bei unseren
Rechtsmitteln gegen gerichtliche aktueller
Bestimmungen
„Clarity Talks“, den Seminaren und Jedes Jahr gibt es tausende Seiten
Podiumsdiskussionen, die wir für Sie
VORSICHT: FALLEN BEI 4 RECHTSMITTELFRISTEN NEU BEI 5 DORDA BRUGGER JORDIS
WARUM PHARMAWERBUNG 8 MIT STUDIEN SCHWIERIG IST VERWALTUNGSAUFWAND 9 DURCH VERGABERECHT-NOVELLE
neuer Bundes- und Landesgesetze
in unseren Kanzleiräumlichkeiten
und hunderttausende Seiten neuer
veranstalten. Melden Sie sich also
EU-Regelungen. Wie die Zeit dafür
an – wir freuen uns auf Sie!
KETTENDIENSTVERTRÄGE NICHT 10 IMMER SITTENWIDRIG
Ihr THOMAS ANGERMAIR
12 CLARITY TALKS
finden? Von all diesen Normen soll ten Sie zumindest wissen, dass es
2
N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
HYPOTHEKAR- UND IMMOBILIEN KREDITGESETZ IN KRAFT Neue Regeln für Kredite an Verbraucher, die hypothekarisch besichert sind oder dem Erwerb einer Immobilie dienen: Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz („HIKrG“) setzt die EU-Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilien kreditverträge für Verbraucher um und ist mit 21.3.2016 in Kraft getreten. Es verdrängt in seinem Anwendungsbereich das erst 2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz („VKrG“), das wiederum die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG umsetzte. bezogene Zahlen genannt werden, muss der Kreditgeber (oder Kreditvermittler) „klar, prägnant und auffallend“ gewisse Standardinformationen angeben. Zen trale Funktion erhält das ESIS-Merkblatt, welches verpflichtend einem Anbot beizufügen ist, wenn • dem Verbraucher zuvor noch kein ESIS-Merkblatt vorgelegt wurde oder • die Merkmale des Anbots von den Informationen abweichen, die in einem früher vorgelegten ESIS-Merkblatt enthalten waren. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren kann aber noch das Informationsformular nach dem VKrG verwendet werden. Außerdem müssen dem Verbraucher während des Vertragsverhältnisses jederzeit allgemeine – aber auch besondere, Der österreichische Gesetzgeber ent-
rechten an einer Immobilie oder e inem
wie Zinssatzänderungen – Informationen
schied sich für ein eigenes Gesetz zu Hy-
Superädifikat dienen ( unabhängig von ei-
zur Verfügung gestellt werden.
pothekar- und Immobilienkrediten und
ner hypothekarischen Besicherung). Aus-
gegen die Einarbeitung in das VKrG, da
drücklich ausgenommen sind bestimmte
Prüfung der Kreditwürdigkeit des
befürchtet wurde, dass die zahl reichen
Arten von Kreditverträgen, wie z.B. Immo-
Verbrauchers
Abweichungen es nur schwer lesbar und
bilienverzehrkreditverträge
(Kreditver-
Der Kreditgeber ist verpflichtet, eine ein-
unübersichtlich machen würden. Das
träge, die mit dem Verkaufserlös der Im
gehende Prüfung der Kreditwürdigkeit
HIKrG hält sich an den Aufbau des
mobilie zurückgezahlt werden) und – ent
des Verbrauchers durchzuführen und
VKrG und dabei möglichst eng an die
sprechend dem VKrG – bestimmte Kredite
Richtlinienvorgaben.
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Resultat eines gerichtlichen Vergleichs
Anwendungsbereich
sind, sowie Wohnbauförderkredite.
Das HIKrG ist auf alle von Unternehmern mit Verbrauchern geschlossenen hypo-
Informationspflichten
thekarisch besicherten Kreditverträge und
Sollten in einer Werbung für Kreditver-
alle Kreditverträge anwendbar, die dem
träge Zinssätze oder sonstige auf die
Erwerb oder dem Erhalt von Eigentums-
Kosten eines Kredits für den Verbraucher
N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
AWARDS
einen Kredit nur dann zu vergeben, wenn
des vorzeitig zurückgezahlten Betrages
es zumindest wahrscheinlich ist, dass der
(0,5 % im letzten Jahr der Laufzeit) be-
Verbraucher zur vollständigen Erfüllung
tragen. Neu ist der gesetzliche Informati-
seiner Pflichten aus dem Kreditvertrag
onsanspruch eines Kreditnehmers, wenn
fähig ist. Eine Kreditvergabe trotz Be-
er beabsichtigt, den Kredit vorzeitig zu-
Der
denken gegen die Bonität stellt nach § 9
rückzuzahlen und dies dem Kreditgeber
gesehene Rechts-
Abs 5 HIKrG eine Pflichtverletzung dar.
mitteilt. Dieser muss den Verbraucher
informationsdienst
Dies steht im Gegensatz zu den Bestim-
dann konkret und mit Mengenangaben
International Law
mungen im VKrG, wo der Kreditgeber bei
über die Auswirkungen einer vorzeitigen
Office (ILO) hat be-
einem negativen oder zumindest zweifel
Rückzahlung informieren und etwaige
reits zum fünften
haften Ergebnis einer Bonitätsprüfung
herangezogene Annahmen klar angeben.
Mal einen Client
BESTE IT-RECHTSBERATER weithin
an
Choice Award an
lediglich einer Warnpflicht unterliegt. Sonstige Bestimmungen
Axel Anderl, Leiter
Bedenkzeit für den Verbraucher
Kopplungsgeschäfte (Verknüpfung eines
des IT-, IP- und
Um Verbraucher vor unnötigem Druck zu
Kreditvertrages an die Inanspruchnahme
Media-Desk
schützen, sieht das HIKrG vor, dass ein An
anderer Finanzprodukte) dürfen, neben
DORDA BRUGGER
bot des Kreditgebers mindestens sieben
der Einschränkung auf bestimmte Pro-
JORDIS, verliehen.
Tage verbindlich bleiben muss. Weist das
dukte, grundsätzlich nur mehr dem
Anderl wurde – wie schon 2014 und
ESIS-Merkblatt Lücken oder Fehler bei
Zweck der Kreditrückzahlung, der Kredit
2015 – für seine Tätigkeit im IT-Bereich
• Sollzinssätzen,
er hal tung oder als Sicherheit dienen.
ausgezeichnet. In den Jahren 2013 und
• effektivem Jahreszins,
Schließlich enthält das neue Gesetz
2012 freuten sich Anderl und sein Team
• zurückzuzahlendem Gesamtbetrag,
auch eine Verwaltungsstrafbestimmung,
über den Österreich-Award im Bereich
• Recht auf vorzeitige Rückzahlung und
die einen Verstoß gegen die HIKrG-
E-Commerce.
• Vorfälligkeitsentschädigung
Bestimmun gen mit Geldstrafen bis zu
auf, dann sieht das HIKrG gesetzliche Re-
EUR 10.000 sanktioniert.
gelungen zu Lasten des Kreditgebers vor,
von
BESTE IMMOBILIENRECHTSBERATER
da sie Versäumnisse des Kreditgebers darstellen. Überdies ist der Verbraucher zum Rücktritt innerhalb von zwei Werktagen ab Vertragserklärung berechtigt,
Tibor Varga
wenn er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Werktagen ab Erhalt des
ist Partner bei DORDA BRUGGER
ESIS-Merkblatts abgab. Wurde kein ESIS-
JORDIS und Experte für Bank- und
Merkblatt übergeben, endet das Recht
Kapitalmarktrecht sowie Gesell -
zum Rücktritt spätestens einen Monat
schaftsrecht.
nach Zustandekommen des Vertrags.
[email protected]
„DORDA BRUGGER JORDIS bietet die beste Immobilienrechtsberatung Öster
Vorzeitige Rückzahlung
reichs.“ Zu diesem Ergebnis kam das
Die Regelungen des HIKrG zur Kündi-
renommierte
britische
Finanzmagazin
EUROMONEY in seiner Umfrage „Real
gung und vorzeitigen Rückzahlung entsprechen grundsätzlich den Regelungen
Christoph
Estate Survey“, für die es 2015 mehr als
des VKrG für Hypothekarkreditverträge.
Hilkesberger
1.700 Antworten von Experten aus Europas
So darf etwa keine Vorfälligkeitsentschä-
Immobilienwirtschaft
einholte.
digung für eine Periode ohne Fixzinssatz
ist Anwalt bei DORDA BRUGGER
Stefan Artner, Leiter des Real Estate Desk
verlangt werden oder wenn der zurück-
JORDIS und auf Bankrecht, Gesell-
von DORDA BRUGGER JORDIS, und sein
gezahlte Betrag EUR 10.000 in einem
schaftsrecht und Umstrukturierun-
Team hatten bereits 2014 das begehrte
Zeitraum von zwölf Monaten nicht über-
gen spezialisiert.
EUROMONEY-Prädikat als beste Immobi-
steigt. Auch darf diese höchstens 1 %
[email protected]
lienrechtsexperten Österreichs erhalten.
3
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N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
VORSICHT FRISTENFALLEN! NEUE ENTSCHEIDUNGEN ZU RECHTSMITTELFRISTEN Rechtsanwälte verkehren seit geraumer Zeit mit den Gerichten im elektronischen Rechtsverkehr (ERV), der nicht mit gewöhnlicher E-Mail-Korrespondenz verwechselt werden darf. Aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen zeigen, dass es hier einige Fallen und schwer verständliche Regelungen gibt. im Postweg erfolgte. Doch galt in diesem Fall nicht der folgende Montag als Zustelltag, sondern bereits der Freitag selbst. Der inzwischen wieder bevollmächtigte Rechtsanwalt beachtete dies nicht und brachte den Revisionsrekurs deshalb verspätet ein. Der 6. Senat des OGH hatte wegen der ungleichen Definition des Zustelltags Bedenken und stellte daher an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, die Bestimmungen
als
verfassungswidrig
aufzuheben (6 Ob 73/15a). Keineswegs schwebte dem OGH vor, die den Rechtsanwälten zustehenden Fristen zu verkürzen. Ziel war vielmehr, allen Empfängern, ob nun per Post oder ERV, gleich lange Fristen zur Verfügung zu stellen. Rechtsmittel gegen gerichtliche Entschei-
der auf das Einlangen in den elektroni-
Der Verfassungsgerichtshof (G 325/2015)
dungen sind generell fristgebunden. Be-
schen Rechtsverkehr folgende Werktag“
teilte diese Bedenken nicht, sondern
sonderes Augenmerk ist dem Beginn der
angenommen. Samstag gilt dabei nicht
sah die gesetzliche Regelung als sach-
Rechtsmittelfrist zu widmen, also dem An-
als Werktag. So legt es der am 1.5.2012
lich gerechtfertigt an. Es bleibt also da-
fang jenes Zeitraums, der dem Rechtsan-
in Kraft getretene § 89d Abs 2 des Ge-
bei: Wenn der Postbote ein gerichtliches
walt zur Bearbeitung zur Verfügung steht.
richtsorganisationsgesetzes (GOG) fest.
Schriftstück dem Empfänger übergibt, ist
Wird einem Rechtsanwalt etwa an einem
OGH und VfGH zum Beginn einer
Freitag zu beliebiger Uhrzeit eine gericht-
Rechtsmittelfrist
liche Entscheidung zugestellt, dann gilt
Beim Obersten Gerichtshof (OGH) war
normalerweise erst der folgende Montag
nun ein Fall anhängig, wo die in einem
als Zustelltag, sofern dieser kein Feier-
Außerstreitverfahren
tag ist. Wann der Rechtsanwalt die Ent-
pflicht in zweiter Instanz unterlegene
scheidung abruft und liest, hat keine Be-
Partei zwar zunächst anwaltlich vertre-
deutung. Denn als Zustellungszeitpunkt
ten war, aber genau nicht bei Zustellung
elektronisch übermittelter gerichtlicher
dieser Entscheidung aus zweiter Instanz,
Erledigungen und Eingaben wird „jeweils
die ganz konventionell an einem Freitag
dieser Tag auch der Zustelltag. Wenn das
ohne
Anwalts-
Schriftstück beim Rechtsanwalt im elekt-
N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
ronischen Rechtsverkehr einlangt, ist das
ein Erkenntnis des BVwG an den Ver-
en immer eine Frist bis 24:00 Uhr zur Ver-
Zustelldatum erst der nächste Werktag,
waltungsgerichtshof (VwGH) ist beim
fügung steht, wäre dringend geboten!
wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.
BVwG
im
elektronischen
Rechtsver-
kehr einzubringen. Doch geht dies nur
Christian Schöller ist Rechtsanwaltsan
Unklarheit auch über Ende von
während der BVwG-Amtsstunden, die
wärter bei DORDA BRUGGER JORDIS.
Rechtsmittelfristen
in seiner Geschäftsordnung von 8:00
Auch über das Ende der Frist, die dem
Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt sind. Der
Rechtsanwalt
eines
VwGH bestätigte dies und sah sich nicht
Rechtsmittels im ERV zur Verfügung
zur
Einbringung
ver anlasst, ein Normprüfungsverfahren
steht, herrscht keineswegs Klarheit.
beim Verfassungsgerichtshof einzuleiten
Herbert Pimmer
(Ra 2014/01/0198-8). ist Of Counsel bei DORDA BRUG-
Während es im Zivilprozess selbstverständlich ist, dass die elektronische Ein-
Warum ERV-Eingaben bei den ordentli-
GER JORDIS, zuvor war er lange
gabe bis unmittelbar vor 24:00 Uhr des
chen Gerichten (bis 24:00) und beim Bun-
Zeit Senatspräsident beim OGH. Er
letzten Tages der Frist eingebracht wer-
desverwaltungsgericht (bis 15:00) unter-
ist Experte für Zivilprozessrecht und
den kann, ist die Rechtslage in den Ver-
schiedlich behandelt werden müssen, ist
Gesellschaftsrecht.
fahren vor dem Bundesverwaltungsge-
schwer nachvollziehbar. Eine einheitliche
[email protected]
richt (BVwG) anders: Die Revision gegen
gesetzliche Regelung, wonach den Partei-
NEU BEI DORDA BRUGGER JORDIS Heinrich Kühnert ist seit März 2016
Lisa Kulmer verstärkt seit März 2016
Cattina Leitner, langjährige Richterin
Partner und neuer Leiter des C ompetition
als Anwältin das Arbeitsrecht-Team von
und Universitätsrätin in Graz, steht seit
& Antitrust Desk bei DORDA BRUGGER
DORDA BRUGGER JORDIS. Sie ist Exper-
April 2016 den Mandanten von DORDA
JORDIS. Er folgt damit auf Stephan Pols-
tin für Arbeits- und Sozialrecht, Outsour-
BRUGGER JORDIS als Beraterin zur Ver
ter, der DORDA BRUGGER JORDIS auf
cing und Umstrukturierungen. Schon
fügung. Sie ist seit 2015 von ihrer Position
eigenen Wunsch verlässt, der Kanzlei
während ihres Studiums sammelte sie
im Landesgericht für Zivilrechtssachen
aber freundschaftlich verbunden bleibt.
Berufserfahrung bei DORDA BRUGGER
Graz, wo sie seit 2002 Richterin ist, ka-
Heinrich Kühnert war seit 2014 Partner
JORDIS. Von 2011 bis 2015 war sie bei
renziert. Sie wird bei DORDA BRUGGER
der Kanzlei bpv Hügel, der er 2011 als
DORDA als Rechtsanwaltsanwärterin mit
JORDIS als Rechtsanwaltsanwärterin mit
Rechtsanwalt beitrat. 2005-2011 war
Fokus Arbeitsrecht im Einsatz. Tieferge-
den S chwerpunkten Gesellschafts-, Stif-
er bei Freshfields Bruckhaus Deringer
hende Kenntnisse in diesem Fachgebiet
tungs- und Universitätsrecht tätig sein.
in Wien und in Washington, D.C., tätig.
erwarb sie auch von 2008 bis 2009 als
Seit 2008 ist sie Vorsitzende des Univer-
Zuvor arbeitete er im Juristischen Dienst
wissenschaftliche Mitarbeiterin des Ins
sitätsrats der Medizinischen Universität
der Europäischen Kommission in Brüssel
ti tuts für Österreichisches und Europä
Graz und seit 2010 Mitglied des Finanz-
(2004-2005). Kühnert ist Absolvent der
isches Arbeits- und Sozialrecht der Wirt-
kuratoriums der Akademie der Wissen-
Universität Wien (Mag. iur. 2001, Dr. iur.
schaftsuniversität Wien. Lisa Kulmer
schaften in Wien. Cattina Leitner ist Ab-
2004) und der Uni-
studierte Rechts-
solventin der Karl-
versity of Oxford
wissenschaf ten
Franzens-Univer-
(M.Jur. 2004). Er
an der Universität
sität Graz (Dr. iur.
ist Autor zahlrei-
Wien (Mag. iur.
1987) und seit
cher Fachpublika-
2008)
ist
2004 Vorsitzende
tionen im Wett-
Autorin mehrerer
der Schiedskom-
bewerbs-
Fachpublikationen
mission
im Arbeitsrecht.
Universität.
Kartellrecht.
und
und
dieser
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N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
EUGH ZU WETTBEWERBSVERBOTEN IN EINKAUFSZENTREN:
KEINE KARTELLRECHTSWIDRIGKEIT BEI MIETVERTRÄGEN Im Gegensatz zu gewachsenen Einzelhandelsgebieten, wie etwa Einkaufsstraßen, werden Einkaufszentren als Einheit geplant und verwaltet. Ziel des Betreibers ist es, eine möglichst hohe Kundenfrequenz sicherzustellen. Neben der Erreichbarkeit und dem Design des Einkaufszentrums kommt es dabei auch auf die richtige Zusammenstellung der Geschäfte an. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt nun Klarheit zu bisher vermuteten Wettbewerbsbeschränkungen für Mieter und Betreiber von Einkaufszentren. Nachweis konkreter Abschottungswirkung erforderlich In seinem Urteil in der Sache Maxima Latvija hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun für eine wichtige Klarstellung gesorgt. Maxima ist eine der größten Supermarktketten in Lettland. Eine Reihe von Einkaufszentren hatten Maxima als Ankermieterin Zustimmungsrechte zur Ver mietung von Geschäftsflächen an Dritte eingeräumt. Die lettische Wettbewerbsbehörde erachtete diese Klauseln als „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Kartellverbots. Klauseln, die in die Kategorie der bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen fallen, gelten als wettbewerbswidrig, ohne dass es einer Beschränkungen in
Derartige Klauseln schränken die Freiheit
Einkaufszentrumsverträgen
des Mieters bei der Standortwahl oder,
In Verträgen zwischen Betreibern von
im umgekehrten Fall, die Freiheit des Be-
Der EuGH kam in seinem Urteil zum ge-
Einkaufszentren und Mietern finden sich
treibers bei der Vergabe von Geschäfts-
genteiligen Ergebnis. Derartige Zustim-
regelmäßig Bestimmungen, die sicher-
lokalen ein.
mungsrechte seien nicht schon ihrem
stellen sollen, dass dieses Ziel erreicht
Prüfung ihrer Auswirkungen bedarf.
Wesen nach als schädlich für das gute
wird. Beispielsweise können Betreiber
Solche Eingriffe in die Handlungsfrei-
Funktionieren des Wettbewerbs anzu-
ihren Mietern untersagen, in einem ge-
heit einer Partei bedeuten jedoch nicht
sehen. Sie können daher nicht als be-
wissen Umkreis um das Einkaufszentrum
automatisch, dass der Wettbewerb be-
zweckte
weitere Geschäfte zu betreiben („Radius
schränkt und die Verbraucher geschä-
qualifiziert werden. Zustimmungsrechte
klausel“). Umgekehrt können Anker
digt werden. Vielmehr können sie auch
wie die Maxima eingeräumten verstoßen
mieter Einfluss auf die Zusammenstellung
Vorteile mit sich bringen, indem sie etwa
vielmehr nur dann gegen das Kartellver-
der Geschäfte im Einkaufszentrum erlan-
Investitionen seitens des Betreibers oder
bot, wenn eine detaillierte Prüfung des
gen, beispielsweise indem ihnen ein Zu-
des Mieters erleichtern. Die Frage, wie
wirtschaftlichen und rechtlichen Zusam-
stimmungsrecht zur Vermietung von Ge-
derartige Klauseln kartellrechtlich zu be-
menhangs ergibt, dass sie erheblich zur
schäftsflächen an Dritte eingeräumt wird.
trachten sind, war jedoch lange unklar.
Abschottung des Marktes beitragen.
Wettbewerbsbeschränkungen
N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
Dies entspricht den Urteilen des OGH zu Radiusklauseln, also jenen Klauseln, die es Mietern untersagen, in einer gewissen Distanz um das Einkaufszentrum weitere Geschäfte zu betreiben. Zwar hat der OGH bislang eine Festlegung, ob es sich
AIRBNB – ODER WAS EINE BANKFILIALE MIT EINEM CHINA RESTAURANT ZU TUN HAT
dabei um „bezweckte“ Wettbewerbs beschränkungen handelt, unterlassen.
Ausgangspunkt einer Entscheidung
Im Ergebnis hat er die vom Kartellgericht
des Obersten Gerichtshofs (OGH)
durchgeführte detaillierte Prüfung der
war ein Ge bäude mit einem Chi-
Auswirkungen solcher Klauseln, welche
narestaurant und einer ehemali-
bei bezweckten Wettbewerbsbeschrän-
gen Bankfiliale. Der Eigentümer
kungen nicht erforderlich wäre, jedoch
der ehemaligen Bankfiliale startete
bestätigt.
nun ebenfalls ein Chinarestaurant. Selbst wenn dies immer schon ein
Ausblick
Geschäftslokal war, so der OGH,
Vorsicht bei der Vertragsgestaltung ist
überschreitet die Umwandlung in
allerdings auch nach Maxima Latvija ge-
ein zweites Chinarestaurant die
boten, insbesondere wenn die Parteien
Grenzen des Verkehrsüblichen. Und
selbst über hohe Marktanteile verfügen
hätte daher der Zustimmung des Ei-
oder derartige Klauseln auch von ihren
gentümers des schon älteren China-
wesentlichen Wettbewerbern angewen-
restaurants bedurft.
det werden. Das Urteil des EuGH hat aber große Bedeutung für die Beweislast.
Was das mit einer Wohnungsvermietung
len Sie daher eine Wohnung über Airbnb
Denn leitet die Wettbewerbsbehörde ein
à la Airbnb zu tun hat? Auch hier ist wich-
oder eine andere Plattform „touristisch“
Verfahren ein, dann muss nun die Behör-
tig, wie die Wohnung im Rahmen des be-
vermieten, so sollten Sie in den Vermie-
de den Nachweis wettbewerbswidriger
stehenden Wohnungseigentums genützt
tungsbedingungen dafür sorgen, dass
Auswirkungen erbringen.
werden darf. Und welche Nutzung der
andere Hausbewohner möglichst nicht
Zustimmung der anderen Eigentümer be-
beeinträchtigt werden, z.B. durch Rauch-
Mindestens ebenso wichtig ist aber die
darf, gerade wenn viele Objekte in einem
verbote, Hinweis auf Ruhezeiten und
Bedeutung für Verfahren zwischen Be-
Haus als Wohnungen und nicht als Ge-
eine Hausordnung sowie die Festlegung
treiber und Mieter: Jene Partei, die sich
schäftsräume gewidmet sind. Wird eine
von An-/Abreisezeiten. Und Sie müssen
auf die Wettbewerbswidrigkeit einer sol-
Wohnung oft als „Serviced Apartment“
– natürlich neben Einhaltung etwaiger
chen Klausel beruft, trifft hierfür auch
kurzfristig vermietet (laut OGH: 3 bis 7
steuerlicher und gewerberechtlicher Vor-
die Beweislast. Eine Vermutung, dass sol-
Tage), liegt eine Widmungsänderung in
gaben – die Zustimmung aller anderen
che Klauseln grundsätzlich gegen Kar-
eine Geschäftsräumlichkeit vor, der laut
Hausmiteigentümer erlangen oder die
tellrecht ver stoßen und damit nichtig
Wohnungseigentumsgesetz
Zustimmung durch Antrag bei Gericht
sind, besteht also nicht.
sämtliche
an deren Wohnungseigentümer zustim-
ersetzen lassen.
men müssen. Denn eine solche Widmungsänderung könnte schutzwürdige Interessen der anHeinrich Kühnert
deren Eigentümer gefährden; die bloße
Stefan Artner
Möglichkeit dazu reicht bereits. So könnte ist Partner bei DORDA BRUGGER
es im Haus etwa ständig wechselnde
ist Partner bei DORDA BRUGGER
JORDIS und Leiter des Competition
hausfremde Personen geben, übermäßi
JORDIS und Leiter des Real Estate
& Antitrust Desk der Kanzlei.
gen Lärm, lautes Kofferrollen in der
Desk der Kanzlei.
[email protected]
Nacht, übervolle Mülltonnen etc. Wol-
[email protected]
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WER LESEN KANN, IST KLAR IM VORTEIL! ODER WARUM WERBUNG MIT STUDIEN SCHWIERIG IST In der an Fachkreise gerichteten Werbung für Arzneimittel spielt die Verwendung von Studien eine wichtige Rolle. Nur so können in der Werbung verwendete medizinische Aussagen ausreichend wissenschaftlich belegt und damit dem Gebot der Zitatwahrheit gemäß § 55 des Arzneimittelgesetzes (AMG) entsprechen. Aus Deutschland kommen rechtliche Klarstellungen, wie dies in der Praxis auszusehen hat. Denn die österreichische Rechtsprechung
richt Köln (6.2.2015, 6 U 110/14), dass die
hingewiesen hatte. Das Oberlandesge-
ist – wohl mangels einschlägiger zu ent-
Werbung für Arzneimittel mit einer unver-
richt Hamburg entschied (26.2.2015, 3 U
scheidender Fälle – diesbezüglich nicht
öffentlichten Studie, ohne auf den Um-
104/13), dass der aufklärende Hinweis in
weiter gekommen als festzuhalten, dass
stand der fehlenden Veröffentlichung hin-
der Studie nicht ausreichend sei. Es beste-
Fußnoten und Sternchenhinweise in der
zuweisen, grundsätzlich irreführend ist.
he nämlich die Gefahr, dass der Adressat
Wissenschaft üblich und dem Fachkreis
Der Hinweis auf die fehlende Veröffent-
– selbst dann, wenn ihm die Studie über-
bekannt sind (OGH 28.9.2006, 4 Ob
lichung muss so unmissverständlich und
lassen wird – lediglich die im Blickfang
233/06b). Weil aber das richtige Zitieren
eindeutig erfolgen, dass er für den Adres-
stehende Zusammenfassung zur Kenntnis nimmt. Überdies hob das Gericht hervor, dass die Studie in Englisch verfasst war, was zumindest große Teile des Fachkreises davon abhalten könnte, die Studie zur Gänze durchzulesen (!). Fazit Zusammengefasst muss man nach der Lektüre dieser Entscheidungen somit zum Schluss gelangen, dass Ärzte bei Studien nur mehr die Zusammenfassung lesen und auch dann offenbar nur, wenn diese nicht auf Englisch ist. Die werbenden Unternehmen werden sich daher in Zukunft damit anfreunden müssen, dass
von Studien in der Arzneimittelwerbung
saten der Werbung ohne weiteres wahr
dem Fachkreis – entsprechend dem all-
über die Verwendung eines Sternchen-
nehmbar ist. Der Hinweis „data on file“ ge-
gemein herrschenden Zeitgeist – die voll-
hinweises weit hinausgeht, ist mit sol-
nüge dafür nicht, weil dadurch nur besagt
ständige und verständige Lektüre medi-
chen Entscheidungen für die Praxis nichts
werde, dass ein bestimmter „Daten be -
zinischer Texte offenbar nicht mehr zu-
gewonnen. Wichtige Hinweise liefern
stand“, nicht aber eine komplette Studie,
gemutet werden kann.
jährlich die deutschen Gerichte, so etwa
bei einem Unternehmen verfügbar sei.
im Jahr 2015 mit zwei Entscheidungen, die auch für die österreichische Praxis re-
Englischsprachige Studien nicht zur
levant sind.
Gänze lesbar? Francine Brogyányi
In diesem Fall hatte das beklagte Unter„data on file“ als Hinweis irreführend
nehmen zu Werbezwecken dem Fachkreis
Ausgangspunkt für diese Entscheidung
eine englischsprachige Studie zur Ver
ist Partnerin bei DORDA BRUGGER
war die Werbung mit einer unveröffent-
fügung gestellt, die im Text – nicht aber
JORDIS
lichten Studie mit dem Hinweis „data on
in der Zusammenfassung – auf die Nicht-
Sciences Desk der Kanzlei.
file“. Hierzu entschied das Oberlandesge
einhaltung einer einschlägigen ISO-Norm
[email protected]
und
Leiterin
des
Life
N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
VERGABERECHTLICHE NEUERUNGEN ZWISCHEN MEHR FAIRNESS UND UNNÖTIGEM AUFWAND Quasi zur Einstimmung auf die „große“ (auch für 2016 geplante) Novelle des Bundesvergabegesetzes („BVergG“) wurden auf Initiative der Sozialpartner Anpassungen im BVergG vorgenommen, die durchaus kritisch zu hinterfragen sind: Ob das Mehr an Fairness bei Vergaben die Explosion des Verwaltungsaufwands rechtfertigt, ist nämlich un gewiss. Die im Vorfeld intensiv diskutierte Novelle des BVergG 2006 ist seit 1.3.2016 in Kraft. Bestbieterprinzip Die für die Praxis wesentlichste Neuerung stellt die Stärkung des Bestbieterprinzips dar: Gerade bei Bauaufträgen waren die Sozialpartner der Ansicht, dass die bisherigen Regelungen zum Billigst- und Bestbieterprinzip in der Praxis letztlich dazu führten, dass praktisch immer das Billigstbieterprinzip gewählt wurde und es als Folge davon zu einem „unerwünschten Preisdumping“ (man könnte auch „erwünschtem Preiswettbewerb“ sagen) ge kommen sein soll. Deshalb sieht das Gesetz nun vor, dass das Bestbieterprinzip
sämtliche bei der Vertragserfüllung ein
beitnehmer der teilnehmenden Unter-
(insbesondere) bei Bauaufträgen mit ei-
ge setzten Subunternehmer bekanntge-
nehmen verhindert werden.
nem Auftragswert von mehr EUR 1 Mio.
geben werden müssen. Der Auftragge-
verpflichtend angewendet werden muss.
ber soll hiermit einen besseren Einblick
Fazit
Bei den Auftraggebern wird dies zu ei-
über die bei der Ausführung involvierten
Ob die Stärkung des Bestbieterprinzips in
nem deutlichen Mehraufwand bei der
Unternehmer erlangen. Auch hier gilt:
der Praxis tatsächlich den gewünschten
Erstellung der Vergabedokumentation
Unbürokratischer kann es nicht werden.
Effekt zeigt, bleibt abzuwarten. Gerade
sowie der Administration und Durchfüh-
Zwar ist größtmögliche Transparenz nicht
im Vergaberecht gilt aber: Nach der No-
rung der Vergabeverfahren führen. Des-
schlechthin abzulehnen. Gerade aber bei
velle ist vor der Novelle, denn die neu-
weiteren steigt wahrscheinlich die Zahl
großen Vorhaben mit einer Vielzahl an
en europarechtlichen Vergaberichtlinien
der Einsprüche gegen die Zuschlagsent-
eingesetzten Subunternehmern kann dies
sind ebenfalls zur Gänze noch im Jahr
scheidung wegen behaupteter Mängel
dazu führen, dass der Auftraggeber mit
2016 umzusetzen.
der Bestbieterermittlung. Zudem ist die
dieser Fülle an Information überfordert
Sinnhaftigkeit eines solchen zwingenden
wird und die Vielzahl eingesetzter Sub-
Lorenz Wicho ist Rechtsanwaltsan
Bestbieterverfahrens zu hinterfragen –
unternehmer gar nicht mehr überblicken
wärter bei DORDA BRUGGER JORDIS.
vor allem bei technisch wenig komplexen,
kann.
standardisierten Bauvorhaben. Eines ist klar: Der Auftraggeber ist künftig jeden
Sinnvoll ist, dass sich Auftraggeber künf-
falls gefordert, geeignete und dem Ge-
tig über allfällige Verurteilungen der am
bot der Bietergleichbehandlung ent
Vergabeverfahren teilnehmenden Unter
spre ch en de objektive Kriterien für den
nehmen im Bereich Lohn- und Sozial
Qualitätswettbewerb festzulegen.
dumping informieren (Auskunft aus der
ist Partner bei DORDA BRUGGER
Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenz-
JORDIS und Leiter des Public Law
Subunternehmer
zentrums LSDB) müssen. Damit soll ein
Desk der Kanzlei.
Neu ist auch, dass bereits im Angebot
reiner Preiswettkampf zu Lasten der Ar-
[email protected]
Bernhard Müller
9
10
N E W S L E T T ER 2 / 2016 D ER A N WA LT SK A N Z L EI D O R DA B R U GG ER J O R D I S
KETTENDIENSTVERTRÄGE SIND SITTEN WIDRIG, ABER NICHT IN JEDEM FALL
Ein zweifach befristeter Vertrag mit Bühnen-Darstellern ist zulässig und stellt keinen sittenwidrigen Kettendienstvertrag dar. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien vor kurzem in einer Klage gegen die Vereinigten Bühnen Wien GmbH (VBW) entschieden, die von DORDA BRUGGER JORDIS vertreten wurden. Der Betriebsrat der VBW-Bühnenangehörigen hatte die VBW wegen ihrer Vertragsgestaltung mit Bühnen-Darstellern geklagt, die aber nun vom OLG Wien ausdrücklich als zulässig (10 Ra 104/14h) erklärt wurde. Unter Kettendienstverträgen wird ganz
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).
allgemein die Aneinanderreihung von be-
Fußballer von vornherein nicht bis ins hohe Alter beschäftigen, auch der Ar-
fristeten Dienstverhältnissen v erstanden.
Sachlich gerechtfertigte
beitnehmer selbst will für – möglicher-
Befristete Verträge sind grundsätzlich zu-
Mehrfach-Befristungen
weise bald bessere – Angebote anderer
lässig. In vielen Fällen entsprechen sie den
Nach der höchstgerichtlichen Rechtspre-
Clubs verfügbar bleiben.
Bedürfnissen sowohl der Arbeitgeber-
chung sind Kettendienstverträge daher in
als auch Arbeitnehmerseite am besten.
der Regel sittenwidrig, bereits die zweite
Auch in Fällen der Karenzvertretung, bei
Doch besteht bei der Aneinanderreihung
Befristung wird so behandelt, als ob von
fallweise Beschäftigten oder saisonal be-
von mehreren befristeten Verträgen die
Beginn an ein unbefristeter Arbeitsver-
dingten Tätigkeiten sind mehrfache Be-
Gefahr, dass es zur Umgehung (zwin-
trag abgeschlossen worden wäre.
fristungen nach der höchstgerichtlichen
gender) Arbeitnehmerschutzbestimmun-
Rechtsprechung durchaus zulässig. Die
gen kommt. So wird ein Arbeitnehmer
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn
sachliche Rechtfertigung ist dabei aber
mit mehrfachen Befristungen nicht nur
besondere wirtschaftliche oder soziale
freilich stets im Einzelfall zu prüfen.
des Kündigungsschutzes verlustig, son-
Gründe die mehrfachen Befristungen
dern erleidet auch Nachteile bei jenen
sachlich rechtfertigen. Prominentes Bei-
In anderen Bereichen ist die Zulässigkeit
Ansprüchen, die sich nach der Dauer des
spiel sind die Verträge von Profifuß
mehrfacher Befristungen bereits e xplizit
Arbeitsverhältnisses richten (wie z.B. der
ballern: Hier will der Arbeitgeber den
im Gesetz normiert. Bestimmungen da
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dorda brugger jordis – in kürze
zu finden sich etwa im Universitätsge-
vertrag angenommen werden darf – so
setz 2002, im Parlamentsmitarbeiterge-
auch nicht im Fall der Vereinigten Bühnen
setz, dem Vertragsbedienstetengesetz,
Wien: Konkret ging es um eine Produkti-
HAFTEN FUNPARK-BETREIBER
im ORF-Gesetz oder dem – für die ein-
on, die sich über zwei Saisonen streckte.
AUCH FÜR RISIKOBEREITE
gangs zitierte Entscheidung relevanten –
Die Darsteller waren befristet für die je-
BENUTZER?
Theaterarbeitsgesetz.
weilige Laufzeit der Produktion pro Saison beschäftigt, während der spielfreien
Der Oberste Gerichtshof (OGH)
Theaterarbeitsgesetz
Monate Juli und August bestand kein Ar-
entschied heuer über die Ankün
Das Theaterarbeitsgesetz ist grundsätz-
beitsverhältnis. Diese Vertragsgestaltung
digung des Betreibers einer „Bag
lich auf Arbeitsverhältnisse von P ersonen,
erachtete das Oberlandesgericht Wien als
jump“-Anlage in einem Funpark,
die sich einem Theaterunternehmer zur
ausreichend transparent und lehnte eine
der mit dem Slogan warb: „Er
Leistung künstlerischer Arbeiten in einem
weitere Prüfung der sachlichen Recht
leben Sie das gute Gefühl eines
oder mehreren Kunstfächern zur Auf
fertigung der zweiten Befristung ab.
missglückten Backflips“. Dies sig nalisiert laut OGH eine gewisse
führung von Bühnenwerken verpflichten, anzuwenden und enthält ein besonderes
Abschließend hielt das Oberlandesge-
Gefahrlosigkeit und begründet so
Beendigungssystem, dessen Kern § 24
richt Wien explizit fest, dass sich weder
eine Haftung des Betreibers, auch
Theaterarbeitsgesetz bildet.
aus dem Theaterarbeitsgesetz noch dem
wenn ein Benützer einen Unfall
einschlägigen Kollektivvertrag eine Ver-
überwiegend selbst verschuldet
pflichtung des Theaterunternehmens ab
hat.
Anders als im Arbeitsrecht sonst üblich, geht das Theaterarbeitsgesetz grund-
leiten lasse, die Darsteller einer Produk-
sätzlich von einem befristeten (Bühnen-)
tion auch außerhalb der Spielzeit zu be-
Im konkreten Fall verletzte sich der
Arbeitsvertrag aus. Selbst wenn ein Ar-
schäftigen.
Kläger bei einem Sprung auf einer
beitsverhältnis ohne Zeitablauf einge-
solchen Anlage schwer. Die Vorin
gangen wird, so ist es gemäß § 24 Abs 3
stanzen verpflichteten den beklag
Theaterarbeitsgesetz ex lege mit dem
ten Betreiber zum Ersatz von 1/3 der vom Kläger geltend gemach
Ende der an der Bühne üblichen Spielzeit Lisa Kulmer
befristet.
ten Schäden. Der OGH wies die Revisionen beider Parteien zurück
Ablauf mit Ende der Spielzeit
ist Rechtsanwältin und Expertin für
und führte im Wesentlichen aus,
Diese Spezialnorm ist nach der Rechtspre
Arbeitsrecht bei DORDA BRUGGER
dass nach ständiger Judikatur eine
chung unter anderem dafür maßgeblich,
JORDIS.
gewisse Gefährdung im Wesen
dass bei Bühnenarbeitnehmern nicht ohne
[email protected]
des Sports begründet ist, wenn gleich den Betreiber Aufklärungs
weiteres ein unzulässiger Kettenarbeits-
pflichten treffen (6 Ob 17/07d).
LANGE NACHT DER UNTERNEHMEN
Es waren zwar allgemeine Warn hinweise im Bereich der Anlage
DORDA BRUGGER JORDIS und 31 weitere
abends ihre Türen für Studierende aller
vorhanden, doch suggerierte die
Unternehmen öffneten am 17.3.2016
Universitäten Österreichs, die etwaige
erwähnte Werbemaßnahme eine
künftige Arbeitsplätze erkunden wollten.
Verharmlosung der mit der Be
DORDA-AnwältInnen und KonzipientIn-
nutzung der Anlage verbundenen
nen erzählten in Q&A-Workshops von
Gefahren. Der Betreiber hätte laut
ihrem Einstieg bei DORDA und vom Ar-
OGH deutlich auf das erhebliche
beitsalltag in einer großen Wirtschafts-
Unfall- und Verletzungsrisiko hin
anwaltskanzlei. Anschließend konnten
weisen müssen, welches mit der
die jungen Gäste bei Drinks und Buffet
artigen Sprüngen verbunden ist.
weitere
DORDA-JuristInnen
lernen und befragen.
kennen (OGH 14.1.2016, 6 Ob 183/15b)
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1010 W i e n, U ni v e r s i t ä t s r in g 10 T: ( + 4 3 -1 ) 5 3 3 47 9 5 - 0 , F : ( + 4 3 -1 ) 5 3 3 47 9 7 of f i ce @ d b j. a t · w w w.d b j. a t
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[email protected] 19.4.2016
Felix Hörlsberger, Axel Anderl, Nino Tlapak
DIE NEUE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG IM ÜBERBLICK Die praktischen Auswirkungen und neuen Rechte und Pflichten
30.5.2016
Francine Brogyányi, Bernhard Müller
PRAXISTIPPS FÜR ARZNEIMITTEL-ERSTATTUNGSVERFAHREN Wie trete ich mit rechtlichen Mitteln gegen den Hauptverband an?
7.6.2016 Klaus Pfeiffer
TRANSPARENT AGIEREN ODER HAFTUNG RISKIEREN! Aufklärungspflichten bei Immobilientransaktionen und Konsequenzen
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Bernhard Müller Stefan Artner
Benachteiligung bei Richtwertmietzins – Musterbeschwerde an den VfGH
Verein zur Revitalisierung und Auf wertung der Wiener Gründerzeithäuser
19.4.2016
Lars Maritzen
Persönliche Haftung für Kartellverstöße
ARS – Akademie für Recht und Steuern
21.4.2016
Christoph Brogyányi
Fachtagung Legal Due Diligence
ARS – Akademie für Recht und Steuern
25.4.2016 Marguerita Sedrati-Müller
Risikomanagement in Versicherungen
IIR – Institute for International Research
28.4.2016
Daniel Richter
Rechts- und Haftungsfragen für das technische Management
IIR – Institute for International Research
9.5.2016
Klaus Pfeiffer
Erfolgreiche Immobilientransaktionen
ARS – Akademie für Recht und Steuern
Christoph Brogyányi Andreas Zahradnik
Compliance am Kapitalmarkt
IIR – Institute for International Research
20.5.2016 Axel Anderl
IT-Due-Diligence
ARS – Akademie für Recht und Steuern
21.5.2016
Walter Brugger
Finanzierung des Anteilserwerbs bei der GmbH
Rechtsakademie Manz an der Donau-Universität Krems
31.5.2016
Thomas Angermair
Gestaltung von Geschäftsführerverträgen
ARS – Akademie für Recht und Steuern
Veit Öhlberger
Internationale Verträge erfolgreich gestalten
ARS – Akademie für Recht und Steuern
2.6.2016
Lars Maritzen
Private Kartellrechtsdurchsetzung
ARS – Akademie für Recht und Steuern
6.6.2016
Axel Anderl, Andreas Seling AIT Seminar: IPRs – Schutz und Verwertung
WIFI Wien
Lars Maritzen Felix Hörlsberger
Recht und Compliance im Vereins- und Verbandswesen
IIR – Institute for International Research
Veit Öhlberger
Rechtsfragen im Vertrieb
ARS – Akademie für Recht und Steuern
10.5.2016
31.5.-1.6.2016
7.-8.6.2016 8.6.2016
impressum
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Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Universitätsring 10. Für den Inhalt verantwortlich: Thomas Angermair, Bernhard Rieder . Redaktionsteam: Thomas Angermair, Annelie Pichler, Bernhard Rieder . Fotos: Annelie Pichler, Mani Hausler, Georg Wilke. Unsere Beiträge wurden sorgfältig ausgearbeitet, können jedoch im Einzelfall individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit.
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