Unsere Arbeit ist mehr Wert

Pauline

Anständige Löhne im Verkauf Engagieren Sie sich für die Mindestlohninitiative!

www.4000fr.ch

Mindestlöhne für ein anständiges Leben Wer in der Schweiz Vollzeit arbeitet, sollte davon anständig leben können. Für 400 000 Arbeitnehmende, davon fast 300 000 Frauen, ist das heute nicht der Fall. Sie verdienen weniger als 4000 Franken pro Monat (x 12 Monatslöhne) beziehungsweise weniger als 22 Franken pro Stunde. Steigende Krankenkassenprämien und hohe Mietkosten lasten schwer auf ihrem Familienbudget. Viele sind trotz Arbeit auf Sozialhilfe angewiesen. Bereits ist jede siebte Person in der Schweiz offiziell armutsgefährdet. Frauen und Alleinerziehende sind besonders betroffen. Der garantierte Mindestlohn schafft diesen Skandal endlich ab. 4000 Franken im Monat sind kein Luxus. Alle haben ein Recht, anständig leben zu können!

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“Unsere Arbeit im Detailhandel fordert uns immer mehr ab. Doch die Löhne halten damit nicht Schritt. Freiwillig geben die Unternehmen nichts. Darum brauchen wir in unserer Branche einen Mindestlohn.” Anabelén Varela Stojanov arbeitet bei Lolipop.

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Mindestlöhne: Der Einsatz lohnt sich Bei Coop und Migros haben wir es bewiesen: Tiefstlöhne müssen nicht sein! Dank unserer ersten Mindestlohnkampagne haben Gewerkschaft und Verkäufer/innen innerhalb von nur zehn Jahren gemeinsam die Mindestlöhne bei den Grossverteilern um die Hälfte erhöht. Entwicklung der verbindlichen Mindestlöhne (x 13) für Beschäftigte ohne Lehre (in Franken pro Monat)

2002

2004

2008

2010

Coop 2400–2700* 3200 Migros 2500–2800 3150

1998

3300 3300

3600 3300–3600

3700 3700

Regional unterschiedliche Mindestlöhne

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Was wir bei den Grossverteilern dank einer guten Kampagne erreicht haben, soll auch sonst im Detailhandel Wirklichkeit werden. Doch die Unternehmen wehren sich mit allen Mitteln gegen einen Branchen-GAV. Darum brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 4000 Franken.

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Mindestlöhne für den Detailhandel In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Verbindliche Mindestlöhne gibt es nur in Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossen werden. Im Detailhandel profitieren von diesem Schutz aber nur 44 Prozent der Beschäftigten. Das ist mit ein Grund, dass skandalöse Tiefstlöhne im Detailhandel weit verbreitet bleiben. Weil der Detailhandel als typische «Frauenbranche» gilt, sind die Verkauf-Jobs traditionell schlecht bezahlt. Die vielen in der Branche tätigen Frauen werden dabei doppelt diskriminiert – verdienen sie doch im Durchschnitt 20 % wenige als ihre männlichen Berufskollegen. Schweizweit verdienen mehr als 50 000 Verkäufer/innen unter 4000 Franken im Monat, einige noch deutlich weniger.

23 %

50 000 Verkäufer/innen verdienen weiniger als 4000 Franken.

10 %

400 000 Lohn­ abhängigen verdienen weniger als 4000 Franken.

Vom gesetzlichen Mindestlohn würden die Beschäftigten im Detailhandel und insbesondere die Frauen besonders profitieren. Er wäre eine grosser Schritt für mehr Lohngleichheit und Lohngerechtigkeit. 5

Der Mindestlohn schützt gegen Lohndruck und hilft dem Detailhandel Längere Ladenöffnungszeiten, Personalabbau und mehr Margendruck bringen den Verkäufer/innen immer mehr Stress. Mehr Lohn erhalten sie nicht dafür. Im Gegenteil: Der Druck auf die Löhne nimmt ständig zu. Einige Arbeitgeber nehmen auch die aufgeregten Diskussionen um den starken Franken zum Vorwand, um die Löhne in Frage zu stellen. Mit dem Schlagwort von der «Hochlohn-Insel Schweiz» wollen sie den Boden für Dumping-Löhne vorbereiten. Gegen den Druck auf die Löhne schützen nur verbindliche Mindestlöhne. Eine solche garantierte Lohnuntergrenze hilft den Arbeitnehmenden und ihren Gewerkschaften, bessere Löhne für alle durchsetzen. Darum braucht es den gesetzlichen Mindestlohn. Der Detailhandel würde von einem gesetzlichen Mindestlohn übrigens besonders profitieren. Denn wenn Kleinverdiener dank dem Mindestlohn mehr Geld in der Tasche haben, steigen die Konsumaus­ gaben. Das schafft Arbeitsplätze im Verkauf. Wer behauptet, ein Mindestlohn würde Arbeitsplätze im Detailhandel kosten, betreibt pure Angstmacherei. Mit der wirtschaftlichen Realität hat das nichts zu tun.

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Das will die Mindestlohninitiative

1. Das Recht auf einen anständigen Mindestlohn gehört in die Verfassung. 2. Bund und Kantone müssen die Löhne auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt schützen. Sie fördern den Abschluss und die Einhaltung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen. 3. Der Gesetzgeber schreibt einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde vor. Dies entspricht im Jahr 2011 einem Monatslohn von 4000 Franken mal 12 (bei 42 Wochen­ arbeitsstunden). 4. Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohnund Preisentwicklung angepasst (gemäss AHV-Renten­ index). 5. Die Kantone können regional höhere Mindestlöhne fest­ legen.

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“Mag sein, dass wir am ‘Ende der Nahrungskette’ stehen – auf einen Lohn, von dem wir leben können, haben wir trotzdem ein Anrecht.” Angela Koller, Kioskmitarbeiterin

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Vorname PLZ/Ort E-Mail

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Was ich machen will: Ich will mehr Informationen über die Mindestlohnkampagne, Ich will mich für die Mindestlohninitiative engagieren. Bitte kontaktieren Sie mich. Ich möchte helfen, die Arbeitsbedingungen im Detailhandel zu verbessern. Bitte kontaktieren sie mich. Ich interesseriere mich für die Gewrkschaft Unia. Bitte kontaktieren Sie mich.

Nachdem wir die Unterschriften für unsere Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn gesammelt haben, wollen wir die Schweizer Stimmbevölkerung von der Richtigkeit des Anliegens überzeugen. Zeigen Sie, dass das Verkaufspersonal für den Mindestlohn einsteht. Machen sie mit!

Mitmachen für den Mindestlohn

Unia, die Gewerkschaft für den Detailhandel

Unia Zentralsekretariat Weltpoststrasse 20 Postfach 272 CH-3000 Bern 15

Mindestlohn jetzt! Denn: in der Schweiz arbeitet, hat ein Recht auf einen fairen Lohn, um davon anständig leben können. n Im Detailhandel arbeiten noch immer zu viele Beschäftigte zu Tieflöhnen. Das soll sich endlich ändern. n Der gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt zur Lohngleichheit für die Frauen. n Die Detailhandelsbranche würde von einem gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz besonders profitieren. Unia Zentralsekretariat Postfach 272 CH-3000 Bern 15 T +41 31 350 21 11 www.4000fr.ch www.unia.ch

10.2011/2032.01.DE.A6

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