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Umsetzung in Deutschland
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RL 2002/59/EG - RL 2010/65/EU ◦ Auswirkungen und Vorteile
NSW Deutschland ◦ Anlaufreferenznummer Hafenbesuch (Visit-ID) NOK-Transit (Transit-ID)
◦ Meldevorgang
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Zielsetzung: Eine zeitnahe Bereitstellung von Schiffs- und Schiffsreisebezogenen Informationen zu Seeschiffen in europäischen Gewässern zwischen den Mitgliedsstaaten bei besonderen Ereignissen und im Havariefall.
MT Prestige
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Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten gemäß Richtlinie 2002/59/EG erfolgt ausschließlich über SafeSeaNet.
◦
◦ ◦
Gefährliche / Umweltschädliche Stoffe an Bord Ankunfts- / Abfahrtsmeldung Hafenanmeldung
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Inhalte der Richtlinie 2002/59/EG wurden in Deutschland durch die Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) in nationales Recht umgesetzt. Das Zentrale Meldesystem der Bundesrepublik Deutschland für Gefahrgut und Schiffsverkehre (ZMGS) stellt die nationale Kommunikationsplattform zum europäischen SafeSeaNetSystem dar.
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Artikel 1: Zweck dieser Richtlinie ist die Vereinfachung und Harmonisierung der Verwaltungsverfahren im Seeverkehr durch die allgemeine Nutzung elektronischer Systeme für die Datenübermittlung und durch die Rationalisierung der Meldeformalitäten. Artikel 5: Die Mitgliedstaaten akzeptieren so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 1. Juni 2015, dass die Meldeformalitäten in elektronischer Form vorliegen und über ein einziges Fenster („Single window“) übermittelt werden. Artikel 7: Die Mitgliedstaaten können nur noch bis zum 1. Juni 2015 anerkennen, dass die nach einem Rechtsakt der Union vorgeschriebenen Informationen in Papierform vorgelegt werden.
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Zukünftig brauchen korrekte und aktuelle Meldedaten nur noch einmal übermittelt zu werden.
Die Meldungen können ab dem 01. Juni 2015 ausschließlich auf elektronischem Wege abgeben werden. Ab dem 01. Juni 2015 ist keine Schiffsmeldung mehr per Fax oder E-Mail möglich.
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Ab 01. Juni 2015 müssen laut EU Richtlinie Schiffsanläufe in europäischen Häfen elektronisch über ein einziges Fenster verpflichtend gemeldet werden.
01
Juni 2015
Die nationale Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU betrifft Meldungen zu: ◦ Hafenbesuch Einlauf in einen Hafen in Deutschland Auslauf von Schiffen aus einem Hafen in Deutschland
◦ Transitreise eines Schiffes durch den Nord-Ostsee-Kanal
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Die nationale Meldeverpflichtung gilt für die Meldeverantwortlichen und deren meldende Stellen: ◦ ◦ ◦ ◦ ◦
Schiffseigner Reedereien Makler Kapitäne und Ihre Beauftragten Agenten
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Meldeformalitäten aus EU Verordnungen und EU Richtlinien Zoll (EEC No 2913/92 Gemeinschaftlicher Zoll Code) Artikel 36a
Grenzkontrolle
Meldeverantworlicher
ENS
Bunkermeldung
(EEC No 562/2006
(Richtlinie 2002/59)
Schengener
Artikel 5
Grenzkontroll-
Meldeverantworlicher
Code) Artikel 7
Meldeverantworlicher
Hafenanmeldung
Schiffsabfälle und Ladungsrückstände
(Richtlinie 2002/59)
(RL 2000/59/EC)
Artikel 4
Artikel 6
Meldeverantworlicher
ISPS Code
PSC
Schiffssicherheit (Verordnung EC No 725/2004)
Gefahrgutanmeldung
Artikel 6
(Richtlinie 2002/59)
Meldeverantworlicher
Artikel 13
Meldeverantworlicher
Meldeverantworlicher
Hafenstaatkontrolle (Richtlinie 2009/16 i.V.m. RL 2002/59)
Meldeverantworlicher
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Meldeformalitäten abgeleitet aus internationalen Rechtsinstrumenten Maritme Gesundheitserklärung (IHR, 2005)
IMO/FAL- 1
Meldeverantworlicher
Allgemeine
IMO/FAL- 7
IMO-Erklärung
GefahrgutManifest
Meldeverantworlicher
IMO/FAL-2 ZOLL
Meldeverantworlicher
IMO/FAL- 6
IMO-Fracht-
IMO - Fahrgastliste
Erklärung*
Meldeverantworlicher
Meldeverantworlicher
ZOLL
* maßgeschneidert für fiskalische Zwecke
IMO/FAL-3
ZOLL IMO/FAL- 5
Erklärung über die Schiffsvorräte
Meldeverantworlicher
IMO -
IMO/FAL-4
Besatzungsliste
Erklärung über die
Meldeverantworlicher
persönliche Habe
und Waren im Besitz der Besatzung
Meldeverantworlicher
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Das elektronische Melden über ein einziges nationales Fenster bringt Vorteile für alle Beteiligten: ◦ Der Austausch von Meldeinformationen in Papierform entfällt. ◦ Die Datenqualität wird durch das elektronische Melden verbessert. ◦ Redundant geforderte Informationen brauchen nur noch einmal eingegeben werden. ◦ Schnellere Übermittlung an die jeweils berechtigten Behörden.
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Zusätzlich erleichtern harmonisierte Meldeverpflichtungen für den Besuch deutscher Häfen und die Transitreise durch den Nord-OstseeKanal den Datenaustausch mit den zuständigen Behörden.
Hafen
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Das National Single Window Deutschland (NSW) ist die technische Umsetzung der Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EG.
NSW Modul HIS
NSW Modul Behörde
NSW
Melder NSW Modul Melde-Client
NSW Kernsystem
HIS
Behörde
HIS NSW Modul HIS
Behörde
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Zweck: Anmeldungen und Abgabe von Meldungen zu Hafenbesuchen / Kanaltransit Umfang: ◦ Erfüllt die Anforderungen nach Richtlinie 2010/65/EU Beantragung einer Anlaufreferenznummer Abgabe von allen Meldungen
Kostenfreie Nutzung durch registrierte Nutzer
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Der neue Anmeldevorgang beinhaltet eine Anlaufreferenznummer, die der Meldeverantwortliche vor den eigentlichen Schiffsmeldungen beantragt. Es liegt beim Meldeverantwortlichen, diese Anlaufreferenznummer an alle weiterzugeben, die Meldungen zu diesem Hafenbesuch oder diesem Kanaltransit abgeben. Die Beantragung, sowie die folgenden Meldungen können über die im Verkehrsblatt bekanntgemachten Meldestellen erfolgen.
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Diese eindeutige Referenznummer ist für die Abgabe von Meldungen für einen Hafenbesuch (Visit-ID) oder eine Kanaltransit durch den NordOstsee-Kanal (Transit-ID) erforderlich.
SEC
DERSK-2015-HROLWP
Alle nachfolgenden Meldungen sind durch diese Anlaufreferenznummer verknüpft. DERSK-2015-HROLWP
SHIP
ATD
DERSK-2015-HROLWP
DERSK-2015-HROLWP
SEC DERSK-2015-HROLWP
ATA DERSK-2015-HROLWP
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Die Visit-ID setzt sich aus dem Hafencode des Anlaufhafens, der Jahreszahl der geplanten Ankunft im Anlaufhafen sowie einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen.
DERSK-2015-QEOZBG
Die Transit-ID setzt sich aus dem festen Code ZZNOK, der Jahreszahl der geplanten Ankunft an der Eingangsschleuse des NOK sowie einem generierten 6-stelligen Buchstabencode zusammen.
ZZNOK-2015-ASNUTR
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Ein „Hafenbesuch“ ist definiert als Hafenanlauf, Hafenaufenthalt und Hafenauslauf eines Schiffes im deutschen Hoheitsgebiet.
DERSK
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Für jeden einzelnen Hafenbesuch eines deutschen Hafens wird eine eigene Visit-ID beantragt.
Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Visit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: ◦ ◦ ◦ ◦
bei Verlassen des letzten Hafens vor Einlaufen in den Anlaufhafen während des Hafenaufenthaltes bei Auslaufen aus dem Anlaufhafen
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Schiffsanmeldung
Meldung für
Verkehrsmeldung Ankunft
Verkehrsmeldung Abfahrt
(Visit-ID)
erweiterte Überprüfung
(nur ATA)
(nur ATD)
nach Ankunft
72 h im voraus …
Vor der ersten Meldung
Einkommend
Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord)
Hafenaufenthalt
24 h im voraus …
nach Abfahrt
Ausgehend
vor dem Auslaufen
Verkehrsmeldung Ankunft
Verkehrsmeldung Abfahrt
(ohne Personen an Bord,
(ohne ATD)
ohne ATA)
Gefahrgutmeldung
Hafenmeldung
Abfahrt
Abfallmeldung Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung
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„Transitreise durch den NOK“ bedeutet, dass bei einem Kanaltransit kein deutscher Hafen letzter Auslaufhafen oder nächster Anlaufhafen ist. PLSZZ
NLEEM
ZZNOK
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Für jede Kanaltransit durch den Nord-Ostsee-Kanal wird eine eigene Transit-ID beantragt.
Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung einer Transit-ID kann die Abgabe von Meldungen in elektronischer Form erfolgen. Wie gewohnt, werden Meldungen abgegeben: ◦ bei Verlassen des letzten Hafens ◦ 24 h vor Erreichen des Nord-Ostsee-Kanals ◦ vor Verlassen des Nord-Ostsee-Kanals
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Schiffsanmeldung (Transit-ID) Vor der ersten Meldung Erreichen dt. Hoheitsgebiet
Beim Verlassen des letzten Hafens Gefahrgutmeldung Ankunft Verkehrsmeldung Ankunft (nur Personen an Bord)
NOK Passage
24 h vor Erreichen NOK
Vor Verlassen des NOK
Verkehrsmeldung Ankunft
Verkehrsmeldung Abfahrt
(ohne Personen an Bord)
(nur Personen an Bord)
Meldung Seegesundheit Grenzpolizeiliche Meldung Sicherheitsmeldung
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Meldeklassen und Attribute Anmeldung Meldungen Rückmeldungen ◦ Violations
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Fachlich zusammengehörende Informationen (Attribute) werden für die technische Umsetzung der Meldeverpflichtungen in Meldeklassen gekapselt. Ein Attribut befindet sich immer nur in genau einer Meldeklasse. Eine Beschreibung der Attribute der Meldeklassen ist in der NSW Infobroschüre zu finden.
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Sicherheitsmeldung
Verkehrsmeldung Ankunft
VOYA
POB ARR
DRAFT ARR
TOW ARR
SHIP
FUEL ARR
POB DEP
DRAFT DEP
TOW DEP
Gefahrgutmeldung Ankunft
SHIP
FUEL DEP
INFO PORT
DPG ARR
Gefahrgutmeldung Abfahrt
CARGO
SERVICE
Grenzpolizeiliche Meldung
BPOL
PASS
CREW
ATD
Hafenmeldung
CAPT NAME
PRE 72H
SEC
ATA
Verkehrsmeldung Abfahrt
VOYA
Hafenstaatkontrollmeldung
DPG DEP
Gesundheitsmeldung
MDH
Abfallmeldung
WASTE
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VOYA – Reisedaten (Hafenbesuch) ◦ Voraussichtliche Ankunftszeit ◦ Voraussichtliche Auslaufzeit ◦ Zweck des Anlaufens im Anlaufhafen ◦ Letzter Auslaufhafen ◦ Ungefähre Auslaufzeit aus letztem Hafen ◦ Nächster Anlaufhafen ◦ Voraussichtliche Ankunftszeit im nächsten Anlaufhafen
SHIP – Schiffsdaten ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦ ◦
Schiffsname Funkrufzeichen MMSI Nummer Flagge Länge/Breite über alles Vermessung (BRZ) Heimathafen Inmarsat Rufnummer Schiffstyp ISM Firmeninformationen
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Verteilung der Meldeklasse „Personen an Bord“ NSW Modul SSN
NSW NSW Modul HIS
NSW Modul UM HIS
NSW Modul Melde-Client
NSW Kernsystem
Melder
Havariekommando HIS
NSW Modul HIS
Hafenamt
HIS NSW Modul HIS
Gesundheitsamt
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Anmelden (Beantragen einer Anlaufreferenznummer)
Update
Storno
◦ Eine Anmeldung ist notwendig bevor Meldungen abgegeben werden können. ◦ Nach der Anmeldung erhält man die für die nachfolgenden Meldungen benötigte Anlaufreferenznummer. ◦ Bei einer Anmeldung werden IMO-Nummer des Schiffes, LOCODE des Anlaufhafens und das geplante Ankunftsdatum im Anlaufhafen angegeben.
◦ Eine Anmeldung kann nicht aktualisiert werden.
◦ Weiteres Melden auf diese Anlaufreferenznummer ist nicht mehr möglich. ◦ Die Anlaufreferenznummer wird für neue Meldungen und updates auf bestehende Meldungen blockiert.
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Eine Anmeldungen besteht aus:
• Eindeutiger Identifikator • Kopfdaten Meldezeitstempel • Melderdetails
• Detaillierte Fachdaten der Anmeldung
ClientRequestID
Meldezeitstempel
Melder Details
SchiffsID HafenID ETA (Datum)
Fachl. Meldeinhalt
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Melden
Update
Reset
◦ Zum Melden wird eine Anlaufreferenznummer angegeben. ◦ Sobald eine Meldeklasse belegt ist, kann diese nicht mehr von Personen anderer Organisationen bemeldet werden. ◦ Initiales Melden ist nur auf noch nicht bemeldete Meldeklassen möglich. ◦ Bei einem update werden die Daten einer nicht fremd belegten Meldeklasse erneut vollständig abgegeben. ◦ Inhalte werden dabei nicht mit denen von vorherigen Meldungen kumuliert. ◦ Bei reset wird eine nicht fremd belegte Meldeklasse komplett zurückgesetzt. ◦ Die Meldeklasse wird damit wieder für initiale Meldungen freigegeben.
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Eine Meldung (Meldeklasse) besteht aus:
• Eindeutiger Identifikator • Kopfdaten Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel • Melderdetails
• Detaillierte Fachdaten der jeweiligen Meldeklasse
ClientRequestID
Visit-ID/Transit-ID Meldezeitstempel
Melder Details
POB DEP
Fachl. Meldeinhalt
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Rückmeldung nach Abgabe einer Meldung: ◦ Annahme Meldung wurde akzeptiert.
◦ Fehlermeldung Meldung wurde abgelehnt.
◦ Annahme mit „Violations“ Meldung wurde angenommen, zur Erfüllung der Meldepflicht ist die Meldung jedoch entsprechend der Violations korrigiert oder ergänzt erneut abzugegeben.
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Beispiel einer Violation in der Meldeklasse MDH
MDH Datenfeld
Wert
Ist während der Reise eine Person an Bord aus einer anderen Ursache als infolge eines Unfalls gestorben? (j/n)
ja
Bei Wert = ja zur ersten Frage ist die nächste Frage verpflichtend zu beantworten. Die verpflichtende Angabe des Wertes zu „..Anzahl der Todesfälle“ wurde nicht in der Meldung der Meldeklasse MDH übermittelt.
Wenn ja, Angabe der Gesamtanzahl der Todesfälle …….
Violation :
„Die Angabe zur Gesamtanzahl der Todesfälle fehlt.“
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Violation ◦ Eine Meldung enthält Informationen, die als Erstinformation eine Relevanz haben, deshalb werden die Daten der Meldung in dieser unvollständigen Form an die jeweiligen Behörden weiterverteilt. Über die Melderdetails kann die Behörde sich bei Rückfragen direkt an den Melder wenden.
◦ Eine Meldeverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn alle dazugehörigen Meldeklassen akzeptiert wurden und keine Violations mehr rückgemeldet wurden.
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Aktuelle Informationen finden Sie auf: → www.national-single-window.de ◦ Die NSW-Infobroschüre mit wichtigen Informationen zu den einzelnen Meldungen können Sie dort herunterladen.
Die Print-Version erhalten Sie bei den entsprechenden Behörden oder Ihrem Hafeninformationssystem-Betreiber.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Erstellung des Foliensatzes: ◦ Patrick Baum ◦
[email protected]
Projektverantwortlicher: ◦ Werner Brunet ◦
[email protected]