TTIP IV-POSITION. Transatlantic Trade and Investment Partnership

TTIP Transatlantic Trade and Investment Partnership IV-POSITION www.wahrheitueberttip.at 2 TTIP | IV-Position EINLEITUNG Freihandel ist gerade...
Author: Horst Rothbauer
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TTIP

Transatlantic Trade and Investment Partnership

IV-POSITION

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TTIP | IV-Position

EINLEITUNG Freihandel ist gerade in wirtschaftlich fordernden Zeiten ein wichtiger Motor für Wachstum und Wohlstand. TTIP soll in Europa und den USA die Wirtschaft beleben und dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen. Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP ist ein Handels- und Investitionsabkommen, über das die EU seit 2013 mit den USA, ihrem größten Exportmarkt, verhandelt. Ziel sind Verbesserungen beim Austausch von Waren, Dienstleistungen und Investitionen mit den USA. Die Abschaffung der noch immer bestehenden Zölle vor allem für industriell-gewerbliche Waren – die etwa bei einigen KFZ-Teilen und chemischen Produkten noch deutlich über dem Durchschnittsniveau von etwa vier Prozent liegen – und vor allem der Abbau ungerechtfertigter nicht-tarifärer Handelshemmnisse (z.B. Öffnung des öffentlichen US-Beschaffungsmarktes und gegenseite Anerkennung von Produktzulassungsverfahren) sind für die EU genauso attraktiv wie für die USA. Durch TTIP könnten die Chancen des Welthandels besser genützt werden, indem beide Wirtschaftsräume in einer noch intensiveren Kooperation gemeinsam die internationalen Standards der Zukunft gestalten. Aus Sicht der Industrie ist TTIP eine wichtige Weichenstellung für Österreich und Europa. Daher hat die IV eine eigene Initiative gestartet, die Sorgen und Ängste nimmt, aber das Potenzial des Abkommens in den Fokus stellt: www.wahrheitueberttip.at – für Menschen, die sich gerne ihre eigene Meinung bilden. Ein faires Abkommen ist eine Chance, die sich ein starkes Exportland wie Österreich nicht entgehen lassen darf.

Wien, Juni 2016

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TTIP AUF EINEN BLICK: TTIP – Motor für Wachstum und Jobs. Globalisierung gestalten und Chancen des Welthandels nutzen. TTIP öffnet die Märkte, schafft mehr Handel, Investitionen und dadurch Wohlstand. Europas Vielfalt und Lebensmodelle bleiben von TTIP unberührt. Hohe europäische Standards (z.B. Nahrungsmittelsicherheit) bleiben intakt. TTIP sichert Europas Wettbewerbsfähigkeit: durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. TTIP bietet die Chance, die Standards der Zukunft zu setzen, und verstärkt Europas globale Rolle und Bedeutung. TTIP intensiviert die Zusammenarbeit zwischen den jetzt schon weltweit am engsten verflochtenen Wirtschaftsräumen EU und USA. Investitionsschutz schützt Investitionen europäischer Unternehmen und schafft faire und gleiche Spielregeln für alle.

DESHALB JETZT: TTIP faktenbasiert diskutieren und Bedenken ernst nehmen. Keine unbegründeten Ängste schüren. TTIP gut verhandeln und das Ergebnis dann bewerten.

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DAS VERHANDLUNGSMANDAT – INHALT DES ABKOMMENS Seit 2013 verhandeln die Europäische Union und die USA über ein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen1, das zu mehr Wachstum und Beschäftigung auf beiden Seiten des Atlantiks führen soll. Als Grundlage dafür erhielt die EU-Kommission durch die EU-Mitgliedstaaten im Juni 2013 ein Mandat für die Themenbereiche: 1. Öffnung des Marktzugangs: Abbau von tarifären Handelshemmnissen (Zölle). 2. Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse (diverse Handelsbeschränkungen): Dadurch sollen vor allem ein besserer Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten geschaffen, Investitionen gefördert und bessere Konvergenzen im Regulierungsbereich (gegenseitige Anerkennung von Produktzulassungsverfahren) hergestellt werden. 3. Intensivere Kooperation hinsichtlich der Schaffung internationaler Standards, um Chancen und Herausforderungen des Welthandels erfolgreich begegnen zu können.

DIE POSITION DER IV Die IV spricht sich für den Abschluss des TTIP-Abkommens aus. Durch die weitere wechselseitige Öffnung der Märkte, in Form des Abbaus von tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen, sind positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte auf beiden Seiten des Atlantiks zu erwarten. Zudem würde sich durch das Gestalten gemeinsamer Standards der Zukunft Österreichs und Europas Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext erhöhen.

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Die EU hat bisher mehr als 50 Abkommen zur Handelsliberalisierung abgeschlossen.

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Wirtschaftsräume USA und EU

USA

324 Mio.

Einwohner

511 Mio.

2,4 %

BIP-Wachstum Prognose 2016

1,8 %

1.393

Warenexporte 2015 weltweit in Mrd. Euro

1.789

EU Quelle: IMF/EU-Kommission/US-Government

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ABBAU TARIFÄRER HANDELSHEMMNISSE (ZÖLLE) Der durchschnittliche Zoll auf Industrieprodukte liegt bei 3,5 Prozent. Allerdings gibt es auf einzelne Produktgruppen erheblich höhere Tarife. Daher wäre der Wegfall von Zöllen wegen des hohen Handelsvolumens von großer Bedeutung. So entstehen derzeit etwa für Chemieunternehmen aus der EU und den USA durch Zölle Kosten von 1,6 Mrd. Euro pro Jahr (Verband der deutschen Chemischen Industrie) – wobei davon 40 Prozent auf unternehmensinterne (transatlantische) Transfers entfallen. Laut EU-Kommission würde der Export von europäischen Kraftfahrzeugen in die USA mittelfristig um 149 Prozent zunehmen.

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ABBAU NICHT-TARIFÄRER HANDELSHEMMNISSE Durch den Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse zwischen der EU und den USA ist ein bedeutender Wachstumseffekt zu erwarten. Unterschiedliche technische Standards erschweren den transatlantischen Handel, die wechselseitige Kompatibilität bei Produktzertifizierungsverfahren würde Kosten signifikant senken. Beispielsweise müssen KFZ in den USA über rote, in der EU hingegen über gelbe Blinker verfügen – eine Angleichung wäre sinnvoll. Öffnung des öffentlichen US-Beschaffungsmarktes Nicht alle öffentlichen Stellen in den USA sind an das WTO-Übereinkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen gebunden, das eine Gleichbehandlung aller Teilnehmer einer Ausschreibung verlangt. Vor allem die EU drängt in den TTIP-Verhandlungen auf eine komplette Öffnung im Bereich öffentlicher Ausschreibungen inklusive der US-Bundesstaaten und US-Gemeinden, die bisher durch „Buy American“ Klauseln US-amerikanische Bieter bevorzugt haben. Dadurch könnten auch österreichische Unternehmen am öffentlichen Beschaffungsmarkt der USA teilnehmen, der nach der EU der zweitgrößte der Welt ist.

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GEMEINSAM STANDARDS DER ZUKUNFT SETZEN Gemeinsam haben die EU und die USA die Chance, durch TTIP die Themenführerschaft hinsichtlich internationaler Standards im Welthandel zu übernehmen, wie beispielsweise im Bereich des Schutzes geistiger Eigentumsrechte. Gelingt das EU-US-Abkommen, stärkt es Europas Wettbewerbsfähigkeit. Im anderen Fall gerät Europa tendenziell ins Abseits und andere integrierte aufstrebende Wirtschaftsräume, wie das unterzeichnete Freihandelsabkommen TPP (Trans-Pacific Partnership)2 zwischen elf Pazifikstaaten und den USA, gewinnen noch weiter an Dynamik.

2

TPP wurde im Februar 2016 von Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, den USA und Vietnam unterzeichnet. Die Ratifikation und damit das Inkrafttreten müssen noch erfolgen.

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FAKTEN ZU DEN MYTHEN EU-US-INVESTITIONSSCHUTZBESTIMMUNGEN Investitionsschutzabkommen bestehen seit den 1950er-Jahren und dienten ursprünglich dazu, Investoren vor Diskriminierung und Enteignung in Ländern zu schützen, in denen Rechtssicherheit nicht gewährleistet war. Die nationale Souveränität, Gesetze zu erlassen, wird durch Investitionsschutzabkommen und darin vorgesehene Schiedsgerichte nicht beeinträchtigt. In der Vergangenheit haben sich diese Abkommen bewährt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund zunehmender globaler Investitionstätigkeiten sind solche Schutzbestimmungen mehr denn je notwendig. Derzeit sind österreichische Investitionsschutzabkommen mit 60 Staaten in Kraft (jedoch keines mit den USA). EU-Mitgliedstaaten haben über 1.400 solcher Abkommen abgeschlossen (neun EU-Mitgliedstaaten auch mit den USA). Österreich hat damit gute Erfahrungen gemacht: Bisher wurde gegen Österreich lediglich eine Klage eingereicht, wohingegen österreichische Unternehmen mehrfach und vielfach erfolgreich Schiedsgerichte angerufen haben. Investoren aus EU-Mitgliedstaaten sind die häufigsten Kläger.3 KÖNNEN MULTINATIONALE KONZERNE DEN STAAT DURCH KLAGEN ZUR ÄNDERUNG SEINER GESETZGEBUNG ZWINGEN? Nein! Wenn eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung vorliegt, kann auf Schadenersatz geklagt werden, aber nicht auf Veränderung der Gesetze („right to regulate“ bleibt unberührt). 3

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Im Jahr 2014 wurden von 42 weltweit initiierten Verfahren 29 von europäischen und zum Vergleich nur fünf von amerikanischen Unternehmen eingebracht. Vgl.: Recent Trends in IIAS und ISDS, UNCTAD IIA issue note, Februar 2015.

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IST INVESTITIONSSCHUTZ ZWISCHEN ZWEI SOGENANNTEN „ENTWICKELTEN RECHTSSYSTEMEN“ WIE DER EU UND DEN USA NICHT UNNÖTIG? Nein! Die EU und die USA verfügen über hoch entwickelte, aber unterschiedliche Rechtssysteme. So werden beispielsweise in den USA zum Teil Prozesse nicht von professionellen Richtern, wie in Österreich, sondern von Laien („Juries“) entschieden. Es bedarf daher einer Regelung, welche die unterschiedlichen Rechtssysteme in ihrem nationalen Anwendungsbereich bestehen lässt sowie faire und gleiche Spielregeln für alle schafft. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für ein neues Streitbeilegungssystem für Investoren und Staaten (ICS – Investment Court System) im September 2015 präsentiert und den USA übermittelt. Dessen Hauptbestandteile sind die Errichtung eines permanenten bilateralen Gerichtshofes mit öffentlichen Richtern und einer Berufungsinstanz. Diese Kernelemente sind bereits in das noch nicht ratifizierte Handelsabkommen EU-Kanada (CETA – Comprehensive Economic and Trade Agreement) integriert.

REGULATORISCHE KOOPERATION VERÄNDERT DIE REGULATORISCHE KOOPERATION BESTEHENDE STANDARDS? Nein! Regulatorische Kooperation dient besseren Abstimmungen etwa bei der Einführung neuer Produkte. Die Beseitigung von Komplexitäten aufgrund unterschiedlicher Normen- und Zertifizierungsregime kann die Kosten von Unternehmen senken und Exporte in die USA vereinfachen. Die verstärkte Zusammenarbeit der US- und EU-Zulassungsbehörden könnte darüber hinaus auch verbesserte Regeln/Standards für die Zukunft setzen. Die EU-Kommission hat ihr Verhandlungsangebot an die US-Seite veröffentlicht. Dieses stellt klar, dass es den Vertragspartnern obliegt, im öffentlichen Interesse Maßnahmen zu setzen, auch wenn diese nicht zu besserer regulatorischer Kompatibilität führen („right to regulate“). Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass das hohe Schutzniveau auf EU-Seite bezüglich Konsumenten und Umwelt trotz gegenseitiger Anerkennung von Standards nicht untergraben wird.

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EINFUHR VON CHLORHÜHNERN, HORMONBEHANDELTEM FLEISCH & GENMAIS KANN TTIP EUROPÄISCHE/ÖSTERREICHISCHE NAHRUNGSMITTELSTANDARDS AUSHEBELN? Nein! Die hohen europäischen Nahrungsmittelsicherheitsstandards bleiben erhalten und sind laut EU-Kommission nicht verhandelbar. Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche US-Produkte in Zukunft auf dem europäischen Markt zugelassen werden. Ein mündiger Konsument wird aber immer für sich selbst entscheiden. Im Freihandelsabkommen mit Kanada, das sich in der finalen Verhandlungsphase befindet, wurde zum Beispiel festgeschrieben, dass Kanada kein hormonpräpariertes Rindfleisch in die EU einführen darf. Chlorhühner und hormonbehandeltes Fleisch dürfen nicht in die EU eingeführt werden, genveränderte Organismen hingegen schon.

ABSENKUNG VON SOZIAL- UND UMWELTSTANDARDS SIND DIE EUROPÄISCHEN SOZIAL- UND UMWELTSTANDARDS DURCH TTIP GEFÄHRDET? Nein! Über die Absenkung von Sozial- und Umweltstandards wird laut EU-Kommission nicht verhandelt. Durch das Abkommen wird das Recht, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsangelegenheiten national zu regeln, nicht berührt. In der geplanten regulatorischen Zusammenarbeit geht es in erster Linie um die Harmonisierung technischer Standards und nicht um die Infragestellung bestehender Sozialsysteme und nationaler Umweltpolitik.

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TRANSPARENZ UND DEMOKRATISCHE LEGITIMIERUNG DER VERHANDLUNGEN FINDEN DIE VERHANDLUNGEN HINTER VERSCHLOSSENEN TÜREN STATT? Nein! Die EU-Kommission informiert regelmäßig das Europäische Parlament sowie die 28 nationalen Regierungen. Auch die breitere Öffentlichkeit wird über Konsultationen sowie durch Stakeholder-Treffen eingebunden und über den aktuellen Stand der Verhandlungen informiert – die Gespräche zu TTIP sind transparent wie nie zuvor und keinesfalls geheim. Zudem wurde ein Beratungsgremium (TTIP Advisory Group) geschaffen, das sich unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen, Gewerkschaften und der Wirtschaft (z.B. BUSINESSEUROPE) zusammensetzt.

WIRD EIN MÖGLICHER VERTRAGSABSCHLUSS DEMOKRATISCHER KONTROLLE ENTZOGEN? Nein! Sowohl das Europäische Parlament wie auch die zuständigen EU-Handelsminister müssen zustimmen. Ob alle 28 nationalen Parlamente ebenfalls befasst werden, ist zwar noch zu klären, jedoch ist davon auszugehen.

PRIVATISIERUNG DER DASEINSVORSORGE (Z.B. WASSERVERSORGUNG) WIRD TTIP ETWA ZUR PRIVATISIERUNG DER WASSERVERSORGUNG FÜHREN? Nein! Die Daseinsvorsorge ist von den Verhandlungen ausgenommen und daher sind auch keine Veränderungen österreichischer Systeme bzw. Standards durch TTIP möglich.

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FAKTEN UND ARGUMENTE DIE ZAHLEN, DIE CHANCEN: FÜR EUROPA Gemeinsam stehen die EU und die USA für 30,4 Prozent des Welthandels an Waren und Dienstleistungen. Die EU und die USA erbringen gemeinsam 32,7 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Die EU und die USA sind mit einem täglichen Handel von rund 2,9 Mrd. Euro (Waren: 1,7 Mrd. Euro; Dienstleistungen: 1,2 Mrd. Euro) die beiden am engsten verflochtenen Wirtschaftsräume weltweit. Laut Studie der EU-Kommission werden 15 Prozent der Arbeitsplätze in Europa durch Exporte in die USA gesichert.4 US-Unternehmen beschäftigen 4,1 Mio. Menschen in der EU und europäische Betriebe wiederum 3,5 Mio. Menschen in den USA. Die EU-Kommission geht von einem jährlichen Zuwachs der EU-Wirtschaftsleistung von 119 Mrd. Euro und einem BIP-Wachstum von 0,5 Prozent über zwölf Jahre für die EU aus. TTIP könnte auf dieser Basis 400.000 neue Arbeitsplätze in Europa schaffen.5 28 Prozent Anstieg der europäischen Exporte in die USA bis 2027 prognostiziert das Center for Economic Policy Research.6

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„EU Exports to the World: Effects on employment and income“, EU-Kommission, 2015 von Iñaki Arto, José M. Rueda-Cantuche, Antonio F. Amores, Erik Dietzenbacher, Nuno Sousa, Letizia Montinari and Anil Markandya. „Dimensionen und Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA“, ifo-Institut, Jänner 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie von Gabriel Felbermayr, Mario Larch, Lisandra Flach, Erdal Yalcin und Sebastian Benz. „Reducing Transatlantic Barriers to Trade and Investment“, Center for Economic Policy Research, März 2013 von Joseph Francois.

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DIE ZAHLEN, DIE CHANCEN: FÜR ÖSTERREICH Für Österreich sind die USA die zweitwichtigste Exportdestination. In Österreich wird laut Studie der EU-Kommission jeder zehnte Arbeitsplatz (11 Prozent) durch europäische Exporte in die USA gesichert.7 Rund 200 österreichische Betriebe produzieren in den USA. Diese beschäftigen etwa 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere 400 österreichische Tochterfirmen haben Vertriebsniederlassungen und Repräsentanzen in den USA. Die USA sind der viertgrößte Investor in Österreich. Eine Studie des FIW (Forschungsschwerpunkt Internationale Wirtschaft)8 spricht von einem Anstieg des österreichischen BIP von 1,75 Prozent über acht Jahre. Für Österreich bedeutet dies einen Zuwachs an Beschäftigung um 0,6 Prozent sowie bis zu 20.000 neue Arbeitsplätze.

7 8

Siehe Fußnote 4. „Modeling the Effects of Free Trade Agreements between the EU and Canada, USA and Moldova/Georgia/Armenia on the Austrian Economy: Model Simulations for Trade Policy Analysis“, FIW (Forschungsschwerpunkt Internationale Wirtschaft) 2012/13 von Joseph Francois and Olga Pindyuk.

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Handelsbeziehungen (Waren) EU-Außenhandel mit den USA in Mrd. Euro 400

Importe aus den USA

350 300 250

173

200

192

207

199

209

2012

2013

2014

248 = 14,4 % der Gesamtimporte

150 100 50 0 400

2010

2011

Exporte in die USA

350 300 250

243

264

2015

371 293

289

312 = 20,7 % der Gesamtexporte

200 150 100 50 0

2010

2011

2012

2013

2014

2015 Quelle: Eurostat, Stand 2015

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Österreichs Importe aus den USA

5,3 Mrd. Euro (2015) = 3,9 % der Gesamtimporte

Österreichs Exporte in die USA

9,1 Mrd. Euro (2015) = 6,9 % der Gesamtexporte

Quelle: Statistik Austria 2015

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Handelsbeziehungen (Dienstleistungen) EU-Außenhandel mit den USA in Mrd. Euro Importe aus den USA 250 200 150

142

145

2010

2011

159

165

190

203 = 30,7 % der Gesamtimporte

100 50 0

2012

2013

2014

2015

Exporte in die USA 250 200 150

140

152

173

182

197

212 = 26,1 % der Gesamtexporte

100 50 0

2010

2011

2012

2013

2014

2015 Quelle: Eurostat, Stand 2015

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Direktinvestitionen Österreichs Importe aus den USA

1,5 Mrd. Euro (2015) = 3,6 % der Gesamtimporte

ÖSTERREICH USA (2015)

10,2 Milliarden Euro

Österreichs Exporte in die USA

11,8 Milliarden Euro

1,6 Mrd. Euro (2015) = 3,0 % der Gesamtexporte

Österreich in USA

Quelle: OeNB, Stand 2015

USA in Österreich

EU USA (2014)

2,0

EU in USA

Billionen Euro

1,8

USA in EU

Billionen Euro

Quelle: Europäische Kommission, Stand 2014

Quelle: OenB, Stand 2015

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IMPRESSUM Vereinigung der Österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung), Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien, Tel.: +43 1 711 35 - 0, Fax: +43 1 71135 - 2910, [email protected], www.iv-net.at, ZVR.: 806801248, LIVR-N.: 00160, EU-Transparenzregister Nr.: 89093924456-06, Vereinszweck gemäß § 2 Statuten: Die Industriellenvereinigung (IV) bezweckt, in Österreich tätige industrielle und im Zusammenhang mit der Industrie stehende Unternehmen sowie deren Eigentümer und Führungskräfte in freier und demokratischer Form zusammenzufassen, ihre Interessen besonders in beruflicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu vertreten und wahrzunehmen, industrielle Entwicklungen zu fördern, Rahmenbedingungen für Bestand und Entscheidungsfreiheit des Unternehmertums zu sichern und Verständnis für Fragen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu verbreiten. Die verwendeten Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter gleichermaßen. Fotos: istockphoto.com/Teradat Santivivut, istockphoto.com/Sieto, istockphoto.com/RicAguiar, istockphoto.com/gremlin Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Robert Heiling, MA, Mag. Maria Iankova, Mag. Michael Löwy, Mag. Michael Oliver, Mag. Marion Poglitsch, Mag. Igor Sekardi, M.A.I.S. Grafik: Matthias Penz Wien, im Juni 2016

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