Tradition und Sicherheit

2015

E-Mail: [email protected] Internet: www.bghm.de

Dez. 2014

Ferientermine 2015

1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di 3 1 Mi

Januar

1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 50 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 51 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 52 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 1 29 Do 30 Fr 31 Sa

49

Nikolaus

2. Advent

3. Advent

Winteranfang 4. Advent

Heiligabend

Weihnachten

Weihnachten

Silvester

Neujahr

Heilige Drei Könige

Februar

1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 2 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 3 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 4 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 5 26 Do 27 Fr 28 Sa

Jahresplaner-Kalender 2015.indd 1

Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Valentinstag

Rosenmontag

Fastnacht

Aschermittwoch

März

1 So 2 Mo 6 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 7 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 8 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 9 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 31 Di

Frühlingsanfang

1 Mi 2 Do 10 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 11 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 12 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 13 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 14 30 Do

Karfreitag

Ostern

Ostern

Zeitumstellung (um 2:00 Uhr + 1h)

Winter

Frühjahr /Ostern

Himmelfahrt /Pfingsten

– 16.02. – 20.02. 02.02. –07.02. 02.02. –07.02. 02.02. – 03.02. 30.01. – 02.02. – 14.02. 02.02. – 03.02. – – 16.02. – 21.02. 09.02. – 21.02. 02.02. – 14.02. – 02.02. – 07.02.

30.03. – 10.04. 30.03. – 11.04. 30.03. –11.04. 01.04. –11.04. 25.03. – 10.04. 02.03. – 13.03. 30.03. – 11.04. 30.03. – 08.04. 25.03. – 10.04. 30.03. – 11.04. 26.03. – 10.04. 30.03. – 11.04. 02.04. – 11.04. 02.04. 01.04. – 17.04. 30.03. – 11.04.

26.05. – 06.06. 26.05. – 05.06. 15.05. 15.05. 26.05. 11.05. – 15.05.

Quelle: Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Alle Angaben ohne Gewähr

April

22.05. – 26.05. 15.05. / 26.05. 26.05. 15.05./05.06. – 15.05. 15.05. – 23.05. 15.05. 15.05.

Mai

1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 15 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 16 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 17 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 18 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So

Maifeiertag Tag der Arbeit

Muttertag

Muttertag

Muttertag

Muttertag

Juni

1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 19 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 20 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 21 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 22 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di

Christi Himmelfahrt Vatertag

Pfingsten

Pfingsten

Sommer

Herbst

Weihnachten

30.07. – 12.09. 01.08. – 14.09. 15./16.07. – 28.08. 16.07. – 28.08. 23.07. – 02.09. 16.07. – 26.08. 27.07. – 04.09. 20.07. – 29.08. 23.07. – 02.09. 29.06. – 11.08. 27.07. – 04.09. 27.07. – 05.09. 13.07. – 21.08. 13.07. – 26.08. 20.07. – 29.08. 13.07. – 21.08.

02.11. – 06.11. 02.11. – 07.11. 19.10. – 31.10. 19.10. – 30.10. 19.10. – 31.10. 19.10. – 30.10. 19.10. – 31.10. 24.10. – 30.10. 19.10. – 31.10. 05.10. – 17.10. 19.10. – 30.10. 19.10. – 31.10. 12.10. – 24.10. 17.10. – 24.10. 19.10. – 31.10. 05. – 17.10.

23.12. – 09.01. 24.12. – 05.01. 23.12. – 02.01. 23.12. – 02.01. 23.12. – 06.01. 31.12. – 01.01. 23.12. – 09.01. 21.12. – 02.01. 23.12. – 06.01. 23.12. – 06.01. 23.12. – 08.01. 21.12. – 02.01. 21.12. – 02.01. 21.12. – 05.01. 21.12. – 06.01. 23.12. – 02.01.

Juli

1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 24 9 Do 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 25 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 26 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 27 29 Mi 30 Do 31 Fr 23

Fronleichnam

Sommeranfang

August

1 Sa 2 So 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 28 7 Fr 8 Sa 9 So 10 Mo 11 Di 12 Mi 29 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 30 20 Do 21 Fr 22 Sa 23 So 24 Mo 25 Di 26 Mi 31 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 31 Mo

Mariä Himmelfahrt

September

1 Di 2 Mi 3 Do 32 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 33 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 34 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 23 Mi 35 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi 36

Herbstanfang

Oktober

1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 37 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 38 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 39 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 40 28 Mi 29 Do 30 Fr 31 Sa

Tag der Deutschen Einheit

November Dezember

1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 41 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 42 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 43 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo 24 Di 25 Mi 44 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo

Reformationstag

2

Nikolaus 2. Advent

3. Advent

Volkstrauertag

Buß- und Bettag

Totensonntag

Totensonntag

1. Advent

4. Advent

Winteranfang

Heiligabend

Weihnachten

Weihnachten

Silvester

1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 50 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 51 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 52 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 1 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So

Neujahr

2

Heilige Drei Könige

3

4

5

03.07.2014 12:47:18

Fronleichnam 2 4. Juni Mariä Himmelfahrt 3 15. August Tag d. Dt. Einheit 3. Oktober Reformationstag 4 31.Oktober Allerheiligen 5 1. November Buß- und Bettag 6 18. November Weihnachten 25./26.Dezember

Hl. Drei Könige: Gesetzl. Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-­Anhalt Fronleichnam: Gesetzl. Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nord­rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland sowie teilw. in Sachsen und in Thüringen 3 Mariä Himmelfahrt: Gesetzl. Feiertag im Saarland sowie in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung 4 Reformationstag: Gesetzl. Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 5 Allerheiligen: Gesetzl. Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland 6 Buß- und Bettag: Gesetzl. Feiertag in Sachsen 1

1 Di 2 Mi 45 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 46 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 47 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 48 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 49 30 Mi 3 1 Do

Volkstrauertag

Zeitumstellung (um 3:00 Uhr - 1h)

Feiertage 2015 Neujahr 1. Januar Hl. Drei Könige 1 6. Januar Karfreitag 3. April Ostern 5./6. April Maifeiertag 1. Mai Christi Himmelfahrt 14. Mai Pfingsten 24./25. Mai

Allerheiligen

Jan. 2016

Weil Sie jeden Tag eine Menge zu bewegen haben. www.deinruecken.de BG Nr.: 90.4.2

Opel Laubfrosch

© Opel Classic Archiv der Adam Opel AG

2

Januar

2015

3 Sa

So

Mo

4 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

5

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

BMW 501 V8

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

6

Februar

2015

7

8 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

9

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

02/2015

Checkliste

Handgeführte Maschinen in der Holzbearbeitung

Mögliche Gefährdungen/Belastungen? ▪▪Schnittverletzungen beim Berühren insbesondere des auslaufenden Werkzeuges ▪▪Unkontrollierte Maschinenbewegungen durch Gleichlaufbearbeitung oder Einhaken im Material ▪▪Gefährliche Körperdurchströmungen durch Isolationsfehler ▪▪Absturzgefahr beim Arbeiten auf Leitern durch unerwartet auftretende Kräfte ▪▪Gefährdung durch langfristig einwirkende Hand-Arm-Vibration ▪▪Einwirkung gesundheitsschädlicher Stäube ▪▪Lärm

Was kann passieren? ▪▪Schnittverletzungen ▪▪Atemwegs-, innere Erkrankungen und Allergien durch Stäube ▪▪Verletzungen durch Absturz ▪▪Gehörschaden ▪▪Durchblutungsstörung in den Händen

Was ist zu tun? ▪▪Gefährdungsbeurteilung durchführen ▪▪Bei Beschaffung auf Qualität (Fachtests, GS-Zeichen) und gute Ergonomie (Kraftübertragung, Vibrationsdämpfung) achten ▪▪Maschinen nur bestimmungsgemäß einsetzen und nur zugelassene Werkzeuge verwenden ▪▪Prüffristen festlegen, je nach Einsatzdauer und Verwendung: • 6 Monate (Betrieb) • 3 Monate (Baustelle) ▪▪Maschinen vor jeder Inbetriebnahme einer Sichtprüfung unterziehen ▪▪Defekte Maschinen umgehend außer Betrieb nehmen und durch Fachleute instand setzen lassen ▪▪Altersbeschränkungen beachten: Mindestalter 18 Jahre, bei Auszubildenden 15 Jahre

Handgeführte Maschinen in der Holzbearbeitung

▪▪Nur über Geräteschalter ein- und ausschalten ▪▪Schutzeinrichtungen niemals außer Kraft setzen

1. Sind die Beschäftigten über die auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen beim Einsatz handgeführter Holzbearbeitungsmaschinen informiert worden?

▪▪Auf Vorschubrichtung achten, bei Arbeiten im Gleichlauf Gefahr durch unerwartete Maschinenbewegungen

2. Unterziehen die Beschäftigten die Handmaschinen und deren Anschlüsse vor Benutzung einer Sichtkontrolle?

▪▪Handmaschine nicht mit auslaufendem Werkzeug ablegen, Stillstand abwarten

3. Wird die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung verwendet, z. B. Gehörschutz, P2-Atemschutzmaske, Schutzbrille, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe und Helm mit Gesichtsschutz?

▪▪Vor Werkzeugwechsel, Einstellarbeiten und Reinigung Maschine ausschalten und Netzstecker ziehen

4. Werden die Beschäftigten regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Überbrücken von Schutzeinrichtungen verboten ist?

▪▪Bei ortsfester Verwendung erforderliche Schutzvorrichtungen für stationären Betrieb ergänzen ▪▪Werkstücke müssen bei der Bearbeitung sicher aufliegen oder eingespannt werden

5. Werden die bei der Bearbeitung auftretenden Holzstäube mit geeigneten Industriestaubsaugern abgesaugt und sind das Leeren des Auffangbehälters und der Wechsel des Filters staubfrei möglich?

▪▪Zur sicheren Führung Handmaschinen mit beiden Händen an den vorgesehenen Griffen halten und sicheren Standplatz wählen

6. Ist sichergestellt, dass handgeführte Maschinen und zugehörige Absauggeräte regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden?

▪▪Nicht mit stumpfen Werkzeugen arbeiten, da dies zu hoher Rückschlaggefahr und schlechten Arbeitsergebnissen führt

7. Sind die Beschäftigten darüber informiert, dass defekte Handmaschinen nicht eigenmächtig repariert werden dürfen, sondern durch Fachleute?

▪▪Holzstäube mit geprüften Industriestaubsaugern (Staubklasse M) absaugen; blei- und asbesthaltige Stäube erfordern weitergehende Schutzmaßnahmen

8. Achten die Beschäftigten darauf, dass sie einen sicheren Stand haben, die Werkstücke sicher aufliegen oder festgespannt sind und Handmaschinen mit beiden Händen sicher geführt werden?

▪▪Beim Schleifen von Hölzern abgesaugten Tisch oder absaugbaren Schleifklotz einsetzen

9. Sind die Beschäftigten über die erhöhte elektrische Gefährdung beim Arbeiten in feuchter Umgebung und die speziellen Schutzmaßnahmen informiert?

▪▪Anschlusskabel und Absaugschläuche so verlegen, dass keine Stolperstellen entstehen und eine unterbrechungsfreie Bewegung möglich ist

10. Wissen die Beschäftigten, dass bei Arbeiten auf Leitern auf Grund unerwartet auftretender Kräfte und Maschinenbewegungen ein hohes Unfallrisiko besteht und daher Gerüste verwendet werden sollten?

▪▪Bei Lärmbelastung Gehörschutz zur Verfügung stellen und verwenden

11. Ist den Beschäftigten bekannt, dass in explosionsfähiger Atmosphäre keine elektrischen Schleifmaschinen für den Lackzwischenschliff betrieben werden dürfen, da diese als Zündquelle wirken können?

▪▪Auf enganliegende Kleidung achten

12. Sind die Beschäftigten angewiesen, auf Bau- und Montagestellen grundsätzlich mobile Fehlerstromschutzeinrichtungen (PRCD) zu verwenden?

▪▪Bei Gefahr durch weggeschleuderte Partikel Schutzbrille tragen

13. Wie wird erreicht, dass Schutzeinrichtungen nicht demontiert und die festgelegten Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Handmaschinen eingehalten werden?

▪▪Baustromverteiler mit FI-Schutzeinrichtung (RCD) oder FI-Schutzschalter (PRCD-S für Baustellentätigkeiten) bereitstellen

14. Werden bei der Beschaffung neuer Handmaschinen für die Holzbearbeitung die Gesichtspunkte Ergonomie, Lärmund Vibrationsvermeidung und geringe Staubemissionen berücksichtigt?

▪▪Nur zugelassene Maschinen in Räumen mit Ex-Zonen verwenden, z. B. in Lackierräumen ▪▪Betriebsanweisungen über sicheres Arbeiten für die unterschiedlichen Handmaschinen erstellen

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

▪▪Das Personal in der Handhabung der jeweiligen Maschinen ausbilden und regelmäßig unterweisen ▪▪Je nach Arbeitsgang und Gefährdung erforderliche PSA bereitstellen und verwenden, z. B. Gehörschutz, PZ-Maske, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille

© BGHM 5/2014

Ob in der Werkstatt oder auf der Baustelle: Für fast jeden Arbeitsschritt stehen heute leistungsstarke Handmaschinen bereit. Wird deren ,Turbo-Power‘ unterschätzt, können sie schnell außer Kontrolle geraten. Sichere Maschinen und unterwiesene Beschäftigte sind Voraussetzungen, um effizient und unfallfrei arbeiten zu können.

02/2015

© BGHM 5/2014

Information

Handgeführte Maschinen in der Holzbearbeitung

© 02/2015 BGHM · Foto: jala / photocase.de

„Aus“ ist erst bei Stillstand

BMW Veritas RS

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

10

März

2015

11

12 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

13 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

14

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Champion 400

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

15

April

2015

16 Fr

Sa

So

Mo

17 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

18

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Information

04/2015

Checkliste

Organisation des Arbeitsschutzes

▪▪Nicht erkannte oder falsch (zu gering) eingeschätzte Risiken, fehlendes Arbeitsschutzwissen ▪▪Fehlende oder unklare Zuständigkeiten beim Arbeitsschutz ▪▪Improvisation wegen ungenügender Planung, Vorbereitung oder fehlender Arbeitsmittel ▪▪Nicht ausreichend informiertes Personal, z.B. bei Notfällen

Was kann passieren? ▪▪Hohe Unfallquote ▪▪Arbeitsbedingte Erkrankungen ▪▪Berufskrankheiten ▪▪Fehlzeiten ▪▪Betriebsstörungen, Qualitätsmängel, Produktionsausfälle ▪▪Rechtsverstöße

Was ist zu tun? ▪▪Grundsätzlich gilt: • Arbeitsschutzziele für das Unternehmen festlegen und bekannt geben • Arbeitsschutz in alle Prozesse des Betriebes integrieren • Organisation regelmäßig prüfen, bei Bedarf anpassen (wer, wo, wann und wie) • Kontinuierliche Verbesserung anstreben ▪▪Für die Betriebsgröße geeignetes Betreuungsmodell nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wählen: • Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung • Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung • Alternative Betreuung bis 50 Beschäftigte

▪▪Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und Betriebsarzt • Verfügen über Kenntnisse der Branche • Sind schriftlich zu bestellen • Höhe ihrer Einsatzzeiten nach den jeweiligen Aufgabenfeldern abstimmen • Im Betrieb bekanntmachen • Deren Zusammenarbeit sicherstellen • Tätigkeitsberichte einfordern

1. Sind die Führungskräfte über ihre Verantwortungsbereiche, Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz informiert und werden die Arbeitgeberpflichten schriftlich übertragen? 2. Ist den Führungskräften bewusst, dass sie Aufgaben delegieren können, aber Personalauswahl- und -überwachungspflichten immer bei ihnen verbleiben? 3. Sind die verschiedenen Betreuungsmodelle der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ im Unternehmen bekannt? 4. Ist bekannt, wie Teilzeitbeschäftigte bei der Zuordnung zu den Betreuungsmodellen der DGUV Vorschrift 2 zu berücksichtigen sind?

▪▪Arbeitsschutzausschuss • Ist bei über 20 Beschäftigten zu bilden • Teilnahme durch Arbeitgebervertretungen, Betriebsrat, Sifa, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte • Mindestens 4x pro Jahr einberufen • Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und deren Wirksamkeit kontrollieren

5. Wie erfolgt die Festlegung der Höhe der Einsatzzeit für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung (Grundbetreuung, anlassbezogene/betriebsspezifische Betreuung)? 6. Wird der Betriebsrat bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes beteiligt?

▪▪Sicherheitsbeauftragte • Bei mehr als 20 Beschäftigten Pflicht, aber auch sonst zu empfehlen • Anzahl nach DGUV Vorschrift 1 (räumliche, zeitliche, und fachliche Nähe, Anzahl der Beschäftigten) sowie Unfall- und Gesundheitsgefahren festlegen • Schriftlich bestellen und ausbilden lassen, z.B. bei der Berufsgenossenschaft • Gelegenheit geben, ihre Aufgaben zu erfüllen

7. Nach welchen Gesichtspunkten erfolgt die Aufteilung der Einsatzzeit für die Gesamtbetreuung auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt? 8. Wie wird eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes organisiert? 9. Wie ist die Prüfung von Arbeitsmitteln organisiert? Wer kontrolliert die Behebung von festgestellten Mängeln? 10. Wie werden die Arbeitsschutzfachleute bei der Planung, z.B. von neuen Anlagen oder Arbeitsplätzen, oder der Beschaffung von Arbeitsmitteln beteiligt?

▪▪Verantwortung und Pflichtenübertragung • Vorgesetzten ihre Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch schriftliche Pflichtenübertragung verdeutlichen • Sie auf ihre Auswahl- und Überwachungspflichten hinweisen • Ihre Vorbildfunktion hervorheben

11. Ist den Beschäftigten bekannt, wie sie sich beim Erkennen von Sicherheitsdefiziten zu verhalten haben? 12. Wie wird organisiert, dass die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert sind?

▪▪Unterweisungen bedarfsgerecht durchführen

13. Wie wird sichergestellt, dass die Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und dann in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden?

▪▪Beschäftigte frühzeitig einbeziehen und informieren, im Arbeitsschutz fortbilden

14. Was passiert, wenn einzelne Beschäftigte am Tag der Unterweisung nicht anwesend sind, z.B. wegen einer Dienstreise?

▪▪Fachleute hinzuziehen, z.B. bei Neu- und Umbauten, Einführung neuer Verfahren, Prozesse, Maschinen oder Gefahrstoffe ▪▪Bei gegenseitiger Gefährdung Koordinator einsetzen

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

▪▪Notfall- und Alarmpläne erstellen ▪▪Prüfungen von Arbeitsmitteln organisieren ▪▪Notwendige Dokumentationen erstellen und aufbewahren, z.B. Gefährdungsbeurteilung Für Betriebe bis 250 Beschäftigte könnte der nächste Schritt die Zertifizierung ihrer Arbeitsschutzorganisation durch die BGHM sein (Gütesiegel - Sicher mit System).

© BGHM 5/2014

Mögliche Gefährdungen/Belastungen?

Organisation des Arbeitsschutzes

© BGHM 5/2014

Eine unabhängige und anonyme Bewertung der eigenen betrieblichen Arbeitsschutzorganisation bieten die deutschen Arbeitsschutzinstitutionen und Sozialpartner unter der Internetadresse http://www.gda-orgacheck.de (ORGAcheck) in Form eines Selbsttests an. Neben dem Aufzeigen von Potentialen zur Verbesserung der eigenen Organisation ermöglicht der ORGAcheck auch einen Vergleich mit anderen Unternehmen.

04/2015

Organisation des Arbeitsschutzes

© 04/2015 BGHM · Foto: Timmary / fotolia.de

Vorausschauend planen – überlegt handeln

Ford Taunus 17m P5

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

19

Mai

2015

20 So

Mo

21 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

22

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Horch 853 A

Juni

2015

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

23

24

25 Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

26 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

27

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

06/2015

Checkliste

Arbeiten auf Bau- und Montagestellen

Mögliche Gefährdungen/Belastungen? ▪▪Fehlende oder ungenügende Planung der durchzuführenden Arbeiten (Improvisation) ▪▪Unklare Verantwortlichkeiten ▪▪Mängel an eingesetzten Arbeitsmitteln, z.B. defekte Kabel, kaputte Leitern, unvollständige Gerüste ▪▪Fehlende Absturzsicherung, z.B. ungesicherte Bodenöffnungen ▪▪Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten, Zwangshaltungen ▪▪Elektrische Gefährdungen ▪▪Lärm ▪▪Gefahrstoffeinwirkungen ▪▪Brand- und Explosionsgefahren, z.B. beim Schweißen oder Trennschleifen ▪▪Ungenügende Beleuchtung ▪▪Gefährdungen durch andere Gewerke, z.B. herabfallende Gegenstände ▪▪Witterungseinflüsse

Was kann passieren? ▪▪Schwere oder tödliche Verletzungen ▪▪Körperdurchströmungen ▪▪Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten ▪▪Fehlzeiten ▪▪Störungen, Unterbrechungen der Arbeiten, Terminverzug, Kosten

Was ist zu tun? ▪▪Arbeiten sorgfältig planen und organisieren • Verantwortlichkeiten festlegen (Leitung, Aufsichtführender) • Gefährdungsbeurteilung erstellen, notwendige Schutzmaßnahmen festlegen und in die Montageanweisung integrieren

Arbeiten auf Bau- und Montagestellen

• Zu verwendende Arbeitsmittel festlegen • ­ Abstimmung mit anderen Gewerken vornehmen (Koordination) • ­ Beschäftigte projektspezifisch unterweisen • ­ Erste Hilfe sicherstellen, z.B. Ersthelfer, Meldeeinrichtungen, Material, Rettungsmittel

1. Wie wird erreicht, dass für die durchzuführenden Arbeiten alle notwendigen Informationen für die Planung und Durchführung der Arbeiten im Unternehmen vorliegen? 2. Ist sichergestellt, dass die Verhältnisse vor Ort bekannt sind, sodass alle für die Arbeiten notwendigen Arbeitsmittel, z.B. Gerüste oder Maschinen, eingeplant werden? 3. Liegt für die durchzuführenden Arbeiten eine schriftliche Montageanweisung vor, die die notwendigen sicherheitstechnischen Angaben enthält?

▪▪Verkehrswege und Arbeitsplätze • Sichere Zugänge schaffen, z.B. Treppenturm, Laufstege • Bei Absturzgefahr Rangfolge der Schutzmaßnahmen beachten: 1. Einrichtungen, die ein Abstürzen verhindern, z.B. Seitenschutz 2. Einrichtungen, die abstürzende Personen auffangen, z.B. Schutznetz 3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz • ­ Leitern –– ­ Geeignete Leiterart und -größe auswählen –– ­ Anlegeleitern nur zu Arbeiten geringen Umfanges einsetzen und nach Möglichkeit durch Anbinden sichern –– ­ Kein Übersteigen von Stehleitern aus • ­ Gerüste –– ­ Auf Prüfprotokoll nach der Erstellung achten –– ­ Übergabeprotokoll für fremde Nutzer erstellen –– ­ Auf augenfällige Mängel durch eine befähigte Person des Nutzers prüfen lassen –– ­ Zulässige Belastung beachten • ­ Fahrbare Arbeitsbühnen (Kleingerüste) –– ­ Erstellung und Benutzung nur nach Aufbau- und Verwendungsanleitung –– ­ Bei Benutzung Fahrrollen durch Feststellen der Bremse sichern –– ­ Kein Aufenthalt auf dem Gerüst während des Verfahrens • ­ Hubarbeitsbühnen –– ­ Schriftliche Beauftragung der Bedienperson –– ­ Beachtung der Angaben in der Betriebsanleitung –– ­ Bei Bedarf Benutzung von PSA gegen Absturz als Rückhaltesystem • ­ Vor der Benutzung von „fremden“ Arbeitsmitteln diese auf augenfällige Mängel prüfen

4. Wie wird sichergestellt, dass die Verantwortlichen vom Auftraggeber Informationen über mögliche innerbetriebliche Gefährdungen erhalten, z.B. eine CO2-Löschanlage? 5. Sind nicht begehbare und nicht durchsturzsichere Bauteile ermittelt und mit lastverteilenden Belägen, Laufstegen, Überdeckungen oder abgehängten Auffangeinrichtungen gesichert? 6. Sind am Gerüst eine Kennzeichnung und ein Freigabeschein vorhanden (Ersteller, Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse, allgemeine Sicherheitshinweise)? 7. Wird vor der Benutzung von Gerüsten der sichere Zustand von einer befähigten Person geprüft? Steht dafür eine Checkliste mit den wichtigsten Prüfpunkten zur Verfügung? 8. Wird darauf geachtet, dass vor dem Arbeiten mit Leihhubarbeitsbühnen eine gründliche Einweisung durch den Vermieter durchgeführt wird, z.B. in die Bedienung des Notsteuersystems? 9. Sind für Arbeiten in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit Arbeitsmittel mit den Schutzmaßnahmen „Schutzkleinspannung“ oder „Schutztrennung“ vorhanden? 10. Wird durch arbeitstägliches Betätigen der Prüftaste die Funktion von Fehlerstromschutzschaltern (RCD, PRCD) auf Bau- und Montagestellen geprüft? 11. Wie wird sichergestellt, dass bei Schweißarbeiten in brandgefährdeten Bereichen die in der Schweißerlaubnis festgelegten Maßnahmen auch angewendet werden? 12. Werden die Beschäftigten angehalten, dass sie vor der Benutzung von Arbeitsmitteln, z.B. elektrisch betriebenen Maschinen, diese auf augenfällige Mängel prüfen und bei Mängeln nicht benutzen dürfen? 13. Ist während der Bau- oder Montagearbeiten zu jeder Zeit die Erste Hilfe gewährleistet (Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Meldeeinrichtungen, Rettungsmittel)? 14. Werden die eingesetzten Arbeitsmittel regelmäßig geprüft? Wird organisiert, dass auch die Arbeitsmittel in den Montagefahrzeugen in die Prüfungen einbezogen werden?

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

▪▪Körperliche Eignung der Beschäftigten feststellen, z.B. für Arbeiten mit Absturzgefahr ▪▪Eingesetzte Arbeitsmittel entsprechend ihrer Beanspruchung prüfen lassen

© BGHM 5/2014

Müssen Arbeiten auf Baustellen oder umfangreiche Montagen durchgeführt werden, kann durch eine frühzeitige Planung und eindeutige Festlegung der Zuständigkeiten und Vorgehensweisen der Anteil an Ungeplantem und damit improvisierten Lösungen deutlich reduziert werden. Die Abläufe sind störungsärmer und berechenbarer und damit die Gefährdungen für die eigenen und andere Beschäftigte deutlich verringert.

06/2015

© BGHM 5/2014

Information

Arbeiten auf Bau- und Montagestellen

© 06/2015 BGHM · Foto: Sortimo

Ordnung schafft Sicherheit

Horch 853 A

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

28

Juli

2015

29 Fr

Sa

So

Mo

30 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

31

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Mercedes 180 B Ponton

32

August

2015

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

33 Mo

34 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

35 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

36

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

08/2015

Checkliste

Hautschutz Wer mit seinen Händen arbeitet, kommt oft mit Stoffen in Berührung, die den Zustand der Haut beeinträchtigen können. Die Haut ist das größte Organ des Menschen, sie umhüllt ihn und soll ihn vor Einwirkungen aus seiner Umwelt schützen. Das kann sie allerdings nur, wenn wir sie gesund erhalten. Dazu gehören vor allem Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Mögliche Gefährdungen/Belastungen?

08/2015

Hautschutz ▪▪Schutzmaßnahmen festlegen • Hautkontakt vermeiden, z. B. geschlossene Anlagen, Automatisierung • Präparate für Reinigung, Schutz und Pflege der Haut bereitstellen • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) • Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe)

1. Wurden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Tätigkeiten mit Hautgefährdung erfasst und die jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt? 2. Wurde geprüft, ob sich die Hautbelastung durch Ersatz der gefährdenden Stoffe beseitigen oder zumindest reduzieren lässt (Substitution)? 3. Gibt es arbeitsbereichs- oder tätigkeitsbezogene Hautschutzpläne, aus denen die Beschäftigten die für ihre Arbeiten anzuwendenden Hautschutzmittel ersehen können?

▪▪Direkte Einwirkung von Stoffen bei Arbeiten mit: • Wässrigen Medien (z.B. Kühlschmierstoffe, Waschlaugen) • Lösemitteln (z.B. Verdünner, Kaltreiniger) • Säuren und Laugen • Metallsalzlösungen (Galvanik) • Stäuben • Kunstharzen

▪▪Handschuhe entsprechend der Tätigkeit und der Kontaktstoffe auswählen (Tragezeit!)

▪▪Scharfe Kanten von Blechen, Späne

▪▪Auf die Bedeutung hinweisen, dass Hautschutzmittel auf die Tätigkeit abgestimmt sein müssen • bei wässrigen Medien • bei Öl und lösemittelhaltigen Medien • bei wechselnden Medien

7. Wird den Beschäftigten vermittelt, dass die Reinigung der Hände möglichst schonend durchzuführen ist und auf lösemittel- und reibkörperhaltige Produkte sowie den Einsatz der Bürste verzichtet werden sollte?

▪▪Auf die Tätigkeiten hinweisen, bei denen keine Handschuhe getragen werden dürfen (Verbot bei drehenden Teilen)

9. Werden die Beschäftigten unterwiesen und die Unterweisungen dokumentiert?

▪▪Unterschiedliche Temperaturen (Hitze, Kälte) ▪▪Strahlung (UV, Infrarot, Laser, Sonne) ▪▪Einwirkung von Keimen (Bakterien, Viren, Pilze) ▪▪„Grobe“ Reinigung der Hände und Unterarme nach starker Verschmutzung (Reibemittel, Lösemittel, Bürste)

Was kann passieren? ▪▪Ekzeme (irritativ, allergisch) ▪▪Reizungen ▪▪Verätzungen ▪▪Verbrennungen ▪▪Infektionen ▪▪Hautkrebs ▪▪Schnittverletzungen ▪▪Zwang zur Aufgabe der Tätigkeit ▪▪Fehlzeiten

Was ist zu tun? ▪▪Gefährdungsbeurteilung durchführen: Tätigkeiten und Arbeitsstoffe, die mit einer Gefährdung der Haut verbunden sind, systematisch ermitteln, Risiko bewerten und Substitution prüfen

▪▪Hautschutzplan ausarbeiten und den Beschäftigten erläutern

5. Ist bekannt, dass beim Eincremen der Hände besonders auf die Fingerzwischenräume, Nagelfalze, Handrücken und Handgelenke zu achten ist?

▪▪In Betriebsanweisungen auf hautgefährdende Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen hinweisen

6. Wurde den Beschäftigten schon einmal demonstriert, wie effektiv sie ihre Hände eincremen (UV-Lampe mit UVaktiver Creme)?

▪▪An den Waschplätzen Papiertücher oder Handtuchrollen zur Einmalbenutzung bereitstellen

8. Werden Betriebsanweisungen auf einem aktuellen Stand gehalten?

10. Ist bekannt, dass beim Auftreten allergischer Hautreaktionen nur ein allergenfreier Arbeitsplatz für Abhilfe sorgt?

▪▪Für Arbeiten bei starker Sonneneinstrahlung und beim Schweißen spezielle UV-Schutz-Creme anwenden ▪▪Regelmäßig Unterweisungen durchführen und dokumentieren

11. Haben die Beschäftigten die Möglichkeit, „verbrauchte“ Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe) nach Bedarf auszutauschen?

▪▪Techniken zur schonenden Reinigung vermitteln (Reinigungsmittel: So wenig wie möglich, so viel wie nötig)

12. Wird für die Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert und nehmen diese an der Pflichtvorsorge teil?

▪▪Richtiges Eincremen der Hände zeigen und nach Möglichkeit Ergebnis mit UV-Lampe kontrollieren (Creme mit UV-aktivem Inhaltsstoff)

13. Ist bekannt, dass die BGHM die Betriebe gezielt bei Präventionsaktionen für einen verbesserten Hautschutz unterstützt?

▪▪Beschäftigte unterrichten, was beim Auftreten von Hautproblemen zu tun ist: • Vorgesetzten und Betriebsarzt informieren • Hautarzt aufsuchen • Berufsgenossenschaft hinzuziehen

14. Wissen die Beschäftigten, wie sie sich beim Auftreten von Hautproblemen zu verhalten haben (Vorgesetzten verständigen, Hautarzt aufsuchen)?

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

▪▪Betriebliche Aktionen zur Verbesserung des Hautschutzes veranstalten

© BGHM 5/2014

▪▪Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen über längere Zeiträume (Feuchtarbeit)

4. Wird im Rahmen der Unterweisungen auf die konsequente Anwendung dieser Mittel hingewiesen und die Bedeutung für die Gesunderhaltung der Haut besonders hervorgehoben?

© BGHM 5/2014

Information

Hautschutz © 10/2015 BGHM · Foto: Thomas Sztanek / fotolia.de

Wertvolle Oberflächen brauchen Schutz

Porsche 356 Carrera GT/GS

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

37

September

2015

38 Do

Fr

Sa

So

Mo

39 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

40

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

VW Bus Typ2 T1

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

41

Oktober

2015

42 Sa

So

Mo

43 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

44

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

10/2015

Checkliste

Sicherer Arbeitsweg Nach wie vor ereignen sich auf dem Weg zur und von der Arbeit mehr tödliche Unfälle als am Arbeitsplatz selbst. Eine hohe Verkehrsdichte, Zeitdruck und das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer sorgen immer wieder für gefährliche Situationen auf der Straße. Die Prävention endet nicht am Werkstor, sondern muss die Verhütung von Wegeunfällen einschließen. Daher sollten Unternehmer und Führungskräfte auch die Verkehrssicherheit mit ihren Beschäftigten thematisieren.

Mögliche Gefährdungen/Belastungen? ▪▪Zu hohe Geschwindigkeit ▪▪Sicherheitsabstand zu gering ▪▪Termindruck ▪▪Übermüdung ▪▪Eingeschränktes Sehvermögen (in der Dämmerung und bei Dunkelheit)

10/2015

Sicherer Arbeitsweg ▪▪Über das sicherheitsgerechte Verhalten im Straßenverkehr Unterweisungen durchführen

1. Ist den Verantwortlichen im Unternehmen bewusst, dass der Betrieb von einem sicheren Verhalten der Beschäftigten im Straßenverkehr profitiert?

▪▪Kein Alkoholkonsum bei Fahr- und Steuertätigkeiten ▪▪Reifen der Jahreszeit anpassen, d.h. Winter- oder Sommerreifen benutzen

2. Ist das Thema „Verkehrssicherheit“ Teil der betrieblichen Präventionsarbeit ?

▪▪Funktion der Wischerblätter prüfen und bei Bedarf erneuern

3. Sind Warndreieck und Warnweste von Firmenfahrzeugen griffbereit und das Verbandmaterial in gutem Zustand (Verfallsdatum)?

▪▪Beschäftigten im Außendienst Navigationsgeräte zur Verfügung stellen

4. Sind Firmenfahrzeuge mit Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone ausgerüstet?

▪▪Fahrstrecke und Zeiteinteilung planen ▪▪Nur fahren, wenn man körperlich und geistig fit ist

5. Gibt es für Beschäftigte an wechselnden Einsatzorten Anfahrtsskizzen oder Navigationsgeräte?

▪▪Sicht- und Funktionskontrolle des Fahrzeugs vor Fahrtantritt durchführen

6. Werden Firmenfahrzeuge, sofern erforderlich, zusätzlich zu den von den Fahrzeugherstellern vorgeschriebenen Inspektionsintervallen regelmäßig nach BG-Vorschrift D29 „Fahrzeuge“ geprüft?

▪▪Ladungssicherung vor dem Ausfahren aus dem Firmengelände kontrollieren ▪▪Luftdruck der Reifen und Waschwasser in der Scheibenwaschanlage kontrollieren und nachfüllen

7. Werden die Programme und Materialien der Berufsgenossenschaften und des DVR zur Förderung der Verkehrssicherheit eingesetzt?

▪▪Ablenkung (Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren, SMS) während der Fahrt

▪▪Zustand von Verbandsmaterial, Warndreieck und Warnweste kontrollieren

8. Wie wird erreicht, dass Beschäftigte Termindruck nicht durch zu schnelles Fahren auszugleichen versuchen?

▪▪Ortsunkenntnis

▪▪Sicherheitsgurt anlegen

▪▪Alkohol (auch Restalkohol), Drogen und Medikamente

▪▪Technische Mängel am Fahrzeug ▪▪Nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Bereifung ▪▪Unzureichende Ladungssicherung ▪▪Regen, Nebel, Schnee und Glatteis

Was kann passieren?

9. Welche Absprachen gibt es für den Fall, dass Beschäftigte nicht rechtzeitig am vereinbarten Ort eintreffen können?

▪▪Beleuchtung rechtzeitig einschalten (Sehen und gesehen werden!) ▪▪Ohne Freisprecheinrichtung keine Telefonate am Steuer führen

10. Werden die Angebote der Werkstätten zur Teilnahme an Reifen- oder Lichtchecks wahrgenommen?

▪▪Geräuschpegel im Fahrzeug (z. B. Musik) nur so laut einstellen, dass Warnsignale noch wahrgenommen werden können

11. Nutzt der Betrieb das Angebot der BGHM zur Teilnahme an einem Verkehrssicherheitstraining für betriebliches Vielfahrerpersonal?

▪▪Pausen machen

▪▪Verletzungen unterschiedlichen Ausmaßes

▪▪Partnerschaftlich verhalten (Rücksicht, Umsicht)

12. Ist bekannt, dass sich die BGHM an den Kosten für das Fahrsicherheitstraining bis zu einem vereinbarten Höchstsatz beteiligt?

▪▪Tod ▪▪Psychische Belastungen aufgrund der Unfallfolgen

▪▪Programme der Berufsgenossenschaften und des DVR in die Sicherheitsarbeit einbeziehen

13. Wissen die Beschäftigten, wie sie sich in Pannensituationen zu verhalten haben?

▪▪Ausfallzeiten

▪▪Am Verkehrssicherheitstraining teilnehmen

▪▪Materialschäden an Fahrzeug und Ladung

▪▪Plakate zur Verkehrssicherheit aufhängen, um das Thema im Bewusstsein der Beschäftigten zu halten

Was ist zu tun? Vorgesetzte und Beschäftigte setzen gemeinsam um: ▪▪Technischen Zustand der Firmenfahrzeuge regelmäßig prüfen lassen ▪▪Fahrzeugführer betrieblicher Fahrzeuge nach G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit“ untersuchen lassen

▪▪Innerbetriebliche Verkehrswege ausreichend beleuchten ▪▪Alternative Verkehrsmittel (Busse, Bahnen) für den Arbeitsweg nutzen – Förderung durch den Betrieb (Jobticket)

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

▪▪Fahrgemeinschaften organisieren ▪▪Bei schlechtem Wetter (z.B. „Blitz-Eis“) nicht mit dem Auto fahren

© BGHM 5/2014

▪▪Imageschaden für das Unternehmen

14. Fördert der Betrieb die Bildung von Fahrgemeinschaften oder das Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr (Jobticket)?

© BGHM 5/2014

Information

Sicherer Arbeitsweg

© 12/2015 BGHM · Foto: Mikael Damkier / fotolia.de

Wenn du es eilig hast, geh‘ langsam !

Wanderer W40

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

45

November

2015

46

47 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

48 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

49

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Wanderer W40

Copyright Classic-Car.TV / K. MacKenneth

50

Dezember

2015

51 Do

Fr

Sa

So

Mo

52 Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

1

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mo

Di

Mi

Do

1

2

3

4

5

6

7

8

9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

12/2015

Checkliste

Kraftbetätigte Türen und Tore

Mögliche Gefährdungen/Belastungen? ▪▪Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen mit festen oder beweglichen Teilen der Flügel und der Umgebung ▪▪Absturz an angrenzenden Treppenabgängen oder höher gelegenen Arbeitsplätzen ▪▪Angestoßen oder erfasst werden durch den Flügel ▪▪Defekte oder manipulierte Schutzvorrichtungen ▪▪Temperaturunterschiede und Zugluft

Was kann passieren? ▪▪Bleibende Körperschäden ▪▪Verletzung, Tod ▪▪Schäden an Betriebseinrichtungen und Produkten ▪▪Produktionsstörungen und -ausfälle

Was ist zu tun? Planung von Türen und Toren: ▪▪Anordnung ohne zusätzliche Gefährdungen (z.B. Vermeidung des Aufschlagens des Flügels in den Treppenlauf) ▪▪Möglichst kurze Wege innerhalb der Arbeitsstätte ▪▪Entstehung von störender Zugluft vermeiden ▪▪In geöffnetem Zustand erforderliche Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege nicht einengen ▪▪Betätigung muss vom Fußboden aus möglich sein (oder von einem anderen sicheren Bedienort) ▪▪Einrichtungen zur Betätigung dürfen mit Teilen der Tür oder des Tores oder deren Umgebung keine Scher- oder Quetschstellen bilden ▪▪Die Durchgangsbreite und -höhe richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (ASR A2.3) ▪▪Rahmen dürfen kein Stolperstellen bilden (Höhenunterschiede durch Schrägen ausgleichen)

Kraftbetätigte Türen und Tore

▪▪Türen und Tore müssen • den europäischen und nationalen Beschaffenheitsanforderungen entsprechen (Produktrecht) • dem Baurecht (z.B. feuerhemmend, feuerbeständig, selbstschließend) genügen • gegebenenfalls Bio- und Gefahrstoffrecht (z.B. dichtschließend, Sicherheitsschleusen) erfüllen • sich bei Ausfall der Antriebsenergie von Hand öffnen lassen • sofern kraftbetätigt, sich nur bei geschlossener Schlupftüre öffnen lassen • bei senkrecht bewegten Flügeln Fangvorrichtungen als Sicherung gegen Absturz haben (Ausnahmen siehe ASR A1.7 Pkt. 7.1(2)) • gegen Herausfallen aus Führungseinrichtungen gesichert sein

1. Entsprechen die kraftbetätigten Türen und Tore den Beschaffenheitsanforderungen und baurechtlichen Vorschriften? 2. Bestehen durchsichtige oder lichtdurchlässige Flächen von Türen und Toren aus bruchsicherem Werkstoff? 3. Sind Schiebetüren und -tore gegen Ausheben und Herausfallen, bzw. Türen und Tore, die sich nach oben öffnen, gegen Herabfallen gesichert? 4. Lassen sich kraftbetätigte Türen und Tore bei Stromausfall auch von Hand öffnen? 5. Ist bekannt, dass in Notausgängen Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig sind? 6. Ist die Betätigung von Türen und Toren von einem sicheren Bedienort aus möglich?

▪▪Füllungen in Türen müssen bruchsicher oder durch feste Abschirmungen (z.B. Stabgitter) geschützt sein

7. Entstehen durch die Anordnung keine zusätzlichen Gefährdungen, z.B. durch Aufschlagen eines Flügels in einen Treppenlauf, durch Windbelastung oder durch Einengung der Mindestbreite vorbeiführender Verkehrswege?

Bei kraftbetätigten Türen und Toren muss eine wirksame Sicherung gegen mechanische Gefährdungen bis 2,50 m vorhanden sein, z.B. durch:

8. Ist bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?

▪▪Einhalten von Sicherheitsabständen

9. Ist bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden?

▪▪Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten

10. Wird der Nachlaufweg beim Betrieb von Türen und Toren regelmäßig kontrolliert?

▪▪Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung)

11. Sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers vorhanden und in der Arbeitsstätte verfügbar?

▪▪Kraftbegrenzung ▪▪Schaltende Schutzeinrichtung (auf Druck auslösende oder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen)

12. Werden vor Instandhaltungsarbeiten die Antriebe der Türen und Tore abgeschaltet und gegen irrtümliches und unbefugtes Einschalten gesichert?

▪▪Beachten des Nachlaufweges (max. 50 mm ohne Sicherheitseinrichtung an den Schließkanten)

13. Wird die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren nur durch Sachkundige durchgeführt, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, prüfen können?

▪▪Vor Instandhaltung unbeabsichtigte Bewegung verhindern, Antrieb abschalten und gegen unbefugtes Einschalten sichern

14. Schließt die sicherheitstechnische Prüfung auch das Vorliegen der vollständigen technischen Dokumentation und Betriebsanleitung mit ein?

▪▪Sicherheitstechnische Prüfung: • Nur durch Sachkundige, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik (z.B. zeitlichen Kraftverlauf an den Schließkanten) prüfen können • Umfasst auch die Vollständigkeit der technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung Änderungen in den technischen Regeln für Arbeitsstätten und den zugehörigen Normen können eine Nachrüstverpflichtung bewirken.

Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:

© BGHM 5/2014

Hallen- und Werkstore werden in einer Vielzahl von Bauarten und Ausstattungsvarianten sowie mit unterschiedlichen Sicherheitseinrichtungen angeboten. Daher kommt der Planung und Auswahl von Türen und Toren eine große Bedeutung zu. Hierbei sind insbesondere spezifische Einsatzbedingungen abzuklären, damit später ein sicherer Betrieb gewährleistet wird.

12/2015

© BGHM 5/2014

Information

Kraftbetätigte Türen und Tore

© 08/2015 BGHM · Foto: jala / photocase.de

... und was macht Ihr Tor ?

Dieser Betrieb gehört zur Berufsgenossenschaft Holz und Metall Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wenden Sie sich bitte an: Berufsgenossenschaft Holz und Metall Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 15 55130 Mainz Telefon: 0800 9990080-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.bghm.de

Standorte der BGHM

Rostock Hamburg

Bad Bevensen

Bremen

Bezirksverwaltungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Bad Wilsnack Berlin

Hannover Magdeburg

Bezirksverwaltung Berlin Innsbrucker Straße 26/27 10825 Berlin

Standort Bremen Standort Töferbohmstraße 10 28195 Bremen

Bezirksverwaltung Dessau Raguhner Straße 49 b 06842 Dessau-Roßlau

Hannover/Bielefeld Standort Bielefeld Turnerstraße 5 – 9 33602 Bielefeld

Außenstelle Dresden Zur Wetterwarte 27 01109 Dresden Bezirksverwaltung Dortmund Semerteichstraße 98 44263 Dortmund Bezirksverwaltung Erfurt Lucas-Cranach-Platz 2 99097 Erfurt Hamburg/Bremen Standort Hamburg Rothenbaumchaussee 145 20149 Hamburg

Außenstelle Rostock Blücherstraße 27 18055 Rostock

Standort Hannover Seligmannallee 4 30173 Hannover Köln/Düsseldorf Standort Düsseldorf Kreuzstraße 54 40210 Düsseldorf Standort Köln Hugo-Eckener-Straße 20 50829 Köln

Bezirksverwaltung Mainz Wilhem-Theodor-Römheld-Straße 15 55130 Mainz

Außenstelle Saarbrücken Koßmannstraße 48 – 52 66119 Saarbrücken

Düsseldorf

Dortmund Schwelm

Leipzig

Bezirksverwaltung München Am Knie 8 81241 München

Eppstein

Außenstelle Pforzheim Schwarzwaldstraße 1A 75173 Pforzheim

Otzenhausen

Saarbrücken

Hauptverwaltungen - Bezirksverwaltungen - Präventionsdienste - Außenstellen Bildungsstätten

Lengfurt

Mainz Mannheim

Sennfeld

Pforzheim

Nürnberg

Beilngries

Stuttgart LeinfeldenEchterdingen

Freiburg

Dresden

Jößnitz Chemnitz

Bad Hersfeld

Bezirksverwaltung Nürnberg Weinmarkt 9 – 11 90403 Nürnberg Bezirksverwaltung Stuttgart Vollmoellerstraße 11 70563 Stuttgart

Erfurt

Nümbrecht

Köln

Dessau

Schierke

Bielefeld

Illertissen

München Traunstein