Titelbild: Signet-Verlag Dr. Stintzing GmbH, Flensburg. Herstellung: Druckerei Schmidt & Klaunig, Kiel. Kiel, Februar 2001 ISSN

4 Herausgeber: Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde – ...
Author: Willi Melsbach
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Herausgeber: Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde – Düsternbrooker Weg 104 24105 Kiel Titelbild: Signet-Verlag Dr. Stintzing GmbH, Flensburg Herstellung: Druckerei Schmidt & Klaunig, Kiel Kiel, Februar 2001 ISSN 0458-6913

Diese Broschüre wurde aus Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswigholsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Die Landesregierung im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/landsh

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Vorwort sondern vor allem an die Akteure „vor Ort“ aus Wirtschaft, Verbänden, Kammern und sonstigen gesellschaftlichen Organisationen. Der jetzt vorliegende Regionalplan 2000 ist das Ergebnis eines über dreijährigen Planungsprozesses. Neben Informationsveranstaltungen und der Unterrichtung der kommunalen Seite über die wesentlichen Ergebnisse des umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit einzelnen Kommunen, Institutionen und Organisationen statt.

Der vorliegende Regionalplan für den Planungsraum III soll für die nächsten 15 Jahre den landesplanerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der K.E.R.N.-Region bilden. Eine aktive Region benötigt Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen, Flächen für Freizeit, Sport und Erholung. Aber auch freie Landschaft und ökologisch wertvolle Freiräume erfüllen wichtige Funktionen für die in der Region lebenden Menschen und für den Naturhaushalt. Diese verschiedenen Nutzungsansprüche erfordern eine Koordinierung, damit die Region als Ganze sich optimal entwickeln kann. Hierzu soll Regionalplanung beitragen. Mit seinen Aussagen zu Entwicklungstendenzen, zur räumlichen Gliederung, zur Freiraum- und Siedlungsstruktur sowie zur Wirtschaft und Infrastruktur setzt der Regionalplan einen Rahmen für die Koordinierung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum der K.E.R.N.-Region. Er soll nicht starr und unflexibel sein, sondern muss offen für zukünftige Entwicklungen bleiben. Leitlinien heben daher entwicklungspolitische Aufgaben in und für die Region hervor. Sie betonen die Notwendigkeit regionaler und interkommunaler Zusammenarbeit, zusätzlicher Standortprofilierung und regionaler Arbeitsteilung innerhalb der Region. Die Leitlinien sind Empfehlungen und wenden sich nicht nur an die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung,

Insgesamt wurde der Plan in der Region breit erörtert. Rund 300 Einzelstellungnahmen von Städten, Gemeinden, Ämtern, Kreisen, Verbänden, Kammern, Privatpersonen und dem Verein Technologie-Region K.E.R.N. wurden für die Erarbeitung der Endfassung sorgfältig ausgewertet. Zahlreiche Anregungen fanden so Eingang in den Regionalplan. Planung ist immer ein Prozess. Sie lebt davon, dass möglichst viele sich an diesem Planungsprozess beteiligen, mitdenken und mitarbeiten. Nur so entstehen realisierbare Zielsetzungen. Und so entwickelt sich regionale Identität. Ich gehe davon aus, dass dieser Regionalplan durch das umfangreiche Beteiligungsverfahren und die Mitwirkung der Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Technologie-Region K.E.R.N. e.V. eine hohe Akzeptanz finden wird und die Akteure in der Region ihren Beitrag zu einer positiven Entwicklung des Planungsraumes leisten werden.

Ingrid Franzen Ministerin für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

1

Inhalt Vorwort Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 1.

Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

5

2.

Rechtliche Grundlagen und Geltungsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6

3.

Ausgangslage, Entwicklungstendenzen, regionale Leitlinien . . . . . . . . . . . . . . . .

7

3.1

Technologie-Region K.E.R.N. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

7

3.2

Bevölkerungsentwicklung, Entwicklung des Wohnungs- und Arbeitsmarktes . . .

9

3.3

Regionale Leitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

12

4.

Räumliche Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

16

4.1

Ordnungsraum Kiel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

16

4.2

Ordnungsräume für Tourismus und Erholung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

16

4.3

Ländliche Räume. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

17

4.4

Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

18

5.

Regionale Freiraumstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

20

5.1

Naturräume und Kulturlandschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

20

5.2

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und Vorranggebiete für den Naturschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

21

Gebiete mit besonderer Bedeutung und Vorranggebiete für den Grundwasserschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

26

5.4

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Neuwaldbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

26

5.5

Gebiete mit besonderer Bedeutung und Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . .

27

5.6

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung . . . . . . . . . . . . .

29

5.7

Eignungsgebiete für Windenergienutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

30

5.8

Regionale Grünzüge und Grünzäsuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

33

6.

Regionale Siedlungsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

35

6.1

Zentrale Orte und Stadtrandkerne. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

35

6.2

Besondere Funktionen von Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung . . . . . . .

36

6.3

Siedlungsachsen im Ordnungsraum Kiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

37

6.4

Allgemeiner Siedlungsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

39

6.5

Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

40

6.5.1 Nahbereich der Landeshauptstadt Kiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

40

6.5.2 Nahbereich der Stadt Neumünster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

42

6.5.3 Nahbereiche im Kreis Plön. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

44

6.5.4 Nahbereiche im Kreis Rendsburg-Eckernförde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

46

5.3

2

7.

Regionale Wirtschaft und Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

53

7.1

Wirtschaft und Technologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

53

7.1.1 Land- und Forstwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

53

7.1.2 Produzierendes Gewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

54

7.1.3 Dienstleistungen und Tourismus. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

55

7.2

Verkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

57

7.2.1 Öffentlicher Personennahverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

57

7.2.2 Schienenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

58

7.2.3 Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

59

7.2.4 Radverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

60

7.2.5 Schifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

60

7.2.6 Luftverkehr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

61

7.3

Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

61

7.4

Energiewirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

62

7.5

Wasserwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

63

7.5.1 Trinkwasserversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

63

7.5.2 Gewässerbewirtschaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

63

7.5.3 Abwasserbehandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

63

7.5.4 Küsten- und Hochwasserschutz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

64

7.6

Abfallwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

64

7.7

Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

65

7.7.1 Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

65

7.7.2 Wissenschaft und Forschung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

65

7.7.3 Kultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

66

7.8

Soziales, Gesundheitswesen und Jugendhilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

66

7.9

Verteidigung und Flächenkonversion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

67

Anhang (Tabelle 3: Nahbereiche der zentralen Orte und Stadtrandkerne) . . . . . . . . . . .

69

Karte

3

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabellen Tabelle 1: Räumliche Gliederung im Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte) . . .

19

Tabelle 2: Geplante Naturschutzgebiete (über 20 Hektar) im Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

24

Tabelle 3: Nahbereiche der zentralen Orte und Stadtrandkerne (Anhang) . . . . . . . . . .

69

Abbildungen

4

Abbildung 1: Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalysen im Planungsraum III . . . (Schleswig-Holstein Mitte) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

19

Abbildung 2: Naturräume im Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte) . . . . . . . . .

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1. Einleitung Nach der Neufassung des Landesraumordnungsplanes 1998 legt die Landesregierung hiermit einen neuen Regionalplan für den Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte) vor, der die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde umfasst.

Neben dem langfristigen Entwicklungs- und Ordnungsrahmen, den der Regionalplan für die räumliche Entwicklung des Planungsraumes setzt, wird die Landesplanung auch zukünftig Entwicklungsprozesse, die sich aus der Region heraus ergeben oder dort angeregt werden, begleiten und moderieren.

Die Ausgangslage für die räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Planungsraumes, der deckungsgleich ist mit der Technologie-Region K.E.R.N. e.V., hat sich aufgrund von nationalen und internationalen, aber auch landesweiten und regionalen Entwicklungen der letzten Jahre beträchtlich verändert; er steht vor großen Herausforderungen in der Zukunft. Als Vorarbeit für die Fortschreibung des Regionalplanes hat die Technologie-Region K.E.R.N. zusammen mit der Landesplanungsbehörde eine Studie über Entwicklungsgrundlagen und Entwicklungsziele der K.E.R.N.-Region erarbeiten lassen. Die Regionalstudie soll darüber hinaus als Orientierungs- und Handlungsrahmen für die kommunal und regional tätigen öffentlichen und privaten Akteure dienen. Ergebnisse dieser Studie sind in den Regionalplan unmittelbar eingeflossen. Weitere Grundlagen für die Erarbeitung des Regionalplanes waren der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, die Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen (LSE) in den Kreisen Plön und RendsburgEckernförde sowie diverse kommunale Konzepte und Planungen. An dem vorliegenden Planentwurf haben neben den verschiedenen Fachbehörden auf Landesebene auch die Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte mitgewirkt. Darüber hinaus fanden während der Aufstellungsphase zahlreiche Rückkoppelungen mit einzelnen Kommunen, Institutionen und Organisationen, insbesondere der Technologie-Region K.E.R.N. e.V., statt. Der Regionalplan setzt den im Landesraumordnungsplan 1998 eingeschlagenen Weg fort, sich auf die unmittelbar von der Landesplanung zu beeinflussenden Prozesse zu beschränken. Auf eine umfassende Darstellung fachbezogener Sachbereiche wurde daher bewusst verzichtet.

5

2. Rechtliche Grundlagen und Geltungsrahmen (1) Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans sind die §§ 3, 6 und 7 des Gesetzes über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz) in der Fassung vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 232). (2) Der Regionalplan ersetzt den Regionalplan für den Planungsraum III vom 20. November 1975 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1175), die Teilfortschreibung 1986 „Verbandsplan Kieler Umland 1983-1995“ vom 24. Juni 1986 (Amtsbl. Schl.-H. 1986 S. 343) sowie die Teilfortschreibung 1998 zur Festlegung von Eignungsräumen für die Windenergienutzung im Bereich der Städte Kiel und Neumünster, der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde sowie der Ostsee vom 2. Juli 1998 (Amtsbl. Schl.-H. S. 648). (3) Der Regionalplan gilt für den Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte), zu dem die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und RendsburgEckernförde gehören, einschließlich der Ostsee bis zur Hoheitsgrenze. (4) Der Plan ist auf den Zeitraum bis zum Jahr 2015 ausgerichtet. (5) Er setzt auf der Grundlage des Gesetzes zur Neufassung des Landesentwicklungsgrundsätzegesetzes vom 31. Oktober 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 364) und des Landesraumordnungsplanes Schleswig-Holstein 1998 (Amtsbl. Sch.-H. S. 493) die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den Planungsraum fest. Bei der Verbindlichkeit der landesplanerischen Aussagen ist zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu unterscheiden (§ 7 Absatz 1 Raumordnungsgesetz vom 18. August 1997). Dieses erfolgt durch Kennzeichnung mit den Buchstaben Z und G; sie gelten für die gesamte Textziffer, den Absatz oder Teile davon, je nach ihrer Zuordnung. Ziele der Raumordnung liegen vor, wenn von den Raumordnungsplänen – Landesraumordnungsplan oder den Regionalplänen / Regionalbezirksplänen – verbindliche überörtliche, langfristige Festlegungen als landesplanerische Letztentscheidungen ge6

troffen werden, die keiner Abwägung mehr zugänglich sind und daher von den in § 3 Ziffer 5 Raumordnungsgesetz genannten Stellen gemäß § 4 Absatz 1 Raumordnungsgesetz uneingeschränkt zu beachten sind. Eine besonders normierte Pflicht zur zwingenden Beachtung der Ziele der Raumordnung besteht für die gemeindliche Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 4 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141). Im Übrigen konkretisiert der Regionalplan schwerpunktorientiert die im Landesraumordnungsplan (siehe Ziffer 2 Landesraumordnungsplan) und die in § 2 Raumordnungsgesetz sowie die im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz dargestellten landesplanerischen Grundsätze, die noch in generalisierter Form Aussagen zu einzelnen Fragen der räumlichen Entwicklung enthalten. Die Vorgaben sind für die Träger der öffentlichen Verwaltung verbindlich und müssen im Rahmen der Abwägung Berücksichtigung finden. (6) Eine verbindliche unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Einzelnen haben Ziele und Grundsätze der Raumordnung nicht. (7) Der Regionalplan besteht aus Text und Karte. Die Karte nimmt an der Verbindlichkeit des Planes teil. Die Tabelle 3 im Anhang ist Bestandteil der Ziffer 6.

3. Ausgangslage, Entwicklungstendenzen, regionale Leitlinien G 3.1 Technologie-Region K.E.R.N. Aus dem Zusammenschluss der Städte Kiel, Eckernförde, Rendsburg und Neumünster sowie des Kreises RendsburgEckernförde, der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und der Unternehmensverbände Kiel und Mittelholstein entstand 1991 der Verein „Technologie-Region K.E.R.N.“. 1992 kamen der Deutsche Gewerkschaftsbund – Landesbezirk Nordmark - und 1996 der Kreis Plön als weitere Mitglieder hinzu. Als fördernde Mitglieder haben 1999 mit Wirkung zum 01.01.2000 die Städte Büdelsdorf und Nortorf ihren Beitritt erklärt. In der K.E.R.N.-Region lebt mit rund 715.000 Einwohnerinnen und Einwohnern rund ein Viertel der Bevölkerung des Landes Schleswig-Holstein. Die Region umfasst eine Fläche von rund 3.500 Quadratkilometern und ist deckungsgleich mit dem Gebiet des Regionalplanes III, Schleswig-Holstein Mitte. Zur K.E.R.N.Region gehören insgesamt 254 Städte und Gemeinden. Die Technologie-Region K.E.R.N. ist mit fast 300.000 Arbeitsplätzen nach dem Hamburg-Nachbarraum die bedeutendste Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion Schleswig-Holsteins. Hier entstehen rund 28 Prozent der Bruttowertschöpfung des Landes. Wirtschaftlich und kulturell dominierendes Zentrum der Region ist die Landeshauptstadt Kiel. Daneben sind das Oberzentrum Neumünster sowie die Mittelzentren Rendsburg und Eckernförde weitere wichtige Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentren dieser in weiten Teilen ländlich geprägten Region SchleswigHolsteins. Die Region zeichnet sich aus durch kurze Entfernungen und gute verkehrliche Anbindungen der Zentren untereinander. Sie verfügt zudem über ein großes Potenzial weicher Standortfaktoren wie landschaftliche Attraktivität, hoher Freizeitwert, gute Umweltqualität und

Wohnbedingungen sowie ein breites Kulturangebot. Neben ihrer Bedeutung als Technologie-Region haben Teilräume von K.E.R.N. daher auch eine hohe Bedeutung für den Tourismus; sie sind touristisch unterschiedlich ausgerichtet. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands, der Norderweiterung der Europäischen Union (EU) und der Liberalisierung in Osteuropa, insbesondere in den Baltischen Staaten, haben sich die Chancen Schleswig-Holsteins und der K.E.R.N.-Region für den Aufbau neuer und das Wiederaufleben alter Handelsbeziehungen, zum Beispiel im Ostseeraum, deutlich verbessert. Daher sollen die Möglichkeiten dieser neuen europäischen Wachstumsregion zum Aus- und Aufbau bestehender oder angestrebter Felder und Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit der dänischen Amtskommune Fünen, im Rahmen der von der Landesregierung unterstützten Ostseekooperation genutzt werden. Dieser Ausbruch aus der geographischen Randlage bietet allerdings nicht nur Chancen für wirtschaftliche und kulturelle Kontakte, er birgt auch Risiken. Die K.E.R.N.-Region wird sich in den kommenden Jahren stärker als zuvor im wirtschaftlichen Wettbewerb der europäischen Regionen behaupten müssen. Im Umfeld von EU-Erweiterung und Globalisierung werden die Standortanforderungen der Wirtschaft zunehmen und eine gute Standortpolitik der Akteure in der Region erfordern. Daher ist es erforderlich, dass sich die Akteure der Region stärker im Dialog mit den Auswirkungen absehbarer und laufender globaler und europäischer, aber auch regionaler Entwicklungsprozesse auseinandersetzen. So sind zum Beispiel die Auswirkungen der geplanten EU-Osterweiterung sowie die Auswirkungen von Verkehrsprojekten von bundesweiter und internationaler Bedeutung (Weiterführung der Bundesautobahn 20 einschließlich fester Elbquerung westlich von Hamburg und feste FehmarnbeltQuerung) auf die Region beziehungswei7

se auf Teilräume der Region zu ermitteln und gemeinsam Strategien und Maßnahmen zur Entwicklung der Standortpotenziale sowie zur Abfederung der strukturellen Auswirkungen zu erarbeiten. Darüber hinaus ist es notwendig, stärker als bisher regional zu denken und zu handeln und die Region als Einheit nach innen und außen zu präsentieren, um im Wettbewerb der europäischen Regionen bestehen zu können. Dieses ist deshalb auch eines der wichtigsten Ziele der Technologie-Region K.E.R.N. Aufgabe wird außerdem sein, die Erkenntnisse aus dem Anfang 1998 abgeschlossenen Forschungsvorhaben des Forschungsfeldes „Städtenetze“ des damaligen Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie aus dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingerichteten „Forum Städtenetze“ für die künftige Regionalentwicklung in der K.E.R.N.-Region zu nutzen. Die Technologie-Region K.E.R.N. besitzt für die zukünftig notwendigen Standortbedingungen zweifelsfrei gute Ansatzpunkte, zu denen beispielsweise die in der Region vorhandenen Technologieeinrichtungen, das Qualifikationsniveau der Erwerbspersonen und attraktive Gewerbeflächenpotenziale gehören. Allerdings zeichnen sich auch Problembereiche ab. So treten insbesondere in den regional bedeutenden Wirtschaftszentren aufgrund enger Gemeindegrenzen Flächenengpässe sowohl für Gewerbe als auch für Wohnen auf. Die angespannte Haushaltssituation der Zentren lässt zudem kaum finanziellen Spielraum für größere Entwicklungsvorhaben und wird durch die Abwanderungen von Einwohnern und Unternehmen in die Umlandgemeinden noch verschärft. Diese verfügen im Unterschied zu den Städten über größere Flächenpotenziale und günstigere Grundstückspreise. In den kommenden Jahren sollen daher Zentren und Umlandgemeinden gemeinsame Entwicklungskonzepte erarbeiten, um die vorhandenen Potenziale zu mobilisieren und die Flächenvoraussetzungen für die Weiterentwicklung der K.E.R.N.-Region zu schaffen. Besondere Bedeutung wird dabei der Vermeidung von einseitigen (finanziellen) Lasten zukommen. Statt dessen sollen in der Region Ausgleichsleistungen zwischen Umland und Städten, zum Beispiel für 8

überörtliche beziehungsweise für regionale Einrichtungen, vereinbart werden. Neben Siedlung, Wirtschaft, Infrastruktur und Landwirtschaft erheben auch Natur und Erholung Flächenansprüche in der Region. Um so wichtiger wird zukünftig die Sicherung und Entwicklung von Freiraumstrukturen zum Erhalt der Funktionen von Naturhaushalt und Landschaft werden. Für die Bewältigung von Zukunftsaufgaben ist mit dem Verein „Technologie-Region K.E.R.N.“ eine leistungsfähige Organisationsstruktur zu entwickeln, die sich insbesondere gesamtregionalen Aufgaben sowie verstärkt Aufgaben eines Regionalmanagements widmen soll. Daneben sind auf kommunaler Ebene ergänzende Kooperationsformen zu schaffen, die dazu beitragen, die Probleme von Teilräumen der K.E.R.N.-Region zu lösen. Folgende Handlungsfelder und Maßnahmen sind für die K.E.R.N.-Region aus landesplanerischer Sicht von besonderer Bedeutung: • K.E.R.N. im europäischen Kontext (siehe Ziffer 3.1), • Identifizierung maritimer Entwicklungspotenziale (siehe Ziffer 7.1) und integriertes Küstenzonenmanagement (IKZM), • Erarbeitung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (siehe Ziffer 7.1.2), • Erarbeitung von Fachkonzepten für die Bereiche „Tourismus“ und „großflächiger Einzelhandel“ (siehe Ziffer 7.1.3), • Aufbau eines Internet gestützten Auskunftsystems (siehe Ziffer 7.3), • Einrichtung eines Regionalmarketings (siehe Ziffer 7.1), • Vernetzung von Initiativen im Zusammenhang mit „lokalen Agenden 21“ und „Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen“ (siehe Ziffer 4.3), • Durchführung verschiedener Verkehrsprojekte und Maßnahmen (siehe Ziffer 7.2). Für die Stadt- und Umlandbereiche und den Ordnungsraum Kiel ist die Erarbeitung von Gebietsentwicklungsplanungen von besonderer Bedeutung (siehe Ziffer 6.5).

G 3.2 Bevölkerungsentwicklung, Entwicklung des Wohnungs- und Arbeitsmarktes Bevölkerungsentwicklung (1) Anfang 1999 lebten im Planungsraum rund 715.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Über die Hälfte von ihnen wohnte in den Kreisen Plön (18 Prozent) und Rendsburg-Eckernförde (38 Prozent). Auf die Landeshauptstadt Kiel entfiel rund ein Drittel und auf das kleinere Oberzentrum Neumünster ein Einwohneranteil von rund 11 Prozent. In den vorangegangenen zehn Jahren konnte der Planungsraum einen Einwohneranstieg von fast 40.000 verzeichnen, wobei die Einwohnerzahl sowohl in den Kreisen als auch in den beiden kreisfreien Städten zunahm. Ursache für diese Entwicklung waren die hohen Wanderungsgewinne des Landes und der Region Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre. Insbesondere die starke Zuwanderung aus dem Ausland konnte in den kreisfreien Städten die hohen Geburtendefizite ausgleichen und führte hier nach jahrelangen Rückgängen erstmals wieder zu steigenden Einwohnerzahlen. Seit Mitte der neunziger Jahre geht die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den kreisfreien Städten jedoch wieder zurück. Während das Oberzentrum Neumünster insgesamt nur leichte Einwohnerverluste verzeichnete, hat die Landeshauptstadt Kiel in den Jahren1993 bis 1998 knapp 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner verloren. Auch die Mittelzentren im Planungsraum weisen etwa seit 1996 erneut Rückgänge auf. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf Wanderungsverluste zurückzuführen. Immer mehr Menschen verlassen die Städte und ziehen in die Umlandgemeinden in den Kreisen Plön und Rendsburg-Eckernförde. Beide Kreise verzeichneten daher in den letzten Jahren hohe Wanderungsgewinne und steigende Einwohnerzahlen.

Bevölkerungsentwicklung 1999 – 2015 Einwohnerzahl Anfang 1999: 714.600 Wanderungsgewinn 1999 – 2015: 21.000 Geburtendefizit 1999 – 2015: 43.000

(2) Für die erste Hälfte des Planungszeitraumes ist zu erwarten, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im Planungsraum insgesamt noch weiter ansteigen wird. Danach werden die Wanderungsgewinne aber nicht mehr ausreichen, um die immer größer werdenden Geburtendefizite auszugleichen. Daher wird in der zweiten Hälfte des Planungszeitraums die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner zurückgehen und im Jahr 2015 voraussichtlich um etwa 22.000 unter der Einwohnerzahl von 1999 liegen. Die Einwohnerentwicklung wird dabei in den verschiedenen Teilräumen des Planungsraums sehr unterschiedlich verlaufen. Die in den letzten Jahren zu beobachtende Entwicklung in der Region mit Einwohnerverlusten der Oberzentren, in erster Linie des Oberzentrums Kiel, und mit Wanderungsgewinnen der beiden Kreise wird auch im Planungszeitraum anhalten. (3) Für das Oberzentrum Kiel muss unter den derzeitigen Rahmenbedingungen davon ausgegangen werden, dass die Einwohnerzahl bis 2015 deutlich um fast 35.000 sinken wird. In Neumünster werden die Einwohnerverluste bis zum Ende des Planungszeitraumes bei rund 6.000 liegen. Neben den immer größer werdenden Geburtendefiziten werden die Rückgänge wie auch schon in den letzten Jahren aus Wanderungsverlusten, insbesondere ans Umland, resultieren. (4) Im Kreis Plön wird die Einwohnerzahl im Planungszeitraum weiter ansteigen, von heute knapp 131.000 auf rund 140.000 im Jahr 2015. Auch im Kreis RendsburgEckernförde werden die Einwohnerzahlen zunächst weiter steigen auf etwa 276.000 im Jahr 2010. Danach ist von leicht rückläufigen Einwohnerzahlen auszugehen. (5) Die Höhe der Wanderungsgewinne und -verluste in den Städten und Gemeinden des Planungsraumes wird in entscheidendem Maße vom jeweiligen kommunalen Angebot an Wohnungen und Bauland abhängen. Insbesondere die Gemeinden im Ordnungsraum Kiel sowie in den Stadt- und Umlandbereichen in ländlichen Räumen weisen hier günstige Rahmenbedingungen auf. Es ist zu erwarten, dass sie auch in den kommenden Jahren deutliche Einwohnergewinne verzeichnen werden. Die Ober- und Mittelzentren müssen daher in den kommenden Jahren versu9

chen, einer weiteren Abwanderung von Bürgerinnen und Bürgern durch ein entsprechendes Angebot an attraktiven Bauflächen, zum Beispiel für den Einfamilienhausbau oder für andere zukunftsfähige Formen des städtischen Wohneigentums, durch verdichtete, nachbarschaftlich geprägte, gut erschlossene Wohnformen, entgegenzuwirken. Eine Umkehr des Trends wird allerdings unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nur schwer möglich sein. Aufgrund des knappen Flächenangebots müssen die Städte auch zu interkommunalen Lösungen mit ihren Nachbargemeinden kommen. (6) Die Altersstruktur der Einwohnerinnen und Einwohner wird sich im Planungszeitraum deutlich verändern. Der Anteil derjenigen, die 60 Jahre und älter sind, wird zunehmen. Besonders stark wird dieser Anstieg in den beiden Kreisen sein. Hier wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die 60 Jahre und älter sind, um rund 23.000 ansteigen. In der Altersklasse „75 Jahre und älter“ wird es am Ende des Planungszeitraumes etwa 12.000 (14 Prozent) mehr Menschen geben als heute. Die Zunahme wird fast ausschließlich auf die Kreise entfallen, während sich die Gesamtzahl der über 75-Jährigen in den kreisfreien Städten kaum erhöhen wird. Der steigende Anteil älterer Menschen wird in den nächsten Jahren voraussichtlich zu keinem zusätzlichen Bedarf stationärer Pflegeplätze führen, da durch den Ausbau häuslicher Pflege sowie die Verbesserungen der wohnlichen und gesundheitlichen Situation die Nachfrage nach Heimplätzen erst in einem höheren Lebensalter erfolgt.

Wohnungsmarkt (7) Der gesamte Wohnungsneubaubedarf der Region im Zeitraum 1999 bis 2015 beläuft sich auf rund 25.000 Wohnungen. Dieser Bedarf setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: • Neubedarf Die Zahl der privaten Haushalte als Bedarfsträger für Wohnungen wird in den Kreisen Plön (+7.700) und RendsburgEckernförde (+9.500) weiter zunehmen. Der Anstieg ist dabei vor allem auf Zuwanderung sowie Altersstrukturveränderungen zurückzuführen. Die jährliche Zunahme der Haushalte wird dabei zu Beginn des Planungszeitraumes höher sein als am Ende.

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In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster wird dagegen die Zahl der Haushalte aufgrund der stark rückläufigen Einwohnerzahlen während des gesamten Planungszeitraumes zurückgehen. • Ersatzbedarf Für Wohnungen, die aufgrund von Abriss, Umwandlung oder Zusammenlegung dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, muss im Planungszeitraum ein Ersatz geschaffen werden, um eine Abnahme des Wohnungsbestandes zu verhindern. Dieser Ersatzbedarf beläuft sich jährlich auf rund 0,25 Prozent des Wohnungsbestandes (Ende 1998) oder 4,25 Prozent in 17 Jahren. Er liegt im Zeitraum 1999 bis 2015 bei rund 15.200 Wohnungen. • Nachholbedarf Anfang 1999 fehlten im Planungsraum noch rund 3.000 Wohnungen an einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt. Das Wohnungsdefizit, das Anfang der neunziger Jahre aufgrund hoher Haushaltszunahmen und geringer Baufertigstellungen entstanden war, konnte aufgrund der hohen Zahl von Baufertigstellungen in den letzten Jahren fast vollständig abgebaut werden. • Mobilitätsreserve Um ein gutes Funktionieren des Wohnungsmarktes im Planungsraum zu gewährleisten, ist es notwendig, dass für kurze Zeit immer einige Wohnungen leer stehen. Diese Mobilitäts- oder Leerstandsreserve sollte durchschnittlich bei etwa 2,5 Prozent des Wohnungsbestandes liegen. Für den Planungsraum insgesamt sind dies rund 8.400 Wohnungen. Der gesamte Wohnungsneubaubedarf beläuft sich unter den derzeitigen Rahmenbedingungen im Kreis Plön auf knapp 13.000 und im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf etwa 18.800 Wohnungen. (8) In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster besteht rein rechnerisch kein Wohnungsneubaubedarf; die Bedarfe für den Abbau der noch bestehenden Wohnungsdefizite, die Schaffung der Mobilitätsreserve und für den Ersatzbedarf könnten theoretisch durch die frei werdenden Wohnungen aufgrund der rückläufigen Zahl von Haushalten gedeckt werden. Tatsächlich wird es jedoch in den kommenden Jahren insbesondere in den

kreisfreien Städten zu einem Nebeneinander von Leerständen und Wohnungsbedarfen in bestimmten Marktsegmenten kommen. So ist zum Beispiel in den kreisfreien Städten eine erhebliche Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern erkennbar. Auch im sozialen Wohnungsbau gibt es aufgrund der Vielzahl von Wohnungen, die hier in den kommenden Jahren aus der Belegungsbindung fallen werden, deutliche Bedarfe. Diese müssen jedoch nicht unbedingt durch Neubau befriedigt werden, sondern können auch durch geeignete Maßnahmen im Bestand berücksichtigt werden. (9) Generell soll der Wohnungsbau im Planungsraum den zu erwartenden demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechung tragen und den Bedarf der unterschiedlichen Nachfragergruppen (zum Beispiel Familien mit Kindern, alleinerziehende Mütter und Väter, Einpersonenhaushalte, Seniorinnen und Senioren oder einkommensschwache Personen) angemessen berücksichtigen. Als Folge des Trends zu immer kleineren Haushalten und mehr Wohnungen in Einund Zweifamilienhäusern wird die Wohnfläche pro Person im Planungszeitraum weiter zunehmen.

Arbeitsmarkt (10) Die K.E.R.N.-Region ist nach dem Hamburg-Nachbarraum die bedeutendste Arbeitsmarktregion in Schleswig-Holstein und der Raum mit den größten Pendlerströmen innerhalb des Landes. Dominierendes Einpendlerzentrum ist dabei die Landeshauptstadt Kiel. Mit deutlichem Abstand folgen das Oberzentrum Neumünster und die Mittelzentren im Planungsraum. Aufgrund weiter fortschreitender Verlagerung von Wohn- und Arbeitsstätten ins Umland ist damit zu rechnen, dass sich die Pendlerströme in der Region verstärken und zukünftig weniger einseitig auf die Ober- und Mittelzentren ausgerichtet sein werden. Nicht mehr die Kernstädte allein werden die Arbeitsmarktzentren der Region sein, sondern die Stadträume, das heißt die Städte mit ihren Umlandgemeinden. (11) Im Jahr 1999 waren durchschnittlich 35.000 Frauen und Männer in der K.E.R.N.-Region arbeitslos gemeldet. In den Oberzentren lagen dabei die Arbeitslosenquoten deutlich über dem Landesdurchschnitt. Wichtigste Aufgabe für Po-

litik und Wirtschaft im Planungszeitraum ist der Abbau der hohen Arbeitslosigkeit in der Region. Dieser Abbau wird nur durch einen massiven Ausbau des Arbeitsplatzangebots möglich sein. Eine Entlastung des Arbeitsmarktes von der Nachfrageseite her (Zahl der Erwerbspersonen) ist nur für die kreisfreien Städte zu erwarten. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird sich die Zahl der Erwerbspersonen kaum verändern und im Kreis Plön bis 2015 sogar leicht ansteigen. (12) Wie die Bevölkerung insgesamt wird auch der im Erwerbsleben stehende Teil im Durchschnitt älter werden. Die Änderungen in Rahmen der letzten Rentenreform lassen erwarten, dass die 60 bis 65Jährigen sich wieder stärker am Erwerbsleben beteiligen werden. Weiter ansteigen wird in den kommenden Jahren die Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben. Diese Entwicklung wird neue Arbeitszeitmodelle und -formen sowie Infrastruktureinrichtungen erfordern, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen (zum Beispiel Kindergärten und Kindertagesstätten, betreute Grundschulen und Ähnliches). Eine besondere Bedeutung kommt im Planungszeitraum dem Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und der Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsplätzen zu. Hier sind gemeinsame Anstrengungen von Unternehmen, Staat, Verbänden und Gewerkschaften erforderlich. (13) Ansatzpunkte für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind die Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Arbeitsformen, die Umwandlung von Überstunden in neue Beschäftigungsverhältnisse, der Abbau qualifikatorischer und mobilitätsbedingter Hemmnisse und der Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen kann darüber hinaus durch ein ausreichendes Flächenangebot für Gewerbe und Dienstleistungen in der Region geschaffen werden. Für den Zeitraum bis 2015 liegt der Gewerbeflächenbedarf im Planungsraum in einer Größenordnung von mindestens 850 Hektar. Der sich daraus ergebende durchschnittliche jährliche Bedarf von rund 50 bis 60 Hektar entspricht damit den Gewerbeflächenverbräuchen der letzten Jahre. (14) Aufgabe der Kommunen ist es, im Planungszeitraum entsprechende bau11

leitplanerische Flächenvorsorge zu betreiben und damit Möglichkeiten für ein wohnortnahes Arbeitsplatzangebot zu schaffen. Zur Deckung des Bedarfs an Gewerbeflächen sollten insbesondere auch Altstandorte wieder einer Nutzung zugeführt werden. Parallel zur Flächenvorsorge muss ein gebündelter Einsatz der verfügbaren Förderinstrumente zur Berufsausbildung von Jugendlichen, zur bedarfsgerechten Qualifizierung des Arbeitskräftepotenzials und zur Existenzgründung erfolgen.

Erläuterung zu Ziffer 3.2 Die Zahlen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung und zum Wohnungsneubaubedarf sowie zur Entwicklung der Zahl der Erwerbspersonen und zum Gewerbeflächenbedarf sind keine verbindlichen Richtwerte für die Planungen der Kreise und kreisfreien Städte. Sie geben vielmehr die derzeitige Einschätzung der künftigen Einwohnerentwicklung sowie des Wohnungs- und Gewerbeflächenbedarfs im Planungsraum wieder. Sie sollen eine Orientierungshilfe für Planungen der Kreise und kreisfreien Städte sein. Die Zahlen zur künftigen Entwicklung der Bevölkerung sowie der Haushalte und Erwerbspersonen im Planungsraum basieren auf der gemeinsamen Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes und der Landesplanung Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1999 (Statistischer Bericht A I 8 Basis1999), die den Zeitraum bis zum Jahr 2015 abdeckt. Es ist zu erwarten, dass diese Vorausberechnung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen spätestens nach fünf Jahren überarbeitet und aktualisiert werden wird. Dann werden sich auch für den Planungsraum neue Zahlen zur Einwohnerentwicklung sowie zum Wohnungsbau und den Erwerbspersonen ergeben. Auf eine Prognose des voraussichtlichen Arbeitsplatzangebotes im Planungsraum wurde verzichtet, da für einen Zeitraum von rund fünfzehn Jahren keine annähernd verlässlichen Aussagen hierzu möglich sind. Kurzfristig wird trotz der guten konjunkturellen Aussichten ein massiver Arbeitsplatzausbau, der auch zu einer nennenswerten Reduzierung der Arbeitslosenzahlen führt, nur schwer zu erreichen sein.

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G 3.3 Regionale Leitlinien Für den Planungsraum wird eine nachhaltige Entwicklung angestrebt. Als Richtschnur sollen die nachstehenden Leitlinien gelten. Sie sollen zur Verwirklichung der folgenden Zielsetzungen der drei Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung beitragen: • Ökologische Dimension Erhaltung des natürlichen Potenzials • Ökonomische Dimension Erhaltung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit • Soziale Dimension Erhaltung des sozialen Friedens Die folgenden konzeptionellen Leitlinien bilden den landesplanerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Die umsetzungsbezogenen Leitlinien richten sich neben den Akteuren aus Politik und Verwaltung vor allem an die Akteure aus der Wirtschaft und den verschiedenen gesellschaftlichen Organisationen. Die Leitlinien werden in diesem Plan weiter konkretisiert.

Konzeptionelle Leitlinien Dezentrale Konzentration stärken Für die Siedlungsstruktur im Planungsraum soll weiterhin das Prinzip der dezentralen Konzentration gelten. Neue Flächenbedarfe sollen vorrangig in den Siedlungsschwerpunkten (siehe Ziffern 6.1 bis 6.3) gedeckt werden, wobei eine Parallelität von Wohn- und Gewerbeentwicklung angestrebt wird. Die zentralen Orte als Siedlungsschwerpunkte sollen eine effiziente Infrastruktur und Versorgung der Bevölkerung in der Region gewährleisten und die wirtschaftliche Tragfähigkeit zentralörtlicher Einrichtungen sichern. Damit soll auch der Verkehrsaufwand so gering wie möglich gehalten werden und der Vorstellung von einer Region der kurzen Wege entsprechen. Zudem sollen auf die Siedlungsstruktur des Planungsraumes und aufeinander abgestimmte „Regionale Nahverkehrspläne“ (siehe Ziffer 7.2.1) eine attraktive Verkehrsbedienung für die Bevölkerung sicherstellen. Mit der dezentralen Konzentration sollen die Flächeninanspruchnahme minimiert, zusammenhängende Freiräume erhalten beziehungsweise eine Zersiedelung vermieden und der Energieverbrauch sowie

die verkehrsbedingten Emissionen reduziert werden.

moderner Telekommunikationsmedien unterstützt werden (siehe Ziffer 7.3).

Daneben soll die zu erwartende Nachfrage nach Gewerbebauland zeitnah mit quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angeboten befriedigt werden.

Isolierte Vorgehensweisen einzelner Standorte und Akteure bieten heute nur noch begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten. Kooperation erhöht hingegen die Potenziale und eröffnet neue Entwicklungsstrategien und -spielräume für die Region. Dabei soll es nicht darum gehen, mittels Kooperationen den Nutzen aller Akteure gleichmäßig zu erhöhen. Im Vordergrund soll vielmehr der Nutzen für die Region insgesamt stehen.

Weiterhin soll eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung für alle Bevölkerungsschichten und eine Wohnbaulandbereitstellung innerhalb des landesplanerischen Siedlungsrahmens erfolgen. Die dezentrale Konzentration soll zudem die Entwicklungschancen in der Region und die Entfaltungsmöglichkeiten der ländlichen Räume unterstützen. Durch Kooperation mit den Umlandgemeinden sollen die Handlungsspielräume der Zentren gesichert werden. Die städtischen Räume sollen zu Entwicklungsmotoren der Region werden.

Regionales Freiraumsystem sichern und entwickeln Als Gegenstück zum räumlichen Konzept der Siedlungsentwicklung soll ein räumlich differenziertes regionales Freiraumsystem entsprechend den verschiedenen Freiraumfunktionen definiert, gesichert und entwickelt werden (siehe Ziffer 5). Neben dem quantitativen und strukturellen Freiraumschutz kommt der Sicherung und Entwicklung eines regionalen Freiraumsystems in zunehmendem Maße auch eine ökonomische Bedeutung im Hinblick auf Standortentscheidungen von Unternehmen zu. Die verschiedenen Naturraumpotenziale der Region sind daher auch als Kapital aufzufassen und zu entwickeln.

Umsetzungsbezogene Leitlinien Kommunikation fördern und Kooperation organisieren Kommunikation zwischen den regionalen Akteuren ist eine notwendige Voraussetzung für ein Klima gegenseitigen Vertrauens und die Bereitschaft zur Kooperation. Insbesondere die Kommunikation zwischen der kommunalen Ebene und den privaten Akteuren, die maßgeblich die Entwicklung der Region beeinflussen, soll gefördert werden. Der Dialog zwischen den Handelnden soll durch den Einsatz

Kommunikation zu fördern, zu moderieren und Kooperationen zu initiieren ist eine wichtige regionale Aufgabe. Kooperationen sollen aber nicht nur auf dieser Ebene stattfinden, sondern auch die Kommunen, insbesondere die Städte mit ihren Umlandgemeinden, sind zur Zusammenarbeit zum Beispiel bei Fragen der Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, der Verkehrs-, Versorgungs- und Infrastrukturplanung oder dem Aufbau von Freiraumstrukturen sowie bei Fragen der agrarstrukturellen Entwicklung aufgerufen (siehe Ziffern 4.1 bis 4.4 und 6.1 bis 6.5). Dabei soll es im regionalen Interesse in Einzelfällen möglich sein, den landesplanerischen Rahmen durch geeignete Kooperationen oder durch interkommunale Abstimmungen zu erweitern. Ein geeignetes Instrument dafür können Kooperationsausschüsse zwischen den zentralen Orten und den Nachbargemeinden sowie privaten Akteuren des jeweiligen Bereiches sein. Die Umsetzung der verschiedenen Leitlinien soll durch kooperative und offene Planungs- und Entscheidungsprozesse in der Region unterstützt werden. Eine nachhaltige Entwicklungsstrategie ist wie keine andere auf die Beteiligung und Unterstützung der breiten Basis vor Ort angewiesen. Die Städte und Kommunen sollen daher den Ansatz aufgreifen. Aufgabe der regionalen Ebene ist es, in diesem Zusammenhang die lokalen Prozesse zu fördern und einen unterstützenden Rahmen zu setzen. Sie soll eine Kommunikationsund Vermittlungsebene bieten, die der Vernetzung der lokalen Strategien dient. Darüber hinaus kommt im Rahmen eines Regionalmanagements – neben der Projektentwicklung – der koordinierenden Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten und regionalen Initiativen eine besondere Bedeutung zu.

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Partnerregion im Norden Die Region soll ihre wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen sowie ihre Anknüpfungspunkte in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Umweltschutz nach Skandinavien und in den Ostseeraum weiter ausbauen (siehe Ziffern 7.1, 7.1.3 und 7.7). Neben der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der regionalen Entwicklung geht es dabei insbesondere um die Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen im Ostseeraum. Die Zusammenarbeit mit der dänischen Amtskommune Fünen soll dafür ebenso Grundlage sein wie die bestehenden Verbindungsbüros mit Partnern in Norwegen und Schweden und die bereits gut funktionierenden Kooperationen der Handelskammern im gesamten Ostseeraum. Diese Verbindungen sollen zügig zu Koordinierungseinrichtungen für die Intensivierung von Handelsbeziehungen und für den Technologietransfer ausgebaut werden. Durch den Erhalt und die Stärkung der Fährverbindungen über die Ostsee sollen die Beziehungen der Region nach Nordeuropa und ins Baltikum intensiviert werden (siehe Ziffer 7.2.5). Darüber hinaus soll die Region ihre Beziehungen zur Metropolregion Hamburg und zu den Institutionen der EU verstärken. Auch die bereits bestehenden Beziehungen nach Frankreich, Großbritannien, Osteuropa, Japan und China sollen zur Belebung des Wirtschafts- und Kulturaustausches vertieft werden.

Standorte profilieren und regionale Arbeitsteilung ausbauen Die Teilräume und Standorte des Planungsraumes verfügen über spezifische räumliche, wirtschaftliche und kulturelle Stärken, die gezielt entwickelt werden sollen (siehe Ziffern 4. und 6.). So kann eine vielseitige, flexible und konkurrenzfähige Region entstehen, die sich über klare Standortprofile nach außen vermarktet. Nicht Konkurrenzkämpfe benachbarter Standorte um die begrenzten Potenziale in der Region sollen im Vordergrund stehen, sondern Arbeitsteilung, Kooperation und Ergänzung der verschiedenen Standorte im Sinne des Städtenetzgedankens (siehe Ziffer 1. und Landesraumordnungsplan 1998, Ziffer 3.2).

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Besondere Bedeutung bei der Standortprofilierung haben der Ordnungsraum Kiel (siehe Ziffern 4.1 und 6.5.1) und die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen (siehe Ziffern 4.4 und 6.5.2 bis 6.5.4). Sie sind Entwicklungsträger der Region und Kristallisationspunkte siedlungsstruktureller, wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung. Daher sollen sich insbesondere diese Teilräume künftig planerisch auf die Zukunft vorbereiten. Informelle Instrumente – zum Beispiel Gebietsentwicklungsplanungen (siehe Landesraumordnungsplan 1998, Ziffer 3.2) – sollten dazu genutzt werden. Für bestimmte Problemlagen werden in besonderem Maße regional abgestimmte Entwicklungsstrategien oder Lösungsansätze erforderlich sein. Hierzu soll eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb von K.E.R.N. angestrebt werden, wie sie auch von der Städtenetzforschung angeregt wurde.

Vorhandenes stärken und als Standort mit vielfältigen Chancen ausbauen Wirtschaftliche (Schwerpunkt-)Entwicklungen sollen vor allem an bereits erkennbare Potenziale und vorhandene Strukturen anknüpfen. Damit verbunden sind • die Bestandspflege und Entwicklung insbesondere mittelständischer Unternehmen, die Schärfung des Technologieprofils durch den qualitativen Ausbau der vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen sowie deren verstärkte Kooperation untereinander, mit den Unternehmen in der Region und mit überregionalen Einrichtungen sowie • die Erschließung neuer Technologiefelder und die Ansiedlung von Unternehmen aus diesen Bereichen. Für die ländlichen Räume sollen Entwicklungsperspektiven in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Handwerk und Gewerbe sowie durch kleinere HighTech-Unternehmen gesichert werden (siehe Ziffer 4.3). Durch Spezialisierung der Unternehmen, Ausbau der wirtschaftlichen Standbeine in der Region, ein vielfältiges Angebot an Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sowie die Förderung schulischer und beruflicher Qualifikationen soll der Arbeitsmarkt des Planungsraumes gestärkt werden. Damit soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein vielfältiges Ange-

bot an Erwerbsmöglichkeiten und den Unternehmen ein vielseitig qualifiziertes Arbeitskräftepotenzial geboten werden. Zur Abstimmung der Anforderungsprofile und einer effektiveren Nutzung der Bildungseinrichtungen soll der Dialog zwischen kommunalen Akteuren, Arbeitsämtern, Bildungsträgern und Unternehmen in der Region intensiviert werden. Darüber hinaus soll durch eine regional orientierte Wirtschaftsförderung, die eine stärkere Vernetzung der wirtschaftlich relevanten Akteure in der Region sowie die Ermittlung und Lösung von Standortproblemen bewirkt, ein Beitrag zum Erhalt der Unternehmen in der Region geleistet werden.

Regionalbewusstsein schaffen Die einerseits nach außen, andererseits nach innen gerichteten Leitlinien bedürfen als Klammer und als Voraussetzung für ihre Umsetzung der Schaffung eines stärkeren Regionalbewusstseins. Ein regionales Leitbild, ein Handlungsrahmen für die Region mit Aufgabenschwerpunkten und Leitprojekten, Prioritäten und möglichen Akteuren sowie ein Regionalmarketing (siehe Ziffer 7.1 Absatz 1) können hierzu beitragen. Darüber hinaus sollen aber auch kulturelle und sportliche Veranstaltungen und Aktivitäten dazu beisteuern, der Bevölkerung der Region die Vorteile und die Bedeutung eines regionalen Handelns zu verdeutlichen und das Gefühl der Regionszugehörigkeit zu stärken.

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4. Räumliche Gliederung 4.1 Ordnungsraum Kiel (1) Der Ordnungsraum Kiel ist in der Karte abgegrenzt. Er besteht aus dem von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) festgelegten Verdichtungsraum und seinen Randgebieten. Die zum Verdichtungs- und Ordnungsraum gehörenden Gemeinden sind in Tabelle 3 (siehe Anhang) aufgeführt. G (2) Der Ordnungsraum ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Raumansprüchen, einen hohen Siedlungsdruck, weiter fortschreitende Verdichtung und eine im Vergleich zu anderen Räumen dynamischere Entwicklung. Vor diesem Hintergrund kommt dem Schutz der natürlichen Grundlagen eine besondere Bedeutung zu. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Fläche in diesem Raum sollen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, damit qualitativ gute Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen erhalten bleiben können. Dabei sind geeignete Kooperationsmöglichkeiten zu nutzen (vergleiche Ziffer 6.5.1, Nahbereich Kiel). G (3) Die Siedlungsentwicklung im Ordnungsraum soll sich schwerpunktmäßig auf den Achsen vollziehen (siehe Ziffer 6.3). G (4) Im Ordnungsraum außerhalb der Siedlungsachsen soll die landschaftlich geprägte Struktur erhalten bleiben. Diese Räume sollen als Lebensraum für die Bevölkerung, als ökologische Funktionsund Ausgleichsräume, als Naherholungsgebiete sowie als Standorte für die Landund Forstwirtschaft und für den Ressourcenschutz gesichert und im Sinne eines „Grünen Ringes“ interkommunal und fachübergreifend entwickelt werden (siehe auch Ziffern 5.8 und 6.5.1). G (5) Die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsentwicklung, insbesondere die des öffentlichen Personennahverkehrs, sind aufeinander abzustimmen.

4.2 Ordnungsräume für Tourismus und Erholung (1) Ordnungsräume für Tourismus und Erholung sind 16

• der Küstenraum Schwansens von Brodersby bis Waabs, • der Küstenraum der Probstei von Laboe bis Stakendorf und • der Küstenraum der Hohwachter Bucht von Behrensdorf bis Blekendorf. Die Räume sind in der Karte dargestellt. G (2) Auf den Schutz und den Erhalt von Natur und Landschaft als wesentliche Grundlagen ist bei der Weiterentwicklung des Tourismus besonders zu achten. G (3) Vorrangig sollen in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung die Qualität und die Struktur des touristischen Angebots verbessert sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung durchgeführt werden. G (4) Der Bau von Zweitwohnungen soll in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung zurückhaltend sowie im räumlichen Siedlungszusammenhang erfolgen und die Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Wohnungen nicht beeinträchtigen. Z (5) In den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung sollen keine neuen Zelt- und Campingplätze sowie Wochenend- und Ferienhausgebiete mehr ausgewiesen werden; Erweiterungen bestehender Einrichtungen sollen in der Regel ebenfalls nicht erfolgen. G (6) Im Ordnungsraum an der Küste Schwansens ist eine Verlagerung der bestehenden Zelt- und Campingplätze aus den Gewässer- und Erholungsschutzstreifen anzustreben. Das in der Gemeinde Waabs vorrangig auf Zelt- und Campingplätze ausgerichtete touristische Angebot soll differenziert werden. Die Funktion des Ostseeheilbades Damp als touristischer Schwerpunkt an der Küste Schwansens sowie als überregional bedeutendes Zentrum für Gesundheit, Wellness und Erholung soll gestärkt werden. G (7) Der Küstenraum der Probstei von Laboe bis Stakendorf ist überwiegend Naherholungsgebiet für die Bevölkerung im Raum Kiel. Die touristischen Schwer-

punkte in Laboe, Stein / Wendtorf und Schönberger Strand sollen in ihrer Qualität und Attraktivität verbessert werden. Die weitere Entwicklung in diesem Raum wird in der Abrundung der vorhandenen Einrichtungen gesehen. Dabei ist neben der hohen Auslastung dieses Gebietes in der Hauptsaison auch die Schaffung eines attraktiven Angebotes für die Nebensaison zu berücksichtigen. Für die Ferienanlage Marina Wendtorf sowie die Einrichtungen im Bereich des Schönberger Strandes sollen Qualitätsverbesserungs- und Aufwertungskonzepte erarbeitet werden. Für die derzeit ungenutzten Teile der Ferienanlage Marina Wendtorf sollen auch Nutzungsformen außerhalb des touristischen Bereiches, zum Beispiel als Sport- oder Gemeindeeinrichtungen, geprüft werden. G (8) Im Küstenraum an der Hohwachter Bucht zwischen Behrensdorf und Blekendorf sollen die bestehenden Einrichtungen und Angebote für Tourismus und Erholung qualitativ verbessert werden.

4.3 Ländliche Räume (1) Ländliche Räume im Planungsraum sind alle Gebiete außerhalb des Ordnungsraumes Kiel. Sie sind in der Karte dargestellt. Die zu den ländlichen Räumen gehörenden Gemeinden sind in Tabelle 3 (siehe Anhang) aufgeführt. Teilräume der ländlichen Räume sind unter anderem die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen (siehe Ziffer 4.4) sowie die abgelegenen strukturschwachen ländlichen Räume. G (2) Die ländlichen Räume sind Lebensraum für rund 45 Prozent der Bevölkerung auf etwa 80 Prozent der Fläche des Planungsraumes. Sie sollen in ihrer regionalen Vielfalt als eigenständige, gleichwertige und zukunftsträchtige Lebens- und Wirtschaftsräume erhalten und weiterentwickelt werden. G (3) Aufgrund ihrer räumlichen Lage und verkehrlichen Anbindung, ihrer naturräumlichen Ausstattung und ihrer Wirtschaftsstruktur verfügen die ländlichen Räume im Planungsraum über regional unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten. Die vorhandenen spezifischen Potenziale sollen mobilisiert und weiterentwickelt werden.

G (4) Abgelegene strukturschwache ländliche Räume im Planungsraum sind die Amtsbereiche Hohn, Hanerau-Hademarschen, Selent/Schlesen und Lütjenburg. Aufgrund unzureichender Entwicklungsimpulse von außen sollen hier die Bemühungen um eine nachhaltige Regionalentwicklung und die Nutzung endogener Entwicklungspotenziale verstärkt werden. G (5) Die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen in den ländlichen Räumen des Planungsraumes sollen verbessert werden durch • Stärkung der zentralen Orte als Versorgungs- und Entwicklungsschwerpunkte, • Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit, • Maßnahmen der integrierten Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung, • Sicherung oder Ausbau der Infrastruktur, • Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und der verkehrlichen Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr oder alternative Angebotsformen, wie zum Beispiel Anrufsammeltaxen oder Bürgerbusse, • Schaffung von Erwerbsalternativen für die vom Strukturwandel betroffene Landwirtschaft und für die mit ihr zusammenhängenden Wirtschaftszweige, • Ausbau der Aus- und Weiterbildungseinrichtungen auch durch mobile Einrichtungen, • Einrichtung von Ländlichen Dienstleistungszentren (LDZ) und • Ansiedlung kleinerer High-Tech-Unternehmen. G (6) Gute Ansatzpunkte für Tourismus und Erholung bieten die Naturparke und Küstenräume. Diese Ansätze sollen verstärkt für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume genutzt werden. G (7) Die in den ländlichen Räumen vorhandenen spezifischen Potenziale sollen nach Möglichkeit in interkommunaler Zusammenarbeit mobilisiert und entwickelt werden. Hierzu bieten sich Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalysen (LSE) oder vergleichbare regionale Entwicklungskonzepte an. (8) Ländliche Struktur- und Entwicklungsanalysen (LSE) sollen im Vorfeld von Maßnahmen der Regional- und Dorfentwicklung die Stärken und Schwächen eines Raumes, zum Beispiel eines Amts17

bereiches, untersuchen und seine Entwicklungschancen aufzeigen. Darüber hinaus sollen sie konkrete Handlungsempfehlungen und Projektvorschläge geben. Für die im Planungsraum durchgeführten Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen (siehe Abblildung 1) sollen angestrebt werden: • die Abstimmung der in den LSEn aufgezeigten Maßnahmen und Projekte untereinander sowie mit übergeordneten Entwicklungszielen, • die Prüfung von Kooperationsmöglichkeiten hinsichtlich einzelner Projekte zwischen verschiedenen LSE-Bereichen und • die Durchführung von geeigneten Maßnahmen für den gesamten LSE-Bereich (zum Beispiel Dorfentwicklungspläne).

4.4 Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen (1) Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sind die Städte Neumünster, Eckernförde, Plön und Rendsburg mit ihren umliegenden Gemeinden. Die Stadt- und Umlandbereiche sind Teilräume der ländlichen Räume. Sie sind in der Karte dargestellt. Die zugehörigen Gemeinden sind in Tabelle 3 (siehe Anhang) gekennzeichnet. G (2) Die Stadt- und Umlandbereiche Eckernförde, Neumünster, Plön und Rendsburg sollen als bedeutende Wirtschafts- und Arbeitsmarktzentren im Planungsraum sowie als Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen Entwicklungsimpulse für die umliegenden ländlichen Räume geben. G (3) Bei Maßnahmen der Bauleitplanung sowie der Infrastruktur- und Verkehrsplanung in den Umlandgemeinden sind die Erfordernisse der Kernstadt zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit sollen diese in Form von Kooperationen durchgeführt werden. Dabei sollen auch Aspekte eines Ausgleichs von Nutzen und Lasten zwischen Zentren und Umlandgemeinden berücksichtigt werden (vergleiche Ziffer 6.2 Absatz 2). G (4) Für die Stadt- und Umlandbereiche sind Gebietsentwicklungsplanungen

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oder andere geeignete Entwicklungskonzepte anzustreben.

Erläuterung zu den Ziffern 4.1 bis 4.4 Die Zuordnung der Städte und Gemeinden im Planungsraum zu den Raumkategorien Ordnungsraum, Ordnungsraum für Tourismus und Erholung, ländliche Räume, Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sowie abgelegene strukturschwache ländliche Räume ist im Landesraumordnungsplan 1998 erfolgt. Die Zuordnung zur Kategorie Verdichtungsraum entspricht dem Beschluss der MKRO vom 7. September 1993. Zu den Kriterien der Zuordnung wird auf die Ziffern 4.2 und 4.3 des Landesraumordnungsplanes 1998 verwiesen.

Abbildung 1: Ländliche Strukturund Entwicklungsanalysen im Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte), Stand 07/00

Tabelle 1: Räumliche Gliederung im Planungsraum III (SchleswigHolstein Mitte)

Übergeordnete Raumstruktur

Ordnungsraum Kiel darunter Verdichtungsraum

Einwohnerzahl am 31.12.19991

Fläche am 31.12.1996 in qkm1

68

387.164

764

8

285.341

182

17

24.064

202

Ländliche Räume darunter Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen davon Eckernförde Rendsburg Neumünster Plön

186

327.054

2.688

37

207.104

617

6 13 9 9

28.070 70.245 87.614 21.175

79 207 180 151

Planungsraum III

254

714.218

3.452

Ordnungsräume für Tourismus und Erholung

1

Anzahl der Gemeinden am 31.12.1999

Die Angaben zur Einwohnerzahl und zur Fläche beziehen sich jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet, auch wenn die Raumkategorie wie bei den Stadt- und Umlandbereichen in ländlichen Räumen und den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung nur Teile der Gemeinden umfasst.

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5. Regionale Freiraumstruktur 5.1 Naturräume und

Erläuterung zu Ziffer 5.1

Kulturlandschaften

Der Planungsraum ist im Osten durch das schleswig-holsteinische Hügelland und im Westen durch die schleswig-holsteinische Geest geprägt. Im Einzelnen gliedert sich der Raum in die in der Abbildung 2 dargestellten Naturräume und Teillandschaften auf. Im Landschaftsrahmenplan werden diese vertieft dargestellt.

G (1) Die Naturräume als Ganzes (siehe Abbildung 2), die Ostsee, die natürlichen Grundlagen des Lebens, erlebniswirksame Räume und die historischen Kulturlandschaften des Planungsraumes sollen langfristig so gesichert, gepflegt und entwickelt werden, dass • die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig gesichert und gegebenenfalls wiederhergestellt wird, • die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden, das Klima sowie die Tier- und Pflanzenwelt in ihren Funktionen und in ihrem Zusammenwirken so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, • die charakteristischen sowie naturnahen Landschaftsstrukturen und historischen Kulturlandschaften weitestgehend erhalten bleiben und gegebenenfalls wiederhergestellt werden und • die Erholungseignung der Landschaft gewahrt bleibt oder verbessert wird. Erlebniswirksame Räume im Planungsraum sind: • die Ostseeküste, • das Eider-Treene-Sorge-Gebiet, • der Naturpark „Hüttener Berge“, • der Bereich Schwansen – Dänischer Wohld, • der Naturpark „Westensee“, • der westliche Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde, • der Naturpark „Aukrug“, • der Naturpark „Holsteinische Schweiz“ und • das Selenter Seengebiet. G (2) In Teilräumen und Bereichen mit besonders wertvollen oder beeinträchtigten Landschaftsfunktionen, zum Beispiel für die Sicherung von Naturgütern und deren Regenerationsfähigkeit, für den Artenund Biotopschutz oder für die Erhaltung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung, sind weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden. Bereits vorhandene Beeinträchtigungen sind möglichst zu reduzieren.

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Die Landschaftsbildräume des Planungsraumes lassen sich im Wesentlichen nach der naturräumlichen Gliederung einteilen. Die erlebniswirksamen Räume sowie die historischen Kulturlandschaften werden im Landschaftrahmenplan differenziert und ausführlich dargestellt.

Abbildung 2: Naturräume im Planungsraum III (SchleswigHolstein Mitte)

5.2 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft und Vorranggebiete für den Naturschutz G (1) Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Vorbehaltsgebiete) umfassen naturbetonte Lebensräume zum Schutz der besonders gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und dienen der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Sie sind in der Karte dargestellt. Die Vorbehaltsgebiete sollen beitragen: • zur Erhaltung der ökologisch bedeutsamen natürlichen Lebensräume, • zur Sicherung, Erhaltung und qualitativen Verbesserung extensiv genutzter Gebiete, • zur Sicherung der geschützten Flächen gegenüber biotopschädigenden Randeinflüssen als Pufferflächen,

• zum Arten- und Biotopschutz, zur Herstellung des flächenhaften Verbundes von Biotopen und zur funktionalen Vernetzung verschiedener Biotoptypen sowie • zur Wiederherstellung und Neuentwicklung ehemaliger naturraumtypischer Lebensräume als Überlebensräume für isoliert lebende Restpopulationen von Tier- und Pflanzenarten. In den Gebieten mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft ist bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen dem Naturschutz ein besonderes Gewicht beizumessen. In diesen Gebieten sollen Planungen und Maßnahmen nur durchgeführt werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht grundlegend belasten. Maßnahmen des Naturschutzes sind in diesen Vorbehaltsgebieten besonders zu unterstützen und zu fördern. Die Ergänzung und Umsetzung des regionalen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems in lokale Systeme soll im Rahmen der kommunalen Planungen in über-

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örtlicher werden.

Abstimmung

berücksichtigt

Z (2) Die Vorranggebiete für den Naturschutz (siehe Karte) umfassen Bereiche, in denen der Schutz der Natur in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat. G (3) In diesen Vorbehalts- und Vorranggebieten ist zur Umsetzung der Zielsetzungen des Naturschutzes von den Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes – soweit möglich – Gebrauch zu machen.

Erläuterung zu Ziffer 5.2 Die Darstellung der Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft basiert auf den im Landschaftsrahmenplan festgelegten • Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Schwerpunktbereiche und Hauptverbundachsen), • geplanten Naturschutzgebieten (über 20 Hektar) ohne weitestgehenden Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen (vergleiche Tabelle 2) • NATURA 2000-Gebieten (soweit nicht Vorranggebiet für den Naturschutz), • Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung nach Ramsar-Konvention und • Geotopen. Die im Einzelnen mit diesen Kategorien verbundenen naturschutzfachlichen Zielsetzungen sind dem Landschaftsrahmenplan zu entnehmen. Als Bestandteil des Gesamtsystems auf regionaler Ebene sind die Nebenverbundachsen im Landschaftsrahmenplan ausgewiesen (aufgrund des Maßstabes der Karte jedoch wie die Hauptverbundachsen in einer einheitlichen Signatur dargestellt). Sie sind bei Planungen der örtlichen Ebene zu berücksichtigen. Die Nebenverbundachsen sind im Hinblick auf die regionalplanerische Bedeutung und den Maßstab in der Karte nicht dargestellt. Mit der Darstellung der Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft sind unmittelbar keine Nutzungseinschränkungen verbunden. Entsprechende Regelungen können nur im Rahmen von Rechtsverordnungen erfolgen. Darüber hinausgehende Nutzungsvereinbarungen können nur auf freiwilliger Grundlage einvernehmlich mit den jewei22

ligen Grundeigentümern/Nutzungsberechtigten getroffen werden. Eine diesbezügliche Duldungspflicht gemäß § 21b Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 Landesnaturschutzgesetz besteht nicht. Die Vorranggebiete für den Naturschutz umfassen die im Landschaftsrahmenplan dargestellten • bestehenden Naturschutzgebiete, • die geplanten Naturschutzgebiete (über 20 Hektar), – die einstweilig sichergestellt sind (§ 21 Landesnaturschutzgesetz) – Gebiete „Fockbeker Moor“ und „Suhrer See“ – sowie – bei denen ein weitestgehender Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 15a Landesnaturschutzgesetz vorhanden ist (vergleiche Tabelle 2), • die nach § 15a Landesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützten Biotope über 20 Hektar. Die ausgewiesenen Vorranggebiete für den Naturschutz beinhalten gleichzeitig die im Landschaftsrahmenplan dargestellten NATURA 2000-Gebiete (soweit nicht Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft), die vom Land SchleswigHolstein nach Artikel 4 der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie (FFH) zur Aufnahme in die von der EU-Kommission aufzustellende Liste von Schutzgebieten gemeldet wurden. Dieses gilt auch für die Schutzgebiete nach Artikel 4 der EUVogelschutzrichtlinie innerhalb des Planungsraumes. Mit dem Begriff „weitestgehend“ wird auf die entsprechende Aussage für Vorranggebiete in Ziffer 5.1 Landesraumordnungsplan 1998 abgestellt. Die Ausweisung von Vorranggebieten für den Naturschutz bedeutet in der Regel nicht den Ausschluss anderer Ansprüche (im Sinne eines generellen Nutzungsverbots), sondern lediglich derjenigen, die mit dem Schutzziel nicht vereinbar sind. Bei den durch Verordnung bereits festgelegten Gebieten gelten die Bestimmungen der entsprechenden Rechtsvorschriften. Neben den Gebieten mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebietsund Biotopverbundsystems haben die NATURA 2000-Gebiete sowie die geplanten Naturschutzgebiete aufgrund ihrer ökologischen Qualität eine besondere Bedeutung für den Naturschutz (vergleiche Landschaftsrahmenplan).

Für die in der Tabelle 2 genannten geplanten Naturschutzgebiete, die zugleich als Bestandteil des Programms NATURA 2000 gemeldet worden sind, wird hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen auf die Ziffern 2.1.4.3 und 4.2 des Landschaftsrahmenplanes verwiesen. Für die NATURA 2000-Gebiete gilt das Verschlechterungsverbot. Es bedeutet, dass bestehende Nutzungen und Aktivitäten auch in Zukunft fortgesetzt werden können. Gleiches gilt auch für Projekte und Pläne, die den Erhaltungszielen für ein einzelnes Gebiet nicht entgegenstehen. Vor der Zulassung oder Durchführung von neuen Vorhaben und Maßnahmen ist jedoch künftig die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines entsprechenden Gebietes zu überprüfen. Wenn sich herausstellen sollte, dass ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen führen würde, ist es zunächst unzulässig. Es darf jedoch zugelassen oder durchgeführt werden, wenn es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses – einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Aspekte – notwendig ist und es keine Alternativen an anderer Stelle gibt. Wird aus diesen Gründen ein Vorhaben zugelassen, müssen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Zur Umsetzung von EU-Recht sowie internationaler Abkommen – wie NATURA 2000, Ramsar-Abkommen und HelsinkiÜbereinkommen – wird auf die Aussagen im Landschaftsprogramm SchleswigHolstein 1999 sowie im Landschaftsrahmenplan verwiesen. Das Vorbehaltsgebiet im Bereich der Kolberger Heide (Ostsee) nördlich der Probstei ist nicht vollständig dargestellt. Der volle Umfang ist der Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes zu entnehmen. Auf die Textziffer 5.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts-, Eignungs- und Vorranggebieten sowie die Ziffern 5.1.1.1 und 5.1.3.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft und Vorranggebieten für den Naturschutz wird hingewiesen.

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Tabelle 2: Geplante Naturschutzgebiete über 20 Hektar im Planungsraum III (Schleswig-Holstein Mitte) Gebiet

Gemeinde

Drachensee

Kiel

Wellsee

Kiel

Langsee

Kiel

Eidertal südlich Kiel (siehe auch RendsburgEckernförde

Molfsee Flintbek Blumenthal Böhnhusen Grevenkrug Techelsdorf Schmalstede

Büstorfer Noor

Ornumer Noor

Größe in Hektar

Schutzzweck

Ausweisung neuer Naturschutzgebiete in der Stadt Kiel 34 Erhaltung des noch unbeeinflussten Sees als Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten

Programm NATURA 2000

Raumkategorie1

-

VR

141 Erhaltung des Seeverlandungsbereiches mit dem Vorkommen seltener Pflanzen- und Tierarten

-

VR

25 Erhaltung des Seebeckens mit Schwingrasenverlandungsbereichen und anderen vielfältigen Kleinstrukturen 52 Erhaltung eines kleinstrukturierten, naturnahen Talraumes mit natürlich verlaufendem Fließgewässer und wertvollen Pflanzengesellschaften der Feuchtwiesen, Niedermoore und Quellmoore

-

VR

-

VR

X

VB

X

VR

-

VR

Ausweisung neuer Naturschutzgebiete im Kreis Rendsburg-Eckernförde Rieseby 46 Erhaltung eines Brackwasser-Hochstaudenriedes an der Schlei mit Vorkommen seltener Pflanzenund Tierarten Kosel 82 Erhaltung dieses Seitenarmes der Schlei als Rückzugsraum für die Tierwelt der Schlei, insbesondere als wichtiger Laichplatz für Fische

Großes Moor bei Rußland

Loose

Wulfskruger Moor

Güby / Hummelfeld

27 Erhaltung eines artenreichen Übergangsmoores seltener Ausprägung

-

VR

Holmer See und Randbereiche

Kosel

49 Erhaltung eines landschaftstypischen Bereiches an der Schlei mit Feucht- und Trockenbereichen sowie des Lebensraums seltener Pflanzenarten

-

VR

Hemmelmarker See Goossee

Barkelsby

115 Erhaltung eines repräsentativen Küstensees als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten 81 Erhaltung eines charakteristischen Küstensees mit Verlandungsbereich als besonders seltener Landschaftsbestandteil im Dänischen Wohld

-

VR

-

VR

-

VB

-

VR

Goosefeld / Altenhof

168 Erhaltung des letzten großen Hochmoores in Schwansen mit hochmoortypischer Vegetation

Aschauer Küste

Altenhof

Felmer Moor

Felm

Fockbeker Moor

Fockbek / Hohn

374 Erhaltung ausgedehnter Hochmoorregenerationsstadien und des Lebensraums seltener Tierund Pflanzenarten

X

VR

Duvenstedter Moor

Alt Duvenstedt

106 Erhaltung eines für den Naturraum repräsentativen Hochmoores als wichtiger Kernlebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten

X

VR

Schirnautal

Bünsdorf

24 Erhaltung des Kernlebensraumes gewässerliebender Lebensgemeinschaften, insbesondere dem Vorkommen von akut vom Aussterben bedrohten Tierarten

-

VR

Südostufer des Wittensees

Bünsdorf Sehestedt Groß Wittensee

93 Erhaltung eines der letzten relativ ruhigen Teile des Wittensees als Rastplatz für Vögel

-

VB

Hansdorfer See

Mielkendorf

-

VB

Dünen bei Altenkattbek

Jevenstedt

34 Erhaltung eines relativ ungestörten Stillgewässers mit typischer Vegetationszonierung und dem Lebensraum seltener Pflanzen- und Tierarten 27 Erhaltung einer Binnendüne mit Heidemoorbereichen als Lebensraum zahlreicher Arten der Roten Liste

-

VR

Bokeler Moor

Bokel Ellerdorf Groß Vollstedt

-

VR

Vollstedter See

Groß Vollstedt Emkendorf

-

VR

1

24

36 Erhaltung einer auch geowissenschaftlich interessanten Küstenentwicklung mit vielfältigen Erscheinungen, Bedeutung als Rastgebiet für Wasservögel und Lebensraum stark gefährdeter Pflanzenarten 37 Erhaltung eines der letzten Hochmoore dieses Landschaftsraumes mit hochmoorcharakteristischer Pflanzenwelt

73 Erhaltung des Lebensraumes zahlreicher gefährdeter Lebensformen der Hochmoore 114 Erhaltung des Lebensraums einer artenreichen und gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt

Landesplanerische Raumkategorie: VR = Vorranggebiet für Naturschutz, VB = Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft

Fortsetzung Tabelle 2: Geplante Naturschutzgebiete über 20 Hektar im Planungsraum III Gebiet

Gemeinde

Größe in Hektar

Alt Mühlendorfer Mühlenau

Warder Groß Vollstedt Emkendorf

47 Erhaltung des naturnahen Fließgewässerökosystems in relativ intakter, kleinbäuerlicher Kulturlandschaft

-

VR

Tal der Drögen Eider (siehe Kreis Plön) Eidertal südlich Kiel (siehe Stadt Kiel)

Bissee

27 Erhaltung einer ausgedehnten, extensiv genutzten Talniederung mit verlandetem See

-

VR

Molfsee Flintbek Blumental Böhnhusen Grevenkrug Techelsdorf Schmalstede

361 Erhaltung eines kleinstrukturierten, naturnahen Talraumes mit natürlich verlaufendem Fließgewässer und wertvollen Pflanzengesellschaften der Feuchtwiesen, Niedermoore und Quellmoore

-

VR

Königsmoor

Christiansholm Friedrichsholm Sophienhamm Lohe-Föhrden Hohn Königshügel

427 Wiedervernässung und großräumige Nutzungsextensivierung oder Nutzungsaufgabe im angrenzenden Grünlandbereich

X

Westl. Teil VB + VRAnteile; Östl. Teil VR

Hartshoper Moor

Sophienhamm Bargstall

453 Wiedervernässung und großräumige Nutzungsextensivierung oder Nutzungsaufgabe im angrenzenden Grünlandbereich Erweiterung bestehender Naturschutzgebiete im Kreis Plön

X

VB +VRAnteile

Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen Sehlendorfer Binnensee

Behrensdorf

38 Einbeziehung der typischen, ganzjährig feuchten Salz- und Sumpfwiesen im westlichen Bereich

-

VR

Hohwacht

23 Nördlicher Bereich mit gleicher ökologischer Qualität wie das bestehende Naturschutzgebiet

-

VR

-

VB

-

VB

-

VR

-

VB

Ausweisung neuer Naturschutzgebiete im Kreis Plön 122 Erhaltung eines naturnahen Sees mit verschiedenartigen Verlandungsbereichen und bedeutsamen Pflanzenvorkommen und Vogelbeständen

Dobersdorfer See

Dobersdorf/ Schlesen

Schwentinetal (siehe Stadt Kiel)

Klausdorf/ Schönkirchen/ Raisdorf

Kasseeteiche

Schönkirchen / Probsteierhagen Hohenfelde

Hohenfelder Mühlenau

Schutzzweck

51 Erhaltung eines geschlossenen, hervorragend ausgeprägten, naturnahen Flusstales 118 Erhaltung einer stark gegliederten Teichlandschaft mit bedeutendem Vogelbestand 30 Erhaltung eines geschlossenen naturnahen Bachtals mit intaktem Bruchwaldbiotop

Programm NATURA 2000

Raumkategorie1

Nördlicher Ausläu- Wielen fer des Wielener Sees

20 Erhaltung einer geomorphologisch charakteristischen eiszeitlichen Talrinne mit naturnahem Seeausläufer und Buchenwaldbiotop

-

VB

Gödfeldteich west- Martenrade lich Mucheln Lammershagener Lammershagen Teiche

60 Erhaltung einer Teichlandschaft mit sehr artenreichem Vogel- und Amphibienbestand 79 Erhaltung einer ausgedehnten Teichlandschaft mit reichem Vogelbestand

X

VR

X

VR

Tal der Drögen Eider (siehe auch Kreis RendsburgEckernförde)

Bothkamp

24 Erhaltung einer ausgedehnten, extensiv genutzten Talniederung mit verlandetem See

-

VR

Drömlingsee mit Bachzufluß

Stolpe

23 Erhaltung eines weitgehend unbeeinflussten und geschlossenen Fließgewässer-See-Systems seltener Ausprägung

-

VR

Mönkeberger See

Mönkeberg Kiel

27 Erhaltung des Lebensraumes seltener Pflanzenund Tierarten

-

VR

Bornbrook bei Schrevendorf

Probsteierhagen

30 Erhaltung einer interessanten Teichbodenvegetation sowie des Lebensraumes artenreicher Wasservogel- und Amphibienbestände

-

VB

Suhrer See

Plön

252 Erhaltung des derzeitigen Zustandes sowie Vermeidung einer Nutzungsintensivierung

X

VR

Quelle: Landschaftsrahmenplan 2000, verändert 1

Landesplanerische Raumkategorie: VR = Vorranggebiet für Naturschutz, VB = Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft

25

5.3 Gebiete mit besonderer Bedeutung und Vorranggebiete für den Grundwasserschutz G (1) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Grundwasservorkommen für den Naturhaushalt, aber auch für die Trinkwasserversorgung ist im gesamten Planungsraum das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen und die Grundwasserneubildung zu fördern. Gefahrenquellen für die Grundwasservorkommen sind zu beseitigen; bereits verunreinigte Vorkommen sind möglichst zu sanieren. G (2) Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung sowie der nachhaltigen Sicherung des Wasserhaushaltes sind Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz (Vorbehaltsgebiete) festgelegt (siehe Karte). Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kommt dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Grundwasserschutzes ein besonderes Gewicht zu. Z (3) Zur nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserversorgung sind Vorranggebiete für den Grundwasserschutz (siehe Karte) festgelegt. In diesen Gebieten sind alle anderen Nutzungsansprüche der Sicherung der Qualität und Nutzungsmöglichkeit der Grundwasservorkommen unterzuordnen.

Erläuterung zu Ziffer 5.3 Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz umfassen die im Landschaftsrahmenplan sowie die in der Karte zum Gesamtplan Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein 1998 dargestellten Wasserschongebiete sowie die geplanten Wasserschutzgebiete. Bei den Wasserschongebieten handelt es sich um Gebiete, die nach dem jeweiligen hydrologischen Kenntnisstand abgegrenzt worden sind, weil nähere hydrogeologische Untersuchungen zur Bemessung als Wasserschutzgebiet noch durchgeführt werden müssen.

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Die in der Karte dargestellten Vorbehaltsgebiete (Wasserschongebiete sowie geplante Wasserschutzgebiete) umfassen zu erheblichen Teilen auch bestehende Siedlungsflächen und durch landesplanerische Festlegungen und/oder kommunale Bauleitpläne ausgewiesene Entwicklungsbereiche. Die Darstellung in der Karte dient ausschließlich für großräumige Vorplanungen. Bei konkreten Planungen und Vorhaben der Siedlungsentwicklung wird geprüft, ob diese mit dem Grundwasserschutz vereinbar sind beziehungsweise welche Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers getroffen werden müssen. Die Vorplanungen zum Grundwasserschutz sind daher grundsätzlich mit vorhandenen und geplanten Nutzungen zur Siedlungsentwicklung vereinbar. Konkrete Beschränkungen werden hierdurch nicht getroffen. Die Belange des räumlich differenzierten Grundwasserschutzes können jedoch besser berücksichtigt werden. Die Vorranggebiete für den Grundwasserschutz beinhalten festgesetzte Wasserschutzgebiete für die Einzugsbereiche von Wassergewinnungsanlagen mit ihren äußeren Grenzen (Schutzzone III). Auf die Textziffer 5.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts-, Eignungs- und Vorranggebieten sowie die Ziffern 5.1.1.3 und 5.1.3.2 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehaltsgebieten und Vorranggebieten für den Grundwasserschutz wird hingewiesen.

5.4 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Neuwaldbildung G (1) Der Waldanteil im Planungsraum beträgt 9,9 Prozent und entspricht damit dem Landesdurchschnitt. Die Landesregierung strebt eine Erhöhung des Waldanteils auf zunächst 12 Prozent der Landesfläche an. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Planungsraum mindestens 7.000 Hektar Wald neu entstehen. G (2) Die Raumstruktur begrenzt die Möglichkeiten für die Neuwaldbildung, bietet aber auch konkrete Ansatzpunkte. Sie liegen insbesondere in der Verbindung des Waldes mit der Entwicklung von Natur und Landschaft, dem Grundwasser- und dem Klimaschutz sowie dem Erholungs-

wert der Landschaft. Grundsätzlich sollen neue Waldflächen eine gleichrangige Erfüllung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen ermöglichen. Im Zusammenhang mit naturschutzrechtlich besonders geschützten Bereichen kann die Neuwaldbildung den Entwicklungszielen des Naturschutzes oder der Bildung einer Pufferzone um diese besonders sensiblen Bereiche dienen. In den Ordnungsräumen und Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung kann die Neuwaldbildung auch zur Erhöhung des Erholungswertes der Landschaft beitragen. Diese integrierte Neuwaldbildung soll stärker als bisher wahrgenommen werden. Die agrarstrukturelle Entwicklung hat einen entscheidenden Einfluss auf den Flächenumfang und den zeitlichen Fortschritt der Neuwaldbildung.

Erläuterung zu Ziffer 5.4 Die integrierte Neuwaldbildung hat in einem Planungsraum mit hohen Nutzungsansprüchen an den Freiraum eine wesentliche Bedeutung. Eine deutliche Erhöhung des Waldanteils ist jedoch nur über agrarstrukturelle Entwicklungen möglich. Aufgrund noch nicht abgeschlossener Vorarbeiten für die Ausweisung von Gebieten mit besonderer Bedeutung für Neuwaldbildung im Planungsraum formuliert der Regionalplan nur grundsätzliche Anforderungen und Empfehlungen für die Neuwaldbildung. Auf die Textziffer 5.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts-, Eignungs- und Vorranggebieten sowie die Ziffer 5.1.1.4 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehaltsgebieten für Neuwaldbildung wird hingewiesen.

5.5 Gebiete mit besonderer Bedeutung und Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe G (1) Oberflächennahe Rohstoffe sollen zur Deckung des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs der Wirtschaft gesichert werden. Die im Landschaftsprogramm SchleswigHolstein 1999, im Landesraumordnungs-

plan 1998 sowie im Landschaftsrahmenplan aufgeführten grundsätzlichen Anforderungen und Empfehlungen an die Gewinnung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe sind zu berücksichtigen. G (2) In den Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Vorbehaltsgebiete) sind zur langfristigen Sicherung der Rohstoffgewinnung und -versorgung im Planungsraum • die Lagerstätten und Rohstoffvorkommen möglichst von Nutzungen, die die Rohstoffgewinnung stark beeinträchtigen oder verhindern, freizuhalten sowie • bei Nutzungsänderungen, die eine spätere Rohstoffgewinnung ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen können, der Rohstofflagerstätte bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beizumessen. Die Vorbehaltsgebiete sind in der Karte dargestellt. Z (3) Zur langfristigen Sicherung der Standorte für Rohstoffgewinnung im Planungsraum sind Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (siehe Karte) festgelegt. In diesen Bereichen hat die Rohstoffgewinnung grundsätzlich Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Nutzungsänderungen dürfen die Rohstoffgewinnung nicht verhindern oder wesentlich beeinträchtigen.

Erläuterung zu Ziffer 5.5 Wirtschaftlich nutzbare oberflächennahe mineralische Rohstoffe sind im Planungsraum im Wesentlichen Sand, Kies und Ton. Naturgemäß sind die Rohstoffvorkommen standortgebunden und nicht vermehrbar. Dies bedingt eine erhöhte Sorgfalt bei Verbrauch und Sicherung dieser nur begrenzt substituierbaren Rohstoffe. Daneben ist jedoch auch den Erfordernissen des Natur- und Umweltschutzes sowie des Denkmalschutzes hinreichend Rechnung zu tragen. Das naturschutzrechtliche Gebot, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden, verlangt zum einen, • solche Standorte zu wählen, bei denen die betroffenen Schutzgüter (Boden, Wasser, Arten- und Biotopschutz so27

wie das Landschaftsbild) möglichst gering beeinträchtigt werden, und zum anderen, • den Abbau selbst so zu gestalten, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen minimiert werden, zum Beispiel vollständige Verwendung der Rohstoffe, abschnittsweiser Abbau und vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (vergleiche „Rohstoffe in Schleswig-Holstein“, Bericht der Pressestelle der Landesregierung Schleswig-Holstein, Juni 1994). Die regionalplanerischen Festlegungen erfolgen auf der Grundlage der im Landschaftsrahmenplan getroffenen raumbedeutsamen Aussagen sowie auf einer im Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein in der Abteilung „Geologie und Boden“ unter Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein durchgeführten Aufbereitung der bereits vorliegenden rohstoffgeologischen Berichte für die Teilbereiche des Planungsraumes. Entsprechend den Aussagen und Darstellungen des Landschaftsrahmenplanes wurden folgende Nutzungskonflikte berücksichtigt: • Vorhandene und geplante Naturschutzgebiete sowie regional bedeutsame gesetzlich geschütze Biotope (§ 15a Landesnaturschutzgesetz), • Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, • Geotope, • Wälder und • Kernzonen der Naturparke. Sofern bei einer Überlagerung mit Lagerstätten und Rohstoffvorkommen für die oben genannten Gebiete eine hinreichende naturschutzgesetzliche Begründung vorlag, wurde von der Festlegung dieser Bereiche als Vorbehaltsgebiet abgesehen. Aufgrund der Sicherungspflicht der Landesplanung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe erfolgt eine Darstellung von Vorbehaltsgebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe im Einzelfall auch in Bereichen, die unter Landschaftsschutz stehen oder hierfür vorgesehen sind. Ein Kiesabbau ist hier nur nach Abwägung im Einzelfall möglich. Den Gegebenheiten des Einzelfalls (mögliche Standortalternativen) ist im naturschutz28

rechtlichen Verfahren, gegebenenfalls im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens, Rechnung zu tragen. Dabei sind die landschaftsplanerischen Hinweise des Landschaftsrahmenplanes in besonderem Maße zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind vorhandene und weitestgehend geplante Siedlungsgebiete sowie eingetragene archäologische Denkmale als Ausschlusskriterien im Rahmen einer landesplanerischen Teilabwägung für die Ausweisung von Vorbehalts- und Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe zugrunde gelegt worden. Der Regionalplan geht insofern bei der Abwägung der unterschiedlichen Nutzungsinteressen nicht allein von den erkundeten Lagerstätten und Rohstoffvorkommen aus, sondern berücksichtigt die Gesamtsituation dieser Gebiete, die sich unter anderem aus der besonderen Qualität der Rohstoffe (soweit bekannt), der besonderen Empfindlichkeit von Landschaft und Ökologie im engeren Raum, der Siedlungsentwicklung, aber auch aus der Knappheit des Rohstoffes in der Region ergibt. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe kennzeichnen solche Lagerstätten und Rohstoffvorkommen, bei denen eine Abwägung aller Nutzungsinteressen noch nicht abschließend erfolgt ist. Diese Gebiete sind als Rohstoffreserve anzusehen. Aufgrund der zahlreichen archäologischen Denkmale im Planungsraum sind in einigen Vorbehaltsgebieten unter Umständen Einwände der archäologischen Denkmalpflege zu erwarten. Die Festlegung von Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe setzt in der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen voraus, dass die langfristige Sicherung einer Abbaumöglichkeit Vorrang vor anderen Nutzungsinteressen hat. Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind in der Karte ausgewiesen, wenn in den Gebieten genehmigte Vorhaben zur Nutzung verwertbarer Lagerstätten durchgeführt werden oder unmittelbar durchgeführt werden sollen. Genehmigte Abbaugebiete, in denen die Rohstoffe bereits weitgehend abgebaut worden sind, werden

in der Karte nicht mehr als Vorranggebiete dargestellt. Abbauvorhaben in Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe entsprechen regelmäßig den Zielen der Raumordnung. Das schließt nicht aus, dass im Einzellfall auf kleinräumigen Teilflächen der Vorranggebiete öffentliche Belange einem Abbau im Wege stehen können. Die Darstellung von Vorbehaltsgebieten und Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe bedeutet nicht, dass Abbauvorhaben außerhalb dieser Gebiete den Zielen der Raumordnung widersprechen. Die landesplanerische Beurteilung solcher Vorhaben erfolgt im Einzelfall zu den jeweils betroffenen Flächen. Bei Abbauvorhaben in einer Größenordnung ab zehn Hektar ist die Frage der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit der Landesplanung zu klären. Der Abbau von Sanden und Kiesen sollte insbesondere in den Vorbehalts- und Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe erfolgen, um Landschaftsschäden an anderer Stelle zu vermeiden. Zur langfristigen Rohstoffsicherung enthält der Plan insgesamt rund 90 Quadratkilometer an Rohstoffsicherungsgebieten. Auf die Textziffer 5.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts-, Eignungs- und Vorranggebieten sowie die Ziffern 5.1.1.5 und 5.1.3.3 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts- und Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe wird hingewiesen.

5.6 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung G (1) Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Vorbehaltsgebiete) umfassen Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur und Benutzbarkeit der Landschaft (Erschließung, Infrastruktur und anderes) als Freizeit- und Erholungsgebiete sowie

für den Tourismus – einschließlich des Gesundheitstourismus – eignen. Sie sind in der Karte dargestellt. In diesen Gebieten sollen die Voraussetzungen für die Tourismus- und Erholungsnutzung, insbesondere die Landschaftsvielfalt sowie das landschaftstypische Erscheinungsbild, erhalten bleiben. G (2) Im Plangebiet liegen als Schwerpunktbereiche für die Erholung folgende Naturparke (siehe Karte): • Naturpark „Hüttener Berge“ (rund 23.000 Hektar) im Städtedreieck Schleswig-Eckernförde-Rendsburg, • Naturpark „Westensee“ (rund 25.000 Hektar) im Städtedreieck RendsburgKiel-Neumünster, • Teile des Naturparkes „Aukrug“ (rund 39.000 Hektar) im Süden des Plangebietes und • Teile des Naturparkes „Holsteinische Schweiz“ (rund 68.000 Hektar Gesamtfläche), der sich auf Teile der Kreise Plön, Ostholstein und Segeberg erstreckt. Im Planungsraum werden die Bereiche des Plöner Seengebietes sowie ein Teil des Bungsberggebietes erfasst. Darüber hinaus bildet die Ostseeküste einen Schwerpunktbereich für die Erholung. In diesen Gebieten sind unter Wahrung der ökologischen Belange • naturbezogene Erholungsmöglichkeiten (Wanderwege, Radwege, Reitwege, Beschilderung, Informationspunkte, Naturerlebnisräume) qualitativ zu verbessern, zu vernetzen und sich ändernden Erholungsbedürfnissen anzupassen, • die Erfordernisse der Erholung bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu berücksichtigen, • das typische Landschaftsbild zu erhalten und gegebenenfalls zur Verbesserung der Erholungsnutzung zu gestalten und • der Ausbau der Erholungsinfrastruktur vorzunehmen. Darüber hinaus sollen Nutzungskonflikte durch Lenkungsmaßnahmen beseitigt und zukünftig verhindert werden. Die Schwerpunkte für die Erholung haben zugleich besondere Bedeutung für den Tourismus.

29

G (3) Der Umsetzung des Tourismusentwicklungskonzeptes für die Region Plön/ Ostholstein kommt eine besondere Bedeutung zu.

Erläuterung zu Ziffer 5.6 Die Festlegung der Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung erfolgt auf der Grundlage der im Landschaftsrahmenplan dargestellten „Gebiete mit besonderer Erholungseignung“. Sie dienen der Ferienerholung wie auch allen Formen der Nah- und Kurzzeiterholung, das heißt, sie beinhalten vor allem auch touristische Angebote und Aktivitäten. Die Ausweisung dieser Gebiete in der Karte beschränkt sich dabei auf die ländlichen Räume, da im Ordnungsraum die Erholungsbedeutung von der Festlegung der regionalen Grünzüge mitgetragen wird. Aufgrund der im Landschaftsrahmenplan dargestellten konkreten Überlegungen und Vorschläge für eine Erweiterung des Naturparkes „Holsteinische Schweiz“ werden diese Bereiche in der Karte ebenfalls als Gebiete mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dargestellt. Die Bestimmung der Schwerpunktbereiche für die Erholung basiert ebenfalls auf den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes. Aufgrund der Überlagerung von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung an der Ostseeküste (gleichzeitig Schwerpunktbereiche für die Erholung) mit den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung wird auf die Aussagen der Ziffer 4.2 hingewiesen. Die Naturparke decken etwa 42 Prozent des Planungsraumes ab. Die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Naturparke ergeben sich aus dem Landschaftsrahmenplan, auf den verwiesen wird. Der Tourismusbeirat der Region Plön/ Ostholstein hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH (N.I.T.) 1998 ein Tourismusentwicklungskonzept für die Region Plön/Ostholstein erarbeitet. Dieses enthält unter anderem ein touristisches Leitbild, touristische Produkte und Zielgruppen der Region sowie Organisations- und Marketingstrategien. Auf die Textziffer 5.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts-, 30

Eignungs- und Vorranggebieten sowie die Ziffern 5.1.1.2 zu Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Erholung und 7.4 zu Wochenendhausgebieten, Zelt- und Campingplätzen des Landesraumordnungsplanes 1998 wird hingewiesen.

5.7 Eignungsgebiete für Windenergienutzung (1) Als Eignungsgebiete für Windenergienutzung sind in der Karte die seinerzeit in der Teilfortschreibung 1998 des Regionalplans für den Planungsraum III vom 2. Juli 1998 (Amtsbl. Schl.-H. S. 648) festgelegten Eignungsräume für die Windenergienutzung im Bereich der Städte Kiel und Neumünster, der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde sowie der Ostsee dargestellt. Die Darstellung erfolgt, um die Errichtung von einzelnen oder mehreren Windenergieanlagen als Windparks im gesamten Planungsraum auf Räume mit geringerem Konfliktpotenzial außerhalb der zahlreichen Naturparks, langgezogenen Küstenregionen sowie Hauptnahrungs-/Rastflächen und international beanspruchten Vogelflugfeldern zu konzentrieren. Auf dem Stadtgebiet von Kiel und Neumünster werden insbesondere wegen der höheren Siedlungs- und Einwohnerdichte und damit vielfachen Betroffenheit, wegen der intensiv genutzten städtischen Naherholungsbereiche sowie wegen der Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Weiterentwicklung an den Siedlungsrändern, keine Windenergieeignungsräume ausgewiesen. Die Freihaltung gilt auch für die Ostsee. Davon unberührt bleibt die Option, in der Ostsee Offshore-Windenergienutzung erforschen zu wollen. Falls hierfür eine geeignete Fläche in Küstennähe in einem gesonderten Verfahren gefunden werden sollte, wäre ein Zielabweichungsverfahren oder eine Fortschreibung des Regionalplanes erforderlich. Z (2) Innerhalb der in der Karte ausgewiesenen Eignungsgebiete stimmt die Errichtung von Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung überein. Sofern und soweit die Windenergienutzung in einem Eignungsgebiet kleinräumig gesteuert oder darüber hinaus in ihrem flächenmäßigen Umfang eingeschränkt werden soll, ist ein Flächennutzungsplan (§ 35 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch) erforderlich. Eine flächenmäßige Einschränkung ist zu be-

gründen und muss beachten, dass das landesplanerische Ziel der Windenergienutzung erhalten bleibt. Dieses Ziel wird durch eine angemessene, begrenzte Einschränkung der Eignungsgebiete im Wege der Flächennutzungsplanung der einzelnen Gemeinde nicht in Frage gestellt. Inhalte eines Landschaftsplanes, Lärmauswirkungen auf bewohnte Gebiete, die Rücksichtnahme auf die Planung benachbarter Gemeinden sowie weitere städtebauliche, landschaftspflegerische oder sonstige öffentliche und private Belange können im Wege der Abwägung eine Reduzierung der Eignungsgebiete rechtfertigen. Z (3) Des Weiteren sind in der Bauleitplanung beziehungsweise in dem Baugenehmigungsverfahren die in den „Grundsätzen zur Planung von Windenergieanlagen“ festgelegten Regelabstände zu den bewohnten Gebäuden und Siedlungsbereichen, den Infrastruktureinrichtungen aller Art, Schutzgebieten nach dem Landesnaturschutzgesetz, Wäldern, Gewässern und Deichen unter anderem einzuhalten; die Festlegung der erforderlichen Abstände zu Kulturdenkmalen und zu Flugplätzen erfolgt ebenso wie die Feinabstimmung mit Richtfunktrassen (siehe Karten der Teilfortschreibung 1998 für den Planungsraum III vom 2. Juli 1998) zum Zeitpunkt der konkreten Einzelfallprüfung (siehe Gemeinsamer Runderlass des Innenministers, des Ministers für Finanzen und Energie, der Ministerin für Natur und Umwelt und der Ministerpräsidentin – Landesplanungsbehörde – vom 4. Juli 1995 – Amtsbl. Schl.-H. S. 478). Z (4) Die vorgenannten Regelabstände gelten sinngemäß auch für den umgekehrten Fall, dass neue bauliche Einrichtungen wie Wohnhäuser, Siedlungsbereiche und Infrastruktureinrichtungen in der Nähe von vorhandenen Windenergieanlagen geplant sind oder werden sollten. Z (5) In dem Windenergieeignungsgebiet im Ortsteil Rethwisch der Gemeinde Lehmkuhlen ist die künftige Trasse der Ortsumgehung Preetz im Zuge der Bundesstraße 76 zu berücksichtigen. Das Windenergieeignungsgebiet in der Gemeinde Fiefbergen (kein Anteil für die Gemeinde Höhndorf) im Kreis Plön liegt überwiegend innen am südlichen Rand des Anflugsektors (Bauschutzbereich) des Flughafens Kiel-Holtenau und hat daher Höhenbeschränkungen einzuhalten;

um die Bildung eines Querriegels zu vermeiden, sind alle zu den beiden bestehenden Windenergieanlagen hinzukommenden Anlagen in nur einer Reihe in OstWest-Richtung anzuordnen. Die Windenergieeignungsgebiete in den Gemeinden Beldorf, Bokel, Padenstedt und Timmaspe liegen innerhalb einer Tiefflugzone, in der für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 75 Metern über Grund – abhängig vom Einzelfall – eine Tageskennzeichnung erforderlich sein kann. G (6) Um die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes so gering wie möglich zu halten, sollten eine Begrenzung der Gesamthöhe der Windenergieanlagen auf unter 100 Meter (das bedeutet eine Mast-/ Nabenhöhe von etwa 60 Metern) angestrebt und Anlagen mit horizontaler Drehachse und mindestens drei Flügeln vorgesehen werden. Mittels geeigneter Farbgebung sollte ein möglichst unauffälliges Einfügen in das Landschaftsbild angestrebt werden. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen und zur Vermeidung weiterer Eingriffe in die Natur sollten die Standorte der Windenergieanlagen durch Gemeindestraßen oder befestigte Wirtschaftswege erschlossen sein. Z (7) Außerhalb der vorgenannten Eignungsräume dürfen keine Windenergieanlagen im Sinne von § 35 Absatz 1 Nummer 6 Baugesetzbuch errichtet werden, auch keine Einzelanlagen. Dieses gilt insbesondere • in der Ostsee bis zur Hoheitsgrenze, • in den Ordnungsräume für Tourismus und Erholung (vergleiche Abschnitt 4.2.2 des Landesraumordnungsplanes 1998), • in den Umgebungsbereichen landschafts- und ortsbildprägender Kulturdenkmale und geschützter Ensembles, • in den bestehenden und geplanten Naturschutzgebieten, soweit sie in letzterem Fall einstweilig sichergestellt, in Landschaftsrahmenplänen ausgewiesen sind und/oder ein Verfahren nach § 53 Landesnaturschutzgesetz eingeleitet worden ist, • in den gesetzlich geschützten Biotopen, • in den geschützten flächenhaften Landschaftsbestandteilen, in den vergleichbaren Schutzgebieten wie Artenschutzgebiete, EU-Vogelschutzgebiete sowie 31

in den förmlich abgestimmten Gebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, • auf den sonstigen nach § 15 Landesnaturschutzgesetz vorrangigen Flächen für den Naturschutz, soweit diese in bestehenden Landschafts- oder Landschaftsrahmenplänen dargestellt sind, • in den Landschaftsschutzgebieten und • auf den größeren, regelmäßig aufgesuchten bevorzugten Nahrungs- und Rastflächen sowie im Bereich zugeordneter Vogelflugfelder. Z (8) Darüber hinaus sind charakteristische, das Landschaftsbild des Planungsraumes besonders prägende großräumige Landschaftsräume wie • die Gebiete der Naturparks „Hüttener Berge“, „Aukrug“, „Westensee“ und „Holsteinische Schweiz“, • die Halbinsel Schwansen insbesondere wegen Überlappung der erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste, • der Küstenraum von Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von circa drei bis vier Kilometern, • der Landschaftsraum der Eider-TreeneSorge-Niederung und • der Nord-Ostsee-Kanal mit circa 1.000 Metern Pufferzone beidseits einschließlich des Eiderraums zwischen Rendsburg und der Kreisgrenze zu Nordfriesland von Windenergieanlagen freizuhalten. Da mit der Ausweisung der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in der Karte eine ausreichende Anschlussleistung (siehe Ziffer 7.4 Absatz 4) erreicht werden kann und um darüber hinaus die Natur, das Orts- und Landschaftsbild sowie das Erholungspotenzial nicht weiter zu belasten, sind auch die nach Anwendung vorstehender Ausschlusskriterien verbleibenden isoliert gelegenen, kleinräumigen Gebiete sowie an die Eignungsräume angrenzende Zonen von Windenergieanlagen freizuhalten. Z (9) Außerhalb der in Absatz 1 genannten Eignungsgebiete ist ausnahmsweise mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar: • in der Gemeinde Schwedeneck auf der Grundlage einer verbindlichen Bauleitplanung die Errichtung von dreieckförmig zueinander angeordneten drei Windenergieanlagen unmittelbar nordwestlich des Ortsteils Sprenge und di32

rekt östlich neben der Bundesstraße 503 zwischen der Auffahrtsrampe und der nördlich davon gelegenen Brücke für landwirtschaftlichen Verkehr über die Bundesstraße 503, sofern die Vereinbarkeit mit den Belangen des Vogelschutzes, Lärmschutzes und Schattenwurfs gutachterlich bestätigt wird; die Errichtung weiterer Windenergieanlagen im Küstenraum Dänischer Wohld bleibt ausgeschlossen; • die Veränderung, zum Beispiel Erneuerung oder Aufrüstung, zulässigerweise errichteter Windenergieanlagen, sofern sie nicht aus ornithologischer Sicht als kritisch einzustufen und sofern sie außerhalb der in Absatz 7 genannten charakteristischen Landschaftsräume gelegen sind, das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich mehr als bisher beeinträchtigt und die bisherige Anschlussleistung von Windparks an das Stromnetz nicht wesentlich erhöht wird. Bei Windparks ist dabei zugleich auf eine Reduzierung der Zahl der Anlagen hinzuwirken. Die Ausnahme gilt in der Regel nicht für solche Windenergieanlagen, die nicht die in Absatz 3 genannten Regelabstände einhalten und/oder die künftige Siedlungsentwicklung von Gemeinden behindern. Vor Veränderung von in räumlichem Zusammenhang stehenden Windenergieanlagen sind die genannten Voraussetzungen in Verbindung mit einer verbindlichen Bauleitplanung oder einem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch zu sichern.

Erläuterung zu Ziffer 5.7 Die Teilfortschreibung 1998 des Regionalplans für den Planungsraum III zur Festlegung von Eignungsräumen für die Windenergienutzung im Bereich der Städte Kiel und Neumünster, der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde sowie der Ostsee (Amtsbl. Schl.-H. S. 648) wurde in die jetzige Fassung des Regionalplanes übernommen (vergleiche Ziffern 2 und 7.4 Absatz 4). Auf die Textziffer 5.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 zu Vorbehalts-, Eignungs- und Vorranggebieten sowie die Ziffern 5.1.2 zu Eignungsgebieten für Windenergienutzung und 7.6 zu Windenergieanlagen des Landesraumordnungsplanes 1998 und die Ziffer 7.4 dieses Planes wird hingewiesen.

5.8 Regionale Grünzüge

Erläuterung zu Ziffer 5.8

und Grünzäsuren

Die Nutzung der Flächen im Ordnungsraum Kiel soll insbesondere mit dem siedlungsstrukturellen Instrument der Siedlungsachsen und den Instrumenten zum Schutz des Freiraumes sowie zur ökologischen Qualitätssicherung des Raumes, vor allem den regionalen Grünzügen, geordnet werden (vergleiche Ziffern 4.2.1, 5.2.1, 5.2.2 und 6.3 des Landesraumordnungsplanes 1998).

(1) Im Ordnungsraum um Kiel sind zum langfristigen Schutz unbesiedelter Freiräume und im Sinne einer ausgewogenen Freiraum- und Siedlungsentwicklung regionale Grünzüge ausgewiesen (Karte). Die regionalen Grünzüge dienen als großräumige zusammenhängende Freiflächen • dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, • der Klimaverbesserung und Lufthygiene, • der Sicherung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen, • der Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen und geomorphologischer Formen, • dem Schutz der Landschaft vor Zersiedelung sowie • der Naherholung. (2) Zur Gliederung der Siedlungsstruktur auf den Achsen, zur Sicherung der ökologischen Funktionen sowie der Naherholungsfunktion sind kleinräumige Freiflächen als Grünzäsuren auf den Siedlungsachsen ausgewiesen (siehe Karte). Z (3) Zur Sicherung der Freiraumfunktionen sollen Beeinträchtigungen der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren vermieden werden. Z In den regionalen Grünzügen und Grünzäsuren soll planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sollen nur Vorhaben zugelassen werden, die mit den genannten Funktionen vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Z Innerhalb der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren sind bei allen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen die verschiedenen, sich teilweise überlagernden ökologisch und landschaftlich wertvollen Bereiche und deren Funktionsfähigkeit zu beachten und von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten. G Die Verbindung der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren mit innerörtlichen Grünflächen, insbesondere bei größeren Siedlungsgebieten, ist anzustreben.

Mit zunehmender Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr und der damit einhergehenden Zunahme der Schadstoff- und Lärmimmissionen und der Versiegelung des Bodens sind die Siedlungen selbst – aber auch die noch freie Landschaft – wachsenden Beeinträchtigungen ausgesetzt. Das System der regionalen Grünzüge und Grünzäsuren soll als regionalplanerisches Instrument zur Sicherung von Freiräumen und Freiraumfunktionen auch der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des dichtbesiedelten Raumes um Kiel dienen. In diesem Plan wurden in das zusammenhängende Freiflächensystem der regionalen Grünzüge auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplanes solche Flächen außerhalb der Siedlungsbereiche einbezogen, die aufgrund ihrer besonderen ökologischen, siedlungsgliedernden und naherholungsbezogenen Funktionen sowie aus raumstruktureller Sicht als besonders wertvoll einzustufen sind. Dies sind: • ökologisch wertvolle Bereiche (wie vorhandene und geplante Naturschutzgebiete, besonders geschützte Biotope, Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebietsund Biotopverbundsystems), • Geotope, • Gebiete mit besonderer Erholungseignung und • regionale Grünverbindungen. Die Abgrenzung der regionalen Grünzüge gegenüber den einzelnen Ortslagen in der Karte erfolgte unter Berücksichtigung örtlicher Entwicklungsmöglichkeiten. Die kartographische Darstellung ist dabei nicht flächenscharf zu sehen. Hinsichtlich der genaueren Abgrenzung bedarf es im Einzelnen einer Konkretisierung in den Landschafts- und in Bauleitplänen der Gemeinden. Dieses gilt auch für die Grünzäsuren, da sie in der Karte 33

nicht flächenmäßig, sondern schematisch dargestellt sind. Die Grünzäsuren entsprechen im Allgemeinen vorhandenen Niederungsgebieten, Bachläufen und bewaldeten Flächen oder sie richten sich nach besonderen landschaftlichen Merkmalen aus. Sie sollen zum einen das ungegliederte, bandartige Zusammenwachsen einzelner Siedlungskörper verhindern. Zum anderen sind sie zur Erhaltung der naturräumlichen Zusammenhänge von regionaler Bedeutung. Für die regionalen Grünzüge und Grünzäsuren besteht ein grundsätzliches Freihaltegebot. Dies bedeutet, dass in den regionalen Grünzügen und auf den Grünzäsuren keine Wohnbaugebiete, keine Industrie- und Gewerbegebiete, keine großen Wochenend- und Ferienhausgebiete (inklusive Campingplätze), keine großen baulichen Freizeiteinrichtungen und sonstigen landschaftsfremden Einrichtungen geplant werden dürfen (planmäßige Besiedlung gemäß § 30 Baugesetzbuch). Nicht privilegierte raumbedeutsame Vorhaben (im Sinne des § 35 Baugesetzbuch) in regionalen Grünzügen beeinträchtigen in der Regel deren Funktionen (Ziele der Raumordnung als öffentlicher Belang). Privilegierte raumbedeutsame Vorhaben sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Sofern Einrichtungen der technischen Infrastruktur in den regionalen Grünzügen vorgesehen und unvermeidbar sind, sind diese so auszuführen, dass die Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt. Zur Entwicklung eines „Grünen Rings“ um Kiel siehe Ziffer 4.1 Absatz 4 Ordnungsraum Kiel sowie Ziffer 6.5.1 Nahbereich Kiel.

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6. Regionale Siedlungsstruktur 6.1 Zentrale Orte und Stadtrandkerne (1) Im Planungsraum sind durch die Verordnung zum zentralörtlichen System vom 16. Dezember 1997 folgende Städte und Gemeinden eingestuft: Kiel und Neumünster (Teilfunktionen eines Oberzentrums) als Oberzentren, Eckernförde und Rendsburg als Mittelzentren, Plön als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums, Bordesholm, Gettorf, Hohenwestedt, Lütjenburg, Nortorf, Preetz und Schönberg (Holstein) als Unterzentren, Heikendorf, Kiel-Friedrichsort und KielMettenhof als Stadtrandkerne I. Ordnung, Felde, Hanerau-Hademarschen, Hohn, Owschlag, Selent und Wankendorf als ländliche Zentralorte sowie Altenholz, Büdelsdorf, Flintbek, Kiel-Elmschenhagen, Kiel-Suchsdorf, Kronshagen und Raisdorf als Stadtrandkerne II. Ordnung. Die zentralen Orte und Stadtrandkerne sowie ihre Nahbereiche sind in der Tabelle 3 (siehe Anhang) aufgeführt und in der Karte nachrichtlich dargestellt. Z (2) Die zentralen Orte und Stadtrandkerne sind Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung. Sie sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine der zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Wohnungs-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen sowie durch die Bereitstellung entsprechender Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden. Z (3) Gemeinden, die insgesamt oder mit einzelnen Ortsteilen mit gemeindegrenzennahen Bereichen im baulichen Siedlungszusammenhang mit einem zentralen Ort oder Stadtrandkern stehen (siehe

Tabelle 3 und Karte), sollen an der Entwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkernes teilnehmen. Die Teilhabe an der Entwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkerns erfordert bei überörtlichen Planungen und Maßnahmen eine enge Abstimmung mit dem zentralen Ort beziehungsweise Stadtrandkern. Von den Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit soll dabei Gebrauch gemacht werden. Die baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete der zentralen Orte und Stadtrandkerne sind in der Karte dargestellt.

Erläuterung zu Ziffer 6.1 Im Regionalplan werden die zentralen Orte und Stadtrandkerne entsprechend den in den §§ 1 bis 6 der Verordnung zum zentralörtlichen System vom 16. Dezember 1997 (GVOBl. Schl.-H. 1998 S. 123) getroffenen Einstufungen (nachrichtlich) übernommen. Das baulich zusammenhängende Siedlungsgebiet bestimmt die räumliche Abgrenzung des Siedlungskernes zentraler Orte oder Stadtrandkerne; es kann in Einzelfällen Teile von nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden – auch zur Darstellung eines Flächenpotenzials zugunsten der längerfristigen Siedlungsentwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkernes – einbeziehen. Durch die in mehreren Fällen vorgenommene Einbeziehung von Teilen nicht zentralörtlich eingestufter Nachbargemeinden in die baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Gemeinden in den gekennzeichneten Bereichen aufgrund bereits erfolgter Entwicklungen an den Funktionen des jeweiligen zentralen Ortes oder Stadtrandkernes teilhaben. Die bestehenden Verflechtungen im baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet sowie die Überplanung und Umsetzung dieser Entwicklungsbereiche aufgrund von Flächenengpässen im zentralen Ort oder Stadtrandkern erfordern ein enges kommunales Zusammenwirken. Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Abstimmung der Bauleitplanung reicht hier vielfach nicht mehr aus. Aus diesem Grunde soll von den Möglichkei35

ten der interkommunalen Zusammenarbeit Gebrauch gemacht werden. Die Gemeinden oder Gemeindeteile innerhalb der baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiete werden nicht mit einer besonderen Funktion gemäß Ziffer 6.2 belegt. Die dargestellten Zielsetzungen für eine planerische Entwicklung gelten hier entsprechend. Auf die weiteren in Ziffer 6.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 enthaltenen Zielsetzungen für die zentralen Orte und Stadtrandkerne wird hingewiesen.

6.2 Besondere Funktionen von Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung (1) Besondere Funktionen von Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung sind die planerische Wohnfunktion und die planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion für Gemeinden im Ordnungsraum und in den Stadt- und Umlandbereichen der ländlichen Räume sowie die ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion für Gemeinden in den ländlichen Räumen außerhalb der Stadtund Umlandbereiche. Z (2) Eine planerische Wohnfunktion und/ oder eine Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion haben im Planungsraum die Gemeinden Ascheberg (Holstein), Borgstedt, Fockbek, Osterrönfeld, Wasbek und Westerrönfeld.

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und Umlandbereiches eine Vereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit hinsichtlich der langfristigen Siedlungsentwicklung abgeschlossen wird, oder • dass ein abgestimmtes, prioritätengestütztes Siedlungskonzept für die Bereiche „Wohnen“ und „Gewerbe“ im jeweiligen Stadt- und Umlandbereich (Gebietsentwicklungsplanung), das einen fairen Interessenausgleich beinhaltet, erarbeitet wird. Die planerischen Funktionen sind in der Karte dargestellt und in der Tabelle 3 (siehe Anhang) gekennzeichnet. Z (3) Gemeinden mit ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion im Planungsraum sind die Gemeinden Aukrug, Bredenbek, Damp, Fleckeby, Groß Wittensee, Hamdorf, Rieseby und Todenbüttel. Sie sind in der Karte dargestellt und in der Tabelle 3 (siehe Anhang) gekennzeichnet. Diese Gemeinden sollen sich unterhalb der Ebene der ländlichen Zentralorte stärker entwickeln als die anderen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden. Die Leistungsfähigkeit der zentralen Orte soll dabei gewahrt bleiben.

Erläuterung zu Ziffer 6.2 Entsprechend dem Landesraumordnungsplan 1998 werden Gemeindefunktionen für besonders geeignete Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung, die zu der angestrebten Entwicklung im Planungsraum verstärkt beitragen sollen, festgelegt. Für die übrigen Gemeinden wird das Recht auf eine örtliche Entwicklung betont.

Diese Gemeinden sollen sich aufgrund ihrer räumlichen Lage, ihrer Infrastrukturausstattung und ihrer Flächenpotenziale in den Bereichen „Wohnen“ und/oder „Gewerbe“ stärker entwickeln als die übrigen nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden.

Hinsichtlich der Kriterien für die Vergabe von besonderen Funktionen wird auf die Ziffer 6.2 des Landesraumordnungsplanes 1998 verwiesen.

Um die zukünftige Siedlungsentwicklung in den zentralen Orten sowie in den Gemeinden der Stadt- und Umlandbereiche – insbesondere in den Gemeinden mit planerischen Funktionen – abstimmen und weiter konkretisieren zu können, ist es erforderlich, • dass zwischen den genannten Gemeinden und dem jeweiligen zentralen Ort des Stadt- und Umlandbereiches – im Fall Borgstedt zusätzlich auch mit dem Stadtrandkern Büdelsdorf – unter Berücksichtigung der Belange des Stadt-

Die Entwicklung der Gemeinden mit einer planerischen Wohnfunktion und/ oder einer Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion ist in Verbindung mit der Entwicklung des jeweiligen zentralen Ortes (und Stadtrandkernes) des Stadt- und Umlandbereiches im Sinne eines Stadtraumes zu sehen. Bezüglich des Abstimmungserfordernisses wird auf die Aussagen des § 7 Absatz 7 Landesentwicklungsgrundsätzegesetz sowie der Ziffer 6.2 Absatz 3 des Landesraumordnungsplanes 1998 hingewiesen.

Durch eine abgestimmte Siedlungsentwicklung im oben genannten Sinne oder durch ein Zielabweichungsverfahren (gemäß § 11 Raumordnungsgesetz und § 4 Absatz 3 Landesplanungsgesetz) können im Ordnungsraum Kiel und in den Stadt- und Umlandbereichen weiteren Gemeinden als künftige Siedlungsschwerpunkte planerische Funktionen zugewiesen werden. Bei der Verteilung von planerischen Funktionen an Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung ist darauf zu achten, dass überzogene finanzielle Lasten für die Kernstädte infolge von Einwohnerzunahmen und Betriebsansiedlungen im Umland sowie Abwanderungen aus der Stadt selbst vermieden werden.

6.3 Siedlungsachsen im Ordnungsraum Kiel Z (1) Im Ordnungsraum Kiel soll sich die siedlungsmäßige und wirtschaftliche Entwicklung im Wesentlichen auf den Siedlungsachsen vollziehen (siehe Karte und Tabelle 3). Dabei kommt der Sicherung und Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere des Schienenpersonennahverkehrs, besondere Bedeutung zu. Z (2) Im Regionalplan werden die durch die folgenden inneren und äußeren Siedlungsschwerpunkte gekennzeichneten Siedlungsachsen verbindlich abgegrenzt: • Zentraler Bereich Kiel-Westufer – KielHoltenau – Kiel-Pries/Friedrichsort – KielSchilksee – Strande, • Zentraler Bereich Kiel-Westufer – Altenholz – Dänischenhagen, • Zentraler Bereich Kiel-Westufer – Kronshagen – Kiel-Suchsdorf – Gettorf, • Zentraler Bereich Kiel-Westufer – KielMettenhof – Melsdorf – Achterwehr – Felde, • Zentraler Bereich Kiel-Westufer – Molfsee – Flintbek – Bordesholm (mit Wattenbek und Brügge), • Zentraler Bereich Kiel-Ostufer – KielElmschenhagen – Klausdorf – Raisdorf – Preetz (mit Schellhorn), • Zentraler Bereich Kiel-Ostufer – KielNeumühlen/Dietrichsdorf – Schönkirchen – Probsteierhagen – Schönberg, • Zentraler Bereich Kiel-Ostufer – KielNeumühlen/Dietrichsdorf – Mönkeberg – Heikendorf – Laboe.

Dabei werden die Achsengrundrichtungen des Landesraumordnungsplanes 1998 übernommen (siehe Karte). G (3) Im Planungszeitraum gelten für die einzelnen Siedlungsachsen die folgenden besonderen Entwicklungsleitlinien: • Auf der Achse Kiel – Strande soll die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere im Stadtrandkern I. Ordnung KielFriedrichsort stattfinden. Darüber hinaus ist der touristisch geprägte äußere Achsenschwerpunkt Strande behutsam weiterzuentwickeln. • Die weitere gewerbliche Entwicklung auf der Achse Kiel – Dänischenhagen soll sich insbesondere im interkommunalen Gewerbegebiet von Altenholz, Dänischenhagen und Kiel in enger Zusammenarbeit mit dem Oberzentrum vollziehen. Die wohnbauliche Entwicklung ist vor allem auf den Stadtrandkern II. Ordnung Altenholz zu konzentrieren; diese soll über die bestehenden Planungen hinaus südlich der Landesstraße 254 fortgesetzt werden. Die weitere Entwicklung des äußeren Achsenschwerpunktes Dänischenhagen ist an die Lösung der sich abzeichnenden Verkehrsprobleme gebunden. • Auf der Achse Kiel – Gettorf soll sich die wirtschaftliche und siedlungsmäßige Entwicklung auf die Achsenschwerpunkte konzentrieren. Des Weiteren stellt der Bereich „Blickstedt“ ein Prüfgebiet für eine langfristige Siedlungserweiterung im näheren Stadtraum von Kiel dar (siehe Ziffer 6.4.1). • Die Stärkung des äußeren Achsenschwerpunktes Felde, gemeinsam mit der Gemeinde Achterwehr, ist für die Achse Kiel – Felde von erheblicher Bedeutung; hier sollen die aufgrund landschaftlicher und ökologischer Gegebenheiten sehr begrenzten Möglichkeiten zur Ausweisung von Wohnbauflächen ausgeschöpft werden. Zur gewerblichen Entwicklung wird auf die Ziffer 6.5.4 Nahbereich Felde verwiesen. Für die wirtschaftliche Entwicklung kommt der Gemeinde Melsdorf als möglicher Standort eines interkommunalen Gewerbegebietes mit der Landeshauptstadt Kiel besondere Bedeutung zu. • Auf der Achse Kiel – Bordesholm sind in den Siedlungsschwerpunkten Flintbek und Bordesholm noch Entwicklungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau gegeben. Die gewerbliche Entwicklung soll sich im Stadtrandkern II. Ordnung Flintbek zum einen auf der Gewerbeflä37

che entlang der Landestraße 318 vollziehen. Aufgrund der strategischen Bedeutung dieses Standortes von regionaler Bedeutung soll ein Konzept erarbeitet werden, dass stärker qualitative Gesichtspunkte bei der Gewerbeflächenentwicklung in den Vordergrund stellt. Darüber hinaus kommt der Mobilisierung der vorhandenen Gewerbebrachen eine besondere Bedeutung für die Deckung des örtlichen Bedarfes zu. Im Bereich des Unterzentrums Bordesholm soll sich die weitere gewerbliche Entwicklung vorrangig im Bereich „Eiderhöhe/Reesdorfer Weg“ auf Brügger Gemeindegebiet sowie in Mühbrook westlich der Landesstraße 318 vollziehen. Mittel- bis langfristig soll die Ausweisung größerer Gewerbeflächen in Kooperation mit der Nachbargemeinde Hoffeld südlich der Landesstraße 49 erfolgen. Ein Prüfgebiet für weitere Gewerbeflächen stellt die östliche Seite der Landestraße 318 in den Gemeinden Bordesholm und Mühbrook dar. Die wohnbauliche Entwicklung des Unterzentrums ist langfristig im Süden des Gemeindegebietes zusammen mit der Gemeinde Wattenbek zu sehen. • Aufgrund der durch die natürlichen Gegebenheiten eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten von Klausdorf und Raisdorf kommt der Stärkung des äußeren Achsenschwerpunktes Preetz auf der Achse Kiel – Preetz besondere Bedeutung zu. Für die wohnbauliche Entwicklung stehen geeignete Flächen im Bereich der Gemeindegrenze Preetz / Schellhorn zur Verfügung, die im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit auf der Grundlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes umgesetzt werden sollen. In Preetz sind die Möglichkeiten, den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze durch Bereitstellung zusätzlicher Gewerbeflächen aufzufangen, zu prüfen. • Auf der Achse Kiel – Schönberg soll sich die wirtschaftliche und siedlungsmäßige Entwicklung in den Siedlungsschwerpunkten Schönkirchen, Probsteierhagen und Schönberg kontinuierlich fortsetzen. Dem weiteren Ausbau des äußeren Achsenschwerpunktes Schönberg als Gewerbe-, Dienstleistungs-, Wohn- und Erholungsstandort kommt dabei besondere Bedeutung zu. Aufgrund der Nähe zu Kiel sind die Potenziale in der Gemeinde Schönkirchen verstärkt zu nutzen. Die gewerbliche Entwicklung in Probsteierhagen soll in Zusammenarbeit mit der Nachbarge38

meinde Prasdorf erfolgen. Vor dem Hintergrund, dass auf der Achse ein leistungsfähiges Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs vorhanden sein soll, ist die Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel – Schönberger Strand von erheblicher Bedeutung (siehe Ziffer 7.2.1). • Für die wirtschaftliche und siedlungsmäßige Entwicklung auf der Achse Kiel – Laboe bietet sich insbesondere der Stadtrandkern I. Ordnung Heikendorf an. Um der Einstufung Heikendorfs als Stadtrandkern I. Ordnung stärker gerecht zu werden und um eine größere Ausgewogenheit zwischen den Stadtrandkernen I. Ordnung herzustellen, ist die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde durch verstärkte Wohnbaulandausweisung zu erhöhen. Der äußere Achsenschwerpunkt Laboe ist unter Betonung des Tourismus weiterzuentwickeln. Mit ihm ist die nordöstliche Begrenzung der vorrangigen Siedlungsentwicklung vorgegeben.

Erläuterung zu Ziffer 6.3 Die für den Ordnungsraum Kiel gemäß Ziffer 6.3 Absatz 1 Landesraumordnungsplan 1998 festgelegten Siedlungsachsen mit den äußeren Achsenschwerpunkten Gettorf, Felde, Bordesholm, Preetz und Schönberg werden beibehalten und im Rahmen des Regionalplans verbindlich abgegrenzt. Als weiteres Gliederungselement zur Ordnung des Siedlungsgeschehens außerhalb der Achsen, vor allem in unmittelbarer Nähe der Verdichtungskerne, können gemäß Ziffer 6.3 Absatz 2 Landesraumordnungsplan 1998 in den Regionalplänen besondere Siedlungsräume ausgewiesen werden. Die für eine entsprechende Ausweisung in Betracht kommenden Räume im Ordnungsraum Kiel haben sich in Fortsetzung innerstädtischer Achsen historisch entwickelt und stellen sich heute als nahezu geschlossene, durch Grünzäsuren gegliederte Siedlungsbänder mit achsenförmiger Ausprägung dar. Sie wurden bereits in der Teilfortschreibung 1986 des Regionalplanes für den Planungsraum III „Verbandsplan Kieler Umland 1983 - 1995“ als stadtregionale Siedlungsachsen des Verdichtungsraumes bezeichnet und mit den äußeren Achsenschwerpunkten Strande, Dänischenhagen und Laboe festgelegt (daher werden für diese Räume im Landesraumordnungsplan 1998 keine

Achsengrundrichtungen dargestellt). Da sich auch hinsichtlich der regionalplanerischen Zielsetzungen für diese Räume keine grundlegenden Unterschiede zu den auf der Basis des Landesraumordnungsplanes 1998 ausgewiesenen Siedlungsachsen ergeben, wurde darauf verzichtet, hier besondere Siedlungsräume gemäß Ziffer 6.3 Absatz 2 Landesraumordnungsplan 1998 auszuweisen; vielmehr wurden die Siedlungsbänder Kiel – Strande, Kiel – Dänischenhagen und Kiel – Laboe aus den genannten Gründen in die Abgrenzung der Siedlungsachsen einbezogen und dementsprechend als Siedlungsachsen festgelegt. Auf die Festlegung einer weiteren Siedlungsachse entlang der Bundesstraße 404 wurde verzichtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, ob und wie sich der dringlich erforderliche, bereits in der Planung befindliche vierstreifige Ausbau der Bundesstraße 404 zwischen Kiel und Wankendorf auf die davon betroffenen Gemeinden auswirken und insbesondere zu einem erhöhten Siedlungsdruck führen wird. Zudem würde der derzeit hohe Auslastungsgrad der Bundesstraße 404 noch verstärkt werden und somit weitere Verkehrsengpässe herbeiführen (siehe auch Ziffer 6.5.3 Nahbereich Preetz). Die bauliche Entwicklung soll über den äußeren Rand der dargestellten Achsenabgrenzungen nicht hinausgehen.

6.4 Allgemeiner Siedlungsrahmen Z (1) Für Gemeinden, die nicht Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung sind, gilt Ziffer 7.1 Absatz 4 Landesraumordnungsplan 1998 als Rahmen für die wohnbauliche Entwicklung. G (2) Bei Neuaufstellungen von Flächennutzungsplänen oder langfristig ausgerichteten städtebaulichen Konzepten, die über den bis 2010 ausgerichteten Planungszeitraum des Landesraumordnungsplanes 1998 hinausgehen, ist der geltende wohnbauliche Entwicklungsrahmen von bis zu 20 Prozent in 15 Jahren analog anzuwenden und entsprechend zu erweitern. Bei der Realisierung sollen von den Gemeinden die Möglichkeiten einer über den Zeitraum von 15 Jahren gestreckten Umsetzung ausgeschöpft werden. Die Prozentangaben beziehen sich dabei auf die Zahl der Wohneinheiten und nicht auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, der Gebäude oder auf die Siedlungsfläche. (3) Der örtliche Bedarf gemäß Ziffer 7.1. Absätze 1 und 5 Landesraumordnungsplan 1998 schließt eine Ausweisung von Flächen für die Ansiedlung ortsangemessener Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für eine angemessene Erweiterung ortsansässiger Betriebe ein.

Erläuterung zu Ziffer 6.4 In den Bereichen, in denen Grünzäsuren (siehe Ziffer 5.8) Verbindungselemente zu den regionalen Grünzügen oder Gebieten mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft darstellen, sind die Achsenabgrenzungen aufgerissen dargestellt. Besondere Funktionen gemäß Ziffer 6.2 werden nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden, die insgesamt oder mit Gemeindeteilen innerhalb der Abgrenzungen der Siedlungsachsen liegen und in der Tabelle 3 (siehe Anhang) durch textliche Hinweise als „Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse ...“ gekennzeichnet werden, nicht zugewiesen. Für sie gilt dennoch der in Ziffer 7.1 des Landesraumordnungsplanes 1998 für Siedlungsschwerpunkte dargestellte Siedlungsrahmen.

Der Landesraumordnungsplan 1998 ist auf einen Zeitraum bis zum Jahr 2010 ausgerichtet (siehe Landesraumordnungsplan Ziffer 2.). Ziele der Raumordnung haben Bindungswirkung für die Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 4 Baugesetzbuch sowie für die in § 4 Absatz 1 Raumordnungsgesetz genannten Stellen. Die dort festgelegte Beachtenspflicht gilt unabhängig vom Zeitraum, auf den der Landesraumordnungsplan als landesweite raumplanerische Gesamtbetrachtung ausgerichtet ist. Ziele gelten demnach bis zu ihrer Aufhebung oder Änderung fort. Unabhängig davon sind sie in ihrer Reichweite und konkreten Anwendung durch die Landesplanung zu interpretieren und dadurch den jeweiligen veränderten Situationen anzupassen. Berechnungsbasis für den Orientierungsrahmen der wohnbaulichen Entwicklung ist gemäß Landesraumord39

nungsplan 1998 der Wohnungsbestand in den Gemeinden Anfang 1995. Wohnungen, die nach dem 01.01.1995 fertiggestellt wurden, sind in der Regel auf den Entwicklungsrahmen anzurechnen. Ausnahmen hiervon können in Abhängigkeit vom Einzelfall bei Wohnungen in Wohnheimen, Freizeitwohnungen oder bei der Innenentwicklung gemacht werden; für Gemeinden, bei denen Bebauungspläne vor 1995 in Kraft getreten sind, deren Realisierung aber erst nach 1995 erfolgt ist, kann als Berechnungsbasis für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen der Wohnungsbestand Anfang 1995 zuzüglich der in den genehmigten Bebauungsplänen ausgewiesenen Wohneinheiten zugrunde gelegt werden. Des Weiteren können alle Gemeinden eine Flächenvorsorge insbesondere zur Sicherung von ortsansässigen Betrieben treffen, um Abwanderungen und damit den Verlust von wohnortnahen Arbeitsplätzen zu verhindern. Auch die Neuansiedlung von Betrieben, die sich mit ihren baulichen Ansprüchen in die gewachsene Siedlungsstruktur einfügen, soll grundsätzlich möglich sein. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung kleinerer und mittelständischer Betriebe insbesondere in den ländlichen Räumen geleistet. Neben der Erhaltung und angemessenen Erweiterung des wohnortnahen Arbeitsplatzangebotes soll die Verringerung der Pendlertätigkeit in Gemeinden mit hohem Auspendlerüberschuss ein weiteres wesentliches Ziel der Gewerbeflächenausweisung sein. Zur Vermeidung eines Überangebotes an Gewerbeflächen soll sich die bauleitplanerische Vorsorge an sorgfältigen Bedarfsschätzungen orientieren.

G 6.5 Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden Neben dem nachstehenden Orientierungsrahmen für die Städte und Gemeinden sind die in der Tabelle 3 (siehe Anhang) aufgeführten textlichen Ergänzungen und Hinweise zu beachten.

6.5.1 Nahbereich der Landeshauptstadt Kiel Neben der Funktion als Landeshauptstadt soll Kiel als Standort für zentrale Einrichtungen aller Art auf dem Gebiet der Wirt40

schaft, insbesondere auch von hafenbezogenen und maritimen Betrieben und Einrichtungen, des kulturellen Lebens, des Gesundheits- und Sozialwesens, der Versorgung und Verwaltung gesichert und weiter ausgebaut werden. Dies gilt in Funktionsteilung auch für den städtisch besiedelten Teil des Nahbereiches. Hier bilden die Stadtrandkerne gute Ansatzpunkte für weitere Entwicklungen. Die besondere Lage an der Ostseeküste und die Anbindung an alle Verkehrsträger sind dabei zu nutzen. Um im Städtesystem des Ostseeraumes konkurrieren zu können, ist Kiel – neben Lübeck – aufgrund der derzeitigen Einstufung als „Regional City“ entsprechend dem Entwicklungskonzept „Visions and Strategies around the Baltic 2010“ als „Baltic City“ im Ostseeraum auszubauen (vergleiche Ziffer 3.1 Landesraumordnungsplan 1998). Zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels der Landeshauptstadt, das heißt zur Sicherung und Vergrößerung des Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebotes, sollen folgende Strategien und Maßnahmen beitragen: • Weiterer Ausbau der wirtschaftsnahen sowie wissenschafts- und technologieorientierten Infrastruktur durch – Gründung einer Lehr- und Forschungseinrichtung (Multimedia Campus Kiel) für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Multimedia, – Prüfung von Möglichkeiten für die Einrichtung eines Wissenschaftsparkes im Bereich der Kieler Universität sowie eines Kompetenzzentrums „Maritime Technologie“ auf dem Ostufer unter Einbeziehung maritimer Forschungseinrichtungen, der Fachhochschule sowie von entsprechenden Betrieben und sonstigen Einrichtungen, – Ausbau und Fortentwicklung von Hafen (siehe unten und Ziffer 7.2.5 Absatz 2) und Flughafen (siehe Ziffer 7.2.6 Absatz 1), – Verbesserung der Anbindung des Kieler Ostuferhafens an das überregionale Verkehrsnetz, – Einrichtung einer Stadt- und Regionalbahn (siehe Ziffer 7.2.1 Absatz 11), • Entwicklung des HÖRN-Geländes, • Umnutzung frei werdender Flächen des Marinestützpunktes Wik für ein maritimes Service-Zentrum mit maritimen Gewerbe,

• Sicherung und Ausbau der Position Kiels als herausragendes Segelsportzentrum an der Ostsee, • Stärkung der Kooperationen im Umland, in der Region und im Ostseeraum und • Betreiben einer offensiveren Gewerbeflächenpolitik. Ein Stadtmarketing sowie ein Citymanagement sollen ebenfalls zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Kiel beitragen. Dabei ist der Status als „Klimaschutzstadt“ zu nutzen und im Rahmen einer lokalen Agenda zu entwickeln. Dem langfristigen Flächenbedarf in den Bereichen Wohnen und Gewerbe soll mit den im Flächennutzungsplan der Stadt Kiel dargestellten Flächenpotenzialen Rechnung getragen werden. Zur Sicherung des Wohnungsbedarfs kommt der kurz- bis mittelfristigen Errichtung eines neuen Stadtteils im Bereich Meimersdorf eine besondere Bedeutung zu. Insgesamt werden in dem Plan Flächen dargestellt, die Möglichkeiten für den Neubau von rund 12.000 Wohneinheiten bieten. Um dem Problem der starken Abwanderung aufgrund der hohen Nachfrage an Eigenheimen gezielt zu begegnen, ist – neben verschiedener Wohnformen im Geschosswohnungsbau – ein hinreichendes Angebot an Flächen für Einfamilienhausbebauung zu schaffen. Im gewerblichen Bereich steht ein nur unzureichendes Flächenpotenzial von 66 Hektar langfristig zur Verfügung, auch wenn darüber hinaus 47 Hektar für Forschung und Technologie ausgewiesen sind. Der Schwerpunkt dieser Reserveflächen liegt im Gewerbe- und Industrie-Areal Wellsee und in den geplanten Gebieten westlich der Bundesstraße 404 im Süden der Stadt. Aufgrund des Gewerbeflächenengpasses kommt der interkommunalen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden für die künftigen Gewerbeflächenausweisungen und -ansiedlungen eine besondere Bedeutung zu. Das gemeinsame Gewerbegebiet „Altenholz-Dänischenhagen-Kiel“ mit rund 30 Hektar Ansiedlungsfläche zeigt eine Richtung für Kooperationen auf. Weitere städtebauliche und entwicklungspolitische Herausforderungen der Stadt liegen zum einen in der Umstrukturierung der ehemaligen Gewerbegebiete auf dem Ostufer der Innenförde der Stadt Kiel. Hier wird eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Dienstleistungen/Gewerbe angestrebt. Weiterhin ist schwer-

punktmäßig der Ostuferhafen auszubauen. Hierfür und für die anderen Hafenbereiche ist einerseits eine bedarfs- und funktionsgerechte Infrastruktur für die von Kiel ausgehenden Fährlinien sowie die Kiel anlaufenden Fähr- und Kreuzfahrtschiffe sicherzustellen. Andererseits sind die Entwicklungschancen von citynahen Hafenbereichen für die Innenstadt durch Verlagerung bestehender hafenwirtschaftlicher Aktivitäten und Einrichtungen an andere Standorte innerhalb des Stadtgebietes zu ermitteln. Eine weitere Herausforderung stellen die durch den Konversionsprozess frei werdenden Flächen an der Kieler Förde dar, insbesondere die Teilumnutzung des Marinestützpunktes im Stadtteil Wik. Für weitere, eventuell langfristig frei werdende bisher militärisch oder zivil genutzte Liegenschaften des Bundes sind rechtzeitig Nutzungskonzepte zu erarbeiten. Das maritime Potenzial sowie die landschaftlichen und ökologischen Qualitäten der Stadt und des Umlandes sollen – neben dem Freiraumschutz – auch für die Naherholung und den Städtetourismus im Sinne einer stärkeren Vermarktung von „Stadt“, „Land“ und „Meer“ erhalten und entwickelt werden. Dabei soll die Entwicklung eines „Grünen Rings“ um Kiel (siehe Ziffer 4.1 Absatz 4) als fachübergreifende interkommunale Freiraumplanung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Umlandgemeinden innerhalb des Ordnungsraumes dem Ziel der Schaffung eines zusammenhängenden Landschaftsparkes dienen. Dieser soll bisher isoliert konzipierte Projekte im Zusammenhang mit Landschaftspflege und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Naherholung und Tourismus zusammenführen und eine prioritätsgeleitete Umsetzung unterstützen. Die besondere Funktion der Strände innerhalb der Kieler Förde für die Naherholung und den Tourismus ist zu sichern. Im Nahbereich ist aufgrund der hohen Einwohnerzahl und der großen Siedlungsdichte (Verdichtungsraum, vergleiche Ziffer 4.1) eine Ordnung der Siedlungsentwicklung in besonderem Maße erforderlich. Siedlungsstrukturell ist der Nahbereich Kiel als gegliederte Stadtlandschaft weiterzuentwickeln. Hierzu ist eine Wiederbelebung der engen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kiel, den Nachbarkreisen 41

und den Umlandgemeinden erforderlich. Voraussetzung hierfür sind unter anderem Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit (Kooperationsfelder). Eine Gebietsentwicklungsplanung oder andere Formen informeller Zusammenarbeit bieten die Chance und begründen zugleich das Erfordernis, Klärungsprozesse über die Siedlungsentwicklung, die Aufgaben der zentralen Versorgung und die Verteilung von Nutzen und Lasten, als auch Planungen der notwendigen Anpassung oder den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie der Ausgleichsflächenproblematik zwischen Stadt und Umlandgemeinden einzuleiten und somit die Kooperation im Nahbereich auf eine neue Grundlage zu stellen. Um eine langfristige, über den Planungszeitraum hinausgehende Siedlungsentwicklung im engeren Stadtraum von Kiel planerisch vorzustrukturieren und sicherzustellen, sind folgende drei Bereiche hinsichtlich einer möglichen Siedlungsentwicklung – zum Beispiel im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs – gutachterlich auf ihre Eignung und Auswirkungen zu prüfen oder bei den oben genannten Planungsinstrumenten zu berücksichtigen: • nördlich des Nord-Ostsee-Kanals der Bereich „Blickstedt“, der Teile der Gemeinden Tüttendorf, Felm und Neuwittenbek umfasst und somit eine interkommunale Zusammenarbeit voraussetzt, • südlich des Nord-Ostsee-Kanals der Bereich „Schwartenbek“ auf Kieler Stadtgebiet und • die Bereiche südlich von Meimersdorf. Diese Bereiche stellen Prüfgebiete für eine Siedlungserweiterung im Sinne eines neu zu entwickelnden Siedlungsschwerpunktes dar. Dabei wäre unter besonderer Berücksichtigung der landschaftlichen, verkehrlichen und weiteren infrastrukturellen sowie sozialen Auswirkungen zu prüfen, ob eine kombinierte Nutzung – bestehend aus Wohnen und Dienstleistungen/Gewerbe – möglich erscheint. Neben den innerstädtischen Stadtrandkernen sollen im Nahbereich insbesondere Kronshagen, Molfsee und Mönkeberg als Wohnvororte, Altenholz, Dänischenhagen, Flintbek, Heikendorf, Klausdorf, Melsdorf und Schönkirchen als Wohnstandorte mit Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie Laboe und 42

Strande als Vororte unter Betonung des Tourismus weiterentwickelt werden. Besondere Entwicklungsziele für die Siedlungsschwerpunkte auf den über den Nahbereich hinausgehenden Siedlungsachsen werden in der Ziffer 6.3 getroffen. Die Intensität der baulichen Entwicklung in den verschiedenen Teilen des Nahbereiches muss im engen Zusammenhang mit dem Ausbau des Nahverkehrssystems gesehen werden. Hier ist die Zusammenarbeit auf der Basis der Regionalen Nahverkehrspläne weiter auszubauen. Bezüglich einzelner Entwicklungsgrundsätze und -ziele zum Thema Verkehr wird auf die einzelnen Kapitel der Ziffer 7.2 verwiesen. Nähere Festsetzungen über die zeitliche Rangfolge von entwicklungsbestimmenden Vorhaben bleibt den oben genannten Abstimmungsinstrumenten vorbehalten.

6.5.2 Nahbereich der Stadt Neumünster Die oberzentralen Funktionen der kreisfreien Stadt Neumünster (Oberzentrum mit Teilfunktionen) sollen gesichert und weiter ausgebaut werden. Mit planungsrechtlich abgesicherten und verkehrsgünstig gelegenen neuen Industrie- und Gewerbeflächen bietet Neumünster auch für die weitere Zukunft gute Voraussetzungen für gewerbliche Ansiedlungen, zum Beispiel im Bereich gewerblicher Dienstleistungen, Logistik/Distribution und Abfallwirtschaft. Diese Flächen bilden ein ausreichendes Angebot für Aus- und Umsiedlungen sowie Betriebserweiterungen im Rahmen gewerblicher Bestandspflege. Für Existenzgründer im Raum Neumünster soll das seit Anfang 1998 bestehende Innovations- und Technologiezentrum Neumünster (itn) genutzt werden. Das itn wird in Zusammenarbeit mit dem Kieler Innovationsund Technologiezentrum (KITZ) geführt. Für den Wohnungsbau steht mittel- bis langfristig ebenfalls ein hinreichendes Flächenpotenzial zur Verfügung. Beim Wohnungsbau ist die anhaltende Nachfrage insbesondere beim Einfamilienhausbau zu berücksichtigen. Das in enger Abstimmung mit der Gemeinde Padenstedt auf dem dortigen Gemeindegebiet geplante neue Wohngebiet im Anschluss an den Stadtteil Wittorf der Stadt Neumünster, das eine Größenordnung von 250 bis 300 Wohneinheiten umfasst, soll über einen Zeitraum von rund acht bis

zehn Jahren abschnittsweise erschlossen werden.

einrichtungen und gegebenenfalls eine gewerbliche Nutzung an.

Die weitere Entwicklung des Oberzentrums Neumünster soll sich verstärkt an dem Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren. Die 1997 von der Ratsversammlung beschlossenen Leitlinien einer kommunalen Agenda bilden die Handlungsgrundlage für konkrete Maßnahmen und Projekte. Da in quantitativer Hinsicht insbesondere in den Bereichen Wohnen und Gewerbe ein ausreichender Entwicklungsrahmen existiert, werden die qualitativen Entwicklungsaspekte im Sinne einer Erhaltung und Weiterentwicklung der natürlichen Grundlagen des Lebens künftig einen größeren Stellenwert erhalten. Der mit einem Modellprojekt initiierte Aufbau eines Biotopverbundsystems im Stadtgebiet soll fortgesetzt und nach Möglichkeit auch regional verknüpft werden.

Durch den Ausbau des Klärwerkes Neumünster, entsprechend den technischen und wasserrechtlichen Vorgaben, wird die Abwasserentsorgung in Neumünster sowie im Nahbereich gewährleistet. Durch die Übernahme des Versorgungsnetzes der Hamburger Gaswerke (HGW) durch die Stadtwerke Neumünster GmbH werden diese für die Gemeinden des Nahbereichs zum wichtigsten Ver- und Entsorger (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme und teilweise Hausmüll). Mit Blick auf den Standort und die Kapazität der Abfallentsorgungsanlage in Neumünster muss ein Konzept zur Auslastung der Deponie erarbeitet werden, das aber auch der Gefahr des Mülltourismus vorbeugt.

In der Innenstadt sind besonders der Bereich der Sagerschen Fabrik sowie die räumlich angrenzenden Bereiche ZOB, Hauptbahnhof und Hauptpost durch die Ansiedlung von kleinteiligem Facheinzelhandel, Dienstleistungs- und Kulturangeboten sowie durch eine Verbesserung der Verkehrsfunktion weiterzuentwickeln. Für den weiteren Einzelhandel in der Innenstadt sind im Rahmen eines Citymanagements die Bestandssicherung, eine Verbesserung des Branchenmixes und eine Imageverbesserung anzustreben. Durch diese Maßnahmen sind negative Auswirkungen des großflächigen Einzelhandels in verkehrsgünstiger Stadtrandlage (Sondergebiet Freesenburg) einzudämmen. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit dient auch der Sicherung sowie dem Ausbau der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Der Strukturwandel der in Neumünster stark vertretenen gewerblichen Wirtschaft soll durch einen bedarfsgerechten und regional abgestimmten Ausbau dieser Einrichtungen flankiert werden. Gleichzeitig sollen durch ein qualifiziertes Arbeitskräfteangebot die Chancen für betriebliche Neuansiedlungen und Erweiterungen erhöht werden. Für die in absehbarer Zeit frei werdenden militärischen Liegenschaften im Stadtgebiet bieten sich als Nachfolgenutzung bevorzugt Wohnen, eine Ansiedlung kommunaler / zentralörtlicher Infrastruktur-

Aufgrund der guten Voraussetzungen für eine langfristig ausgerichtete stärkere Siedlungsentwicklung vor allem im gewerblichen Bereich wird der Gemeinde Wasbek eine planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion zugewiesen (siehe Ziffer 6.2 Absatz 2). Darüber hinaus sollen vor allem der Ortsteil Husberg der Gemeinde Bönebüttel und der oben genannte baulich mit Neumünster zusammenhängende Siedlungsbereich der Gemeinde Padenstedt als Wohnstandorte weiterentwickelt werden. Unter den weiteren Gemeinden des Nahbereichs hat die Gemeinde Aukrug, die sich aus fünf Ortsteilen zusammensetzt, als Hauptort des Naturparks Aukrug eine erhebliche Eigenständigkeit entwickelt; diese soll gesichert werden. Der Ortsteil Innien nimmt für die Gemeinde Aukrug eine besondere Versorgungsfunktion wahr (vergleiche Ziffer 6.2). Außer dem Naturpark Aukrug dient vor allem das Gebiet um den Einfelder See der Naherholung. Neben dem Heimattierpark Neumünster haben sich in verschiedenen Gemeinden des Nahbereichs Naherholungseinrichtungen entwickelt, die auch dem Ausflugsverkehr von Hamburg und Kiel dienen. In Aukrug soll die begonnene Entwicklung unter weiterer Nutzung der Möglichkeiten, die sich aus der Lage im Naturpark für eine Verstärkung des Naherholungsverkehrs und des Tourismus ergeben, fortgesetzt werden. Die weiteren Gemeinden des Nahbereichs sind als Standorte für einzelne Naherholungseinrichtungen geeignet.

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Die weitere Entwicklung der Gemeinden des Nahbereichs soll in enger Abstimmung mit der Entwicklung im Oberzentrum erfolgen. Die interkommunale Zusammenarbeit wird künftig im Nahbereich eine größere Bedeutung erlangen. Regelmäßige Gesprächskreise mit den Umlandgemeinden oder eine Gebietsentwicklungsplanung können hierfür die Grundlage darstellen. Zur Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs und des Straßenverkehrs wird auf die Ziffern 7.2.1 und 7.2.3 verwiesen. Die Gemeinden Boostedt, Großenaspe, Groß Kummerfeld und Heidmühlen liegen außerhalb des Planungsraumes III im Planungraum I. Aussagen für diese Gemeinden werden daher im Regionalplan für den Planungsraum I von 1998 getroffen.

6.5.3 Nahbereiche im Kreis Plön Nahbereich Plön Die Flächenpotenziale der Kreisstadt Plön (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums) sind durch die Lage der Stadt zwischen mehreren Seen sehr begrenzt. Diese erschwert damit die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten (vergleiche Ziffer 7.9). Die größte anstehende Stadtentwicklungsmaßnahme ist die Umnutzung der vom Bundesverteidigungsministerium aufgegebenen Fünf-Seen-Kaserne. Das Umnutzungskonzept der Stadt für dieses in bevorzugter Landschaft liegende ehemalige Kasernengelände geht davon aus, dass auf etwa 30 Hektar bebaubarer Fläche Gewerbeansiedlungen, Tourismusund Wohnnutzungen sowie Nutzungen von sportlichen Einrichtungen erfolgen werden. Um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Konversion aufzufangen, müssen mit der Umnutzung dieser Anlage vor allem auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Weitere größere Entwicklungsbereiche auch für eine langfristige Siedlungsentwicklung liegen in der Nachbargemeinde Ascheberg. Die Gemeinde bietet neben der Stadt Plön gute Voraussetzungen als Siedlungs- und Wirtschaftsschwerpunkt im Nahbereich. Sie erhält daher eine pla44

nerische Wohn- sowie Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion (siehe Ziffer 6.2 Absatz 2). Siedlungsmaßnahmen im Sinne einer Stadterweiterung sind darüber hinaus nur im Norden auf dem Gemeindegebiet von Rathjensdorf möglich. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit der Gemeinden Rathjensdorf und Plön Voraussetzung. Des Weiteren sollten die Möglichkeiten einer Stadterweiterung auch im Zuge einer Kreisgrenzen übergreifenden Gebietsentwicklungsplanung für den Stadt- und Umlandbereich Plön / Eutin untersucht werden. Bei der künftigen Siedlungsentwicklung im Stadt- und Umlandbereich Plön ist darauf zu achten, dass überzogene finanzielle Lasten für die Stadt Plön infolge von Einwohnerzunahmen und Betriebsansiedlungen im Umland von Plön sowie Abwanderungen aus der Stadt selbst vermieden werden. Neben dem Tourismus, der ein Schwergewicht auch der zukünftigen Entwicklung der Stadt und ihres Nahbereiches haben wird, sind für die künftige Entwicklung des Gebietes die Sicherung und die Ausweitung des gewerblichen Arbeitsplatzangebotes und eines damit einhergehenden Flächenangebotes von Bedeutung.

Nahbereich Preetz Die Stadt Preetz (Unterzentrum) ist mit gut 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt des Kreises. Erhebliche Strukturprobleme haben sich durch die Abwanderung mehrerer Großbetriebe der Nahrungsmittelindustrie ergeben. Durch die Realisierung der geplanten Ortsumgehung von Preetz und Schellhorn im Zuge der Bundesstraße 76 (vergleiche Ziffer 7.2.3) ist die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus Preetz und Schellhorn von großer Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Stadt. Sie trägt auch zur Verbesserung der Wohnqualität bei. Als äußerer Schwerpunkt der Siedlungsachse Kiel-Preetz soll Preetz verstärkt als gewerblicher Standort ausgebaut werden (vergleiche Ziffer 6.3 einschließlich Erläuterung). Die Gemeinde Schellhorn nimmt aufgrund ihres baulichen Siedlungszusam-

menhanges mit Preetz und der begrenzten Siedlungsmöglichkeiten von Preetz an der Entwicklung des Unterzentrums teil. Die langfristige Siedlungsentwicklung beider Gemeinden ist auf den Bereich „Schwebstöcken“ im Osten der Stadt Preetz ausgerichtet. Sie soll auf der Grundlage des für diesen Bereich gemeinsam erstellten städtebaulichen Rahmenkonzeptes in enger Zusammenarbeit erfolgen. Dem vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 404 zwischen Kiel und Wankendorf kommt für die betroffenen Nahbereiche und den Kreis Plön eine besondere Bedeutung zu (siehe auch Erläuterung zu Ziffer 6.3 sowie Ziffer 7.2.3 Absatz 5). Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bundesstraße 404 ist zu prüfen, ob im Abfahrtsbereich der Gemeinde Klein Barkau die Ausweitung des vorgesehenen interkommunalen Gewerbegebietes „Barkauer Land“ zur Konzentration von ortsangemessenem Gewerbe im Sinne der Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse Preetz-Land beziehungsweise die Ausweisung eines regionalen Gewerbestandortes erforderlich erscheint. Große Teile des Nahbereiches haben eine besondere Bedeutung für Natur und Landschaft (vergleiche Ziffer 5.2) und eine Naherholungsfunktion für die Bevölkerung der Stadt Kiel (vergleiche Ziffer 5.8).

Nahbereich Lütjenburg Das Unterzentrum Lütjenburg hat besonderes Gewicht sowohl als Garnisonsstandort als auch als Schulstandort mit dem Schulzentrum Lütjenburg. Für die Stadt Lütjenburg ist eine Weiterentwicklung des Arbeitsplatzangebotes dringend erforderlich. Dazu sollen Gewerbebrachen reaktiviert und – mittelfristig – zusätzliche Gewerbeflächen erschlossen werden. Des Weiteren ist die Erweiterung der Wohnbauflächen anzustreben. Der Nahbereich der Stadt umfasst vorwiegend landwirtschaftlich geprägte Gebiete sowie die Tourismusgemeinden an der Hohwachter Bucht mit dem Ostseeheilbad Hohwacht und den Nachbarorten Behrensdorf und Blekendorf mit dem Sehlendorfer Strand. Die Erweiterung des Tourismusangebotes soll aufgrund der bereits vorhandenen Tourismuseinrichtungen und der sensiblen Naturraumpotenziale in diesem Bereich vorwiegend

durch Qualitätsverbesserung und durch eine behutsame Ergänzung der bestehenden Einrichtungen mit neuen Projekten geschehen (vergleiche Ziffer 4.2). Hierzu sollen Maßnahmen für eine weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf die Außendarstellung und Vermarktung des Raumes angestrebt werden.

Nahbereich Schönberg Die Gemeinde Schönberg (Unterzentrum) hat eine wesentliche Versorgungsfunktion für die Probstei. Dazu gehört auch die Sicherung eines ausreichenden Gewerbeflächenangebotes. Auf diesem Feld sind die Aktivitäten zu intensivieren. Die Position als Tourismusgemeinde im Tourismusordnungsraum erfordert weitere Investitionen hinsichtlich einer Qualitätsverbesserung und einer Saisonverlängerung, insbesondere im Bereich des Schönberger Strandes, um weiterhin konkurrenzfähig gegenüber anderen Tourismusstandorten an der Ostseeküste zu sein (vergleiche Ziffer 4.2). Bei der künftigen Entwicklung des Nahbereiches ist die Ansiedlung weiterer Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe vorrangig in Schönberg sowie im Siedlungsschwerpunkt Probsteierhagen / Prasdorf vorzusehen (siehe auch Ziffer 6.3 Absätze 2 und 3). In Höhndorf und Fiefbergen soll sich die Gewerbeflächenvorsorge vorrangig auf Erweiterungs- und Verlagerungsmöglichkeiten von ortsansässigen Betrieben konzentrieren. Zur Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs wird auf die Ziffer 7.2.1 verwiesen.

Nahbereich Wankendorf Die Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes im landwirtschaftlich geprägten Nahbereich soll auf der Grundlage des bestehenden Kooperationsabkommens zwischen dem ländlichen Zentralort Wankendorf und der Nachbargemeinde Stolpe bei der Gewerbegebietserschließung und -ansiedlung erfolgen. Stolpe nimmt innerhalb des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes mit Wankendorf im gewerblichen Bereich an der Entwicklung des ländlichen Zentralortes teil. Hierbei sind die vorhandenen Kooperationsansätze auszubauen.

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Zur zusätzlichen Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten im Nahbereich sollen die sich im Raum Wankendorfer Seen bietenden Möglichkeiten zur Ausweitung des Tourismus verstärkt genutzt werden. Die Zusammenarbeit in der Fremdenverkehrsgemeinschaft Holsteinische Schweiz ist hierzu ein wichtiger Schritt. Zur Entwicklung des Straßenverkehrs wird auf die Ziffern 6.5.3 Nahbereich Preetz und 7.2.3 verwiesen.

Nahbereich Selent Die zentralörtliche Funktion des ländlichen Zentralortes Selent ist zu stärken. Für ein Wachstum der Bevölkerungszahl ist die Bereitstellung von Flächen für Wohnen, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen erforderlich. Die Erschließung eines Gewerbegebietes bedarf aufgrund der sensiblen Landschaft im Gemeindegebiet einer besonderen gestalterischen Anbindung an die Ortslage. In den anderen Gemeinden des Nahbereiches sollen keine Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Eine Stärkung der örtlichen Betriebe in diesen Gemeinden ist damit jedoch nicht ausgeschlossen. Von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung von Einwohnerzahlen und Arbeitsplätzen sowie für den Erhalt des Angebots im Einzelhandel, im Dienstleistungs- und im kulturellen Bereich ist eine tragfähige Folgenutzung für das Landesjugendheim Selent (Blomenburg). Darüber hinaus sollen die naturräumlichen Potenziale auch für Formen der Erholung und des sanften Tourismus genutzt werden.

Nahbereich Raisdorf Im Zuge der Einstufung der Gemeinde Raisdorf als Stadtrandkern II. Ordnung 1998 wurde der Nahbereich, der die Gemeinde Klausdorf einschließt, festgelegt. Die Gemeinden liegen auf der Siedlungsachse Kiel-Preetz (vergleiche Ziffer 6.3). Die zahlreichen großflächigen Einkaufseinrichtungen im „Ostseepark“, die eine deutliche überregionale Versorgungsfunktion haben, kennzeichnen diese Stadtrandgemeinde von Kiel. Sowohl eine Ausweitung der vorhandenen Verkaufsflächen als auch ein zentrenschädigender Qualitätssprung hinsichtlich der Sortimente wird in dem Gewerbegebiet 46

auch mit Rücksicht auf das zentralörtliche System landesplanerisch nicht mehr für vertretbar gehalten. Um die negativen Folgen der Einzelhandelskonzentration in Raisdorf, insbesondere für die Versorgungsfunktionen der Landeshauptstadt Kiel und die benachbarten größeren zentralen Orte, in Grenzen zu halten, sollte eine Beschränkung der vorhandenen Geschosse, der Verkaufsflächen und der Sortimente in dem Gewerbegebiet im Rahmen einer „Bestandsplanung“ erfolgen. Um jedoch auch wirtschaftliche Belange zu berücksichtigen, sind den Betrieben in angemessenem Umfang Entwicklungsperspektiven einzuräumen, die es ermöglichen, dem räumlichen Gesamtgefüge mit der Landeshauptstadt Kiel und anderen zentralen Orten des Umlandes Rechnung zu tragen. Die wichtigste Einrichtung zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und -gründern, insbesondere im Bereich Kommunikationstechnik, ist im Kreis Plön das Gewerbe- und Technikzentrum (GTZ) im Gewerbegebiet Raisdorf-Nord (gemeinsam mit Klausdorf).

Nahbereich Schönwalde a.B. Zum Nahbereich Schönwalde a.B. gehört aus dem Kreis Plön lediglich die Gemeinde Kirchnüchel. Entwicklungsziele von regionaler Bedeutung sind hier nicht zu benennen.

6.5.4 Nahbereiche im Kreis RendsburgEckernförde Nahbereich Rendsburg Vorrangige Aufgabe ist es, den Wirtschaftsraum Rendsburg zu stärken durch Ansiedlung von Einrichtungen des Technologietransfers, Aufwertung der Funktion als Messestandort sowie durch den Ausbau der bereits vorhandenen Infrastruktur der Aus- und Weiterbildung. Das Zentrum für Energie und Technik (ZET) in Rendsburg trägt diesem Ziel Rechnung. Im Gegensatz zur zentralörtlichen Bedeutung Rendsburgs sind aufgrund der engen Stadtgrenzen in Verbindung mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes für eine flächenhafte Entwicklung kaum noch Reserven vorhanden. Nennenswerte Potenziale für flächenhafte bauliche Entwicklungen für den Wohn-

baubereich würden sich innerhalb des Stadtgebietes nur noch südlich der Bundesstraße 202 anbieten. Im Norden, Osten und Westen stehen nur noch einzelne Flächen als Arrondierungen im Anschluss an die bebaute Ortslage zur Verfügung. Im gewerblichen Bereich ist ein begrenztes Potenzial nur noch im Anschluss an das Gewerbegebiet Nordwest nördlich der Bundesstraße 77 möglich. Die Gemeinden im Nahbereich Rendsburg verfügen über weitreichende Flächenpotenziale über den Planungszeitraum 2010 hinaus, wie das „Rahmenkonzept (Bestand / Potenziale) für einen Gebietsentwicklungsplan Rendsburg“ (Stand: Dezember 1997) zeigt. Die Notwendigkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit im Allgemeinen und der Aufstellung eines Gebietsentwicklungsplanes für den Stadt- und Umlandbereich von Rendsburg im Speziellen zeigt sich hier in besonderem Maße. Der Gebietsentwicklungsplan bietet die Chance und begründet zugleich das Erfordernis, Klärungsprozesse über Prioritäten bei der Siedlungsentwicklung, die Aufgaben der zentralen Versorgung und ihrer Verteilung herbeizuführen, als auch Planungen der notwendigen Anpassung und des Ausbaues der Verkehrsinfrastruktur zwischen Stadt und Umlandgemeinden einzuleiten. Einzelne Verkehrsprojekte können nur im Zusammenwirken von Stadt und Gemeinden aus den Belangen des Wirtschaftsraumes begründet werden. Aufgrund der guten Voraussetzungen für eine langfristig ausgerichtete stärkere Siedlungsentwicklung erhalten die Gemeinden Borgstedt, Fockbek, Osterrönfeld und Westerrönfeld eine planerische Wohnfunktion und/oder eine Gewerbeund Dienstleistungsfunktion (siehe hierzu Ziffer 6.2 Absatz 2). Zwischen der Gemeinde Osterrönfeld und der Stadt Rendsburg ist im Rahmen eines Vertrages über eine interkommunale Zusammenarbeit ein fairer Interessenausgleich vereinbart worden. Bei den übrigen genannten Gemeinden steht dieser noch aus. Schwerpunkt der städtebaulichen Entwicklung der im baulich zusammenhängenden Siedlungsbereich mit dem Mittelzentrum Rendsburg liegenden Stadt Büdelsdorf (Stadtrandkern II. Ordnung) sind die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen zwischen der Obereider und der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 203. Die Sicherung und Bestandserhaltung

wirtschaftender Betriebe wie auch die Weiterentwicklung derzeit brachliegender Nutzflächen bestimmen den künftigen städtebaulichen Handlungsbedarf. Das Entwicklungspotenzial umfasst eine Fläche von rund 30 Hektar, die in zentraler Lage des Verflechtungsbereiches von Büdelsdorf und Rendsburg liegt und eine Schlüsselfunktion für die Entwicklungsfähigkeit des gemeinsamen Siedlungsgebietes, das an die Obereider beidseitig angrenzt, einnimmt. Dieses Flächenpotenzial bietet neben dem Erhalt und der Sicherung bestehender Betriebe sowie der Neuansiedlung von geeigneten Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ausreichend Raum für innerstädtisches, verdichtetes Wohnen in landschaftlich reizvoller Lage, für Einrichtungen der Nahversorgung, des Freizeitangebotes, des Wassersportes und dazugehöriger maritimer Dienstleistung sowie für eine ökologisch orientierte Struktur mit gliedernden Grün- und Parkanlagen. Hier soll in Kooperation mit der Stadt Rendsburg ein wesentlicher Anteil städtischer Wohnformen, der für die Bedarfsdeckung des Stadt- und Umlandbereiches im Bereich Wohnen erforderlich ist, realisiert werden. Die Qualität der Verkehrsanbindung Rendsburgs an das überörtliche Straßennetz leidet immer noch an einer fehlenden Ost-West-Querung nördlich des Stadtgebietes. Durch die Realisierung eines höhenfreien Anschlusses der Loher Straße (Kreisstraße 69) an die Bundesstraße 77 wird die Erschließung des Gewerbegebietes Nordwest erheblich verbessert. In Verbindung mit den zwei Bauabschnitten der westlich angrenzenden Ortsumgehung von Fockbek wird durch den Anschluss auch hier eine Maßnahme durchgeführt, von der der gesamte Stadt- und Umlandbereich profitiert. Durch die derzeitige starke Verkehrsbeund -überlastung der Bundesstraße 203 sowie die Umnutzung des Obereiderbereiches ist der Bau einer „Umgehung Nord-Ost“ dringend erforderlich. Diese hätte positive Auswirkungen für den gesamten nördlichen Wirtschaftsraum Rendsburg. Zur Entlastung des Tangentenrings der Rendsburger Altstadt und der Ortsdurchfahrt soll ferner der Bau einer Brücke über die Obereider zwischen dem Rendsburger Gewerbegebiet an der Kieler Straße und der Büdelsdorfer Wollinstraße untersucht werden. Weiterhin ist die Errichtung einer weiteren An47

schlussstelle an der Bundesstraße 77 zwischen Westerrönfeld und Jevenstedt zur Entlastung des Knotenpunktes Bundesstraße 77 / 202 sowie zur Erschließung potenzieller Siedlungsflächen der Gemeinde Westerrönfeld im Süden des Gemeindegebietes zu prüfen. Für die langfristige Siedlungsentwicklung der Gemeinde Fockbek ist die Machbarkeit einer Verbindungsstraße zwischen den Bundesstraßen 202 und 203 zu prüfen. Außerdem ist das Erfordernis eines vierstreifigen Ausbaus der Bundesstraße 202 (Verlängerung der Bundesautobahn 210) bis zur Bundesstraße 77 zu prüfen. Im Zuge der Planung und Entwicklung großflächiger interkommunaler Gewerbeflächen in der Gemeinde Borgstedt unmittelbar an der Anschlussstelle der Bundesautobahn 7 nördlich der Bundesstraße 203 ist ein möglicher Gleisanschluss an die Bahnstrecke HamburgFlensburg zu prüfen (siehe auch Ziffer 7.2.2). Das Südgelände des Kreishafens (vergleiche Ziffer 7.2.5) in der Gemeinde Osterrönfeld sollte bei Aufgabe der bisher vorgesehenen industriellgewerblichen Nutzung künftig stadtbildprägende Baustrukturen aufnehmen.

Der Tourismus als wirtschaftliche Nebenfunktion ist verstärkt auszubauen. Einkaufen im Flair maritimer Atmosphäre neben dem sanften Tourismus sollen Leitbilder des Tourismusangebotes sein. Die Reduzierung des fließenden Verkehrs aus dem Kernbereich der Innenstadt soll zur Attraktivitätssteigerung beitragen. Das Hafenumfeld bedarf der Neuordnung, zumal der Hafen künftig keine wirtschaftliche Bedeutung mehr haben wird. Eine verstärkte Öffnung für Sportboote wird das touristische Angebot verbessern. Für die Hafenrandzonen des Binnenhafens sowie die Südseite des Außenhafens ist eine städtebauliche Neuordnung unter Wahrung des besonderen Stadtbildes von Eckernförde vorgesehen. Bei allen Maßnahmen ist zu beachten, dass die vorhandene kleinräumige Struktur von Eckernförde aus Gründen der Stadtbilderhaltung und der Denkmalpflege auch für Anlagen des Tourismus wirksam ist.

Die Wirtschaftsstruktur der Stadt Eckernförde (Mittelzentrum) wird durch eine Branchenvielfalt mittelständischer und kleinerer Betriebe geprägt, die zu erhalten und auszubauen ist. Das Technik- und Ökologiezentrum (TÖZ) sowie der Fachbereich Bauwesen der Fachhochschule Kiel bilden das ökologisch ausgerichtete „Kompetenzzentrum Bau“.

Die wohnbauliche Entwicklung der Stadt soll sich nach dem ökologisch orientierten Flächennutzungsplan überwiegend im südlichen Stadtteil vollziehen. Die ausgewiesenen Wohnbauflächen ermöglichen eine Bevölkerungszunahme von bis zu 2.500 Einwohnerinnen und Einwohnern; damit sind die Flächenreserven innerhalb des Stadtgebietes erschöpft. Die weitere bauliche Ausdehnung für Gewerbe- und Wohnbauflächen kann nur in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden erfolgen. Dabei werden die Flächen im Norden in Richtung Barkelsby, vor allem aber im Süden in Richtung Goosefeld entlang der Bundesstraße 203, von besonderer Bedeutung sein.

Eckernförde soll weiterhin Bundeswehrstandort bleiben. Der bisherige Verlust von Arbeitsplätzen durch die Truppenreduzierung der Bundeswehr ist durch Schaffung neuer Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich zu kompensieren. Durch Einpendler aus den Nahbereichsgemeinden ist auch der Verflechtungsbereich von dieser Entwicklung betroffen. Durch die Ausweisung neuer Gewerbegebiete im Norden und Süden der Stadt sind Voraussetzungen geschaffen worden,

Die Gemeinden des Amtes Windeby, insbesondere die Gemeinden Barkelsby, Gammelby, Goosefeld und Windeby, sollen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Eckernförde im Rahmen einer Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse oder einer Gebietsentwicklungsplanung Lösungsmöglichkeiten für eine gemeinsame zukünftige Entwicklung des Stadtund Umlandbereiches erarbeiten. Hierzu gehören unter anderem die Themenfelder „Flächenmanagement“, „interkom-

Zur Verbesserung der Wettbewerbschancen sind ein abgestimmtes Standortmarketing anzustreben sowie eine Betreuung der Betriebe sicherzustellen.

Nahbereich Eckernförde

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neue Betriebe anzusiedeln beziehungsweise vorhandenen Erweiterungsmöglichkeiten anzubieten.

munale Zusammenarbeit“ und „Interessenausgleich“. Im weiteren Nahbereich hebt sich das Ostseebad Damp gegenüber der sonst überwiegenden Campingplatznutzung in den übrigen strandnahen Gemeinden durch ein vielfältiges Angebot an Einrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Tourismus deutlich hervor. Das Ostseebad Damp ist damit als herausragendes Kompetenzzentrum für Gesundheit und Wellness zu sichern und auszubauen. Die Ortschaften Rieseby und Fleckeby ragen in der dünn besiedelten Gutslandschaft Schwansens durch ihre Größe und Ausstattung hervor. Wie auch der Ortsteil Vogelsang-Grünholz in der Gemeinde Damp nehmen sie überörtliche Versorgungsfunktionen und Aufgaben für den Nahbereich wahr. Gleiches gilt für die Gemeinde Groß Wittensee im Süden des Nahbereiches. Auch für die zukünftige Entwicklung der Gemeinden des Nahbereiches sind der Tourismus und die Erholung bestimmend (siehe auch Ziffer 4.2). In den landeinwärts liegenden Gebieten Schwansens sowie in den Schleigemeinden sollte neben der Möglichkeit einer stärkeren Erlebbarkeit der Gutshöfe vor allem die Urlaubsform „Ferien auf dem Lande / Urlaub auf dem Bauernhof“ gepflegt werden. Alle weiteren baulichen Entwicklungen sollen sich hier an vorhandene Siedlungsbereiche anschließen. Dies gilt auch für den Bereich des Naturparks „Hüttener Berge“. Hier ist zusätzlich in stärkerem Maße der Kurzzeiterholungsverkehr zu berücksichtigen. Für die aufgegebene militärische Liegenschaft in der Gemeinde Waabs ist eine geeignete Nutzung anzustreben, die den ohnehin durch touristische Nutzungen in Anspruch genommenen Naturraum sowie den Ort Waabs nicht zusätzlich beeinträchtigt.

Nahbereich Bordesholm Die Gemeinden Wattenbek und Brügge nehmen aufgrund ihres baulichen Siedlungszusammenhanges mit Bordesholm an der Entwicklung des Unterzentrums teil. Dies bedarf einer engen Abstimmung. Die Ausbildung einer attraktiven, verkehrsgerechten und der Bedeutung des Unterzentrums angemessenen Ortsmitte ist eine dringliche Aufgabe.

Die weitere städtebauliche Entwicklung stößt mangels Flächenreserven im Gemeindegebiet von Bordesholm zunehmend an ihre Grenzen. Die Entwicklungspotenziale des Zentralortes liegen südlich von der Ortslage und in den Nachbargemeinden Brügge, Hoffeld und Wattenbek auf der Siedlungsachse Kiel-Bordesholm (vergleiche Ziffer 6.3). Diese sollen in Kooperation mit den Nachbargemeinden entwickelt werden. Auf die Entwicklung eines amtsübergreifenden interkommunalen Gewerbestandortes von regionaler Bedeutung an der Bundesautobahnanschlussstelle Bordesholm in der Gemeinde Dätgen wird hingewiesen (siehe Ziffer 6.5.4 Nahbereich Nortorf und Ziffer 7.1.2 Absatz 7). Im Hinblick auf die großen Kiesabbauflächen im Nahbereich haben die Beseitigung von bereits eingetretenen Landschaftsschäden und die rechtzeitige Planung von Rekultivierungsmaßnahmen weiterhin erhebliche Bedeutung.

Nahbereich Nortorf Den Arbeitsplatzverlusten durch den Konkurs und den Weggang mehrerer Betriebe im Unterzentrum Nortorf ist durch eine verstärkte Gewerbeansiedlung in der Stadt zu begegnen. Die Konzentration des Gewerbeflächenangebots (auch für großflächiges und verkehrsintensives Gewerbe) des Nahbereiches im Süden der Stadt Nortorf an der Bundesstraße 205 trägt dieser Zielsetzung bereits Rechnung. Darüber hinaus soll an der Anschlussstelle Bordesholm in der Gemeinde Dätgen ein amtsübergreifendes interkommunales Gewerbegebiet von regionaler Bedeutung angestrebt werden. Im Hinblick auf die überörtliche Bedeutung dieses Standortes ist es erforderlich, dass die Gemeinde Dätgen eine Vereinbarung über eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Unterzentren Bordesholm und Nortorf abschließt. Die funktionale Ausrichtung dieses Gewerbestandortes soll die Ansiedlung von Betrieben sein, die hinsichtlich ihrer Struktur in besonderer Weise auf die günstige verkehrliche Anbindung an die Bundesautobahn angewiesen sowie besonders verkehrserzeugend sind (siehe Ziffer 7.1.2 Absatz 7). Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit in der Stadtmitte Nortorfs sollten die vorhandenen schienengleichen Übergänge durch höhenfreie Verbindungen im Zu49

ge der Hauptverkehrsstraßen beseitigt werden. Als touristisches Leitbild für den Nahbereich sollen naturorientierte Urlaubsformen angestrebt werden sowie Teile im Bereich der Seen sich mit dem Schwerpunkt Naherholung profilieren. Insgesamt lässt sich die touristische Intensität maßvoll steigern. Die regionale Kooperation im Rahmen der Gebietsgemeinschaft Mittelholstein ist weiter zu stärken und die Verflechtungen mit der Stadt Nortorf sollen ausgebaut werden.

Nahbereich Gettorf Gettorf hat neben der starken Pendlerverflechtung mit Kiel eine vielseitige Wirtschaftsstruktur, die mit dem Ziel der Schaffung weiterer Arbeitsplätze auszubauen ist. Daneben sind auch in dem benachbarten Osdorf die vorhandenen Ansätze für außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze weiterzuentwickeln. Aufgrund der Flächensituation hinsichtlich gewerblicher Bauflächen im Unterzentrum Gettorf ist mittelbis langfristig die Flächeneignung und Verfügbarkeit in der Gemeinde Osdorf, insbesondere im Bereich der vorgesehenen Ortsumgehung, zu prüfen. Darüber hinaus ist hinsichtlich der Zuweisung planerischer Funktionen gemäß Ziffer 6.2 zum jetzigen Zeitpunkt festzustellen, dass die Bedingungen (Abstimmung und Kooperation mit dem Unterzentrum Gettorf) hierzu noch nicht erfüllt werden. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen kann eine Vergabe von besonderen Funktionen durch ein Zielabweichungsverfahren jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zur Entlastung des Unterzentrums, aber auch zur schnelleren Erreichbarkeit von Eckernförde, ist der Bau einer Ortsumgehung von Gettorf dringend erforderlich (vergleiche Ziffer 7.2.3). Der Tourismus soll vor allem im Küstenraum qualitativ verbessert werden. Eine Verlegung der in Küstennähe liegenden Campingplätze landeinwärts ist anzustreben.

Nahbereich Hohenwestedt Die gute Verkehrsanbindung Hohenwestedts (Unterzentrum) mit seinen Anschlüssen an die Regionalbahn sowie an 50

die Bundesstraßen 77 und 430 ist künftig für die Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes verstärkt zu nutzen. Eine solche Stärkung ist auch im Interesse des schwächeren, benachbarten Nahbereiches von Hanerau-Hademarschen anzustreben. Der Förderung von Existenzgründungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hinsichtlich der gewerblichen Nutzung sowie der zum Teil vorhandenen Gewerbebrache an der Kreisstraße 84 sind die Möglichkeiten einer Wohnnutzung zu prüfen, da so eine organische Siedlungsentwicklung abgeschlossen werden kann und Entwicklungspotenziale für Gewerbe verkehrsgünstiger südlich der Bundesstraße 430 erschlossen werden können. Die Gemeinde Todenbüttel nimmt für den Nahbereich eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion wahr (siehe Ziffer 6.2 Absatz 3). Als Basis für den Tourismus ist die Landschaft zu pflegen und zu erschließen. Dabei sollte das Augenmerk nicht nur auf das Gebiet des Naturparkes Aukrug gerichtet werden, sondern auch auf die Niederungsflächen der Buckener Au. Der Nahbereich greift über die Grenze des Planungsraumes hinaus und umfasst aus dem Planungsraum IV die Gemeinde Poyenberg.

Nahbereich Hanerau-Hademarschen Im landwirtschaftlich geprägten Nahbereich wie im ländlichen Zentralort Hanerau-Hademarschen selbst sind Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur von besonderer Bedeutung. Die relative Nähe des ländlichen Zentralortes zum Anschluss an die Bundesautobahn 23 soll zur verstärkten Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben durch interkommunale Zusammenarbeit genutzt werden. In Betracht kommen auch Betriebe, die sich aus dem Umfeld der Technologie-Einrichtungen in Itzehoe und Heide entwickeln.

Nahbereich Owschlag Im ländlichen Zentralort Owschlag ist die Vergrößerung der Zahl der außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätze, die bisher nur in geringem Maße zur Verfügung stehen, für die Einwohner des Nahbereiches dringend erforderlich, um die Zahl der Auspendler nach Rendsburg nicht unvertretbar ansteigen zu lassen. Hinsichtlich

der langfristigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Owschlag ist ein gemeinsamer Gewerbestandort im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem benachbarten Unterzentrum Kropp (Planungsraum V) an der Bundesstraße 77 zu prüfen. Darüber hinaus ist die Gemeinde Ascheffel (Amtssitz) behutsam weiterzuentwickeln. Im Hinblick auf die Lage des Nahbereiches im Westteil des Naturparkes Hüttener Berge und die gute Verkehrsverbindung durch die Bundesautobahn 7 ist der Tourismus als ausbaufähiger Wirtschaftszweig anzusehen und sollte daher gefördert werden. Für seine weitere Entwicklung sind außer in Owschlag selbst vor allem in den Gemeinden Ascheffel, Bistensee und Holzbunge (Informationszentrum für Tourismus, Umwelt und Natur; Naturerlebnisraum Kolonistenhof) Ansatzpunkte gegeben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Ausflugsverkehr von den umliegenden zentralen Orten für die Gastronomie eine saisonverlängernde Wirkung ausübt.

Nahbereich Hohn Bei der zukünftigen Entwicklung ist Hohn als ländlicher Zentralort weiter auszubauen. Es muss angestrebt werden, ihn als leistungsfähigen Ort zu stärken, an dem sich die Gemeinden des Nahbereiches stärker als bisher orientieren können. Die wirtschaftliche Entwicklung von Hohn ist weitgehend durch den militärischen Flugplatz Hohn bestimmt (vergleiche Ziffer 7.2.6). Der Flugplatz wird auch weiterhin die Entwicklung von Hohn in starkem Maße beeinflussen. Außer den Gemeinden Breiholz und Prinzenmoor gehören alle Gemeinden des Nahbereiches zu dem Kreis- und Amtsgrenzen überschreitenden „Eider-TreeneSorge-Gebiet“. Die für dieses Gebiet begonnene nachhaltige Regionalentwicklung soll weiter fortgesetzt werden. Dabei stehen die Ziele, die europäisch bedeutsame Naturausstattung der Region sowie die wesentlichen Elemente der historischen Kulturlandschaft zu sichern sowie einen naturbezogenen sanften Tourismus auf- und die Regionalvermarktung auszubauen, im Vordergrund. Bei der Entwicklung der Gemeinde Elsdorf-Westermühlen soll die Bautätigkeit vorzugsweise im gemischt-strukturierten Hauptort Elsdorf zusammengefasst wer-

den. Die Gemeinde Hamdorf nimmt für den Nahbereich eine ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion wahr (siehe Ziffer 6.2 Absatz 3). Vorrangig hier, aber auch in Breiholz, soll die landwirtschaftliche und kleingewerbliche Struktur weiterentwickelt werden. Bauliche Anlagen sind in die flache Landschaft mit großer Behutsamkeit einzufügen und nur im Anschluss an die vorhandene Bebauung vorzusehen.

Nahbereich Felde Von den Gemeinden des Nahbereiches bietet der ländliche Zentralort Felde aufgrund seiner Lage in der Mitte des Nahbereiches für die Wahrnehmung zentralörtlicher Funktionen günstige Voraussetzungen. Dies gilt sowohl für die Zusammenfassung der Versorgungseinrichtungen des Nahbereiches als auch für die weitere bauliche Entwicklung (vergleiche Ziffer 6.3). Die Wohnungsbautätigkeit sollte hier verstärkt werden. Im Ortsteil Klein-Nordsee der Gemeinde Felde ist – entsprechend dem gemeindlichen Konzept für die integrierte Gewerbeentwicklung einer Naturparkgemeinde – eine ortsangemessene gewerbliche Entwicklung mit ökologischer Ausrichtung und Schwerpunkt auf den Nahbereich vorgesehen. Mit den Nachbargemeinden, insbesondere den Gemeinden Achterwehr und Westensee, ist eine interkommunale Zusammenarbeit anzustreben. Die funktionale Ausrichtung des Gewerbestandortes im Bereich Klein-Nordsee soll sich deutlich von dem amtsübergreifenden interkommunalen Gewerbestandort Bredenbek/Bovenau abheben. Letzterer dient schwerpunktmäßig der Ansiedlung von Betrieben, die hinsichtlich ihrer Struktur in besonderer Weise auf die günstige verkehrliche Erschließung angewiesen sind und im Allgemeinen eine regionale beziehungsweise überregionale Versorgungsfunktion aufweisen sowie besonders verkehrserzeugend sind (siehe Ziffer 7.1.2 Absatz 7). Die Entwicklung dieses Standortes soll entsprechend dem der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bredenbek, Bovenau und Felde sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu Grunde liegenden planerischen Konzept erfolgen. Dabei ist ein Anschluss an das Schienennetz zu prüfen.

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Die Gemeinde Bredenbek übernimmt für den Nahbereich eine ergänzende überörtliche Funktion. Aufgrund seiner landschaftlichen Schönheit und seiner günstigen Lage zu den Städten Kiel, Neumünster und Rendsburg soll der Raum um den Westensee als Naherholungs- und Tourismusgebiet weiterentwickelt werden. Natürlicher Mittelpunkt des Naturparkes Westensee und Standort für entsprechende Einrichtungen der Erholungs- und Tourismusinfrastruktur ist der alte Kirchort Westensee. Zur Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs wird auf die Ziffer 7.2.1 verwiesen.

Teilgebiet des Nahbereiches Kappeln Die im Norden des Kreises RendsburgEckernförde gelegenen Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sind dem Nahbereich des im Kreis Schleswig-Flensburg liegenden Unterzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums Kappeln (Planungsraum V) planerisch zugeordnet. Für die Gemeinden im Planungsraum III gilt Folgendes: Karby ist zwar flächenmäßig und auch hinsichtlich der Einwohnerzahl die kleinste der vier oben genannten Gemeinden, hat aber als Kirchdorf gegenüber Kappeln eine gewisse Selbständigkeit bewahrt und ist auch Einkaufsort für die Bevölkerung benachbarter Gemeinden. Diese Entwicklung sollte sich weiterhin fortsetzen. Die Gemeinde Brodersby ist im Ortsteil Schönhagen intensiver Tourismusort mit Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge. Die für den Tourismus nutzbaren Strandflächen sind begrenzt. Obwohl eine vertragliche Vereinbarung zur Mitnutzung der zur Stadt Kappeln gehörenden angrenzenden Strandflächen besteht, ist eine weitere Siedlungstätigkeit für den Tourismus und die Naherholung in die Erarbeitung eines Konzeptes der zukünftigen baulichen Entwicklung des Ortsteiles Schönhagen einzubinden. Die Zeltplatzkapazitäten in den Gemeinden Dörphof und Winnemark sollen nicht weiter ausgedehnt werden.

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7. Regionale Wirtschaft und Infrastruktur 7.1 Wirtschaft und Technologie G (1) Der Planungsraum ist mit einem Anteil von rund 28 Prozent an allen Erwerbstätigen sowie einem Beitrag zur Wertschöpfung im Land in etwa gleicher Höhe nach dem Planungsraum I (SchleswigHolstein Süd) die wichtigste Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsregion in Schleswig-Holstein. Diese Funktion soll gestärkt und weiterentwickelt werden. Wichtige Ansatzpunkte sind • die Sicherung des Bestandes und der Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in der Region, • die Bereitstellung attraktiver Gewerbeflächen, • der Aufbau eines leistungsfähigen Gewerbeflächenmanagements, • die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, • eine stärkere Profilierung der Region als Wirtschafts- und Technologiestandort unter Einbeziehung des maritimen Potenzials, • der Ausbau der überregionalen Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere in den Ostseeraum, • eine stärkere Vernetzung der Unternehmen in der Region, • die Regionalisierung der Wirtschaftsförderung, • der Erhalt und die Stärkung der weichen Standortfaktoren, • die Sicherung der Aus- und Weiterbildung , • eine enge Verknüpfung von regionaler Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktpolitik und • eine stärkere Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur in der Region. Darüber hinaus kommt der Einrichtung eines Regionalmarketings mit dem Ziel der Stärkung der regionalen Identität und Interessenvertretung nach innen und außen durch Konzentration auf gemeinsame Handlungsfelder/Branchenprofile mit hohem Nutzen für den gesamten Planungsraum eine besondere Bedeutung zu.

G (2) Der Planungsraum verfügt über ein gutes Technologiepotenzial sowie zahlreiche Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung. Technologieund Gewerbezentren im Planungsraum sind das Kieler Innovations- und Technologiezentrum (KITZ), das Innnovationsund Technologiezentrum (itn) in Neumünster, das Technik- und Ökologiezentrum Eckernförde (TÖZ), das Gewerbeund Technikzentrum Raisdorf (GTZ) sowie das Zentrum für Technik und Energie (ZET) in Rendsburg. Eine bessere Vernetzung der Technologieeinrichtungen untereinander sowie eine stärkere Verzahnung mit den Forschungseinrichtungen und den Unternehmen, insbesondere mit den kleineren und mittleren Betrieben in der Region, ist anzustreben. Verstärkt genutzt werden sollen auch Möglichkeiten des Technologietransfers mit Institutionen und Unternehmen im Ostseeraum.

7.1.1 Land- und Forstwirtschaft G (1) Der Land- und Forstwirtschaft kommt mit einem Anteil an der Bruttowertschöpfung von rund 5,5 Prozent im Kreis Plön und etwa 4 Prozent im Kreis RendsburgEckernförde im Vergleich zum Landesdurchschnitt (2,4 Prozent) sowie zum Planungsraum insgesamt (1,7 Prozent) noch eine relativ hohe Bedeutung zu. Die Landund Forstwirtschaft trägt sowohl direkt als auch über vor- und nachgeordnete Wirtschaftsbereiche positiv zur Beschäftigungssituation in den ländlichen Räumen bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Ernährung. Darüber hinaus hat die Landwirtschaft auch eine erhebliche sozialstrukturelle Bedeutung für die ländlichen Räume. Allerdings war im Planungsraum auch die Landwirtschaft in den vergangenen Jahren vom Strukturwandel betroffen. Diese Entwicklung wird sich im Planungszeitraum fortsetzen und bei steigender Produktivität zu einer weiteren Reduzierung der Betriebe und der Zahl der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft führen. Daher sollen die Voraussetzungen für die Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze in der Region, insbesondere für Frauen, verbessert werden. 53

G (2) Mit ihren modernen Produktions- und Verfahrenstechniken kann die Landwirtschaft im Planungsraum immer produktiver und nachhaltiger wirtschaften. Die räumlichen Voraussetzungen dafür, dass die Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter, leistungsfähiger Wirtschaftszweig sich dem Wettbewerb entsprechend entwickeln kann, sind zu schaffen oder sicherzustellen. Hierzu können beispielsweise beitragen: • geeignete Produktionsflächen in ausreichendem Umfang, • betriebliche Investitionen, • die Stärkung überbetrieblicher Kooperationen, • die Weiterverarbeitung und Direktvermarktung von Produkten sowie • Förderung einer nachhaltigen Landnutzung. G (3) Zur Sicherung landwirtschaftlicher Betriebe sollen zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten, beispielsweise im Tourismus, verstärkt genutzt werden. G (4) Mit der Flächenbewirtschaftung nimmt die Landwirtschaft Aufgaben des Erhalts und der Pflege der Kulturlandschaft sowie der Freiraumsicherung wahr. Diese Funktionen sollen erhalten und in ökologisch wertvollen Bereichen durch Flächenstilllegungen und Extensivierungsmaßnahmen unterstützt werden. G (5) Die Forstwirtschaft ist maßgeblich für die Erhaltung und Erweiterung der Waldflächen im Planungsraum verantwortlich. Eine ordnungsgemäße und naturnahe Forstwirtschaft sichert auch die ökologische Vielfalt und den Erholungswert der Wälder. Diese Funktionen sollen erhalten und durch Förderung der Neuwaldbildung sowie der naturnahen Umgestaltung vorhandener Wälder ausgebaut werden.

7.1.2. Produzierendes Gewerbe (1) Das Produzierende Gewerbe ist mit einem Anteil von rund 27 Prozent an der Bruttowertschöpfung und 26 Prozent aller Erwerbstätigen im Planungsraum im Vergleich zu Bund und Land leicht unterdurchschnittlich vertreten. Wichtigste Standorte des Produzierenden Gewerbes im Planungsraum sind die Oberzentren Kiel und Neumünster. In den ländlichen Räumen des Planungsraumes kommt dem Nahrungs- und Genussmittelgewer-

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be als Teil des Produzierenden Gewerbes eine besondere Bedeutung zu. G (2) Ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze im Produzierenden Gewerbe entfällt auf Wirtschaftszweige, die auch in den kommenden Jahren vom Beschäftigungsabbau betroffen sein werden, wie beispielsweise der Schiffs- und Maschinenbau. In den hiervon besonders betroffenen Standorten Kiel, Neumünster und Rendsburg sollen zukunftsträchtige Erwerbsalternativen im Produzierenden Gewerbe aufgebaut werden. G (3) Der Stärkung des Produzierenden Gewerbes in der Region kommt auch im Hinblick auf den Ausbau der unternehmensbezogenen Dienstleistungen eine besondere Bedeutung zu. G (4) Die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen, insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten des Planungsraumes, ist ein wesentlicher Standortfaktor für das Produzierende Gewerbe. Dies gilt ebenso für den Dienstleistungssektor (siehe Ziffer 7.1.3), dem die Kommunen durch eine entsprechende Flächenvorsorge im Planungszeitraum Rechnung tragen sollen. Zur stärkeren standortspezifischen Qualifizierung und besseren Vermarktung von Gewerbeflächen soll für den Planungsraum ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet werden. Insbesondere geht es darum, • durch eine einheitliche, laufend fortgeschriebene dezentrale Informationsbasis (Internet gestütztes Standortinformationssystem) Transparenz über Angebot und Nachfrage herzustellen, • Kriterien für eine stärkere Qualifizierung von Gewerbeflächen sowie Standortprofile mit Zielbranchen zu erarbeiten, • Kommunen und Unternehmen bei der Flächenentwicklung und der Gewerbeansiedlung Beratungs- und Serviceleistungen anzubieten, bei denen auch Aspekte des umweltgerechten sowie wirtschaftlichen und flächensparenden Gewerbebaues im Sinne des Beratungskonzeptes „Nachhaltige Gewerbeansiedlung und umweltgerechter Gewerbebau“ (Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, Kiel 2000) berücksichtigt werden, • die regionale Leistungsfähigkeit insgesamt über die Förderung sich ergänzen-

der Ansiedlungsstrategien und die Vermeidung ruinöser Konkurrenzkämpfe benachbarter Standorte zum Beispiel durch eine verbesserte Abstimmung oder durch Kooperationen zu verbessern. Ein solches Gewerbeflächenentwicklungskonzept sollte darüber hinaus auch als Baustein für ein nach innen und außen ausgerichtetes Regionalmarketing genutzt werden. G (5) Gewerbeflächen sollen vorrangig in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (zentralen Orten und Stadtrandkernen, Siedlungsachsen, Gemeinden mit planerischer Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion oder ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion) ausgewiesen werden. Die übrigen Gemeinden sollen Gewerbeflächenvorsorge für die Ansiedlung ortsangemessener Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe oder die Erweiterung ortsansässiger Betriebe treffen. G (6) Im Sinne einer sparsamen Inanspruchnahme von Flächen sollen primär Altstandorte wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Generell soll flächensparend gebaut werden. Durch technische Maßnahmen sollen die Umweltbeeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen sollen zu einer schonenden Einbindung der Gewerbeflächen in die Umgebung beitragen. Auf eine gute Anbindung der Gewerbeflächen an das Schienennetz oder das überörtliche Verkehrsnetz soll geachtet werden. Bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen soll auch eine gute, städtebaulich verträgliche Zuordnung zu Wohngebieten eine wichtige Rolle spielen. G (7) Die Ansiedlung besonders verkehrserzeugender Unternehmen (zum Beispiel Logistikunternehmen), für die in den Siedlungsschwerpunkten keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, soll vorrangig an Autobahnabfahrten vorgesehen werden. Diese sollen in der Regel außerhalb der Naturparke liegen und eine gute Zuordnung zu den Zentren und Siedlungsschwerpunkten aufweisen. Darüber hinaus sollen an diesen Abfahrten bereits gewerbliche Ansätze vorhanden sein. Z Im Planungsraum kommen für diese Form der Gewerbeansiedlung

• an der Bundesautobahn 7 die Abfahrten: – Büdelsdorf (Gemeinde Borgstedt), – Bordesholm (Gemeinde Dätgen) und – Neumünster-Mitte (Gemeinde Wasbek), • an der Bundesautobahn 210 die Abfahrten: – Bredenbek (Gemeinde Bredenbek, siehe Ziffer 6.5.4 Nahbereich Felde), – Melsdorf (Nord-West-Quadrant) und – Schacht-Audorf (Gemeinde Osterrönfeld) sowie • an der Bundesautobahn 21 die Abfahrt: Wankendorf (Gemeinden Wankendorf und Stolpe im Bereich der Kreisstraße 43) in Frage. Die Flächen sind als interkommunales Gewerbegebiet mit dem benachbarten zentralen Ort, im Fall Borgstedt mit dem Mittelzentrum Rendsburg und dem Stadtrandkern Büdelsdorf (siehe Ziffer 6.2 Absatz 2) und im Fall Dätgen mit den Unterzentren Bordesholm und Nortorf (siehe Ziffer 6.5.4 Nahbereich Nortorf), zu entwickeln. Dabei sollen auch Möglichkeiten zur Anbindung an das regionale Schienennetz geprüft werden. Großflächiger Einzelhandel ist auf den Flächen generell auszuschließen. G (8) Die durch den Aufbau von Technologie- und Gewerbeparks entstehenden Synergieeffekte sollen verstärkt genutzt werden.

7.1.3 Dienstleistungen und Tourismus (1) Der Dienstleistungssektor ist mit 70 Prozent aller Erwerbstätigen und einem Anteil von rund 72 Prozent an der Bruttowertschöpfung der wichtigste Wirtschaftsbereich im Planungsraum. Überdurchschnittlich hoch ist dabei der Anteil der Beschäftigten im Sektor „Staat, private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck“. Dies gilt insbesondere für die Landeshauptstadt Kiel. Der Tourismus ist vor allem im Kreis Plön ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Unterdurchschnittlich vertreten ist in der Region im Vergleich zum Bundes- und Landesdurchschnitt der Bereich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen (zum Beispiel technische Dienste, Rechts- und Unternehmensberatung). G (2) Der Dienstleistungssektor wird seine Bedeutung als wichtigster Wirtschaftsbe55

reich in der Region im Planungszeitraum weiter ausbauen. Besondere Wachstumschancen haben vor allem die unternehmensbezogenen Dienstleistungen, die auch durch eine Stärkung des Produzierenden Gewerbes in der Region unterstützt werden sollen. Aufgrund seiner Bedeutung ist für den Dienstleistungssektor ein hinreichendes Flächenangebot, insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten, sicherzustellen (vergleiche Ziffer 7.1.2). G (3) Die Konzentrationstendenzen im Dienstleistungsbereich, vor allem im Einzelhandel und bei Banken, werden sich fortsetzen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist insbesondere in den ländlichen Räumen auf die Sicherstellung der Grundversorgung hinzuwirken. Durch das Konzept der zentralen Orte sollen sowohl die Versorgung der Bevölkerung in den ländlichen Räumen als auch der Erhalt leistungsfähiger Wirtschaftseinheiten sichergestellt werden. In den übrigen Gemeinden , insbesondere in Gemeinden ohne Einzelhandelsangebot, sollen verstärkt alternative Angebotsformen (zum Beispiel Service- oder Nachbarschaftsläden) aufgegriffen werden. G (4) Durch Attraktivitätssteigerungen sollen die Innenstädte von Kiel, Neumünster, Eckernförde, Rendsburg und Plön als wohnortnahe wie auch als überregionale Einkaufs- und Dienstleistungszentren gestärkt werden. Z (5) Bei der Planung von Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs sind die Zielsetzungen des Landesraumordnungsplans (Ziffer 7.5) zu beachten. Auf den gemeinsamen Beratungserlass zur Ansiedlung von Einkaufseinrichtungen vom 1. August 1994 wird hingewiesen. Z Bei der Ansiedlung von Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs sollen die Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel sowie auf andere zentrale Orte in der Region im Hinblick auf die Sicherstellung einer funktionsfähigen und attraktiven Innenstadt und einer verbrauchernahen Versorgungsstruktur besonders sorgfältig geprüft werden. G In diesem Zusammenhang ist ein Einzelhandelskonzept für die K.E.R.N.-Region anzustreben. G (6) Der Tourismus ist in den Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung der wichtigste Wirtschafts- und Arbeitsplatz56

faktor. Aber auch außerhalb dieser Räume, insbesondere in den Gebieten mit besonderer Erholungseignung, gewinnt er zunehmend an Bedeutung und bietet viele Ansatzpunkte für die Schaffung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbsalternativen. Diese sollen verstärkt genutzt und weiterentwickelt werden. G (7) Der Tourismus im Planungsraum steht zunehmend in Konkurrenz zu den übrigen Küstenregionen Deutschlands, insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in der Region soll vorrangig die Qualität des Angebots verbessert werden. Wichtige Ansatzpunkte hierfür sind die qualitative Verbesserung des Beherbergungsangebotes, vor allem bei Privatquartieren und Ferienwohnungen, sowie die Verbesserung der Servicequalität. (8) Darüber hinaus soll der Tourismus gestärkt werden durch • die Erarbeitung touristischer Entwicklungskonzepte auf regionaler und kommunaler Ebene (siehe Ziffern 4.1 und 6.5.1 „Grüner Ring“ Kiel), eine stärkere Profilierung des touristischen Angebots im Planungsraum, insbesondere in Abgrenzung zu anderen Regionen Schleswig-Holsteins sowie zu Mecklenburg-Vorpommern, • den Ausbau des Informations- und Reservierungssystems, • hochwertige Angebote in den Bereichen Gesundheitstourismus und Wellness (siehe Ziffer 6.5.4 Nahbereich Eckernförde), Städtetourismus („StadtLand-Meer“, siehe Ziffer 6.5.1) sowie Kunst- und Kulturtourismus, • den Erhalt vielfältiger Orts- und Landschaftsbilder, • den Ausbau von Formen des Naturerlebnistourismus sowie • die Stärkung spezieller Marktsegmente, vor allem Rad-, Reit-, Wassersport- und Wohnmobiltourismus. (9) Intensiviert werden soll im touristischen Bereich auch die Zusammenarbeit mit Fünen und anderen Regionen im Ostseeraum. Ansatzpunkte hierfür sind beispielsweise • die gemeinsame Entwicklung und Vermarktung von Touristikangeboten, • die Verbesserung der Infrastruktur für Camping- und Segeltourismus, • die Verknüpfung von Tourismus und Umweltschutz sowie

• die Entwicklung des Fähr-, Ausflugsund Kreuzfahrttourismus. Beim Ausbau des Tourismus mit Fünen und anderen Regionen im Ostseeraum kommt der Förderung eines gemeinsamen Regionalbewusstseins eine besondere Bedeutung zu.

7.2 Verkehr 7.2.1 Öffentlicher Personennahverkehr G (1) Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt. Mit dem Ausbau des ÖPNV wird eine Verbesserung des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit angestrebt. G (2) Das Gesamtsystem des ÖPNV soll weiter ausgebaut werden. Um die Attraktivität zu erhöhen, sollen vor allem folgende Aspekte verbessert werden: • Räumliche und zeitliche Vernetzung zwischen Fern-, Nah- und Regionalverkehr sowie Busverkehr (Verbundkonzept Bahn und Bus), • Taktverkehr, • Integration anderer Verkehrsträger, • übersichtliches Tarifkonzept sowie landesweite Fahrplanauskunft, • mehr Züge und Halte, • mehr Stationen sowie Erreichbarkeit und Zugang zu den Einrichtungen des ÖPNV. Für das Gesamtsystem des ÖPNV sind Verknüpfungen zwischen der Bahn und dem übrigen ÖPNV von entscheidender Bedeutung. (3) Mit dem Verbundkonzept Bahn und Bus sollen die Möglichkeiten genutzt werden, mit der Bahn durch neue Stationen und neue Verbindungen mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Dabei sind drei Kategorien von Verknüpfungspunkten zu unterscheiden: • Zentrale Verknüpfungspunkte: Knotenpunkte zwischen dem Bahnverkehr, größtenteils auch dem Fernverkehr, dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und dem übrigen ÖPNV. Angestrebt wird eine stündliche Bedienung der Bahnhöfe durch den Regionalbusverkehr. Der Stadtbusverkehr soll mindestens in einem 20-Minuten-Takt angebunden sein.

• Städtische Verknüpfungspunkte: Der Regionalbusverkehr sollte in einem 2-Stunden-Takt und der Stadtbusverkehr in einem 30-Minuten-Takt an den Schienenverkehr angebunden werden. • Regionale Verknüpfungspunkte: Verknüpfungen des Schienenverkehrs mit den Regionalbussen, die in den Regionalen Nahverkehrsplänen dargestellt werden. G Im Planungsraum sollen angestrebt werden • zentrale Verknüpfungspunkte in Kiel und Neumünster, • städtische Verknüpfungspunkte in Eckernförde, Rendsburg und Plön und • regionale Verknüpfungspunkte in Bordesholm, Gettorf, Hohenwestedt, Nortorf und Preetz. (4) Das ÖPNV-Gesetz des Landes unterscheidet zwischen dem SPNV und dem übrigen ÖPNV. Die Verantwortung und Aufgabenträgerschaft liegt • für den SPNV beim Land und • für den übrigen ÖPNV bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

Schienenpersonennahverkehr (5) Der erste „Landesweite Nahverkehrsplan für den SPNV in Schleswig-Holstein“ (LNVP) bildet den Rahmen für die Entwicklung des SPNV und die Grundlage für eine landesweit koordinierte Verkehrsleistung im gesamten ÖPNV. Er beschreibt den weiteren Ausbau des SPNV und definiert Umfang, Qualität, Kosten und Finanzierung bis zum Jahr 2002. Darüber hinaus werden Perspektiven bis zum Jahr 2010 aufgezeigt. Z (6) Für den Planungsraum sind neben Angebotsverbesserungen und Taktverdichtungen auf vorhandenen Strecken folgende im LNVP bis 2002 vorgesehenen Maßnahmen dringlich: • die Wiedereröffnung der Strecke Neumünster – Bad Segeberg und • neue Haltepunkte beziehungsweise • die Wiedereröffnung der Stationen in Kiel-Suchsdorf (Strecke Flensburg-Kiel) sowie Felde-Brandsbek (Strecke Kiel-Rendsburg). G (7) Als weitere Maßnahmen bis zum Jahr 2010 werden für den Planungsraum angestrebt:

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• Ausbau und Elektrifizierung der Strecke Kiel-Lübeck, • Reaktivierung der Strecke Kiel-Schönberger Strand sowie • neue Haltepunkte in Alt Duvenstedt, Kronshagen und Melsdorf. Die Realisierungschancen für diese Maßnahmen sind im Rahmen der Fortschreibung des LNVP weiter zu prüfen.

Übriger Öffentlicher Personennahverkehr G (8) Die Kreise und kreisfreien Städte stellen im Rahmen ihrer Aufgabenträgerschaft für den übrigen ÖPNV „Regionale Nahverkehrspläne“ (RNVP) auf. Sie geben darin Rahmenvorgaben für die Entwicklung des ÖPNV in den jeweiligen Kreisgebieten und sollen in Verbindung mit dem LNVP ein abgestimmtes ÖPNVKonzept im Land darstellen. Z (9) Die RNVP sollen die Rahmenvorgaben des Regionalplanes beachten; insbesondere muss der RNVP den Erfordernissen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen. G (10) Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung soll die Siedlungsentwicklung sich schwerpunktmäßig an leistungsfähigen ÖPNV-Linien orientieren. G (11) Im Hinblick auf die intensiven Pendlerverflechtungen innerhalb des Planungsraumes soll das ÖPNV-Angebot auch durch Verkehrsverbünde, einheitliche Tarife und transparente Informationen verbessert werden. Der bestehende Tarifverbund Verkehrsregion Kiel (VRK), der die Stadt Kiel, den Kreis Plön und den östlichen Teil des Kreises RendsburgEckernförde umfasst, soll nach einer ausreichend langen Erprobungsphase erweitert werden. Die Ausdehnung des Verkehrs- und Tarifgebietes kann schrittweise erfolgen und soll den westlichen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde und die kreisfreie Stadt Neumünster einbeziehen. Langfristig wird ein landesweiter Tarif mit Anknüpfung an den Hamburger Verkehrsverbund angestrebt. Im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne wird die Planung und Umsetzung für den Einsatz leistungs- und zukunftsfähiger Nahverkehrssysteme angestrebt. Für das Stadt-Regionalbahn-Konzept Kiel liegen bereits umfangreiche Untersuchungen vor. 58

G (12) In den ländlichen Räumen, in denen der motorisierte Individualverkehr für die Flächenerschließung eine wesentliche Rolle spielt, soll der ÖPNV auf die zentralen Orte ausgerichtet sein. Hierfür wird die Schaffung geeigneter Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV angestrebt. Im Übrigen soll der ÖPNV die Nahbereiche erschließen und auf Arbeitsplatzschwerpunkte und Schulstandorte ausgerichtet sein. Einrichtungen und Ziele für Freizeit und Erholung sollen berücksichtigt werden.

7.2.2 Schienenverkehr (1) Der Planungsraum ist durch das Schienennetz in das Fernverkehrsnetz eingebunden. Auf den Achsen Kiel - Neumünster - Hamburg und Flensburg - Neumünster - Hamburg verkehren Fernzüge im 2-Stunden-Takt. G (2) Der Schienenverkehr soll hinsichtlich der Infrastruktur und der Bedienung so ausgerichtet werden, dass ein stärkerer Anteil am Verkehrszuwachs durch den umweltverträglichen Verkehrsträger Schiene übernommen werden kann. Eine höhere Kapazitätsauslastung der Schieneninfrastruktur im Güter- und Personenverkehr hat Priorität. Das Schienennetz ist in der Karte dargestellt. (3) Die Einrichtung von Güterverkehrsund Frachtzentren ist ein Ansatzpunkt zur Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene. Bei einem weiteren Anstieg der Güterverkehrsmengen kommt Neumünster als Standort für ein Güterverkehrszentrum in Betracht. (4) Schleswig-Holstein hat im Schienenverkehr eine Brückenfunktion im Fernverkehr zwischen Mitteleuropa und Skandinavien. Mit der elektrifizierten Strecke Hamburg – Flensburg steht im Planungsraum eine moderne und leistungsfähige Strecke für den Personenfern- und -nahverkehr sowie den Güterverkehr zur Verfügung. Nach Inbetriebnahme der Querung des Großen Belts ist diese Strecke zur Hauptverkehrsstrecke für den Güterverkehr von Skandinavien nach Westeuropa geworden. Z (5) Für die Rendsburger Hochbrücke ist trotz der durchgeführten Sanierung mittelfristig eine planerische Vorbereitung anzustreben, um eine leistungsfähigere Querung des Nord-Ostsee-Kanals durch

ein Ersatzbauwerk zu realisieren. Dabei ist der Bahnhofsstandort Rendsburg zu berücksichtigen. Außerdem soll die Leistungsfähigkeit der Strecke südlich des Planungsraumes erhöht werden.

7.2.3 Straßenverkehr (1) Das Straßennetz innerhalb des Planungsraumes ist verhältnismäßig dicht und gut ausgebaut. Es sorgt für eine gute Erreichbarkeit der Region, stellt die Anbindung des Standortes an die nationalen und internationalen Wirtschaftszentren sicher und schließt die Gewerbegebiete an überregionale Güter- und Verkehrsströme an. Das Netz der Bundesfernstraßen wird durch Landes- und kommunale Straßen ergänzt, die im Wesentlichen der Erschließung der Nahbereiche und der Anbindung an die zentralen Orte dienen. (2) In der Karte sind als Straßennetz die großräumigen und überregionalen Straßenverbindungen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) sowie Regionalverkehrsstraßen (sonstige vierstreifige Straßen und wichtige Landes- und kommunale Straßen einschließlich ihrer Übergänge über den Nord-Ostsee-Kanal) hervorgehoben. Neu- und Ausbaumaßnahmen werden in der Karte nur dargestellt, soweit durch ein Linienbestimmungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren ein hinreichend konkreter Planungsstand erreicht ist. Bei der Darstellung handelt es sich um eine schematische Darstellung, nicht um eine abschließende detailgenaue Trassenfestlegung. G (3) Ausbau- und Ergänzungsmaßnahmen sollen im Planungszeitraum dazu beitragen, • Verkehrsverknüpfungen zu überregionalen Verbindungen zu verbessern, • Engpässe in der regionalen Verkehrsinfrastruktur insbesondere für Berufs-, Ausbildungs- und Einkaufsverkehre abzubauen und • angemessene Verbindungen zu Erholungsgebieten zu gewährleisten. (4) Grundlage für Straßenverkehrsplanungen im Planungsraum sind das vierte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993, zu dem der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen Anlage ist, sowie die Fachplanungen des Landes und der Kreise bezie-

hungsweise der kreisfreien Städte. Dargestellt werden: • als Bestand die Straßen, für die größere Ausbaumaßnahmen in einem absehbaren Zeitraum nicht vorgesehen sind, • als dringlicher Bedarf die Straßen, die im Planungszeitraum gebaut oder ausgebaut werden sollen sowie • als weiterer langfristiger Bedarf die Straßen, für die ein Bau- oder Ausbaubeginn noch nicht bestimmt ist, für die aber – je nach Stand der planerischen Vorbereitung – eine Flächensicherung erforderlich ist. Z (5) Im Einzelnen sind nach dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen folgende Maßnahmen als vordringlicher Bedarf vorgesehen: • Bundesstraße 76: Durch den Bau der Ortsumgehung von Preetz und Schellhorn sollen die Ortslagen vom Durchgangsverkehr entlastet und die verkehrliche Anbindung an Kiel verbessert werden. Darüber hinaus wird die verkehrliche Situation innerhalb Kiels durch die Umgestaltung des Joachimsplatzes und den im Bau befindlichen Streckenabschnitt zwischen der Saarbrückenstraße und der Bundesautobahn 215 verbessert. Im weiteren Verlauf der Bundesstraße 76 ist der Bau einer Ortsumgehung von Gettorf dringend erforderlich. • Bundesstraße 203: Ortsumgehung Hamdorf sowie Ortsumgehung von Klein- und Groß Wittensee. • Bundesstraße 205: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bundesstraße 404 ist die Südumgehung von Neumünster dringend erforderlich. Der im Planungsraum verlaufende Streckenabschnitt von der Bundesautobahn 7 bis zur Bundesstraße 205 (im Bereich des Ortsteils Gadeland) ist fertiggestellt. Der verbleibende – im Planungsraum I liegende – Streckenabschnitt zum Anschluss an die Bundesstraße 205 bei Rickling einschließlich der Ortsumgehungen von Willingrade und Kleinkummerfeld soll kurzfristig fertiggestellt werden. • Bundesstraße 404: Durch den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 404 mit Aufstufung zur Bundesautobahn 21 wird eine weitere leistungsfähige überregionale Verbindung für die Landeshauptstadt Kiel geschaffen. Darüber hinaus werden Verknüpfungen mit den Bundesautobah59

nen 20, 1 und 24 erreicht. Im Planungsraum ist der Ausbau des Streckenabschnittes von Kiel bis Wankendorf dringlich. • Bundesstraße 502: Verlegung zwischen Kiel und Brodersdorf. G (6) Darüber hinaus sind nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen folgende Vorhaben als weiterer Bedarf vorgesehen: • Bundesstraße 77 Ortsumgehung Hohenwestedt, • Bundesstraße 202 Ortsumgehung Selent, • Bundesstraße 202 Verlängerung in Kiel (Südspange Gaarden) bis zur Bundesstraße 404 / Bundesautobahn 21, • Bundesstraße 430 Ortsumgehung Schmalensee (Kreis Segeberg).

7.2.4 Radverkehr G (1) Der Radverkehr im Planungsraum soll als Gesamtsystem entsprechend dem Programm „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ gefördert werden. G (2) Der Bau von Radverkehrsanlagen an Bundes- und Landesstraßen sowie der Bau von kommunalen Radverkehrsanlagen soll im Planungszeitraum fortgesetzt werden. Dabei sind neben Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit auch die Belange des überörtlichen Schüler-, Berufsund Einkaufsverkehrs sowie des touristischen und Erholungsverkehrs zu berücksichtigen. G (3) Beim Bau und bei der Wegweisung/ Beschilderung von Radwanderwegen haben Maßnahmen zur Schließung von Lücken im vorhandenen Netz besondere Priorität. Dabei ist zu prüfen, ob und inwieweit auch Nebenstrecken und Wirtschaftswege zur Ergänzung des Radwanderwegenetzes genutzt werden können. Die in den ländlichen Räumen fast flächendeckend durchgeführten beziehungsweise laufenden Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen geben hierzu zahlreiche Hinweise. Möglichkeiten zu Netzverknüpfungen sollen genutzt und Übergänge zu den Fernradwanderwegen (Ostseeküstenradwanderweg, historischer Ochsenweg) geschaffen werden.

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G (4) In Siedlungsbereichen ist eine Verdichtung und Verbesserung der Radwege anzustreben. Im Zusammenhang mit einer Zunahme der Fahrradnutzung für Fahrten im Berufs-, Ausbildungs- und Einkaufsverkehr sowie der Bedeutung als Alternative zum motorisierten Individualverkehr sollen Umsteigemöglichkeiten zwischen Fahrrad und ÖPNV verbessert werden. G (5) Eine flächendeckende, einheitliche Wegweisung/Beschilderung entsprechend dem Erlass zur Radwegweisung ist anzustreben.

7.2.5 Schifffahrt G (1) Die Lage an der Ostsee und am NordOstsee-Kanal sollen als positive Standortfaktoren im Planungsraum genutzt werden. (2) Von Bedeutung ist insbesondere der Seehafen Kiel. Neben den traditionellen Märkten Skandinaviens kommt dem Güteraustausch mit Rußland und den Baltischen Staaten eine stetig wachsende Bedeutung zu. Mit dem umfangreichen Angebot regelmäßiger Linienverbindungen in diese Region nimmt der Seehafen Kiel eine bedeutende Position unter den deutschen Ostseehäfen ein. Über die Fährdienste ist Kiel für die Ostseeanrainer zugleich ein Tor nach Süd- und Westeuropa. Für den Passagier- und den RoRo-Güterverkehr stehen moderne Terminals zur Verfügung. Z Für die zunehmenden Frachtverkehre mit Finnland und Osteuropa wird der Kieler Ostuferhafen ausgebaut. G Im Zusammenhang mit der angestrebten engeren Zusammenarbeit zwischen der K.E.R.N.-Region und Fünen im Bereich der Hafenverkehrswirtschaft kommt dem Erhalt der Langeland-Verbindung zwischen Kiel und Bagenkop eine besondere Bedeutung zu. G Der Kreishafen Rendsburg nimmt regionale Verkehrs- und Wirtschaftsfunktionen wahr. Er soll in die weitere Entwicklung des Verkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal, der Bundesautobahn 7 und der Eisenbahnlinie Flensburg – Hamburg einbezogen werden. Weitere Häfen in der Kieler Förde und der Eckernförder Bucht sind von Bedeutung für die Fischerei, den Ausflugsverkehr so-

wie den Sportbetrieb. Die Häfen sind in der Karte dargestellt. G (3) Die Funktion des Nord-Ostsee-Kanals als bedeutende Wasserstraße ist zu erhalten und zu verbessern. Gemeinsam mit dem Bund wird ein Modernisierungsprozess angestrebt, der Zeit und Kosten sparen und die Attraktivität des Kanals für die internationale Schifffahrt steigern soll.

Die Linieninfrastrukturen (Richtfunk- und Kabelverbindungen) sind bedarfsgerecht weiter auszubauen, um eine dem Stand der Technik entsprechende Vernetzung insbesondere auch für den schnellen Austausch von umfangreichen Daten zu schaffen. Die Möglichkeiten des Datenaustausches sind für die im Planungsraum vorhandenen Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsbetriebe zu verbessern.

7.2.6 Luftverkehr Z (1) Der Regionalflughafen Kiel-Holtenau, mit dem ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz mit Instrumentenlandesystem für den Regionalluftverkehr zur Verfügung steht, ist zu sichern. G Beim Regionalflughafen Kiel-Holtenau ist der Ausbau von Verbindungen in den Ostseeraum anzustreben. Daneben sind der Bedarf, die Auswirkungen und die Entwicklungschancen eines Ausbaus des Regionalflughafens, einschließlich der Option für eine Verlängerung der Start- und Landebahn, zu ermitteln. Weiterhin sind neben den Bedingungen, unter denen ein Ausbau des Regionalflughafens möglich erscheint, auch die Möglichkeiten einer interkommunalen beziehungsweise einer regionalen Trägerschaft zu prüfen. G (2) Darüber hinaus sind die Verkehrslandeplätze in Neumünster und RendsburgSchachtholm, die gute Möglichkeiten für den qualifizierten Geschäftsfliegerverkehr und den Luftsport bieten, zu erhalten. (3) Der Flugplatz in Hohn wird ausschließlich militärisch genutzt. Die Flugplätze sind in der Karte dargestellt. Die dazugehörigen Bau- und Lärmschutzbereiche sind bei Planungen und Maßnahmen zu beachten.

7.3 Telekommunikation G (1) Im Planungszeitraum ist ein zeitgemäßes, leistungsfähiges und breit gefächertes Angebot unterschiedlicher Kommunikationsmöglichkeiten für die Bevölkerung und die Wirtschaft im Planungsraum zu erhalten und auszubauen. Dies gilt sowohl für die Versorgung mit einer Vielzahl von Rundfunk- und Fernsehprogrammen als auch für die vielfältigen Technologien und Einsatzmöglichkeiten der Individualkommunikation.

Um die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren in der Region, aber auch um den Informationszugang für die Bevölkerung zu erleichtern, ist der Aufbau eines Internet gestützten Informations- und Kommunikationssystems („K.E.R.N.online“) für die Region im Sinne eines „Netzwerkes“ anzustreben. Dabei sollen vorhandene und neue Angebote von Kommunen, Institutionen und Organisationen aus den verschiedensten Bereichen im Internet unter der Dachmarke „K.E.R.N.“ zusammengefasst werden. Weiterhin soll damit eine stärkere Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in der Region im Sinne der Informationsgesellschaftspolitik der Landesregierung verfolgt werden. Gleichzeitig soll ein solches Internet gestütztes Auskunftssystem auch als Baustein für ein Regionalmarketing, das nach innen und außen ausgerichtet ist, genutzt werden. G (2) Die Liberalisierung und Privatisierung des Telekommunikationsmarktes haben insbesondere seit dem Beginn der neunziger Jahre zu einer erheblichen Ausweitung der Angebote geführt. Die Grundversorgung im Planungsraum wird weiterhin durch die Deutsche Telekom AG sichergestellt. In diesem Zusammenhang sind die Erhaltung vorhandener Einrichtungen (zum Beispiel öffentliche Fernsprecheinrichtungen) und der bedarfsgerechte Ausbau neuer Angebote (zum Beispiel TeleStuben) insbesondere auch für die ländlichen Räume von Bedeutung. Sowohl die auf den Markt drängenden neuen Anbieter, Art und Umfang der zur Verfügung stehenden Dienste als auch mögliche neue Technologien der Individualkommunikation werden einen weiteren Ausbau von Infrastruktureinrichtungen entsprechend dem Bedarf des jeweiligen Anbieters erfordern. Bei neuen Einrichtungen und Anlagen, wie zum Beispiel Telefonnetzen, Anten61

nenträgern und Erdfunkstellen für Satellitenverbindungen sind die Erfordernisse des Natur- und Denkmalschutzes, der Landschaftspflege sowie des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden sollen nicht eingeschränkt werden. Dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme folgend sollen die Standorte für Antennenanlagen nach Möglichkeit nicht zu Beeinträchtigungen bestehender oder geplanter Wohnnutzungen führen. Bei der Errichtung von Antennenmasten ist eine Bündelung der Funkanlagen verschiedener Netzbetreiber auf einzelne Masten anzustreben. Im Rahmen der gemeindlichen Flächennutzungsplanung besteht eine Option zur räumlichen Steuerung dieser Anlagen (§ 35 Absatz 3 Baugesetzbuch). G (3) Der Sicherung bereits bestehender und der Einrichtung neuer Richtfunkverbindungen einschließlich der hierfür erforderlichen Anlagen kommt im Hinblick auf die erheblich gewachsenen Einsatzmöglichkeiten der Richtfunktechnik bei der flexiblen Erweiterung der Telefonverbindungen, bei der Einführung neuer Technologien der Individualkommunikation (zum Beispiel bei der Nutzung im Dienstleistungsbereich) und bei der Verteilung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen im Planungsraum große Bedeutung zu. Zur langfristigen Sicherung der Richtfunkverbindungen werden deren Trassen in das Raumordnungskataster (§ 18 Landesplanungsgesetz) eingetragen; sie sind bei allen Planungen und Maßnahmen, insbesondere auch bei der Bauleitplanung, zu berücksichtigen.

7.4 Energiewirtschaft G (1) Mit dem Gemeinschafts-Kohlekraftwerk Kiel (siehe Karte) und dem Spitzenlast-Gasturbinenkraftwerk Audorf ist der Planungsraum für die regionale und überregionale Stromerzeugung von großer Bedeutung. Aufgrund der Vereinbarung der Bundesregierung mit der Energiewirtschaft, die künftige Nutzung der vorhandenen Atomkraftwerke zu befristen und die Nutzung der Atomenergie in Deutschland zu beenden, müssen neben der Nutzung regenerativer Energieträger, wie zum Beispiel der Windenergie (vergleiche Ziffer 5.7) und der Biomasse, die vorhandenen Kraftwerksstandorte auch für langfristig eventuell erforderliche Modernisierungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen ge62

sichert werden. In diesem Zusammenhang soll auch die dezentrale Stromversorgung zum Beispiel durch Blockheizkraftwerke und Biomasseheizkraftwerke (siehe Biomasseprojekt Domsland in Eckernförde) im Planungsraum weiter ausgebaut werden. G (2) Die den Planungsraum durchquerenden 380- und 220-kV-Leitungen mit den dazugehörigen Schaltanlagen dienen der Stromversorgung Schleswig-Holsteins und dem großräumigen nationalen und internationalen Stromverbund. Langfristig könnte der 380-kV-Ringschluss von Lübeck über Kiel nach Rendsburg (Audorf) sinnvoll sein. Dies wäre insbesondere abhängig von der weiteren Last- beziehungsweise Bedarfsentwicklung vor allem in der Region Kiel sowie von den noch nicht absehbaren Auswirkungen der Liberalisierung des Strommarktes. Darüber hinaus darf der 380-kV-Ringschluss nicht zu einer Gefährdung des Kraftwerkstandortes Kiel führen. G (3) Durch die auch international bedeutende DEUDAN-Erdgasleitung von der Elbe über Rendsburg nach Dänemark sowie durch die Erdgaskaverne im Süden Kiels ist der Planungsraum an die überregionale Gasversorgung angebunden. Die regionale Versorgung des Planungsraumes wird über die weitgehend ausgebauten Leitungsnetze insbesondere der Schleswag AG, der Stadtwerke Kiel AG und der Stadtwerke Neumünster GmbH sichergestellt. Der weitere Ausbau der Erdgas-Leitungsnetze soll bedarfsgerecht erfolgen und auch die bislang nicht versorgten Teile des Planungsraumes für die Erdgasversorgung erschließen. G (4) Eine vermehrte Nutzung der Windenergie an dafür geeigneten Standorten von ausreichender Windhöffigkeit entspricht dem energiepolitischen Ziel des Landes, bis zum Jahr 2010 den Anteil dieser umwelt- und ressourcenschonenden Energiegewinnungsform von zur Zeit circa 630 Megawatt auf eine Anschlussleistung von mindestens 1.200 Megawatt zu erhöhen. Dabei sollen erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie Kulturgütern vermieden und unvermeidbare Beeinträchtigungen, die auch mit dieser umweltfreundlichen Energiegewinnungsart verbunden sind, ausgeglichen werden. Weiterhin dürfen die Siedlungsräume der Menschen und ihre naturnahe Erholung nicht unvertretbar belastet werden.

Ziel der Landesplanung ist es deshalb auch, die Vorteile und Belastungen aus der Windenergienutzung regional auf alle Landesteile entsprechend ihrer Windhöffigkeit zu verteilen, wobei auch die durch die Netzkapazitäten erreichbaren Abnahmemöglichkeiten eine wesentliche Rolle spielen. Ferner ist es Ziel der Landesplanung, innerhalb des vorgenannten Planungszeitraumes die Errichtung von zusätzlichen Hochspannungsleitungen weitgehend zu vermeiden. Auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde entfällt unter diesen Vorgaben ein Anteil von circa 80 Megawatt, auf den Kreis Plön ein Anteil von circa 35 Megawatt installierter elektrischer Leistung (vergleiche Abschnitt 7.6 des Landesraumordnungsplanes 1998). Für die Planung und Anlage von Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum gelten die in Ziffer 5.7 festgesetzten Ziele und Grundsätze. G (5) Neben der Strom- und Gasversorgung wird in Zukunft als dritte Sparte der leitungsgebundenen Energieversorgung der Wärmemarkt durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung in der Nah- oder Fernwärmeversorgung weiterhin an Bedeutung gewinnen, sofern der Stand des Ausbaus der Erdgasdirekt- oder -einzelversorgung Raum dafür gibt. Der Wärmemarkt soll wegen des hohen Primärenergienutzungsgrades insbesondere dort vorrangig ausgebaut werden, wo sich noch keine Erdgaseinzelversorgung etabliert hat (zum Beispiel in Neubaugebieten). Zusätzlich soll das Potenzial an erneuerbaren Energien aus Biomasse und Solarenergie stärker genutzt werden. G (6) Neben überregionalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen sollen auch kommunale Energieversorger eine sichere, umweltbewusste und preiswerte Energieversorgung sicherstellen.

7.5 Wasserwirtschaft 7.5.1 Trinkwasserversorgung (1) Im Planungsraum sind ausreichende Wasservorkommen für die Trinkwasserversorgung vorhanden. G (2) Zum Schutz der Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen und damit zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung sind Maßnahmen des

räumlich differenzierten Grundwasserschutzes von erheblicher Bedeutung. Auf die Textziffer 5.3 zu Vorbehalts- und Vorranggebieten für den Grundwasserschutz wird hingewiesen. Die ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie Wasserschongebiete und geplanten Wasserschutzgebiete werden auf der Grundlage des „Gesamtplan Grundwasserschutz in Schleswig-Holstein“ (1998) in der Karte dargestellt. In Abhängigkeit vom natürlichen Schutzpotenzial sowie vom vorhandenen Gefährdungspotenzial sieht der Gesamtplan unterschiedliche Prioritäten für geplante Wasserschutzgebiete vor. Im Planungsraum gehören die Wassergewinnungsgebiete der Wasserwerke Rendsburg, Eckernförde Süd sowie Schwentinetal zu den Wasserschutzgebieten in der engeren Planung in Schleswig-Holstein. Mit den Vorarbeiten für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist dort bereits begonnen worden.

7.5.2 Gewässerbewirtschaftung (1) Neben der Funktion als Entwässerungssystem haben die Fließgewässer und Seen eine hohe Bedeutung sowohl für den Naturhaushalt als auch für den Tourismus und die Erholung. G (2) Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung, die Ausweisung von Uferrandstreifen sowie die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sollen zur Minderung der Nähr- und Schadstoffbelastung der Gewässer und zur Verbesserung der Biotopstrukturen beitragen. Auf die „Empfehlungen zum integrierten Fließgewässerschutz“ und die Empfehlungen zum integrierten Seenschutz wird hingewiesen. Mit dem Bültsee, Wittensee, Westensee, Dobersdorfer See, Selenter See, Schulensee und Suhrer See liegen sieben der insgesamt 13 Seen, die in den „Empfehlungen zum integrierten Seenschutz“ als Modellvorhaben benannt wurden, im Planungsraum. In diesem Zusammenhang wird auf die fachlichen Erläuterungen des Landschaftsrahmenplanes hingewiesen.

7.5.3 Abwasserbehandlung G (1) Bei der Abwasserbehandlung ist die Reduzierung der Nähr- und Schadstoff63

einträge aus Abwassereinleitungen weiterhin Schwerpunkt. G (2) Unabhängig vom Dringlichkeitsprogramm der Landesregierung zur Entlastung von Nord- und Ostsee sind die Mindestanforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) an das Einleiten von Abwasser in Gewässer beziehungsweise die Anforderungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Behandlung von kommunalem Abwasser einzuhalten. Danach müssen Kläranlagen • entsprechend der EU-Richtlinie ab einer Belastungsgröße von mehr als 10.000 Einwohnerwerten bei Einleitung in empfindliche Gebiete spätestens zum 31. Dezember 1998 mit Anlagen zur gezielten Nitrifikation/Denitrifikation und Phoshor-Elimination ausgestattet sein. Betroffen sind die Abwasserbehandlungsanlagen im Kreis Rendsburg-Eckernförde: der Städte Eckernförde, Kiel und Nortorf / Rendsburg, der Gemeinden Flintbek, Gettorf und Waabs, des Zweckverbandes Bordesholm/Wattenbek, des Amtes Dänischenhagen und der Ostseebad Damp GmbH sowie im Kreis Plön: der Städte Lütjenburg, Plön und Preetz, der Gemeinden Schönberg und Wankendorf sowie der Stadt Neumünster. • entsprechend den Mindestanforderungen aufgrund § 7a WHG ab einer Ausbaugröße von 5.001 Einwohnerwerten mit Anlagen zur Nitrifikation ausgestattet sein. Betroffen sind die Abwasserbehandlungsanlagen im Kreis Rendsburg-Eckernförde: der Gemeinden Hanerau-Hademarschen, Hohenwestedt und Schacht-Audorf sowie der Ämter Hohn und Achterwehr. Im Planungszeitraum erfolgt die bedarfsgerechte und heutigen Umweltstandards entsprechende Erweiterung und Modernisierung der im Gemeindegebiet Strande liegenden Kläranlage Kiel-Bülk (siehe Karte). Die Anlage sowie die Klärschlammdeponie stehen für die Schmutzwasserbehandlung der Kieler Region und für die Weiterbehandlung, Verwertung und Deponierung von Rohstoffen und nicht verwertbaren Klärschlämmen aus anderen Abwasserbehandlungsanlagen zur Verfügung.

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(3) Im Planungszeitraum ist die Fertigstellung der im Bau befindlichen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen in ländlichen Gemeinden vorgesehen. Dies gilt für folgende Anlagen • im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Abwasserzweckverband RendsburgAlt Duvenstedt, Bredenbek, Breiholz, Friedrichsholm, Nortorf-Land / Langwedel, Rieseby, Warder, Wasbek sowie • im Kreis Plön: Blekendorf, Grebin und Krummbek. Nach Abschluss dieser Maßnahmen werden 9,3 Prozent der Bevölkerung ihre Abwässer weiterhin über dezentrale Abwasserbehandlungsanlagen entsorgen, die jedoch ebenfalls nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachgerüstet sein müssen.

7.5.4 Küsten- und Hochwasserschutz Z (1) Der Schutz der Förde- und Ostseeküsten ist auf der Grundlage des Generalplans „Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz in Schleswig-Holstein“, in der jeweils geltenden Fassung, zu gewährleisten. G (2) Bei Planungen und Maßnahmen im Küstenbereich sowie in hochwassergefährdeten Gebieten sind die Belange des Küsten- und Hochwasserschutzes zu berücksichtigen.

7.6 Abfallwirtschaft (1) Grundlegende Veränderungen der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft machen eine Neustrukturierung der kommunalen Abfallwirtschaft erforderlich (siehe Abfallwirtschaftsplan Schleswig-Holstein, Teilplan Siedlungsabfall – ohne Bauabfall und Klärschlamm). (2) Im Planungsraum stehen als Abfallbeseitigungsanlagen für Siedlungsabfall das Müllheizkraftwerk Kiel sowie die Deponien Alt-Duvenstedt und Schönwohld (Kreis Rendsburg-Eckernförde), Neumünster und Rastorf (Kreis Plön) zur Verfügung (siehe Karte). Die Kapazitäten dieser Anlagen reichen teilweise über den Planungszeitraum hinaus. G (3) Ein gemeinsames Abfall- und Anlagenmanagement soll angestrebt werden, um

• eine wirtschaftliche Betriebsführung der im Planungsraum vorhandenen Anlagen zu erreichen. Dabei ist auch eine Übernahme von Abfällen aus anderen Regionen des Landes, die nicht über ausreichende Entsorgungskapazitäten verfügen, denkbar, • die notwendige Ergänzung der Anlagenstruktur gemeinsam zu realisieren und dadurch eine langfristige Entsorgungssicherheit für Abfälle aus dem Planungsraum zu gewährleisten sowie • ein für die Bürgerinnen und Bürger akzeptables Gebührenniveau zu gewährleisten. Auf längere Sicht ist eine gemeinsame verbindliche Regelung innerhalb des Planungsraumes durch öffentlich-rechtliche Verträge wünschenswert.

7.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur 7.7.1 Bildung G (1) Eine qualitativ hochwertige Schulund Berufsausbildung sowie leistungsfähige Fort- und Weiterbildungseinrichtungen sind wichtige Standortfaktoren für den Planungsraum, die gestärkt und weiterentwickelt werden sollen. G (2) Fachliche Planungsgrundsätze für alle Schulen im Planungsraum werden durch die am 27. Mai 1992 erlassenen und am 26. August 1996 durch Erlass geänderten „Empfehlungen zur Schulentwicklungsplanung“ vorgegeben. Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass der am Ort des Schulträgers erforderliche Schulraum in einer pädagogisch sachgerechten und ökonomisch vertretbaren Betriebsgröße zur Verfügung steht. Die Schulentwicklungsplanung soll dazu beitragen, dass für die Zukunft ein regional ausgeglichenes Angebot an leistungsfähigen Schulen gesichert wird. In ländlichen (dünnbesiedelten) Räumen kann es erforderlich sein, dass ein umfassendes Bildungsangebot nur durch gemeindeübergreifende Planungen bereitgestellt werden kann. G (3) Der Bestand an berufsbildenden Schulen im Planungsraum, der sich überwiegend in Kiel, Neumünster, Plön, Rendsburg und Eckernförde befindet, soll gesichert werden.

G (4) Der Planungsraum verfügt über ein gut ausgebautes und flächendeckendes Netz von Trägern und Einrichtungen der beruflichen Ausbildung und der Weiterbildung mit zum Teil überregionalem Einzugsgebiet. Das Bildungsangebot ist vielfältig. Dieser Bestand soll auf einem modernen und technisch hohen Niveau gesichert und das Angebot insbesondere im Bereich der Weiterbildung, zum Beispiel durch den Einsatz mobiler Einrichtungen in den ländlichen Räumen, ständig weiterentwickelt werden. Den regionalen Weiterbildungsverbünden Mittelholstein und Kieler Forum Weiterbildung kommt im Hinblick auf die Verbesserung im Bereich Information und Beratung sowie der Kooperation der Weiterbildungsträger eine besondere Bedeutung zu. G (5) Die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen im Ostseeraum soll intensiviert werden. Ansatzpunkte hierfür sind beispielsweise • Schüler- und Lehreraustausche, • grenzüberschreitende Praktikumsaufenthalte oder • Sprachkurse.

7.7.2 Wissenschaft und Forschung (1) Hochschulen im Planungsraum sind • die Christian-Albrechts-Universität in Kiel, • die Fachhochschule Kiel mit Außenstellen in Eckernförde und Rendsburg, • die Muthesius-Hochschule, Fachhochschule für Kunst und Gestaltung in Kiel, • die Verwaltungsfachhochschule Altenholz und • die Hochschule für Berufstätige in Rendsburg. G (2) Das qualitativ hochwertige Angebot an Hochschulausbildungsmöglichkeiten in der Region soll gesichert und durch neue, zukunftsweisende Ausbildungsgänge und Forschungsansätze ergänzt und weiterentwickelt werden. Eine stärkere Ausrichtung des Angebots auf regionale Belange, insbesondere auf die regionale Wirtschaftsstruktur, ist wünschenswert. Darüber hinaus soll eine stärkere Arbeitsteilung der Hochschulen in der Region angestrebt werden. Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Multimedia wird eine Lehr- und Forschungseinrichtung „Multimedia Campus Kiel“ gegründet (siehe auch Ziffer 6.5.1).

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G (3) Im Planungsraum gibt es in Angliederung an die Hochschulen eine Vielzahl an Forschungseinrichtungen mit zum Teil internationaler Bedeutung, wie das Institut für Weltwirtschaft oder das GEOMAR in Kiel. Zwischen den Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie den Unternehmen in der Region, insbesondere auch den kleineren und mittleren Unternehmen, soll ein stärkerer Wissens- und Technologietransfer angestrebt werden. Damit sollen die technologischen Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessert werden und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der K.E.R.N.-Region als Wirtschafts- und Technologiestandort geleistet werden. G (4) Die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, insbesondere im Ostseeraum, soll intensiviert werden.

G (5) Kulturdenkmale und Elemente einer historischen Kulturlandschaft sind geschützt und sollen erhalten werden. Denkmale sind immer im Zusammenhang mit ihrer Umgebung zu betrachten. Bei der Bauleitplanung sowie bei Sanierungsund Dorfentwicklungsmaßnahmen sollen diese Belange beachtet werden. Planungen hinsichtlich des Erhalts und der Nutzung des Denkmals „Ochsenweg“ und der Elemente der historischen Kulturlandschaft „Hüttener Berge“ sollen gemeindeübergreifend erfolgen.

7.7.3 Kultur

7.8 Soziales, Gesundheits-

(1) Der Planungsraum verfügt über ein breitgefächertes Angebot an Musik- und Sprechbühnen, Museen, Galerien, Musikund Vortragsveranstaltungen sowie ein großes Potenzial an professionellen Künstlern und zahlreichen in Vereinen organisierten Laienkünstlern. Das Angebot wird ergänzt durch die Arbeit der gemeindlichen und regional tätigen Vereine und Verbände in den Bereichen Kulturund Heimatpflege. Die Region ist zudem Austragungsort zahlreicher Konzerte im Rahmen des Schleswig-Holstein Musikfestivals (SHMF). Schloß Salzau ist darüber hinaus Sitz der Orchesterakademie.

wesen und Jugendhilfe

G Das kulturelle Angebot im Planungsraum soll im Rahmen der jeweils bestehenden finanziellen Möglichkeiten erhalten und weiterentwickelt werden. (2) Die überregional bedeutsamen Angebote SHMF, ars baltica und Kieler Woche sind imagebildende Faktoren und wichtige „weiche“ Standortfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung des Planungsraumes und fördern die hohe Attraktivität als Urlaubs- und Naherholungsregion. G (3) Durch gemeinsame Veranstaltungen (zum Beispiel ars baltica) soll auch im kulturellen Bereich die Zusammenarbeit im Ostseeraum intensiviert werden. G (4) Eine stärkere regionale Vernetzung des kulturellen Angebotes bei Theaterund Konzertaufführungen, Ausstellungen 66

und ähnlichen Veranstaltungen ist wünschenswert und kann zu einer stärkeren Profilierung der Region nach außen beitragen. Denkbare Ansätze könnten thematisch abgestimmte Kulturprogramme in der Region oder die Erstellung eines regionalen Kulturatlasses sein.

(1) Der Planungsraum verfügt weitgehend über eine gute Ausstattung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, zu denen unter anderem folgende Angebote zählen: • Kindertagesstätten, insbesondere Kindergärten, • Sport- und Spielstätten, • Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, • Einrichtungen für Mädchen und Frauen (zum Beispiel Beratungsstellen, Mädchen- und Frauenhäuser), • Krankenhäuser, • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (zum Beispiel Werk- und Wohnstätten), • Einrichtungen für Suchtmittelabhängige, • Tagesstätten für psychisch Kranke, • ambulante und stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen, • Einrichtungen zur Förderung der Erziehung in der Familie, • Angebote der Hilfe zur Erziehung, • Einrichtungen zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie • Familienbildungsstätten. Die Angebote im Bereich der sozialen Infrastruktur werden durch die Arbeit zahl-

reicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Vereinen, Verbänden und kirchlichen Organisationen ergänzt. Vor allem in den ländlichen Räumen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes. G Die Einrichtungen sollen möglichst wohnortnah vorgehalten werden. Eine Orientierung an den Ausstattungszielen der zentralen Orte und Stadtrandkerne (siehe Ziffer 6.1 des Landesraumordnungsplanes 1998) ist wünschenswert. G (2) Die vorhandenen Einrichtungen sollen, soweit sie bedarfsgerecht sind, langfristig gesichert werden. Bei vorliegendem Bedarf sollen die bestehenden Einrichtungen ausgebaut oder durch neue ergänzt werden. Der Bedarf wird durch die verschiedenen Fachplanungen (zum Beispiel Krankenhausplanung, Jugend- und Altenhilfeplanung, Pflegebedarfsplanung) nachgewiesen. G (3) Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern, die 65 Jahre und älter sind, wird insbesondere der Bedarf an Einrichtungen für ältere Menschen zunehmen. Hierzu zählen beispielsweise ambulante Pflege- und Betreuungsdienste sowie Altenpflegeeinrichtungen. Es sollen insbesondere altengerechte Wohnformen gefördert werden, die einen längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. Neue Einrichtungen der Altenpflege und -hilfe sollen grundsätzlich in die bestehenden Siedlungsstrukturen integriert werden. G (4) Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch keine Schule besuchen, besteht gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Der sich hieraus ergebende Bedarf soll von den Kommunen durch die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Kindergartenplätzen gedeckt werden. G (5) Aufgrund sich verändernder Familienstrukturen (zum Beispiel mehr allein erziehende Mütter und Väter, Berufstätigkeit beider Elternteile) wird der Bedarf an Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die ganztägig bestehen oder etwa eine Mittagsbetreuung einschließen, zunehmen. Diesen sich verändernden Anforderungen soll beispielsweise durch folgende Angebote Rechnung getragen werden:

• Ganztageskindergärten, • Kindergärten mit Öffnungszeiten über Mittag, • betriebliche oder betriebsnahe Einrichtungen zur Kinderbetreuung, • Kinderbetreuung in Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildung, • betreute Grundschulen, • Betreuungsangebote für Kinder unter drei und über sechs Jahren.

7.9 Verteidigung und Flächenkonversion Verteidigung G (1) Die räumlichen Erfordernisse der zivilen und militärischen Verteidigung sind bei allen raumbedeutsamen Planungen zu beachten. Sie sind soweit wie möglich mit den übrigen Nutzungsansprüchen an den Raum und mit den Belangen des Umweltschutzes abzustimmen. Entsprechendes gilt für die räumlichen Erfordernisse des Bundesgrenzschutzes. G (2) Einrichtungen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes sind für die Standortgemeinden vielfach auch ein wichtiger Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor. Ihre wirtschaftliche und strukturpolitische Bedeutung ist deshalb bei allen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei Neustrukturierungs- und Abbaumaßnahmen, zu berücksichtigen. (3) Garnisonsgemeinden im Planungsraum sind Eckernförde, Hohn mit Kasernenbereich „Krummenort“ auf Gemeindegebiet von Lohe-Föhrden und Alt Duvenstedt, Kiel, Lütjenburg, Neumünster, Plön und Rendsburg. Die Standorte von Bundeswehreinrichtungen sind in Tabelle 3 (siehe Anhang) genannt. (4) In der Karte sind die außerhalb der baulich zusammenhängenden Siedlungsbereiche gelegenen großflächigen „Sondergebiete-Bund“ dargestellt. Die Überlagerung einiger dieser Gebiete mit Gebieten mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft, mit regionalen Grünzügen oder anderen Gebieten der regionalen Freiraumstruktur steht der weiteren bestimmungsgemäßen Nutzung für Zwecke der Verteidigung oder des Bundesgrenzschutzes nicht entgegen.

67

Flächenkonversion G (5) Der Abbau von strukturbedeutsamen Bundeswehreinrichtungen und -arbeitsplätzen erfordert für die betroffenen Standorte entsprechende Konversionsund wirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen. Für die Durchführung von Konversions- und wirtschaftlichen Kompensationsmaßnahmen kommen auf der Grundlage übergreifend abzustimmender Gebietsentwicklungs- und Nutzungskonzepte insbesondere frei werdende Bundeswehrliegenschaften im Siedlungsbereich von Städten und Gemeinden in Betracht. G (6) Frei gewordene und frei werdende Flächen im Außenbereich mit ökologisch wertvoller Naturausstattung (zum Beispiel Standortübungsplätze) sollen vorrangig einem naturnahen Verwendungszweck zugeführt werden. Neben der Nutzung für die Entwicklung des landesweiten Biotopverbundsystems kommen naturverträgliche Erholungsnutzungen in Betracht. G (7) Die Anschlussnutzung frei gewordener und frei werdender militärischer Liegenschaften soll raum- und umweltverträglich sein und möglichst zur Lösung von Umstrukturierungsproblemen infolge des Abbaus militärischer Einrichtungen beitragen.

68

Anhang Tabelle 3: Nahbereiche der zentralen Orte und Stadtrandkerne Erläuterungen zu Spalte 1: Namen der zentralen Orte beziehungsweise Stadtrandkerne (in Fettdruck) sowie – in alphabetischer Reihenfolge – die dem jeweiligen Nahbereich zugeordneten Gemeinden. Spalte 2: Anlässlich der Volkszählung 1987 ermittelte Einwohnerzahlen der Gemeinden. Spalte 3: Zum 31. Dezember 1999 fortgeschriebene Einwohnerzahlen der Gemeinden. Spalte 4: Zum 31. Dezember 1994 fortgeschriebene Wohneinheitenzahlen der Gemeinden; diese sind Basis beziehungsweise Ausgangswert für die Berechnung des „landesplanerisch vertretbaren Rahmens der Siedlungsentwicklung“. Spalte 5: Zum 31. Dezember 1999 fortgeschriebene Wohneinheitenzahlen der Gemeinden. Z Spalte 6: Lage der Gemeinden in den festgelegten Raumkategorien; die verwendeten Abkürzungen bedeuten: OR VR LR ORTE SUB

Ordnungsraum (gemäß Landesraumordnungsplan 1998) Verdichtungsraum (gemäß Beschluss der MKRO vom 7. September 1993) Ländliche Räume (gemäß Landesraumordnungsplan 1998) Ordnungsraum für Tourismus und Erholung (gemäß Landesraumordnungsplan 1998) Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen (gemäß Landesraumordnungsplan 1998)

Z Spalte 7: Einstufungen der zentralen Orte und Stadtrandkerne gemäß Verordnung zum zentralörtlichen System vom 16. Dezember 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein 1998 Seite 123). Festgelegte besondere Funktionen der Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung; die verwendeten Abkürzungen bedeuten: W G V

Planerische Wohnfunktion Planerische Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion Ergänzende, überörtliche Versorgungsfunktion

G Spalte 8: Textliche Hinweise und Ergänzungen (zum Beispiel besondere Entwicklungsvoraussetzungen, Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Infrastruktureinrichtungen, Bundeswehr- und Konversionsstandorte, anerkannte Erholungsund Kurorte)

69

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Bordesholm

Einwohner

Wohneinheiten

6726

7561

2891

3390

OR

Bissee

168

179

Brügge

816

932

58

61

OR

311

334

OR

Grevenkrug

218

293

Groß Buchwald

317

361

97

98

OR

118

120

Hoffeld

141

164

55

LR

61

LR

Loop

171

201

73

75

LR

Mühbrook

443

504

175

193

SUB

Negenharrie

315

350

117

119

LR

Reesdorf

109

144

44

53

OR OR

Schmalstede

216

243

79

85

Schönbek

176

173

68

73

LR

Sören

142

163

50

53

LR

2153

2651

956

1050

OR

Nahbereich insgesamt

12111

13919

5092

5765

Eckernförde, Stadt

21734

23138

10402

11331

Wattenbek

SUB

Unterzentrum amtsfreie Gemeinde; Sitz des Amtes Bordesholm-Land; Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule; Verwaltungsakademie z.T. baulicher Siedlungszusammenhang mit Wattenbek; Grundschule

südlich der L 49 potenzieller Entwicklungsbereich für Gewerbe zugunsten des Unterzentrums Bordesholm (als baulicher Siedlungszusammenhang)

baulicher Siedlungszusammenhang mit Bordesholm und Brügge; Grundschule

Mittelzentrum kreisangehörige Stadt; Sitz des Amtes Windeby; alle Arten der allgemeinbildenden Schulen, Berufsschule; Fachhochschulbereich Kiel; Kreiskrankenhaus; Bundeswehr; anerkanntes Seebad; Hafen als zentrale Anlage für Freizeit und Tourismus

Altenhof

271

285

107

112

LR

Barkelsby

1430

1593

535

582

SUB

Damp

1357

1623

1062

1111

LR / ORTE

V

Siedlungsschwerpunkt: Ortsteil Vogelsang-Grünholz; Sitz des Amtes Schwansen im Ortsteil Vogelsang-Grünholz; Sonderschule; Ostseeklinik Damp; Reha-Klinik; Ortsteil Ostseebad Damp: anerkanntes Ostseeheilbad; im Übrigen anerkannter Erholungsort

Fleckeby

1459

1641

630

715

LR

V

Sitz des Amtes Schlei; Grund- und Hauptschule; anerkannter Erholungsort

Gammelby

472

527

160

184

SUB

Goosefeld

575

749

210

232

SUB

Groß Wittensee

949

1012

443

464

LR

Güby

693

929

167

199

LR

Haby

350

552

151

183

LR

Holtsee

1063

1348

409

451

LR

Holzdorf

819

920

336

361

LR

Hummelfeld

236

277

94

102

LR

Klein Wittensee

176

204

54

56

LR

Kosel

1184

1341

571

613

LR

Loose

743

842

277

294

SUB

Osterby

808

963

311

346

SUB

Rieseby

1992

2502

804

953

LR

70

Grundschule

an der B 203 potenzieller Entwicklungsbereich für Wohnen und Gewerbe zugunsten des Mittelzentrums Eckernförde (als baulicher Siedlungszusammenhang) V

Sitz des Amtes Wittensee; Grundschule Neben der Ausrichtung auf das Mittelzentrum Eckernförde ist die Gemeinde auch auf die Stadt Schleswig ausgerichtet. Grundschule

Bundeswehr Grundschule V

Grund- und Hauptschule

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Einwohner

Wohneinheiten

Fortsetzung Nahbereich Eckernförde, Stadt Thumby Waabs Windeby

534

548

235

243

LR

1161

1363

599

641

LR / ORTE SUB

999

1100

382

406

39005

43457

17939

19579

1538

1913

683

720

OR

Achterwehr

805

839

327

369

OR

Bredenbek

1003

1198

376

463

LR

558

730

226

245

LR LR

Nahbereich insgesamt

Felde

Krummwisch Westensee

1420

1618

632

668

Nahbereich insgesamt

5324

6298

2244

2465

Gettorf

5383

5867

2275

2529

OR

975

1109

389

410

OR

Felm Lindau Neudorf-Bornstein Neuwittenbek Noer Osdorf

Kurzzeiterholung Grund- und Hauptschule; anerkannter Erholungsort

ländlicher Zentralort

Grund- und Hauptschule; Nah- und Kurzzeiterholung Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Felde; dem Nahbereich Felde ist nur das westliche Gemeindegebiet zugeordnet, östlicher Gemeindeteil (Schönwohld) siehe Nahbereich Kiel; Sitz des Amtes Achterwehr; Grundschule; Abfallbeseitigungsanlage (Deponie) im Ortsteil Schönwohld

V

Grundschule Grundschule

Unterzentrum amtsfreie Gemeinde; Sitz des Amtes Dänischer Wohld; Grund-, Haupt-, Sonderschule, Gymnasium mit Realschulteil; Tierpark Grundschule

1212

1328

431

454

LR

883

1005

326

348

OR

Grundschule

1143

1308

427

466

OR

Grundschule

772

817

297

327

OR

1837

2077

716

749

OR

Grund- und Hauptschule

Schinkel

862

1034

351

370

OR

Grundschule

Tüttendorf

895

1112

321

360

OR

13962

15657

5533

6013

3126

3159

1273

1379

LR

LR

Nahbereich insgesamt

Hanerau-Hademarschen

Beldorf

308

318

121

124

Bendorf

429

492

175

188

LR

Bornholt

182

239

69

79

LR

Gokels

519

610

233

256

LR

Haale

460

515

186

198

LR

Lütjenwestedt

565

629

209

224

LR

Oldenbüttel

259

283

102

104

LR

Seefeld

298

373

122

140

LR

Steenfeld

334

401

131

138

LR

91

80

26

28

LR LR

Tackesdorf Thaden Nahbereich insgesamt

283

288

101

109

6854

7387

2748

2967

ländlicher Zentralort

Sitz des Amtes Hanerau-Hademarschen; Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule; Fachschule für ländliche Hauswirtschaft

71

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Hohenwestedt

Einwohner

Wohneinheiten

4346

4840

2116

2275

LR

Beringstedt

676

771

270

290

LR

Brinjahe

145

149

55

58

LR

Embühren

230

214

87

94

LR

Grauel

193

241

86

88

LR

Heinkenborstel

152

167

64

69

LR

Jahrsdorf

216

223

85

91

LR

Luhnstedt

371

450

133

158

LR

Meezen

283

373

146

162

LR

Mörel

162

245

71

85

LR

Nienborstel

532

611

206

225

LR

Nindorf

523

628

212

239

LR

Osterstedt

524

680

214

243

LR

67

71

25

28

LR

427

426

151

161

LR

Rade b. Hohenwestedt Remmels Stafstedt

362

368

141

150

LR

Tappendorf

274

322

104

113

LR

Todenbüttel

915

1076

371

415

LR LR

Wapelfeld Nahbereich insgesamt

Hohn

202

340

97

117

10600

12195

4634

5061

1895

2226

739

862

LR

Bargstall

131

151

54

65

LR

Breiholz

1239

1512

438

502

LR

248

239

99

105

LR

1254

1681

475

584

LR

47

53

18

19

LR

Christiansholm Elsdorf-Westermühlen Friedrichsgraben Friedrichsholm Hamdorf Königshügel

371

450

136

155

LR

1173

1295

434

497

LR

136

155

52

58

LR

Lohe-Föhrden

610

671

163

186

LR

Prinzenmoor

161

181

60

66

LR LR

Sophienhamm Nahbereich insgesamt

312

359

116

128

7577

8973

2784

3227

Unterzentrum amtsfreie Gemeinde; Sitz des Amtes HohenwestedtLand; Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule

V

ländlicher Zentralort

Realschule mit Grund- und Hauptschulteil

Sitz des Amtes Hohner Harde; Grund- und Hauptschule; militärischer Flugplatz Hohn Grundschule Grundschule

V

Grund- und Hauptschule Bundeswehr

zugeordnet der Stadt Kappeln – Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums im Planungsraum V Brodersby

599

737

376

468

LR / ORTE

Dörphof

685

741

288

316

LR / ORTE

Karby

647

613

246

267

LR

Grundschule

Winnemark

525

545

191

217

LR

Heime Sundsacker, Erziehungsheim Karlsberg; Sonderschule

insgesamt

2456

2636

1101

1268

72

Ortsteil Schönhagen: anerkanntes Seebad; im Übrigen anerkannter Erholungsort

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

VR

Oberzentrum

Landeshauptstadt; Industrie- und Dienstleistungszentrum; Universität, Fachhochschule, alle Arten der allgemein- und berufsbildenden Schulen; Krankenhäuser aller Art; überregionaler Hafen, Großwerft; Regionalflughafen Holtenau; Müllheizkraftwerk; Bundeswehr, u.a. Marinestützpunkt

Kiel, Landeshauptstadt

Einwohner

237767

Wohneinheiten

233795

123502

128763

Kiel-Friedrichsort

Stadtrandkern I. Ordnung

Kiel-Mettenhof

Stadtrandkern I. Ordnung

Kiel-Elmschenhagen

Stadtrandkern II. Ordnung

Kiel-Suchsdorf

Stadtrandkern II. Ordnung

Boksee

404

468

146

179

OR

Brodersdorf

273

441

102

153

OR / ORTE

Heikendorf

7768

8001

3372

3812

OR

Laboe

4458

5056

2377

2711

OR / ORTE

Lutterbek

Stadtrandkern amtsfreie Gemeinde; I. Ordnung alle Arten der allgemeinbildenden Schulen; anerkanntes Seebad; Bundeswehr Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Laboe; amtsfreie Gemeinde; Grund- und Hauptschule; anerkanntes Seebad; Bundeswehr; Marine-Ehrenmal

305

390

119

142

OR / ORTE

Mönkeberg

3178

3196

1454

1481

VR

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Laboe; amtsfreie Gemeinde; Grundschule

Schönkirchen

5691

6414

2617

2894

OR

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Schönberg; amtsfreie Gemeinde; Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule

Stein

670

844

303

407

OR / ORTE

Seebad

Wendtorf

890

1176

751

813

OR / ORTE

anerkannter Erholungsort

Achterwehr

805

839

327

369

OR

9446

10148

3790

4261

VR

Blumenthal

601

705

267

290

OR

Böhnhusen

307

326

124

138

OR

2670

3348

1111

1295

OR

6653

7181

2699

3066

VR

Stadtrandkern Sitz des Amtes Flintbek; II. Ordnung Grund-, Haupt- und Realschule

12066

12259

5705

5941

VR

Stadtrandkern amtsfreie Gemeinde; II. Ordnung alle Arten der allgemeinbildenden Schulen; Bundeswehr

Altenholz

Dänischenhagen

Flintbek Kronshagen

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Felde; dem Nahbereich Kiel ist nur der östliche Gemeindeteil (Schönwohld) zugeordnet, westliches Gemeindegebiet siehe Nahbereich Felde; Sitz des Amtes Achterwehr; Grundschule; Abfallbeseitigungsanlage (Deponie) im Ortsteil Schönwohld Stadtrandkern amtsfreie Gemeinde; II. Ordnung alle Arten der allgemeinbildenden Schulen; Datenzentrale Schleswig-Holstein; Verwaltungsfachhochschule; Kompostierungsanlage

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Dänischenhagen; Sitz des Amtes Dänischenhagen; Grundschule

73

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Einwohner

Wohneinheiten

Fortsetzung Nahbereich Kiel, Landeshauptstadt 1328

1645

986

1231

4934

5085

501

622

OR

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Felde; Grundschule

454

485

OR

Grundschule

2172

2248

VR

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Bordesholm; Sitz des Amtes Molfsee; Grundschule; Freilichtmuseum

Melsdorf Mielkendorf Molfsee

Ottendorf

775

760

313

326

OR

Quarnbek

1548

1786

651

711

OR

Rodenbek

483

488

183

191

OR

Rumohr

647

755

275

295

OR

Schierensee

367

399

153

158

OR

Schönhorst

Grundschule

307

322

115

121

OR

Schwedeneck

2432

2955

1049

1183

OR

Grundschule; Bundeswehr; anerkannter Erholungsort

Strande

1573

1586

741

761

OR

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Strande; Grundschule; anerkanntes Seebad

OR

Techelsdorf Nahbereich insgesamt

Lütjenburg, Stadt

Behrensdorf (Ostsee) Blekendorf

165

160

62

64

308692

311759

155099

163880

5354

5696

2439

2697

LR

534

568

309

332

LR / ORTE

anerkannter Erholungsort

1584

1823

664

777

LR / ORTE

Grundschule; Lehr- und Versuchsgut für Viehhaltung im Ortsteil Futterkamp; Ortsteile Blekendorf, Sehlendorf, Sechendorf, Kaköhl und Futterkamp: anerkannter Erholungsort

Unterzentrum kreisangehörige Stadt; Sitz des Amtes Lütjenburg-Land; alle Arten der allgemeinbildenden Schulen; Bundeswehr; SOS-Kinderdorf; anerkannter Luftkurort

Dannau

434

619

209

234

LR

Grundschule

Giekau

994

1063

374

410

LR

Grundschule im Ortsteil Seekrug

Helmstorf

314

331

121

139

LR

Högsdorf

372

414

145

164

LR

Hohwacht (Ostsee)

766

902

765

861

LR / ORTE

Klamp

614

730

224

268

LR

Kletkamp

121

140

56

61

LR

1201

1482

520

636

LR

LR

Panker

Tröndel

Grundschule; anerkanntes Seeheilbad

Grundschule im Ortsteil Darry; Bundeswehr im Ortsteil Todendorf

353

393

131

161

Nahbereich insgesamt

12641

14161

5957

6740

Neumünster, Stadt

79771

80243

38169

40386

SUB

Bönebüttel

1436

1997

636

736

SUB

Ortsteil Husberg: baulicher Siedlungszusammenhang mit Neumünster; Grundschule im Ortsteil Bönebüttel

Großharrie

414

531

175

205

SUB

Grundschule

Tasdorf

368

396

135

144

SUB

74

Oberzentrum mit Teilfunktionen

kreisfreie Stadt; Industrie- und Dienstleistungszentrum; alle Arten der allgemein- und berufsbildenden Schulen, Fachhochschulbereich Kiel; Krankenhäuser; Verkehrslandeplatz; Tierpark; Abfallbeseitigungsanlage (Deponie); Bundeswehr

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Einwohner

Wohneinheiten

Fortsetzung Nahbereich Neumünster, Stadt Arpsdorf Aukrug

240

248

83

89

LR

3020

3752

1306

1437

LR

Ehndorf

433

544

169

214

SUB

Padenstedt

761

952

300

382

SUB

1715

2007

743

779

SUB

88158

90670

41716

44372

6525

6433

2949

3169

LR

Bargstedt

661

751

239

279

LR

Bokel

606

659

227

243

LR

Borgdorf-Seedorf

263

419

126

157

LR

Brammer

314

346

121

135

LR

Dätgen

425

552

169

199

LR

Wasbek

Nahbereich insgesamt

Nortorf, Stadt

Eisendorf

180

287

83

102

LR

Ellerdorf

373

530

150

192

LR

Emkendorf

V

Siedlungsschwerpunkt: Ortsteil Innien; Sitz des Amtes Aukrug; Grund- und Hauptschule; Segelflugplatz; Fachklinik Aukrug der LVA im Ortsteil Tönsheide; Bildungszentrum Tannenfelde; anerkannter Erholungsort Ortsteil Padenstedter Kamp: baulicher Siedlungszusammenhang mit Neumünster

G

Ortsteil Bullenbek: baulicher Siedlungszusammenhang mit Neumünster; G siehe Text-Ziffer 6.4.2; Grund- und Hauptschule

Unterzentrum kreisangehörige Stadt; Sitz des Amtes Nortorf-Land; Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule Grundschule Nah- und Kurzzeiterholung Gewerbestandort von regionaler Bedeutung

1363

1569

522

584

LR

Grundschule

Gnutz

958

1118

378

443

LR

Grundschule

Groß Vollstedt

703

951

284

375

LR

Grundschule

Krogaspe

406

440

151

170

SUB

1144

1277

566

624

LR

Langwedel

Grundschule; Nah- und Kurzzeiterholung

Oldenhütten

126

129

44

56

LR

Schülp b. Nortorf

677

781

236

279

LR

z.T. baulicher Siedlungszusammenhang mit Nortorf

Timmaspe

852

1067

313

389

LR

Grundschule

Warder

341

558

244

280

LR

Tierpark; Nah- und Kurzzeiterholung

15917

17867

6802

7676

2764

3320

1111

1250

Nahbereich insgesamt

Owschlag

LR

ländlicher Zentralort

Grund-, Haupt- und Realschule

Ahlefeld

165

170

63

71

LR

Ascheffel

725

988

286

344

LR

Sitz des Amtes Hütten; Grundschule; Nah- und Kurzzeiterholung

Bistensee

218

273

95

106

LR

anerkannter Erholungsort

Brekendorf

743

988

361

463

LR

Nah- und Kurzzeiterholung

Damendorf

355

427

142

167

LR LR

Hütten Nahbereich insgesamt

161

204

63

67

5131

6370

2121

2468

75

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

10353

13178

4616

4779

SUB

Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums

Kreisstadt; Kreisverwaltung; Sitz des Amtes Plön-Land; Behördenstandort; alle Arten der allgemeinbildenden Schulen, Berufsschule, Internat; Bundeswehr; Max-Planck-Institut für Limnologie; anerkannter Luftkurort

Ascheberg (Holstein)

2404

2825

979

1141

SUB

W/G

Grundschule; Ortskern Ascheberg und Ortsteil Schwiddeldei: anerkannter Erholungsort

Bösdorf

1248

1599

499

575

SUB

Ortsteil Sandkaten: baulicher Siedlungszusammenhang mit Plön; Nah- und Kurzzeiterholung; Schulungs-/Tagungsstätte ”Osterberg-Institut” im Ortsteil Niederkleveez

Dersau

735

912

347

394

SUB

Grundschule; anerkannter Luftkurort

Plön, Stadt

Einwohner

Wohneinheiten

Dörnick

238

273

103

114

SUB

Grebin

988

1046

392

420

SUB

Kalübbe

497

599

188

217

LR

Lebrade

532

627

212

249

SUB

Nehmten

234

274

139

168

LR

Rantzau

294

320

127

143

LR

Rathjensdorf

502

524

180

192

SUB

Wittmoldt

197

191

81

84

SUB

Nahbereich insgesamt

18222

22368

7863

8476

Preetz, Stadt

14997

15383

6743

7285

OR

Barmissen

183

207

76

89

OR

Bothkamp

267

314

108

125

LR

Dobersdorf

1096

1187

411

466

OR

Großbarkau

205

211

79

88

OR

Honigsee

337

449

139

169

OR

Kirchbarkau

720

727

288

312

OR

Klein Barkau

258

269

114

130

OR

Kühren Lehmkuhlen Löptin

517

692

220

272

LR

1230

1464

471

525

LR

243

304

85

112

LR

Nettelsee

354

386

148

178

LR

Pohnsdorf

400

453

146

165

OR

Nah- und Kurzzeiterholung; Mutter-Kind-Kurheim

Unterzentrum kreisangehörige Stadt; alle Arten der allgemeinbildenden Schulen, Berufsschule; Kreiskrankenhaus; Ortsteil Preetz-West: anerkannter Luftkurort, im übrigen anerkannter Erholungsort

Versuchsgut Schädtbek

Grundschule

Grundschule im Ortsteil Trent

Postfeld

412

453

153

178

OR

Rastorf

789

845

303

325

OR

zu 1/3 (Rosenfeld) dem Nahbereich Preetz zugeordnet, übrige Gemeindeteile siehe Nahbereich Selent; Abfallbeseitigungsanlage (Deponie)

1496

1536

615

642

OR

Sitz des Amtes Preetz-Land; baulicher Siedlungszusammenhang mit der Stadt Preetz

Schlesen

433

510

174

193

LR

Wahlstorf

469

539

173

205

LR OR

Schellhorn

Warnau Nahbereich insgesamt

76

303

358

116

139

23920

26287

10259

11598

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Einwohner

Wohneinheiten

Raisdorf

7171

7535

2925

3303

VR

Klausdorf

5317

6142

2399

2618

VR

Nahbereich insgesamt

12488

13677

5324

5921

Rendsburg, Stadt

30767

29560

14935

15614

SUB

Alt Duvenstedt

1426

1754

575

672

SUB

Borgstedt

1058

1263

454

498

SUB

Bovenau Büdelsdorf, Stadt

838

1029

332

384

LR

10114

10305

4779

5118

SUB

Bünsdorf

438

537

300

301

LR

Fockbek

5180

6179

2217

2422

SUB

Hamweddel

400

479

132

149

LR

Haßmoor

244

298

93

102

LR

Hörsten

57

124

23

26

LR

Holzbunge

297

355

123

131

LR

Jevenstedt

2731

3209

1048

1162

SUB

Neu Duvenstedt Nübbel Ostenfeld (Rendsburg) Osterrönfeld

122

135

61

61

LR

1287

1630

516

577

SUB

450

549

172

202

LR

3376

4456

1399

1745

272

243

91

92

SUB

Stadtrandkern amtsfreie Gemeinde; II. Ordnung Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule; Staatliche Internatsschule für Körperbehinderte; Norddeutsches Epilepsie-Zentrum Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Preetz; z.T. bauliche Siedlungszusammenhänge mit Kiel und Raisdorf; amtsfreie Gemeinde; Grundschule

Mittelzentrum Kreisstadt; Kreisverwaltung; Behördenstandort; alle Arten der allgemeinbildenden Schulen, Berufsschule; Hafen, Werft; Kreiskrankenhaus; Bundeswehr Grundschule; Bundeswehr; Abfallbeseitigungsanlage (Deponie) G

G siehe Text-Ziffer 6.4.4; Grundschule; Abfallwirtschaftszentrum

Stadtrandkern kreisangehörige Stadt; II. Ordnung Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule W/G

baulicher Siedlungszusammenhang mit Rendsburg; Sitz des Amtes Fockbek; Grund-, Haupt- und Realschule; Wasserwerk für den Raum Rendsburg

Verkehrslandeplatz Schachtholm Sitz des Amtes Jevenstedt; Grund- und Hauptschule Grundschule W/G

Sitz des Amtes Osterrönfeld; Grund- und Hauptschule; Fachschule für Landwirtschaft; Fachhochschulbereich Kiel; Zentrales Umspannwerk ”Audorf” der Preussen Elektra AG mit Spitzenlast-Gasturbinenkraftwerk; Erweiterung des Kreishafens; Ausstellungsgelände

LR

Rade b. Rendsburg Rickert Schacht-Audorf

912

979

323

355

SUB

4145

4237

1784

1881

SUB

Schülldorf

505

594

199

220

SUB

Schülp b. Rendsburg

833

1006

333

389

SUB

Sehestedt

620

825

279

321

LR

3800

5073

1790

2108

SUB

69872

74819

31958

34530

Westerrönfeld Nahbereich insgesamt

amtsfreie Gemeinde; Grund-, Haupt- und Realschule; Werft

W/G

amtsfreie Gemeinde; Grund- und Hauptschule

77

Zentraler Ort / Nahbereich

VZ 1987

am 31.12.99

am 31.12.94

am 31.12.99

Raumkategorie nach LROPl.

Einstufung / Gemeindefunktion

Textliche Ergänzungen und Hinweise

1

2

3

4

5

6

7

8

Schönberg (Holstein)

Einwohner

4734

Wohneinheiten

6273

2753

3378

OR / ORTE

OR / ORTE

Barsbek

499

620

206

243

Bendfeld

200

229

72

83

LR

Fahren

133

155

53

63

LR

Unterzentrum amtsfreie Gemeinde; Sitz des Amtes Probstei; Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule; Ortsteil Holm: anerkanntes Heilbad, Ortsteile Schönberger Strand und Kalifornien: anerkanntes Seebad, im Übrigen anerkannter Erho-lungsort

Fiefbergen

333

569

146

214

OR

Höhndorf

345

323

129

143

OR

Hohenfelde

722

995

488

549

LR

Köhn

616

776

283

318

LR

Krokau

297

400

124

151

OR / ORTE

Krummbek

309

318

129

142

LR

Passade

218

252

79

98

OR

Naherholung

Prasdorf

358

439

132

169

OR

z.T. baulicher Siedlungszusammenhang mit Probsteierhagen

1784

1859

707

775

OR

Siedlungsschwerpunkt auf der Siedlungsachse Kiel – Schönberg; gewerbliche Entwicklung in Abstimmung mit Gemeinde Prasdorf; Grund- und Hauptschule

Probsteierhagen

Schwartbuck

640

838

261

327

LR

Stakendorf

414

437

172

191

LR / ORTE

Stoltenberg

304

312

124

127

LR

Wisch

490

670

397

441

OR / ORTE

12396

15465

6255

7412

1186

1249

438

515

Nahbereich insgesamt

Selent

LR

z.T. baulicher Siedlungszusammenhang mit Schönberg; Grundschule (im Siedlungsgebiet Wisch)

Grundschule Ortsteil Stakendorfer Strand: anerkannter Erholungsort

ländlicher Zentralort

Sitz des Amtes Selent / Schlesen; Grund- und Hauptschule; Mutter-Kind-Kurheim

Fargau-Pratjau

636

800

269

321

LR

Landeskulturzentrum Salzau

Lammershagen

265

289

111

116

LR

DRK-Landes-Rettungsschule im Ortsteil Bellin

Martensrade

659

880

261

311

LR

Mucheln

505

600

212

234

LR

Rastorf

789

845

303

325

OR

Nahbereich insgesamt

4040

4663

1594

1822

Wankendorf

2365

2787

1052

1193

LR

Belau

371

315

185

196

LR

Rendswühren

679

745

269

289

LR

Ruhwinkel

847

1030

352

415

LR

Schillsdorf

796

908

325

375

LR

Sitz des Amtes Bokhorst; Grundschule

Stolpe

1045

1289

438

505

LR

Bereich westlich der Bundesautobahn 21: baulicher Siedlungszusammenhang mit Wankendorf; Grundschule; gewerbliche Entwicklung in Abstimmung mit Gemeinde Wankendorf

Nahbereich insgesamt

6103

7074

2621

2973

Zugeordnet der Gemeinde Schönwalde a.B. – ländlicher Zentralort im Planungsraum II Kirchnüchel

227

200

87

89

insgesamt

227

200

87

89

78

LR

zu 2/3 (Rastorfer Passau) dem Nahbereich Selent zugeordnet, übrige Gemeindeteile siehe Nahbereich Preetz; Abfallbeseitigungsanlage (Deponie)

ländlicher Zentralort

Sitz des Amtes Wankendorf; Grund- und Hauptschule Grundschule im Ortsteil Schipphorst

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