Tierschutz in der Landtagswahl Niedersachsen 2013

Tierschutz in der Landtagswahl Niedersachsen 2013 Verbandsklagerecht UNSERE FRAGE Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassung...
Author: Bernt Wolf
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Tierschutz in der Landtagswahl Niedersachsen 2013 Verbandsklagerecht

UNSERE FRAGE Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist. Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung auf Landesebene geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Niedersachsen einsetzen? Wenn ja, für welche Klageart(en) setzen Sie sich ein (Feststellungs-, Anfechtung-, Verpflichtungsklage)?

CDU Die CDU in Niedersachsen setzt bei der Stärkung des Tierschutzes nicht auf Konflikt, sondern Lösungen im Konsens. Die niedersächsischen Landwirte produzieren Nahrungsmittel von hoher Qualität und achten auf eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege der Tiere. Mit dem „Tierschutzplan Niedersachsen“ greifen wir Kritik an der Nutztierhaltung auf. Anhand von rund 40 Schwerpunktthemen für zwölf Tiergruppen soll sie unter Einbindung von Tierhaltern und Vertretern anderer gesellschaftlich relevanter Institutionen möglichst einvernehmlich ausgeräumt werden. Die Umsetzung des Tierschutzplanes erfolgt ergebnisoffen und unter Beachtung einer praxisorientierten Folgenabschätzung. Daher ist aus Sicht der CDU in Niedersachsen gegenwärtig eine Ausweitung des Verbandsklagerechtes auf Tierschutzorganisationen nicht notwendig. Grundsätzlich sind Verbandsklagerechte dem deutschen Recht wesensfremd und sollten daher nur zurückhaltend eingeführt werden. Sollte sich im weiteren Verlauf der Beratungen zum Tierschutzplan rechtspolitischer Handlungsbedarf entwickeln, so werden wir geeignete Weichenstellungen intensiv prüfen.

SPD Die Verhandlungen und Debatten auf Bundesebene hierzu sind noch nicht ganz abgeschlossen. Die SPD in Niedersachsen sieht ebenfalls einen grundsätzlichen Klärungsbedarf und wird sich des Themas in Regierungsverantwortung wohlwollend annehmen. Eine Stärkung des Tierschutzes ist in jedem Fall geboten und die SPD wird sich hierfür im Sinne des Artikels 20a Grundgesetz einsetzen.

FDP Wir haben in Niedersachsen das Instrument des „Tierschutzplans Niedersachsen“ eingerichtet, in dem wir Kritik an Nutztierhaltungen aufgegriffen haben und die Kritikpunkte im Dialog mit

Tierschutzorganisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen möglichst einvernehmlich lösen wollen. Daher ist ein Verbandsklagerecht aus Sicht der FDP Niedersachsen nicht notwendig.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Eine Verbandsklage ist immer dann sinnvoll und notwendig, wenn Verwaltungshandeln auf andere Weise keiner gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann, weil in der Regel keine Verletzung individueller Rechte von Menschen vorliegt. Dieses ist im Bereich des Naturschutzes, aber auch des Tierschutzes der Fall. Das in Niedersachsen seit Beginn der 1990er Jahre bestehende Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände hat sich bewährt. In ähnlicher Weise wollen wir es auch für Tierschutzverbände einführen. Unsere Landtagsfraktion hat daher bereits im Februar 2009 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (Landtagsdrucksache 16/906), der von der Mehrheit jedoch leider abgelehnt wurde. Darin ist ein Verbandsklagerecht vor allem als Verpflichtungsklage vorgesehen.

DIE LINKE Die Forderung nach einem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ist Bestandteil des Wahlprogramms der LINKEN zur Niedersächsischen Landtagswahl 2013. Wir werden uns mit aller Kraft für die Einführung eines Klagerechts für Tierschutz- und Tierrechtsverbände als Anwälte der Tiere einsetzen. DIE LINKE in Niedersachsen wird sich für die Möglichkeit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage einsetzen. Das Mittel der Feststellungsklage halten wir für nicht ausreichend und teilen darüber hinaus Ihre Einschätzung der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit.

PIRATENPARTEI Bisher haben die PIRATEN Niedersachsen keine Beschlüsse zu Fragen des Verbandsklagerechts von Tierschutzorganisationen gefasst. Allerding ist im Grundsatzprogramm des Landesverbands Berlin bereits am 22.10.2010 folgender Programmpunkt aufgenommen worden, der nach und nach sicher auch in das Bundesprogramm und weitere Landesprogramme einfließen wird:

"Verbandsklagerecht Die PIRATEN Berlin befürworten die Einführung eines Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher keine entsprechende Gesetzgebung existent. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Berlin im Bundesrat entsprechende Initiativen zur Gesetzgebung anregt bzw. Teile der Regelungen auf Landesebene verankert werden." Zu unserem kommenden Programmparteitag in Bochum ist folgender Antrag zur Aufnahme in das Bundesprogramm gestellt:

"Verbandsklagerecht Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent."

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER befürworten die Einführung einer Tierschutzverbandsklage (Verpflichtungsklage), da der Tierschutz sonst nur unzureichend eingehalten wird.

Tierschutz in der Schule

UNSERE FRAGE In den Lehrplänen der Schulen spielt das Thema Tierschutz kaum eine Rolle. Dabei erscheint es besonders wichtig, gerade Kinder und Jugendliche an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren heranzuführen. Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Arbeit besteht in der Verbesserung sozialer Kompetenzen, wodurch ein Beitrag zur Gewaltprävention geleistet wird. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierschutz in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert erhält? Falls ja: Durch welche konkreten Maßnahmen?

CDU Viele Menschen in unserem Land haben keinen Bezug mehr zur Landwirtschaft. Es fehlt ihnen z. B. die persönliche Erfahrung, wie Ackerbau und Viehzucht heute in Niedersachsen betrieben werden. Daher begrüßen wir Einrichtungen wie den Tag des Offenen Hofes oder bereits bestehende Kooperationen von Höfen und Schulen. Diese Kooperationen wollen wir weiter ausbauen und – insbesondere in städtischen Räumen – Möglichkeiten für ein kindgerechtes Erleben der Landwirtschaft schaffen. Die Entfremdung von der Natur ist ein bedrohliches Phänomen der Zeit. Umweltwissen will früh erlernt werden. Die CDU setzt sich dafür ein, Kindern in den Waldpädagogikzentren, in Kinderwäldern, in Wildgehegen und anderen Sondereinrichtungen den Wald und die Natur nahezubringen. Um einer übermäßigen Verdichtung des Unterrichts im Zuge des Abiturs nach 12 Jahren zu verhindern, wollen wir Lehrinhalte konsequent entfrachten. Im Rahmen dieser Überlegungen werden wir prüfen, wie über die bereits beschriebenen Maßnahmen hinaus der Tierschutz stärker im Schulunterricht verankert werden kann.

SPD Die SPD steht zu dem o. g. Staatsziel „Tierschutz“. Es ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema, das es gilt, stärker im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Unter einer SPD-geführten Landesregierung in Niedersachsen wird positiv überprüft werden, in welcher Form der Tierschutz in den bestehenden Lehrplänen besser integriert werden kann.

FDP Wir halten es für richtig, Tierschutzaspekte in den Lehrplan einzubauen und durch Kooperationen, beispielsweise mit den Landfrauen, den Kindern einen direkten Zugang zu landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Der Tierschutz ist zweifellos ein wichtiges Thema, das auch im Unterricht seinen entsprechenden Niederschlag finden sollte – z.B. im Rahmen von Projekten. Verantwortung für einen artgemäßen Umgang mit Tieren zu übernehmen, z.B. über das eigene Einkaufsverhalten als Verbraucherin oder Verbraucher muss unseres Erachtens Bestandteil der Vermittlung einer ethischen Grundbildung der Schülerinnen und Schüler sein.

DIE LINKE Bislang spielt der Tierschutz in den curricularen Vorgaben für die Schulfächer keine Rolle. DIE LINKE hält den Tierschutz allerdings für so wichtig, dass eine Sensibilisierung für den Tierschutz auch in der Schule erfolgen muss. Die Kerncurricula sollten daher entsprechend überarbeitet werden. Gemeinsam mit den FachexpertInnen muss dabei erörtert werden, ob eine Verankerung in den weltanschaulich-philosophischen Fächern (für das Verhältnis Mensch-Tier) und/oder im naturwissenschaftlichen Bereich (für die Auswirkungen von Tierversuchen/-misshandlungen) der richtige Ort ist.

PIRATENPARTEI Die PIRATEN Niedersachsen haben zum "Tierschutzunterricht in der Schule" bisher keine offizielle Position entwickelt. Allerdings fordern wir eine Offensive im Bereich der Verbraucherbildung, die auch die Verankerung von Verbraucherschutzthemen in den Schulen betrifft. Der Einfluss von Konsumentscheidungen und Kaufverhalten auf die Bedingungen bei der Tierhaltung werden in diesem Zusammenhang auch in der Schule behandelt werden.

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER befürworten die Verankerung des Tierschutzes in den Schullehrplänen. Noch wichtiger als der theoretische Umgang damit ist für uns aber der praktische Tierschutz und der Umgang mit Tieren überhaupt, den heute viele Kinder nicht mehr wie selbstverständlich zuhause oder in der Nachbarschaft lernen. Dazu sollte es entsprechende Praktika geben.

Tierversuche

UNSERE FRAGE Welche Position nimmt ihre Partei zu der Forderung ein, die im Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beteiligenden Ethikkommissionen künftig paritätisch mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zu besetzen?

CDU Ethikkommissionen leisten im Tierschutz einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich von wirtschaftlichen Interessen, Anwohnerinteressen und Bedenken aus Wissenschaft und Tierschutzorganisationen. Sofern eine paritätische Besetzung der Ethikkommissionen zu einem klar messbaren Zugewinn an Expertise führt, werden wir eine entsprechende Neuregelung sorgfältig prüfen. Hierbei muss jedoch sichergestellt sein, dass die entsendenden Tierschutzorganisationen sowie die entsandten Experten nach anerkannten Kriterien Prüfungen vornehmen. Eine Politisierung ethischer Abwägungen würde aus Sicht der CDU in Niedersachsen zu negativen Konsequenzen für Ansehen und Vertrauenswürdigkeit entsprechender Kommissionen sorgen und muss daher unbedingt vermieden werden.

SPD Eine SPD-geführte Landesregierung unterstützt das Anliegen der Tierschutzorganisationen auf „Augenhöhe“ mit anderen Vertretern in den Ethikkommissionen, die die Genehmigungsverfahren begleiten, vertreten zu sein. Grundsätzlich muss aus Sicht der SPD die Ethikkommission insgesamt in ihrem Mitspracherecht bei den jeweiligen Verfahren aufgewertet werden.

FDP Prinzipiell hat die FDP Niedersachsen kein Problem mit einer paritätischen Besetzung von Ethikkommissionen, wenn gewährleistet ist, dass die entsendeten Vertreter des Tierschutzes fachliche Kenntnisse besitzen und die Prüfungen nach anerkannten Kriterien vornehmen.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Der von der Grünen-Bundestagsfraktion in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf eines neuen Tierschutzgesetzes sieht die paritätische Besetzung der Ethikkommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und von Tierschutzorganisationen vor.

DIE LINKE Die Besetzung der Ethikkommissionen ist im Bundestierschutzgesetz geregelt. Die Landespolitik hat daher keine direkte Einflussmöglichkeit. Die bisher zu einem Drittel aus Vorschlagslisten von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen und zu zwei Dritteln mit fachkundigen Veterinären, Ärzten und Naturwissenschaftlern besetzten Ethikkommissionen sind aus unserer Sicht aber zwingend paritätisch zu besetzen, damit ein fairer Interessenausgleich sichergestellt ist. Darüber hinaus wollen wir alle Tierversuche, die nicht der Sicherung der menschlichen Gesundheit bspw. in der Bekämpfung gefährlicher Krankheiten dienen, verbieten. Wo Alternativen gegeben sind, müssen diese vorrangig angewendet werden.

PIRATENPARTEI Die PIRATEN haben bisher keine explizite Position zu dieser Frage entwickelt. Die Zusammensetzung der Ethikkommissionen hat sicherlich eine große Bedeutung - mindestens ebenso wichtig erscheint uns aber in diesem Zusammenhang die Forderung nach mehr Transparenz der Entscheidungsfindung. Die grundsätzliche Forderung der Piratenpartei zur Transparenz von Verwaltungs- und Behördenhandeln betrifft auch die Offenlegung aller Dokumente, die in Zusammenhang mit Tierversuchsvorhaben und den Sitzungen der Ethikkommissionen stehen. Das ermöglicht es jeder Bürgerin und jedem Bürger deren Entscheidungen nachzuvollziehen und ggf. auch öffentlich zu diskutieren. Wir sind uns sicher, dass allein schon die Pflicht aller Beteiligter, die Entscheidungen öffentlich vertreten zu müssen, zu Fortschritten im Tierschutz betreffend Tierversuche führen wird. Aus dem Niedersächsischen Wahlprogramm 2013:

Transparenz in Politik und Verwaltung Transparente Strukturen und der allgemeine Zugang zu Informationen sind zentrale Voraussetzungen für echte, politische Teilhabe. Nur wenn Bürger überblicken können, wie Behörden und politische Gremien arbeiten, können sie eine echte Wahl treffen. Wir, die PIRATEN Niedersachsen, setzen uns für mehr Transparenz und Öffentlichkeit in der Politik ein. Transparenz und Öffentlichkeit sind das beste Mittel gegen Korruption und Hinterzimmerpolitik. Wir wollen gesetzliche Schranken für die Einflussnahme von Lobbyvertretern auf die Politik. Informationen und Daten, die Sie als Bürgerinnen und Bürger durch Ihre Steuergelder mitfinanziert haben, sollen dem Gemeinwohl dienen. Darum sollen sie kostenfrei in freien Formaten und unter freien Lizenzen

(Creative-Commons-Lizenzen) zugänglich sein und jedermann zur Information aber auch zur Weiternutzung zur Verfügung stehen. Das gilt für Daten, die Behörden erheben oder erzeugen ebenso wie für Ergebnisse aus Forschung, Lehre und Wissenschaft, die mit öffentlichen Geldern mitfinanziert wurden. Transparenzrecht: Politik muss verständlich und nachvollziehbar sein. Wir wollen ein Transparenzgesetz schaffen, das die Veröffentlichungspflichten auf den verschiedenen staatlichen Ebenen regelt und dem Informationszugang eine rechtliche Basis gibt. Nahezu alle Informationen der öffentlichen Hand müssen in offenen Formaten verfügbar sein z.B. Daten, Gutachten, Subventionen, Verträge etc. Nachfolgendes Landesrecht, wie zum Beispiel das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz, muss entsprechend angepasst werden. Transparenz der Behörden: Das Staatsgefüge ist kein Selbstzweck -auch die Ämter, Behörden und Ministerien handeln in Ihrem Auftrag und mit Ihren Steuermitteln. Der Staat steht in der Pflicht, sein Handeln Ihnen als Bürger umfassend offen zu legen. Alle Informationen, die staatlichen Stellen vorliegen, Behördenentscheidungen betreffen oder die amtlich erhoben oder erzeugt werden, sollen uns allen uneingeschränkt zugänglich sein, soweit dem keine Bürgerrechte oder Datenschutzbestimmungen entgegen stehen. Entscheidungen transparent nachvollziehen: Um Ihnen als Bürger Teilhabe und Identifikation mit der Demokratie zu erlauben, fordern wir, die PIRATEN Niedersachsen: Alle Informationen, auf die die Volksvertreter bei ihren Entscheidungen zurückgreifen, müssen für jedermann lückenlos und unzensiert zur Verfügung stehen. Allerdings akzeptieren wir, dass im Einzelfall gewichtige Gründe, wie z.B. die Privatsphäre, dagegen sprechen. So können Sie die politischen Entscheidungen nachvollziehen und werden in die Lage versetzt, das politische Handeln der Volksvertreter zu bewerten und bei Wahlentscheidungen zu berücksichtigen. Diese Informationen sollten in allgemein verständlicher Form zeitnah öffentlich zugänglich sein.

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER unterstützen eine paritätische Besetzung der Ethikkommissionen in den Genehmigungsverfahren für Tierversuche.

Akkordlöhne in Schlachthöfen

UNSERE FRAGE Durch diverse Medienberichte und Stellungnahmen von Experten wurde in den letzten Jahren deutlich, dass es in Schlachthöfen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und anderen Tieren häufig zu Fehlbetäubungen kommt, die zu erheblichen Qualen führen. Zum Teil ist dies eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die

Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände in Zukunft zu verhindern?

CDU Wir wollen daher eine tariflich ausgehandelte Lohnuntergrenze und keinen politisch motivierten gesetzlichen Mindestlohn. Die Union hat sich auf ein Modell verständigt, das eine marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze ermöglicht. Wir wollen die beschlossene Lohnuntergrenze zügig umsetzen. Damit sollen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt verhindert werden. Arbeitnehmer, die Vollzeit arbeiten, müssen von ihrem Lohn sich und ihre Familie ernähren können. Unser Grundsatz ist: Jemand, der arbeitet, soll davon leben können und er muss mehr haben als jemand, der nicht arbeitet. Unser Modell sieht vor, dass eine Kommission der Tarifpartner eine Lohnuntergrenze für die Branchen festlegt, in denen keine Tarifbindung besteht. Dafür machen wir uns auf Bundesebene stark. Dies gilt auch für die Nahrungsmittelwirtschaft. Sofern ein klarer Zusammenhang zwischen unsachgemäßen Arbeitsbedingungen und der Lohnstruktur erkennbar ist und die Aufsichtsbehörden im Rahmen der geltenden Rechtsordnung über keine geeignete Handhabe verfügen, werden wir Alternativen zur gegenwärtigen Lohnstruktur sorgfältig prüfen.

SPD Die Agrar- und Ernährungswirtschaft wird nur dann gesellschaftliche Akzeptanz erzielen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher die Produktionsprozesse im Einklang mit den Zielen von gesunder Ernährung und verbindlichem Tier-, Klima-, Umwelt- und Naturschutz wissen. Hierzu ist ein umfassender Dialog zwischen allen Beteiligten nötig. Eine SPD-Landesregierung wird •

mit einem Masterplan „Tierschutz“ den notwendigen Veränderungs- und Umstellungsprozess in der Nutztierhaltung voranbringen,



die Überarbeitung der Tierschutz Nutztierverordnung, der Gülleverordnung und des Immissionsschutzgesetzes unterstützen,



den niedersächsischen Tierschutzplan überprüfen und wo nötig anpassen, um die notwendigen Umstellungsprozesse in der Nutztierhaltung konsequenter zu unterstützen.

Zur Arbeitswirklichkeit gehören oftmals auch entwürdigende Arbeitsverhältnisse. Lohndumping, Missbrauch von Leiharbeit, Akkordarbeit, befristete Beschäftigung, Angst um den Arbeitsplatz und die Sorge vor Altersarmut. Dies gilt auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen.

FDP Fehlbetäubungen sind grundsätzlich nicht möglich, da die Betäubungen mittlerweile automatisch und standardisiert erfolgen. Die Arbeiter sind an dem Betäubungsvorgang kaum noch beteiligt. Von daher ist Ihre Annahme bereits überholt.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Die Tatsache, dass in Schlachthöfen viele Tiere nicht ordnungsgemäß betäubt werden, ist ein unhaltbarer Zustand, weil damit erhebliche Leiden für die Tiere verbunden sind. Zweifellos ist die extreme Arbeitsbelastung, unter der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schlachtstätten stehen, eine wesentliche Ursache für dieses massenhafte Tierleid. Wir halten es daher für erforderlich, zumindest für Arbeiten am lebenden Tier den Akkord abzuschaffen.

DIE LINKE Niedersachsen steht für eine Fleischindustrie mit Niedriglöhnen in den Schlachthöfen. Akkordlohnmodelle, Leiharbeit und zweifelhafte Arbeitsbedingungen haben hier Konjunktur. Der aktuelle Fall um die Belegschaft der Leiharbeitsfirma Stabrey am Essener Schlachthof des Unternehmens Danish Crown führt das derzeit nochmals eindrücklich vor Augen. Der gesamte Industriezweig erlebt eine Wirtschaftswunderzeit auf Kosten der Beschäftigten und des Tierschutzes. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro, wie ihn DIE LINKE fordert, setzt den unhaltbaren Zuständen in den Schlachthöfen eine Grenze nach unten. Darüber hinaus ist es notwendig, über tarifvertragliche Regelungen differenzierte Entgeltgruppen und evtl. Zuschläge für besondere Belastungen etc. festzulegen. Zudem muss die Tierschlachtung grundsätzlich qualifiziert, sorgfältig und unter Einhaltung der Bestimmungen des Tierschutzes erfolgen und Maßnahmen der Qualitätssicherung müssen kontrolliert werden. Das scheint bei der Akkordarbeit nicht der Fall zu sein, daher setzten wir uns für ein Verbot der leistungsorientierten Entlohnung in Schlachthöfen ein.

PIRATENPARTEI Die Piratenpartei bekennt sich zu den Zielen des Grundgesetzes und deren praktischer Umsetzung. Das schließt eine Durchsetzung des Tierschutzes auf Grundlage bestehender Gesetze und die Fortentwicklung des Tierschutzrechts ausdrücklich mit ein. Wie Sie wissen, können Fragen des Arbeits- und Tarifrechts jedoch nicht auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes geregelt werden. Im Zusammenhang mit den Entlohnungsmodellen in Zusammenhang mit der Tierhaltung, dem Tiertransport und bei der Schlachtung sind die Forderungen der PIRATEN nach einem verbindlichen Mindeststundenlohn (10,30 €) im niedersächsischen Wahlprogramm eventuell geeignet, strukturell bedingte Tierschutzverletzungen zurückzudrängen.

FREIE WÄHLER Das Verbot eines Akkordlohnes nur in einer Branche ist sicherlich schwierig durchzusetzen. Deshalb plädieren die FREIEN WÄHLER dafür, dass durch geeignete technische Maßnahmen die beschriebenen Missstände ausgeschlossen werden – ob mit oder ohne Akkordlohn.

ELER-Programm

UNSERE FRAGE Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das ELER-Programm in Niedersachsen stärker genutzt wird, um tiergerechtere Haltungsverfahren zu fördern (beispielsweise die Weidehaltung von Kühen und die Schweinehaltung auf Stroh)?

CDU Die Mittelzuweisung für niedersächsische Programme in der EU-Förderperiode 2014–2020 wird erheblich geringer ausfallen als in der laufenden Förderperiode. Denn die Europäische Union wird insgesamt weniger Geld für die EU-Strukturförderung und für die Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stellen. Niedersachsen kann aber voraussichtlich immer noch mit Mitteln in der Größenordnung von 1 Mrd. Euro nur aus EFRE und ESF rechnen, dazu kommen weitere, derzeit noch nicht bezifferbare Mittel aus dem ELER-Fonds. Niedersachsen hat bislang mit Erfolg eine Förderung tiergerechter Haltungsformen durch das AFP (Agrarinvestitionsförderprogramm) betrieben, das im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik aus dem ELER-Fonds finanziert wird. Mit dem AFP werden Neu- und Umbauvorhaben von Tierhaltungsanlagen unterstützt, die dem Tierwohl und Tierschutz in besonderer Weise Rechnung tragen. Derartige Investitionsvorhaben werden im Bewertungsansatz, der der AFP-Förderung zugrunde gelegt wird, entsprechend hoch gewichtet. Diese wirkungsvolle Unterstützung der Umstellung auf tiergerechte Haltungsanlagen und Gebäude sollte auch zukünftig weiter geführt werden. Eine ausschließliche Beschränkung der AFP-Förderung auf tierschutzbezogene Investitionen wäre allerdings eine zu starke Verengung des Fördergedankens und wird von der CDU in Niedersachsen nicht gut geheißen.

SPD Niedersachsen wird auch in Zukunft eine leistungsfähige, multifunktionale Landwirtschaft benötigen, die die Arbeitsplätze und Einkommen sichert. Der ökologische Landbau muss stärker an Gewicht zunehmen und auf Augenhöhe mit der konventionellen Landwirtschaft kommen. Ziel ist es, in einem gestärkten Ökolandbau nach hohen Qualitätsstandards wettbewerbsfähige Erzeugnisse zu produzieren.

Verbraucherinnen und Verbraucher wollen zunehmend hochwertige, bezahlbare und auch regional erzeugte Lebensmittel. Der Marktanteil von regionalen und biologisch erzeugten Produkten muss durch gezielte Förderung gesteigert und die Agrarforschung stärker darauf ausgerichtet werden. Eine SPD-Landesregierung wird •

die Agrarförderung in der neuen EU-Förderperiode neu ausrichten und an die umwelt- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen anpassen.



durch einen Förderschwerpunkt regionale Vermarktungsstrategien sowie den Ökolandbau unterstützen und die Agrarforschung in dem Bereich des Ökolandbaus ausweiten.



mit einem Masterplan „Gesunde Ernährung“ der Agrar- und Ernährungswirtschaft neue Marktchancen eröffnen.



die stufenweise Qualitätssicherung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch Kontrolle im Produktionsprozess verbessern, die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verbessern und die Nachhaltigkeitswende in Forstwirtschaft und Fischerei vorantreiben.



sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Kommunen unter anderem durch eine Novellierung des § 35 Baugesetzbuch effektive Steuerungsmöglichkeiten etwa im Rahmen von Vorhaben der Intensivtierhaltung bekommen.

Das heißt, dass neben ELER auch alle anderen Fördermöglichkeiten der EU dazu genutzt werden müssen, um mehr Tiergerechtigkeit, Verbraucherschutz und umweltschonenden Bewirtschaftungsmethoden zu erzielen.

FDP Niedersachsen hat im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms tiergerechte Haltung in den vergangenen Jahren erfolgreich gefördert. Wir haben diese Haltungsform bewusst hoch gewichtet. Eine stärkere Nutzung des ELER-Programms dürfte aufgrund erheblich niedrigerer Fördersummen in der bevorstehenden Förderperiode schwierig werden.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Im derzeitigen, Ende 2013 auslaufenden Programm zur Förderung des ländlichen Raumes gibt Niedersachsen mit lediglich 22,9% den geringsten Anteil aller Bundesländer für die Förderung einer umweltund tiergerechten Landwirtschaft aus. Stattdessen ist der Anteil der ELER-Förderung, der zur angeblichen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit verwendet wird, mit über 50% der Gesamtfördersumme der höchste bundesweit. Damit wird die Infrastruktur für die Massentierhaltung subventioniert. In der kommenden Förderperiode von 2014 – 2020 wollen wir die Förderung der umwelt- und tiergerechten Landwirtschaft mindestens verdoppeln und sehen dabei u.a. eine Förderung der Weidehaltung von Milchkühen vor. Auch die Schweinehaltung auf Stroh wollen wir fördern.

DIE LINKE In der Verwendung der Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) haben die Länder einen großen Spielraum. In der Förderperiode 2007-2013 hat Niedersachsen jedoch weniger als ein Viertel der Fördersumme von rund 2,334 Mrd. Euro auf Agrarumweltmaßnahmen wie die Förderung tiergerechter Haltungsverfahren verwendet. Über die Hälfte der Mittel sind in Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit geflossen. DIE LINKE strebt an, dass die einzelbetriebliche Investitionsförderung über das ELER-Programm künftig nur noch in Verbindung mit besonders umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren möglich ist. Bei der Ausgestaltung der 2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) muss die Förderung von umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren insgesamt stärker gewichtet werden.

PIRATENPARTEI Für Niedersachsen fordert die Piratenpartei die Aufnahme des Verbraucherschutzes in die Landesverfassung und den Aufbau einer amtlichen online-Datenbank mit produktrelevanten Informationen zu Konsumgütern und Lebensmitteln. Dies schließt verpflichtende Angaben von Herstellern und Vermarktern zur Herkunft der Produkte und zu den Haltungsbedingungen bei Produkten tierischer Herkunft ausdrücklich mit ein. Wir sind überzeugt, dass informierte Verbraucherinnen und Verbraucher sich bei ihren Kaufentscheidungen auch und insbesondere an Fragen des Tierschutzes orientieren, wenn ihnen die entsprechenden Informationen vorliegen. Durch die gleichzeitig erhobenen Forderungen nach einer konsequenten Überwachung landwirtschaftlicher Tierhaltungen wird der Druck, Betriebe auf tierfreundliche Haltungsverfahren umzustellen stetig wachsen. Die Weiterentwicklung und Verbesserung der Tierhaltung in der Landwirtschaft ist jedoch mit Kosten für die Betriebe verbunden, die sich gegebenenfalls erst später durch eine einkömmlichere Vermarktung amortisieren werden. Paradoxerweise benachteiligt diese Tatsache bäuerliche Familien- und Kleinbetriebe und begünstigt die Modernisierung und Verbesserung der Tierhaltung in großen Einheiten. Wir werden intensiv prüfen, inwieweit bestehende europäische und nationale (Struktur-)Förderprogramme dazu beitragen können, dass aus dem Ringen um mehr Tierschutz nicht ein weiterer Impuls zur Verdrängung bäuerlicher Familienbetriebe erwächst.

Aus dem Niedersächsischen Wahlprogramm 2013 (gekürzt): Verbraucherschutz Für uns, die PIRATEN Niedersachsen, ist der Verbraucherschutz ein landespolitisches Kernanliegen. Unsere Ziele wie Transparenz, Datenschutz, Umwelt- und Energiepolitik, Tierschutz sowie unsere Lobbyismuskritik münden in unseren Ideen und Lösungsansätzen für einen modernen Verbraucherschutz. ... Verbraucherschutz in der Landesverfassung

Wir fordern, dass der Verbraucherschutz als eines der Staatsziele mit in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen wird. Dadurch sorgen wir dafür, dass der Verbraucherschutz bei der Gesetzgebung, aber auch vor Gericht seiner Bedeutung angemessen beachtet wird. ... Umfassende Online-Verbraucherinformation Damit Sie sich über die verschiedenen Produkte informieren können, wollen wir, dass möglichst bald eine amtliche, jedermann zugängliche Online-Datenbank aufgebaut wird. In dieser Datenbank sollen die Hersteller – zu Beginn freiwillig, nach einer Übergangszeit jedoch zwingend – beim Vertrieb eines Produktes alle Inhaltsstoffe, Herkünfte sowie die zugehörigen Produkt- und Produktionsinformationen – zum Beispiel auch zur Tierhaltung – umfassend und detailliert dokumentieren müssen. Dazu gehören auch Angaben zum Anteil gentechnisch veränderter Bestandteile im Produkt und deren Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung (zum Beispiel Gewürze oder Tierfutter). Die Datenbank soll es Ihnen als Verbraucher jederzeit erlauben, beim Einkauf im Ladengeschäft, im Internet oder bei Versandgeschäften ergänzende Informationen zu den Packungsaufdrucken online einzusehen. Parallel hierzu wollen wir die Verbraucherschutzbehörden mit Befugnissen ausstatten, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen, Fehldeklarationen zu ahnden, Produkte ggf. auf Kosten der Hersteller vom Markt zu nehmen oder einem Hersteller bei wiederholten Verstößen die Produktion oder Vermarktung problematischer Produkte zu untersagen. Ziel ist es, dass in absehbarer Zeit nur Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Getränke vermarktet werden, zu denen Sie als Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Für ein solches Projekt muss Niedersachsen mit den anderen Bundesländern zusammenarbeiten – im Bund und auf EU-Ebene. Das Vorhaben hat aber auch wirtschaftliche Perspektiven, weil sich auf Grundlage dieser Daten eine Reihe sinnvoller Dienstleistungen entwickeln werden (Ernährungsscouts, Produktführer und Ähnliches).n um mehr Tierschutz nicht ein weiterer Impuls zur Verdrängung bäuerlicher Familienbetriebe erwächst. ... Landwirtschaft und Tierhaltung Verbraucherschutz und Landwirtschaft gehen Hand in Hand. Die Bedingungen in der Landwirtschaft sind der Schlüssel für einen Schutz der Verbraucher im Bereich Lebensmittel und Konsumgüter aus landwirtschaftlicher Produktion. Verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft Wir unterstützen eine verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft, die den Bedürfnissen der Tiere gerecht wird, gesunde Produkte hervorbringt und zugleich den Landwirten ein faires Einkommen sichert. Gemeinsam mit vielen Wissenschaftlern, Landwirten und Tierschützern fordern wir Reformen bei der Nutztierhaltung und insbesondere bei der Massentierhaltung in Deutschland.

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER unterstützen einen entsprechenden Förderakzent im ELER-Programm der neuen Förderperiode. Eine ausschließliche Fokussierung auf die-Europa 2020-Ziele wird dem Tierschutz nicht gerecht.

Wildtiere im Zirkus

UNSERE FRAGE Im Jahr 2003 hat der Bundesrat das BMELV erstmals aufgefordert, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet. Auch nach einer zweiten Aufforderung (2011) hat sich diesbezüglich nichts bewegt, denn auch die angekündigte Novelle des Tierschutzgesetzes wird nicht zu einem Wildtierverbot führen (im Gegenteil dürfte sie ein Verbot sogar fast unmöglich machen). Wird sich Ihre Partei für ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus stark machen?

CDU Ein generelles Verbot von Wildtieren in Zoos sollte es nicht geben. Entscheidungen hierzu sollten nicht pauschal erfolgen, sondern auf der Grundlage wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse zur Möglichkeit einer artgerechten Haltung von Zirkustieren getroffen werden. Es ist zu begrüßen, dass die aktuelle Debatte um ein mögliches bundesweites Wildtierverbot im Zirkus durch ein hohes Maß an wissenschaftlicher Begleitung gekennzeichnet ist. Die CDU Niedersachsen befürwortet ein Verbot für solche Tierarten, für die eine artgerechte Haltung unter den Bedingungen eines Zirkusbetriebs nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere für Großtierarten, deren Bewegungsverhalten in Zirkusgehegen und -transportfahrzeugen möglicherweise nicht angemessen entsprochen werden kann, ist dies zu prüfen.

SPD Nach Auffassung der SPD ist es für bestimmte Tierarten nicht möglich, im Zirkus bzw. den Zirkusbetriebsabläufen geschuldet artgerecht gehalten zu werden. Daher unterstützt die SPD das Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Arten, da der Tierschutz als Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz aufgenommen worden ist und hier einen hohen Stellenwert hat. Bedauerlicherweise haben andere Instrumente, wie die Einführung eines Zirkusregisters noch keine ausreichende Wirkung entfaltet, um den Zielen des Tierschutzes gerecht zu werden.

FDP Die FDP Niedersachsen geht zunächst davon aus, dass jede Tierhaltung artgemäß sein muss. Dies gilt auch für die Zirkustiere. Daher stehen wir einem Wildtierverbot im Zirkus eher positiv gegenüber, da wir die artgerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus bezweifeln.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Im Zirkus können Wildtiere in aller Regel nicht annähernd ihr artgemäßes Verhalten ausleben und leiden erheblich. Es ist daher dringend geboten, die Haltung von Wildtieren im Zirkus gesetzlich zu verbieten. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat einen Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz vorgelegt, der dieses vorsieht.

DIE LINKE DIE LINKE lehnt Wildtiere in Zirkussen ab und befürwortet ein bundesweites Verbot. In Zirkussen sollten nur Tierarten zugelassen werden, die dort kontrolliert artgerecht gehalten werden können.

PIRATENPARTEI In Niedersachsen wurde noch keine eigene Position der PIRATEN zur Fragen der Wildtierhaltung oder exotischer Tiere in privater Hand, Zirkussen und Zoos entwickelt. Wir sind uns bewusst, dass sich gerade Fragen der Zirkustierhaltung nur in Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund lösen lassen.

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER unterstützen ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen. Das Halten von wild lebenden Tierarten in Zirkussen ist mit einer artgerechten Haltung nicht zu verbinden.

Veterinärbehörden

UNSERE FRAGE Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre

von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten. a.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere TierschutzKontrollen durchführen können?

b.

Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen fachkundige Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird?

c.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass fachkundige Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können?

CDU a.

b.

c.

Die CDU-geführte Landesregierung hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) gestärkt und begleitende Maßnahmen zur Verbraucherinformation deutlich ausgebaut. In den vergangenen Jahren haben einige Fälle von unsachgemäßem Vorgehen in der Tierhaltung zur Verunsicherung der Verbraucher geführt. Dem Laves ist es mit seiner hervorragenden Infrastruktur jedoch effizient und schnell gelungen, Unsicherheiten zu reduzieren und notwendige Korrekturen zeitnah vorzunehmen. Sofern sich in Zukunft ein höherer Personalbedarf ergeben sollte, werden wir die notwendigen Weichenstellungen vornehmen. Die Bekämpfung von Missständen in der Tierhaltung ist eine wichtige Herausforderung zur Sicherung des Vertrauens aller Verbraucher in die hohe Qualität niedersächsischer Agrarprodukte. Daher setzen wir uns für geeignete Maßnahmen ein, um das bereits hohe Niveau an Vertrauen weiter zu stärken und Befürchtungen von Tierschutzorganisationen zu entkräften. Im Vordergrund stehen hier die veterinärrechtlichen Kontrollen der Landkreise und kreisfreien Städte – ergänzt durch den Tierschutzdienst des LAVES. Ehrenamtliche Helfer können insbesondere bei der Früherkennung von Missständen im Einzelfall einen nützlichen Beitrag leisten. Es muss jedoch verhindert werden, dass durch unsachgemäßes Vorgehen die Rechte der Tierhalter unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Daher bewertet die CDU in Niedersachsen den Vorschlag der Albert Schweitzer Stiftung zurückhaltend. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Dritte ist bewusst an hohe Prüfungshürden gekoppelt. Aus Sicht der CDU in Niedersachsen ist es fraglich, ob eine Beleihung fachkundiger Tierschutzinspektoren geeignet ist, um den Interessen des Tierschutzes in der Tierhaltung gerecht zu werden. Daher steht die CDU in Niedersachsen dieser Forderung kritisch gegenüber.

SPD Die Agrar- und Ernährungswirtschaft wurde in den letzten Jahren in regelmäßigen Abständen von Lebensmittelskandalen erschüttert. Die öffentliche Debatte über Tierhaltung und Kontrollsysteme ist aufgrund der Publikationen von Tierschutzorganisationen sehr präsent. Die bestehenden Strukturen

diesbezüglich gehören auf den Prüfstand. Eine SPD-Landesregierung wird außerdem das Landesamt für Verbraucherschutz in seinen Komponenten optimieren.

FDP a.

b.

c.

Die veterinärrechtlichen Kontrollen liegen im Aufgabenbereich der Landkreise und kreisfreien Städte. Die niedersächsische Landesregierung hat durch eine Stärkung des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, welches hervorragende Arbeit leistet, in den vergangenen Jahren einiges getan, die Landkreisebene bei ihrer Arbeit zu unterstützen, so dass wir weitere Maßnahmen momentan nicht als notwendig ansehen. Die FDP Niedersachsen lehnt diesen Einsatz Ehrenamtlicher kategorisch ab. Lediglich bei ausdrücklicher Genehmigung der betroffenen Betriebe sollte Ehrenamtlichen der Zutritt gewährt werden. Die Kontrollen sollten unserer Meinung nach weiterhin durch die veterinärrechtlichen Kontrollen der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen, die zudem vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unterstützt werden. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an Dritte ist bewusst an hohe Hürden gebunden Die FDP Niedersachsen bezweifelt den Nutzen einer Beleihung fachkundiger Tierschutzinspektoren. Wir glauben nicht, dass eine erkennbare Verbesserung der Situation dadurch eintritt. Daher stehen wir dieser Forderung kritisch gegenüber.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN a.

b.

Die eklatanten Missstände im System der Massentierhaltung von der Haltung der Tiere in Mastanlagen, über den Transport, bis hin zur Schlachtung sind ein eindeutiges Indiz dafür, dass behördliche Kontrollen nicht ausreichen. Deshalb müssen die Kontrollen verbessert werden. und c. Die Kontrolle der Einhaltung des geltenden Tierschutzrechts muss Aufgabe der zuständigen Behörden bleiben, die in die Lage versetzt werden müssen, diese auch tatsächlich wahrzunehmen. Behördliche Kontrollaufgaben und –befugnisse auf Privatpersonen zu übertragen, beurteilen wir grundsätzlich kritisch.

DIE LINKE a.

b. c.

DIE LINKE fordert eine erhöhte Einstellung von Amtsveterinären, damit ein Mehr an gründlichen Tierschutzkontrollen gewährleistet werden kann. Zudem müssen Fortbildungsmöglichkeiten ausgebaut werden und Amtsveterinäre sollten häufiger als bisher in wechselnden Bezirken eingesetzt werden, damit eine sorgfältige Kontrolle sichergestellt werden kann. DIE LINKE fordert, dass Tierschutzverbände das Recht erhalten müssen, Tierhaltungen zu besuchen und Missstände an die zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Hoheitliche Befugnisse müssen in der Hand staatlicher Ämter bleiben.

PIRATENPARTEI a.

b.

Die niedersächsischen Piraten wollen dem Verbraucherschutz mehr Rechte geben. Dazu gehört auch eine stärkere Kontrolle von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Betrieben (s.o.). Der Verbraucherschutz wird von den PIRATEN als Eckpfeiler staatlicher Aufgaben verstanden - das beinhaltet die ausreichende finanzielle Ausstattung entsprechender Überwachungsbehörden. und c. Die Durchsetzung des Tierschutzes ist eine hoheitliche Aufgabe, die, gestützt auf das Grundgesetz und die Staatszielbestimmungen, auch zur Einschränkung von Grundrechten auf Seiten der Tierhalter führt. Im Grundsatz sind derartige Aufgaben darum der staatlichen Exekutive vorbehalten. Eine Einbeziehung von nicht-amtlichen Personen beim Vollzug des Tierschutzgesetzes bedarf einer entsprechenden Regelung im Tierschutzgesetz (Grundrechtsbezug vor allem in Bezug auf die Einschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) sowie in Bezug auf die Datenschutzrechte der Betreffenden). Wir werden Fragen der Einbeziehung von NGOs in den Tierschutzvollzug gegebenenfalls auch im Lichte der Erfahrungen in anderen Ländern in Abwägung gegenüber einer effizienteren Tierschutzkontrolle eingehend prüfen.

FREIE WÄHLER Zu a) Die FREIEN WÄHLER befürworten mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen Zu b) und c) Tierschutz darf nicht in den privaten oder Vereinsbereich abgeschoben werden. Die FREINE WÄHLER setzen hier auf eine Verbesserung der staatlichen Strukturen, damit den Forderungen des Tierschutzes entsprochen werden kann.

Fleischkonsum

UNSERE FRAGE Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Außerdem ist die Erzeugung von Fleisch laut Welternährungsorganisation (FAO) sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, den Fleischkonsum über Aufklärung und andere freiwillige Maßnahmen zu reduzieren?

CDU Ernährungsbildung als wesentlicher Bestandteil einer umfassenden Gesundheitsbildung muss in den Schulen einen angemessenen Platz finden. Dafür sorgen wir durch Unterrichtsangebote im Bereich

Ernährung und Hauswirtschaft. Einen besonderen Stellenwert hat für uns die Versorgung unserer Kinder mit gesunden Getränken und Speisen und einem warmen Mittagessen insbesondere an den Ganztagsschulen. Um das Bewusstsein der Kinder für eine gesunde Ernährung zu schärfen, begrüßen wir alle Projekte, die dies unterstützen. Das kann z. B. der Ernährungsführerschein, der mithilfe der Landfrauenverbände in Grundschulen erworben werden kann, oder das Aufstellen von kostenlosen Wasserspendern sein. Um Kinder außerdem bereits in jungen Jahren an gesunde Ernährung heranzuführen, ermöglichen viele Grundschulen den dritten Jahrgängen – teilweise mithilfe der Landfrauenverbände –, den sogenannten Ernährungsführerschein zu erwerben. Kritisch bewertet die CDU jedoch Maßnahmen, die den Fleischkonsum verteuern bzw. den Zugang zu qualitativ hochwertigen Fleischprodukten einschränken.

SPD Die Verbraucherpolitik in Niedersachsen muss neu ausgerichtet werden und mehr Gewicht bekommen. Globalisierung und technischer Fortschritt haben die Konsummöglichkeiten stark verändert. Gleichzeitig steigt der Bedarf der Verbraucherinnen und Verbraucher an Beratung, Bildung und Schutz, um sich in der Vielfalt – gerade auch im Lebensmittelbereich - zurechtzufinden. Viele fühlen sich mit der Angebots- und Billigpreispolitik überfordert. Sie fragen sich, ob sie den angebotenen Lebensmitteln vertrauen können oder ob es gesundheitsbelastende Defizite gibt. Hinzu kommt im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten eine deutliche Zunahme des Fleischkonsums bei sinkendem Preisniveau. Eine neue verbraucherpolitische Strategie für Niedersachsen soll dazu beitragen, den Verbraucherinnen und Verbraucher gezielte Informationen zukommen zu lassen, damit sie selbst entscheiden und abschätzen können, was mit ihrer Kaufentscheidung alles in Verbindung steht. Der Fleischkonsum kann hierbei einen Schwerpunkt einnehmen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nimmt dabei eine wichtige Aufgabe wahr und muss künftig wieder besser unterstützt werden.

FDP Ernährungsbildung ist bereits heute ein wichtiger Bestandteil im niedersächsischen Bildungssystem. Themenbereiche, die direkt oder indirekt mit der Ernährung des Menschen verbunden sind, ziehen sich durch die Curricula aller Jahrgangsstufen und Schularten. Und auch in §2 des niedersächsischen Schulgesetzes ist dieser Bildungsauftrag verankert. Darüber hinaus unterstützen wir gerne private Initiativen und Initiativen von Verbänden, beispielsweise sei da der Ernährungsführerschein der Landfrauen oder die Unterstützung nachhaltiger Schülerfirmen genannt.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Der viel zu hohe Fleischkonsum ist nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein ökologisches Problem. Um gleichzeitig auf nachhaltige Weise Nahrungsmittel und Energie für eine wachsende Weltbevölkerung zu produzieren, steht nicht ausreichend Fläche zur Verfügung. Wir treten daher neben der Aufklärung der Bevölkerung dafür ein, etwa an Schulen und anderen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, wöchentlich mindestens einen vegetarischen Tag einzuführen, an dem ausschließlich fleischlose Mahlzeiten angeboten werden. Bei Parteitagen und anderen Parteiveranstaltungen von Bündnis 90/ Die Grünen in

Niedersachsen werden aufgrund eines entsprechenden Parteitagsbeschlusses ausschließlich fleischlose Gerichte angeboten.

DIE LINKE Der Fleischkonsum in Niedersachsen und Gesamt-Deutschland ist zu hoch. Gesundheitsaspekte, Klimaschutzziele und entwicklungspolitische Gründe machen eine Reduktion des Fleischkonsums zwingend notwendig. DIE LINKE wird die gesellschaftliche Auseinandersetzung über eine bewusste Ernährungsweise mit geeigneten Maßnahmen fördern. Zudem fordern wir die Einführung eines Schulobstprogramms, um das Bewusstsein für gesunde Ernährung schon früh in den Köpfen der Kinder und Jugendlichen zu verankern.

PIRATENPARTEI Wir fordern eine Offensive im Bereich der Verbraucherbildung, die auch die Fragen des Fleischkonsums und seiner Begleiteffekte (z. B. Umweltfolgen, Ressourcenverbrauch) kritisch beleuchten wird.

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER befürworten eine Senkung des quantitativen Fleischkonsums. Gleichzeitig unterstützen wir Aufklärungskampagnen, die dieses Ziel unterstützen.

Jagd UNSERE FRAGE Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind. a.

Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten?

b.

Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen?

c.

Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Zudem besteht ein Verletzungsrisiko für Haustiere und Menschen. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung der Fallenjagd?

CDU Die Jagd trägt zum Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt bei und unterstützt ein gesundes Umfeld für Pflanzen und freilebende Tiere. Die Jäger übernehmen besondere Verantwortung für die Gesellschaft sowohl im Naturschutz, zum Erhalt einer breiten Artenpalette und für die Sicherung von waldverträglichen Wildbeständen als auch bei der Bergung toten Wildes und der Regulierung von Wildschäden. Daher erscheint der CDU die Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot von Treib- und Drückjagden nicht zielführend. Ganz im Gegenteil: Treib- und Drückjagden haben sich als besonders effektive Formen der Jagd auf Schalenwild bewährt. Zur Regulierung von Schalenwildbeständen und für deren Reduzierung, die aus Gründen des Waldschutzes notwendig sein kann, sind diese Formen der Jagdausübung absolut unverzichtbar. Um die immer wieder hohen Wildschäden durch Schwarzwild in Ackerkulturen und durch andere Schalenwildarten im Wald zu begrenzen, müssen Drückjagden in Zukunft noch effektiver und besser abgestimmt (Revier übergreifend) durchgeführt werden. Wir plädieren dafür, gemeinsam mit Waldbesitzern, Grundeigentümern (Eigenjagdbesitzern und Jagdgenossenschaften) und Jägern ein Leitbild zur Jagd zum Schutz des Waldes zu erarbeiten. Die CDU in Niedersachsen ist nicht davon überzeugt, dass ein Verbot der Fallenjagd geeignet ist, um zum Erhalt einer breiten Artenpalette und für die Sicherung von waldverträglichen Wildbeständen einen positiven Beitrag zu leisten. Insbesondere in Vogelschutzgebieten ist zur Sicherung der Bestände von Bodenbrütern eine intensive Bejagung der Prädatoren, auch mit der Fallenjagd, aus Gründen des Artenschutzes unerlässlich. Daher steht die CDU der Forderung nach dem Verbot der Fallenjagd kritisch gegenüber.

SPD Das bestehende Jagdrecht in Niedersachsen erlaubt alle die von Ihnen genannten Jagdmethoden. Missbräuchliche Anwendungen zur Tötung von Haushunden und Hauskatzen sind offenbar nur in bedauerlichen Einzelfällen bekannt. So wird von dieser Regelung durch die Jagdausübungsberechtigten nur in Notfällen Gebrauch gemacht, z. B. im Falle des Wilderns durch freilaufende Hunde. In diesem Fall kommt dann der Tierschutz für potenziell zu schädigende Wildtiere, etwa eine Ricke zum Tragen, da der „Räuber“ getötet wird. Treib- und Drückjagden finden Anwendung zur gezielten und zeitlich eng begrenzten Regulierung der Wildbestände, was wiederum ungewollte Schäden in Feld und Flur abwenden kann. Die Fallenjagd ist in der Tat eine kritisch und grundsätzlich diskutierte Jagdmethode, die in den letzten Jahren schon stark verändert wurde (z. B. Verbot der Teller- und Tritteisen). Der Einsatz verbliebener Methoden (z. B. „Schwanenhals“) ist nur in für die Öffentlichkeit unzugänglichen „Jagdbunker“ erlaubt, sodass eine Gefahr für den Menschen eigentlich nicht gegeben ist. Dennoch wird eine SPD-geführte Landesregierung das Jagdrecht in Bezug auf die von ihnen angebrachten Aspekte überprüfen und ggf. anpassen.

FDP a.

b.

c.

Nach unserer Einschätzung sind die Erlegungen streunender Haustiere absolute Einzelfälle, die so selten sind, dass wir keine Notwendigkeit für eine Neuregelung sehen. Ferner kann es in Ausnahmefällen sogar notwendig sein, diese Tiere zu erlegen, beispielsweise wenn es darum geht, gefährdete Wildtierarten zu schützen. Die Jäger leisten hervorragende Arbeit im Natur- und Tierschutz. So gehören zu ihren Aufgaben der Erhalt einer breiten Artenpalette und die Sicherung von waldverträglichen Wildbeständen sowie die Bergung toten Wildes und der Regulierung von Wildschäden. Daher erscheint der FDP die Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot von Treib- und Drückjagden nicht zielführend. Treib- und Drückjagden haben sich unserer Meinung nach als besonders effektive Formen der Jagd auf Schalenwild bewährt. Zur Regulierung von Schalenwildbeständen und für deren Reduzierung, die aus Gründen des Waldschutzes notwendig sein kann, sind diese Formen der Jagdausübung absolut unverzichtbar. Die FDP Niedersachsen hält ein Verbot der Fallenjagd für nicht notwendig. Wir sehen die Fallenjagd im Gegenteil als geeignetes Mittel an, Bodenbrüter bei ihren Brutbemühungen zu unterstützen. Auch beim Schutz von Kleinsäugern ist die Fallenjagd behilflich. Daher ist eine sachgemäße Fallenjagd tierschutzgerecht und dem Artenschutz zuträglich.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Wir unterstützen sowohl Ihre Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot des Abschusses von Hunden und Hauskatzen, wie auch Ihre Forderung Treib- und Drückjagden und das Jagen mit Fallen zu verbieten.

DIE LINKE DIE LINKE kann sich ein generelles Verbot des Tötens von wildernden Hunden und Katzen derzeit nicht vorstellen. Einen Freibrief zum Abschuss von Haustieren durch Jäger lehnen wir allerdings ab. Eingefangene oder in Fallen geratene Hunde und Katzen sollten nur dann getötet werden, wenn es bei verletzten Tieren zur Leidensbegrenzung erforderlich ist oder dem Gesundheitsschutz dient. Ansonsten sollten diese Tiere wie Fundtiere behandelt werden. Die Bejagung in seinen verschiedenen Formen ist angesichts der Zahlen des aktuellen Jagdberichts unter Einhaltung der geforderten hohen Sicherheitsstandards gerade beim Schalenwild notwendig. Wir fordern daher nicht, die Treib- und Drückjagden generell zu verbieten, sondern wollen die Verwechselungsgefahr vermindern und die Jagd tierschutzgerechter und umweltverträglicher gestalten. Wir wollen Jäger dazu verpflichten, Tiere waidgerecht zu fangen, um andauernde Qualen der Tiere zu vermeiden. Die moderne Fallenjagd kann das ohne weiteres sicherstellen. Qualfallen sind zu verbieten. Darüber hinaus sollten Jagdgesetze immer wieder auf den Prüfstand gebracht werden, um festzustellen, inwieweit das geltende Gesetz den modernen Anforderungen noch gerecht wird. DIE LINKE wird das Landesjagdgesetz daher auch in der nächsten Legislatur auf den Prüfstand stellen.

PIRATENPARTEI Zum Jagdrecht gibt es in der Piratenpartei noch keine Position. Diese Themen werden aber in unseren Bundesarbeitsgemeinschaften Jagd, Tierschutz und Tierrecht ausgiebig diskutiert.

FREIE WÄHLER Zu a) Die FREIEN WÄHLER sprechen sich gegen ein generelles Verbot aus. Zu prüfen ist allerdings, ob der Schutzradius für Haustiere erweitert wird (Entfernung von bebautem Gebiet). Zu b) Treibjagden führen nur in Ausnahmefällen zu den beschriebenen Gefahren, sind andererseits zur effektiven Regulierung häufig unverzichtbar. Ein generelles Verbot halten wir für nicht zielführend. Zu c) Die FREIEN WÄHLER sprechen sich für eine Einschränkung der Fallenjagd auf die zur Regulierung unverzichtbaren Fälle aus. Die Fallenjagd muss so ausgeführt werden, dass die Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten werden. Ein generelles Verbot unterstützen wir nicht.

Pelztierhaltung

UNSERE FRAGE Wir sehen in der Pelztierhaltung einen Verstoß gegen die §§ 2 und 2a Tierschutzgesetz sowie gegen das gesetzliche Tierquälereiverbot in § 17 Tierschutzgesetz. Würde sich Ihre Fraktion als Teil der Landesregierung dafür einsetzen, dass über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht wird, die ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland zum Ziel hat?

CDU Aus Sicht der CDU in Niedersachsen ist ein Verbot der Pelztierhaltung sowie des Verkaufs ein Pelzen rechtlich kaum durchsetzbar. Sofern höhere Auflagen zur Stärkung des Tierschutzes erwogen werden, ist ein internationales, zumindest jedoch europaweit einheitliches Vorgehen notwendig. Daher sieht die CDU in Niedersachsen gegenwärtig keine Perspektive für ein zeitnahes Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland.

SPD Die SPD vertritt die Auffassung, dass kein vernünftiger Grund besteht, um Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Dies ist unvereinbar mit dem Staatsziel gemäß Artikel 20 Grundgesetz.

In der heutigen Zeit ist es nicht erforderlich aus Gründen der Befriedigung von Grundbedürfnissen des Menschen Tiere daher zu töten, da es ausreichend Alternativen (z. B. „Kunstpelz“) gibt. Die SPD wird daher auf Bundesebene die Aktivitäten gegen dieses Vorgehen unterstützen.

FDP Die FDP Niedersachsen bezweifelt, dass ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland rechtlich durchsetzbar ist. Das gleiche gilt auch für ein Verkaufsverbot von Tierpelzen auf öffentlichem Grund. Daher sehen wir eine solche Initiative zum momentanen Zeitpunkt als nicht zielführend an. Allerdings begrüßen wir ausdrücklich die Tatsache, dass die Auflagen für die Haltung von Pelztieren zum Wohle der Tiere verschärft wurden. Ein Verbot der Pelztierhaltung ist in unseren Augen nur im gesamteuropäischen Kontext sinnvoll.

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Wir setzen uns auf Bundes und Landesebene eindeutig dafür ein, die Pelztierhaltung gesetzlich zu verbieten.

DIE LINKE DIE LINKE lehnt die Haltung von Pelztieren ab. Die Nachfrage nach vermeintlich modischen Mänteln und Accessoires rechtfertigt nicht das mit der Pelztierhaltung verbundene Leid der Tiere. In diesem Punkt teilen wir Ihre Auffassung voll und ganz und werden uns auf Bundes- und Landesebene für ein generelles Verbot der Pelztierhaltung einsetzen.

PIRATENPARTEI Zur Frage der Pelztierhaltung im speziellen hat die niedersächsische Piratenpartei noch keine Position festgelegt. Die PIRATEN stehen jedoch für eine konsequente Weiterentwicklung des Tierschutzrechts und eine Stärkung der Tierschutzvollzugs. Das Verbot bestimmter Haltungspraktiken - nicht nur bei der Pelztierhaltung - und die Festschreibung tier-, verhaltens- und artgerechter Haltungsbedingungen dürfte faktisch zu einem Verschwinden der konventionellen Pelztierhaltung in Käfigen führen.

FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER teilen hier die in der Frage dargelegte Auffassung und unterstützen entsprechende Initiativen zum Verbot der Pelztierhaltung.