Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Postanschrift: 10704 Berlin
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Aktenzeichen
Berlin-Wilmersdorf, im Dezember 2015
113. Rundschreiben an alle Versicherungsämter - nachrichtlich auch an alle Krankenkassen -
1
Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnt
Ab 2016 beginnt die Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Für die Jahrgänge 1953 bis 1964 wird die Altersgrenze stufenweise um 2 Monate pro Geburtsjahrgang von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben (§§ 38, 236b SGB VI). Hierzu gibt es keine Vertrauensschutzregelungen. Wer 1953 geboren ist, kann mit 63 Jahren und 2 Monaten in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen, der Jahrgang 1954 mit 63 Jahren und 4 Monaten und so weiter. Wer 1964 oder später geboren ist, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren erhalten. Für diejenigen, die schon mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, gibt es zum Beispiel die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen. Sozialleistungsbezieher sollten sich allerdings beim zuständigen Sozialleistungsträger darüber informieren, welche Auswirkungen die jeweilige Altersrente auf eine bereits laufend gezahlte Sozialleistung hat. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird immer abschlagsfrei gezahlt. Die Wartezeit für diese Rente beträgt 45 Jahre.
2
Vergabe von Versicherungsnummern an Asylbewerber / Flüchtlinge
Asylbewerber und geduldete Ausländer können nach einer Wartefrist von 3 Monaten eine Beschäftigung aufnehmen. Zudem erhalten Asylberechtigte mit humanitären Aufenthaltstiteln seit März 2015 anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erstmals Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII. Seit dem 1. August 2015 können Asylbewerber und Geduldete auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit berufsvorbereitende Praktika absolvieren. Unabhängig davon besteht für jeden Asylbewerber der Anspruch auf Beratungsleistungen nach dem SGB III und ab dem 4. Monat des Aufenthalts der Anspruch auf Vermittlung und gegebenenfalls sonstige Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. In diesen Fällen ist eine Versicherungsnummer zu vergeben. Das gilt auch, wenn sie für den Bezug von anderweitigen Sozialleistungen benötigt wird. 2.1 Zuständigkeit für die Vergabe und das Veranlassen der Vergabe Zuständig für die Vergabe von Versicherungsnummern ist nach § 147 Abs. 1 Satz 1 SGB VI die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV). Veranlasst werden kann die Vergabe nicht nur von den Rentenversicherungsträgern und deren Auskunfts- und Beratungsstellen, sondern auch von den Arbeitgebern und von den Agenturen für Arbeit beziehungsweise vom Jobcenter (kommunale Träger) selbst. 2.2 Erforderliche Unterlagen zur Vergabe Ein großer Teil der Flüchtlinge / Asylbewerber kann aufgrund ihrer persönlichen Situation und der Verhältnisse in ihren Heimatländern bei der Ankunft in Deutschland keine Dokumente vorweisen, die ihren Personenstand oder ihr Geburtsdatum belegen. Nach ihrer Registrierung werden ihnen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (vorläufige) Ausweispapiere oder Ausweisersatzpapiere - zum Beispiel Aufenthaltsgestattungen (Abbildung 1), Duldungen (Abbildung 2) oder Fiktionsbescheinigungen (Abbildung 3) - ausgestellt. Häufig ist auf diesen Bescheinigungen folgender Zusatz angekreuzt: "Die Angaben zur Person beruhen auf den eigenen Angaben der Inhaberin / des Inhabers. Ein Identifikationsnachweis durch Originaldokumente wurde nicht erbracht" (Abbildung 4). Neben Personalausweisen und Reiseausweisen (ggf. Passersatzdokumenten nach der Aufenthaltsverordnung) sollten auch derartige Dokumente des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Ausländerbehörden für die Identitätsprüfung bei der Vergabe der Versicherungsnummer als ausreichend angesehen werden. Die Abbildungen der genannten Dokumente finden Sie auf der Rückseite.
S9541 OVL - Bl. 1 Forms S95411 - V006 - 12/15 - 113
Abbildung 1 - Aufenthaltsgestattung
Abbildung 2 - Duldung
Abbildung 3 - Fiktionsbescheinigung
Abbildung 4 - Klebeetikett mit dem Vermerk "Originaldokumente lagen nicht vor"
3.
Einwilligung / Schweigepflichtentbindung
In einigen Leistungsanträgen (zum Beispiel der Anlage zum Antrag auf Leistung zur Feststellung der Erwerbsminderung R0210) werden die Antragsteller gebeten, eine Einwilligung zu unterschreiben, damit Hausärzte, Krankenhäuser oder andere Stellen der Rentenversicherung ärztliche Unterlagen zur Verfügung stellen dürfen (Schweigepflichtentbindung). Diese Einwilligung nach § 67b SGB X bedarf grundsätzlich der Schriftform und ist nur wirksam, wenn sie auf einer freien Entscheidung der Betroffenen basiert. Sie kann jederzeit widerrufen werden, jedoch nicht für die Vergangenheit. 3.1 Wer darf wirksam einwilligen? Grundsätzlich kommt es nur auf die Handlungsfähigkeit an, die nach § 36 SGB I ab Vollendung des 15. Lebensjahres vorliegt. Vor Vollendung des 15. Lebensjahres kann eine wirksame Einwilligungserklärung nur mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (zum Beispiel der Eltern) abgegeben werden. Die Einwilligung ist höchstpersönlich zu erklären. Eine Bevollmächtigung (§ 13 SGB X) ist nicht zulässig. Bei nachgewiesener fehlender Einsichtsfähigkeit, zum Beispiel durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes / Gutachtens, kann die Einwilligung durch einen eingesetzten Betreuer erklärt werden.
4.
Antragsvordrucke
Sämtliche Antragsvordrucke stehen im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de >> Services >> Formulare und Anträge zum Download zur Verfügung. 4.1 Erstauflagen: "Antrag auf Versichertenrente aus dem Ausland (Soloauslandsrentenantrag)" (Vordruck A0011), "Antrag auf Hinterbliebenenrente aus dem Ausland (Soloauslandsrentenantrag)" (Vordruck A0012) Diese neuen "Soloanträge" sind zu verwenden, wenn für die versicherte Person keine deutschen Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden sind oder wenn zwar deutsche Versicherungszeiten S9541 OVL - Bl. 1 Rs. Forms S95412 - V006 - 12/15 - 113
vorhanden sind, aber nur die ausländische Rente gewünscht wird, ein Antrag auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung also noch nicht gestellt werden soll. Die Vordrucke A0011 und A0012 sind künftig einheitlich bei der Antragsaufnahme in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, in den Versicherungsämtern und von den Versichertenberatern (Versichertenältesten) einzusetzen und an den kontoführenden Träger weiterzuleiten. Die beiden Vordrucke stehen nur im Internet als PDF-Datei zur Verfügung. 4.2 Wegfall von Vordrucken zum Januar 2016 "Antrag auf Kontenklärung für Geburtsjahrgänge ab 1979" (Vordruck V0101) "Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung für Geburtsjahrgänge ab 1979" (Vordruck V0111) Der Vordruck V0100 wurde im Rahmen der Optimierung der Antragsvordrucke stark verkürzt. Inhaltlich bestanden anschließend keine großen inhaltlichen Unterschiede zwischen den Vordrucken V0100 und V0101 mehr, so dass der Vordruck V0101 und die dazugehörigen Erläuterungen (Vordruck V0111) ab Januar 2016 ersatzlos entfallen. 4.3 Weitere geänderte Antragsvordrucke Aus den nachstehenden Übersichten ist zu ersehen, welche Antragsvordrucke sich insgesamt gegenüber unserem letzten Rundschreiben geändert haben. Rentenanträge und Anlagen VordruckNummer A0011
Gültige Auflage ab Download im Internet
NEU: Antrag auf Hinterbliebenenrente aus dem Ausland (Soloauslandsrentenantrag)
A0012
Download im Internet
Antrag auf Versichertenrente
R0100
134. Aufl. - 10/2014
Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente
R0101
22. Aufl. - 12/2014
Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen
R0240
54. Aufl. - 07/2015
Vordruckbezeichnung NEU: Antrag auf Versichertenrente aus dem Ausland (Soloauslandsrentenantrag)
Erläuterungen zum Antrag auf Hinterbliebenenrente
R0501
21. Aufl. - 12/2014
Anlage zum Antrag auf Halbwaisenrente / Vollwaisenrente
R0610
53. Aufl. - 05/2015
Antrag auf Weiterzahlung / erneute Zahlung (nach Zahlungsunterbrechung) der Waisenrente für eine über 18 Jahre alte Waise, Halbwaisenrente / Vollwaisenrente Anlage zum Antrag auf Witwenrente / Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten / Lebenspartner
R0615
16. Aufl.
R0620
69. Aufl. - 05/2015
Antrag auf Kontenklärung
V0100
95. Aufl. - 11/2015
Ergänzungsfragebogen für weitere Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten
V0105
12. Aufl. - 11/2015
Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung
V0110
89. Aufl. - 11/2015
Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung
V0300
53. Aufl. - 11/2015
Erläuterungen zum Fragebogen zu Änderungen seit der letzten Kontenklärung
V0301
3. Aufl. - 11/2015
Fragebogen zur Klärung und Prüfung von Zeiten im Beitrittsgebiet
V0700
35. Aufl. - 11/2015
Zusatzfragebogen zur Kindererziehung
V0805
15. Aufl. - 08/2014
Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
V0810
61. Aufl. - 03/2015
V0020
23. Aufl. - 12/2014
V0021
23. Aufl. - 11/2015
V0023
25. Aufl. - 12/2014
Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht für Selbständige Antrag auf Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 3 SGB VI
V0024
24. Aufl. - 12/2014
V0030
23. Aufl. - 12/2014
Erläuterungen zum Antrag auf Versicherungspflicht bei Bezug von Sozialleistungen bzw. für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
V0031
6. Aufl. - 11/2015
Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung
V0060
43. Aufl. - 09/2014
Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten (§ 207 SGB VI) Beitragstafel für Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung
V0080
27. Aufl. - 09/2014
V0091
11. Aufl. - 12/2014
Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland
V0900
88. Aufl. - 09/2014
Erläuterungen zum Antrag auf Beitragserstattung bei Aufenthalt im Inland
V0910
6. Aufl. - 04/2015
05/2015
Vordrucke zur Kontenklärung
Vordrucke zur Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbständig Tätiger / Antrag auf Pflichtversicherung als selbständig Tätiger Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbständig Tätiger bzw. zum Antrag auf Pflichtversicherung als selbständig Tätiger Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht für Selbständige
S9541 OVL - Bl. 2 Forms S95413 - V006 - 12/15 - 113
Vordrucke zur Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung Merkblatt Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung
R0815
19. Aufl. - 12/2014
Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI)
R0820
147. Aufl. - 11/2014
5.
Erster Schritt zur Optimierung von Rentenbewilligungsbescheiden - Änderung der Anlagenbezeichnungen
Die Deutsche Rentenversicherung überarbeitet zurzeit ihre Bescheide zur Bewilligung von Rentenleistungen. Die Bescheide werden persönlicher und verständlicher formuliert sowie ansprechender gestaltet. Dabei reagieren wir insbesondere auf Wünsche der Versicherten an die Gestaltung der Bescheide. Die geplanten Veränderungen setzen wir schrittweise um, da sie mit einem erheblichen redaktionellen und technischen Aufwand verbunden sind. In einem ersten Schritt haben wir folgende Veränderungen umgesetzt: -
Die Anlagen zum Rentenbescheid werden nicht mehr mit einer Nummer bezeichnet, sondern mit aussagekräftigen Bezeichnungen benannt. Eine Übersicht mit den bisherigen und den neuen Bezeichnungen der Anlagen finden Sie weiter unten im Abschnitt 5.1. Die Anlagen zum Rentenbescheid werden auch in anderen Schreiben der Rentenversicherungsträger verwendet, zum Beispiel in der Rentenauskunft, dem Feststellungsbescheid nach einer Kontenklärung oder der Ehezeitauskunft für das Versorgungsausgleichsverfahren beim Familiengericht. Diese Schreiben sind daher ebenfalls von den veränderten Bezeichnungen betroffen.
-
In den ersten Teil des Bescheids wurde ein Inhaltsverzeichnis aufgenommen. Das Inhaltsverzeichnis listet die Anlagen des Bescheids auf und beschreibt deren Inhalte kurz.
-
Die Berechnung der laufenden Zahlung wird auf der ersten Seite des Bescheids dargestellt. Wir geben die Höhe der monatlichen Bruttorente an und berechnen die laufende Zahlung unter Berücksichtigung von Zusatzleistungen und von laufenden Abzügen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Nachzahlungen und Überzahlungen werden beziffert.
Weitere Umsetzungsschritte folgen in den kommenden Jahren. Neben Veränderungen am Sprachstil werden zum Beispiel inhaltlich zusammengehörende Anlagen zusammengefasst und die Reihenfolge der Anlagen wird verändert. Auf den Versand bestimmter Anlagen werden wir zugunsten von erläuternden Texten verzichten. Alle Bestandteile des Bescheids werden nach und nach in einheitlichem Layout neu gestaltet. Schließlich werden die Inhalte der Anlagen als Abschnitte in den Bescheid integriert und alle Seiten fortlaufend nummeriert. Über die weiteren Umsetzungsschritte werden wir Sie auf diesem Wege informieren. 5.1 Übersicht mit den bisherigen und neuen Bezeichnungen der Anlagen bisherige Bezeichnung
neue Bezeichnung der Anlagen
Anlage 1
Anlage "Berechnung der Rente"
Anlage 2
Anlage "Versicherungsverlauf"
Anlage 3
Anlage "Entgeltpunkte für Beitragszeiten"
Anlage 4
Anlage "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten"
Anlage 5
Anlage "Versorgungsausgleich"
Anlage 6
Anlage "Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte"
Anlage 7
Anlage "Zusammentreffen mehrerer Ansprüche"
Anlage 8
Anlage "Ermittlung des anzurechnenden Einkommens"
Anlage 9
Anlage "Höherversicherung"
Anlage 10
Anlage "Zeiten mit Tabellenwerten"
Anlage 11
Anlage "Berechnung der Zinsen"
Anlage 12
Anlage "Knappschaftliche Tätigkeiten"
Anlage 13
Anlage "Zusätzliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage"
Anlage 14
Anlage "Entgeltpunkte für verdrängte deutsche freiwillige Beiträge"
Anlage 15
Anlage "Persönliche Entgeltpunkte für die Zeit ab 01.01.1992"
Anlage 16
Anlage "Rente im Beitrittsgebiet"
Anlage 17
Anlage "Übergangsrente"
Anlage 18
Anlage "Waisenrenten-Unterschiedsbetrag"
Anlage 19
Anlage "Hinzuverdienstgrenzen"
Anlage 20
Anlage "Zuschlag an Entgeltpunkten"
Anlage 21
Anlage "Rente und Hinzuverdienst"
S9541 OVL - Bl. 2 Rs. Forms S95414 - V006 - 12/15 - 113
6.
rvLiteratur - Das Literatursystem für die Rentenversicherung
Im Internet kann sich jeder interessierte Nutzer mit Hilfe der rvLiteratur über die rechtlichen Grundlagen, nach denen die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten, informieren. Die rvLiteratur ist das Informationsmedium für die Sachbearbeitung der Deutschen Rentenversicherung Bund. In der Internetversion der rvLiteratur finden Sie unter anderem: -
die Rechtsauslegung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu Vorschriften, die für die gesetzliche Rentenversicherung von Bedeutung sind,
-
Gesetze, Vertragstexte, Verordnungen, Urteile
-
Hinweise zu Gesetzesvorhaben und auch die bisherigen Rundschreiben an Versicherungsämter.
Die Arbeit mit der rvLiteratur wird durch eine umfangreiche Stichwortdatei und eine Volltextsuche erleichtert. Es werden auch Mitteilungen zum Einsatz neuer und überarbeiteter Literatur, wie zum Beispiel besonders wichtige Änderungen in Rechtshandbüchern, gegeben. Sie können die rvLiteratur benutzen, sofern Ihr PC über folgende Voraussetzungen verfügt: -
Betriebssystem Microsoft Windows - unabhängig von der Version
-
Microsoft Internet Explorer (vorzugsweise ab Version 7). Sollten Sie eine neuere Version verwenden (Version 8 oder höher) und die Anzeige der rvLiteratur nicht einwandfrei erfolgen, nutzen Sie bitte den Kompatibilitätsmodus.
-
aktuelle JAVA-Version (diese finden Sie unter http://www.java.com/de/download)
-
Adobe Reader (die aktuelle Version finden Sie unter http://www.adobe.com/de/products/reader/)
-
möglichst DSL-Internetverbindung (unter ISDN beträgt die Ladezeit ohne Kanalbündelung circa 2 Minuten).
Einen Verweis auf die rvLiteratur finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund >> Services >> Broschüren & mehr >> Fachliteratur >> rvLiteratur.
7.
Aktualisierung der Postanschriften
Bei der Zusendung von Informationen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund auf das ihr bekannte Adressmaterial angewiesen. Sollte sich Ihre Postanschrift oder die Zahl der gewünschten Papierexemplare für Ihre Dienststelle beziehungsweise nachgeordneten Stellen ändern, bitten wir Sie, uns dies unter Verwendung des als Rückantwort gestalteten Anschreibens unter Angabe des auf der Titelseite des Rundschreibens vermerkten Aktenzeichens (Ref. 3010/52-...) mitzuteilen. Die Information kann alternativ auch per E-Mail an die Adresse
[email protected] erfolgen.
8.
Bestellung als Newsletter per E-Mail
Der elektronische Newsletter kann über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellt oder gekündigt werden. Das An- beziehungsweise Abmeldeformular finden Sie auf unserer Internetseite unter der Adresse http://www.deutsche-rentenversicherung.de/newsletter >> Newsletter-Abonnement. Dort legen Sie zunächst fest, ob Sie den Newsletter an- oder abmelden möchten. Bitte wählen Sie anschließend den "Newsletter an Antrag aufnehmende Stellen" aus. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Erst nach Aufruf dieses Links ist das Abonnement aktiviert beziehungsweise gelöscht. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht von Dritten missbräuchlich verwendet wird. Sofern Sie mit dem Abonnement des Newsletters keine Papierrundschreiben mehr erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail an
[email protected] unter Angabe des auf dem Titelblatt angegebenen Aktenzeichens (Ref. 3010/52-...) mit. Unter dieser Adresse beantworten wir gerne auch Ihre Fragen rund um den elektronischen Newsletter.
9.
Vordruckbedarf
Antragsvordrucke bestellen Sie bitte mit dem Vordruck I1529 unter folgender Anschrift: Deutsche Rentenversicherung Bund - Vordruckversandstelle 10704 Berlin
S9541 OVL - Bl. 3 Forms S95415 - V006 - 12/15 - 113
Telefon:
030 865-85565
Fax-Nr.:
030 865-85395
E-Mail:
[email protected]
Da die Antragsvordrucke regelmäßig aktualisiert werden, möchten wir Sie bitten, jeweils nur kleine Mengen der Antragsvordrucke zu bestellen (eine langfristige Bevorratung ist nicht angebracht). Hinweis: Im Einzelfall kann die Version auf unserer Internetseite einen neueren Arbeitsstand haben als die Papierfassung. Gegebenenfalls ist eine Vorauflage der Papierfassung bei nur geringfügigen Änderungen zunächst aufzubrauchen. Unsere Vordruckversandstelle versorgt Sie jeweils mit der aktuell zu verwendenden Papier-Auflage unserer Antragsvordrucke.
10. Information der nachgeordneten Stellen Wir bitten Sie, alle in Ihrem Zuständigkeitsbereich in Betracht kommenden Stellen zu unterrichten. Zu diesem Zweck haben wir die von Ihnen gewünschte Anzahl von Rundschreiben beigefügt. Weitere Exemplare dieses Rundschreibens können Sie ebenfalls bei der Vordruckversandstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund anfordern. Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Rentenversicherung Bund
S9541 OVL - Bl. 3 Rs. Forms S95416 - V006 - 12/15 - 113