Telecommunications & Media Regulation

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Author: Sigrid Lehmann
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Nachrichten zum Telekommunikationsund Medienrecht Ausgabe 10, Oktober 2015

Telecommunications & Media Regulation

Europa Wegfall der Roaming-Gebühren und Einführung der Vorschriften für Netzneutralität Am 27. Oktober 2015 haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat die endgültige Abschaffung der Roaming-Gebühren ab Juni 2017 sowie eine Einführung strenger Vorschriften für die Netzneutralität beschlossen. Durch die EU-weiten Internetvorschriften sollen eine Aufsplitterung des Binnenmarkts vermieden, mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen sowie die grenzübergreifende Arbeit erleichtert werden. Ab Juni 2017 fallen sämtliche Roaming-Aufschläge weg. Urlauber und Geschäftsreisende zahlen innerhalb der EU für das mobile Telefonieren, den SMS-Versand und das Internet nur noch denselben Preis wie im EU-Heimatland. Eine Einschränkung gilt nur für die dauerhafte Nutzung einer günstigeren ausländischen SIM-Karte im Heimatland: in diesem Fall können die Anbieter entsprechende Extrakosten in Rechnung stellen. Bereits ab dem 30. April 2016 werden die Roaming-Preise für Mobilfunknutzer im EUAusland deutlich sinken: Es werden nur Aufschläge von maximal 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Datenvolumen jeweils plus Mehrwertsteuer erlaubt sein. Mit dem erstmals im EU-Recht verankerten Grundsatz der Netzneutralität werden strenge Vorschriften zum Schutz der Rechte auf Zugang zu Internetinhalten aller EUBürger eingeführt. So wird den Nutzern ein freier Zugang zu Inhalten ihrer Wahl garantiert. Alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete müssen gleich behandelt werden. Netzwerkmanagement im Sinne der Priorisierung oder Blockierung bestimmter Datenpakete oder Inhalte ist nur in Ausnahmefällen von öffentlichem Interesse zulässig, etwa bei Bedrohung der Netzsicherheit oder zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Gleichzeitig soll Anbietern von Internetzugängen die Möglichkeit eingeräumt werden, spezielle bandbreitensensible Dienste wie z. B. Internetfernsehen oder andere innovative Anwendungen mit garantierten Qualitätsmerkmalen anzubieten, sofern die Erbringung dieser Spezialdienste nicht zu Lasten der Qualität des "offenen Internets" erfolgt. Kritiker befürchten, dass die in der neuen EU-Verordnung enthaltenen Regelungen für Spezialdienste die Netzneutralität aufweichen und zu einem „Zwei-Klassen-Internet“ führen könnten. Zudem würden durch die Ausnahmen für die Spezialdienste die Anreize zum weiteren Ausbau von Leitungskapazitäten reduziert. Um die Netzneutralität EUweit vollständig gewährleisten zu können, seien die „Spezialdienste“ daher konkreter zu definieren und verbindliche Mindeststandards für Qualität und Geschwindigkeit im offenen Internet festzulegen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/germany/news/abschaffung-der-roaming-gebühren-und-strengeregeln-für-netzneutralität-kommission-begrüßt_de und hier.

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Telecommunications & Media Regulation Oktober 2015

Gemeinsame Erklärung der Gremienvorsitzenden zur Netzneutralität und Plattformregulierung Am 21. Oktober 2015 haben sich die Gremienvorsitzenden der Medienanstalten und der ARD in einer gemeinsamen Sitzung für die Sicherung einer möglichst weitreichenden Netzneutralität sowie für eine Vielfalt von Inhalten und Anbietern im Netz ausgesprochen. Im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung forderten die Gremien politische Entscheidungsträger auf EU-Ebene sowie im Bund und in den Ländern auf, die Netzneutralität umfassend zu sichern. Dabei sollen zum einen die Spezialdienste konkreter definiert werden, um zu vermeiden, dass finanzstarke Anbieter im Netz Überholspuren kaufen können. Zum anderen sollen das „Best-Effort-Prinzip“ sowie ausreichende Kapazitäten bei der Übertragung von Inhalten im offenen Internet garantiert und überwacht werden. Zudem darf „Zero-Rating“ (Praxis von Telekommunikationsanbietern, das von Endkunden für bestimmte Dienste verbrauchte Datenvolumen bei der Ermittlung Gesamtverbrauches von Volumentarifen unberücksichtigt zu lassen) nicht in den publizistischen Wettbewerb eingreifen. Mit der Vielfaltssicherung sollten neben der Bundesnetzagentur auch andere Inhalteregulierer beauftragt werden. Bei dem jährlichen Austausch der Gremienvorsitzenden der Medienanstalten und der ARD wurde ebenfalls die Bedeutung einer modernen Plattformregulierung für die Vielfaltssicherung betont. Die Gremienvorsitzenden sprachen sich dafür aus, dass für Plattformen, die den diskriminierungsfreien Zugang und die Auffindbarkeit relevanter Inhalte sicherstellen, gesetzliche Regelungen aufgestellt werden sollen. Werbeinhalte und andere durch Dritte veranlasste Überblendungen des Programms sollen grundsätzlich unzulässig sein. Dringenden Handlungsbedarf sehen die Gremienvorsitzenden bei der Regulierung audiovisueller Plattformen und Benutzeroberflächen. Weitere Information finden Sie unter: Gemeinsame Erklärung der Gremienvorsitzendenkonferenzen von stalten und ARD

Landesmedienan-

EU-Kommission prüft geplante Übernahme von BASE Belgium durch Liberty Global Am 5. Oktober 2015 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von BASE Company NV durch Liberty Global (LGI) eingeleitet zu haben. Untersucht werden soll unter anderem die Frage, ob die Übernahme den Wettbewerb auf dem belgischen Telekommunikationsmarkt beeinträchtigen könnte. Durch die geplante Übernahme würden einer der größten Mobilfunknetzbetreiber Belgiens (BASE) und der größte virtuelle Mobilfunknetzbetreiber Belgiens (Telenet) zusammengeführt. Die Kommission äußerte nach einer von ihr eingeleiteten ersten Marktuntersuchung folgende Bedenken: 

Der Wettbewerb auf dem belgischen Mobilfunkendkundenmarkt, auf dem die LGI-Tochter Telenet und BASE derzeit miteinander konkurrieren, könnte verringert werden. Für das neu entstehende Unternehmen bestehen laut der Kommission kaum Anreize, einen Wettbewerbsdruck auf die verbleibenden konkurrierenden Anbieter auszuüben.



Durch die Übernahme könnte BASE weniger Interesse daran haben, anderen virtuellen Mobilfunkbetreibern Zugang zu seinem Mobilfunknetz zu gewähren.



Für die Verbraucher in Belgien könnte es aufgrund der Übernahme zu höheren Preisen, geringerer Auswahl und weniger innovativen Dienstleistungen kommen.

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Der entsprechende Beschluss der Kommission muss bis zum 18. Februar 2016 veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5774_de.htm

Deutschland TK-Recht

Bundesnetzagentur prüft Entwurf zum bundesweiten Vectoring-Ausbau Am 31. Oktober 2015 gab die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt, den von der Deutschen Telekom vorgelegten Entwurf zum bundesweiten Vectoring-Ausbau aller Hauptverteiler-Nahbereiche einer förmlichen und transparenten Prüfung unter Einbindung aller interessierten Marktakteure zu unterziehen. Bereits im Februar hatte die Telekom eine Änderung regulatorischer Bedingungen für den Zugang zur letzten Meile, der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beantragt, wonach das Unternehmen alle Hauptverteiler-Nahbereiche (HVt-Nahbereiche) bis Ende 2018 mit exklusiver Vectoring-Technik erschließen möchte. Da die Vectoring-Technik an jedem Hauptverteiler immer nur von einem Anbieter betrieben werden kann, müssten die Wettbewerber in diesem Fall ihre VDSL-Technik von jedem Hauptverteiler, für den die Telekom den Zuschlag bekommt, abziehen und könnten ihre VDSL-Produkte nicht mehr auf Basis der TAL anbieten, sondern müssten auf alternative Vorleistungsprodukte der Telekom zurückgreifen (z.B. VULA oder Layer-2-Bitstrom). Kürzlich hatte die BNetzA Rahmenbedingungen für den Bitstrom-Zugang zum Netz der Telekom festgelegt, wobei sich das Unternehmen die Entgelte für Bitstrom-Zugang zumindest teilweise vorab genehmigen lassen muss. Trotz der eingeführten Regelung fürchten die Wettbewerber, die Telekom könne den Spielraum für hohe Preise nutzen. Die Genehmigung der Vectoring-Pläne würde nach Ansicht der Wettbewerber zu einer ReMonopolisierung des Tk-Marktes führen. Als Reaktion auf den Antrag der Deutschen Telekom haben die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Breitbandkommunikation e.V. (Breko) angekündigt, eigene Ausbauzusagen für die HVt-Nahbereiche abzugeben. Im Gegensatz zur Telekom wolle man aber vorrangig auf Glasfaserleitungen bis ins Haus oder bis in die Wohnung setzen und nicht nur Vectoring anbieten. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.heise.de/netze/meldung/Breitbandausbau-Telekom-und-Mitbewerber-imWettstreit-um-Hauptverteiler-2866552.html sowie http://www.heise.de/netze/meldung/Vectoring-Regulierer-legt-Regeln-fuer-BitstromZugang-fest-2865797.html den Konsultationsentwurf finden Sie hier.

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BNetzA veröffentlicht Konsultationsentwürfe und genehmigt Entgelte für Festnetzterminierung Ab dem 28. Oktober 2015 hat die BNetzA die Konsultationsentwürfe betreffend die Genehmigung von Entgelten für die Festnetzterminierung in das Netz der jeweiligen Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen gegenüber den Unternehmen HNS GmbH, OpenNumbers eG, OVH GmbH und 010091 UG veröffentlicht. Das Konsultationsverfahren beginnt am 28. Oktober 2015 und endet am 11. November 2015. Auf Antrag alternativer Teilnehmernetzbetreiber auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der jeweiligen Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen hat die BNetzA diejenigen Entgelte, die im zugehörigen Konsultationsentwurf tenoriert sind, vorläufig genehmigt. Die entsprechenden Konsultationsentwürfe finden Sie hier: HNS GmbH 010091 UG OpenNumbers eG OVH GmbH Die htp GmbH hat mit dem Schreiben vom 24. September 2015 einen Antrag auf Genehmigung der Entgelte für die NGN-Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen gestellt. Die von htp GmbH beantragten Entgelte können hier eingesehen werden.

Aufruf zur Kommentierung: Neue Funktionen für das Kostenmodell Mobilfunk Am 28. Oktober 2015 hat die BNetzA bekannt gegeben, dass sie eine Aktualisierung des analytischen Kostenmodells für den Mobilfunk beauftragt hat und das aktualisierte Modell nun zur Konsultation stellt. Das analytische Kostenmodell für den Mobilfunk wurde im Auftrag der BNetzA vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) entwickelt und bereits in den Beschlusskammerverfahren 2012 und 2014 zur Ermittlung der Mobilfunkterminierungsentgelte eingesetzt. Das Kostenmodell wird regelmäßig – entsprechend neuen technischen, ökonomischen und rechtlichen Entwicklungen – um neue Funktionalitäten ergänzt. Eine wesentliche Neuerung des analytischen Kostenmodells besteht darin, dass das Modell nunmehr neben der KeLBerechnung auch eine Berechnung von Entgelten auf Basis des Pure LRIC-Ansatzes ermöglicht. Bislang hatte die BNetzA den Forderungen der EU-Kommission, die Festlegung der Terminierungsentgelte auf Basis des Pure-LRIC-Ansatzes vorzunehmen, eine klare Absage erteilt. Inwieweit die BNetzA nun von ihrem bisherigen Standpunkt abrückt, dass die Regulierungsziele durch die Verwendung des Pure-LRIC-Ansatzes nicht besser erreicht werden können als mit dem KeL-Ansatz, bleibt abzuwarten. Auf der Internetseite sind die detaillierten Beschreibungen abrufbar. Am 5. November 2015 werden die Neuerungen des Kostenmodells vorgestellt. Alle Interessierten haben bis zum 27. November 2015 die Möglichkeit schriftlich Stellung zu nehmen und zu kommentieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

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PSTN- und IP-Netzzusammenschaltungsleistungen der Telekom Deutschland GmbH Am 07. Oktober 2015 hat die BNetzA angekündigt, dass der Konsultationsentwurf zum Standardangebotsverfahren betreffend PSTN- und IP-Netzzusammenstellung der Telekom Deutschland GmbH ab dem 12. Oktober 2015 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden kann. Das Konsultationsverfahren beginnt am 12. Oktober 2015 und endet am 26. Oktober 2015. Stellungnahmen sind innerhalb dieser Frist an die BNetzA zu richten. Den Konsultationsentwurf sowie weitere Informationen finden Sie hier: Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf und Konsultation.

Ergebnisse des Anhöhrungsverfahrens zur Marktdefinition und –analyse des Mobilfunkterminierungsmarktes Am 07. Oktober 2015 hat die BNetzA die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zur Marktdefinition und -analyse des Mobilfunkterminierungsmarktes veröffentlicht. Am 29. Juli 2015 hatte die BNetzA zum Zweck einer nationalen Konsultation einen Entwurf für die Marktdefinition und -analyse als Mitteilung Nr. 787/2015 im Amtsblatt Nr. 14 veröffentlicht. Innerhalb eines Monats hatten die interessierten Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme. Insgesamt sind 5 Stellungnahmen von Telefónica, Vodafone, QSC, DVTM und der Deutschen Telekom in geschwärzter Fassung eingegangen. Den Konsultationsentwurf sowie die Stellungnahmen und weitere Informationen finden Sie hier: Konsultationsentwurf und Stellungnahmen.

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte bezüglich Kollokation und RLT Am 07. Oktober hat die BNetzA den Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH vom 21. September 2015 für den räumlichen Zugang zum Hauptverteiler (Kollokation) und Raumlufttechnik (RLT) im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung für den Zeitraum ab dem 1. Dezember 2015 veröffentlicht. Weitere Informationen und genaue Angaben zu den beantragten Entgelten finden Sie hier.

Deutsche Telekom beantragt Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection- und NGNInterconnection- Anschlüssen Am 07. Oktober 2015 hat die BNetzA den mit dem Schreiben vom 21. September 2015 gestellten Entgeltantrag der Telekom Deutschland für Kollokation im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen (ICAs) und NGN-Interconnection-Anschlüssen (NICAs) für den Zeitraum ab dem 1. Dezember 2015 veröffentlicht. Weitere Informationen zu den beantragten Entgelten finden Sie in der Mitteilung Nr. 1201/2015 im Amtsblatt Nr. 19 vom 7. Oktober 2015.

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Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Kollokationsstrom Am 07. Oktober 2015 hat die BNetzA den mit dem Schreiben vom 21. September 2015 gestellten Entgeltantrag der Telekom Deutschland für Kollokationsstrom für den Zeitraum ab dem 01. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 veröffentlicht. Weitere Informationen zu den beantragten Entgelten finden Sie hier.

Telekom beantragt rückwirkende Genehmigung von TAL-Zugangsentgelten für die Jahre 1999 bis 2009 Am 7. Oktober 2015 hat die BNetzA die Anträge der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung veröffentlicht. Mit dem Schreiben vom 23. September 2015 hat die Telekom Deutschland GmbH Anträge auf rückwirkende Genehmigung für Überlassungsentgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung gegenüber Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Versatel Deutschland GmbH und Vodafone GmbH im Zeitraum vom 08. Februar 1999 bis 31. März 2009 gestellt. Die für den Zeitraum von der BNetzA genehmigten Entgelte waren zwischenzeitlich in Bezug auf die klagenden Unternehmen durch Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben worden. Die öffentlich-mündliche Verhandlung ist für den 22. Oktober 2015 terminiert. Weitere Information zu den Entgelten für entsprechende Zeiträume finden Sie unter: Antrag Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Antrag Versatel Deutschland GmbH Antrag Vodafone GmbH

Veröffentlichung des Entwurfs „Katalog von Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten“ Am 7. Oktober 2015 hat die BNetzA bekannt gegeben, dass aufgrund technischer Entwicklungen eine Anpassung des bestehenden Kataloges vom 08. Mai 2013 erforderlich ist. Die BNetzA hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationstechnik einen neuen Entwurf des Kataloges erstellt. Der Katalog soll den Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste und den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste als Grundlage für ein zu erstellendes Sicherheitskonzept sowie für die zu treffenden technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen dienen. Hersteller, Verbände und Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben die Möglichkeit zum Entwurf des Kataloges bis zum 25. November 2015 Stellung zu nehmen. Den Entwurf des Kataloges sowie weitere Informationen finden Sie in dem Amtsblatt Nr. 19 vom 07. Oktober 2015, Mitteilung Nr. 1213/2015.

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Telekom beantragt rückwirkende Genehmigung von Interconnection-Entgelten gegenüber E-Plus Am 23. September 2015 hat die Telekom Deutschland GmbH einen Entgeltantrag für die Interconnection-Verbindungsleistungen gegenüber E-Plus Mobilfunk GmbH gestellt. Beantragt wird vom 01. Dezember 2008 bis zum 3. Juni 2011 eine rückwirkende Genehmigung der mit Beschluss der BNetzA vom 28. November 2008 genehmigten Verbindungsentgelte. Die für den Zeitraum von der BNetzA genehmigten Entgelte waren zwischenzeitlich durch Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben worden. Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 22. Oktober 2015, 10:30 Uhr terminiert. Weitere Informationen finden Sie in der Amtsmitteilung Nr. 1207/2015 im Amtsblatt Nr. 19 vom 07. Oktober 2015.

E-Plus beantragt rückwirkende Genehmigung von Mobilfunkterminierungsentgelten gegenüber Telekom Am 23. September 2015 hat die E-Plus Mobilfunk GmbH einen Entgeltantrag für Terminierungsleistungen in ihr Mobilfunknetz gestellt. Beantragt wird im Verhältnis zur Telekom Deutschland GmbH für den Zeitraum vom 01. Dezember 2007 bis zum 31. März 2009 die rückwirkende Genehmigung des mit Beschluss der BNetzA vom 30. November 2007 genehmigten Entgelts in Höhe von 8,8 Cent/Min. Die für den Zeitraum von der BNetzA genehmigten Entgelte waren zwischenzeitlich durch Urteile des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben worden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Medienrecht Beschlüsse der Medienanstalten über Zulassungen und Verstöße gegen Werberegelungen Am 20. Oktober 2015 hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) über neue Zulassungen, Zulassungsverlängerungen sowie über Verstöße gegen Werberegelungen entschieden. So wurde der MUXX.tv GmbH, einem bundesweiten Fernsehangebot mit dem Schwerpunkt Musik, die Zulassung zur Veranstaltung und bundesweiten Verbreitung des Fernsehspartenprogramms „muxx.tv“ über das Internet für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms „Latizón TV“ im Internet wurde der L.SU.TV Ltd. Niederlassung Deutschland für die Dauer von weiteren acht Jahren verlängert. Gegen Werberegelungen sollten die Sender N24 und Anixe SD verstoßen haben. Im Dezember 2014 wurde im Programm von N24 in drei Sendungen über die „Camp David Expedition Kap Horn 2014“ berichtet, wobei die Bekleidungsmarke „Camp David“ hervorgehoben wurde. Dies verstieß nach Ansicht der Medienanstalten gegen das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrages. Die ZAK stellte zudem fest, dass der Veranstalter Anixe SD in seinem Programm im Januar 2015 ein Teleshoppingfenster sowie die Dauerwerbesendung „Kinomagazin“ nicht klar als solche optisch und akustisch gekennzeichnet hatte. Weitere Informationen finden Sie unter: Zulassungen; Verstöße gegen Werberegelungen: Beschlüsse der Medienanstalten und http://m.dwdl.de/a/53132?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_te rm=

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Flächendeckende Breitbandversorgung bis 2018 Wie am 10. Oktober 2015 bekannt gegeben wurde, hat der Bundestag eine Initiative der Regierungsfraktionen zur Verbesserung der bundesweiten Breitbandversorgung verabschiedet. Der Breitbandausbau soll im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel konsequent vorangetrieben werden. Die große Koalition plant, bis 2018 eine bundesweit möglichst flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 MBit/s zu erreichen. Damit soll eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen vermieden werden. Wichtig sei dabei, dass Bund und Länder für stabile Rahmenbedingungen und eine innovationsund investitionsfreundliche Regulierung sorgen. Unter anderem soll ein nationaler Konsens für eine zukunftsgerichtete terrestrische Fernsehversorgung mit DVB-T2 erreicht werden, um Spektrum für leistungsfähiges mobiles Breitband bereitstellen zu können. Noch in der ersten Hälfte dieser Legislaturperiode soll von der Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Reduzierung von Kosten für den Ausbau schneller Netzte umgesetzt werden. Dabei soll insbesondere auf Möglichkeiten geachtet werden, Breitbandleitungen in und an bestehenden Energie-, Abwasser- oder Verkehrsnetzten sinnvoll mitzuverlegen. Zudem soll die Regierung in ihrer weiteren Finanzplanung Fördermittel für die Ausbauziele berücksichtigen. Die Kommunen sollen in ihren Bemühungen zum Breitbandausbau unterstützt werden. Des Weiteren soll ein Gesetzesentwurf, mit dem die Haftung von WLAN-Betreibern geregelt wird, vorgelegt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.heise.de/netze/meldung/Bundestag-will-schnelles-Internet-fuer-alle2415188.html

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Österreich

FERNSEHFONDS AUSTRIA setzt neue Förderrichtlinien in Kraft und stärkt Produzenten Ab 01. Oktober 2015 treten neue Förderrichtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA in Kraft. Bisher lagen die TV-Rechte für Spielfilme und Dokumentationen sieben Jahre und die TV-Rechte für Serien zehn Jahre bei den Fernsehveranstaltern. Nun wurden kürzere Lizenzzeiten für die Fernsehveranstalter festgelegt. Ab dem 1. Oktober wird die Lizenzzeit für Produktionen mit geringen Finanzierungsanteilen bei einteiligen Produktionen fünf Jahre und bei mehrteiligen Produktionen höchstens sieben Jahre betragen. Für Fernsehveranstalter, die sich jeweils mit mindestens 55% oder gemeinsam mit anderen Fernsehveranstaltern mit mindestens 60% an Produktionen beteiligen, bleibt die siebenjährige Lizenzzeit für Fernsehfilme und Dokumentationen sowie eine zehnjährige Lizenzzeit für Serien erhalten, bevor die Rechte auf die Produzenten übergehen. Die Online-Verwertungsrechte der Produktionen werden ebenfalls früher zu 100% auf Produzenten übergehen als bisher. Zudem wurde beschlossen, dass die Ausschnittrechte der Fernsehveranstalter von fünf auf drei Minuten verkürzt werden. Mindestens das 1,6-Fache der Fördersumme soll künftig für die Steigerung der Wertschöpfung in Österreich ausgegeben werden. Die neuen Regelungen gelten bis zum 31. Dezember 2018. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/pr/PI01102015FFAT

Schweiz

Richtfunkgebühren für Mobilfunkanbieter sinken Am 28. Oktober 2015 hat der Schweizer Bundesrat mit der Annahme der Revision der Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) die Senkung von Richtfunkgebühren für Mobilfunkanbieter beschlossen. Die Richtfunkverbindungen werden zur kabellosen Übertragung von Mobilfunkdaten zwischen einer Antenne und der Zentrale genutzt. Die Höhe der Gebühren wird künftig unabhängig von der genutzten Bandbreite, sondern je nach verfügbarem Spektrum berechnet. Demzufolge werden Bänder mit einer großen Zahl an verfügbaren Kanälen günstiger sein, als Bänder mit kleinen Bandbreiten. Zudem hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) verabschiedet. Durch die Revision können die Inhaber von persönlichen Notfunkbaken – kleinen tragbaren Sendern, die in einer Notsituation Alarmsignale senden, jedoch keine Kommunikation ermöglichen – sich künftig selbst und kostenlos in der internationalen Datenbank registrieren. Bisher war die Registrierung ausschließlich durch das BAKOM gegen eine Gebühr möglich. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2016 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.ht ml?lang=de&msg-id=59240

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