Teilnahmebedingungen Urlaubsangebote

Offene Hilfen | Urlaubsangebote Teilnahmebedingungen Urlaubsangebote Anmeldeverfahren Sie können uns die Anmeldung zusenden, faxen oder per Email als...
Author: Imke Gärtner
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Offene Hilfen | Urlaubsangebote

Teilnahmebedingungen Urlaubsangebote Anmeldeverfahren Sie können uns die Anmeldung zusenden, faxen oder per Email als Scan schicken. Sie erhalten nach Eingang aller Anmeldungen Ende Februar eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Damit wird die Anmeldung verbindlich. Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen zum Anmeldeverfahren auf Seite 12. Anmeldungen werden auch im laufenden Kalenderjahr noch entgegengenommen. Wenn das gewünschte Angebot bereits belegt ist, führen wir eine Warteliste mit Nachrückverfahren. Einzelne Angebote werden bei Bedarf nochmals ausgeschrieben. Alle wichtigen Informationen zu den einzelnen Urlaubsreisen können Sie den Beschreibungen ab Seite 66 entnehmen. Neben dem Reiseziel und Termin, finden Sie Informationen zur Zielgruppe, Gruppengröße, Reiseleitung, Barrierefreiheit, Anreise sowie der Unterkunft (Internetadresse). Bei den Angaben zur Entfernung von Bühl zum Urlaubsort handelt es sich um die reine Fahrzeit ohne Pausenzeiten. Bereits bei der Planung achten wir auf überschaubare Gruppengrößen (in der Regel 12 Teilnehmer pro Reise). Bei den meisten Reisen wird ein Begleiter für 3 Teilnehmer eingeplant. So soll eine optimale pflegerische Unterstützung und Begleitung möglich sein. Unsere Reisebegleiter achten auf ein alters- und interessengerechtes Programm.

Hinweise für Rollstuhlfahrer Geeignete Unterkünfte für Rollstuhlfahrer sind deutlich ausgewiesen. Rollstuhlfahrer können ausschließlich an diesen Reisen teilnehmen. Was die Zeichen bedeuten: sehr gut für Personen im Rollstuhl geeignet

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nur bedingt für Personen im Rollstuhl geeignet (z.B. keine Pflegebetten) nicht für Personen im Rollstuhl geeignet

Reisepreis Sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes erwähnt, setzen sich die Gesamtkosten einer Reise aus folgenden Einzelkosten zusammen: • •



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Fahrtkosten Unterkunft (Unterbringung in Doppel- oder Dreibettzimmern) Ist eine Unterbringung in einem Einzelzimmer nötig, sprechen Sie uns bitte an. Anfallende Extrakosten werden in Rechnung gestellt. Begleitung, Betreuung und Pflege Die Teilnehmer werden im Rahmen der Gruppenreise betreut und erhalten auf Grundlage der angegebenen Informationen im Begleitbogen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens Unterstützung. Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Verpflegung (i.d.R. Frühstück, Mittag- und Abendessen) Programmgestaltung Eintrittsgelder (sind i.d.R. im Reisepreis enthalten) sowie sogenannte Overheadkosten (für Planung und Abrechnung, die Erstellung der Reisebroschüre, die Beschaffung von Reisebedarf, die Bereitstellung von Fahrzeugen und deren Wartung, etc.) NICHT enthalten ist das Taschengeld für den persönlichen Bedarf. Dieses wird von uns in der Regel für individuelle Wünsche, wie zusätzliche Verpflegung (Zwischenmahlzeiten, Kaffee trinken, Eis essen), Souvenirs, Postkarten und Ähnliches während der Reise ausgelegt und im Anschluss zuzüglich zum sogenannten Eigenanteil in Rechnung gestellt.

Auf Abweichungen weißen wir unter dem Punkt „zusätzliche Informationen“ hin.

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Der Reisepreis setzt sich aus einem Anteil für Betreuung und Pflege sowie einem Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Sie erhalten nach Durchführung der Reise 2 getrennte Rechnungen. Die Zahlung erfolgt nach Durchführung der Reise und nach Rechnungsstellung. In der Angebotsübersicht sind beide Kosten-Anteile getrennt ausgeschrieben. Zur Ermittlung der Gesamt-Kosten müssen beide Beträge addiert werden. Bei kurzfristigen Preis-Änderungen (z.B. durch die Unterkunft oder Fluggesellschaft) werden die Reise-Kosten neuberechnet und ggf. muss eine Preis-Anpassung vorgenommen werden.

Finanzierung Bitte beachten Sie auch die Informationen auf Seite 13 und 14 bzw. unter den allgemeinen und sozialrechtlichen Informationen auf Seite 5 und 6 unten. Sie können die Kosten für Betreuung und Pflege sowohl über die Leistungen der Verhinderungspflege als auch zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen. Bitte geben Sie uns im entsprechenden Fall Bescheid. Mit Ihrer Unterschrift auf der Rechnung bestätigen Sie die Kosten. Anschließend reichen Sie die unterschriebene Rechnung bei der Pflegekasse ein. Die Kosten werden dann von der Pflegekasse direkt an uns überwiesen. Den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung sowie für das Taschengeld stellen wir Ihnen privat in Rechnung. Zur Abrechnung über Verhinderungspflege (§39 SGB XI) Vergessen Sie bitte nicht, vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen. Wir können nur mit der Pflegekasse abrechnen, wenn die Kostenzusage der Pflegekasse vorliegt. Die Pflegekasse ist berechtigt, Ihnen während eines Urlaubsangebots das Pflegegeld anteilig zu kürzen. Nicht aber für den An- und Abreisetag, z.B. werden Ihnen bei einem Urlaubsangebot von 8 Tagen nur 6 Tage gekürzt. Nach einem Schreiben der Bundesvereinigung der Lebenshilfe wird die Verhinderungspflege gemäß des § 39 SGB XI bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten und aus Deutschland heraus organisierter Verhinderungspflege in analoger Anwendung der Regelungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 SGB XI übernommen. Dies wurde vom Landessozialgericht Stuttgart entschieden. Bitte wenden Sie sich jedoch im Vorfeld einer Auslandsreise an Ihre Pflegekasse! Zur Abrechnung über zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI) Hier muss keine Kostenübernahme für eine bestimmte Reise beantragt werden. Es kann allerdings nur angespartes Budget eingesetzt werden. Übernimmt die Pflegekasse nicht den vollen Rechnungsbetrag, so kann der Restbetrag privat in Rechnung gestellt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig bei ihrer Pflegekasse über das zur Verfügung stehende angesparte Budget.

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Weitere Informationen Zuschuss für Mitarbeiter der WDL Es gibt spezielle Urlaubsangebote in Kooperation mit der WDL. WDL-Mitarbeiter können für diese Reisen einen Zuschuss bekommen. Für den Zuschuss gibt es Regeln:

1. Man muss in der WDL arbeiten. 2. Den Zuschuss bekommt man nur einmal in zwei Jahren.

Erfüllt man diese Regeln, zahlt man einen günstigeren Preis. Dies gilt 2016 für Reisen im Rahmen der Special Olympics sowie für die Angebote Nr. 5 „Pfingstfahrt an den Chiemsee“ und Nr. 21 „Genießer·fahrt ins Allgäu“. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Betriebsruhe der WDL Unsere Werkstätten haben im Sommer 2016 wieder 10 Tage Betriebsruhe (08. 08. – 19. 08. 2016). Es stehen weitere Urlaubstage zur individuellen Planung zur Verfügung. Bitte teilen Sie den jeweiligen Gruppenleitern in den Werkstätten nach unserer Bestätigung die benötigten Urlaubstage mit.

Reiseunterlagen Sie erhalten etwa 3 Wochen vor Reisebeginn einen Informationsbrief mit allen wichtigen Informationen zur Reise, wie Abfahrts- und Ankunftszeit, Begleiter, und Unterkunftsadresse. Dieser enthält außerdem eine Packliste und ein Aktualisierungsblatt. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus und senden Sie es schnellstmöglich zurück.

Versicherungen Wir sind derzeit leider noch mit unserem Versicherungsgeber in Verhandlung. Nähere Informationen zu im Reisepreis enthaltenen Einzel-Versicherungen (bis 2015: Reise-Rücktrittskosten-, Unfall- und Haftpflicht-Versicherung sowie Auslands-Reise-Krankenversicherung) werden von uns nachgereicht. GGF. müssen wir Preiserhöhungen des Versicherungsgebers an Sie weitergeben.

Medikamente Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 15. Werden die Medikamente anders, wie verordnet und angemeldet mitgegeben, dürfen die Begleitpersonen die Medikamente nicht verabreichen. Eine Teilnahme beim Angebot ist somit unter Umständen nicht möglich.

Hilfs- und Pflegemittel Bitte nehmen Sie ihre persönlichen Hilfs- und Pflegemittel mit und teilen Sie uns dies im Vorfeld mit (z.B. Inkontinenz-Bettlaken, Rollator, Rollstuhl, Windeln, Geschirr,…). Falls benötigte Hilfs- und Pflegemittel nicht mitgenommen werden können, versuchen wir diese für Sie Vorort zu buchen/ einzukaufen. Entstehende Kosten geben wir an Sie weiter.

Taschengeld Taschengeld für den persönlichen Bedarf sowie für Zwischenmahlzeiten sind nicht im Reisepreis enthalten! In der Regel werden Ausgaben im Rahmen des Taschengeldes für alle Reiseteilnehmer während der Urlaubsreise von der Offene Hilfen ausgelegt und im Anschluss zuzüglich zum sogenannten Eigenanteil in Rechnung gestellt.

Fahrdienste Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Beginn des Urlaubsangebots an, falls Sie einen Fahrdienst zum Treffpunkt benötigen. Wir versuchen diesen dann zu organisieren (ohne Garantie). Die Fahrdienste sind kostenpflichtig. Für jeden Fahrdienst wird grundsätzlich pro Strecke (Hin- oder Rückfahrt) 1 FuD-Stunde berechnet. Stand Nov 2015: 21,00€ pro Stunde. Diese Kosten werden zusammen mit den Reisekosten nach der Urlaubsreise in Rechnung gestellt

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Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Die Offene Hilfen kann im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl eine Reise absagen. Dies geschieht in Ausnahmefällen spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn und die Teilnahmebestätigung enthält bereits einen Hinweis.

Stornobedingungen Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Reiseanmeldung verbindlich. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Zusendung, Fax oder E-Mail). Wir bitten Sie, Abmeldungen rechtzeitig bei uns zu melden. Bei Rücktritt von einem fest gebuchten Urlaubsangebot wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Sollte der Rücktritt innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn erfolgen, werden folgende Stornogebühren fällig: • • • • • •

ab dem 90. Tag bis 61. Tag vor Reisebeginn 25% der Gesamtreisekosten ab dem 60. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 50% der Gesamtreisekosten ab dem 30. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 60% der Gesamtreisekosten ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% der Gesamtreisekosten ab dem 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 90% der Gesamtreisekosten ab dem 7. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Gesamtreisekosten

Hierbei gilt als Gesamtreisekosten der Eigenanteil zzgl. den Kosten, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Diese Gesamtreisekosten werden privat in Rechnung gestellt. Wird ein Ersatzteilnehmer gefunden, wird nur die Bearbeitungsgebühr fällig. Sollte ein Teilnehmer ein Urlaubsangebot vorzeitig abbrechen müssen, so sind Sie selbst für den Rücktransport und die entstehenden Kosten verantwortlich.

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Allgemeine und sozialrechtliche Informationen Anmeldeverfahren Bitte melden Sie sich rechtzeitig und schriftlich für Ihre Wunschangebote an. Sie können uns die Anmeldung zusenden, faxen oder per E-Mail als Scan schicken. Telefonische Anmeldungen können wir leider NICHT entgegennehmen. Erfahrungsgemäß können nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden, da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund gilt ein ausgefülltes Anmeldeblatt noch NICHT als verbindliche Reservierung! Wenn zu viele Anmeldungen vorliegen, werden Personen aus dem Einzugsgebiet der Lebenshilfe Baden-Baden – Bühl – Achern e.V. bevorzugt, die Einrichtungen der Lebenshilfe BBA besuchen. Sie erhalten nach Eingang aller Anmeldungen eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Bis dahin handelt es sich um eine unverbindliche Reservierung. Die Angebote finden ab erreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl statt. Änderungen behalten wir uns vor.

Teilnahmebedingungen Bevor man an einem unserer Angebote teilnehmen kann, müssen ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Begleitbogen für das Jahr 2016 sowie ggf. eine notwendige aktuelle ärztliche Verordnung vorgelegt werden. Der Begleitbogen 2016 wird Ihnen im 1. Quartal 2016 zugesendet. Diese Unterlagen müssen rechtzeitig an die Offene Hilfen zurückgeschickt werden. Alle Informationen müssen korrekt sein. Das ist sehr wichtig, damit die Begleiter wissen, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Der Begleitbogen 2016 und die ärztliche Verordnung gelten für Angebote der Offene Hilfen und die KULE. Er muss nur einmal ausgefüllt werden. Alle im Begleitbogen gemachten Angaben werden zum Zweck der optimalen Begleitung und Pflege des Teilnehmers digital gespeichert und an die zuständigen Begleiter weitergegeben. Die Angaben werden mit weiteren besonderen Informationen ergänzt. Zum Beispiel durch Telefonate mit Angehörigen und Bezugsbegleitern oder im Anschluss von Angeboten. Diese werden bei einer erneuten Teilnahme zur verbesserten Pflege und Begleitung wieder verwendet.

Finanzierung In der Regel können Sie die Kosten unserer Angebote sowohl über die Leistungen der Verhinderungspflege als auch über zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen. Bitte beachten Sie, seit dem 1. Januar 2015 gilt das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I). Hier finden Sie einige wichtige Leistungen im Überblick (Angaben ohne Gewähr): Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) • Die „Verhinderungspflege“ ist eine Leistung der Pflegekasse. • Das Budget beträgt 1612,00 Euro im Kalenderjahr. • Bevor man das Budget nutzen kann, muss jedes Jahr vor Beginn der Maßnahme ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden. • Bitte beachten: Ab einer Betreuung von mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld nur hälftig bezahlt. • Zusätzlich können bis zu 50% der Kurzzeitpflegeleistungen (806,00 Euro) auf Antrag für Verhinderungspflegeleistungen (z.B. unseren Offene Hilfen) eingesetzt werden. • Das heißt, das Budget der Verhinderungspflege kann (z.B. zur Nutzung unserer Offene-Hilfen-Angebote) auf bis zu 2418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. • Seit Januar 2013 gilt: Auch Personen ohne anerkannte Pflegestufe (sogenannte Pflegestufe 0), die Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen haben, erhalten Pflegegeld und können die Verhinderungspflege nutzen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse. zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI) • Die „zusätzlichen Betreuungsleistungen“ sind eine Leistung der Pflegekasse. • Anspruch haben Personen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt worden ist. • Je nach Umfang des allgemeinen Betreuungsbedarfs gibt es einen Grundbetrag von 104,00 Euro monatlich oder einen erhöhten Betrag von 208,00 Euro monatlich. • Dieses Geld kann auch als Budget genutzt werden. • Das angesparte Geld darf mit ins folgende Kalenderjahr übernommen werden.

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Stichtag ist der 30.Juni. Es muss einmalig ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes überprüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Betreuungsleistungen dürfen nur bei anerkannten Anbietern eingesetzt werden. Die Offene Hilfen der Lebenshilfe BBA ist ein zugelassener Dienst. Werden zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Auch Menschen mit Behinderung, die nicht in der Pflegestufe 1-3 eingestuft sind, können zusätzliche Betreuungsleistungen beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) • Die „Kurzzeitpflege“ ist eine Leistung der Pflegekasse. • Das Budget beträgt 1612,00 Euro im Kalenderjahr. • Davon können bis zu 806,00 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet werden. • Kurzzeitpflegeleistungen können in Einrichtungen der Behindertenhilfe (z.B. unsere KULE) komplett eingesetzt werden. • Die bisherige Altersgrenze (bis 25 Jahre) ist entfallen • Der Leistungsbetrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungs pflege auf bis zu 3224,00 Euro erhöht werden. Bei Fragen zu diesen Leistungen wenden Sie sich bitte an unsere Sozialrechtliche Beratung bzw. an Ihre Pflegekasse.

Rechnungsstellung • •

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Sie erhalten von uns im Anschluss an das Angebot eine Rechnung. Erstattung der Kosten für Betreuung und Pflege durch die Pflegekasse In der Regel können Sie die Kosten unserer Angebote sowohl über die Leistungen der Verhinderungspflege als auch über zusätzliche Betreuungsleistungen abrechnen. Beachten Sie die Hinwiese auf der folgenden Seite. Denken Sie daran rechtzeitig einen Antrag bei ihrer Pflegekasse zu stellen. Nach der Bestätigung der Rechnungskosten mit Ihrer Unterschrift, reichen Sie unsere Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kosten werden dann von der Pflegekasse direkt an uns überwiesen. Bei weiteren Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.

Selbstzahler Sogenannte Selbstzahler sind Teilnehmer die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben. Sie müssen die Kosten selbst bezahlen.

Rücktritt durch den Teilnehmer Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Zusendung, Fax oder E-Mail). Wir bitten Sie, Absagen rechtzeitig bei uns zu melden. Bei Abmeldung wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Bitte berücksichtigen Sie die ausgewiesenen STORNOBEDINGUNGEN der einzelnen Angebote. Wird ein Ersatzteilnehmer gefunden, wird in der Regel nur die Bearbeitungsgebühr fällig.

Absage/Änderungen durch die Offene Hilfen Ebenso gibt es manchmal Gründe, warum ein Angebot nicht stattfinden kann. Zum Beispiel: wenn zu wenige Personen angemeldet sind oder es keine passenden Begleiter gibt. Preiserhöhungen durch unvorhergesehene Umstände, Erhöhungen durch Dritte (Eintrittskosten, Unterkünfte), höhere Gewalt oder den Ausfall von Zuschüssen behalten wir uns vor.

Versicherung Die Teilnehmerkosten der Offene Hilfen-Angebote beinhalten keine Versicherungen. Die Teilnehmer müssen privat Unfall- und Krankenversichert sein. Ausnahme: Beachten Sie die Hinweise zu Versicherungen von Urlaubsangeboten (Seite 84).

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Angebotsleitungen und Begleiter Die Angebote werden von erfahrene Begleiter geleitet und durchgeführt. Die Leitungen und Begleiter sind kein medizinisches, pflegerisches und/oder pädagogisches Fachpersonal.

Fotos Bei unseren Angeboten machen wir Fotos. Diese Fotos werden manchmal an alle Teilnehmer verteilt oder erscheinen in der Zeitung oder in unseren Broschüren. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie dies im Begleitbogen angeben.

Fahrdienste Bei manchen Angeboten ist ein Fahrdienst möglich. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf rechtzeitig, bis spätestens eine Woche vor Beginn, an. Wir versuchen diesen dann zu organisieren (ohne Garantie). Die Fahrdienste sind kostenpflichtig. Für jeden Fahrdienst wird grundsätzlich pro Strecke (Hin- oder Rückfahrt) 1 FuD-Stunde berechnet. Stand Nov 2015: 21,00€ pro Stunde. Diese Fahrtkosten werden zusammen mit den Kosten für das Angebot in Rechnung gestellt.

Wichtige Information zur Medikamentengabe Es ist rechtzeitig eine aktuelle LESERLICHE ärztliche Verordnung mit der Dosierung und Uhrzeit der Vergabe abzugeben. Wir bitten Sie, die Medikamente in Tablettendosen zu richten und an die zuständige Begleitperson des Angebots zu übergeben. Die Tablettendose muss mit dem Namen der Person, beschriftet sein. Ebenso sind Beipackzettel und Ersatzmedikamente mit zugeben und zu kennzeichnen. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen im Vorfeld gemeldet werden. Werden die Medikamente anders, wie verordnet und angemeldet mitgegeben, dürfen die Begleitpersonen die Medikamente nicht verabreichen. Eine Teilnahme beim Angebot ist somit unter Umständen nicht möglich.

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