Teilnahmebedingungen. 6. Haustiere Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet

Teilnahmebedingungen 1. Art der Veranstaltungen a) Die Mercedes-AMG GmbH bietet den Teilnehmern Sicherheitslehrgänge auf einem während der Veranstaltu...
Author: Karl Hafner
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Teilnahmebedingungen 1. Art der Veranstaltungen a) Die Mercedes-AMG GmbH bietet den Teilnehmern Sicherheitslehrgänge auf einem während der Veranstaltung (Event) für den gewöhnlichen Individualverkehr gesperrten Gelände an. Dies gilt nicht für die Veranstaltungen der AMG EMOTION-Tour, welche auf öffentlichen, nicht gesperrten Verkehrswegen stattfinden. b) Die Veranstaltungen dienen der Verbesserung des Fahrkönnens und nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten. 2. Ziele der Veranstaltungen a) Verbesserung des Fahrkönnens b) Sichere Beherrschung des Fahrzeugs (Zusammenspiel Mensch – Auto – Straße) c) Förderung des Sicherheitsbewusstseins d) Erweiterung der technischen Kenntnisse e) Verbesserung des Fahrkönnens bei winterlichen Witterungsbedingungen (nur bei Teilnahme am AMG Winter Sporting ADVANCED und AMG Winter Sporting PRO) 3. Anmeldung zur Teilnahme a) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Mercedes-AMG GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur mit dem beigefügten Anmeldeformular erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Mercedes-AMG GmbH zustande. Im Falle der Annahme erfolgt diese binnen zwei Wochen durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Absage bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe 3.d). b) Bei Anmeldung für die Teilnahme mit einem Mietfahrzeug sendet die MercedesAMG GmbH dem Teilnehmer spätestens nach Eingang der Anmeldung (= Angebot des Teilnehmers zum Abschluss des Reisevertrages, siehe 3.a) den Mietvertrag zu. Nach Eingang des vom Teilnehmer unterzeichneten Mietvertrages sowie des unterzeichneten Anmeldeformulars bei der Mercedes-AMG GmbH kommen Reise­vertrag und Mietvertrag mit der Annahme durch die Mercedes-AMG GmbH zustande. Im Falle der Annahme erfolgt diese binnen zwei Wochen nach Zugang des unterzeichneten Mietvertrags sowie des unterzeichneten Anmeldeformulars durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung sowie einer Kopie des ­Mietvertrages. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Absage bei Nichterreichen der M ­ indestteilnehmerzahl (siehe 3.d). c) Die maximale Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen ist auf die im Prospekt jeweils angegebene Zahl begrenzt. d) Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltung ist das Erreichen von ­mindestens 70 % der im Prospekt jeweils angegebenen maximalen Teilnehmerzahl. Wird die jeweilige Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 28 Tage vor Beginn der ­Veranstaltung nicht erreicht und die Veranstaltung daher abgesagt, wird die ­Mercedes-AMG GmbH die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich hierüber informieren. In diesen Fällen erhalten die Teilnehmer unverzüglich einen etwa bereits bezahlten Reisepreis erstattet. 4. Teilnahmevoraussetzungen a) Die Teilnahme an den im Prospekt genannten Veranstaltungen setzt die Voll ­ endung des 18. Lebensjahrs voraus. Abweichend davon setzt die Teilnahme an den Veranstaltungen der AMG EMOTION-Tour die Vollendung des 21. Lebensjahrs voraus. b) Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen der AMG EMOTION-Tour nur Personen gestattet, die bei Beginn der Veranstaltung seit mindestens drei Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Eine Rennlizenz befreit nicht von den vorgenannten ­Erfordernissen. c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren. Teilnehmer, die keinen EU-Führerschein oder eine schweizerische Fahrerlaubnis ­besitzen, haben ihre Fahrerlaubnis durch einen Internationalen Führerschein oder ihren nationalen Führerschein und einer amtlichen Übersetzung (deutsch oder ­englisch) nachzuweisen. d) Die weiteren Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung sind im Prospekt genannt. e) Die Mercedes-AMG GmbH entschiedet im Einzelfall, ob ein außerhalb der AMG ­Driving Academy absolviertes Training mit dem jeweils genannten Training vergleichbar ist. 5. Begleitpersonen a) Die Kosten für Begleitpersonen können dem Prospekt entnommen werden. b) Die Teilnahme als Begleitperson setzt bei allen Veranstaltungen die Vollendung des 16. Lebensjahrs voraus. Für Begleitpersonen gelten im Übrigen dieselben Be­ dingungen wie für die sonstigen Teilnehmer, sofern nichts anderes bestimmt ist.

c) Begleitpersonen ist das eigene Fahren sämtlicher Fahrzeuge untersagt. d) Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf eine Fahrt als Beifahrer. 6. Haustiere Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. 7. Bezahlung a) Die Preise für die einzelnen Veranstaltungen können dem Prospekt entnommen werden. Bei den Veranstaltungen erfolgt die Abrechnung ausschließlich nach der Margenbesteuerung gemäß § 25 UStG. Dies bedeutet, dass in der Abrechnung die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei dem ausgewiesenen Reisepreis handelt es sich somit um einen Bruttobetrag. Die Mercedes-AMG GmbH weist darauf hin, dass ein Vorsteuerabzug aufgrund der Margenbesteuerung nicht möglich ist. b) Die Mercedes-AMG GmbH ist nur berechtigt, die Zahlung des vereinbarten R­eisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass dem Teilnehmer bei Ausfall von Leistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mercedes-AMG GmbH der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Dementsprechend hat die Mercedes-AMG GmbH dieses Insolvenzrisiko bei der R + V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, abgesichert. Der Teilnehmer erhält frühestens zusammen mit der Reisebestätigung an die von ihm angegebene Anschrift eine ­Rechnung über den Reisepreis und den Sicherungsschein. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Veranstaltung dürfen nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins erfolgen (§ 651k Abs. 3 BGB). c) Der Reisepreis wird nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern der Sicherungsschein ausgehändigt wurde (siehe 7.b). Der Reisepreis ist, einen rechtzeitigen Zugang des Sicherungsscheins sowie der Rechnung vorausgesetzt, so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer zu bezahlen, dass er 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Mercedes-AMG GmbH eingeht. Zahlungen können per Überweisung auf das angegebene Bankkonto oder per Kreditkarte eines in der Rechnung zugelassenen Instituts erfolgen. Bei Veranstaltungen, die 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder später gebucht werden, ist die Mercedes-AMG GmbH berechtigt, gegen Aushändigung des Sicherungsscheins den Reisepreis sofort zu verlangen. d) Geht die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig bei der Mercedes-AMG GmbH ein und wird auch innerhalb der mit einer Mahnung gesetzten Frist nicht bezahlt, kann die Mercedes-AMG GmbH vom Vertrag zurücktreten und die unter 8.c (­ Stornierung) genannten Ausfallpauschalen geltend machen. Weitergehende Ansprüche der Mercedes-AMG GmbH bleiben hiervon unberührt. 8. Stornierung a) Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung der Anmeldung soll schriftlich oder per Telefax erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang. ­Sofern die Stornierung per Telefax erfolgt, soll die Sendung an die auf dem beige­ fügten Anmeldeformular sowie im Prospekt genannte Faxnummer erfolgen. b) Ersatzteilnehmer können gemäß § 651b BGB benannt werden, sofern sie ebenfalls die ­Teilnahmevoraussetzungen (siehe 4.) erfüllen. Der stornierende Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers ent­stehenden Mehrkosten als Gesamtschuldner. c) Sollte der Teilnehmer seine Anmeldung stornieren oder sollte die Mercedes-AMG GmbH gem. 7.d zurücktreten, werden anteilig vom Reisepreis folgende Ausfall­ pauschalen als Entschädigung gem. § 651i Abs. 3 BGB erhoben: • Bei Stornierung zwischen dem 180. Tag und dem 50. Tag vor der Veranstaltung: 5 % • Bei Stornierung zwischen dem 49. Tag und dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 20 % • Bei Stornierung zwischen dem 29. Tag und dem 14. Tag vor der Veranstaltung: 40 % • Bei Stornierung zwischen dem 13. Tag und dem 3. Tag vor der Veranstaltung: 70 % • Bei Stornierung innerhalb der letzten 2 Tage vor der Veranstaltung: 90 % Das Recht des stornierenden Teilnehmers nachzuweisen, dass der Mercedes-AMG GmbH durch die Stornierung ein Schaden überhaupt nicht oder aber ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. d) Statt der in 8.c genannten Pauschalen kann die Mercedes-AMG GmbH nach ihrer Wahl auch den konkret entstandenen Schaden (Ausfall) verlangen. e) Wird die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nach 3.c abgesagt, wird kein Ausfall – weder pauschal (8.c) noch konkret (8.d) geltend gemacht. Eventuell geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. f) Im Falle einer Teilnahme unter Verwendung eines Gutscheines (AMG BASIC-Training Power & Passion) verfällt dieser ersatzlos, wenn der Teilnehmer seine Anmeldung innerhalb der letzten 7 Tage vor der Veranstaltung storniert oder zu dieser nicht erscheint.

9. Leistungen der Mercedes-AMG GmbH/Leistungsänderungen a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus dem ­Prospekt und der Reisebestätigung. b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Mercedes-AMG GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind der Mercedes-AMG GmbH nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Mängelrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. c) An- und Abreise sind – außer beim AMG Winter Sporting Advanced – von den Teilnehmern selbst zu organisieren. d) Bei Veranstaltungen, bei denen die Fahrzeuge von der Mercedes-AMG GmbH gestellt werden, haben die Teilnehmer die Möglichkeit, im Lauf der Veranstaltung verschiedene Fahrzeuge zu fahren. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Unfälle sowie Schäden am Fahrzeug hat der Teilnehmer unverzüglich den Instruk­ toren anzuzeigen. Die Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt. In welchen Fällen Fahrzeuge von der Mercedes-AMG GmbH gestellt werden, ist im jeweils aktuellen Prospekt geregelt. e) Im Fall der Teilnahme mit eigenem Fahrzeug ist dieses vom Teilnehmer selbst zu unterhalten. Bei technischen Problemen oder Schäden am Fahrzeug des Teil­nehmers während der Veranstaltung kann kein Ersatzfahrzeug durch die Mercedes-AMG GmbH zur Verfügung gestellt werden. Soweit die Mercedes-AMG GmbH auf frei­ williger Basis bei einzelnen Veranstaltungen auch einen technischen Support für das eigene Fahrzeug des Teilnehmers anbietet, wird für die Leistung des Mechanikers kein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt; etwa verwendete Teile werden ge­ sondert berechnet. In welchen Fällen eine Teilnahme mit eigenem Fahrzeug möglich oder vorgeschrieben ist, ist im jeweils aktuellen Prospekt geregelt. f) Im Fall der Anmietung von Fahrzeugen bei der Mercedes-AMG GmbH gegen gesondertes Entgelt ist der Abschluss eines separaten Mietvertrages erforderlich (siehe 3.b). Ein Muster des Mietvertrags kann jederzeit bei der Mercedes-AMG GmbH angefordert werden. Im Schadensfalle während der Überlassungsdauer besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.I In welchen Fällen eine Anmietung von Fahrzeugen möglich ist, ist im jeweils aktuellen Prospekt geregelt. 10. Sicherheitsvorschriften/Weisungsrechte der Instruktoren/ Ausschluss von der Teilnahme a) Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der Fahrten ständig Sicherheitsgurte und – je nach Veranstaltung – Helme zu tragen. Die Mercedes-AMG GmbH stellt die Helme in diesen Fällen für die Teilnehmer zur Verfügung. Den Anweisungen der Instruktoren ist unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer darf während der Fahrzeiten nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/ oder anderen berauschenden Mittel stehen. Der Konsum von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln ist vor und während der Fahrzeiten untersagt. Ebenso ist der Gebrauch von Mobilfunkgeräten während der Fahrt untersagt. b) Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich bei der auf öffentlichen Verkehrswegen stattfindenden AMG EMOTION-Tour an alle Verkehrsregeln, insbesondere die Geschwindigkeitsbeschränkungen, zu halten. Bußgelder und Geldstrafen trägt allein der Teilnehmer. c) Die Mercedes-AMG GmbH behält sich vor, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Anweisungen der Instruktoren nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden. Eine Rückzahlung des Reisepreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Eventuelle Mehrkosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst. Die Mercedes-AMG GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Leistungsträger sind gemäß § 651a Abs. 2 BGB diejenigen Personen, welche die einzelnen Reiseleistungen ausführen. 11. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt/ Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Durchführung a) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die ­Mercedes-AMG GmbH als auch der Teilnehmer gemäß § 651j BGB den Vertrag kündigen.

b) Im Falle von sonstigen, nicht von der Mercedes-AMG GmbH zu vertretenden Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (z.B. Witterungsbedingungen), kann sowohl die Mercedes-AMG GmbH als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. c) Erfolgt seitens der Mercedes-AMG GmbH oder seitens des Teilnehmers gemäß 11.a oder 11.b eine Kündigung, so kann die Mercedes-AMG GmbH für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mercedes-AMG GmbH ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Teilnehmer und der ­Mercedes-AMG GmbH je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Die Mercedes-AMG GmbH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Veranstaltung angeboten wird, über die einschlägigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der Länder, in denen die Veranstaltung durchgeführt wird, sowie deren eventuelle Änderung vor Beginn der Veranstaltung zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung einschlägigen Vorschriften sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Teilnehmers, es sei denn, diese sind durch von der Mercedes-AMG GmbH zu ver­ tretende fehlerhafte oder unvollständige Information bedingt. 13. Mängelrechte a) Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Die Mercedes-AMG GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Mangels beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Mängel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung anzuzeigen. b) Minderung des Reisepreises gemäß § 651d BGB Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung mindert sich der Reisepreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen, sofern bei einer rechtzeitigen Anzeige Abhilfe möglich gewesen wäre und die Anzeige auch aus sonstigen Gründen nicht entbehrlich war. c) Kündigung des Vertrages gemäß § 651e BGB Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seine Teilnahme an der Veranstaltung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der Mercedes-AMG GmbH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist in beiden Fällen erst zulässig, wenn die Mercedes-AMG GmbH innerhalb einer ihr vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der Mercedes-AMG GmbH verweigert wird oder wenn eine sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Der Teilnehmer ­schuldet der Mercedes-AMG GmbH auch im Falle einer Kündigung den auf die in Anspruch ­genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises; dies gilt nicht, s­ oweit diese Leistungen infolge der Kündigung des Vertrages für den Teilnehmer kein ­Interesse haben. d) Schadensersatz gemäß § 651f BGB Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Teilnehmer unbeschadet der Minderung (13.b) oder der Kündigung (13.c) Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Mercedes-AMG GmbH nicht zu vertreten hat. e) Die vertragliche Haftung der Mercedes-AMG GmbH für Schäden, die nicht Per­ sonenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt aa) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Mercedes-AMG GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist oder bb) soweit die Mercedes-AMG GmbH für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die Mercedes-AMG GmbH gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. 14. Haftung der Mercedes-AMG GmbH a) Für vertragliche Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in 13.d und e. b) Für alle gegen die Mercedes-AMG GmbH gerichteten außervertraglichen Schadensersatzansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Mercedes-AMG GmbH bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. c) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Mercedes-AMG GmbH für die von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden. d) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Personenschäden. e) Ein Schadensersatzanspruch gegen die Mercedes-AMG GmbH ist über die unter 14.b und 14.c genannten Haftungsbeschränkungen hinaus insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung a) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veran­ staltung (siehe insb. unter 13.) müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Mercedes-AMG GmbH oder der zet:project. GmbH geltend gemacht werden, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können die vorgenannten Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. b) Die Mängelrechte und Schadensersatzansprüche sollten – zur Vermeidung von Beweisproblemen – schriftlich oder per Telefax gegenüber der Mercedes-AMG GmbH oder der zet:project. GmbH geltend gemacht werden. Die Reiseleitung sowie die zet:project. GmbH sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. c) Vertragliche sowie außervertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in ­einem Jahr. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie vorsätzlich oder grob ­fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. 16. Versicherung des Teilnehmers Für die Dauer der Veranstaltung tritt für die Teilnehmer (sowie für Begleitper­sonen) eine Unfallversicherung mit folgenden Leistungen ein: • Bei Tod des Teilnehmers (oder einer Begleitperson) 120.000,– EUR • Bei Invalidität des Teilnehmers (oder einer Begleitperson) 240.000,– EUR Für Beifahrer (Teilnehmer/Begleitperson) in einem Renntaxi betragen die ­Summen: • Bei Tod des Beifahrers 600.000,– EUR • Bei Invalidität des Beifahrers 600.000,– EUR Für weitergehenden Versicherungsschutz, insbesondere Krankenversicherung, hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. 17. Versicherung der Fahrzeuge und Regress a) Teilnahme mit eigenen Fahrzeugen Der Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug zu sorgen. Seitens der Mercedes-AMG GmbH besteht für die Teilnehmer und deren Fahrzeuge während der Veranstaltung kein gesonderter Kfz-Versicherungsschutz. b) Teilnahme mit bei der Mercedes-AMG GmbH angemieteten Fahrzeugen Im Falle der Anmietung von Fahrzeugen bei der Mercedes-AMG GmbH gelten für den Versicherungsschutz des Teilnehmers die in dem zwischen ihm und der ­Mercedes-AMG GmbH gesondert abzuschließenden Mietvertrag (siehe 3.b) geregelten Bedingungen. Ein Muster des Mietvertrags kann jederzeit bei der Mercedes-AMG GmbH angefordert werden. c) Teilnahme mit gestellten Fahrzeugen Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf der vom Instruktor vorgegebenen Strecke vom Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung haftpflichtund vollkaskoversichert. Jegliche Schäden an Fahrzeugen sind unverzüglich dem zuständigen Instruktor oder Projektleiter zu melden.

Im Falle eines vom Teilnehmer verschuldeten Schadens wird dem Teilnehmer ein Selbstbehalt in Höhe von 2.500 EUR in Rechnung gestellt. Abweichend davon beträgt der Selbstbehalt bei allen Veranstaltungen der AMG EMOTION-Tour 1.000 EUR und bei allen SLS AMG GT3 Veranstaltungen 5.000 EUR. Eine (weitergehende) Regressnahme des Versicherers, insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten, Nichtbefolgen der Anweisungen der Instruktoren oder Projektleiter, bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften oder der vor­geschriebenen Geschwindigkeiten, bleibt hiervon unberührt. Die Mercedes-AMG GmbH behält sich bei schuldhaftem Handeln des Teil­nehmers zudem vor, den Teilnehmer wegen eines der Mercedes-AMG GmbH nicht von ihrem Kasko-Versicherer ersetzten Schadens in Regress zu nehmen. Die Mercedes-AMG GmbH behält sich ferner vor, dem Teilnehmer bei schuldhaftem Verhalten die bei der Mercedes-AMG GmbH anfallenden Kosten für die Bearbeitung des Schadensfalles in Rechnung zu stellen. 18. Anwendbares Recht und Vertragssprache a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Mercedes-AMG GmbH findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung, insbesondere die §§ 651a ff. BGB. b) Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Auch im Falle der Übersetzung des Vertrages bleibt rechtsmaßgeblich allein die deutsche Fassung des Vertrages. Es ist allein Angelegenheit des Teilnehmers, ob er die deutsche Originalfassung eines Vertrages übersetzt. Soweit die Mercedes-AMG GmbH dem Teilnehmer eine Übersetzung überlässt, geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und – mit Ausnahme von Vorsatz – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens der Mercedes-AMG GmbH sowie unter Ausschluss jeglicher vertraglicher und außervertraglicher Haftung seitens der Mercedes-AMG GmbH. 19. Gerichtsstand a) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Affalterbach ­(Firmensitz der Mercedes-AMG GmbH), sofern der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB ist, unbeschadet des Rechts der Mercedes-AMG GmbH, auch an ­anderen Orten Klage zu erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung von außervertraglichen Ansprüchen, sofern diese zumindest teilidentisch mit den vertraglichen ­Ansprüchen sind (außer im Falle von vorsätzlichen unerlaubten Handlungen). b) Für Nichtkaufleute gilt: Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem ­Vertrag sowie für sämtliche außervertraglichen Ansprüche ist Affalterbach ­(Firmensitz der Mercedes-AMG GmbH), sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland (Deutschland) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageer­hebung nicht bekannt ist. 20. Datenschutz Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur ­solche persönlichen Daten erhoben und an Partner der Mercedes-AMG GmbH weiter­geleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Alle Mitarbeiter und Partner der MercedesAMG GmbH werden von der Mercedes-AMG GmbH zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Eine Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgt nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit einverstanden. 21. Unwirksamkeitsklausel Sollte eine Bestimmung des Vertrags einschließlich dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt des Vertrages oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. In einem solchen Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu ver­fahren, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine Lücke offenbar wird. 22. Veranstalter Mercedes-AMG GmbH Daimlerstraße 1 D-71563 Affalterbach Telefon: +49 7144 302-0 Fax: +49 7144 302-120 Mit der Durchführung beauftragt: zet:project. GmbH Kohlhammerstraße 6 D-70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: + 49 7144 302 - 575 Fax: + 49 7144 302 - 576

Besondere Bedingungen SLS AMG GT3 COMPETITION 2013 1. Art der Veranstaltung In Abweichung von Ziffer 1 und 2 der Teilnahmebedingungen handelt es sich bei der Veranstaltung SLS AMG GT3 Competition 2013 um einen Wettbewerb im Rahmen des AMG Driving Academy MASTERS. Der Wettbewerb wird auf einer Rennstrecke ausgetragen. Die Teilnehmer legen eine bestimmte Anzahl an Runden zurück. Die Platzierung der Teilnehmer ergibt sich aus einer Bewertung, deren Kriterien die Sprint- und Gleichmäßigkeitsfähigkeiten der Teilnehmer sind. 2. Sicherheitsausrüstung Ergänzend zu Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen ist für alle Teilnehmer vollständige Sicherheitsausrüstung gemäß FIA bzw. DMSB-Bestimmungen (blauer Teil) vorge­ schrieben. Dazu gehören Schutzhelm, HANS, sowie Anzug, Schuhe, Handschuhe, Unterwäsche und Sturmhaube in feuerfester Ausführung gemäß FIA Norm 8856-2000. 3. Zugelassene Wettbewerbsfahrzeuge a) Als Wettbewerbsfahrzeuge werden ausschließlich SLS AMG GT3 nach aktuellem FIA GT3 Reglement zugelassen. b) Kennzeichnung/Werbung an Wettbewerbsfahrzeug und Fahrerausrüstung Die vom Veranstalter kostenfrei zur Verfügung gestellten Kennzeichnungen und Werbe­materialien müssen gemäß der Fahrzeugbeklebungsvorschrift an den Wettbewerbsfahrzeugen angebracht werden und dort bis zum Abschluss der Veranstaltung verbleiben. Bereits vorhandene Werbung an Fahrzeugen oder Fahrerausrüstung für andere ­Automobilhersteller bzw. Konkurrenzprodukte des Veranstalters oder seiner Industriepartner muss während der Veranstaltung entfernt oder mit geeigneten Mitteln abgedeckt werden. Die Anbringung zusätzlicher eigener Werbung an kundeneigenen Fahrzeugen ist nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Mercedes-AMG in begrenztem Umfang möglich. c) Mercedes-AMG behält sich das Recht vor, Gastfahrer an einer Veranstaltung zu­z ulassen, die nicht die in der Broschüre genannten Voraussetzungen erfüllen ­Gastfahrer nehmen außerhalb der regulären Wertung teil. 4. Dokumentenabnahme a) Die Abnahmezeiten sind, wie auf dem Zeitplan des Veranstalters vorgesehen, genau zu beachten. Bei der Abnahme sind vorzulegen: • Teilnahmebestätigung • Führerschein gemäß Ziffer 4 c) der Teilnahmebedingungen • Bescheinigung über die Qualifikation im Rahmen des SLS AMG GT3 Training • Fahrzeug- und Homologationspapiere (bei kundeneigenen Fahrzeugen) • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (siehe dazu 9. c)) b) Fahrer mit medizinischen Besonderheiten, die Einfluss auf die Teilnahme haben oder im Fall eines Unfalls relevant sein können (wie z.B. Allergien, Bluter, Diabetiker usw.), sind verpflichtet vor Beginn der Veranstaltung Mercedes-AMG eine schrift­ liche Mitteilung mit Angabe des Namens zu übergeben. Teilnehmer mit Verletzungen bzw. vorübergehenden Behinderungen sind verpflichtet, sich vor und/oder während der Veranstaltung bei Mercedes-AMG vorzustellen. Mercedes-AMG oder von ihr beauftragte Personen entscheiden über die Teilnahme oder weitere Teilnahme an der Veranstaltung. Proteste gegen Bewertungen aufgrund dieser Vorschrift sind unzulässig. c) Bei bestandener Dokumentenabnahme erhält der Teilnehmer eine Bestätigung in Form eines Stickers, welcher selbst am Wettbewerbsfahrzeug gemäß der Klebe­ anweisung anzubringen ist. 5. Technische Abnahme a) Die Abnahmezeiten sind, wie auf dem Zeitplan des Veranstalters vorgesehen, genau zu beachten. Bei der technischen Abnahme muss der Teilnehmer mit dem Wettbewerbsfahrzeug, den Fahrzeugpapieren und der vorgeschriebenen FahrerSicherheitsausrüstung erscheinen. Das Wettbewerbsfahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Für Fahrzeuge, für die ein Homologationsblatt erforderlich ist, ist dieses vorzulegen. b) Es wird die Einhaltung aller Punkte des technischen Reglements (vgl. 8.) geprüft. c) Bei bestandener technischer Abnahme erhält der Teilnehmer eine Bestätigung in Form eines Stickers, welcher selbst am Wettbewerbsfahrzeug gemäß der Klebe­ anweisung anzubringen ist. d) Fahrzeuge, die den technischen Bestimmungen nicht entsprechen, werden zurückgewiesen und dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Rückzahlung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht. Mercedes-AMG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen

erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Bei behebbaren Mängeln kann eine erneute Vorführung angeordnet werden. 6. Fahrerbesprechung a) Alle Fahrer haben an der vom Rennleiter durchgeführten Fahrerbesprechung teilzunehmen. In dieser Fahrerbesprechung werden die Fahrer über den Startmodus, den Ablauf und evtl. Besonderheiten informiert. b) Nach Teilnahme erhält der Fahrer eine Bestätigung in Form eines Stickers, welcher selbst am Wettbewerbsfahrzeug gemäß der Klebeanweisung anzubringen ist. 7. Durchführung der Wettbewerbe a) Startberechtigt für freies Training, Qualifying und Wettbewerb sind nur Fahrzeuge, die alle 3 Sticker für erfolgreiche Dokumentenabnahme und technische Abnahme sowie eine absolvierte Fahrerbesprechung aufweisen. b) Das Wettbewerbsfahrzeug darf zu jedem Zeitpunkt der Wertungsläufe nur mit einer Person besetzt sein. c) Ein Fahrerwechsel während der Wertungsläufe ist nur in der Team-Competition und nur im vorgegebenen Boxenstop erlaubt. d) Bei jeder Ausfahrt auf die Rennstrecke im Wettbewerbsfahrzeug besteht die Verpflichtung, die gesamte Sicherheitsausrüstung vollständig zu tragen sowie die Gurte zu schließen. 8. Technisches Reglement a) Außer den unter 8. d) ausdrücklich aufgeführten Abweichungen, ist jede weitere Maßnahme verboten. Über die Zulassung möglicher Abweichungen vom technischen Reglement ohne Wettbewerbsvorteil entscheidet Mercedes-AMG oder von Mercedes-AMG beauftragte Personen. b) Technischer Zustand Der Fahrzeugzustand, insbesondere sicherheitsrelevante Baugruppen wie Gurte, Bremsen, Fahrwerk, muss geeignet für den Wettbewerb sein. • Bremsscheiben, Bremsbeläge und Reifen müssen eine noch ausreichende Stärke aufweisen, Bremsscheiben mindestens 34 mm, Bremsbeläge mindestens 9 mm. • Sämtliche Flüssigkeiten wie Motoröl, Getriebeöl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit müssen hinsichtlich Zustand und Füllstand ausreichend sein. c) Einbauten und mitgeführte Gegenstände wie z.B. Videokamera, Stoppuhr, Datalogger ­müssen sicher befestigt sein. Die Haltekraft muss die 20-fache Gewichtskraft des zu befestigenden Objektes übersteigen. d) Setup • Alle gestellten Fahrzeuge kommen mit einem identischen, streckenspezifischen Grundsetup (u. a. Fahrzeug-Höhe, Gewicht, Restriktor, ECU-Mapping, Dämpfer, Spur, Sturz, Nachlauf). • Teilnehmer mit eigenem Fahrzeug erhalten die Vorgabe für dieses Setup mit der Anmeldebestätigung und sind verantwortlich für ein korrektes Setup ihrer Fahrzeuge im Vorfeld der Veranstaltung. Die Einhaltung der Vorgaben wird im Rahmen der technischen Abnahme überprüft. • Einzig erlaubte Änderungen: Luftdruck, 4 Klicks Stabi-Verstellung, Flügel +/- 2°Abweichung auf Basis der vorgegebenen Setup-Einstellung. • Der Reifentyp (Hersteller, Dimension, Mischung, Profilierung) wird einheitlich für alle Fahrzeuge vom Veranstalter vorgegeben. • Die Reifenart (Slick, Wet) wird vom Veranstalter je nach vorliegenden Witterungsverhältnissen vorgegeben. • Von Mercedes-AMG wird ein Satz Reifen gestellt (im Preis enthalten). Wird ein Wechsel der Reifenart (Slick, Wet) notwendig, stellt Mercedes-AMG unentgeltlich einen weiteren Satz Reifen. Weitere Reifen sind käuflich zu erwerben. Eigene Reifen dürfen nicht benutzt werden. • Ein Ersatz eines oder mehrerer Reifen gegen identische Neureifen ist nur bei Beschädigung erlaubt, oder wenn einer oder mehrere Reifen nicht mehr die erforderliche ausreichende Stärke (siehe Ziffer 8. b)) aufweist/aufweisen. Ob eine Beschädigung vorliegt oder die Stärke des Reifens nicht mehr ausreicht, prüft Mercedes-AMG oder eine von Mercedes-AMG beauftragte Person. e) Instandsetzung oder Ersatz eines beschädigten Fahrzeuges Ein beschädigtes, verunfalltes oder anderweitig ungeeignetes Fahrzeug kann im Rahmen der Möglichkeiten instand gesetzt oder durch ein anderes geeignetes Fahrzeug ersetzt werden. Für dieses Fahrzeug ist die Technische Abnahme (gemäß 5.) zu wiederholen. Ein Anspruch auf Instandsetzung oder Ersatz des Fahrzeuges besteht nicht. 9. Versicherung der Fahrzeuge a) Teilnahme mit bei der Mercedes-AMG angemieteten Fahrzeuge Im Falle der Anmietung von Fahrzeugen bei der Mercedes-AMG gelten für den Ver­ sicherungsschutz des Teilnehmers die in dem zwischen ihm und der Mercedes-AMG gesondert abzuschließenden Mietvertrag geregelten Bedingungen. Ein Muster des Mietvertrages kann jederzeit bei der Mercedes-AMG angefordert werden.

b) Teilnahme mit eigenen Fahrzeugen Teilnehmer, die mit eigenen Fahrzeugen teilnehmen, müssen für ihr Wettbewerbs­ fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 150.000 Euro abschließen. 10. Einverständnis des Eigentümers/Halters sowie Freistellung von Ansprüchen Ist der Teilnehmer im Fall der „Teilnahme mit eigenem Fahrzeug“ (Ziffer 9. e) der Teilnahmebedingungen) nicht selbst Eigentümer und/oder Halter des Fahrzeugs, ist er verpflichtet, das Einverständnis des Eigentümers und/oder Halters (ggfs. also beider) mit der Teilnahme mit deren Fahrzeug an der Veranstaltung SLS AMG GT3 Competition herbeizuführen und gegenüber AMG nachzuweisen. Der Teilnehmer stellt für den Fall, dass der Teilnehmer einen Schaden an dem fremden Fahrzeug verursacht oder eine Haftung des Eigentümers und/oder Halters für Schäden Dritter verursacht, ohne dass AMG hieran ein Verschulden trifft, AMG von sämtlichen etwaigen Ansprüchen seitens des Eigentümers und/oder Halters gegenüber AMG frei. Trifft AMG lediglich ein Mitverschulden findet auf den Freistellungsanspruch § 254 BGB Anwendung. 11. Verantwortlichkeit Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. 12. Proteste Proteste gegen Feststellung der Zeitnahme, Sachrichter (z. B. Instruktoren) und Sammelproteste sind unzulässig. Sonstige Proteste müssen innerhalb von 30 min nach Aushang der Ergebnisse schriftlich an den Rennleiter eingereicht werden. Eine Protestgebühr wird nicht erhoben. Werden die Ergebnisse den Teilnehmern mit der Post zugesandt, so endet die Protestfrist am 7. Tag (24.00 Uhr) nach dem Versand der Ergebnisse. Der Poststempel ist maßgebend. 13. Rechtswegausschluss Gegen Entscheidungen der Mercedes-AMG als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. 14. Zeitplan Der Teilnehmer ist eigenverantwortlich für die Beachtung und rechtzeitige Umsetzung des zur Veranstaltung übergebenen aktuellen Zeitplanes. Notwendige kurzfristige Änderungen werden bekannt gegeben und im Aushang schriftlich veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Nachholung eines Veranstaltungsteils bei nicht rechtzeitigem Erscheinen. Eine Rückzahlung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht. Mercedes-AMG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

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