TEILNAHME- UND MONTAGEBEDINGUNGEN GARANT Partnerforum 2016

TEILNAHME- UND MONTAGEBEDINGUNGEN GARANT Partnerforum 2016 1.0 Ausstellungsort A2 Forum Gütersloher Straße 100 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon: +49 ...
Author: Ralf Bader
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TEILNAHME- UND MONTAGEBEDINGUNGEN GARANT Partnerforum 2016

1.0

Ausstellungsort A2 Forum Gütersloher Straße 100 33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon: +49 5242 969103 Telefax: +49 5242 969104

2.0

Termine

2.1

Aufbau Mittwoch, 26.10. - Donnerstag, 03.11.16 Liefer- und Montagezeiten jeweils von 7 - 20 Uhr. Am Samstag, 29.10. und Sonntag, 30.10. bleibt das A2 Forum geschlossen! Am Montag, 31.10. (Reformationstag) und Dienstag, 01.11. (Allerheiligen) ist das A2 Forum geöffnet! Der Freitag, 04.11.16 bleibt ausschließlich Reinigungsmaßnahmen und internen Messevorbereitungen vorbehalten. Anlieferungen und Montagen werden an diesem Tag zum Schutz der fristgerecht montierten, dekorierten und gereinigten Ausstellungsflächen nicht mehr zugelassen.

2.2

Messe Samstag, 05.11.16 von 9 - 19 h Sonntag, 06.11.16 von 9 - 18 h Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die Anliefer- und Montagezeiten als auch die Abbau- und Abholungstermine unbedingt einzuhalten sind. Im Sinne einer effektiven Nutzung der Messezeit sind vorzeitige Aufräumarbeiten auf den Ständen sowie Abbauarbeiten oder Produktausgaben vor Ende des Messebetriebs nicht erlaubt. Die Abholung der Ware ist möglich ab Montag, den 07.11.16; Lieferverkehr am Wochenende nicht möglich.

2.3

Abbau: Montag, 07.11. und Dienstag, 08.11.16 von 7 – 20 Uhr

Teilnahme- und Montagebedingungen GARANT Partnerforum 2016 - Seite 1/5

3.0

Auf- und Abbau

3.1

Organisation Den Anweisungen des Leit- und Sicherheitspersonals ist grundsätzlich zu folgen, um allen Teilnehmern eine zügige Abwicklung ohne Wartezeiten zu gewährleisten. Liefer- und Montagefahrzeuge haben nach dem Ladevorgang die Stellplätze an den Ladetoren unverzüglich wieder frei zu machen. Sie können auf den ausgewiesenen Parkplätzen am Gebäude abgestellt werden, um jedem Teilnehmer eine termingerechte Anlieferung und Abholung zu ermöglichen. Bis 20 h sind die Ladetore und dazugehörigen Parkflächen täglich zu räumen. Verpackungsmaterial kann nicht im Gebäude eingelagert werden.

3.2

Anlieferung, Abholung Bei Anlieferungen durch Speditionen oder Kurierdienste fügen Sie der Lieferadresse auf dem Lieferschein bitte unbedingt auch die Hallen- und Standnummer hinzu, damit die Ware einem Empfänger in den Messehallen zugeordnet werden kann!

3.3

Aufbau, Abbau Sofern keine Sondervereinbarung über einen Standbau durch GARANT getroffen wurde, erfolgt der Standaufbau komplett durch die Aussteller, also einschließlich entsprechender Bodenbeläge, Kojen- bzw. Begrenzungswände, Beleuchtung, Deko-Material etc. Es dürfen nur schwer entflammbare Materialien, die den Brandschutzbestimmungen entsprechen, verwendet werden. In den Hallen dürfen Holzbearbeitungsmaschinen wegen der Rauchmelder nur mit funktionierender Absaugvorrichtung betrieben werden. Die Rauchmelder in den Hallen reagieren auch auf Staub und lösen automatisch einen kostenintensiven Einsatz von Feuerwehr und Rettungskräften aus. Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder sowie die durch Gitter abgetrennten Luftnachströmtüren des A2 Forums müssen jederzeit zugänglich sein. Die Flächen innerhalb der Gitter dürfen zu keiner Zeit als Abstellplatz genutzt werden. Stromverteilerkästen/Schränke müssen jederzeit zugänglich bleiben. Bei den fest installierten Stromverteilerschränken des A2 FORUMs ist darauf zu achten, dass ein Abstand von mind. 80 cm (Tür-Schwenkbereich) eingehalten wird. Die präzise Einhaltung der Standgrenzen, besonders an den Gängen, ist aus Gründen der Veranstaltungssicherheit zwingend erforderlich. Bei Nichteinhaltung müssen wir auf einen Rückbau bestehen. Die im Plan angegebenen Maße verstehen sich inklusive der Standwände sowie eventueller Fußleisten, Aufdoppelungen und Schilder. Laut Ankündigung des Bauordnungsamtes Rheda-Wiedenbrück werden Stichproben zwecks Einhaltung dieser Bestimmung vorgenommen. Die Standwände müssen in sich standsicher und stabil errichtet werden, besonders wenn daran Möbelteile wie Hängeschränke oder Regale befestigt werden sollen. Standwände zum Nachbarstand sind nicht miteinander zu verbinden. In den Hallenboden bzw. in die Wände und technischen Installationen der Ausstellungshallen darf weder gebohrt noch genagelt werden. Bei Beschädigung der Hallen ist Schadensersatz zu leisten. Die Befestigung von Standelementen und die Abhängung von Decken- oder Beleuchtungselementen an den technischen Installationen der Hallen sind nicht zulässig. Für Abhängungen sind an den Hallendecken Lastösen vorhanden. Die max. Belastung der Lastösen beträgt 100 kg. Sollten Lastösen durch Hallentechnik verdeckt sein, so wenden Sie sich bitte an den Hallenmeister der GARANT Gruppe oder den Techniker des A2 Forums. Für die Elektro-Unterversorgung jedes Messestandes ist ein jederzeit und ohne Hilfsmittel zugänglicher Hauptschalter zu installieren. Sowohl nach erfolgtem Aufbau als auch nach dem Abbau hat der Montageleiter die ordnungsgemäße Erstellung des Messestandes durch einen Mitarbeiter der GARANT Gruppe prüfen und abnehmen zu lassen.

Teilnahme- und Montagebedingungen GARANT Partnerforum 2016 - Seite 2/5

Verschmutzungen der Halle (speziell durch Farben, Klebebänder etc.) sind zu vermeiden. Bei Verschmutzungen oder Kleberückständen werden dem Aussteller die Reinigungskosten nachträglich in Rechnung gestellt. Sofern der Standabbau und die Abholung der Ware nicht innerhalb des genannten Zeitraumes abgeschlossen wird, erfolgt die sofortige Einlagerung bei einer ortsansässigen Spedition auf Kosten des betreffenden Ausstellers. Nach einer Woche werden die eingelagerten Gegenstände der kostenpflichtigen Entsorgung zugeführt. Weisen Sie bitte Ihre für den Auf- und Abbau des Standes zuständigen Mitarbeiter auf die feststehenden Termine hin. Herstellern von Deko-Artikeln wird empfohlen, diese zu verpacken! Während der Auf- und Abbautage, etwa zwischen 12 und 14 h, wird für € 7,80 eine warme Mahlzeit inkl. eines Getränkes angeboten. 3.4

Standgestaltung Geschlossene Stände, bzw. solche die nur eine Tür aufweisen sind unerwünscht. Wir bitten eindringlich darum, die Standarchitektur so transparent wie möglich und besonders zur Gangseite offen zu gestalten. Die zur Verfügung stehenden Hallenhöhen betragen: Halle 1: Halle 2: Halle 3: Halle 4: Halle 5:

4,00 m 3,98 m 3,68 m 3,59 m 9,69 m

Unterkante Deckenträger Unterkante Deckenträger Unterkante Beleuchtung Unterkante Beleuchtung Unterkante Beleuchtung

Ab einer Bauhöhe von 2,50 m sind im Falle von niedriger bauenden Standnachbarn die Außenseiten der eigenen Standwände zu gestalten, dass eine saubere Außenansicht zum Nachbarstand gegeben ist. Eine Kennzeichnung an den Standwänden, jedoch nicht auskragend, ist möglich und wird gestattet, sofern die Gangbreite nicht beeinträchtigt wird. 3.5

Reinigung Die Stände sind vom Aussteller selbst zu reinigen. Verpackungsmaterial kann nicht zwischengelagert werden und ist wieder mitzunehmen. Der Müll ist getrennt nach Lacken, Farben und Restmüll in die hierfür gekennzeichneten Container oder Mulden zu entsorgen.

4.0

Anmeldung Bitte reichen Sie das Anmeldeformular spätestens bis zum 01.07.16 vollständig ausgefüllt, mit Firmenstempel und einer rechtsgültigen Unterschrift versehen, ein. Bei Berücksichtigung Ihres Unternehmen erhalten Sie nach Abschluss der Planungsarbeiten eine Auftragsbestätigung mit Hinweisen auf die finalen Hallen- und Grundrisspläne sowie Bestellscheine für diverse Serviceleistungen. Diese Unterlagen werden Ihnen voraussichtlich ab Anfang September via Internet zur Verfügung gestellt. Geringe Abweichungen von der bestellten Standfläche sind aus planungstechnischen Gründen nicht zu vermeiden. Gültig ist daher die in der Auftragsbestätigung definierte Standgröße.

5.0

Kosten Der Preis pro qm Ausstellungsfläche beträgt € 99,90 zzgl. MwSt. Dieses Beteiligungsentgelt beinhaltet keinerlei Aufbauten und umfasst nachstehend aufgeführte Leistungen: • • • • •

Hallenmiete Heizung Gangreinigung am 04.11.16 Endreinigung am letzten Abbautag Müllentsorgung an den Auf- und Abbautagen

Teilnahme- und Montagebedingungen GARANT Partnerforum 2016 - Seite 3/5

6.0

Versicherung / Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche Haftung für Schäden und Abhandenkommen ist ausgeschlossen, sofern die Risiken versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung auf Grund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens.Dieser Haftungsausschluss erfährt durch Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung. Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellungsversicherung. Fügen Sie, Ihr Personal, Mitarbeiter der von Ihnen beauftragten Standbaufirmen oder sonstige Dritte, die für Sie auf dem Messegelände tätig werden, dem Veranstalter einen Schaden zu, so werden Sie als Aussteller auf Ersatz des Schadens in Anspruch genommen. Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Ansprüche, die sich auf Grund und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben könnten. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten. Weiterhin ist der Aussteller verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die den Versicherungsschutz auch für die Teilnahme an Messen und Veranstaltungen inkl. Mietsachschäden an Gebäuden durch Brand, Blitz, Explosion, Leitungs- und Abwässer gewährleistet. Diese Versicherung ist auf Verlangen nachzuweisen. Wir empfehlen folgende Mindestdeckungssummen: • € 2.000.000,-- für Personenschäden • € 1.000.000,-- für Sachschäden • € 150.000,-- für Vermögenschschäden

7.0

Rücktritt, Nichtteilnahme Nach verbindlicher Anmeldung und Einplanung ist eine Entlassung aus dem Vertragsverhältnis nicht mehr möglich. Kann die freiwerdende Standfläche anderweitig vermietet werden, wird ein pauschaler Ersatz der verursachten Kosten in Höhe von 25 % des Beteiligungsentgeltes erhoben. Kann die Fläche nicht weiter vermietet werden, ist das Beteiligungsentgelt in voller Höhe zu entrichten.

8.0

Pflichtverstöße, Kündigungsrecht, Vertragsstrafe GARANT übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus und ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht oder den guten Sitten widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist nicht gestattet. Schuldhafte Verstöße gegen die dem Aussteller aus dem Vertragsverhältnis erwachsenen Pflichten oder gegen die im Rahmen der Teilnahme- und Montagebedingungen getroffenen Regelungen berechtigen GARANT zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung, wenn die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht unverzüglich eingestellt werden.

Teilnahme- und Montagebedingungen GARANT Partnerforum 2016 - Seite 4/5

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist GARANT berechtigt, den Stand des Ausstellers sofort zu schließen und vom Aussteller den unverzüglichen Abbau des Standes sowie die Räumung der Standfläche zu verlangen. Findet sich für die Standfläche des gekündigten Ausstellers kein Ersatzaussteller, ist GARANT berechtigt, die Gestaltung der Standfläche auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen, um ein geschlossenes Erscheinungsbild der Messe zu gewährleisten. Für die Bemühungen von GARANT, die Standfläche entgeltlich zu vermieten, hat der Aussteller einen Verwaltungsbeitrag von 25 % des Beteiligungsentgeltes zu zahlen, mindestens aber € 400,00.

9.0

Übernachtung Für das GARANT Partnerforum ist in den umliegenden Hotels ein Zimmerkontingent reserviert. Bitte geben Sie uns Ihre verbindlichen Reservierungswünsche auf dem Bestellschein an, der mit Datum der Auftragsbestätigung im Internet für Sie freigeschaltet wird. Die Hotelauswahl erfolgt nach der von Ihnen angegebenen Preiskategorie, nicht jedoch im Hinblick auf die Unterbringung in einem bestimmten Hotel. Sonderwünsche werden nach Eingang verbindlicher Anmeldungen geprüft und bei ausreichender Kapazität gern berücksichtit. Reservierte Zimmer können bis 10 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Bei späteren Stornierungen und/oder Nichtanreise können die Hotels eine No-Show-Gebühr von bis zu 100% des Übernachtungspreises verlangen, wenn die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können. Der Versand der Reservierungsbestätigungen erfolgt spätestens ca. 10 Tage vor Anreisetermin.

10.0

Parken Bitte folgen Sie grundsätzlich den Anweisungen des Leit- und Sicherheitspersonals, um allen Teilnehmern eine zügige Abwicklung ohne Wartezeiten zu gewährleisten. Die Reservierung von Parkplätzen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

11.0

Standpersonal Der Stand muss während der Ausstellungszeit durchgehend besetzt sein. Für die Mitarbeiter der ausstellenden Vertragslieferanten stellt GARANT entsprechende Namensschilder zur Verfügung. Diese Kennzeichnung ist aus Sicherheitsgründen notwendig. Zur Vorbereitung der Schilder müssen alle Namen Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig angegeben sein. Mitarbeiter, die nicht rechtzeitig angemeldet wurden, sind am Messeempfang von einem bereits anwesenden Repräsentanten des Ausstellers abzuholen. Gäste, die seitens der Aussteller eingeladen werden, sind ebenfalls rechtzeitig anzumelden. GARANT behält sich vor diese abzulehnen, sofern deren Anwesenheit zu Interessenskonflikten im eigenen Sinne oder im Sinne anderer Messeteilnehmer führen könnte.

12.0

Auftragsformulare / Umsatzmeldungen Bitte verwenden Sie Ihre eigenen Auftragsformulare und stellen Sie uns von jedem Auftrag eine Kopie mit der klaren Kennzeichnung des Netto-EK-Wertes zur Verfügung.

13.0

Ausstellungsware Wenn Sie Ware ab Rheda-Wiedenbrück verkaufen: Machen Sie Ihre Kunden unbedingt darauf aufmerksam, dass die Ware ausschließlich an den Ihnen genehmigten Abbautagen abgeholt werden muss (s. Punkt 3.3, Absatz 8). Teilnahme- und Montagebedingungen GARANT Partnerforum 2016 - Seite 5/5