TE CONNECTIVITY HANDBUCH ZUM THEMA SOZIALE VERANTWORTUNG VON ZULIEFERERN

TE CONNECTIVITY HANDBUCH ZUM THEMA SOZIALE VERANTWORTUNG VON ZULIEFERERN TEC-1015 Rev. D November 2016 TE Connectivity Rheinstrasse 20 CH-8200 Schaff...
Author: Hilko Holst
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TE CONNECTIVITY HANDBUCH ZUM THEMA SOZIALE VERANTWORTUNG VON ZULIEFERERN TEC-1015 Rev. D November 2016

TE Connectivity Rheinstrasse 20 CH-8200 Schaffhausen Schweiz Telefon: +41 (0)52 633 66 61 www.te.com 2016 TE Connectivity Ltd. Unternehmensgruppe. Alle Rechte vorbehalten.

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INHALT EINLEITUNG ............................................................................................................ 3 DIE GRUNDWERTE VON TE .................................................................................. 4 GELTUNGSBEREICH DIESER RICHTLINIE .......................................................... 5 ARBEIT UND MENSCHENRECHTE ....................................................................... 6 GESUNDHEIT UND SICHERHEIT ........................................................................ 10 UMWELTBELANGE ............................................................................................... 13 ETHIK ..................................................................................................................... 15 VERANTWORTLICHE UND REGELKONFORME GESCHÄFTSPRAKTIKEN ..... 16 GESCHÜTZTE UND VERTRAULICHE INFORMATIONEN .................................. 18 MANAGEMENT-SYSTEME ................................................................................... 20 BUCHFÜHRUNG UND FINANZKONTROLLEN .................................................... 23 ANLIEGEN VON LIEFERANTEN ........................................................................... 24

Leitfaden zur sozialen Verantwortung der Lieferanten

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TE CONNECTIVITY HANDBUCH ZUM THEMA SOZIALE VERANTWORTUNG VON ZULIEFERERN Willkommen zum TE Connectivity Handbuch zum Thema Soziale Verantwortung von Zulieferern. In diesem Dokument verdeutlichen wir die Werte und Grundsätze, nach denen TE seine Geschäfte führt, soweit sie die soziale Verantwortung von Unternehmen betreffen. Unser Ziel ist, dass unsere Lieferanten sich dieselben sozial bedeutsamen Werte, Grundsätze und Leitlinien zu eigen machen und befolgen. TEs Grundwerte bilden den Mittelpunkt unserer sozialen Verantwortung als Unternehmen sowie unseres Programms der sozialen Verantwortung für Zulieferer. Genau dieselben Kernwerte werden unseren Mitarbeitern intern über den TE Connectivity Leitfaden zur sozialen Verantwortung der Lieferanten kommuniziert und für sie dokumentiert und können unter http://www.te.com/usaen/about-te/corporate-responsibility/governance/ombudsman/ethical-conduct.html eingesehen werden. Des Weiteren hat TE die Kernwerte des Global Compact der Vereinten Nationen unterzeichnet und sich zu eigen gemacht. Dieses weltweit anerkannte der sozialen Verantwortung verpflichtete Netzwerk leitet seine zehn Kernprinzipien von der universalen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ab. TE fördert mit seinem Programm der sozialen Verantwortung für Zulieferer TEs Kernwerte entlang der gesamten Lieferkette. Unser Programm der sozialen Verantwortung für Zulieferer basiert auf den internationalen Standards der Menschenrechte, Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung einschließlich der führenden Grundsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des Global Compact der Vereinten Nationen. Die Grundsätze von TEs Programm der sozialen Verantwortung für Zulieferer basieren auch auf der universalen Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. TE ist davon überzeugt, dass der Aufbau eines großen Unternehmens viele Dinge erfordert, zu denen ein tiefgreifendes Verständnis der Bedürfnisse unserer Kunden und unserer Märkte sowie deren Bekenntnis zu sozialer Verantwortung gehören.

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DIE GRUNDWERTE VON TE TEs Bekenntnis zu höchsten Standards nimmt seinen Anfang in der Sicherstellung, dass jedermann in der gesamten TE-Organisation und in unserer Lieferkette unsere Grundwerte und unsere Plattform für soziale Verantwortung versteht und vorlebt. Dabei handelt es sich um diejenigen Konzepte, die definieren, wie wir uns als TE-Angestellte und -Entscheidungsträger auf Mitarbeiter-, Team- und Unternehmensebene verhalten. Nach unserer Auffassung ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Zulieferer unsere Grundwerte im Rahmen ihrer eigenen Operationen und Geschäftsbeziehungen verstehen, teilen und anwenden. Die nachfolgenden vier Grundwerte bilden das Fundament der TE-Operationen und demzufolge auch das Fundament unseres TE-Handbuchs zum Thema soziale Verantwortung von Zulieferern. Integrität Wir müssen uns selbst und jedem anderen höchste Standards in puncto persönlicher und unternehmensbezogener Integrität abverlangen. Wir schützen die Vermögenswerte des Unternehmens. Wir halten uns an alle Gesetze und Unternehmensrichtlinien. Wir engagieren uns für Vielfalt, Gleichbehandlung, gegenseitigen Respekt und Vertrauen. Verantwortlichkeit Wir honorieren Engagement und übernehmen die persönliche Verantwortung für sämtliche Handlungen und Ergebnisse. Wir erschaffen eine Betriebsdisziplin mit kontinuierlicher Verbesserung, die ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur ist. Teamarbeit Wir fördern eine Umgebung, in der Innovation, Kreativität, hervorragende Leistung und Erfolg durch Teamarbeit unterstützt werden. Unser Führungsstil soll lehrreich sein, inspirieren, die Mitarbeiter einbinden und deren Weiterentwicklung fördern. Wir fördern offene und effektive Kommunikation und Interaktion. Innovation Wir sind überzeugt, dass Innovation das Fundament unseres Geschäfts bildet. Wir sehen es als tägliche Herausforderung an, für jede unserer Aufgaben neue und verbesserte Ideen zu entwickeln. Wir fördern, erwarten und schätzen Kreativität, Offenheit gegenüber Veränderungen und frische Ansätze.

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TE-GRUNDSÄTZE UND LEITLINIEN FÜR SOZIALE VERANTWORTUNG VON LIEFERANTEN Dieses Handbuch soll bei unseren Zulieferern ein Verständnis von TEs Erwartungen hinsichtlich geschäftlichem Verhalten, Entscheidungsfindung und Geschäftsabwicklungen wecken. Es erläutert auf unseren Grundwerten basierende Grundprinzipien und Verhaltensweisen und betont die Prinzipien und Verhaltensweisen, die wir von unseren Lieferanten erwarten. Wir verlangen von unseren Zulieferern, dass sie diese Grundsätze und Verhaltensweisen befolgen und sich an die Grundsätze dieses Leitfadens und ihren eigenen jeweiligen Verhaltenskodex halten (gültig für ihre Mitarbeiter, externen Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten). TE behält sich außerdem das Recht vor, seine Lieferanten bezüglich Themen sozialer Verantwortung zu überprüfen.

GELTUNGSBEREICH DIESER RICHTLINIE Diese Richtlinie gilt weltweit für alle TE-Lieferanten, zu denen alle integrierten Lieferanten, befristet angestellte Mitarbeiter und externe Berater gehören. Die in dieser Richtlinie dargelegten Werte, Grundsätze und Leitlinien werden von TE in seinem operativen Tagesgeschäft vorgelebt.

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ARBEIT UND MENSCHENRECHTE Gleiche Chancen für alle TE erhebt Chancengleichheit und faire Behandlung für alle Mitarbeiter zum Prinzip. TE verbietet insbesondere Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Ehe- oder Familienstand, nationalem Ursprung, Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder aufgrund eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals. TE bekennt sich zur Schaffung einer Unternehmenskultur, die Vielfalt und Teamwork schätzt, und bewusst anstrebt, Verständnis, Respekt, Einschluss und kontinuierliches Lernen zu erreichen. Wir erwarten, dass alle Mitarbeiter einander mit Respekt und Würde behandeln. Wir wenden dieselben Grundsätze auf die Geschäftsbeziehungen entlang unserer gesamten Lieferkette mit unseren Lieferanten und Kunden an. Eines der von uns angewandten Prinzipien ist die Förderung und Begünstigung von Vielfalt der Lieferanten bei unserem Zuliefererstamm. Menschenrechte Zusätzlich zur Einhaltung von Gesetzen zu gleichen Beschäftigungschancen (Equal Employment Opportunities, EEO) in den USA strebt TE danach, alle weiteren geltenden Bürgerrechts-, Menschenrechts-, Umwelt- und Arbeitsgesetze an allen weltweiten Standorten zu befolgen, an denen das Unternehmen geschäftlich tätig ist. Wir verlangen Gleiches von unseren Lieferanten. Wir verlangen von den TE-Geschäftseinheiten und Zulieferern, Mitarbeitern saubere und sichere Arbeitsumgebungen und Arbeitsbedingungen zu bieten, Kinderarbeit an unseren Standorten oder den Standorten unserer Zulieferervertragsnehmer zu verbieten und allen Mitarbeitern die ihnen nach der jeweiligen Gesetzgebung zustehenden Sozialleistungen zukommen zu lassen. Unabhängig vom jeweiligen Standort verbietet TE unseren Geschäftseinheiten oder Lieferantenpartnern die Beteiligung an Aktivitäten, die nicht mit Würde und Respekt für den Einzelnen vereinbar sind, auch wenn sie nach anwendbarem Recht zulässig sind. Unsere Grundwerte demonstrieren das Bekenntnis zu weltweiter gesellschaftlicher Verantwortungsübernahme und zu sozial verantwortlichem Handeln in den Gemeinden, in denen wir leben und arbeiten.

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TE unterstützt die folgenden spezifischen auf Arbeits- und Menschenrechten basierenden Grundsätze sowohl unternehmensintern für TE als auch für unsere Lieferanten: 1) FREI GEWÄHLTE BESCHÄFTIGUNG

Jede Beschäftigung erfolgt auf freiwilliger Grundlage, und Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit haben, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von Arbeitnehmern wird nicht verlangt, dass sie von den Behörden ausgestellte Ausweise, Pässe oder Arbeitsgenehmigungen als Voraussetzung für eine Beschäftigung vorlegen, es sei denn zum Zweck der Überprüfung des Rechtsstatus, in welchem Fall die Dokumente umgehend wieder an den Arbeitnehmer zurückgegeben werden müssen. 2) KINDERARBEIT

Kinderarbeit darf in keiner Phase des Herstellungsprozesses eingesetzt werden. Der Begriff „Kind“ bezieht sich auf Menschen unter 15 Jahre (bzw. unter 14 Jahre in Ländern, in denen dies gestattet ist) oder auf Menschen im schulpflichtigen Alter oder auf Menschen, die das Mindestalter für eine Beschäftigung im jeweiligen Land noch nicht erreicht haben, wobei das höchste jeweils zutreffende Alter maßgeblich ist. Die Durchführung rechtmäßiger Ausbildungsprogramme am Arbeitsplatz, die allen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, wird von uns dagegen gefördert. Arbeitnehmer unter 18 Jahren sollten keine gefährlichen Arbeiten verrichten und können im Hinblick auf pädagogische Bedürfnisse von Nachtarbeit ausgeschlossen werden. 3) ARBEITSZEIT

Studien zu Geschäftspraktiken stellen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Arbeitnehmerüberlastung und verminderter Produktivität, verstärkter Personalfluktuation und vermehrten Verletzungs- und Krankheitsfällen fest. Die Arbeitswoche darf die nach lokalem Recht maximal erlaubte Stundenzahl nicht überschreiten. Außerdem sollte eine Arbeitswoche einschließlich Überstunden nicht mehr als 60 Wochenstunden betragen, von Notfällen oder ungewöhnlichen Umständen abgesehen. Arbeitnehmern steht zumindest ein freier Tag pro siebentägiger Woche zu.

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4) LÖHNE UND SOZIALLEISTUNGEN

Die Arbeitnehmern gezahlte Vergütung befolgt alle einschlägigen Lohngesetze einschließlich der Gesetze zu Mindestlöhnen und gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen. Im Einklang mit lokalen Gesetzen werden Arbeitnehmer für Überstunden zu höheren als den üblichen Stundensätzen vergütet. Die Grundlage, nach der Arbeitnehmer bezahlt werden, ist per Gehaltsabrechnung oder vergleichbarer Dokumentation in zeitgerechter Form zur Verfügung zu stellen. 5) HUMANE BEHANDLUNG

Es darf weder schroffe und inhumane Behandlung einschließlich sexueller Belästigung, sexuellen Missbrauchs, körperlicher Züchtigung, geistiger oder körperlicher Nötigung oder Beschimpfungen von Arbeitnehmern noch Androhungen einer der vorgenannten Handlungen geben. 6) NICHTDISKRIMINIERUNG

Unsere Lieferanten müssen für eine Arbeitnehmerschaft frei von Belästigungen und rechtswidrigen Diskriminierungen sorgen. Zulieferer dürfen sich bei Anstellungen und Beschäftigungspraktiken wie Beförderungen, Prämien und Zugang zu Schulungen nicht in diskriminierender Weise im Hinblick auf Rasse, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, ethnische Abstammung, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Ehestand verhalten. Außerdem sind Arbeitnehmer oder Stellenbewerber keinen medizinischen Untersuchungen auszusetzen, die in diskriminierender Weise als Vorbedingung für die Beschäftigung benutzt werden könnten. 7) VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Offene Kommunikation und direktes Gespräch zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten sind die effektivsten Instrumente zur Klärung von Arbeitsplatz- und Vergütungsangelegenheiten. Unsere Zulieferer müssen die Rechte der Arbeitnehmer respektieren, sich nach Maßgabe des lokalen Rechts frei zu versammeln, sich Gewerkschaften anzuschließen oder nicht, sich vertreten zu lassen und Betriebsräten beizutreten. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, mit ihren Vorgesetzten offen und ohne Furcht vor Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen über Arbeitsbedingungen zu sprechen.

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8) METALLVERSORGUNG AUS KONFLIKTFREIEN MINEN

Wir bei TE nehmen die Wahrscheinlichkeit sehr ernst, dass Mineralien aus Konfliktgebieten in unsere Lieferkette gelangen. Zu „Mineralien aus Konfliktzonen“ oder „Metallen aus Konfliktzonen“ gehören Gold (Au), Tantal (Ta), Wolfram (W) und Zinn (Sn), die aus Minen in von bewaffneten Gruppen kontrollierten Konfliktzonen einschließlich unter anderem der östlichen Region der Demokratischen Republik Kongo (DRC) beschafft werden. Entsprechend unterstützen wir das Ziel von Abschn. 1502 des Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act, Unternehmen von der Verwendung von „Mineralien aus Konfliktzonen“ abzuraten. Wir sind uns darüber im Klaren, dass der Mineralienhandel bei der Finanzierung des anhaltenden Konflikts in der DRC und den damit verbundenen Gräueltaten und Menschenrechtsverletzungen eine Rolle spielt. Sobald die mit bewaffneten Gruppen assoziierten Minen kenntlich gemacht sind, können Lieferanten dazu beitragen, die verheerende humanitäre Katastrophe zu beenden, indem sie sich dazu entschließen, ihren Nachschub aus „konfliktfreien Minen“ zu beziehen. Dementsprechend fordern wir die Lieferanten auf, den Ursprung ihrer „Mineralien aus Konfliktzonen“ im größtmöglichen Umfang zu klären. Das Umgehen der Beschaffung aus „Minen in Konfliktzonen“ ist ein ernsthaftes Problem, und wir arbeiten bereits aktiv mit branchenangehörigen Unternehmen, Kunden und unseren Lieferanten daran, die Lieferkettentransparenz im Sinne dieses Ziels zu verbessern. TE behält sich daher das Recht vor, zu verlangen, dass unsere Zulieferer sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, TE Rohmetalle zu liefern, die aus „konfliktfreien Zonen“ stammen, und eine entsprechende Kennzeichnung wann immer möglich zu bescheinigen.

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GESUNDHEIT UND SICHERHEIT Sicherheit am Arbeitsplatz muss eine Priorität sein Ein sicherer Arbeitsplatz ist eine der wichtigsten Sozialleistungen, die wir unseren Mitarbeitern anbieten. Wir haben uns verpflichtet, allen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt, indem wir strikte Sicherheitsvorschriften und -praktiken einhalten, deren Einhaltung wir auch von unseren Lieferanten verlangen, einschließlich der nachstehend aufgeführten: •

Identifizierung von Gefahren am Arbeitsplatz und Einführung effektiver Kontrollen zur Reduzierung oder, wenn möglich, Beseitigung der Risiken von Verletzungen und Krankheiten.



Aufforderung der Mitarbeiter zur Übernahme einer aktiven Rolle in Form von sicherem Arbeiten durch Befolgung von Sicherheitsverfahren.



Verbot des Besitzes von Waffen und anderen gefährlichen Utensilien für Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Zulieferer und Besucher zu allen Zeiten während des Aufenthalts sowohl auf dem Gelände des Unternehmens, Kunden oder Zulieferers als auch auf Parkplätzen und in Firmenfahrzeugen.

Auch wenn die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Auflagen bezüglich Führung von Unterlagen verbindlich ist, bemüht sich TE, die gesetzlichen Mindeststandards zu übertreffen. Es ist unser Ziel, als einer der Branchenführer auf dem Gebiet der Sicherheit anerkannt zu werden, und wir erwarten auch von unseren Lieferanten, eine derartige Anerkennung anzustreben. TE unterstützt die folgenden unternehmensintern und bei unseren Lieferanten anzuwendenden Gesundheits- und Sicherheitsprinzipien und -praktiken: 1) SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

Die Gefährdung von Arbeitnehmern durch potentielle Sicherheitsrisiken (bspw. aus Strom- und anderen Energiequellen sowie Risiken, die mit Chemikalien, Maschinen, Feuer, Fahrzeugen und herabfallenden Gegenständen zu tun haben) muss durch sachgerechtes Design, sachgerechte Technik und administrative Regelungen, vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen und Verfahren für sicheres Arbeiten (einschließlich Störabschaltung/Außerbetriebnahme) kontrolliert werden. Wo Gefahren durch diese Instrumente nicht adäquat kontrolliert werden können, müssen Arbeitnehmer eine angemessene persönliche Schutzausrüstung erhalten. Arbeitnehmer dürfen wegen der Anmeldung von Sicherheitsbedenken nicht gemaßregelt werden. Leitfaden zur sozialen Verantwortung der Lieferanten

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2) NOTFALLBEREITSCHAFT

Notfallsituationen und -ereignisse müssen identifiziert und bewertet und ihre Auswirkung minimiert werden durch die Implementierung von Notfallplänen und Reaktionsverfahren, einschließlich Notfallberichterstattung, Verfahren zur Benachrichtigung und Evakuierung von Mitarbeitern, Mitarbeiterschulungen und -übungen, angemessener Branderkennungs- und -bekämpfungssysteme, angemessener Fluchtmöglichkeiten und Wiederherstellungspläne. 3) VERLETZUNG UND KRANKHEIT AM ARBEITSPLATZ MELDUNG UND UNTERSUCHUNG

Es müssen Verfahren und Systeme vorhanden sein, um mit Verletzungen und Krankheitsfällen am Arbeitsplatz fertig zu werden sowie sie zurückzuverfolgen und zu melden. Verletzungs- und Krankheitsfälle müssen umfassend untersucht werden, um die eigentliche(n), zugrunde liegende(n) Ursache(n) zu bestimmen, und geeignete Korrekturmaßnahmen, die eine Wiederholung wirksam verhindern, sind zu ergreifen. 4) ARBEITSHYGIENE

Die Gefährdung der Arbeitnehmer durch chemische, biologische und physikalische Wirkstoffe muss ermittelt, bewertet und kontrolliert werden. Wenn Gefahren durch technische und administrative Mittel nicht adäquat kontrolliert werden können, müssen Arbeitnehmer eine angemessene persönliche Schutzausrüstung erhalten. 5) KÖRPERLICH ANSTRENGENDE ARBEIT

Die Gefährdung von Arbeitnehmern durch körperlich anstrengende Arbeiten einschließlich manueller Bearbeitung von Materialien und schwerem Heben, langen Stehens und sich ständig wiederholender oder anstrengender Montagearbeiten muss ermittelt, bewertet und kontrolliert werden. 6) MASCHINENABSICHERUNG

Bei von Arbeitnehmern benutzten Maschinen sind physische Schutzvorrichtungen, Verriegelungen und Absperrungen vorzusehen und sachgerecht instand zu halten. Es müssen regelmäßige Mitarbeiterschulungen und Maschineninspektionen durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass angemessene Schutzvorkehrungen weiterhin zur Verfügung stehen und wirksam sind. 7) SCHLAFSAAL UND KANTINE

Arbeitnehmern sind saubere Toiletteneinrichtungen, Zugang zu Trinkwasser, eine hygienische Speisezubereitung und Unterbringungsmöglichkeiten anzubieten. Schlafsäle, die von Zulieferern oder einem Personalvertreter zur Verfügung gestellt werden, müssen sauber und sicher sein und Notausgänge, eine angemessene Heizung und Belüftung sowie einen angemessenen persönlichen Bereich bieten. Leitfaden zur sozialen Verantwortung der Lieferanten

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DROGENFREIER ARBEITSPLATZ für das Wohl von Mitarbeitern und Besuchern Drogenmissbrauch, gleich ob es sich dabei um den Missbrauch von Alkohol oder anderen Drogen handelt, ist eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit, Gesundheit und Produktivität unserer Organisation, Mitarbeiter und Kunden. TE verfolgt eine Unternehmenspolitik des drogenfreien Arbeitsplatzes, die sich auf alle Standorte auf der Welt erstreckt und für unsere Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Besucher gilt. Unser Grundsatz des drogenfreien Arbeitsplatzes verbietet: •

Konsum, Verkauf oder Besitz illegaler Drogen oder kontrollierter Substanzen am Arbeitsplatz. Der Besitz verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur persönlichen Behandlung nach Maßgabe der Anweisungen des Arztes ist gestattet;



Konsum oder Besitz von Alkohol am Arbeitsplatz, es sei denn vom höchstrangigen leitenden Angestellten und dem Personalvorstand an einer besonderen Örtlichkeit genehmigt, und



Während der Ausübung der Tätigkeit unter dem Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen kontrollierten Substanzen zu stehen.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, für ihre eigenen Standorte Richtlinien einzuführen, die mit den vorstehenden vergleichbar sind.

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UMWELTBELANGE Ökologische Verantwortung ist für den Status eines erstklassigen Unternehmens und die Herstellung von erstklassigen Produkten enorm wichtig. TE unterstützt unternehmensintern und bei unseren Lieferanten die Anwendung folgender ökologischer Grundsätze: 1) UMWELTRELEVANTE BEWILLIGUNGEN UND MELDUNGEN

Alle erforderlichen umweltrelevanten Bewilligungen (z. B. Abflusskontrolle) und Registrierungen (einschließlich unter anderem genereller Natur sowie hinsichtlich Luft, Wasser und Abfall) sind einzuholen, beizubehalten und aktualisiert zu erhalten; außerdem müssen ihre Auflagen bezüglich Betrieb, Kontrolle und Meldungen erfüllt werden. 2) VERHÜTUNG VON UMWELTBELASTUNGEN UND VERMINDERUNG DER RESSOURCENNUTZUNG

Abfall jeglicher Art einschließlich Wasser und Energie ist an seiner Quelle oder durch Verfahren wie etwa Modifizierung von Herstellungs-, Instandsetzungsund Ablaufprozessen sowie Ersatz, Konservierung, Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von Materialien zu vermindern oder zu beseitigen. 3) GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN

Chemische oder andere Materialien, die eine Gefahr darstellen, wenn sie in die Umwelt freigesetzt werden, müssen kenntlich gemacht und kontrolliert werden, um ihre sichere Handhabung, Transport, Lagerung, Wiederaufbereitung oder Wiederverwendung und Beseitigung zu gewährleisten. TE erwartet von seinen Zulieferern, alle einschlägigen ökologischen Auflagen für die Beseitigung gefährlicher Substanzen einzuhalten, wie gemäß verschiedenen weltweit in der Entwicklung befindlichen RoHS- (Restriction of Hazardous Substances / Einschränkung gefährlicher Substanzen) und REACH- (Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals / Registrierung, Analyse und Autorisierung von Chemikalien) Vorschriften sowie gemäß der ökologischen Compliance-Spezifikation für TE-Produkte (TE Product Environmental Compliance Specification) TEC-138-702 (Supplier Requirements for Product Environmental Compliance) erforderlich.

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4) ABWASSER UND FESTSTOFFABFALL

Abwässer, elektronische Abfälle und Feststoffabfälle, die aus bzw. in Zusammenhang mit Betriebsabläufen, industriellen Prozessen und Toilettenbereichen entstehen, müssen vor ihrer Ableitung oder Entsorgung überwacht, kontrolliert und je nach Erfordernis behandelt werden. 5) FREISETZUNGEN IN LUFT

Freisetzungen in die Luft von flüchtigen organischen Chemikalien, Aerosolen, Beizmitteln, Schwebstoffen, ozonschädigenden Chemikalien und Brandnebenprodukten, die bei Betriebsabläufen erzeugt werden, müssen vor ihrer Ableitung klassifiziert, überwacht, kontrolliert und je nach Erfordernis behandelt werden. 6) KEINE UNBEFUGTEN ABLEITUNGEN ODER ENTSORGUNGEN

Zulieferer dürfen weder direkt noch indirekt flüssige oder solide Abfälle auf oder im Boden, in einem Gewässer oder in einem Abwasserbeseitigungssystem entsorgen, soweit dies nicht im Einklang mit einer Bewilligung oder anderen ausdrücklichen regulatorischen Genehmigung geschieht. 7) EINSCHRÄNKUNG BESTIMMTER INHALTSSTOFFE

TE-Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Verbot oder Einschränkung bestimmter Substanzen einschließlich Etikettierungsgesetzen und -vorschriften für Wiederaufbereitung und Entsorgung befolgen. Insbesondere verlangt TE von seinen Zulieferern, verschiedene weltweit in der Entwicklung befindliche RoHS- (Einschränkung von gefährlichen Substanzen) und REACH(Registrierung, Analyse und Autorisierung von Chemikalien) Vorschriften zu befolgen. Darüber hinaus wird von TE-Lieferanten erwartet, den Spezifikationen und Verfahren zu entsprechen, die zur Einhaltung kundenspezifischer Inhaltsbeschränkungen notwendig sind. Diese Auflagen werden in der ökologischen Compliance-Spezifikation für TE-Produkte TEC-138-702 (Supplier Requirements for Product Environmental Compliance/Lieferantenauflagen für ökologische Produkt-Compliance) identifiziert. Zulieferer müssen außerdem alle Vorschriften bezüglich radioaktiver Substanzen in Metallen befolgen. Wir erwarten, dass die Zulieferer ihre Lieferkette routinemäßig auf mögliche radioaktive Verunreinigungen testen und überprüfen, einschließlich der Überprüfung von rostfreiem Stahl oder anderer nickelhaltiger Legierungen auf Kontaminierung. TE behält sich das Recht vor, von Zulieferern Nachweise anzufordern, in denen ihre regelmäßigen Tests und Prüfungen der Versorgungsbasis detailliert beschrieben werden, um die Einhaltung aller Vorschriften und kundenspezifischen Auflagen sicherzustellen.

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ETHIK Das TE-Handbuch für ethisches Verhalten definiert TEs ethische Standards für geschäftliches Verhalten und bietet ein Rahmenwerk zur Förderung höchster Integritätsstandards bei der Abwicklung von Geschäften. Bei der Überlegung, wie bei Angelegenheiten sozialer Verantwortung zu handeln ist, spielen Ethik und Integrität eine Schlüsselrolle beim Treffen richtiger Entscheidungen. Folgerichtig sind die TE Connectivity-Richtlinien für ethisches Verhalten in das vorliegende Handbuch eingebettet, da ihre Prinzipien das Fundament darstellen, auf dem diese Richtlinie ruht. Sie finden die TE Connectivity-Richtlinien für ethisches Verhalten unter: http://www.te.com/usa-en/about-te/corporate-responsibility/governance/ ombudsman/ethical-conduct.html

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VERANTWORTLICHE UND REGELKONFORME GESCHÄFTSPRAKTIKEN EXPORT-/IMPORTKONTROLLEN: Unser weltweites Geschäft befindet sich in einer komplexen Vorschriftenwelt auf Expansionskurs: In den meisten Länder einschließlich der USA gibt es Export-/Importkontrollgesetze, um strategisch notwendige Produkte und Technologien zu schützen (hierzu gehören unter anderem Produktionsmaterialien, Fertigerzeugnisse, Investitionsgüter, Gießformen und Werkzeugausstattungen, Muster und Prototypen, reparierte oder zurückgegebene Produkte und technische Informationen). Beim Import oder Export von Produkten, Dienstleistungen, Informationen oder Technologien befolgt TE geltende US- und andere nationale Gesetze, Vorschriften und Beschränkungen in aller Welt. Es ist wichtig zu verstehen, dass abgesehen von wenigen Ausnahmen Produkte und/oder Technologien mit US-Herkunft US-Exportkontrollen unterliegen, unabhängig davon, wo sie sich auf der Welt befinden. Die USA kontrollieren den Export von Verteidigungstechnologie und bestimmten kommerziellen Gütern, die sowohl kommerzielle als auch militärische Anwendungsmöglichkeiten haben. Als unser Zulieferer sind Sie verpflichtet, eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass in Ihrer Organisation sachgerechte Import-/Export-bezogene Richtlinien, Verfahren und Kontrollen eingeführt werden. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann TE zusammen mit unseren Kunden und Zulieferern verstärkten Untersuchungen seitens Regierungsbehörden und damit verbundener negativer Berichterstattung aussetzen. TEs Fähigkeit, Geschäfte in weltweitem Maßstab zu führen, darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Außer den US-Export- und -Importkontrollvorschriften besitzen Länder in aller Welt ihre eigenen Vorschriften zu Exporten und Importen. TEs Richtlinien zu Export/Importkontrollen und wirtschaftlichen Sanktionen in Bezug auf Zulieferer enthalten spezifische Leitlinien für: • • • • •

den Erhalt ordnungsgemäßer Export- und Importgenehmigungen; die Weiterleitung oder die Übermittlung technischer Daten an ausländische Staatsangehörige, die entweder in den USA oder im Ausland ansässig sind; die Bestimmung der Berechtigung von Export-/Importempfängern; die Unterzeichnung, Kontrolle und Lieferung erforderlicher Unterlagen und die Aufbewahrung von Aufzeichnungen von vorstehenden Vorgängen.

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Zulieferer sollten auch die Mindest-Sicherheitskriterien des Programms der Zoll-Handelspartnerschaft gegen den Terrorismus (Customs-Trade Partnership Against Terrorism (C-TPAT) Program) der US-Grenzschutzbehörden und/oder andere weltweit geltende Sicherheitsprogramme für Lieferketten einhalten, soweit diese Kriterien für die Betriebsabläufe von Zulieferern von Belang sind. Weitere Informationen über das CTPAT-Programm können auf der Website der Zollbehörde unter http://www.cbp.gov. eingesehen werden.

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GESCHÜTZTE und VERTRAULICHE INFORMATIONEN: Schutz für das Wissen des Unternehmens. TEs geschützte und vertrauliche Informationen (die als geschäftliche und technische Informationen definiert werden, die anderen nicht allgemein oder öffentlich bekannt sind) sind sehr wertvoll, da sie TE und unserer Lieferkette einen Wettbewerbsvorteil auf den Märkten verschaffen. TE-Zulieferer müssen TEs geschützte und vertrauliche Informationen schützen und respektieren, indem sie Informationen, die sie von TE erhalten oder die sie infolge ihrer Geschäftsbeziehungen mit TE beiläufig erfahren, strikt vertraulich behandeln, indem sie diese Informationen weder außerhalb noch innerhalb ihres Unternehmens Personen mitteilen, die diese Informationen im Rahmen ihrer Arbeit nicht benötigen. Solche Informationen stehen im alleinigen Eigentum von TE. Beispiele für vertrauliche und geschützte Informationen sind unter anderem: •

Spezifikationen und Konstruktionszeichnungen von TE, wie etwa technische bzw. produktionsbezogene Spezifikationen und Zeichnungen von potenziellen neuen Produkten sowie nicht-öffentliche Spezifikationen und Zeichnungen von existierenden Produkten;



technische Informationen von TE, wie etwa Geschäftsgeheimnisse, Erfindungsmeldungen, nicht eingereichte oder nicht veröffentlichte Patentanträge und alle weiteren nicht-öffentlichen technischen Informationen;



Vereinbarungen zwischen TE und seinen Lieferanten, Vertretern, strategischen Partnern und/oder anderen Dritten;



Finanzdaten des Unternehmens TE einschließlich aller nicht-öffentlicher Vertriebsinformationen;



geschützte TE-Software oder unternehmenseigene Softwaremodifikationen, Vorlagen, Arbeitsblätter oder sonstige Programme;



finanzielle, geschäftliche, technische und andere Informationen von TE zu potenziellen Übernahmen und/oder Veräußerungen;



geschäftliche Informationen von TE wie etwa Anlagenplanungen, Finanzprognosen, Organigramme, Ankündigungen zur Organisationsstruktur, Personalwechsel, Geschäftsverläufe oder Produktneuigkeiten und Produktplanungen, die nicht öffentlich erhältlich sind oder



Kundenlisten und -vereinbarungen, Marktanteilsdaten, Vereinbarungen mit Zulieferern, Daten von Bestellungen bei Zulieferern und weitere vergleichbare vertrauliche Informationen von TE.

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E-MAIL, INTERNET UND DER GEBRAUCH VON FIRMENEIGENTUM: Begrenzung des Gebrauchs auf geschäftliche Zwecke. Alle unter Verwendung von Geräten oder Einrichtungen des Unternehmens TE versandten oder erhaltenen Kommunikationsdaten und Informationen stehen im Eigentum von TE und stellen keine privaten Kommunikationen dar. TE besitzt und/oder kontrolliert den Zugriff auf die gesamte Kommunikationsausstattung einschließlich Computern, Telefonen, Software, E-Mail, Instant Messaging, SMS-Dienst, Voicemail, Konferenzgeräten, Mobiltelefonen des Unternehmens, Handheld-Geräten und Büromaterialien. TE behält sich das Recht vor, alle Kommunikationen einschließlich Internet-Gebrauch im gesetzlich zulässigen Umfang zu überwachen. Die Vermögenswerte von TE, einschließlich unter anderem seiner Gebäude, Parkplätze, Fahrzeuge, Einrichtungen, Produktionsabfallmaterialien und Bestände dienen dazu, Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, ihre geschäftsbezogenen Pflichten zu erfüllen, wozu Interaktion und Abwicklung von Geschäften mit unserem Lieferantenstamm gehören. Das Eigentum des Unternehmens darf nur zur Erfüllung geschäftsbezogener Aufgaben verwendet werden. Diese Richtlinie gilt auch für unsere Zulieferer bei der Verwendung solcher Kommunikationsausstattung wie oben aufgeführt und einschließlich aller Kommunikationsmöglichkeiten mit TE, wie z. B. über E-Mail, Internet oder im Besitz von TE befindliche Software oder im Besitz von TE befindliches Eigentum, das unsere Zulieferer benutzen, zum Beispiel: •

Kommunikationen zwischen TE und seinen Zulieferern per E-Mail und Internet sowie mithilfe jeglicher anderen Kommunikationsformen dürfen weder dieses Handbuch noch andere TE-Richtlinien und insbesondere nicht die Abschnitte zu Interessenskonflikten und/oder Offenlegung von vertraulichen Informationen von TE verletzen.



Kommunikationen zwischen TE und seinen Zulieferern dürfen auch nie die Weiterleitung von Kettenbriefen und Massenmails mit nicht-geschäftlichem Hintergrund oder den Verkauf von Artikeln oder Dienstleistungen für persönliche Gewinnerzielung enthalten.



Kommunikationen zwischen TE und seinen Zulieferern dürfen niemals pornographische oder anstößige Materialien, diskriminierende oder belästigende Sprache oder abfällige Anspielungen auf Alter, Behinderung, ethnische Abstammung, Ehe- oder Familienstand, nationale Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Kriegsveteranenstatus oder andere gesetzlich geschützte Merkmale enthalten.

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MANAGEMENT-SYSTEME Bei TE ist die Nachhaltigkeit der Lieferkette eine in der Entwicklung befindliche Vision, was bedeutet, dass es entscheidend darauf ankommt, über eine Philosophie zu verfügen, die eine kontinuierliche Verbesserung definiert und entsprechende Anreize bietet. Diese TE-Philosophie umfasst sowohl Korrektur bei Fällen von Nichterfüllung als auch Investition in die Management-Fähigkeiten von Zulieferern. Korrektur kann in Form einer Reihe von Aktivitäten erfolgen: •

Zusammenarbeit von TE und Zulieferern bei der Erstellung eines Plans für Korrekturmaßnahmen, um in einem klar definierten und vernünftigen Zeitraum zur Regelkonformität zu gelangen;



Ermutigung zur Verbesserung der Situation durch laufende Kommunikationen mit Zulieferern, die nicht regelkonform vorgehen;



Definition eines Plans zur allmählichen Steigerung der Standards und Erwartungen und



Kündigung der Geschäftsbeziehung mit Zulieferern, wenn schwerwiegende Compliance-Probleme trotz wiederholter Hinweise nicht behoben werden.

Bei der Auswahl von TE-Zulieferern werden unter anderem die Leistungen eines Zulieferers in folgenden Gebieten bewertet: •

TE empfiehlt Zulieferern, mit eigenen Nachhaltigkeitsanstrengungen zu beginnen. Im Sinne eines wichtigen Schritts auf diesem Weg rät TE Zulieferern, sich dem Global Compact-Netzwerk der Vereinten Nationen anzuschließen und sich dort aktiv zu beteiligen. Der Anschluss bei Global Compact ist ein Zeichen dafür, dass der Zulieferer Nachhaltigkeitsthemen ernst nimmt.



TE-Zulieferer sind verpflichtet, ein Management-System zu übernehmen oder einzuführen, das folgende Themenfelder überwacht: (a) Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Kunden (einschließlich TE)-Anforderungen in Bezug auf Geschäftstätigkeit und Produkte des Zulieferers, (b) Erfüllung der in diesem Dokument festgehaltenen Grundsätze und (c) Kenntlichmachung und Verringerung operativer Risiken. Das von den Zulieferern übernommene Management-System muss auch kontinuierliche Verbesserung ermöglichen.

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Das von unseren Zulieferern eingesetzte Management-System sollte die folgenden Elemente aufweisen: 1) UNTERNEHMENSBEKENNTNIS

Erklärungen zu sozialer und ökologischer Verantwortung des Unternehmens, die das Bekenntnis zu Compliance und kontinuierlicher Verbesserung bekräftigen. 2) RECHENSCHAFTSPFLICHT UND VERANTWORTLICHKEIT DES MANAGEMENTS

Eindeutig bezeichnete Vertreter bzw. Mitarbeiter des Unternehmens, die für die Verfolgung der Realisierung und die Durchführung regelmäßiger Statusüberprüfungen des Management-Systems verantwortlich sind. 3) GESETZLICHE UND KUNDENANFORDERUNGEN

Identifikation, Überwachung und Verständnis von geltenden Gesetzen, Vorschriften und Kundenanforderungen. 4) RISIKOBEWERTUNG UND RISIKOMANAGEMENT

Ein Prozess zur Erkennung von Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- und mit Arbeitspraktiken verbundenen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens assoziiert sind. Bestimmung der relativen Tragweite jedes einzelnen Risikos und Realisierung angemessener verfahrenstechnischer und physischer Kontrollen zur Sicherstellung regulatorischer Regelkonformität, um so die identifizierten Risiken zu kontrollieren. In eine Bewertung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aufzunehmende Bereiche sind Warenlager und Speicherräume, Support-Ausrüstungen für Werke und Standorte, Laboratorien und Testbereiche, Sanitäreinrichtungen/ Badezimmer, Küche/Cafeteria und Unterkünfte/Schlafsäle für Arbeitnehmer. 5) LEISTUNGSZIELE MIT UMSETZUNGSPLAN UND -MASSNAHMEN

Schriftliche Normen, Leistungsziele, Vorgaben und Umsetzungspläne einschließlich periodischer Bewertung der Unternehmensperformance gegenüber diesen Normen, Zielen und Plänen. 6) SCHULUNG

Programme für die Schulung von Vorgesetzten und Arbeitnehmern zur Einführung von Richtlinien, Verfahren und Verbesserungszielen. 7) KOMMUNIKATION

Verfahren zur Kommunikation klarer und präziser Informationen zur Unternehmensperformance, zu Geschäftspraktiken und Erwartungen an Mitarbeiter, Zulieferer und Kunden. Leitfaden zur sozialen Verantwortung der Lieferanten

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8) FEEDBACK UND BETEILIGUNG VON MITARBEITERN

Laufende Verfahren zur Auswertung des Verständnisses der Mitarbeiter von in diesem Handbuch behandelten Praktiken und Erfordernissen und zum Erhalt entsprechenden Feedbacks sowie zur Förderung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. 9) AUDITS UND BEWERTUNGEN

Periodische Selbstbewertungen zur Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, der in diesem Handbuch dargelegten Grundsätze und Leitlinien sowie der vertraglichen Anforderungen in Bezug auf soziale und ökologische Verantwortung. 10) KORREKTURMASSNAHMENPROZESS

Prozess zur zeitnahen Korrektur von Mängeln, die durch interne oder externe Auswertungen, Inspektionen, Untersuchungen und Überprüfungen erkannt werden. 11) DOKUMENTE UND UNTERLAGEN

Erstellung von Dokumenten und Unterlagen, um die Erfüllung gesetzlicher Auflagen und die Einhaltung von Unternehmensanforderungen unter gleichzeitiger Wahrung angemessener Vertraulichkeit zum Schutz der Privatsphäre sicherzustellen.

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BUCHFÜHRUNG UND FINANZKONTROLLEN: Die Informationen, nach denen wir bemessen werden Akkurate, zeitgerechte, vollständige finanzielle Unterlagen stellen wichtige Informationen dar, die notwendig für das Management unserer Geschäftsbeziehungen sind. Diese Bücher und Finanzkontrollen sind auch für die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Anteilseignern, Behörden und der Öffentlichkeit im Allgemeinen von wesentlicher Bedeutung. Wir verlangen von unseren Zulieferern, angemessene Verfahren und Verpflichtungen in Bezug auf finanzielle Verantwortung zu befolgen bzw. zu erfüllen, einschließlich der Erstellung und Führung sachgerechter Unterlagen. Im Allgemeinen müssen unsere Lieferanten •

effektive interne Finanzkontrollen einschließlich Verfahren zum Schutz von Vermögenswerten im Einsatz haben



alle geltenden Gesetze und die eigenen Richtlinien des Lieferanten bezüglich der Aufbewahrung von Dokumenten befolgen, so dass auf alle notwendigen Archivunterlagen zugegriffen werden kann

Präzises Kommunizieren, zeitgerechtes Informieren Bei allen Interaktionen und Kommunikationen zwischen TE und seinen Zulieferern, Kunden, Vertriebshändlern, Regierungsbehörden oder anderen Dritten innerhalb oder außerhalb des Unternehmens sind TE-Mitarbeiter verpflichtet, offen und ehrlich aufzutreten, und wir erwarten dasselbe auch von unseren externen Zulieferern. Dies umfasst: •

Abgabe präziser Äußerungen ohne falsche Darstellungen, Auslassungen oder Äußerungen, deren Zweck darin besteht, irrezuführen oder falsch zu informieren, und



rasches und präzises Reagieren auf Anfragen von Regierungsbehörden nach Informationen oder Dokumenten unter vollständiger Offenlegung der gewünschten Informationen.

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ANLIEGEN VON LIEFERANTEN Als unser Zulieferer und Geschäftspartner haben Sie eine Funktion inne, die von Ihnen unter anderem verlangt, die Werte und Prinzipien von TE zu verstehen, einschließlich aller Vorschriften, die in gleicher Weise für Ihr Unternehmen und seine Interaktionen mit TE gelten. Unsere Kernwerte Integrität, Rechenschaftspflicht, Teamwork und Innovation sind so wichtig für uns, dass wir glauben, dass es in der Verantwortung eines jeden einzelnen von uns liegt, zur Tat zu schreiten, wenn wir einer Situation gewahr werden, die diese Werte verletzt. Um ein Bedenken vorzutragen, können Sie TEs vertrauliche ConcernLINE mit der entsprechenden, im nachstehenden Link angegebenen Nummer anwählen oder Ihre Bedenken über TEs webbasiertes ConcernNET berichten. Die ConcernLINE ist eine gebührenfreie Telefonhotline, die Sie nutzen können, um Bedenken bezüglich Compliance, Ethik oder anderer Angelegenheiten zu berichten, die durch das TE-Büro des Ombudsman gehandhabt werden. Die ConcernLINE ist 24 Stunden am Tag sieben Tage die Woche verfügbar. Das ConcernNET ist eine webbasierte Plattform zum Berichten von Bedenken über den Weg des Internets. Jeder Anruf der ConcernLINE und jeder Bericht an das ConcernNET werden von einem externen Vertreter empfangen, der die berichteten Einzelheiten in der lokalen Sprache dokumentiert und eine Fallnummer und persönliche Identifikationsnummer (PIN) erteilt, die Sie in der Folge benutzen können. CONCERNLINE-HINWEISE FÜR GEBÜHRENFREIE ANRUFE Die ConcernLINE von TE ist mit geschultem Fachpersonal besetzt. Es stehen auch Übersetzer zur Verfügung. Wenn Sie die englische Sprache nicht beherrschen oder es vorziehen, von einem Dolmetscher unterstützt zu werden, wenn Sie mit der Kontaktperson der ConcernLINE sprechen, teilen Sie dieser bitte sofort mit, welche Sprache Sie sprechen. Die Kontaktperson wird dann damit beginnen, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Während dies geschieht, hören Sie Musik und sollten den Hörer nicht auflegen. Sie werden sodann eine aufgezeichnete Nachricht in Ihrer Sprache hören, in der bestätigt wird, dass ein Dolmetscher in Kürze an dem Telefonat teilnehmen wird. Ein Dolmetscher nimmt sodann an Ihrem Gespräch teil, um Sie und die Kontaktperson bei der Durchführung des Anrufs zu unterstützen. http://www.te.com/about-te/corporate-responsibility/governance/ConcernLINE.pdf

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OMBUDSMAN Alle Berichte potenzieller Verstöße werden ernst genommen und unter Aufsicht des Büros des Ombudsman untersucht. Der TE-Ombudsman ist ein unabhängiger und unparteiischer Ansprechpartner für Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Anteilseigner und andere Personen, um vertraulich Bedenken zu äußern und Probleme hinsichtlich Ethik und Compliance zu berichten. Der Ombudsman berichtet dem Audit-Komitee des TE-Vorstands und ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass alle vorgebrachten Probleme zeitgerecht, fair und auf angemessenem Niveau gelöst werden. Kontaktinformationen des Ombudsmann-Büros finden Sie unter nachstehendem Link: http://www.te.com/usa-en/about-te/corporate-responsibility/governance/ombudsman.html

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