TA Tagesordnungspunkt:

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr.: 54/2014 öffentlich Amt: Hauptamt/Kämmerei Sachbearbeiter: Herr Sommer/Immel Aktenzeichen: 621.41 Stichwort: K...
Author: Manfred Waltz
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GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

Vorlage Nr.: 54/2014 öffentlich

Amt: Hauptamt/Kämmerei

Sachbearbeiter: Herr Sommer/Immel

Aktenzeichen: 621.41

Stichwort: Kunstrasenplatz

Sitzungstermin: VA/TA 16.10.2014

Tagesordnungspunkt: Errichtung eines Kunstrasenplatzes a) Grundsatzbeschluss b) Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar c) Bebauungsplan 'Sportgelände Herdweg Ost'“

Sachverhalt: a) Grundsatzbeschluss Kunstrasenplatz Die Fußballvereine haben schon lange den Wunsch, einen Kunstrasenplatz zu bekommen. Am 25.10.2012 hat der Gemeinderat daher die Ingenieurpartnerschaft Plankonzept beauftragt, einen Vorentwurf mit Kostenschätzung für den Umbau des oberen Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz zu erstellen. Nach weiteren Gesprächen mit den Fußballvereinen haben diese ihre Trainings- und Spielsituation dem Gemeinderat am 16.05.2013 ausführlich dargestellt und dabei den Wunsch geäußert, den oberen Sportplatz nicht umzubauen, sondern einen neuen, dritten Sportplatz als Kunstrasenplatz zu bauen. Daraufhin hat der Gemeinderat beschlossen, die Sportstättensituation in Erdmannhausen von einem Fachbüro untersuchen zu lassen. Das Ergebnis hat das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung dem Gemeinderat am 27.03.2014 präsentiert. Auszüge der Untersuchung liegen dieser Vorlage nochmals bei. Es ist festzustellen, dass die Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass grundsätzlich Bedarf für einen dritten Sportplatz besteht, wenn gleich mit gutem Willen, straffer Organisation und einem Erhalt der Schulturnhalle als Kalthalle auch ein Umbau des oberen Sportplatzes den Bedarf an Übungseinheiten in etwa decken könnte. Mit einem Neubau verbessert sich die derzeitige Situation jedoch um Welten und unsere Vereine wären hierdurch sehr komfortabel, zeitgemäß und zukunftsweisend ausgestattet. Daher schlägt die Verwaltung vor, den Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Kunstrasenplatzes unterhalb der bestehenden Sportplätze zu fassen und in die Planungen einzusteigen.

Baukosten: Ein kompletter Neubau eines Kunstrasenplatzes kostet ca. 1.000.000 EUR. Hinzu kommen noch die Kosten für den Grunderwerb, die äußere Erschließung, das Bebauungsplanverfahren und die Verlegung des Häckselplatzes.

Finanzierung/Zuschuss/Folgekosten Wenn die Gemeinde Bauherr ist, ist es eher nicht vorstellbar, einen Zuschuss aus der Sportstättenförderung zu bekommen, da auf dem neuen Platz kein Schulsport stattfindet. Wäre dies der Fall, könnte ein Zuschuss in Höhe von 149.000 EUR beantragt werden. Wäre einer der Vereine Bauherr und die Vereine würden sich mit 20 - 25% an den Baukosten beteiligen, wäre ein Zuschuss durch den WLSB in Höhe von 75.000 EUR möglich. Auch diese Lösung scheidet wohl aus, da sich keiner der beiden Fußballvereine in der Lage sieht, den Platz in Eigenregie zu bauen. Trotz alledem muss aber klar sein, dass sich der GSV und die Biegelkicker in deutlich erkennbarer Form am Neubau des Kunstrasenplatzes beteiligen. Dies ist schon gegenüber den Vereinen, die eigene Sportanlagen betreiben, unabdingbar. In aller Offenheit sei noch darauf hingewiesen, dass durch den Bau eines dritten Sportplatzes die laufenden Kosten für die Sportplätze deutlich ansteigen werden. Auch ein Kunstrasenplatz muss regelmäßig gepflegt und zudem nach 15 – 20 Jahren erneuert werden. Um in der Sache voran zu kommen, wäre es sinnvoll, gleich ein Ingenieurbüro mit der Entwurfsplanung zu beauftragen. Hierfür schlägt die Verwaltung das Büro Plankonzept, Ingenieurpartnerschaft für Sport und Freianlagen aus Brackenheim vor. Dieses Büro hat auch bereits die Voruntersuchungen für den Umbau des alten Sportplatzes durchgeführt.

b) Flächennutzungsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar Der südlich an das Sportgelände am Herdweg angrenzende Bereich ist in dem Flächennutzungsplan für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Dies bedeutet, dass durch eine Änderung des Flächennutzungsplans die für den Bereich des Sportgeländes bestehende Festsetzung „Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ erweitert werden muss. Das Flächennutzungsplan-Verfahren ist durch den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar durchzuführen. c) Bebauungsplan „Sportgelände Herdweg Ost“ Für das Bauvorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB erforderlich. Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. In § 8 Abs. 3 BauGB ist festgelegt, dass mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden kann (Parallelverfahren). Die genaue Abgrenzung für das Bebauungsplanverfahren ist in Abstimmung mit der Planung für das Kunstrasenfeld noch festzulegen. Der Aufstellungsbeschluss nach 2 Abs. 1 BauGB sollte daher zu einem späteren Zeitpunkt gefasst werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kunstrasenfeld zu schaffen, spricht sich die Gemeindeverwaltung dafür aus a) beim Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und b) im Parallelverfahren einen Bebauungsplan „Sportgelände Herdweg Ost“ aufzustellen.

Antrag: Es wird beantragt, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Grundsatzbeschluss: 1. Die Gemeinde baut unterhalb der bestehenden Sportplätze unter der Maßgabe, dass sich der GSV und die Biegelkicker in deutlich erkennbarer Form an den Kosten beteiligen, einen neuen Kunstrasenplatz. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beiden Vereinen über eine angemessene Beteiligung zu verhandeln. 3. Die Büro Plankonzept, Ingenieurpartnerschaft dür Sport- und Freianlagen aus Brackenheim wird mit der Entwurfsplanung beauftragt. b) Die Gemeinde Erdmannhausen beantragt beim Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar, den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass die Flächen südlich des Sportplatzes am Herdweg in den Geltungsbereich der Festsetzung „Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ einbezogen wird. c) Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Schänzel, Ludwigsburg das Bebauungsplanverfahren „Sportgelände Herdweg Ost“ vorzubereiten.

3.2 Sportaußenanlagen Der aktuelle Bestand in Erdmannhausen von zwei Rasenspielfeldern, eines davon mit Beleuchtung, ermöglicht im Sommer eine durchschnittliche Nutzungsdauer von Montag bis Freitag von 20 Stunden pro Woche und Platz. Somit ergeben sich insgesamt 40 Wochennutzungsstunden. Die nicht normierte Trainingswiese findet in den weiteren Ausführungen keine weitere Berücksichtigung. Im Winter wird lediglich das Spielfeld mit Beleuchtung berücksichtigt. Aufgrund des Naturrasenbelages ist von einer durchschnittlichen Winternutzung von 8 Stunden pro Woche auszugehen. Kunststoffrasenplätze haben bei entsprechender Beleuchtung eine durchschnittliche Winternutzungsdauer von bis zu 35 Stunden pro Woche (vgl. Angaben des Bundesinstituts für Sportwissenschaft), wodurch sich der deutliche Vorteil von Kunststoffrasen im Vergleich zu Naturrasen im Hinblick auf die Nutzungskapazitäten im Winter ergibt. Oftmals kann jedoch die volle Kapazität nicht ausgeschöpft werden, da der Trainingsbetrieb der Sportvereine (wie in Erdmannhausen) lediglich von 16.30 Uhr bis 21.30 Uhr stattfindet und somit pro Tag nur 5 Stunden bzw. max. 25 Stunden pro Woche umfasst. Auf Basis der Angaben der Sportvereine zu den aktuellen und zukünftigen Mannschaften (eine Plausibilitätsüberprüfung der Angaben der Sportvereine über www.fussball.de ist erfolgt) ist in Erdmannhausen sowohl im Sommer, als auch im Winter von einer Unterdeckung mit Sportaußenanlagen auszugehen (vgl. Tabelle 1). Den Berechnungen liegt die Annahme zu Grunde, das Aktive, A-, B- und CJugend jeweils auf Großspielfeldern trainieren, allen anderen Mannschaften werden für das Training Kleinspielfelder bzw. ein halbes Großspielfeld zugeordnet. Konkret bedeutet dies, dass z.B. zwei EJugendmannschaften sich ein Großspielfeld für eine Trainingseinheit teilen. Aus den aktuellen Belegungsplänen ist ersichtlich, dass sich derzeit bis zu 5 Mannschaften einen Platz teilen um die derzeitige Unterversorgung von rund 15 bzw. 19 Nutzungsstunden pro Woche auszugleichen. Tabelle 1: Berechnung des tatsächlichen Bedarfes an Kapazitäten auf Großspielfeldern in Erdmannhausen in Stunden pro Woche auf Basis der derzeitigen Belegungspraxis

Bestand Bedarf Bilanz

Sommer 40,00 54,75 -14,75

Winter 8,00 27,00 -19,00

Der Bedarf an Sportaußenanlagen in Erdmannhausen im Sommer beträgt rund 55 Stunden pro Woche. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass 43,5 Stunden davon auf Großspielfeldern stattfinden, rund 11 Stunden finden als Doppelnutzung (D-, E-, F-Jugend, Bambini) statt, was einem Bedarf an Kleinspielfeldern in Höhe von 22,5 Wochenstunden entspricht (vgl. Tabelle 2).

Tabelle 2: Berechnung des tatsächlichen Bedarfes an Kapazitäten auf Sportaußenanlagen, differenziert nach Groß- und Kleinspielfeldern

KSF Bestand Bedarf gesamt

Sommer 0 22,5 -22,5

Winter 0 0,0 0

GSF Bestand Bedarf gesamt

Sommer 40 43,5 -3,5

Winter 8 27,0 -19

In Anlehnung an Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. wurden neben der aktuellen Auslastung auch die Auswirkungen der optimierten Hallenbelegung auf die Sportaußenanlagen näher betrachtet. Diese sind in nachfolgender Tabelle aufgezeigt. Legt man den Auslastungsberechnungen für Sportaußenanlagen eine optimierte Hallenbelegung (Fußballsport nur im Winter und nur bis zur D-Jugend in der Halle) zu Grunde, so ergeben sich die in Tabelle 3 aufgezeigten Ergebnisse. Währen der Bedarf im Sommer nur leicht ansteigt, ergeben sich vor allem im Winter ehebliche Zusatzbelastungen. Der bereits heute vorhandene Bedarf an 27 Stunden im Winter würde durch eine Auslagerung des Fußballsports aus den Hallen auf rund 43 Wochenstunden anwachsen. Mit den heutigen Kapazitäten ist somit eine Auslagerung des Fußballsports nicht zu bewerkstelligen und würde zu einer Unterversorgung im Winter von rund 35 Wochennutzungsstunden führen. Tabelle 3: Auswirkungen einer optimierten Hallenbelegung auf den Bedarf an Sportaußenanlagen

Bestand Bedarf Bilanz

Sommer 40,00 59,25 -19,25

Winter 8,00 42,50 -34,50

Nachfolgend werden drei Szenario-Berechnungen durchgeführt um die Auswirkungen möglicher baulicher Maßnahmen auf den Bedarf an Sportaußenanlagen aufzuzeigen.

Szenario 1: Umgestaltung eines Rasenspielfeldes in Kunststoffrasen Im Rahmen von Szenario 1 wird das bestehende Naturrasenspielfeld mit Beleuchtung in ein Kunststoffrasenspielfeld umgestaltet. Die Nutzungsdauer im Sommer erhöht sich dadurch aufgrund der eingeschränkten Nutzungszeit von 16.30 Uhr bis 21.30 Uhr nur leicht von insgesamt 40 Stunden auf 45 Stunden pro Woche. Im Winter hingegen ist eine deutliche Verbesserung der Nutzungszeit gegeben. Anstatt bisher 8 Stunden pro Woche ist der Kunststoffrasenplatz in den Wintermonaten 25 Stunden pro Woche nutzbar. Tabelle 4: Szenario 1: Auswirkungen der Umgestaltung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz

Bestand Bedarf Bilanz

Sommer 45,00 59,25 -14,25

Winter 25,00 42,50 -17,50

Sowohl im Sommer, als auch im Winter führt die Umgestaltung eines Rasenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz zu Entlastungen im Vergleich zur bisherigen Nutzungsdauer. Allerdings kann mit dieser Maßnahme weder im Sommer, noch im Winter eine dem Bedarf entsprechende Versorgung mit Kapazitäten auf Sportaußenanlagen gewährleistet werden, sodass auf anderweitige Kapazitäten (z.B. freie Zeiten im Winter in Sporthallen) zurückgegriffen werden muss. Als weitere Maßnahme ist die Schaffung einer Beleuchtungsanlage für den zweiten Rasenplatz denkbar, welche den rechnerischen Bestand im Winter um 8 Wochenstunden erhöhen würde. Die Unterversorgung würde sich somit auf 9,5 Stunden pro Woche reduzieren.

Szenario 2: Bau eines zusätzlichen Kleinspielfeldes mit Kunststoffrasenbelag Szenario 2 geht davon aus, dass ein zusätzliches Kleinspielfeld mit Kunststoffrasenbelag und Beleuchtungsanlage geschaffen wird. Der Bestand erhöht sich dadurch sowohl im Sommer als auch im Winter um 25 Stunden in Bezug auf ein Kleinspielfeld, was 12,5 Stunden in Bezug auf ein Großspielfeld entspricht. Entsprechend erhöht sich der Gesamtbestand von 40 Stunden im Sommer auf 52,5 Wochenstunden auf Großspielfeldern. Im Winter erhöht sich der Bestand von 8 Wochenstunden auf 20,5 Wochenstunden. Tabelle 5: Szenario 2: Auswirkungen des Baus eines zusätzlichen Kleinspielfeldes mit Kunststoffrasenbelag auf den Bedarf an Sportaußenanlagen

Bestand Bedarf Bilanz

Sommer 52,50 59,25 -6,75

Winter 20,50 42,50 -22,00

In der Bilanz zeigt sich, dass die Kapazitäten im Sommer noch immer nicht ausgeglichen sind. Die geringe Unterkapazität kann ggfs. durch weitere Doppel- bzw. Mehrfachbelegungen bei den Aktiven, der A-, B- oder C-Jugend herbeigeführt werden, denen in der Berechnung jeweils ein Großspielfeld zugeordnet wurde. Im Winter steht eine Unterversorgung von 22 Wochenstunden zu Buche. Diese

könnten jedoch auch in den zur Verfügung stehenden Sporthallen ausgeübt werden, da durch die Verlagerung von Gymnastik und Tanzsport ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Zudem wird der demografische Wandel mit einem prognostizierten Rückgang der Anzahl an Kindern und Jugendlichen, welcher maßgeblich auch den Fußballsport tangieren wird, in Zukunft für zusätzliche Entspannung bei den Sportaußenanlagen sorgen.

Szenario 3: Zusätzliches Großspielfeld mit Kunststoffrasen Szenario 3 geht davon aus, dass ein zusätzliches Großspielfeld mit Kunststoffrasenbelag und Beleuchtungsanlage geschaffen wird. Der Bestand erhöht sich dadurch sowohl im Sommer als auch im Winter um 25 Stunden auf Großspielfeldern. Entsprechend erhöht sich der Gesamtbestand im Sommer von 40 Stunden auf 65 Wochenstunden. Im Winter erhöht sich der Bestand von 8 Wochenstunden auf 33 Wochenstunden. Tabelle 6: Szenario 3: Auswirkungen des Baus eines zusätzlichen Großspielfeldes mit Kunststoffrasenbelag auf den Bedarf an Sportaußenanlagen

Bestand Bedarf Bilanz

Sommer 65,00 59,25 5,75

Winter 33,00 42,50 -9,50

Als Bilanzierungsergebnis steht mit Variante 3 im Sommer eine ausreichende Versorgung mit Sportaußenanlagen zur Verfügung. Im Winter zeigt die Berechnung trotz des Baus eines zusätzlichen Großspielfeldes keine ausreichende Versorgung für den Fußballsport, es fehlen noch immer rund 10 Stunden Nutzungskapazitäten pro Woche. Allerdings sollte die Betrachtung des Bedarfs an Sportaußenanlagen nicht isoliert betrachtet werden. Wie bei Variante eins bereits angemerkt sind auch hier mögliche freie Kapazitäten in den Sporthallen zu berücksichtigen, welche sich durch die Verlagerung von Gymnastik in kleinere Räumlichkeiten ergeben.

Zusammenfassung und Ausblick Abschließend bleibt festzuhalten, dass es sich bei den theoretischen Auslastungsberechnungen in Erdmannhausen um ein sehr komplexes Feld mit zahlreichen Variablen handelt. Somit können die Berechnungen auch nur Näherungsergebnisse bzw. Diskussionsansätze und keine absoluten Empfehlungen darstellen. Für den Bereich der Hallen und Räume bleibt festzuhalten, dass derzeit großes Potenzial in einer Neuordnung der Hallenbelegung zu liegen scheint. Sofern die bereits heute zumindest ansatzweise für sportliche Aktivitäten genutzten kleineren Räumlichkeiten in Zukunft einer stärkeren Nutzung zugeführt werden könnten, ergeben sich durch die Verlagerung von Gymnastik, Tanzsport und Kampfsport deutliche Freiräume in den bestehenden Hallenkapazitäten. Bei den Sportaußenanlagen zeigt sich aktuell eine deutliche Unterversorgung an Kapazitäten sowohl im Sommer als auch im Winter. Eine Neuordnung der Hallenbelegung mit einer Auslagerung des Fußballsports ab der C-Jugend im Winter auf Sportaußenanlagen würde das bestehende Defizit noch deutlich verstärken, mit den vorhandenen Sportplatzkapazitäten ist somit eine Auslagerung des Fußballsports nicht möglich. Die Umgestaltung der vorhandenen bzw. der Bau zusätzlicher Kapazitäten mit Kunststoffrasenbelag und Beleuchtung, um vor allem die Nutzung im Winter zu erhöhen, scheint auf Basis der vorliegenden Berechnungen eine praktikable Lösung zu sein. Die konkrete Entscheidung zur Umgestaltung bzw. zum Bau eines Klein-oder Großspielfeldes kann jedoch nur in Abstimmung mit Maßnahmen bei den überdachten Räumen, insbesondere einer Optimierung der Hallenbelegung sowie der dauerhaften Nutzung anderer Räume getroffen werden. Als zusätzliche Option ist die Beibehaltung der sanierungsbedürftigen Schulturnhalle als Kalthalle für den Fußballsport denkbar. Dies würde dem Fußballsport Kapazitäten im Winter von bis zu 25 Stunden verschaffen und die angespannte Situation bei den Sportaußenanlagen deutlich entspannen. Wie die Ergebnisse zeigen, ist eine ausschließliche Betrachtung eines Sportanlagentyps nicht zielführend. Es gilt, für Erdmannhausen eine Gesamtsportstättenkonzeption zu entwerfen, welche sich sowohl mit der Zukunft und Nutzbarkeit der kleineren Sporträume, der bestehenden Einzelhallen und auch der Weiterentwicklung der Sportaußenanlagen befasst. Im Rahmen eines Workshops mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Sportvereinen, Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie sonstigen Anlagennutzern ist es möglich, auf Basis der vorliegenden Berechnungen sowie unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels diverse Szenarien zu entwerfen, zu bewerten und eine bestmögliche Gesamtkonstellation für eine zukunfts- und bedarfsgerechte Sportanlagenstruktur in Erdmannhausen zu definieren.

Anlagen Tabelle 7: Auszug der Übersicht über die derzeitige und zukünftige Nutzung von Hallen in Erdmannhausen (Quelle: Angaben der Sportvereine; Anmerkung: Fußball findet nur im Winterhalbjahr in Sporthallen statt)

Status aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell aktuell

Verein Türkische Gemeinde Erdmannhausen TTV Erdmannhausen TTV Erdmannhausen TTV Erdmannhausen TTV Erdmannhausen Tennisclub Erdmannhausen Skiclub Erdmannhausen Skiclub Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen GSV Erdmannhausen

Abteilung/Sportart Fußball Tischtennis Tischtennis Tischtennis Tischtennis Tennis Skigymnastik Volleyball Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Turnen und Freizeit Fußball

Gruppe / Mannschaft Freizeitsport Herren 1 Herren2 Schüler 1 Schüler 2 Jugend U6-U19 Erwachsene Erwachsene Frauengymnastik Karate Jugend 1 Karate Jugend 2 Gerätturnen m Jugend 1 Gerätturnen m Jugend 2 Eltern Kind Turnen Vorschulturnen 1 Vorschulturnen 2 Vorschulturnen 3 Gerätturnen w jugend 1 Gerätturnen w Jugend 2 Gerätturnen w jugend 3 Gerätturnen w jugend 4 Gerättrunen männlich Aerobic und Tanz 2. Weg Männer Seniorengymnastik Step-Aerobic Karate Bauchtanz 1 Bauchtanz 2 D1

Anzahl Sportler 25 6 10 4 7 120 30 12 25 10 10 8 10 20 25 25 25 12 10 15 5 10 8 35 10 10 15 15 15 14

Übungseinheiten pro Woche (nur Training) 1 2 2 1 1 3 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 2 2 1 2 3,5 1 1 1 1 1 1 1 2

Dauer pro Übungseinheit in Minuten 90 150 150 120 120 60 60 60 60 60 60 90 90 60 60 60 60 90 90 60 75 120 60 120 60 90 90 60 60 90