Studiengang Chemie Bachelor

Studiengang Chemie Bachelor Informationen zum Modul AC II – Grundlagen der Anorganischen Chemie Chemische Praktika im ersten Semester Anorganisch-Chem...
Author: Kevin Friedrich
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Studiengang Chemie Bachelor Informationen zum Modul AC II – Grundlagen der Anorganischen Chemie Chemische Praktika im ersten Semester Anorganisch-Chemisches Institut Wintersemester 2006/07 Vorbemerkung: Das Modul AC II besteht aus der Vorlesung „Einführung in die Anorganische Chemie“, dem Kurspraktikum „Allgemeine Chemie“ (8-wöchiger Kurs) und dem Anorganischen Grundpraktikum I (Qualitative Analyse). Zum Abschluss des Moduls wird eine Klausur geschrieben. Gesamtnote des Moduls AC II = Durchschnittsnote aus Praktischer, Theoretischer Note und Note der Abschlussklausur. Diese Note wird in den Praktikumsschein eingetragen. In diesen Unterlagen erhalten Sie Informationen zu den Praktika im ersten Semester.

Programm Di 17.10.2006 09.00 - 11.00 Uhr

Anmeldung und Information (Anorganischer Sozialraum, Zi 304, INF 270, 2. Obergeschoss)

14.00 Uhr

Einführung zum Praktikum im großer Hörsaal (INF 252). Anschließend Gruppeneinteilung, Verteilung der Laborplätze, Führung durch das Institut

Hinterlegen der Kaution Beschaffung der Geräte Einräumen der Laborplätze Praktikumsbeginn:

Anorg. Verwaltung, Zi 285, INF 270, 1.OG Glasausgabe, Fr. Ishchenko, Zi 060, INF 270, UG Bunsensaal, INF 276

Donnerstag, 19.10.2006

Do 19.10.2006 bis Do 14.12.2006 13.00 - 18.00 Uhr

Kurspraktikum "Allgemeine Chemie"

Fr 15.12.2006 bis Fr 09.02.2007 13.00 - 18.00 Uhr

Anorganisches Grundpraktikum I - Qualitative Analyse

Kurspraktikum "Allgemeine Chemie" im Bachelorstudiengang Chemie Anorganisch-Chemisches Institut der Universität Heidelberg Erforderliche Bücher: 1. Für die praktische Arbeit: G. Jander, E. Blasius, Lehrbuch der Analytischen und Präparativen Anorganischen Chemie (mit Ausnahme der quantitativen Analyse), S. Hirzel-Verlag, Stuttgart (=JB). Die Seitenangaben für den JB beziehen sich auf die 14. Auflage (1995). 2. Für die theoretische Arbeit: C. E. Mortimer, Chemie - Das Basiswissen der Chemie. Mit Übungsaufgaben, ThiemeVerlag, Stuttgart (=M). Die Seitenangaben beziehen sich auf die 8. Auflage (2003). Vorkenntnisse: (vor Beginn des Kurses aneignen) Abschnitte "Erste Hilfe bei Unfällen" (JB Begleitheft), "Giftgefahren und Arbeitsschutz" (JB 141-161) und "Nomenklatur Anorganischer Verbindungen" (JB 653-660) durcharbeiten. Ort: Praktikumssaal im Bau 276 des Anorganisch-Chemischen Institutes Zeit: Der Kurs beginnt am Donnerstag und umfasst 35 Halbtage in der ersten Semesterhälfte (montags bis freitags von 13.00 - 18.00 Uhr). Ablauf: Es wechseln verschiedenartige Kurstage einander ab: a) Theoretische Tage (TT) An den theoretischen Tagen werden die theoretischen Grundlagen (siehe Angaben im Skript) für die Praktikumsversuche, die Sie sich zuhause erarbeitet haben, in Form von Übungsaufgaben gemeinsam besprochen. b) Vorbereitungstage (VT) Für die Vorbereitung der chemischen Grundlagen steht Ihnen der Vorbereitungstag zur Verfügung. b) Praktische Tage (PT) Durchführung der Versuche mit Protokollführung über das Beobachtete. Protokolle: Im Protokollheft soll jeder Praktikant während der Praktikumszeit seine individuellen Beobachtungen im Verlauf der Experimente festhalten. Nur protokollierte Experimente lassen sich nachvollziehen. Halten Sie das Protokoll knapp, aber präzise. Es soll natürlich nicht die bloße Abschrift des Praktikumsskripts oder von Lehrbuchseiten oder die bloße Wiedergabe der "Kochvorschrift" sein. Die Protokollhefte werden von den Assistenten/innen jeden Abend testiert und sind beim Abschlusskolloquium zum qualitativen Praktikum vorzulegen. 2

Programm - Kurspraktikum "Allgemeine Chemie" (montags bis freitags von 13.00 - 18.00 Uhr) Do 19.10.06 – Do 14.12.06

Tag

Datum

Do

19.10.06

TT/PT Thema 1. PT

Sicherheitstag

Mo

23.10.06

2. PT

A. Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsgeräte, Trennmethoden

Di

24.10.06

3. PT

A. Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsgeräte, Trennmethoden

Mi

25.10.06

4. VT

B. Vorbereitungstag

Do

26.10.06

5. TT

B. Grundversuche: Gemisch/Verbindung, Stöchiometrie, Schmelz-/Lösungsvorgänge

Fr

27.10.06

6. PT

B. Grundversuche: Gemisch/Verbindung, Stöchiometrie, Schmelz-/Lösungsvorgänge

Mo

30.10.06

7. PT

B. Grundversuche: Gemisch/Verbindung, Stöchiometrie, Schmelz-/Lösungsvorgänge

Di

31.10.06

8. VT

Vorbereitungstag

Mi

01.11.06

Do

02.11.06

Fr

03.11.06

10. PT C. Kennzeichen chemischer Reaktionen, Reaktionskinetik

Mo

06.11.06

11. PT C. Kennzeichen chemischer Reaktionen, Reaktionskinetik

Mi

08.11.06

12. VT Vorbereitungstag

Do

09.11.06

13. TT D. Chemisches Gleichgewicht, Löslichkeit, Fällungsreaktionen

Fr

10.11.06

14. PT D. Chemisches Gleichgewicht, Löslichkeit, Fällungsreaktionen

Mo

13.11.06

15. PT D. Chemisches Gleichgewicht, Löslichkeit, Fällungsreaktionen

Mi

15.11.06

16. VT Vorbereitungstag

Do

16.11.06

17. TT E. Säure-Base-Reaktionen, Titrationskurven, Puffer, pH-Berechnungen

Fr

17.11.06

18. PT E. Säure-Base-Reaktionen, Titrationskurven, Puffer

Mo

20.11.06

19. PT E. Säure-Base-Reaktionen, Titrationskurven, Puffer

Di

21.11.06

20. PT E. Säure-Base-Reaktionen, Titrationskurven, Puffer

Mi

22.11.06

21. VT Vorbereitungstag

Do

23.11.06

22. TT F. Redoxreaktionen, Elektrochemie

Fr

24.11.06

23. PT F. Redoxreaktionen

Mo

27.11.06

24. PT F. Redoxreaktionen

Mi

29.11.06

25. VT Vorbereitungstag

Do

30.11.06

26. TT G. Komplexchemie

Fr

01.12.06

27. PT G. Komplexchemie

Mo

04.12.06

28. PT G. Komplexchemie

Mi

06.12.06

29. VT Vorbereitungstag

Do

07.12.06

30. TT H. Kationen- und Anionentrennungsgang, Gruppenfällungen, Nachweise

Fr

08.12.06

31. PT H. Kationen- und Anionentrennungsgang, Vorversuche, Gruppenfällungen, Nachweise

Mo

11.12.06

32. PT H. Kationen- und Anionentrennungsgang, Vorversuche, Gruppenfällungen, Nachweise

Di

12.12.06

33. PT H. Kationen- und Anionentrennungsgang, Vorversuche, Gruppenfällungen, Nachweise

Mi

13.12.06

34. PT H. Kationen- und Anionentrennungsgang, Vorversuche, Gruppenfällungen, Nachweise

Do

14.12.06

35. PT H. Kationen- und Anionentrennungsgang, Vorversuche, Gruppenfällungen, Nachweise

Feiertag 9. TT

C. Kennzeichen chemischer Reaktionen, Reaktionskinetik, einfache Thermodynamik

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Anorganisches Grundpraktikum I - Qualitative Analyse im Anschluss an das Kurspraktikum "Allgemeine Chemie" Anorganisch-Chemisches Institut der Universität Heidelberg

Empfohlene Bücher: C. E. Mortimer, Chemie - Das Basiswissen der Chemie in Schwerpunkten. Mit Übungsaufgaben, Thieme-Verlag, Stuttgart - New York (=M). Erwin Riedel, Anorganische Chemie, Walter de Gruyter Verlag, Berlin. G. Jander, E. Blasius, Lehrbuch der Analytischen und Präparativen Anorganischen Chemie (mit Ausnahme der quantitativen Analyse), S. Hirzel-Verlag, Stuttgart (=JB) Weitere Lehrbücher: N. N. Greenwood, A. Earnshaw, Chemie der Elemente, VCH Verlagsgesellschaft, Weinheim A. F. Holleman, E. Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie, Walter de Gruyter Verlag, Berlin. Latscha/Klein, Anorganische Chemie - Basiswissen I, Band HT 193, Springer Verlag. H. R. Christen, G. Meyer, Allgemeine und Anorganische Chemie, Band I und II, Otto Salle Verlag, Frankfurt/M. und Verlag Sauerländer, Aarau - Frankfurt/M. - Salzburg. H. R. Christen, G. Meyer, Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie, Salle Verlag, Frankfurt/M. und Verlag Sauerländer, Aarau - Frankfurt/M. - Salzburg, 1. Auflage, 1997. Vorkenntnisse: Stoff des Kurspraktikums "Allgemeine Chemie" Öffnungszeiten: Das Grundpraktikum I beginnt unmittelbar im Anschluss an das Kurspraktikum. Der Praktikumssaal ist montags bis freitags von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Saaldienst der Assistenten/innen: (s. Aushang) Studentischer Saaldienst: (Einteilung nach Boxen, s. Saaldiensttafel und Aushang) Analysenausgabe: (Ausgabezeiten s. Aushang)

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Allgemeine Hinweise: Aufgaben: Das Praktikum besteht aus 8 qualitativen Analysen und 3 Fachkolloquien. Für das Praktikum (Analysen und Kolloquien) stehen Ihnen maximal 6 Semesterwochen zur Verfügung. Wird das Praktikum in dieser Zeit nicht mit Erfolg abgeschlossen, muss die gesamte Lehrveranstaltung wiederholt werden. Die Betreuung erfolgt in Gruppen durch je zwei Assistenten/innen, die auch die drei Fachkolloquien abhalten. Praktischer Teil: 8 qualitative Analysen Die Abfolge der 8 Analysen finden Sie auf den nächsten Seiten dieses Skriptes. Protokoll: Der Analysengang und das Ergebnis der Analyse müssen in einem gebundenen Analysenheft protokolliert werden. Folgende Regeln sind zu beachten: 0. Wichtige Angaben auf dem Analysengefäß: Name, Vorname, Gruppen-Nr. oder Name der Assistenten, Gewünschte Analyse (Nr.) 1. Jede Analyse kann zweimal zur Korrektur abgegeben werden. Die zweite Abgabe ist verbindlich und ergibt die Note für die Analyse. 2. Es dürfen max. 2 Analysen gleichzeitig bearbeitet werden. 3. Eine Analyse gilt nur dann als abgeschlossen, wenn auch die zweite Abgabe inkl. Note in die Karteikarte eingetragen ist. 4. Nachsubstanz für eine Analyse gibt es nur in Ausnahmefällen gegen Unterschrift der Assistenten. 5. Bei Nichtbestehen eines Kolloquiums werden zunächst keine weiteren Analysen ausgegeben. Notengebung: 0 Fehler 1 Fehler 2 Fehler 3 Fehler 4 Fehler und mehr

= = = = =

Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5

Wiederholung der Analyse

Durchschnittsnote der 8 Analysen = Praktische Note Theoretischer Teil: 3 Fachkolloquien Fachkolloquien: Die Termine und die Inhalte der Fachkolloquien finden Sie auf der nächsten Seite. Die Kolloquien müssen in dem angegebenen Zeitraum abgelegt werden. Bewertung der Kolloquien: Noten 1; 1,3; 1,7; 2; .......4,0 , nicht bestanden. Die Wiederholung eines Kolloquiums ist möglich, wird jedoch bei der Notengebung entsprechend berücksichtigt. Bestehen Sie auch das Wiederholungskolloquium nicht, müssen Sie bei einem der Praktikumsleiter antreten. 5

Kolloquienplan - Termine und Inhalte 1. Kolloquium:

Montag 15.01. bzw. Dienstag 16.01.2007

Stoff des 1. Kolloquiums

Wasserstoff, Halogene und Edelgase

2. Kolloquium:

Montag 29.01. bzw. Dienstag 30.01.2007

Stoff des 2. Kolloquiums

V. Hauptgruppe und VI. Hauptgruppe

3. Kolloquium:

Donnerstag 08.02. bzw. Freitag 09.02.2007

Stoff des 3. Kolloquiums

III. Hauptgruppe und IV. Hauptgruppe, Alkali- und Erdalkalimetalle

Abschluss-Klausur: „Anorganische Chemie“

Mittwoch, 21.02.2007 Großer Hörsaal, 9:15 – 10:45 Uhr

Klausur „Allgemeine Chemie“

Dienstag, 09.01.2007, 13:15 – 14:45 Uhr Großer Hörsaal, Hörsäle Ost und West

Wiederholungsklausur „Allgemeine Chemie“

Mittwoch, 14.02.2007 Großer Hörsaal, 9:15 – 10:45 Uhr

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Analysenplan (fettgedruckt sind die jeweils neu hinzukommenden Ionen) Anmerkung: Es sind immer nur die Ionen nachzuweisen, die bei der jeweiligen Analyse angegeben sind. Es können jedoch unter Umständen auch Ionen (z.B. Na+) in der Analyse vorhanden sein, die nicht nachzuweisen sind.

1. Analyse: Alkali-Ionen und Anionen; mögliche Ionen: Li+, Na+, K+, NH4+, CO32-, NO3-, SO42-, Cl-. 2. Analyse: Erdalkali-Ionen und Anionen; mögliche Ionen: Mg2+, Ca2+, Sr2+, Ba2+, CO32-, NO3-, SO42-, Cl-, Br-, I-, S2-. 3. Analyse: Ammonsulfid- und Urotropin-Gruppe; mögliche Ionen: Ni, Co, Mn, Fe, Al, Cr, CO32-, NO3-, SO42-, Cl-, Br-, I-, S2-. 4. Analyse: Salzsäure- und Schwefelwasserstoff-Gruppe; mögliche Ionen: Ag, Pb, Cu, Sn, CO32-, NO3-, SO42-, Cl-, Br-, I-, S2-, PO43-. 5. Analyse: Mögliche Ionen: Ni, Co, Mn, Fe, Al, Cr, Ag, Pb, Cu, Sn, CO32-, NO3-, SO42-, Cl-, Br-, I-, S2-, PO43-. 6. Analyse: Mögliche Ionen: die bisher genannten Kationen und Anionen Li+, Na+, K+, NH4+, Mg2+, Ca2+, Sr2+, Ba2+, Ni, Co, Mn, Fe, Al, Cr, Ag, Pb, Cu, Sn, CO32-, NO3-, SO42-, Cl-, Br-, I-, S2-, PO43-. 7. Analyse: Mögliche Ionen: Li+, Na+, K+, NH4+, F-, Cl-, Br-, I-, ClO4-, S2-, SO42-, SO32-, S2O32-, NO3-, NO2-, PO43-, SCN-, CO 2-, C O 2-, CH COO-, BO33-/B4O72-, [Fe(CN)6]3-/4-. 3

2 4

3

8. Analyse: Gesamtanalyse; mögliche Ionen: die bisher genannten Anionen sowie die bisher genannten Kationen Li+, Na+, K+, NH4+, Mg2+, Ca2+, Sr2+, Ba2+, Ni, Co, Mn, Fe, Al, Cr, Ag, Pb, Cu, Sn F-, Cl-, Br-, I-, ClO4-, S2-, SO42-, SO32-, S2O32-, NO3-, NO2-, PO43-, SCN-, CO 2-, C O 2-, CH COO-, BO33-/B4O72-, [Fe(CN)6]3-/4-. 3

2 4

3

7

Weitere Hinweise Laborplatz und Glasgeräte: Der Laborplatz im Bunsensaal muss bis Ende des Wintersemesters (Freitag, den 9. Februar 2007) leergeräumt und geputzt werden (siehe Hinweise zum Saalputz am Freitag, den 9.02.2007, Anwesenheitspflicht). Plätze, die bis zum vorgesehenen Termin nicht ausgeräumt sind, müssen von uns aufgebrochen werden. Die hinterlegte Kaution geht damit verloren Die Abgabe der Glasgeräte erfolgt bei Frau Ishchenko, Raum 60, INF 270 Untergeschoss. Bitte beachten Sie, dass Frau Ishchenko nur einwandfrei gespülte und trockene Glasgeräte annehmen wird.

8

Erforderliche Grundausrüstung (ausleihbar) 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 2 2 1 1 1 3 2 1 1 1 1 5 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1

Spindschlüssel Becherglas 150 ml, hohe Form Becherglas 25 ml, niedrige Form Becherglas 50 ml, niedrige Form Becherglas 600 ml, niedrige Form Becherglas 400 ml, niedrige Form Porzellanschalen ca. 50 mm Ø, C 126/50 Erlenmeyerkolben 50 ml, Weithals Erlenmeyerkolben 300 ml Erlenmeyerkolben 500ml / 1000 ml Uhrgläser 40 mm Ø Uhrgläser 60 mm Ø Gärröhrchen mit Stopfen Metallspatel Mikro, Nr. 951/4 Reagenzglasgestell Glasstäbe Objektträger mit einer Vertiefung kleiner Mörser mit Pistill Pinzette, spitz, 12 cm lang, Nr. 1021 Tüpfelplatte mit 3 x 2 Vertiefungen Dreifuß Flaschen Bretter für Tropfflaschen Bunsenbrenner Wasserbadeinsatz Messzylinder 25 ml Messzylinder 50 ml / 100 ml Trichter 70 mm Ø Meßpipette 5 ml Meßpipette 10 ml Vollpipette 50 ml Messkolben 250 ml Spritzflasche 500 ml PE Flüssigkeitsflaschen 250 ml PE Thermometer

Die o.a. Grundausrüstung kann bei der Glasgeräteausgabe des Anorganisch-Chemischen Instituts ausgeliehen werden (Kaution € 60,-) Hinterlegen der Kaution Öffnungszeiten:

Anorg. Verwaltung, Zi 285, INF 270, 1.OG Montag bis Freitag, 9-12 Uhr

Beschaffung der Geräte Öffnungszeiten:

Glasgeräteausgabe, Fr. Ishchenko, Zi 060, INF 270, UG Montag bis Freitag, 13-14 Uhr 9

Erforderliche Grundausrüstung (zu kaufen) 1 15 15 6 10 1 1 15 5 1 10 15 10 1 2 2 15 1 1 1 2

Reagenzglasklammer Reagenzgläser 100 x 12 mm, Fiolax Reagenzgläser 160 x 16 mm, Fiolax Zentrifugengläser, rund Pasteurpipetten Rolle Universalindikatorpapier 1-11 Keramikdrahtnetz 160 x 160 Magnesia-Stäbchen Magnesia-Rinnen Flaschen-Bürste 15 mm Ø Tropfflaschen 50 ml PE Plastikdosen 50 ml PE Saugbällchen für Tropfpipetten Gasschlauch Gummistopfen groß Gummistopfen klein Plastikdosen 50 ml PE Packung Filterpapier (Rundfilter) Doppelspatel Peleusball Rührfische

Hinzu kommt noch ein Baumwoll-Laborkittel und eine Schutzbrille, die laut Saalordnung im Praktikumssaal stets getragen werden müssen. Diese käufliche Grundausrüstung kann erworben werden bei: Fachschaft Chemie, INF 273, 3. Obergeschoss; Grundausrüstung: Laborkittel: Schutzbrille:

€ 45 € 15 ab € 5

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Haftpflichtversicherung: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung, die auch für die entliehenen Gegenstände aufkommt (ist in der normalen Privat-Haftpflicht ausgeschlossen). Eine solche Versicherung (z.Zt. 8,50 € pro Semester) kann über die Fachschaft Chemie abgeschlossen werden. Siehe http//www.uni-heidelberg.de/stud/fachschaften/fs-chemie/fachschaften/index_versicherung.html

Geräte-Haftpflichtversicherung Gültigkeitsdauer: jeweils ein Semester d.h. 1. Okt - 31. März oder 1. Apr - 30. Sept. Kosten: € 8,50 inkl. 25ct Bearbeitungsgebühr (geht an die Fachschaft) Selbstbeteiligung im Schadensfall €25

Zur Teilnahme: !ACHTUNG! Die Gerätehaftpflichtversicherung kann nur noch direkt im Fachschaftsbüro bar bezahlt werden. (siehe dazu Öffnungszeiten)

Wichtig: Bitte folgende Infos bereit halten: Name,

Vorname,

Matrikel

Nummer,

SS

0X

bzw.

WS

0X/0Y,

Praktikumssaal

Beispiel: Muster, Fritz, 0733452, WS 04/05, BU Bitte folgende Saalabkürzungen verwenden: BU: Bunsen (alle 1.Semestler, auch die, die im Becke-Saal kochen), CU: Curtius, VMS: Victor-Meyer, FR: Freudenberg, BE: Becke, VMK: Victor-Meyer Keller

Verhalten im Schadensfall: Bei Glasbruch oder sonstiger in Anspruchnahme der Versicherung das Versicherungsformular downloaden und ausfüllen. Beim Ausfüllen unbedingt auf eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs achten. Das ausgefüllte Versicherungsformular sowie eine Kopie der Überweisung (bzw. Quittung) direkt an die Versicherung schicken. Kontakt:

Fachschaft

Chemie,

Christopf

Kring,

heidelberg.de

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Tel.

54-4904;

[email protected]

PRAKTIKUMSORDNUNG Anorganisch-Chemisches Institut

- Bunsensaal und Beckesaal, INF 276 Bei Beginn des Praktikums wird den Studierenden die Praktikumsordnung bekannt gegeben, mit deren Inhalt sie sich vertraut zu machen haben. Letzteres gilt auch für die in den Praktikumsräumen ausliegenden "Richtlinien für Laboratorien" und die Fibel "Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien". Bevor mit den Laborarbeiten begonnen wird, müssen die Studierenden mit ihrer Unterschrift versichern, dass sie von dieser Saalordnung Kenntnis genommen haben und sich verpflichten, sie einzuhalten. Denken Sie bitte daran, dass diese Ordnung zu Ihrer und Ihrer Kommilitonen Schutz aufgestellt worden ist. Durch unsachgemäßes Arbeiten gefährden Sie sich und Ihre Kommilitonen. Außenseiter, die sich dieser Ordnung nicht fügen, müssen damit rechnen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Arbeitszeit (Mo - Fr 13.00 - 17.45 Uhr) darf nicht überschritten werden, da vorher und nachher Hilfe bei Unfällen nicht gewährleistet ist. Der Saal wird um 18.00 Uhr geschlossen. Im Saal muss stets eine Schutzbrille und ein Labormantel getragen werden. Für die Ablage von Kleidern und Labormänteln stehen Spinde zur Verfügung. Im Saal ist dafür kein Platz. Rauchen, Essen und Trinken sind im Saal nicht gestattet. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz sind selbstverständlich. Dazu gehört auch die Sauberkeit der Abzüge, für die Sie verantwortlich sind. Gas, Wasser und Strom bitte nicht verschwenden. Institutsgeräte sind schonend zu behandeln. Lassen Sie sich vor der ersten Benutzung der Zentrifugen, Waagen, Mikroskope und Spektralapparate von den Assistenten/innen einweisen. Chemikalien dürfen Sie nur in kleinen Mengen für die im Praktikum vorgesehenen Versuche beschaffen. Es ist streng untersagt, irgendwelche Chemikalien aus dem Arbeitssaal oder Institut mitzunehmen bzw. anderweitig zu verwenden. Chemikalien dürfen nur in eindeutig, leserlich und dauerhaft beschrifteten und mit den entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichneten Behältern aufbewahrt werden. Bitte verschmutzen Sie nicht das Abwasser; Schwermetalle sind in den ausstehenden Behältern zu sammeln.

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Führen Sie bitte alle Arbeiten mit giftigen, übelriechenden oder rauchenden Stoffen unter dem Abzug durch. Die Assistenten/innen sind verpflichtet, Gefäße mit solchen Stoffen zu entfernen, die sich außerhalb des Abzuges befinden. Beim Umgang mit leichtentzündlichen Stoffen (z.B. Schwefelkohlenstoff, Ether) darf in der Nähe keine Flamme brennen. Explosive Stoffe (z.B. ClO2) dürfen nur in kleinsten Mengen dargestellt werden. Unbekannte Substanzen (z.B. neue Analysen) niemals in größerer Menge mit heißen Gegenständen in Berührung bringen. Besonders wird gewarnt vor jeder Mischung von Perchlorsäure mit Alkoholen. Beim Nachweis oder Entfernen von Bor als Borsäuremethylester bildet sich in Gegenwart von Perchlorat der hochexplosive Chlorsäuremethylester. Perchlorsäure muß daher vor jedem Nachweis oder Entfernen von Bor in dieser Form mit Fe2+ in alkalischer Lösung reduziert werden. Ammoniakalische Silberlösung darf weder erhitzt noch aufbewahrt werden, da hierbei hochexplosives Knallsilber entsteht, das auch in feuchtem Zustand gefährlich ist. Vor allen Arbeiten lesen Sie die betreffenden Kapitel in den "Richtlinien für chemische Laboratorien" und die Fibel "Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien" der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, die im Saal aushängen, und beachten Sie die Vorschriften. Die Anweisungen für Erste Hilfe bei Unfällen (Begleitheft zu Jander Blasius) müssen Sie sorgfältig lesen. Es versteht sich von selbst, dass Sie sich rechtzeitig orientieren, wo sich Verbandmaterial, Notdusche, Augendusche, Feuerlöscher usw. befinden. Bei Unfällen bitte sofort die Assistenten/innen rufen und einen Eintrag in das "Verbandbuch" (befindet sich im Erste-Hilfe-Schrank) veranlassen. Nach Arbeitsschluss müssen Gas- und Wasserhähne gut zugedreht, die Gashaupthähne abgeschlossen und die Abzüge ausgeschaltet werden. Zum Semesterende müssen die Laborplätze unbedingt ausgeräumt werden.

Heidelberg, den 6. 10. 2006 gez.

Prof. Dr. Hans-Jörg Himmel

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ALLGEMEINE LABORATORIUMSORDNUNG der

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (vom 17. September 1995)

geändert am 6. Oktober 2003 für das Anorganisch-Chemische Kurspraktikum und Grundpraktikum I

BETRIEBSANWEISUNG nach § 20 GefStoffV Diese Allgemeine Laboratoriumsordnung gilt für alle Dienststellen der Universität bzw. des Klinikums, in denen mit gefährlichen Arbeitsstoffen umgegangen wird. Sie ist von jeder Dienststelle mit orts- und tätigkeitsbezogenen Hinweisen für Arbeitsplätze oder Arbeitsverfahren an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Diese erweiterten Betriebsanweisungen ergänzen die Allgemeine Laboratoriumsordnung und dürfen nicht hinter deren Schutzzielen zurückbleiben. Die Allgemeine Laboratoriumsordnung ist mit ihren jeweiligen Ergänzungen in jeder Dienststelle durch Aushang an einem zentralen Ort bekannt zu machen und allen Beschäftigten vor Beginn ihrer Arbeit auszuhändigen. Die Beschäftigten sind über den Inhalt der Laboratoriumsordnung mündlich zu unterweisen. Die Beschäftigten bestätigen per Unterschrift, dass sie ein Exemplar der Laboratoriumsordnung erhalten und gelesen haben, dass sie unterwiesen wurden und daß sie die Regelungen beachten werden. Neben dieser Allgemeinen Laboratoriumsordnung gelten die Richtlinien für Laboratorien (GUV 16.17), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die entsprechenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Auch diese sind allen Beschäftigten regelmäßig bekannt zumachen (mündliche Unterweisung).

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Inhalt:

§1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 04 § 05 § 07 § 13 § 14

Allgemeines Arbeitszeiten Kleidung Ordnung am Arbeitsplatz Sicherheitseinrichtungen Gefährliche Arbeiten Verhalten in Gefahrensituationen Arbeiten über Nacht Umgang mit Gefahrstoffen Umgang mit Gasen Abzüge Kühlschränke, Kühlräume und Kühltruhen Abfälle Ausscheiden aus der Dienststelle

§1

Allgemeines

• Unbefugten ist der Zutritt zu Laboratorien verboten. Dies ist durch entsprechende •



• •

Hinweisschilder deutlich zu machen. Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht mit Gefahrstoffen in Kontakt kommen. Eine Beschäftigung in Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist auch dann ausgeschlossen, wenn die betreffende Mitarbeiterin selbst nicht mit Gefahrstoffen Umgang hat. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren (z.B. Azubis) dürfen nur unter Aufsicht durch fachkundiges Personal in Laboratorien tätig sein. Als fachkundig gilt, wer eine mehrjährige Laborerfahrung im Umgang mit Gefahrstoffen besitzt. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht mit Gefahrstoffen umgehen, auch nicht unter Aufsicht. In allen Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, ist Essen, Trinken und Rauchen verboten.

§2

Arbeitszeiten

Die Haupt-Arbeitszeit beträgt Mo-Fr von 13:00 - 18:00 Uhr. In den Hauptzeiten können Arbeiten jeder Art ohne Einschränkung durchgeführt werden; es muss daher gewährleistet sein, dass stets genügend Funktionspersonal (z.B. Ersthelfer) für Notfälle anwesend ist.

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§3

Kleidung

• Bei allen Arbeiten mit chemischen Arbeitsstoffen ist das Tragen − einer Schutzbrille mit Seitenschutz und möglichst oberer Augenraumabdeckung − eines geschlossenen Laborkittels, möglichst aus Baumwolle − von geschlossenem und trittsicherem Schuhwerk vorgeschrieben. Der jeweilige Arbeitsgruppenleiter ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter die vorgeschriebene Schutzausrüstung verwenden. • Auch Korrekturbrillenträger müssen eine Schutzbrille (entweder mit eingeschliffenen Gläsern oder eine Überbrille mit Seitenschutz) aufsetzen. • Der Laborkittel darf nicht an Orten getragen werden, zu denen auch Personen Zugang haben, die nicht mit Gefahrstoffen umgehen (Büro, Cafeteria, Mensa, Hörsaal, Bibliothek, Toilette etc.). • Für den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen (korrosiv, hautreizend, sensibilisierend etc.) ist die Verwendung von Handschuhen zwingend erforderlich. Das Handschuhmaterial ist entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck auszuwählen (INFOs über Tel. 54-2167). In der Regel völlig ungeeignet sind Garten- und Haushaltshandschuhe; auch Einmalhandschuhe eignen sich nur für wenige Einsatzzwecke (Durchbruchszeit bei Stoffkontakt meist < 04 Minuten). • Handschuhe dürfen außerhalb des Laboratoriums nicht getragen werden und sind beim Telefonieren, Öffnen von Türen aller Art, bei der Benutzung von Wasserhähnen etc. auszuziehen.

§4

Ordnung am Arbeitsplatz

Der eigene Arbeitsplatz und alle Gemeinschaftseinrichtungen sind in ordentlichem Zustand zu halten. Der eigene Laborplatz sollte regelmäßig (wöchentlich) aufgeräumt werden.

§5

Sicherheitseinrichtungen

Jede in einem Laborbereich tätige Person hat sich über Standorte und Funktionsweisen der Sicherheitseinrichtungen sowie über Fluchtwege, Feuermelder und Alarmpläne zu informieren. Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. • Feuerlöscher sind in allen Laborbereichen in zwei Modellversionen vorhanden: − Kohlendioxidlöscher in jedem Labor − Pulverlöscher in den Fluren Benutzte Feuerlöscher müssen sofort nach Gebrauch zur Wiederbefüllung abgegeben und dann unverzüglich an ihren Platz zurückgebracht werden. • Verbandskästen sind an zentralen Stellen einzurichten und regelmäßig aufzufüllen. • Es ist darauf zu achten, dass auch kleine Verletzungen, die keinen Arzt- oder Klinikbesuch erforderlich machen, aus versicherungsrechtlichen Gründen (bei unerwarteten Folgeschäden) ins Verbandsbuch eingetragen werden. 16

• Notbrausen und Augenduschen sind vom jeweiligen Laborpersonal monatlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. • In Bereichen ohne Augenduschen sind Augenwaschflaschen bereitzustellen. Der Inhalt dieser Flaschen (Trinkwasser) ist mindestens monatlich auszutauschen. • Atemschutzmasken sind nur für spezielle Arbeiten (z.B. mit giftigen Gasen) zulässig. Es ist darauf zu achten, daß sie nach jeder Verwendung gereinigt, die Filter abgeschraubt und diese beidseitig wieder verschlossen werden. Zeitpunkt und Zeitdauer der Verwendung sind zu protokollieren. • Als Flucht- oder Rettungsgeräte sind Sauerstoff-Selbstretter einzusetzen. Im Brandfall und bei schweren Chemikalienunfällen sind Filtermasken ungeeignet, da sie einen eventuellen Sauerstoffmangel nicht ausgleichen können und bei hohen Schadstoffkonzentrationen rasch wirkungslos werden. • Alle Mitarbeiter sind über den Anwendungsbereich und Umgang mit SauerstoffSelbstrettern regelmäßig zu unterweisen. §6

Gefährliche Arbeiten

Hierunter fallen alle Arbeiten mit explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, leichtentzündlichen, krebserzeugenden, sehr giftigen und giftigen Gefahrstoffen oder gefährlichen Apparaturen (im Vakuum und unter Druck, mit Bombenrohren und Autoklaven, mit Druckgasen und Druckgasflaschen, mit offener Flamme oder Heißluftfön auf hoher Stufe, Hydrierungen, Ozonolysen, etc.). • Gefährliche Arbeiten sind immer unter besonderen Schutzmaßnahmen (im Abzug, hinter Schutzscheiben, in speziellen Räumen etc.) durchzuführen. • Bei allen gefährlichen Arbeiten ist sicherzustellen, dass die sie ausführenden Mitarbeiter über alle möglicherweise auftretenden Gefahren informiert und über entsprechende Notfallmaßnahmen unterwiesen sind. §7

Verhalten in Gefahrensituationen

Beim Auftreten gefährlicher Situationen (z.B. Freiwerden von Gasen und Dämpfen, Auslaufen gefährlicher Flüssigkeiten, Feuer) gilt zunächst: • RUHE BEWAHREN • BEI ALLEN HILFELEISTUNGEN AUF DIE EIGENE SICHERHEIT ACHTEN Danach sind folgende Maßnahmen zu treffen: • • • • • •

gefährdete Personen warnen nach Möglichkeit Hilflose bergen und in Sicherheit bringen gefährdete oder gefährdende Versuche nach Möglichkeit abbrechen Gas und Strom abstellen Kühlwasser an Apparaturen immer weiterlaufen lassen im Brandfall Türen und Fenster schließen, Abzüge ausschalten 17

• nach Augen- oder Hautkontakt mit Chemikalien immer mit viel Wasser spülen (Körperund/ oder Augendusche) • im Bedarfsfall Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen • zuständiges Personal verständigen: − diensthabende Assistenten Tel. siehe Aushang im Labor − Praktikumsleiter

Tel. 548446 (Prof. Dr. H.-J. Himmel) Tel. 548528

(Dr. E. Kaifer)

− Sicherheitsbeauftragte

Tel. 548435 (Frau Haungs)

− ggf. Feuerwehr

Tel. 112

(jedes Telefon)

− ggf. Polizei

Tel. 110

(jedes Telefon)

− ggf. Notarzt

Tel. 0 - 19 222

(nur amtsberechtigte Apparate)

− ggf. Giftnotruf-Zentrale

Tel. 0-06131-23 24 66 (nur amtsberechtigte Apparate)

• bei größeren Unfällen immer Sicherheitsfachkraft verständigen (54 21 67) • bei Personenschäden immer Notarzt rufen, bei Fahrt in die Klinik entsprechende Betriebsanweisung, DIN-Sicherheitsdatenblatt oder andere Stoffinformation mitgeben. • beim Einsatz externer Rettungskräfte immer Zufahrtsweg-Einweisung veranlassen.

§8

Arbeiten über Nacht

Chemische Reaktionen, die aus besonderen Gründen über Nacht weitergeführt werden müssen, dürfen nur in hierfür vorgesehenen und entsprechend gesicherten Nachträumen (mit Rauch- oder Wärmemelder, Wasserwächter) mit dafür geeigneten Geräten durchgeführt werden (z.B. KPG-gerührte Apparaturen nicht mit Glas-, sondern mit Teflonrührhülsen; Gas- und Wasserschläuche gegen Abrutschen gesichert; Heizpilze in Sicherheits-Auffangwannen etc.). Eine Fortsetzung derartiger Arbeiten in normalen Laboratorien ist unzulässig. Ausnahmen können erteilt werden, wenn die Reagenzien nicht brennbar sind und ohne Zufuhr von Wärme, Kühlung oder Reagenzien lediglich bei Raumtemperatur mit einem Magnetrührer gerührt werden. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist der jeweilige Arbeitsgruppenleiter zuständig.

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§9

Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, die: E

K

Krebserzeugend Sehr giftig

K

Explosionsgefährlich

E

Krebserzeugend

Explosionsgefährlich

T+

F+

T+

Hochentzündlich

F+

Sehr giftig

Hochentzündlich

T

Giftig

F

Leichtentzündlich

T

F

Giftig

Leichtentzündlich

O

C

Ätzend

C

Brandfördernd

O Brandfördernd

Ätzend

Xn

Gesundheitsschädlich

Xn

Sensibilisierend

-

Fruchtschädigend

-

Erbgutverändernd

-

-

Mindergiftig

Xi

Reizend

Xi

-

Reizend

N

Umweltgefährlich

N

-

Umweltgefährlich

?!

U

Bislang unbekannt

U

Sonstig chronisch schädigend -

-

Unbekannte Eigenschaften

sind, oder aus denen bei der Herstellung und Verwendung gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen können. Darüber hinaus sind auch Stoffe und Zubereitungen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, als Gefahrstoffe anzusehen. • Gefahrstoffe und Chemikalien dürfen nur in Behältern aufbewahrt werden, deren Form und Kennzeichnung keine Verwechslung mit Lebensmitteln zulässt. • Die Beschriftung der Behälter ist auf einem ordentlichen Etikett mit Stoffbezeichnung und Gefahrensymbol(en) eindeutig und unverwechselbar auszuführen, das Überkleben oder Überschreiben alter Etiketten ist unzulässig. • Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Gefahrstoff-Abfälle. • Für alle Gefahrstoffe sind Betriebsanweisungen vor Ort bereitzuhalten. • Die Gefahrstoffe sind regelmäßig nach Art, Menge und Eigenschaften zu erfassen. Die Erfassung kann auf Datenträger vorgenommen werden. Es muss sichergestellt sein, dass auf Anfrage jederzeit eine Auskunft über die vorhandenen Stoffe erteilt werden kann. • Wenn Ersatzstoffe für Gefahrstoffe bekannt sind, so sind diese zu verwenden. • Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Ausgebildetes Laborpersonal gilt als fachkundig.

19

• Gefahrstoffe dürfen im Labor nur in Mengen für den Handgebrauch (1 Liter bzw. 1 kg je Sorte) bevorratet werden. Darüberhinausgehende Mengen sind in geeigneten Lagerräumen oder Sicherheitsschränken aufzubewahren. • Giftstoffe sind unter Verschluss und getrennt von leichtentzündlichen Stoffen aufzubewahren. • Haut- und tränenreizende, giftige Dämpfe abgebende oder hoch- und selbstentzündliche Gefahrstoffe sind immer im Abzug zu handhaben. • Der Transport von Gefahrstoffen in zerbrechlichen Gefäßen darf nur mit sicheren Transport-Überbehältern erfolgen (z.B. in Kunststoffeimern oder Metallboxen). § 10

Umgang mit Gasen

• Gasflaschen dürfen nicht über Nacht in den Laboratorien stehen, sondern sind entweder ins Flaschenlager zurückzubringen oder an einem anderen sicheren Ort aufzubewahren (Sicherheitsschrank, Freiluftlabor). • Räume, in denen Gasflaschen aufgestellt sind, sind an der Tür mit einem entsprechenden Hinweisschild zu kennzeichnen. • Gasflaschen mit giftigen, korrosiven oder hochentzündlichen Gasen sind möglichst in unmittelbarer Nähe des Abzugs oder auch darin zu befestigen. • Die Verwendung besonders giftiger Gase (z.B. Blausäure, Phosgen, Schwefelwasserstoff) ist nur in speziellen, besonders gut entlüfteten Räumen (Stinkräumen) zulässig und bedarf der schriftlichen Erlaubnis des Arbeitsgruppenleiters. • Vor Ort sind Gasflaschen mit einem Stahlbügel oder einer Kette gegen Umfallen zu sichern. • Gasflaschen dürfen nur mit speziellen Transportwagen und nur mit aufgeschraubter Ventil-Schutzkappe intern bewegt werden. Das Tragen der Flaschen ist strengstens untersagt. • Beim Transport von Gasflaschen und Isolierkannen mit flüssigem Stickstoff oder Helium in Aufzügen ist die Außensteuerung zu benutzen. Das Mitfahren von Personen ist verboten ! • Flüssiger Stickstoff in Isoliergefäßen ist stets abzudecken, um ein Einkondensieren von Sauerstoff aus der Luft zu vermeiden. Es darf jedoch keinesfalls ein dichtschließender Deckel verwendet werden, da sich sonst ein gefährlicher Überdruck aufbauen kann. § 11

Abzüge

• Der Frontschieber von Abzügen ist nach Möglichkeit geschlossen zu halten, erforderliche Eingriffe sind durch die Eingriffsöffnungen (seitlich verschiebbare Scheiben) vorzunehmen. • Bei älteren Abzugsmodellen noch vorhandene Abluft-Schiebeblenden an der Abzugsrückwand sind grundsätzlich geöffnet zu halten.

20

• Das Sitzen vor offenen Abzügen während laufender Reaktionen ist gefährlich und verboten. • Die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist permanent zu kontrollieren (ältere Modelle: Papierstreifen oder Wollfaden, neuere Modelle: optische und akustische Anzeigen). • Abzüge werden in regelmäßigen Abständen vom Dezernat III - Technik kontrolliert und mittels eines farbigen Aufklebers als funktionsfähig (grün) oder funktionsgestört (rot) gekennzeichnet. In als defekt gekennzeichneten Abzügen darf nicht gearbeitet werden. • Festgestellte Defekte an Abzügen sind unverzüglich zu melden. § 12

Kühlschränke, Kühlräume und Kühltruhen

• In Kühlschränke und -räume dürfen nur verschlossene und mit Inhalts- und Namensschild versehene Gefäße eingestellt werden. Diese sind mindestens jährlich auf die Notwendigkeit ihres Verbleibs darin zu überprüfen und ggf. abzugeben oder zu entsorgen. • Kühl zu lagernde brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in Kühlschränken aufbewahrt werden, wenn deren Innenraum frei von Zündquellen ist (Beleuchtung entfernt, Thermostat nach außen verlegt). Die Mengen sind dabei auf höchstens 1 Liter je Sorte zu begrenzen. • Kühlschränke, in denen Giftstoffe aufbewahrt werden, sind verschließbar zu machen und verschlossen zu halten. • Kühlschränke, die Stoffe enthalten, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie sich infolge unkontrollierter Erwärmung auf Raumtemperatur explosionsartig zersetzen können, sind immer an Notstrom-Steckdosen anzuschließen. • Kühl- und Gefrierschränke müssen regelmäßig abgetaut werden. Dabei ist mindestens jährlich zu überprüfen, ob die darin eingestellten Substanzen noch benötigt werden oder ob sie abgegeben werden können bzw. entsorgt werden müssen. • Die Zusammenlagerung von Lebensmitteln (Nahrung und Getränke) mit Chemikalien ist strengstens untersagt. § 13

Abfälle

• Alle Arten von Abfällen sind in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt zu sammeln. • Die Verwendung von anderen als den von den Abfall-Annahmestellen ausgegebenen Kanistern (insbesondere von ehemaligen Reinigungsmittelbehältern) ist verboten. • Eine Vermischung, besonders von festen anorganischen Abfällen, ist zu vermeiden. • Die Behälter sind eindeutig zu beschriften und an einem sicheren Ort aufzubewahren (z.B. in Auffangwannen im Abzug oder im Sicherheitsschrank). • Die Aufbewahrung von Abfallkanistern in Waschbecken ist unzulässig. • Verschüttetes Quecksilber ist mit einem geeignetem Adsorptionsgranulat (erhältlich an den u.a. Annahmestellen) aufzunehmen. Das früher übliche Aufstreuen von Zink- oder

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Schwefelpulver ist zu vermeiden, da es nur wenig effizient ist und die Entsorgung unnötig kompliziert. • Reaktive und besonders gefährliche Abfälle (Alkalimetalle, Metallhydride, Cyanide, Katalysatoren, Säuren und Laugen etc.) müssen deaktiviert werden, bevor sie an den Annahmestellen Zentrales Chemikalienabfall-Zwischenlager (INF 269), Abfalllager im Theoretikum (INF 367) oder Alte Apotheke (Altklinikum) abgegeben werden können. In Zweifelsfällen ist das Zwischenlager (Tel. 54 24 57) zu befragen, dort und in den anderen Annahmestellen ist auch eine Anleitung zur Entsorgung reaktiver Abfälle erhältlich. • Chemikalien in Originalgebinden können je nach Qualität entweder als Laborchemikalien zur Entsorgung oder als Wertstoffe zur Weiterverwendung in die Chemikalienbörse abgegeben werden. § 14

Ausscheiden aus der Dienststelle

Beim Ausscheiden von Studierenden aus dem Laborbetrieb ist zu beachten: • Alle Chemikalien sind an andere Verwender (mit Übergabeprotokoll) abzugeben oder andernfalls zu entsorgen. • Das Labor ist in sauberem und aufgeräumtem Zustand zu verlassen. • Alle Schlüssel sind abzugeben.

Weitere Informationen: Regeln für die richtige Erste-Hilfe-Leistung • • • • •



• • •

Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! NOTRUF absetzen (siehe weiter unten 6., auch "Notfall-Information" am Telefon). Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen. Kleiderbrände löschen. Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen, abwaschen und mit Wasser nachspülen. Bei Augenverätzungen: aufliegenden Kopf leicht zur Seite des verletzten Auges wenden, bei gespreizten Augenlidern weichen Wasserstrahl in den inneren Augenwinkel richten, etwa 20 Minuten spülen. Atmung und Kreisläufe prüfen und überwachen. Bei Schock, aber vorhandenem Bewusstsein: in Rückenlage Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten Gelenken lagern. Bei Bewusstlosigkeit: wenn Atmung merklich, Körper in stabile Seitenlage bringen; sonst Überstrecken des Halses. Sollte Atmung nicht sofort einsetzen, Beatmung durch Helfer; dabei Eigensicherung beachten, wenn Vergiftungsfall vorliegt (Bei Herzstillstand: HerzLungen-Wiederbelebung durch ausgebildete Personen). 22

• • •

Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen. Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen. Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für den Arzt aus entsprechenden Büchern, Vergiftungsregistern (in der Pforte des Organisch-Chemischen Instituts); Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen.

NOTRUF 112 von jedem Telefon innerhalb der Universität Heidelberg aus. Setzen Sie einen NOTRUF gemäß folgendem Schema ab: WO geschah der Unfall

Ortsangabe

WAS geschah

Feuer, Verätzungen, Sturz, usw.

WELCHE Verletzungen

Art und Ort am Körper

WIEVIELE Verletzte

Anzahl

WARTEN

niemals auflegen, bevor die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat; es können wichtige Fragen zu beantworten sein.

Heidelberg, den 6.10.2006

Prof. Dr. Hans-Jörg Himmel

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Stundenplan für das 1. Fachsemester - Wintersemester 2006/07

Zeit

Mo

Di

Mi

Do

Fr

8:15

Allg. Chemie / Anorg. Chemie

Allg. Chemie / Anorg. Chemie

Allg. Chemie / Anorg. Chemie

Allg. Chemie / Anorg. Chemie

Allg. Chemie / Anorg. Chemie

9:15

Physik A

Physik A

10:15

Physik A

Physik A

Mathem. I

11:15

13 Uhr bis 18 Uhr

Praktikum

Mathem. I

Tutorium Allg. Chemie

Praktikum

Praktikum

Praktikum

Praktikum (14:30)

Vorlesung "Allgemeine Chemie": Prof. Himmel, großer Hörsaal, INF 252, Mo–Fr 8:15 – 9:00 Uhr, Erste Semesterhälfte bis Weihnachten, Beginn: Dienstag 17.10.2006, 8:15 Uhr Tutorium „Allgemeine Chemie“: Prof. Himmel und Assistenten, Hörsaal Ost und kl. Hörsaal, INF 252, Dienstag 12:45 – 14:15 Uhr, Beginn 24.10.2006 Vorlesung "Anorganische Chemie": Prof. Himmel, gr. Hörsaal, INF 252, Mo–Fr 8:15 – 9:00 Uhr, Zweite Semesterhälfte ab 8.01.2007 Vorlesung "Mathematik I": Prof. Warnatz, Hörsaal Ost, INF 252, Di, Do 11:15 – 12:00 Uhr, Beginn: Dienstag 17.10.2006 Übungen zur Vorlesung "Mathematik I": Prof. Warnatz, Zeit und Raum n.V. Vorlesung "Physik A": Prof. Cremer, Hörsaal 1 (Physik), INF 308 Mo, Mi 9:15 – 11:00 Uhr, Beginn: Mittwoch 18.10.2006 Übungen zur Vorlesung "Physik A": U. Birk, Zeit und Raum n.V.

Studienberatung:

Di, Do 10:00 – 11:00 Uhr Dr. E. Kaifer

Raum 276 INF 270 Email: [email protected] 24