STUDENT COMPLAINTS PROCEDURE. (German)

STUDENT COMPLAINTS’ PROCEDURE (German) Beschwerden gegen Mitgliedszentren von English UKUK In diesem Dokument wird beschrieben, wie English UK Besch...
Author: Irmgard Kerner
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STUDENT COMPLAINTS’ PROCEDURE (German)

Beschwerden gegen Mitgliedszentren von English UKUK In diesem Dokument wird beschrieben, wie English UK Beschwerden gegen seine zugehörigen Sprachzentren handhabt. Hintergrund Rund 400.000 Schüler nehmen alljährlich an Englischsprachkursen von Schulen, Universitäten oder Colleges teil, die Mitglied von English UK sind. Wir erhalten ca. 35 Beschwerden pro Jahr, von denen etwa 3 oder 4 Fälle dem unabhängigen Ombudsmann zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Mitglieder von English UK sind alle unter dem Accreditation UK Scheme (Anerkennungsmodell) (ehemals English in Britain Accreditation Scheme), das wir gemeinsam mit dem British Council durchführen, anerkannt. Dabei werden alle vier Jahre unabhängige Inspektionen durchgeführt und es finden unangemeldete Zwischenbesuche der Inspektoren statt. Mitglieder müssen die von dem Anerkennungsmodell geforderten Standards jederzeit einhalten. Die Kriterien für das Anerkennungsmodell finden Sie auf der Website des British Council (siehe www.britishcouncil.org/accreditation-students.htm). Wir nehmen alle Beschwerden ernst, versuchen nach Möglichkeit aber immer, dabei zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Vorgehensweise Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde hängt davon ab, an welcher Art von Institut Sie unterrichtet werden – lesen Sie dazu bitte den jeweiligen nachstehenden Abschnitt: 1. Beschwerden gegen Schulen des privaten Sektors 2. Beschwerden gegen Universitäten/höhere Lehranstalten 3. Beschwerden gegen Weiterbildungs-Colleges

1. Beschwerden gegen Schulen des privaten Sektors Jede Mitgliedsschule hat ein internes Beschwerdeverfahren. Wir können keine Beschwerde akzeptieren, bis Sie das schuleigene Verfahren durchlaufen hat. Wenn Sie meinen, eine Beschwerde gegen die Schule zu haben, an der Sie unterrichtet werden, vereinbaren Sie bitte zuerst ein Gespräch mit dem Schuldirektor oder einem zuständigen Mitarbeiter (z.B. Director of Studies (Studiendirektor), Accommodation Officer (Unterkunftskoordinator) oder Student Counsellor (Studienberater)). Wenn Sie mit der Antwort, die Sie von der Schule erhalten, nicht zufrieden sind, schreiben Sie bitte auf Englisch an English UK z.Hd. des Chief Executive oder eine E-Mail an [email protected]. Wir können keine telefonischen Beschwerden akzeptieren, da wir ein Protokoll davon benötigen, falls die Beschwerde an den Ombudsmann verwiesen werden muss.

Wir können ausschließlich Beschwerden ausländischer Schüler eines Englischsprachkurses an einer Mitgliedschule bearbeiten. Wir können keine Beschwerden akzeptieren:    

von Lehrern oder sonstigem Personal, Vertretungen oder Gastfamilien über Probleme mit Schulen; von Personen, die anonym bleiben wollen; über Kurse wie Computerwesen oder Betriebswirtschaftslehre, oder Praktika, selbst wenn diese an Mitgliedschulen stattfinden; ODER über Schulen, die keine Vollmitglieder von English UK sind.

In der Regel werden wir nur unter außergewöhnlichen Umständen Beschwerden über einen Kurs bearbeiten, der mehr als 6 Monate zuvor endete. Wir können Beschwerden akzeptieren, die im Namen eines Schülers von einem nahen Verwandten (Eltern, Bruder/Schwester, Onkel oder Tante) vorgebracht werden. Wir können auch Beschwerden von einem Stellvertreter akzeptieren, wenn der Schüler eine schriftliche Vollmacht für den Stellvertreter ausgestellt hat, die Beschwerde zu verfolgen. Halten Sie sich bei der Darlegung Ihrer Beschwerde an die Tatsachen und legen Sie Kopien relevanter Unterlagen (Anmeldeformular, Rechnung, Briefe) bei, die Ihren Fall unterstützen. Schenken Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schule, die Sie bei Ihrer Anmeldung akzeptiert haben, besondere Beachtung. Beschreiben Sie, was Sie bereits unternommen haben, um die Beschwerde direkt mit der Schule zu regeln. Nach Erhalt Ihrer Beschwerde wird Ihnen English UK den Empfang schriftlich bestätigen. Gleichzeitig werden wir den Direktor der betroffenen Schule schriftlich auffordern, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden Ihnen diese dann schriftlich mitteilen und Sie um eine Antwort innerhalb von sechs Wochen bitten. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, schließen wir einen Beschwerdefall, wenn wir nicht innerhalb von sechs Wochen eine Antwort des Beschwerdeführers erhalten. Sollten Sie damit noch nicht zufrieden sein, werden wir Ihre weitere Ansichten schriftlich an die Schule weiterleiten und darum bitten, den Fall erneut zu überdenken. Wir werden Ihnen die Antwort der Schule mitteilen. Wenn Sie auch mit der zweiten Antwort der Schule nicht zufrieden sind, werden wir die Beschwerde an den unabhängigen Ombudsmann weiterleiten. Wir werden ihm sämtliche Briefe zu diesem Fall schicken. Er kann weitere Unterlagen, die er als nützlich erachtet, zur Einsicht anfordern. Er kann bei der Schule und beim Beschwerdeführer oder sonstigen Personen weiter nachfragen, um sich eine Meinung zu dem Fall zu bilden. Er wird einen schriftlichen Bericht mit seiner Entscheidung erstellen. Dieser Bericht wird an Sie und die Schule geschickt. Seine Entscheidung ist für die Schule bindend: Die Schule muss machen, was er sagt. In der Regel dauert es zwischen 4 bis 6 Wochen, bis der Ombudsmann zu einer Entscheidung gelangt. Ihnen entstehen keine Kosten. Das Einschalten des

Ombudsmanns hat keine Auswirkung auf Ihr Recht, danach rechtliche Schritte einzuleiten, falls Sie dies wünschen. Das Ombudsverfahren soll ein relativ schneller und kostenloser Weg sein, mit dem Schüler eine Beschwerde prüfen lassen können. Nachdem der Ombudsmann seine Entscheidung gefällt hat und diese durchgeführt wurde, endet für English UK das Beschwerdeverfahren. Der Ombudsmann führt keinen weiteren Schriftwechsel mit der Schule oder dem Schüler und English UK selbst betrachtet die Entscheidung des Ombudsmanns als endgültig. Sollten Sie an irgendeinem Punkt des Verfahrens entscheiden, gerichtlich gegen die Schule vorzugehen, wird English UK seine Bearbeitung Ihrer Beschwerde aussetzen, bis das rechtliche Verfahren abgeschlossen ist, damit sich keine Aussagen unsererseits nachteilig auf das Gerichtsverfahren auswirken. So kontaktieren Sie uns Schriftlich: The Chief Executive, English UK, 219 St John Street, London, EC1V 4LY oder per E-Mail [email protected]

2. Beschwerden gegen Universitäten/höhere Lehranstalten Sie sollten Ihre Beschwerde zuerst mit Ihrem Kurstutor besprechen und danach das interne Beschwerdeverfahren Ihrer höheren Lehranstalt einschlagen. Wenn Sie das interne Beschwerdeverfahren ausgeschöpft haben und Sie nicht der Ansicht sind, dass Ihre Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, haben Sie die Option, Ihre Beschwerde an das Office of the Independent Adjudicator for Higher Education weiterzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dessen Website unter www.oiahe.org.uk oder Sie können sich auch direkt mit The Office of the Independent Adjudicator for Higher Education, Fifth Floor, Thames Tower, Station Road, Reading RG1 1LX oder per E-Mail an: [email protected] in Verbindung setzen.

3. Beschwerden gegen Weiterbildungs-Colleges Sie sollten Ihre Beschwerde zuerst über das interne Beschwerdeverfahren des Colleges melden. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Beschwerde noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit geregelt wurde, und wenn es sich um einen Englischsprachkurs handelt, der zu einer externen Qualifikation führt, können Sie sich an den zuständigen Prüfungsausschuss oder die Körperschaft, die die Qualifikation verleiht, wenden. Falls es sich bei Ihrer Beschwerde um nicht akademische Themen dreht, können Sie sich evtl. an die Skills Funding Agency wenden. Zusätzliche Informationen dazu finden Sie auf deren Website unter www.skillsfundingagency.bis.gov.uk/.

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