Strukturen und Angebote in der Kindertagesbetreuung

Strukturen und Angebote in der Kindertagesbetreuung Bericht zur Bedarfsplanung im Landkreis Biberach Fortschreibung 2016 Dezernat 4 – Kreisjugendamt...
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Strukturen und Angebote in der Kindertagesbetreuung

Bericht zur Bedarfsplanung im Landkreis Biberach Fortschreibung 2016

Dezernat 4 – Kreisjugendamt

1

Vorbemerkung ........................................................................................................................... 3

2

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 3 2.1

Kinderförderungsgesetz (KiföG) – Bundesrecht ......................................................... 3

2.2

Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) – Landesrecht ................................................ 3

2.3

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 ......................... 3

2.4

Förderung der Kindertagesbetreuung durch Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) ...................................................................................... 4

3

Demografische Entwicklungen ................................................................................................ 4

4

Übersicht über die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege im Landkreis Biberach ................................................................................................................... 5 4.1

Kindertagespflege............................................................................................................ 5

4.1.1 Entwicklung in der Kindertagespflege .......................................................................... 5 4.2

Kindertageseinrichtungen .............................................................................................. 7

4.3

Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren ......................................................... 9

4.4

Betreuung von Kindern unter 3 Jahren....................................................................... 11

4.5 Betreuung von Kindern zwischen 3 Jahren und Schuleintritt .................................... 15 4.6 Planungen der Städte und Gemeinden .......................................................................... 17 5

Auslastung der Angebote und freie Plätze........................................................................... 18

6

Kinder mit Fluchterfahrung .................................................................................................... 21

7

Migrationshintergrund und Sprache ..................................................................................... 22

8

Betreuung von Kindern mit Behinderung (integrative Erziehung) .................................... 23

9

Betreuung von Schulkindern ................................................................................................. 24

10

9.1

Angebote der Jugendhilfe ............................................................................................ 24

9.2

Schulische Angebote .................................................................................................... 25

Fazit und Ausblick ................................................................................................................... 26

Anhang: Angebotsformen der Kindertagesbetreuung ................................................................ 27

2

1

Vorbemerkung Im Rahmen der Berichterstattung des Kreisjugendamts legt die Verwaltung für das Jahr 2016 die jährliche Fortschreibung des Berichts „Strukturen und Angebote in der Kindertagesbetreuung“ vor. Bereits seit knapp drei Jahren haben alle Eltern mit Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Der Schwerpunkt des vorliegenden Berichts soll daher sowohl auf der Entwicklung der Angebote für Kleinkinder liegen, als auch auf der Auslastung der einzelnen Angebote der Kindertagesbetreuung. Das Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg verpflichtet Städte und Gemeinden zur Bedarfsplanung. Diese stimmen ihre Planungen mit dem Landkreis als öffentlichem Träger der Jugendhilfe ab, dieser trägt auch die Gesamtverantwortung der Planung. Seit dem ersten Bericht aus dem Jahr 2009 stellt die Verwaltung des Kreisjugendamtes jährlich den Ausbaustand und die Struktur der Tagesbetreuungsangebote im Landkreis Biberach dar. Wie bereits im Vorjahr wurden die Daten zum Angebot und der Betreuung aus dem Online-Erfassungsportal Kita-Data-Webhouse entnommen. Bei den Städten und Gemeinden wurde eine Erhebung zum Bedarf, freien Plätzen und zum Wohnort der betreuten Kinder gemacht. Darüber hinaus wurden Daten des Statistischen Landesamtes und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales herangezogen und ausgewertet. Landesweite Vergleichsdaten liegen für das Jahr 2015 vor. Die eigenen Erhebungen des Kreisjugendamtes beziehen sich auf den Stichtag 01.03.2016. Damit ist eine relativ genaue Darstellung der tatsächlichen Betreuungssituation im Landkreis möglich.

2

Rechtliche Grundlagen 2.1 Kinderförderungsgesetz (KiföG) – Bundesrecht Seit 01.08.2013 haben alle Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder auf Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und setzt sich aus einem bedarfsunabhängigen Grundanspruch und der Erweiterung um kind- oder elternbezogene Bedarfe zusammen. Kinder unter einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn sie die sogenannten erweiterten Bedarfskriterien erfüllen.

2.2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KitaG) – Landesrecht Das KitaG konkretisiert die Aufgaben der Städte und Gemeinden bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege nach dem SGB VIII. Es gibt mit den entsprechenden Änderungen im Finanzausgleichsgesetz eine einheitliche Fördersystematik vor und führt die mögliche Betriebskostenförderung aus Bundesmitteln und die Förderung aus Landesmitteln zusammen.

2.3 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bereits seit 2008 beim Ausbau der Kindertagesbetreuung. Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ ist das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 aufgelegt werden. Der Bundesanteil an der Finanzierung der Betriebskosten wurde erhöht. Zudem wurde das bestehende Sondervermögen um 550 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Zwischenzeitlich wurde der Mittelabruf aus dem Programm bis Mitte 2017 verlängert, so dass die Investitionsmittel bis dorthin voll im Land Baden-Württemberg verbleiben können und nicht auf andere Bundesländer umverteilt werden.

3

2.4 Förderung der Kindertagesbetreuung durch Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) Das Land Baden-Württemberg fördert die Kindertagesbetreuung durch Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz. Hierdurch wird sowohl die Kindergartenförderung als auch die Förderung der Kleinkindbetreuung abgedeckt. In der Kleinkindbetreuung (U3) fördert das Land die Betriebsausgaben der Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Dazu erhalten die Gemeinden sowie die Stadt- und Landkreise seit dem Jahr 2014 68 Prozent der Betriebsausgaben.

3

Demografische Entwicklungen Auch und gerade für die Struktur und den Ausbau der Kindertagesbetreuung ist es wichtig, die demografischen Entwicklungen und Vorhersagen genau zu betrachten. Aufgrund der Daten des Statistischen Landesamtes können diese Veränderungen in den vergangenen Jahren sowie die prognostizierten Veränderungen in den nächsten Jahren auf Landkreisebene und zum Teil auch auf städtischer und gemeindlicher Ebene analysiert werden. Eine neue Bevölkerungsvorausrechnung wurde im Februar 2016 auf Basis der Zensusdaten und mit Berücksichtigung der stärkeren Zuwanderung auf Basis des 31. Dezember 2014 veröffentlicht. Die aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes sagen unter Berücksichtigung von Wanderungsgewinnen aufgrund des vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen voraus, dass die Bevölkerung im Landkreis Biberach insgesamt bis ins Jahr 2035 um ca. 8,8% zunehmen wird. Dies geht einher mit einer Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung. Insgesamt stellt sich die Entwicklung in der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung aber weniger dramatisch als in der vorhergehenden Berechnung vom August 2014 dar. Die Entwicklung der Anzahl von jungen Menschen wird sich in den einzelnen Altersklassen in den nächsten Jahren unterschiedlich vollziehen. Bis zum Jahr 2035 verzeichnen (außer den 6 bis unter 15-Jährigen), alle Altersklassen der unter 21-jährigen Bevölkerung einen Rückgang. Bis ins Jahr 2025 ist jedoch bei der Altersklasse der 0 bis unter 6 jährigen Kinder, mit einem Anstieg von 7% zu rechnen. Absolut bedeutet dies eine Steigerung um rund 730 Kinder. Diese Zahlen beziehen sich auf den kompletten Landkreis Biberach, die Zahl der Kinder in einzelnen, insbesondere kleineren Kommunen wird sich jedoch unterschiedlich entwickeln, sodass diese Aussage nicht ohne Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort auf alle Kommunen übertragen werden kann. Mit einer Geburtenrate von 1,71 Kindern pro Frau lag der Landkreis Biberach im Jahr 2014 außerdem im landesweiten Vergleich an erste Stelle. Obgleich eine empirische Untersuchung der Ursachen für den Anstieg der Geburtenrate nicht vorliegt, kann angenommen werden, dass der Ausbau der Betreuungsangebote und die damit einhergehende bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Beitrag zum Anstieg geleistet haben. Bei Betrachtung der demografischen Entwicklung der unter 6-Jährigen bis zum Jahr 2025 in Kombination mit der steigenden Geburtenrate und dem institutionellen Ausbau der Betreuungsangebote wird ersichtlich, dass ein Ausbau der Angebote nicht nur benötigt wird um den steigenden Bedarf der aufgezeigten Entwicklung abzudecken, sondern um passende Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen. Der Anstieg der qualitativen Anforderungen an die Kindertagesbetreuung muss in diesem Kontext ebenfalls berücksichtigt werden.

4

4

Übersicht über die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege im Landkreis Biberach 4.1 Kindertagespflege Tagespflege ist ein flexibles und familiennahes Betreuungsangebot. Häufig wird Tagespflege auch als ergänzende Betreuung (z.B. in Randzeiten) zu Angeboten in Regeleinrichtungen nachgefragt. Der Gesetzgeber hat die Tagespflege der Betreuung in Einrichtungen gleichgestellt, den Eltern soll eine echte Wahlfreiheit zwischen den Angeboten ermöglicht werden. Die Tagespflege wird neben dem Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes, der auch für die Erteilung der Pflegeerlaubnis zuständig ist, vom Tagesmütter- und Elternverein im Landkreis Biberach e.V. organisiert. Zu seinen Aufgaben gehören hauptsächlich die Werbung von neuen Tagespflegepersonen, deren umfassende Qualifizierung, die Vermittlung von Tageskindern und die Begleitung von Tagespflegeverhältnissen. Der Verein mit Sitz in Biberach ist kreisweit tätig. Die Personalkapazitäten beim Tagesmütterverein wurden aufgrund gestiegener Anforderungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Dies konnte vorrangig durch gestiegene Landeszuweisungen finanziert werden. Nichtsdestotrotz liegt der Fachberatungsschlüssel (Fachkraft für X Betreuungsverhältnisse) derzeit im Landkreis Biberach nach wie vor deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Auf Landesebene laufen derzeit Verhandlungen über eine Erhöhung der Vergütung und bessere Rahmenbedingungen für die Tagespflege. Ziel dieser Forderungen durch den Landesverband Tagespflege ist unter anderem auch, den gestiegenen Anforderungen an Tagespflegepersonen besser Rechnung zu tragen und somit das Angebot an Tagespflege zu erhalten oder bestenfalls auszubauen.

4.1.1

Entwicklung in der Kindertagespflege

Aktuell werden in 36 der 45 Städte und Gemeinden des Landkreises Kinder von Tagespflegepersonen betreut. Somit ist eine relativ weite Verbreitung in die Fläche gegeben. Die Schwierigkeit besteht darin, Angebot und Nachfrage regional auszugleichen. Nicht in jedem Ort wird Tagespflege angeboten aber auch nicht in jedem Ort wird Tagespflege nachgefragt. Derzeit sind 172 Tagespflegepersonen mit der erforderlichen Qualifizierung beim Tagesmütterverein gemeldet. Das sind 6 Tagespflegepersonen weniger als im Vorjahr (-3%). Vor allem veränderte Lebensumstände, wie beispielsweise Umzug, Pflege der Eltern oder Schwangerschaft, waren ausschlaggebend für das Ausscheiden der Tagespflegepersonen. Nicht alle der 172 Tagespflegepersonen stehen jederzeit für eine Aufnahme eines Tagespflegekindes zur Verfügung. Ebenso gibt es Tagespflegepersonen, die trotz Aufnahmemöglichkeit nicht „belegt“ sind. Gemeldet waren zum Stichtag 01.03.2015 422 Kinder. Zum diesjährigen Stichtag am 01.03.2016 waren es 390 Kinder, die durch den Tagesmütterverein in Tagespflege vermittelt wurden. Dies bedeutet einen Rückgang der betreuten Kinder um etwa 7,6%. Der Rückgang ist mit dem erweiterten Angebot für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen zu begründen. Dies zeigt sich auch an der Altersverteilung. Das Alter der Kinder, die in Tagespflege betreut werden, variiert von unter 1-jährigen bis hin zu 13-jährigen Kindern. Die Belegung in Kindertagespflege ist in den Altersgruppen 1 bis 5 Jahren mit über zwei Dritteln am größten. Der Anteil der ein- und zweijährigen Kinder hat im Vergleich zum Vorjahr um 6% abgenommen und liegt nun bei 34% aller in Tagespflege betreuter Kinder. Der Anteil der 6 bis 13-Jährigen nahm im Vergleich zum Vorjahr um 3% leicht zu.

5

Grafik 1: Quelle: Statistisches Landesamt; Stichtag 01.03.2015

Die Kinder in der Kindertagespflege werden zwischen einem und sieben Tagen in der Woche betreut (siehe Grafik 2). 20% aller Kinder in Tagespflege werden an 5 Tagen, nur 2% an 6 oder 7 Tagen pro Woche betreut. Der Anteil der Kinder, die auch am Wochenende bei der Tagesmutter sind, beläuft sich auch in diesem Jahr auf 6%. Die leichte Verschiebung aus dem Vorjahr, von 1 bis 2 Tagen und von 5 bis 7 Tagen hin zu 3 bis 4 Tagen, setzt sich auch in diesem Jahr fort.

Grafik 2: Quelle: Tagesmütterverein, Stichtag 01.03.2016

Die tägliche Betreuungszeit kann den Bedürfnissen der Eltern und Kinder entsprechend angepasst werden. Etwa 85% der Kinder werden bis zu 25 Stunden pro Wo6

che, knapp 15% werden mehr als 25 Stunden pro Woche betreut. Der Anteil der Betreuung bis zu 25 Stunden nahm im Vergleich zum Vorjahr zu. Tagespflege wird im Landkreis Biberach sowie landesweit nicht nur von Müttern in der Familienphase mit kleinen Kindern angeboten. Die Altersstreuung der Tagespflegepersonen zeigt, dass etwa 36% zwischen 40 und 50 Jahre und 34% über 50 Jahre alt sind. Nur etwa 5% der Tagespflegepersonen sind unter 30 Jahre alt. Dies zeigt ein breites Spektrum im Angebot der Tagespflege. Der Anteil der fachpädagogischen Tagespflegepersonen hat im Landkreis Biberach in den vergangenen Jahren stark abgenommen. Lag der Anteil von Tagespflegepersonen mit einem fachpädagogischen Berufsbildungsabschluss 2010 noch bei 50 %, waren es 2012 noch 41% und 2014 noch 34%. Nachdem die Quote im Jahr 2015 leicht auf 35% angestiegen ist, fällt diese im Jahr 2016 wieder auf 34%. Landesweit haben 29% der Tagespflegepersonen diesen beruflichen Hintergrund. Der vermehrte Ausbau der Kindertagesstätten und die damit geschaffenen Anstellungsmöglichkeiten für fachqualifizierte Tagespflegepersonen wird in diesem Kontext ersichtlich. Hier ist jedoch auch zu sehen, dass die spezielle Qualifizierung der Tagespflegepersonen in den vergangenen Jahren ein stabil hohes Niveau erreicht hat. Für die Zukunft sind bereits noch umfangreichere Qualifizierungen mit bis zu 300 Unterrichtseinheiten in einigen Landkreisen in Erprobung.

4.2 Kindertageseinrichtungen Zum Stichtag 01.03.2016 waren im Landkreis Biberach über die Hälfte der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, gefolgt von kirchlicher Trägerschaft. Diese Struktur ist seit Jahren sehr stabil, lediglich ein geringer Ausbau bei den kommunalen Trägern ist zu beobachten. Es standen zu diesem Stichtag insgesamt 9065 Plätze in allen Kindertageseinrichtungen (inklusive Hortgruppen) zur Verfügung. Im letztjährigen Bericht wurden die Plätze in Hortgruppen nicht berücksichtigt. Nimmt man auch hier die Gesamtzahl der Plätze so sind dies 2016 3 Plätze weniger als im Vorjahr. Den größten Anteil an belegbaren Plätzen stellen nach wie vor die altersgemischten Gruppen, gefolgt von den Regelgruppen. Die Krippengruppen haben ihren Anteil seit 2010 verdreifacht, liegen jedoch nach wie vor unter 10%.

Grafik 3: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Im Vergleich zum vergangenen Jahr hat sich an der Verteilung der belegbaren Plätze lediglich eine Verschiebung des Anteils der Regelgruppen hin zu den Altersgemischten 7

Gruppen ergeben. Dieser Trend ist seit 2005 konstant. Seit 2005 fand ebenfalls sowohl in den Krippen- wie auch in den Ganztagesgruppen ein stetiger Ausbau statt. Zwischenzeitlich wirkt sich diese Verschiebung der Gruppenstruktur auch auf das Betreuungsangebot der über 3-jährigen Kinder aus. Zum einen führt eine Zunahme betreuter unter 3jähriger Kinder konsequenterweise auch zu einer steigenden Nachfrage bei Plätzen für über 3-jährige Kinder aufgrund des breiteren und früheren Zugangs in die Kindertagesbetreuung. Zum anderen wird sich diese Nachfrage vermehrt auf Ganztagsangebote und Verlängerte Öffnungszeiten beziehen, da Kinder unter drei Jahren zu über zwei Dritteln bereits jetzt in entsprechenden Angeboten betreut werden (siehe Tabelle 2). Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Kinder auch mit über 3 Jahren weiterhin einen entsprechenden Betreuungsbedarf haben. Somit besteht, entgegen dem Trend aus den Vorjahren zum verstärkten Ausbau der Kleinkindbetreuung, zunehmend ein Bedarf bei der Angebotsstruktur für Kinder über drei Jahren, die bei der zukünftigen Bedarfsplanung der Einrichtungen wieder vermehrt berücksichtigt werden muss. In einigen Städten und Gemeinden zeichnen sich erste Engpässe bei der Versorgung mit Plätzen für über Dreijährige ab. In der folgenden Tabelle wird das Gruppen- und Platzangebot in den verschiedenen Gruppenformen sowie die Anzahl der betreuten Kinder und die Belegungsquoten der einzelnen Gruppenformen dargestellt. Die größte Anzahl an Plätzen steht, wie bereits dargestellt, in altersgemischten Gruppen zur Verfügung. Hier nähert sich die Belegungsquote mit 81,3 % (Vorjahr: 78,48 %) dem Landesdurchschnitt mit 84,1% an. Auch die Belegungsquote der Kleinkindergruppen und Krippen ist im vergangenen Jahr um 7,4 % gestiegen und liegt damit sogar knapp über dem Durchschnitt der Landkreise. Landesweit liegen die restlichen Belegungsquoten für die einzelnen Gruppenarten bei jeweils zwischen 79% und 92%. Im landkreisweiten Durchschnitt nahm die Belegungsquote im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,2 Prozentpunkte zu. Auf mögliche Ursachen dieser Entwicklung im Landkreis Biberach soll im Abschnitt 5 noch genauer eingegangen werden. Anzahl der Gruppen, der genehmigten Plätze, der betreuten Kinder und der Belegungsquoten nach Gruppenarten

Gruppenarten

Anzahl der Gruppen

Anzahl der genehmigten Plätze

BeleAnzahl der betreugungsten Kinder quoten

abs.

vH

abs.

vH

abs.

vH

vH

Regelgruppen

79

18,08

2.031

22,40

1.564

21,05

77,0

Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten

18

4,12

437

4,82

384

5,17

87,9

Halbtagsgruppen

3

0,69

60

0,66

47

0,63

78,3

Altersgemischte Gruppen

182

41,65

4.046

44,63

3.288

44,26

81,3

Gruppen mit Ganztagsbetreuung

61

13,96

1.474

16,26

1.288

17,34

87,4

Hortgruppen

12

2,75

205

2,26

177

2,38

86,3

Kleinkindgruppen/Krippen

82

18,76

812

8,96

681

9,17

83,9

Gesamt

437

100,00

9.065

100,00

7.429

100,00

82,0

Tabelle 1: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Im Vergleich zum Vorjahr wurden sowohl Altersgemischte Gruppen, Ganztagsgruppen wie auch Hortgruppen ausgebaut. Die Anzahl der Regelgruppen hingegen nahm ab. Die Anzahl der Kleinkindgruppen und Krippen bleibt im Vergleich zum Vorjahr konstant. Mit Ausnahme dieser Gruppenform hält die Entwicklungsdynamik aus den Vorjahren in den 8

restlichen Gruppenformen auch in diesem Jahr an. Bei Betrachtung der angegebenen Veränderungen im Rahmen des Erhebungsbogens ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend auch weiterhin fortsetzen wird. In diesem Zusammenhang gaben über 30% der Gemeinden an, ihre Gruppenanzahl weiter auszubauen. 27% aller Einrichtungen gaben an die Gruppenstruktur ausbauen zu wollen. Bei der Analyse der verfügbaren Plätze ist ein Rückgang bei den Kleinkindgruppen und Krippen zu verzeichnen, allerdings wurden 43 Kinder mehr als im Vorjahr in dieser Gruppenform betreut, was zu einer steigenden Belegungsquote führt. Ursache für den Abbau der Plätze ist das zum 31.07.2015 ausgelaufene Befristete Flexibilisierungspaket U3, auf dessen Grundlage in Krippengruppen 12 statt 10 Kinder aufgenommen werden durften. Diese Plätze standen am 01.03.2016 demnach nicht mehr zur Verfügung. Die prozentualen Veränderungen aller Gruppenformen im Landkreis Biberach seit 2005 ist in folgender Grafik dargestellt, hier ist die Zunahme der Altersgemischten, Ganztagsund Krippengruppen, sowie der Rückgang der Regelgruppen deutlich erkennbar.

Grafik 4: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Insgesamt nimmt die Trennschärfe zwischen den einzelnen Gruppenformen immer weiter ab. So werden in vielen altersgemischten Gruppen verlängerte Öffnungszeiten oder auch Ganztagesbetreuung angeboten. Auch werden zum Beispiel in Ganztagesgruppen Kinder in der Regelbetreuung aufgenommen. Dies ist zurückzuführen auf die Anpassungen der Einrichtungen auf die veränderten Bedarfe der Eltern, die zunehmend halb- bzw. ganztags berufstätig und infolgedessen auf ein Mindestmaß an Flexibilität bei der Kinderbetreuung angewiesen sind. Beispielsweise gibt eine Kindertageseinrichtung aus einer Kreisgemeinde im Rahmen der bereits erwähnten Erhebung zu geplanten Veränderungen an, Sharing- oder Kombiplätze einzurichten, da viele Eltern die Ganztagsbetreuung nur an einzelnen Wochentagen benötigen. 4.3 Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren hat besonders mit Blick auf den Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr nach wie vor hohe Priorität. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach haben den Ausbau des Angebotes in den letzten Jahren deutlich vorangetrieben und damit auch auf die gestiegene Nachfrage reagiert. Nachfolgend wird daher die Angebotsstruktur für Kinder unter 3 Jahren darge9

stellt. Wie bereits im Vorjahr wurden die Daten dem Online-Meldeportal des KVJS KitaData-Webhouse entnommen. Da in Altersgemischten Gruppen keine festgeschriebene Anzahl an Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgegeben ist, ist es nicht möglich eine Differenzierung der Plätze vorzunehmen. Die Plätze werden je nach Bedarf mit Kindern unter drei Jahren oder über drei Jahren belegt. Es besteht lediglich die Vorgabe die überwiegende Anzahl an Plätzen mit über dreijährigen Kindern zu belegen. Eine Angabe der für unter Dreijährige zur Verfügung stehenden Plätze ist daher schwierig. Alle Angaben zu Altersgemischten Gruppen im Folgenden beinhalten daher, wie im Vorjahr, sowohl die Plätze für Kinder unter drei Jahren, als auch die Plätze für Kinder über drei Jahren bzw. im Schulkindalter. Zum Stichtag 01.03.2006 standen bereits in doppelt so vielen Gemeinden, als noch im Jahr zuvor Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Jedoch war das Angebot auf Biberach und Umgebung und das Illertal beschränkt. Die Grafik zeigt die Anzahl der altersgemischten- und Krippengruppen im Jahr 2006.

= Krippengruppen = altersgemischte Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren

Grafik 5: Quelle: KVJS, Stand 01.03.2006

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Langenenslingen Riedlingen Altheim Ertingen Dürmentingen Unlingen Uttenweiler Betzenweiler Kanzach Dürnau Allmannsweiler Bad Buchau Moosburg

16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Attenweiler Tiefenbach Oggelshausen Bad Schussenried Ingoldingen Mittelbiberach Warthausen Schemmerhofen Laupheim Mietingen Maselheim Biberach Ummendorf 10

31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Steinhausen Ochsenhausen Gutenzell-Hürbel Schwendi Wain Burgrieden Achstetten Kirchberg Erolzheim Erlenmoos Rot an der Rot Berkheim Dettingen

14 15

Alleshausen Seekirch

29 30

Hochdorf Eberhardzell

44 45

Kirchdorf Tannheim

Zum Stichtag 01.03.2016 waren hingegen in fast allen Gemeinden Plätze für Kinder unter drei Jahren vorhanden. Die Grafik zeigt die Anzahl der altersgemischten und Krippengruppen in den einzelnen Gemeinden.

= Krippengruppen = altersgemischte Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren = altersgemischte Gruppen mit Kindern unter 3 u. über 6 Jahren

Grafik 6: Quelle: KVJS, Stand 01.03.2016

Es wird deutlich, dass in den vergangenen 10 Jahren ein enormer Ausbau an Plätzen für Kinder unter drei Jahren stattgefunden hat. Es kann von einem flächendeckenden Angebot gesprochen werden. Lediglich in den vier kleinen Federseegemeinden Allmannsweiler, Seekirch, Moosburg und Kanzach sind keine Plätze für Kinder unter drei Jahren vorhanden. In diesen Gemeinden leben nur 0,8% der Kinder unter drei Jahren des Landkreises, diese werden bei Bedarf in den Nachbargemeinden betreut.

4.4 Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Bei der Betrachtung der Angebote und der Frage nach dem Ausbau der Betreuungsplätze muss auch die Nachfrage und die tatsächliche Belegung bzw. Auslastung der Angebote betrachtet werden. Am Stichtag 01.03.2016 wurden in allen Formen der Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege 1208 Kinder unter drei Jahren betreut. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 85 betreute Kinder. Das Schaubild stellt die Dynamik des Ausbaus in den letzten zehn Jahren dar. Entsprechend der Dynamik im ganzen Bundesland werden 2016 mehr als 3-Mal so viele Kinder unter drei Jahren betreut als noch 2006.

11

1.049 825 653 464

1.154 1.123 1.208

882

710

548

326

Grafik 7: Quelle: KVJS und Tagesmütterverein Stand 01.03.2016

Während die Anzahl der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen seit 2006 kontinuierlich ansteigt, wurden im Jahr 2015 erstmals weniger Kinder in der Kindertagespflege betreut als im Vorjahr. Dieser Rückgang speziell in der Kindertagespflege wird unter anderem auf die steigenden und zunehmend flexibleren Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen zurückgeführt. Allerdings handelt es sich bei dieser Entwicklung um einen einmaligen Rückgang, da im Jahr 2016 die Anzahl der Betreuten Kinder in der Kindertagespflege bereits wieder ansteigt. Wird die Altersstruktur der betreuten Kinder unter drei Jahren betrachtet ist deutlich zu sehen, dass der überwiegende Anteil der Kinder - wie bereits die Jahre zuvor - zwei Jahre alt ist. Dies ist auch in Abhängigkeit davon zu sehen, dass es für diese Altersgruppe das größte Betreuungsangebot (altersgemischte Gruppen für Zweijährige) gibt.

Grafik 8: Quelle: eigene Erhebung und KVJS, Stichtag 01.03.2016

12

Während die Anzahl der unter einjährigen Kinder im Vergleich zum Vorjahr konstant bleibt, nimmt die Anzahl der einjährigen Kinder weiter zu. Die Zahl der Zweijährigen Kinder in Tageseinrichtungen steigt ebenfalls weiter an. Insgesamt hat die Zahl der betreuten Einjährigen erkennbar zugenommen. Diese Zunahme fand ausschließlich im Bereich der Kindertagespflege statt. Die Anzahl der betreuten zweijährigen Kinder in Kindertagespflege nahm dagegen leicht ab. Während in der Kindertagespflege mehr Einjährige als Zweijährige betreut werden, ist der Anteil der Zweijährigen in Kitas deutlich höher. Gemeinsam ist beiden Betreuungsformen, dass diese von nur sehr wenigen unter einjährigen Kindern in Anspruch genommen werden. Nach wie vor, trotz Ausbau der Betreuungsangebote, werden diese Kinder noch im familiären Umfeld betreut. Die institutionelle Betreuungsquote, also das Verhältnis der Zahl der betreuten Kinder einer Altersgruppe zur Anzahl aller Kinder in derselben Altersgruppe der Wohnbevölkerung, beträgt in diesem Fall lediglich 2%. Die Belegung der Gruppen wird, wie im Bereich der über Dreijährigen, immer flexibler. So können oftmals bestimmte Belegungsarrangements in Gruppen keiner bestimmten einzelnen Gruppenform mehr zugeordnet werden. Es werden Kinder beispielsweise an zwei Tagen in der Woche ganztags betreut und an den restlichen drei Tagen halbtags. Einerseits erleichtert dies den Eltern eine „passgenaue“ Betreuung für ihre Kinder zu erhalten. Andererseits steigen so die Anforderungen an Organisation und Qualität in den Einrichtungen und statistische Aussagen zur Kindergartenbetreuung werden schwieriger. In der nachfolgenden Tabelle werden daher die Betreuungszeiten unabhängig von der Gruppenart betrachtet. Über 35% der Kinder werden mehr als 5 bis zu 7 Stunden täglich betreut, 32% der Kinder sogar mehr als 7 Stunden täglich. Das bedeutet, dass über 2/3 der Kinder mehr als 5 Stunden täglich betreut werden. Im vergangenen Jahr haben die Anteile der Kinder die mehr als 5 bis zu 7 Stunden und mehr als 7 Stunden betreut werden nochmals um 4 bzw. 3% zugenommen. Die Anteile der betreuten Kinder in Betreuungszeiten von bis zu 5 Stunden und Regelbetreuung hingegen haben weiter abgenommen. Dies zeigt, dass eine Betreuung von mehr als 5 Stunden weiter an Bedeutung gewinnt. Betreuungszeiten der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder im Alter unter 3 Jahren Betreuungszeiten Landkreis Biberach

Stichtag 01.03.2016

Stichtag 15.01.2005

abs.

vH

abs.

vH

Bis zu 5 Std. (HT)

95

9,32

9

9,00

Mehr als 5 bis zu 7 Std. (VÖ)

362

35,53

35

35,00

Vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung (RG)

232

22,77

33

33,00

Mehr als 7 Std. (GT)

330

32,38

23

23,00

1.019

100

100

100

Kindergartenkinder insgesamt

Tabelle 2: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Dies wird auch in Grafik 10 bestätigt. Trotz einer Schwankung im Jahr 2013 haben die Anteile der VÖ und GT Betreuung stetig zugenommen, die Anteile an RG und HT Betreuung hingegen stetig ab. Sofern eine Betreuung notwendig wird, ist bei Kindern unter 3 Jahren demnach zum überwiegenden Teil eine Betreuung von über 5 Stunden bedarfsgerecht. Der Anteil der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit der Landkreise in BadenWürttemberg ist im Bereich der VÖ-Betreuung mit 50% am höchsten und liegt damit über dem Anteil von 35,53% im Landkreis Biberach. Allerdings liegt der Landkreis Biberach mit einem Anteil von 32% in der Ganztagesbetreuung über dem Landesdurchschnitt von 29,1%. 13

Grafik 94: Quelle, KVJS, Stichtage jeweils zum 01.03. 2011-2016 Grafik 9: Quelle, KVJS, Stichtage jeweils zum 01.03. 2011-2016

Wie das folgende Schaubild zeigt, liegt der Landkreis Biberach im Landesvergleich bei der Betreuungsquote von unter Dreijährigen weiterhin im hinteren Drittel. Er folgt aber dem landesweiten Trend der wachsenden „institutionellen“ Betreuung von unter Dreijährigen. So betrug die Betreuungsquote landesweit 2015 26,2%. Der Landkreis lag 2015 mit einer Betreuungsquote von 21,1% unter dem Landesdurchschnitt. Zwar wirkt sich im Jahr 2016 die Zunahme der Zahl aller unter Dreijährigen zunächst negativ auf die Betreuungsquote der Kitas aus, die steigenden Anzahl der Betreuten Kinder führt jedoch insgesamt zu einer leichten Zunahme der Betreuungsquote auf 21,4%. Betreuungsquote insgesamt (Tagespflege und Tageseinrichtungen) für Kinder unter 3 Jahren nach Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg

Grafik10: Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stichtag 01.03.2015

14

4.5 Betreuung von Kindern zwischen 3 Jahren und Schuleintritt Zum Stichtag 01.03.2016 wurden 6231 Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreut. Nach einem kontinuierlichen Rück gang in den letzten Jahren steigt die Zahl der betreuten Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt seit 2014 wieder an. Eine mögliche Ursache dieses Anstiegs ist der unter Abschnitt 4.2 dargestellte mögliche höhere Bedarf an Betreuung für Kinder über 3 Jahren. Dieser begründet sich auf der vermehrten Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und des damit einhergehenden vermehrten und früheren Wechsels in die Betreuung für Kinder über 3 Jahren.

6.224

6.231

6.202

6.169

6.143 6.067 6.003

Grafik11: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Auf der Grundlage von 3,25 Altersjahrgängen (alle 3 bis 5-Jährigen sowie aufgrund der Einschulung am 30.09. eines jeden Jahres 25% der 6-Jährigen) ergibt sich für den Landkreis Biberach erneut eine Betreuungsquote von über 100%. Dadurch liegt der Landkreis weiterhin über dem Durchschnitt der Landkreise in Baden-Württemberg. Wie im Bereich der unter 3-Jährigen wird die Belegung der Gruppen auch im Bereich der über 3-Jährigen immer flexibler. Aus diesem Grund werden auch an dieser Stelle in der nachfolgenden Tabelle die Betreuungszeiten unabhängig von der Gruppenart betrachtet. Betreuungszeiten der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Betreuungszeiten Landkreis Biberach Bis zu 5 Std. (HT) Mehr als 5 bis zu 7 Std. (VÖ) Vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung (RG) Mehr als 7 Std. (GT) Sonstige Betreuung Kinder insgesamt

Stichtag 01.03.2016

Stichtag 01.03.2015

Stichtag 15.01.2005

abs. 124

vH 2,49

abs. 194

vH 3,20

abs. 114

vH 1,57

1.068

16,85

1.047

17,27

880

12,14

3.911

63,76

3.864

63,75

6.184

85,30

1.061

16,90

956

15,77

66

0,91

6

0,08

7.250

100

6.164

100

6.061 15

100

Tabelle 3: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Anders als bei den Kindern unter 3 Jahren, wird der größte Anteil der Kinder über 3 Jahren (63,76%) nach wie vor in einer Regelbetreuung betreut (Vor- und nachmittags ohne Mittagsbetreuung). Allerdings verringerte sich dieser Anteil seit 2005 um über 20%. Im Gegenzug erhöhte sich der Anteil der in Ganztagsbetreuung (mehr als 7 Stunden täglich) betreuten Kinder von unter einem Prozent auf 16,9%. Auch der Anteil der in verlängerten Öffnungszeiten (mehr als 5 bis zu 7 Stunden täglich) betreuten Kinder stieg um knapp 5% auf 16,85% an. Insgesamt wurden also 33,75% der betreuten Kinder länger als in Regelbetreuung betreut. Aufgrund der steigenden Betreuungsquote von unter 3-jährigen Kindern, die mehr als 5 Stunden betreut werden, wird sich vermutlich auch der Anteil der über dreijährigen Kinder, die mehr als 5 Stunden betreut werden in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöhen. Dies zeichnet sich im Bereich der Ganztagesbetreuung bereits in untenstehender Grafik ab.

Grafik 12: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Des Weiteren erhielten insgesamt 2214 Kinder (30%) eine Mittagsverpflegung in der Einrichtung, dies sind 137 Kinder mehr als im Vorjahr. Trotz des Ausbaus der Ganztagesangebote und der vergleichsweise guten Auslastung im Bereich der Ganztagesbetreuung über 7 Stunden ergibt sich im landesweiten Vergleich beim Anteil der ganztags bzw. in verlängerter Öffnungszeit betreuten Kindergartenkinder für den Landkreis Biberach nach wie vor die geringste Betreuungsquote. Dies wird in der folgenden Grafik verdeutlicht. Im Vergleich zu den anderen Gruppenformen im Landkreis Biberach ist die Auslastung, also das Verhältnis tatsächlich belegter Plätze zu betreuten Plätzen (Tabelle 1), in diesen Betreuungsformen allerdings am höchsten. Möglicherweise ist ein mangelndes Angebot an Ganztagesplätzen Ursache für die niedrige Belegungsquote im Landkreis Biberach im Vergleich zu den anderen Landkreisen. Hierfür würde der kontinuierliche Ausbau der Ganztagesplätze, verbunden mit der im Landkreis vergleichsweise hohen Auslastung sprechen.

16

Anteil der ganztags bzw. in verlängerter Öffnungszeit betreuten Kindergartenkinder an der Gesamtzahl der betreuten Kindergartenkinder nach Stadt- und Landkreisen

Grafik 13: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2015

4.6 Planungen der Städte und Gemeinden In der diesjährigen Umfrage bei den Kommunen des Landkreises wurde unter anderem abgefragt, welche Veränderungen in der jeweiligen Kommune bezüglich ihrer Kindertageseinrichtungen geplant sind. 37 der 42 Kommunen in deren Gemeindegrenzen Kindertageseinrichtungen angesiedelt sind, machten dazu Angaben. Mehrfachnennungen waren möglich. Das Schaubild zeigt das Ergebnis der Befragung. Als häufigste geplante Veränderungen werden mit jeweils 27% zum einen die Ausweitung des Gruppen bzw. Platzangebots, zum anderen die Änderung der Gruppenstruktur angegeben. Unter der Veränderung der Gruppenstruktur werden beispielsweise in einer Einrichtung die Verlagerung von Plätzen für unter 3-jährige Kinder zu Plätzen für über 3jährige Kinder oder eine Erweiterung der Öffnungszeiten durch Umwandlungen in Gruppen mit Ganztagesbetreuung verstanden. Durch die Erweiterung des Angebots ist auch der räumliche Ausbau der Einrichtungen bei 18% der Gemeinden weiterhin ein Thema. In knapp einem Viertel aller Kommunen im Landkreis sind derzeit keine weiteren Veränderungen geplant. Während in Biberach zwei Einrichtungen geschlossen werden, wird in einer Einrichtung der Gemeinde Dürmentingen bei weiterem Rückgang der zu betreuenden Kinder eine mittelfristige Schließung in Betracht gezogen.

17

Grafik 14: Quelle: Eigene Erhebung, Stichtag 01.03.2016

5

Auslastung der Angebote und freie Plätze Wie bereits in Abschnitt 4.2 dargestellt ist die Auslastung der angebotenen Plätze im Landkreis seit letztem Jahr gestiegen. Werden alle Gruppenarten betrachtet, ist ersichtlich, dass vor allem die Angebote in Regel-, Halbtags- und Altersgemischten Gruppen nicht voll ausgelastet sind. In diesen Gruppenarten sind teilweise über 20% der Plätze nicht belegt. Hier ist jedoch zu beachten, dass in Altersgemischten Gruppen für jedes unter 3-jährige Kind ein Platz freigehalten werden muss und dies in der Statistik nicht erfasst wird. Würden diese Plätze mitgezählt, läge die Belegungsquote in den Altersgemischten Gruppen vermutlich deutlich höher.

Grafik 15: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

18

Vor allem die Belegungsquote in Keinkindgruppen und Krippen konnte im vergangenen Jahr deutlich gesteigert werden. So lag die Quote im letzten Jahr noch bei 76,5 %, in diesem Jahr bereits bei 83,9 %. Auch die Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und Gruppen mit Ganztagsbetreuung haben im landkreisweiten Vergleich eine hohe Belegungsquote und liegen über dem Landesdurchschnitt von 2015. Als Ursache kann die Etablierung, sowie die bedarfsgerechte Ausrichtung der Angebote vermutet werden. Aufgrund gültigen Rechtsanspruchs auf die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr sowie die dynamische Entwicklung der Kleinkindgruppen und Krippen, wird diese Gruppenform gesondert dargestellt. Die Belegungsquote der Kleinkindgruppen und Krippen steigt in diesem Jahr erstmals seit 2011 wieder an. Dies kann mehrere Gründe haben. Einerseits ist die Betreuungsquote im Bereich der unter Dreijährigen seit Jahren steigend, andererseits wurden im letzten Jahr kaum noch Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen. Zudem haben sich die bereits vorhandenen Angebote etabliert und werden vermehrt in Anspruch genommen.

Grafik 16: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

Werden die Kleinkindgruppen und Krippen im landesweiten Vergleich betrachtet, befindet sich der Landkreis Biberach im Gegensatz zum Vorjahr zwar weiterhin am hinteren Ende, allerdings nicht mehr an letzter Stelle, wie im Vorjahr. Die geringe Auslastung kann hier, wie bereits angedeutet, mit der großen Ausbaudynamik der vergangenen Jahre erklärt werden.

19

Belegungsquoten der Kleinkindgruppen bzw. Krippen in den Stadt- und Landkreisen

Grafik 17: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2015

Landesweit gehen die Belegungsquoten der Kleinkindgruppen und Krippen zurück. Während die Belegungsquote im Jahr 2005 bei über 100% lag, betrug die durchschnittliche Belegungsquote in den Landkreisen am Stichtag 01.03.2014 noch 87%, am 01.03.2015 lediglich 83,7%. Die Belegungsquote des Landkreises Biberach nimmt im Gegensatz dazu zu und nähert sich damit der Belegungsquote der Landkreise an. So lag der Landkreis Biberach mit einer Belegungsquote von 76,5 % im letzten Jahr noch 7,2 % unter der durchschnittlichen Belegungsquote der Landkreise von 83,7%. In diesem Jahr liegt er mit 83,9 % jedoch bereits 0,2 % über der Belegungsquote der Landkreise aus 2015. Eine aktuelle Vergleichszahl für 2016 liegt derzeit nicht vor. Der Rückgang der Belegungsquote in den Landkreisen ist laut Bericht über den Bestand und die Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg des KVJS nicht auf eine Reduktion der Zahlen der betreuten Kinder zurückzuführen, sondern darauf, dass der Ausbau der Betreuungsplätze von Kindern unter drei Jahren in Kleinkindbetreuungsgruppen bzw. Krippen etwas schneller voranschreitet, als deren Belegung.

Trotz verbesserter Belegungsquoten im Landkreis wurden die Gemeinden zu Gründen für nicht belegte Plätze befragt. Da es im Landkreis Biberach zum Stichtag 437 Gruppen in Kindertageseinrichtungen gab und nicht immer gruppengenaue Angaben gemacht werden können, wurde die Frage nach Gründen für unbelegte Plätze einrichtungsbezogen gestellt. Für 165 von 179 Einrichtungen wurden hierzu Angaben gemacht. Die Gründe werden in folgendem Schaubild dargestellt.

20

Grafik 18: Quelle: Eigene Erhebung, Stichtag 01.03.2016

Die Mehrzahl der zum Stichtag 01.03.2016 nicht belegten Plätze wird laut Angaben der Kommunen bis zum Ende des Kindergartenjahres belegt oder als Reserve für Kinder die im Laufe des Kindergartenjahres das erste bzw. dritte Lebensjahr vollenden freigehalten. Dies bestätigt die Belegungsquoten unter 100%. Allerdings gaben die Kommunen auch an, dass bei immerhin 30% der Einrichtungen die Plätze aufgrund einer zu geringen Nachfrage bzw. einem Rückgang der Kinderzahlen nicht belegt sind. Hier ist der Aspekt der großen räumlichen Verteilung der Angebote im „Flächenlandkreis Biberach“ zu beachten. Zudem werden die Kinder laut Umfrageergebnis in den meisten Fällen wohnortnah betreut. Zusätzlich wurde abgefragt, wie viele Kinder in der Kommune betreut werden, die auch in der Kommune wohnen und wie viele auswärtige Kinder betreut werden. In 27 der 40 Kommunen, die hierzu Angaben gemacht haben, kamen weniger als 5% der betreuten Kinder aus anderen Gemeinden. Bei der räumlichen Verteilung der Gemeinden mit dem höchsten Anteil an auswärtig betreuten Kindern lässt sich allerdings keine Gesetzesmäßigkeit entdecken. Zudem werden selbst in den größeren Städten wie Biberach, Laupheim, Riedlingen und Ochsenhausen verhältnismäßig wenige auswärtige Kinder betreut. Die Tatsache, dass Kinder wohnortnah betreut werden spielt vor allem für kleinere Gemeinden, die ihre Gruppen oft nicht nur durch einheimische Kinder vollständig belegen können, eine Rolle. Es ist daher wichtig für die Gemeinden und Städte des Landkreises ihr Angebot ständig zu überwachen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel ist die Kinderbetreuung ein wichtiger Standortfaktor für Kommunen.

6

Kinder mit Fluchterfahrung Zum Stichtag 26.07.2016 besuchten 152 Kinder aus geflüchteten Familien im Landkreis Biberach einen Kindergarten. Dies sind knapp zwei Drittel aller Kinder aus geflüchteten Familien. Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Biberach passen sich an den veränderten Bedarf an. Einige reservieren ihre nicht belegten Plätze für Flüchtlingskinder, andere eröffnen neue Gruppen. Die Betreuung von Flüchtlingskindern stellt Kindertageseinrichtungen neben quantitativen Anforderungen zunehmend auch vor steigende qualitative Anforderungen durch die Sprachbarriere sowie dem Umgang mit traumatisierten Kindern. 21

Aufgrund der Anzahl an Kindern aus geflüchteten Familien, die sich noch nicht in Kindertagesbetreuung befinden sowie der Entwicklung der zukünftigen Flüchtlingssituation bleiben die Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen unter den gegeben Rahmenbedingungen der bestehenden Platzkapazitäten auch weiterhin bestehen. 7

Migrationshintergrund und Sprache Zwischenzeitlich hat jedes vierte betreute Kind im Landkreis Biberach einen Migrationshintergrund, besitzt also mindestens einen Elternteil mit ausländischen Wurzeln. Im Vergleich zum Vorjahr nahm dieser Anteil um 6,8% zu. Wesentlich bedeutsamer erscheint jedoch, dass der Anteil von Kindern, bei denen zuhause eine andere Sprache zusammen mit Deutsch gesprochen wird, etwa 16% beträgt. Diese Anteile werden durch gestiegene Flüchtlingszahlen in den kommenden Jahren vermutlich weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen eine sehr große Bedeutung. Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Eine frühzeitige und kontinuierliche Sprachförderung aller sprachauffälligen Kinder ist für die weitere Entwicklung dieser Kinder unerlässlich. Der Landkreis hat dies bereits frühzeitig erkannt. Mit großer Unterstützung der Bruno-Frey-Stiftung konnte die Sprachförderung in Kindergärten, Grundschulen und Sprach-Spielgruppen installiert und ausgebaut werden sowie die Fortbildung der Erzieherinnen und Lehrkräfte finanziell unterstützt werden. 2012 wurde das Sprachförderprogramm „SPATZ“ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) vom Land ins Leben gerufen, seitdem hat sich die Bruno-FreyStiftung schrittweise aus der finanziellen Förderung zurückgezogen. Nach Rückzug der Bruno-Frey-Stiftung ging die Anzahl der Sprachfördergruppen von 147 auf 107 Gruppen zurück. Laut Kindergesundheitsbericht 2015 des Kreisgesundheitsamtes Biberach erhielten 25,6% der Kinder eine Sprachförderung im Kindergarten. Darunter waren 19,0% der Kinder mit Deutsch als Familiensprache und 46,9% der Kinder mit anderen Familiensprachen. Im Einschulungsjahrgang 2015 hat der Sprachförderbedarf, insbesondere auch aufgrund von Flüchtlingskinder mit Sprachförderbedarf, wieder zugenommen. Die Sprachförderung ist weiterhin eine wichtige Aufgabe aller Kindertageseinrichtungen.

Grafik 19: Intensiver Sprachförderbedarf Quelle: Kindergesundheitsbericht 2014 Kreisgesundheitsamt

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um bisherige Erfolge in der Sprachförderung im Landkreis zu sichern, beschloss der Kreistag im Oktober 2015 finanzielle Mittel für ein Sprachförderkonzept für die Jahre 2016 bis 2018. Dieses Angebot 22

stellt, zusätzlich zum Landesprogramm SPATZ, einen Förderweg für Kindergärten mit vielen Kindern mit geringer Sprachkompetenz dar. Durch die gestiegenen Flüchtlingszahlen sind zudem die Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen unter anderem im Bereich Sprache gestiegen. Das Kultusministerium hat in der Folge das Fördervolumen sowie die SPATZ-Richtlinien angepasst und erweitert. Die neuen Richtlinien ermöglichen etwa, dass Flüchtlingskinder, die nach Beginn des Kindergartenjahrs neu hinzukommen, flexibel in die Gruppen aufgenommen oder neue Gruppen gebildet werden können. Zudem können kleinere Gruppen mit maximal vier Kindern gebildet werden und die Eltern aktiv z.B. durch Spielenachmittage in den Kita-Alltag einbezogen werden.

8

Betreuung von Kindern mit Behinderung (integrative Erziehung) Der Bereich der Integrativen Erziehung ist Teil der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen und wird an dieser Stelle nur kurz dargestellt. Während die Anzahl der Leistungsempfänger innerhalb der Jahre 2014 und 2015 konstant blieb, kann vor allem im ersten Halbjahr des Jahres 2016 ein Anstieg bei den Leistungsempfängern der Integrativen Erziehung verzeichnet werden. Obgleich die Anzahl der Leistungsempfänger saisonalen Schwankungen unterliegt, setzt sich der steigenden Trend auch in diesem Jahr fort.

Grafik 20: Quelle: Kreissozialamt Biberach

Im nachfolgenden Schaubild werden die Eckwerte der ambulanten Integration von Kindern mit geistiger und körperlicher Behinderung in Kindergärten und sonstigen Angeboten der Tagesbetreuung einzelner Landkreise und der Durchschnitt in Baden-Württemberg dargestellt. Der Eckwert des Landkreis Biberach stieg im Vergleich zum Vorjahr zum Sttichtag 31.12.2014 von 8,6 auf 9,5 an. Des Weiteren liegt der Landkreis nach wie vor deutlich über dem Landesdurchschnitt.

23

Grafik 21: Quelle: KVJS

9

Betreuung von Schulkindern Am 16.Juli 2014 verabschiedete der Landtag das Gesetz zur Förderung der Ganztagsgrundschulen und die Grundstufen der Förderschule. Ziel ist eine Beteiligung am neuen Ganztagesprogramm von 70% der Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen bis 2023. Nachfolgende Übersicht umfasst im ersten Teil ausschließlich Tageseinrichtungen für Schulkinder, für die eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erforderlich ist, wie Schülerhorte, Horte an Schulen und altersgemischte Einrichtungen. Im zweiten Teil werden die schulischen Angebote kurz dargestellt. 9.1 Angebote der Jugendhilfe Zum Stichtag 01.03.2016 wurden im Landkreis Biberach 246 Kinder bis 14 Jahren in Schülerhorten, Horten an Schulen oder einer altersgemischten Gruppe betreut. Dies entspricht einer Betreuungsquote von etwa einem Prozent.

Grafik 22: Quelle: KVJS, Stichtag 01.03.2016

24

Seit 2012 ist eine steigende Tendenz in der Betreuung von Schulkindern sichtbar. Das am 16. Juli 2014 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes macht sich in diesem Zusammenhang im Landkreis Biberach nicht bemerkbar. Landesweit ist jedoch bereits ein Rückgang der betreuten Schulkinder festzustellen. Der Ausbau der Ganztagesangebote an Schulen wirkt sich mit einem Rückgang der Betreuungsangebote für Schulkinder aus. Zukünftig ist demnach eine Darstellung der Betreuungssituation für Schulkinder nur unter Einbeziehung der schulischen Angebote aussagekräftig.

9.2 Schulische Angebote 2015/16 gab es an 88% der Grundschulstandorte im Landkreis ein Angebot der verlässlichen Grundschule. Diese äußert sich in einer verlässlichen Abdeckung der Unterrichtszeiten mit zusätzlicher Betreuung in den Randzeiten vor Unterrichtsbeginn und / oder nach Unterrichtsende. Seit dem Schuljahr 2015/2016 können keine Neuanträge für die verlässliche Grundschule mehr gestellt werden. Es besteht jedoch ein Bestandsschutz für bestehende Förderungen. Im § 4a SchG (Schulgesetz) ist seit Mitte 2014 die Ganztagsschule an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen im Landesgesetz verankert. Wenn eine Schule nach § 4a SchG genehmigt wird, entfällt die seitherige Landesförderung mit Ausnahme der Jugendbegleiter. Für das Schuljahr 2016/2017 haben drei Schulen den Antrag nach § 4a SchG gestellt: die Grundschule in Ingoldingen, die Donaus-Bussen-Schule in Unlingen und die Illertalschule in Bonlanden. Damit haben im Landkreis Biberach 7 Schulen eine Genehmigung nach § 4a SchG. An den kleineren Grundschulen im Landkreis gibt es in der Regel zwei eingerichtete Gruppen, also über 30 Schüler. Insgesamt bestehen im Schuljahr 2016/2017 59 Schulen, die dem Erlass des Kultusministeriums vom 26.03.2006 zur Ganztagesbetreuung in Schulen entsprachen. Den größten Anteil machen nach wie vor die Grundschulen aus, gefolgt von den Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen. Dies ist in Abhängigkeit von der Anzahl der einzelnen Schularten im Landkreis Biberach insgesamt zu sehen. Laut Staatlichem Schulamt Biberach werden Ganztagesangebote, dort wo sie vorhanden sind, auch gut angenommen.

25

10 Fazit und Ausblick Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Platzzahlen in den vergangenen Jahren, verfestigten sich diese im Jahr 2016 auf dem Vorjahresniveau. Lediglich in den Gruppenstrukturen ergaben sich Verschiebungen, so wurden weiterhin Plätze in Regelgruppen abgebaut, zugunsten von Plätzen in Ganztagesgruppen und Altersgemischten Gruppen. Der Ausbau des Angebots für Kinder unter drei Jahren in den vergangenen Jahren wirkt sich sukzessiv auf die Nachfrage für Plätze für Kinder über drei Jahren aus. Es ist anzunehmen, dass sich der frühere und breitere Zugang von Kindern die bereits im Alter unter 3 Jahren betreut wurden, auf den Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren auswirkt. In einigen Kommunen sind bereits Engpässe an Plätzen für über Dreijährige zu beobachten. Auch im Bereich der Ganztagesbetreuung wurden weiter Plätze ausgebaut, der Landkreis Biberach ist in diesem Bereich dennoch Schlusslicht im landesweiten Vergleich. Dabei nimmt der Bedarf an Ganztagesbetreuung immer weiter zu. So werden Kinder unter drei Jahren bereits jetzt zu 2/3 länger als 5 Stunden täglich betreut. Bei den Kindern über drei Jahren sind dies derzeit etwa 1/3 der Kinder. Es ist daher damit zu rechnen, dass der Bedarf an Ganztagesbetreuung auch im Bereich der über 3-jährigen Kinder steigen wird. Die Kommunen des Landkreises haben dies bereits erkannt. In der Umfrage des Landkreises nach weiteren Vorhaben der Gemeinden in den kommenden Jahren gaben 6 Städte und Gemeinden im Landkreis eine Erweiterung der Öffnungszeiten bzw. einen Ausbau an Ganztagesbetreuung an. 14 Kommunen planen einen Neu-, Umbau oder eine Umwandlung der Gruppen. Hierunter fallen vereinzelt auch Ganztagesangebote. Die Auslastung der Angebote hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Entgegen dem landesweiten Trend, können im Landkreis Biberach vor allem im Bereich der Kleinkindbetreuung steigende Belegungsquoten verzeichnet werden. So stieg die Belegungsquote in Kleinkindgruppen um 7,4 % auf 83,9 % und liegt damit über dem Vorjahreswert der durchschnittlichen Belegungsquote der Landkreise in Baden-Württemberg. Kinder werden laut Ergebnis der Befragung bei den Kommunen im Landkreis Biberach weiterhin wohnortnah betreut. In 27 der 37 Kommunen, die eine Angaben zur Betreuungssituation gemacht haben, kamen weniger als 5% der betreuten Kinder aus anderen Gemeinden. Die Tatsache, dass Kinder wohnortnah betreut werden spielt vor allem für kleinere Gemeinden, die ihre Gruppen oft nicht nur durch einheimische Kinder vollständig belegen können, eine Rolle. Aufgrund dessen ist es wichtig für die Gemeinden und Städte des Landkreises ihr Angebot ständig zu überwachen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Der Bedarf wird sich landkreisweit, sowohl im Hinblick auf Kindertageseinrichtung wie auch für den Ausbau schulischer Ganztagesangebote, auch in Zukunft unterschiedlich entwickeln. Deshalb wird es für die Gemeinden und Städte des Landkreises zunehmend wichtig, flexible Angebote für Kinder aller Altersklassen vorzuhalten. Auch im Hinblick auf den demografischen Wandel ist die Kindertagesbetreuung ein wichtiger Standortfaktor für die Kommunen. Durch die gestiegenen Flüchtlingszahlen stehen die Gemeinden zudem vor neuen Herausforderungen. Im Juli 2016 wurden bereits 152 Kinder mit Fluchterfahrungen in Kindertageseinrichtungen betreut. Diese stellen die Kindertageseinrichtungen vor neue Herausforderungen, vor allem im Bereich der Sprache. Hier unterstützt das Land weiterhin im Rahmen des SPATZ-Programms und der Landkreis mit seinem Sprachförderkonzept.

26

Anhang: Angebotsformen der Kindertagesbetreuung Angebotsformen für Kinder unter drei Jahren Die institutionellen Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren sind sehr vielfältig. Von Spiel- und Krabbelgruppen über die Kleinkindgruppen bzw. Krippen bis hin zu Altersgemischten Gruppen in Tageseinrichtungen, in denen Kleinkinder zusammen mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter betreut werden. Im Folgenden werden zunächst die unterschiedlichen Angebotsformen beschrieben: Spielgruppen Spielgruppen ermöglichen Kindern erste Erfahrungen in einer Gruppe. Hier treffen sich Kinder im Alter von etwa einem bis drei Jahren einmal oder mehrmals wöchentlich. In Eltern-Kind-Gruppen sind die Eltern mit ihren Kindern anwesend; in Spielgruppen übernehmen Erzieherinnen oder andere geeignete Kräfte die Betreuung zusammen mit den Eltern. Bei einer Öffnungszeit von höchstens zehn Stunden wöchentlich benötigen diese Gruppen keine Betriebserlaubnis. Spielgruppen erhalten keine Landesförderung. Betreute Spielgruppen Umfasst die Betreuung in einer Spielgruppe einen Rahmen von 10 – 15 Stunden wöchentlich, wird von einer Betreuten Spielgruppe gesprochen. Sie benötigt eine Betriebserlaubnis. Die Betreuung durch eine Fachkraft und eine weitere Betreuerin ist neben geeigneten Räumen erforderlich. Die Gruppengröße beträgt maximal zehn Kinder. Betreute Spielgruppen erhielten bisher einen Landeszuschuss nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV Kleinkindbetreuung). Seit 2009 ist die Förderung über das Finanzausgleichsgesetz geregelt. Kleinkindgruppen / Krippen Wenn die wöchentliche Betreuungszeit 15 Stunden überschreitet spricht man von Kleinkindgruppen oder Kinderkrippen. Auch hier werden maximal zehn Kinder im Alter bis drei Jahren betreut. Die Anforderungen an die räumliche und personelle Ausstattung richten sich nach der Öffnungszeit und sind höher als in einer Betreuten Spielgruppe. Auch hier ist die Förderung seit 2009 über das Finanzausgleichsgesetz geregelt. Altersgemischte Gruppen im Kindergarten In diesen Kindergartengruppen können zudem Kinder unter drei Jahren und / oder Schulkinder aufgenommen werden. Man spricht dann von einer altersgemischten Gruppe (AM). Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter überwiegt in AM-Gruppen; die Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden. Je nach Ausgestaltung der Gruppen (Gruppenart und Anzahl ein-, bzw. zweijährige Kinder) verändert sich die Höchstgruppengröße. Beispielsweise reduziert sich bei der Aufnahme von zweijährigen Kindern die Gruppenstärke mit jedem aufgenommenen Kind um einen Platz, ausgehend von der Regelgruppengröße der jeweiligen Betriebsform. Ein Beispiel: In einer Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten werden vier zweijährige Kinder aufgenommen; die Gruppengröße reduziert sich dann von 22 auf 18 Kinder. Diese Betriebsform wird häufig umgesetzt, um den Bedarf für Zweijährige zu decken. Wichtig ist die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der Zweijährigen in der Tagesstruktur, der Raumgestaltung, dem Materialangebot sowie der personellen Besetzung. Die pädagogische Konzeption des Kindergartens muss für diese Altersgruppe erweitert werden. Eine besondere Bedeutung wird dabei der elternbegleiteten Eingewöhnung der Kinder zugestanden, welche ihrem Bindungsbedürfnis Rechnung trägt und für das Wohlfühlen der Kinder in der Einrichtung unverzichtbar ist. Ein bloßes „Auffüllen“ freier Plätze wird dem Anspruch einer altersgerechten und einer entsprechend qualitativen Betreuung nicht gerecht. Altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten und Altersstrukturen gebildet werden: • mit Kindern im Alter von drei Jahren bis 14 Jahren • mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis 14 Jahren 27

• mit Kindern vom ersten Lebensjahr bis 14 Jahren Die Gruppenstärke richtet sich nach dem Anteil der Kleinkinder und dem Umfang der Betreuungszeit: Altersgemischte Gruppe AM für 3-Jährige bis unter 14 Jahre

25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren

Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Altersgemischte Gruppe AM vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten)

Die personelle Besetzung und der Raumbedarf hängen vom jeweiligen Betreuungsumfang und der Altersstruktur in der Gruppe ab. Generell sind während der Hauptbetreuungszeiten zwei Fachkräfte erforderlich.

Angebotsformen für Kinder im Kindergartenalter Das Kindertagesbetreuungsgesetz sieht in Kindergarten- und altersgemischten Gruppen folgende Betriebsformen vor: • Halbtagsgruppen (HT): mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 15 Stunden, 25 / 28 Plätze. • Regelgruppen (RG): vor- und nachmittags mit Unterbrechung am Mittag, 25 / 28 Plätze. • Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ): durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden, 22 / 25 Plätze. • Ganztagsgruppen (GT): Gruppen mit einer durchgehenden Öffnungszeit über sieben Stunden mit Mahlzeiten und Schlafmöglichkeiten. Es können mehrere oder alle Kinder ganztags betreut werden, 20 Plätze. • Sonstige Betreuungsformen (10 bis 15 Stunden wöchentlich): Kinder von 2 Monaten bis zum Schuleintritt, 15 Plätze. Kinder von 3 Jahren bis unter 14 Jahren, 20 Plätze • Integrative Gruppen (IN): Gruppen, in denen mindestens ein behindertes Kind im Sinne des § 53 Abs.1 SGB XII aufgenommen ist. Die Zulassung als IN-Gruppe erfolgt in der Betriebserlaubnis als zusätzliches Merkmal neben einer der o. g. Betriebsformen. Die Rahmenbedingungen richten sich nach der Betriebsform und dem Bedarf im Einzelfall.

Angebotsformen für Schulkinder Die zuvor beschriebenen Altersgemischten Gruppen ermöglichen neben der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren auch eine Öffnung für Schulkinder. Im Folgenden sind weitere Angebotsformen für Schulkinder beschrieben. Verlässliche Grundschule Die Verlässliche Grundschule umfasst Unterrichtsblöcke am Vormittag, die entsprechend dem örtlichen Bedarf um Betreuungsangebote vor und nach der Unterrichtszeit ergänzt werden können. Träger der Betreuungsangebote können freie oder kommunale Träger sein; die Betreuung kann auch in Kindergärten angeboten werden. Für Angebote, die eine Betreuungszeit von insgesamt sechs Stunden sicherstellen, gewährt das Land Zuschüsse. Dies gilt nicht wenn das Betreuungsangebot nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz gefördert wird. Die Zuschüsse betragen 458 Euro je Gruppe und betreute Wochenstunde 28

im Schuljahr. Eine Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich da diese Betreuungsform als Jugendfreizeiteinrichtung definiert wird. Hort und Hort an der Schule Der Hort ist eine sozialpädagogische, familienergänzende Einrichtung zur ganztägigen Betreuung von Schulkindern. Er soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Als Tageseinrichtung für Kinder erfüllt der Hort den im SGB VIII §§ 22 ff. beschriebenen Förderungsauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder. In Hortgruppen werden 20 Kinder über 15 Stunden wöchentlich von Fachkräften betreut. In einem Hort an der Schule werden 20 oder 25 Kinder täglich mindestens 5 Stunden außerhalb des Unterrichts in der Schule oder in der Nähe der Schule betreut. Horte können einer oder mehreren Schulen zugeordnet oder in Räumen des jeweiligen Trägers untergebracht sein. Träger eines Hortes können Gemeinden und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe sein. Sie erhalten einen Zuschuss des Landes in Höhe von 12.373 Euro je Gruppe im Schuljahr. Voraussetzung ist, dass eine Betreuung von mindestens fünf Stunden an Schultagen von Montag bis Freitag außerhalb des Unterrichts gewährleistet ist. Horte benötigen eine Betriebserlaubnis. Flexible Nachmittagsbetreuung Allgemeinbildende Schulen können nachmittags flexible Betreuungsangebote für Schulkinder organisieren. Dazu gehören z.B. Arbeitsgemeinschaften oder verschiedene Freizeitaktivitäten. Die Förderung durch das Land beträgt je Gruppe und betreute Wochenstunde 275 Euro im Schuljahr. Empfänger der Förderung können öffentliche Schulträger sowie freie Träger sein. Außer an Ganztagshauptschulen werden solche Angebote zudem an Ganztagesschulen oder Internaten nicht bezuschusst. Ganztagesschule In Ganztagesschulen mit offener Angebotsform ist die Teilnahme am Ganztagesangebot für die Schüler nach freiwilliger Anmeldung nur für ein Schuljahr verbindlich. Daneben gibt es Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Diese Form ist „voll gebunden“, d.h. die ganze Schule nimmt auf Grundlage eines pädagogischen Konzeptes am Ganztagesbetrieb teil. Neben erhöhten Deputatszuweisungen wird die Betreuung der Schüler über Jugendbegleiter sichergestellt. Für die Betreuung durch qualifizierte und ehrenamtlich tätige Jugendbegleiter stehen landesweit insgesamt bis zu 3,24 Mio. Euro zur Verfügung. Kindertagespflege Der Tagesmütter- und Elternverein e.V. ist im Landkreis Biberach für die Vermittlung, Beratung und Begleitung von Tagespflegeeltern und Familien zuständig. Bevor ein Kind zu Tagespflegeeltern vermittelt wird, werden diese im Bewerbungsverfahren auf ihre Eignung überprüft. Tagespflegeeltern sollen sich durch ihre Persönlichkeit und vertiefte Kenntnisse über Anforderungen der Tagespflege auszeichnen. Sie werden nach dem in BadenWürttemberg gültigen Konzept für Tagespflegepersonen qualifiziert. Betreuen Tagespflegeeltern ein Kind außerhalb der elterlichen Wohnung länger als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt und länger als drei Monate, benötigen sie dazu eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII. Diese berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Neben institutionellen Angeboten wie Kindergärten, Krippen, Kindertagesstätten und Horten, ist die Kindertagespflege eine familienergänzende Form der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Die Betreuung findet entweder zu Hause bei den Tagespflegeeltern oder den betreuten Kindern statt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diese in anderen geeigneten Räumen anzubieten, z. B. in eigens dafür angemieteten Wohnungen oder Räumlichkeiten in Kindertageseinrichtungen. Die Flexibilität des Angebotes kommt auch Familien mit eher unüblichen Arbeitszeiten entgegen. Tagespflegeeltern bieten in der Regel innerhalb eines für sie vertretbaren Rahmens Kinderbetreuung an. Mit einem Platzangebot, wie in Tageseinrichtungen ist dies daher kaum vergleichbar. Tagespflegeeltern werden je nach individuellem Bedarf von Familien in Anspruch genommen, auch die Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort und vor allem übereinstimmende Haltungen der Familien in Erziehungsfragen und Lebenseinstellungen sind für die Vermittlung von Bedeutung. 29