Platzspesentarif 2008 VVC / Stadtgebiet, Moskau 1. Eingangsabfertigung a) LKW-Sendungen ab frei Ankunft Messegelände (fot) bis frei geliefert Messestand, via Zolllager, oder so möglich, nicht ausgepackt, unverzollt, wochentags, exklusive Überlagernahme, inklusive - Entladung vom LKW und Lieferung bis Messestand - erste Positionierung am Stand - PAN-FAIRService® - Mitarbeiter vor Ort auf dem Messegelände VVC - Exponate per angefangene 100 kg EUR Minimum per Sendung EUR - Standbaumaterial per angefangene cbm EUR außerhalb des VVC - Exponate per angefangene 100 kg EUR Minimum per Sendung EUR - Standbaumaterial per angefangene cbm EUR

nah wie

37,00 159,00 67,50 42,00 185,00 85,00

b) Luftfracht-Sendungen ab frei Ankunft Flughafen „Sheremetevo-2“ bis frei geliefert Messestand, via Zolllager, oder so nah wie möglich, nicht ausgepackt, unverzollt, wochentags, exklusive Überlagernahme, inklusive - Abholung am Flughafen und Transport bis Messegelände - Entladung vom LKW und Lieferung bis Messestand - erste Positionierung am Stand PAN-FAIRService® - Mitarbeiter vor Ort per angefangene 100 kg EUR 250,00 Minimum per Sendung EUR 350,00 Erstellung des Zolltransit-Dokument per Dokument EUR 150,00 Flughafenumschlagskosten per kg EUR 0,45 Weitere Kosten am Flughafen gemäß Auslage zuzüglich 15% Vorlagekommission Minimum per Sendung EUR 75,00 c) Selbst fahrende Exponate

per Sendung / Stück über Rampe per Sdg / Stck.

EUR EUR

350,00 600,00

d) Container-Sendungen exklusive Ent- / Beladung des Containers und Standlieferung / Standabholung, inklusive - Entladung / Kranung vom Chassie per 25 to Kran - Positionierung am Hallentor / Lieferplatz - Lagerung während der Messe - Positionierung am Hallentor - Beladung / Kranung auf Chassie per 25 to Kran per 20´ / Weg EUR 1.700,00 per 40´ / Weg EUR 2.600,00 2. Leergutbehandlung oder Entsorgung von Verpackungsmaterial inklusive - Abholung vom Messestand - Lagerung während der Messe - Lieferung zum Messestand nach Messeende per angefangene cbm Minimum 2 cbm

EUR 65,00 EUR 130,00

Grundlage für die Berechnung ist das in der Proforma-Rechnung angegebene Brutto-Gewicht / Volumen. Wir übernehmen keine Haftung für im Leergut verbliebene Waren. - 1 -

- 1 3. Eingangszollabfertigung Zollabfertigung und Erstellung Deklaration a) temporär „IM 5 / IM 31“ oder „EX 3 / EX 11“ zuzüglich per weitere

per Hauptblatt -1. BTN-Nr. Seite (3 BTN-Nr.)

EUR EUR

325,00 95,00

b) permanent „IM 4 / IM 40“ zuzüglich per weitere

per Hauptblatt -1. BTN-Nr. Seite (3 BTN-Nr.)

EUR EUR

325,00 95,00

c) Vorläufige Zollabfertigung

per Sendung

EUR

115,00

d) Abfertigung Carnet ATA

per Abfertigung / Carnet

EUR 1.300,00

e) Erstellung Dokumente gemäß Weisung des Zolls Minimum Maximum f) Erstellung Zollwertdeklaration „DTC“ per BTN-Nr.

EUR EUR EUR

95,00 350,00 39,50

g) Erstellung Zollwarenwertkorrektur „KTC“

per BTN-Nr.

EUR

65,00

h) Verlängerung der temporären Einfuhr

per Prozedur

EUR

135,00

i) Zollbeschau und -kontrolle

per angefangene 100 kg Minimum per Sendung

EUR EUR EUR

10,00 150,00 125,00

4. Zolltransittransporte innerhalb Stadtgebiet Moskau ab Zolllager bis Messegelände oder vice versa für Sendungen bis 100 kg per Sendung bis 1000 kg per Sendung bis 2500 kg per Sendung bis 5000 kg per Sendung ab 5000 kg zusätzlich per angefangene 100 kg

EUR EUR EUR EUR EUR

165,00 200,00 390,00 460,00 10,00

EUR EUR EUR EUR EUR

26,50 62,50 75,00 10,00 75,00

j) Prüfung der Dokumente

5. Lagerung vor, während oder nach der Messe, Maximum 30 Tage a) Transport vom Lager zum Stand oder vice v. - Exponate - Standbaumaterial b) Ein- und Ausgangsabfertigung c) Lagerung

je per 100 kg je per angefangene cbm je per Abfertigung per angef. cbm / Woche Minimum

6. Ausgangsabfertigung gültig für Positionen 1., 3., 4. und 5. 7. Arbeiter und Stapler (nicht gültig für Ent- / Beladung von LKW und Standlieferung) Transportarbeiter, Minimum 2 Stunden Stapler bis 3 to Tragkraft , Minimum 2 Stunden

per angefangene Stunde per angefangene Stunde

-2 -

EUR EUR

45,00 65,00

- 2 8. Zuschläge a) Leistungen an Feiertagen und Wochenende (Positionen 1., 2. und 4.) Regelarbeitszeit 09.00 - 18.00 Uhr Überstundenzuschlag ab 18.00 h Überstundenzuschlag ab 20.00 h

% % %

50 100 200

b) Arbeitskräfte / Hebezeuge - Regelarbeitszeit 09.00 - 18.00 Uhr Überstundenzuschlag werktags ab 18.00 h Überstundenzuschlag werktags ab 20.00 h Überstundenzuschlag Feiertag / Wochenende 09.00 - 18.00 Uhr Überstundenzuschlag Feiertag / Wochenende ab 18.00 h Überstundenzuschlag Feiertag / Wochenende ab 20.00 h

% % % % %

50 100 50 100 200

c) Stockwerkzuschlag (Positionen 1., 2. und 4.)

%

25

% %

50 50

per Stockwerk

d) Anlieferung / Abholung (alle Positionen) LKW - Anlieferung ab 72 Stunden vor gewünschter Standlieferung Luftfracht - Anlieferung ab 5 Tage vor gewünschter Standlieferung

Die Berechnung von Zuschlägen für nicht genannte Sonder- oder Zusatzleistungen erfolgt nach Vereinbarung. 9. Weitere Leistungen Administrationsgebühren Einfahrtgenehmigung zum Messegelände VVC Abfertigung alkoholische Getränke / Nahrungsmittel Abfertigung Transportdokumente Erstellung AWB / Carnet TIR / CMR Abfertigung von LKW-Zolltransitbegleitung zuzüglich 15 % Vorlagekommission Abfertigung / Kopierarbeiten von Zolldokumenten Erstellung / Abfertigung Zolltransit „VTT“ („DKD“) Erstellung / Korrektur von Exportdokumenten Tarifierung / Korrektur von Zolltarifnummern Übersetzung der „Proforma-Rechnung“

per Abfertigung per Ein- /Ausfahrt auf Anfrage per Sendung per Dokument gemäß Auslage / Beleg Minimum per Sendung per Dokument per Seite per Zolltarifnummer per Seite Minimum Erstellung von Zolltransitdokument „IM74“ per Dokument Erstellung von Importgenehmigung „VNIIS“ anstelle „DIN-GHOST-Zertifikat“ Erstellung von Importgenehmigung für BTN-Nr. 84.. / 85.. per Abfertigung Rückwarenabfertigung BRD / EU Hauptblatt per weitere Seite Zollbeschau / -kontrolle gemäß Auslage Minimum Erstellung Zolltransitdokument („T-1“)

-3 -

EUR EUR

125,00 75,00

EUR EUR

42,00 70,00

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

75,00 21,50 45,00 70,00 15,00 25,00 80,00 210,00 150,00 500,00 130,00 48,50 125,00 115,00

- 3 9. Offizielle Abgaben, Gebühren, Steuern und Zölle a) Zolldeklarationsgebühren basierend auf dem Warenwert gemäß „Proforma-Rechnung“ bis EUR 5.400,00 EUR 17,50 bis EUR 12.200,00 EUR 35,00 bis EUR 32.525,00 EUR 60,00 bis EUR 67.760,00 EUR 175,00 bis EUR 135.520,00 EUR 235,00 bis EUR 271.040,00 EUR 575,00 bis EUR 813.121,00 EUR 1.600,00 über EUR 813.121,00 EUR 2.950,00 zuzüglich russische VAT % 18 Minimum per Sendung EUR 35,00 b) Zollsicherheitsleistung gemäß Warenwert der „Proforma-Rechnung“ Minimum per Sendung

% EUR

c) Zahlung von offiziellen russischen Import-Abgaben, -Gebühren, -Steuern und -Zöllen zuzüglich der russischen VAT gemäß Auslage / Beleg zuzüglich 15 % Vorlagekommission, Minimum

gem. Auslage % 18 EUR 75,00

-4 -

0,25 75,00

- 4 Allgemeine Informationen: •

Kosten nicht genannter Arbeiten / Dienstleistungen erhalten Sie auf Anfrage, Abrechnung nicht genannte Sonder- / Zusatzleistungen / Zuschläge erfolgt nach Vereinbarung.



Die Kostenzusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf heute gültigen Raten, Tarifen, Zuschlägen und Valutaverhältnissen.



Der Tarif beinhaltet die z. Zt. gültige russische Mehrwertsteuer in Höhe von 18 %.



Vor Ort steht Ihnen ein PAN-FAIRService® - Mitarbeiter zur Verfügung.



Messegüter eintreffend an anderen als von uns angegebenen Zollterminals oder Umschlagstationen außerhalb des Messegeländes, unterliegen einer besonderen Zollabfertigung. Alle zusätzlichen Kosten resultierend aus einer zusätzlichen Abfertigung und des Transits zum Messegelände gehen zu Lasten des Absenders / Ausstellers.



Die Berechnungsgrundlage ist ein Maß-Gewichtsverhältnis von 1 cbm = 330 kg. Der Tarif ist gültig für Packstücke mit Einzelgewichten von maximal 3.000 kg und Abmessungen von maximal 300 cm Länge, 240 cm Breite und 240 cm Höhe.



Sollten Differenzen zwischen den vom Absender / Aussteller in den erstellten Dokumenten genannten und den effektiven Gewichten / Volumen auftreten, so werden die effektiven Daten als Abrechnungsgrundlage zugrunde gelegt.



Bei einem Verkauf von Exponaten ist der Importeur / Aussteller, welcher in der Zolldeklaration genannt ist, uns bzw. dem zuständigen Zollamt bis zur endgültigen Erledigung / Löschung des Eingangszollverfahrens gegenüber verantwortlich.



Der Tarif ist nicht gültig für gefährliche Güter, Edelmetalle, lebende Tiere, Handgepäck, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Schmuckstücke falls nicht schriftlich als „Wertgut“ deklariert und angemeldet oder weitere besondere Gegenstände.



Unsere Verantwortung endet bei der Platzierung des uns übergebenen Messegutes oder Leergutes auf dem Messestand oder so nah wie möglich, auch wenn der Aussteller zu diesem Zeitpunkt nicht persönlich anwesend ist. Bei einem Rücktransport beginnt unsere Verantwortung bei der Abholung des Messegutes auf dem Stand, auch wenn uns die entsprechenden Dokumente bereits im Voraus übergeben wurden. Anderenfalls ist ein schriftlicher Auftrag zur Zwischenlagerung erforderlich. Bitte befolgen Sie unsere Versandrichtlinien, um Probleme bei Transport, Abfertigung und Termineinhaltung zu vermeiden!

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,-Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. –ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist. Für Transporte, die dem Anwendungsbereich des Montrealer Übereinkommen unterliegen, findet Ziff. 27 ADSp keine Anwendung. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neueste Fassung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

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