STADT UETERSEN, STADT TORNESCH

Stadt Uetersen, Stadt Tornesch Fusionsprüfungsprozess Stadt Uetersen, Stadt Tornesch April 2013 STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIO...
Author: Gisela Salzmann
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Stadt Uetersen, Stadt Tornesch

Fusionsprüfungsprozess Stadt Uetersen, Stadt Tornesch

April 2013

STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

Ansprechpartner: Angela Köllner Managerin Ansgar Kramer Berater

Rambøll Management Consulting GmbH Chilehaus C Burchardstraße 13 20095 Hamburg T +49 40 30 20 20-0 F +49 40 30 20 20-199 www.ramboll-management.de

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III

INHALT

1. 2. 3. 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3 4.3.1 5. 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.3 6. 6.1 6.1.1 6.1.2 6.2 6.2.1 6.2.2 6.2.3 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.3.4 6.3.5 7.

Zusammenfassung und Empfehlungen Vorbemerkungen und methodische Hinweise Wirtschaftliche und Raumplanerische Effekte einer Fusion Wirtschaftsprofil (SWOT-Analyse) Lage und Demografie Wirtschaft Arbeitsmarkt und Soziales Zusammenfassung und Bewertung (SWOT-Analyse) Qualitative Bewertung der Standorte Uetersen und Tornesch Bewertung des Standorts Uetersen bzw. Tornesch Chancen / Risiken einer Fusion sowie Anknüpfungspunkte für die öffentliche Hand Einstufung im zentralörtlichen System Finanzstatus Uetersen und Tornesch sowie der jeweiligen Beteiligungen Übersicht über beide Haushalte Einnahmen und Ausgaben Anlagevermögen Übersicht Schuldenstand Übersicht der Bürgschaften Erwartete Entwicklung der Haushalte bei Eigenständigkeit Steuer- und Gebührensätze Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer Gebührensätze in der Wasserversorgung und –entsorgung Hundesteuern Weitere Steuer- und Gebührensätze Relevante Beteiligungen Mitgliedschaft in Zweckverbänden Szenario für die Zusammenführung der beiden Stadtwerke Skizzierung der Gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung Vorschlag für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung Zusammenführung der heutigen Aufgaben Neue Aufgaben nach einer Fusion Organisationsplan Szenarien und Kosten für die künftigen Verwaltungsstandorte Fusionsbedingte Änderungen der Einnahmen und Ausgaben Investitionen bei einer Fusion – Einmalkosten IT-Umstellungskosten Umzugskosten Laufende Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen Baulast für die Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landesstraßen Personalmehrkosten Ergänzende Räumlichkeiten am jeweiligen Rathausstandort Einsparungen und Mehreinnahmen bei Fusion Synergien bei den Personalkosten der Kernverwaltungen Synergien bei den Kosten für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder („Demokratiekosten“) Mehreinnahmen durch höhere Konzessionsabgaben Hochzeitsprämie Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und Rendite einer Fusion Umsetzungsplanung: Gebietsänderungsvertrag und Übergangsmanagement

1 3 4 4 4 6 8 9 11 11 12 13 16 16 16 19 20 21 22 23 23 24 25 26 27 28 31 31 31 31 32 33 35 35 35 36 37 37 37 37 38 38 39 40 41 42 43

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung

4: 5: 6: 7: 8: 9: 10: 11: 12: 13: 14: 15:

Abbildung 16: Abbildung Abbildung Abbildung Abbildung

17: 18: 19: 20:

Entwicklung der Einwohnerzahlen von 2003 bis 2011 (2003 = 100) Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen in Euro je Einwohner von 2003-2010 (jeweils für Vierjahreszeitraum gemittelt): Lage von Uetersen und Tornesch im Verhältnis zu Elmshorn und Pinneberg Einnahmen und Ausgaben Einnahmen und Ausgaben pro Einwohner Zusammensetzung der Einnahmen Zusammensetzung der Ausgaben Anlagevermögen beider Städte im Vergleich Vergleich Schuldenniveau Vergleich Schuldenniveau pro Kopf Vergleich der Bürgschaftsvolumen Uetersens und Torneschs Finanzplanung Uetersen inklusive Konsolidierungshilfen Finanzplanung Tornesch Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer in % Übersicht über die wesentlichen Beteiligungen und Mitgliedschaften beider Städte Vermögen und Schulden in Beteiligungen, Eigenbetrieben und Zweckverbänden Vorschlag für die Startorganisation der fusionierten Stadt Bauinvestitionen für einen gemeinsamen Standort Personal(kosten)einsparungen im Falle einer Fusion Einsparungen bei "Demokratiekosten"

4 7 14 16 17 18 18 19 20 21 22 22 23 24 27 28 33 34 39 40

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle Tabelle

1: Daten zur demografischen Entwicklung 2: Indikatoren zur sozialen Lage 3: Stärken-Schwächen-Analyse für Uetersen 4: Stärken-Schwächen-Analyse für Tornesch 5: Übersicht der Preise der Wasserversorgung 6: Übersicht der Hundesteuern 7: Straßenreinigungsgebühren Uetersen 2013 8: Aufwände für ADS- und HKR-Zusammenführung 9: Zusammenführung der Fachanwendungen 10: Voraussichtliche Kosten und Rendite der Fusion

6 9 9 9 25 26 26 36 36 42

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1.

1

ZUSAMMENFASSUNG UND EMPFEHLUNGEN Aus der Gesamtschau der in diesem Gutachten betrachteten Aspekte empfiehlt Rambøll Management Consulting den Städten Uetersen und Tornesch eine Fusion. Ausschlaggebend für diese Empfehlung sind zu erwartende Qualitätsverbesserungen der kommunalen Selbstverwaltung durch Zusammenführung der beiden jetzigen Stadtverwaltungen. Gleichzeitig ist nach einer Gegenüberstellung der erwarteten Fusionsrendite mit den zu erwartenden Investitions- und Mehrkosten mit jährlichen Einsparungen zu rechnen. Die zu erwartenden Qualitätsverbesserungen umfassen folgende Aspekte: 

Qualitätsverbesserung für die Bürger durch leistungsfähigere Verwaltung: Durch einen größeren Personalkörper können Vorgänge flexibler bearbeitet, das Leistungsangebot ausgebaut sowie Öffnungszeiten verlängert werden. Personalausfälle und Arbeitsspitzen können besser abgefedert werden.



Eine stärkere Spezialisierung innerhalb des bestehenden Personalkörpers ist durch eine Bündelung von Aufgaben, die bisher mit Kleinststellenanteilen wahrgenommen wurden (z. B. Vergabewesen) möglich.



Gemeinsame Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten einer fusionierten Stadtverwaltung ermöglichen eine bessere Anpassung an bereits bestehende räumliche und wirtschaftliche Verflechtungen beider Städte. Teile der Aufwände, die bislang für konkurrierende Angebote und Planungen oder Absprachen zwischen beiden Städten aufgewendet werden, würden durch eine Fusion entfallen und könnten in eine verbesserte Gesamtplanung für das neue gemeinsame Stadtgebiet investiert werden. Diese Vorteile liegen besonders in einer koordinierten Stadtentwicklungsplanung auf der Hand, mit dem z. B. der Einzelhandel, die Gewerbeflächensituation, die Ausweisung von Wohngebieten und die Verkehrsinfrastruktur besser koordiniert werden können.



Heute anfallende, regelmäßige politische und interkommunale Abstimmungsbedarfe für die gemeinsamen Angebote der Zweckverbände (Schulzweckverband und Zweckverband Volkshochschule), entfallen bei einer Fusion.

Die wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitsmarktsituation der Standorte Uetersen und Tornesch werden durch eine Fusion nicht unmittelbar und kurzfristig (positiv oder negativ) beeinflusst. Die tendenziell ungünstigere Arbeitslosen- und SGB-II-Quoten sowie das geringere durchschnittliche Haushaltseinkommen in Uetersen können jedoch zumindest statistisch gemeinsam mit Tornesch ausgeglichen werden. Darüber hinaus kann durch eine gemeinsame Wahrnehmung der Planungs- und Steuerungsaufgaben, die Attraktivität des Standorts gesteigert werden. Der Wunsch nach mehr Koordination im Bereich der Wirtschaftsförderung und nach abgestimmten strategischen Richtungsentscheidungen für die Region, ist in Gesprächen mit lokalen Unternehmen geäußert worden. Im Standortwettbewerb mit Hamburg wird eine größere Stadt attraktiver im Hinblick auf die Rekrutierung und Bindung von Fachkräften sein. Auch der demografischen Entwicklung in Uetersen und Tornesch lässt sich durch eine Fusion nicht entgegenwirken. Gleichwohl ist absehbar, dass die strukturelle Alterung in beiden Städten langfristig Anpassungen bei Infrastruktur und öffentlichen Leistungen erfordern wird. Hier können mit einer Fusion Kräfte gebündelt werden und gemeinsame statt konkurrierende Angebote vorgehalten werden. Eine Fusion hat keine Auswirkung auf die zentralörtliche Einstufung im Rahmen der Landesplanung und damit auch nicht auf die daran gekoppelten Schlüsselzuweisungen. Nach derzeitigem Stand der Landesplanung werden die Städte Uetersen und Tornesch mittelfristig ohnehin gemeinsam eingestuft – unabhängig vom Erhalt der Eigenständigkeit oder einer Fusion. Aufgrund der strukturellen Unterschiede der öffentlichen Finanzen der Städte (geringere Steuerkraft in Uetersen) wäre

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es wahrscheinlich, dass eine fusionierte Stadt nicht in den kommunalen Finanzausgleich einzahlt, sondern Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Nach einer Fusion müssten Steuer- und Gebührensätze umfassend neu festgelegt werden. Übergangsregelungen sind dabei maximal für drei Jahre möglich. Mit der Fusion geht die Möglichkeit einher, den Konsolidierungsvertrag Uetersens mit dem Land Schleswig-Holstein bereits 2015 zu beenden und vier Jahre früher von den dort vereinbarten Verpflichtungen frei zu sein. Eine Stadtwerkefusion ist auch aus Sicht der weiteren Eigentümer grundsätzlich möglich. Dabei müsste ein politischer Konsens über die zukünftige Ausrichtung des fusionierten Versorgers gefunden werden. Bei einer Gegenüberstellung der im vorliegenden Gutachten bewerteten fusionsbedingten Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben sind die finanziellen Vorteile einer Fusion durchaus vorhanden, aber in der Summe überschaubar. Eine jährliche gemeinsame Fusionsrendite von ca. 330.000 Euro allein betrachtet mag möglicherweise kein ausschlaggebendes Argument für eine Fusion liefern. Einen kurzfristigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wird ein Zusammenschluss der Städte Uetersen und Tornesch daher nicht leisten können. Unter strategischen Gesichtspunkten muss die Fusionsrendite aber in Verbindung mit einer gleichzeitig leistungsfähigeren Verwaltung gesehen werden. Rambøll Management Consulting hatte den Auftrag, Effekte eines Zusammenschlusses der Städte Uetersen und Tornesch zu analysieren und zu bewerten. Das heißt im Umkehrschluss, dass die im Gutachten vorgenommenen Berechnungen zur Fusionsrendite und die erwarteten Veränderungen bei Umfang und Qualität der Aufgabenwahrnehmung auch nur im Falle einer Fusion realisierbar wären und bei Erhalt der Eigenständigkeit nicht zu erwarten sind.

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2.

3

VORBEMERKUNGEN UND METHODISCHE HINWEISE Rambøll Management Consulting wurde im Februar 2012 der Auftrag erteilt, den Entscheidungsprozess zur Frage einer möglichen Fusion zwischen den Städten Uetersen und Tornesch zu begleiten. Der Auftrag umfasst: 

die Prozessbegleitung der politischen Gremien,



die Erstellung eines Fusionsgutachtens mit Empfehlung,



die Konzeption und Begleitung des Bürgerdialogs zu Vorbereitung eines Bürgerentscheids.

Auch das differenzierteste Gutachten kann am Ende nicht alle Fragen, die im Zuge einer Fusion auftauchen, abschließend beantworten. Die meisten Aspekte sind (auch) politisch und strategisch zu bewerten (z. B. Umgang mit kommunalen Beteiligungen, Angebotsstrukturen bei öffentlichen Leistungen). Einige Fragen können nur politisch entschieden werden (z. B. Umgang mit Städtepartnerschaften, Vereinen, Namensgebung). Dabei können Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Eine ganze Reihe von Entscheidungen wird erst ein neu gewählter Rat nach einem positiven Fusionsbeschluss treffen können und wollen. Erst dann ist es auch sinnvoll, sich z. B. mit Fragen der strategischen Ausrichtung der neuen Stadt, einem neuen Leitbild/Corporate Identity und ggf. weiteren Maßnahmen zur kulturellen Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Verwaltung auseinanderzusetzen. Daher hat Rambøll Management Consulting im Einvernehmen mit den begleitenden politischen Gremien (Fusionsausschuss Uetersen und Hauptausschuss Tornesch) im Rahmen des vorliegenden Fusionsgutachtens zunächst die „großen Fragen“ beantwortet. Dies umfasst die Bewertung der finanziellen, organisatorischen und personellen Auswirkungen einer Fusion sowie eine qualitative Einschätzung zur Auswirkung auf die Wirtschaftsstandorte Uetersen und Tornesch. Da bei einer Fusion immer auch überörtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, sind die Ergebnisse der Gespräche mit Vertretern des Landes Schleswig-Holstein und dem Kreis Pinneberg im vorliegenden Gutachten dokumentiert. Beide Städte haben betont, dass es ihnen auch darum geht, mit dem Gutachten eine größtmögliche Transparenz über die derzeitige finanzielle Ausgangssituation herzustellen. Daher ist die Darstellung des Haushalts- und Finanzstatus in Kapitel 4 ausführlich wiedergegeben. Rambøll Management Consulting hat den Auftrag, den Fusionsprüfungsprozess zwischen den Städten Uetersen und Tornesch zu begleiten. Dies beinhaltet keinen Konsolidierungsauftrag. Eine gutachtliche Bewertung ist nur für fusionsrelevante Fragestellungen erfolgt. Ob Aufgaben, die die Städte heute wahrnehmen, zweckmäßig und/oder wirtschaftlich sind, ist daher im Rahmen des Fusionsgutachtens nicht beantwortet worden. Alle Berechnungen und Kostenschätzungen im vorliegenden Gutachten sind unter dem Gesichtspunkt der kaufmännischen Vorsicht erfolgt.

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WIRTSCHAFTLICHE UND RAUMPLANERISCHE EFFEKTE EINER FUSION In diesem Kapitel wird zuerst anhand sekundärstatistischer Daten eine Stärken-SchwächenAnalyse für Uetersen und für Tornesch durchgeführt sowie mögliche Synergien infolge einer Fusion bewertet. Anschließend wird eine qualitative Einschätzung der beiden Standorte von Unternehmen aus Uetersen und Tornesch vorgenommen. Zudem werden Chancen und Risiken einer Fusion aus Perspektive der Unternehmen erörtert sowie Anknüpfungspunkte für die Verwaltung zur Unterstützung der Wirtschaft dargestellt. Der dritte Abschnitt widmet sich der zukünftigen raumplanerischen Einstufung. Die Auswirkungen einer Fusion auf die Einstufung werden in einer Stellungnahme der Staatskanzlei Schleswig-Holstein vom 21. Januar 2013 dargelegt, deren Ergebnisse in Abschnitt 3.3 dokumentiert sind.

3.1

Wirtschaftsprofil (SWOT-Analyse) In diesem Abschnitt werden auf der Grundlage vorhandener Daten und Indikatoren jeweils für Uetersen und Tornesch Wirtschaftsprofile erstellt und mögliche Synergieeffekte bewertet: Wo liegen komplementäre Stärken? In welchen Bereichen können Schwächen der einen Stadt durch Stärken der anderen Stadt ausgeglichen werden? Wo ist kein Mehrwert durch einen Zusammenschluss zu erwarten?

3.1.1 Lage und Demografie Die Städte Uetersen und Tornesch grenzen aneinander und liegen im nordwestlichen Teil der Metropolregion Hamburg im Kreis Pinneberg zwischen den Mittelzentren Wedel, Pinneberg und Elmshorn. Die Bevölkerungsstruktur und ihre Entwicklung bilden wichtige Einflussfaktoren für die Regionalentwicklung. Sie bestimmen nicht nur die Verfügbarkeit von Arbeitskräften für regionale Unternehmen, sondern determinieren ebenso die Nachfrage nach Dienstleistungen, öffentlichen Infrastrukturen, Wohnungen, usw. Die Bevölkerungszahl betrug am 31.12.2011 in Uetersen 17.829, in Tornesch 12.930 Einwohner. Die Entwicklung der Einwohnerzahlen von 2003 bis 2011 ist in Abbildung 1 dargestellt. Dabei ist der jeweilige Ausgangswert des Jahres 2003 mit 100 indexiert und die weitere Entwicklung relativ zu diesem Ausgangswert abgetragen. Abbildung 1: Entwicklung der Einwohnerzahlen von 2003 bis 2011 (2003 = 100) 104 103 102 101 100 99 98 97 96 95 2003

2004 Uetersen

2005

2006 Tornesch

Quelle: Statistik Nord, destatis, eigene Berechnungen

2007

2008

Kreis Pinneberg

2009

2010

Deutschland

2011

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Uetersen hatte in den Jahren von 2003 bis 2011 einen leichten Bevölkerungsverlust von 1 % bzw. 184 Einwohnern zu verzeichnen, während die Bevölkerung in Tornesch mit einem Rückgang um 0,3 % bzw. 36 Einwohner nahezu stagnierte. Im gleichen Zeitraum wuchs die Einwohnerzahl im Kreis Pinneberg von 296.941 auf 305.102 um 2,8 %. In Deutschland sank die Einwohnerzahl insgesamt um 0,8 %. Kleinräumige Bevölkerungsprognosen sind mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten, doch lassen sie Tendenzaussagen zu. So prognostiziert die Bertelsmann-Stiftung für Uetersen eine Bevölkerungsentwicklung bis 2030 von -2,7 %, demgegenüber wird für Tornesch eine Veränderung von 0,4 % prognostiziert1. Damit entwickeln sich beide Städte voraussichtlich ungünstiger als der Kreis Pinneberg, der einen Zuwachs von 1,6 % erfährt. Das Land Schleswig-Holstein wird laut Prognose insgesamt einen Bevölkerungsverlust von 0,9 % verzeichnen. Laut Bevölkerungsprognose vom Statistikamt Nord wird sich die Einwohnerzahl im Kreis Pinneberg bis 2025 um 2,2 % erhöhen. Die Bevölkerungsentwicklung lässt sich auf die zwei Faktoren natürliche Bevölkerungsbewegungen (Geburten und Sterbefälle) sowie Wanderungsbewegungen (Zu- und Fortzüge) zurückführen. Während der Saldo der natürlichen Bevölkerungsbewegung seit langem negativ ist, wirken sich Wanderungsgewinne auf die Einwohnerzahlen von Uetersen und Tornesch stabilisierend aus. Sowohl in Uetersen als auch in Tornesch treten starke jährliche Schwankungen bei den Wanderungssalden je 1.000 Einwohner auf. Tornesch weist in vielen Jahren einen etwas günstigeren Saldo auf, wenn auch gerade 2011 Uetersen mit einem Wanderungsüberschuss von absolut 193 Personen (10,8 je 1.000 Einwohner) den höchsten positiven Saldo seit Jahren zu verzeichnen hatte. Der Kreis Pinneberg als Ganzes weist kontinuierlich Wanderungsgewinne infolge der günstigen räumlichen Lage nahe Hamburg auf, aus der viele funktionale Verflechtungen resultieren. Differenziert man die Wanderungen nach Altersgruppen, zeigt sich für Uetersen und Tornesch ein sehr unterschiedliches Bild. Bei den Familienwanderungen (Wanderungssaldo unter 18-Jährige und 30- bis 49-Jährige) verzeichnet Tornesch seit Jahren einen sehr positiven Saldo, der über dem ohnehin schon positiven Wert des Kreises Pinnebergs liegt, während Uetersen immerhin leichte Wanderungsgewinne aufweist. Der Saldo der Bildungswanderung (Wanderungssaldo der 18- bis 24Jährigen) ist in Tornesch über die letzten Jahre stark negativ gewesen, so dass viele junge Menschen zu Ausbildungszwecken wegziehen. In Uetersen ist dieser Saldo ebenfalls negativ, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau. Im Kreis Pinneberg waren die Salden zu Anfang des Jahrtausends noch positiv, mittlerweile haben sich die Werte jedoch ins Negative entwickelt. Der Saldo der Alterswanderung (Wanderungssaldo der 65- bis 99-Jährigen) stagniert seit mehreren Jahren in Uetersen und im Kreis Pinneberg, während Tornesch hohe Wanderungsgewinne in dieser Altersgruppe verzeichnet. Die Bertelsmann-Stiftung ordnet Uetersen und Tornesch hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur in unterschiedliche Demografie-Typen ein. Uetersen wird anhand verschiedener Kriterien dem Typ 6 „Kommune geringer Dynamik im Umland von Zentren“, Tornesch dem Typ 4 „stabile Kommune im weiteren Umland großer Zentren“ zugeordnet. Tornesch wird als vorrangiger Wohnstandort und klassischer Zuwanderungsort für Familien charakterisiert. Dies spiegelt sich auch in einem Anteil von Haushalten mit Kindern in Höhe von 34 % wider. In Uetersen liegt der Anteil der Haushalte mit Kindern bei 31,9 % und damit ebenfalls höher als im Kreis Pinneberg (30,6 %). Die Bevölkerung in Tornesch ist relativ jung (43,2 Jahre). In Uetersen liegt das Durchschnittsalter im Jahr 2010 demgegenüber etwas höher (43,8 Jahre), jedoch noch knapp unter dem durchschnittlichen Alter im Kreis Pinneberg (43,9 Jahre). Die durchschnittlich jüngere Bevölkerung in Tornesch schlägt sich ebenfalls in einem höheren Jugendquotienten (unter 20-Jährige je 100 Personen der Altersgruppe 20-64) sowie einem geringeren Altenquotienten (ab 65-Jährige je 100 Personen der Altersgruppe 20-64) als in Uetersen und im Kreis Pinneberg insgesamt nieder. Niedrige Geburtenraten und die steigende Lebenserwartung führen in beiden Städten zu einer strukturellen Alterung. Für Tornesch wird für das Jahr 2030 ein Durchschnittsalter von 48,7 Jah1

Aktuelle lokale Planungen, wie die Ausweisung des neuen Baugebiets „Tornesch am See“ sind bei den Bevölkerungsprognosen der Ber-

telsmann Stiftung nicht berücksichtigt.

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ren, für Uetersen von 47,2 Jahren prognostiziert (Kreis Pinneberg 47,6 Jahre). Es zeigt sich, dass Tornesch der Prognose der Bertelsmann-Stiftung zufolge stärker altert als Uetersen. Der Altenquotient erhöht sich in Tornesch bis 2030 von derzeit 32,3 auf 59,1 – während er in Uetersen von 36,3 auf 51,9 (ab 65-Jährige je 100 Personen der Altersgruppe 20-64) ansteigt. Für den Kreis Pinneberg beläuft sich die Prognose auf einen Anstieg von derzeit 36,1 auf 51,0 (ab 65-Jährige je 100 Personen der Altersgruppe 20-64). Auch reduziert sich der Anteil der unter-18-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in Tornesch von derzeit 18,7 % auf 15,7 % in 2030. In Uetersen wird ein Rückgang von 17,4 auf 15,9 %, im Kreis Pinneberg von 17,4 auf 15,7 % prognostiziert. Tabelle 1: Daten zur demografischen Entwicklung

Bevölkerungsentwicklung Prognose 2009-2030 Durchschnittsalter (Prognose 2030) Altenquotient (Prognose 2030)

Uetersen

Tornesch -0,4 %

Kreis Pinneberg 1,6 %

SchleswigHolstein -0,9 %

-2,7 % 43,8 Jahre (47,2 Jahre)

43,2 Jahre (48,7 Jahre)

43,9 Jahre (47,6 Jahre)

44,0 Jahre (48,1 Jahre)

36,3 (51,9)

32,3 (59,1)

36,1 (51,0)

36,7 (53,8)

Quelle: Bertelsmann-Stiftung, Wegweiser Kommune.

Zusammenfassend stellt sich die demografische Situation in Tornesch aktuell positiver dar als in Uetersen. Die kleinräumigen Prognosen der Bertelsmann-Stiftung weisen jedoch auf zukünftige Herausforderungen infolge des demographischen Wandels in beiden Städten hin. Diese liegen v.a. in der Anpassung von kommunalen Einrichtungen wie Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen. Gleichzeitig werden zudem in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens Auswirkungen zu spüren sein. Im ökonomischen Bereich betrifft dies einerseits ein Spektrum von veränderten Einkaufsbedürfnissen bis hin zu einer veränderten Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen oder dem Baugewerbe. Andererseits müssen sich Unternehmen in ihren Personalstrukturen dem geringeren Angebot jüngerer Arbeitnehmer (z. B. Auszubildende) und der wachsenden Bedeutung von älteren Arbeitnehmern anpassen. 3.1.2

Wirtschaft

Uetersen fungiert in stärkerer Weise als Wirtschaftsstandort für Umlandgemeinden als Tornesch. Laut Bundesagentur für Arbeit weist Uetersen zum 30.06.2011 mit 6.710 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und 6.463 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort einen Pendlerüberschuss von 247 Personen auf. Damit verfügt Uetersen über eine Arbeitsplatzzentralität von 1,04. Es haben 3.661 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ihren Arbeitsort in Tornesch, 4.823 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind wohnhaft in Tornesch. In Tornesch liegt die Arbeitsplatzzentralität somit bei 0,76, es besteht ein negativer Pendlersaldo in Höhe von 1.162 Personen. Der Kreis Pinneberg besitzt aufgrund der Lage im „Speckgürtel“ Hamburgs und vielen nach Hamburg pendelnden Arbeitnehmern ebenfalls einen negativen Pendlersaldo, die Arbeitsplatzzentralität liegt bei 0,75. Tornesch besitzt zudem eine höhere Auspendlerquote (Anteil der Auspendler an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort in %) in Höhe von 84 %, die in Uetersen bei 74,5 % liegt. Die Wirtschaftsstruktur sowohl in Uetersen als auch in Tornesch ist relativ stark vom Verarbeitenden Gewerbe geprägt. Der sekundäre Sektor weist Anteile von rund der Hälfte aller Beschäftigten auf (zum Vergleich: in Gesamtdeutschland rund ein Viertel) und geht zurück auf einige produzierende Großbetriebe. In Uetersen sind dies als größte Unternehmen der Spezialpapierhersteller Stora Enso, die Nordmark Arzneimittel GmbH, die Maschinenfabrik Hatlapa, Vosschemie sowie die chemischen Werke Oemeta. In Tornesch sind die Altonaer Wellpappenfabrik, das Hanseatische Wein- und Sektkontor, der Hersteller von Produkten für Kabel Hellermann Tyton sowie Loll Feinmechanik die größten ansässigen Unternehmen. Hinsichtlich der Ansiedlungsmöglichkeiten für neue Unternehmen ist das Flächenangebot in Uetersen eingeschränkt. In Tornesch wiederum stellt

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sich die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen deutlich positiver dar, beispielsweise im Business-Park an der Bundesautobahn A23 (Lise-Meitner-Allee). Der „Anteil Hochqualifizierter am Wohnort“ ist ein Indikator für das Ausbildungs- und Qualifikationsniveau in einer Kommune. Er besagt, wieviele Personen einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss besitzen (Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten). In Uetersen liegt dieser Wert bei 5,7 % und damit unter dem Wert für Schleswig-Holstein insgesamt (7,6 %) und dem Kreis Pinneberg (8,8 %). In Tornesch ist dieser Indikator mit einem Anteil von 9,7 % deutlich günstiger ausgeprägt. Die kommunalen Steuereinnahmen definieren den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune, unterliegen jedoch starken jährlichen Schwankungen. Aus diesem Grund wurden sie in der Berechnung von der Bertelsmann-Stiftung über einen Vierjahreszeitraum gemittelt. Einbezogen wurden die Steuereinnahmen der Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Abbildung 2 zeigt die Entwicklung in den letzten Jahren. Abbildung 2: Entwicklung der kommunalen Steuereinnahmen in Euro je Einwohner von 2003-2010 (jeweils für Vierjahreszeitraum gemittelt): 1200 1100 1000 900 800 700 600 500 400 2003

2004 Uetersen

2005 Tornesch

2006

2007 Kreis Pinneberg

2008

2009

2010

Schleswig-Holstein

Quelle: Bertelsmann-Stiftung, Wegweiser Kommune.

Die für vier Jahre gemittelten Werte der kommunalen Steuereinnahmen zeigen ab dem Jahr 2005 weitgehende parallele ansteigende Entwicklungen. In Uetersen geschieht der Anstieg jedoch auf einem niedrigeren, in Tornesch auf einem höheren Niveau als im gesamten Kreis Pinneberg. Für das letzte betrachtete Jahr 2010 liegen die Werte für Uetersen bei 785,7 Euro je Einwohner und damit auf demselben Niveau wie im Land Schleswig-Holstein (788,7 Euro). In Tornesch betragen die kommunalen Steuereinnahmen 963,9 Euro je Einwohner und im Kreis Pinneberg 906,2 Euro je Einwohner. Für Uetersen wurde im Jahr 2008 eine Analyse zum Einzelhandel erstellt, in dem der Stadt eine positive Einzelhandelszentralität und Kaufkraftzufluss von Umlandgemeinden attestiert wurde (BulwienGesa 2008). Weiterhin ergab eine repräsentative Kundenbefragung das Vorhandensein von Stärken wie die gute Erreichbarkeit und Parkplatzsituation, die Fußgängerzone und eine gemütliche Atmosphäre an sich, die Altstadt mit historischem Klosterviertel, der Wochenmarkt sowie das Rosarium als nahegelegene Parkanlage. Defizite wurden im städtebaulichen Erscheinungsbild, dem Angebotssortiment, Öffnungszeiten sowie in der Weitläufigkeit des Zentrumsbereichs genannt. Mit der Fertigstellung bzw. dem Umbau des Geschäftszentrums am Gerberplatz wurde für

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Uetersen in der Zwischenzeit Einzelhandelsqualität hinzugewonnen, welche die Fußgängerzone ergänzt und z.T. Kaufkraft abzieht. Tornesch verfügt demgegenüber über keine gewachsene Innenstadt mit einer vergleichbaren Aufenthaltsqualität. Der Einzelhandelsschwerpunkt liegt im Bereich um den Bahnhofsvorplatz / Tornescher Hof. Hier gibt es eine Konzentration von Geschäften der Lebensmittelversorgung, die von weiteren Angeboten wie Drogerien, Schuhgeschäften oder Bekleidungsgeschäften ergänzt werden. Sowohl in Uetersen als auch in Tornesch ist die Anbindung an die überregionale PKW-Verkehrsinfrastruktur gegeben. Uetersen ist an die Mittelzentren Elmshorn im Norden und Wedel im Süden über die B431, an Pinneberg über die L106 angebunden. Tornesch verfügt über eine im östlichen Teil der Stadt gelegene Anschlussstelle der Bundesautobahn A23 und damit eine direkte Anbindung nach Hamburg. In Nord-Süd-Richtung von Elmshorn nach Pinneberg verläuft die L107 durch Tornesch. Hauptverkehrsachse von Uetersen nach Tornesch ist die west-östlich verlaufende K20 bzw. L110, die im weiteren Verlauf den Anschluss an die Autobahn herstellt. Der Öffentliche Personennahverkehr der beiden Städte wird v.a. über ein Bussystem der Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg KViP abgewickelt, das je nach Wochentag sieben Linien mit Haltestellen in Uetersen aufweist. In Tornesch haben drei Buslinien Haltestellen. Tornesch verfügt darüber hinaus über einen Bahnhof, wo Züge der Regionalbahn Hamburg-Elmshorn (bzw. weiter nach Itzehoe oder Neumünster) halten. Die Frequenz der Zughalte ist für die Stadt Tornesch, aber auch für Uetersen sowie die umliegenden Orte ein wichtiger Faktor für die Positionierung als Wohnstandort mit Möglichkeit des Pendelns nach Hamburg. Zudem ist die Anbindung ebenfalls für ansässige Unternehmen wichtig, um beispielsweise Mitarbeitern das Pendeln per ÖPNV nach Uetersen bzw. Tornesch zu ermöglichen oder Geschäftsreisen zu tätigen. In Tornesch wird derzeit zur Optimierung von Verkehrs- und Umfeldqualität ein Verkehrsentwicklungsplan als strategisches Steuerungsinstrument entwickelt. In Uetersen wurde bereits 2009 ein Verkehrsentwicklungsplan erstellt. 3.1.3

Arbeitsmarkt und Soziales

Die Zahl der Arbeitslosen liegt in Uetersen im Juni 2012 bei 651. In Tornesch liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 270 deutlich darunter. Dieses Verhältnis hat sich über die letzten Jahre in der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen kaum verändert. Differenziert man die Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen, so zeigt sich, dass in Uetersen der Anteil der Leistungsempfänger nach SGB II relativ hoch ist. 72 % der Arbeitslosen werden dem SGB-II-Bereich zugerechnet, in dem die Leistungen üblicherweise erst nach längerer Arbeitslosigkeit greifen. In Tornesch liegt dieser Wert bei vergleichsweise günstigen 46 %. Der Durchschnittswert für den Kreis Pinneberg liegt bei 60 %, in Schleswig-Holstein bei 70 %. Die verbliebenen Arbeitslosen sind Leistungsempfänger aus dem SGB-III-Bereich, deren Leistungen bereits bei kürzerer Arbeitslosigkeit greifen. Somit liegt in Uetersen die SGB-II-Quote (Anteil der Bevölkerung unter 65 Jahren, der Leistungen nach SGB-II erhält) bei 11,4 %. Tornesch erreicht einen vergleichsweise niedrigen Wert von 4,8 %. Der Kreis Pinneberg liegt bei 8,2 % und damit um rund ein Fünftel unter dem Wert Schleswig-Holsteins (10,2 %). Das durchschnittliche Gesamtnettoeinkommen eines Haushalts bestimmt die Kaufkraft und wirtschaftliche Stärke der Einwohner. Dieser Wert liegt 2010 in Uetersen bei 43.258 Euro und damit unter dem Durchschnitt des Kreises Pinnebergs (47.313 Euro). Tornesch befindet sich mit durchschnittlich 48.850 Euro je Haushalt über dem Durchschnitt. Schleswig-Holstein liegt mit 41.628 Euro je Haushalt deutlich darunter. Einhergehend mit diesen Werten weist Uetersen (17,5 %) einen geringeren Anteil an Haushalten mit hohem Einkommen auf als Tornesch (19,7 %). Zudem ist der Anteil der Haushalte mit geringem Einkommen in Uetersen (13,3 %) höher als in Tornesch (11,2 %).

STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

9

Tabelle 2: Indikatoren zur sozialen Lage

Uetersen

Tornesch

Kreis Pinneberg

SchleswigHolstein

SGB-II-Quote

11,4 %

4,8 %

8,2 %

10,2 %

Durchschnittliches GesamtnettoEinkommen in Euro je Haushalt 2010

43.258

48.850

47.313

41.628

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bertelsmann-Stiftung, Wegweiser Kommune.

3.1.4

Zusammenfassung und Bewertung (SWOT-Analyse)

Die Ergebnisse aus den vorangegangen Unterkapiteln werden zusammenfassend in den folgenden Stärken-Schwächen-Analysen (SWOT) zusammengefasst. Tabelle 3: Stärken-Schwächen-Analyse für Uetersen

Uetersen

Stärken

Schwächen

Lage und Demografie

- räumliche Nähe zu Hamburg (wirtschaftliche Verflechtungen)

- negative Bevölkerungsprognose

Wirtschaft

- gutes Arbeitsplatzangebot - hohe Zentralität für Umlandgemeinden - Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe - gewachsene Innenstadt (Einzelhandel), Aufenthaltsqualität

- kaum verfügbare Gewerbefläche - geringe kommunale Steuereinnahmen - geringer Anteil Hochqualifizierter

Arbeitsmarkt/Soziales

- hohe Arbeitslosigkeit und viele Leistungsempfänger nach SGB-II - geringes durchschnittliches Haushaltseinkommen

Tabelle 4: Stärken-Schwächen-Analyse für Tornesch

Tornesch

Stärken

Schwächen

Lage und Demografie

- räumliche Nähe zu Hamburg (wirtschaftliche Verflechtungen) - relativ junge Bevölkerung - viele Familien und positive Familienwanderung

Wirtschaft

- gutes Arbeitsplatzangebot - viele Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe - hohe kommunale Steuereinnahmen - Gewerbeflächenreserven - Verkehrsanbindung (A23 und Bahn) - hoher Anteil Hochqualifizierter - geringe Arbeitslosigkeit und wenige Leistungsempfänger nach SGB-II - überdurchschnittliches Haushaltseinkommen

- stagnierende Bevölkerungsprognose - überproportionale Alterung der Bevölkerung - hohe negative Bildungswanderung -wenig Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten - keine gewachsene Innenstadt - wenig Aufenthaltsqualität

Arbeitsmarkt/Soziales

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10

Im Bereich Lage und Demografie profitieren beide Städte von der Nähe zu Hamburg. Tornesch besitzt in der Bevölkerungsstruktur aktuell Stärken aufgrund der relativ jungen Bevölkerung sowie eines hohen Familienanteils und eines positiven Familienwanderungssaldos. Es wird für Tornesch jedoch eine überproportional starke Alterung prognostiziert, die durch den demographischen Wandel, den hohen negativen Bildungswanderungssaldo und den hohen positiven Altenwanderungssaldo erzeugt wird. Die Bevölkerungsprognosen für Tornesch verweisen zwar immerhin auf eine Stagnation, die aber eine schwächere Entwicklung als im Kreis Pinneberg darstellt. Für Uetersen zeigen diese Prognosen als Schwäche eine negative Entwicklung. Die beiden Städte werden in Zukunft mit Herausforderungen im demographischen Wandel konfrontiert sein: Tornesch mit einer schneller alternden und stagnierenden, Uetersen mit einer alternden und stärker schrumpfenden Bevölkerung. Gemeinsam könnten Uetersen und Tornesch z. B. Anpassungsstrategien erarbeiten, wie die öffentlichen Einrichtungen auf die veränderte demographische Situation reagieren. Dies kann sich über den Schulzweckverband hinaus z. B. in einer stärkeren gemeinsamen Abstimmung bei der Planung von Alten- und Pflegeheimen oder Kinderbetreuungseinrichtungen manifestieren. Auch können die öffentlichen Einrichtungen ihre Personalstrukturen stärker koordinieren und z. B. gemeinsame Fortbildungen für ältere Mitarbeiter oder Gesundheitskurse anbieten. Die Vergabe und Nachfrage nach Bauland sowie Wohnbevölkerungsansiedlungen für beide Städte zu harmonisieren wird u. a. aufgrund der unterschiedlichen verfügbaren Flächen vermutlich nicht zu realisieren sein, könnte aber eine ausgewogenere Stadtentwicklung in beiden Teilen unterstützen. Im Bereich Wirtschaft weisen beide Städte Stärken auf. Sowohl Uetersen als auch Tornesch profitieren bisher vom hohen Besatz der Wirtschaft mit Unternehmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, das für ein stabiles Arbeitsplatzangebot sorgt. Uetersen hat dabei eine größere Funktion als Arbeitsort für umliegende Gemeinden. Uetersen und Tornesch weisen aufgrund ihrer Lage in der Nähe zu Hamburg starke Auspendlerbeziehungen und wirtschaftliche Verflechtungen mit der Metropole auf und können davon als Wohnstandort profitieren. Uetersen verfügt als weitere Stärke über eine positive Einzelhandelszentralität sowie eine gewachsene Innenstadt mit der Fußgängerzone, dem Rosarium und der Altstadt. Als eine zentrale Schwäche sind in Uetersen die geringen kommunalen Steuereinnahmen zu sehen, die sich in Tornesch demgegenüber mit hohen Werten als zentrale Stärke präsentieren. Eine weitere Schwäche in Uetersen betrifft die eingeschränkte Verfügbarkeit von Gewerbeflächen, die sich in Tornesch positiver mit noch verfügbaren Gewerbeflächenreserven darstellt. Tornesch weist als großen Pluspunkt eine gute Verkehrsanbindung an Hamburg über die A23 sowie den Anschluss an die Regionalbahn auf. Der Anteil hochqualifizierter Personen stellt sich in Uetersen ebenfalls ungünstiger dar als in Tornesch. Im Bereich Wirtschaft könnten Schwächen von Uetersen hinsichtlich kommunaler Steuereinnahmen und verfügbarer Gewerbeflächen von Tornesch kompensiert werden. Beide Städte haben eine ähnliche Wirtschaftsstruktur mit Schwerpunkt im Verarbeitenden Gewerbe, so dass hier keine Mehrwerte einer Fusion zu erwarten sind. Uetersen kann mit der historisch gewachsenen Innenstadt Einzelhandelsfunktionen und Aufenthaltsqualität für Tornesch übernehmen, jedoch ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Fusion ohne gemeinsames Stadtentwicklungskonzept das Konsumverhalten von Bürgern verändern sollte. Schließlich übernimmt Tornesch mit der Verkehrsanbindung für Uetersen bereits heute eine wichtige Knotenfunktion. In mehreren Themenbereichen wäre die Entwicklung eines zukünftigen gemeinsamen Stadtentwicklungskonzepts von Nöten, mit dem z. B. der Einzelhandel, die Gewerbeflächensituation, die Ausweisung von Wohngebieten und die Verkehrsinfrastruktur besser koordiniert werden. Es wäre möglich, dass eine nach der Fusion größere Stadt auch ein höheres Gewicht bei der Diskussion um zusätzliche Regionalbahn- oder Regionalexpresshalte am Bahnhof Tornesch hätte. Im Bereich Arbeitsmarkt und Soziales überwiegen in Uetersen die Schwächen, die rein statistisch von Torneschs Stärken ausgeglichen werden könnten. Uetersen weist eine ungünstige Arbeitslosenquote und Zahl der Leistungsempfänger nach SGB-II sowie ein geringes durchschnittliches Haushaltseinkommen auf. In Tornesch sind diese drei Indikatoren jeweils deutlich positiver ausgeprägt und stellen sich noch günstiger dar als im Kreisdurchschnitt.

STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

3.2

11

Qualitative Bewertung der Standorte Uetersen und Tornesch Dieses Unterkapitel stellt die Ergebnisse von neun qualitativen Interviews mit Gesprächspartnern aus den Geschäftsführungen von großen Uetersener und Tornescher Unternehmen dar2. Es wird zunächst eine Bewertung des Standortes aus Sicht der Unternehmen vorgenommen, bevor anschließend explizite Handlungsbedarfe sowie Anknüpfungspunkte für die öffentliche Hand artikuliert werden. In diesem Zusammenhang werden auch Chancen/Vorteile und Risiken/Nachteile einer möglichen Fusion erläutert.

3.2.1 Bewertung des Standorts Uetersen bzw. Tornesch Die Verfügbarkeit von Zulieferern und Dienstleistern wird am Standort überwiegend als gut bewertet. Die Unternehmen reduzieren ihren Standort nicht auf die Städte Uetersen und Tornesch, sondern erachten z. B. einen Radius von 50 Kilometern, inklusive Hamburg, als nähere Umgebung. Einschließlich dieses Umkreises ist der Großteil von benötigten kurzfristigen Teilen und Dienstleistungen (insbesondere höherwertige Dienstleistungen wie z. B. Marketing- oder IT-Services sind tendenziell in Hamburg ansässig) regional verfügbar. Darüber hinaus sind für spezielle Zulieferungen wie beispielsweise chemische Vorprodukte die Wertschöpfungsketten international aufgestellt oder bei speziellen Maschinenwartungen die Servicezeiten garantiert, egal wo das Unternehmen ansässig ist. Dementsprechend sind nicht alle Komponenten der Wertschöpfungskette lokal von Nöten, so dass hier auch keine Anknüpfungspunkte für Ansiedlungsaktivitäten der Akteure in den Wirtschaftsförderungen gesehen werden. Lokale Kooperationsbeziehungen zwischen Unternehmen, die über reine Zuliefer-AbnehmerBeziehungen hinausgehen, werden nur in wenigen Fällen betrieben. Ein Beispiel hierfür ist die Verbindung der Altonaer Wellpappenfabrik mit mehreren ansässigen Unternehmen, die gemeinsam Materialien und Produkte aufeinander abstimmen bzw. entwickeln. Ansonsten suchen sich die Unternehmen ihre Kooperationspartner, z. B. für strategische Entwicklungen und Forschungsaktivitäten, bundesweit oder international. Räumliche Nähe ist dafür nicht ausschlaggebend. Hingegen wurden seitens der Gesprächspartner herausgestellt, dass lokale Netzwerktreffen zwischen Unternehmen und der Verwaltung/dem Bürgermeister in Tornesch initiiert werden, um sich hinsichtlich allgemeiner wirtschaftlicher Aspekte auszutauschen und gegenseitig Gehör zu finden. Die Verfügbarkeit von Arbeitskräften für die Unternehmen in Uetersen und Tornesch wird differenziert bewertet. Gewerbliche Arbeitnehmer stehen in erforderlicher Zahl und Qualität zur Verfügung, während das Angebot an Hochqualifizierten (z. B. in technischen Berufen oder der Logistik, Ingenieure) eingeschränkt ist. Die Uetersener und Tornescher Firmen stehen häufig im Wettbewerb mit Unternehmen aus Hamburg um Hochqualifizierte. Um die geringere Attraktivität der beiden Städte als Arbeitsorte im Vergleich zur Hansestadt zu kompensieren, müssten andere Anreize wie z. B. Tariflöhne geboten werden. Andererseits wird die relative Nähe zu Hamburg wiederum auch als ein Vorteil gesehen, da aus der Metropole Arbeitnehmer nach Uetersen und Tornesch pendeln. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden von den Unternehmen in Uetersen und Tornesch als gut charakterisiert. Darüber hinaus bestehen vielfältige Kontakte zu dualen Studiengängen sowie Meister- und Technikerschulen, z. B. in Elmshorn, Kiel, Lübeck und Hamburg. Viele Unternehmen partizipieren an der lokalen Ausbildungskooperation „Wirtschaft trifft Schule“, der von der Uetersener Wirtschaftsförderung federführend organisiert wird, sowie an Lehrstellenbörsen. Diese Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung erachten viele Unternehmen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als umso wichtiger, da z.T. bereits jetzt Probleme bestehen in einigen Unternehmensbereichen genug qualifizierte Bewerber zu bekommen. Die Unternehmen reagieren auf diese Herausforderung zum einen mittels einer noch aktiveren Ansprache der Zielgruppen sowie zum anderen durch die Optimierung interner Strukturen wie beispielsweise der Aufwertung von Personalabteilungen hin zu Personalentwicklungsabteilungen mit deutlich größeren internen Aktivitäten. 2

Eine Übersicht über alle Gesprächspartner liegt den Stadtverwaltungen Uetersen und Tornesch vor.

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12

Bei der Bewertung der Verkehrsinfrastruktur sind sich alle Gesprächspartner einig, dass die Bahnanbindung verbessert werden müsste. Mehrere Unternehmen wiesen darauf hin, dass zur Attraktivitätssteigerung sowohl im Wettbewerb um Arbeitskräfte als auch für den Wohnstandort allgemein eine höhere Taktfrequenz der Regionalbahnen, bessere P+R-Konzepte und insbesondere auch die Fortführung der S-Bahn-Linie von Pinneberg in die Region unerlässlich wären. In Tornesch plädierten mehrere Gesprächspartner für eine Busverbindung vom Bahnhof Tornesch durch das Gewerbegebiet Tornesch-Mitte. Zudem plädierten mehrere Gesprächspartner für bessere Busverbindungen vom Tornescher Bahnhof nach Uetersen. Hinsichtlich der Straßeninfrastruktur unterschieden sich die Bewertungen der Unternehmen aus Uetersen und Tornesch. In Tornesch wurde allgemein die PKW-und LKW-Anbindung, v.a. in den Gewerbegebieten, als relativ gut bezeichnet. In Uetersen hingegen wurde die Straßenanbindung deutlich schlechter bewertet. Sowohl die Entfernung und Staus zur Autobahnauffahrt Tornesch, als auch Straßenführungen und die Zustände vieler Straßen seien ungünstig. Staus auf der A23 und der A7 rund um Hamburg sowie der Elbtunnel als Nadelöhr wurden von Gesprächspartnern aus beiden Städten sehr negativ charakterisiert. Der Ausbau der A20 mit Elbquerung im Westen wurde als Entlastungsmöglichkeit für viele Unternehmen unterstützt. Darüber hinaus wurde in beiden Städten darauf verwiesen, dass die Attraktivität und Lebensqualität von Uetersen und Tornesch jeweils auch von einem besseren Angebot z. B. an Ärzten, Kinderbetreuungsangeboten und Möglichkeiten für die Jugend abhängen. Der am häufigsten genannte Standortvorteil Uetersens ist laut den Gesprächspartnern die Nähe zu Hamburg. Sowohl für den Abtransport und die Lieferung von Waren über den Hamburger Hafen, als auch für Geschäftsreisen und Kundenbesuche über die schnelle Verbindung zum Flughafen sowie für die Verfügbarkeit von Lieferanten in Hamburg wird die Nähe zur Hansestadt sehr wertgeschätzt. Als ein zweiter Vorteil Uetersens werden von mehreren Unternehmen die gewachsenen Strukturen am Standort und der etablierte Firmenname innerhalb der Stadt bzw. Region angesehen, was z. B. die Bindung und Gewinnung von lokalen Mitarbeitern erleichtere. Für die Gesprächspartner in Tornesch liegen die Standortvorteile zum einen in der Verfügbarkeit von Erweiterungsflächen für ihre Unternehmen. Als Vorteil werden zum anderen auch die kurzen Wege und der gute Draht zur Verwaltung bzw. zum Bürgermeister eingeschätzt, mit dem Unternehmensbedarfe pragmatisch adressiert würden. Weiterhin ist die gute Anbindung an die Autobahn für mehrere Unternehmen ein wichtiger Standortvorteil. Ähnlich wie in Uetersen wurde auch in Tornesch die Bindung der Mitarbeiter am Standort wertgeschätzt, die z. B. in Hamburg deutlich geringer sei. Als ein zentraler Standortnachteil wird in Uetersen die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die Zuwegung für PKW und LKW sowie die Bahnanbindung eingeschätzt. So wurde der Ausbau der K22 als wichtiger Aspekt zur Verbesserung der Infrastruktur angegeben. Der zweite von den Gesprächspartnern genannte Nachteil Uetersens ist die eingeschränkte Flächenverfügbarkeit, die eine Erweiterung von bestehenden Betrieben oder Neubauten erschwere. In Tornesch wurde als einziger mehrmals genannter Standortnachteil die Bahnanbindung und daraus resultierend eine geringe Attraktivität für Arbeitskräfte eingeschätzt. Eine höhere Taktfrequenz der Züge würde diesen Nachteil kompensieren können. 3.2.2 Chancen / Risiken einer Fusion sowie Anknüpfungspunkte für die öffentliche Hand Die Chancen und Vorteile einer Fusion für den Standort werden von den Unternehmen erstens darin gesehen, dass eine größere Stadt attraktiver wäre und ein besseres Image erreichen könnte und müsste als bisher. Mehrere Gesprächspartner sehen dies als wichtigen Faktor und Anknüpfungspunkt für öffentliche Stellen, da es somit einfacher würde, Mitarbeiter von außerhalb für die Firma zu gewinnen. Wenn ein gemeinsames – auch wirklich gelebtes – Konzept zur Entwicklung der fusionierten Stadt durchgesetzt würde, könnten die Stärken Uetersens und Torneschs verbunden werden, z. B. eine attraktive Stadt mit Rosarium, gewachsener Innenstadt, Flächenreserven, Bahnhof und Autobahnanschluss. Dies könnte und sollte dann auch aktiv nach außen kommuniziert werden. Ebenso wäre ein gemeinsames höheres politisches Gewicht in Verhandlungen ein zweiter Vorteil, so etwa gegenüber der Landespolitik und ggf. der Bahn oder dem HVV hinsichtlich einer Verbesserung des ÖPNV-Anschlusses. Ein dritter Vorteil wird in der möglichen Kostenersparnis und einer effizienteren Verwaltung gesehen. Als entscheidenden vierten Vorteil betonen mehre-

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re Gesprächspartner jedoch, dass ein besseres „an einem Strang ziehen“ der handelnden Akteure in einer fusionierten Stadt möglich und wünschenswert wäre. Bisher seien die Interessen der Städte wenig koordiniert und z.T. gegenläufig, was sich auch auf Entscheidungen mit Konsequenzen für die Unternehmen niederschlage. Risiken und Nachteile einer Fusion für den Standort werden nur von wenigen Unternehmen befürchtet. Ein Aspekt betrifft die Gefahr, dass eine Fusion nur eine übergestülpte Verwaltungsgemeinschaft darstellen würde. Die Stadt müsste also unbedingt über gemeinsame Handlungen mit Leben und Partnerschaft gefüllt werden. Eine weitere Befürchtung v.a. von Tornescher Unternehmen betrifft, dass bei einer fusionierten Stadt evtl. kein so gestalterisches und enges Verhältnis zwischen der Verwaltung bzw. dem Bürgermeister und der Wirtschaft mehr möglich wäre. In Tornesch funktioniere der Interessensausgleich zwischen der Wirtschaft und Bürgern relativ gut, dies müsse bei einer Fusion unbedingt sichergestellt bleiben. Anknüpfungspunkte für die Verwaltungen und öffentliche Stellen zur Unterstützung werden im Falle einer Fusion in der Sicherstellung einer aktiveren Wirtschaftsförderung gesehen. Fundamental sei eine Person, die in Vollzeit als Kümmerer für die Belange der Wirtschaft zuständig und mit einem angemessenen Budget und Handlungsspielraum ausgestattet sei. Diesbezüglich wurde der derzeitige Zustand in beiden Städten sehr unterschiedlich bewertet, auch weil in Uetersen die Bedarfe und Interessen der Industrie im öffentlichen Diskurs teilweise unterrepräsentiert erscheinen. Ein möglicher Anknüpfungspunkt ist laut Gesprächspartnern die konkrete noch aktivere Initiierung von lokalen Netzwerken zwischen den ansässigen Unternehmen sowohl in Uetersen als auch in Tornesch. Ein gemeinsames Forum, dessen Aktivitäten mit Themen und Leben gefüllt werden, würde als positiv betrachtet. Ein weiterer Anknüpfungspunkt einer fusionierten schlagkräftigeren Wirtschaftsförderung könnte auch in der Beratung für unterschiedliche Fördermöglichkeiten liegen, um durch die häufig komplexen Förderprogramme gelotst zu werden. Ebenso könnten mit einem gegebenenfalls höheren Wirtschaftsförderungsbudget unterstützende Dienstleistungsunternehmen angesiedelt werden. Sowohl in Uetersen als auch in Tornesch wurde das Zusammenspiel mit den Ansprechpartnern in den Verwaltungen von den Unternehmen als funktionierend beschrieben, jedoch sind z. B. für Baugenehmigungen die unterschiedlich verteilten Zuständigkeiten mit dem Kreis und die daraus resultierenden Verzögerungen verbesserungswürdig. Zentral ist zudem bei einer Fusion aus Sicht einiger Unternehmen, dass kein „fusionsbedingter Stillstand“ im alltäglichen Handeln der Politik und Verwaltungen stattfinde, sondern dass kontinuierlich die wichtigen Themen weiterbearbeitet würden. Schließlich resümierten verschiedene Gesprächspartner, dass die Fusion eine Frage der Zukunftsperspektive sei. In der derzeitigen Situation und in naher Zukunft funktioniere noch viel relativ gut. Aber viele Aspekte, z. B. der demographische Wandel, die Sicherung ausreichender qualifizierter Fachkräfte, Flächenverfügbarkeit für Wohnen und Arbeiten, gesicherte angemessene Mobilitätsmöglichkeiten (ÖPNV- und Straßenanbindung), die Sicherung der Lebensqualität, würden strategische Weichenstellungen erfordern. Diese könnten nicht isoliert von Uetersen und Tornesch getroffen werden, sondern benötigen gemeinsames und abgestimmtes Planen und Handeln. 3.3

Einstufung im zentralörtlichen System Eine Fusion hat keine Auswirkungen auf die Einstufung von Uetersen und Tornesch im zentralörtlichen System der Landesplanung und damit auch nicht auf die daran gekoppelten Schlüsselzuweisungen. Zum einen ist eine gemeinsame Einstufung beider Städte durch die Landesplanung unabhängig von einer Fusion vorgesehen, zum anderen ist der Abstand zu den beiden Mittelzentren Elmshorn und Pinneberg zu klein. Der Raumordnungsbericht des Landes Schleswig-Holstein weist Uetersen aktuell als größtes Unterzentrum im Land aus. Uetersen strebt eine Höherstufung zum Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums an. Allerdings liegt Uetersen, anders als im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz § 17 Absatz 1 (LEGG) festgesetzt, sowohl weniger als 10 km von Elmshorn (Mittelzentrum)

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14

als auch von Pinneberg (Mittelzentrum im Verdichtungsraum) entfernt, was Voraussetzung für eine Aufstufung wäre. Auch der aktuelle Entwurf für ein neues Landesplanungsgesetz, welches das LEGG ablösen soll, sieht in § 27 dieses Abstandsgebot weiter vor. Tornesch bildet einen Stadtrandkern II. Ordnung und strebt eine Einstufung als Stadtrandkern I. Ordnung mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums an. Hierfür müsste sich laut LEGG (§20) ein Versorgungsbereich von mindestens 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern abgrenzen lassen, was aber infolge der Nähe zu Uetersen, Pinneberg und Elmshorn nicht zutrifft. Abbildung 3: Lage von Uetersen und Tornesch im Verhältnis zu Elmshorn und Pinneberg

Legende: Unterzentrum Stadtrandkern II. Ordnung Mittelzentrum Radius von 10 km um Mittelzentren

Quelle: eigene Darstellung

Insgesamt sprechen die direkte Nachbarschaft, der städtebauliche Zusammenhang sowie die bereits bestehende interkommunale Kooperation aus Sicht der Landesplanung für eine gemeinsame Einstufung beiden Städte. Tornesch präferiert eine gemeinsame Einstufung mit Uetersen zu einem Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums. Aus landesplanerischer Sicht wird das Modell des Stadtrandkerns I. Ordnung mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums bevorzugt und soll im Zuge der nächsten Überprüfung und Anpassung des Zentralörtlichen Systems erfolgen. Diese gemeinsame Einstufung wäre mit einem Verlust an Schlüsselzuweisungen verbunden. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von drei Jahren, in denen die bisherigen Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum (Uetersen) und einen Stadtrandkern zweiter Ordnung (Tornesch) fortgezahlt würden, würden die Schlüsselzuweisungen für den Stadtrandkern zweiter Ordnung entfallen. Für Uetersen und Tornesch gemeinsam würden danach – unabhängig davon ob es sich dabei um eine gemeinsame oder zwei eigenständige Städte handelt – nur noch Zuweisungen für einen Stadtrandkern erster Ordnung mit Teilfunktion eines Mittelzentrums gezahlt. Die Höhe dieser Zuweisungen entspricht denen eines Unterzentrums. Um die Erfolgschancen für eine Änderung dieser Ausgangslage einzuschätzen, wurde eine Anfrage an die Staatskanzlei als zuständiger Stelle für die Landesplanung gerichtet. Die Antwort vom 21. Januar 2013 beinhaltet keine abschließende Antwort, wie die Städte Uetersen und Tornesch künftig eingestuft werden. Diese Entscheidung wird erst im Rahmen der nächsten Überprüfung des zentralörtlichen Systems erfolgen, die noch nicht terminiert ist. Grundsätzlich ist jedoch auch aus

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Sicht der Staatskanzlei nicht davon auszugehen, dass eine Fusion einen Einfluss auf das oben beschriebene Szenario haben wird. Auch die Ergebnisse eines Gesprächs mit der Kommunalabteilung des Innenministeriums Schleswig-Holstein am 19. März 2013 sowie ein nochmaliges Abklären zwischen Kommunalabteilung und Staatskanzlei in dieser Angelegenheit liefern derzeit keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich die planungsrechtliche Bewertung zugunsten der (fusionierten) Städte verändert.

Fazit Die wirtschaftliche Entwicklung der Standorte Uetersen und Tornesch wird durch eine Fusion nicht unmittelbar und kurzfristig (positiv oder negativ) beeinflusst. Mittelfristig kann jedoch bei gemeinsamer Wahrnehmung von Planungs- und Steuerungsaufgaben die Attraktivität des Standorts gesteigert werden. Der Wunsch nach mehr Koordination im Bereich der Wirtschaftsförderung und nach abgestimmten strategischen Richtungsentscheidungen für die Region ist in Gesprächen mit lokalen Unternehmen deutlich geäußert worden. Im Standortwettbewerb mit Hamburg ist eine größere Stadt insbesondere für die Rekrutierung und Bindung von Fachkräften attraktiver. Eine Fusion hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Einstufung von Uetersen und Tornesch im zentralörtlichen System der Landesplanung und damit auch nicht auf die daran gekoppelten Schlüsselzuweisungen.

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4.

16

FINANZSTATUS UETERSEN UND TORNESCH SOWIE DER JEWEILIGEN BETEILIGUNGEN Im folgenden Kapitel werden die städtischen Haushalte, Vermögenswerte, Schulden und Beteiligungen von Uetersen und Tornesch gegenübergestellt. Damit bietet es im Gegensatz zu den anderen Teilen des Gutachtens weniger einen Ausblick auf die zu erwartenden Auswirkungen einer Fusion. Da eine Fusion erst 2015 erfolgen würde und die Entwicklung des gemeinsamen Finanzstatus dann in erster Linie von politischen Entscheidungen des Rates im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens abhängt, können hierzu auch kaum Aussagen getroffen werden. Im Vorfeld einer Entscheidung über eine Fusion war es den Auftraggebern aus beiden Städten wichtig, Transparenz über die wichtigsten finanziellen Kennzahlen aus beiden Städten zu schaffen. Damit soll vor allem eine beiderseits akzeptierte Basis für Einschätzungen der finanziellen Situation der jeweils anderen Stadt geschaffen werden.

4.1

Übersicht über beide Haushalte

4.1.1 Einnahmen und Ausgaben Zur Erfassung der Ausgaben und Einnahmen in den Verwaltungshaushalten der beiden Städte hat Rambøll Management Consulting die Haushaltsrechnungen herangezogen, da diese verlässlichere Auskunft über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ermöglichen, als die jeweiligen Haushaltspläne. Die aktuellste für beide Städte verfügbare Haushaltsrechnung ist diejenige für das Jahr 2010. Der Nachteil der etwas älteren Zahlen wird aus Sicht von Rambøll Management Consulting durch ihre höhere Genauigkeit aufgewogen. Außerdem wurde 2010 sowohl in Uetersen als auch in Tornesch kameral gebucht. Damit ist eine bessere Vergleichbarkeit gegeben, als sie in den Jahren ab 2011 bestünde, in denen Uetersen bereits auf doppische Haushaltsführung umgestellt hat während Tornesch bis 2014 kameral bucht. Abbildung 4 zeigt eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Fusionspartner im Jahr 2010. Uetersen hat sowohl höhere Einnahmen als auch Ausgaben als Tornesch. Diese Differenz erklärt sich in erster Linie aus der höheren Einwohnerzahl Uetersens und seiner Funktion als Unterzentrum. Damit verbunden sind ein größeres Leistungsangebot für die Uetersener Bürger sowie das Umland etwa durch Betrieb eines Schwimmbades. Für dieses Angebot erhält Uetersen als Unterzentrum höhere, aber nicht auskömmliche Schlüsselzuweisungen. Dass die Ausgaben Uetersens deutlich über den Einnahmen liegen, ist vor allem auf das aufgelaufene Defizit aus den Vorjahren (dunkelblau dargestellt) zurückzuführen. Demgegenüber ist der Tornescher Haushalt ausgeglichen, das heißt Einnahmen und Ausgaben liegen auf demselben Niveau. Abbildung 4: Einnahmen und Ausgaben

Quelle: Haushaltsrechnungen 2010 der Städte Uetersen und Tornesch

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17

Bei der Betrachtung pro Einwohner (Abbildung 5) zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Einnahmen pro Kopf in Uetersen liegen um 128 Euro über denen in Tornesch, während die Ausgaben pro Kopf in Uetersen mit 2.094 Euro um mehr als ein Drittel höher sind. Diese Differenz ist vor allem auf die Verrechnung des aufgelaufenen Defizits zurückzuführen. Zieht man für beide Städte jeweils die Deckung von Sollfehlbeträgen des Verwaltungshaushalts ab, sind die Ausgaben pro Kopf in Uetersen nur um 205 Euro höher. Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben pro Einwohner

Quelle: Haushaltsrechnungen 2010 der Städte Uetersen und Tornesch

Die Einnahmen Uetersens und Torneschs unterscheiden sich auch in ihrer Zusammensetzung deutlich. So stellen zwar in beiden Städten die Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wesentliche Einnahmen dar, insgesamt liegt aber in Tornesch der Anteil der Steuern an den Gesamteinnahmen deutlich höher als in Uetersen. Dort sind weitere Einnahmen vor allem aus Schlüsselzuweisungen, Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Einnahmen aus Verkauf und Vermietung zu verzeichnen. Die höheren Schlüsselzuweisungen Uetersens sind eine direkte Folge der geringeren Steuerkraft und somit höheren Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Den hohen Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren hingegen stehen auch umfassende Leistungen entgegen, deren Kosten in den meisten Fällen mit den eingenommenen Gebühren nicht gedeckt werden. Ein Vergleich der Einnahmen nach Einnahmearten ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

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18

Abbildung 6: Zusammensetzung der Einnahmen Grundsteuer A

0,02 0,04

Grundsteuer B

1,36

2,03 6,13

Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensssteuer

4,70 0,55 0,34 0,17 0,20

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer andere Steuern (Hunde und Vergnügungssteuer) Schlüsselzuweisungen

2,09

0,23 0,16

Fehlbetragszuweisungen

0,41 0,12 0,62 0,53

sonstige allgemeine Zuweisungen (vom Land) Ausgleichsleistungen nach dem… Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Einnahmen aus Verkauf, Vermietung/Verpachtung… Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Zinseinnahmen Konzessionsabgaben Weitere Finanzeinnahmen Kalkulatorische Einnahmen Zuführungen vom Vermögenshaushalt Um erstattete Personalkosten bereinigte Einnahmen des Verwaltungshaushalts 2010

7,00

5,47

0,25 0,74 0,04 0,01 0,06 0,34 0,52 0,13 0,09 0,69 0,25 0,12 1,16

0,00 Uetersen

5,85

1,67 1,89

2,00 Tornesch

4,00

6,00

8,00 Millionen €

Quelle: Haushaltsrechnungen 2010 der Städte Uetersen und Tornesch

Die in Abbildung 7 vorgenommene Zusammenstellung der verschiedenen Ausgabearten zeigt noch einmal, dass die höheren Ausgaben Uetersens vor allem auf die höhere Einwohnerzahl und die Erfüllung unterzentraler Versorgungsfunktionen zurückzuführen sind. So sind die Ausgabenüberhänge gegenüber Tornesch mit den Personalausgaben und dem sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand dort am größten, wo sich die Kosten für Leistungen der Stadt selbst direkt niederschlagen. Abbildung 7: Zusammensetzung der Ausgaben

Quelle: Haushaltsrechnungen 2010 der Städte Uetersen und Tornesch

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4.1.2

19

Anlagevermögen

Die Daten, die der Aufstellung des Anlagevermögens zugrunde liegen, entstammen der Eröffnungsbilanz Uetersens bzw. einer Aufstellung des Kämmerers der Stadt Tornesch und beziehen sich jeweils auf den Jahreswechsel 2010/2011. Die unten stehende Abbildung 8 stellt das jeweilige Anlagevermögen beider Städte, in sieben Kategorien zusammengefasst, gegenüber. Da Tornesch noch nicht auf die Doppik umgestellt hat, sind zu einigen Kategorien dort noch keine Vermögenswerte erfasst, die entsprechenden Summen betragen für Uetersen insgesamt eine gute Million Euro. Der Wert der unbebauten Grundstücke in Tornesch basiert auf den jeweiligen Quadratmeterzahlen multipliziert mit einem konservativen Schätzwert für drei unterschiedliche Flächenarten. 

Ein Schätzwert von 2,50 Euro je qm Grünfläche, Acker bzw. Wald (ausgehend vom Wert für landwirtschaftliches Grünland).



Ein Schätzwert von 25,00 Euro je qm sonstiger Flächen im Stadtinnern wie z. B. Spielplätze, Sportplätze, etc. (ausgehend von 20% des Bodenrichtwertes anliegender Grundstücke).



Einem Schätzwert von 10,00 Euro je qm Straßenfläche. (ausgehend von 10% des Bodenrichtwerts der anliegenden Grundstücke, der Bodenrichtwert liegt im Innenbereich zwischen 145 und 200 Euro).

Dieses Verfahren zur Schätzung der Grundstückswerte für Tornesch wurde von den Kämmerern beider Städte übereinstimmend als bestmögliche Lösung und die Schätzwerte als realistisch gesehen. Der Wert des erfassten Anlagevermögens Uetersens übertrifft den Torneschs um etwa zehn Millionen Euro, wobei insbesondere der um etwa sechs Millionen Euro höhere Wert der Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen Uetersens ins Auge fällt. Abbildung 8: Anlagevermögen beider Städte im Vergleich

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Übersicht Schuldenstand

In diesem Abschnitt werden die Schuldenniveaus der Fusionspartner verglichen. Die Daten stammen aus der jeweiligen Kämmerei, da gerade bei den Kassenkrediten möglichst aktuelle Zahlen verwendet werden sollten. Beide Städte waren in der Vergangenheit auf Kassenkredite angewiesen, in Tornesch ist die Summe der zur Deckung laufender Ausgaben aufgenommenen Kassenkredite jedoch sowohl absolut als auch pro Kopf niedriger als in Uetersen. Abbildung 9 zeigt einen Vergleich der Schuldenniveaus der beiden Städte zum 31.12.2012. Hierbei sind die Kassenkredite und Investitionsschulden gesondert aufgeführt, da erstere der Deckung laufender Kosten dienen, während die Investitionsschulden eine zukünftige Rendite versprechen. Die Summe aus beiden Schuldenarten ist in Tornesch höher als in Uetersen. Allerdings besteht ein großer Teil der als Kassenkredite verbuchten Schulden aus einem an die Landgesellschaft vergebenen Kredit, der zum Kauf der für das Neubaugebiet „Tornesch am See“ notwendigen Grundstücke verwendet wurde. Diese Summe ist also als Zwischenfinanzierung zu sehen, auch wenn sie als Kassenkredit verbucht ist. Da diesem Teil des Tornescher Kassenkredits damit Vermögen in mindestens gleicher Höhe gegenübersteht, ist dieser Effekt hier gesondert aufgeführt. Die Aufteilung der Kassenkredite ist im Tortendiagram in Abbildung 9 dargestellt. Die Landgesellschaft wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 13.2.2008 mit einer Kreditlinie bis zu 12 Millionen Euro ausgestattet. Bislang betrug der tatsächlich geleistete Kredit 9.816.869,86 Euro, deshalb wird er für die gesonderte Darstellung mit diesem Volumen ausgewiesen. Er soll in den Jahren 2013 bis 2017 vollständig abgebaut werden. Bei der aufgegliederten Darstellung der Tornescher Kassenkredite handelt es sich jedoch nicht um eine Prognose, wie sich dieser entwickeln wird, sondern lediglich um eine Darstellung wie sich dieser aufteilt und welchem Teil konkrete Vermögenswerte gegenüberstehen. Zur Vergleichbarkeit sind sowohl der Gesamtschuldenstand Torneschs als auch der Schuldenstand abzüglich des Kredits an die Landgesellschaft aufgeführt. Die Gesamtkassenkredite Torneschs übersteigen diejenigen Uetersens um gut 6,2 Millionen Euro, zieht man aber den Kredit an die Landgesellschaft ab, betragen die Kassenkredite Torneschs nur 5,3 Millionen Euro und damit weniger als zwei Drittel der Uetersener Kassenkredite. Abbildung 9: Vergleich Schuldenniveau Millionen €

4.1.3

20

25,00

20,00

15,00

8,60

12,46

5.32

10,00

8,60 15,14

9.82 5,00

8,90 5,32

0,00 Uetersen

Kassenkredite

Investitionsschulden

Tornesch

Kassenkredite

Tornesch abzgl. Kredit an Landgesellschaft Investitionsschulden

Quelle: Abfrage bei den Kämmereien in Uetersen und Tornesch

Kassenkredite abzgl. Kredit an Landges. Kredit an Landgesellschaft

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21

Abbildung 10 stellt die Schulden pro Kopf dar. Da Uetersen etwa 4.900 Einwohner mehr als Tornesch hat, ergibt sich ein etwas anderes Bild als in Abbildung 9. So entspricht die pro-KopfVerschuldung aus investiven Schulden und Kassenkrediten in Uetersen ungefähr den Kassenkrediten pro Kopf in Tornesch. Vergleicht man die Höhe der Kassenkredite pro Einwohner, so ist dieser in Tornesch um 672 Euro höher. Zieht man jedoch von den Kassenkrediten den Kredit an das Treuhandkonto der Landgesellschaft zum Kauf der Grundstücke für das Neubaugebiet „Tornesch am See“ ab um die Kreditaufnahmen zu vergleichen, die tatsächlich zur Bezahlung laufender Ausgaben dienten, ist diese Summe in Tornesch etwas niedriger als in Uetersen (411 Euro gegenüber 499 Euro). Auch die investive pro-Kopf-Verschuldung ist in Uetersen leicht höher als in Tornesch (699 Euro gegenüber 665 Euro). Abbildung 10: Vergleich Schuldenniveau pro Kopf



2.000 1.800 1.600 665

1.400 1.200 1.000

800

411

699 665

600

1171

759

400

200

499

411

0 Uetersen Kassenkredite

Tornesch Investitionsschulden

Kassenkredite

Tornesch abzgl. Kredit an Landgesellschaft Investitionsschulden

Kassenkredite abzgl. Kredit an Landges. Kredit an Landgesellschaft

Quelle: Abfrage bei den Kämmereien in Uetersen und Tornesch

Bei Bereinigung um den Kredit zur Zwischenfinanzierung der Grundstücke für „Tornesch am See“ lässt sich die Gegenüberstellung der Schulden beider Städte folgendermaßen zusammen fassen: Sowohl die Investitionsschulden, als auch die Schulden, die zur Bezahlung laufender Ausgaben aufgenommen wurden, sind in Uetersen insgesamt deutlich pro Kopf jedoch nur leicht höher als in Tornesch. 4.1.4

Übersicht der Bürgschaften

Die Übersicht über den Ist-Zustand der jeweiligen Haushalte wird komplettiert durch eine Gegenüberstellung der Bürgschaften, die der Abbildung 11 entnommen werden kann. Uetersen bürgt insgesamt für eine Summe von 14,68 Millionen Euro, wobei die Bürgschaft für die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH (AUeG) fast die gesamte Summe ausmacht, die Bürgschaft für die Siedlungsgenossenschaft Pinnau eG über 24.000 Euro kann demgegenüber vernachlässig werden. Die Bürgschaftssumme Uetersens entspricht nahezu dem doppelten Tornescher Bürgschaftsvolumen. Der Löwenanteil unter den 7,9 Millionen Bürgschaftsvolumen in Tornesch entfällt mit 5,1 Millionen Euro auf die Stadtwerke Tornesch, gefolgt von einer Bürgschaft für den Kreis Pinneberg zum Ausbau der K22 über 2,1 Millionen und für den Kindergarten Rostocker Straße über ca. 650.000 Euro.

25 STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

22

20

Millionen €

Abbildung 11: Vergleich der Bürgschaftsvolumen Uetersens und Torneschs 15

14,68 0,02

Kindergarten Rostocker Str. Kreis Pinneberg

10

7,86 14,65

0,65 2,10

5 5,11

Stadtwerke Tornesch Siedlungsgenossenschaft Pinnau eG AUeG

0 Uetersen

Tornesch

Quelle: Haushaltspläne 2012 Uetersen und Tornesch

4.1.5

Erwartete Entwicklung der Haushalte bei Eigenständigkeit

Abbildung 12 zeigt die Finanzplanung Uetersens und Abbildung 13 die Finanzplanung Torneschs jeweils für die Jahre 2012 bis 2016. Da Uetersen die doppische und Tornesch die kameralistische Buchführung anwendet, sind die Zahlen nicht direkt vergleichbar. Wichtigster Unterschied, der die Darstellung zu Ungunsten Uetersens verzerrt, ist die Art wie Vermögensänderungen und erwartete Vermögensänderungen gebucht werden. So werden Wertverzehr und zu erwartende Ausgaben in Form von Abschreibungen und Rückstellungen im Uetersener Haushalt sichtbar, im kameralen Tornescher Haushalt werden diese hingegen nicht eingerechnet. In der Abbildung 12 werden die Konsolidierungshilfen nach § 16a ausgewiesen, die Uetersen nach dem öffentlich-rechtlichen Vertrag erhält, den die Stadt auf Basis des Konsolidierungskonzeptes mit dem Innenministerium geschlossen hat. Für 2012 sind das 1,62 Millionen Euro, die bereits bewilligt sind. Für die übrigen Jahre handelt es sich um Prognosen, die bislang lediglich für 2014 noch einmal eine Zahlung von 1,62 Millionen Euro vorsehen. Abbildung 12: Finanzplanung Uetersen inklusive Konsolidierungshilfen

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23

Abbildung 13: Finanzplanung Tornesch

4.2

Steuer- und Gebührensätze Im Falle einer Fusion müssten durch den künftigen Rat Gebühren und Hebesätze neu festgelegt werden. Die derzeitigen Steuer- und Gebührensätze sind in den beiden Städten in den meisten Punkten unterschiedlich, so dass sich ein zu erwartendes Niveau der wichtigsten Sätze nicht einfach herauskristallisiert. Uetersen hat sich zudem im Konsolidierungskonzept zu bestimmten Steuer- und Gebührensätzen und teilweise auch deren sukzessiver Erhöhung verpflichtet. In einem Gespräch im Innenministerium wurde jedoch deutlich, dass die Verpflichtungen aus dem Konsolidierungskonzept für eine fusionierte Stadt nicht zwingend weiter gelten müssen. Nach Fusion könnte mit dem Land aufgrund veränderter Bedingungen eine Auflösung des Vertrages ausgehandelt werden. Die grundsätzliche Bereitschaft des Innenministeriums dazu ist gegeben. In diesem Fall wäre die neue Stadt frei von den vertraglichen Verpflichtungen, erhielte im Gegenzug aber auch keine weiteren Konsolidierungshilfen mehr. Alternativ könnte die fusionierte Stadt als Ganzes dem Vertrag beitreten. Die Konsolidierungshilfen würden weiter gezahlt, dafür müssten aber auch die Steuer- und Gebührensätze unmittelbar auf das für Uetersen vereinbarte Niveau angehoben werden. Seriöse Prognosen ob Uetersen für die Jahre ab 2015 Konsolidierungshilfe erhalten wird, und falls ja in welcher höher sind derzeit nicht möglich. Zum einen bleibt die tatsächliche finanzielle Entwicklung Uetersens abzuwarten, zum anderen sind die gesetzlichen Bedingungen für die Konsolidierungshilfen ab diesem Zeitraum noch nicht bekannt. Möglicherweise ist daher ein Ausstieg aus dem Vertrag mit dem Land die attraktivere Alternative. Sollte diese Alternative gewählt werden, könnten auch Übergangsregelungen vereinbart werden, nach denen zunächst unterschiedliche Steuer- und Gebührensätze weiter gelten, die allerdings innerhalb von drei Jahren nach Fusion vereinheitlicht sein müssen. In den folgenden Unterkapiteln werden die wichtigsten Steuer- und Gebührensätze beider Städte aufgeführt, um die notwendige Transparenz herzustellen und eine erste Grundlage für eine ggf. notwendige Ratsentscheidung zu bilden.

4.2.1

Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer

Die Abbildung 14 zeigt die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer in Uetersen, Tornesch und umliegenden Gemeinden. Während Tornesch den höchsten und Uetersen den zweithöchsten Hebesatz zur Ermittlung der Gewerbesteuerschuld veranschlagt, liegt der Hebesatz der Grundsteuern A und B in Uetersen erheblich über dem aller anderen umliegenden Gemeinden außer Pinneberg. Der Hebesatz der Grundsteuern Torneschs liegt dabei jeweils im Mittelfeld. Für die Jahre 2014 und 2015 ist aufgrund der Konsolidierung des Haushalts in Uetersen eine weitere Anhebung der drei Hebesätze um je

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24

zehn %punkte pro Jahr geplant, so dass sich im Jahr 2015 die Hebesätze 380 % für Gewerbesteuer, 380 % für die Grundsteuer A sowie 400 % für die Grundsteuer B ergeben. Durch geplante Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer in Uetersen wird dieser 2015 dem Hebesatz in Tornesch entsprechen. Für die Hebesätze der Grundsteuern A und B wäre bei einer Fusion eine politische Entscheidung über die Höhe notwendig. Abbildung 14: Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer in %

Quelle: Internetseiten und telefonische Anfragen bei den aufgeführten Gemeinden

4.2.2

Gebührensätze in der Wasserversorgung und –entsorgung

Tabelle 5 zeigt eine Übersicht über die Preise der Wasserversorgung. Diese sind in Tornesch - sowohl was den Verbrauchspreis, als auch im Hinblick auf die Jahresgrundgebühren für die jeweiligen Zählergrößen angeht - höher. Die Zahlen sind dabei Informationen der jeweiligen Versorger Holsteiner Wasser für Uetersen bzw. Stadtwerke Tornesch entnommen. Die Preise der Wasserversorgung sind hier vor allem der vollständigen Information halber aufgenommen. Ein direkter Einfluss

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25

der Stadt auf die Preise der Wasserversorger besteht nicht. Ein leichter indirekter Einfluss könnte allenfalls über die jeweilige Rolle der Städte als Mehrheitseigentümer ihrer Stadtwerke erfolgen. Tabelle 5: Übersicht der Preise der Wasserversorgung

Uetersen Verbrauchspreis Wasser Euro/m³ bis 2,5 m³/h bis 6,0 m³/h Jahres-Grundgebühr bis 10,0 m³/h nach Zählergröße bis 80,0 m³/h

1,56 43,70 71,10 125,80

Verbundzähler

Tornesch € € € €

1,82 53,88 129,48 215,76 1.725,72 3.451,44

€ € € € € €

Quelle: Internetseiten der Stadtwerkte Tornesch GmbH und der Holsteiner Wasser GmbH

Weitreichendere Gestaltungsspielräume haben die Städte bei den Schmutzwassergebühren, die in den beiden Städten unterschiedlich geregelt sind. Während Tornesch hierfür pauschal 2,28 Euro pro m³ verlangt, sind die Gebühren in Uetersen nach der Art der Entsorgung differenziert. Die Schmutzwassergebühren für Indirekteinleitung sind mit 2,42 Euro der Pauschalgebühr in Tornesch ähnlich, die Schmutzwassergebühren für Direkteinleiter mit 1,17 Euro nur etwa halb so hoch. Die Gebühr für die Abfuhr von Sammelgruben beträgt in Uetersen abhängig von der Einleitung zwischen 9,82 Euro und 10,12 Euro pro m³. Der Preis für Abfuhr aus Kläranlagen variiert in Uetersen nach Einleitung und nach Art der Kläranlage in der Preisspanne von 21,44 Euro bis 27,09 Euro zuzüglich einer Pauschale pro Abfuhr zwischen 22,85 Euro und 37,13 Euro. In Tornesch wird für jede dieser Dienstleistungen die Pauschale von 2,28 Euro pro m³ berechnet, womit die Vergleichbarkeit stark eingeschränkt ist. Die Regenwassergrundgebühr beträgt in Tornesch für Grundstücke von bis zu 150 m² 112,50 Euro pro Jahr, für jeden weiteren m² Niederschlagsfläche werden 0,82 Euro/Jahr berechnet. In Uetersen beträgt die Regenwassergebühr generell 0,93 Euro/m² im Jahr. Diese Preisgestaltung führt dazu, dass die Regenwassergebühren für kleinere Grundstücke in Uetersen niedriger ausfallen, während sie in Tornesch für größere Grundstücke niedriger sind. Zum Vergleich: Für eine Fläche von 150m² zahlt man in Uetersen 139,50 Euro und für eine Fläche von 100m² 93 Euro pro Jahr. In Tornesch läge der Betrag jeweils bei der 112,50 Euro pro Jahr. Bei einer Fläche von 121m² wäre die jährlich in Uetersen anfallende Gebühr gleich hoch wie die Pauschale in Tornesch. Für Grundstücke, die diese Größe überschreiten, fallen in Tornesch generell niedrigere Gebühren als in Uetersen an. Damit unterscheiden sich sowohl die Höhe als auch die konkrete Art und Weise wie die Gebühren für Wasser und Abwasser berechnet werden. Die Abwassergebühren müssen kostendeckend erhoben werden, somit ist der Gestaltungsspielraum hier gering. Allerdings müsste im Falle einer Fusion eine Ratsentscheidung über das neue Berechnungsmodell zur Umlage der anfallenden Kosten für die Abwasserbeseitigung auf die Grundstückseigentümer getroffen werden. 4.2.3

Hundesteuern

Im Konsolidierungskonzept musste sich Uetersen zu einer substantiellen Erhöhung der Hundesteuern verpflichten. Daher sind die Hundesteuern in Uetersen deutlich höher als in Tornesch, wo in den vergangenen Jahren keine Veränderung der Hundesteuer vorgenommen wurde. So beträgt etwa die Steuer für den ersten Hund in Uetersen 110 Euro und in Tornesch 48 Euro pro Jahr. Die Hundesteuersätze in Uetersen, wo es spezielle ermäßigte Sätze für zusätzliche Hunde sowie eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde gibt, sind ausdifferenzierter als in Tornesch. Die folgende Tabelle zeigt die in Uetersen und Tornesch erhobenen Hundesteuern sowie die Gebühren für Ersatzmarken. Da die Hundesteuern in Uetersen 2015 gemäß Konsolidierungskonzept weiter erhöht werden, sind auch diese Steuersätze mit in der Tabelle aufgeführt.

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26

Tabelle 6: Übersicht der Hundesteuern

Hundesteuer 1. Hundesteuer 2. Hundesteuer Hundesteuer Hundesteuer Hundesteuer ermäßigt Hundesteuer Hund Hundesteuer Hund Hundesteuer Hund

Uetersen 2013 Uetersen 2015 Tornesch 2013 110,00 € 120,00 € 48,00 € 140,00 € 150,00 € 72,00 €

3. und weitere 1. ermäßigt 2. ermäßigt 3. und weitere

176,00 € 55,00 € 70,00 €

186,00 € 60,00 € 75,00 €

96,00 € 24,00 € -

88,00 €

93,00 €

-

262,00 €

272,00 €

-

362,00 €

372,00 €

-

462,00 €

472,00 €

-

gefährlicher 1. gefährlicher 2. gefährlicher 3.

Aufgrund der Erhöhung der Hundesteuern, die nur in Uetersen stattfand, sowie der differenzierteren Hundesteuerregelung in Uetersen ist in diesem Bereich eine politische Entscheidung notwendig wie eine Angleichung erfolgen soll. 4.2.4

Weitere Steuer- und Gebührensätze

Darüber hinaus müssten auch für die Zweitwohnsteuer und die Straßenreinigungsgebühren eine politische Entscheidung getroffen werden. Beide Abgaben werden in Uetersen erhoben, in Tornesch jedoch nicht. Den Straßenreinigungsgebühren steht auch eine konkrete Leistung gegenüber, die es zumindest in ähnlich umfassender Form in Tornesch nicht gibt. In Uetersen werden die maschinelle Straßenreinigung sowie der Winterdienst für das komplette Stadtgebiet vom städtischen Bauhof wahrgenommen. Für einige wenige Straßen beinhaltet der Auftrag außerdem die Gehwegreinigung. Zur Deckung des größten Teils der dadurch anfallenden Kosten werden von den Anliegern Gebühren erhoben. Im Sommer 2010 wurden in Uetersen die Anlieger der Straßen der Winterdienststufe 3 befragt, ob sie weiterhin die Durchführung des Winterdienstes durch die Stadt wünschen oder diesen selbst übernehmen wollen. Die große Mehrheit der Haushalte, die an der Befragung teilnahmen, sprach sich dabei für die Beibehaltung der Durchführung durch die Stadt aus. In Tornesch ist die Reinigungs- und Räumpflicht des Großteils der Straßen auf die Anwohner übertragen, die Anwohner einiger in der Tornescher Straßenreinigungssatzung aufgeführter Straßen sind jedoch von der Reinigung der Fahrbahnen und Rinnsteine ausgenommen, da sie von der Stadt Tornesch durchgeführt wird. Im Unterschied zu Uetersen werden hierfür jedoch keine Gebühren erhoben. Welche Gebühren in Uetersen im Einzelnen erhoben werden und wie hoch diese sind, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 7: Straßenreinigungsgebühren Uetersen 2013

Gebühren pro m/m² und Jahr Straßenreinigungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Fußgängerzone Gehwegreinigung Winterdienst Fußgängerzone Winterdienst Räumstufe I Winterdienst Räumstufe II Winterdienst Räumstufe III

1,89 € 22,72 € 5,68 € 1,52 1,52 1,01 0,97

€ € € €

Quelle: Satzung der Stadt Uetersen über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung)

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27

Im Falle einer Fusion wäre zu entscheiden, entweder die Straßenreinigungsgebühr auch auf die bisher von der Straßenreinigungspflicht ausgenommenen Tornescher Anwohnern auszudehnen, oder die Gebühr komplett auszusetzen. Die Übernahme des Winterdienstes durch die Stadt und entsprechende Umlegung der Kosten wäre, falls von den Bürgern gewünscht, ebenfalls zu überlegen. Eine ähnliche Anwohnerbefragung wie in Uetersen 2010 durchgeführt wäre auch im Falle einer Fusion der beiden Städte dafür ein geeignetes Mittel. 4.3

Relevante Beteiligungen Mitgliedschaft in Zweckverbänden Die für eine finanzielle Bewertung der beiden Städte relevanten Beteiligungen sind jeweils die Stadtwerke und Abwasserbetriebe. Sowohl Uetersen als auch Tornesch halten an „ihren Stadtwerken“ eine Mehrheitsbeteiligung von 51%. In Uetersen gilt das gleiche auch für die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH. Tornesch führt den Abwasserbetrieb als Eigenbetrieb und ist somit Alleineigentümer, eine Konstruktion die ebenfalls für die Grundstücksgesellschaft Tornesch gewählt wurde. Neben diesen fünf Beteiligungen sind der gemeinsame Schulzweckverband TorneschUetersen sowie der Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen als wichtig für die Bewertung der Finanzlage beider Städte außerhalb des Verwaltungshaushaltes zu nennen. Eine Übersicht über die Beteiligungen, die jeweiligen Anteile beider Städte sowie die von anderen Eigentümern gehaltenen Anteile gibt die folgende Abbildung 15. Abbildung 15: Übersicht über die wesentlichen Beteiligungen und Mitgliedschaften beider Städte 51%

Stadtwerke Uetersen GmbH

49%

Stadtwerke Elmshorn

51%

Abwasserentsorgung Uetersen GmbH

49%

NORD-direkt GmbH

Uetersen

23,81%

Schulzweckverband Tornesch- Uetersen

20,41%

Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen

Service-Plus GmbH

49%

76,19%

Tornesch 79,59%

Abwasserbtrieb Tornesch (Eigenbetrieb)

100%

GGT Grundstücksgesellschaft Tornesch (Eigenbetrieb)

100%

Stadtwerke Tornesch GmbH

51%

Aus diesen Beteiligungen und Mitgliedschaften ergeben sich entsprechende Vermögenswerte und Schulden, die im Kernhaushalt der Städte nicht erfasst sind und entsprechend im Unterkapitel 4.1.2 nicht mit angegeben wurden. Dort wird deutlich, dass Uetersen über ein etwa 10 Millionen höheres Anlagevermögen verfügt. Bei den Beteiligungen zeigt sich das umgekehrte Bild. So hält Tornesch deutlich mehr Kapital in seinen Beteiligungen und der Saldo aus Beteiligungsvermögen und Beteiligungsschulden ist für Tornesch mit knapp 17 Millionen Euro um etwa 12,5 Millionen höher als der Uetersens. In der folgenden Abbildung 16 sind die jeweiligen Vermögenswerte bzw. Schuldenanteile und der sich daraus ergebende Saldo ersichtlich. Die Daten für diese Zusammenstellung entstammen den jeweiligen Bilanzen der Beteiligungen für das Jahr 2011. Dabei sind Schulden und Vermögen der

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28

jeweiligen Beteiligungen nur zu dem Anteil aufgeführt, der sich auch in städtischem Besitz befindet. Abbildung 16: Vermögen und Schulden in Beteiligungen, Eigenbetrieben und Zweckverbänden

Quelle: Bilanzen 2011 der aufgeführten Unternehmen, Eigenbetriebe und Zweckverbände

4.3.1

Szenario für die Zusammenführung der beiden Stadtwerke

Mit der Stadtwerke Uetersen GmbH und der Stadtwerke Tornesch GmbH existiert in beiden Städten ein selbständiges Energieversorgungunternehmen. Wie in Abbildung 15 aufgezeigt halten Tornesch und Uetersen an „ihrem“ Versorgungsunternehmen jeweils einen Anteil von 51 %. Die übrigen 49 % der Stadtwerke Tornesch befinden sich im Besitz der SERVICE plus GmbH, während 49 % der Stadtwerke Uetersen von den Stadtwerken Elmshorn gehalten werden. Unter formalen Gesichtspunkten stünde einem Fortbestand beider Unternehmen in ihrer bisherigen Form auch nach einer etwaigen Fusion von Uetersen und Tornesch nichts entgegen. Der fusionierten Stadt würden als Rechtsnachfolgerin die jeweiligen Anteile von 51 % an beiden Unternehmen zufallen, sonst ergäben sich keine Änderungen. Politisch ist es jedoch kaum vorstellbar in einer fusionierten und zusammenwachsenden Stadt zwei Stadtwerke (unter dem Namen der beiden früheren Städte) weiter zu betreiben. Daher wurde für dieses Gutachten ein Szenario zur Zusammenführung beider Stadtwerke untersucht. Bei der oben geschilderten Ausgangslage liegt eine GmbH-Fusion nach dem Umwandlungsgesetz nahe. Um die Erfolgsaussichten und Eckpunkte für dieses Szenario abzuschätzen ist die entscheidendste Frage, wie sich die beiden Minderheitseigentümer Stadtwerke Elmshorn und SERVICE plus dazu positionieren.

STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

29

Aus diesem Grund hat Rambøll Management Consulting mit dem Direktor der Stadtwerke Elmshorn, Herrn Sören Schuhknecht, und dem Geschäftsführer Energiewirtschaft der SERVICE plus GmbH, Herrn Arne Wendt, im Februar 2013 ein Telefonat geführt. Beide Unternehmen betonen, dass sie sich als verlässlicher und langfristiger Partner der jeweiligen Stadt verstehen, der die Entwicklung der Stadtwerke mit der Kommune gemeinsam gestalten und vorantreiben möchte. Diese Partnerschaft möchten beide Unternehmen auch im Falle einer Fusion von Uetersen und Tornesch fortführen und zwar auch dann, wenn in Form des jeweils anderen Minderheitseigentümers ein dritter Partner hinzukommt. Ein Verkauf der bisher gehaltenen Anteile an den Stadtwerken kommt daher sowohl für die Stadtwerke Elmshorn als auch die SERVICE plus nicht in Betracht. Als realistisch erachten beide eine klassische GmbH-Fusion hin zu einer Stadtwerke GmbH der fusionierten Stadt, an welchem dann drei Partner Anteile halten würden. Die Aufteilung der Anteile zwischen der fusionierten Stadt, den Stadtwerken Elmshorn und der SERVICE plus müsste dabei konkret ausgehandelt werden. Sie ergibt sich nicht automatisch aus gesetzlichen Bestimmungen, sondern unterliegt der freien Verhandlung zwischen den bisherigen Eigentümern, ggf. auch unter Einbeziehung von Ausgleichszahlungen. Für die SERVICE plus wären an diesen Gesprächen auch Vertreter der Muttergesellschaft E.ON Hanse zu beteiligen. Aus Sicht von Rambøll Management Consulting bietet sich als Ausgangsszenario für diese Gespräche eine Beibehaltung des 51%igen Anteils der dann fusionierten Stadt und eine gleichmäßige Aufteilung der restlichen 49 % auf die anderen beiden jetzigen Anteilseigner an. Unabhängig davon, ob diesem Modell gefolgt wird, müssten speziell die Mitspracherechte der beiden momentanen Minderheitseigentümer beachtet und geschützt werden, da eine Sperrminorität klassischerweise mit 25 plus x % verbunden ist und voraussichtlich für mindestens eines der Unternehmen nicht mehr automatisch gegeben wäre. Wenn eine Fusion der Stadtwerke politisch gewollt ist und dieser Punkt Beachtung findet, sehen weder Herr Schuhknecht noch Herr Wendt aus heutiger Perspektive grundsätzliche Einspruchsgründe gegen eine Zusammenführung der Stadtwerke Uetersen und Stadtwerke Tornesch. Details müssten jedoch bei einer entsprechenden Entscheidung der Politik beider Städte oder ggf. einer fusionierten Stadt geklärt werden. Das gilt ebenso für die strategische Ausrichtung eines gemeinsamen kommunalen Energieversorgers. Hier müsste zunächst eine einheitliche Haltung der Kommunalpolitik gefunden werden, die dann mit den Partnerunternehmen abgestimmt werden kann. Das betrifft vor allem die Entscheidung, ob ein fusionierter Versorger mehr Leistungen selber ausführen sollte (wie von den Stadtwerken Uetersen angestrebt) oder eher als Makler zwischen größeren Netzbetreibern und Endkunden fungieren sollte (wie von den Stadtwerken Tornesch praktiziert). Der laufende Rekommunalisierungsprozess in Uetersen würde bei einer Zusammenführung der Stadtwerke zunächst gestoppt. Bevor dieser Weg fortgesetzt werden könnte, bedürfte es einer erneuten politischen Entscheidung dazu und einer entsprechenden Abstimmung mit den beiden Minderheitseigentümern. Umgekehrt wird eine Zusammenführung beider Stadtwerke immer schwieriger und kostspieliger, je weiter der Rekommunalisierungsprozess vor einer Entscheidung über eine Stadtwerkefusion vorangetrieben wird. Die Investitionen in eigene Anlagen und eine physikalische Trennung der Netze zwischen Tornesch und Uetersen wären dafür kontraproduktiv.

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Fazit Uetersen ist aufgrund seiner Einnahmenstruktur abhängiger von Zuweisungen um seine höheren Ausgaben als Unterzentrum zu decken. Tornesch kann sich mit einem hohen Anteil Steuern an den Gesamteinnahmen gut aus eigener Kraft finanzieren, gibt aber auch weniger aus, da es ein geringeres Leistungsspektrum vorhalten muss. Für eine gemeinsame Perspektive wäre es sehr wahrscheinlich, dass die fusionierte Stadt nicht in den kommunalen Finanzausgleich einzahlt, sondern Schlüsselzuweisungen erhält. Nach einer Fusion müssten Steuer- und Gebührensätze umfassend neu festgelegt werden. Übergangsregelungen sind dabei maximal für drei Jahre möglich. Mit der Fusion geht auch die Chance einher, den Konsolidierungsvertrag Uetersens mit dem Land bereits 2015 zu beenden und vier Jahre früher von den dort vereinbarten Verpflichtungen frei zu sein. Eine Stadtwerkefusion ist auch aus Sicht der weiteren Eigentümer möglich. Dabei müsste auch ein politischer Konsens über die zukünftige Ausrichtung des fusionierten Versorgers gefunden werden.

30

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5.

SKIZZIERUNG DER GEMEINSAMEN AUFGABENWAHRNEHMUNG

5.1

Vorschlag für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung

5.1.1

Zusammenführung der heutigen Aufgaben

31

Für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung nach einer Fusion ist mit den Städten Uetersen und Tornesch vereinbart worden, dass sämtliche heutigen Aufgaben der beiden Stadtverwaltungen überführt werden und somit auf die Rechtsnachfolgerin übergehen würden. Dies gilt auch für alle Aufgaben, die die Stadt Uetersen heute im Auftrag für das Amt Haseldorf wahrnimmt. Für alle neu hinzu kommenden Aufgaben (Pflicht- und Kann-Aufgaben) hat sich Rambøll Management Consulting in Absprache mit den Städten Uetersen und Tornesch an Organisations-, Aufgaben- und Stellenplänen der Stadt Wedel orientiert. Als Referenzstadt ist Wedel von der Anzahl der Einwohner (32.400) vergleichbar mit der Einwohnerzahl von Uetersen und Tornesch gemeinsam (30.760). Zuzüglich sind für als Orientierung für die Größe der Verwaltung auch die Einwohner des Amtes Haseldorf (4.200) mit zu berücksichtigen, so dass sich eine Gesamtzahl von ca. 35.000 Einwohnern ergibt. Das jeweilige Aufgabenspektrum und die Aufbauorganisationen der Verwaltungen in Uetersen und Tornesch sind grundsätzlich vergleichbar. So sind beide Kernverwaltungen in drei Fachämter mit jeweils ähnlichen Aufgaben unterteilt, beide Verwaltungen haben büroleitende Beamtinnen. Die Verwaltungen unterscheiden sich dadurch, dass die Aufgaben der Wirtschaftsförderung in Uetersen in einer Stabstelle und in Tornesch durch den Bürgermeister wahrgenommen werden. Außerdem leitet Uetersen im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft die Verwaltungsgeschäfte des Amtes Haseldorf. 5.1.2

Neue Aufgaben nach einer Fusion

Bei einer Fusion hätte die Rechtsnachfolgerin wegen des Überschreitens der 20.000 Einwohnergrenze zusätzliche Aufgaben pflichtig zu erfüllen. Diese Aufgaben umfassen die Rechnungsprüfung sowie umfangreichere Aufgaben im Bereich Verkehrsaufsicht. Damit ist zusätzliches Fachpersonal erforderlich. Für die Rechnungsprüfungsstelle kämen, analog zur personellen Ausstattung in Wedel, 2,65 Vollzeitstellen (VZÄ) hinzu. Für die Verkehrsaufsicht ist abzüglich der bereits vorhandenen Stellenanteile in den Verwaltungen Uetersen und Tornesch mit zusätzlich 1,5 VZÄ zu kalkulieren. Weitere zusätzliche Aufgaben können im Falle einer Fusion durch die Stadtverwaltung wahrgenommen werden. In der Referenzstadt Wedel sind das die Aufgabenbereiche der Bauaufsicht, das Justiziariat sowie Aufgaben im Bereich Stadt- und Verwaltungsmarketing. Aufgaben des Justiziariats können selbst durch die Verwaltungen erbracht werden oder (über Rahmenverträge) extern vergeben werden („Make or buy“). Die Bedarfe lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings kaum quantifizieren. Auch der Umfang von etwaigen (freiwilligen) Stadtmarketingaufgaben lässt sich heute nicht abschätzen und erfordert darüber hinaus die Entscheidung der neuen Verwaltungsführung in einer fusionierten Stadt. Daher sind diese Aufgaben im Aufgaben- und Stellenportfolio einer gemeinsamen Stadt nicht berücksichtigt. Eine größere Kernverwaltung mit einem deutlich größeren Personalkörper bietet die Chance für verbesserten Bürgerservice durch verlängerte Öffnungszeiten und die bessere Abfederung von Arbeitsspitzen. Darüber hinaus sind bei einer größeren Kernverwaltung kostenneutrale Spezialisierungseffekte zu erwarten, z. B. im Vergabewesen. Die Aufgaben der unteren Bauaufsicht werden derzeit für Uetersen und Tornesch durch den Kreis Pinneberg wahrgenommen. Im Zuge einer Fusion können diese Aufgaben vom Kreis auf die fusionierte Stadt übertragen werden, sofern der Kreis Pinneberg dazu bereit ist. Eine Einzelfallentschei-

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dung des Kreises für die Städte Uetersen und Tornesch in dieser Angelegenheit ist noch nicht getroffen und eher unwahrscheinlich. Vielmehr strebt der Kreis eine einheitliche Regelung für das gesamte Kreisgebiet an. Dies wiederum ist mit dem Innenministerium zu klären (s.u.). Sollte der Aufgabenbereich auf die neue Stadt übertragen werden, wäre auch hier mit zusätzlichen Stellen (und zusätzlichen Einnahmen) zu rechnen. In der Referenzstadt Wedel werden im Fachdienst Bauaufsicht derzeit 4,85 VZÄ vorgehalten. Die Frage der Übertragung der unteren Bauaufsicht auf eine aus Uetersen und Tornesch fusionierte Stadt war aus diesem Grund auch Gegenstand des Gesprächs mit der Kommunalabteilung des Innenministeriums Schleswig-Holstein, da dies auch Fragen einer generellen Delegation dieser Aufgabe auf größere Kommunen im Kreisgebiet aufwirft. Das Innenministerium ist bereit, die Städte Uetersen und Tornesch in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Dies erfordere aber aus Sicht der Kommunalabteilung noch eine konkretere Untersuchung, ob eine solche untere Bauaufsicht auskömmlich arbeiten könnte, welchen Fachverstand man denn vorhalten würde und wie sich die Situation im Rest-Kreis darstellen würde. Um dies zu klären, empfiehlt das Innenministerium, dass sich die Fusionspartner und der Kreis Pinneberg in dieser Frage an die zuständige Bauabteilung im Innenministerium wenden. Nach der derzeitigen Sachlage ist nicht davon auszugehen, dass bereits zum 01.01.2015 mit der Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsicht zu rechnen ist. 5.2

Organisationsplan Abbildung 17 stellt den Vorschlag von Rambøll Management Consulting für den Aufbau der Kernverwaltung einer fusionierten Stadt dar (Startorganisation). Aufgrund der Aussagen des Kreises Pinneberg ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass bereits zum Fusionszeitpunkt 01.01.2015 die Bauaufsicht auf die Stadt übergehen würde (vgl. Abschnitt 5.1.2). Falls zu einem späteren Zeitpunkt die Bauaufsicht von der fusionierten Stadt wahrgenommen würde, sollte diese als eigener Fachbereich im Fachdienst Planen und Bauen zugeordnet werden. Die Startorganisation orientiert sich an der dreigliedrigen Aufbauorganisation der jetzigen Verwaltungen in Uetersen und Tornesch. Unter Berücksichtigung der künftigen Führungsspannen, der Größe der Verwaltung insgesamt und der Aufbauorganisation der Stadt Wedel ist dieser Vorschlag aus Sicht von Rambøll Management Consulting zweckmäßig. Eine Fusion böte auch die Chance für eine Reorganisation der Verwaltungsstruktur und einen klaren Zuschnitt der Fachbereiche. Die bisher (teilweise) zusätzlich vorhandene Hierarchieebene der büroleitenden Beamtinnen kann künftig entfallen. Die Fachbereichsleiter sind direkt dem/der Bürgermeister/-in unterstellt. Die Gleichstellungsstelle bleibt als Stabsfunktion erhalten. Die Aufgaben der Rechnungsprüfung sind ebenfalls als Stabsfunktion dem/der Bürgermeister/-in zugeordnet. Im „Büro Bürgermeister/-in“ sind die übergeordneten Aufgaben gebündelt, die bisher jeweils in der Verwaltungsführung der Städte Uetersen und Tornesch wahrgenommen werden. Dies beinhaltet die Aufgaben der büroleitenden Beamtinnen, Gremienbetreuung, die Steuerung der Beteiligungen, Aufgaben der Wirtschaftsförderung sowie das Projekt- bzw. Übergangsmanagement (vgl. Kapitel 7) im Zuge der Fusion.

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Abbildung 17: Vorschlag für die Startorganisation der fusionierten Stadt

Bürgermeister/in Büro Bürgermeister/in

Gleichstellung

Projektmanagement Fusion Gremienbetreuung Beteiligungssteuerung Wirtschaftsförderung Vorzimmer

Rechnungsprüfung

FB Interner Service

FB Bürgerservice und Soziales

FB Planen und Bauen

Fachdienst Finanzen

Fachdienst Soziales

Fachdienst Bauverwaltung, Hoch- und Tiefbau

Fachdienst IT und Organisation

Fachdienst Ordnungswesen und Bürgerbüros

Fachdienst Gebäudemanagement

Fachdienst Personal

Fachdienst Bildung, Kultur, Sport

Fachdienst Stadtplanung und Umwelt

Stadtkasse

5.3

Fachdienst Bauaufsicht

Szenarien und Kosten für die künftigen Verwaltungsstandorte Im Falle einer Fusion sind diverse Szenarien für die Verwaltungsstandorte denkbar. Auftragsgemäß und in Rücksprache mit der Arbeitsgruppe Fusion werden hier im Gutachten folgende zwei Varianten skizziert: die Beibehaltung des Rathausstandorts Tornesch mit einem Bürgerbüro in Uetersen bzw. die Beibehaltung des Rathausstandorts Uetersen mit einem Bürgerbüro in Tornesch. Verbunden ist damit jeweils der Umzug der Mitarbeiter aus dem jeweils anderen Verwaltungsstandort. In beiden Standorten bestehen Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Beschäftigter, so dass nur für einen Teil der umziehenden Beschäftigten neue Büros notwendig wären. Ob bei einer Fusion tatsächlich eines der hier dargestellten Szenarien für die Unterbringung der Kernverwaltung gewählt wird, müsste nach einer generellen Fusionsentscheidung festgelegt werden. Aus Sicht von Rambøll Management Consulting ist eine Mietlösung einem Neubau vorzuziehen, weil der Personalbestand nach Fusion tendenziell abnehmen würde und gemietete Flächen eine größere Flexibilität erlauben, um den Flächenbedarf entsprechend anzupassen. Trotzdem wurde für das Gutachten in Absprache mit der Arbeitsgruppe Fusion eine Berechnung des zusätzlichen Raumbedarfs und der entsprechenden Baukosten für die beiden Szenarien vorgenommen, um einen Anhaltspunkt für mögliche Kosten zu geben. Dafür wurden die folgenden Annahmen getroffen: 

Alle Mitarbeiter wechseln aus dem einen ins andere Rathaus mit Ausnahme von zwei Personen zur Besetzung des jeweiligen Bürgerbüros.



Insgesamt kommen fünf zusätzliche Mitarbeiter für Verkehrsaufsicht und Rechnungsprüfung hinzu.



Die Bürobesetzung im jeweiligen Rathaus bleibt so wie bisher auch. Die fremdvermieteten Räume (in Uetersen an das Kreisjugendamt und die Baugenossenschaft Pinnau, in Tornesch an E.ON Hanse und das Jobcenter) werden frei gezogen.



Die umziehenden Amtsleitungen erhalten je ein Einzelbüro, die weiteren Mitarbeiter besetzen teilweise Einzel- teilweise Mehrfachbüros, so dass mit 1,5 Mitarbeitern je Büro gerechnet wird.



Es werden 10 qm (neue) Bürofläche je Mitarbeiter benötigt.

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Als Baukosten wurde von 2.120 Euro je qm Nutzfläche ausgegangen, was laut Baukosteninformationszentrum der Architektenkammern den für Bürogebäude mittleren Standards üblichen Kosten entspricht.



Für einen gemeinsamen Rathausstandort in Uetersen wären zusätzlich zu den neuen Büros nur noch weitere Sanitärräume notwendig. Bei einem Umzug der Verwaltung nach Tornesch müssten darüber hinaus ein Ratssaal und zusätzliche Lager- bzw. Archivflächen hinzukommen.

Abbildung 18 zeigt die zu erwartenden Baukosten bei Beibehaltung des Standorts Uetersen bzw. Tornesch. Die Baukosten bei Beibehaltung des Standorts Uetersen betrügen nur etwa die Hälfte der Baukosten bei Beibehaltung des Standorts Tornesch. Der Gegenwert des Rathausstandorts der jeweils – bis auf ein Bürgerbüro – freigezogen würde, ist bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, da unklar ist in welchem Zeitraum und zu welchen Bedingungen er veräußert werden könnte. Abbildung 18: Bauinvestitionen für einen gemeinsamen Standort Mitarbeiter die zusätzlich zusätzlich zusätzlich am Standort "freie" notwendige notwendige notwendige FlächenmehrBaukosten (ohne hinzu kommen Büros Büros Bürofläche Funktionsflächen bedarf gesamt Grundstück) Uetersen 49 15 19 285 qm 40 qm 325 qm 689.000,00 € Tornesch 70 21 27 405 qm 220 qm 625 qm 1.325.000,00 €

Ob für die Unterbringung einer gemeinsamen Verwaltung tatsächlich ein Neubau notwendig würde, hängt von der politischen Entscheidung ab, die nach einer Fusion getroffen würde. Sowohl eine Mietlösung als auch eine Aufteilung der Verwaltung auf zwei Standorte wären alternativ denkbar.

Fazit Alle Aufgaben und Leistungen der Städte Uetersen und Tornesch gehen auf eine fusionierte Stadt als Rechtsnachfolgerin über. Zusätzliche Pflichtaufgaben kommen im Bereich Rechnungsprüfung und Verkehrsaufsicht hinzu. Eine größere Kernverwaltung bietet die Chance für verbesserten Bürgerservice durch verlängerte Öffnungszeiten und die bessere Abfederung von Arbeitsspitzen. Darüber hinaus sind Spezialisierungseffekte zu erwarten. Eine Fusion bietet die Chance für eine Reorganisation der Verwaltungsstruktur mit einer klaren Zuordnung der Fachbereiche zum / zur Bürgermeister/in. Sowohl in Uetersen als auch in Tornesch wird künftig ein Verwaltungsstandort vorgehalten (je nach Standortentscheidung ein Bürgerbüro bzw. das Rathaus). Sollte sich die fusionierte Stadt für den Bau von zusätzlich benötigten Flächen am Rathausstandort entscheiden, fielen die Kosten am Standort Uetersen deutlich niedriger aus, als in Tornesch.

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6.

FUSIONSBEDINGTE ÄNDERUNGEN DER EINNAHMEN UND AUSGABEN

6.1

Investitionen bei einer Fusion – Einmalkosten

6.1.1

IT-Umstellungskosten

Relevante Aufwandstreiber für die IT-Umstellung bei einer Fusion sind die IT-Architekturen der beiden Verwaltungen sowie Anzahl und Unterschiedlichkeit der verwendeten Fachanwendungen. Hier entstehen Aufwände für die Migration der Daten und der Vereinheitlichung der Fachanwendungen. Die Standortszenarien (vgl. Abschnitt 5.3) sehen einen gemeinsamen Rathausstandort mit einem kleinen Bürgerbüro am jeweils anderen Standort vor. Wir gehen davon aus, dass daher keine nennenswerten Mehrkosten für die Leitungsinfrastruktur zwischen den Standorten entstehen werden. Besonders hohe Anschaffungsaufwände im Bereich von Hardware und Baulichkeiten sind nicht zu erwarten, da einer der Serverräume beibehalten werden kann und die Serverinfrastruktur ausreichend aktuell und leistungsfähig erscheint. Besonders hohe Aufwände durch grundlegende Unterschiede in den IT-Architekturen der beiden Kommunen sind ebenfalls nicht zu erwarten, da es sich in beiden Fällen um klassische microsoftbasierte Client-Server-Szenarien handelt. Relevante Aufwände sind daher vor allem durch die Zusammenlegung der Verzeichnisdienste und in Teilen auch durch die Vereinheitlichung von Fachverfahren zu erwarten. Die genannten Zeitaufwände und geschätzten Kosten stellen lediglich sehr grobe Richtwerte dar. Darüber hinaus ergeben sich bei den meisten der im Folgenden genannten Aufgaben Unsicherheiten daraus, dass derzeit kaum abschätzbar ist, wie eine konkrete Aufteilung der aufgeführten Aufgaben zwischen Eigenleistungen der Kommunen und Inanspruchnahme externer Dienstleistungen aussehen kann. Wir sind daher von der Annahme ausgegangen, dass ein Teil der Umstellungsaufwände mit externer Unterstützung erfolgen wird. Entscheidend für die Abschätzung der groben Kosten sind aus unserer Sicht derzeit vor allem die Aufwände, die aus der Zusammenführung der Verzeichnisdienste (Active Directory Service – ADS) und den Folgeanpassungen auf den Clients entstehen sowie die Aufwände zur Zusammenführung der HKR-Systeme (vgl. Tabelle 8). Zusammen genommen gehen wir von einer Größenordnung von mindestens 80 Tagen Zeitaufwand aus. Davon kann ein Teil durch die Beschäftigten der Kommunen selbst erfolgen (Kämmerei und IT-Abteilungen der Verwaltungen). Aufgrund des Termindrucks, der in diesem Bereich voraussichtlich gegeben ist, steigen die zu erwartenden Ansprüche an Planung und Durchführung dieser Aufgaben. Eine Unterstützung im Umfang von ca. 35 Tagen durch externe Dienstleister empfehlen wir daher in diesen Bereichen. Daraus ergeben sich Umstellungskosten für die zu beauftragenden Dienstleister in Höhe von rd. 35.000 Euro (Annahme: Tagessatz 1.000 Euro).

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Tabelle 8: Aufwände für ADS- und HKR-Zusammenführung

Aufgabe

Tornesch

Uetersen

Aufwände

ADSZusammenführung

ADS

ADS

Planung und Aufbau einer übergreifenden Struktur / Einbeziehung Bestandsdaten. Externe Dienstleistungen erforderlich. Anpassung der Windows Clients.

HKRZusammenführung

H&H pro Doppik

CIPkom / CityNT

Erstellung einer gemeinsamen Datenbasis, Übernahme der Daten aus dem abzulösenden System. Externe Dienstleistung erforderlich.

Zeitaufwand und Kostenschätzung 30 Tage, davon 20 Tage durch externe Dienstleister

50 Tage, davon 15 Tage durch externe Dienstleister

Quelle: Informationen aus den Verwaltungen in Uetersen und Tornesch; eigene Darstellung

Weitere Aufwände ergeben sich in den in Tabelle 9 aufgeführten Bereichen. Hier bietet sich allerdings die Chance, für eine Übergangszeit mit zwei Systemen zu arbeiten und die Daten sukzessive zu migrieren. Wir gehen hier davon aus, dass sich die Städte Uetersen und Tornesch perspektivisch jeweils für ein Fachverfahren entscheiden. Die Aufwände für die Erstellung einer gemeinsamen Datenbasis und die Übernahme der Daten aus dem abzulösenden System können zum größten Teil durch die Beschäftigten selbst durchgeführt werden, da in diesen Bereichen weniger Zeitdruck herrscht. Tabelle 9: Zusammenführung der Fachanwendungen

Aufgabe

Tornesch

Uetersen

Aufwände

Einwohnerwesen

HSH Meso / Digant

Meso / Okewo / Digant

Sozialhilfe

keine (über LK Pinneberg)

Lämmkomm

Gewerbe / Gaststätten

GESO

Tigris/Ga mbit

Planung und Datenübernahme.

Lohn und Gehalt

Permis A

Permis A

Erstellung einer gemeinsamen Datenbasis, Übernahme der Daten aus dem abzulösenden System.

GIS/ALKIS

IP-Syscon

KomInfo

Planung und Datenübernahme.

Sitzungsdienst / Ratsinformationssystem

ALLRIS

More

Planung und Datenübernahme.

Onlineformulare

Erstellung einer gemeinsamen Datenbasis, Übernahme der Daten aus dem abzulösenden System. Kein hoher Aufwand zu erwarten, da Systeme in Teilen bereits auf gleicher technischer Basis. Erstellung einer gemeinsamen Datenbasis, Übernahme der Daten aus dem abzulösenden System.

Sollte perspektivisch im Rahmen eines Website Relaunches der beiden Städte erfolgen.

Quelle: Informationen aus den Verwaltungen in Uetersen und Tornesch; eigene Darstellung

6.1.2

Umzugskosten

Wenn die Kernverwaltungen beider Städte an einem gemeinsamen Standort zusammengeführt würden, wäre auch ein entsprechender Umzug zu organisieren und zu finanzieren. Für die Progno-

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se der Umzugskosten hat Rambøll Management Consulting Kostenvoranschläge von fünf Umzugsunternehmen aus der Region eingeholt. Für die Anfrage wurden die übliche Büroausstattung von 49 bzw. 70 Beschäftigten sowie die Größe der jeweils vorhandenen Archive, Lager- und Sitzungsräume zugrunde gelegt. Die Kostenschätzungen der Umzugsunternehmen variierten dabei zwischen ca. 4.300 und 11.800 Euro. In der Zusammenschau der Angebote scheint ein Preis von ca. 8.000 Euro für den Umzug von Tornesch nach Uetersen (mit 49 Mitarbeitern) sowie ein Preis von ca. 10.000 Euro für den Umzug von Uetersen nach Tornesch mit 70 Mitarbeitern realistisch. 6.2

Laufende Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen

6.2.1

Baulast für die Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landesstraßen

Eine fusionierte Kommune müsste künftig ca. 74.000 Euro pro Jahr zusätzlich aufwenden, um die Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landesstraßen zu finanzieren. Diese Summe bezieht sich auf den Straßenunterhalt, nicht jedoch auf die Bauinvestitionen. Diese Aufgabe würde im dritten Jahr nach Fusion, also zum 01.01.2017 automatisch auf die neue Stadt übergehen, da die 20.000-Einwohner Grenze überschritten ist. Die entsprechende Regelung findet sich in § 12 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG). Schon heute nimmt Uetersen diese Aufgabe aufgrund vertraglicher Regelungen für die innerorts gelegenen Teilstrecken der L108 sowie der K11, K20 und K22 wahr, erhält dafür aber Ausgleichszahlungen vom Kreis und vom Land in Höhe von 23.103 Euro jährlich. Diese Ausgleichszahlungen würden nach einer Fusion ab 2017 entfallen. Gleiches gilt für die entfallenden Ausgleichzahlungen in Höhe von 17.976 Euro jährlich für den bisher von Tornesch wahrgenommenen Unterhalt der innerorts gelegenen Teilstrecken der K20 und K22. Neben den entfallenden Zuweisungen für den bereits wahrgenommenen Straßenunterhalt kommen zusätzliche Kosten für den Unterhalt der Landesstraßen auf Tornescher Gebiet hinzu. Für den Unterhalt der Teilstrecken von L107 und L110 ist nach Durchschnittswerten des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr mit jährlichen Kosten von 24.924 Euro für den Straßenunterhalt und 8.000 Euro für die Wartung der Kreuzungsanlage im Schnittpunkt von L107 und L110 zu rechnen. In der Summe ergeben sich durch entfallende Zuweisungen und hinzukommende Kosten für den Unterhalt weiterer Strecken Mehrkosten für die fusionierte Kommune in Höhe von ca. 74.000 Euro pro Jahr. 6.2.2

Personalmehrkosten

Die in Abschnitt 5.1.2 definierten zusätzliche Aufgaben für Rechnungsprüfung und Verkehrsaufsicht und die damit verbundenen Stellenanteile in Höhe von 4,15 VZÄ entsprechen jährlichen Mehrkosten von 233.338,58 Euro. Darüber hinaus sind Mehrkosten im Personalbereich für die Höhergruppierung der Stelle Bürgermeister/-in (nach Fusion B4) und der Fachbereichsleitung (nach Fusion voraussichtlich A14) zu kalkulieren. Dies entspricht Mehrkosten in Höhe von 18.714,38 Euro. 6.2.3

Ergänzende Räumlichkeiten am jeweiligen Rathausstandort

Bei Zusammenführung der Verwaltungen nach Fusion wären sowohl für einen gemeinsamen Rathausstandort in Uetersen als auch für einen gemeinsamen Rathausstandort in Tornesch ergänzende Räumlichkeiten notwendig. Die Kosten dafür belaufen sich pro Jahr für die zusätzlichen Räume bei einem Rathausstandort Uetersen auf 17.225 Euro pro Jahr oder für den Rathausstandort Tornesch auf 33.125 Euro. In Abschnitt 5.3 wurden die Raumbedarfe und entsprechende Baukosten für eine Erweiterung des jeweiligen Rathauses für einen gemeinsamen Rathausstandort Uetersen bzw. Tornesch berechnet. Diese Berechnung dient hier als Ausgangspunkt zur Angabe von jährlich zu erwartenden Kosten. Derzeit ist nicht abzusehen, ob tatsächlich ein ergänzender Neubau erforderlich wird oder eine Mietlösung realisiert werden kann. Daher berechnen wir hier die zu erwartenden jährlichen Mehrkosten für zusätzliche Räumlichkeiten auf der Basis einer Abschreibung der Baukosten über 40

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Jahre. Diese Dauer ist für Abschreibungen auf Gebäude steuerlich üblich und liegt deutlich unter der zu erwartenden Nutzungsdauer für ein neues Gebäude. Dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht wird außerdem Rechnung getragen, indem der Veräußerungsgewinn für das nicht mehr genutzte Rathaus nicht gegengerechnet wird, da kein belastbares Szenario für einen zügigen Verkauf der jeweiligen Liegenschaften vorliegt. 6.3

Einsparungen und Mehreinnahmen bei Fusion

6.3.1

Synergien bei den Personalkosten der Kernverwaltungen

Für die Berechnung der Synergien bei den Personalkosten sind zunächst die Stellenpläne (2012) der beiden Verwaltungen zusammengeführt und in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) dargestellt worden. Daraus ergibt sich die Gesamtanzahl der heutigen Stellen (Summe Ist). Davon sind Stellenanteile abgezogen worden, die sich aufgrund von fusionsbedingten Synergien ergeben. Anschließend sind die Stellenanteile für die neu hinzukommenden Aufgaben (Rechnungsprüfung und Verkehrsaufsicht) hinzuaddiert worden. Der Personalkörper der beiden Kernverwaltungen umfasst heute insgesamt 94,2 VZÄ. Die Kernverwaltung Uetersen weist im Stellenplan 55,75 VZÄ aus, in Tornesch sind 38,45 VZÄ ausgewiesen (jeweils 2012). Bei der Berechnung von fusionsbedingten Synergien haben wir zwei Annahmen getroffen: 1. Durch eine Fusion werden in einigen Bereichen die Aufgabenmengen und Fallzahlen reduziert. Dies betrifft die Haushaltsaufstellung (ein gemeinsamer Haushalt statt heute zwei Haushalte), die Gremienbetreuung (1 Ratsversammlung und 6 Ausschüsse statt heute zwei Ratsversammlungen und 12 Ausschüsse; Reduzierung der Anzahl der Sitzungen). Für die Gleichstellungsstelle haben wir uns am Stellenplan der Stadt Wedel orientiert. 2. Die Anzahl der Führungskräfte mit Vorzimmer (soweit vorhanden) reduziert sich. Die Anzahl der künftigen Führungskräfte (Verwaltungsleitung) ergibt sich aus der Startorganisation (vgl. Abschnitt 5.2). Bei der Berechnung der Einsparungen der Führungsanteile in den heutigen Ämtern sind wir von der Annahme ausgegangen, dass die Stelleninhaber aufgrund der geringen Größe der Organisationseinheiten heute mit einem Stellenanteil von 0,6 VZÄ auch sachbearbeitende Tätigkeiten wahrnehmen. Daher sind nur jeweils 0,4 VZÄ (drei Amtsleitungen) und 0,25 VZÄ (Büroleitung Uetersen) in die Berechnung der Stelleneinsparungen für Führung eingegangen. Auf Grundlage dieser Annahmen sind folgende Bereiche für eine Berechnung von Stelleneinsparungen herangezogen worden: •

Bürgermeister/in mit Vorzimmer (Verwaltungsleitungen): 1 VZÄ Bürgermeister/-in einschließlich 1 VZÄ Vorzimmer entfällt



Büroleitende Beamtin: 1 VZÄ entfällt



Gleichstellungsbeauftragte: 0,25 VZÄ entfällt



Gremienbetreuung, d.h. Betreuung der Ratsversammlungen und Ausschüsse sowie Sitzungsdienst für die Gremien der Stadt Uetersen und Tornesch: 1 VZÄ entfällt in der Verwaltungsleitung, 0,75 VZÄ entfallen in den drei Fachbereichen



Haushaltsaufstellung: 1 VZÄ entfällt in den Kämmereien



Führungsanteile Amtsleitung / Fachbereichsleitung: 1,45 VZÄ entfallende Führungsanteile für die Amts- / Fachbereichsleitungen für drei Ämter / Fachbereiche

Damit ergeben sich fusionsbedingte Stelleneinsparungen in Höhe von 7,45 VZÄ. Diese Einsparungen sind nur im Falle einer Fusion zu realisieren, da die zu erwartenden Aufgabenmengen abnehmen werden und sich die Anzahl der Führungskräfte reduziert.

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Hinzu kommen zusätzliche Stellenanteile für Rechnungsprüfung und Verkehrsaufsicht in Höhe von 4,15 VZÄ (vgl. Abschnitt 5.1.2). Bereinigt umfasst der Personalkörper einer fusionierten Stadt mit 90,9 VZÄ 3,3 Stellen weniger als heute der Personalkörper von Uetersen und Tornesch gemeinsam. Zur Berechnung der entsprechenden Personalkosteneinsparungen wurden die tatsächlichen Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen der Mitarbeiter und mittlere Dienstaltersstufen sowie Erfahrungswerte für die damit verbundenen Personalkosten zugrunde gelegt. Die Einsparung von 3,3 VZÄ entspricht jährlichen Personalkosteneinsparungen von rd. 206.000 Euro. Abbildung 19 stellt die Berechnungen nochmals in der Übersicht dar. Abbildung 19: Personal(kosten)einsparungen im Falle einer Fusion

Amt / Fachbereich Bürgermeister/in Verwaltungsführung Interner Service und Finanzen Bürgerservice / soziale Dienste Planen und Bauen Abwasserbetrieb

Summe Ist VZÄ 2,00 17,44 28,00 24,83 19,93 2,00 94,20

Summe Soll VZÄ 1,00 13,94 26,35 24,18 19,28 2,00 86,75

Personalzuwachs (neue Aufgaben)

4,15

Personalkörper nach Fusion

90,90

Stellen-/Personalkosteneinsparung bereinigt

Differenz VZÄ 1,00 3,50 1,65 0,65 0,65

Differenz Kosten (€) 82.674,23 171.769,98 103.352,95 40.943,80 40.943,80

0,00

7,45

439.684,77 233.338,58

3,30

206.346,19

Da fusionsbedingte Kündigungen ausgeschlossen worden sind, ist die Realisierung der Personalkosteneinsparungen in der Kernverwaltung (7,45 VZÄ) an das altersbedingte Ausscheiden der Stelleninhaber geknüpft. Rd. 20 % der Einsparungen können daher frühestens zwei Jahre nach Fusionszeitpunkt realisiert werden, 30 % spätestens 15 Jahre nach Fusion und 50 % spätestens nach 17 Jahren. Allerdings berücksichtigt diese Prognose keine natürliche Fluktuation in den Verwaltungen, sondern ausschließlich den Zeitpunkt des altersbedingten Ausscheidens. Nach unseren Erfahrungen sind über natürliche Stellenfluktuationen die genannten Einsparungen deutlich früher zu realisieren. 6.3.2

Synergien bei den Kosten für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder („Demokratiekosten“)

Durch eine Fusion der beiden Städte können Kosten für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eingespart werden, da sich die Anzahl der Mandatsträger verringert. 2011 sind für die politischen Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder, Fraktionsvorsitzende, Bürgervorsteher) in Tornesch jährliche Kosten in Höhe von 76.062 Euro angefallen. In Uetersen wurden im gleichen Jahr 106.850 Euro aufgewendet. Die Kosten setzen sich aus Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern zusammen. Für die Berechnung der Einsparungen bei Aufwandsentschädigungen wurden folgende Annahmen getroffen: 

Der künftige Stadtrat hat entsprechend der Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) 31 Ratsmitglieder.

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Im Stadtrat sind 4 Fraktionen vertreten.



Es gibt ein/e Bürgervorsteher/-in mit Stellvertretung.



Es gibt sechs Fachausschüsse.



In jedem Ausschuss sind 10 Mitglieder vertreten.



Der Sitzungsturnus ist höher, als heute in Uetersen und Tornesch.

Bei den Berechnungen sind die neuen Höchstsätze für eine entsprechend größere Kommune mit dann über 30.000 Einwohnern gemäß der Landesverordnung über Entschädigungen berücksichtigt. Das Konsolidierungskonzept der Stadt Uetersen sieht ab dem 01.01.2013 vor, dass die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder teilweise nur noch 80 % des Höchstsatzes der Landesverordnung betragen (bisher 90 % analog zu Tornesch3). Damit ergeben sich für eine fusionierte Stadt grundsätzlich zwei Varianten. 

Variante 1: Die neue Ratsversammlung entscheidet sich, die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder auf 80 % des möglichen Höchstsatzes festzusetzen und orientiert sich an den Konsolidierungsvorgaben der Stadt Uetersen. Hier ist zu berücksichtigen, dass diese Vorgaben möglicherweise ab 2015 hinfällig sind, sollte das Uetersener Konsolidierungskonzept dann keine Bindungswirkung mehr haben (vgl. Abschnitt 4.2).



Variante 2: Die neue Ratsversammlung entscheidet sich, die Höhe der Aufwandsentschädigungen auf 90 % des möglichen Höchstsatzes festzusetzen (wie bisher in Tornesch und bis einschließlich 2012 in Uetersen).

Die Berechnung der beiden Varianten ist in Abbildung 20 dargestellt und ergibt ein jährliches Einsparpotenzial zwischen rd. 64.000 Euro für Variante 1 bzw. rd. 70.000 Euro für Variante 2. Insgesamt kann mit einer Fusion rd. ein Drittel der bisher anfallenden „Demokratiekosten“ eingespart werden. Abbildung 20: Einsparungen bei "Demokratiekosten"

Summe Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder Uetersen und Tornesch nach Fusion Summe Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder Uetersen und Tornesch zusammen (2011) Jährliches Einsparpotential nach Fusion 6.3.3

Variante 1 (90% des Höchstsatzes) Kosten / Jahr

Variante 2 (80% des Höchstsatzes) Kosten / Jahr

114.472,38 €

108.912,48 €

178.912,00 €

178.912,00 €

64.439,62 €

69.999,52 €

Mehreinnahmen durch höhere Konzessionsabgaben

Eine fusionierte Stadt könnte voraussichtlich um ca. 188.000 Euro höhere Einnahmen aus den Konzessionsabgaben erzielen, die von Elektrizitäts-, Gas- und Wasserunternehmen an die Stadt gezahlt werden, als Uetersen und Tornesch dies als getrennte Städte realisieren. Bei einer Fusion überschreitet die fusionierte Stadt die Grenze von 25.000 Einwohnern, ab der laut Konzessionsabgabenverordnung (KAV) neue Höchstgrenzen für die Berechnung der Konzessionsabgabe gelten. Für Strom erhöht sich die maximal durch den Elektrizitätsversorger zu zahlende Abgabe von 1,32 Cent je abgenommener Kilowattstunde im entsprechenden Versorgungsgebiet 3

In Tornesch werden ab 01.06.2013 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder auf 100% der Höchstsätze der Entschädigungsver-

ordnung festgesetzt.

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41

auf 1,59 Cent. Für Gas erhöht sich diese Abgabegrenze bei Kleinverbrauchern, die Gas nur zum Kochen und zur Warmwasserbereitung nutzen, von 0,51 Cent auf 0,61 Cent je Kilowattstunde sowie bei sonstigen Tarifkunden von 0,22 Cent auf 0,27 Cent je Kilowattstunde. Die Konzessionsabgabe für Wasser bemisst sich nach dem vom Versorger gemachten Gewinn aus der Belieferung der Kunden im Gemeindegebiet. Hier steigt die mögliche Abgabe nach Fusion von 10 auf 12 % bei Kunden mit einem Wasserverbrauch unter 6.000 Kubikmetern. Für die Berechnung der möglichen Mehreinnahmen sind wir davon ausgegangen, dass die fusionierte Stadt ihren Spielraum bei den Konzessionsabgaben voll ausschöpfen wird, wie in den meisten Städten üblich. Bei einer gleichen Abnahmemenge an Elektrizität, Gas und Wasser durch Tarifkunden, wie im Jahr 2011 würden diese Erhöhung der Konzessionsabgaben in einer gemeinsamen Betrachtung von Uetersen und Tornesch Mehreinnahmen für die fusionierte Stadt von 188.292 Euro bedeuten. Indirekt werden diese Mehreinnahmen der Stadt aus den Konzessionsabgaben von ihren Bürgern finanziert, die Elektrizität, Gas und Wasser von ihren Versorgern beziehen, da diese die Konzessionsabgaben in ihre Preise einberechnen. 6.3.4

Hochzeitsprämie

Im Falle einer Fusion würde die fusionierte Stadt einmalig 100.000 Euro im Rahmen des Sonderfinanzausgleichs nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten. Nach § 32 FAG werden „Zuweisungen zur Förderung von freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen“ gewährt. Diese Zuweisungen betragen 50 Euro je Einwohner der kleineren Gemeinde, die an einem Zusammenschluss beteiligt ist, sind jedoch bei 100.000 Euro gedeckelt. Für eine Fusion von Uetersen und Tornesch ergibt sich damit eine Zuweisung von 100.000 Euro, da Tornesch als kleinere Stadt weit mehr als 2.000 Einwohner hat, die zum Erreichen der maximalen Zuweisung von 100.000 Euro notwendig sind. Über diese gesetzlich geregelte „Hochzeitsprämie“ hinaus kann das Innenministerium, laut eigener Auskunft in einem Gespräch vom 19.03.2013, finanzielle Anreize nicht in Aussicht stellen. Die Landesregierung begrüße zwar freiwillige Fusionen, es gebe derzeit aber keinerlei aktuelle gesetzgeberische Initiativen, um aktive Anreize auf diesem Feld zu schaffen. Insofern könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Hoffnung auf entsprechende kurzfristige Gesetzesänderungen gemacht werden, zumal diese auch über den konkreten Einzelfall Uetersen-Tornesch hinaus Geltung hätten und dementsprechend einer sorgfältigen Vorbereitung bedürften. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Falle einer Fusion, fusionsspezifische Projektfördermittel bei den Fachressorts (Wirtschaftsministerium, ggf. Umweltministerium) zu beantragen. Ein solcher Förderantrag kann jedoch erst nach Vorliegen einer generellen Entscheidung für eine Fusion mit ausreichenden Erfolgsaussichten gestellt werden. Diese Möglichkeit wird daher hier nur erwähnt, findet aber keinen Eingang in die Prognosen oder Berechnungen in diesem Gutachten.

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6.3.5

42

Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten und Rendite einer Fusion

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in diesem Kapitel ausgeführten Einnahme- und Ausgabeveränderungen, die im Zuge einer Fusion zu erwarten sind. Tabelle 10: Voraussichtliche Kosten und Rendite der Fusion

Einmalige Investitionskosten IT-Umstellung Umzug der Verwaltung von Tornesch nach Uetersen alternativ Umzug der Verwaltung von Uetersen nach Tornesch Einmalige Zuweisung "Hochzeitsprämie" lt. § 32 Finanzausgleichsgesetz Jährliche Mehrkosten Personalmehrkosten für Verkehrsaufsicht und Rechnungsprüfung Zusätzliche Kosten für Höhergruppierung der Führungskräfte Baulast für Ortsdurchfahrten (ab 2017) Kosten für zusätzliche Räume am Rathausstandort Uetersen alternativ Kosten für zusätzliche Räume am Rathausstandort Tornesch Jährliche Einsparungen oder Mehreinnahmen Ersparnis durch Wegfall von Personal Höhere Konzessionsabgaben (bei Ausschöpfen der möglichen Erhöhung ab 25.000 Einwohnern) Ersparnis bei den Demokratiekosten (90% der Höchstsätze) alternativ Ersparnis bei den Demokratiekosten (80% der Höchstsätze)

35.000,00 € 8.000,00 € 10.000,00 € 100.000,00 €

233.338,58 18.714,38 74.001,82 17.225,00

€ € € €

33.125,00 €

439.684,77 € 188.292,26 € 64.439,62 € 69.999,52 €

Fazit Unter Berücksichtigung aller fusionsbedingten Einnahme- und Ausgabeveränderungen kann langfristig eine jährliche Fusionsrendite von ca. 330.000 Euro erzielt werden – auch wenn die jeweils ungünstigere Variante zugrunde gelegt wird. Auch die Verrechnung der einmaligen Kosten mit der einmaligen Zuweisung ergibt ein Plus von 55.000 Euro. Die zu erwartende Rendite wird in der gemeinsamen Perspektive beider Städte kurzfristig keine deutliche Verbesserung der Haushaltslage bewirken. Kurzfristige Konsolidierungserwartungen können mit einer Fusion nicht erfüllt werden. Allerdings entstehen durch eine Fusion keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt, gleichzeitig sind Qualitätsverbesserungen durch eine leistungsfähigere Verwaltung zu erwarten.

STADT UETERSEN, STADT TORNESCH ERGEBNISSE DER FUSIONSPRÜFUNG

7.

43

UMSETZUNGSPLANUNG: GEBIETSÄNDERUNGSVERTRAG UND ÜBERGANGSMANAGEMENT Sollten die Städte Uetersen und Tornesch im Herbst 2013 einen positiven Beschluss über eine Fusion treffen, wären bis zum Fusionszeitpunkt (01.01.2015) noch ca. 14 Monate Vorbereitungszeit bis zur Umsetzung. In diesem Zeitraum empfehlen wir die detaillierte Ausgestaltung des Gebietsänderungsvertrags. Im Gebietsänderungsvertrag werden die Bedingungen und Rechtsfolgen der Fusion geregelt, die nicht kraft Gesetz automatisch eintreten (§16 GO). Darin müssen vor allem Regelungen zur Anpassung des Ortsrechts enthalten sein. Weitere Inhalte schreibt der Gesetzgeber nicht vor, es ist jedoch zweckmäßig, vertragliche Regelungen zu mindestens folgenden Inhalten zu vereinbaren: 

Name der neuen Stadt



Wappen, Flagge und Dienstsiegel



Kommunalverfassungsrechtliche Fragen



Zentralörtlicher Status



Ortsteile



Ortsrecht



Verwaltungsstandorte



Wahlbeamte, Dienstverhältnisse und Arbeitsverträge



Rechtsnachfolge (Verwaltungsgemeinschaft Haseldorf, Zweckverbände, Vereinbarungen mit freien Trägern, etc.)



Öffentliche Einrichtungen



Mitgliedschaften



Vereine



Salvatorische Klausel

Weitere Regelungen können getroffen werden, so z. B. Vereinbarungen bei Dopplungen der Straßennamen. Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens können z.T. in den Gebietsänderungsvertrag übernommen werden (Kommunalverfassung, zentralörtlicher Status) bzw. sind diese bereits Konsens zwischen den Städten Uetersen und Tornesch (Erhalt der öffentlichen Einrichtungen, Vereine und der Feuerwehren, Ortsteile). Teilweise müssen die Städte Uetersen und Tornesch weitere Bedingungen der Gebietsänderung aushandeln und auf der Grundlage der im vorliegenden Gutachten dargestellten Szenarien und Varianten Festlegungen treffen (Verwaltungsstandorte, Übergangsregelegungen für Gebühren und Steuern sowie für das Ortsrecht). Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die operative Umsetzungsplanung vorzubereiten. Dazu gehört die Festlegung von Arbeitspaketen4 und Verantwortlichen (z. B. gemeinsame Arbeitsgruppen mit Vertretern der beiden Verwaltungen) und eine detaillierte Projekt- und Zeitplanung für die Übergangszeit nach dem Fusionszeitpunkt. Nach unseren Erfahrungen binden die Umsetzungsplanung und das Übergangsmanagement für die Fusion relevante Personalkapazitäten in den Verwaltungen, insbesondere in den ersten zwei Jahren nach Fusion. Diese Mehrkapazitäten können teilweise durch Übergangsregelungen abgefedert werden, in Bereichen mit Termindruck- z. B. bei der IT-Umstellung - wird die Unterstützung durch externe Dienstleister erforderlich sein. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass keine signifikanten zusätzlichen Kosten für das Übergangsmanagement entstehen. Eine fusionierte Stadt wird bis zur Realisierung der Personalkosteneinsparungen – also mindestens für die ersten fünf Jahre nach Fusion - Personalüberhänge haben, die sinnvoll für das Übergangsmanagement genutzt werden können und sollten.

4

Z. B. Feinplanung IT-Umstellung, Ggf. Vorbereitung Umzugsplanung, Festlegung eines neuen Corporate Design, Briefköpfe,etc.