Stadt Solingen Herrn Stadtdirektor Hartmut Hoferichter Ratbausplatz I Solingen. Solingen, den 29,05,2014

S,3 t Jüh 1 4 2 ^ 0 8 ' " Stadt Solingen Herrn Stadtdirektor Hartmut Hoferichter Ratbausplatz I 42651 Solingen Solingen, den 29,05,2014 Frühzeitige ...
0 downloads 0 Views 2MB Size
S,3

t Jüh 1 4 2 ^ 0 8 ' "

Stadt Solingen Herrn Stadtdirektor Hartmut Hoferichter Ratbausplatz I 42651 Solingen Solingen, den 29,05,2014 Frühzeitige Öffentlich keitabeteiKgimg - zum Vorentwnrf der Neufassung des Bebauungsplanes H 571 sowie zura Voreutwurf der FltcheanatzungsplanSnderuög Nr. 23/64, beide ISr das Gebiet der Freizeitanlage AufderhÖke, - zum Voreatwurf des Bebauaisgsptanes H 601 sowie zum Vorentwurf der Flachenautzungsplaaänderung Nr. 22/04, beide für das Gebiet aördlich der Aufderhöher Str., nordöstlich der Straße Josefetal sowie södücii der Straße Bietauer Weg Sehr geehrter Herr Hoferichter, zu den oben aufgeführten Bebauungsplänen nehmen wir wie folgt Stellung: Wirsi

.Eigentümer der Grundstücke Höher Heide | | und Höher Heid« __ Die Grundstacke sind mit je einem Einfamilienhaus bebaut, in denen wir jeweils selbst Wonnen, Die Entfernung-zur geplanten Freizeitanlage beträgt ca. 100 m. Das Gebiet nördlich der AuiUerbSher Straße nordöstlich der Straße Josefstal ist von dem Grundstück ca; 250 m entfernt. Als Anwohner der Höher K&Ue furchten wir enorme Mrmbelästigungen durch den Betrieb der Fretzeitanlage und die Erweiterung des Sportplatzes als auch durch den zusätzlich entstehenden Verkehr. Bereits jetzt ist die Lärmimrmssion durch den Betrieb des Sportplatzes* insbesondere durch die Nutzung der I^utsprecheranlagen (Durchsagen, Musikeinspiel ungen)'teilweise unzumutbar hoch. Bei Erweiterung der Sportanlage und des Betriebes d^r Freizeitaniage Aufderhöhe ist eine Kumulation von Preizeitlärm zu befürchten* die oberhalb 6er zumutbaren Grenzwerte fite ein Reines Wohngebiet liegen. Dies ist vor allem auch durch die topografische Lage des Wohngebietes Höher Heide bedingt Aach ist zu befürchten, dass die erforderlichen Grenzwerte, insbesondere während der Nachtruhe, bei Veranstaltungen nicht eingehalten werden. Bereits in der Vergangenheit hatte es insbesondere nachts erhebliche Lärmbelästigungen sowohl durch die Vermietung der ehemaligen Vereinsgaststätte an Privatpersonen als auch bei öffentlichen Veranstaltungen gegeben. Au0erdem befürchten wir aufgrund des Zu- und Abgangsverkehrs eine erhebliche Erhöhung des Verkehrslärms. Die im Bebauungsplan erwähnten Maßnahmen sind unserer Ansicht nach nicht geeignet den... erforderlichen Lärmschutz zu gewährleisten. , . . - • . - , Mit freundlichen Grüßen

S,2

V?':.-.'.

•:';

t ^Solingen -n.i'Stadtdirektor Hartmut H o f e r i c h t e r , r"-"- r r ^ ü S p l a t Z 1

1 -"-Solingen

11.06-14 .ei-feige offentlichkeifcsbefeeiligung | .•^•:,;5!"' ';!äum Vorentwurf d e r Neuf aasung des Bebauungsplanes H 571 sowie j -zum Vorentwurf d a r F l ä ^ e x m u t * u n g s p l a n a a d e r u n g Nr- 23/04, b e i d e f t ü r d a s Gebiet d a r F r e i R e i t a n l a g e Aufderhöne, .4;.. .• sunt Vorentwurf das Bebauungsplan©» H 601 sowie zum Vorentwurf ^der- Flachennutsrung^lanändarung Nr. 22/04, b e i d e f ü r das Gebiet. §'/'• •;'••/' ^ n ö r d l i c h d e r aufderhöner S t r . , n o r d ö s t l i c h der S t r e u e J o s e f s t a l -sowie s ü d l i c h ä&x S t r a ß e B i e l a u e r Weg

fhx '• g e e h r t e r H e r r H o f e r i c h t e r , 3 '•. ,'.•••:', -;-

feh oben aufgeführten Bebauungspläne nehmen wir Stellung. jj - - ''-"ihließen uns hiermit der Stellungnahme von wohnhaft Höher Heide id Höher Heide | | in 42699 Solingen, mit dem Schreiben vom 3.. 14 an ( Siehe Anlage) i

freundlichen Grüßen

ge: Schreiben.

ANLAGE 3

fgt&t. Solingen ?Herrn Stadtdirektor lut Hoferichter üsplatz 1 651. Solingen

11.06.2014

Ltiga öffentliohkeitsbeteiligung j i- J^zum Vorentwurf der Neufassung des Bebauungsplanes H 571 sowie zum V Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr, 23/04, beide für das -Gebiet der Ireizeitanlage Aufderhöha, /-;.'.;; zum Vorentwurf des Bebauungsplanes H 601 sowie zum Vorentwurf der ;\Fläohennutzungßplanänderung Nr. 22/04, beide für das Gebiet nördlich fjjfeder Aufderhöhar Str. , nordöstlich der Straße Josefstal sowie südlich. £idar Straße Bielauer Weg

Ser^vgeehrter Herr Hoferichter, L^nei&bpie des Schreibens an Sie vom 29.05.2014 von liegt uns vor, >ie^darin aufgeführten Bedenken gegen die oben aufgeführten Bebauungspläne schließen wir uns vorbehaltlos an. .'r. sind Eigentümer des Grundstücks Höher Heide| |bebaut mit vi- ;Einf amlienhaus. Die,^unmittelbare Nähe zum Gelände des ehemaligen Freibads iäs^.-.erhebliche Lärmbelästigung durch die obige Planung befürchten. Leider haben wir und auch andere Nachbarn in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen durch ruhestörenden Lärm ms ;$em Freibadgelände und vom Fußballplatz machen müssen. 3- Musik {Rockmusik} bis 2 Uhr in der Nacht war keine 'rf Seltenheit. Die Lärmbelästigung durch den nahe gelegenen |platz ist bereits jetzt besonders an Sonn- und Feiertagen sehr^störend; neben der lauten Musik auch besonders durch die rnden lauten Durchsagen per Lautsprecher. EJ ''s/t'zu befürchten, dass auch zukünftig die Nachtruhe nicht :;eingehalten wird. Ebenfalls sind Machteile für die Natur-und yii pierweit (z.B. Verkehr) zu erwarten. B^ftten genannten Bebauungspläne erscheinen uns für dieses iet völlig ungeeignet,

ft,'.;?

Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege ~ Rathaus Herrn Stadtdirektor H. Hoferichter Rathausplatz 1 42651 Solingen Solingen, den 09.06.2014 Frühzeitiger Öffentlichkeits Beteiligung - zum Vorentwurf der Neufassung des Bebauungsplanes H 571 sowie zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr 23/04, beide für das Gebiet der Freizeitanlange Aufderhöhe Sehr geehrter Herr Hoferichter, den oben aufgeführten Bebauungsplänen widersprechen wir aus folgenden Gründen: Als Eigentümer des Grundstücks Hoher H e i d e ^ bewohnen wir mit unserem Sohn ein auf diesem Grundstück stehendes Einfamilienhaus. Die Entfernung zur geplanten Freizeitanlage Aufderhöhe beträgt ca. 100m. Durch den Betrieb der Freizeitanlage Aufderhöhe wird zwangsläufig eine erhebliche Lärmbelästigung entstehen. Die erforderlichen Grenzwerte für ein reines Wohngebiet sind bei der geplanten Nutzung nicht einzuhalten. Die topographische Lage (Schaltkessel) des Wohngebietes Höher Heide macht notwendige Lärmschutzmaßnahmen baulicher Art unmöglich, da die Wohnhäuser oberhalb der Freizeitanlange liegen, Die in der Beschlussvoriage 3445 der Stadt Solingen angeführten lärmtechnischen Ermittlungen von Beurteilungspegein ziehen wir In Zweifel. Obwohl in der Freizeitanlange keine Ballspiele vorgesehen sind, sollen dennoch Beachvolleybailfelder eingerichtet werden. Schiedsrichterpfeifen sind ebensowenig als kurzzeitige Belastung einzustufen wie laut rufende Personen, Verkehrsgeräusche und Musik (auch in der Nachtzeit). Selbst wenn alle offenbaren Türen und Fenster an der Nordwestseite der Gasträume-auch im Hochsommer - n a c h 22.00 Uhr geschlossen bleiben sollten, ist eine Lärmbelästigung der Bewohner Höher Heide zwangsläufig gegeben. Dass Aufsichtspersonen die erforderliche strikte Nachtruhe gewährleisten könnten, ist zwar ein lobenswerter Wunsch, in der Realität aber nicht durchführbar. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass inbesondere nachts erhebliche Lärmbelästigungen sowohl durch Vermietung der ehemaligen Vereinsgaststätte an

Privatpersonen als auch bei öffentlichen Veranstaltungen auftraten, gegen die sich andere Anwohner mit Hilfe polizeilicher Einsätze gewehrt haben. Die Heidelandschaft der Freizeitantage Aufderhöhe wird zur Zeit erfreulicherweise von der Kindergartengruppe „Kleine Baumhirten" genutzt, die hier ein Stück Natur erleben dürfen. Diese Nutzung begrüßen wir sehr. Auch ihnen sei die Ruhe in der Natur gegönnt.

•undlichen Grüßen

Solingen, 10.06,14 Stadt Solingen Herrn Stadtdirektor Hartmut Hoferichter Rathäusplatz 1 42652 Solingen

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan H 571 sowie Flächennutzungsplanänderung Nr. 23/04 Bebauungsplan H 601 sowie Flächennutzungsplanänderung Nr. 22/04 Sehr geehrter Herr Hoferichter, ich nehme hierzu wie folgt Stellung. Meine FrauJ^ Mist Eigentümerin des Grundstücks Hoher He£de| das mit einerr^nfarruuermaus bebaut ist Meine Frau und ich bewohnen dieses Haus gemeinsam, Wir legen hiermit unseren Einspruch gegen diese Planungen ein. Wir befurchten starke Lärmbelästigungen durch den Betrieb der Freizeitanlage sowie durch die Anlage eines Groß-Sportplatzes, Auch durch den an- und abfließenden Verkehr* Bereits unter den augenblicklichen Verhältnissen ist durch den Betrieb des Sportplatzes der Lärm durch Lautsprecherdurchsagen und Musik teilweise unzumutbar, besonders an Wochenenden. Ich hoffe sehr, dass die Stadt Solingen die Belange der hier z.T. seit Jahrzehnten ansässigen Bürger mehr als bisher berücksichtigt

RWP RECHTSANWÄLTE

RWP I POSTFACH 20 06 69 I 40103 DUSSELDORF

Stadt Solingen Herrn Stadtdirektor Hartmut Hoferichter Neues Rathaus Rathausplatz 1

RWP DÜSSELDORF MICHAEL SPÖNEMANN RECHTSANWALT

DR.JÖRGZERHUSEN RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

JOANNA ZMUDA

42651 Solingen

ADWOKAT

DR, HANS OTTO ORBACH RECHTSANWALT

per E-Mail: [email protected]

DR. CHRISTOPH KLOSE RECHTSANWALT

DR. ANDREAS LACHMANN, LL.M, RECHTSANWALT

Tel.:0211-86790-31 Fax:0211-132785 [email protected] 144440/01b02/ml 11. Juni 2014

DR. FELIX NIEBERDING RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

DR. CLEMENS ANTWEILER, MAG. RER. PUBL. RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT

FRANK NOLTE RECHTSANWALT

DR. NILS WÖRDEMANN, LL.M RECHTSANWALT

DR. ANDREAS GABLER RECHTSANWALT

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans H 601 sowie zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2204, beide für das Gebiet nördlich der Aufderhöhe Straße, nordöstlich der Straße Josefstal sowie südlich der Straße Bielauer Weg hier: Erhebung von Einwendungen

LUTZ LIENENKÄMPER RECHTSANWALT STAATSMINISTERA D.

DR. INES RAUHUT RECHTSANWALTIN FACHANWALTIN FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

DR. PASCALE LIEBSCHWAGER RECHTSANWALTIN

DIRK LAHME RECHTSANWALT

NADINE LONGREE, LL.M. RECHTSANWALTIN

ALEXANDER H. BÖHME RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Sehr geehrter Herr Hoferichter,

ANNIKA PENNEKAMP-JOST RECHTSANWALTIN

CHRISTINA SCHULTZ, MAG. RER. PUBL.

Herr| | Bielauer Weg 142699 Solingen, haben uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans H 601 und zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2204 beauftragt und Vollmacht erteilt.

RECHTSANWALTIN

MADELEINE RDUCH RECHTSANWALTIN

RWP DRESDEN ZWEIGNIEDERLASSUNG

DR. DIETER G. EHRLE RECHTSANWALT

ANETT LIEBIG RECHTSANWALTIN FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

ANNETT PFRIEM RECHTSANWALTIN

RWP RECHTSANWÄLTE SPÖNEMANN, ZERHUSEN, KLOSE, LACKMANN, NIEBERDING ANTWEILER. NOLTE WÖRDEMANN, GABLER, EHRLE, ZHUDA (ADWOKAT) PARTG MBB, PR 2919 -AG ESSEN

Im Namen unserer Mandanten erheben wir

IN KOOPERATION MIT

RWP ZMUDA KANCELARIA PRAWNICZA SP.K.

Einwendungen

KRS NR. 0000166643

JOANNA ZMUDA ADWOKAT

JOANNA SZCZEPANIAK-MICHAtEK RADCAPRAWNV

RWP DÜSSELDORF

RWP DRESDEN

BANKVERBINDUNG

BLEICHSTRASSE 8-10

BLASEW1TZERSTR.41

DEUTSCHE BANK

UL RASZYNSKA 3/20

D-40211 DÜSSELDORF

D-01307 DRESDEN

BLZ: 300 700 10

PL-02-026WARSZAWA

TEL.:->49(0) 211-867900

TEL.:+49(0) 351-450 56 00

KONTO: 3 121 266

TEL.: * 4B (0)22- 692 4B00

FAX:-«19 (0)211-132 765

FAX: +49(0)351-450 5610

IBAN: DE95300700100312126600

FAX.: +48(0) 22- B27 8618

WWW.RWP.DE

WWW.RWP.DE

BIC: DEUTDEDD

WWW.RWP.PL

gegen den Vorentwurf des Bebauungsplans H 601 und den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2204:

RWP RECHTSANWÄLTE

Unsere Mandanten wohnen auf dem Grundstück Bielauer Weg | Flurstück N r . | | i n Solingen. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den Bielauer Weg.

Nach dem Vorentwurf des Bebauungsplans H601 soll das Gelände, das südlich an das Grundstück Bielauer Weg |(angrenzt, als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Geplant ist, dass der Bielauer Weg parallel zur südwestlichen Grenze des Grundstücks Bielauer Weg Hverlängert wird. Auf dem verlängerten Bielauer Weg sind Parkbuchten vorgesehen,

Unsere Mandanten wehren sich nicht gegen die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets als solche. Allerdings sind sie mit dem Konzept, welches dem Vorentwurf des Bebauungsplans H 601 zugrunde liegt, in keiner Weise einverstanden. •

Kritisch ist insbesondere die Parkplatzsituation vor dem Grundstück Bielauer Weg H - Auf dem verlängerten Bielauer Weg ist in dem Teil, der südöstlich an das Grundstück Bielauer Weg | angrenzt, eine Kurve vorgesehen. In Winkeln von 45° bzw. 135° zur Hauptfahrrichtung im Bielauer Weg sollen südöstlich des Grundstücks Bielauer Weg || insgesamt 10 Parkbuchten angelegt werden. Kraftfahrzeuge, die in diese Parkbuchten einparken wollen, müssen zwingend das Grundstück Bielauer Weg | überfahren, um die Parkbuchten überhaupt erreichen zu können. Das werden unsere Mandanten nicht akzeptieren. Vor dem Haus Bielauer Weg ||befindet sich die Zufahrt zur Garage. Die Zufahrt ist 4,50 m breit. Wenn Kraftfahrzeuge zum

Einparken die Zufahrt zum Grundstück Bielauer Weg | | überfahren müssten, würde diese dauerhaft schwer beschädigt werden. Diese Probleme lassen sich nur durch eine Verlagerung der Erschließungsstraße nach Süden lösen. Die aktuell vorliegenden Pläne eignen sich nicht für die Ansiedlung hochwertiger Wohnbebauung. Zu befürchten ist, dass die Stadt Solingen das gesamte Gelände an einen Endinvestor verkauft, der die Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke übernimmt. Daher muss im Bebauungsplan sichergestellt werden, dass in den Wohnhäusern maximal ein Vollgeschoss und ein Dach zulässig sind. Nur so kann die Errichtung großer Mietshäuser verhindert werden. Weiter ist es erforderlich, dass die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Wohnhaus im Bebauungsplan auf höchstens zwei begrenzt wird. Schließlich sollte sichergestellt werden, dass der Charakter der Straße als hochwertige Wohnstraße erhalten bleibt. Dazu müsste sich die Stadt Solingen verpflichten, die zu bebauenden Grundstücke separat zu verkaufen und nicht zentral zu vermarkten.

Die im Vorentwurf vorgesehene Erschließungssituation wird zu unzumutbaren Lärmbelästigungen für unsere Mandanten führen. Die vorgesehenen Parkbuchten werden nicht nur am Tag, sondern auch in den Abendstunden zum Ein- bzw. Ausparken genutzt werden. Die Suche nach Parkplätzen ist besonders lärmintensiv und daher für Anlieger besonders störend. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze nicht ausreichen wird. Wenn pro Wohnhaus maximal zwei Wohneinheiten vorgesehen werden, ist damit zu rechnen, dass in dem neuen Wohngebiet 18 Familien wohnen. Tatsächlich wird die Zahl höher sein, da zum Teil Wohnhäuser für vier Familien vorgesehen sind. Pro Familie wird man mit mindestens drei Kraftfahrzeugen

RWP RECHTSANWÄLTE

rechnen müssen. Insgesamt sind also mindestens 27 Kraftfahrzeuge zu erwarten. Die Zahl der vorgesehenen Stellplätze bleibt dahinter weit zurück. Auch deshalb werden die Lärmimmissionen unzumutbar sein. Wir bitten Sie, im Bebauungsplanverfahren die Einwendungen unserer Mandanten sachgerecht zu berücksichtigen. So ließe sich die Stellung eines Normenkontrollantrags vermeiden.

lens Amwener; Rechtsanwalt

RECHTSANWÄLTE

fof*'/**r/

frcr obfyu*

Si*t****'f9£&*«-*-{

J.

/L*++J*A

Lt*/*

tzi, ^

J ?*4+i/*€. SU/(«>"£ *k*Ul*€it.

£+t>*q*^ ^luti+a, i/*Jc**fa 6*z*J*«. i*$c Ä t e**4 ^riioH ^tu

+£o£i4 *Utt 44* b/*c out,

%Ji>