STADT LICHTENFELS Informationen rund ums Standesamt

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Eichenweg 8 • 96215 Lichtenfels Telefon: 0 95 71 / 75 84 66 2 E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 14.00 - 19.00 Uhr, Samstag + Sonntag: 11.00 - 19.00 Uhr Öffnungszeiten Ferien (Bayern): Montag - Sonntag: 11.00 - 19.00 Uhr Am 24., 25., 26. und 31.12. haben wir geschlossen.

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, wer denkt beim Wort „Standesamt“ nicht gleich ans Heiraten?

Sie bei uns stilvoll und romantisch Ihren ersten Schritt in die gemeinsame Zukunft gehen können.

Aber Sie müssen nicht unbedingt die Ehe schließen, um mit dem Standesamt in Kontakt zu kommen. Standesämter sind Beurkundungsstellen, welche die wichtigsten Stationen im Leben eines Menschen dokumentieren: Geburt, Eheschließung oder Lebenspartnerschaft und Tod.

Mit dieser Broschüre möchten wir Sie auch darüber informieren, was Sie als werdende Eltern bedenken sollten. Welche Rolle spielt der Familienstand der Mutter oder die Staatsangehörigkeit der Eltern? Welche Möglichkeiten gibt es bei der Namensführung in der Ehe? Dies alles können Sie in unserer Broschüre und bei einer persönlichen Beratung im Standesamt erfahren.

Entsprechend vielfältig sind die Tätigkeiten einer Standesbeamtin/eines Standesbeamten. Diese Broschüre soll Ihnen einen Einblick in das Aufgabengebiet des Standesamtes Lichtenfels verschaffen. Natürlich kann sie die persönliche Beratung nicht ersetzen. Aber sie kann darauf hinweisen, wann eine solche Beratung hilfreich für Sie wäre.

Die Broschüre soll Sie ermuntern, sich individuell und kostenlos beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Lichtenfels helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Ihre

Zudem möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre die Räumlichkeiten des Rathauses Lichtenfels mit seinem Historischen Sitzungssaal vorstellen. Dieser gibt für die Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften einen würdigen Rahmen ab, sodass

Dr. Bianca Fischer Erste Bürgermeisterin

INHALT Grußwort ................................................................................... 1 Das Standesamt Lichtenfels stellt sich vor .......... 3 Die standesamtliche Trauung – Heiraten in Lichtenfels ....................................................... 4

Eltern werden . ........................................................................ 9 Was tun im Trauerfall? . .................................................. 13 Branchen ................................................................................ 16 Impressum ............................................................................ 16 1

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Wir sind für Sie da! Jahnstraße 16, 96215 Lichtenfels Telefon: (09571) 95 52-0 Telefax: (09571) 95 52-52

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STANDESAMT LICHTENFELS Marktplatz 1, 96215 Lichtenfels www.lichtenfels-city.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo.-Do. 14.00-16.00 Uhr

Ihre Ansprechpartner: Andreas Hügerich 0 95 71/7 95-1 11 [email protected] Sandra Schmitt 0 95 71/7 95-1 12 [email protected] Stephanie Scherer 0 95 71/7 95-1 12 [email protected]

Das Standesamt Lichtenfels stellt sich vor „DIE BEURKUNDUNG DES PERSONENSTANDES OBLIEGT DEM STANDESBEAMTEN!“ So umriss das Personenstandsgesetz von 1876 kurz und bündig die vielfältigen Aufgaben des Standesamtes. Für die Bürger wird dies deutlich sichtbar bei den Standardbeurkundungen von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften.

Foto: Stadt Lichtenfels

Aber es treten noch andere, meist nicht so bekannte Aufgaben hinzu, wie z. B. Kirchenaustritte, namensrechtliche Erklärungen, Vaterschaftsanerkennungen oder Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen.

Egal, um welchen Fall es sich handelt, das Standesamt Lichtenfels versteht sich als moderner Dienstleister und steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie den fachkundigen Rat des Standesbeamten brauchen. Was auch im Leben passiert – von Geburt über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft bis zum Tod. Ihr Standesamt Lichtenfels ist für Sie da – ein Leben lang!

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Die standesamtliche Trauung – Heiraten in Lichtenfels ANMELDUNG ZUR EHESCHLIESSUNG

Foto: Familie Dauer

Seit einigen Jahren gibt es statt des traditionellen „Aufgebotes“ nur noch die einfache „Anmeldung zur Eheschließung“, die nicht mehr öffentlich ausgehängt werden muss. Anmelden müssen Sie sich bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der

beiden Partner gemeldet ist. Sollte das nicht in Lichtenfels sein, dann bekommen wir nach der Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen von Ihrem Wohnsitz-Standesamt zugeschickt. UNTERLAGEN Bei der Anmeldung zur Eheschließung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein und alle Unterlagen komplett vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die Dokumente nicht älter als 6 Monate sind und im Original vorliegen müssen. Wenn Sie beide volljährige deutsche Staatsbürger ohne Auslandsbezug sind, genügen meistens folgende Unterlagen: Für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren · Personalausweis oder Reisepass · Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsortes · Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes (wenn Sie nicht in Lichtenfels gemeldet sind)

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Foto: Stadt Lichtenfels

Für Verlobte, die bereits verheiratet waren, zusätzlich bei Eheschließung bis 31.12.2008: · Eheurkunde der letzten Ehe(n) mit Auflösungs­ vermerk bei Eheschließung ab dem 01.01.2009: · Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe(n) mit Auflösungsvermerk Sie erhalten die Urkunden beim Standesamt Ihrer damaligen Eheschließung. Für Verlobte, die bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, zusätzlich · beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten Lebenspartnerschaft(en) mit Auflösungsvermerk oder · Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft und Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk

Für Verlobte, die ein gemeinsames Kind haben · Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburtsortes des Kindes Für die Anmeldung der Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten die oben genannten Unterlagen entsprechend. Am besten ist es aber, wenn Sie sich frühzeitig und persönlich oder auch telefonisch beim Standesamt erkundigen. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. TRAUZEUGEN... ... sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Möchten Sie aber Trauzeugen mitbringen, dann geben Sie deren Personalien spätestens 8 Tage vor der Eheschließung dem Standesamt bekannt. TERMINABSPRACHE Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird der Heiratstermin verbindlich vereinbart. Gerne tragen wir Ihren Terminwunsch unverbindlich auch vor der Anmeldung ein. Die Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr gewünschter Trautermin innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. 5

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Heiraten in Lichtenfels

TRAUSAAL IM HISTORISCHEN RATHAUS

Foto: Stadt Lichtenfels

Unser stimmungsvoller Trausaal bietet Platz für ca. 60 Gäste (30 davon Sitzplätze) und befindet sich im Historischen Rathaus am Marktplatz. Das Lichtenfelser Rathaus wurde 1742/43 nach Plänen von Justus Heinrich Dientzenhofer errichtet. Der Saal ist mit 3 Gemälden ausgestattet: Sie zeigen Amts­ porträts von Fürstbischof Franz Ludwig von ­Er­thal (1779–1795), Fürstbischof Lothar Franz von­

Schönborn­(1693–1727) und Fürstbischof Karl ­von Schönborn (1729–1746). Die Stuckdecke im Sitzungssaal des Rathauses, der früheren „Ratsstube“ ziert Rahmen, Bandel- und Laubwerk. Der Fußboden ist mit Bändern aus verschiedenem Holz eingelegt. Abgerundet wird die Trauzeremonie durch eine musikalische Klavierumrahmung. Somit schaffen wir ein feierliches Ambiente für Ihre Traumhochzeit.

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Foto: Familie Dauer

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Eltern werden Endlich ist es soweit. Nach neun langen Monaten können Sie Ihren kleinen Sonnenschein in Ihre Arme schließen. Am liebsten möchten Sie sich mit nichts anderem mehr beschäftigen. Einige Formalitäten sind jedoch unumgänglich. Wir helfen Ihnen dabei gerne. GEBURTSANZEIGE Wenn Ihr Kind in Lichtenfels das Licht der Welt erblickt hat, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche bei dem Standesamt Lichtenfels anmelden. Hier erhalten Sie dann die Geburtsurkunde und einige kostenfreie Geburtsbescheinigungen. GEBURTSURKUNDE UND GEBURTSBESCHEINIGUNGEN Die Geburtsurkunde kostet 10 Euro und gilt ein Leben lang. Ihr Kind braucht sie, um später einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, bei der Anmeldung im Kindergarten oder in der Schule, beim Rentenantrag und sogar die Erben Ihres Kindes nach dessen Tod. Neben der Geburtsurkunde erhalten Sie auch einige kostenfreie Geburtsbescheinigungen, die Sie für die Beantragung von Elterngeld und Kindergeld, für die Krankenkasse und für religiöse Zwecke (zum Beispiel für die Taufe) benötigen. UNTERLAGEN Um die Geburtsurkunde zu beantragen benötigen Sie die Geburtsanzeige. Diese erhalten Sie im Helmut-G.-Walther-Klinikum oder bei einer Hausgeburt von der Hebamme oder dem Arzt. Welche weiteren Unterlagen im Original Sie benötigen,

sehen Sie in der Tabelle auf Seite 11 oder erfragen Sie bei uns im Standesamt. Im Klinikum Lichtenfels gibt es die Möglichkeit, dass Ihnen die Klinik den Weg zum Standesamt abnimmt. In diesem Fall geben Sie die benötigten Unterlagen und die Gebühr im Klinikum ab und erhalten die Geburtsurkunde und die Bescheinigungen dann direkt im Klinikum. VATERSCHAFTSANERKENNUNG Sind Sie als Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft zu seinem Kind anerkennen. Nur dann gilt er rechtlich als Vater des Kindes. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt möglich. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Anerkennung und die erforderlichen Zustimmungen müssen Sie persönlich beim Standesamt, Jugendamt oder Notar erklären. Ihr Kind ist dann offiziell mit Ihnen und Ihrer Familie verwandt und wird auch erbberechtigt. Gleichzeitig werden Sie Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Welche weiteren rechtlichen Folgen eine Vaterschaftsanerkennung hat, kann Ihnen Ihr zuständiges Jugendamt erklären. SORGERECHT Wenn Sie als Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren möchten, müssen beide Elternteile das beim Jugendamt erklären. Ist dies nicht der Fall, fällt das alleinige Sorgerecht automatisch der Mutter zu, auch, wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Das Jugendamt berät Sie zu diesem Thema gerne ausführlich. 9

KOMPETENT. SYMPATHISCH. VOR ORT. Das Klinikum Lichtenfels ist ein Haus der Grundversorgung und verfügt über 281 Betten. Seit dem Jahr 2008 sind wir Teil des Klinikverbundes REGIOMED-KLINIKEN GmbH, einem regionalen Gesundheitskonzern in kommunaler Trägerschaft. In den hellen und freundlich gestalteten Geburtszimmern unserer gynäkologisch-geburtshilflichen Abteilung erblicken jährlich fast 600 Neugeborene das Licht der Welt. Dabei ist die Sicherheit für Sie und Ihr Kind unsere oberste Prämisse, ohne die familienorientierte Atmosphäre außer Acht zu lassen. Die Möglichkeit des Rooming-In ist bei uns selbstverständlich. Mutter, Vater und Kind – Sie stehen bei uns im Mittelpunkt! Modernste Technik, die für Sie und für Ihr Kind erforderlich sein könnte, bleibt optisch im Hintergrund – ist aber bei Bedarf jederzeit einsetzbar. Es stehen Ihnen rund um die Uhr erfahrene Hebammen, Frauen-, Kinder- und Narkoseärzte, sowie Kinderkrankenschwestern zur Seite. Falls nötig, sind unsere Kinderärzte bei der Geburt Ihres Kindes mit anwesend, die dann auch die kinderärztliche Betreuung im Kinderzimmer gewährleisten. Unsere telefonische Stillhotline bietet Ihnen auch nach der Entlassung die Möglichkeit Fragen oder Probleme mit erfahrenen Schwestern zu klären und auch Kurse zur Rückbildungsgymnastik können im Klinikum belegt werden.

Regelmäßig jeden ersten Mittwoch im Monat findet um 19:00 Uhr ein Informationsabend für werdende Eltern statt. Individuelle Kreißsaalführungen können auch unter der Telefonnummer 09571 12-261 vereinbart werden. Wir freuen uns auf Sie!

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Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH Prof.-Arneth-Str. 2 96215 Lichtenfels

www.regiomed-kliniken.de

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung meines Kindes Deutsche Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige bzw. Deutsche mit Auslandsbeteiligung

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Gültiger Reisepass oder anerkanntes Passersatzpapier

Eheurkunde (bei Eheschließung ab dem 01.01.2009) UND Geburts- bzw. Abstammungsurkunden ODER Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch (bei Eheschließung vor dem 01.01.2009)

Heiratsurkunde ggf. mit Legalisation bzw. Apostille und einer deutschen Übersetzung (gefertigt von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer) ODER WENN Eheschließung bei einem deutschen Standesamt DANN Eheurkunde und Geburtsurkunden (bei Eheschließungen ab dem 01.01.2009) ODER beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch (bei Eheschließung vor dem 01.01.2009)

A

Die Eltern sind verheiratet

B

Die Mutter ist ledig; Geburts- bzw. Abstammungsurkunde Geburtsurkunde der Mutter ggf. mit Lebisher noch nicht der Mutter galisation bzw. Apostille und einer deutverheiratet gewesen schen Übersetzung (gefertigt von einem (siehe auch F) in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer)

C

Die Mutter ist geschieden (siehe auch F)

beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch UND Rechtskräftiges Scheidungsurteil ODER Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch (bei Eheschließung vor dem 01.01.2009) ODER Eheurkunde (bei Eheschließung ab dem 01.01.2009), Geburts- bzw. Abstammungsurkunde UND Rechtskräftiges Scheidungsurteil

HEIRATSURKUNDE GGF. MIT LEGALISATION BZW. Apostille und einer deutschen Übersetzung (gefertigt von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer) ODER WENN Eheschließung bei einem deutschen Standesamt DANN Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei Eheschließung ab dem 01.01.2009) ODER beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch (bei Eheschließung vor dem 01.01.2009) UND Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ggf. mit Legalisation bzw. Apostille und evtl. deutscher Übersetzung (gefertigt von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer)

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Eltern werden D

Die Mutter ist verwitwet (siehe auch F)

beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch UND Sterbeurkunde ODER Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch (bei Eheschließungen vor dem 01.01.2009) ODER Eheurkunde (bei Eheschließung ab dem 01.01.2009), Geburts- und Abstammungsurkunde UND Sterbeurkunde

Heiratsurkunde ggf. mit Legalisation bzw. Apostille und einer deutschen Übersetzung (gefertigt von einem in Deutschland gerichtlich vereinigten Übersetzer) ODER WENN Eheschließung bei einem deutschen Standesamt DANN Eheurkunde und Geburtsurkunde (bei Eheschließung ab dem 01.01.2009) ODER beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch (bei Eheschließung vor dem 01.01.2009) UND Sterbeurkunde des Mannes mit evtl. deutscher Übersetzung (gefertigt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer)

E

Die Mutter/die Eltern Spätaussiedlerbescheinigung und Regissind Spätaussiedler trierschein sowie Bescheinigungen über Namensänderungen gem. § 94 BVFG bzw. Art. 47 EGBGB

Spätaussiedlerbescheinigung und Registrierschein sowie Bescheinigungen über Namensänderungen gem. § 94 BVFG bzw. Art. 47 EGBGB

F

In den Fällen B, C, D für Eintragung des Vaters

Es gilt auch hier das nebenstehende. Bei einer ausländischen Geburtsurkunde ggf. mit Legalisation bzw. Apostille des Vaters wird eine deutsche Übersetzung benötigt (gefertigt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer)

Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter und evtl. Sorgeerklärung vom zuständigen Jugendamt UND Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Vaters

VORNAME DES KINDES Den Vornamen Ihres Kindes dürfen Sie frei wählen. In Deutschland sind allerdings nur eintragungs­ fähige Vornamen erlaubt. Wenn Sie einen Bindestrich zwischen zwei Vornamen setzen, gelten diese als ein Vorname. Die Vornamensgebung ist mit der Beurkundung der Geburt abgeschlossen. Bedenken Sie bitte, dass ein beurkundeter Vorname nicht mehr geändert oder ergänzt werden kann. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr gewünschter Vorname eintragungsfähig ist, fragen Sie uns. FAMILIENNAME DES KINDES · Wenn Sie verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhält Ihr Kind automatisch Ihren Ehenamen als Familiennamen. 12

· Wie Sie als Eltern des Kindes keinen gemeinsamen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind, aber beide sorgeberechtigt sind, müssen Sie erklären, ob Ihr Kind den Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhalten soll. Für alle weiteren gemeinsamen Kinder gilt diese Festlegung ebenfalls. · Wenn Sie als Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter das alleinige Sorgerecht besitzt, erhält Ihr Kind kraft Gesetzes den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann jedoch dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Vaters erteilen. Die Namenserteilung kann beim Standesamt beurkundet werden. · Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit oder bestehen Fragen zur Namensführung Ihres Kindes? Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Was tun im Trauerfall? Auf diese Situation ist wohl niemand richtig vorbereitet: Der Tod eines nahen Angehörigen schmerzt und lähmt. Und trotzdem muss einiges organisiert werden, müssen Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. Eine ganze Reihe davon kann Ihnen ein Bestattungsunternehmen abnehmen. Vielleicht hilft es Ihnen aber auch bei der Bewältigung Ihrer Trauer, verschiedene Aufgaben selbst wahrzunehmen. Das Standesamt, Ihre Friedhofsgärtner und Steinmetze unterstützen Sie dabei.

Standesamt Stadt Lichtenfels Marktplatz 1, 96215 Lichtenfels www.lichtenfels-city.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo.-Do. 14.00-16.00 Uhr Ihre Ansprechpartner: Andreas Hügerich 0 95 71/7 95-1 11 [email protected] Sandra Schmitt 0 95 71/7 95-1 12 [email protected] Stephanie Scherer 0 95 71/7 95-1 12 [email protected]

· Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung · Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand · Nachweis über den letzten Wohnsitz (Aufenthaltsbescheinigung des letzten Hauptwohnsitzes, erhältlich im Meldeamt des Hauptwohnsitzes) · ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung) · Außerdem sollten Sie Informationen (keine Nachweise) über den Nachlass bereithalten: Vorhandensein und Aufbewahrungsort eines Testaments, Vorhandensein und Aufbewahrungsort eines Ehe- oder Erbvertrages, Informationen über Grundbesitz und Vermögen.

Foto: Bestattungshaus Gleißner & Steinmann, Lichtenfels

Zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt ist die Vorlage folgender Unterlagen notwendig:

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Hilfe im Trauerfall Bestattungshaus

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... dem Leben einen würdigen Abschluss geben, denn der Tod gehört zum Leben!

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Was tun im Trauerfall

WAS MUSS ICH SOFORT ERLEDIGEN?

WAS MUSS ICH SONST NOCH TUN?

· Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist: Benachrichtigung des Arztes · Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist: Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen · Bestattungsunternehmen mit der Überführung zum Friedhof beauftragen (Auf Wunsch erledigt das Bestattungsunternehmen auch fast alle notwendigen Behördengänge) · Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen

Formalitäten, Rente, Testament, Erbschaft · Abrechnung mit der Lebensversicherung oder Sterbekasse · Tod eines Rentenempfängers bei der zuständigen Behörde melden · Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstelle beantragen · Rentenanspruch geltend machen (gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Zusatzversorgungen ...) · den Arbeitgeber verständigen · Gewerbe abmelden · Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht) · gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (beim Notar) · Grundbesitz und Vermögen klären lassen (evtl. Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar einschalten)

VORBEREITUNG DER BESTATTUNG · Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung) · Grabstätte wählen, evtl. Grabstätte erwerben · Sarg und Sargausstattung auswählen · Termin für Trauerfeier und Beerdigung beim Friedhofsamt und bei der Kirche festlegen · Gestaltung der Trauerfeier organisieren: Dekoration, Kränze und Blumen, Sarggesteck, musikalische Umrahmung ... · Druckerei mit Einladungskarten zur Beerdigung und evtl. Trauerbildern beauftragen · Zeitungsanzeige verfassen und bestellen · Verständigen von Angehörigen und Freunden und evtl. um Hilfe bitten · Adressenliste und Text für die Trauerpost zusammenstellen · dem Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person geben · Tischreservierung im Lokal und evtl. Trauermahl besprechen · an die Trauerkleidung denken

Alltägliches · Gas und Wasser abstellen, Heizung regulieren · Telefon, Kabelanschluss, DSL etc. abmelden · Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden · Fälligkeit von Rechnungen oder Terminzahlungen prüfen · Daueraufträge bei Kreditinstituten ändern · Post umbestellen (Nachsendeantrag) · Zeitung abbestellen, evtl. Zeitschriften-Abos kündigen · Mitgliedschaften bei Vereinen oder Verbänden kündigen Die Grabstätte · Steinmetz mit der Gestaltung und Erstellung des Grabsteins beauftragen · Friedhofsgärtner mit der Herrichtung der Grabstätte beauftragen · evtl. Dauergrabpflege regeln

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Branchen · Impressum BRANCHEN

IMPRESSUM

Die folgenden Inserenten haben mit ihrer Anzeige die kostenlose Verteilung dieser Broschüre ermöglicht. Apotheke Spital Apotheke Matthias Bürklin ....................... 8 B&G Moden ...................................................................... 2 Beerdigungsinstitut Gleißner & Steinmann Bestattungshaus ...... 14 PIETÄT DINKEL ........................................................ 14 Bekleidungshaus HM Hosen-Meier ....................... 2 Elektroinstallationen Elektro-KRAPP . ................... 8 Familiencafé Zwergencafé Das große Familien-Café ........... 8 Fotostudio Kerstin Reißenweber . ............................ 6 Friseur Frisuren-Studio Manfred Ahles ............................ 8 Hochzeitsservice Schneider Printmedien, Bianca´s Hochzeits-Coach24 ........................... U4 Schneider Printmedien, Print-Coach24.de .... 6 Kfz AC BMW NEU-GEBRAUCHT TEILE ............. U3 Kids Playland . ............................................................... U2 Kinder- und Jugendmedizin Ingrid Hartmann Kinder- und Jugendärztin ... 8 Klinikum Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels ...... 10 Portrait-Studio KÖGLER . ............................................ 6 Printmedien Schneider Printmedien, Bianca´s Hochzeits-Coach24 ........................... U4 Schneider Printmedien, Print-Coach24.de .... 6 Rechtsanwaltskanzlei Katharina Steffen Rechtsanwältin ...................... 2 Restaurant Floßbräuhaus am Main .................... U4 Stadtwerke Lichtenfels ................................................. 2 Umzüge + Transporte Fa. UHLogistik Umzüge+Transport ................... 6 U = Umschlagseite www.unternehmen-lichtenfels.de 16

Konzept und Betreuung inixmedia Bayern GmbH Geschäftsführer: Maurizio Tassillo Redaktionsleitung: Dr. Anja Wenn Kronacher Straße 41, 96052 Bamberg Telefon 09 51/70 08 69-0, Fax 09 51/70 08 69-20 Mail [email protected] Herausgeber inixmedia GmbH Marketing & Medienberatung HRB 5629, Kiel Geschäftsführer: Thorsten Drewitz, Maurizio Tassillo Liesenhörnweg 13, 24222 Schwentinental Telefon 04 31/6 68 48-60, Fax 04 31/6 68 48-70 Mail [email protected], Web www.inixmedia.de Im Auftrag der Stadt Lichtenfels 1. Auflage, Ausgabe 2013 Redaktion Verlag: Bettina Wiedel Lektorat Verlag: Anne Scheel Redaktion Lichtenfels: Stephanie Scherer, Andreas Hügerich Anzeigenberatung: Bernd Kerzel Layout/Satz: Sabrina Kahl, Ulrike Bickel Bildquellen Titelbild: Stadt Lichtenfels (großes Bild), Familie Dauer (links u. Mitte), Lamorna www.pixelio. de (rechts) Druck: Wünsch Offset-Druck GmbH, Neumarkt/OPf. PN 906 Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. Weder die Stadt Lichtenfels noch der Verlag können für die Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der zahlreichen Adressen und Telefonnummern eine Gewähr übernehmen.

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