Stadt Hildburghausen

Stadt Hildburghausen NIEDERSCHRIFT über die 6. Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2014 - öffentlicher Teil - Beginn: Ende: 18:30 Uhr 21:15Uhr Ort: ...
Author: Bärbel Engel
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Stadt Hildburghausen

NIEDERSCHRIFT über die 6. Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2014

- öffentlicher Teil -

Beginn: Ende:

18:30 Uhr 21:15Uhr

Ort:

Sitzungssaal, Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen

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ANWESENHEITSLISTE Bürgermeister 

Obst, Holger

Bürgermeister

Stadtratsmitglieder Die Linke.  

Harzer, Steffen Kummer, Tilo

Fraktionsvorsitzender Stadtrat

  

Nowak, Peter Dr. Pommer, Alette Vonderlind, Karl-Heinz

Stadtrat Stadträtin Stadtrat

Stadtratsmitglieder CDU    

Wütscher, Brigitte Bastigkeit, Silvio Baumgarten, Martin Geißenhöner, Herbert

    

Gutberlet, Siegmund Hammerschmidt, Patrick Meyer, Tobias Schmalz, Thomas Tief, Stefan

Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat u. Ortsteil-Bgm. Pfersdorf Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat

Stadtratsmitglieder SPD  

Bumann, Ralf Hanuschek, André

Fraktionsvorsitzender Stadtrat

Stadtratsmitglieder Freie Wähler   

Czapla, Frank-Michael Knittel, Peter Lange, Waltraud

Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin

Stadtratsmitglieder Feuerwehr 

Wiener, Eberhard

 

Hartmann, Torsten Knittel, Burkhard

Fraktionsvors. u. Ortsteil-Bgm. Weitersroda Stadtrat Stadtrat

Stadtratsmitglied BZH 

Manglus, Benjamin

Stadtrat

kommt um 19.11 Uhr (Top. 15, Vorl.Nr. 130/20014) zur Sitzung hinzu

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Ortsteilbürgermeister 

Bauer, Bernd

Ortsteilbürgermeister

kommt um 19.00 Uhr zur Sitzung hinzu, nur im öT anwesend

Schriftführer/in 

Leicht, Gabriele

Schriftführerin

Verwaltung 

Carl-Schumann, Lissy

       

Heß, Kerstin Hoffmann, Bernd König, Dietmar Schäfer, Andrew Schulz, Olaf Schwarz, Wolfgang Stange, Margitta Zöller, Stefanie

Amtsleiterin Finanzverwaltung und Forsten Leiterin Büro 02 Revierförster Leiter Ordnungsamt Bauhofleiter Amtsleiter Bauamt Leiter Büro 01 Kulturamtsleiterin Leiterin Haupt- u. Personalamt

bis Top 7 anwesend

Presse 

Freies Wort HBN , nur im öT anwesend

Haubold, Regina

Gäste 

Herr M. Blatt



Klering, Bernd



Frau M. Richter



Bürger u. Jugendliche der Stadt HBN

Kreisjugendring HBN e.V. - Geschäftsführer GF Wohnungsgesellschaft mbH Kreisjugendring HBN e.V. - Vorsitzende

nur im öT anwesend nur im öT anwesend nur im öT anwesend

Abwesende und entschuldigte Personen: Stadtratsmitglieder Die Linke. 

Günther, Sabine

Stadträtin

dienstlich entschuldigt

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TAGESORDNUNG

- Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Anträge zur Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Stadtrates - öffentlicher Teil 4. Öffentliche Fragestunde für Bürger der Stadt 5. Informationen durch den Bürgermeister - Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters 6. 079/2014 Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Stadtgebiet Hildburghausen 7. 104/2014 Waldwirtschaftsplan des Hildburghäuser Stadtwaldes für das Haushaltsjahr 2015 8. 116/2014 Einfacher Bebauungsplan für den Bereich südwestlicher Ortsrand des Stadtteils Wallrabs - Einleitungsbeschluss 9. 117/2014 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Marienstraße / Rote Leite" - Abwägungsbeschluss 10. 123/2014 Einfacher Bebauungsplan für den Bereich des südöstlichen Ortsrandes des Ortsteils Bürden - Einleitungsbeschluss 11. 126/2014 Bebauungsplan für das Mischgebiet am nordöstlichen Ortseingang des Ortsteiles Pfersdorf - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 12. 127/2014 Bebauungsplan für das Wohngebiet Marienstraße / Rote Leite - 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss 13. 128/2014 vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftshaus Fa. Spring", 2. Änderung - 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

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14. 129/2014 Einzelantrag zur Förderung der Sanierungsberatung 2015 im Bund- Länder- Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" 15. 130/2014 Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Hildburghausen und dem Kreisjugendring Hildburghausen e.V. über das Objekt "Freizeitzentrum" Waldstraße 13 in 98646 Hildburghausen zum 01.01.2015 16. 131/2014 Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hildburghausen und dem Kreisjugendring Hildburghausen e.V. über das weitere Betreiben des Objektes "Freizeitzentrum", Waldstraße 13 in 98646 Hildburghausen zum 01.01.2015. 17. 134/2014 Haushaltssatzung der Stadt Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2015 18. 135/2014 Fünfjähriger Finanzplan 2015 19. Anfragen und Mitteilungen von Stadträten und Ortsteilbürgermeistern

PROTOKOLL - Öffentlicher Teil TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister eröffnet die 6. Sitzung des Stadtrates der Stadt Hildburghausen und begrüßt alle Anwesenden. Zur Einladung der Sitzung werden keine Hinweise gegeben, die Unterlagen sind allen Stadtratsmitgliedern fristgerecht zugegangen. Von 25 Stadtratsmitgliedern sind 23 anwesend. Stadtrat Kummer kommt um 19.11 Uhr zur Sitzung hinzu. Stadträtin Günther ist aus dienstlichen Gründen entschuldigt. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

TOP 2 Anträge zur Tagesordnung Seitens des Bürgermeisters wird beantragt, die Beschluss-Vorlage Nr. 136/2014 (Tischvorlage) in den nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung unter Top. 24 aufzunehmen. mehrheitlich angenommen

Ja: 20 Nein: 0 Enthaltungen: 3

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TOP 3 Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Stadtrates - öffentlicher Teil Zur Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Hildburghausen vom 05.11.2014 - öT - werden keine Hinweise gegeben bzw. Änderungsanträge gestellt. mehrheitlich angenommen

Ja: 21 Nein: 0 Enthaltungen: 2

TOP 4 Öffentliche Fragestunde für Bürger der Stadt Seitens der anwesenden Bürger werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5 Informationen durch den Bürgermeister - Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters - Verteilt an alle Stadtratsmitglieder wurde  ein Prospekt zum Stadtumbau in Thüringen - Zwischenbilanz,  Information über Ausgang der abgeschlossenen Aktivprozesse 2014,  Sitzungstermine für das Jahr 2015,  Termine Einwohnerversammlungen für 2015 - 09.11.2014 – Kranzniederlegung zum Gedenken der Opfer der Reichspogromnacht - 11.11.2014 – Übergabe Rathausschlüssel an die Karnevalsvereine der Stadt HBN - 13.11.2014 – Grundsteinlegung FW-Gerätehaus Leimrieth - 13.11.2014 – Einwohnerversammlung Ortsteil Ebenhards - 14.11.2014 – Offizielle Übergabe der Unteren Marktstraße - 16.11.2014 – Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Zentralfriedhof - 19.11.2014 – Vortrag zur Reformation im Bürgersaal mit Grußwort Bürgermeister - 17.11.2014 – Einzug des Standesamtes und der Urkundenstelle in das historische Rathaus (Hinweis auf neue Telefon- u. Faxnummern) - 21.11.2014 – Arbeitsgruppe Bahnlückenschluss in Eisfeld - 22.11.2014 – 2. Lichtermarkt im Stadtteil Häselrieth - 25.11.2014 – Einwohnerversammlung im Ortsteil Bürden - 29.11.2014 – Konzert Kreismusikschule im Theater - 29.11.2014 – Hinweis auf Weihnachtsbeleuchtung im Stadtgebiet mit Weihnachtskalender am Rathaus - 30.11.2014 – Gänselieschensglühweinmarkt - 03.12.2014 – Besichtigung aktueller Bauzustand Tierheim HBN - 05. – 07.12.2014 – Weihnachtsmarkt HBN mit Scheckübergabe an die Kindereinrichtungen der Stadt HBN - 05.12.2014 – Weihnachtskonzert Christuskirche – Vertretung durch 1. Beigeordneten - 10.12.2014 – Galaveranstaltung 150 Jahre vr-bank Südthüringen in Suhl - 11.12.2014 – Sitzung Kultur- u. Sozialausschuss Stadt HBN - 11.12.2014 – Eröffnung der Kreisgeschäftsstelle der CDU - 14.12.2014 – Gemeinsame Veranstaltung „Eintracht HBN“ u. Kreissportbund zur Aktion „Sag ja zu Kindern“ in der Werrasporthalle

7 - 15.12.2014 – Übergabe Spende DRK-KV an die städtischen Kindereinrichtungen von Sanikästen und Sanirucksäcken - 16.12.2014 – Verabschiedung von 2 städtischen Mitarbeitern in den Ruhestand (Frau Grüneberger nach 48 Jahren, Herr Bolz nach 31 Jahren) - 16.12.2014 – Versammlung HBZ

TOP 6 079/2014 Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Stadtgebiet Hildburghausen Durch den Bürgermeister erfolgt der Vorschlag, diesen Konzessionsvertrag auf 20 Jahre auszuschreiben. Stadtrat Czapla weist darauf hin, dass der Stadtrat heute nur über die Vorbereitung dieses Vertrages entscheide. Daher bestehe ja noch die Möglichkeit, später darüber zu diskutieren. Stadtrat Harzer weist darauf hin, dass sich hierzu ein Musterkonzessionsvertrag über den Gemeinde- und Städtebund in Vorbereitung befinde. Stadtrat Bumann hält einen Zeitraum von 20 Jahren für viel zu lange. Man lebe in einer schnelllebigen Zeit in der viel passieren könne. Es bestehe die Möglichkeit, dass in 10 Jahren ganz andere Bedingungen existieren, auf die man dann einwirken könne. Daher sollte die Ausschreibung auf 10 Jahre beibehalten und die Ergebnisse abgewartet werden. Der Bürgermeister erläutert darauf hin, dass hier kein Vertrag abgeschlossen werde, sondern nur eine Vorbereitung der Ausschreibung erfolge. Daher sollte einer Änderung auf 20 Jahre zugestimmt werden. Danach könne man entscheiden, für wie viele Jahre eine Vergabe erfolgen soll. Stadtrat Harzer weist darauf hin, dass seitens des Gemeinde- u. Städtebundes auf eine einheitliche Laufzeit in Thüringen gedrungen werde, um eine Zersplitterung zu vermeiden. Sollte sich dies zu sehr auseinanderstreuen, werde es unattraktiv für den Konzessionsnehmer. Man solle bedenken, dass Konzessionsnehmer auch investieren müssen und Abschreibungszeiträume benötigen. Es gehe bei dieser Konzession nur darum, dass die Straßen und Gehwege zur Verlegung der Leitungen genutzt werden. Eine Leitungsverlegung basiert nicht auf 10 Jahren, sondern auf einen längeren Zeitraum. Von daher seien 20 Jahre im Gasbereich relativ kurz. Die Konzessionsabgabe sei gesetzlich geregelt und daher könne man langfristig agieren. – Weitere Ausführungen werden dargelegt. Stadtrat Czapla stellt den Antrag, den Beschluss so zu formulieren, dass die Vorschläge auf 10 und 20 Jahre erfolgen. Durch den Bürgermeister erfolgt die Abstimmung mit der Änderung, die Beschlussvorlage auf 20 Jahre zu erweitern.

8 Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dass der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt wird, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung für das Stadtgebiet vorzubereiten. einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 7 104/2014 Waldwirtschaftsplan des Hildburghäuser Stadtwaldes für das Haushaltsjahr 2015 Durch den Stadtförster, Herrn Hoffmann, erfolgt eine kurze Vorstellung des Waldwirtschaftsplanes Hildburghäuser Stadtwald für das HH-Jahr 2015. Stadtrat Dr. Nowak bedankt sich für diesen Plan, der wieder ausgewogen sei und aufzeige, dass der Wald durch die Stadtförsterei gut und nachhaltig bewirtschaftet werde. Es gab im Freien Wort einen Artikel über die Weißtannenproblematik, zu der noch einige Aussagen gewünscht werden. Herr Hoffmann weist darauf hin, dass es sich hier um einen Übermittlungsfehler von seiner Seite an die Presse gehandelt habe. Es erfolgte die Vorstellung eines Planes, bei der es sich um eine Vision handle, die im kommenden Jahr durchgeführt werden solle. Man könne jetzt noch nicht einschätzen, wie die 15 ha Tanne und die 10 ha Buche aufgehen werden. Es wurde ausgeführt, dass es sich jetzt abzeichne, dass die Tanne in Europa sehr schlecht fruktifiziert habe und daher weniger Saatgut zur Verfügung stehe. Aus den geplanten 15 ha könne u.U. weniger gesät werden. Dies sei die Botschaft gewesen, die offensichtlich missverstanden wurde. Die gesamten Saaten seien gelungen und es gebe keinen Grund, Pessimismus zu verstreuen. Hier habe es sich um einen Übermittlungsfehler gehandelt, der mittlerweile klar gestellt werden konnte. Stadtrat Manglus bittet um eine Aussage zum Borkenkäferbefall im Stadtwald HBN. Herr Hoffmann: Die Stadt benutze seit 1994 keinerlei Biozide mehr im Stadtwald. Demzufolge stehen nur biologische Möglichkeiten zur Verfügung, dem Borkenkäfer Herr zu werden. Wichtig sei es, Holz im Sommer vernünftig aufzuarbeiten und kein brutfähiges Material liegen zu lassen sowie regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt etwa 13.000 Festmeter Holz eingeschlagen und davon waren reines Borkenkäferholz 280 Festmeter, was relativ gering sei. Stadtrat Geißenhöner weist darauf hin, dass im Pfersdorfer Wald (Lärchenberg) Holz eingeschlagen wurde und seitdem große Haufen an Reisig herumliegen würden. Was soll damit erfolgen? Herr Hoffmann führt aus, dass seitens des Stadtforstes dort kein Holz geschlagen wurde. Dies gehöre entweder einem Privateigentümer, der auf städtischem Grundstück gelagert habe oder einer Forstbetriebsgemeinschaft. Er werde sich darum kümmern und entsprechend informieren.

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Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den in Anlage beiliegenden Waldwirtschaftsplan des Hildburghäuser Stadtwaldes für das Haushaltsjahr 2015. einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 8 116/2014 Einfacher Bebauungsplan für den Bereich südwestlicher Ortsrand des Stadtteils Wallrabs - Einleitungsbeschluss Stadtrat Bumann würde interessieren, um welchen Interessenten bzw. um welches Grundstück es sich hier handle. Herr Schulz weist diesbezüglich darauf hin, dass sowohl Personen als auch das Grundstück vertrauensschutzwürdig seien und daher nicht genannt werden. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den südwestlichen Bereich des Stadtteils Wallrabs gemäß § 10 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Grundstücke nördlich und südlich des Hofweges und nördlich der Straße „An der Alten Gärtnerei“ in der Gemarkung Wallrabs. Als wesentliche Planungsziele werden angestrebt: - Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung eines dörflichen Mischgebietes nördlich und südlich des Hofweges - Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung eines dörflichen Mischgebietes nördlich der Straße „An der Alten Gärtnerei“ - Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

10

mehrheitlich angenommen

Ja: 21 Nein: 0 Enthaltungen: 2

TOP 9 117/2014 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Marienstraße / Rote Leite" - Abwägungsbeschluss Beschlusstext: Beschlussvorschlag

1.

Der Stadtrat beschließt das Abwägungsprotokoll zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das „Wohngebiet Marienstraße / Rote Leite“, Gem. Hildburghausen vom 27.08.2014 Teil A – Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange (Pkt. A 1 bis Pkt. A 32) und Teil B – Anregungen der Bürger (Pkt. B 1).

2.

Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen (Teil A des Abwägungsprotokolls) sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen der Bürger (Teil B des Abwägungsprotokolls) hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

Teil A: Berücksichtigt wird die Stellungnahme von 1. TEN Thüringer Energienetze GmbH vom 10.06.2014 3.Kabel Deutschland vom 20.06.2014 4. WAVH vom 11.06.2014 5. Fernwasserversorgung Südthüringen vom 11.06.2014 6. Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 310 vom 11.06.2014 8. Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, AS Steinsburgmuseum vom 24.06.2014 11. Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie vom 17.06.2014 12. Thüringer Landesbergamt vom 18.06.2014 13. Landesbetrieb für Arbeitsschutz u. technischen Verbraucherschutz, Regionalinspektion Suhl vom 26.06.2014 15. Thüringer Liegenschaftsmanagement vom 09.07.2014 17. IHK Südthüringen vom 10.06.2014 18. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung vom 27.06.2014 19. Landwirtschaftsamt Hildburghausen vom 12.06.2014 20. Landesamt für Vermessung u. Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden vom 24.06.2014 22. Landespolizei Thüringen , PI Hildburghausen vom 27.06.2014 23.1. Landratsamt, Bauamt vom 21.07.2014 23.2. Landratsamt, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde vom 03.07.2014 23.3. Landratsamt, Umweltamt, Untere Immissionsschutzbehörde vom 18.06.2014 23.4 Landratsamt, Umweltamt, Untere Wasserbehörde vom 26.06.2014

11 23.5. Landratsamt, Umweltamt, Untere Abfallbehörde / Untere Bodenschutzbehörde vom 13.06.2014 23.6. Landratsamt, Untere Denkmalbehörde vom 16.06.2014 23.7. Landratsamt, SG Brandschutz vom 01.07.2014 23.8. Landratsamt, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde vom 01.07.2014 26. Verwaltungsgemeinschaft Feldstein vom 10.06.2014 30. Stadt Schleusingen vom 11.06.2014 31. Gemeinde Auengrund vom 16.06.2014 Keine Stellungnahme wurde abgegeben von 23. Deutsche Telekom 10. Straßenbauamt Südwestthüringen 16. Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr Infra I 3 27. Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland 28. Stadt Römhild 29. Gemeinde Veilsdorf Teilweise bzw. nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme von Am Verfahren nicht beteiligt war 7. Kampfmittelräumdienst Tauber Delaborierung GmbH 8. Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Bau- u. Kunstdenkmalpflege 14. Deutsche Bahn, DB Netz AG 21. Thüringer Forstamt Heldburg 23.9 Landratsamt, Amt für Bau und Wirtschaft, SG Kommunalentwicklung und Tourismus 24. Landratsamt Gesundheitsamt 25. Bundesagentur für Arbeit 30. Regionale Planungsgemeinschaft Teil B Berücksichtigt wird die Stellungnahme von 1. Thomas Täuber, Diana Fischer vom 10.06.2014 3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Das gesamte Abwägungsprotokoll sowie der Nachweis der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange und Bürger, deren Anregungen nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden, sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung beizufügen.

Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

12

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 10 123/2014 Einfacher Bebauungsplan für den Bereich des südöstlichen Ortsrandes des Ortsteils Bürden - Einleitungsbeschluss Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens für die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für den südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Bürden gemäß § 10 BauGB. Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen die sich unmittelbar an die südlich der Dorfstraße gelegenen Wohngrundstücke in der Gemarkung Bürden anschließen. Als wesentliche Planungsziele werden angestrebt: - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der vorhandenen Grünflächen im Geltungsbereich und Festsetzung dieser als „private“ Grünflächen - Festsetzungen zu Nutzungsmöglichkeiten der privaten Grünflächen - Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 11 126/2014 Bebauungsplan für das Mischgebiet am nordöstlichen Ortseingang des Ortsteiles Pfersdorf - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

13

Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Mischgebiet am nordöstlichen Ortseingang des Ortsteiles Pfersdorf und der Entwurf der Begründung sowie der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom November 2014 gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes informiert. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im Rahmen der Umweltprüfung liegen bereits folgende Stellungnahmen vor: - TEN Thüringer Energienetze GmbH vom 14.05.2012 - Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.04.2012 - Kabel Deutschland GmbH vom 19.04.2012 - WAVH vom 07.10.2011 - Fernwasserversorgung Südthüringen vom 19.04.2012 - Thüringer Landesverwaltungsamt vom 15.05.2012 - Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Außenstelle Steinsburgmuseum vom 15.05.2012 - Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom 05.06.2012 - Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen vom 14.05.2012 - Landwirtschaftsamt Hildburghausen vom 20.04.2012 - Landratsamt Hildburghausen - Bauamt vom 14.05.2012 - Umweltamt vom 08.05.2012 - Untere Naturschutzbehörde - Untere Wasserbehörde - Untere Immissionsschutzbehörde - Untere Abfallbehörde / Untere Bodenschutzbehörde - Amt für Bau und Wirtschaft, SB Kommunalentwicklung vom 09.05.2012 - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde vom 03.05.2012 - Untere Denkmalschutzbehörde vom 15.05.2012 Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

14 TOP 12 127/2014 Bebauungsplan für das Wohngebiet Marienstraße / Rote Leite - 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der geänderte und ergänzte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das „Wohngebiet Marienstraße / Rote Leite“ in der Gemarkung Hildburghausen und der Entwurf der Begründung sowie der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung (November 2014) gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten und ergänzten Bebauungsplanes informiert. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt. einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 13 128/2014 vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohn- und Geschäftshaus Fa. Spring", 2. Änderung - 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der geänderte und ergänzte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Wohn- und Geschäftshaus Fa. Spring“ in der Gemarkung Wallrabs und der Entwurf der Begründung sowie der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom November 2014 gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der erneuten verkürzten öffentlichen Auslegung des geänderten und ergänzten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes informiert. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

15 Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen:

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt. einstimmig angenommen

Ja: 23 Nein: 0 Enthaltungen: 0

TOP 14 129/2014 Einzelantrag zur Förderung der Sanierungsberatung 2015 im Bund- Länder- Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einzelbeantragung der Sanierungsberatung 2015 im Bund- Länder- Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Kosten betragen 20.000,00 € und werden mit 80 % gefördert = 16.000,00 €, die Stadt trägt als Mitleistungsanteil 4.000,00 €. mehrheitlich angenommen

Ja: 20 Nein: 0 Enthaltungen: 3

TOP 15 130/2014 Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Hildburghausen und dem Kreisjugendring Hildburghausen e.V. über das Objekt "Freizeitzentrum" Waldstraße 13 in 98646 Hildburghausen zum 01.01.2015 Durch den Bürgermeister wird das Einvernehmen der Stadträte zum Rederecht für die Vorsitzende des Kreisjugendrings, Frau Richter, sowie für den Geschäftsführer, Herrn Blatt, eingeholt. Frau Richter führt u.a. aus, dass es in erster Linie darum gehe, die Situation im Freizeitzentrum für alle Beteiligten zu verbessern. Es sollen neue Ideen in die Kinder- und Jugendarbeit der Stadt HBN aufgenommen werden, gebündelt mit der Vereinsarbeit des Kreisjugendrings. Das Freizeitzentrum bleibe, so wie es bisher gelaufen sei, bestehen auch unter der bisherigen Leitung. Neu hinzu käme, dass der Kreisjugendring in diesem Objekt einige Räume nutzen werde, um die eigene Arbeit mit einbringen zu können. Großes Interesse bestehe daran, die Arbeit mit den ansässigen Schulen in HBN zu vertiefen. Die Schulen haben Fördervereine, die im Kreisjugendring Mitgliedsvereine seien. Mit diesen Vereinen solle das Freizeitangebot erweitert werden, z.B. Anbieten von Arbeitsgemeinschaften, die nicht in der Schule stattfinden. Weiterhin sollen Jugendliche, die sich bereits in der Berufsausbildung befinden bzw. die Interesse an einer intensiven Kinder- und Jugendarbeit in HBN haben, mit einbezogen werden.

16 Ein weiteres Ziel sei es, mit dem Kreisjungendring und der Stadt HBN einige Projekte ins Leben zu rufen. Der Kreisjugendring möchte versuchen, die Stadt HBN nach Europa zu öffnen und die Jugendlichen in diese Arbeit mit einzubeziehen. Vorgesehen sei, Projekte mit Hilfe der Jugendlichen des Freizeitzentrums zu gestalten. Der Kreisjugendring musste sich ein neues Objekt suchen, da das bisherige verkauft worden sei. Beim Suchen eines neuen Objektes sei man auf die Idee gekommen, diese Arbeit zu bündeln, da sich damit die Möglichkeit ergebe, mehr Kontakt zu den Jugendlichen aufzubauen. Weiterhin sei die Lage des Freizeitzentrums außerhalb des Stadtzentrums recht günstig. Geplant sei es, die FUN-Arena wieder aufleben zu lassen. Grob im Plan bestehe die Idee, eine Art „Landschulheim“ für junge Leute aus Deutschland und dem Ausland aufzubauen. Das vorgestellte Konzept bringe für die Stadt nicht nur ein Plus in der inhaltlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern auch einen Sparfaktor, was die Finanzen betreffe. Den anwesenden Jugendlichen werde angeboten, mit dem Kreisjugendring ins Gespräch zu kommen und Vorschläge bzw. Ideen mit einzubringen. Der Bürgermeister bedankt sich für die Ausführungen und zeigt sich befremdet darüber, dass dieses Thema in die Öffentlichkeit, z.B. Facebook, Leserbriefe udgl., getragen und zerredet wurde, ohne vorherige Kenntnis von Fakten und Tatsachen einzuholen. Sein Anspruch bestehe darin, dass zuerst die Stadträte über ein Konzept informiert werden und darüber diskutieren können, bevor dies an die Öffentlichkeit gehe. Daher bitte er darum, dies für die Zukunft zu berücksichtigen. Er entschuldige sich beim Kreisjugendring für die in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen. Weiterhin schätze er Frau Richter und Herrn Blatt nicht nur persönlich, sondern auch fachlich und sei überzeugt, dass mit dieser Zusammenarbeit der Qualitätsanspruch weiter ausgebaut werden kann und dies dem Wohle der Jugendlichen zu Gute käme. Stadtrat Harzer schätze den Kreisjugendring aus vielen Jahren gemeinsamer Arbeit. Manches Problem, welches in der Presse veröffentlicht wurde, sei aus Unkenntnis geschehen. Man habe ein Thema intern vorbereitet, ohne die Betroffenen, d.h. die Jugendlichen, zu informieren. Er wolle daran erinnern, dass es ursprünglich vorgesehen war, diese Thematik im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Daraufhin habe er die Rechtsaufsicht darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um eine öffentliche Geschichte handle, die entsprechend öffentlich zu behandeln sei. Von daher seien diese, z.T. unsachlichen Äußerungen, erklärbar. Wenn man solche schwerwiegenden Einschnitte in der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt vorhabe, sollte man auch die Öffentlichkeit besser mit einbeziehen. Er halte den geplanten Weg, nicht wegen dem Partner Kreisjugendring, jedoch grundsätzlich für falsch. Dies habe damit zu tun, dass aus 2 Jugendtreffs 1 gemacht werden soll. Das Angebot für die Jugendlichen werde nicht erweitert, sondern eingeschränkt. Die Räumlichkeiten im ehemaligen Pionierhaus seien nicht ausreichend. Räumlichkeiten, die bisher für die Jugendarbeit genutzt werden, benutze künftig der Kreisjugendring und werden somit der Gesamtfläche entzogen.

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Er achte vieles, was seitens Frau Richter ausgeführt wurde, doch sehe er nicht die erforderlichen Kapazitäten im Freizeitzentrum, um dieses umsetzen zu können. Weiterhin möchte er darauf verweisen, dass die Stadt einen Mitarbeiter abgebe. Was mit der anderen Mitarbeiterin erfolge, wisse er nicht. Dieser Mitarbeiter sei bisher nach Tarif bezahlt worden. Der Kreisjugendring sei seiner Kenntnis nach nicht tarifgebunden. Nach § 613 ABGB – Betriebsübergang – bleibe für 1 Jahr die Bezahlung des Mitarbeiters laut Tarif, danach nicht mehr. Was passiere dann mit diesem Mitarbeiter. Er frage sich, ob es keine andere Möglichkeit gegeben habe, den Kreisjugendring weiter in HBN in einem anderen Objekt zu erhalten, da dieser in den letzten Jahren ein spezielles Klientel betreut habe. Er könne sich vorstellen, dass die Möglichkeit bestanden hätte, in dem jetzigen Objekt eine Weiterbetreibung zu ermöglichen. Er möchte daran erinnern, dass das Grundstück entgegen des ursprünglich durch die Stadt im HH angesetzten Verkehrswertes zu einem anderen Preis verkauft wurde und daher hätte man auf Grund dieses Kaufpreisnachlasses als Stadt bzw. Gesellschafter der Stadt festlegen können, dass der Kreisjugendring an diesem Standort bestehen bleibe. Er halte die Aussage, dass es keine andere Alternative, außer der Schließung des Freizeittreffs, gäbe, für nicht zielführend. Vor vielen Jahren sei auf Grund rechtsradikaler Umtriebe, die sich speziell an die Jugendlichen gewandt haben, der Freizeittreff weiter ausgebaut worden, nun werde dieses Angebot wieder abgebaut. Dies könne er so nicht akzeptieren. Im Entwurf des Erbaupachtvertrages unter § 4 war, wie üblicherweise, enthalten, dass ein gewisser Prozentsatz des derzeitigen Verkehrswertes der Erbbauzins ist. Dies sei nicht mehr enthalten, sondern es wurde ein Festbetrag aufgenommen. Vor vielen Jahren sei der Landesrechnungshof in der Stadt gewesen und habe einen Erbbaupachtvertrag für einen Tennisverein kritisiert, weil dort nur 2 % Erbbauzins enthalten waren. Begründet wurde dies damit, dass marktüblich anzusetzen sei. Wolle man einen niedrigeren Satz, müsse dies im HH als Zuschuss an den Verein gegeben werden. Daher möchte er darauf hinweisen, dass die Regelungen in dem vorliegenden Erbbaurechtsvertrag nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und überarbeitet werden müssten. Es müsse ein Verkehrswert ermittelt werden, dieser ist mit 5 % zu verzinsen und das sei dann der Erbbauzins, der für die Erbbaupacht zu zahlen sei. Der Bürgermeister möchte daraufhin einige Aussagen richtigstellen. Er hätte diese Vorlage, auch ohne Information an die Rechtsaufsicht, in den öffentlichen Teil aufgenommen. In den Ausschüssen sei es eine korrekte Handlungsweise eine Beratung im nichtöffentlichen Teil vorzunehmen. Zuerst sollten die Stadträte mit entsprechenden Informationen versorgt werden, um sich eine Meinung bilden zu können. Danach könne man die Öffentlichkeit einbinden aber nicht umgekehrt. Dass die Öffentlichkeit einbezogen werde, stehe außer Frage, doch vorher erfolge eine Entscheidungsfindung in den entsprechenden Gremien. Weiterhin werde daran erinnert, dass die Erbbaupachtverträge der letzten 18 Jahre immer im nichtöffentlichen Teil diskutiert worden seien. Das Objekt in der Unteren Allee sei nicht unter Wert verkauft worden, sondern es gab mehrere Ausschreibungen und der Preis wurde fair ermittelt. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass unter dem Bürgermeister Harzer ein Objekt unter Wert verkauft

18 wurde, für welches sogar Fördermittel zurückgezahlt werden mussten. Die Rückzahlung dieser Fördermittel habe um die 70.000 betragen. Die Änderung, dass ein Erbbauzins in Rechnung gestellt werde, liege den Stadträten vor und gelte als aktuelle Fassung. Der Erbbauzins könne nach unten angepasst werden, wenn es sich um eine soziale Einrichtung handelt, was hier der Fall sei. Stadtrat Czapla halte diese Vorlage für eine gute Lösung. Das Gebäude Untere Allee sei verkauft worden und der Kreisjugendring habe ein neues Domizil gesucht. Dies miteinander in Einklang zu bringen werde befürwortet, damit die Jugendarbeit weitergeführt und verbessert werden könne. Auch die Stadt habe davon einen Vorteil, da im letzten Jahr ein Zuschussbedarf von 76.000 € bestanden habe. Für den Zuschuss i.H.v. 14.500 € waren im Kultur- u. Sozialausschuss sowie im Haupt- u. Finanzausschuss 10.000 € die Rede. Worauf hin der Bürgermeister entgegnet, dass dafür auch ein entsprechender Erbbauzins eingenommen werde. Stadtrat Baumgarten ist der Meinung, dass nicht jede Veränderung eine Einschränkung bedeuten müsse. Angesichts der demografischen Entwicklung müsse man überlegen, ob man sich eine doppelte Struktur in einer Stadt leisten könne. Er halte es für ehrenwert, dass sich die Stadt der Jugendarbeit stellt und der Kreisjugendring sei ein anerkannter Träger der Jugendarbeit. Was dort geschehe, sei nicht nur eine Zusammenlegung, sondern es treten Synergieeffekte auf, die bereits erwähnt wurden. Um das Objekt herum befänden sich Schulen, die mit einbezogen werden sollen. Den Kreisjugendring in dieser Stadt zu halten, sollte ein Ziel sein, welches man unterstützen müsse. In diesem Zusammenhang weist der Bürgermeister darauf hin, dass der Kreisjugendring auch andere Möglichkeiten der Förderung als die Stadt HBN habe. Dies sei auch ein Aspekt, den man sich immer wieder zu Rate ziehen sollte. Stadtrat Harzer fragt bezüglich der Mitarbeiter der Stadt, die im Freizeitzentrum beschäftigt sind, nach. Frau Zöller vertritt die Meinung, dass diese Diskussion in den nichtöffentlichen Teil gehöre. Dem wird seitens Stadtrat Harzer widersprochen, der sich dafür ausspreche, dass es sich hierbei um kein nichtöffentliches Thema handle. Der Stellenplan sei z.B. öffentlich zu behandeln. Die Frage sei nur, in welcher Form der städtische Mitarbeiter ab 02/2016 bezahlt werde, weiterhin nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes oder nach einem anderen Tarif. Stadtrat Knittel weist darauf hin, dass der Übergang im Rahmen einer Betriebsteilstilllegung (513 BGB) erfolgen solle. Dabei gäbe es die Garantiefrist von 1 Jahr, die der andere Arbeitgeber einhalten müsse. Was danach komme, sei nicht die Aufgabe des Stadtrates, zu diskutieren. Stadtrat Bumann erinnert daran, dass sich der Kreisjugendring schon einmal im Objekt des Freizeittreffes befand, welcher verlassen wurde, als es um die Problematik der Miete ging. Die beiden Einrichtungen gehören seiner Meinung nach zusammen. Man solle nicht vergessen, dass es auch in letzter Zeit Einschränkungen (z.B. Öffnungszeiten) im Freizeittreff gegeben habe. Dem könnte damit entgegengewirkt werden und die Schüler hätten die Möglichkeit, gleich nach der Schule den Freizeittreff zu besuchen. Die SPD-Fraktion sehe dies als den richtigen Weg an.

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Stadtrat Kummer weist darauf hin, dass sich die Stellenzahl um eine halbe Stelle reduziere und möchte wissen, welche Auswirkungen der Wegfall dieser halben Stelle habe. Man habe es hier mit 2 unterschiedlichen Klientelen zu tun und da stelle sich die Frage, ob man wirklich mit 1 Stelle beide Klientele gemeinsam betreuen könne. Diesbezüglich verweist der Bürgermeister auf das vorgestellte Konzept von Frau Richter und Herrn Blatt, in dem für jeden nachvollziehbar dargestellt wurde, dass das entsprechende Personal vorhanden sei. Dies sei auch ein wichtiger Entscheidungspunkt in der Personalfrage gewesen. Er sei sich als Arbeitgeber der Stadt HBN seiner sozialen Verantwortung bewusst, weshalb auch 1 Stelle an den Kreisjugendring übertragen wurde. Dennoch müsse er auf das Fachkräftegebot in Thüringen hinweisen, d.h., diejenigen, die mit Jugendlichen und Kindern arbeiten, müssen auch die entsprechende Ausbildung haben. Daher wurde dieser „halben Stelle“ ein sehr hochwertiges Angebot unterbreitet, um in der Stadt HBN zu bleiben. Es werde niemand auf die Straße gesetzt. Die Stadt mit ihren Stadträten müsse entscheiden, welches das Beste für die Stadt ist und dies könne auch manchmal negative Entscheidungen für den ein oder anderen mit sich bringen. Die Stadt habe 12.000 Einwohner, für die Verantwortung sowie für den Haushalt zu tragen sei. Diese Entscheidung, die heute zur Diskussion steht, sei sehr sozialverträglich und für die Kinder und Jugendlichen ein wichtiger Schritt, diesen Jugendtreff zu erhalten und auszubauen.

Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Hildburghausen und dem Kreisjugendring Hildburghausen e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Marina Richter, wohnhaft Hildburghäuser Straße 22, 98630 Römhild, über das Objekt „Freizeitzentrum“, Waldstraße 13 betreffs der Grundstücke Fl.-Nr. 1107/12 und 1165/4 in der Gemarkung Hildburghausen für die Dauer von 25 Jahren, beginnend ab 01.01.2015 in der beiliegenden Fassung. Der Erbbauzins beträgt 4.500 €/Jahr. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vertragshandlung vorzunehmen. Der Geheimhaltungsgrund bleibt fortdauernd bestehen. (Stadtrat Kummer kommt zu diesem Top. zur Sitzung hinzu.) mehrheitlich angenommen

Ja: 20 Nein: 2 Enthaltungen: 2

TOP 16 131/2014 Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hildburghausen und dem Kreisjugendring Hildburghausen e.V. über das weitere Betreiben des Objektes "Freizeitzentrum", Waldstraße 13 in 98646 Hildburghausen zum 01.01.2015.

20 Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Hildburghausen und dem Kreisjugendring Hildburghausen e.V., vertreten durch die Vorsitzende Frau Marina Richter, wohnhaft Hildburghäuser Straße 22, 98630 Römhild, über das weitere Betreiben des Objektes „Freizeitzentrum“, Waldstraße 13 in 98646 Hildburghausen, beginnend ab 01.01.2015 in der beiliegenden Fassung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vertragshandlung vorzunehmen. Der Geheimhaltungsgrund bleibt fortdauernd bestehen. mehrheitlich angenommen

Ja: 22 Nein: 1 Enthaltungen: 1

TOP 17 134/2014 Haushaltssatzung der Stadt Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2015 Der Bürgermeister stellt den Haushalt 2015 vor und bringt entsprechende Erläuterungen. Mit der Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden sowie Beigeordneten wurde in vielen Zusammenkünften an diesem HH gearbeitet, um diese Stadt weiter handlungsfähig zu gestalten. Es sei nicht korrekt wenn man öffentlich, auch in den Medien, kolportiert, dass HBN keinen ausgeglichenen HH habe. Einer Stadt sei es nicht zuträglich, sie in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Objekte leiste, die nicht billiger werden aber dennoch erhalten bleiben sollen. Es werde angestrebt, die Kreisstadt und das Mittelzentrum zu erhalten, um eine Lebensqualität zu schaffen, die Einwohner heranziehe und junge Leute in ihrer Stadt halte. Daher sei es erforderlich, Geld zu investieren. Dies sei jedoch nicht einfach und man müsse für die Zukunft über verschiedene Dinge nachdenken, mit denen Synergieeffekte zu erzielen und Einsparungen zu erreichen sind, ohne Qualitätsverringerungen zu verzeichnen. Dazu sei ein handlungsfähiger Haushalt erforderlich, um HBN entsprechend gestalten zu können. Stadtrat P. Knittel weist darauf hin, dass sich im Bereich Allgemeine Zuweisungen und Umlagen ein Punkt Garantiefondsleistungen befindet, der von 2013 von 288.000 € auf 24.000 € gesunken ist. Daher möchte er wissen, warum und um was es sich hierbei handelt? Frau Carl-Schumann erläutert, dass der Garantieleistungsfond eingerichtet wurde, um die Belastungen durch die Verluste, die die Kommunen durch den Wegfall des Familienleistungsausgleiches erlitten haben, aufzufangen, ebenso die Umstellung des Finanzausgleichsgesetzes. Dieser Fond läuft nun langsam aus und wird in 1 – 2 Jahren dann nicht mehr so funktionieren und vorhanden sein. Stadtrat Kummer spricht an, dass es in Gerhardtsgereuth die Zusage gegeben habe, dass der Schwanenteich im kommenden Jahr saniert werden solle. Diese Maßnahme wurde im HH nicht gefunden. Der Bürgermeister teilt mit, dass dieser Teich nicht saniert werden kann, weil das Geld hierfür nicht vorhanden sei. Es wurde auch keine Zusage dazu getroffen.

21 Diesbezüglich müsse man etwas ausholen und erläutern, warum dieser Teich abgelaufen sei. Damals wurde auf Grund von Sparmaßnahmen eine Firma beauftragt, die für 5.000 € ausgebaggerte und letztendlich mit hoher Wahrscheinlichkeit diesen Teich auch undicht gemacht habe. Eine Sanierung koste nach ersten Schätzungen 250.00 – 280.000 €. In der Einwohnerversammlung wurde bereits darauf hingewiesen, dass dieser Teich 2015 nicht mit saniert werden könne, sondern dass das Hauptaugenmerk auf dem Hochwasserschutz Kirchgrund liege. Danach ist zu prüfen, ob dieser Teich – falls noch erforderlich – für 2016 mit aufgenommen werde. Stadtrat Bumann hält es für gut, dass ein ausgeglichener HH vorliege. Dies sah vor kurzer Zeit noch nicht so aus. Es gab einige Vorschläge, auch aus den Fraktionen, die z.T. berücksichtigt wurden. Mit diesem HH könne man gut in das neue Jahr starten. Es sei eine Kreditaufnahme von 2,5 Mio € enthalten, aus der Sicht der SPD-Fraktion gibt es hierzu keine andere Alternative. Die aufgezeigte Entwicklung der Baumaßnahmen in den letzten Jahren gestalte sich rückläufig, die Folgen sind an den kaputten Straßen und Gehwegen zu erkennen, was in der nächsten Zeit nicht besser werde, sofern man nichts daran unternehme. Der Reparaturaufwand nehme stetig zu, diesem könne man nur begegnen, wenn man Geld in die Hand nehme und das in Ordnung bringe. Möglichkeiten der Einsparung für die Zukunft werden gerade im Bereich der Energieversorgung gesehen. Die ersten Ansätze, wie Straßenbeleuchtung, seien vorhanden. Aus Sicht seiner Fraktion sei es nicht ausreichend bei Straßensanierungen oder –neubau auf LED-Technik umzurüsten, sondern auch die vorhandene Beleuchtung müsse umgestellt werden, zumal ab 2015 ein EU-Recht gelte, was bedeute, dass die alten Dampflampen nicht mehr verkauft werden dürfen, so dass man ohnehin im Zugzwang sei. Auch im Bereich der städtischen Häuser werde die Notwendigkeit gesehen, etwas zu unternehmen. Fördermittel dafür gebe es, auch KfW-Programme seien vorhanden, was geprüft werden sollte. Die Nachhaltigkeit bei einer Kreditaufnahme ist wichtig und daher sei es zu befürworten, weitere Gewerbeflächen zu erschließen, um diese für Ansiedlungswillige vorzuhalten. Ein Problem müsse er ansprechen, dies betreffe die Investitionen in der Helenenstraße. Hierzu bestehe seiner Ansicht nach keine Notwendigkeit, da sich diese in einem guten Zustand befinde. Die Höhe der Investition von 500.000 € sei nicht nachvollziehbar, weiterhin wären Aussagen zur Förderung erforderlich. Das Geld sollte eher dort ausgegeben werden, wo tatsächlich Bedarf bestehe. Herr Schulz äußert in Bezug auf die Helenenstraße, dass es bekannt sei, dass für diesen Bereich ein Bebauungsplan kurz vor seinem Abschluss vorliege. Es sei geplant, über die Städtebauförderung den 2. Teil der Cl.-Zetkin-Straße auszubauen und die Helenenstraße anzuhängen. Die Helenenstraße unterscheidet sich von der herkömmlichen Cl.-Zetkin-Straße dadurch, dass nach ersten Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan dort erhebliche Belastungen im Untergrund festgestellt wurden. Dort befänden sich alte Teereinbauten, die krebserregend seien und komfortabel in erheblichem Ausmaß entsorgt werden müssen. Weiterhin befände sich dort eine 3. Fahrspur, d.h. die Standspur, welche als Parkplatz weiter im Plan bleiben solle. Zusätzlich sei noch der Gehweg auf der einen Seite vorhanden. Dies verursache die Kosten der Helenenstraße. Diese Kosten sind momentan nur in einer Grobkostenschätzung zusammengefasst. Es konnte hierzu noch keine Erschließungsplanung beauftragt werden, da der B-Plan noch nicht fertig sei. Erst danach könne man in eine Erschließungsplanung gehen. Im Moment

22 handle es sich nur um Schätzwerte aber für die HH-Planung hätte man Zahlen aufnehmen müssen. Es wird hier noch einmal eine Konkretisierung geben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass, wenn es der Stadt gelänge, im März kommenden Jahres diese Straßenbaumaßnahme ausszuschreiben, ca. 1/3 bessere Baupreise zu erreichen wären. Betrachte man den Bauumfang, Helenenstraße und Cl.-Zetkin-Straße, könne man durch die Baumassen, die dabei entstehen, ganz andere Einzelpreise erzielen. Würde diese Maßnahme in 2 kleine zerpflückt, werden die Preise höher. Zur Gehwegerweiterung wird ausgeführt, dass dies mehr eine Ufersicherung am Kanal um den Stadtpark herum beträfe. In diesem Bereich befinde sich eine Engstelle und hier wurde eine Lösung gefunden, doch ohne Einschränkung in der Breite die Helenenstraße um die Ecke zu führen, jedoch ist eine Befestigung der Uferseite des Kanals durch Spezialtiefbauarbeiten erforderlich und diese sind teuer. Dies betreffe die Kurve an der Cl.-Zetkin-Straße und an der Helenenstraße. Bezüglich der angesprochenen Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung führt der Bürgermeister aus, dass diesbezüglich ein Arbeitsauftrag an das Fachamt erteilt wurde. Die Ergebnisse werden den Fraktionsvorsitzenden und im Bauausschuss vorgestellt. Stadtrat Dr. Nowak spricht in Bezug auf den Schwanenteich an, dass der Ortsfischereiverein in Person des Vorsitzenden seinerzeit Vorschläge unterbreitet habe, die jedoch nicht gehört wurden. Dieser Teich wäre besser zu reparieren gewesen, wenn man auf den Verein gehört hätte. Bezüglich des HH finde er es beeindruckend, dass dieser ausgeglichen sei. Was ihn jedoch sehr bewege, sei die Differenz, die z.T. mit einer Kreditaufnahme ausgeglichen werden müsse, obwohl man dies eigentlich die nächste Zeit vermeiden wollte. Er sehe die Argumente, wie niedrige Kapitaldienste, aber wenn man am Ende von 2015 wieder bei einem Schuldenabbau wie 2012 liege und im kommenden HH wieder so eine Größe erforderlich sein sollte, dann bestehe die große Gefahr, dass man irgendwann an die letzten Reserven, z.B. Waldverkauf o.ä, müsse. Daher gehe er heute diesem HH-Plan mit, bittet jedoch darum, seine Bedenken künftig zu berücksichtigen. Die Ausgabenerhöhung für die Bibliothek müsste etwas näher erläutert werden, um nachvollziehen zu können, womit dies zusammenhänge (z.B. Bücherankauf oder Umbaumaßnahmen Standesamt). Hinsichtlich der Geräteanschaffungen im Bauhof gehe er davon aus, dass hier im Einzelnen günstige Angebote eingeholt werden. Der Bürgermeister erläutert, dass sich der Kulturaufbau nicht allein auf die Bibliothek bezogen habe, sondern auch die Knappengasse 18 einer kulturellen Nutzung zugeführt werden müsse. Darauf habe sich seine Aussage bezogen. Die angesprochene Erhöhung hänge mit Baumaßnahmen zusammen.

23 Stadtrat Czapla bedankt sich bei allen Beteiligten für die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes. Allerdings sei man an einem Punkt angelangt, an dem man sich ernsthaft Gedanken machen müsse. Daher werde der Vorschlag, dass sich ab Januar 2015 die Fraktionsvorsitzenden regelmäßig mit dem Bürgermeister treffen, sehr begrüßt. Hier darf es keine Tabus geben und sollte über alles gesprochen werden, was für wichtig gehalten werde. Für den HH 2016 wird es sicherlich einige Dinge geben, die verändert werden müssen. Zum aktuellen HH stellt er in Bezug auf die Knappengasse 18 den Antrag, dass bis Mitte des kommenden Jahres seitens der Verwaltung ein Finanzierungs- und Nutzungskonzept im Stadtrat vorgelegt wird. Stadtrat Harzer führt aus, dass der HH 2015 nur ausgeglichen werden konnte, indem massiv eingegriffen wurde, u.a. durch massiven Kulturabbau in HBN. Genannt werde hierbei der Auszug des Heimatvereines Häselrieth aus seinem Vereinsgebäude, die Abschaffung der Kreisergänzungsbibliothek, Abbau der Sonderausstellung zur Geschichte des Rathauses im Rathaus. Die vom Bürgermeister in der Presse versprochene Einsparung i.H.v. 45.000 € beim Standesamt sei im HH nicht vorhanden. Gesprochen werde weiterhin von Mehrausgaben im HH des kommenden Jahres z.B. für die Bibliothek. Im Museum resultiere die Erhöhung daraus, dass 10.000 € Fördermittel für dieses Jahr im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher gebe es ein höheres Defizit. Im Bereich Bibliothek resultieren die hohen Mehrausgaben daraus, dass die Südfassade des Rathauses im kommenden Jahr saniert werde. Diese sei jedoch unabhängig von der Bibliothek und gehöre zum Gebäude. Dieses hätte, egal was sich darin befindet, saniert werden müssen, was mit Kultur an sich nichts zu tun habe. Im Museum werde eine halbe Stelle im Vergleich zu 2014 abgebaut. Auch beim Schwimmbad seien die Ausgaben auf dem Vorjahresniveau geblieben. Dass hier im Laufe der Jahre mehr Instandhaltungsmittel einzuplanen seien, war bekannt. Der Stadtrat hatte vor dem Bau der Schwimmhalle eine Tragfähigkeitsananlyse veranlasst, in der auch davon gesprochen wurde, dass die Kosten für die Instandhaltung mit den Jahren aufzustocken sind, was auch jährlich erfolgt wäre. Im vergangenen Jahr sei ein Problem am Dachgebälk der Schwimmhalle aufgetreten, daher wäre es erforderlich, Aussagen zum beauftragten Gutachten darzulegen. Ähnlich sehe es mit den anderen Einrichtungen, wie Theater, aus. Damals habe es einen Beschluss im Stadtrat mit einer Gegenstimme zum Bau des Theaters gegeben. Er sei der Meinung, dass in den letzten 5 Jahren, gemeinsam mit der CDU, die Stadt und der HH entwickelt worden sei. Weiterhin werde daran erinnert, dass die Kreisumlage seit Jahren steige, was bedingt etwas mit dem Kreis zu tun habe. Seitens des Landes werde in den letzten Jahren massiv in die Kassen der Kommunen gegriffen. Die Finanzierung der Kitas sei nicht sichergestellt worden und damit konnten die Mittel, die durch die Entschuldung freigesetzt wurden, nicht so verwendet werden, wie es erforderlich gewesen wäre. Wenn man nun wieder mit einer Verschuldung beginne, habe man das Problem, dass überhaupt kein Effekt mehr vorhanden sei. Im kommenden Jahr belaste sich die Stadt dadurch zusätzlich mit über 50.000 € im Verwaltungshaushalt. Eigentlich sei es ja so gedacht, dass Abschreibungen dazu dienen, Investitionen zu tätigen. Die Stadt HBN sei jedoch nicht in der Lage,

24 die Abschreibungen zu erwirtschaften. Daher seien Kreditaufnahmen wenig sinnvoll, da diese in den kommenden Jahren den VW-HH belasten. Die Tilgung (nicht die Zinsen) der Kredite müsse im VW-HH erwirtschaftet und dem VM-HH zugeführt werden. Wenn die Entwicklung so weitergehe, werde dies dazu führen, dass die Stadt den VW-HH nicht mehr ausgleichen könne. Er möchte an viele gemeinsame Erfolge, wie Verhinderung der HH-Sicherung, Mitarbeiterzahl udgl. erinnern und bitte darum, zu überlegen, ob man diese Erfolge, die aus eigener Kraft heraus erzielt werden konnten, wobei dennoch 3 Mio € ohne Kreditaufnahme investiert wurden, aufgeben wolle. Hinsichtlich des angesprochenen Investitionsverlaufes (1998, 1999 u. 2000) i.H.v. 26 Mio € wird darauf hingewiesen, dass dies mit einer Kreditaufnahme von 4,2 Mio € ermöglicht wurde. Jetzt benötige man 2,15 € Mio Kredit um 4 Mio € zu investieren. Die Sinnhaftigkeit einer Kreditfinanzierung stelle sich für ihn nicht dar. Die Stadt könne nur das Geld ausgeben, was sie habe. Es spreche keiner davon, auch nicht auf politischer Ebene, dass die Städtebauförderung 2018 auslaufe. Diese soll 2018 neu geordnet werden, wobei die Städtebauförderung/Städtebaulicher Denkmalschutz momentan auf große Teile des Ostens begrenzt sei und auch westdeutsche Städte dort partizipieren sollen. Dies habe mit dem Auslaufen des Solidarpakts zu tun. Weiterhin müsse er darauf hinweisen, dass in der letzten Sitzung des Landtages der 1. Fraktionsvorsitzende der CDU gefordert habe, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung einzuführen. Genauso gab es eine Aufforderung an alle Abgeordneten, keine Steuererhöhungen zuzulassen. Die Stadt mache genau das Gegenteil, sie nimmt Kredit auf und erhöht den Hebesatz der Gewerbesteuer von 357 auf 390. Hinsichtlich des Friedhofes müsse er ausführen, dass vor einigen Jahren Einigkeit darüber bestand, dass dieser eine kostendeckende Einrichtung sei und die Friedhofsunterhaltungsgebühr so angepasst werde, dass die Kosten für die Stadt nicht defizitär werden. Daraufhin wurden diese erhöht und danach wieder gesenkt. Wenn man jetzt wieder Defizit einfahre, gerade unter der jetzigen HH-Situation, müsse man auch diese Gebühr erneut anpassen, um das Defizit wieder auszugleichen. Er sei der Meinung, die Stadt hätte einen HH aufstellen sollen, der die derzeitigen Gegebenheiten hinnimmt und mit dem vorhandenen Geld wirtschaftet. Danach könne man sehen, was der neue Landes-HH hergebe. In der Regierungserklärung sei darauf hingewiesen worden, dass den Kommunen Hilfe zuteil und zusätzliches Geld bereitgestellt werde. Nach alledem fordere er auf, diesem HH nicht zuzustimmen und dem Bürgermeister den Auftrag zu geben, diesen so aufzustellen, wie es die Möglichkeiten zulassen, ohne eine neue Schuldenaufnahme. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass selbst bei gleichbleibenden Einnahmen ein Problem auf der Ausgabenseite durch die zahlreichen Kostensteigerungen, wie

25 Kreisumlage, Tarifvertrag, Kindergärten usw., bestehe. Daher müsse darauf reagiert werden. Es sei nicht möglich, alles aufrechtzuhalten ohne Einschnitte bzw. Einnahmeerhöhungen vorzunehmen. In Bezug auf die Haselstaude musste entsprechend reagiert werden, um Unheil von den Bürgern abzuwenden. Wolle man diese erhalten wären Kosten von ca. 1 Mio € erforderlich, die einfach nicht vorhanden seien. Die Stadt habe für die Haselstaude eine Lösung gefunden, der Heimatverein werde hier nicht alleine gelassen. Es müssen einfach auch Entscheidungen zum Wohle der Bürger getroffen werden, die nicht immer auf die Zustimmung der breiten Menge stoße. Die Kreisergänzungsbibliothek wurde weder eingespart noch abgeschafft. Durch den Verkauf der Unteren Allee sind Investitionen erforderlich, hier müsse man jedoch auf die Nachhaltigkeit achten. Die Untere Alle habe jährlich 50.000 € Unterhaltungskosten verursacht, ohne dass etwas an diesem Objekt unternommen wurde. Daher müsse man Entscheidungen zur Kostenreduzierung treffen und umsetzen. Auch die Schwimmhalle wird weiterhin ein großer Kostenträger sein. Diese HH-Stelle war kurz vor dem Sommer diesen Jahres zu Ende, was Eilentscheidungen erforderte, um den Betrieb aufrechtzuhalten. Stadtrat Wiener habe in der jetzigen Zeit mit moderaten Schulden kein Problem, sofern man diese stemmen und tilgen könne. Betrachte man die Schuldenlast in anderen Städten, liegt HBN nicht schlecht. Es sind nun einmal Dinge in die Hand zu nehmen, die nur mit der Aufnahme von Schulden zu bewältigen seien. Er habe dem HH nur zugestimmt unter dem Aspekt, dass eine monatliche Zusammenkunft aller Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister erfolge, um über grundsätzliche Fragen zu diskutieren. Er sehe den Trend dahingehend, dass der VW-HH immer weiter ansteigen werde, was nicht nur mit den Tarifen, Kosten Schwimmhalle, Kreisumlage usw. zusammenhänge, sondern auch die Schlüsselzuweisungen des Landes werden weniger und man wisse kaum noch, wo etwas wegzunehmen sei. Daher müsse in diesem Bereich etwas geschehen und grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden, die den VW-HH in der Zukunft sichern. Bezüglich des Gewerbegebietes wird angeregt, dass dieses nach seiner Erschließung nicht wieder für Solarflächen freigegeben werde. Diesbezüglich antwortet der Bürgermeister, dass es generell keine Photovoltaikanlagen mehr im Gewerbegebiet geben wird, es sei denn auf dem Dach einer Gewerbehalle. Hier gab es in der Vergangenheit Fehlentscheidungen, für die eine Förderung zurückgezahlt werden musste. Die damals versprochenen Gewerbeeinnahmen, die der Stadt angeblich zu 100 % zustehen würden, seien nicht gekommen. Weiterhin werden Ausführungen zu den Prozentsätzen/Hebesätzen für die Gewerbesteuer in Thüringen und den angrenzenden Nachbargemeinden dargelegt. Daraus folgend liege die Stadt HBN im unteren Mittel und man könne davon ausgehen, dass viele Gemeinden eine Anpassung vornehmen müssen und Aspekte angehen werden, die seitens der Stadt nicht vorgesehen sind, z.B. Kita-Gebühren,

26 Grundsteuer Eigenheim usw. Die Stadt müsse sich jedoch der Realität stellen und entsprechend reagieren. Frau Carl-Schumann bringt kurze Erläuterungen zur Ermittlung der Kulturquote, die für die Berechnung des Kulturlastenausgleiches erforderlich ist. Hier käme die Stadt 2015 auf 16 % Kulturquote und 77,00 € Kulturausgaben je Einwohner. Da vorhin ausgesagt wurde, dass die Unterhaltung der Bibliothek nicht einzubeziehen sei (95.000 € Südfassade, Sonnenschutz u. Trockenlegung von Räumen) wird darauf hingewiesen, dass dies heraus gerechnet würde (Einnahme und Ausgabe gleich). Hier handle es sich um 100 % Förderung, die nicht in die Berechnung Kulturquote bzw. Kulturausgaben je Einwohner hineinfallen. Herr Schäfer führt in Bezug auf die Friedhofsunterhaltungsgebühr aus, dass es hier eine Erhöhung von 2 % gegeben habe. Dies sei ein normaler Indexwert, mit dem die Stadt leben könne. Über die Notwendigkeit einer Neukalkulation müsse der Stadtrat entscheiden. - Weitere Ausführungen werden dargelegt. Stadtrat Kummer weist darauf hin, dass bei einer HH-Debatte vor einem Jahr dieser HH wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Stadt HBN nicht durchgegangen wäre. Dieser wäre von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt worden. Im vergangenen Jahr gab es die Diskussion um ein FW-Fahrzeug, welches die Stadt verpflichtend anschaffen musste, wobei die Leistungsfähigkeit der Stadt HBN hinsichtlich der Finanzierung in Frage gestellt wurde. Daran wolle er auch erinnern. Er hätte sich durchaus viele Investitionen, die sehr sinnvoll gewesen wären, in den letzten Jahren gewünscht, z.B. 3. BA Stadttheater, dies sei jedoch nicht erfolgt, weil man sich der Verantwortung für den HH der Stadt HBN bewusst gewesen sei und die Stadt dies nicht hätte stemmen können. Die Aussage, dass Zinsen gegenwärtig kein Problem seien, ist richtig. Wichtig sei jedoch die Frage zur Rückzahlung des Darlehens und wie dann die Leistungsfähigkeit aussehe. Der Bürgermeister sei in seinen vorangegangenen Ausführungen davon ausgegangen, dass die Landeszuweisungen gleich bleiben und die Gewerbesteuer mehr werde. Klar werde der Hebesatz angehoben aber man habe auch schon erlebt, dass die Gewerbesteuer auf Grund einer anderen wirtschaftlichen Situation drastisch eingebrochen sei. Wenn man betrachte, wie sich die Konjunkturentwicklung darstellt, könne man nicht davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren immer wieder steigende Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten seien. Wenn dann die heute aufgenommenen Kredite zu tilgen sind und die Leistungsfähigkeit nicht gegeben sei, dann komme man in ein Spirale, die er für nicht durchhaltbar einschätze. Dass die Stadt HBN heute finanziell mit 300 € Pro-Kopf-Verschuldung dastehe, war nicht immer so. Daher sei er auf die Frage zu Änderungsvorschlägen der Meinung, dass bei Investitionen reduziert werden müsse, z.B. bei einer neuen Gewerbefläche. In HBN stehen genügend Gewerbeflächen zur Verfügung. Frage man sich, warum Solaranlagen auf Gewerbeflächen aufgebracht wurden, müsse man sich eingestehen, dass man diese anders nicht vermarkten konnte. Auch in den umliegenden Kommunen sei zahlreiche Gewerbefläche vorhanden. In der gegenwärtigen Zeit habe die Stadt andere Probleme, als neue Gewerbeflächen auszuweisen. Darum könne er diesem HH so nicht zustimmen und bittet

27 um Reduzierung der Investitionen, damit die Stadt von dieser horrenden Neuverschuldung wegkomme. Stadtrat Gutberlet müsse darauf hinweisen, dass die Stadträte die Interessen der Stadt HBN zu vertreten und sich für die Stadt einzusetzen haben. Diskussionen, wie Sanierung Schwanenteich, Haselstaude, Senkung der Gewerbesteuer könne er nicht verstehen und daher müsse man fragen, wie dies finanziert werden solle. Es liege heute ein ausgeglichener HH vor, was gut für die Stadt sei, um diese voranzubringen. Stadtrat Hammerschmidt müsse eine Detailfrage bezüglich der Ausgaben für den Bauhof stellen. Speziell gehe es um den LKW für 150.000 € (Zweck Winterdienst) und den Anhänger für 30.000 €. Weiterhin frage er sich, ob es bei diesem HH notwendig sei, solche Investitionen zu tätigen. Sehe man sich die Witterungsverhältnisse der letzten Jahre an, wäre zu überlegen, ob nicht in Spitzenzeiten derartige Leistungen über einen Dienstleister abgefedert werden könnten, was für die Stadt weitaus billiger wäre. Fraglich sei auch, inwieweit dieser LKW im Sommer genutzt werde. Er wisse, dass der Technikpark eines Bauhofes Geld koste und auch relativ modern gehalten sein sollte, um die laufenden Kosten zu minimieren, doch müsse er fragen, ob dies jetzt unbedingt nötig sei. Herr Schäfer müsse zustimmen, dass die letzten beiden Winter relativ mild und daher dem Gesamt-HH sehr zuträglich waren. Daher konnten auch einige Mittel eingespart werden. Dies lasse jedoch vergessen, dass auch schon andere Winter zu verkraften waren. Im HH seien 43.000 € als Fremdvergabe für die TSI (Fa. Wolfschmidt) für eine Leistung von Straßen enthalten, die auch durch den Bauhof befahren werden, wobei das Schild hochgenommen werde. Es wäre möglich, mit der Investition in ein weiteres Fahrzeug, die Strecken so zu legen, dass diese Leistung selbst erbracht werden könnte und mit den Jahren ein Plus gegenüber der Fremdvergabe zu erwirtschaften sei. Ein Grundgedanke bestehe weiterhin darin , dass die seit langer Zeit vernachlässigte Pflege von Hochwassergräben in den Ortsteilen verstärkt werden könne. Hierzu ist ein entsprechendes Fahrzeug erforderlich. Der angesprochene Anhänger sei ein Ersatz für einen Anhänger aus dem Jahr 1993, für den eine Reparatur unwirtschaftlich erscheine und nicht sinnvoll wäre. Zur Frage auf die Verträge mit der Fa. Wolfschmidt wird ausgeführt, dass diese durch das LRA HBN ausgeschrieben werden, die Stadt schließe sich diesen Verträgen an, die auch im Wettbewerb entstanden seien. Diese Verträge werden zyklisch verlängert, je nachdem was die Stadt vorhabe. Er habe diese Verträge vorsichtshalber für nur 1 Jahr verlängert in der Hoffnung, eine Lösung zu finden, die der Stadt zuträglicher sei. Stadtrat Bumann habe schon seine Bedenken hinsichtlich des HH aber das Risiko, welches auch mit der Kreditaufnahme eingegangen werde, sei kalkulierbar. Es gäbe Prognosen zur Entwicklung der Steuereinnahmen und dies sei die Grundlage, die hier im HH Berücksichtigung gefunden habe.

28 Bezüglich der Diskussion zu den Photovoltaikanlagen möchte er darum bitten, dass in einer künftigen Stadtratssitzung einmal eine Aussage dazu vorgelegt werde, wie viel Gewerbesteuereinnahme die Stadt tatsächlich durch diese Anlagen habe. In diesem Zusammenhang möchte er richtig stellen, dass die Stadt nicht Gewerbeflächen verkauft habe, um Photovoltaikanlagen zu installieren. Diese seien bereits verkauft gewesen und die Investoren haben diese Anlagen dort hingesetzt. Eine noch offen stehende Frage betreffe die Antragstellung von Förderanträgen im Rahmen der Städtebausanierung. Hier seien andere Ansätze für die Einnahmen gemacht worden. Dabei handle es sich um eine Differenz von 440.000 € zu dem, was im September beschlossen wurde und zu dem, was jetzt im HH enthalten sei. Konkret möchte er wissen, warum die Stadt jetzt für die Cl.-Zetkin-Straße nicht mehr 665.000 € Einnahmen, sondern nur noch 420.000 bzw. 400.000 € zu verzeichnen habe. Auch bei der Helenenstraße wären es 280.000 € weniger. Frau Carl-Schumann führt dazu aus, dass die Planansätze den Mittelanforderungen entsprächen. Die Straßenausbaubeiträge seien nicht förderfähig und die Stadt sei selbst in großem Maße Anlieger an der Cl.-Zetkin-Straße sowie der Helenenstraße (z.B. Parkplatz, Schlosspark). Hier müsse dann die Städtebauförderung abgezogen werden. Stadtrat Harzer sehe im Bereich Friedhof im VW-HH keine größeren Verschiebungen, was nichtumlagefähige Kosten betreffe. Das einzige sei, dass sich die Betriebsleistungen im Bauhof um 29.000 € erhöhen und damit die 26.000 € Differenz entstehen. Dies sei s.E. über die Friedhofsunterhaltungsgebühr umlagefähig. Bezüglich der Berechnungen zum Kulturlastenausgleich müsse er feststellen, dass die Stadt hier schon einmal bei 19 % gelegen habe. Damit wurde auch ein entsprechender Antrag 2014 gestellt. Die Unterlagen habe er bei der Amtsübergabe an den neuen Bürgermeister übergeben. Hier würde ihn interessieren, was aus dieser Antragstellung geworden sei. Dort könne die Stadt Geld einnehmen, um die Differenz im Kulturbereich zu minimieren, dafür sei dieser Kulturlastenausgleich vorhanden. Aus diesen Mitteln habe die Stadt im vergangenen Jahr die Gelder für die Erneuerung der Fassade des Museums erhalten. Hier gäbe es schon Möglichkeiten. Hinsichtlich der Problematik Solaranlagen müsse er darauf hinweisen, dass im Gewerbegebiet (4. BA) 1 Grundstück bewusst dafür verkauft worden sei, da dieses Grundstück durch die Stadt bereits 3 x verkauft wurde und jedes Mal an die Stadt zurück ging, weil dieses auf Grund der Hanglage nicht bebau- und befahrbar war. Die anderen Gewerbegrundstücke befanden sich in Privatbesitz. In diesem Zusammenhang möchte er zu Bedenken geben, dass es auch im Gewerbegebiet NO (5. BA) noch freie Flächen gäbe, die bebaubar seien und bisher noch nicht verkauft wurden. Weiterhin stünden im Gewerbegebiet „Schraube“ noch viele ha hochgeförderte Gewerbefläche frei. Daher sehe er die dringende Notwendigkeit für die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet NO jetzt nicht.

29 Herr Schulz bringt zum Gewerbegebiet NO (1. – 5. BA) folgende Erläuterungen. Mit der Bebauung sei 1991 begonnen und immer wieder bebaut und besiedelt worden. Bis jetzt sähe es ganz gut aus und die Gewerbesteuereinnahmen zeigen entsprechende Resultate, z.Z. mit 3,7 Mio €. Was die freien Flächen betreffe, sei es so, dass die Stadt im 5. BA bis zum Wendehammer noch 1 Fläche anbieten könne. Ein vor kurzem vorstelliger Interessent sei vermutlich auf Grund der erhöhten Aufwendungen für die Elektroversorgung und die Baukostenzuschüsse abgesprungen. Ansonsten sei in diesem Gewerbegebiet nichts frei, dieses sei komplett belegt. Vor ca. 10 Jahren wurde dort ein Abwasserkanal für 1,5 Mio gebaut. Eine anliegende Firma wurde damals dort mit angeschlossen. Nun liege dort ein halb erschlossenes Gebiet mit 20 ha, was sich für HBN als totes Kapital darstelle, welches erschlossen werden sollte. Die Stadt ist Eigentümer aller Flächen, eine Teilerschließung sei vorhanden, Baurecht bestehe und im HH ist der erforderliche Straßenbau eingestellt. Abstimmung zum Antrag von Stadtrat Czapla: Vorlage eines Finanzierungs- und Nutzungskonzeptes für die Knappengasse 18 bis Mitte des Jahres 2015 durch die Stadtverwaltung Hildburghausen. dafür: 23

Enthaltung: 1

Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt gem. § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen der Stadt Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2015. mehrheitlich angenommen

Ja: 17 Nein: 4 Enthaltungen: 3

TOP 18 135/2014 Fünfjähriger Finanzplan 2015 Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt gem. § 26 Abs. 2 Zi. 8 i.V.m. § 62 ThürKO den fünfjährigen Finanzplan 2015. mehrheitlich angenommen

Ja: 18 Nein: 4 Enthaltungen: 2

TOP 19 Anfragen und Mitteilungen von Stadträten und Ortsteilbürgermeistern Stadtrat B. Knittel bringt den Hinweis, dass in der Unteren Marktstraße vor einigen Jahren Stolpersteine gesetzt wurden, die an jüdische Familien und Geschäftsleute erinnern sollten. Diese sind beim Bau dieser Straße entfernt worden und daher frage er an, ob es vorgesehen sei, diese dort wieder einzubauen?

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Herr Schulz antwortet, dass diese Steine gesichert wurden und wieder eingebaut werden. Stadtrat Gutberlet informiert darüber, dass am 09.01.2015 ab 16.00 Uhr mit Unterstützung der Jugendfeuerwehr und des Bauhofes der Stadt wieder das Weihnachtsbaumverbrennen gegenüber der Fa. Mü-Installation am Backseinfeld durchgeführt werde. Für jeden abgegeben Baum gebe es einen Glühwein als Entschädigung. Für die Unterstützung der Feuerwehr und des Bauhofes bedanke er sich bereits im Vorfeld. Stadtrat Vonderlind liege eine Beschwerde eines gesetzlich bestellten Betreuers vor, der in der vorigen Woche in der Stadt nach einer Möglichkeit zum Unterbringen eines Obdachlosen gesucht habe. Laut Auskunft diesen Betreuers wurde ihm mitgeteilt, dass eine Unterbringung nicht möglich sei. Herr König teilt mit, dass dies mittlerweile erledigt sei und er im Obdachlosenzimmer der Stadt bis zum 07.01.2015 untergebracht wurde. Das Problem bestand darin, dass im Schülerheim des HBZ, in dem sich dieses Zimmer befindet, über Weihnachten niemand anwesend sei. Dies musste erst mit Herrn Michaelis abgeklärt werden, Herr König werde auch während dieser Zeit entsprechende Kontrollen durchführen. Stadtrat Harzer informiert den Stadtrat darüber, dass er zum 31.12.2014 sein Stadtratsmandat abgeben werde. Er sehe sich auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit als Abgeordneter des Thüringer Landtages mit Wahlkreisbüro in Meiningen nicht mehr in der Lage, sich in dem ausreichenden Maße, wie er das für erforderlich halte, über die laufenden Angelegenheiten, die die Stadt betreffen, zu informieren und werde sich daher nach 20 ½ Jahren aus der aktiven Stadtpolitik zurückziehen. Im Kreistag HBN wolle er verbleiben. Diese Information werde er noch schriftlich (per E-Mail) dem Bürgermeister zukommen lassen. Abschließend bedanke er sich bei allen, die in den letzten Jahren mit ihm zusammengearbeitet haben, egal in welcher Form. Danke auch an alle, die seit der letzten Kommunalwahl hier im Stadtrat trotz unterschiedlicher Positionen und harscher Wort mitgewirkt haben. Auch so etwas gehöre zu einer Auseinandersetzung um den richtigen Weg hinzu. Dank auch an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft, die Besucher der Stadt und die Presse. Es seien interessante, spannende und schöne 20 Jahre gewesen, die viel Arbeit, manche Sorgenfalten und manch graues Haar beschert haben aber es habe auch Spaß gemacht und er hoffe, dass es seinem Nachfolger ebenso viel Freude bereiten werde. Alles Gute und gutes Gelingen für die weiteren Aufgaben. Der Bürgermeister werde in der Stadtratssitzung im Januar eine offizielle Verabschiedung für Stadtrat Harzer vornehmen. Stadtrat Bumann müsse feststellen, dass sich das Natursteinpflaster in der Oberen Braugasse langsam auflöse, daher frage er, inwieweit hier noch Gewährleistungsansprüche vorhanden seien? Herr Schulz teilt mit, dass die Gewährleistung hier weg sei, ebenso auf dem Salzmarkt. Dort müsse sich die Stadt um die Fugen kümmern und neu absanden.

31 Stadtrat Kummer zeigt sich erfreut über die Vorbereitung zum Bau eines Wartehäuschens im Ortsteil Gerhardtsgereuth. Er gehe davon aus, dass die Stadt HBN damit zu tun habe. Bis wann solle diese Maßnahme abgeschlossen werden? Herr Schulz teilt mit, dass gegenwärtig Probleme mit der Bauausführung bestehen und dies bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden könne. Der Auftrag sei jedoch ausgelöst und er schätze ein, dass dieses Häuschen Ende Januar 2015 stehen werde. Durch den Bürgermeister wird darüber informiert, dass die Begehung der Unteren Marktstraße erfolgt sei und Nachbesserungen nach dem Winter durchgeführt werden. Abschließend gratuliert der Bürgermeister dem Ortsteilbürgermeister Herrn Bernd Bauer zum 50. Geburtstag und wünscht ihm alles Gute. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Sitzung Bratwürste und Getränke für alle bereitstehen. Diesbezüglich geht ein Dank an Stadträtin Wütscher, die diese Würste zur Verfügung gestellt habe. Mit dem Wunsch auf ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr wird der öffentliche Teil der heutigen Sitzung beendet.

Hildburghausen, den 09.01.2015

Holger Obst Bürgermeister

Gabriele Leicht Schriftführerin