Stadt Hildburghausen

Stadt Hildburghausen NIEDERSCHRIFT über die 37. Sitzung des Stadtrates vom 06.11.2012 - öffentlicher Teil - Beginn: Ende: 19:00 Uhr 20.30 Uhr Ort...
Author: Rainer Lang
9 downloads 0 Views 201KB Size
Stadt Hildburghausen

NIEDERSCHRIFT über die 37. Sitzung des Stadtrates vom 06.11.2012

- öffentlicher Teil -

Beginn: Ende:

19:00 Uhr 20.30 Uhr

Ort:

Sitzungssaal, Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen

2

ANWESENHEITSLISTE 1. Bürgermeister •

Harzer, Steffen

Bürgermeister

Stadtratsmitglieder Die Linke. • • • • • • •

Günther, Mathias Kummer, Tilo Läffert, Sabine Nowak, Peter Dr. Pfeifer, Fritz Siegel, Hildegard Vonderlind, Karl-Heinz

Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat

Stadtratsmitglieder CDU • • • •

Obst, Holger Wütscher, Brigitte Zuber, Susann Gutberlet, Siegmund

1. Beigeordneter Fraktionsvorsitzende Stadträtin Stadtrat

Stadtratsmitglieder SPD • • •

Schilling, Fritz-Georg Hanuschek, André

Stadtrat und Ortsteilbürgermeister Stadtrat

Stadtratsmitglieder Freie Wähler • • •

Czapla, Frank-Michael Lange, Waltraud Weichler, Norbert

Fraktionsvorsitzender Stadträtin Stadtrat und Ortsteilbürgermeister

Stadtratsmitglieder Feuerwehr • •

Wiener, Eberhard Gleichmann, Hans-Joachim

• •

Hartmann, Torsten Knittel, Burkhard

Fraktionsvorsitzender Stadtrat und Ortsteilbürgermeister Stadtrat Stadtrat

Ortsteilbürgermeister • •

Geißenhöner, Herbert Placht, Michael

Ortsteilbürgermeister Ortsteilbürgermeister

nur im öff. Teil anwesend nur im öff. Teil anwesend

3 Schriftführer/in •

Haschlar, Karin

Schriftführer

von der Verwaltung •

Carl-Schumann, Lissy

• • • • • •

Heß, Kerstin König, Dietmar Schäfer, Andrew Schulz, Olaf Schwarz, Wolfgang Stange, Margitta



Zöller, Stefanie

Amtsleiterin Liegenschaften und Forsten Leiter Amt 02 Leiter Ordnungsamt Bauhofleiter Amtsleiter Bauamt Leiter Büro 01 Kulturamtsleiterin

nur im öff. Teil anwesend nur im öff. Teil anwesend

im nö. Teil bis TOP. 24 anwesend

Leiterin Haupt- u. Personalamt

Abwesende und entschuldigte Personen: Stadtratsmitglieder •

Laube, Sabine Dr.

Stadträtin

verlässt um 19.05 Uhr unentschuldigt die Sitzung

Stadtrat

entschuldigt - krank

Fraktionsvorsitzender

entschuldigt – Dienstreise

Stadtrat

entschuldigt

Ortsteilbürgermeister

unentschuldigt

Stadtratsmitglieder Die Linke. •

Meißner, Günther

Stadtratsmitglieder SPD •

Bumann, Ralf

Stadtratsmitglieder CDU •

Tief, Stefan

Ortsteilbürgermeister •

Koch, Bodo

4

TAGESORDNUNG - Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Anträge zur Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift der 34. Sitzung des Stadtrates vom 12.09.2012- öffentlicher Teil 4. Öffentliche Fragestunde für Bürger der Stadt 5. Informationen durch den Bürgermeister - Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters 6. 459/2012 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Hildburghausen 7. 551/2012 9. Satzung zur Änderung der Satzung über Friedhofsgebühren der Stadt Hildburghausen 8. 542/2012 Haushaltssatzung der Stadt Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2013 9. 543/2012 Fünfjähriger Finanzplan 2013 10. 513/2012 Jahresantrag 2013 im Thür. Landesprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen- Förderinitiative Kirchen" als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung 11. 514/2012 Jahresantrag 2013 im Bund Länderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung 12. 515/2012 Jahresantrag 2013 im Bund- Länder- Programm "Stadtumbau Ost"- Aufwertung als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung 13. 521/2012 Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan südöstliche Clara-Zetkin-Straße bis Einmündung Coburger Straße 14. 525/2012 Klarstellungssatzung für den Bereich Am Hechtteich, Am Stadtrand, Goldbach Gem. Hildburghausen

5

15. 531/2012 Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Gebiet westlich und östlich der Schleusinger Straße 16. 532/2012 Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes für das Gewerbegebiet ehemaliges Schrauben- und Normdrehteilewerk 17. 534/2012 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes Wohngebiet Waldstadt, 1. BA, Bereich Römersbach 18. 544/2012 Einzelantrag zur Förderung der Sanierungsberatung 2013 im Bund- Länder- Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" 19. 497/2012 Beantragung der Sanierung der Wied in Wallrabs im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes 20. 516/2012 Aufhebung des Beschlusses 181/14/91 vom 30.10.1991 21. 510/2012 Klage der Stadt Hildburghausen gegen den Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, vom 30.08.2012 Az: 15-St-Be/0493-12) wegen Nichtgenehmigung der Zweckvereinbarung zwischen den Städten Hildburghausen und Schleusingen 22. Anfragen und Mitteilungen von Stadträten und Ortsteilbürgermeistern

6

PROTOKOLL - Öffentlicher Teil TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden zur heutigen 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Hildburghausen. Er stellt die rechtzeitige Zustellung der Einladung fest. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, von 25 stimmberechtigten Mitgliedern sind z. Zt. 21 anwesend, 3 Stadträte sind entschuldigt. In der heutigen Sitzung werden 6 neu aufgenommene Kameraden in der Feuerwehr verpflichtet. Da der Sitzungsbeginn aufgrund der vorausgegangenen Sitzung des Bauausschusses ursprünglich um 19.30 Uhr geplant war, wurden die Kameraden für 19.30 Uhr eingeladen. Nach Eintreffen der Kameraden wird die Verpflichtung vorgenommen.

TOP 2 Anträge zur Tagesordnung Der TOP. 6 – Vorl.-Nr. 459/2012 „2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung“ wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Einreicher der Vorlage, die SPD-Fraktion, die Vorlage zurückgezogen hat. Stadtrat Knittel stellt den Antrag zur Tagesordnung, den TOP. 27 – Vorl.-Nr. 510/2012 „Klage der Stadt gegen den Bescheid des LRA vom 30.08.2012 wegen Nichtgenehmigung der Zweckvereinbarung zwischen den Städten Hibu. und Schleusingen“ vom nö. Teil in den öffentlichen Teil zu nehmen, weil kein Grund erkennbar ist, dies geheim zu halten. Abstimmung über Aufnahme des TOP. 27 in den öffentlichen Teil auf TOP. 21: 20 dafür, 1 Enthaltung Stadträtin Dr. Laube äußert zur Tagesordnung, dass sie jetzt nicht an der Abstimmung teilgenommen hat, da sie ohne Vorbereitung nicht an Abstimmungen teilnehmen kann. Der Bürgermeister erläutert zum wiederholten Mal, dass sie bereits mehrfach von ihm, von Herrn Schwarz und Frau Zöller sowie der Rechtsaufsichtsbehörde, Frau Staack, dazu schriftliche Mitteilungen bekommen hat. Frau Dr. Laube erhält die schriftliche Einladung und hat die Möglichkeit des Zugriffs auf die Unterlagen. Sie will es nicht tun, sie hat die Voraussetzungen, die lt. ThürKO gegeben sind. Die Unterlagen sind über die Zugangsdaten im Ratsinformationssystem abrufbar. Frau Dr. Laube entgegnet, dass dies gegen die ThürKO ist. Sie meldet sich von der Sitzung ab und verlässt die Sitzung um 19.05 Uhr. Der Bürgermeister schlägt vor, dass in der nächsten Stadtratssitzung erneut über ein Ordnungsgeld gegen Frau Dr. Laube beraten und eventuell entschieden wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird vorbereitet. Den Fraktions-Vorsitzenden wurde das Schreiben von Frau Staack an Frau Dr. Laube zu diesem Sachverhalt übermittelt.

7

Stadtrat Kummer kommt um 19.10 Uhr zur Sitzung, somit sind wieder 21 Stadträte anwesend.

TOP 3 Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Stadtrates - öffentlicher Teil Die NS der 36. Sitzung vom 12.09.2012 wird ohne Hinweise und Änderungsvorschläge bestätigt. mehrheitlich angenommen

Ja: 19 Enthaltungen: 2

TOP 4 Öffentliche Fragestunde für Bürger der Stadt Es werden keine Anfragen von Bürgern gestellt.

TOP 5 Informationen durch den Bürgermeister - Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters In der Dezembersitzung wird über Vergaben nach VOB und VOL informiert (Ankauf LADA Niva für die Förster, Baumaßnahme in der Feuerwehr). - mehrfacher Besuch von Veranstaltungen bezüglich KEBT AG in Erfurt, Teilnahme an Jahreshauptversammlung der KEBT AG, Gründung des Komm. Energiezweckverbandes Thür. ist im LVWA eingereicht worden, so dass die Genehmigung erteilt werden kann und alle weiteren Schritte vollzogen werden können. - EW-Versammlung in Weitersroda - 20 Jahre Planungsbüro Hoffmann, Seifert und Partner Suhl - Wahl als Aufsichtsratsvorsitzender der ITW Meiningen für eine begrenzte Zeit (voraussichtlich bis 30.06.2013), da sich die ITW in der Liquidation befindet; - mehrere Beratungen zum HH-Plan 2013 - Beratungen zur Übernahme von Standesämtern der Städte Themar und Eisfeld; - Jahresempfang der IHK Suhl - Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes, in der es auch Proteste gab gegen den kommunalen Finanzausgleich; - Beratung mit LA für Denkmalpflege, u. a. bezüglich Knappengasse 18; - mehrere Beratungen zur Hochwasserproblematik „Schraube“ - Projektvorstellung seitens des Planungsbüros, wo Wohnungsunternehmen aus Südthüringen eingeladen waren, - Werkausschuss-Sitzung des WAVH - Info-Veranstaltung im Stadttheater zur „Dunkelgräfin“ - 10 Jahre Gemeinde- und Städtebund des Landkreises Hibu. - Festveranstaltung anlässlich 10 Jahre Alupress am Standort Hildburghausen - Tagung des Theatervereins und der Regionalen Planungsgemeinschaft - Baustellenbegehung am Schlossplatz-Center am heutigen Tag, geplante Fertigstellung

8 April 2013; - Beratung der AG zur Neugestaltung des Logos der Stadt, Ausschreibung zur Beteiligung am Ideenwettbewerb war vom 15.05. – 30.06.2012, 102 Entwürfe, Ideen, Zeichnungen wurden von Bürgern aus dem gesamten Landkreis eingereicht; aus den Entwürfen wurden Vorschläge in der AG vorgestellt, die Kernaussage war, dass der Slogen „Der kleine Klassiker“ bleibt, für die Gestaltung des Logos gibt es 2 Entwürfe, einmal mit Löwe und dem stilisierter Rathausgiebel. Diese beiden Entwürfe werden in einer öffentlichen Abstimmung über die Presse bekannt gemacht. Jeder Hildburghäuser kann sich daran beteiligen. In der Zeit vom 12.11. – 25.11.2012 kann über alle bekannten Medien abgestimmt werden. Der Bürgermeister nimmt die Verpflichtung ehrenamtlicher Feuerwehrkameradinnen und – kameraden gem. § 13 Abs. 3 des Thür. Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hibu. vor. - Steven Oehler - Feuerwehr Hibu. - Stefan Eisele - Feuerwehr Hibu. (nicht anwesend) - Marcel Rößler - Feuerwehr Hibu. - Johannes Six - Feuerwehr Hibu. - Robert Schmidt - Feuerwehr Hibu. - Kai Frank - Einsatzabteilung Leimrieth (nicht anwesend) - Kevin Böttcher - Feuerwehr Hibu.

TOP 6 459/2012 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Hildburghausen Die Vorlage wurde vom Einreicher, die SPD-Fraktion, zurückgezogen. keine Abstimmung TOP 7 551/2012 9. Satzung zur Änderung der Satzung über Friedhofsgebühren der Stadt Hildburghausen Zur Beschlussfassung über die FUG für das Jahr 2012 wurde festgelegt, durch die Verwaltung Vorschläge zur Senkung der Gebühren zu unterbreiten. Um die Qualität beizubehalten, gibt es wenig Einsparmöglichkeiten. Über eine Sparmaßnahme im Bereich des Personals konnte eine deutliche Senkung der FUG erreicht werden. Dies wird jedoch Auswirkungen auf die Besetzung des Büros in der Friedhofsverwaltung haben. Die Urlaubsvertretung wird durch den Einsatz der Mitarbeiterin des Bauhofes geregelt. Der Pflegeaufwand soll jedoch nicht minimiert werden, der Pflegezustand des Friedhofes bleibt erhalten. Der Bauhofleiter hat im letzten Rechnungsprüfungsausschuss und im Haupt- u. Finanzausschuss ausführliche Darlegungen gemacht. Die FUG wird von 65 € auf 55 € im Jahr 2013 gesenkt.

9 Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über Friedhofsgebühren der Stadt Hildburghausen in der beigefügten Fassung. einstimmig angenommen

Ja: 21

TOP 8 542/2012 Haushaltssatzung der Stadt Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2013 Mit den Fraktions-Vorsitzenden wurde der HH-Plan 2013 beraten und Änderungen vorgenommen. Durch die Kämmerin wird die Antwort auf die Frage von Stadtrat Czapla zur Fernwärmeproblematik verteilt. Der Haushalt beinhaltet zahlreiche Einsparungen, wie - Umstrukturierung der Verwaltung, Gebäude und Grundstücke werden zusammengefasst zum Gebäudemanagement, das im Bauamt angesiedelt wird, Herr Kelm, Frau Noack und Frau Deckert werden das Gebäudemanagement bearbeiten. - Der Forstwirtschaftsplan ist im HH-Plan eingearbeitet. - Im Stellenplan werden im Jahr 2013 3 Planstellen abgebaut. - In der allgem. Finanzwirtschaft sind Einsparungen vom Land beim komm. Finanzausgleich sichtbar. Es gibt deutlich weniger Schlüsselzuweisungen gegenüber dem Vorjahr. - Gegenwärtig ist eine Kreisumlage von 40,8 % im Haushalt eingeplant, dies entspricht einer Erhöhung von 41 T€ gegenüber dem Vorjahr auf 3 300 000 €. - Bei einer Kreisumlage in der gegenwärtig angedachten Höhe von 49 % würde bedeuten, dass der Haushalt nicht auszugleichen wäre. Dies könnte die Schließung von Bibliothek, Museum, Schwimmhalle oder Theater bedeuten. - Bei der Gewerbesteuer geht man davon aus, dass der Stand von 2008 übertroffen wird. Mit Stand vom 05.11.2012 liegt die Gewerbesteuereinnahme bei 2,75 Mio. € bei einem Ansatz von 2,678 Mio. €. - Diverse Tariferhöhungen und Kostensteigerungen in anderen Bereichen werden hinzukommen. - Verstärkt wird gearbeitet am Haushaltskonsolidierungskonzept, das dem Stadtrat vorgelegt wird. - Im Vermögenshaushalt sind die wichtigsten Baumaßnahmen eingearbeitet, wie die Fortführung der Notsicherung Knappengasse 18, Fertigstellung Bach-Straße, Fertigstellung der Wied im Rahmen der DE Wallrabs. Eine Bushaltestelle ist enthalten. In der BauausschussSitzung Dezember wird dazu eine Prioritätenliste, die vom Bauamt und Ordnungsamt erarbeitet wird, vorgelegt. - Für den Bauhof sind 102 000 € geordnet für die Fertigstellung der Brandmeldeanlage, Anschaffung Schneepflug für den Winterdienst und Ersatz für den Schlegelmäher. Stadtrat Czapla erinnert daran, dass im Januar 2012 Vorschläge zur Konsolidierung der Haushalte 2012 – 2015 vorgelegt wurden. Es ging in den Vorschlägen auch darum, im Bereich Personal die Überprüfung aller Aufgabenbereiche hinsichtlich der Effektivität und Wirtschaftlichkeit aber auch Sicherstellung der Dienstleistungen für Bürger, Verschlankung

10 und Umbau der Verwaltung vorzunehmen. Das Ziel ist auch, nicht nur von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr zu denken, sondern die Weichen für die nächsten Jahre zu stellen. Es muss gelingen, die Einsparungen nachhaltig zu gestalten. Daran muss gearbeitet werden. Es wäre wünschenswert, bei einem Jahresüberschuss die Mittel für die Vereine aufzustocken. Die Sanierung von Straßen und Gehwegen ist relativ kurz gekommen. Stadtrat Günther teilt mit, dass die Fraktion dem Haushaltsplan zustimmen können. Sie beantragen jedoch, dass die vorgesehenen Sperrvermerke für bestimmte Verbrauchsmittel, wie Ortschaftsmittel, Mittel für Ortschaftsjubiläen und für Marketing, aufgehoben werden. Stadtrat Wiener spricht das Problem des Platzmangels im Feuerwehrgerätehaus an. Es ist bekannt, dass der Hausmeister demnächst auszieht und hier Räumlichkeiten frei werden. Diese sind im HH-Plan als Mieteinnahmen aufgeführt. Der Bürgermeister legt dar, dass die Stadt auf Einnahmen nicht verzichten kann. Beim Anbau an das Feuerwehrgerätehaus geht es um die Schaffung einer Waschanlage für die Feuerwehrfahrzeuge mit zusätzlichen Lagermöglichkeiten als Erweiterung an die Halle. Demzufolge sind die Räumlichkeiten in der oberen Etage nicht geeignet. Ziel ist es, diese Wohnung weiterhin an ein Mitglied der Feuerwehr Hibu. zu vermieten. Stadträtin Wütscher und die Fraktionsmitglieder sind der Meinung, man ist auf dem richtigen Weg durch die Einsparung in der Umstrukturierung beim Personal und durch eingeschränkte Arbeitsleistungen, die den Bürgern nicht zur Last fallen. Sie schätzt ein, dass man heute eine hohe Einvernehmlichkeit der Stadträte zu diesem HH-Plan erkennen kann. Um die Sparmaßnahmen fortzusetzen, schlägt sie vor zu überlegen, das eine oder andere kommunale Gebäude zu verkaufen. Es müsste eine Aufstellung erarbeitet werden, welche Gebäude kommen in Frage, rentiert es sich und werden Einsparungen erzielt. Dies ist der Vorschlag für das Jahr 2013. Der Bürgermeister legt dazu dar, dass hierzu bereits Vorbereitungen getroffen werden. Im Verwaltungsgebäude sind Umzüge von Ämtern vorgesehen. Die untere Etage, bis auf den Sitzungssaal, wird freigezogen, um dort das Archiv im Jahre 2013 umzulagern und die Kellerräume in der Unteren Allee somit frei werden, um Betriebskosten einzusparen. Eine Lösung für das Standesamt gibt es noch nicht. Nach Umsetzung des Stadtratsbeschlusses und Freizug des Gebäudes Untere Allee ist dies einer anderen Verwertung zuzuführen. Für Stadtrat Weichler wäre wichtig gewesen, wenn die Ortsteilbürgermeister in die Beratungen zum HH-Planentwurf 2013 mit einbezogen worden wären. Die Kritik ist bei ihm angekommen, so der Bürgermeister. Auf Anfrage von StR Czapla, wie dies die Kämmerin sieht, legt Frau Carl-Schumann dar, dass aufgrund des Nichtbekanntseins der Kreis- und Schulumlage sowie der Gewerbesteuereinnahme ein gewisser Haushaltsausgleich zu sichern ist. Nach § 53 ThürKO und ThürGemHV ist deshalb eine Haushaltssperre vorgesehen, wenn die Ausgabenerhöhung zutrifft und die Gewerbe-steuereinnahme in dieser Höhe nicht kommt. Deshalb wäre diese Sperre wichtig, um den Haushalt ausgleichen zu können. Stadtrat Kummer bezieht sich auf die heutige KT-Sitzung, in der der Kreishaushalt beraten wurde. Hier haben sich keine großen Änderungen in der Diskussion zu den Vorschlägen des

11 Landrates ergeben. Mehrheitlich wurde zum Ausdruck gebracht, dass es in diesem Jahr nicht mehr möglich sein wird, den Haushalt zu beschließen. Wenn dies der Fall ist, wird uns die Haushaltssperre nicht weiter helfen und es ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Deshalb könnte diese HH-Sperre aufgehoben werden. Abstimmung über Antrag von StR Günther, die Sperrvermerke im HH-Plan 2013 zu streichen: 20 dafür, 1 dagegen Somit sind die Sperrvermerke aufgehoben. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt gem. § 57 Abs. 1 ThürKO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen der Stadt Hildburghausen für das Haushaltsjahr 2013. einstimmig angenommen

Ja: 21

TOP 9 543/2012 Fünfjähriger Finanzplan 2013 Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt gem. § 26 Abs. 2 Zi. 8 i.V.m. § 62 ThürKO den fünfjährigen Finanzplan 2013. einstimmig angenommen

Ja: 21

TOP 10 513/2012 Jahresantrag 2013 im Thür. Landesprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen- Förderinitiative Kirchen" als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Jahresantrag 2013 im Thür. Landesprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen- Förderinitiative Kirchen“ in Höhe von 140.690,00 € inkl. 46.890,00 € Stadtanteil. Dieser Antrag ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme Städtebauförderung in Höhe von nunmehr 2.993.690,00 € inkl. 737.490,00 € Stadtanteil. Einschließlich der erforderlichen Vorfinanzierung aufgrund der prozentualen Auszahlungen von Fördermitteln entsprechend LHO erfordert dies eine Gesamtplanungsgröße von 2.880.860,00 € im HH- Plan 2013 als Stadtanteil. einstimmig angenommen

Ja: 21

12 TOP 11 514/2012 Jahresantrag 2013 im Bund Länderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Jahresantrag 2013 im Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Höhe von 1.953.000,00 € inkl. 390.600,00 € Stadtanteil. Dieser Antrag ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme Städtebauförderung in Höhe von 2.993.690,00 € inkl. 737.490,00 € Stadtanteil. Einschließlich der erforderlichen Vorfinanzierung aufgrund der prozentualen Auszahlungen von Fördermitteln entsprechend LHO erfordert dies eine Gesamtplanungsgröße von 2.880.860,00 € im HH-Plan 2013 als Stadtanteil. einstimmig angenommen

Ja: 21

TOP 12 515/2012 Jahresantrag 2013 im Bund- Länder- Programm "Stadtumbau Ost" - Aufwertung als Bestandteil der Gesamtstädtebauförderung Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Jahresantrag 2013 im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ - Aufwertung in Höhe von 900.000,00 € inkl. 300.000,00 € Stadtanteil. Dieser Antrag ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme Städtebauförderung in Höhe von 2.993.690,00 € inkl. 737.490,00 € Stadtanteil. Einschließlich der erforderlichen Vorfinanzierung aufgrund der prozentualen Auszahlungen von Fördermitteln entsprechend LHO erfordert dies eine Gesamtplanungsgröße von 2.880.860,00 € im HH- Plan 2013 als Stadtanteil. einstimmig angenommen

Ja: 21

TOP 13 521/2012 Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan südöstliche Clara-Zetkin-Straße bis Einmündung Coburger Straße Das Vorhaben wurde bereits den Anliegern vorgestellt. Im kommenden Jahr wird der Praxistest für die gegenläufige Befahrbarkeit durchgeführt. Das Straßenbauamt fordert eine verbindliche Planung mit Verkehrsbelastberechnung. Beim B-Plan ist von Vorteil, dass alle Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt sind. 5 000 € sind dafür im HH-Plan 2013 eingeordnet. Stadtrat Czapla ist von Anliegern darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Straßenabschnitt von der Coburger Straße bis zur Helenenstraße bereits saniert wurde. Am B-Planverfahren können sich die Bürger beteiligen.

13 Es wird nur die Cl.-Zetkin-Straße in ihrer Gesamtheit umgelegt, so der Bürgermeister. Es wird nur das umgelegt, was neu gebaut wird. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südöstliche Clara-Zetkin-Straße, Einmündung Helenenstraße bis Einmündung Coburger Straße in der Gemarkung Hildburghausen gemäß § 10 BauGB. Als wesentliche Planungsziele werden angestrebt: - Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für den Ausbau der Verkehrsanlagen - planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Bei dem Bebauungsplan für den betreffenden Bereich handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt (§ 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung), da die versiegelte Fläche im Geltungsbereich voraussichtlich weniger als 20 000 m² beträgt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Plandiskussion im Rahmen einer Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses durchgeführt werden. Der Bebauungsplan dient der Konkretisierung der Sanierungsziele im betreffenden Bereich. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 25 Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: -

davon anwesend: 21 Stimmenthaltungen: 1

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine

TOP 14 525/2012 Klarstellungssatzung für den Bereich Am Hechtteich, Am Stadtrand, Goldbach Gem. Hildburghausen Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB – Klarstellungssatzung – für den Bereich Am Stadtrand, Am Hechtteich, Goldbach in der Gemarkung Hildburghausen. Die Satzung besteht aus dem Plan (Teil A) in der Fassung vom September 2012 und dem Satzungstext (Teil B). Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 25 Ja- Stimmen: 21 Nein-Stimmen: -

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

21 -

14 Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine TOP 15 531/2012 Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Gebiet westlich und östlich der Schleusinger Straße Hier geht es darum, dort die Problematik des großflächigen Einzelhandels zu klären. Hier wurde zum damaligen Zeitpunkt nach § 34 BauGB (Innenbereich) gebaut und es könnte jederzeit umstrukturiert werden in Shop-in-Shop-Center, das verhindert werden soll. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich westlich und östlich der Schleusinger Straße in der Gemarkung Hildburghausen gemäß § 10 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet, das innerhalb der in dem beigefügten Lageplan eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt. Als wesentliche Planungsziele werden angestrebt: - Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel an der Peripherie des Stadtgebietes auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes - Erstellung eines Grünordnungsplanes Bei dem Bebauungsplan für den betreffenden Bereich handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt (§ 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung). Eine überschlägige Prüfung hat ergeben, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat und die Grundfläche mit weniger als 70.000 m² festgesetzt wird (§ 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Plandiskussion im Rahmen einer Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses durchgeführt werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen:

25 1

davon anwesend: 21 Stimmenthaltungen: 5

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine

15 TOP 16 532/2012 Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes für das Gewerbegebiet ehemaliges Schrauben- und Normdrehteilewerk Der Bürgermeister erläutert, dass im Zuge der Neuberechnung der Hochwasserschutzgebiete das Gebiet als HQ 100, also als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen wird, zu verhindern ist. Der FNP ist im Jahr 1999 genehmigt worden. Der B-Plan für die Schraube wurde 1997 genehmigt. Die Zahlen, die damals zugrunde lagen, stammten aus den 70er Jahren. Im Zuge des Elbe-Hochwassers wurde ein neues Wasserhaushaltsgesetz verabschiedet, was eine Überprüfung sämtlicher Hochwasserschutzgebiete und eine Neuberechnung erfordert. Im Zuge des Rückbaues des Dammes am Judelsrain und an der Werra wurde festgestellt, dass diese zur Verbesserung der Situation führt. Zum damaligen Zeitpunkt war ein Ergebnis HQ 50 festgelegt. Bei HQ 100 würde die Fläche des Gewerbegebietes 10 – 15 cm unter Wasser stehen. In einer Beratung mit dem Umweltministerium wurde festgestellt, dass die Stadt keine Fehler gemacht hat und die B-Pläne Bestand haben. Bis Ende nächsten Jahres ist vorgesehen, die künftige Hochwasserschutzgebiete vorläufig zu sichern, die Einschränkungen in der Bebaubarkeit der Grundstücke nach sich ziehen und die jetzigen Ansiedler hätten Probleme mit ihren Versicherungen. Um dies zu verhindern, wurde geäußert, bauliche Maßnahmen zu treffen, um das Gewerbegebiet aus dem Hochwassergebiet herauszunehmen. Dies bedeutet, eine Geländeangleichung vorzunehmen und eine zusätzliche Fläche wegzubaggern, die jetzt über dem Wasserspiegel liegt, um Retentionsflächen zu schaffen. Dazu muss der B-Plan geändert und die entsprechenden Flächen ausgewiesen werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 T€ sind im Haushalt geordnet. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „ehem. Schrauben- und Normdrehteilewerk“ in der Gemarkung Hildburghausen gemäß § 10 BauGB. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet, das innerhalb der in dem beigefügten Lageplan eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt. Als wesentliche Planungsziele werden angestrebt: Festsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz für HQ 100 weitere Anpassungen des Planes auf Grund des abgeschlossenen Umlegungsverfahrens Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: -

25

davon anwesend: 21 Stimmenthaltungen: 3

16

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine TOP 17 534/2012 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des B-Planes Wohngebiet Waldstadt, 1. BA, Bereich Römersbach Hier geht es darum, dass die bestehende Kleingartenanlage am Römersbach sowie bei Sanierung der Gartenhäuser der Bestandsschutz erhalten bleibt. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der nach Auslegung geänderte Entwurf der 6. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplans für das Wohngebiet Waldstadt, 1. BA, Bereich Römersbach, Gemarkung Häselrieth /Hildburghausen, und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom August 2012 gebilligt. Der nach Auslegung geänderte Entwurf der 6. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplans für das Wohngebiet Waldstadt, 1. BA, Bereich Römersbach, Gemarkung Häselrieth / Hildburghausen, und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt bezüglich der Ausdehnung des Naturdenkmals „Römersbach“. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes informiert. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: Ja-Stimmen: 21 Nein-Stimmen:

25 -

davon anwesend: Stimmenthaltungen:

21 -

Auf Grund des § 38 der Thüringer Kommunalordnung (persönliche Beteiligung) haben folgende Mitglieder des Stadtrates weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: keine TOP 18 544/2012 Einzelantrag zur Förderung der Sanierungsberatung 2013 im Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einzelbeantragung der Sanierungsberatung 2013 im Bund-LänderProgramm Städtebaulicher Denkmalschutz. Die Kosten betragen 20.000,00 € und werden mit 80 % gefördert = 16.000,00 €, die Stadt trägt als Mitleistungsanteil 4.000,00 €. mehrheitlich angenommen

Ja: 20 Enthaltungen: 1

17

TOP 19 497/2012 Beantragung der Sanierung der Wied in Wallrabs im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes Die Stadt hat ein Planungsbüro gebunden. Die DE-Planerin begleitet alle Projekte im Bereich der Dorferneuerung. Die Stadt hat mit dem Planungsbüro Langguth + Amarell aus Schleusingen einen Vertrag. Dieses Planungsbüro hat sich anderer Planungsbüros als Subunternehmer bedient. Stadtrat Gutberlet möchte wissen, welche Bedeutung die Wied für die Wallrabser Bürger hat. Die Sanierung der Wied ist im Dorferneuerungsplan enthalten. Die Wied ist ein alter historischer Bestandteil des Dorfplatzes in Wallrabs. Von der Warte aus gibt es das Interesse der Wallrabser, dies zu erhalten. Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Beantragung der Sanierung der Wied in Wallrabs im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms im Jahr 2013 in Höhe 93.464,52 €. Die Kosten werden in der HH- Stelle 6150-940050 im Zuge des HH- Planes 2013 geordnet. Die Förderung des Vorhabens beträgt. 65 %. Als Planer für die Leistungsphasen 1- 9 der Sanierung der Wied wird das Ing. Büro Langguth + Amarell vorgeschlagen. mehrheitlich angenommen

Ja: 20 Nein: 1

TOP 20 516/2012 Aufhebung des Beschlusses 181/14/91 vom 30.10.1991 Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt die Aufhebung des Beschlusses 181/14/91 vom 30.10.1991. Die Mitgliedschaft der Stadt Hildburghausen im Deutschen Kinderhilfswerk e.V. wird zum 31.12.2012 gekündigt. mehrheitlich angenommen

Ja: 18 Nein: 2 Enthaltungen: 1

TOP. 21 510/2012 Klage der Stadt Hildburghausen gegen den Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, vom 30.08.2012 (Az: 15-St-Be/0493-12) wegen Nichtgenehmigung der Zweckvereinbarung zwischen den Städten Hildburghausen und Schleusingen

18 Hier gibt es um unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Kommunalaufsicht und den Städten Schleusingen und Hildburghausen. Es gibt keine Stellungnahme des Innenministeriums. Auch gibt es unterschiedliche Ansichten im Land Thüringen, es gibt Kommunalaufsichten, die sagen, hier ist der Bürgermeister zuständig, die Komm.Aufsicht im LRA ist der Auffassung, dass der Stadtrat zuständig ist. Frau Staack hat in einer Beratung darum gebeten, dass die Stadt in dieser rechtlichen Situation den Klageweg beschreiten möge. Die Klage wurde eingereicht, sie ruht im Moment. Der Streitwert wurde nach Einreichen der Klage beim Verwaltungsgericht auf 15 T€ festgesetzt. Deshalb ist der Stadtrat zuständig. Bei heutiger Beschlussfassung wird morgen das Verwaltungsgericht informiert, dass die Klage weiter bearbeitet werden kann. Stadtrat Czapla ist der Meinung, dass man die Entscheidung des Stadtrates Schleusingen respektieren sollte. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation sind auch auf die Kosten bei dieser ungewissen Klage zu achten. Der Bürgermeister erläutert in diesem Zusammenhang, dass im § 2 ThürKO die eigenen Aufgaben und im § 3 die übertragenen Aufgaben geregelt sind. Im § 29 – Aufgaben des Bürgermeisters – ist geregelt, dass die übertragenen Aufgaben (Standesamt, Meldestelle u. a.), durch den Bürgermeister zu regeln sind. Nähere Erläuterungen werden dargelegt. Stadtrat Wiener kann nicht verstehen, dass man sich gegen die Meinung des Stadtrates von Schleusingen stellt. Wenn man eine Klärung herbeiführen möchte, geht es sicher auch ohne Klage. Der richtige Weg wäre eine Gesprächsführung zwischen den Bürgermeistern, um eine Entscheidung über die mögliche Zusammenarbeit zu treffen. Dies ist die grundsätzliche Frage, die entschieden werden muss, entgegnet der Bürgermeister, wer zuständig in dieser Angelegenheit ist. Wir brauchen hier die Klärung, wer für die Durchführung des übertragenen Wirkungskreis zuständig ist, der Bürgermeister oder der Stadtrat. Im Gesetz steht, dass der Bürgermeister zuständig ist, von der Kommunalaufsicht wird verlangt, dass der Stadtrat entscheidet. Stadträtin Wütscher fragt nach, ob juristischer Beistand erforderlich ist. Dies wird vom Bürgermeister verneint. Aus diesem Grund, so Frau Wütscher, sind die reinen Gerichtskosten auch überschaubar. Sie ist der Auffassung, eine Grundsatzregelung herbeizuführen. Stadtrat Knittel ist der Meinung, dass logischerweise die Stadt Schleusingen die Klage einzureichen hat. Die Stadt Hibu. hat ja der Übernahme des Standesamtes Schleusingen zugestimmt. Stadtrat Knittel beantragt namentliche Abstimmung. Stadtrat Kummer stellt fest, dass das finanzielle Risiko für die Klärung, das die Stadt eingeht, sehr gering ist. Er stellt die Frage, in welcher Frist die Klage eingereicht werden muss. Die Klage ist bereits eingereicht, gibt der Bürgermeister zur Kenntnis. Sie ruht im Moment, da der Stadtratsbeschluss erforderlich ist. Herr Kummer bietet an, im Landtag eine Anfrage zu stellen. Frau Zöller teilt mit, dass der Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 726 € bereits vorliegt. Stadtrat Dr. Nowak ist der Meinung, wenn wir das Verfahren verlieren, sind zwar 726 € Kosten entstanden, haben jedoch dafür Klarheit, auch die Rechtsaufsicht. Bei Gewinn des Prozesses hat dies positive finanzielle Folgen für Schleusingen, Hildburghausen und für alle

19 anderen Gemeinden, die sich anschließen wollen. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Untere Allee freigezogen und somit der attraktive Standort für das Standesamt auf dem Markt genutzt werden kann. Herr Schwarz gibt aufgrund des Angebotes von StR Kummer zur Anfrage im Landtag ausführliche Erläuterungen. Nach der heutigen Entscheidung im Stadtrat ist das Verwaltungsgericht darüber zu informieren. Sollte zugestimmt werden, läuft das Verfahren weiter, wird nicht zugestimmt, muss Klagerücknahme erklärt werden. Abstimmung über Antrag von StR Knittel über namentliche Abstimmung: 8 dafür, 11 dagegen, 2 Enthaltungen Beschlusstext: Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Hildburghausen beschließt, dass die Stadt Hildburghausen gegen den Bescheid des Landratsamtes Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht, vom 30.08.2012 (Az: 15-St-Bc/0493-12) wegen Nichtgenehmigung der Zweckvereinbarung zwischen den Städten Hildburghausen und Schleusingen sowie den Gemeinden Nahetal-Waldau und St. Kilian zur Übertragung der Aufgaben und Befugnisse des Standesamtes vom 21.06./22.06./12.07.2012 beim Verwaltungsgericht Meiningen Klage erhebt. mehrheitlich angenommen

Ja: 13

Nein: 7

Enthaltungen: 1

Die Fraktion Freie Wähler hat dagegen gestimmt. TOP 22 Anfragen und Mitteilungen von Stadträten und Ortsteilbürgermeistern Auf die schriftliche Anfrage von StR Günther bezüglich der gleichen Friedhofsunterhaltungsgebühr für Grabmale im amerikanischen Stiel (Stein auf Wiesenfläche), legt Bauhofleiter Herr Schäfer dar, dass diese Grabstätten die gleiche Größe haben wie ein Urnengrab (1 m²). Die Gebinde werden auf einer extra Fläche abgelegt, die z. T. nicht von den Grabnutzern weggeräumt, sondern von Bauhofmitarbeitern entsorgt werden. Dadurch entsteht der gleiche Pflegeaufwand für die Unterhaltung der Anlage. Diese Anlage wird von den Bürgern gern angenommen, wenn sie ein Grab nicht pflegen können oder nicht in Hibu. wohnen. Herr Geißenhöner, OT-Bürgermeister Pfersdorf, gibt einen Rückblick über das Festjahr anlässlich der 1 100-Jahr-Feier in Pfersdorf. Er bedankt sich im Namen der Pfersdorfer Einwohner beim Bürgermeister und den Stadträten für die finanzielle Unterstützung der Festlichkeiten. Folgende Aktivitäten wurden durchgeführt: - Durchführung der Unterlandschau der Geflügelzüchter durch den Geflügelzuchtverein Pfersdorf; - 30 Jahre Siedlergemeinschaft am 11.02.2012 - Frauentagsfeier am 11.03.2012 - Pflanzung einer Traubeneiche am 12.04.2012 - Kinderfest am Sportplatz am 02. Juni 2012 - Festwochenende vom 13. – 17. Juli 2012 mit 3-wöchiger Fotoausstellung

20 - am 13. Juli Besuch von Festgästen - Backhausfest am 08. und 09.09.2012 - Einweihung des Standplatzes mit einer großen Holzfigur, Waldkautz, Standort Kreuzung Krautweg und Unt. Dorfstraße - Einweihung der Straße zwischen Pfersdorf und Zeilfeld noch in diesem Jahr. Ein besonderer Dank gilt dem Bauhofleiter und seiner Mitarbeiter für die geleistete Arbeit. Er weist darauf hin, dass noch Festschriften für 5,00 € erhältlich sind. Der Bürgermeister dankt im Gegenzug Herrn Geißenhöner für die Organisation der Festlichkeiten. Stadtrat Pfeifer spricht im Namen seines Chores ein Dankeschön für den Zuschuss an den Chor aus. Der Chor trägt den Namen der Stadt „Gemischter Chor des Ensembles der Stadt Hildburghausen“. Dies ist eine Verpflichtung für den Chor. Stadtrat Kummer kommt auf den Sachverhalt „ehem. Schraube“ und die notwendigen Maßnahmen zur Überschwemmungssicherheit zurück. Es gibt im Landeshaushalt einen Titel, der Grundstückseigentümer entschädigen soll, deren Grundstücke an Wert verlieren, dadurch, dass Neuausweisungen von Überschwemmungsgebieten erfolgten. Hat die Stadt Hibu. geprüft, ob aus diesem Titel eventuell Gelder für diese Maßnahmen mit herangezogen werden können? Die Stadt ist dabei, hier Prüfungen vorzunehmen, so der Bürgermeister.

Hildburghausen, den 22.11.2012

Steffen Harzer Bürgermeister

Karin Haschlar Schriftführer