Sri Lanka & Malediven Eindrucksvoll und Erholsam

Sri Lanka & Malediven Eindrucksvoll und Erholsam vom 14.02.-01.03.2015 bequem ab/bis Chemnitz • Bequem ab/bis Chemnitz • Elefanten im Nationalpark ...
Author: Fritzi Lorentz
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Sri Lanka & Malediven Eindrucksvoll und Erholsam

vom 14.02.-01.03.2015 bequem ab/bis Chemnitz

• Bequem ab/bis Chemnitz

• Elefanten im Nationalpark Udawalawe

• Reisebegleitung der ReiseFreiheit

• Yala Nationalpark

• Vielfältiges Ausflugspaket inklusive

• Entspannen auf den Malediven

Auf dieser umfangreichen Rundreise entdecken Sie die Vielfalt Sri Lankas: Schätze einer jahrtausendalten Kultur, fantastische Bergwelten mit Schluchten und Wasserfällen, genießen Sie den Blick auf die Teeplantagen bei einer Tasse Ceylon-Tee nach der Führung durch eine Teefabrik, fahren Sie auf atemberaubende Panoramastraßen durch das zentrale Hochland, entdecken Sie die Tierwelt auf Safaris im Udawalawe-, und Yala-Nationalpark und lernen Sie imposante Stätten des UNESCO-Weltkulturerbes kennen.

14.2.: Frankfurt - Colombo Flug von Frankfurt nach Colombo. 15.2.: Flughafen Colombo Strandhotel Negombo

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Ankunft auf dem Flughafen Colombo und kurze Fahrt (ca. 25 Minuten) zum Strandhotel in Negombo. Freizeit und Übern. im Hotel Paradise Beach Hotel o. gleichwertig. (A) 16.2.: Höhlentempel von Dambulla – Sigiriya Auf der Flucht vor tamilischen Truppen kam König Valagama Bahu im Jahre 104 v. Chr. vom 70 km entfernten Anuradhapura in die Höhlen von Dambulla. Als er Jahre später in die Hauptstadt zurückkehren konnte, hinterließ er einen grandiosen Tempelkomplex! Mit seinen fünf großen Höhlen, die mit zahlreichen Wandund Deckenmalereien, Inschriften und Statuen verziert sind, gehört er zu den beeindruckendsten Höhlentempeln Sri Lankas. Am Nachmittag Weiterfahrt nach Sigiriya und Freizeit im Hotel Camelia Resort & Spa o. gleichwertig. 2 Übern. (F/A)

tern hohen Buddha-Statuen. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Exkursion zur Felsenfestung, dem „Löwenthron“ von Sigiriya (UNESCO -Weltkulturerbe). Hoch oben auf einem gewaltigen Monolithen errichtete König Kasyapa im 5. Jahrhundert seine Hauptstadt. Zur Anlage gehören die am Fuße des Felsens gelegenen Königlichen Gärten, der Felsengarten und die Terrassengärten sowie die eigentliche Palastanlage auf dem Gipfel. Der Treppenweg dorthin führt vorbei an den Fresken der „Wolkenmädchen“, der Spiegelmauer und an riesigen steinernen Löwenpfoten. Vom Gipfel aus bietet sich ein herrlicher Panoramablick über die weite Ebene, der für die Mühen des Aufstiegs belohnt. (F/A)

17.2.: Königsstadt Polonnaruwa – Felsenfestung -Sigiiya

18.2.: Gewürze in Matale und Buddhas Zahn

Am Vormittag Fahrt nach Polonnaruwa, wo Sie die Überreste der Tempel und Paläste aus dem 11./12./13. Jahrhundert im weitläufigen historischen Stadtgebiet des „Parakrama Samudra“ besichtigen. Besonders beeindruckend sind der Rundtempel Vatadage und der Felsenschrein Gal Vihara mit seinen vier, bis zu 13 Me-

Am Morgen Weiterfahrt nach Kandy. Geheimnisse der ceylonesischen Küche und der Ayurvedamedizin erfahren Sie bei einem Besuch im Gewürzgarten bei Matale. Anschließend Stadtbesichtigung in Kandy mit Besuch des größten buddhistischen Heiligtums des Landes, des „Zahntempels“, in dem ein Zahn Buddhas als Reliquie aufbewahrt und verehrt wird. Am Abend erleben Sie eine Aufführung von Kandy-Tänzen. Übern. im Hotel Topaz o. gleichwertig in Kandy. (F/A) 19.2.: Von Kandy nach Nuwara Eliya Die Fahrt von Kandy nach Nuwara Eliya führt Sie durch das malerische

Hochland mit seinen grünen Teeplantagen. In Peradeniya haben Sie Zeit für einen Bummel entlang der prächtigen Palmenalleen durch den botanischen Garten, der mit über 4.000 Arten an Bäumen, Sträuchern und Pflanzen eine auch international anerkannte Sammlung bietet. An diesem Ort wurden 1824 auch die ersten Teesträucher der Insel gepflanzt. Danach besuchen Sie die prachtvoll ausgestatteten „Westlichen Tempel“ Gadaladeniya, Lankatilaka und Embekke Devale. Über das Nationalgetränk Asiens erfahren Sie fast alle Geheimnisse beim Besuch einer Teefabrik. Bei Höhenlagen von über 1.000 m ist das Klima angenehm kühl. In Nuwara Eliya, der einstigen Sommerzuflucht der britischen Kolonialherren, die auch „Klein England“ genannt wird, unternehmen Sie eine orientierende Stadtrundfahrt. Übern. im Hotel Araliya Green Hills o. gleichwertig in Nuwara Eliya. (F/A)

20.2.: Von „Klein England“ nach Bandarawela Heute fahren Sie auf Panoramastraßen durch das zentrale Hochland Nuwara Eliyas nach Bandarawela. Unterwegs besichtigen Sie u.a. die

Bogoda Bridge, eine imposante Holzbrücke (ca. 50 Meter) aus dem 16. Jahrhundert, die zu einem Felsentempel aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. führt. Nach der Fahrt bergab durch die gewaltige Schlucht von Ella und einem Stopp an den kaskadenartigen Wasserfällen von Rawena erwartet Sie bei Buduruwagala ein mystischer und friedvoller Ort mit in Fels gehauenen riesigen Buddhastatuen. Nach der Zerstörung des Dipamkara Buddhas in Afghanistan sind diese Abbilder die letzten ihrer Art weltweit. Auf der anschließenden Panoramafahrt zum heutigen Übernachtungsort sehen Sie noch den Wasserfall von Diyaluma. Übern. im Hotel Orient o. gleichwertig in Bandarawela. (F/ A)

22.2.: Weiterfahrt in den Nationalpark

Yala-

Am Nachmittag unternehmen Sie per Jeep eine Safari im YalaNationalpark. Der 1938 gegründete Yala-Park gehört zu den bekanntesten Nationalparks. Neben Elefanten finden in den verschiedenen Lebensräumen u.a. Krokodile, Wasserbüffel, Leoparden, verschiedene Vogelarten ihren Platz. Übern. im Hotel Cinnamon Wild o. gleichwertig. (F/A)

im

Udawalawe-

Am frühen Morgen Fahrt in den Udawalawe-Nationalpark, der für seine große Elefantenpopulation bekannt ist. Im Park geht es dann in einem offenen Jeep zu einer Tierbeobachtung. Übern. im Hotel Grand Udawalawe o. gleichwertig am Rande des UdawalaweNationalparks. (F/A)

24.2.: Negombo - Malediven Transfer zum Flughafen Colombo und Weiterreise auf die Malediven. Nach Ankunft in Male Transfer per Speedboot zu Ihrem Resort im Nord- Ari Atoll. (F/M/A) Entspannen, baden und schnorcheln. Malediven vom 24.—28.2. Es ist extrem schwierig, auf den Malediven ein vernünftiges Preis- / Leistungsverhältnis zu finden. Etwas mehr Komfort erhöht den Preis gleich um mehrere hundert Euro. Mit unserer Badeinsel Velidhu Beach Resort im Nord-Ari Atoll haben wir eine gute Adresse für einen wunderschönen Aufenthalt im Inselparadies gefunden - ideal um unsere Gruppenreise perfekt ausklingen zu lassen.

23.2.: Fahrt nach Negombo via Galle und Colombo

21.2.: Safari Nationalpark

lamentsgebäude, den HinduTempel Muthumariamman Kovil und die holländische Kirche aus dem Jahre 1749. Übern. im Strandhotel Goldi Sands oder gleichwertig in Negombo. (F/A)

Am Vormittag fahren Sie die Küste entlang nach Galle. In der alten Hafenstadt Galle mit dem Fort (UNESCO-Weltkulturerbe) erwartet Sie bei einem Spaziergang eine interessante Reise in die Zeit der Portugiesen und Holländer. Weiterfahrt auf der neuen Schnellstraße nach Colombo und anschließend Stadtrundfahrt in der Hauptstadt Sri Lankas am Nachmittag. Während der Fahrt durch die Stadt sehen Sie u.a. den Platz der Unabhängigkeit, den Victoriapark, das alte Par-

Eine gut geführte, vielseitige Insel mit guter Küche und wunderschönem Strand. Die Insel ist rund und ca. 300m x 220m groß. Das nur 25m entfernte Hausriff bietet eine große Vielfalt an Fischschwärmen und daher auch ideale Bedingungen für Schnorchler.

All Inklusive: Frühstück, Mittag, Abendessen, Softdrinks, Bier, Hauswein im Hauptrestaurant zum Mittag– und Abendessen, sowie an der Bar von 08.00 bis 24.00 Uhr. Ausgewählte Spirituosen und Cocktails. Kaffee/Tee, Sandwiches

Eingeschlossene Leistungen:

• Langstreckenflug mit Sri Lankan Airlines von Frankfurt nach Colombo und von Malé über Colombo zurück in Economy-Klasse

• Flug

mit Sri Lankan Airlines nach Malé in der Economy-Klasse

• Alle

deutschen Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren

•9

Übernachtungen während der Rundreise mit Halbpension

• 4 Übernachtungen im Badehotel auf den Malediven mit All Inklusive

• Transfers

in landestypischen klimatisierten Reisebussen während der Rundreise

• Speedboottransfer auf den Malediven • sämtliche Eintrittsgelder für alle angegebenen

Badeaufenthalt Malediven

Be-

sichtigungen

• qualifizierte

Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort (außer beim Badeaufenthalt)

24.-28.2. Velidhu Beach Resort **** (AI)

• ausführliche und informative Reiseunterlagen

Diese Tage gestalten Sie nach Ihren eigenen Wünschen. Verschiede Ausflugsmöglichkeiten werden vor Ort angeboten. 28.2. Heimreise Transfer vom Flughafen und Rückflug über Colombo nach Frankfurt 01.3. Ankunft

Nicht eingeschlossene Leistungen:

• • • •

Mittagessen und Getränke beim Abendessen während der Rundreise Trinkgelder Ausgaben persönlicher Art, optionale Ausflüge

Mindestteilnehmer : 15 Personen Maximalteilnehmer: 35 Personen

Am Morgen erreichen wir Frankfurt.

Ihre ReiseFreiheit-Vorteile:

Preise pro Person in Euro: DZ/ Strandbungalow:

3.164,-

Aufpreis DZ/ Wasserbungalow:

+ 256,-

Aufpreis EZ / Strandbungalow: Aufpreis EZ / Wasserbungalow: Buszubringer Chemnitz-FrankfurtChemnitz (MTZ 8 Pers.)

+ 647,+ 1.155,119,Stand 04.07.14 KL

• Reisebegleitung der ReiseFreiheit • Jeepsafari im Udawalawe NP • Jeepsafari im Yala NP • Zahntempel in Kandy • Kulturelle Darbietung in Kandy • Eintrittsgelder & Nationalparkgebühren • Felsenfestung Sigiriya • Höhlentempel Dambulla • Tempel Embekke • Besuch der Teefabrik • Citytour in Colombo • 1 Reiseführer pro Buchung Einreisebes mmungen/ Impfungen Sri Lanka:

Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Die Einholung eines gebührenpflichtigen Visums kann vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden (ca 30USD) Eine Beantragung per Post bei der Botschaft ist ebenfalls möglich. Malediven: Für Deutsche besteht für die Einreise Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt. Die Reisedokumente müssen sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Zu Fragen über empfohlene Impfungen wenden Sie sich bitte an einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.

Allgemeine Reisebedingungen der EAST ASIA TOURS GmbH Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter EAST ASIA TOURS GmbH (nachfolgend abgekürzt EAT genannt) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Alle Personen bezogenen Daten, die der Kunde EAT zur Abwicklung der Reise zur Verfügung stellt, unterliegen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und werden von EAT ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. 1. Anmeldung und Reisebestätigung 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde EAT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von EAT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von EAT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3 Orts- und Hotelprospekte, Internetausschreibungen, die nicht von EAT herausgegeben werden, sind für EAT und ihre Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von EAT gemacht wurden. 1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt EAT den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der EAT zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird EAT dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist EAT nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.7 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung der EAT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das EAT für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist EAT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 2. Bezahlung 2.1 EAT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern keine anderen Fristen vereinbart worden sind, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchung über einen Reisevermittler (z.B. Reisebüros) erfolgen alle Zahlungen an den Reisevermittler. Weitere Zahlungsaufforderungen durch EAT erfolgen nicht. Die Zahlungsabwicklung zwischen Reisevermittler und EAT erfolgt gemäß Agenturvertrag. 2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden e 75,– nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch

ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist EAT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen 3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen aus dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von EAT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3 EAT ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EAT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der EAT über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 4. Preisänderungen und Bearbeitungsentgelt 4.1 Die nachträgliche Erhöhung des Reisepreises gemäß der Vorschrift des § 651a IV BGB wird vereinbart. Eine Erhöhung des Reisepreises ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt letztmalig zulässig. Bei einer Änderung des Wechselkurses nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Kosten der Reise dadurch für EAT erhöht haben. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann EAT den Reisepreis insoweit erhöhen, als die Erhöhung auf den Sitzplatz bezogen ist. EAT kann insoweit den Erhöhungsbetrag verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber EAT erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechend anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Die Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisebeginn mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für EAT nicht vorhersehbar waren. Im übrigen gelten die Rechte des § 651a V BGB. 4.2 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent kommen die Bestimmungen aus Punkt 3.4 zur Anwendung. 4.3 Bearbeitungsentgelt Werden nur Landarrangements ohne Langstreckenflüge nach/ von Asien gebucht und unterschreitet der Gesamtwert der Buchung EUR 300,– erhebt EAT ein aufwandsbezogenes Bearbeitungsentgelt, mindestens jedoch EUR 25,– pro Buchung. 5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber EAT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert EAT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann EAT, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

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5.3 EAT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: tCJT5BHFWPS3FJTFBOUSJUUEFT3FJTFQSFJTFT tCJT5BHWPS3FJTFBOUSJUUEFT3FJTFQSFJTFT tCJT5BHWPS3FJTFBOUSJUUEFT3FJTFQSFJTFT tCJT5BHWPS3FJTFBOUSJUUEFT3FJTFQSFJTFT tBCCJT5BHWPS3FJTFBOUSJUUEFT3FJTFQSFJTFT tBCEFN5BHWPS3FJTFBOUSJUUVOECFJ/JDIUBOUSJUUEFS3FJTFEFT3FJTFQSFJTFT NJOEFTUFOTKFEPDI&63 o

Bei Hotelbuchungen ohne weiteres Arrangement betragen die Stornokosten mindestens EUR 25,– pro Person und pro bestätigter Leistungscodierung/Einzelleistung zuzüglich aller Kosten, die EAT seitens der Leistungsträger berechnet werden. Bei Schiffspauschalreisen/Kreuzfahrten sowie bei ausgewählten Hotels und Landarrangements gelten abweichende, im Preisteil/Katalog ausgewiesene oder dem Kunden schriftlich kenntlich gemachte Stornobedingungen. Bei Flugbuchungen (Linienflug) ohne weiteres Arrangement beträgt die Bearbeitungsgebühr für Stornierungen von ausgestellten Flugscheinen EUR 50,– pro Flugschein zuzüglich der anfallenden Stornogebühren der Fluggesellschaften, die sich nach den Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften richten. 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EAT nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 5.5 EAT behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist EAT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6. Umbuchungen und Wechsel des Reiseteilnehmers 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann EAT ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt EUR 75,– für Umbuchungen bis 40 Tage vor Reiseantritt, sofern der Umbuchungswunsch überhaupt realisierbar ist. 6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der o.g. Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Aufgrund der Verkehrsbestimmungen für Linienflüge, auf die EAT keinen Einfluss hat, kann bei einem Wechsel des Reiseteilnehmers nicht gewährleistet werden, dass Linienflüge für Dritte (Ersatzteilnehmer) zu gleichen Konditionen vermittelt werden können. EAT kann einen Dritten (Ersatzteilnehmer) ablehnen, wenn dieser besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Für einen Wechsel des Reiseteilnehmers kann EAT ein aufwandsbezogenes Bearbeitungsentgelt erheben. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. EAT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstat-

Allgemeine Reisebedingungen der EAST ASIA TOURS GmbH tung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl EAT kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn EAT a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat EAT unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen EAT kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Kunden 10.1 Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, EAT einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er EAT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von EAT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt EAT dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von EAT anzuzeigen. 10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat EAT zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält. 10.5 Schadensminderungspflicht Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11. Beschränkung der Haftung

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Die vertragliche Haftung von EAT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit EAT für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

14.1 EAT wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

11.2 Die deliktische Haftung von EAT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.3 EAT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der EAT sind. EAT haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der EAT ursächlich geworden ist.

14.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn EAT schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3 EAT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde EAT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass EAT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 15. Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und EAT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen EAT im Ausland für die Haftung von EAT dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16. Gerichtsstand 16.1 Der Kunde kann die EAT nur an deren Sitz verklagen.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber EAT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. 12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und EAT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder EAT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet EAT, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EAT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EAT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss EAT den Kunden über den Wechsel informieren. EAT muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban

16.2 Für Klagen der EAT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der EAT vereinbart. 16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und EAT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Veranstalter und Sitz der Gesellschaft: EAST ASIA TOURS GmbH Alexanderstraße 1 10178 Berlin Geschäftsführer: Dr. Bernd Jordan Dr. Uwe Kowalzick

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