Sportengagement und Alkoholkonsum im Jugendalter eine ambivalente Beziehung

Nr. 28/2007 Jungen Vereinsfußballern in die Gläser geschaut Sportengagement und Alkoholkonsum im Jugendalter – eine ambivalente Beziehung Alkoholko...
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Nr. 28/2007

Jungen Vereinsfußballern in die Gläser geschaut

Sportengagement und Alkoholkonsum im Jugendalter – eine ambivalente Beziehung

Alkoholkonsum im Jugendalter In den letzten Jahren zeichnet sich beim Umgang mit Alkohol ein neuer Trend ab. Während ein moderates und verantwortungsbewusstes Verhalten im Zusammenhang mit Alkohol im Jugendalter als ein erstrebenswertes Ziel anzusehen ist, experimentieren Heranwachsende heutzutage in zunehmendem Maße mit hoch riskanten Trinkmustern wie Rauschtrinken. In den Medien wird immer häufiger von Flatrate-Partys berichtet. „Trinken zum Pauschaltarif“ – so lautet das Motto solcher Partys. Alkoholexzesse bis hin zur Bewusstlosigkeit sind oftmals die Folge. Dieser Trend gibt in mehrfacher Hinsicht Anlass zur Sorge. Jugendlichen drohen nicht nur gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern auch negative soziale Folgen. Neben dem individuellen Schicksal erwächst daraus ferner eine zunehmende Belastung für die Gesellschaft, die die Kosten für mit dem Alkohol zusammenhängende Krankheiten zu tragen hat. Der Bielefelder Sportwissenschaftler Dr. Thomas Fritz hat im Rahmen seiner von der WestfälischLippischen Universitätsgesellschaft preisgekrönten Dissertation jugendliche Vereinsfußballer und ihr Verhältnis zum Alkoholkonsum untersucht. Eine wichtige Erkenntnis: Aus der Perspektive der Heranwachsenden stellt der Alkoholkonsum in bestimmten Entwicklungssituationen durchaus ein funktionales und zielgerichtetes Verhalten dar. Jugendliche nutzen Alkohol beispielsweise um Neugier zu befriedigen, Zugehörigkeit zu einer Freundesgruppe zu erlangen und um Probleme zu bewältigen. Der Konsum von Alkohol trägt aus Sicht der Heranwachsenden ebenso zur Bewältigung jugendtypischer Anforderungen bei wie die so genannten „psychosozialen Ressourcen“. Damit ist alles gemeint, worauf ein Individuum hinsichtlich der eigenen Fähigkeiten und charakterlichen Eigenschaften und seines sozialen Umfeldes positiv zurückgreifen kann. 1

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Die Entwicklung von Problembewusstsein stellt daher zukünftig eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Suchtprävention da. Wünschenswert wäre es, Suchtprävention nicht nur im Sportverein zu thematisieren, sondern solche Maßnahmen auch im Setting Schule sowie innerhalb der betrieblichen Gesundheitsförderung verstärkt zu integrieren. Ein riskanter Umgang mit Alkohol im Jugend- und jungen Erwachsenenalter lässt sich nur dann erfolgreich reduzieren, wenn er in vielen Gesellschaftsbereichen problematisiert wird. Sportengagement, psychosoziale Ressourcen und Alkoholkonsum Aus einer sportwissenschaftlichen Perspektive stellt sich die interessante Frage, ob der Sport im Hinblick auf den Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen einen vorbeugenden Beitrag leisten kann. Die bisherigen Forschungsergebnisse empirischer Studien geben hierauf keine eindeutige Antwort. Die Rolle des Sports ist offenbar ambivalent. Jüngere Studien kommen auf der einen Seite zu dem Ergebnis, dass jugendliche Vereinsfußballer keineswegs weniger Alkohol trinken als andere Heranwachsende. Auf der anderen Seite kann ein Engagement im Sportverein zur Stärkung personaler und sozialer Ressourcen beitragen, die wiederum vor einem übermäßigen Alkoholkonsum schützen. Personale und soziale Ressourcen bilden offensichtlich eine wichtige Nahtstelle im komplexen Beziehungsgefüge von Sport und Alkohol. Psychosoziale Ressourcen beeinflussen die Fähigkeit, stressreiche Ereignisse und sozialen Druck zu bewältigen. Werden personale und soziale Ressourcen durch sportliche Aktivität gestärkt – so die theoretische Annahme –, verbessert sich das Potenzial für die Bewältigung individuell belastender Situationen. Und je ausgeprägter und wirksamer die Bewältigungskapazitäten sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendlichen der Umgang mit jugendtypischen Anforderungen ohne Konsum von Alkohol gelingt. Häufigkeit des Alkoholkonsums jugendlicher Fußballspieler Die Ergebnisse von Fritz‘ quantitativer Teilstudie belegen, dass 88 Prozent der jugendlichen Fußballspieler im Alter von 15 bis 17 Jahren alkoholische 2

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Getränke bereits ausprobiert haben. 47 Prozent aller Befragten besitzen ferner Erfahrungen mit Alkohol im „Setting“ (=Umfeld/Rahmen) Fußballverein. Erfahrungen mit alkoholischen Getränken im Fußballverein sind also nicht unüblich. Auf der anderen Seite stellt der Fußballverein für Heranwachsende lediglich ein Setting unter vielen dar, und nicht jeder Jugendliche, der Alkohol konsumiert, tut dies auch im Verein. Zusammenhang zwischen Sportengagement, personalen Ressourcen und Alkoholkonsum Die Ergebnisse der qualitativen Teilstudie belegen, dass jugendliche Fußballspieler in sehr unterschiedlicher Weise von einem Engagement im Sport profitieren. Eine Stärkung personaler Ressourcen tritt nur unter bestimmten Bedingungen auf. Die Voraussetzungen dafür sind vor allem dann gegeben, wenn der Sport in seiner Bedeutung vor anderen Lebensbereichen rangiert und jugendliche Fußballspieler dort nachhaltig positive Erfahrungen machen. Hierfür reichen sportliche Erfolge der Mannschaft nicht aus. Vielmehr müssen die positiven Erfahrungen als individuelle Leistung interpretiert werden. Weiterhin zeigt sich, dass personale Ressourcen den Umgang mit alkoholischen Getränken nicht generell vorbeugend beeinflussen. Einen entscheidenden Faktor stellt in diesem Zusammenhang die persönliche Einstellung dar. Besitzen Jugendliche eine negative Einstellung (Problembewusstsein) gegenüber Alkoholkonsum, sind personale Ressourcen in sozialen Situationen von hoher Bedeutung, um den Offerten Gleichaltriger widerstehen zu können. Dagegen relativiert sich dessen Bedeutung, wenn Jugendliche keine ablehnende Haltung haben. Dr. Thomas Fritz Universität Bielefeld Abteilung Sportwissenschaft Universitätsstraße 25 D-33615 Bielefeld Tel.: +49(521) 106-2093 E-Mail: [email protected]

Weltweit einmalig: Nanoblätter 3

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1 Milliardstel Meter dünn und voller Potenzial

Nanoblätter (auch Nanomembranen oder Nanofolien) sind eine neue Klasse von Materialien. Sie sind nur so dick wie ein einzelnes Molekül (~1 Nanometer, also 1 Milliardstel Meter) und gehören damit zu den dünnsten von Menschen hergestellten ausgedehnten Objekten. Die Nanoblätter besitzen hohe mechanische Stabilität und können in beliebigen Größen und Formen hergestellt werden. Das Verfahren zur Herstellung von Nanoblättern wurde von dem Bielefelder Physiker Prof. Dr. Armin Gölzhäuser – Mitbegründer des Bielefeld Institute for BioPhysics & NanoScience (BINAS) - und dem Chemiker Prof. Dr. Wolfgang Eck (Jackson Laboratory Bar Harbor/USA) gemeinsam entwickelt. Die Nanoblätter werden derzeit nur an der Universität Bielefeld im Arbeitsbereich von Armin Gölzhäuser hergestellt. Das Herstellungsverfahren erfordert vier Schritte: 1. Synthese spezieller Moleküle, die sich selbstständig auf Oberflächen ordnen 2. Bildung geordneter Molekülschichten (Dicke 1 nm) 3. Vernetzung der Molekülschichten durch UV-Licht oder Elektronen (man kann sich dies als Verschweißungsvorgang vorstellen) 4. Ablösen der vernetzten Molekülschicht von der Oberfläche durch Auflösen der Trägerschicht Ergebnis: Die vernetzte Molekülschicht ist eine Folie mit der Dicke der vernetzten Moleküle (einstellbar zwischen 10 und 1 nm), die trotz der geringen Dicke freistehend stabil ist. An der Universität Bielefeld werden Nanoblätter hinsichtlich ihrer mechanischen, optischen und elektrischen Eigenschaften untersucht. Ziel dieser Forschung ist ein besseres grundlegendes Verständnis dieser neuen und weltweit einmaligen Materialien. 4

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Technische Anwendbarkeit in Medizin und Umweltschutz Gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig arbeiten die Bielefelder Wissenschaftler im Rahmen eines von der VolkswagenStiftung finanzierten Forschungsprojektes auch an technischen Anwendungen dieser neuen Materialien. Aufgrund ihrer extremen Dünnheit eignen sich die Membranen zum Beispiel als durchsichtige Unterlage zur Mikroskopie. Dies ermöglicht es, auch sehr kleine Biomoleküle mit dem Elektronenmikroskop zu betrachten und dadurch wichtige Informationen über Krankheitserreger zu erhalten. Die ultradünne Folie kann auch als empfindlicher Sensor eingesetzt werden, mit dem man zum Beispiel kleinste Mengen an Schadstoffen nachweisen kann.

Prof. Dr. Armin Gölzhäuser Fakultät für Physik Universität Bielefeld Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld Tel.: 0521/ 106-5362 E-Mail: [email protected]

Zwischen Ehe und Pflege 5

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Wenn ein Ehepartner dement wird – Eine Expertin gibt Auskunft Die Versorgung alter pflegebedürftiger Menschen, insbesondere die Betreuung der wachsenden Zahl von Menschen mit Demenzerkrankungen, stellt eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben in den nächsten Jahrzehnten dar. Die Mehrzahl der Demenzpatienten wird heute von Angehörigen zu Hause betreut. Wissenschaftlich wie auch in der öffentlichen Wahrnehmung ist der Blick auf die Situation der betroffenen Familien bisher geprägt durch die Situation erwachsener Kinder, die ihre alten Eltern pflegen. In der Realität aber sind es in erster Linie die Eheund Lebenspartner der Patienten, die mit der Krankheit konfrontiert sind und die Pflege des Erkrankten übernehmen. Erst wenn ihre Kräfte erschöpft sind, übernimmt die Kindergeneration die Betreuung. Dr. Luitgard Franke hat an der Fakultät für Pädagogik der Universität Bielefeld eine mit dem Dissertationspreis der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft ausgezeichnete Studie erarbeitet, in der die spezifische Lebenssituation pflegender Partner und Partnerinnen von Demenzpatienten untersucht wurde. Im folgenden Interview erläutert die Autorin wichtige Ergebnisse dieser Studie: Unterscheidet sich die Situation pflegender Partner von Menschen mit Demenz von derjenigen pflegender Kinder? Ja, ganz erheblich. Die Demenzerkrankung eines Familienmitglieds bringt alle Angehörigen in eine äußerst schwierige Lebenssituation. Ist aber der eigene Partner betroffen, dann fällt genau der Mensch aus, mit dem man normalerweise schwierige Lebensphasen gemeinsam bewältigt, auf den man sich verlassen und mit dem man sich beraten kann. Das fehlt den pflegenden Ehepartnern besonders. Sie fühlen sich allein vor dieser gewaltigen Aufgabe. Auch die Unterstützung Dritter – von Kindern oder professionellen Diensten – kann den Partner nicht wirklich ersetzen. Sind pflegende Partner besonders belastet? Erwachsene Kinder, deren Eltern demenziell erkranken, balancieren zwischen der Sorge für die alten Eltern und den Anforderungen ihres tägli6

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chen Lebens, der eigenen Berufstätigkeit, eigenen Partnerschaft, eigenen Kindern. Sie fühlen sich oft zwischen ihrem „eigenen Leben“ und der Verantwortung für die Eltern zerrissen. Wenn demgegenüber der Partner demenziell erkrankt, dann ist dadurch das Zentrum des eigenen Lebens betroffen. Pflegende Ehepartner spüren auch eine Zerrissenheit, jedoch weniger zwischen dem Anspruch auf ein eigenes Leben und der Sorge für den Partner, sondern eher eine Zerrissenheit zwischen den Erinnerungen an die vergangenen gemeinsamen Ehejahre vor der Erkrankung und der Wirklichkeit heute, die ganz im Zeichen der Demenz steht. Was kann pflegenden Partnern helfen, die Situation zu bewältigen? Da gibt es kein Patentrezept. In Abhängigkeit von den unterschiedlichen Lebenserfahrungen der Menschen und den sehr verschiedenen Geschichten ihrer Paarbeziehung gibt es verschiedene Wege. Die meisten erleben den schleichenden Verlust des dementen Partners als sehr schmerzlich – es ist jeden Tag wieder ein Verlust, wenn der Kranke zunehmend sein Gedächtnis verliert und sich in seiner Persönlichkeit immer weiter verändert. Manche bewältigen diesen täglichen Schmerz so, dass sie ihrer Ehebeziehung eine andere Qualität als früher geben. Sie betrachten die heutige Situation ganz unter den Vorzeichen der Krankheit. Der Partner ist für sie ein anderer geworden, sie sehen ihn vor allem als kranken Menschen, für den sie sich umfassend verantwortlich fühlen. Wichtig ist, dass sie dabei mit ihren eigenen Kräften haushalten, also Möglichkeiten zur kurzfristigen, aber regelmäßigen Erholung finden. Für andere pendelt das Verhältnis zum erkrankten Partner zwischen vertrauter Ehebeziehung und neuer Pflegebeziehung hin und her. Im alltäglichen Zusammenleben scheinen immer wieder bruchstückhaft Augenblicke auf, die einen ganz normalen Ehealltag darstellen. Andererseits verändert die Krankheit massiv den Alltag der Ehe. Vertrautheit und Fremdheit liegen hier sehr nahe beieinander. Können Sie dafür ein Beispiel geben? Eine Ehefrau erlebt ihren Mann morgens völlig überfordert mit der Aufgabe, sich zu rasieren. Im Vordergrund steht jetzt die Krankheit: Sie selbst 7

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sieht sich in der Rolle als Krankenpflegerin. Ganz anders nimmt sie die Situation wahr, wenn sie nachmittags mit ihrem Mann den Tanztee der Alzheimer-Gesellschaft besucht und sich von ihm, ganz wie in früheren Zeiten, im Walzertakt über die Tanzfläche führen lässt. Welchen Rat würden Sie geben? Wichtig ist hier, unterscheiden zu lernen: Einerseits gibt es Situationen, in denen der Kranke überfordert ist. Hier muss der gesunde Partner Entscheidungen wirklich allein treffen, ohne wie früher alles miteinander auszudiskutieren. Andererseits gibt es aber auch Augenblicke, in denen die Ehebeziehung wie früher ist. Und diese Momente sollte man bewusst genießen. Um das zu lernen, kann es hilfreich sein, Unterstützung in Selbsthilfegruppen, Alzheimer-Gesellschaften oder Beratungsstellen für Angehörige zu suchen.

Veröffentlichung: Luitgard Franke (2006): Demenz in der Ehe. Über die verwirrende Gleichzeitigkeit von Ehe- und Pflegebeziehung. Eine Studie zur psychosozialen Beratung für Ehepartner von Menschen mit Demenz. Frankfurt a.M.: Mabuse-Verlag

Dr. Luitgard Franke Fachhochschule Nordhausen Weinberghof 4 99727 Nordhausen [email protected]

Über die Behandlung der „Unbehandelbaren“

Wohin mit untherapierbaren Straftätern? 8

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In seiner von der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft mit ihrem Dissertationspreis ausgezeichneten Untersuchung über untherapierbare Straftäter im Maßregelvollzug setzt sich der Kriminologe Dr. Matthias Braasch umfassend und zugleich kritisch am Beispiel Deutschlands und der Niederlande mit der allgemeinen Veränderung des kriminalpolitischen Klimas in den letzten Jahren auseinander. Das betrifft insbesondere die Abkehr vom Behandlungs- und Resozialisierungskonzept einerseits sowie die übermäßige Betonung des Sicherheitsgedankens andererseits. Davon ist der Maßregelvollzug besonders betroffen. Dieser ist bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) als Schnittstelle zwischen Psychiatrie und Justiz verantwortlich für die Besserung und Sicherung psychisch kranker und gefährlicher Straftäter. Dabei sind speziell diejenigen Patienten in den Mittelpunkt des Interesses geraten, die als „untherapierbar“ eingestuft werden. Das geschieht, wenn trotz jahrelanger Unterbringung und Behandlung keine ausreichenden therapeutischen Fortschritte erzielt werden konnten. Wegen der fortbestehenden Gefährlichkeit für die Allgemeinheit kann dann eine Entlassung aus der Maßregelvollzugseinrichtung (wie einem Psychiatrischen Krankenhaus) verantwortet werden. Es handelt sich dabei überwiegend um Patienten mit einer so genannten schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung oder einer Persönlichkeitsstörung im Zusammenhang mit einer fortgeschrittenen Form einer sexuellen Devianz. „Der Öffentlichkeit werden solche Täter meistens bekannt, wenn hiermit spektakuläre Taten verbunden sind, die leider nur zu oft durch die Massenmedien und die politisch Verantwortlichen verzerrt und undifferenziert dargestellt werden“, kritisiert Braasch. Als Beispiele nennt er aus den 1990er Jahren die Fälle des so genannten „Heidemörders“ Thomas Holst und des „Kindermörders“ Ronny Rieken, der mehrere Mädchen sexuell missbraucht und getötet hatte, sowie den Fall des Sexual- und Gewaltstraftäters Frank Schmökel, der nach seiner Flucht aus der Psychiatrischen Landesklinik Neuruppin im Herbst 2000 die Republik mehrere Wochen in Atem gehalten hatte. Da die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus zeitlich unbegrenzt ist und allein an die Gefährlichkeit des Täters anknüpft, die Frage ihrer Behandelbarkeit aber keine 9

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Rolle spielt, droht diesen Patienten eine lebenslange Vollstreckung der Maßregel. Konzept des „humanen Verwahrens“ in den Niederlanden In seiner Studie hat Matthias Braasch alle praktischen und rechtlichen Probleme im Umgang mit dieser besonderen Täterkategorie dargestellt und analysiert. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Beantwortung der Frage, welche konkrete Form der Unterbringung dieser Patientengruppe in (verfassungs-)rechtlicher Hinsicht zulässig und vertretbar ist. Denn in Deutschland werden seit einiger Zeit Stimmen laut, die solche hochgefährlichen Täter, die sich scheinbar allen Behandlungsbemühungen gegenüber als resistent erweisen und sich somit als reine „Sicherungsfälle“ darstellen, in forensisch-psychiatrischen Einrichtungen als deplatziert ansehen und ihre Unterbringung in einer speziellen Vollzugseinrichtung fordern. Zur Lösung dieser Problematik wird teilweise die Übernahme des niederländischen Modells der so genannten Longstay-Abteilungen empfohlen. Hierbei handelt es sich um Spezialabteilungen, die im Zuge einer allgemeinen Restrukturierung des niederländischen Maßregelvollzuges Ende der 1990er Jahre getrennt vom Regelvollzug eingerichtet worden sind und in denen eine grundsätzliche, auf die Erreichung des Zieles einer Entlassung ausgerichtete Behandlung nicht mehr stattfindet. Die in diese Sonderbereiche verbrachten Täter werden betreut und gepflegt, ansonsten aber nur noch sichernd untergebracht. Auf diese Weise sollen die beiden Hauptziele dieser besonderen Vollzugsgestaltung - Verbesserung des Schutzes der Allgemeinheit und Kostenersparnis - erreicht werden (Konzept des „humanen Verwahrens“). Voraussetzung für die Unterbringung eines psychisch kranken Straftäters in einer solchen Longstay-Abteilung ist, dass zweimal in zwei unterschiedlichen Kliniken ein ernsthafter Behandlungsversuch für jeweils drei Jahre stattgefunden haben muss, die Gefährlichkeit des Patienten aber nicht in ausreichendem Maße gesenkt werden konnte und jede Behandlungseinheit mit dem Ergebnis einer andauernden Deliktgefährlichkeit endete. Eine Rückverlegung oder sogar eine Entlassung eines Patienten aus einer Longstay-Abteilung ist so gut wie ausge10

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schlossen, die sichernde Unterbringung bis zum Tod somit die Regel. Bloße Aussonderung von Problempatienten nicht legitimierbar Braasch spricht sich in seiner Untersuchung deutlich gegen ein Vollzugskonzept wie in den Niederlanden aus: „Schon jede Festlegung einer bestimmten zeitlichen Grenze, die eine Einstufung als ‚unbehandelbarer‘ Täter zur Folge hat, ist willkürlich und damit unzulässig. Statt für eine Dauer von sechs Jahren, wie es in den Niederlanden der Fall ist, könnten ernsthafte Behandlungsversuche auch vier, acht oder zehn Jahre unternommen werden.“ Den Gutachtern und den zuständigen Gerichten würde durch ein solches Konzept die kaum zu bewältigende Prognoseleistung abverlangt, mit der auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht notwendigen Sicherheit vorherzusagen, dass tatsächlich von der Aussichtslosigkeit weiterer Behandlungsbemühungen auszugehen ist. Zudem hätte eine - selbst bei Extremfällen nie ganz auszuschließende - Fehlbewertung für den Betroffenen fatale und kaum wieder rückgängig zu machende Konsequenzen. Die Studie zeigt weiter, dass bei der Verknüpfung einer zeitlichen Begrenzung von Behandlungsmaßnahmen mit dem entscheidenden Auswahlkriterium der „Behandelbarkeit“ fälschlicherweise davon ausgegangen wird, dass es sich hierbei um ein fixes Persönlichkeitsmerkmal handele. Auf diese Weise kann es gut begründbar dem Patienten selbst zugeschrieben werden, wenn sich an seinem Zustand auch nach mehreren Jahren nichts Entscheidendes ändert. Die Frage, innerhalb welchen Zeitraumes die durch eine Persönlichkeitsstörung bedingte Gefährlichkeit eines Menschen reduziert werden kann, hängt aber neben dem Patienten selbst und dessen Therapiemotivation in gleichem Maße von der Art der Störung, von den in den jeweiligen Vollzugseinrichtungen vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten und –anstrengungen und schließlich auch von der Qualität des Behandelnden ab. Jahrzehntelange therapeutische Erfahrungen haben gezeigt, dass Patienten ganz unterschiedlichen, individuellen Wandlungen unterliegen können, so dass sich bei ihnen nach drei, sechs oder vielleicht auch erst nach zehn Jahren, zum Beispiel durch die Entwicklung neuer Therapieprogramme, eine therapeutische Erreichbarkeit einstellt. So galten noch vor gut zwanzig Jahren im Bereich psychotischer Störungsbilder be11

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stimmte Krankheitsformen als kaum therapierbar, die heute aber sehr gut zu behandeln sind. „Longstay“ nicht verfassungsgemäß Wie Matthias Braasch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes herleitet, wäre die Einführung des Longstay-Konzeptes auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht unzulässig. Nur ein Vollzugskonzept, welches eine Behandlungsarbeit vorbehaltlos gewährt sowie auf die Reduzierung der Deliktgefährlichkeit des Untergebrachten abzielt und somit letztlich dessen Entlassung anstrebt, kann eine unter Umständen lebenslange Unterbringung des psychisch kranken Straftäters unter dem Gesichtspunkt der Humanität erträglich und rechtlich überhaupt erst zulässig werden lassen. Denn ein psychisch kranker Straftäter bringt für die Allgemeinheit ein so genanntes „Sonderopfer“, indem er zu deren Schutz zwangsweise behandelt und gesichert wird, obwohl man ihn aufgrund seiner Schuldunfähigkeit oder zumindest verminderten Schuldfähigkeit für seine Straftaten nicht (voll) verantwortlich machen kann. Daher hat der untergebrachte Patient einen Anspruch auf alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dieses Sonderopfer in möglichst kurzer Zeit zu beenden. Ein Maßregelvollzugssystem, welches für bestimmte, als „unbehandelbar“ eingestufte Täter das niederländische Konzept des „humanen Verwahrens“ umsetzte, verstieße somit gegen die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur lebenslangen Freiheitsstrafe. Unter Verstoß gegen das Gebot zur Achtung der Würde des Menschen aus Art. 1 Abs. 1 GG sowie gegen das Rechtsstaats- und Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG würde der verfassungsrechtlich geschützte soziale Wert- und Achtungsanspruch des im Maßregelvollzug Untergebrachten negiert und sein Eigenwert und seine Subjektstellung verletzt. Denn jedem, dem die Freiheit durch den Staat entzogen wird, muss als Ausfluss des Gebotes zur Achtung der Menschenwürde die Hoffnung verbleiben, jemals wieder seine Freiheit zurückgewinnen zu können. Dies wäre aber durch den endgültigen Entzug der Behandlungsmaßnahmen, die auf die Entlassung aus dem Maßregelvollzug ausgerichtet sind, nicht mehr gewährleistet. 12

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Spezialisierung und Weiterentwicklung der Behandlungsstandards erforderlich Braasch betont, wie wichtig es sei, die grundsätzliche Tatsache zu akzeptieren, dass sich der Maßregelvollzug solchen Tätern zu stellen hat, die dort wegen ihrer andauernden Gefährlichkeit möglicherweise bis an ihr Lebensende zu verbleiben haben. Als sinnvolle Weiterentwicklung schlägt er die Einrichtung von Spezialstationen für Langzeitpatienten innerhalb des regulären Maßregelvollzuges vor, die dazu genutzt werden könnten, den Patienten und Therapeuten für einen bestimmten Zeitraum eine therapeutische Auszeit zu ermöglichen. Wenn damit keine dauerhafte Ausgrenzung aus dem eine Entlassung anstrebenden therapeutischen Setting, sondern die Verpflichtung zur Wiedereingliederung der Problempatienten in eine reguläre Therapiestation verbunden wäre, wären auch die erforderlichen rechtlichen Standards gewahrt. Zudem fordert er die fortlaufende Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten, um Langzeitpatienten so früh wie möglich im Unterbringungsverlauf zu erkennen und den Behandlungsplan entsprechend anzupassen. Abschließend stellt er fest, dass wir die Tatsache nicht aus den Augen verlieren dürfen, dass wir uns auf eine Gesellschaftsordnung geeinigt haben, in der niemand seine Menschenwürde verwirkt. Dies muss gerade auch für diejenigen gelten, die die Rechtsordnung auf das Schwerste verletzt haben. Veröffentlichung: Matthias Braasch: Untherapierbare Straftäter im Maßregelvollzug. Über den Umgang mit einer problematischen Tätergruppe in Deutschland und den Niederlanden, Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach 2006 Dr. Matthias Braasch Universität Bielefeld/Fakultät für Rechtswissenschaft Postfach 10 01 31 33501 Bielefeld Tel.: 0521/106-4722 E-Mail: [email protected]

Die Abkehr von der eigenen Religion und ihre Folgen Ergebnisse der kulturvergleichenden Bielefelder Dekonversionsstudie 13

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Warum kehrt jemand seiner Religion den Rücken? Ist das ein persönlicher Gewinn, der in die Freiheit, oder ein Verlust, der in die Krise führt? Die Ergebnisse einer jetzt von der Forschungsstelle Biographische Religionsforschung an der Universität Bielefeld unter Leitung des Theologen Prof. Heinz Streib, Ph.D./Emory Univ. vorgelegten Studie geben darauf Antwort. Am überraschendsten für die Forscher: Offensichtlich ist die Abwendung von einer Religion für sehr viele Menschen mit einer Suche nach Spiritualität verbunden, die im Feld organisierter Religion keinen Raum zur Entfaltung hatte. Einige typische Beispiele aus Deutschland und den USA für Menschen (Namen geändert) , die sich von religiösen Traditionen gelöst haben und als „Dekonvertiten“ bezeichnet werden: Pia (44) war begeistertes Mitglied einer fernöstlich inspirierten neureligiösen Gruppe in den USA bis sie sich nach zwei Jahrzehnten in einem Eklat von ihrem Guru lösen konnte. Memeth (25) ist in Deutschland im islamischen Glauben aufgewachsen, zieht jedoch mit zunehmender Schulbildung seine Religion in Zweifel und versteht sich selbst als säkularen, kritischen Zeitgenossen. Sabina (27) ist in einem protestantischen Pfarrhaus aufgewachsen, löst sich mit Beginn ihrer Studienzeit von der Religion ihrer Kindheit, experimentiert mit allerlei religiösen Praktiken und auch mit Drogen, um dann eine fundamentalistische Jesus-Frömmigkeit zu finden, die ihr Leben ausfüllt. Konrad (51) hat verschiedene religiöse Traditionen ausprobiert, am intensivsten war seine Mitgliedschaft in einer fernöstlich inspirierten Gruppe, von der er sich gelöst hat; inzwischen kann er sich gut vorstellen, Mitglied der katholischen Kirche zu werden, in der er mit seiner Art, spirituell zu sein, die beste Resonanz erwartet.

Groß angelegte Studie unter besonderer Berücksichtigung der neureligiösfundamentalistischer Gruppen Hundert Interviews mit Dekonvertiten wurden in der von der Deutschen 14

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Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten „Bielefelder kulturvergleichenden Dekonversionsstudie“ analysiert. Unter Beteiligung von zahlreichen Kollegen Heinz Streibs und Mitarbeitern in Deutschland und den USA wurden zwischen 2002 und 2005 in beiden Ländern je 50 Interviews mit Dekonvertiten aus dem gesamten Spektrum religiöser Organisationen einschließlich der großen Kirchen geführt – jedoch mit besonderer Berücksichtigung neureligiös-fundamentalistischer Gruppen. Darüber hinaus wurde ein umfangreicher Fragebogen nicht nur von den Dekonvertiten, sondern mit dem Ziel der kontrastiven Abbildung der Dekonversion auf dem Hintergrund der jeweiligen Milieus auch von über 1.000 Mitgliedern jener religiösen Organisation, die die Dekonvertiten verlassen hatten, ausgefüllt. Mit den Dekonvertiten und 180 Mitgliedern wurde darüber hinaus ein Interview zur religiösen Entwicklung (faith development) geführt. Ziel des Forschungsprojekts war die Analyse der Vielfalt der Biographieverläufe von Dekonvertiten aus einem möglichst breiten Spektrum von religiösen Organisationen und Gruppen in den USA und der Bundesrepublik Deutschland mit besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeitsfaktoren, Motivationslagen, Einstellungen, psychischem Wohlbefinden und Wachstum sowie von biographischen Folgen und Prozessen religiöser Entwicklung, die mit der Dekonversion einhergehen. Hier die wichtigsten Forschungsergebnisse (vgl. auch den zweibändigen Final Report): 1. Dekonversion nicht zwangsläufig Religionsverlust Von den Dekonvertiten haben knapp zwei Drittel (USA: 66 Prozent; Deutschland: 59 Prozent) das Feld religiöser Organisationen verlassen, sie sind keine neue religiöse Mitgliedschaft mehr eingegangen. Aus dieser Gruppe von Dekonvertiten geben 36 Prozent (USA) beziehungsweise 59 Prozent (Bundesrepublik) an, ohne Religion zu leben, jedoch pflegen mehr als ein Drittel (BRD: 38 Prozent, USA 40 Prozent) weiterhin ihre Religiosität, aber eben im Privaten, und ein weiterer Teil (USA: 24 Prozent; BRD: 3 Prozent) der Dekonvertiten wendet sich einer – oder mehreren – neuen religiösen Orientierung(en) zu, ohne erneut eine Mitgliedschaft einzuge15

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hen. Dekonversion bedeutet in vielen Fällen eben nicht, „den Glauben verlieren“ oder religionslos zu werden. 2. Typische Biographieverläufe von Dekonvertiten Aus der Analyse der narrativen Interviews mit den Dekonvertiten haben sich vier Typen von Dekonversions-Biographieverläufen herauskristallisiert. Obwohl nur ein Studium der Einzelfälle die Psychodynamik und biographische Dynamik in ihrer Tiefe ermessen lässt, können die Typen kurz skizziert werden: Der erste Typ strebt, in der Regel im jungen Erwachsenenalter, nach Autonomie und geht aus einer als einengend empfundenen Religiosität der Herkunftsfamilie in die Freiheit selbstständigen Denkens und sehr häufig auch säkularer Identität (Beispiel: Memeth). Ein anderer typischer Verlauf ist der, meist hochdramatische, Ausstieg aus einer (neu-) religiösen Gruppe, der wie ein „Paradies-Verlust“ einige Anforderungen an die psychische Verarbeitung stellt, und dann kaum neues Interesse an Religion aufkommen lässt (Beispiel: Pia). Ganz anders ist der dritte Typ, bei dem der Abschied von der als unbefriedend empfundenen Religion der Herkunftsfamilie (in Deutschland ist dies typischerweise die evangelische oder katholische Kirche) mit der Zuwendung zu einer intensiven, evangelikalen oder fundamentalistischen Religiosität, die dem Leben Halt und Sinn gibt, verbunden ist (Beispiel Sabina). Schließlich unterscheidet sich von allen anderen der Typ des lebenslangen spirituellen Suchers, der verschiedene religiöse Angebote ernsthaft ausprobiert und folglich auch im höheren Erwachsenenalter (wie Konrad) eine Revision seiner religiösen Mitgliedschaft erwägt, wenn seine spirituelle Suche dies nahelegt. 3. Kein außergewöhnlicher Interventionsbedarf Als gemeinsame Charakteristika und Vorhersagefaktoren für Dekonversion haben sich aus der Analyse der Fragebogen für beide Kulturen herauskristallisiert: Offenheit für Erfahrung als Persönlichkeitsmerkmal, Streben nach Autonomie und persönlichem Wachstum, niedrigere Werte auf der Skala zur Messung von religiösem Fundamentalismus sowie höhere Glaubensstufen (faith development). Als „Schattenseite“ der Dekonversion haben 16

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sich bei Dekonvertiten in Deutschland Anzeichen einer (milden) Krise in Bezug auf das Verhältnis zu sich selbst (Emotionale Stabilität, Selbstakzeptanz), zu anderen Menschen (Positive Beziehung zu anderen, Ausrichtung nach außen) und die Fähigkeit der Alltagsbewältigung gezeigt. Auch wenn viele Fälle demonstrieren, dass der Abschied von einer religiösen Gemeinschaft ein kritisches Lebensereignis sein kann, lässt sich, abgesehen von Einzelfällen, aus den Krisenanzeichen jedoch nicht auf einen außergewöhnlichen Interventionsbedarf bei Dekonvertiten schließen. Aber: Dies sind Anzeichen eines Unterschieds im Kulturvergleich. Die religiöse Landschaft der USA ist anders: Dekonvertiten finden leicht wieder Anschluss. 4. Eher Suche nach Spiritualität als nach Religiosität Erstaunlich viele Mitglieder religiöser Organisationen (USA: 36,9 Prozent; BRD: 18,3 Prozent) geben an, „mehr spirituell als religiös“ zu sein. Im Fragebogen wurde dies erhoben. Bei Dekonvertiten war eine doppelt höhere Anzahl (USA: 63,6 Prozent, BRD: 36,5 Prozent) „mehr spirituell als religiöser“ Selbsteinschätzungen zu finden. Dieses überraschende Ergebnis legt nicht nur einen blinden Fleck der Religionsforschung offen, soweit diese nichts weiter als „Religion“ oder „Kirchenmitgliedschaft“ im Blick hat. Die sehr erstaunlich hohen Werte für die Dekonvertiten werfen auch neues Licht auf die Dekonversion. Diese Forschungsergebnisse sind von besonderer Relevanz für Beratung und Seelsorge, für Religionsunterricht und Öffentlichkeitsarbeit, nicht zuletzt aber auch für die Leitungsebene von Religionsgemeinschaften und Kirchen von großer Bedeutung. Prof. Heinz Streib, Ph.D. Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie Universität Bielefeld Postfach 10 01 31 Tel. 0521/106-3377 E-Mail: [email protected]

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