Spargelweg Halle (Saale)

Baugrundstück für Geschäfts-/ Wohnhaus Delitzscher Str. / Spargelweg 06116 Halle (Saale) Fachbereich Immobilien Delitzscher Str./Spargelweg Allgemei...
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Baugrundstück für Geschäfts-/ Wohnhaus Delitzscher Str. / Spargelweg 06116 Halle (Saale) Fachbereich Immobilien

Delitzscher Str./Spargelweg Allgemeine Hinweise zum Verkauf der Liegenschaft Grundstück:

Delitzscher Str./Spargelweg

Gemarkung: Flur: Flurstücke:

Büschdorf 1 1573, 1577 und 1578

Grundstücksgröße:

insgesamt 2.351m²

Derzeitige Nutzung:

keine

Nutzungsziel:

Das Grundstück kann unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 70.2, 1. Änderung, „BüschdorfNordost, Am Diemitzer Graben“ mit einem zweigeschossigen Geschäfts- und Wohnhaus bebaut werden.

Besichtigung:

Das Grundstück ist frei zugänglich.

Wert laut Gutachten: (Mindestgebot)

237.000,00 Euro

Um die Abgabe Ihres Kaufgebotes einschließlich Nutzungskonzept und Finanzierungsnachweis wird in schriftlicher Form im verschlossenen Umschlag bis zum 31. Mai 2017 gebeten. Der Umschlag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Bieterverfahren Delitzscher Str. / Spargelweg“ zu versehen. Ihre Unterlagen nimmt der Fachbereich Immobilien der Stadt Halle (Saale), Abteilung Liegenschaften, Bereich Grundstücksverkehr, Am Stadion 5 in 06122 Halle (Saale) dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr entgegen (andere Termine nach telefonischer Vereinbarung). Ansprechpartner ist Frau Kirsten, Zimmer 921, Telefon: 0345 221-4482. Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Immobilien, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung sollten bitte ihre Zugehörigkeit auf dem Kaufangebot gesondert ausweisen. Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist möglich.

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Delitzscher Str./Spargelweg Objektbeschreibung Das unbebaute Grundstück liegt im Osten der Stadt Halle (Saale) im Baugebiet "Büschdorf Nord-Ost" unmittelbar an der Delitzscher Straße, im Eckbereich der Einmündung Spargelweg. Der Spargelweg ist die Zufahrt zu dem nördlich des Grundstücks liegenden neuen Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossigen Einfamilienhäusern, welches an die alte Ortsstruktur von Büschdorf grenzt und jetzt in westlicher Richtung erweitert wird. Die nähere Umgebung wird ansonsten durch Bauten des gewachsenen Stadtteils Büschdorf geprägt und erreicht überwiegend ein bis zwei Geschosse. Büschdorf war ursprünglich geprägt durch Landwirtschaft und Gemüseanbau; in der Ortslage finden sich noch ehemalige große Bauernhöfe, die heute als Wohnanlagen genutzt werden. Nach 1990 entstanden verstärkt Einfamilienhaussiedlungen, neue Wohn-Geschossbauten und altersgerechte Wohnungen. Der Stadtteil Büschdorf wird auch in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt der Bebauung mit Einfamilienhäusern in Stadtrandlage des Halleschen Ostens sein. In unmittelbarer Nähe liegt der Hufeisensee, ein ehemaliges Tagebaurestloch, welches bereits für Erholungszwecke genutzt wird und als Freizeit- und Erholungsraum weiter entwickelt werden soll. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich innerhalb eines Neubaugebiets am Kreuzotterweg sowie im benachbarten Stadtteil Reideburg. Nächstgelegene Einkaufszentren sind der Hallesche Einkaufspark Halle-Bruckdorf an der B 6 sowie das Halle-Center in Peißen. Die Verkehrsanbindung nach Büschdorf für den Autoverkehr erfolgt über die Delitzscher Straße, mit Anschlussmöglichkeit insbesondere zur A 14 (Anschluss Halle-Ost). Die Anbindung an den ÖPNV ist gut, östlich grenzt an das Grundstück die neu geschaffene Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 7 (Kröllwitz – Marktplatz – Büschdorf), dort bestehen unter anderem auch Anschlussmöglichkeiten an die Buslinien 27 und 43.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine beräumte und erschlossene Freifläche. Es hat eine ebene Topographie und einen fast rechteckigen Grundriss. Das Flurstück 1573 (Rettichweg) ist keine öffentliche Straße sondern dient nur als Zuwegung für die unmittelbaren Anlieger.

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Delitzscher Str./Spargelweg Planungs-/Baurecht Im Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) ist der Bereich des Grundstücks als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 70.2, 1. Änderung "Büschdorf Nord-Ost, Am Diemitzer Graben" und ist dort als Mischgebiet ausgewiesen. Weitere Informationen zum Bebauungsplan finden Sie im Internet auf www.halle.de unter der Rubrik Verwaltung/Stadtentwicklung/Bauleitplanung/Rechtsverbindliche Bebauungspläne. Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen zum Bebauungsplan ist Frau Nowak (Telefon: 0345 221-4866) im Fachbereich Planen, Abteilung Stadtplanung, Hansering 15, 06108 Halle (Saale).

Auszug Planzeichnung B-Plan Nr. 70.2, 1. Änderung „Baugebiet Büschdorf Nord-Ost, Am Diemitzer Graben“

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Delitzscher Str./Spargelweg Planungs-/Baurecht Nutzung Das Grundstück ist im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen und kann unter Beachtung der Festsetzungen des B-Plans mit einem zweigeschossigen Geschäfts- und Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Steildach) bebaut werden. Im Erdgeschoss sind nur gewerbliche Nutzungen möglich. Es sind alle Arten nicht wesentlich störender Gewerbenutzung zulässig, ausgenommen Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Ein Wohnanteil ist im Nutzungskonzept nicht zwingend erforderlich. Die wesentlichen Festsetzungen zum Maß der Nutzung sind: -

Grundflächenzahl (GRZ) = 0,4 Geschossflächenzahl (GFZ) nach § 16 ff. BauNVO = 1,2 überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der Baugrenzen ca. 1000 qm zwei Vollgeschosse als Höchstmaß Mindestfirsthöhe 10 m über Straßenhöhe (aus Schallabschirmungsgründen).

Soweit auf Festsetzungen und Hinweise aus dem Bebauungsplan hier nicht verwiesen wurde, sind diese dennoch zu beachten. Das Grundstück ist gegebenenfalls teilbar, die Hinterliegererschließung muss über die dafür im Bebauungsplan festgesetzte Fläche gesichert werden.

Denkmalschutz Das Verkaufsgrundstück unterliegt keinem denkmalrechtlichen Schutzstatus.

Erschließung Das Grundstück ist verkehrstechnisch über den Spargelweg an die Delitzscher Straße und damit an das öffentliche Ortsstraßennetz angeschlossen. Die Zufahrt zum Grundstück muss an der vorbereiteten Einfahrtstelle vom Spargelweg erfolgen. Die Schaffung einer zusätzlichen Zufahrt direkt von der Delitzscher Straße ist wegen der Verkehrsführung im Knoten (Straßenbahn) nicht zulässig. Stadttechnisch wurde das Grundstück im Rahmen der Entwicklung der Einfamilienhaussiedlung neu erschlossen. Alle Ver- und Entsorgungsleitungen sind bis ca. 1,0 m hinter die Grundstücksgrenze im Bereich der Zufahrt Spargelweg ausgebaut. Die Versorgung beinhaltet Elektroenergie, Telekom, Trinkwasser und Gas.

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Delitzscher Str./Spargelweg Erschließung Trinkwasserseitig ist das Grundstück durch die östlich gelegene Trinkwasserleitung DN 100 bzw. durch die im westlichen Bereich des Flurstücks 1577 befindliche Trinkwasserleitung DN 75 erschlossen. Die Abwasserentsorgung der Flurstücke 1577 und 1578 muss über den südlich gelegenen Grundstücksanschlusskanal DN 150 erfolgen. Dieser ist an den Mischwasserkanal Ei 500/750 in der Delitzscher Straße angeschlossen. Für die Bauflächen ist eine Drosselspende von 45 l/s*ha festzulegen. Eine örtliche Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück ist wegen der Bodenverhältnisse nicht möglich. Die Entwässerung in den im westlichen Bereich des Flurstücks 1577 befindlichen Mischwasserkanal ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die innere Erschließung des Grundstücks ist vom Erwerber auf eigene Kosten zu erstellen. In den Jahren 2008 bis 2013 wurde die Delitzscher Straße grundhaft ausgebaut. Der Ausbau war gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt straßenausbaubeitragspflichtig. Derzeit liegt noch keine Abschlussrechnung vor. Voraussichtlich wird ein Betrag in Höhe von ca. 9.700 Euro fällig. Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können im Fachbereich Immobilien, Abteilung Liegenschaften eingesehen werden.

Baulasten/Dienstbarkeiten Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) ist für das Grundstück keine Baulast eingetragen. Die im Rettichweg (Flurstück 1573) befindlichen wasser- und abwassertechnischen Anlagen und Telekom-Leitungen sind bereits mittels beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert. Auf den Flurstücken 1573 und 1577 befindet sich eine Gasniederdruckleitung DN 50. Diese Leitung wird ebenfalls mittels beschränkter persönlicher Dienstbarkeit zu Lasten zu Verkaufsgrundstücks im Grundbuch gesichert. Den Wohngrundstücken Rettichweg 9 und 11 werden außerdem Geh- und Fahrrechte sowie Leitungsrechte für die Hausanschlussleitungen auf Teilflächen der Flurstücke 1573 und 1577 gewährt und durch Grunddienstbarkeiten grundbuchlich gesichert. Das dreistrangige Elektro-Kabel der Energieversorgung, welches das Flurstück 1578 in Nord-Süd-Richtung quert, ist außer Betrieb. Bei einer Realteilung des Grundstücks kann ggf. die Eintragung von Wegerechten zugunsten der dann entstehenden Hinterliegergrundstücke erforderlich werden.

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Delitzscher Str./Spargelweg Umweltschutz Das Grundstück ist nicht in der „Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten“ der Stadt Halle (Saale) erfasst. Es unterliegt keinem besonderen naturschutzrechtlichen Schutzstatus. Gegebenenfalls erforderliche Fällgenehmigungen für die zwischenzeitlich auf dem Grundstück gewachsenen Birken sind vom Erwerber auf eigene Kosten im Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) einzuholen. Bei der Bebauung sind besondere Anforderungen an den baulichen Schallschutz gemäß der Festsetzungen im Bebauungsplan zu beachten.

Hinweise Das Grundstück befindet sich auf einer als kampfmittelbelastet gekennzeichneten Fläche (ehemaliges Bombenabwurfgebiet). Bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen ist mindestens 12 Wochen vor Baubeginn ein Antrag an die Polizeidirektion Halle, Merseburger Str. 6, 06110 Halle (Saale) zu stellen, damit die weitere Verfahrensweise abgestimmt werden kann. Das Baugrundgutachten kann beim Büro H+B Stadtplanung, Philipp-Müller-Str. 10, 06110 Halle (Saale), Ansprechpartner Herr Beele (Tel. 0345 2080918), oder bei der BauGrund AG, Thomas-Müntzer-Str. 34, 06842 Dessau (Tel. 0340 203420) eingesehen werden.

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Delitzscher Str./Spargelweg Ansprechpartner - Öffentliche Versorgungsträger der Stadt Halle (Saale) Schmutz- und Regenwasserableitung/Trinkwasser Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH Fritz-Hoffmann-Str. 77 06116 Halle (Saale) Hausanschlüsse

Frau Hennig Tel.: 0345 581 6117 [email protected]

Leitungsauskunft / Schachterlaubnis

Herr Jacob [email protected] Tel.: 0345 581 6099

Niederschlagswasser

Frau Breitzke Tel.: 0345 581 6071

Weitere Informationen sowie Downloadangebote für Anträge finden Sie auf den Internetseiten der Halleschen Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH (www.hws-halle.de). Elektroenergieversorgung/Gasversorgung Energieversorgung Halle Netz GmbH Abteilung NV Bornknechtstr. 5 06108 Halle (Saale)

telefonische Kundenberatung: 0345 581 3333 E-Mail: [email protected]

Schachterlaubnis

Fragen Sie nach unter: (0345) 5 81 - 31 41 oder per E-Mail an: [email protected]

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Energieversorgung Halle GmbH www.evh.de unter der Rubrik Kundenservice/Bauen & Renovieren. Fernsprechversorgung (Antrag für einen Hausanschluss) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Technische Infrastruktur Niederlassung Mitte-Ost Kaiserslauterer Str. 75 06128 Halle (Saale) Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Bauherren-Beratung erhalten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 33 01903. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.telekom.de.

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Delitzscher Str./Spargelweg

Auszug aus der Stadtgrundkarte

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Delitzscher Str./Spargelweg

Übersichtskarte

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Delitzscher Str./Spargelweg

Auszug Stadtplan

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Delitzscher Str./Spargelweg

Luftbild

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Delitzscher Str./Spargelweg

Flächennutzungsplan mit Legende

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Delitzscher Str./Spargelweg

Straßenansicht Delitzscher Str. - Blick Richtung Osten

Straßenansicht - Blick Richtung Nordosten

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Delitzscher Str./Spargelweg

Teilansichten Spargelweg - Blick Richtung Westen 15

Delitzscher Str./Spargelweg

Gesamtansicht Kreuzungsbereich - Blick Richtung Nordwesten

Kreuzungsbereich – Blick nach Westen 16

Delitzscher Str./Spargelweg Hinweise zur Finanzierung Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung: a) Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung). b) Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes. Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.

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