VERHALTENSKODEX DR. SCHÄR AG/SPA

30.11.2015

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Index Vorwort ......................................................................................................................... 3 1. Grundsätze ............................................................................................................... 4 1.1 Zweck des Ethikkodex ................................................................................................................ 4 1.2. Grundlegende Werte und Geschäftsmodell der Dr. Schär AG ................................................... 5 1.4 Kontrollaufgaben des Überwachungsorgans ............................................................................ 12 1.5. Umfassende Kontrolle und Reporting – Whistleblowing ........................................................ 13 1.6. Verfahren der arbeitsrechtlichen Maßnahmen und arbeitsrechtliche Maßnahmen .................. 14

2. Schlussbestimmungen ........................................................................................... 15

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Vorwort Im Jahr 1922 nehmen der Innsbrucker Sprengelsarzt Dr. A. Schär und der Bozner Unternehmer Untertrifaller den Handel von Produkten für Kleinkinder unter der Marke Schär auf. Unter der Führung des aktuellen Präsidenten des Verwaltungsrates Herrn Ulrich Ladurner, wird 1981 die Dr. Schär GmbH gegründet, welche am 01.01.2012 in die Dr. Schär AG umgewandelt wird. Durch die Spezialisierung auf die Produktion von glutenfreien Nahrungsmitteln erreicht das Unternehmen in nur wenigen Jahrzehnten die Marktführerschaft und verfolgt nun das Ziel in Europa und in Amerika der führende Lebensmittelspezialist für besondere diätetische Ernährungsbedürfnisse zu sein. Die Haupttätigkeit des Unternehmens Dr. Schär AG umfasst die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln im Allgemeinen und insbesondere von biologischen, glutenfreien und diätetischen Nahrungsmitteln. Der Hauptsitz der Dr. Schär Gruppe befindet sich in der Provinz Bozen, in Burgstall, im Gewerbegebiet Winkelau, wo sich alles um die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmitteln für Menschen mit Glutenunverträglichkeit dreht. Der zweite Standort, in Triest, kümmert sich hingegen um die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von biologischen, sterilen und diätetischen Lebensmitteln. In Italien hat die Dr. Schär AG einen weiteren Produktionsstandort in Leifers (BZ). Die Dr. Schär AG ist die Muttergesellschaft der Schär Gruppe, zu welcher unter anderem Produktions- und Vertriebsstandorte in Deutschland, Spanien, England, Frankreich, Österreich, USA und Brasilien zählen. Die Schär Gruppe ist nicht nur in der Herstellung und im Vertrieb von glutenfreien und diätetischen Lebensmitteln tätig, sondern bietet auch Dienstleistungen an Drittunternehmen und/oder direkt an Konsumenten und beschäftigt sich unmittelbar mit der medizinischen Forschung im Bereich der Zöliakie und weiterer Lebensmittelunverträglichkeiten und -allergien. Der vorliegende Kodex umfasst die Werte und Leitlinien, die von all jenen beachtet werden müssen, die mit Dr. Schär AG in Kontakt treten und allgemein von all jenen, die mit Dr. Schär AG zusammenarbeiten.

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1. Grundsätze 1.1 Zweck des Ethikkodex Der Ethikkodex soll sicherstellen, dass die Geschäfte der Dr. Schär AG in all ihren Aspekten nachhaltig, in ethischer Weise, im Bewusstsein der sozialen Verantwortung und unter Einhaltung der nachstehenden Grundsätze geführt werden:  Anwendbare Gesetze und Bestimmungen sind überall dort, wo das Unternehmen präsent ist, einzuhalten und es ist eine integre, das Ansehen des Unternehmens fördernde Geschäftsführung zu gewährleisten;  Den Aktionären ist der höchstmögliche Gewinn zu sichern und gleichzeitig muss ihre Investition geschützt werden, wobei neben einer hochwertigen Performance auch eine Corporate Governance und ein Risikomanagement zugesichert werden, die die höchsten Standards erfüllen;  Den Verbrauchern werden natürliche und exzellente Produkte sowie qualitativ hochwertige Leistungen angeboten, wobei alle Geschäfte gerecht und fair abgewickelt werden;  Die Angestellten werden korrekt behandelt, ihre Fähigkeiten und Unterschiede anerkannt und ausbaufähige Initiativen ermutigt. Ihnen wird ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld geboten. Ebenso soll der Ethikkodex gewährleisten, dass die Mitarbeiter der Dr. Schär AG ihre Arbeitstätigkeit auf die wichtigsten Ziele des Unternehmens ausrichten und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben jederzeit ein korrektes Verhalten an den Tag legen. Somit sollen sie sich unerlaubter Handlungen enthalten und die Begehung von als rechtswidrig erachteten Handlungen laut gesetzesvertretender Verordnung Nr. 231/01 vermeiden. Schließlich verfolgt das Unternehmen das Ziel, seine Geschäftstätigkeit gemäß den geltenden nationalen, europäischen und internationalen Vorschriften unter Einhaltung eben dieser Vorschriften auszuüben und dabei jeden einzelnen Arbeitnehmer, jedes Branchenmitglied, jeden freien Mitarbeiter oder Konkurrenten sowie allgemein die Gesellschaft, die Allgemeinheit und die Umwelt zu achten.

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1.2. Grundlegende Werte und Geschäftsmodell der Dr. Schär AG All Handlungen, Tätigkeiten und neuen Geschäfte der Dr. Schär AG orientieren sich an den grundlegenden Werten, wobei besonders darauf geachtet wird diese auf alle Gesellschaften der Gruppe auszuweiten indem das eigene Geschäftsmodell, das auch die folgenden Leitlinien enthält, der Gruppe zur Verfügung gestellt wird. UNSERE WERTE (= DENK- UND VERHALTENSMUSTER IN DER ORGANISATION) Unsere Mission wird von unseren Werten getragen. 

Sicherheit für Produkte, Konsumenten und Sicherheit in der Beziehung mit Konsumenten.



Gesundheit als Anspruch des Unternehmens, Wohlgefühl und positiven Lebensstil zu vermitteln. Aber auch in der eigenen Organisation, dem Tun und den finanziellen Möglichkeiten.



Fortschritt im Denken, Handeln und Wirken sichert unsere Evolution und ermöglicht das aktive Entwickeln von Marktnischen.



Ambition gibt uns Selbstbewusstsein und Orientierung auf dem Weg zu einem internationalen Marktführer. Daraus schöpft das Unternehmen.

FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE (= LEITLINIEN FÜR DAS HANDELN DER FÜHRUNGSKRÄFTE) 

Führung und Mitarbeiter: Unternehmensziele werden erreicht, indem sich gut ausgebildete Mitarbeiter mit Zielen des Unternehmens identifizieren und mit dem gebotenen Freiraum ihre Arbeitsleistung erbringen.



Ausbildung: Junge Mitarbeiter müssen sich entwickeln. Das Unternehmen stellt Schulungsmaßnahmen, legt aber auch Wert auf Erfahrung; Erfahrung heißt, aus Fehlern gelernt zu haben und dies ist wiederum sehr wichtig für das Wachsen der Fach- und Führungskompetenzen der Mitarbeiter.



Ziele: Ziele müssen für die Mitarbeiter verständlich und nachvollziehbar sein. Dies sicherzustellen ist die erste Aufgabe der Mitarbeiterführung, denn nur so können wir erwarten, dass der Mitarbeiter seinen Beitrag verantwortungsvoll einbringt.



Verständigung: Leistung wird nur erbracht, wenn wir sicher sind, dass die Kommunikation im Sinne des Zieles erfolgt. Deshalb ist nicht nur das Ergebnis wichtig, sondern genauso wichtig ist der Weg - denn kein Ziel erreichen wir alleine.

UNSERE VISION (= LANGFRISTIGES ZIEL) Wir wollen in Europa und Amerika der führende Lebensmittelspezialist für besondere diätetische Ernährungsbedürfnisse sein.

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UNSERE MISSION (= LEITLINIEN FÜR STRATEGIE) 

Produkte: Genussvolle Produkte mit wertvollen Zutaten sichern die Lebensfreude unserer Konsumenten und eine ausgewogene Ernährung. Dabei stehen wir als Garant für maximale Sicherheit hinsichtlich der diätetischen Anforderungen unserer Produkte.



Innovation: Unser Erfolg hängt mit dem qualitativen Vorsprung der Produkte zusammen, deshalb setzen wir große Anstrengungen in Grundlagenforschung, Produktentwicklung und Produktionstechnologie.



Service: Wir wollen das Leben unserer Konsumenten zuhause und unterwegs erleichtern, indem wir eine optimale Verfügbarkeit unserer Produkte gewährleisten und den offenen Dialog zusammen mit unseren Partnern tagtäglich fördern.



Wachstum: Wir verfolgen ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens. Dabei wird besonderer Wert auf den effizienten Einsatz der Ressourcen gelegt.



Verpflichtung: Wir pflegen und erwarten einen verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitern. Der sparsame Umgang mit den Umweltressourcen ist uns ein besonderes Anliegen.

Das Unternehmen hat den vorliegende Ethikkodex mit Regelungscharakter eingeführt, um die Werte, die der Tätigkeit der Dr. Schär AG zugrunde liegen, zu wahren und um die gesteckten Ziele in die Praxis umzusetzen. Dieser Kodex wird unmittelbar gegenüber dem Personal und allen Personen angewandt, die in jeglicher Weise mit der Gesellschaft in Kontakt treten. Insbesondere soll das Personal den Grundprinzipien des Berufsstands und den Normen der Betriebsordnung der Gesellschaft entsprechen, sowie folgende ergänzende Bestimmungen befolgen.

Das Unternehmen und seine Mitarbeiter verpflichten sich: 

die allgemeine Gesetzgebung, firmeninterne Regelungen (AA 05.02 Hygienerichtlinien, AA 05.03 Interne Regelung) sowie sonstige definierte Vorgaben in der firmeninternen Dokumentation (SCA ISO 9001:2008) und den Verhaltenskodex der Dr. Schär AG einzuhalten



die Gesetzgebung zur Arbeitssicherheit und die firmeninternen Sicherheitsrichtlinien (AA 05.01 Sicherheitsrichtlinien und AA 05.04 Notfall – und Evakuierungsplan) einzuhalten



die Gesetze im jeweiligen Aufgabenbereich zu kennen und anzuwenden



aufmerksam zu sein, Fragen aufzuwerfen und bei Nichteinhaltung von Gesetzen und definierten Vorgaben zu intervenieren



jede Art von Diskriminierung basierend auf Rasse, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Orientierung, Behinderung oder Alter abzulehnen.

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Grundsatz der guten Führung und Zusammenarbeit

Jedes Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitglied, die Geschäftsführung und jede Führungskraft ist dafür verantwortlich

durch

persönliches

Engagement

und

professionelles

Führungsverhalten

ein

Unternehmensumfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiter die geforderten Leistungen erbringen können. Besonderer Wert wird auf Verantwortung, Vertrauen, Verständigung, Veränderung und auf die Einhaltung der Gesetze, firmeninternen Regelungen und des Verhaltenskodex gelegt. 

Grundsatz der Aufrichtigkeit und Sorgfalt

Alle Aktivitäten im Unternehmen müssen nach dem Grundsatz der Aufrichtigkeit und Sorgfalt erfolgen. 

Grundsatz der Bekämpfung von Korruption und Interessenskonflikten

Es müssen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden damit Interessenskonflikte und korruptes Verhalten nicht entstehen. Interessenskonflikte werden laut der bestehenden internen Regelung vermieden. 

Grundsatz des fairen Wettbewerbs

Die Dr. Schär AG ist einem fairen und offenen Wettbewerb auf den Märkten der Welt verpflichtet. Das Unternehmen, die Geschäftsleitung, seine Mitarbeiter oder Beauftragte dürfen sich nicht auf rechtswidrige relevante Praktiken einlassen, die einen unlauteren Wettbewerb darstellen. 

Grundsatz des Datenschutzes

Um den Schutz der persönlichen Daten zu garantieren, verpflichtet sich jeder im Unternehmen beim Umgang mit persönlichen Daten die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. 

Grundsatz der Vertraulichkeit von Informationen

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen vertraulich behandelt werden. Dies gilt auch für andere Informationen, an deren Geheimhaltung das Unternehmen Dr. Schär AG, ihre Vertragspartner und Kunden ein Interesse haben. Solche Informationen dürfen nicht ohne Erlaubnis an Unbefugte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeits- oder Vertragsverhältnisses. 

Grundsatz der offenen und transparenten Kommunikation

Informationen müssen vollständig, zutreffend, objektiv, zeitgerecht und verständlich sein. Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit basiert auf folgenden Grundsätzen:  das

Unternehmen

gibt

grundsätzlich

keine

Auskunft

über

Kundenbeziehungen,

über

Mitarbeiterangelegenheiten und Mitbewerber  das Unternehmen kommentiert keine Gerüchte 30.11.2015

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 das Unternehmen legt die Personen fest, welche die Beziehung zu den Medien unterhalten  jegliche



externe

Meldung

muss

vor

der

Veröffentlichung

autorisiert

werden

Grundsatz der Sicherheit der Mitarbeiter

Jedes Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitglied, die Geschäftsführung, jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, damit die Gesundheit und die Sicherheit aller Mitarbeiter gewährleistet wird. 

Grundsatz des Schutzes der Betriebsressourcen

Jeder im Unternehmen muss die Vermögenswerte, Unternehmensgüter (materieller und immaterieller Natur) und Ressourcen des Unternehmens schützen und deren effiziente Verwendung vorsehen. 

Grundsatz der Achtung der Umwelt

Jeder im Unternehmen muss die geltenden Umweltvorschriften und firmenintern definierten Vorgaben einhalten. Die eigenen Tätigkeiten sind so durchzuführen, dass die natürlichen Ressourcen geschont werden und einer Umweltverschmutzung vorgebeugt wird. Um die Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten, wird versucht die geeignetsten Technologien einzusetzen. 

Grundsatz der transparenten Geschäftsbeziehungen auf internationaler Ebene

Die Dr. Schär AG sorgt dafür, dass alle Geschäftsbeziehungen auf internationaler Ebene im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen. Aus diesem Grund verpflichtet sich die Dr. Schär AG die Vertrauenswürdigkeit von internationalen Partnern sowie deren Herkunft, deren finanziellen Mittel im Rahmen des Möglichen zu überprüfen. 

Grundsatz der Dokumentation von Geschäftsvorfällen, korrekten Rechnungslegung und Abrechnung

Alle Geschäftstransaktionen müssen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und firmeninternen Vorschriften erfolgen. Es werden keine Nebenbücher oder Nebenaufzeichnungen geführt. Alle Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung sind zur Kostenwahrheit verpflichtet. Besondere Beachtung gilt der Erstellung der Jahresabschlussdokumente, die auf Wahrheit, Genauigkeit und Vollständigkeit beruhen. 

Grundsatz der Ablehnung illegaler Beschäftigungsverhältnisse

Alle arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen müssen im Unternehmen eingehalten werden.

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Zum Zwecke der bestmöglichen Erreichung aller oben genannter Ziele, schreibt die Dr. Schär AG allen Mitarbeitern die folgenden Verhaltensrichtlinien vor. 

Beziehungen zu Kunden und Konsumenten

Jedes Mitglied des Unternehmens Dr. Schär AG ist dafür verantwortlich sich wie folgt zu verhalten:  stabile, langfristige und faire Beziehungen zu Kunden und Konsumenten aufbauen  Verantwortung, Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit in der Beziehung zu Kunden und Konsumenten  bei Verdacht von rechtswidrigen Handlungen von Kunden müssen Geschäftsbeziehungen vermieden werden 

Beziehungen zu Lieferanten

Im Sinne der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen baut das Unternehmen auch auf die Erfahrungen und Kapazitäten gezielt ausgewählter Lieferanten und Subunternehmer. Es werden regelmäßig mehrere Angebote eingeholt um einer einseitigen Abhängigkeit wirksam entgegenzuwirken. In den Beziehungen zu den Lieferanten und externen Mitarbeitern befolgt das Unternehmen die Grundsätze der professionellen Effizienz, Fairness, Seriosität, Zuverlässigkeit und Qualität. Die Leistungen der Lieferanten werden mittels eigener Lieferantenbewertung und Audit bewertet und regelmäßig geprüft. 

Beziehungen zu den öffentlichen Verwaltungen

Die Beziehung zwischen dem Unternehmen und den öffentlichen Verwaltungen ist in jedem Fall von den Grundsätzen der Fairness und Integrität geprägt. Jeder verpflichtet sich, die öffentliche Verwaltung nicht unerlaubt zu beeinflussen, um einen Vorteil oder eine bevorzugte Behandlung zu erhalten. Wird ein solches Vergehen oder Versuch bemerkt, so muss dies unverzüglich dem Vorgesetzten gemeldet werden. 

Beziehungen zur Öffentlichkeit in Bezug auf Spenden und Sponsoring

Spenden und Sponsoring haben sich im Rahmen der Rechtsordnung zu bewegen und werden ausschließlich von der Geschäftsleitung geregelt. 

Beziehungen zu den Mitarbeitern

Mitarbeiter sind ein wichtiger Faktor bei der Erreichung der Unternehmensziele. Durch regelmäßige Mitarbeitergespräche, transparente Zielvereinbarungen und Weiterbildungsmaßnahmen wird die persönliche und fachliche Entwicklung jedes Mitarbeiters gefördert und für optimale Arbeitsbedingungen gesorgt. Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sind dem Unternehmen ein zentrales Anliegen.

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Im Umgang mit Mitarbeitern sind folgende Punkte einzuhalten:  Mitarbeiter werden aufgrund von Leistung, Kompetenzen und Fähigkeit gefördert  bei der Einstellung, Führung und Entwicklung sind Diskriminierungen, Bevorzugungen, Mobbing und Vetternwirtschaft verboten  neue Mitarbeiter werden eingeschult und über den Verhaltenskodex informiert



Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich folgende Punkte einzuhalten:  die geltenden Gesetze, die firmenintern definierten Vorgaben und den Verhaltenskodex  die Menschenrechte, Loyalität, Fairness, Integration, Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Korrektheit zu leben  Interessenskonflikte zu vermeiden  verwandtschaftliche Beziehungen mit einem Geschäftspartner umgehend zu melden  Informationen aus dem Unternehmen mit absoluter Verschwiegenheit zu behandeln  das Betriebsvermögen zu schützen und alle Situationen zu verhindern, welche negative Folgen haben  Güter, Ressourcen und Materialien des Unternehmens nicht für unzulässige Zwecke zu verwenden  die Annahme von Geschenken ist verboten  keine Begünstigungen verlangen die gegen den Verhaltenskodex verstoßen



Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten oder in schweren Fällen direkt das Aufsichtsorgan zu informieren, bei:

 Kenntnis von Verstößen gegenüber gesetzlichen und firmeninternen Bestimmungen oder dem Verhaltenskodex  Kenntnis von Verletzung der buchhalterischen Bestimmungen  Geschenken oder Vergütungen von Geschäftspartnern  bei Kenntnis von Aufträgen welche gegen gesetzliche und firmeninternen Bestimmungen, oder den Verhaltenskodex verstoßen 

Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert somit auf folgenden Punkten:

 der gemeinsamen Erkenntnis, dass die Einhaltung von ethischen und rechtlichen Standards im Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiter sind  der Chancengleichheit, unabhängig von Rasse, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung oder Alter  einer leistungsorientierten Kultur mit einem motivierenden Entlohnungssystem 30.11.2015

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1.3. Adressaten des Ethikkodex Der Ethikkodex der Dr. Schär AG stellt nicht nur ein Programm oder eine einfache Aufforderung dar, sondern hat unmittelbaren Vorschriftscharakter und enthält eine Reihe von Grundsätzen und Regeln, deren Verletzung vom Unternehmen gemäß dem in Abschnitt I. – Allgemeiner Teil des Organisationsmodells enthaltenen Sanktionssystem geahndet wird. Der Ethikkodex ist von all seinen Adressaten zu beachten. Adressaten der Vorschriften des vorliegenden Ethikkodex sind: 

die Vorstandsmitglieder;



die Aufsichtsräte;



die leitenden Angestellten;



die Angestellten;



die Mitarbeiter (Berater, Bevollmächtigte, Betreiber, Partner, freie Mitarbeiter im Allgemeinen),

die im Folgenden allgemein als „Adressaten“ bezeichnet werden. Jeder Adressat ist verpflichtet, den Ethikkodex zu kennen und aktiv an dessen Umsetzung mitzuwirken sowie eventuelle Mängel und/oder Verstöße gegen ihn zu melden (whisteblowing). Dr. Schär AG verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Inhalt des Ethikkodex den Adressaten mittels angemessener Informations- und Schulungsveranstaltungen bekannt gemacht wird. Der Ethikkodex wird außerdem auf der Website (www.drschaer.com) veröffentlicht und am Schwarzen Brett des Unternehmens ausgehängt, wodurch Art. 7 des Gesetzes Nr. 300/1970 (Arbeitnehmerstatuten) erfüllt wird, der wie folgt lautet: Die Bestimmungen, welche Disziplinartatbestände und deren Vorhaltung sowie die entsprechend anwendbaren Sanktionen regeln, müssen den Arbeitnehmern zur Kenntnis gebracht werden, und zwar durch einen allen Arbeitnehmern zugänglichen Anschlag. Sie müssen mit den entsprechenden Bestimmungen der Kollektivverträge in Einklang stehen, insofern es solche gibt”. Die Einhaltung der Bestimmungen des Ethikkodex durch die Arbeitnehmer der Dr. Schär AG ist, auch nach Art. 2105 des italienischen Zivilgesetzbuches, als wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Pflichten der Adressaten und insbesondere der Angestellten und Mitglieder des Managements anzusehen. Die Verletzung der Vorschriften des Ethikkodex kann mit allen gesetzlichen Folgen einen Verstoß gegen die sich aus dem Mitarbeiterverhältnis oder Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten oder ein durch arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ahndendes Vergehen darstellen. Der vorliegende Ethikkodex wird auch allen Geschäftspartnern der Dr. Schär AG bekanntgegeben, d.h. den Lieferanten, Kunden, Auftragnehmern, Werkunternehmern und allgemein all jenen, die Beziehungen zum Unternehmen unterhalten. Dr. Schär AG verurteilt jegliches Verhalten, das gegen die Werte, Grundsätze und Bestimmungen des Ethikkodex verstößt, auch wenn sich dieses auf die Annahme stützt, zum Vorteil und im Interesse des Unternehmens zu sein. 30.11.2015

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Jeder Adressat kann sich an das vom Unternehmen gemäß der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 231/01 eingesetzte Überwachungsorgan wenden und um die Einhaltung des Ethikkodex ersuchen bzw. diese einfordern.

1.4 Kontrollaufgaben des Überwachungsorgans Dr. Schär AG hat gemäß der gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 231/01 ein Überwachungsorgan eingerichtet, d.h. ein vom Vorstand des Unternehmens ernanntes Organ, das beauftragt ist, das Organisationsmodell insgesamt sowie den vorliegenden Ethikkodex zu überwachen und für deren exakte Einhaltung, Anwendung und Aktualisierung Sorge zu tragen. Das Überwachungsorgan hat, was die Kontrolle und die Aktualisierung des Ethikkodex betrifft, folgende Aufgaben zu erfüllen und verfügt über nachstehende Befugnisse:  Es hat den Ethikkodex zu verbreiten, den Adressaten zur Kenntnis zu bringen und ihnen seinen Inhalt zu vermitteln. Zu diesem Zweck hat es Schulungen und Veranstaltungen zu organisieren, in deren Rahmen der Inhalt und die Grundsätze des Ethikkodex erläutert werden;  Es hat durch ständige interne Berichte auf allen Unternehmensebenen und seitens der Leiter der Unternehmensabteilungen zu überwachen, dass der Ethikkodex von allen Angestellten der Dr. Schär AG angewandt wird;  Es hat die Meldungen der Angestellten von Verhalten, das gegen den Ethikkodex verstößt, entgegenzunehmen;  Es hat, auch aus eigener Initiative heraus, Fälle des Verstoßes gegen den Ethikkodex, die von Angestellten gemeldet wurden oder von denen es durch die regelmäßigen Berichte oder Informationen anderer Art, zu denen auch Gerichtsbehörden gelangt sein können, Kenntnis erhalten hat, durch eigene Ermittlungen zu überprüfen, festzustellen und zu überwachen;  Es hat die leitenden Angestellten und Leiter der verschiedenen Unternehmensabteilungen über eventuelles, abweichendes Verhalten der ihnen unterstellten Mitarbeiter zu informieren, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können;  Es hat dem Vorstand der Dr. Schär AG die regelmäßige Überarbeitung des Ethikkodex vorzuschlagen, damit dessen Inhalt den unterschiedlichen Unternehmensrealitäten bzw. neuen Erfordernissen der internen Organisation angepasst werden kann;  Es hat die Anwendung von Verfahren zu fördern, die geeignet sind, neue Verletzungen des Ethikkodex zu verhindern.

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1.5. Umfassende Kontrolle und Reporting – Whistleblowing Die Adressaten dieses Ethikkodex sind angehalten, diesen in allen Punkten einzuhalten. Gleichzeitig sind sie auch verpflichtet die Beachtung seitens aller anderen Adressaten, auf jeglicher Unternehmensebene, zu überwachen. In diesem Zusammenhang überträgt die Dr. Schär AG dem gesamten Personal die Verantwortung für die Einhaltung der grundlegenden Werte des Unternehmens, die Einhaltung des Organisationsmodells und die Beachtung der Grundsatzregeln und Richtlinien, die der vorliegende Ethikkodex jedem einzelnen Angestellten und im Allgemeinen jeder Person nahelegt, die zur Dr. Schär AG gehört, wobei sie ein angemessenes System zur umfassenden Kontrolle und zum Whistleblowing gewährleistet. Die Anwendung eines umfassenden, d.h. allen Angestellten anvertrauten Systems der Kontrolle über die Einhaltung der Regeln des Unternehmens Dr. Schär AG ermöglicht es außerdem, jeden einzelnen Angestellten zu sensibilisieren und dessen Verantwortungsgefühl zu schärfen, sodass die Ziele, die das Unternehmen sich in Bezug auf Fairness, Korrektheit und soziale Verantwortung gesetzt hat, noch besser erreicht werden können. Jeder Adressat ist verpflichtet, Handlungen oder Unterlassungen, die von anderen Angestellten begangen wurden und die einen der nachstehenden Tatbestände erfüllen können, zu melden:  Straftat oder Ordnungswidrigkeit;  Mangelnde Einhaltung gesetzlicher Pflichten;  Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit anderer Personen;  Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Allgemeinheit durch nicht sichere Produkte;  Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit von Angestellten der Dr. Schär AG;  jede bedeutende Verletzung der im Ethikkodex enthaltenen Politik;  jede auch nur angenommene Verletzung des Organisationsmodells. Der Adressat, der beabsichtigt eine Verletzung oder angenommene Verletzung des Ethikkodex zu melden, kann dies direkt beim Überwachungsorgan tun, indem er an [email protected] schreibt oder sich auf die übliche Weise schriftlich oder mündlich an die hierfür zuständigen Mitarbeiter, an den Vorgesetzten oder die im Organigramm des Unternehmens ausgewiesenen Unternehmensmitarbeiter wendet, welche die Meldung an den zur Vornahme von arbeitsrechtlichen Maßnahmen befugten Arbeitgeber und an das Überwachungsorgan weiterleiten werden. Die Meldung des Angestellten hat nachstehende Grundsätze zu beachten:  Die Meldung muss im guten Glauben erfolgen und ausschließlich den Zweck verfolgen, dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, verletzte Verfahren zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, damit die grundlegenden Werte der DR. SCHÄR AG, deren Verletzung angenommen wird, wiederhergestellt und geschützt werden;  Die Meldung kann sowohl Verhalten betreffen, das als schädigend erachtet wird als auch Verhalten, das die grundlegenden Werte der DR. SCHÄR AG nur gefährdet; 30.11.2015

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 Die Meldung kann keinesfalls anonym erfolgen: dem meldenden Angestellten wird gegenüber Dritten Anonymität zugesichert, es sei denn, es handelt sich um eine böswillige oder in böser Absicht gemachte Meldung. Nach der Meldung wird der zur arbeitsrechtlichen Maßnahme Befugte ein Verfahren einleiten, das die Grundsätze des Sanktionssystems befolgt, wobei der Informationsfluss zum Überwachungsorgan sichergestellt werden muss. Sollte gegen den Angestellten, der gemeldet wurde, eine arbeitsrechtliche Maßnahme ergriffen werden, so ist dieser berechtigt sich gemäß dem im anwendbaren Tarifvertrag (italienischer

Tarifvertrag

für

die

Lebensmittelindustrie)

geregelten

Verfahren

zur

Ergreifung

arbeitsrechtlicher Maßnahmen zu verteidigen und eine persönliche Anhörung vor dem entsprechend zuständigen Organ zu beantragen. Die Meldung des Angestellten zieht für den Melder keine arbeitsrechtliche Maßnahme oder zivilrechtliche Haftung bzw. strafrechtliche Verfolgung nach sich, außer es handelt sich um Meldungen, die sich als unbegründet herausstellen oder um solche, die in böser Absicht oder böswillig zum Nachteil anderer Angestellten vorgenommen wurden. Die im guten Glauben handelnden Melder werden gegen jede Form von Vergeltung, Diskriminierung oder Benachteiligung geschützt.

1.6. Verfahren der arbeitsrechtlichen Maßnahmen und arbeitsrechtliche Maßnahmen Der Verstoß gegen die Bestimmungen des Ethikkodex bzw. die Vornahme oder Unterlassung von Handlungen und Taten, die nicht den im Ethikkodex enthaltenen Vorgaben entsprechen, können, mit allen in den gesetzlichen Bestimmungen und in den geltenden Tarifverträgen geregelten Folgen, auch im Hinblick auf eine verhaltensbedingte Kündigung des Angestellten, einen Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten darstellen. Die Art der Sanktion, die Auswahlkriterien sowie die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen entsprechen denen im anwendbaren Tarifvertag sowie den bereits im Sanktionssystem festgelegten Regeln. Was die Nichtbeachtung der in diesem Ethikkodex enthaltenen Bestimmungen durch Berater, Partner, freie Mitarbeiter im Allgemeinen, Warenlieferanten und Dienstleister betrifft, so werden die Sanktionsregelungen in

die

jeweiligen

vertraglichen

Vereinbarungen

aufgenommen,

welche

die

Bedingungen

der

Vertragsverhältnisse regeln.

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2. Schlussbestimmungen Der Ethikkodex des Unternehmens wird durch einen Beschluss des Vorstands der Dr. Schär AG genehmigt. Der Ethikkodex setzt das Geschäftsmodell der Dr. Schär AG um, gleicht es der Betriebsordnung des Unternehmens Dr. Schär AG und der vom Markt und den gesetzlichen Bestimmungen auferlegten best practice, die im Verlauf der Entwicklung des Organisationsmodells der Dr. Schär AG ermittelt wurde, an und wandelt diese für alle Adressaten des Ethikkodex in eine Reihe von unmittelbar anwendbaren Vorschriften um. Jede Änderung des Ethikkodex muss nach schriftlicher Stellungnahme seitens des Überwachungsorgans vom Vorstand der Dr. Schär AG genehmigt werden. Die Vorstandsmitglieder, die Aufsichtsratsmitglieder, die Direktion und die Mitarbeiter, verpflichten sich, die Verhaltensgrundsätze und Richtlinien einzuhalten und jederzeit ein untadeliges und ethisch einwandfreies Verhalten an den Tag zu legen.

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