Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie 22. Alzeyer Symposium Mittwoch, 14. November 2012, 14.30 Uhr – 17.30 Uhr
Soziales Denken und Verantwortung in der Psychiatrie n
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PEPP in der Psychiatrie - Neues Entgeltsystem Therapeutische Zwangsmaßnahmen Patienten-Autonomie Fürsorge für den Patienten
Landeskrankenhaus (AöR), Andernach
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PEPP in der Psychiatrie Das neue Entgeltsystem n
Bislang: Pflegesätze = fixe „Tagespauschalen“ u
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Anreiz für lange Liegezeiten
hoher Aufnahmedruck
Künftig: Aufwandsbezogene Tagespauschalen u u
u u
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Degressive Kalkulation des Entgelts in der Psychiatrie Bewertungsrelationen werden durch „Krankheitsschwere“ und „Aufwand“ bestimmt Mehr Transparenz mehr Dokumentation „Budget“ für psychisch Kranke bleibt gleich, aber mit steigendem Bedarf wird gerechnet Anreiz für kürzere Liegezeiten und Reduktion der Wiederaufnahmen (bislang) ohne Stärkung ambulanter Kapazitäten
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Aktionsbündnis „Zeit für psychische Gesundheit“
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Perspektiven n
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, wird morgen mit den Zähnen knirschen u „lernendes System“ u Optimierung der Abläufe in Kliniken u Stärkung sektorübergreifender Vernetzung u Regionales Budget
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Das Irrenhaus Francisco José de Goya
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Zwang in der Psychiatrie Rechtliche Grundlagen der Unterbringung BGH 20.06.2012
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BVerfG 23.03.2011
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Zwischen Autonomie und Zwang n
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Stärkung des Patientenwillen u
Urteilen des BGH und verschiedener LG der letzten 10 Jahre
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UN-Behindertenrechtskonvention 2009
Rechtsunsicherheit bei Behandlung gegen den Willen u
Medikation mit Psychopharmaka
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Ernährung von Patienten mit Anorexia nervosa
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Behandlung körperlicher (Begleit-) Erkrankungen
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Diagnostische Eingriffe
Eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen mit verbindlichen Rahmenbedingungen für Behandlungen ohne Zustimmung bzw gegen den Willen von Patienten steht aus
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Behandlung gegen den Willen n
Juristische Sicht u
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Freier Wille => muss respektiert werden „Freiheit zur Krankheit“ Durch Krankheit beeinträchtigter Wille => Wille nicht frei => Behandlung möglich in engen Grenzen t Abwägung der Verhältnismäßigkeit t Ausschöpfen aller sonstigen Möglichkeiten t ggfs mit Richtervorbehalt t im „rechtfertigenden Notstand“ §34 StGB
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Behandlung gegen den Willen n
Medizinische Sicht: Gefahren u nur verwahrende, aber nicht mehr behandelnde Psychiatrie u Chronifizierung, soziale Ausgrenzung u Unzureichende Behandlung körperlicher Erkrankungen u u
Gefährdung von Mitarbeitern und Mitpatienten beidseits strafbedrohter Konflikt zwischen unterlassener Hilfeleistung und rechtswidriger Zwangsbehandlung
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Behandlung gegen den Willen n
Medizinische Sicht: Chancen u Freie Entscheidung des mündigen, d.h. gut informierten Patienten, erhöht den nachhaltigen Therapieerfolg u Behandlungsvereinbarungen als Weg ? u Hohe gesetzliche Hürden, geteilte Verantwortung (Ärzte / Richter) und externe Kontrolle beugen potentiellem Missbrauch vor u Bei Durchführung von Zwangsmaßnahmen tragen gute Information und respektvoller Umgang dazu bei, Traumatisierungen zu vermeiden (Priebe et al. 2009)
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Soziale Verantwortung in der Psychiatrie
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Fürsorge für Menschen insbesondere mit schweren psychischen Krankheiten
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Soziale Verantwortung in der Psychiatrie
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Soziale Verantwortung in der Psychiatrie n
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Dr. Niels Pörksen, »Geschichte der Sozialpsychiatrie« Priv.-Doz. Dr. Martin Haupt, »Versorgung von Demenzkranken« Dr. Sibylle C. Roll, »Innovative Versorgungskonzepte für Patienten mit Psychosen und Bipolaren Störungen«
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