Soziale Gerechtigkeit im aktivierenden Sozialstaat. Zur Entwicklung einer dezentralisierten und sozialraumorientierten Sozialpolitik

1 Heinz-Jürgen Dahme – Norbert Wohlfahrt Soziale Gerechtigkeit im aktivierenden Sozialstaat. Zur Entwicklung einer dezentralisierten und sozialraumori...
Author: Eva Sachs
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1 Heinz-Jürgen Dahme – Norbert Wohlfahrt Soziale Gerechtigkeit im aktivierenden Sozialstaat. Zur Entwicklung einer dezentralisierten und sozialraumorientierten Sozialpolitik

1. Einleitung: Das „goldene Zeitalter“ des Wohlfahrtsstaats ist zu Ende

Der Wohlfahrtsstaat europäischer Prägung zeichnet sich dadurch aus, dass er seinen Bürgern im Laufe seiner Entwicklung soziale Staatbürgerrechte eingeräumt hat, die sie im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Behinderung materiell absichern sollen. Gewöhnlich sind elementaren Sicherungsrechte nicht an erworbene Ansprüche oder irgendwelche zu leistenden Gegenleistungen gekoppelt. In der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung hat man diese Eigenschaft des Wohlfahrtsstaates als „Dekommodifizierung“ bezeichnet. Der Sachverhalt der Dekommodifizierung beschreibt die Möglichkeit, (nach Bedarfsprüfung) sich den Marktkräften entziehen und auch ohne Erwerbsarbeit sein Auskommen haben zu können. In der Wissenschaft wird dieser Regulierungstypus auch als „Keynesianischen Wohlfahrtsstaat“ bezeichnet, weil der (National-)Staat das Nachfrageverhalten der wirtschaftlich nicht aktiven Bürger stärkt und dadurch eine ökonomische Steuerungsfunktion wahrnimmt, die der Markt verloren hat (Marktversagen). Der Keynesianische Wohlfahrtsstaat, ist schon seit einiger Zeit, sowohl wissenschaftlich wie sozialpolitisch, beerdigt worden und zwar insbesondere mit folgenden Argumenten (es handelt sich weder um eine umfassende noch um eine logische Stringenz beanspruchende Aufzählung): -

wohlfahrtsstaatliche Leistungen seien ein negativer Arbeitsanreiz;

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Leistungsumfang und Leistungstiefe des Wohlfahrtsstaates seien zu groß und langfristig angesichts des demographischen Wandels unfinanzierbar;

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dekommodifizierte Leistungen würden dem Bürger soziale Rechte einräumen, ohne ihm gleichzeitig Pflichten aufzuerlegen, was zur Passivisierung der Bürger beitrage (Mead);

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„welfare without work“ (Esping-Andersen) sei auf Dauer nicht finanzierbar, insbesondere in einem konservativen Wohlfahrtsregime (wie z.B. dem der Bundesrepublik), in dem der überwiegende Teil der Leistungen (Sozialversicherungssysteme) ausschließlich über Erwerbsarbeit finanziert würde;

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Wohlfahrtsstaaten alter Prägung befänden sich nicht nur in einer „Finanzierungskrise“, sondern vor allem auch in einer selbst verursachten „Gerechtigkeitskrise“ (Kersting), weil ihnen die Tendenz zum „kumulativen Gerechtigkeitsausgleich“ (Priddat) inhärent

2 wäre; d.h. aufgrund von Problemen der Markt- und Wettbewerbsgesellschaft entstünden soziale Bedürftigkeiten, die politisch legitimiert und zu einer Anspruchsberechtigung führten; dadurch entstünde systemimmanent eine Gerechtigkeitslücke zwischen Anspruchsberechtigten und Nicht-Anspruchsberechtigten, die nun wiederum ihrerseits (angesichts des egalitären Gerechtigkeitsanspruchs des Wohlfahrtsstaates) einem Ausgleich der entstandenen „Bedürftigkeitsdifferenz“ nach sich ziehen würde, um keine Gruppe zu benachteiligen.

Weltweit lässt sich beobachten, wie der Wohlfahrtsstaat alter Prägung, der dekommodifizierte Typus, verändert und umgebaut wird und immer häufiger arbeitsmarkt- wie wirtschaftspolitische Zielsetzungen die Sozialpolitik leiten. Die unbedingte Verpflichtung zur Arbeit beim Bezug von Lohnersatzleistungen, der Auf- und Ausbau eines Niedriglohnsektors, Überlegungen zur Ausdehnung des sozialen Dienstleistungssektors auf finanziell niedrigem Niveau sowie die Indienstnahme der Sozialen Arbeit zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bestimmen die Sozialpolitik in allen europäischen fortgeschrittenen Wohlfahrtsstaaten. Das „goldene Zeitalter“ des (Keynesianischen) Wohlfahrtsstaates sei zu Ende, lautet die einhellige wissenschaftliche Diagnose. Der Wohlfahrtsstaat müsse umgebaut werden und anderen Funktionsprinzipien als bislang gehorchen.

Fasst man die Entwicklungen in den europäischen Wohlfahrtsstaaten ins Auge, dann lassen sich seit einigen Jahren Konturen eines neuen Leitbilds für die „Modernisierung“ des alten Wohlfahrtsstaates erkennen. In Europa hat sich unter sozialdemokratischer Federführung eine „Politik des Dritten Weges“ (Giddens) zur Reform des Wohlfahrtsstaates entwickelt. Staat und Gesellschaft sollen auf den verschiedensten Ebenen Markt- und Wettbewerbselemente eingebaut werden, um deren Effizienz angesichts der Globalisierung zu steigern; der Um- und Rückbau des Sozialstaats findet dabei unter der Losung statt, dass in Zeiten der Globalisierung bzw. Europäisierung der Sozialstaat auch weiterhin zur Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts gebraucht wird; aus Wettbewerbsgründen mit anderen Wirtschaftsstandorten dieser Welt müssten aber Leistungstiefe und Finanzierung neu organisiert werden. Durch angebotsorientierte Politik soll die Wirtschaft für den globalisierten Wettbewerb gestärkt werden; durch präventive wie durch kompensatorische Sozial-, Familien- wie Bildungspolitik soll auf der anderen Seite der Bürger dazu befähigt werden, (wieder) aktiv am Marktgeschehen teilzunehmen. Der Staat investiert – so sein heutiges Selbstbild - in die „employabilty“ (Beschäftigungsfähigkeit) seiner Bürger und Sozialtransfers müssten zu Sozialinvestitionen wer-

3 den, die den „re-entry“ in den Arbeitsmarkt fördern, statt den Konsum (vgl. Priddat 2000, 2003, Streeck 1998). Andererseits will der neue Sozialstaat auch diejenigen aktivieren, die nicht (mehr) am Wirtschaftsleben teilnehmen und sie wieder dem Arbeitsmarkt zuführen; Zielgruppen der neuen Aktivierungspolitik sind vor allem Arbeitslose und Sozialhilfebezieher (vgl. Lødemel/Trickey 2001, Hilkert/Leisering 2001). – Dieser neue Typus von Sozialpolitik hat sich mittlerweile in Europa parteiübergreifend durchgesetzt, nicht zuletzt, weil die EU im Zuge „Europäischen Beschäftigungsstrategie“ Aktivierung und Sozialinvestition zu den zentralen handlungsleitendenden Prinzipien sozialstaatlichen Handelns erhoben und in verschiedenen Programmen festgeschrieben hat.

2. Das sozialpolitische Aktivierungsparadigma

Die rot-grüne Bundesregierung hatte gleich nach ihrer ersten Wahl den „Aktivierenden Staat“ zum neuen politischen Leitbild erklärt. Das 1999 veröffentlichte Leitbild „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ formulierte Ziele wie: -

die Selbstregulierungskräfte der Gesellschaft stärken;

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Ehrenamt, Bürgerengagement und Gemeinwohlorientierung fördern;

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die Eigenverantwortung des Einzelnen aktivieren und stärken, um ihn so an seine Pflichten zu erinnern;

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Bürgerbeteiligungsrechte an politischen und administrativen Entscheidungen weiterentwickeln;

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effizientes Verwaltungshandeln und Verwaltungsorganisation durch Wettbewerb und Leistungsvergleiche befördern;

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ein neues Prinzip der Verantwortungsteilung etablieren, das den Staat zum Moderator und Impulsgeber der gesellschaftlichen Entwicklung macht, der mit staatlichen, halbstaatlichen und privaten Akteuren kooperiert, um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Ein aktivierender Staat soll nur noch Kernaufgaben erledigen und andere, bislang als öffentlich angesehene Aufgaben, durch Dritte erledigen lassen. Abbau der Leistungstiefe steht auf dem Programm, wie der Umbau des Leistungsstaats zum Gewährleistungsstaat; d.h. der Staat will zukünftig sicherstellen, dass wichtige Aufgaben zwar wahrgenommen werden, nur nicht von ihm selbst (vgl. Dahme/Wohlfahrt 2002, 2003)..

4 Nachdem es lange Zeit so aussah, als würde der „Aktivierende Staat“ bloß Rhetorik bleiben (z.B. das Blair-Schröder-Papier wie die Forderungen der Enquête-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement“), haben sich seit der zweiten Legislaturperiode durch die „HartzGesetzgebung“ (Reform der Arbeitsverwaltung, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Reform der Sozialhilfe) allmählich Konturen der neuen Sozialstaatlichkeit herausgebildet. Die neue Sozialpolitik des „Fordern und Fördern“ hat ein Gesicht bekommen; die neue „Architektur des Wohlfahrtsstaats“ (Esping-Andersen 2004, S. 193) lässt sich nun auch empirisch mit Entwicklungen in den anderen europäischen Ländern vergleichen. Das neue sozialstaatliche Aktivierungsparadigma der Bundesregierung folgt – wie überall – vor allem zwei „Regulierungslogiken“: Selbststeuerung und Sozialinvestition (Lessenich 2004), die allerdings – wie europäische Vergleichsstudien zeigen - ganz unterschiedlich gewichtet und ausgeprägt sein können (vgl. Walther 2003).

2.1 Erziehung zur Selbststeuerung durch Exklusionsandrohung

Die von konservativer Seite entwickelte Kritik am sog. generösen Wohlfahrtsstaat (Mead) hat sich durchgesetzt: der generöse Wohlfahrtsstaat, der Leistungen ohne Gegenleistungen vergibt, untergräbt das Fundament der Zivilgesellschaft, die Eigenverantwortung und das bürgerschaftliche Engagement, so der Mainstream des sozialpolitischen Diskurses heute. Die mangelnde Beschäftigungsfähigkeit bestimmter Gruppen wird deshalb auch vorrangig als durch den Wohlfahrtsstaat und seine Institutionen selbst verursacht oder als eigenes Versagen betrachtet und weniger als Folge des strukturellen Wandels der Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten. Fehlende Arbeitsplätze für gering Qualifizierte sollen durch den Ausbau des Niedriglohnsektors entstehen. Der Ausbau des bei uns unterentwickelten sozialen Dienstleistungssektors (insbesondere der Gesundheitswirtschaft) gilt als weitere hoffnungsvolle Strategie. Kernstück der aktuellen Sozialpolitik ist der Umbau der sozialstaatlichen Institutionen und der Umbau der dekommodifizierten Leistungssysteme, die – wie an der Bundesagentur für Arbeit und Hartz IV beobachtbar - durch die Aktivierung der Leistungsempfänger mittels „Anreize und Sanktionen“ das Arbeitslosenproblem lösen sollen.

Die wichtigste „Baustelle“ des Sozialstaates ist deshalb gegenwärtig der Umbau des Sozialtransfersystems (SGB II, III und XII) zu einem neuen System „komplexer sozialer Dienstleitungen“ (so die Sprache des Sozialgesetzgebers). Auf dieser Baustelle will man die zwei bisher getrennt operierenden sozialstaatlichen Säulen stärker verzahnen, nämlich das System der

5 finanziellen Transferleistungen und das zumeist auf kommunaler Ebene angesiedelte System sozialer Dienstleistungen. Beide Hilfesysteme sollen künftig stärker koordiniert werden und ineinander greifen. Aus sozialpädagogischer Sicht sind diese Entwicklungen von größter Bedeutung, da sie unmittelbar Auswirkungen auf Inhalte wie Organisation der Sozialen Arbeit haben. Die bislang bewährten Instrumente der Beratung, Betreuung, Unterstützung und Hilfeplanung werden schrittweise durch Instrumente wie Assessment (im Sozialamt), Profiling (im Job Center), Hilfevereinbarungen und Fallmanagement ersetzt oder ergänzt. Die neue soziale Dienstleistungsstrategie entwickelt sich zu einem Case- bzw. Care-Management, mit vielen eingebauten Controllingmechanismen. Der Handlungsgrundsatz vom „Fördern und Fordern“, das Markenzeichen der Aktivierungspolitik, soll sicherstellen, dass das Schnittstellenmanagement zwischen Sozialstaat und Sozialfall funktioniert; es soll für diejenigen ungemütlich werden – das ist Aufgabe des Fallmanagers - , die es sich in den „solidarisch finanzierten Ruhezonen“ bequem gemacht haben“ (Streeck 1998).

„Wer arbeiten kann, aber nicht will, der kann nicht mit Solidarität rechnen. Es gibt kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft! Das bedeutet konkret: Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden. Das ist richtig so“. - In einem Interview mit der Bild-Zeitung vom 6.4.2001 verdeutlichte Bundeskanzler Schröder erstmals öffentlichkeitswirksam, in welche Richtung der sozialpolitische Paradigmenwechsel jenseits der Rhetorik von der Eigenverantwortung und der Wichtigkeit der Bürgergesellschaft gehen soll. Diese Richtung war der Fachöffentlichkeit schon seit dem „Blair-Schröder-Papier“ von 1999 bekannt. Das sozialpolitische Aktivierungsparadigma geht davon aus (ob nun in den markigen Worten des Bundeskanzlers oder in der wohlgesetzten Form des Positionspapiers von Schröder und Blair formuliert), dass der Staat (über das geltende Subsidiaritätsprinzip hinaus) die Bürger als nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten ausgestattet betrachte, was zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von Staat, Gesellschaft und Bürgern führt. Der aktivierende Staat will der Wahrnehmung von Eigenverantwortung mehr Raum verschaffen, wie auch Raum für bürgerschaftliches Engagement schaffen, durch Rückzug des Staates aus der sozialen Fürsorge. Zu den elementaren Bürgerpflichten gehört vor allem die Pflicht zur Arbeit; wer diese Pflicht gegenüber der Gesellschaft und ihrem Wohlfahrtsstaat nicht nachkommt, hat mit Sanktionen zu rechnen, bis hin zur Streichung aller Lohnersatzleistungen. Adressat des neuen Pflichtendiskurses sind zum einen die „Normalbürger“, die „neue Mitte“, die an die Notwendigkeit zum Engagement ermahnt werden, zum anderen aber vor allem die sog. „neuen Unterschichten“ (Nolte 2004), die man mittlerweile meint auch in der Bundesre-

6 publik finden zu können. Ziel ist es, allen Bürgern zu verdeutlichen, dass sie im neuen, nur noch Gewährleistungsfunktion ausübenden Wohlfahrtsstaat, der zur Wohlfahrtsgesellschaft umgebaut werden soll, mehr Eigenverantwortung für sich und Engagement für sozial Benachteiligte entwickeln müssen, d.h. mehr Selbstinitiative wie aber auch mehr Selbststeuerung und Selbstdisziplinierung üben müssen (vgl. Kessl 2001, Kessl/Otto 2003). Die Bürgergesellschaft kümmert sich um Benachteiligte und Bedürftige, was bislang vor allem der Wohlfahrtsstaat organisiert und erledigt hat. Staat und Gesellschaft zusammen bemühen sich gemeinsam um Inklusion durch Arbeit für marginalisierte Gruppen. Aktivierungspolitik gegenüber sozial Benachteiligten und Bedürftigen bedeutet aber auch, dass der Staat ihnen gegenüber, bei Pflichtverletzung, einen Erziehungsanspruch geltend macht, sich als „people changer“ positioniert (vgl. Otto/Ziegler 2004, S. 121), und mit Exklusion droht, wenn sie die neue Arbeitsethik nicht internalisieren und nicht zur „Selbstdressur“ (Strasser 2000) bereit und fähig sind. Exklusion kann funktional sein und somit auch der Integration (der übrigen Gesellschaft) dienen. „Die fordernde Sozialpolitik übernimmt mit Hilfe des Instrumentes der sozialen Exklusion eine Erziehungsfunktion und sucht gerade dadurch die Reproduktion gemeinschaftlicher Wertevorstellungen zu erreichen; nicht zuletzt soll die soziale Exklusion bei jenen eine verstärkte Wertbindung erzeugen, die bereit sind, ihren ´Pflichten` gerecht zu werden, und die ihrerseits diese Pflichterfüllung auch von allen Inkludierten erwarten“ (Lahusen/Stark 2003, S. 370).

2.2. Wettbewerbsfördernde Sozialinvestitionen

Aktivierungspolitik setzt an, wenn Leistungsansprüche geltend gemacht werden, also sozialpolitisch oder sozialarbeiterisch der Bürger zum Fall wird. Aktivierungspolitik begann als Workfare-Politik, die vom Leistungsempfänger verlangte, die empfangene Leistung „abzuarbeiten“. Diese konservative Zielsetzung ist allmählich um fort- und weiterbildenden Elemente erweitert worden und der Fall zur Weiterbildung verpflichtet; von der Nach- bzw. Fürsorge sollte eine präventive Wirkung ausgehen, die dem erneut zum Fallwerden vorbeugen sollte. Aus „old-style-workfare“ hat sich allmählich ein „new-style-workfare“ entwickelt (Wilson 1987); durch diesen Formwandel sind Workfare-Maßnahmen auch für sozialdemokratische Kreise akzeptabel geworden und entstanden ist allmählich die Idee von der Fürsorge bzw. dem Sozialtransfer als Investition. - Sozialpolitik als Investition zu sehen, hat sich allmählich generalisiert.

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Seit der Lissabon Erklärung der EU vom März 2000 hat der Europäische Rat diese Art von Modernisierung der Sozialsysteme in den Mitgliedsstaaten zum europäischen Projekt erklärt und die Weiterentwicklung zum „aktiven und dynamischen Wohlfahrtsstaat“ gefordert. Der Umbau der Sozialsysteme soll dem Ziel dienen das Heraufziehen der Wissensgesellschaft zu befördern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. In den sich daran anschließenden wissenschaftlichen Diskursen wurde vielfach auf das skandinavische aktivierende Wohlfahrtsstaatsmodell verwiesen, das sich genau durch diese präventive und sozialinvestive Komponente kennzeichnen soll (Esping-Andersen 2002). Aktivierungspolitik diene der Vermeidung von Exklusion und sei die bessere Alternative zu der bislang dominierenden passiven Einkommenspolitik, die stark exkludierende Wirkung hätte; da Aktivierungspolitik wegen ihres komplexen Dienstleistungscharakters aber auch kostspielig sei, sei sie nur die zweitbeste Lösung im Vergleich zur Prävention. Sozialpolitik müsse - so die Forderung stärker als Investitionspolitik betrieben werden. Der „statuskonservierende Sozialstaat“ müsse durch den „sozialinvestiven Sozialstaat“ abgelöst werden (Heinze 2003). Investiert werden soll vor allem in Erziehung, Bildung und die Familie, in alles, was die individuelle Beschäftigungsfähigkeit fördert oder eine Unterstützungsmaßnahme zur Aufnahme von Erwerbsarbeit betrachtet werden kann.

Adressaten der exklusionsandrohenden Aktivierungspolitik sind primär Sozialtransferempfänger. Adressaten der investiven Sozialpolitik sind dagegen Normalbürger und Durchschnittsfamilien, deren Qualifikationsniveau verbessert und deren Erziehungsarbeit unterstützt werden sollen. Investive Sozialpolitik will neben dem Qualifikationsniveau vor allem die sozialen und kommunikativen Kompetenzen und die Mobilitäts- und Arbeitsmarktchance fördern und sich präventiv um Gruppen kümmern, die zu Sozialleistungsempfängern werden könnten. Aktivierungspolitik und investive Sozialpolitik sind Strategien zur Herstellung bzw. Wiederherstellung individueller Wettbewerbsfähigkeit. Diese Neujustierung des Wohlfahrtsstaates ist mit verschiedenen Namen belegt worden: die einen sprechen vom „Schumpeterschen Workfare-Staat“ (Jessop), andere vom „produktivistischen Umbau des Sozialstaates“ (Nullmeier), einer „Sozialpolitik für den Markt“ (Homann/Pries 1996) oder vom „angebotsorientierten Sozialstaat“ (Dahme/Wohlfahrt 2003). Klar ist, die Sozialpolitik soll stärker an die Wirtschaftspolitik heranrücken, um „Weltmarkttauglichkeit“, den globalen Standortwettbewerb zu fördern und soll so umgebaut werden, dass die „sozialstaatlichen Sicherungssysteme ... nicht die wirtschaftliche Innovation und Prosperität hemmen“ (Merkel 2003). Beide

8 Strategien sind demnach darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit des Bürgers sowie dessen Produktivität zu erhöhen. Hinter dem offiziell kommunizierten Ziel der Zukunftsfähigkeit des Sozialstaates steht demnach die Sicherung und Steigerung der kollektiven wie der individuellen Wettbewerbsfähigkeit durch die Indienstnahme und Neujustierung der Sozialpolitik, eine Prozess, der damit einhergeht, dass der Staat sich selbst auch als „Wettbewerbsstaat“ begreift. Sozialinvestitionen sind die zweite Regulierungslogik im Aktivierungsparadigma zur Neujustierung des Wohlfahrtsstaates; investive Politik kann auch nur aktivierend betrieben werden, hier allerdings vor allem zur Aktivierung individueller oder kollektiver Innovations- und Beschäftigungspotentiale.

3. Das Aktivierungsparadigma und die neuen Gerechtigkeitskonzepte

Umverteilungspolitik spielt auch im Aktivierungsparadigma eine nicht unerhebliche Rolle, ist nur nicht mehr voraussetzungslos (dekommodifiziert) und folgelos (Exklusionsdohung), vor allem ist Verteilungsgerechtigkeit nicht mehr höchster Wert, sondern ein nachgeordneter Wert in der Wertehierarchie (W. Merkel). Aktivierungspolitik als exklusionsandrohende Erziehung Bedürftiger ist angesichts des geltenden Sozialrechts und des Sozialstaatskompromisses nicht unproblematisch, da das Aktivierungsparadigma soziale Grundrechte kontingentiert, abschafft oder neu definiert; auch die Strategie der Sozialinvestition ist rechtsfolgeschwer, da Investitionen immer auch Entscheidungen über Nicht-Förderung, Nicht-Unterstützung bzw. Ausschluss und Außerkraftsetzen des Umverteilungsmechanismus zur Folge haben. Sozialinvestitionen sind (wie alle Investitionen) hochgradig selektiv. Der Investor hat als Manager die Befugnis, Entscheidungen zwischen verschiedenen wohlfahrtsfördernden Alternativen zu treffen. Deshalb verwundert es nicht, dass Aktivierungspolitik von Anfang an (also seit den ersten Workfare-Programmen) auch immer durch ethische Grundsatzfragen begleitet wird (vgl. Mead 1986). Wohlfahrtsstaatskritik war immer auch ein Diskurs über Werte, Menschenbild, letztendlich die Ausgestaltung sozialer Gerechtigkeit.

Der sozialpolitische Gerechtigkeitsdiskurs hat auch in der Bundesrepublik an Fahrt gewonnen, seitdem das Aktivierungsparadigma aus dem Stadium der Rhetorik in das Stadium des konkreten Um- und Abbaus des Wohlfahrtsstaats eingetreten ist. Besonders heikle wird die Situation und Diskussion dadurch, dass die Partei der sozialen Gerechtigkeit (also die SPD) das Aktivierungsparadigma mit aller Macht forciert und sich dadurch von den eigenen, lange

9 vertretenen sozialen Gerechtigkeitsprinzipien entfernt und sich gezwungen sieht, für die eigene Politik eine neuen „Hintergrundtheorie“ von Gerechtigkeit zu entwickeln, was nicht schwer fällt, da der Theoriefundus voll ist. Schwerer fällt es dagegen, den Mitgliedern und Wählern diese neue Hintergrundstheorie zu vermitteln, ohne dass der Paradigmenwechsel zu offensichtlich wird.

Gerechtigkeit dürfe man angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandlungsprozesse nicht nur als Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen eines egalitären Gerechtigkeitsverständnisses sehen, heißt es neuerdings; Gerechtigkeit darf nicht nur der Gleichheit (Verteilungsgerechtigkeit), sondern muss auch der Freiheit des einzelnen dienen; sozialpolitisch gewendet bedeutet das: Gerechtigkeit muss auch der Freiheit der Wirtschaft und des Unternehmertums dienen (vgl. Mahnkopf 2000). Für diesen Perspektivenwechsel kann man auf eine Vielzahl von Arbeiten aus der praktischen Philosophie wie aus der Wohlfahrtsökonomie zurückgreifen.

Das egalitäre Gerechtigkeitsmodell lässt sich auf einen langen, gut ausgearbeiteten bis in die christliche Tradition zurückreichenden Begründungsstrang zurückführen. Gleichheit bildet auch den Kern der europäischen Aufklärungsmoral, was dazu geführt hat, dass Teilung und ungleiche Verteilung in der auf die Aufklärung aufbauende Moderne höchst begründungsbedürftig geworden sind. Der amerikanische Philosoph John Rawls hat noch in den 1970er Jahren eine umfassende und differenzierte Begründung für eine egalitäre Gerechtigkeitstheorie entwickelt und sich dabei vor allem von der moralischen Gleichheit ausgehend, gefordert, dass sich diese in allen „gesellschaftlichen Verteilungsdimensionen“ widerspiegeln müsse. „Chancengleichheit“ zu garantieren, würde nicht genügen, vielmehr müsse der Staat „sich der Herstellung möglichst weitgehender materieller Gleichheit“ verschreiben (Kersting 2003, S. 117).

„Chancengleichheit“ soll nach dem Aktivierungsparadigma der wichtigste Stützpfeiler des neuen sozialen Gerechtigkeitsmodells sein; damit gerät die egalitäre, verteilungszentrierten Gerechtigkeitstheorie des Keynesianischen Wohlfahrtsstaats sozialpolitisch ins Kreuzfeuer. Als „Hintergrundstheorien“ für den Schwenk in der sozialpolitischen Gerechtigkeitsvorstellung werden vor allem liberale Gerechtigkeitstheorien bemüht, denen es darum geht, eine freiheitsbegründende und freiheitsfördernde Gerechtigkeit zu propagieren. „Der freiheitsrechtliche Sozialstaat ist um die Ermöglichung der Wahrnehmung des Freiheitsrechts, ist um

10 die Ermöglichung selbstbestimmter Lebensführung bemüht. Sein Hauptziel ist die Minimierung von Autonomierisiken, nicht die Erträglichmachung der Folgen manifesten Autonomieverlustes. Daher ist der freiheitsrechtliche Sozialstaat nicht auf das Versicherungsprinzip zu reduzieren ... Daher zeigt sich seine Leistungsstärke auch nicht an dem Niveau der Versorgung ... Aus freiheitsrechtlicher Perspektive ist der Sozialstaat vordringlich ein Ermöglicher, der Vorsorge für die Freiheit trifft, kein Reparaturunternehmen, das Benachteilungsschäden beseitigt“ (Kersting 2003, S. 128). Als weiterer Bausteine für die aktivierungspolitische Gerechtigkeitstheorie werden ökonomische Argumente bemüht: der Sozialstaat dürfe sich weder ethisch noch ökonomisch von der Markt- und Wettbewerbsgesellschaft abkoppeln, denn marktunabhängige Versorgungssysteme gäbe es nicht. Deshalb gipfelt die neue Gerechtigkeitstheorie, sobald sie sich auf sozialpolitischem Terrain bewegt, in der These, der Sozialstaat sei „zur Sicherung der Marktmöglichkeit der Bürger da“ (S. 134), was auch die Schaffung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen beinhaltet. Sozialtransfers werden zu Investitionen, wenn sie nicht aufgrund von Rechten, „sondern für Aktivitäten“ ausgezahlt werden (Priddat 2003, S. 384). In dieser Gerechtigkeitsvorstellung muss der Bürger nicht einfach nur kooperieren, sondern viel weitergehender auch zur „Ko-Investition“ bereit sein (S. 390).

Die Logik des Aktivierungsparadigmas zwingt dazu, das für Wohlfahrtsstaaten zentrale Gerechtigkeitsproblem zu lösen. Neben Philosophen und Wirtschaftswissenschaftlern beteiligen sich auch Sozialwissenschaftler an diese Debatte. Sozialwissenschaftler neigen dazu, die Gerechtigkeitsfrage im Rahmen kommunitaristischer Denkmodelle zu thematisieren. Kommunitaristisches Denken geht aus von einer Tugendphilosophie und präferiert – wie die oben dargestellten Positionen - ebenfalls gesellschaftlich orientiere Lösungen der Gerechtigkeitsfrage und lehnt staatlich organisierte Umverteilung eher ab; besser müsste man sagen: sie präferieren gemeinschaftsorientierte Lösungen, da der Kommunitarismus das Gemeinwohl über das individuelle Wohlergehen stellt. „Die Präferenz der Gesellschaft stellt so etwas wie einen kleinsten gemeinsamen Nenner bzw. eine lockere Verklammerung“ aller anti-egalitären, antistaatsorientierten Gerechtigkeitsansätze dar (Maaser 2003, S. 29). Da Kommunitaristen (wie z.B. Etzioni) „soziale Problemlagen in wesentlichen Teilen als selbst- bzw. mitverschuldet“ ansehen, „ist im Gegenzug ein repressives, bestenfalls patriarchal-soziales Fordern erlaubt, angemessen und gerechtfertigt“ (S. 30). Hier trifft sich der Kommunitarismus mit dem aktivierenden, fordernden Sozialstaat, die beide sowohl Tugenden (Pflichten) wie gemeinschaftszentrierte Selbsthilfe loben.

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Kommunitaristisch inspiriert ist ein Denken, das den „Wettbewerbsstaat“ auch als „Produktionsgemeinschaft“ im globalen Wettbewerb verstehen will. In einem solchen Denkmodell liegt es nahe, den Status der Bürger (citizenship) vor allem über deren „Vollmitgliedschaft in vom Markt disziplinierten ... Produktionsgemeinschaften“ (Streeck 1998, S. 46) zu definieren und Sozialtransfers als gemeinwohlschädigend, als „wettbewerbsschädliche Kostenbelastung“ (S. 41). In kommunitaristisch inspirierten Sozialstaatsmodellen wird soziale Gerechtigkeit konsequenterweise mit Gemeinwohlinteressen verkoppelt, wobei wirtschaftliches Handeln zum höchsten Gut der zur Gemeinschaft mutierten Gesellschaft wird, denn ohne Wirtschaft sei die Gesellschaft nichts. Auf diesem Wege wird dann „Produktionsgerechtigkeit“ zur höchsten Priorität erhoben. Umverteilung sei nicht gerecht, „wenn sie zu Lasten des gesellschaftlichen Wohlstands“ ging (Heinze 2002, 2003). Umverteilung könne nur funktionieren, wenn dadurch das Gemeinwohl nicht gefährdet würde. „Andere Gerechtigkeitswerte“ müssten „demnach zurückstehen, wenn sie zu Lasten der Produktionsgerechtigkeit gehen“. Soziale Gerechtigkeit sei zwar nicht mit Innovation und Effizienz gleichzusetzen, „wohl aber eng damit verknüpft ... Innovations- und Modernisierungsprozesse insbesondere ökonomischer Art sichern soziale Gerechtigkeit, indem sie den Kuchen optimieren, der verteilt werden kann“ (Heinze 2003).

Aktivierungspolitisch gewendete Gerechtigkeitstheorien (vgl. Maaser 2003) geht es vor allem darum, Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Effizienz zuerst zu freiheitsfördernden und dann zu wohlfahrtssteigernden Grundwerten zu adeln wie der Durchsetzung der „ökonomischen Logik“ (Merkel 2003) – auch über die Marktwirtschaft hinaus - zu dienen. Umverteilungspolitische Zielsetzungen werden nicht negiert oder wegdeduziert, aber doch als nachgeordnete Zielstellung betrachtet, als Ziel, das in der Wertehierarchie weiter hin anstehen muss. Verwunderlich ist an dieser Gerechtigkeitsdebatte, dass besonders viele Soziologen in vorderster Front mitdenken, und sich dabei die ökonomische Lehrformel zu eigen machen, dass Wohlstand, wenn er denn wieder in ausreichendem Maße produziert würde, von allein – wie von unsichtbarer Hand - bis nach unten, also zu den unteren Schichten, durchsickern würde, dass der Kuchen dann auch wieder verteilt würde. Dass die Verteilung von Wohlstand von den gesellschaftlichen Machtverhältnissen abhängig ist, wird gegenwärtig weder politisch noch im Mainstream des sozialpolitischen Diskurses verhandelt.

12 Die Regulierungslogik „Sozialinvestition“ führt zu weiteren gerechtigkeitstheoretischen Folge- und Fernwirkung, da eine investive Sozialpolitik im Interesse des Wirtschaftsstandortes und der Arbeitsmarktpolitik auch neue „Spannungs- und Konfliktlinien“ (Nullmeier 2003) mit sich bringt. Vor allem wird durch die Regulierungslogik „Sozialinvestition“ sichtbar, dass der integrativ-egalitäre Anspruch des alten Sozialstaates aufgegeben wird. Da Investitionen zielführend sein müssen, muss sozialpolitisch entscheidbar gemacht werden, in welche gesellschaftlichen Gruppen investiert wird; die Einteilung der Gesellschaft in produktive und unproduktive Gruppen bietet dazu Entscheidungshilfen; gefördert bzw. investiert wird vorrangig in produktive und potentiell (zukünftig) produktive Gruppen. Für gesellschaftlich nützliche Gruppen (vgl. Mahnkopf 2000, S. 510) werden Investitionen getätigt, während für aus dem Wirtschaftsleben Ausscheidende nur die Existenzsicherung oder Grundversorgung bleibt, was Inklusion sichergestellt. Inklusion bedeutet aber nicht notwendigerweise Gleichbehandlung; Ungleichheit darf es im aktivierenden Saat durchaus geben. Die Sozialpolitik schafft so die Situation, über berechtigte und unberechtigte Bedarfe urteilen zu müssen, was der aus der amerikanischen Sozialpolitik herstammenden Denkfigur vom würdigen und unwürdigen Armen sehr nahe kommt. Verlierer der investiven Sozialpolitik wären zukünftig wohl vor allem Alte und Rentner. Eine andere Spannungs- und Konfliktlinie der investiven Sozialpolitik zeichnet sich in der Familienpolitik ab. Dort werden Kinderlose und Familien schon seit einiger Zeit gegeneinander ausgespielt und steuerliche Vergünstigungen der einen Gruppe zu Lasten der anderen gefordert und vorbereitet. Der immer schon dominante „Familialismus“ (Lessenich 2003, S. 158) der deutschen Sozialpolitik wird durch die investive Sozialpolitik gefördert und noch verstärkt.

Sozialinvestitionen liegen in der Logik der seit längerem dominierenden ökonomischen Angebotspolitik, denn es handelt sich dabei auch um wirtschaftsfördernde Maßnahmen. Sozialinvestitionen sind in jeder Hinsicht angebotspolitisch korrekt, denn sie sollen weder durch Belastungen der Wirtschaft noch durch Steuererhöhung finanziert werden, sondern durch Umverteilung zwischen den gesellschaftlichen Gruppen (z.B. zwischen Kinderlosen oder Alten und den gesellschaftlichen Hoffnungsträgern, den Familien), was wiederum die Gerechtigkeitsfragen generiert. Die Finanzierung neuer sozialpolitischer Bedarfe erfolgt nicht länger durch Umverteilung zwischen Arbeit und Kapital, sondern durch Umverteilung zwischen gesellschaftlichen Gruppen auf der Grundlage von vorher festgestellten Gerechtigkeitsdefiziten. Die neue Umverteilungspolitik ist jedoch voraussetzungsvoller als die bislang praktizierte und vor allem konfliktträchtiger. Bislang funktionierte Umverteilung so, dass Steuern

13 erhöht oder Sozialleistungen gekürzt wurden (das passiert auch weiterhin). Um die geplanten und notwendigen Umverteilungen (wenn man angebotspolitisch denkt) möglichst reibungslos zu organisieren, bedarf es allgemein anerkannter und geteilter Kriterien, nach denen entschieden werden kann, wer im gesellschaftlichen Umverteilungsprozess Geber und wer Nehmer werden soll. Die Umverteilung zu Lasten der Sozialleistungsempfänger bedurfte keiner hochtrabenden und grundsätzlichen Begründungen; Umverteilungen zu Lasten von Sozialleistungsempfängern war für das Alltagsbewusstsein selbstevident und ließ sich im Zweifelsfall auch noch mit einfachen ordnungspolitischen oder ökonomischen Begründungsmustern legitimierten (z.B.: Faulheit dürfe sich nicht lohnen; Sozialtransfers seien zu hoch und schüfen keinen Anreiz zur Arbeitsaufnahme u.ä.).

Das Aktivierungsparadigma – ob nun als Folge der Regulationslogik „Selbststeuerung“ oder „Sozialinvestition“ – generiert eine Reihe von Gerechtigkeitsfragen, vor allem dann, wenn egalitäre Gerechtigkeit überhaupt keine Rolle oder nur eine nachgelagerte Rolle spielen soll. Auch wenn im philosophischen wie im sozialpolitischen Diskurs immer wieder versucht wird die Verteilungsgerechtigkeit als notwendige, wenn auch nicht alleinige Gerechtigkeitsdimension hoch zu halten und zu verteidigen, so heißt das nicht, dass diese Botschaft auch die Politik erreicht. Der gegenwärtige sozialpolitische Gerechtigkeitsdiskurs scheint eher der Ansicht zu zuneigen, dass „Diversität“ akzeptabel und gerechtigkeitstheoretisch sogar legitimierbar sei, wenn nur alle beim Start die gleichen Chancen haben (Priddat 2000). Dass dabei nicht Rawls´schen Gedanken gefolgt wird, der Ungleichheit für vorübergehend akzeptabel ansieht, wenn dies langfristig wieder zur egalitären Verteilung von wirtschaftlichen und sonstigen Gütern führt, wird mit Blick auf die gegenwärtig geführt Gerechtigkeitsdebatte klar: die deutsche Variante des Gerechtigkeitsdiskurses ist wenig differenziert, dafür aber polarisierend; auch neigt sie dazu, Fragen des Kostenmanagements in den Mittelpunkt zu rücken, wahrscheinlich um die „steuerzahlenden Wählerschichten“ zu hofieren (Walther 2003, S. 299). Das führt dann dazu, dass das Gerechtigkeitsproblem politisch verkürzt und populistisch gelöst wird, so z.B. durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Peer Steinbrück: „Soziale Gerechtigkeit muss künftig heißen, eine Politik für diejenigen zu machen, die etwas für die Zukunft unseres Landes tun: die lernen und sich qualifizieren, die arbeiten, die Kinder bekommen und erziehen, die etwas unternehmen und Arbeitsplätze schaffen, kurzum, die Leistung für sich und unsere Gesellschaft erbringen. Um die – und nur um sie – muss sich Politik kümmern“ (Die Zeit, Nr. 47, 2003, S. 18). - Was geschieht jedoch mit den anderen? Kümmern sich um die dann weder die Bundes- noch die Landespolitik, sondern

14 im Sinne des bundesrepublikanischen Föderalismus allein die kommunalen Gebietskörperschaften oder gar die neu erweckte Mildtätigkeit der Bürgergesellschaft? Die mittlerweile auch im konservativen Lager vertretene Formel: „Care statt Cash“ (Dettling) bekäme auf einmal ein völlig neu sozialpolitische Wendung, wenn der zum Gewährleistungsstaat gewandelte Wohlfahrtsstaat den Anspruch auf staatliche Hilfe der Bürgergesellschaft überträgt, und damit der Kommune als wesentlichen Teil von ihr.

4. Dezentralisierte Sozialpolitik und sozialräumliche Intervention – Sozialraumorientierung und Sozialraumbudgets als Bestandteil des Aktivierungsparadigmas

Zum Schluss muss noch einer aktuellen sozialpolitischen Frage nachgegangen werden, deren Zusammenhang mit dem Aktivierungsparadigma nicht oder nur unzureichend gesehen wird: die z.Z. verstärkt beobachtbare Tendenz zur Kommunalisierung sozialer Aufgaben und die damit im Zusammenhang zu sehende Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit, beide Entwicklungen, die gewöhnlich eher als Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung als sozialapolitische Strategien betrachtet werden (vgl. Manderscheid 2004). Kommunalisierung sozialer Aufgaben meint die Verantwortungsverlagerung (Dezentralisierung) für die inhaltliche Ausgestaltung staatlich finanzierte Projekte und Einrichtungen auf die kommunale Ebene, die fortan die Verwendung der als Sozialbudgets vom Land zugewiesen Mittel in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich planen, organisieren und betreiben soll, um Hilfen effektiver (Wirkungsorientierung) und effizienter (Kosten/Leistungsverhältnis) zu gestalten; weitere Ziele der Kommunalisierung sind, den Einsatz der Fördermittel in die Verantwortung der Kommune zu übertragen, die Spezialisierung und Versäulung der sozialen Hilfen aufzubrechen und die Bewilligung von Hilfe flexibler vor Ort zu organisieren, um sich veränderten Bedarfslagen schneller anpassen zu können (vgl. Grunow/Köhling 2003). Soziale Arbeit soll durch Sozialraumorientierung, die durch das neue Finanzierungsinstrument des Sozialraumbudgets finanziert wird, ebenfalls flexibler werden und verfolgt ähnliche Zielsetzungen wie das Kommunalisierungsprogramm; Hilfen sollen bei Bedarf aus fallspezifischen, fallübergreifenden und fallunspezifischen Leistungen bestehen, die alle aus einem Sozialraumbudget finanziert werden; sozialraumorientiertes Arbeiten soll ebenfalls dazu beitragen, Spezialisierung und Versäulung von sozialen Hilfen aufzubrechen und sowohl unter Wirkungs- wie unter Kostengesichtspunkten sozialräumlich neu zu organisieren (vgl. KGSt 1998). – Kommunalisierung und Sozialraumorientierung sind die zwei Seiten derselben Medaille. Nur, in wel-

15 chem Zusammenhang stehen diese vor allem die Soziale Arbeit betreffenden Entwicklungen mit dem Aktivierungsparadigma und der Gerechtigkeitsdebatte?

Der aktivierende Staat will bekanntlich nicht länger Leistungsstaat, sondern nur noch Gewährleistungsstaat sein; dadurch werden Eigenverantwortung und bürgerschaftliches Engagement wichtig, denn die Lücke, die der Staat durch seine Rückzug aus der Leistungsgewährung und -erstellung hinterlässt, muss geschlossen werden, soll die soziale Ordnung nicht zusammenbrechen. Der Wandel zum Gewährleistungsstaat im Rahmen des Aktivierungsparadigmas führt zur Ausdifferenzierung einer dritten Regulierungslogik neben „Selbststeuerung“ und „Sozialinvestition“, nämlich Dezentralität. Der leistungserbringende Wohlfahrtsstaat war vor allem Nationalstaat, der dem Prinzip „normativer Ubiquität“ folgte, d.h. als oberste Handlungsmaxime Gleichbehandlung und die Durchsetzung einheitlicher nationaler Versorgungsstandards zum Ziel hatte (Priddat 2003, S. 377). Die im Grundgesetz wie im Raumordnungsrecht verankerte Maxime der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ sorgte in der Bundesrepublik dafür, dass Disparitäten und Ungleichheiten in weiten Lebensbereichen politisch auszugleichen waren. Der aktivierende Staat funktioniert anders. Da er anstrebt „Teile des Risikoausgleichs wieder in die Hand der Gesellschaft zurückzulegen“ (Priddat 2003, 377), wird das Staatsziel der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse aufgegeben und „soziale Diversität“ als Folge nicht nur akzeptiert, sondern aktiv herbeigeführt. Wenn nach dem Aktivierungsparadigma die Bügerkommune und die aktive Bürgergesellschaft der Ort sind, wo wieder über Umfang sowie Art und Weise sozialer Hilfen entschieden wird, dann wird dadurch die zentralstaatlich organisierte Umverteilung „zugunsten lokaler, situationsangepasster Lösungen“ entlastet; der zentrale Gewährleistungsstaat wächst so in die Rolle des sozialpolitischen Moderators hinein, der lediglich im Rahmen eines Strategischen Managements Rahmenbedingungen für das lokale Handeln setzt und somit Kontextsteuerung betreibt.

Eine solche durch die Instrumente „Kommunalisierung“ und „Sozialraumorientierung“ ausgelöste dezentralisierte Sozialpolitik hat auch gerechtigkeitspolitische Folgen: für Gerechtigkeit ist vorrangig die Gesellschaft zuständig, die räumlich in kommunalen Strukturen organisiert ist und dort interagiert; als Folge davon entwickeln sich vielfältigste Sozialpolitiken, die in Form von betrieblichen Sozialpolitiken bis hin zu diversen kommunalen Sozialpolitiken Risikoausgleich und soziale Hilfen organisieren, dadurch aber auch „eine Vielzahl diversifizierter Gerechtigkeitslösungen“ schaffen. „Soziale Gerechtigkeit ist ... kein Rechtstitel“, sondern wird zum „politischen Gut“, „das jederzeit anders definiert werden kann“ (Priddat 2003, 379).

16 Dadurch wird der Staat nicht nur „gerechtigkeitsentlastet“, sondern auch „erwartungsentlastet“. Es gibt dann auch „keine paternalistische ´Rettung` durch höhere Instanzen; wenn die kleinen Löser versagt haben, erfahren sie nicht mehr die Gnade der großen Löser wie im Subsidiaritätsmodell“ (Priddat 2003, S. 392).

Die dritte Regulierungslogik des Aktivierungsparadigmas, die Dezentralität sozialpolitischen Entscheidens und Handelns, würde – bei voller Entfaltung - die jetzige Rechtsordnung des Sozialstaates völlig auf den Kopf stellen. Soziale Gerechtigkeit, die das Aktivierungsparadigma ent-egalisiert, würde weiter bis zur Unkenntlichkeit transformiert. Wenn sie nur noch als „politisches Gut“ verstanden wird und nur noch situationsabhängig durch die „Gemeinschaft“ definiert werden soll, dann wird soziale Gerechtigkeit nicht nur abhängig von wechselnden politischen Mehrheiten, sondern auch von der Haushaltslage der öffentlichen Hand einerseits wie von der Spendenbereitschaft (Mildtätigkeit) der Bürger andererseits. Die Protagonisten dieser Gerechtigkeitskonzeption sehen die Probleme und schlagen vor, Fairness statt Gerechtigkeit zum regulativen Prinzip des Risikoausgleichs in der Markt- und Wettbewerbsgesellschaft zu erheben, weil das einerseits ehrlicher sei und dadurch andererseits die im Gerechtigkeitsbegriff immer noch mitschwingende Staatskonnotation eliminiert würde. Die Stärkung der Zivilgesellschaft und die Umstellung auf situative Fairness ist jedoch nicht unproblematisch, das räumen die reflektierten Vertreter des Aktivierungsparadigmas durchaus ein, denn ob Fairness – wirkungsorientiert betrachtet - bessere Ergebnis zeitigt als Gerechtigkeit, ist nicht ausgemacht. „Es wird einen Staat geben müssen, der fair zu denen ist, zu denen die Bürger nicht fair sind“, heißt es. Allerdings bleibt die Hoffnung bei den Vertretern des Aktivierungsparadigmas, dass durch ein konsequent verwirklichtes Aktivierungsparadigma die Gruppe der Bedürftigen kleiner wird „als bisher und die Budgets weniger belastet“ (Priddat 2003, S. 394). – Die Frage stellt sich, wo der Gewinn von „Fairness“ gegenüber „Gerechtigkeit“ liegen soll, wenn der Staat – wie eingeräumt wird - letztlich doch noch gebraucht wird, nachdem man versucht hat, ihn mit viel Anstrengung klein zu reden oder weg zu deduzieren. Die „Gewinn“ der Umbau- und Abbauarbeiten am Wohlfahrtsstaat kommt letztlich – trotz zivilgesellschaftlich-emanzipatorischer Semantik - nur aus Effizienzhoffnung des aktivierenden Staates, der sich dadurch als das erweist, was man schon immer vermutete hat, als ein primär auf Kostenmanagement fokussierter Staat, der um Hoffnung auf ein wenig Ersparnis bereit ist, viele grundlegende konfliktlösende und konsensfördernde Werte auf dem Altar der Effizienz zu opfern.

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Literatur Dahme, H.-J./Wohlfahrt, N., 2002: Aktivierender Staat. Ein neues sozialpolitisches Leitbild und seine Auswirkungen auf die soziale Arbeit. In: neue praxis, 32. Jg., S. 10 -32 Dahme, H.-J./Wohlfahrt, N., 2003: Aktivierungspolitik und der Umbau des Sozialstaats. Gesellschaftliche Modernisierung durch angebotsorientierte Sozialpolitik. In: Dahme, H.-J., Otto, H.-U., Trube, A., Wohlfahrt, N. (Hg.), Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen, S. 75 – 102 Esping- Andersen, G., 1998: Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Zur politischen Ökonomie des Wohlfahrtsstaates. In: Lessenich, St./Ostner, I. (Hg.). Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Der Sozialstaat in vergleichender Perspektive. Frankfurt/M., S. 19 - 56 Esping- Andersen, G., 2002: Why We Need a New Welfare State? Oxford (UK) Esping-Andersen, G., 2004: Die gute Gesellschaft und der neue Wohlfahrtsstaat. In: Zeitschrift für Sozialreform , H. 1-2, S. 189 - 210 Grunow, D./Köhling, K., 2003: Abschlussbericht der Begleitforschung zum Modellversuch „Neustrukturierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ (Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung, Duisburg) Heinze, Rolf G., 2002: Die Berliner Räterepublik. Viel Rat – wenig Tat? Wiesbaden Heinze, R.G., 2003: Vom statuskonservierenden zum sozialinvestiven Sozialstaat. (Vortrag bei der Tagung „Zukunft der sozialen Demokratie“ der Friederich-Ebert-Stiftung in Bad Münstereifel 29.9 - 5.10.2003) Hilkert, B./Leisering, L., 2001: „New Britain“, „New Labour“, „New Deal“. Innovation oder Rhetorik? Das Beispiel aktivierender Sozialhilfepolitik unter Blair. In: Ch. Stelzer-Orthofer (Hg.). Zwischen Welfare und Workfare. Soziale Leistungen in der Diskussion. Linz, S. 193 – 228 Homann, K./Pries, I., 1996: Sozialpolitik für den Markt. Theoretische Perspektiven konstitutioneller Ökonomik. In: Pries, I./Leschke, M. (Hg.). James Buchanans konstitutionelle Ökonomik. Tübingen, S. 210 ff Jessop, B., 1994: Veränderte Staatlichkeit. Veränderungen von Staatlichkeit und Staatsprojekten. In: D. Grimm (Hg.). Staatsaufgaben. Baden-Baden, S. 43 –73 Kersting, W., 2003: Gerechtigkeit. Die Selbstverewigung des egalitaristischen Sozialastaats. In. St. Lessenich (Hg.). Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankfurt/M., S. 105 - 135 Kessl, F., 2001: Teilnahme oder Teilhabe? Anmerkungen zur Debatte um die zivilgesellschaftlichen Potenziale des modernen Wohlfahrtsstaates. In: neue praxis 31. Jg., S. 129 – 145

18

Kessl,F./Otto, H.-U., 2003: Aktivierende Soziale Arbeit. Anmerkungen zur neosozialen Programmierung Sozialer Arbeit. In: Dahme, H.-J., Otto, H.-U., Trube, A., Wohlfahrt, N. (Hg.), Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen, S. 57 – 73 Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt), 1998: Kontraktmanagement zwischen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. Köln (Bericht 12/98) Lahusen, Ch./Stark, C., 2003: Integration. Vom fördernden und fordernden Sozialstaat. In. St. Lessenich (Hg.). Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankfurt/M., S. 353 - 371 Lessenich, St., 2003: Dynamischer Immobilismus. Kontinuität und Wandel im deutschen Sozialmodell. Frankfurt/M. Lessenich 2004: „Activation without Work“. Das neue Dilemma des „konservativen Wohlfahrtsstaats“ (erscheint in: Dahme/Wohlfahrt Hg. Aktivierende Soziale Arbeit, im Druck) Lødemel, I./Trickey, H., 2001: Ein neuer Vertrag für Sozialhilfe. In: Ch. Stelzer-Orthofer (Hg.). Zwischen Welfare und Workfare. Soziale Leistungen in der Diskussion. Linz, S. 123 165 Maaser, W., 2003: Normative Diskurse der neuen Wohlfahrtspolitik. In: Dahme, H.-J., Otto, H.-U., Trube, A., Wohlfahrt, N. (Hg.), Soziale Arbeit für den aktivierenden Staat, Opladen, S. 17 - 36 Mahnkopf, B., 2000: Formel 1 der neuen Sozialdemokratie: Gerechtigkeit ducrh Ungleichheit. Zur Interpretation der sozialen Frage im globalen Kapitalismus. In: Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft. H 121, S. 489 - 525 Manderscheid, H., 2004: Kommunalisierung der Sozialpolitik. In: Blätter der Wohlfahrtspflege , H.1 , S. 11 - 13 Mead, L. M., 1986: Beyond Entitlement. The Social Obligations of Citizenship. New York Merkel, W., 2003: Die unverzichtbare Verantwortung des Einzelnen. Auf dem Weg zum aktivierenden Staat sind Reformen dringend geboten: Soziale Gerechtigkeit und der Umbau des Sozialstaats. In: Frankfurter Rundschau 4.6. 2003 Nolte, P., 2004: Generation Reform. Jenseits der blockierten Republik. München Nullmeier, F., 2003: Spannungs- und Konfliktlinien im Sozialstaat. In: Der Bürger im Staat, Heft 4: Der Sozialstaat in der Diskussion (Internetausgabe) Otto, H.-U./Ziegler, H., 2004: Sozialraum und sozialer Ausschluss I. Die analytische Ordnung neo-sozialer Integrationsrationalitäten in der Sozialen Arbeit. In: neue praxis H. 2, S. 117 135. Priddat, B., 2000: Soziale Diversität. Skizze zur Zukunft des Sozialstaates. In: K.D. Hildemann (Hg.). Abschied vom Versorgungsstaat? Erneuerung sozialer Verantwortung zwischen

19 Individualisierung, Markt und bürgerschaftlichem Engagement. Institut für interdisziplinäre und angewandte Diakoniewissenschaft, Universität Bonn, S. 89 - 109 Priddat, B., 2003: Umverteilung. Von der Ausgleichssubvention zur Sozialinvestition. In. St. Lessenich (Hg.). Wohlfahrtsstaatliche Grundbegriffe. Historische und aktuelle Diskurse. Frankfurt/M., S. 374 - 394 Strasser, J., 2000: Triumph der Selbstdressur. In : Süddeutsche Zeitung vom 16./17.9.2000 Streeck, W., 1998: Einleitung: Internationale Wirtschaft, nationale Demokratie? In: W. Streeck (Hg.). Internationale Wirtschaft, nationale Demokratie. Herausforderungen für die Demokratietheorie. Frankfurt/M., S. 11 - 58 Walther, A., 2003: Aktivierung: Varianten zwischen Erpressung und Empowerment. Für eine Erweiterung des Diskurses zum aktivierenden Staat im internationalen Vergleich. In: neue praxis H. 3-4, S. 288 - 306 Wilson, W. J., 1987: The Truly Disadvantaged. The Inner City, the Underclass, and Public Policy. Chicago