Nr. 3/2007 Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Eigentümer

Sommer, Sonne, Sand und Meer,…. Der Bürgermeister, die GemeindeverGemeindevertretung und die Bediensteten wünschen allen Bürgern einen schönen, erholsamen Urlaub und den Landwirten eine gute Ernte.

Die Gemeinde hat seit 01. März bzw. 01. Mai 2007 zwei neue Mitarbeiterinnen:

Das bestehende Team von Amtsleiter Hermann Machetanz und Hermine Schimpelsberger wird nun durch Sylvia Mörtenhuber und Barbara Hofwimmer verstärkt.

Beide sind im Bürgerservice tätig. Sylvia Mörtenhuber ist u.a. für das Bauwesen zuständig; Barbara Hofwimmer erstellt und betreut die Homepage, die Gemeindezeitung und den Bereich „Gesunde Gemeinde“. Hermine Schimpelsberger hat die Buchhaltung von Frau Mayer übernommen.

Georg Mairanderl, Kroisbach 1 an der Höheren Technischen Lehranstalt für Mechatronik in Wels.

Josefa Mairanderl, Brunnern 16 an der HAK 1 Wels mit Auszeichnung.

Norbert Hüthmayr, Eggendorf Nr. 6 an der Höheren Technischen Lehranstalt für Informationstechnologie mit gutem Erfolg.

Wir gratulieren den Maturanten recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute für ihre Zukunft! 2

WIR GRATULIEREN!

das 75. Lebensjahr:

Es vollenden(deten):

Pater Lambert Eggendorf 53

22. März

Pühringer Theresia Eggendorf 29

30. Juli

das 95. Lebensjahr: Humer Johann Eggendorf 30

18. August

das 70. Lebensjahr: das 85. Lebensjahr: Steiner Karoline Eggendorf 53

29. Mai

das 80. Lebensjahr: Schachermayr Klara Eggendorf 38

Ortmayr Karl Brunnern 11

15. April

Mayr Karl Hueb 40

19. Mai

24. August

Bürgermeister Johann Steinkogler gratulierte Maria Schöller im Jänner zum 85. Geburtstag. Bürgermeister Johann Steinkogler gratulierte Karoline Steiner zum 85. Geburtstag.

3

Geboren wurde Frau Andrea und Herrn Andreas Eiber, Kroisbach 3, ein Florian Frau Ingrid und Herrn Gerhard Redtenbacher, Eggendorf 65, eine Laura Frau Greta und Herrn Gerhard Mühlberger, Holunderweg 3, ein Raphael Frau Mandy Schu und Herrn Horst Greisinger, Eggendorf 73, eine Timea Antonia

Geheiratet haben am 19. Mai 2007 Frau Isabella Metzbauer und Herr Herbert Schickmayr, Eggendorf 102

!!!BÜRGERBEFRAGUNG!!! Die Gemeinde Eggendorf im Traunkreis beabsichtigt die Einführung von ESSEN AUF RÄDERN. Interessierte wenden sich bitte an das Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis. Die Gemeindebediensteten stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung (Tel. 07228/7265-0).

4

Auflassung eines öffentlichen Gutes Hinweis auf Planauflage

KUNDMACHUNG Für die Auflassung eines Teiles des öffentlichen Gutes Parz. Nr. 1632, EZ. 299, KG. Eggendorf, wird im Sinne des § 11 Abs. 6, Oö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991 i.d.g.F. darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 18.07.2007 bis einschließlich 16.08.2007 die Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht aufliegen werden. Während dieser Planauflage kann jedermann, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Gemeindeamt Eggendorf im Traunkreis einbringen. Der Bürgermeister: Johann Steinkogler

Termine—Termine FORUM

NEUHOFEN—Termine—Termine

„PAARanoia“

Kabarett mit Monika Weinzettl/Gerold Rudle Fr. 21. Sept. 2007 – 20:00 Uhr Eintrittspreise: AK € 18,-- VVK € 16,-- erm. € 13,--

„KRAUTSCHÄDL“

Konzert, Support: Bilderbuch Sa., 29. Setember 2007 – 20:00 Uhr Eintrittspreise: AK € 10,-- VVK € 8,-- Einheitspreis

Kartenvorverkauf Juli/August: Gemeinde Neuhofen, Sparkasse Neuhofen, Raika Neuhofen Neues Abo auch erhältlich bei den VVK Stellen € 44,--

5

Der Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen ist gemeinsam mit den 57 Mitgliedsgemeinden für die Erhaltung des Güterwegenetzes in den Bezirken Steyr-Land, Kirchdorf/Kr. und Linz-Land zuständig. Dieser ersucht um folgende Verlautbarung:

- Die Kilometrierungseinrichtungen sind Bestandteil der Straße und die Entfernung oder mutwillige Zerstörung stellen eine strafbare Handlung dar. - Zäune und Einfriedungen dürfen entlang öffentlicher Straßen nicht auf Straßengrund, - auch nicht vorübergehende Weidezäune – errichtet werden. (§ 15 OÖSTG 1991). Gemäß § 91 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 dürfen elektrische geladene Drahteinfriedungen, z.B. Weidezäune, nur in einer Entfernung von mehr als 2 Metern von der Straße angebracht werden. - Grenzsteine entlang der Güterwege dürfen nicht ausgeackert werden. Es müssten ansonsten Neuvermessungen durchgeführt werden und die Kosten verrechnet werden. - Lichtraumprofile müssen unbedingt freigehalten werden. Das Regelprofil umfasst das öffentliche Gut, mindestens jedoch 0,50 m links und rechts vom Fahrbahnrand und bis zu einer Höhe (senkrecht) von 4,50 m, laut RVS 3.8. und einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 18.09.1991.

Im Rahmen der Instandhaltung werden neben einer Reihe von anderen Tätigkeiten auch die Nebenanlagen der Straßen wie Bankette, Straßengräben und Durchlässe saniert bzw. wieder hergestellt. Bei Kontrollfahrten der Organe des Wegeerhaltungsverbandes wird immer wieder festgestellt, dass diese Einrichtungen aus Unachtsamkeit, aber auch teilweise vorsätzlich, beschädigt werden. Um einen ordentlichen Straßenzustand zu gewährleisten, sind von den Anrainern folgende Bestimmungen einzuhalten: - Das Bankett und der Straßengraben sind wichtige Faktoren für die Haltbarkeit einer Straße. Das Bankett dient als Stabilisator der Fahrbahndecke. Die Straßengräben ermöglichen das schadlose Ableiten der Niederschlagswässer und verhindern gemeinsam mit der Drainage das Eindringen von Wasser in den Straßenkörper. Wird ein Bankett durch Einackern beschädigt oder werden Straßengräben zugeschüttet, sind Folgeschäden am Fahrbahnbelag zu erwarten. Reparaturen derartiger Schäden sind sehr kostenintensiv.

Die Gemeinde ersucht daher alle Anrainer an öffentlichen Wegen um Einhaltung der oben angeführten Maßnahmen. Wir können dadurch langfristig wesentliche Kosten bei der Erhaltung von Güterwegen einsparen.

Mehrwegbecher für umweltfreundliches Feiern in Oberösterreich Der „OÖ Mehrwegbecher“ ist eine Umweltförderaktion des oö. Umweltressorts in Kooperation mit den Bezirksabfallverbänden und soll helfen, jährlichen rund 150 Tonnen Restmüll einzusparen. Die OÖ Mehrwegbecher können von Vereinen und Organisationen für ihre Veranstaltungen bei der Gemeinde angefordert werden. Es stehen 0,3 l und 0,5 l Becher zur Verfügung. 6

sammelt werden, handelt es sich aus abfallwirtschaftsrechtlicher Sicht zweifelsfrei um „Abfallsammlungen“. Aufgrund der gesammelten Gegenstände ist zwischen gefährlichen (z.B. elektrische und elektronische Geräte, Kühl- und Klimageräte, etc) und nicht gefährlichen Abfällen zu unterscheiden. Gefährliche Abfälle dürfen aber nur von befugten Sammlern und Behandlern gefährlicher Abfälle mit einer Erlaubnis nach § 25 AWG 2002 übernommen werden. Auch für die Sammlung nicht gefährlicher Abfälle ist eine Berechtigung erforderlich, die durch Anzeige an den Landeshauptmann gemäß § 24 AWG 2002 erworben werden kann. Da diese „Kleinmaschinenbrigaden“ nicht über diese Berechtigung bzw. Erlaubnis verfügen, sind deren Sammelaktionen daher rechtswidrig. Aber auch die bisherigen Besitzer dieser Gegenstände sind als Abfallerzeuger durch das AWG 2002 in die Pflicht genommen. Sie dürfen ihre Abfälle ausschließlich einem zur Sammlung oder Behandlung Berechtigten übergeben. Abfallbesitzer, die sich nicht daran halten, riskieren im Fall der Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen an Nichtberechtigte eine Geldstrafe in Höhe von 360 Euro bis 7.270 Euro, bei der Weitergabe von gefährlichen Abfällen sogar eine Geldstrafe in Höhe von 730 Euro bis 36.340 Euro.

Entsorgung von Elektroaltgeräten: Aufgrund der seit 13. August 2005 geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten (EAG) wird mitgeteilt, dass Elektroaltgeräte nur mehr von registrierten EAGSammelstellen (z.B. Altstoffsammelzentren) übernommen werden dürfen. Die Mitsammlung von Elektroaltgeräten im Rahmen der Alteisensammlung ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Vereine und Feuerwehren, falls diese Alteisensammlungen durchführen. Illegale Abfallsammlungen durch Nichtberechtigte: Die Umweltrechtsabteilung des Landes Oberösterreich teilt mit, dass sich in letzter Zeit Anzeigen häufen, wonach illegale Abfallsammler, so genannte „ungarische Kleinmaschinenbrigaden“, möglicherweise aber auch andere, Abfälle sammeln. Es wird in Flugblättern angekündigt, dass nicht mehr benötigte Gegenstände wie Motorsägen, Bohrmaschinen, Mischmaschinen, Kettensägen, Fahr- und Motorräder, aber auch Autoreifen, Fenster, und Türen, Kleidung, Vorhänge Bettwäsche, Schuhe, Möbel, Hausrat, Alufelgen usw. übernommen würden. Auch wenn bei diesen Sammelaktionen darauf hingewiesen wird, dass keine Abfälle ge-

Der Verteilungsplan für den Jagdpacht liegt 4 Wochen (von 04. Juli bis einschließlich 01. August 2007) zur Einsichtnahme am Gemeindeamt Eggendorf auf.

7

Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH * Kompetenzzentrum Hydroanalytik Linz * Derfflingerstr. 2 * 4020 Linz * Tel +43(0)70/781991-0 * Fax +43(0)70/781991-30 * e-mail: [email protected] Parameter Ergebnis IPW PW Wassertemperatur 9,4 Färbung farblos, klar Geruch kein Geruch Bodensatz kein Bodensatz Chlorid (Cl-) 13,2 max. 200 Nitrat (NO3) 26,4 max. 50,0 Sulfat (SO4) 34,9 max. 750 Nitrit (NO2)