Social Media Fluch und Segen
Michael Haug 30 Jahre jung SCHIEDSRICHTER SEIT 1999
SRG Schwäbisch Hall SR Bezirksliga u. SRA bis zur Oberliga POLIZEIBEAMTER SEIT 2003
landesweit zuständig für Social Media in der Polizei BW bundesweiter Ansprechpartner für Social Media AUFSTIEG INNERHALB DER POLIZEI SEIT 2013 TRAINER B – LIZENZ SEIT 2005 STV. VORSITZENDER DER JUNGEN POLIZEI SEIT 2012 1. STV. LANDESVORSITZENDER DER JUNGEN POLIZEI BW SEIT 2012 STV. VORSITZENDER DES SPORTGERICHTS HOHENLOHE SEIT 2013 MITGLIED Projektgruppe Ziel 9 „Soziale Netzwerke“ wfv-Masterplan
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Social Media Omnipräsent
© Michael Haug
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Social Media Omnipräsent
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Social Networks Welche Social Networks gibt es und was versteht man darunter
Registriert
-
1,15 Mrd.
288 Mio.
Aktive Nutzer
1,42 Mrd.
343 Mio.
-
Jeden Tag aktiv
61%
-
-
Freunde im Ø
342
-
208 Follower
In Deutschland
28 Mio.
15 / 3,1 Mio.
5,7 Mio.
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Social Media Was macht den Unterschied?
• • • • • •
User generated content Kommunikation Teilen ist Macht Kollektive Intelligenz Vernetzung Empfehlung
statt statt statt statt statt statt
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Redaktion Einbahnstraßenkommunikation Wissen ist macht Wissen der Wenigen (Informationsoligarchie) Hierarchie Werbung
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Social Media Was macht den Unterschied?
• Wissen was unsere Zielgruppe denkt und will - Dialog • Auf Augenhöhe kommunizieren • Nutzen Sie das Know How • Aktivierung „schlafendender“ Mitglieder, Mitgliederbindung • Imagepflege • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Selbst mitreden und sich einbringen – Agieren statt Reagieren • Wenn Sie nicht dabei sein, nimmt Ihren Platz jemand anderes ein • Pflegen Sie Ihre Politik auch im Netz • Die selbstverständliche Art der Kommunikation der jungen Generation • Web 2.0 - neue Form und Technik der Kommunikation …unabhängig von aktuellen Tools und Plattformen © Michael Haug
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YouTube vs. TV u. Tageszeitung Mediale Reichweite
821.430.000 547.457.000 276.439.000 241.073.000 106.500.000 34.650.000 32.570.000 31.500.000 20.100.000 14.800.000 12.310.000 8.400.000
Charlie Bit My Finger – Again! Miley Cyrus – We Can‘t Stop Avril Lavigne – Girlfriend Michael Jackson - Thriller Super Bowl 2010 in den USA TV Deutschland gg. Argentinien (F) Fußball-WM 2014 TV Brasilien gg. Deutschland (HF) Fußball-WM 2014 TV Italien gg. Frankreich. Fußball-WM 2006 TV Kanzlerduell. Merkel gg. Schröder. 2005 TV Kanzlerduell. Merkel gg. Steinmeier. 2009 TV Bildzeitung Tagesschau TV © Michael Haug
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Social Media Grenzenlose Möglichkeiten
Telefonkette (Link)
WhatsApp Facebook u.a.
E-Mail-Newsletter
WhatsApp Broadcast
Terminfindung
Doodle
Tageszeitung
Onlineangebote
Über bestimmte Themen informiert sein (Link) Google Alert Telefon-/ Videokonferenz
Google Hangouts © Michael Haug
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Social Media Grenzenlose Möglichkeiten
Marketing
(Link)
Facebook u.v.m.
Mitgliedergewinnung
Facebook u.v.m.
MEHR ODER WENIGER
KOSTENLOS © Michael Haug
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Social Media Strategie erforderlich!
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Zieldefinition – Welche Ziele sollen verfolgt werden? Kombination aller Online- & Offlineinhalte Cost-Average-Effect Geschriebenes und latentes Recht beachten! Guidelines & Playbook Deutsche Social Media Guidelines (Übersicht) Guidelines von Intel Leitfaden Social Media (Bitkom)
• • • •
Redaktion Verlässlichkeit und Stetigkeit Dialogoffenheit – Reaktionsfähigkeit Social Media Monitoring
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Social Media Die Gefahren im Netz
Die eigenen Sicherheitseinstellungen Grundgedanke ist Kommunikation, Austausch und Information
Legaler„Diebstahl“ vonDaten Daten / Identitätsmissbrauch alle persönlichen öffentlich zugänglich
Privatsphäre unerwünscht Anwendungen und Spiele „ziehen“ persönliche Daten Sicherheitseinstellungen sind komplex und unübersichtlich
Persönlichen Nachrichten (Chats) Posts im eigenen Namen Administrationsrechte auf Unternehmensseiten
1:1 Kopie von Userprofilen Betrugsversuche zum Nachteil der Freunde Verbreitung von Trojanern / Viren
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Social Media Beiträge und Kommenare verfassen… • Hahaha, wie geil Veröffentlichung von • Oder habt ihr alle euren • Bildern schirischein / Videos abgegeben / verzockt • Statusmeldungen schöne Weihnachten den • Diskussionen wichtigsten über Männer Spiele/Spieler in unserer so • „Gefällt kleinenmir“ Fussballwelt – Status - den ohne euch würde kein Spiel stattfinden • Wir müssen wirklich mal miteinander reden ..........
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Social Media Verstöße gegen Recht und Ordnung
Verstöße gegen die Schiedsrichterordnung, der Schiedsrichterkameradschaft oder der Satzung werden durch den VSRA geahndet Verweis bis hin zur Streichung von der SR-Liste
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Social Media WFV schützt Euch
•
Idiot
Kackvogel •
Beleidigungen und Tätlichkeiten auf dem Sportplatz Beleidigung, Stalking, Bedrohung u.a. über Soziale Netzwerke
... der WFV unterstützt Euch Wichser
Du kriegst nachher noch aufs Maul!
1. Inhalt sichern 2. Inhalt/Nutzer bei facebook melden 3. Vorfall sofort dem Obmann melden Obmann schaltet VSRA ein VSRA schaltet die Rechtsabteilung ein
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Social Media Inhalte sichern und melden
1. Screenshot der Eintragung, Bild etc. fertigen URL, Uhrzeit und Inhalt auf einem Bild
2.
Screenshot von Profil des Verfassers
3.
User-ID des Users herausfinden und Screenshot machen
(z.B. von https://www.facebook.com/haugmich)
Seitenquelltext der Profilseite anzeigen lassen (z.B. Rechtsklick) und nach fbid suchen.
4.
Inhalte/Person bei facebook melden
Social Media TEILNAHME JA – mit den richtigen Einstellungen
Social Media Mannigfaltige Einstellungsmöglichkeiten
Link
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Social Media Impressumspflicht und Urheberrecht •
Impressumspflicht – Fanpage vs. privater Account – Anbieterkennung nach § 5 TMG • Name • Anschrift • E-Mail-Erreichbarkeit • 2. Kommunikative Erreichbarkeit Empfehlung Telefon & Fax • Rechtsform, Vertretungsberechtigten u.a. (jur. Personen) – leicht erkennbar In zwei Klicks erreichbar – ständig verfügbar – auch in der mobilen Version sichtbar!!! – Allgemeine Hinweise zur Impressumspflicht (BMJ)
•
Urheberrecht – Das Urheberrecht ist nicht übertragbar – Urheber kann Nutzungsrecht einräumen
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Social Media Urheberrecht - Fotografie • • •
Recht am eigenen Bild Abbildung nur mit Einwilligung (schriftlich) Ausnahme: – Bildnis der Zeitgeschichte – Personen nur als Beiwerk – Versammlungen, Aufzüge – Kunst – Panoramafreiheit • Es sei denn, ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten wird verletzt
• • •
Fotos am Besten selber machen oder Einwilligung einholen Habe ich das Recht das Bild für den geplanten Zweck zu nutzen? keine fremden Bilder in SN, weil ich Rechte Dritter weitergebe
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Social Media Kommentierungen Dritter • • • •
Beleidigungen Anfeindungen Verleumdungen Veröffentlichungen von Bildern/ Videos
•
Rechtlich erst dann in der Pflicht, wenn man von dem Inhalt Kenntnis genommen hat! – Wenn man nichts tut, steht man in der Pflicht!
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Social Media Rechtlicher Ausflug •
Verlinkungen und Vorschaubilder – Überschriften und Texte sind rechtlich unproblematisch – Bilder sind problematisch
•
Rebloggen – Wenn die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind – nicht erlaubt
•
CC (Creative Commons) – Schwierige Rechtsfrage wann kommerziell und wann nicht – Gemeinnützige Organisationen sind kommerziell!
•
iStock, Fotolia & Co. – Verwendung in sozialen Netzwerken meist nicht zulässig
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Social Media Rechtlicher Ausflug •
AGB von Facebook, Google+ u.a. – Privater Account statt Unternehmensseite – Verletzung von Marken- und Namensrechte – Verstöße gegen die Bezeichnung der Unternehmsseite (z.B. nur Großbuchstaben)
– Werbe- und Inhaltsrichtlinien – Logos abwandeln •
Freundschaftseinladungen/ Nachrichten für die Unternehmensseite – Einverständnis des Beworbenen
•
Unerlaubte Werbung – Posts auf anderen Seiten stellt Werbung dar; nicht ohne Erlaubnis!
•
Mitarbeiter ohne Einweisung für Social Media einsetzen – Arbeitgeber haftet!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Michael Haug Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) E-Mail:
[email protected] Mobil: 0179/ 9 30 22 69
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