SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK │ 17. November 2015
Standortpolitik | Ausschuss Wirtschaftspolitik 17. November 2015
TOP 1: Begrüßung
Standortpolitik | Ausschuss Wirtschaftspolitik 17. November 2015
TOP 2: Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Standortpolitik | Ausschuss Wirtschaftspolitik 17. November 2015
Referenten zum Schwerpunktthema Wolfgang Meier, Leiter der Außenstelle Berlin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Engelhard Mazanke, Leiter der Ausländerbehörde Berlin Bernd Becking, Geschäftsführer Operativ der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit Boris Velter, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
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Ausschuss Wirtschaftspolitik IHK Berlin | 17. November 2015
Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt
Die stark steigende Anzahl der Asylanträge stellt Gesellschaft und Verwaltung vor 3 zentrale Herausforderungen
Stark steigende Anzahl Asylanträge führt in Deutschland zu erhöhten Anforderungen bei … 1.
Registrierung und Unterbringung (Infrastruktur)
2.
Asylbeantragung (Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse)
3.
Integration in Ausbildung und Arbeit (Integrations- und Vermittlungsprozesse)
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Qualifikation von Flüchtlingen
Prognose Qualifikation von arbeitslosen Flüchtlingen* (in Prozent)
81% 11%
ohne formale Qualifikation
mit beruflicher Ausbildung
8%
mit akademischer Ausbildung
* Basiert auf historischen Daten für Arbeitslose mit Staatsangehörigkeit aus Asylzugangsländern für die Angaben zur Qualifizierung vorliegen (Stand Aug. 2015), Statistik der BA Ausschuss Wirtschaftspolitik IHK Berlin , 17. November 2015, © Bundesagentur für Arbeit
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Aktuelle Herausforderungen für die AA und JC
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Spracherwerb
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frühzeitige Potentialfeststellung
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Anerkennung der ausländischen Qualifikationen
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betriebsnahe Kompetenzfeststellung (u.a. Nutzung der Teil-Qualifizierung)
▬
Abstimmung der Beiträge der regionalen Akteure
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Kooperation mit dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) BAMF-Standort Askanierring (2 Mitarbeiter/innen der BA vor Ort): ▬
täglich ca. 6-20 Gespräche mit Asylbewerbern/Flüchtlingen
▬
Datenerhebung bei Asylbewerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit
▬
Ziel: schnellstmöglich notwendige Integrationsmaßnahmen einleiten • Sprachförderung • Anerkennungsberatung • Maßnahmen der Arbeitsförderung – z.B. „Perspektive für Flüchtlinge“
BAMF-Standort Bundesallee – Entscheidungszentrum (Einsatz von Mitarbeiter/innen des JC vor Ort): ▬
Kundensteuerung in die JC
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Welche Angebote stellt die BA zur Integration von Flüchtlingen bereit? ▬
Beratung, Vermittlung und Förderung der Flüchtlinge und Arbeitgeber: • Einsatz von Spezialisten als Ansprechpartner zum Thema
„Beschäftigung von Flüchtlingen“ sowie für die Betreuung und Vermittlung von Flüchtlingen • bei Vorliegen der Voraussetzung (u.a. Sprache) auch
Qualifizierungsmaßnahmen (Teilqualifizierungen – WeGebAU) möglich • Eingliederungszuschüsse
▬
Sonderregelungen zu Fördermöglichkeiten: • Förderung von Sprachkursen bis zum 31.12.2015 • frühzeitiger Einsatz von Integrationsleistungen bis 31.12.2018 (ohne
Wartefrist von 3 Monaten)
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Duale Ausbildung von Flüchtlingen
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Zugang zur Berufsausbildung in Deutschland für Asylsuchende und Geduldete grundsätzlich möglich
folgende Besonderheiten sind zu beachten: ▬
Schulische Berufsausbildung für Asylsuchende und Geduldete ohne Genehmigung der Ausländerbehörde rechtlich immer möglich
▬
Duale betriebliche Berufsausbildung in staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen (ohne Zustimmung der BA) für Asylsuchende nach drei Monaten, bei „Geduldeten“ ab dem Tag der Duldung möglich
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Wie kann die Ausbildungsaufnahme unterstützt werden? ▬
Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (= sicherer Status) können ohne Einschränkungen durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), Assistierte Ausbildung (ASA) und Einstiegsqualifizierung (EQ) unterstützt werden
▬
Geduldete: EQ nach einer Wartefrist von 3 Monaten möglich; BAB, ASA und abH können aktuell nach einer Wartefrist von 4 Jahren in Anspruch genommen werden • ab 01.01.2016 ist eine Gewährung von BAB, ASA und abH vorbehaltlich einer Gesetzesänderung bereits nach 15 Monaten möglich
▬
Asylsuchende (= im laufenden Verfahren) erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für die genannten Förderleistungen grundsätzlich nicht
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Was ist bei Beschäftigung von Flüchtlingen zu beachten? Auswirkungen des Mindestlohngesetzes ▬
Beschäftigungsverhältnisse unterliegen grundsätzlich dem Mindestlohngesetz (MiLoG); gilt auch für Praktikant/innen
▬
folgende Praktika sind vom Zustimmungserfordernis der BA ausgenommen und unterliegen nicht dem MiLoG: • Pflicht-Praktika • Praktika zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses • ausbildungsbegleitende Praktika bis zu 3 Monaten mit inhaltlichem Bezug zur Ausbildung • Teilnehmer/innen einer Einstiegsqualifizierung, einer Maßnahme zur Berufsausbildungsvorbereitung und Maßnahmen wie „Perspektive für Flüchtlinge“
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MiLoG findet ebenfalls keine Anwendung bei Berufsausbildungsverhältnissen
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„Perspektive für Flüchtlinge“ - Vorbereitung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ▬
Perspektiven am deutschen Arbeitsmarkt aufzeigen • 4 Wochen – beim Maßnahmeträger
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berufsfachliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im „Echtbetrieb“ identifizieren • 6 Wochen – bei Arbeitgebern
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Bewerbungsaktivitäten unterstützen • 2 Wochen – beim Maßnahmeträger
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während der gesamten Maßnahme: Vermittlung bzw.
Erweiterung berufsbezogener Sprachkenntnisse
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Standortpolitik | Ausschuss Wirtschaftspolitik 17. November 2015
Online-Informationen der IHK Berlin zum Schwerpunktthema Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Was Sie als Berliner Unternehmer für Flüchtlinge tun können Betriebliche Berufsausbildung - Perspektive für junge Flüchtlinge Anerkennungsberatung in der IHK Berlin
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Standortpolitik | Ausschuss Wirtschaftspolitik 17. November 2015
TOP 3: Verschiedenes
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Sitzungstermine 2016 1. Sitzung:
23. Februar 2016
2. Sitzung:
19. April 2016
Sondersitzung zu den Wahlprüfsteinen im April / Mai 2016 Sommertreffen:
7. Juni 2016
3. Sitzung:
13. September 2016
4. Sitzung:
15. November 2016
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