Regelungen der Bogenabteilung der SG von 1841 e.V. Hamm/Sieg Stand: Juni 2016 Inhalt

Seite

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11.

1 1 1 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 6 7

Grundlage der Regelungen Allgemeines Abteilungsleitung Abteilungsleiter Stellvertretender Abteilungsleiter Kassenwart Sportleiter Jugendwart Homepage Kleidung Sportbetrieb - Training - Aufsichten - Schießordnung - Platzreife - Ausbildung - Platzpflege und Instandhaltung 12. Interessierte 13. Neue Mitglieder 14. Mitgliedsbeiträge Anhang I - §14 der Satzung der SG Anhang II – Schießordnung für Bogenschießplätze

Das Wappen der Bogenabteilung

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------1. Grundlage der Regelungen 1.1. Es gilt unangetastet die Satzung der Schützengesellschaft von 1841 e.V. Hamm/Sieg. 1.2. Diese Regelungen konkretisieren die Abläufe der Bogenabteilung auf Basis von §14 der Satzung der Schützengesellschaft und fixieren zum überwiegenden Teil die bis dato ungeschriebenen Regelungen der Abteilung. 2. Allgemeines 2.1. Die Bogenabteilung ist eine ordentliche Abteilung der Schützengesellschaft von 1841 e.V. Hamm/Sieg und damit integraler Bestandteil der Schützengesellschaft. Als solche nimmt sie am Hauptfest der Schützengesellschaft, dem alljährlichen Schützenfest, helfend und repräsentierend teil. 2.2. Bei öffentlichen Veranstaltungen tragen die Mitglieder die Abteilungskleidung, bestehend aus schwarzer Hose und Hemd (siehe § 10 dieser Regelung). 2.3. Einmal im Jahr findet eine Abteilungsversammlung statt. Die Abteilungsversammlung wählt alle 3 Jahre die Mitglieder der Abteilungsleitung. Auf ihr berichtet der Abteilungsleiter von den Ereignissen des vergangenen Jahres, der Sportleiter informiert über die sportlichen Ereignisse, der Kassenwart stellt die finanzielle Situation der Abteilung dar. 2.4. Die Kommunikation innerhalb der Abteilung findet mündlich im Training und per Mail statt. Der Abteilungsleiter und der Sportwart informieren die Mitglieder in regelmäßigen Abständen per Mail über wichtige Angelegenheiten. 3. Abteilungsleitung 3.1. Die Abteilungsleitung besteht aus dem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter und weiteren Mitarbeitern wie dem Sportleiter, dem Kassenwart, ggf. dem Jugendwart und dem Platzwart. Die Ämter und Aufgabenbereiche können kumuliert werden. 3.2. Die Abteilungsleitung leitet die Abteilung und trifft alle wichtigen Entscheidungen.

1/7

3.3. Die Entscheidungen der Abteilungsleitung werden demokratisch getroffen. Alle Mitglieder der Abteilungsleitung sind an Entscheidungen der Abteilungsleitung gebunden und müssen sie nach außen hin vertreten. 3.4. Die Beschlüsse der Abteilungsleitung sind bindend für alle Mitglieder der Bogenabteilung. Der Abteilungsleiter und seine Mitarbeiter sind allen Mitgliedern der Abteilung gegenüber weisungsbefugt. 3.5. Die Abteilungsleitung trifft sich mindestens einmal im Monat außerhalb der Trainingszeiten. 4. Abteilungsleiter 4.1. Der Abteilungsleiter ist nicht nur verantwortlich für, sondern auch zuständig für die sportlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten (§14 Abs. 5 der Satzung der SG). 4.2. Der Abteilungsleiter hat im Laufe des Jahres nach seiner Wahl den Schießsportleiterlehrgang des RSB/DSB zu absolvieren. 5. Stellvertretender Abteilungsleiter 5.1. Der Stellvertretende Abteilungsleiter vertritt den Abteilungsleiter, wenn dieser sein Amt nicht ausführen kann. 5.2. Er ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Materialbestandes. 5.3. Er hält in allen Belangen Rücksprache mit dem Abteilungsleiter. 5.4. Es ist wünschenswert, dass er den Schießsportleiterlehrgang des RSB/DSB absolviert. 6. Kassenwart 6.1. Der Kassenwart führt die Kasse der Abteilung in enger Zusammenarbeit mit dem Abteilungsleiter. Er darf ohne ausdrückliche Anweisung des Abteilungsleiters keine Auszahlungen leisten. 6.2. Jegliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Abteilungsleiters. 6.3. Ausgaben, die ein Mitglied ohne Genehmigung des Abteilungsleiters tätigt, werden grundsätzlich nicht ersetzt. 6.4. Der Kassenwart übergibt zum Ende eines Quartals eine Abrechnung mitsamt aller Belege an den Abteilungsleiter, der diese an den Kassenwart der SG weiterleitet. Desweiteren fertigt der Kassenwart zu jeder Quartalsabrechnung eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben für den Abteilungsleiter an. 6.5. Er hält in allen Belangen Rücksprache mit dem Abteilungsleiter. 7. Sportleiter 7.1. Der Sportleiter ist für alles, was Wettkämpfe anbelangt, zuständig und sorgt dafür, dass die Wettkampfstätten der Bogenabteilung den jeweils geltenden Wettkampfregeln entsprechend gestaltet und ausgerüstet sind. 7.2. Er entwirft zu Beginn eines Sportjahres einen Plan mit allen relevanten Turnieren, die besucht werden können, und informiert die Mitglieder darüber. 7.3. Der Sportleiter informiert über Anmeldefristen für RSB/DSB-Turniere und sorgt für die Anmeldung der Schützen. 7.4. Er verwaltet und verteilt die Urkunden. 7.5. Er überprüft die Startfähigkeit der Mitglieder und schlägt dem Abteilungsleiter Schützen vor, für die ein Sportpass beantragt werden soll. 7.6. Er vollzieht die Siegerehrung bei eigenen Turnieren und ist, zusammen mit dem Abteilungsleiter, verantwortlich für die Organisation von eigenen Turnieren. 7.7. Er hält in allen Belangen Rücksprache mit dem Abteilungsleiter. 7.8. Es ist wünschenswert, dass er den Schießsportleiterlehrgang des RSB/DSB absolviert.

2/7

8. Jugendwart 8.1. Der Jugendwart ist für die Durchführung des Jugendtrainings und alle Belange der Abteilungsjugend verantwortlich. 8.2. Er hält in allen Belangen Rücksprache mit dem Abteilungsleiter. 9. Homepage 9.1. Die Bogenabteilung kann eine eigene Homepage führen. Zu diesem Zwecke wird ein Mitglied als Homepagebeauftragter von der Abteilungsleitung benannt. 9.2. Der Homepagebeauftragte führt in enger Zusammenarbeit mit dem Abteilungsleiter die Homepage. 9.3. Der Homepagebeauftragte hat darauf zu achten, dass keine die Abteilung schädigenden Inhalte auf der Homepage erscheinen. 9.4. Der Abteilungsleiter erhält alle Daten und Software, um zu jeder Zeit Zugriff auf die Homepage nehmen zu können. 10. Kleidung 10.1. Die Abteilung hat eine eigene Abteilungs-/Wettkampfkleidung für die Repräsentation der Abteilung und der Schützengesellschaft nach innen und außen, bestehend aus schwarzer Hose, einem Hemd und dem Wappen der Bogenabteilung auf dem linken Ärmel. Zusätzlich können eingeführte Shirts/Pullover bei Wettkämpfen getragen werden. 10.2. Im Training darf ausschließlich die eingeführte Vereinskleidung, ausgemusterte Vereinskleidung oder angemessene Privatkleidung getragen werden. 10.3. Der Vereinsname und das Logo der Abteilung darf nur auf von der Abteilungsleitung genehmigter Kleidung getragen werden. 10.4. Die Entscheidung über die Art und Farbe der Vereinskleidung und der repräsentativen Aufdrucke trifft die Abteilungsleitung. 11. Sportbetrieb 11.1.

Das Training findet im Sommer in der Pinge (Schießplatz hinter dem Schützenhaus) und im Winter in der Raiffeisensporthalle statt. Die Trainingszeiten werden dem Bedarf der Schützen angepasst. Training kann von Schießsportleitern und allen zur Aufsicht Ermächtigten angeboten und beaufsichtigt werden.

11.2.

Mitglieder der Abteilung können auf Antrag des Abteilungsleiters beim geschäftsführenden Vorstand der Schützengesellschaft gemäß Schießordnung auf Bogenplätzen zu Aufsichten ernannt werden. Voraussetzung für die Ernennung zur Aufsicht sind: ausreichend Erfahrung im Bogenschießen, Kenntnis der Regeln und aktuellen Gesetze bzgl. des Bogenschießens, charakterliche und persönliche Eignung sowie die Akzeptanz der Entscheidungen der Abteilungsleitung. Über die Eignung zur Aufsicht entscheidet der Abteilungsleiter in Rücksprache mit der Abteilungsleitung. Die Aufsichten haben das Einhalten aller Regeln der Schießordnung für Bogensportplätze und die hier festgehaltenen Regeln zu überwachen. Zuwiderhandlung wird mit einmaliger Mahnung und, insofern nicht Folge geleistet wird, Ausschluss vom laufenden Training geahndet. Kommt es zu wiederholtem Verstoß gegen die Regeln, sind die Strafparagraphen der Satzung der SG anzuwenden. Aufsichten, die ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen, kann die Ernennung zur Aufsicht von der Abteilungsleitung entzogen werden.

11.3.

11.4.

3/7

11.5.

Aufsichten ohne Aufsichtsverpflichtung. Erfahrene Schützen können, damit sie gemäß §6 Schießordnung für Bogenschießplätze allein in der Pinge schießen können, zu Aufsichten ernannt werden. Auch für diese Ernennung gilt § 11.2.

11.6.

Sowohl auf dem Außenschießplatz (Pinge) als auch in der Halle gelten die Bestimmungen der Schießordnung für Bogensportplätze des DSB in der jeweils gültigen Fassung (siehe Anhang II). Darüber hinaus darf ausschließlich mit Bogen und Pfeilen geschossen werden, die den Sportordnungen der in Deutschland beheimateten Bogensportverbände (DSB, DFBV, DBSV) entsprechen. Jagdliches Material und Armbrüste dürfen nicht geschossen werden.

11.7. 11.8. 11.9.

Zum Schießen in der Pinge auf weite Entfernungen bedarf es des Nachweises der Platzreife. 11.9.1. Neue Mitglieder ab Juni 2016 müssen die Platzreife mittels eines praktischen Nachweises der beherrschten Entferungen bis 20 Meter nachweisen. 11.9.2. Das Formular für den Nachweis wird den Mitgliedern bei Eintritt ausgehändigt. 11.9.3. Berechtigt zum Abnehmen der Platzreife sind allein der Abteilungsleiter und der Sportwart. Erst nach Nachweis der Platzreife dürfen die Entfernungen über 20 Metern geschossen werden. 11.9.4. Schnupperschützen, die zum ersten Mal Bogen schießen, dürfen niemals weiter als 15 Meter schießen. 11.10. Gastschützen, die zeigen, dass sie auch auf 20 Meter sicher treffen, dürfen während ihres Gastaufenthaltes alle Entfernungen schießen. Sollten sie weite Entfernungen nicht beherrschen, sind sie aufzufordern, nähere Entfernungen zu schießen. 11.11. Mitglieder und Gastschützen, die das Training wiederholt damit aufhalten, dass sie anhaltend neben die Scheiben/3D-Tiere geschossene Pfeile suchen, müssen entweder auf Entfernungen schießen, die sie sicher treffen, oder das Training einstellen. 11.12. Die Ausbildung der Schützen und neuen Mitglieder geschieht durch erfahrene Schützen der Abteilung. 11.13. Um neue Schützen in ihrem Lernprozess nicht zu verwirren, ist es grundsätzlich allen Mitgliedern untersagt, ungefragt Tipps und Ratschläge zu geben, wenn der neue Schütze nicht explizit darum bittet. Davon ausgenommen ist die Pflicht der jeweils aktiven Aufsichten, bei Gefährdung der Sicherheit aller und/oder eines Schützen einzuschreiten. 11.14. Die Verantwortung für Pflege und Instandhaltung des Schießplatzes (Pinge) und des Schießmaterials in der Halle obliegt der Abteilungsleitung. 11.14.1. Alle Mitglieder der Abteilung sind verpflichtet, der Abteilungsleitung bei der Durchführung der Pflege und Instandhaltung zu helfen. Die Abteilungsleitung entwirft zu Beginn der Außensaison einen Arbeitsplan mit allen Terminen für Arbeitseinsätze und einen Mähplan. 11.14.2. Alle zwei Monate findet ein Arbeitseinsatz in der Pinge statt. 11.14.3. Ein Arbeitseinsatz findet immer kurz vor dem Schützenfest statt, damit die Pinge für das Schützenfest hergerichtet ist. 11.14.4. Das Gras in der Pinge wird mindestens einmal im Monat gemäht. Mitglieder der Abteilungsleitung werden verantwortlich für das Mähen eingeteilt, da nur sie Zugriff auf den im Schützenhaus befindlichen

4/7

Rasenmäher haben. Sie können die Hilfe von Mitgliedern in Anspruch nehmen. 12. Interessierte 12.1. Interessierte haben jederzeit die Möglichkeit, in den Bogensport hineinzuschnuppern. Hierzu wird ihnen Vereinsmaterial zur Verfügung gestellt. Das Vereinsmaterial kann nicht verliehen werden, sondern wird zu jeder Trainingseinheit/jedem Besuch neu an die Interessierten verteilt. 12.2. Interessierte Besucher dürfen ausschließlich bis zu einer Entfernung von 15 Metern (Pinge) schießen. 12.3. Nach 3 Wochen Probetraining müssen sich Interessierte entscheiden, ob sie der Bogenabteilung und damit der Schützengesellschaft beitreten wollen. 13. Neue Mitglieder 13.1. Neue Mitglieder erwerben nicht nur das Recht, das Schießangebot der Abteilung zu nutzen, sondern gehen auch die Verpflichtung ein, sowohl in der Abteilung aktiv mitzuhelfen (Ordnung der Pinge, Hilfe bei eigenen Turnieren etc.) als auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Schützengesellschaft anwesend zu sein (Schützenfestumzug, Königskrönung etc.). 13.2. Jedes neue Mitglied bekommt die Satzung der Schützengesellschaft, diese Bogenabteilungsregelungen und das Formular für den Nachweis der Platzreife in ausgedruckter Form oder als E-Mail ausgehändigt. 13.3. Vom Eintrittsdatum an haben neue Mitglieder 4 Wochen Zeit, sich eigenes Bogenund Pfeilmaterial zu besorgen. Bis dahin können sie Vereinsmaterial unentgeltlich benutzen. Sonderregelungen sind möglich. 13.4. Neue Mitglieder haben das Scheibengeld sofort für das laufende Schießjahr einzuzahlen unabhängig vom Eintrittsdatum in die Abteilung. 14. Mitgliedsbeiträge 14.1. Es gelten die Mitgliedsbeiträge der SG. 14.2. Darüber hinaus erhebt die Bogenabteilung ein gesondertes Scheibengeld, das einmal im Jahr (Herbst) auf das Abteilungskonto eingezahlt werden muss. Sonderregelungen sind möglich. 14.3. Die Höhe des Scheibengeldes wird durch die Abteilungsleitung festgelegt. Es beträgt im Jahr 2016: • Jugendliche: 15,- € • Erwachsene: 30,- € • Familie: 50,- € ( 2 Erwachsene und bis zu 3 Kinder unter 18 Jahre ). -/-

5/7

Anhang I § 14 Der Satzung der Schützengesellschaft von 1841 e.V. Hamm/Sieg

1. 2. 3.

4. 5. 6.

7.

§ 14 Abteilungen Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluß des gesetzlichen Vorstandes gegründet. Die Abteilung wird durch den Abteilungsleiter, seinen Stellvertreter und Mitarbeiter, denen feste Aufgaben übertragen werden, geleitet. Abteilungsleiter, Stellvertreter, Jugendwarte und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung für 3 Jahre gewählt. Die Wahl hat, wenn die Mehrheit der Abteilungsversammlung nichts anderes beschließt, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel zu erfolgen. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. Die innerhalb des Vereines bestehenden einzelnen Abteilungen sind hinsichtlich des Sportbetriebes voneinander unabhängig. Sie können eigene Abteilungskassen führen, die durch den Schatzmeister des Vereins verwaltet werden. Für die sportlichen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten ist der Abteilungsleiter zuständig und verantwortlich. Über Verlauf der Abteilungsmitgliederversammlung, insbesondere über den Wortlaut der gefaßten Beschlüsse und das Stimmenverhältnis ist eine Niederschrift anzufertigen und aufzubewahren. Die Niederschrift muß vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter unterzeichnet werden. Ein Exemplar ist dem gesetzlichen Vorstand zuzuleiten. Der Vereinsvorsitzende oder bei Verhinderung einer seiner Vertreter ist in allen Versammlungen der Abteilungen stimmberechtigt. Die übrigen Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes können beratend an den Sitzungen der Abteilungen teilnehmen.

6/7

Anhang II

7/7