MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE BÜDDENSTEDT Nr. 3 /September 2007

Verantwortlich für den Inhalt und die Anzeigen: Bürgermeister Neddermeier, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt Druck: Druckerei Kühne KG, Kybitzstraße 12, 38350 Helmstedt

Volksfeste in Büddenstedt Erfreulicherweise konnte die Gemeinde Büddenstedt bereits die Volksfeste für die Jahre 2008 und 2010 vergeben. In 2008 wird das Büddenstedter Volksfest von der Ortsfeuerwehr Büddenstedt ausgerichtet und im Jahr 2010 ist der SV Glückauf Neu Büddenstedt anlässlich seines dann 65jährigen Vereinsbestehens Ausrichter des Festes. Das Volksfest 2009 ist bisher noch frei. Hieran interessierte Vereine / Verbände können sich daher gern bei der Gemeinde melden.

Schiedsperson in der Gemeinde Herr Ulrich Lempart, wohnhaft Birkenstraße 11 in Büddenstedt, wurde vom Gemeinderat am 07. 06. 2007 für weitere fünf Jahre zur Schiedsperson der Gemeinde Büddenstedt gewählt. Da Herr Lempart dieses Amt auch schon in den vorangegangenen fünf Jahren ausgeübt hat, handelt es sich um eine Wiederwahl. Sollten sich in irgendeiner Form nachbarschaftliche Streitigkeiten ergeben, die unter den betroffenen Nachbarn nicht selbst geregelt werden können, so dürfen wir Sie bitten, sich auch weiterhin vertrauensvoll an Herrn Lempart zu wenden. Herr Lempart ist telefonisch unter der Rufnummer 906070 zu erreichen.

Im Falle seiner Verhinderung steht Ihnen nach wie vor Herr Franz Wärmer, Fasanenweg 4, OT Reinsdorf, Tel. 6015, als Stellvertreter zur Verfügung.

Ruhezeiten Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Gemeinde Büddenstedt Ruhezeiten im Gemeindegebiet festgesetzt sind. Ruhezeiten sind: Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe), an Werktagen von 13.00 bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe) und von 22.00 bis 07.00 Uhr (Nachtruhe). Während dieser Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die gesundheitsgefährdenden Lärm verursachen können. Dies gilt für das Reinigen von Teppichen, Matratzen, Polstermöbeln oder Fahrzeugen durch Saugen oder Ausklopfen, das Hämmern, Sägen, Bohren oder ähnliche handwerkliche Tätigkeiten und insbesondere für den Betrieb motorbetriebener Rasenmäher und anderer Gartengeräte. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Sprechstunden des Seniorenbeirates Im kommenden Quartal finden die Sprechstunden des Seniorenbeirates der Gemeinde Büddenstedt an folgenden Tagen - jeweils donnerstags von 10.00 bis 11.00 Uhr - im Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses statt: 11. Oktober 25. Oktober 08. November 22. November 06. Dezember 20. Dezember

Herr Wärmer Frau Böer Frau Hippler Herr Kuhlmann Herr Hoppe Herr Wärmer

In Offleben finden die Sprechstunden vorläufig jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat von 16 bis 17 Uhr im kleinen Saal des DGH statt. Ihre Ansprechpartner sind dort Herr G. Golus und Herr J. Edelmann.

PRAXIS FÜR PHYSIOTHERAPIE Angelika Börker VOJTA-& BRÜGGER-THERAPEUTIN Krankengymnastik Lymphdrainage Massagen & Packungen Shiatsu& Dorn-Breuss bei funktionellen Störungen und Schmerzen Säugling Erwachsenen Hausbesuche bei Bedarf Herbstangebot Moorpackung doppelte Größe Gültig bis Ende November

TERMINE NACH TELEFONISCHER VEREINBARUNG (BÜ)MONDEVILLER STR.12

 05352 / 7416

Der Gelbe Sack ist kein Müllbeutel fehlbefüllte Säcke werden stehen gelassen Die ALBA Niedersachsen GmbH aus Braunschweig ist im Landkreis Helmstedt für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ im Auftrag der Dualen System Deutschland GmbH zuständig. Wie die ALBA mitgeteilt hat, mussten ihre Mitarbeiter beim Einsammeln der Gelben Säcke feststellen, dass immer mehr Säcke nicht frei von Störstoffen sind. Für die gesetzlich vorgeschriebene Verwertung der gesammelten Verkaufsverpackungen müssen die Ausgangsmaterialien aber frei von Störstoffen sein. Dies bedeutet, fehlbefüllte Gelbe Säcke werden von der Sammlung ausgeschlossen und von den Mitarbeitern am Straßenrand liegen gelassen. Die Rückweisung fehlbefüllter Gelber Säcke erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt als öffentlichrechtlichem Entsorgungsträger. Die betreffenden Säcke werden mit einem neonfarbenen Aufkleber gekennzeichnet, der auf die Fehlbefüllung hinweist und zur Nachsortierung durch den entsorgenden Haushalt auffordert. Zur Vermeidung von Fehlbefüllungen möchte die ALBA noch einmal alle Bürgerinnen und Bürger über die richtige Wertstofftrennung informieren. In den Gelben Sack gehören nur Verkaufsverpackungen aus Kunststoff: Becher, Folien, Beutel, Netze, Tüten, Flaschen Verbundstoff: Getränkekartons wie z. B. Tetra Pak und Verbundverpackungen wie z. B. InstandSuppentüten Metall: Getränkedosen, Gemüsedosen, Aluminiumfolien und –schalen, Kronkorken Nicht in den Gelben Sack gehören Materialien und Gegenstände, die nach ihrem ursprünglichen Zweck keine Verpackungen sind, z. B. typischer

Hausmüll wie Porzellan, Glühbirnen, Tapetenreste, Hygieneabfälle oder Schrott sowie Abfälle aus Küche und Garten wie Kaffeefilter, Blumen oder Gemüsereste. Auch andere Wertstoffe wie Papier und Altglas gehören nicht in den Gelben Sack.

Wir bitten wie üblich, bei Erhalt sofort die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Änderungen in der Gemeindeverwaltung – Zimmer 2 – zu beantragen. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten wollen Sie dort bitte auch zurückgeben!

 Ein Hinweis zur Befüllung befindet sich auf jedem Gelben Sack. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Sammlung bittet die ALBA darum, die Gelben Säcke am Abholtag bis 6 Uhr morgens gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen. Auch sollten die Gelben Säcke so bereitgestellt oder ggf. befestigt werden, dass sie bei Wind nicht durch die Gegend fliegen. Fragen zur Gelben-Sack-Entsorgung beantwortet die ALBA Niedersachsen GmbH unter der Servicenummer 01801/886200 (3,9 cent/min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom), oder die Abfallberatung des Landkreises Helmstedt unter  05351/12112517.

Beratung & Verkauf: Bodenbeläge, Tapeten, Farben Malerbedarf Neu im Sortiment: Deko-u. Geschenkartikel, Schreibwaren, Schulbedarf Schulbuchbestellung Am Ring 2 Siedlung Süd 10a

Büddenstedt Offleben

Lohnsteuerkarten 2008 Im Laufe des Monats Oktober werden allen Steuerpflichtigen in der Gemeinde Büddenstedt die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008 zugestellt.

Verbrennen von Gartenabfällen Per Allgemeinverfügung (veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 2 vom Juni 2004) ist geregelt, dass im Gebiet der Gemeinde Büddenstedt pflanzliche Abfälle außer an Feiertagen jeden ersten und zweiten Samstag in den Monaten April und Oktober eines jeden Jahres in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr verbrannt werden dürfen. Die nächsten allgemeinen Brenntage finden daher am 06. und 13. 10. 2007 statt. Dabei ist folgendes zu beachten: o Bei dem pflanzlichen Abfall darf es sich nicht um Treibsel handeln. o Die pflanzlichen Abfälle dürfen verbrannt werden, wenn die Witterungsbedingungen dies zulassen (kein Regen, keine Inversionswetterlage). o Übermäßige Rauchentwicklung ist zu vermeiden. Insbesondere darf der Straßen- und Flugverkehr nicht behindert werden und niemand mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. o Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten. Zur Feuerbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass das Feuer bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Das Feuer ist bis zu seinem vollständigen Erlöschen von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. o Der Durchmesser des Feuers darf einen Meter nicht überschreiten. Es ist so klein zu halten, dass der Pflanzenschutz in der unmittelbaren Umgebung gewährleistet ist.

o Beim Verbrennen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrswegen einzuhalten. o Bei lang anhaltender trockener Witterung, starkem Wind sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen von Wasserschutzgebieten ist das Verbrennen unzulässig.

Volkstrauertag

am Sonntag, dem 18. November 2007, um 09.00 Uhr, in der M.-Luther-Kirche in Büddenstedt statt. Im Anschluss an den Gottesdienst erfolgt um ca. 10.15 Uhr die Kranzniederlegung an den Ehrenmalen auf dem Büddenstedter Friedhof. Die Gedenkansprache wird Landrat Gerhard Kilian als Vorsitzender des Kreisverbandes Helmstedt im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge halten.

In diesem Jahr findet der zentrale Gedenkgottesdienst zum Volkstrauertag

Fliesen – Platten – Mosaikleger Stefan Neugebauer

Sie haben: - defekte Fliesen - alte Silikonfugen www.fliesenleger-neugebauer.info - wellige Böden - Risse in Wänden oder möchten Ihren: - Wohnbereich Siedlung Süd 25 - Treppenaufgang 38372 Büddenstedt - Balkon Tel.: 05352/906180 - Terrasse …. sanieren Fax: 05352/906184 und wissen nicht wer Ihnen helfen kann, dann rufen Sie an!

Annahme von Elektro-Altgeräten und CD’s Der Landkreis Helmstedt hat in einer Presseinformation nochmals auf seine seit einem Jahr auf dem Gelände der Fa. SULO, Werner-von-Siemens-Straße 5 in Helmstedt, betriebene Annahmestelle für Elektro-Altgeräte hingewiesen. Alte ausgediente Elektrogeräte aus privaten Haushaltungen können hier unentgeltlich angeliefert werden. Die Annahmestelle hat dienstags und samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In der Annahmestelle besteht auch die Möglichkeit, alte ausgediente CD’s oder DVD’s kostenlos abzugeben.

Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Helmstedt ca. 420 Tonnen an ElektroAltgeräten erfasst und einer Verwertung zugeführt. Große sperrige Elektrogeräte wie z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde und ähnliches können selbstverständlich auch weiterhin über die Sperrmüllsammlung angemeldet werden. Auch diese Abholung erfolgt gebührenfrei. Haben Sie eine Sperrmüllabfuhr angemeldet, dann können Sie zu diesem Termin auch sämtliche ElektroKleingeräte in geeigneten Gefäßen dazu stellen. Die Elektro-Kleingeräte vermerken Sie bitte auch auf der Sperrmülldoppelkarte.

Eine Sperrmüllabfuhr ausschließlich für Elektro-Kleingeräte ist nicht vorgesehen. Das Umweltamt des Landkreises macht darauf aufmerksam, dass das Durchsuchen oder die Entnahme von Gegenständen aus dem bereitgestellten Sperrmüll nicht zulässig ist. Die Entnahme von ElektroAltgeräten kann u. U. sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder unter  05351/121-2517 gerne zur Verfügung.

Straßenreinigung Pünktlich mit dem kalendarischen Herbstbeginn möchten wir alle Anlieger wieder bitten, verstärkt ihrer Reinigungspflicht auf den Straßen und Gehwegen nachzukommen, weil insbesondere bei feuchter Witterung herabfallendes Laub und Obst eine große Unfallgefahr für die Fußgänger bedeuten. In Straßenzügen mit einem sehr starken Laubanfall bietet die Gemeinde Büddenstedt wie bisher üblich als freiwillige Leistung an, mehrmals in der Woche das von den Straßenbäumen herabgefallene und von den Anliegern zusammengefegte Laub aus dem Straßen- und Gehwegbereich abzufahren. Hierzu ist das zusammengefegte Laub in Säcken zu verpacken und so am Gehwegrand zu lagern, dass die Abfuhr durch unsere Außendienstmitarbeiter zügig vorgenommen werden kann. Die Abfuhr beschränkt sich nur auf die Straßenzüge, an denen auch Straßenbäume vorhanden sind. Des weiteren bitten wir, auch nur das Laub der Straßenbäume zur Abfuhr bereitzustellen. Die Mitarbeiter des Bau- und Betriebshofes sind angewiesen, die Behältnisse stehen zu lassen, in denen Laub aus Anliegergärten zusammengetragen worden ist.

Nichtraucherschutzgesetz Seit dem 01. August 2007 gilt in Niedersachsen das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, kurz „Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz“. Der Niedersächsische Gesetzgeber untersagt mit diesem Gesetz neben dem Rauchen in Gaststätten auch in zahlreichen anderen Einrichtungen den Tabakgenuss. Betroffen hiervon sind beispielhaft:  Rathäuser und Gebäude, in denen öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden  Krankenhäuser und Heime  Schulen und Kindergärten  Sporthallen, Hallenbäder und Gebäude in denen Sport ausgeübt wird  …………… Somit gilt in den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Büddenstedt seit dem 01. 08. 2007 ein striktes Rauchverbot: - Rathaus Büddenstedt - Verwaltungsräume Rathausplatz 2 (Kämmerei/Kasse) - Bau- und Betriebshof - Grundschule Offleben - Kindergärten Büddenstedt und Offleben - Feuerwehrgerätehäuser - Hallenbad Büddenstedt und Bistro - Turnhalle Büddenstedt und Sportheim - Dorfgemeinschaftshaus Offleben großer Saal - Schießsportanlage Reinsdorf Das Rauchverbot gilt für das gesamte Gebäude, ist also nicht auf die Räumlichkeiten beschränkt, in denen z. B. Sport ausgeübt wird, sondern auch in den Fluren, Gängen und den nicht ausschließlich z. B. sportlich genutzten Räumen. Für die Kindergärten und für die Grundschule gilt darüber hinaus noch ein erweitertes Rauchverbot. Hier müssen künftig auch die Grundstücke rauchfrei bleiben. Für die Kinderspielplätze hat der Gesetzgeber zwar kein Rauchverbot

ausgesprochen, hier sollen aber Sammelstellen für die Zigarettenreste eingerichtet werden, damit diese nicht im Sandkasten oder in unmittelbarer Nähe der Spielgeräte landen.

-

Die Gebäude der Gemeinde, in denen ein Rauchverbot besteht, sind zwischenzeitlich mit dem Hinweisschild „Rauchverbot“ ausgestattet worden. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass ein Zuwiderhandeln gegen das Rauchverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ausstellung von Spendenbescheinigungen Wir machen darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Büddenstedt für durchlaufende Spenden an Vereine keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen kann. Diese Spendenbescheinigungen dürfen nur noch ausgestellt werden, wenn der Endempfänger wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt befreit ist. Liegt eine Körperschaftssteuerbefreiung des Vereins vor, kann der Verein die Spendenbescheinigung selbst ausstellen.

-

(Diese werden elektronisch im Einwohnermeldeamt abgenommen.) Wegfall des Kindereintrages Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamen Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahren für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre) Antragsteller ab 24 Jahre erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren weiterhin sind zwingend biometrische Fotos erforderlich.

Bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden keine Fingerabdrücke benötigt. Änderungen beim Personalausweis: - Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamen auf der Rückseite des Personalausweises - Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahren für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre) - Antragseller ab 24 Jahre erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren Änderungen beim vorläufigen Reisepass und Kinderreisepass:

Für Spenden für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Büddenstedt wie z. B. die Kindergärten, die Grundschule und die Schwimmhalle werden die Spendenbescheinigungen auch weiterhin von der Gemeinde ausgestellt.

- Wegfall des Kindereintrags beim vorläufigen Reisepass - Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamen - Änderung der Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass: 6 Jahre gültig; maximal gültig bis zum 12. Lebensjahr (vorher 16. Lebensjahr)

Neue Ausweis- und Passbestimmungen

Die Gebühren für Ausweise und Pässe bleiben unverändert.

Ab dem 01. November 2007 gelten neue Bestimmungen für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, die wir zu Ihrer Information nachstehend kurz zusammengefasst haben.

Dokumente die vor dem 01. 11. 2007 ausgegeben wurden behalten ihre Gültigkeit.

Änderungen beim Reisepass: - (Zusätzliche) Speicherung von Fingerabdrücken im Chip

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern unter der Rufnummer 05352 / 9680-10 zur Verfügung.

Der Bürgermeister berichtet aus dem Rathaus

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Sie hatten eine angenehme Urlaubszeit, obgleich der Sommer in diesem Jahr uns sicherlich hätte mit etwas mehr Sonne verwöhnen können! Ich danke den Vereinen und Organisationen und den übrigen Beteiligten, dass für unsere Jugendlichen wieder ein interessantes und unterhaltsames Ferienpassprogramm verwirklicht wurde. Einige haben das erstmalige Angebot angenommen und mit dem Ferienpass den vergünstigten Dauereintritt ins Schwimmbad für die Sommerferien gelöst. Ich gehe davon aus, alle hatten ihren Spaß. Unser Schwimmbad besteht in diesem Jahr seit 40 Jahren, was Anlass genug war, dieses Jubiläum zu nutzen, um mit öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen auf das Bad aufmerksam zu machen. Die Veranstaltungen organisierte dankenswerter Weise der Förderverein Schwimmbad Büddenstedt e.V. mit seinen ehrenamtlichen Helfern. So gab es ein Open-Air-Konzert der überregional bekannten Gruppe CARGO, das sicherlich einige Besucher mehr verdient gehabt hätte! Am nächsten Tag ging es familiärer zu, mit einem Tag der offenen Tür lud das Bad mit freiem Eintritt, Spielen im Bad

und auf der Liegewiese sowie mit diversen anderen Angeboten ein. Insgesamt ein gelungener runder Geburtstag; ich danke allen Beteiligten ganz herzlich! Ich darf an dieser Stelle auf die interessanten Angebote im Schwimmbad aufmerksam machen: Wassergewöhnungskurs Hier werden Kinder spielerisch mit dem nassen Element vertraut gemacht. Die Übungen dienen dem sicheren Bewegen im Becken und nehmen damit die Angst vor dem „tiefen Wasser“. Dauer: 10 Stunden Schwimmkurs Hier wird das Brustschwimmen vermittelt, Ziel ist das Erlangen des „Seepferdchens“ und danach des „Freischwimmers“. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Dauer: 20 Stunden Aqua-Fit Hierbei ist das Wasser der ideale Fitnesspartner. Die Wassergymnastik verbindet Muskel aufbauendes und Ausdauer förderndes Training im tiefen und flachen Wasser, dieses führt zur Erhöhung der Fettverbrennung bei Gelenkschonung, Kreislaufstimulation und Konditionsförderung. –Für jedes Alter geeignet-. Dauer: 10 Einheiten je 50 Minuten.

Nachfragen und Anmeldungen für die Kurse bitte beim Servicepersonal im Bad unter der Rufnummer 6949. Das Dorfgemeinschaftshaus Offleben wird in diesem Jahr bereits 50 Jahre alt. Zunächst wird im großen Saal eine neue Decke eingebaut, werden die Wände, Elektrik und Tore / Türen saniert bzw. erneuert und dann kommt auch noch ein neuer Sportfußboden, so dass dieser Saal nach 50 Jahren „runderneuert“ wird. Dann ist natürlich auch neues Mobiliar, wie Tische und Stühle nötig und der größte Teil der Sportgeräte muss ebenfalls neu werden. Der Rat unserer Gemeinde hofft, dass dieser finanzielle Kraftakt insofern von den Nutzern anerkannt wird, als dass man mit allem Neuen schonend umgehen wird, damit diese öffentliche Einrichtung noch lange im neuen Glanz erscheinen mag. Im Oktober wird neben einem offiziellen Festakt auch eine Einwohnerfeier für die Einwohner aller Ortsteile die Gelegenheit bieten, den grundüberholten großen Saal des Dorfgemeinschaftshauses in Augenschein zu nehmen und sich bei flotter Musik zu unterhalten. Bitte den Termin vormerken: 26. Oktober 2007, 20.³° Uhr. Für eine Maßnahme bitten wir um Verständnis: da die Renovierung des großen Saales erhebliche finanzielle Mittel bindet, soll dieser künftig nur noch an Einwohner, Vereine und Organisationen aus unserer Gemeinde vermietet werden . . . . . . nicht mehr an Auswärtige. Sollten Sie der Jahreszeit entsprechend vermissen, dass ich über den Nachtragshaushalt der Gemeinde berichte, so darf ich mitteilen, dass die Abweichungen von der Jahresplanung so gering sind, dass ein solcher nicht aufgestellt werden muss. Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen die Mehreinnahmen und Rückerstattungen der Gewerbesteuer so dicht bei einander, dass auch dieses Thema keiner besonderen Erörterung bedarf.

Am 15. September hat der Förderkreis Heimatmuseum in unserem Museum in Reinsdorf einen Museumstag mit großem Erfolg durchgeführt. Unter dem Thema „Schule im Wandel der Zeit“ wurde die Schule in Büddenstedt dargestellt. Höhepunkt für die Besucher(innen) waren die Einschulungsfotos vieler Jahrgänge der früheren Volksschule. Zahlreiche Besucher konnten sich der früheren Mitschüler erinnern und so die ausgelegten Listen mit Namen füllen. Diese Sonderausstellung, die am Museumstag von ca. 100 Besuchern in Augenschein genommen wurde, wird noch einige Zeit während der üblichen Öffnungszeiten (sonntags 10.°° bis 11.°° Uhr) zu besuchen sein. Da das Museum leider noch nicht von allen Jahrgängen die Einschulungsfotos hat, wäre es freundlich, wenn Sie mit Ihrem Foto vorbeikämen, um es einscannen zu lassen. Sie erhalten Ihr Foto umgehend zurück. Des weiteren wäre es wünschenswert, dass Sie die auf den Bildern Abgebildeten erkennen und der Nachwelt die Namen hinterlassen. Das Museumsteam freut sich auf Ihren Besuch! Westendorfer Weihnachtsmarkt Auch in diesem Jahr organisieren die Westendorfer wieder den inzwischen traditionellen „Westendorfer Weihnachtsmarkt“ und laden alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Büddenstedt herzlich hierzu ein. Der nunmehr zwölfte Weihnachtsmarkt findet am Samstag, dem 01. Dezember 2007 zwischen 11 und 18 Uhr statt. Um nur einen kleinen Teil des reichhaltigen Speisenangebotes zu nennen: es wird eine Kuchenmeile und die beliebte Erbsensuppe auf offenem Feuer geben. Nehmen Sie sich und mit Ihrer Familie doch die Zeit, um in vorweihnachtlicher Atmosphäre einen kleinen Plausch zu halten, etwas zu essen und zu trinken, die Kinder mit der „Westendorfbahn“ fahren zu lassen und sie natürlich auch gespannt auf den Weihnachtsmann warten zu lassen, der sein Kommen bereits angekündigt hat. Die Siedlergemeinschaft Westendorf freut sich auf Ihren Besuch!