SEPA-Leitfaden Inhaltsverzeichnis Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungs- Formulare bereits entsprechend geändert?.................................................................................................................................................................... 3 Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash) oder über Ihre Finanzbuchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)? ........ 3 Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein? .................................... 3 Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt? ............................................... 4 Teil B: Lastschriftverkehr ...................................................................................................................................................................................... 5 Ziehen Sie Lastschriften ein? ........................................................................................................................................................... 5 Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert? .................................... 6 Ziehen Sie Lastschriften im Einzugs-Ermächtigungs-Verfahren ein? ................................................................... 6 Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt? ............................................................................... 6 Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden? ......... 7 Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mind. 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt? ............................................................................................................................................................................................................................. 7 Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland?....................................... 8 Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands-Zahlungsverkehr außerhalb des SEPA-Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus? ....................................................... 8 Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften .................................................. 8 SEPA - Single Euro Payments Area.......................................................................................................................................... 9 SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ................................................................................................................................................ 9 SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ........................................................................................................................................... 9 SWIFT .........................................................................................................................................................................................................10 Gläubiger-Identifikationsnummer..........................................................................................................................................10 SEPA - 32 Länder ...............................................................................................................................................................................10 EPC - European Payments Council ........................................................................................................................................10 EU – Europäische Union................................................................................................................................................................10 Euro-Staaten.........................................................................................................................................................................................10 EWR.............................................................................................................................................................................................................11 Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer ..................................................................................................11 Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code..........................................................11 Mandatsreferenznummer ...........................................................................................................................................................11 Bankarbeitstag / TARGET-Tage...............................................................................................................................................11 Nützliche Internetadressen.........................................................................................................................................................12 Ihre Ansprechpartner .....................................................................................................................................................................12

Stand: August 2013

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SEPA-Leitfaden

Teil A: Überweisungsverkehr Von diesem Kapitel sind alle Kunden betroffen. Unabhängig davon, ob die Zahlungsabwicklung elektronisch oder papierhaft durchgeführt wird, muss diese Checkliste auf jeden Fall durchgearbeitet werden.  Wenn Sie innerhalb Deutschlands und der EU Rechnungen ausstellen, müssen Sie anstatt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl künftig die IBAN und den BIC ihrer Volksbank angeben. 



Kennen Sie Ihre persönliche IBAN und BIC und haben Sie Ihre Rechnungs- Formulare bereits entsprechend geändert?



Ja:

Perfekt, gleich weiter mit der nächsten Frage.



Nein:

Ergänzen Sie auf Ihren Rechnungsformularen IBAN und BIC. Außerdem ist eine Information über IBAN und BIC an die eigenen Zahlungsempfänger zu empfehlen. Eine Überprüfung weiterer Dokumente (z.B. Musterbriefe, Zahlscheine) sollte ebenso erfolgen.

Wie wickeln Sie Ihren Zahlungsverkehr ab? Mit einer Banking-Software (z. B. Profi cash) oder über Ihre Finanzbuchhaltungs-Software oder über einen Dritten (z. B. Ihren Steuerberater)?



Banking-, Finanzbuchhaltungs-Software, Dienstleister oder Steuerberater: Prüfen Sie, ob die Software „SEPA-fähig“ ist. Haben Sie Profi cash von der Volksbank Ochtrup eG im Einsatz, sollte es mindestens die Version 4.4 bzw. 9.6 sein bei GenoVerein Version 5. Wichtig: Aktualisieren Sie Ihre Version regelmäßig! Unsere Spezialisten für Profi cash erreichen Sie unter: Tel.: 02553/728-0 Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater (bzw. Lieferanten) und lassen Sie sich bestätigen, dass sie ebenfalls „SEPA-fähig“ sind.





Nein, nichts davon:

Benutzen Sie bitte die neuen Formulare für die SEPAÜberweisung. Hinweis: Auch die bisherigen Zahlschein-Formulare müssen ausgetauscht werden.

Reichen Sie Ihre Überweisungen per Datenträger (Diskette, USB-Stick, o. ä.) ein?

Stand: August 2013



Ja:

Einreichungen von Datenträgern sind ab dem 1. Februar 2014 nach heutigem Stand nicht mehr möglich und außerdem sehr teuer. Welche Alternativen es zum Datenträgeraustausch (DTA) gibt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Berater.



Nein:

Dann haben Sie in dieser Frage keinen weiteren Handlungsbedarf.

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SEPA-Leitfaden



Haben Sie Ihre Kunden- und Lieferanten-Daten um IBAN und BIC ergänzt?



Ja:

Dann besteht kein weiterer Handlungsbedarf.



Nein:

Nutzen Sie unseren IBAN-Konverter. Die Stammdaten Ihrer Kunden und Lieferanten können damit um IBAN und BIC ergänzt werden. Informationen zum IBAN-Konverter erhalten Sie unter: http://www.volksbank-ochtrup.de

Download: Passwort:

http://www.volksbank-ochtrup.de/wir_fuer_sie0/download-center.html hjZtf7fDj2

Hinweis: Es gibt vereinzelt Bankverbindungs-Daten außerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe, die nicht mit dem IBAN-Konverter umgewandelt werden können. Wenden Sie sich wegen dieser IBAN bitte direkt an den entsprechenden Kontoinhaber. Am besten, Sie holen IBAN und BIC Ihrer Kunden und Lieferanten direkt ein. Auf unserer Internetseite http://www.volksbank-ochtrup.de/homepage/sepa.html haben wir Ihnen ein entsprechendes Musteranschreiben zur Verfügung gestellt.

Stand: August 2013

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SEPA-Leitfaden Teil B: Lastschriftverkehr Hinweis: Schecks können Sie weiterhin im Zahlungsverkehr nutzen. Diese sind von der SEPA-Umstellung nicht betroffen.



Ziehen Sie Lastschriften ein?



Nein:

Dann hat der Teil B für Sie keine Relevanz und Sie können direkt in Teil C des Leitfadens übergehen. ABER, … wenn Sie den Wunsch haben, zukünftig SEPA-Lastschriften einzuziehen, dann arbeiten Sie den „Teil B“ des Leitfadens unbedingt durch. Sie erlangen wichtige Grundlagen zum SEPA-Lastschrifteinzug und sind bestens vorbereitet. Natürlich müssen dann auch noch Verträge vereinbart werden. Wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter der Telefonnummer 02553/728-0!



Hinweis:

Ja:

Das bisherige Lastschriftverfahren, wie Sie es kennen, wird durch das SEPA-Lastschrift-Verfahren ersetzt. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben. Weitere Erklärungen zur Gläubiger-ID im „Teil C“.



Haben Sie eine Gläubiger-ID?

 Ja:

Notieren Sie die Gläubiger-ID bitte hier: _____________________________ (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90)

 Nein:

Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer unter folgendem Link: www.glaeubiger-id.bundesbank.de. Bitte teilen Sie uns diese ID zeitnah mit. Achtung! Bitte beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID nicht doppelt! Sie dürfen maximal, unabhängig von der Anzahl unterschiedlicher Bankverbindungen, nur eine Gläubiger-ID beantragen.

Hinweis:

Jeder, der einen Betrag per Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Vor dem ersten Lastschrifteinzug müssen Sie, der Zahlungsempfänger, Ihren Kunden, den Zahlungspflichtigen, informieren. Folgende Daten muss diese Information enthalten: Angabe Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), Angabe der Mandats-Referenznummer des entsprechenden Kunden. Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.

Stand: August 2013

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SEPA-Leitfaden







Haben Sie bereits je Mandat (Kunde) eine Mandats-Referenznummer definiert?

 Ja:

Prüfen Sie erneut, ob Sie sich an die Vorgaben gehalten haben.

 Nein:

Sie hat max. 35 alphanumerische Stellen. Bitte definieren Sie für jedes Mandat, sprich für jeden unterschiedlichen Kunden, eine MandatsreferenzNummer und hinterlegen diese in Ihrer Buchhaltung. Verwenden Sie z. B. Kundennummern, Mitgliedsnummern, Steuernummern, etc… (jedoch bitte keine Leerzeichen). In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei.

Ziehen Sie Lastschriften im Einzugs-Ermächtigungs-Verfahren ein?

 Ja:

Weiter mit der nächsten Frage: „Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt?“

 Nein:

Weiter mit der übernächsten Frage: „Nutzen Sie das AbbuchungsauftragsVerfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?“

Haben Sie für diese Lastschriften bereits Mandate eingeholt?

 Ja:

Weiter mit der nächsten Frage: „Nutzen Sie das AbbuchungsauftragsVerfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?“

 Nein:

Als Zahlungsempfänger können Sie die Ihnen vorliegende EinzugsErmächtigungen für Lastschrift-Einzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierfür wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volksbank Ochtrup eG für alle Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012 angepasst. Dadurch wird die Umstellung auf das neue SEPA-BasisLastschriftverfahren wesentlich einfacher. Als Zahlungsempfänger müssen Sie von ihren Kunden keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen, und Ihre Kunden müssen kein neues Lastschrift-Mandat unterschreiben. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass Sie Ihre Kunden einmalig informieren, dass Sie die gültigen vorliegenden Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandat nutzen werden. Falls Sie keine gültige, von Ihrem Kunden original unterzeichnete Einzugsermächtigung vorliegen haben, ist ein neues Mandat für das SEPA-BasisLastschriftverfahren einzuholen. Sofern die Einzugsermächtigung in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen. Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Internetseite www.volksbank-ochtrup.de/homepage/sepa. Dort finden Sie ein FAQ, in dem auch die Musteranschreiben hinterlegt sind. WICHTIG: Prüfen Sie bitte unbedingt, ob alle notwendigen Einzugsermächtigungen vorhanden sind. Es besteht das Risiko, dass SEPA-Lastschriften für die kein oder kein gültiges Mandat vorlag, bis zu 13 Monate nach Abbuchung zurückgegeben werden können!

Stand: August 2013

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SEPA-Leitfaden



Nutzen Sie das Abbuchungsauftrags-Verfahren für Privatkunden und/oder Firmenkunden?

 Ja:

Das Abbuchungsauftrags-Verfahren existiert nicht länger und Sie müssen Handeln. Setzen Sie das Verfahren bei.... •

…Privatkunden ein? Die SEPA-Firmenkunden-Lastschrift ersetzt das bisherige AbbuchungsauftragsVerfahren - darf allerdings ausschließlich zur Begleichung von Rechnungen zwischen Firmen genutzt werden! Ist Ihr Geschäftskunde Privatkunde (Verbraucher), so stellen Sie bitte das Zahlungsverfahren auf die SEPABasislastschrift um. Hierfür müssen Sie bei Ihrem Geschäftspartner ein neues SEPA-Mandat einholen. Ein entsprechendes Musteranschreiben erhalten Sie über das FAQ auf unserer Internetseite www.volksbank-ochtrup.de/homepage/sepa.html Beachten Sie bitte auch die Hinweise zu den Einreichungsfristen unter dem letzten Punkt von Teil B! WICHTIG: Der Vorteil des Abbuchungsauftrages, „Diese Zahlung konnte nicht zurückgegeben werden.“, verfällt. Eine Fortführung des Abbuchungs-Verfahrens ist nicht möglich.



… Firmenkunden ein? Bitte holen Sie sich für das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren neue Mandate bei Ihren Firmenkunden ein. Sofern der Abbuchungsauftrag in Ihren Kundenverträgen integriert ist, müssen Sie diesen Passus mit den neuen Mandatstexten ersetzen. Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Musteranschreiben zur Verfügung. Bitte sprechen Sie Ihren Bankberater an. Bitte beachten Sie auch unsere neue Vorlauffrist von zwei Tagen zur Einreichung der Zahlungsverkehrsdaten.

 Nein: 

Dann gehen Sie bitte weiter zur nächsten Frage.

Ist in Ihrer Buchhaltung die Verwaltung der Lastschrift-Mandate inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Archivierung (mind. 13 Monate nach letztem Lastschrifteinzug) sichergestellt?



Ja:

OK, weiter mit der nächsten Frage: „Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland?“



Nein:

Erkundigen Sie sich wann mit Ihrer Elektronik-Banking-Software, Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware oder über Ihren Dienstleister SEPA-Lastschriften mit den Besonderheiten der Mandatsverwaltung generiert werden können. Stellen Sie die entsprechende Archivierung sicher. Hinweis:

Stand: August 2013

Die Electronic-Banking-Produkte der Volksbank Ochtrup eG (Profi Cash ab Version 4.4 oder 9.6c, GenoVerein ab Version 5., Internet-Banking, etc.) sind alle „SEPA-fähig“. Sie bieten auch Funktionen wie die Konvertierung von Konto-Nr. und BLZ in

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SEPA-Leitfaden IBAN und BIC sowie, je nach Version, die Mandatsverwaltung inklusive der erforderlichen Archivierung. 





Führen Sie weitere Geschäftskonten im Inland bzw. im europäischen Ausland?



Ja:

Prüfen Sie, ob Sie diese Geschäftskonten noch benötigen. Mit SEPA können Sie Ihren EURO Zahlungsverkehr in insgesamt 32 Ländern (siehe Glossar, Seite 12) über Ihr Geschäftskonto bei uns abwickeln. Hier können Sie alle Kontobewegungen an zentraler Stelle einsehen. Sie können Ihre nationalen und internationalen Geschäftskonten auch in unser automatisiertes CashManagement einbinden. Sie verbessern Ihre Liquidität durch die tägliche Übertragung Ihrer Umsätze von verschiedenen Geschäftskonten auf ein Geschäftskonto in der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Sie können Soll- und Haben-Umsätze zu einem Gesamtsaldo zusammengefasst oder getrennt übertragen. Verbessern Sie Ihr Cash-Management durch gezielte LiquiditätsSteuerung. Erleichtern Sie Ihre Konten-Disposition. Durch SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einfach und einheitlich. Profitieren Sie von den vielen Vorteilen.



Nein:

Weiter mit der nächsten Frage…

Führen Sie noch Euro-Zahlungsaufträge per klassischem Auslands-Zahlungsverkehr außerhalb des SEPA-Formates in Länder des europäischen Wirtschaftsraumes aus?



Ja:

Mit SEPA wird der Zahlungsverkehr in Europa einheitlich und einfach. Sie sollten prüfen, ob Sie diese Zahlungen durch SEPA-Zahlungen ersetzen können. Das spart Ihnen Zeit und Kosten. Daraus können für Sie zahlreiche Chancen und Vorteile entstehen, die Sie optimal ausschöpfen sollten.



Nein:

Danke für Ihre Antworten.

Hinweis: die Einreichfristen für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften

 Wenn Sie bislang Lastschriften eingezogen haben, ist die Gutschrift auf Ihrem Konto am gleichen Tag verbucht worden. Das ändert sich.

 Um Lastschriften an einem bestimmten Tag auf Ihrem Konto verbucht zu haben, müssen Sie sich an bestimmte Einreichfristen halten: SEPA-Basis-Lastschrift: • Erst- und Einmal-Lastschriften o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit o Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit •

Stand: August 2013

Folge und letztmalige Lastschrift o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit o Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit

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SEPA-Leitfaden Euro-Eil-Lastschrift (ab November 2013): • Erst- und Einmal-Lastschriften sowie Folge und letztmalige Lastschrift o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit o Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift: • Erst- und Einmal-Lastschriften sowie Folge und letztmalige Lastschrift o Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit o Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit

Teil C: Allgemeines / Glossar 

SEPA - Single Euro Payments Area SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA wird eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entstehen. SEPA umfasst derzeit 32 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich Monaco und der Schweiz führen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente ein. Die neuen Zahlungsverkehrsstandards stehen seit 2008 sukzessive und derzeit parallel zu den nationalen Verfahren zur Verfügung.



SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-Lastschriftmandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank.



SEPA-Eil-Lastschriftverfahren Das SEPA-Eil-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren in Deutschland. Voraussetzung zur Teilnahme als Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden "Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA- Eil-Lastschriftverfahren" (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. Das SEPA-Eil-Lastschriftverfahren kann ausschließlich in Deutschland genutzt werden und hat kürzere Vorlaufzeiten als das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das "SEPA-Lastschriftmandat".



SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren in Deutschland, jedoch besteht hiermit die Möglichkeit, Lastschrifteinzüge sowohl innerhalb Deutschlands als auch EU-weit vornehmen zu können. Es ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden ausgerichtet und dient für Lastschrifteinzüge, bei denen eine frühe Finalität ohne Lastschriftrückgaben erzielt werden soll. Lastschrifteinzüge mit Verbrauchern können hiermit nicht vorgenommen werden. Zur Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Das Lastschriftmandat ist das „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“. Voraussetzung zur Teilnahme als

Stand: August 2013

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SEPA-Leitfaden Lastschrifteinreicher ist der Abschluss einer entsprechenden „Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren“ (Inkassovereinbarung) mit der jeweiligen Hausbank. 

SWIFT Die SWIFT ist die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications". Die Gesellschaft regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Sie betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den BIC.



Gläubiger-Identifikationsnummer Eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) dient bei den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren dazu, den Gläubiger (Lastschrifteinreicher) genau identifizieren zu können. Um als Lastschrifteinreicher (Inkasso-Einreicher) an einem der beiden SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, wird diese Kennnummer benötigt. Sie ist in Deutschland zum Beispiel 18 Stellen lang (Beispiel: DE02 ZZZ0 1234 5678 90) und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).



SEPA - 33 Länder Der Binnenmarkt Durch SEPA entsteht eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft. Die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Monaco und die Schweiz nehmen teil. Die Schweizer Banken setzen in Zusammenhang mit SEPA sukzessive entsprechende europäische rechtliche Regelungen um und werden ebenfalls teilnehmen. Einheitlicher rechtlicher Rahmen in der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Kroatien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich Mayotte, Monaco, Schweiz sowie SaintPierre und Miquelon.



EPC - European Payments Council Die europäischen Banken haben zur Schaffung der neuen SEPA-Zahlungsverkehrsstandards und Regelungen den europäischen Zahlungsverkehrsrat EPC (European Payments Council) geschaffen. Der EPC ist bezüglich Standards des Massenzahlungsverkehrs vergleichbar mit der Deutschen Kreditwirtschaft in Deutschland.



EU – Europäische Union Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Diese sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zypern.



Euro-Staaten Zum Januar 2011 haben 17 EU-Mitgliedstaaten den Euro als Währung eingeführt. Die Staaten der Euro-Zone sind derzeit: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern.

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SEPA-Leitfaden



EWR Der Europäische Wirtschaftsraum besteht derzeit aus 33 Ländern. Dies sind die 27 EUMitgliedstaaten sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.



Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer Beispiel: DE02123456781234567890 Bestandteile der deutschen IBAN - das Länderkennzeichen (DE für Deutschland) - eine zweistellige Prüfziffer - die achtstellige Bankleitzahl - die zehnstellige Kontonummer



Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code Ehemals war es der Bank Identifier Code, zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, er besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. So sieht ein BIC aus: GENO DEXX XXX



Mandatsreferenznummer Sie hat max. 35 alphanumerische Stellen. Bitte definieren Sie für jedes Mandat, sprich für jeden unterschiedlichen Kunden, eine Mandatsreferenz-Nummer und hinterlegen diese in Ihrer Buchhaltung. Verwenden Sie z.B. Kundennummern, Mitgliedsnummern, Steuernummern, etc… (jedoch bitte keine Leerzeichen). In der Gestaltung sind Sie grundsätzlich frei.



Bankarbeitstag / TARGET-Tage Bankarbeitstag ist jeder Tag (mit Ausnahme von Samstag und Sonntag), an dem die Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der auch ein TARGET-Tag ist. Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen) ihre Schalter geöffnet haben. Deren Umsätze werden am nächsten Bankarbeitstag, meist mit rückwirkender Fälligkeit, nachgebucht. TARGET-Tag ist ein Tag, an dem Zahlungen in Euro über TARGET (Abkürzung für: Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) abgewickelt werden. An einigen Tagen im Jahr (europaweite Feiertage) ist das TARGET-System in allen Teilnehmerstaaten geschlossen. Diese Feiertage sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag Anmerkung: Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen.

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Nützliche Internetadressen http://www.volksbank-ochtrup.de/homepage/sepa.html Internetseite der Volksbank Ochtrup eG



Musteranschreiben:

Umwandlung der alten Einzugsermächtigungen



SEPA-Formulare:

Die unterschiedlichen Mandate: SEPA-Firmenlastschriftmandat SEPA-Basislastschriftmandat (Teilweise in unterschiedlichen Sprachen)



IBAN-Konverter:

Mit ihm wandeln Sie Ihre Kontonummern und die Bankleitzahl bequem in IBAN und BIC um. http://www.volksbank-ochtrup.de/wir_fuer_sie0/downloadcenter.html Passwort: hjZtf7fDj2



Videos:

SEPA wird Ihnen in einem kurzen Film erklärt.



Weitere Details und Erklärungen zu den beiden neuen Lastschriftverfahren.

http://www.sepadeutschland.de/ 

Internetseite der Deutschen Bundesbank

Die SEPA-Website richtet sich vornehmlich an Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch Unternehmen und Handel finden auf den Internetseiten wichtige Informationen zu SEPA und zur internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) sowie ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Euro-Zahlungsverkehrsraum 

Ihre Ansprechpartner Sprechen Sie Ihren Berater an! Sie erreichen uns unter Telefon 02553/728-0. Unsere Berater leiten Sie bei speziellen Fragen auch gerne an die SEPA-Spezialisten Ihrer Volksbank Ochtrup eG weiter.

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