Seminar: Praxis der transaktionsorientierten Unternehmensbewertung 2. Veranstaltung am 22.11.2013 Hörsaal A 015
Prof. Dr. Christian Aders, CVA, CEFA Value-Trust Financial Advisors GmbH
Agenda
Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse 8 80802 München
Kapitel
Titel
I.
Fairness Opinions
P: +49 (0)89 388 790 100 M: +49 (0)172 850 4839
[email protected] www.value-trust.com
Seite
3
Herausforderungen an Unternehmensbewertung im M&A Prozess Grundlagen und Prozess Internationale Entwicklungen, UMAG und Business Judgement Rule Grundsätze der DVFA zu Fairness Opinions Aktuelle Entwicklungen bei Fairness Opinions
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
23
III.
Bewertung von Distressed Companies
58
IV.
Arbeitsgruppen
86
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Unternehmensbewertungsmethoden im Akquisitionsprozess sind nicht widerspruchsfrei M&A Strategie
Funktion
Wertsteigerungsanalyse
Übernahmeangebot, Fairness Opinion
Gesellschaftsrechtliche Bewertung
PPA / Impairment Test
Organschutz
Minderheitenschutz
Minderheitenschutz
Rechnungslegung und Kapitalmarktinformation
Verkehrswert (Markttypischer Gesamtunternehmenserwerber)
Fair Value, Fair Value less cost to sell / Value in use
WertManagement
Restrukturierung
Wertsteigerungs- und Portfolioanalyse, M&AInitiativen
Gläubiger- und Aktionärsschutz
Investor Value
Beizulegender Zeitwert
Wertkonzept
Investor Value
Investor Value
Objektivierter Wert (IDW S1)
Bewertungsmethode
DCF, Multiples, LBO-Methode, Realoptionen
DCF, Multiples, Börsenkursanalyse
Ertragswert, DCF, Multiples, Methoden zur DCF, Multiples, Börsenkurs, Börsenkurs, LBO-Analyse, AssetLBO-Methode, DCF, Multiples, Multiples nur Kursanalyse, Bewertung, DCF, Realoptionen Liquidationszur PlausiMethodenvielfalt Multiples wert bilitätsprüfung
Best Practice
NASD 2290, DVFA FOStandard, IDW S8
Standards
Fazit
IDW S1
DVFA Best PracticeEmpfehlungen 2012
RS HFA 16, IFRS 3, IAS 36 IAS 38, IFRS 13
Best Practice
§33a AktG, § 255 AktG
Babylonische Sprachverwirrung in Bezug auf Fair Value, Fairness Opinion, Verkehrswert und Objektivierter Unternehmenswert Unterschiedliche Wertkonzepte können (aktuell noch) zu signifikanten Wertunterschieden im Verlauf einer Transaktion führen 20. November 2013
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Angebot / Fairness Opinion
Funktion / Ziel
Die Bewertung im Rahmen eines Angebots bzw. einer Angebotsempfehlung hat die Sicherung der Wertsteigerung zum Ziel. Im Rahmen einer Fairness Opinion wird zudem der Nachweis über die Erfüllung der notwendigen Sorgfalt durch die Organe der Gesellschaft erbracht (Business Judgement Rule) und somit deren Haftungsrisiko verringert.
Bewertungsobjekt
Im Rahmen eines Angebots handelt es sich bei dem Bewertungsobjekt in der Regel um eine Legal Einheit. Fairness Opinion hat das identische Bewertungsobjekt.
Standards / Rechtsgrundlage
NASD 2290: Fairness Opinions (Herausgegeben von FINRA, verabschiedet im Dezember 2007) DVFA: Grundsätze für Fairness Opinions (Version 2.0 vom November 2008) UMAG: Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (vom 22.9.2005) WPÜG: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (vom 20.12.2001, letzte Änderung 12.8.2008)
Wertkonzept
Im Rahmen des Angebots wird ein Kaufpreis (oder Umtauschverhältnis) vorgeschlagen. Für die Stellungnahme nach § 27 WpÜG bzw. die dafür erstellte Fairness Opinion wird als Grundlage ein Fair Market Value / Entscheidungswert - regelmäßig in Form einer Bandbreite - ermittelt. Fairness Opinion beurteilt die „Fairness from a financial point of view”. Finanziell angemessen ist eine Transaktion, die ein informierter, rational handelnder Aktionär aus freien Stücken durchführen würde (und er sich nach der Transaktion ökonomisch nicht schlechter stellt).
Bewertungsverfahren
Im Rahmen der Ermittlung des Fair Market Value / Entscheidungswert kommen Multiples, DCF-Verfahren, Börsenkurs- und Prämienanalysen zum Einsatz. Es gilt der Grundsatz der Methodenvielfalt. Eine Pre-Deal PPA wird oft parallel erstellt, auch notwendig für Pflichtangebot.
Ausgewählte Besonderheiten
Das Pflichtangebot hat mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der betroffenen Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Pflichtangebots (§ 5 WpÜGAngebVO) bzw. dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG gewährten oder vereinbarten Gegenleistung (§ 4 WpÜG-AngebVO) zu entsprechen. Bewertungen im Rahmen von Angeboten / Angebotsempfehlungen sind stark marktorientiert. Während bei einem Squeeze Out die Rechtsprechung eine Berücksichtigung von Börsenkursen vorschreibt, ist die Berechnung des Dreimonatsdurchschnittskurses bei Angeboten im Gesetz verankert.
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Objektivierter Unternehmenswert nach IDW S1
Funktion / Ziel
Bewertungsobjekt
Standards / Rechtsgrundlage
Im Vordergrund gesellschaftsrechtlicher Bewertungen, wie z.B. für Zwecke eines Squeeze Outs, der (Zwangs)Verschmelzung oder des Abschlusses von Beherrschungs- bzw. Ergebnisabführungsverträgen steht der Minderheitenschutz. Die gesellschaftsrechtliche Bewertung muss einem (in der Praxis regelmäßig zu durchlaufenden) Spruchverfahren, in dem die Angemessenheit der Abfindung gerichtlich überprüft wird, standhalten können. Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Bewertungen handelt es sich bei dem Bewertungsobjekt in aller Regel um eine Gesellschaft bzw. einen (Teil-)Konzern.
AktG und UmwG schreiben kein Bewertungsverfahren oder -standard vor. Gemäß AktG und UmwG ist die Prüfung von gesellschaftsrechtlichen Bewertung Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer. IDW S1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, (Hrsg. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Stand 2.4.2008) ist eine Vorgabe für Mitglieder des IDW und kein Ausfluss der WPO. Gerichte akzeptieren IDW S1 (mit Einschränkungen). Deutsche Rechtsprechung verschiedener Instanzen verlangt Berücksichtigung von Börsenkursen als Mindestwert.
Wertkonzept
Objektivierter Unternehmenswert ist: – ein intersubjektiv nachprüfbarer Zukunftserfolgswert aus Sicht der Anteilseigner – für das Unternehmen bei Fortführung im unveränderten Konzept und realistischen Zukunftserwartungen – aus der Perspektive einer typisierten, inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person ermittelt.
Bewertungsverfahren
Sämtliche nach IDW S1 definierte Zukunftserfolgserfahren bzw. Verfahren der fundamentalen, Cash Flow basierten Unternehmensbewertung. In der Praxis dominiert das Ertragswertverfahren. Börsenkurs und Multiples werden nur zur Plausibilisierung verwendet. Gemäß ständiger Rechtsprechung stellt der Börsenkurs des Bewertungsobjekts jedoch eine Wertuntergrenze dar.
Ausgewählte Besonderheiten
Für den objektivierten Unternehmenswert sind rein subjektiv zu beurteilende Komponenten nicht zu berücksichtigen. Der Unternehmenswert ist frei von individuellen Wertvorstellungen/-einflüssen zu ermitteln. Die in die Bewertung eingehenden finanziellen Überschüsse berücksichtigen zum Stichtag bereits eingeleitete oder hinreichend konkretisierte Maßnahmen, „unechte“ Synergieeffekte und typisierte Managementfaktoren. Persönliche Ertragssteuern sind wertrelevant, so dass eine typisierte Besteuerung der Unternehmenseigner zu berücksichtigen ist.
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Abgrenzung zum Fair Value: Impairment Test nach IFRS Funktion / Ziel
Bewertungsobjekt
Ziel des Impairment Tests ist die Identifikation von Abwertungspotenzial. Liegt der Recoverable Amount der/des auf Impairment getesteten CGU/Assets unter dessen Buchwert, so ist letzterer abzuschreiben.
Bei dem Bewertungsobjekt kann es sich um einzelne Assets oder um Cash Generating Units (CGUs) im Rahmen eines Goodwill Impairment Tests handeln: “A cash-generating unit is the smallest identifiable group of assets that generates cash inflows that are largely independent of the cash inflows from other assets or groups of assets.“ (IAS 36)
Standards
Wertkonzept
Bewertungsverfahren
Der Recoverable Amount wird ermittelt als der größere Wert aus dem Fair Value less cost to sell und dem Value in use: – Fair Value less cost to sell: “Fair value less costs to sell is the amount obtainable from the sale of an asset or cashgenerating unit in an arm’s length transaction between knowledgeable, willing parties, less the costs of disposal.” (IAS 36) ; (WPH spricht vom fiktiven Marktwert aus der Perspektive eines hypothetischen Käufers) – Value in use: “Value in use is the present value of the future cash flows expected to be derived from an asset or cashgenerating unit.” (IAS 36) Exkurs zu US SFAS 157: Fair value is the price that would be received to sell an asset .
Im Rahmen der Ermittlung des Recoverable Amounts kommen DCF-Verfahren, Multiples sowie Methoden zur Intangible Asset-Bewertung zum Einsatz. Beim Fair Value gilt die sog. Fair Value-Hierarchie, nach der grds. marktorientierte Bewertungsverfahren dem DCF-Verfahren vorzuziehen sind; es gilt aber grds. Methodenvielfalt.
Bei der Fair value less cost to sell ist die Sicht der „Market Paticipants“ von Bedeutung. Die Kapitalkosten werden beim Fair value less cost to sell unabhängig von der unternehmensspezifischen Kapitalstruktur (mit der der Peer Group) mit marktüblichen Fremdkapitalzinssätzen gerechnet. Die für die Bestimmung des Value in use prognostizierten Cash Flows beinhalten sowohl unechte als auch echte Synergien. Cash Flows aus Ertragssteuern werden nicht berücksichtig. Äquivalent sind die Kapitalkosten zu bestimmen. Als Grundlage der prognostizierten Cash Flows dienen die aktuellsten vom Management genehmigten Finanzpläne; Cash Flows aus künftigen Restrukturierungen, für die keine Verpflichtung besteht, und Cash Flows aus künftigen Erweiterungsinvestitionen dürfen nicht berücksichtigt werden; Neben Cash Flows aus der Nutzung des Bewertungsobjekts sind auch Cash Flows aus der Veräußerung durch das bilanzierende Unternehmen zu berücksichtigen.
Ausgewählte Besonderheiten
RS HFA 16: Bewertungen bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS (Herausgegeben vom IDW, Stand 18.10.2005) IAS 36: Impairment of Assets (Herausgegeben vom IASB, Stand Mai 2008)
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Konzeptioneller Vergleich: IDW S1 Bewertung und Fairness Opinion IDW S1 Bewertung Unternehmenskonzept, Business Plan und Kapitalkosten
Bestehendes Unternehmenskonzept und zum Stichtag konkretisierte Maßnahmen : – –
–
Finanzielle Rahmenbedingung der Transaktionen
sowie der darin enthaltenen Kapitalstruktur
–
Strategie und gesamtes Synergiepotential der
Stand-alone-Bewertung unter Einbezug „unechter
Wertbeitrag von Thesaurierung wird normiert mit den Kapitalkosten (keine Wertsteigerung; NPV gleich Null)
–
(potentiellen) Eigentümer –
Ausschüttungspolitik einer Alternativanlage im Terminal Value (TV)
–
Transaktionsspezifisches Unternehmenskonzept in Bezug auf:
Basiert auf letztem verabschiedeten Business Plan
Synergien“ –
Fairness Opinion
Typisierte Managementfaktoren
Explizite Plausibilisierung des Business Plans und Stellungnahme dazu im Bericht.
Investorenspezifische Kapitalstruktur und Ausschüttungspolitik
–
Unternehmenspezifische Kapitalrendite für Neuinvestitionen im TV (NPV kann positiv sein).
Rückgriff auf Due Diligence-Ergebnisse, eigene Plausibilitätsanalysen sowie ggf. Szenarioanalysen Investorenspezifische Kapitalkosten
Typisierte bzw. normierte Kapitalkosten Bewertungsmethoden
Ertragswert ist dominant; DCF zulässig, aber nicht angewendet. Börsenkurs als Wertuntergrenze Multiplikatormethode zur Plauibilisierung Ergebnis ist ein Wertpunkt
Börsenkurs -und Prämienanalyse, Multiplikatormethode DCF Methoden und LBO-Bewertungsmodelle Konzern- und SOTP-Bewertungen Grundsatz der Methodenvielfalt Ergebnis ist eine Wertbandbreite
Größeneffekte
Nein
I.d.R Berücksichtigung von Size Premium
Persönliche Steuern
Ansatz der Einkommenssteuer (Abgeltungssteuer)
Keine Berücksichtigung
Dokumentation und Publikation
Ausführliches Bewertungsgutachten, das auch die Planung enthält, wird veröffentlicht
Opinion Letter wird i.d.R. publiziert, Valuation Memorandum wird dem Auftraggeber präsentiert 20. November 2013
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Eine Fairness Opinion ist kein Mittel zur Preisfindung – sie würdigt gebotene Angebotspreise für eine individuelle Partei Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen aus finanzwirtschaftlicher Sicht zur Angemessenheit (Fairness) einer angebotenen Leistung (Bar- und / oder Aktienangebot) im Rahmen einer Transaktion
Fair Price
Fair Dealing*
Vergleich des Angebotspreises mit dem Wert des betreffenden Unternehmens an einem bestimmten Stichtag
Stellungnahme zum Prozess und zur weiteren (nicht finanziellen) Rahmenbedingung einer Transaktion
Auf Grund des gebotenen Preises darf es zu keiner Verschlechterung der finanziellen Position des „informierten“ Verkäufers/Käufers kommen
Einhaltung von arm´s-length standards
*in
der Praxis meist ausgeschlossen
Die Fairness Opinion ist keine eigenständige Bewertung zur Ermittlung eines Angebotspreises, Due-Diligence-Prüfung oder Garantie des „besten“ Preises eine zeitpunktbezogene finanzielle Würdigung der spezifischen Transaktionssituation eine Möglichkeit, Transaktionen durch Sachverständige abschließend in Bezug auf den Preis beurteilen zu lassen („Gütesiegel“) 20. November 2013
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Ziele einer Fairness Opinion
Abbau von Informationsasymmetrien
Bei Unternehmenskäufen verfügt das Management regelmäßig über einen Informationsvorsprung vor den Anteilseignern, z.B. durch Due Diligence Der Sachverständige fordert und erhält im Rahmen einer abzuschließenden Transaktion eine ausreichende Informationsgrundlage und kann auf Basis dieser, die Entscheidung unabhängig beurteilen
Zertifizierung von Transaktionen
Mittels einer Fairness Opinion kann die Vorteilhaftigkeit einer Transaktion zertifiziert werden Den Anteilseignern wird somit durch einen unabhängigen Dritten die Vorteilhaftigkeit bestätigt - eine interessengeleitete Entscheidung des Managements kann vermieden werden
Absicherung des Managements
Das Management eines Unternehmens kann sich mit der Fairness Opinion ein Handeln nach unternehmerischen Ermessen - insbesondere auf der Grundlage angemessener Informationen bescheinigen lassen Dies trägt insbesondere vor dem Hintergrund der sich mit dem UMAG verändernden Rahmenbedingungen dazu bei, einen Haftungsfreiraum zu schaffen
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Um den Angebotspreis zu testen, wird konzeptionell bei einer Fairness Opinion der Angebotspreis dem Entscheidungswert einer Partei gegenüber gestellt Seller
Marktwert gemäß Börsenkurs
Wertlücke
Entscheidungswert des Käufers
Bereich der Vorteilhaftigkeit
Entscheidungswert des Verkäufers
Wert in € Mio. aus Sicht des Käufers
Bereich der Vorteilhaftigkeit
Wert in € Mio. aus Sicht des Verkäufers
Buyer
Strategische Prämie
Angebotspreis
Potenzielle Transaktionsgewinne / potenzielle Kursreaktion
Potenzieller Unternehmenswert
Transaktionskosten
Stand-Alone Wert
Wertbeitrag - von - neuer Strategien Synergien
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Mögliche Anlässe sind grundsätzlich nicht-dominierte Transaktionen Verkauf / Übernahmeangebot Kauf / Übernahmeangebot
Kauf / Verkauf von Beteiligungen
Fusion / Spaltung
Fairness Opinion
Agio bei Sachkapitalerhöhung
Related Parties Transactions
Buyouts
Großinvestitionen
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Prozess der Auftragsannahme und Qualitätssicherung
Debriefing
Client Presentation
Second Review Process
Closing
Documentation
Engagement Review
Execution and Review Procedures
Execution Guidelines
Considerations for Acceptance and Fee
Requirements
Engagement Acceptance
Engagement Acceptance –
Sofortige Diskussion von Fairness Opinion Opportunities im „internationale Transaction/Fairness Opinion Committee“
–
Identifikation des Typs und der Größe der Transaktion
–
Analyse des Risikos (unter Einbezug des General Counsel)
–
Diskussion der Disposition und der zeitlichen Durchführung
Execution and Review Procedures –
Durchführung der Fairness Opinion durch qualifizierte Bewertungsprofessionals auf oberster Beraterebene
–
Laufende Überprüfung des Prozesses und Technical Review
–
Ausführliche Dokumentation und abgestimmte “Opinion Language”
–
Interne Präsentation des Arbeitsergebnisses vor dem Fairness Opinion Review Committee
Closing –
Feedback des Mandanten und gegebenenfalls erneuter Start des Review Prozesses
–
Internes Feedback und „lessons learned“ 20. November 2013
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Execution Process
Render Fairness Opinion
Present Conclusions
Outline Analysis and Explain Conclusions
Develop Fairness Conclusions
Evaluation of Alternatives
Analysis of Consideration
Analysis of the Fairness of the Transaction
“Big Picture” Review of Transaction
Understanding the Transaction
Business Analysis
Financial Data Assessment
Information Gathering
Legal Document Review
Preliminary Steps
Preliminary Steps – Analyse aller Unterlagen (finanzieller, rechtlicher, steuerlicher Art) zur geplanten Transaktion Business Analysis – Verifikation der wesentlichen finanziellen Transaktionsbedingungen (Treffen mit Management, Wirtschaftsprüfer etc. - soweit möglich) – Würdigung der Business Pläne und Bestimmung der grundlegenden Werttreiber Analysis of the Fairness of the Transaction – Unternehmensbewertung (unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen) mit DCF-Methoden, Multiplikator-Methoden & Börsenkursen – Beurteilung der Unternehmenswerte, der finanziellen Transaktionsbedingungen sowie des Angebotspreises aus Sicht des Leistungsempfängers – Analyse von alternativen Szenarien und damit verbundenen Wertbandbreiten – Berücksichtigung von conflict of interest und Transaktionsnebenbedingungen Present Conclusions – Präsentation des Entwurfs der Fairness Opinion, Dokumentation und Berichterstattung – Erläuterung des Prozesses der Urteilsfindung 20. November 2013
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Verwendete Bewertungsmethoden und Urteilsfindungsprozess Fundamentale Bewertungsmethoden Strategische Analyse
Vergleichende Marktbewertung Markt für Minderheitenrechte (Börse)
Markt für Corporate Control (Transaktionen)
Kapitalmarkt- / Kursanalyse Börsenkursentwicklung und Critical Events Analyse Free Float
Annahmen zu finanziellen Werttreibern
Analyse der Liquidität der Aktie Bieterprämien
Plan-GuV
Planbilanz
Kapitalflussrechnung
Analyse der Vergleichbarkeit
Prämien für bestimmte Aktiengattungen BaFin-Kriterien
Simultane Ermittlung von allen DCFStandards
Equity-Ansatz (Ertragswert)
WACC-Ansatz
Analyse von Kontrollprämien, Prämien für Synergien, Fungibilitätsabschlägen
Diskontierte Analystenzielbewertungen
APV-Ansatz Unternehmenswert
Würdigung von Zu- und Abschlägen
Weitere Bewertungsaspekte
Transaktionsaspekte
Sonstige Bewertungsaspekte
Zielsetzung des Managements
Due Diligence Ergebnisse Shareholder-Value-Auswirkungen, Dilution-Analyse, EPSAuswirkung Sum-of-the-parts sowie integrierte Bewertung der NewCo
Analyse weiterer potenzieller Käufer Nebenabreden
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Eine Fairness Opinion im weiteren Sinne besteht aus Opinion Letter und Valuation Memorandum
Opinion Letter (Fairness Opinion im engeren Sinne) –
Darstellung Auftrag, verwendete Information und Haftungsbeschränkung
–
Angabe zum Verfasser
–
Kurzdarstellung der Transaktion und der wertrelevanten Aspekte
–
Finanzielle Würdigung der Transaktion durch Bewertungsspezialisten
–
Keine Anlageempfehlung
–
Ergänzung durch Valuation Memorandum
–
Möglichkeit der Veröffentlichung unter restriktiven Bedingungen (anders als in USA)
Valuation Memorandum –
Darstellung aller relevanten Transaktions- und Finanzinformationen
–
Darstellung der verschiedenen Wertermittlungsmethoden und -parameter, Werte und Preise sowie Wertbandbreiten
–
Dokumentation für den Auftraggeber
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Internationale Situation und Tendenzen (I)
Schweiz –
Primär bei öffentlichen Übernahmen und Fusionen
–
Aussteller von Fairness Opinions müssen von der eidgenössischen Bankenkommission (EBK) als Prüfstelle anerkannt sein
–
Aktionäre und Verwaltungsrat als Adressaten
–
Eidgenössische Übernahmekommission (UEK) ist faktischer Standardsetter zu Form, Inhalt und Umfang
Frankreich –
Bei Fusionen, Übernahmen und Squeeze-out obligatorisch (z.T. auch vergleichbar mit dem objektivierten Unternehmenswert)
–
Strikte Unabhängigkeit des Erstellers gefordert
–
Regulierung durch Financial Markets Authority (AMF)
–
Aktionäre und Organe als Adressaten
UK –
Üblich zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten der Organe bei Übernahmen, Mergers, Related Parties Transactions, MBO´s, etc.
–
Keine strikten Unabhängigkeitsanforderungen
–
Keine Offenlegungspflichten
–
Keine Anforderung an Mindestinhalte
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Internationale Situation und Tendenzen (II)
USA –
Ursprung in der Nichterfüllung der Business Judgement Rule im Fall Smith vs. Van Gorkom (1985)
–
Breite Anwendung bei allen Kapitalmarkttransaktionen
–
Verordnungen der SEC zum Inhalt und zur Offenlegung gegenüber der SEC und z.T. auch gegenüber Aktionären
–
Seit 2004 Bestrebung der National Association of Securities Dealers, Inc. (NASD) die bestehenden Regulierungen von Fairness Opinions zu erweitern (Rule 2290)
–
Seit April 2006 hat die SEC den NASD-Rule-2290-Entwurf zur öffentlichen Diskussion gestellt
–
NASD-Rule-2290 wurde am 17. Oktober 2007 verabschiedet
Mitteilungs- und Offenlegungspflicht in Bezug auf Interessenkonflikte und Inhalte / Prozess
Pflicht zur Etablierung von internen Qualitätssicherungsverfahren bei den Erstellern
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Aktuelle Situation in Deutschland
Fairness Opinions finden zunehmende Verbreitung (vgl. Lobe/Essler/Röder, 2007) –
Eine Vielzahl deutscher AGs haben bereits Fairness Opinions in Auftrag gegeben
–
Häufigste Anwendung ist aktuell die Vorbereitung der Stellungnahme gemäß § 27 WPÜG
Seit 11/2005 (UMAG) Haftungsbegrenzung des Vorstands gemäß § 93 Abs.1 S.2 AktG durch Business Judgement Rule –
Unternehmerische Entscheidung
–
Handeln ohne Sonderinteresse und sachfremde Einflüsse
–
Handeln zum Wohle der Gesellschaft
–
Handeln auf Grundlage angemessener Informationen
–
Gutgläubigkeit
Einholung und Präsentation einer Fairness Opinion zur Einhaltung der Business Judgement Rule
Gilt auch für Aufsichtsrat (bei unternehmerischer Tätigkeit) und GmbH-Geschäftsführer
Keine gesetzliche Reglementierung von Fairness Opinions
Keine Finanzanalyse im Sinne des § 34b WpHG
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Grundsätze der DVFA zu Fairness Opinions Die Grundsätze für Fairness Opinions in Deutschland wurden von der Expertgroup „Fairness Opinions“ der DVFA erstmals in 2007 entwickelt und 2008 erweitert. DVFA Fairness Opinion Expert Group Chairman: Prof. Dr. Bernhard Schwetzler
Leipzig Graduate School of Management
Members: Prof. Dr. Christian Aders, CEFA, CVA Dr. Ulrike Binder Dr. Thomas Gasteyer Andreas Heinrichs Guido Kerkhoff Dr. Gerhard Killat Dr. Thomas Krecek Dr. Hanns Ostmeier Dr. Maximilian Schiessl, LL.M. Christian Strenger Joachim von Brockhausen Dr. Robert Weber Dr. Andreas Wilms / Nikolas Westphal
Value-Trust Financial Advisors GmbH Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP Clifford Chance LLP Vontobel Securities AG Deutsche Telekom AG Lazard & Co. GmbH Clifford Chance LLP Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. Hengeler Mueller DWS Investment GmbH WestLB AG White & Case LLP Leipzig Graduate School of Management
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Gliederungsübersicht der Grundsätze für Fairness Opinions der DVFA (2008) Teil A:
Zielsetzung und grundlegende Anforderungen
Grundsätzliches Aufgabe der Fairness Opinion (FO)
Teil B: Empfehlungen zur Ausgestaltung von Fairness Opinions für Vorstand und Aufsichtsrat von Bieter- und Zielgesellschaft
Grundsätze: –
Stichtagsprinzip, Wertaufhellungsregel, außergewöhnliche spekulative Einflüsse
–
Vergleichsmaßstab und Stichtagsprinzip
Qualitätsmanagement bei Erstellern von FO Interessenkonflikte bei Erstellern der FO
Teil C:
Verhältnis zwischen Stellungnahme und FO
1: Fairness Opinion als eine Grundlage der Stellungnahme der Organe der Zielgesellschaft nach §27 WpÜG
Publizität der angewendeten Vergleichsmaßstäbe
2: Bietergesellschaft
Beurteilungskriterien und Vergleichsmaßstäbe
Publizität der Interessenkonflikte des Erstellers der FO/der Organe der Zielgesellschaft Zeitpunkt der Bewertung unmittelbar vor Ankündigung
Schaffung einer breiteren Informationsbasis zur Beurteilung von „Art und Höhe der Gegenleistung“ steht im Mittelpunkt der Grundsätze 20. November 2013
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Fragestellungen und offene Probleme bei Fairness Opinions als Ausgangspunkt der DVFA Expertengruppe 1. Definition des Begriffs „Fairness“
Was bedeutet „fair from a financial point of view“?; Verbindung zu Bewertungskonzeptionen (Grenzpreise, Börsenkurs)
2. Herangezogene Vergleichsmaßstäbe und Bewertungskonzeptionen
Es existierten keine Standards bezüglich der heranzuziehenden Vergleichsmaßstäbe und Bewertungskonzeptionen (mit / ohne Synergien; Börsenkurs / Fair Value etc.)
3. Interessenkonflikte Management
Manager haben Eigeninteressen, die dazu führen können, dass „schlechte“ Akquisitionen durchgeführt (Bieter und Target) und „gute“ Akquisitionen verhindert werden (Target). Soll die Fairness Opinion auf diese Konflikte eingehen?
4. Interessenkonflikte Ersteller der Fairness Opinion
Ersteller von Fairness Opinions haben Interessenkonflikte, wenn sie im Rahmen der Transaktion weitere Beratungsleistungen erbringen oder in anderen Geschäftsbeziehungen zum Auftraggeber der Fairness Opinion stehen.
5. Publizität der Fairness Opinion
Differenzierung: nur für das Board oder auch für die Aktionäre als Information?
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Agenda
Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse 8 80802 München
Kapitel
Titel
Seite
I.
Fairness Opinion
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
3
P: +49 (0)89 388 790 100 M: +49 (0)172 850 4839
Grundlagen zum objektivierten Unternehmenswert
[email protected] www.value-trust.com
Berücksichtigung von Steuern bei objektivierten und subjektiven Unternehmenswerten
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Gegenüberstellung objektivierter vs. subjektiver Unternehmenswert
Unternehmensbewertung nach persönlichen Steuern im IDW S1 Problembereiche aus Sicht der Praxis DVFA
III.
Bewertung von Distressed Companies
58
IV.
Arbeitsgruppen
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Der objektivierte Unternehmenswert im Akquisitionsprozess
M&A Strategie/ Indikative Bewertung
Angebot, Angebotsempfehlung, Fairness Opinion
Gesellschaftsrechtliche Bewertung
Purchase Price Allocation (PPA)
Impairment Test (IFRS / HGB)
Steuerliche Umstrukturierungen
Fair Value less cost to sell / Value in use
Wertkonzept
Fair Market Value / Entscheidungswert
Fair Market Value / Entscheidungswert
Objektivierter Wert (IDW S1)
Kaufpreis und Fair Value
Fair Market Value Objektivierter und / Verkehrswert subjektiver Unternehmenswert
Bewertungsmethode
DCF, Multiples, LBO-Valuation und Realoptionen
DCF, Multiples, Börsenkursanalyse und PreDeal PPA
Ertragswert und Börsenkurs/ Multiples zur Plausibilitätsprüfung
DCF und Methoden zur IntangibleBewertung
DCF, Multiples DCF, Multiples, und Methoden zur Substanz- und IntangibleLiquidationswerte Bewertung
-
SEC / DVFA / Gesetzgebung
Gesetzgebung / IDW
IASB / IDW
IASB / IDW
Best Practice
WPÜG, NASD 2290 ,DVFA FOStandard, Best Practice
IDW S1 (Objektivierter Wert)
RS HFA 16 / IFRS 3 / IAS 38
RS HFA 16, IAS 36, RS HFA 10
Standard Setter
Standards
IDW / OFD Münster/ OECD guidelines IDW S1 / Meldungen der Steuerbehörden / Transfer Pricing Regulation
Wertcontrolling (VBM)
Portfolio Valuation
Fair Market Value / Entscheidungswert
Fair Value
Shareholder Value Added / DCF / Wertbeiträge
DCF, Multiples, Net Asset Value
-
EVCA
Best Practice
IPEV Guidelines
Unterschiedliche Wertkonzepte können zu signifikanten Wertunterschieden im Verlauf einer Transaktion führen. 20. November 2013
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Konzeptioneller Vergleich: IDW S1 Bewertung und Fairness Opinion IDW S1 Bewertung Unternehmenskonzept, Business Plan und Kapitalkosten
Bestehendes Unternehmenskonzept und zum Stichtag konkretisierte Maßnahmen : – –
–
Finanzielle Rahmenbedingung der Transaktionen
sowie der darin enthaltenen Kapitalstruktur
–
Strategie und gesamtes Synergiepotential der
Stand-alone-Bewertung unter Einbezug „unechter
Wertbeitrag von Thesaurierung wird normiert mit den Kapitalkosten (keine Wertsteigerung; NPV gleich Null)
–
(potentiellen) Eigentümer –
Ausschüttungspolitik einer Alternativanlage im Terminal Value (TV)
–
Transaktionsspezifisches Unternehmenskonzept in Bezug auf:
Basiert auf letztem verabschiedeten Business Plan
Synergien“ –
Fairness Opinion
Typisierte Managementfaktoren
Explizite Plausibilisierung des Business Plans und Stellungnahme dazu im Bericht.
Investorenspezifische Kapitalstruktur und Ausschüttungs-
politik –
Unternehmenspezifische Kapitalrendite für Neuinvestitionen im TV (NPV kann positiv sein).
Rückgriff auf Due Diligence-Ergebnisse, eigene Plausibilitätsanalysen sowie ggf. Szenarioanalysen Investorenspezifische Kapitalkosten
Typisierte bzw. normierte Kapitalkosten Bewertungsmethoden
Ertragswert ist dominant; DCF zulässig, aber nicht angewendet. Börsenkurs als Wertuntergrenze Multiplikatormethode zur Plausibilisierung Ergebnis ist ein Wertpunkt
Börsenkurs -und Prämienanalyse, Multiplikatormethode DCF Methoden und LBO-Bewertungsmodelle Konzern- und SOTP-Bewertungen Grundsatz der Methodenvielfalt Ergebnis ist eine Wertbandbreite
Größeneffekte
Nein
I.d.R Berücksichtigung von Size Premium
Persönliche Steuern
Ansatz der Einkommenssteuer (Abgeltungssteuer)
Keine Berücksichtigung
Dokumentation und Publikation
Ausführliches Bewertungsgutachten, das auch die Planung enthält, wird veröffentlicht
Opinion Letter wird i.d.R. publiziert, Valuation Memorandum wird dem Auftraggeber präsentiert 20. November 2013
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Hintergrund: berufsständische Bewertungsvorschriften
Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten regelmäßig an die Beachtung ihrer berufsständischen Standards gebunden ( WP Handbuch Band II, 2008, Verlautbarungen und Standards des IDW) Für die Bewertung wurde erstmals im Jahre 1983 eine Verlautbarung erlassen („HFA 2/83“), die im Jahre 2000 durch den IDW Standard S1 zur Unternehmensbewertung abgelöst wurde; dies ist quasi einzigartig im internationalen Vergleich Am 02.04.2008 wurde die derzeit gültige Neufassung (IDW S 1 i.d.F. 2008) veröffentlicht, welche auf dem Entwurf IDW ES 1 vom 05.09.2007 basiert. Die Neufassung dient im Wesentlichen der Anpassung der Grundsätze zur Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten an die am 6. Juli 2007 verabschiedete Unternehmenssteuerreform 2008
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Bewertungsstandards des IDW
IDW Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, Stand vom 02.04.2008 IDW RS HFA 10 Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Einzelabschlusses IDW RS HFA 16 Bewertung bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS IDW S 5 Grundsätze zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte IDW S 8 Grundsätze für S 1 in der Fassung 2008 die Erstellung von Fairness Opinions
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Grundsatz des IDW S1
„Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner.“ IDW S1
„Nur für den Fall, dass der Barwert der finanziellen Überschüsse, die sich bei Liquidation des gesamten Unternehmens ergeben (Liquidationswert), den Fortführungswert übersteigt, kommt der Liquidationswert als Unternehmenswert in Betracht.“ IDW S1
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Funktionen des Bewerters
Funktionsorientierte Bewertung
Praxis der Unternehmensbewertung Der Bewerter als...
Argumentationsfunktion
Neutraler Gutachter
Beratungsfunktion
Schiedsgutachter / Vermittler
Vermittlungsfunktion
Berater
Der Zweck der Unternehmensbewertung bestimmt die Funktion! 20. November 2013
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Funktionen des Bewerters (con‘t)
Neutraler Gutachter
Der Gutachter hat “neutral und unabhängig” alle relevanten Wertkomponenten zu würdigen, rein subjektiv zu beurteilende Komponenten sind nicht zu berücksichtigen Im Gegensatz zu der Vermittlungsfunktion verzichtet hierbei der Bewerter auf die eigene Einschätzung und Quantifizierung vorgetragener rein subjektiver Momente
Schiedsgutachter
Ist eine eigene “gleichgewichtige” Wertermittlung durch alle Beteiligten nicht möglich, kann z. B. in einem Schiedswertverfahren der Unternehmenswert durch einen unabhängigen Schiedsgutachter/Vermittler durch Einschätzung aller subjektiven Elemente unter Beachtung von Fairnessgesichtspunkten ermittelt werden Schiedsgutachter stellt fest (Gericht); Vermittler schlägt vor (Verhandlungen)
Berater
Die Beratungsfunktion lässt weitgehend die Übernahme rein subjektiver Motive zu Unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen wird ein Unternehmenswert ermittelt, den ein bestimmter Investor für ein Unternehmen höchstens anlegen darf (Preisobergrenze) oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss (Preisuntergrenze), ohne seine ökonomische Situation zu verschlechtern (Grenzpreis) 20. November 2013
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Wertkategorien nach WP Handbuch II, 2008
„Der objektivierte Unternehmenswert ist ein intersubjektiv nachprüfbarer Zukunftserfolgswert aus Sicht der Anteilseigner, der sich bei der Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen seiner Marktchancen und –risiken, finanziellen Möglichkeiten sowie sonstigen Einflussfaktoren
nach den Grundsätzen betriebswirtschaftlicher Unternehmensbewertung und unter einer anlassbezogenen Typisierung der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner bestimmen lässt“ Die Bewertung basiert dabei auf der am Bewertungsstichtag bestehenden Ertragskraft („Das Unternehmen wie es steht und liegt“)
Der subjektive Unternehmenswert (Entscheidungswert) ergibt sich entsprechend unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Verhältnisse, Möglichkeiten und Planungen eines bestimmten Investors oder Verkäufers
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Unterschiedliche Vorgehensweise bei objektivierten/subjektiven Werten Objektivierter Unternehmenswert Funktion des Bewerters
Stichtagsprinzip
Synergieeffekte
Ausschüttungs- / Finanzierungsannahmen
Subjektiver Unternehmenswert
Neutraler Gutachter
Berater
Ertragskraft am Bewertungsstichtag
Berücksichtigung strukturverändernder Vorhaben und erkannter und realisierbarer Vorhaben
Berücksichtigung lediglich eingeleiteter oder hinreichend konkretisierter und dokumentierter Maßnahmen im Rahmen des bisherigen Unternehmenskonzeptes
Unabhängig davon ob diese zum Bewertungsstichtag Teil des dokumentierten Unternehmenskonzeptes sind
„Unechte“ Synergieeffekte
„Unechte“ und „echte“ Synergieeffekte
Synergie stiftenden Maßnahmen bereits eingeleitet oder bereits im bestehenden Unternehmenskonzept dokumentiert
Unerheblich ob Maßnahmen bereits eingeleitet oder nicht
Bisherige und geplante Ausschüttungspolitik
Individuelle Ausschüttungsannahmen
Ausschüttung entsprechend der Alternativanlage ab Phase II der Planung
Vom Auftraggeber geplanter Umfang der Innenfinanzierung
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Unterschiedliche Vorgehensweise bei objektivierten/subjektiven Werten - (con‘t) Objektivierter Unternehmenswert
Managementfaktoren
Ertragssteuerliche Einflüsse
Bewertungsmethoden
Börsenpreise
Annahme: Bisheriges Management verbleibt im Unternehmen bzw. gleichwertiger Ersatz
Berücksichtigung aller künftigen finanziellen Auswirkungen einer Veränderung der Geschäftsführung
Eliminierung personenbezogener Einflüsse auf die finanziellen Überschüsse grundsätzlich nicht notwendig Anlassbezogene Typisierung der Ertragssteuer
Tatsächliche Steuerbelastung der Unternehmenseigner, falls bekannt
Unterstellung eines Aktienportfolios auf Anteilseignerebene als Alternativanlage
Ertragswert / DCF
Ertragswert / DCF
Multiplikatoren lediglich zur Plausibilisierung
Multiplikatoren lediglich zur Plausibilisierung
Börsenpreise sind zur Plausibilisierung heranzuziehen, sofern vorhanden
Börsenpreise sind zur Plausibilisierung heranzuziehen, sofern vorhanden
Börsenkurs als Mindestgröße Eigenkapitalrendite (ROE) im Terminal Value
Subjektiver Unternehmenswert
Normiert mit Kapitalkosten
Unternehmensindividuell
20. November 2013
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Historie zur Berücksichtigung persönlicher Steuern im Bewertungskalkül Bis 1997: Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte vor persönlichen Steuern; von der Theorie aber schon lange Einbezug der persönlichen Steuern gefordert Seit 1997: Einbezug der persönlichen Steuern im Anrechnungsverfahren der Körperschaftssteuer Seit 2000: Einbezug der persönlichen Steuern i.V.m. Halbeinkünfteverfahren (IDW S1) 18.10.2005: Neufassung des IDW S1 zur Einführung des sog. „Tax-CAPM“ und Abkehr von der Vollausschüttungshypothese Juli 2007: Änderung des IDW S1 i.V.m. der Berücksichtigung der Abgeltungssteuer 2009 05.09.2007: Entwurf einer Neufassung des IDW Standards (IDW ES 1 i.d.F. 2007) zur Anpassung an die Unternehmenssteuerreform 2008 Seit 02.04.2008: Neufassung des IDW Standards (IDW S 1 i.d.F. 2008)
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Einfluss von Steuern bei objektiviertem/subjektivem Unternehmenswert Neutraler Gutachter (objektivierter Unternehmenswert) –
Der Gutachter hat “neutral und unabhängig” alle relevanten Wertkomponenten zu würdigen, rein subjektiv zu beurteilende Komponenten sind nicht zu berücksichtigen; Der Unternehmenswert ist frei von individuellen Wertvorstellungen/-einflüssen
–
Finanzielle Überschüsse: Berücksichtigung zum Stichtag bereits eingeleitete Maßnahmen, „unechte“ Synergieeffekte, typisierte Managementfaktoren
Anwendung eines typisierten Steuersatzes der Unternehmenseigner
Berater (subjektiver Entscheidungswert) –
Die Beratungsfunktion lässt weitgehend die Übernahme rein subjektiver Motive zu
–
Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Möglichkeiten und Planungen bei den finanziellen Überschüssen: geplante Maßnahmen, „echte“ Synergieeffekte, Finanzierungsannahmen, individuelle Managementfaktoren
Keine Berücksichtigung der persönlichen Steuern der Unternehmenseigner (bzw. zum Teil auch Anwendung der tatsächlichen Steuerbelastung)
20. November 2013
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Typisierung der persönlichen Ertragssteuer bei objektivierten Unternehmenswerten Unmittelbare Typisierung –
Anwendung bei gesetzlich (z.B. Squeeze Out) und vertraglich (z.B. Ein- oder Austritt von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft) begründeten Bewertungsanlässen
–
Bewertung aus der Perspektive einer inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen, natürlichen Person, die ihre Anteile im Privatvermögen hält
Persönliche Ertragssteuer der Unternehmenseigner ist somit explizit zu berücksichtigen!
Mittelbare Typisierung –
Anwendung bei Bewertungen im Rahmen unternehmerischer verhandlungen, Fairness Opinions, Kreditwürdigkeitsprüfungen)
–
Annahme, dass die Nettozuflüsse aus dem Bewertungsobjekt und aus der Alternativinvestition in ein Aktienportfolio auf der Anteilseignerebene einer vergleichbaren persönlichen Besteuerung unterliegen
Persönliche Ertragssteuer wird nicht explizit berücksichtigt!
Initiativen
(z.B.
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Kaufpreis-
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern von 2001 bis 2005
CFto equity1 0,5 s UW kEK 1 s kEK i rm i1 s Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens reduziert sich die Belastung des Zahlungsstroms um 50% Bis 2005 Besteuerung der Eigenkapitalkosten - i.d.R. CAPM basierend - wie festverzinsliche Wertpapiere
20. November 2013
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern ab 2005 (I)
CFto equity1 0,5 s UW nachpers. Steuern kEK nach pers. Steuern kEK i 1 s rKG rD 1 0,5 s i1 s
MRP
mit: rKG Kursgewinnrendite rD Dividendenrendite
Einführung des sog. „Tax-CAPM“ mit differenzierter Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen Marktrisikoprämie (MRP) ist nach persönlichen Steuern höher als vor persönlichen Steuern Zur konsistenten Bewertung sind Zusatzannahmen zur Thesaurierung (Abkehr von der Vollausschüttungshypothese) und zur Kapitalrendite von Thesaurierungen erforderlich, wodurch die Anwendung des Gordon-Wachstumsmodells erforderlich wird 20. November 2013
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern ab 2005 (II)
CFto equity1 0,5 s UW nachpers. Steuern kEK g
mit:
g t ROE t Thesaurierungsquote ROE Re turn on Equity
In Abkehr von der Vollausschüttungshypothese erfolgen Thesaurierungen, die sich unternehmensintern zur Eigenkapitalrentabilität (ROE) verzinsen Es sind Annahmen zur Ausschüttungspolitik der Alternativanlage erforderlich
Es wird ein mit der nachhaltigen Wachstumsrate g steigender, nomineller Zahlungsstrom generiert, wobei die Wachstumsrate das Produkt von Thesaurierungsquote und ROE ist Thesaurierungsbedingte Wachstumsraten können im Gordon-Wachstums-Modell durchaus begründbar über 2 % liegen
20. November 2013
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Implizite Annahmen und offene Punkte
EW
Tax JÜ - gi EK -TTax 1- 0,5 sEST WBThesaurier ung
k n.Steuern - g i
Halbeinkünfteverfahren mit persönlichen Steuern (sEST) und steuerlich bedingter Thesaurierung (TTax)
wobei der Wertbeitrag aus Thesaurierung ( WBTax Thesaurierung ) auch als nachhaltig wachsender Dividendenstrom alternativ abgebildet werden kann, womit die nachhaltige Wachstumsrate g ansteigt Fragen: Warum will man in Zukunft noch „künstlich“ zwischen thesaurierungsbedingtem und inflationsinduziertem Wachstum unterscheiden?
Kann es - bei Nutzung nomineller Planungen und unter Beachtung des Nominalkapitalerhaltungsprinzips bzw. Anschaffungskostenprinzips in der Rechnungslegung nachhaltiges, inflationsinduziertes Wachstum ohne Reinvestition geben? (Dies würde einen steigenden ROE bei Vollausschüttung der Jahresüberschüsse implizieren.) Sind Fälle, in denen ROEalt > kEK und ROEneu= kEK gilt zulässig? Die aktuelle Literaturdiskussion beinhaltet ein Kommunikationsproblem, da einmal explizit Reinvestitionen und einmal implizit substanzerhaltende (inflationsangepasste) Abschreibungen verwendet werden; offen bleibt die entscheidende Frage nach der Eigenkapitalrendite des „Altgeschäfts“. 20. November 2013
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Bewertungskalkül im Equity-Ansatz nach persönlichen Steuern ab 2009
CFto equity1 0,25 UW nach pers. Steuern kEK g (1 0,132)
nach pers. Steuern kEK i 1 0,25 rKG(1 0,25) rD 1 0,25 i1 0,25
MRPMRP
Selbst ohne thesaurierungsbedingtes Wachstum lässt sich bei einer realitätsnahen, mehrperiodigen Anwendung des CAPM die persönliche Steuer nicht einfach aus dem Rentenmodell kürzen (vgl. Wiese 2007) Im Nichtrentenmodell kann die persönliche Steuer nicht gekürzt werden Bleibt man bei der realitätsnahen Annahme, dass Thesaurierungen erfolgen und diese nominelles Wachstum generieren, dann ist weiterhin das GordonWachstumsmodell nach persönlichen Steuern anzuwenden * Unter Vernachlässigung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
** Im Einperiodenmodell des CAPM 20. November 2013
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer Stand der Modellbildung (I) IDW S 1 i.d.F. 2008 fordert nur noch bei gesetzlichen und vertraglichen Bewertungsanlässen eine sog. unmittelbare Typisierung, womit persönliche Steuern zur Ableitung des objektivierten Werts explizit im Kalkül anzusetzen sind; die konkrete Ausgestaltung blieb jedoch offen
Praktiker (Aders 2007) haben früh auf mögliche Problembereiche bei der praktischen Umsetzung hingewiesen:
– Fehlen von empirischen Daten und Prognosemodellen für die Marktrisikoprämie (MRP) nach Abgeltungssteuer
– Zweifel an der empirischen Relevanz der persönlichen Steuer in der Preisbildung am Kapitalmarkt aufgrund des geringen Anteils von inländischen Aktionären (ca. 15%) am Handelsvolumen
– Fehlende empirische Daten zu Haltedauer am deutschen Kapitalmarkt – Klassische Bewertungsmodelle, die unendliche Haltedauer von Unternehmen unterstellen und steigende Dividendenströme bewerten, können zu großen Wertsteigerungen führen
20. November 2013
41
Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer Stand der Modellbildung (II) Theoretische Arbeiten (z. B. Richter vom 15.11.2007) schlagen die folgende Modellstruktur vor: Formelle Lösung Abgeltungsteuer:
D 1 26,38% KT 1 26,38% 1 i 1 26,38% MRPn.St. T t 11 i 1 26,38% MRPn.St. T
UWt mit: Dτ Kτ
Dividendenzahlung in Periode τ Kursgewinn (Thesaurierung) in Periode τ
Verlautbarungen und Mitglieder des IDW haben in jüngster Vergangenheit die unmittelbare Typisierung konkretisiert (WPH 2008, Band II; Jonas am 2. Diskussionsforum Unternehmensbewertung Köln am 8.4.2008; Zeidler et al. 2008, Wagner et al. 2008), wobei folgende Kalkülstruktur vorgeschlagen wird: Praktische Lösung des IDW:
UWt
D 1 26,38% K 1 13,19%
1 i 1 26,38% MRP t 1
n.St.
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer Explizite und implizite Prämissen
Explizit basiert der Vorschlag der Mitglieder des IDW auf den folgenden Prämissen:
- Der Privatanleger („Lieschen Müller“ bei Jonas) kann trotz eines Anteils von nur 10% an der Aktionärsstruktur eine Erhöhung der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 4,5% auf 5,0% durchsetzen
- In Analogie zu US-Studien wird von einer Haltedauer von bis zu 26 Jahren ausgegangen, was eine effektive Kursgewinnsteuer von 13,2% (inkl. SolZ) für sachgerecht erscheinen lässt (Zeidler et al./ Wagner et. al.)
- Gemäß dem Tax-CAPM und den typisierten Haltedauern sinkt die Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern auf 4,5%
- „Eine fiktive Interpretation des Wertbeitrags aus Thesaurierung als Barwert zukünftiger Dividenden - verbunden mit der entsprechenden Steuerfreistellung des Wertbeitrags aus Thesaurierungen - ist realitätsfremd. Demgemäß ist der Wertbeitrag aus Thesaurierung zukünftig der Kursgewinnbesteuerung zu unterwerfen.“ (Zeidler et al./ Wagner et. al.)
- Thesaurierungen verzinsen sich zu den Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern, die retrograd aus den Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern in Verbindung mit der Ausschüttungsquote abgeleitet werden
Implizit werden die folgenden Prämissen gesetzt:
- Haltedauer liegt grundsätzlich im Ermessen des Anteilseigners - Aufgrund der erforderlichen Laufzeitäquivalenz werden Unternehmen nicht mehr unendlich gehalten, sondern am Ende der Halteperiode verkauft; dies hat (noch nicht diskutierte) Folgeeffekte auf die Bestimmung des Basiszinssatzes
- Haltedauer ist bei 13,2% effektiver Kursgewinnsteuer gemäß Modellannahmen ca. 30 bis 40 Jahre; dies ist für Deutschland zu begründen
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer Eigenkapitalkosten im Abgeltungssteuersystem
Die Abgeltungssteuer belastet Zinsen, Dividenden und Kursgewinne auf persönlicher Eigentümerebene einheitlich mit 25%
Die Eigenkapitalkosten vor persönlicher Einkommenssteuer entsprechen somit den Eigenkapitalkosten nach persönlicher Steuer zuzüglich der Steuerbelastung von Dividenden und Kursgewinne: vSt nSt eff kEK ,j kEK,j sESt / SolZdj sESt / SolZk j
mit:
dj
=
Dividendenrendite der Alternativanlage
kj
=
Kursrendite der Alternativanlage
sEst/SolZ =
25% Abgeltungssteuer zzgl. SoZ = 26,38%
sEst/SolZ =
effektive Kursgewinnsteuer
Die Steuerbelastung der Nettoeinnahmen in Form ausgeschütteter Dividenden erfolgt durch die Abgeltungssteuer in voller Höhe, während die effektive Steuerbelastung des Wertbeitrages durch Kursgewinne abhängig von der Haltedauer ist:
eff sESt / SolZ 1
mit:
1 26,38% 1 g 1 1 T
1 T
1
g
T = Haltedauer g = Wachstumsrate (= Eigenkapitalrendite x Thesaurierungsquote)
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Aktueller Diskussionsstand zur Abbildung der Abgeltungssteuer Eigenkapitalkosten im Abgeltungssteuersystem
Das Tax-CAPM ermöglicht theoretisch eine vollständige Abbildung der Besteuerungsfolgen mittels Abgeltungssteuer beim Marktportfolio:
nSt eff kEK ,j i(1 sESt / SolZ ) dM 1 sESt / SolZ kM 1 sESt / SolZ i 1 sESt / SolZ j
mit:
dM
=
Dividendenrendite des Marktportfolios
kjM
=
Kursrendite des Marktportfolios
sEst/SolZ =
25% Abgeltungssteuer zzgl. SoZ = 26,38%
sEst/SolZ =
effektive Kursgewinnsteuer
Um die Praktikabilität des Tax-CAPM in der Praxis zu gewährleisten kann ebenfalls eine direkte Ableitung der Rendite des Marktportfolios nach Einkommenssteuer erfolgen um die erwarteten Anpassungen der Marktrisikoprämie durch die Besteuerung zu berücksichtigen:
nSt kEK ,j i(1 sESt / SolZ ) MRPnSt j
20. November 2013
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Modellvarianten zur Umsetzung – Übersicht
3 Modellvarianten zur Umsetzung
Fiktive Ausschüttung Direkte Zurechnung des Wertbeitrags aus Thesaurierung
Thesaurierung in Detailplanungsphase Zurechnung der Wertbeiträge aus Thesaurierung im Terminal Value
Nachhaltiges Wachstum Thesaurierung und nachhaltiges Wachstum im Terminal Value
20. November 2013
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Anpassungen bei Eigenkapitalkosten und -rendite zur Überführung der Unternehmenswerte vor und nach persönlichen Steuern Bestimmung der Eigenkapitalkosten nach pers. Steuern Risikoloser Basiszinssatz vor pers. Steuern - ESt/Solz = Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern Marktrisikoprämie nach pers. Steuern x Betafaktor = Risikoprämie nach pers. Steuern Eigenkapitalkosten nach pers. Steuern
26,38%
4,75% -1,25% 3,50% 4,50% 1,00 4,50% 8,00%
Ableitung der Eigenkapitalkosten / -rendite vor pers. Steuern Eigenkapitalrendite nach pers. Steuern + Einkommensteuer auf Dividendenrendite + Effektive Einkommensteuer auf Kursgewinnrendite = Eigenkapitalrendite vor pers. Steuern
26,38% 13,19%
8,00% 1,31% 0,66% 9,97%
impl. Ausschüttungsquote der Alternative
50%
Retrograde Bestimmung der Marktrisikoprämie vor pers. Steuern Eigenkapitalkosten vor pers. Steuern - Risikoloser Basiszinssatz vor pers. Steuern = Risikoprämie vor pers. Steuern / Betafaktor Marktrisikoprämie vor pers. Steuern
Überleitung der Unternehmenswerte (vor und nach pers. Steuern) ist möglich, wenn relevante Plangrößen exogen vorgegeben und die verbleibende Größe retrograd ermittelt werden.
9,97% 4,75% 5,22% 1,00 5,22%
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Modellvariante zur Umsetzung – „Fiktive Ausschüttung“ Direkte Zurechnung des Wertbeitrags aus Thesaurierung Planjahr Bilanzielles Eigenkapital in 2008 + Kumulierte Thesaurierung = Bilanzielles Eigenkapital in t x Eigenkapitalrendite
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
TV
100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 0,0 100,0
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0%
= Jahresüberschuss x Ausschüttungsquote
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
= Dividenden - ESt/SolZ auf Dividenden = Dividenden nach pers. Steuern
26,4%
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
5,0 -1,3 3,7
Thesaurierung - ESt/SolZ auf Thesaurierung = Thesaurierung nach pers. Steuern
13,2%
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
5,0 -0,7 4,3
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
3,7 4,3 8,0
Wertbeitrag aus Ausschüttung + Wertbeitrag aus Thesaurierung = Nettozufluss an Eigner Risikoloser Basiszinssatz - ESt/Solz = Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
4,8% 26,4%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern x Betafaktor = Risikoprämie nach persönlichen Steuern
4,5% 1,00
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate ESt/SolZ auf thesaurierungsbedingtes Wachstum Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate nach pers. Steuern Barwertfaktor Barwerte per Ertragswert Eigenkapitalrendite nach persönlichen Steuern Eigenkapitalrendite vor persönlichen Steuern
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00% 0,00% 0,00%
0,926 7,4
0,857 6,9
0,794 6,3
0,735 5,9
0,681 5,4
0,630 5,0
0,584 4,7
7,298 58,4
13,2% 1,000 100 8,0% 10,0%
= Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern = Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern / (1 - effektiver Steuersatz) 20. November 2013
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Modellvariante zur Umsetzung – „Thesaurierung in Detailplanphase“ Zurechnung der Wertbeiträge aus Thesaurierung im Terminal Value Planjahr Bilanzielles Eigenkapital in 2008 + Kumulierte Thesaurierung = Bilanzielles Eigenkapital in t x Eigenkapitalrendite
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
TV
100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 4,3 104,3
100,0 8,8 108,8
100,0 13,6 113,6
100,0 18,5 118,5
100,0 23,6 123,6
100,0 28,9 128,9
100,0 34,5 134,5
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0
10,4
10,9
11,3
11,8
12,3
12,9
13,4
10,0%
= Jahresüberschuss x Ausschüttungsquote
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
= Dividenden - ESt/SolZ auf Dividenden = Dividenden nach pers. Steuern
26,4%
5,0 -1,3 3,7
5,2 -1,4 3,8
5,4 -1,4 4,0
5,7 -1,5 4,2
5,9 -1,6 4,3
6,2 -1,6 4,5
6,4 -1,7 4,7
6,7 -1,8 4,9
Thesaurierung - ESt/SolZ auf Thesaurierung = Thesaurierung nach pers. Steuern
13,2%
5,0 -0,7 4,3
5,2 -0,7 4,5
5,4 -0,7 4,7
5,7 -0,7 4,9
5,9 -0,8 5,1
6,2 -0,8 5,3
6,4 -0,8 5,6
6,7 -0,9 5,8
3,7 0,0 3,7
3,8 0,0 3,8
4,0 0,0 4,0
4,2 0,0 4,2
4,3 0,0 4,3
4,5 0,0 4,5
4,7 0,0 4,7
4,9 5,8 10,8
Wertbeitrag aus Ausschüttung + Wertbeitrag aus Thesaurierung = Nettozufluss an Eigner Risikoloser Basiszinssatz - ESt/Solz = Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
4,8% 26,4%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern x Betafaktor = Risikoprämie nach persönlichen Steuern
4,5% 1,00
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate ESt/SolZ auf thesaurierungsbedingtes Wachstum Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate nach pers. Steuern Barwertfaktor Barwerte per Ertragswert Eigenkapitalrendite nach persönlichen Steuern Eigenkapitalrendite vor persönlichen Steuern
0,00% 0,00% 0,00%
13,2% 1,000
0,926 3,4
0,857 3,3
0,794 3,2
0,735 3,1
0,681 3,0
0,630 2,9
0,584 2,8
7,298 78,5
100 8,0% 10,0%
= Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern = Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern / (1 - effektiver Steuersatz) 20. November 2013
49
Modellvariante zur Umsetzung – „Nachhaltiges Wachstum“ Thesaurierung und nachhaltiges Wachstum im Terminal Value Planjahr Bilanzielles Eigenkapital in 2008 + Kumulierte Thesaurierung = Bilanzielles Eigenkapital in t x Eigenkapitalrendite
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
TV
100,0
100,0 0,0 100,0
100,0 4,3 104,3
100,0 8,8 108,8
100,0 13,6 113,6
100,0 18,5 118,5
100,0 23,6 123,6
100,0 28,9 128,9
100,0 34,5 134,5
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0%
10,0
10,4
10,9
11,3
11,8
12,3
12,9
13,4
10,0%
= Jahresüberschuss x Ausschüttungsquote
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
50,0%
= Dividenden - ESt/SolZ auf Dividenden = Dividenden nach pers. Steuern
26,4%
5,0 -1,3 3,7
5,2 -1,4 3,8
5,4 -1,4 4,0
5,7 -1,5 4,2
5,9 -1,6 4,3
6,2 -1,6 4,5
6,4 -1,7 4,7
6,7 -1,8 4,9
Thesaurierung - ESt/SolZ auf Thesaurierung = Thesaurierung nach pers. Steuern
13,2%
5,0 -0,7 4,3
5,2 -0,7 4,5
5,4 -0,7 4,7
5,7 -0,7 4,9
5,9 -0,8 5,1
6,2 -0,8 5,3
6,4 -0,8 5,6
6,7 -0,9 5,8
3,7 0,0 3,7
3,8 0,0 3,8
4,0 0,0 4,0
4,2 0,0 4,2
4,3 0,0 4,3
4,5 0,0 4,5
4,7 0,0 4,7
4,9 0,0 4,9
Wertbeitrag aus Ausschüttung + Wertbeitrag aus Thesaurierung = Nettozufluss an Eigner Risikoloser Basiszinssatz - ESt/Solz = Risikoloser Basiszinssatz nach pers. Steuern
4,8% 26,4%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
4,75% -1,25% 3,50%
Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern x Betafaktor = Risikoprämie nach persönlichen Steuern
4,5% 1,00
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
4,50% 1,00 4,50%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
8,00%
Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate ESt/SolZ auf thesaurierungsbedingtes Wachstum Thesaurierungsbedingte Wachstumsrate nach pers. Steuern Barwertfaktor Barwerte per Ertragswert Eigenkapitalrendite nach persönlichen Steuern Eigenkapitalrendite vor persönlichen Steuern
4,98% -0,66% 4,33%
13,2% 1,000
0,926 3,4
0,857 3,3
0,794 3,2
0,735 3,1
0,681 3,0
0,630 2,9
0,584 2,8
15,902 78,5
100 8,0% 10,0%
= Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern = Eigenkapitalkosten nach persönlichen Steuern / (1 - effektiver Steuersatz) 20. November 2013
50
Der effektive Steuersatz auf die Kursgewinne lässt sich auf Basis explizit zu bestimmender Annahmen ermitteln Haltedauer in Jahren
Wachstumsrate
15,80%
1
5
10
15
20
25
30
35
40
41
50
1,0%
26,4% 26,0% 25,5% 25,1% 24,6% 24,1% 23,7% 23,3% 22,8% 22,8% 22,0%
2,0%
26,4% 25,6% 24,7% 23,8% 22,9% 22,1% 21,3% 20,6% 19,8% 19,7% 18,5%
3,0%
26,4% 25,3% 23,9% 22,6% 21,4% 20,3% 19,2% 18,2% 17,3% 17,1% 15,6%
4,0%
26,4% 24,9% 23,2% 21,5% 20,0% 18,7% 17,4% 16,2% 15,2% 15,0% 13,3%
5,0%
26,4% 24,5% 22,4% 20,5% 18,8% 17,2% 15,8% 14,5% 13,4% 13,2% 11,5%
6,0%
26,4% 24,2% 21,7% 19,5% 17,6% 15,9% 14,4% 13,1% 12,0% 11,8% 10,1%
7,0%
26,4% 23,9% 21,1% 18,6% 16,5% 14,7% 13,2% 11,9% 10,8% 10,6%
9,0%
8,0%
26,4% 23,6% 20,5% 17,8% 15,6% 13,7% 12,1% 10,8%
9,7%
9,5%
8,0%
9,0%
26,4% 23,2% 19,9% 17,0% 14,7% 12,8% 11,2% 10,0%
8,9%
8,7%
7,3%
26,4% 22,9% 19,3% 16,3% 13,9% 12,0% 10,4%
8,2%
8,0%
6,6%
10,0%
9,2%
Formel zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes: eff sESt / SolZ 1
mit:
1 26,38% 1 g 11 T
1 T
1
g
T = Haltedauer g = Wachstumsrate (= Eigenkapitalrendite x Thesaurierungsquote) 20. November 2013
51
Implikationen und offene Fragen
Ist bei tatsächlich kürzerer Haltedauer auch in der Konsequenz der Basiszins abzusenken?
Gibt es Konsequenzen für die Prognose der Marktrisikoprämie?
Bei exogen determinierter Marktrisikoprämie (nach Steuern) und Eigenkapitalrendite (vor Steuern) steigt der Unternehmenswert mit zunehmender Haltedauer. Warum sollten in einer solchen Situation Aktionäre eine suboptimale Haltedauer wählen und überhaupt realisieren?
Was passiert bei wertschaffendem Wachstum im Detailplanungszeitraum und wie lange muss dieser sein?
20. November 2013
52
FAUB Stellungnahme zur Marktrisikoprämie (MRP)
Hinweise des FAUB zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung „Deshalb kommt der FAUB zu dem Ergebnis, dass im Vergleich zu den letzten Jahren derzeit von einer höheren Marktrisikoprämie auszugehen ist. Dabei legen Marktbeobachtungen und Kapitalmarktstudien sowie auf Prognosen von Finanzanalysten und Ratingagenturen basierende ex ante-Analysen zu sogenannten implizit ermittelten Marktrisikoprämien eine Orientierung am oberen Ende der Bandbreite historisch gemessener Aktienrenditen bzw. der daraus abgeleiteten Marktrisikoprämien nahe. Diese Einschätzung des FAUB wird bestätigt, wenn man die ausgehend von der Betrachtung historischer Daten vorgenommenen Prognosen ergänzt um Überlegungen zur Entwicklung realer Aktienrenditen. Zusammenfassend kommt der FAUB nach seinen Analysen und Beratungen zu folgenden Ergebnissen: 1. Die bisherige Vorgehensweise zur Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes und seiner Komponenten bei Unternehmensbewertungen ist unverändert sachgerecht und geeignet. 2. Bei der Prognose der Marktrisikoprämie sind durch die Finanzmarktkrise veränderte Einflussparameter, insbesondere eine veränderte Risikotoleranz, zu berücksichtigen, so dass sich im Vergleich zu den letzten Jahren derzeit höhere Marktrisikoprämien rechtfertigen lassen. 3. Der FAUB hält es für sachgerecht, sich derzeit bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7 % (vor persönlichen Steuern) bzw. 5 % bis 6 % (nach persönlichen Steuern) zu orientieren. 4. Der FAUB wird die Einflussfaktoren zur Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes weiterhin regelmäßig in seinen Sitzungen analysieren und bei Veränderungen die Empfehlung entsprechend aktualisieren. Unabhängig von diesen kapitalmarktorientierten Überlegungen zur Marktrisikoprämie ist darauf hinzuweisen, dass eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Aussichten eines Unternehmens grundsätzlich im Rahmen der Ableitung von Erwartungswerten in der Unternehmensplanung zu berücksichtigen ist.“
•
Quelle: Hinweise des FAUB zur Berücksichtigung der Finanzmarktkrise bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes in der Unternehmensbewertung, veröffentlicht am 19.09.2012 20. November 2013
53
DAX Kurs-Gewinn-Verhältnis und Volatilität im Zeitablauf
10,000
80.0
9,000
70.0
8,000 60.0
50.0
6,000 5,000
40.0
4,000
VDAX und KGV
DAX Indexstand
7,000
30.0
3,000 20.0 2,000 10.0
1,000
0
0.0
DAX
VDAX
KGV
20. November 2013
54
Implizite MRP nach Damodaran und Marktrisikoprämie.de
Damodaran bestimmt die implizite Marktrisikoprämie für den S&P 500 und vergleicht diese mit historischen Marktrisikoprämien Dabei wird eine Abweichung der aus historischen Daten geschätzten MRPs von den tatsächlich am Markt beobachteten (impliziten) MRPs deutlich
Auf Marktrisikoprämie.de wird für verschiedene Länder (auch für Deutschland) die implizite Marktrisikoprämie berechnet Hier erkennt man deutlich, dass Marktrisikoprämien im Zeitablauf nicht stabil sind, sondern schwanken
Zusätzliche Literatur: Damodaran 2013: Equity Risk Premiums (ERP): Determinants, Estimation and Implications sowie Wagner et al. 2013: Auswirkung Finanzmarktkrise auf den Kapitalisierungszinssatz, in WPg 19/2013 S.948 20. November 2013
55
DVFA Grundsätze vom November 2012 zur Bestimmung der angemessenen Abfindung
DVFA: Arbeitskreis Corporate Transaction & Valuation http://www.dvfa.de/die_dvfa/kommissionen/valuation/dok/35323.php
20. November 2013
56
Agenda Kapitel
Titel
Seite
Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse 8 80802 München
I.
Fairness Opinion
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
23
P: +49 (0)89 388 790 100 M: +49 (0)172 850 4839
III.
Bewertung von Distressed Companies
58
3
Marktentwicklungen Charakteristika notleidender Unternehmen Einbezug von Insolvenzrisiken in das Bewertungsmodell
[email protected] www.value-trust.com
- Ein historischer Abriss -
Erfassung von Insolvenzrisiken mittels des APVAnsatzes der DCF-Methode
Ausgewählte Sonderthemen und Ausblick
IV.
Arbeitsgruppen
86
20. November 2013
57
M&A-Markt in Deutschland und DAX 30 seit 1993 Liquidity Bubble / European Debt Global Financial Crisis Crisis
Dot-Com-Bubble
600
3.500 8.106
8.065
7.528
3.000
2.500 400 5.072
2.000 300
3.666
1.500 2.203
200
Anzahl Transaktionen
Transaktionsvolumen in Mrd. USD
500
1.000 100
0.500 Q 1
0
Source: Thomson SDC Platinum, Announced Transactions of German Targets and Acquirers 20. November 2013
58
80
8.000
70
7.000
60
6.000
50
5.000
40
4.000
30
3.000 2.000
20
1.000
10
0 Jul-07
Jan-08
Jul-08
Yield in %
DAX
Jan-09 VDAX
Jul-09
Im Nachgang zur LehmanInsolvenz brachen Aktienkurse und Bewertungen ein und das Risiko bzw. die Volatilität stieg dramatisch an
VDAX und KGV
9.000
Zum 31.12.2008 wurden jedoch vielfach niedrigere Kapitalkosten (WACC) verwendet, da:
0 Jan-10
KGV
12%
12.0%
10%
10.0%
8%
8.0%
6%
6.0%
4%
4.0%
2%
2.0%
0% Jul-07
Jan-08 3y Corporate BB
Jul-08
Jan-09 5y Corporate AA
Jul-09 German 10y Bunds
0.0% Jan-10
Axis Title
DAX Indexstand
In Extremsituationen, wie der Global Financial Crisis, stoßen theoretische Bewertungsmodelle oft an ihre praktischen Grenzen
Renditen für deutsche Staatsanleihen gesunken sind historische Marktrisikoprämie gesunken ist historische Aktienrisikomaße (Betas) vielfach gesunken sind Fremdkapital als risikolos betrachtet und mit Buchwerten angesetzt wurde 20. November 2013
59
Restrukturierungsfälle in Europa Non Performing Loans
Verteilung der Restrukturierungsfälle 2009/2010 50
35 30
40 Anzahl
Anzahl
25 20 15
10
30 20 10
5 -
-
2009
notleidende Kredite in Europa 1,200
2010
1,048 965
1,000
861
€ Mrd.
800 600
503
400 142
200
204
196
196
Quelle: o.l.: PWC „Restructuring Trends“, Mai 2010 und Februar 2011 o.r.: Debtwire aus PWC „Restructuring Trends“, Februar 2011 u.l.: PWC „European outlook for non core and non performing loan portfolios“, Juli 2012
-
Europa
Deutschland
Hoher Anteil von Restrukturierungstransaktionen in Deutschland
Fazit
Trotz sinkender Gesamtzahl steigende Komplexität der Deals Bewertung im Rahmen von Restrukturierungen wichtiges Aufgabengebiet der Bewertungspraxis 20. November 2013
60
„Maturity Wall“: Fälligkeitsstruktur in Europa
in Mrd.
Fälligkeitsstruktur 60
EUR Mrd.
50
70 60
40
50 30
40 30
20
20 10
10 -
0
2012
2013
2014
2015
ELLI (European Leveraged Loan Index)
Institutional
2016
2017
2018
2019
2020
2021 ff.
MLHY (Merrill Lynch European High-Yield Bond Index)
Total
Quelle: S&P, LCD , Fitch aus PWC „Restructuring Trends“, Februar 2011
Quelle: S&P, LCD European High-Yield Weekly Review, June 2012
Beobachtungen Hohe Volumina fälliger LBO-Finanzierungen, insbesondere 2014/2015
Refinanzierungsprobleme insbesondere durch die hohe Anfangsverschuldung (Leverage Multiples zww. 5x-7x Debt/EBITDA) Ausfallgefährdung steigt durch unsichere Refinanzierung von Krediten
Fazit
Trotz vorübergehender Normalisierung des Marktes ist die Berücksichtigung eines möglichen Insolvenztatbestandes in der Bewertung auch zukünftig relevant 20. November 2013
61
Krisenphasen und deren Einfluss auf die Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung Dot-Com Bubble
Liquidity Bubble / Global Financial Crisis
European Debt Crisis
1996 - 2003
2004 - 2009
2011 - ?
Events
IPO Deutsche Telekom, M&A-Welle, Neuer Markt
LBO-M&A-Welle, LBODebt Restructuring und „Impairment-Battles“
M&A-Disputes, Organhaftungsklagen, VorstAG und ESUG
Technik/ Theorie
High Growth & negative CFs, Cost of Debt und Tax Shields
Tax-CAPM, Cost of Distress, Zinsschranke, (bereinigtes) Debt Beta
Konditionierte MRP, Größen- und Länderrisiken
Gordon-Wachstumsmodell und DCF, Multiples, Realoptionen, VBM / EVA, Impairmenttest
Varianten des DCF (APV und TCF), LBO-Modelle, Real Optionen für Restrukturierungen
Zunehmende Abkehr vom Rechnen mit Einkommensteuer
Nachhaltiges Wachstum und Wertsteigerung erfordert nachhaltige Investitionen mit: ROIC > WACC
Steuervorteile und Fremdkapital sind risikobehaftet
Insolvenzrisiken gehen auch auf die Eigenkapitalgeber über
Phase Zeitraum
Anwendung
(first mover)
Ausgewählte Evolutionsfelder
20. November 2013
62
Definitionsversuch notleidender Unternehmen
Insolvenzgründe mit Antragspflicht
Möglicher Eröffnungsgrund seitens des Schuldners
§ 17 (II) InsO – Zahlungsunfähigkeit „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.“
§ 18 (II) InsO – drohende Zahlungsunfähigkeit „Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.“
§ 19 (II) InsO – Überschuldung
„Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“
Pratt/Grabowski (2010):
„ A company whose equity and debt values reflect the potential or probability of default or liquidation scenarios is considered to be under financial distress.“
20. November 2013
63
Beschreibung von Restrukturierungssituationen Literatur
Insolvenzrecht Insolvenztatbestände gemäß Insolvenzordnung:
Geringe Insolvenzwahrscheinlichkeit
Hohe Insolvenzwahrscheinlichkeit
Reversibler CF Rückgang
Reversibler CF Rückgang
Geringe Insolvenzwahrscheinlichkeit
Hohe Insolvenzwahrscheinlichkeit
Irreversibler CF Rückgang
Irreversibler CF Rückgang
Zahlungsunfähigkeit gem. §17 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit gem. §18 InsO Überschuldung gem. §19 InsO Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Schutzschirmverfahren mit drei monatiger Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans Zahlungsunfähigkeit darf nicht eingetreten sein Ausarbeitung eines Insolvenzplans i. d. R. durch Unternehmen und Monitoring durch Sachwalter
Entscheidung der Gläubigerversammlung über Annahme des Insolvenzplans Krise muss überwindbar sein, aber Zerschlagung muss drohen!
Distressed
Bewertungseinfluss schon vor Erfüllung von Insolvenztatbeständen bei Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit oder drohender Bruch von vertraglichen Kennzahlen Insolvenzgefährdung, nicht die akute Insolvenz als Abgrenzungskriterium 20. November 2013
64
Abgrenzung von Insolvenzkosten Beispiele
Kommentar
Direkte Insolvenzkosten
Indirekte Insolvenzkosten
Aufwendungen für die Beantragung des Insolvenzverfahrens
Umsatzrückgang durch Auftragsverluste und Kundenverunsicherung sowie Verlust von Mitarbeitern
Gerichtskosten
Verschärfung der Finanzierungsbedingungen (Zinsen und Covenants)
Aufwendungen für den Insolvenzverwalter
Erhöhte Kosten für Versicherungen
Anwalts- und allgemeine Rechtsberatungskosten
Kürzere Zahlungsziele bei Lieferanten
Kosten für Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Banken
Verluste durch Notverkauf einzelner Aktiva
Grundsätzliche Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Insolvenzkosten notwendig
Direkte Insolvenzkosten entstehen erst im tatsächlichen Insolvenzverfahren und sind mit der Abwicklung des Insolvenzverfahrens direkt verbunden Indirekte Insolvenzkosten bezeichnen all jene negativen Konsequenzen, die sich sowohl operativ als auch finanzwirtschaftlich durch eine drohende Insolvenz ergeben
Direkte Kosten entstehen „ex-post“ bei tatsächlicher Abwicklung Restrukturierungskosten
Indirekte Kosten entstehen schon im Vorfeld Empirische Nachweise existieren für beide Kostenarten 20. November 2013
65
Relevanz und Einfluss von Insolvenzkosten Empirischer Nachweis – Direkte Insolvenzkosten
Empirischer Nachweis – Indirekte Insolvenzkosten
Autor
Daten*
Kosten
Basis
Autor
Daten*
Kosten
Basis
Birs/Welch/Zhu
1995-2001 286 Untern.
2,5% 1,9%
Buchwert Vermögen
Altmann
Industrie Retail
23,7% 12,2%
Unternehmenswert
Betker
1986-1993 157 Untern.
3,9%
Buchwert Vermögen
Andrade/ Kaplan
31 LBOs mit Restrukturie -rung
10-23% (inkl. direkter)
(pre distress) Unternehmenswert
Tashjian/Lease/ McConnel
1986-1993
1,9%
Buchwert Vermögen
Branch
2002
9,5%16,4%
Marktwert Unternehmen
Weis
1979-1986 37 Untern.
3,1%
Marktwert Eigenkapital
1963-1978 105 Untern.
7,3%
Liquidationswert
1993-2008 746 Unternehmen
Nachweis mit Regression
Umsatzwachstum
Ang/Chua/ McConnel
Reimund/ Schwetzler/ Zainhofer
1933-1955
3%-5%
5373 European firms
Ø 7%
Warner
Breitkopf/ Elsas
Unternehmenswert ohne Verschuldung
* Alle USA
Firm value at time of distress
* Alle USA bis auf Reimund/Schwetzler/Zainhofer
Empirische Studien bestätigen bei drohender Insolvenz signifikante, indirekte Kosten Fazit
Nachweis von direkten Insolvenzkosten bei Abwicklung der Unternehmen Die Unternehmensbewertung darf den negativen Einfluss von indirekten Insolvenzkosten auf die Cashflows eines Unternehmens nicht ignorieren 20. November 2013
66
Krisenursachen und -folgen
Strategische Krise
Ergebniskrise
Liquiditätskrise
Insolvenz
Financial Distress
Umsatzrückgang
Margenerosion
Rendite < Kapitalkosten
Liquiditätsengpässe
Negative Cashflows
Markt- und Buchwert Fremdkapital divergiert
Steigende Fremdkapitalbestände und -kosten
Externe Finanzierungsmaßnahmen erforderlich Temporär überlagert Risiko des Financial Distress massiv operative Risiken 20. November 2013
67
Charakteristika notleidender Unternehmen
volatiler Umsatz Historie 2007A 2008A
in Mio. EUR Umsatzerlöse Wachstumsrate
Schwankungen der operativen Marge
EBITDA EBITDA-Marge EBIT EBIT-Marge
Steuern auf angepasstes EBIT Steuerquote (s eff) NOPLAT Return on Sales Invested Capital Wachstumsrate
Free Cash Flow (FCF) Wachstumsrate
2012E
Konvergenzphase 2013E 2014E 2015E
TV
480.0 0.2%
408.0 (15.0%)
388.0 (4.9%)
392.0 1.0%
409.0 4.3%
424.0 3.7%
439.0 3.5%
447.0 1.8%
456.0 2.0%
144.1 30.1%
135.1 28.1%
11.6 2.8%
52.7 13.6%
115.1 29.4%
121.2 29.6%
126.1 29.7%
131.2 29.9%
133.8 29.9%
136.5 29.9%
61.0 12.7%
79.0 16.5%
(29.0) (7.1%)
14.0 3.6%
83.0 21.2%
90.0 22.0%
95.0 22.4%
100.0 22.8%
102.0 22.8%
104.0 22.8%
(18.2) (29.8%)
(23.5) (29.8%)
8.6 (29.8%)
(4.2) (29.8%)
(24.7) (29.8%)
(26.8) (29.8%)
(28.3) (29.8%)
(29.8) (29.8%)
(30.4) (29.8%)
(30.99) (29.8%)
42.8 8.9%
55.5 11.6%
(20.4) (5.0%)
9.8 2.5%
58.3 14.9%
63.2 15.4%
66.7 15.7%
70.2 16.0%
71.6 16.0%
73.0 16.0%
656.0
706.0 7.1%
706.0 -
665.0 (6.2%)
553.0 (20.3%)
560.0 1.3%
592.0 5.4%
608.0 2.6%
620.0 1.9%
632.0 1.9%
(41.0) (417.2%)
(112.0) (192.2%)
7.0 11.1%
32.0 48.0%
16.0 22.8%
12.0 16.8%
12.0 16.4%
Erweiterungsinvestitionen (ΔIC) Erweiterungsinvestitionsquote
Return on Invested Capital (ROIC)
Detailplanungsphase 2010E 2011E
479.0
Investitionsverzögerung
Vermögensumschlag (VU)
2009E
50.0 90.2%
Negative Cash Flows
-
0.73x
0.58x
0.55x
0.59x
8.5%
(2.9%)
1.4%
8.8%
5.5
(20.4) (473.0%)
50.8 (349.7%)
170.3 235.0%
0.74x
0.76x
0.74x
0.74x
0.74x
11.4%
11.9%
11.9%
11.8%
11.8%
56.2 (67.0%)
34.7 (38.3%)
54.2 56.2%
59.6 10.0%
61.0 2.4%
Starke Einbrüche mit starker Erholung 20. November 2013
68
Einfluss der Insolvenzsituation auf das Bewertungsmodell
Kapitalkosten
Steuern
Basiszins
Tax Shields
Marktrisikoprämie
NOL‘s
Equity Beta
Besteuerung von
(bereinigtes) Debt Beta Cost of Equity (Spill over von Insolvenzrisiken auf unverschuldete Eigenkapitalkosten)
Sanierungsgewinnen
Zinsschranke
Sonstige
Bestimmung von Ausfallwahrscheinlichkeiten
Negative Cashflows Markt-/Buchwert und verschiedene FK-Tranchen
Multiples Real Optionen
20. November 2013
69
Unternehmensbewertung mithilfe von Cashflows
CF vor Zinsen
Entity Value (Gesamt)Unternehmenswert
Fazit
CF nach Zinsen
Marktwert Nettofinanzverbindlichkeiten
Equity Value Eigenkapitalwert
Der Unternehmenswert kann als Entity Value (Gesamtunternehmenswert) oder als Equity Value (Eigenkapitalwert) ermittelt werden Beim Bruttoverfahren ist der Abzug des Fremdkapitals zu Marktwerten nötig
20. November 2013
70
Unternehmensbewertung mithilfe von Cashflows
„Marktwert-Struktur-Bilanz“ Cashflow an Eigenkapitalgeber
Eigenkapital
FCF / TFC Diskontierung mit Gesamtkapitalkosten
Anlagevermögen Tax Shields
t=0 Flow to Equity t Diskontierung mit Eigenkapitalkosten Cashflow an Fremdkapitalgeber
Working Capital
t=0 t
Invested Capital
Cashflow an alle Kapitalgeber
Verzinsliches Fremdkapital Umlaufvermögen
t=0 Flow to Debt t Diskontierung mit Fremdkapitalkosten
Unverzinsliches Fremdkapital
Fazit
Der operative Cashflow wird für alle Kapitalgeber generiert und kann im Normalzustand an Fremd- und Eigenkapitalgeber ausgeschüttet werden Sowohl Fremd- als auch Eigenkapital sind werthaltig und bestimmen den Gesamtunternehmenswert 20. November 2013
71
Rückgang der Cashflows und Auswirkung auf die Unternehmenswertanteile
Senior Lender
Senior Lender EV bzw. Invested Capital
EV bzw. Invested Capital
Junior Lender
Mezzanine
Eigenkapital
Junior Lender
Cashflows
Mezzanine
EV
Ausfallgrenze
Eigenkapital
Ein Einbruch der Cashflows gefährdet die Zahlungsleistungen an die Fremdkapitalgeber und führt zur Verringerung des Unternehmenswertes
Fazit
Die entscheidende Frage: „Wem gehört das Unternehmen?“ muss die Unternehmensbewertung beantworten Das APV-Verfahren ist durch getrennte Berücksichtigung der verschiedenen Kapitalgeber hierbei besonders leistungsfähig 20. November 2013
72
In der Praxis wurden lange Zeit in der DCF-Methode Kapitalkosten nach der „WACC-Formel“ verwendet, die....
Anteil Eigenkapital x am Gesamtkapital
Eigenkapitalkostensatz
- Langfristig erwarteter risikoloser Kapitalmarktzins - Marktpreis des Risikos - Risikoprämie (Beta)
k
v EK
i β MRP
WACC Anteil Fremdkapital x am Gesamtkapital
Kapitalkosten
Fremdkapitalkostensatz nach Steuern
- Fremdkapitalkostensatz - Steuervorteil der Fremdfinanzierung
k
D
i FK 1 s
Verkörpern die Rendite, die Eigenkapital- und Fremdkapitalinvestoren von einer Investition in eine risikobehaftetes Asset (Unternehmen) fordern Eigenkapital ist teurer als Fremdkapital, da Fremdkapitalgeber weniger Risiken tragen 20. November 2013
73
.... eine gewisse Reaktion auf eine zunehmende Verschuldung unterstellen und davon ausgingen, dass Fremdkapital und Steuervorteile der Verschuldung risikolos sind
Zins
kEK,V
k
EK,U
Kapitalkostenfunktion (ohne Insolvenzrisiko)
WACC
k FK V
Problem
Passen die impliziten Annahmen nicht zur Empirie, ergeben sich - in der Regel - zu niedrige Kapitalkosten (WACC) In Extremfällen werden die Kapitalkosten sogar negativ oder haben unplausible Verläufe (WACC > unverschuldete Eigenkapitalkosten) 20. November 2013
74
Verschuldung, Insolvenzrisiko des Fremdkapitals und von Steuervorteilen (2004 - 2009) k EK,V
Zins
k EK,U WACC‘ WACC
k FK
Kapitalkostenfunktion (ohne Insolvenzrisiko, aber mit unsicheren Steuervorteilen und Debt Beta)
V k EK,V
Zins
k EK,U
Kapitalkostenfunktion
WACC
(mit Insolvenzrisiko des Fremdkapitals)
k FK
V optimal
V 20. November 2013
75
Verschuldung und Insolvenzrisiko des Eigenkapitals (2011 - ?) k EK,V
Zins
k EK,U
Kapitalkostenfunktion
WACC
(mit Insolvenzrisiko des Fremdkapitals)
k FK V
V optimal
k EK,V
Zins υ' κ ΕΚ
k EK,U
WACC
k FK
V optimal` V optimal*
Kapitalkostenfunktion (mit Insolvenzrisiko des Fremdkapitals und des Eigenkapitals)
V 20. November 2013
76
Integrierte Erfassung des Insolvenzrisikos – Modifizierte DCFMethode Cashflows
Kapitalkosten
Einbezug aller möglichen Szenarien in die zu planenden Cashflows, einschließlich eines Insolvenzszenarios
Ableitung der Kapitalkosten von Vergleichsunternehmen mit gleichem Rating
Risikoadjustierte CAPM Beta: Anpassung der Betaschätzung, da längerfristige Betas das Insolvenzrisiko unterschätzen
Berücksichtigung des Ausfallrisikos in kVEK durch Einbezug von gesonderten Risikoprämien auf „als ob“ Eigenkapitalkosten eines gesunden Unternehmens:
E(CF t ) CFGC (1 πinso t ) CFinsoπinso t
Vereinfachung durch Betrachtung von zwei Szenarien (CFGoing Concern und CFinso ) mit Gewichtung anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit
Alternativ: Isolierter Unternehmenswert bei Fortführung und Verkaufserlös bei Zerschlagung gewichtet mit der kumulierten Überlebens- bzw. Ausfallwahrscheinlichkeit
v v k EK k RF β EK Healthy MRP RPInso
UWMW = Going Concern Wert * (1-Inso) + Liquidationswert * Inso Quelle: Damodaran „The Dark Side of Valuation“ (2010)
Berücksichtigung der Insolvenzkosten in den Cashflows und -risiken den Kapitalkosten
Fazit
Empirischer Forschung zur Abbildung des Insolvenzrisikos in den Kapitalkosten ist noch ausbaufähig Oft werden Insolvenzszenarien nur implizit in den Cashflows abgebildet, was nicht die Transparenz fördert 20. November 2013
77
Modifizierung des CAPM zur Berücksichtigung der Insolvenzprämie Ausgangspunkt
Kommentar
Erweiterung CAPM um unsystematische Risiken und Insolvenzrisiko v ERi k RF EK MRP RPS (RPU ) RPInso
RPS =
Risikoprämie für (mangelnde) Unternehmensgröße
RPU =
weitere Risikoprämie für unsystematisches Risiko
Implikationen des Ansatzes: 1. Unsystematisches Risiko kann nicht komplett wegdiversifiziert werden 2. ß*MRP bildet nicht alle relevanten systematischen Risiken ab
RPInso = Risikoprämie für Insolvenzbedrohung
Duff & Phelps Risk Premium Report (I)
Empirischer Nachweis von Risikoprämien durch den Vergleich realisierter mit den nach CAPM geschätzten Renditen: RPInso Ri ERi
Duff & Phelps Risk Premium Report (II)
Zusätzliche Differenzierung der identifizierten Risikounternehmen mit Hilfe von Altman „Z” Score: T1 = Working Capital / Total Assets
v RPInso Ri k RF EK MRP
Risiko umfasst Risiko für eine Zerschlagung aus finanziellen (Überschuldung) oder operativen Gründen (negatives operatives Ergebnis)
T2 = Retained Earnings / Total Assets T3 = Earnings Before Interest and Taxes / Total Assets T4 = Market Value of Equity / Total Book Value of Liabilities T5 = Sales / Total Assets
Z 1.2 x T1 1.4 x T2 3.3 x T3 0 .6 x T4 0 .999 x T5
Quelle: Grabowski “COST OF CAPITAL IN TODAY’S ECONOMY”(2010) 20. November 2013
78
Empirische Ermittlung des Insolvenzzuschlags Prämien über CAPM (Auszug) Durchschnittlich beobachtete Rendite Ri Durchschnittlich beobachtete Risikoprämie (Ri - kRF)
Durchschnittliche Risikoprämie nach CAPM E(Ri) - kRF Durchschnittliche Prämie über CAPM Ri – E(Ri) = Insolvenzprämie Hohes finanzielles Risiko
Differenzierung durch Altman Z Akute Insolvenzgefahr Quelle: Grabowski “COST OF CAPITAL IN TODAY’S ECONOMY”(2010), Calculations by © Duff and Phelps, LLC © 200902 CRSP®, Center for Research in Security Prices. Graduate School of Business, The University of Chicago used with permission. rights reserved. www.crsp.chicagogsb.edu
Fazit
Ergebnisse zeigen signifikante Prämien auf die nach dem CAPM geschätzten Eigenkapitalkosten für insolvenzgefährdete Unternehmen 20. November 2013
79
Ausfallrisikoangepasste Cashflows nach Gleißner (2010) & Saha/Malkiel (2012) Legende:
1 g UW E(FCFt ) 1 k t 1
Standardmodell:
pd = Ausfallwahrscheinlichkeit (-rate)
t
k = traditioneller Diskontierungszinssatz (nach CAPM) g = Wachstumsrate der Free Cash Flows (FCF) s = Überlebenswahrscheinlichkeit λ = Veränderung der Ausfallrate
1 g UW E(FCFt )(1 pd)t 1 k t 1
Ausfallrisikoangepasst:
UW
E(FCFt 1 ) (1- pd) k - g pd (1 g)
UW
mit
λ0 = Ausfallrate
pdt 1 st λ 0e λt
pd konstante jährliche Ausfallwahrscheinlichkeit
t
vs.
zeitabhängige jährliche Ausfallwahrscheinlichkeiten (Saha/Malkiel)
E(FCFt1 ) kSM - g
k SM
pd k (1 pd)
Konzept setzt einen Erwartungswert voraus, der keine Insolvenzszenarien (-risiken) berücksichtigt (so auch Knoll/Tartler)
Fazit
Offen bleibt, wie und welche Insolvenzrisiken in den Eigenkapitalkosten erfasst werden Offen ist, wie das Szenario der tatsächlichen Insolvenz und der Recovery Wert abgebildet wird 20. November 2013
80
Erfassung von Insolvenzrisiken mithilfe des APV-Ansatzes
Gesonderte Erfassung der Insolvenz mithilfe des APV-Ansatzes
Isolierte Einbeziehung des positiven und negativen Wertbeitrags der Verschuldung („Trade-Off“ Theorie1 )
UWV = UWU + Wertbeitrag TS – Wertbeitrag der Insolvenz
Praktische Anwendung der Trade-off Theorie mit Hilfe des APV-Ansatzes:2
So ist der Einfluss der Fremdkapitalfinanzierung auf den Unternehmenswert separierbar und dann getrennt bewertbar Kapitalstrukturänderungen / Tax Shield-Effekte Ausfallrisiken
Negativer Wertbeitrag der Insolvenz ist nicht eindeutig definiert
1) Kraus /Litzenberger (1973) 2) Damodaran „The Dark Side of Valuation“ (2010)
Gesonderte Abbildung der Insolvenz schafft Transparenz im Bewertungsmodell
Fazit
Indirekte Insolvenzkosten sind grundsätzlich in den zu planenden Cashflows zu berücksichtigen (beim Going Concern Wert) Direkte Insolvenzkosten gehen in den Liquidationswert ein 20. November 2013
81
Erfassung von Insolvenzrisiken mithilfe des APV-Ansatzes Alternative mit APV: Variante 1 – Anlehnung an die Trade-off Theorie1 Grundidee: explizite Trennung des negativen Insolvenzeinflusses auf den Unternehmenswert (Isolierte Einbeziehung des positiven und negativen Wertbeitrags der Verschuldung („Trade-Off“ Theorie): Berechnung des unverschuldeten Unternehmenswertes
T
Equity ValueMW
Berechnung des Wertbeitrags der Fremdfinanzierung durch Diskontierung der Steuerersparnisse
FCFt
t 1 1 k uEK,j
s U k FK,t 1FKt 1 WI π Inso FKMW t 1 k TS, j t 1 T
t
Berechnung des negativen Wertbeitrages der Insolvenz W I Überleitung zum Equity Value durch Abzug des Fremdkapitals zu Marktwerten
Schätzung der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit 1) Quelle: Damodaran (2010) i.V.m. Kraus /Litzenberger (1973)
Diskussionspunkte Cashflows Cashflows
Negativer Wertbeitrag
Fraglich, ob durch systematische Risiken (bspw. Nachfrageschwankungen des Marktes) induzierte indirekte Insolvenzkosten im Erwartungswert der Cashflows erfasst werden müssen? Ermittlung des separierten negativen Werteffekts (Barwert der Insolvenzkosten) ist theoretisch und in der Praxis bislang ungeklärt! Mögl. Berechnung ist komplex (z.B. GoingConcern Wert – Liquidationswert) *Inso
Diskussionspunkte Kapitalkosten u kEK
Tragen auch unverschuldete Cashflows Insolvenzrisiken?
k TS
Unterliegen Steuervorteile dem operativen Risiko des Unternehmens? Restrukturierungsgewinn versteuerbar?
kFK
Risikoadäquate Renditeforderung der Fremdkapitalgeber mit Hilfe aktueller Marktrenditen bestimmen?
20. November 2013
82
Erfassung von Insolvenzrisiken mithilfe des APV-Ansatzes und Fokus auf den Detailplanungszeitraum Alternative mit APV: Variante 21 Berechnung des unverschuldeten Unternehmenswertes mit Going Concern-Annahme
Berechnung des Wertbeitrags der Fremdfinanzierung durch Diskontierung der Steuerersparnisse
Berechnung des Nettoliquidationswertes (Verkaufserlös der VGG – Schulden - direkte Insolvenzkosten)
T s k T FCF U FK,t 1FK t 1 t Equity ValueMW FKMW 1 π Inso L N π Inso t t u' u' t 1 1 k EK,j t 1 1 k EK,j
Schätzung der kumulierten Ausfallwahrscheinlichkeit
1) Quelle: Stalter (2010)
Diskussionspunkte Cashflows Szenarien
Alle Cashflows Going Concern, Insolvenzszenario separat im Liquidationswert
Diskussionspunkte Kapitalkosten u' kEK
Auch unverschuldete CF tragen Insolvenzrisiken, Anpassung
u kEK
zu
u' kEK
nötig
Quelle: Richter „Business valuation with constant discount rates also in case of default risk?” (2010)
Indirekte Insolvenzkosten
Alle indirekten Insolvenzkosten müssen in den Cashflows abgebildet werden
k TS
Nettoliquidationswert
Klar definiert und relativ einfach ermittelbar
kFK
Unsichere Steuervorteile, unterliegen dem operativen Risiko des Unternehmens, Diskontierung mit U kEK Renditeforderung der FK Geber mit Hilfe CAPM:
k FK rRF β FK rM rRF
Abzug des Fremdkapitals zu Buchwerten im LN 20. November 2013
83
ESUG – Debt Equity Swap Bewertung der Gläubigerforderung
Nominalwertprinzip
Vollwertigkeitsprinzip
Going Concern
Fazit
Zerschlagungswerte
In der juristischen Literatur hat sich noch keine herrschende Meinung herausgebildet Durch Gestaltung der Transaktionsstruktur können Risiken gemindert werden 20. November 2013
84
Agenda Kapitel
Titel
Prof. Dr. Christian Aders Managing Director Value-Trust Financial Advisors GmbH Leopoldstrasse 8 80802 München
I.
Fairness Opinion
II.
Objektivierter Wert nach IDW S1
23
P: +49 (0)89 388 790 100 M: +49 (0)172 850 4839
III.
Bewertung von Distressed Companies
58
V.
Arbeitsgruppen
86
[email protected] www.value-trust.com
Seite
3
20. November 2013
85
Arbeitsgruppe 1 Marktrisikoprämie Was impliziert der vom FAUB vorgenommene Methodenwechsel bei der Bestimmung der MRP? Müsste man aktuell nicht wieder mit Marktrisikoprämien von unter 5% arbeiten, da man sich in einem Boom befindet? Welcher Basiszins ist bei der Berechnung von ex-ante Marktrisikoprämien für die Zwecke der Unternehmensbewertung konsistenterweise zu verwenden? Sollte man sich an einer langfristigen Eigenkapitalrenditeerwartung orientieren, um aktuelle Marktrisikoprämien abzuleiten? Was impliziert ein aktuelles DAX-KGV von ca. 13 auf Basis der 2014er Konsensusschätzungen und wie sind dabei nachhaltige Wachstumserwartungen zu berücksichtigen? Welche Hilfestellung können Analysen empirischer Eigenkapitalkosten (Schüler zfbf 9/2013) und die Build-up Methode (Pratt/Grabowski, 3rd. Ed. 2011) geben? Welche Probleme kann es aufgrund der Vorgaben des FAUB beim Impairment-Test geben, wenn man aktuell ein Unternehmen erwirbt und die Bewertung durch eine (nicht S8) Fairness Opinion gestützt ist?
20. November 2013
86
Arbeitsgruppe 2 Übernahmestrategie und Hedge-Fonds-Aktivitäten Kann es für Deutschland im aktuellen Rechtsrahmen eine (oder zwei) zu präferierenden Übernahmestrategie(n) geben? Verhältnis von Fairness Opinion und angemessener Abfindung Analyse der Aktivitäten von Elliott bei Demag Cranes, Kabel Deutschland und Celesio Hat der Ergebnisabführungsvertrag (EAV) eine besondere Attraktivität für Investoren?
Verhältnis von EAV, Unternehmenswert, Aktienkursentwicklung und weiteren Strukturmaßnahmen
20. November 2013
87
Arbeitsgruppe 3 Bestimmung angemessener Abfindungen Bewertungsperspektiven bei IDW S1 versus DVFA: Kritische Würdigung des Konzepts des markttypischen Unternehmenserwerbers (auch im Kontext IFRS und Fairness Opinion) Implikationen der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 5.6.2013 (AG 19/2013) für den Grundsatz der Methodenvielfalt Grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Berücksichtigung von persönlichen Steuern, wenn sich gemäß Jonas (WPg, 17/2008, S. 833) mit dem Bewertungsstandard IDW S1 i.d.F. 2008 „für die Praxis die Möglichkeit (eröffnet), objektivierte Unternehmensbewertungen nach IDW S1 auch ohne persönliche Ertragsteuern vorzunehmen“
20. November 2013
88
Arbeitsgruppe 4 Restrukturierung / Debt Equity Swap Hintergrund Die Einlage einer Forderung stellt im Wesentlichen eine Sacheinlage dar. Sacheinlagen können nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist (§27 AktG ff.). Der Wert einer Sacheinlage wird durch den beizulegenden Zeitwert bestimmt. Sofern ein aktiver Markt besteht, ist der beizulegende Zeitwert nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/68/EG in Verbindung mit § 255 Abs. 4 HGB über den Marktpreis abzuleiten. Andernfalls ist der beizulegende Zeitwert anhand allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Forderungen gelten grundsätzlich als einlagefähig, sofern sie übertragbar sind. Der beizulegende Zeitwert der Forderung ist stets aus Sicht der Gesellschaft zu ermitteln, wobei nach herrschender Meinung bei Einlage das Vollwertigkeitsprinzip anzuwenden ist. Fragestellungen Unter welchen Gesichtspunkten kann die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts unter Anwendung „allgemein anerkannter Bewertungsmethoden“ erfolgen? Welche Kriterien müssen erfüllt bzw. nicht erfüllt sein, damit ein aktiver Markt vorliegt? Berücksichtigen Sie hierbei die Rechtsprechung in Ihren Ausführungen. Stellen Sie Beispiele dar, in denen der beizulegende Zeitwert den „wahren Wert“ unter- bzw. überschätzen könnte und diskutieren Sie mögliche Lösungsmöglichkeiten einer solchen Konfliktsituation. Erste Literaturhinweise Beck‘sches IFRS-Handbuch, 4.Aufl. §2 Tz. 221 ff. sowie §3 Tz. 176 ff. Beck‘scher Bilanz-Kommentar §247, Tz. 172. IFRS 13 bzw. ASC 820 (rev. 2011, vormals SFAS 157) Richtlinie 2006/68/EG, Amtsblatt der Europäischen Union, L 264/32ff. 20. November 2013
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