Lehramt an beruflichen Schulen/Sek II
Direktor: Prof. Dr. phil. Reinhold Nickolaus
Diplomstudiengang Technikpädagogik (Dipl.-Gwl.)
In Baden-Württemberg gliedert sich die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Sekundarstufe II (Berufliche Schulen) in mehrere Abschnitte. Die erste Phase umfasst ein Hochschulstudium über neun Semester (z. B. Dipl.-Studiengang Technikpädagogik) und endet mit einem Diplomabschluss. Die zweite Phase erstreckt sich über einen 19monatigen Vorbereitungsdienst. Dieser liegt im Verantwortungsbereich der staatlichen Seminare für Schulpädagogik und einer Ausbildungsschule und endet mit dem Zweiten Staatsexamen. Die berufliche Weiterbildung wird als dritte Phase bezeichnet.
Diplomstudiengang Technikpädagogik Durch seine Struktur ermöglicht das Studium die Kombination unterschiedlicher Fächer. Neben der Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik, ist ein Hauptfach (HF) und ein Wahlpflichtfach (WPF) zu belegen. Tätigkeitsfelder: - Berufliches Schulwesen - Berufliche Weiterbildung - Entwicklung von Lernmitteln - Wissenschaft Abschluß: 2.Staatsprüfung
19 Monate Vorbereitungsdienst (Seminar für Schulpädagogik) 6 Wochen Schulpraktikum 18 Wochen Betriebspraktikum
12 Wochen Betriebspraktikum 30 SWS + 4 Wochen Schulprakt.
12 Wochen Betriebspraktikum
einschlägige Lehre
Industrie u. a.
B e r u f s p ä d a g o g i k
Diplomarbeit
9
Hauptfachvertiefung
Wahlpflichtfach
8
(33-35 SW S)
(33-55 SW S)
Studienabschluß: Diplom-Gewerbelehrer/-in
7 6
Hauptfächer sind: Bautechnik, Elektrotechnik, Informatik oder Maschinenbau Beim Wahlpflichtfach kann zwischen dem Hauptfach eng verwandten (affinen), verwandten (halbaffinen) und nicht verwandten (nicht affinen) Fächern gewählt werden: Wahlpflichtfächer sind: affin
weitere Vertiefungsgebiete aus dem Wahlangebot im Hauptfach;
halbaffin
Mathematik, Physik, Informatik
nicht affin Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Politikwissenschaften, Sport, kath./evang. Theologie, Wirtschaftswissenschaften
Praktika Bis zum Ende des Studiums werden ein 24wöchiges Fachpraktikum in Industrie- und Handwerksbetrieben und ein 4-wöchiges Schulpraktikum an einer beruflichen Schule verlangt. Bis zur Vordiplomprüfung muss jeweils die Hälfte der geforderten Praktika abgeleistet sein. Es wird daher empfohlen, einen Teil des Fachpraktikums bereits vor Beginn des Studiums zu absolvieren, da in den Semesterferien Prüfungen stattfinden. Die Schulpraktika können nicht vor dem Studium abgeleistet werden. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zusätzlich weitere 6 Wochen Schulpraktikum und 18 Wochen Fachpraktikum. Eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt die Fachpraktika, nicht aber die Schulpraktika.
5 Vordiplom 4 Grundstudium 3
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
a
Hauptfach 2 (56-66 SW S)
allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
1
b
Studium: Fachhochschule Berufsakademie a) einschlägig b) nicht einschlägig
Lehrer und Lehrerinnen im Schuldienst an beruflichen Schulen unterrichten immer in einer Vielzahl von Schularten und Bildungsgängen: Ein Schwerpunkt liegt bei den berufsqualifizierenden Schularten (z.B. Berufsschule, Berufsfachschule). Darüber hinaus unterrichten sie an Schularten, die zu höheren schulischen Abschlüssen bzw. Berechtigungen führen (z. B. Berufskolleg, Berufl. Gymnasium, Be-
rufsoberschule) und an Fachschulen, die der beruflichen Weiterbildung dienen (z.B. Meister- oder Technikerschule). Sie können ihre Erfahrungen und Erkenntnisse in mehreren Unterrichtsfächern (z. B. Technologie, Technologielabor oder auch allgemeinbildende Fächer) einbringen. Mit dem Abschluss Diplom-Gewerbelehrer/-in sind sie auch für eine Tätigkeit in der privaten Wirtschaft und bei öffentlichen Bildungsträgern und Verbänden qualifiziert. Diplom-Gewerbelehrer/-innen arbeiten beispielsweise in der betrieblichen und öffentlichen beruflichen Aus- und Weiterbildung, als Lektoren in Schulbuchverlagen oder auch in der Bildungs- und Arbeitsverwaltung.
Aufbaustudium mit FH-/BA-Abschluss Für Absolventinnen und Absolventen eines technischen Studiums an einer Fachhochschule oder Berufsakademie wird seit Wintersemester 2004/05 der Aufbaustudiengang Technikpädagogik angeboten, um sich für das Lehramt an beruflichen Schulen weiter zu qualifizieren. Innerhalb des Aufbaustudiums müssen ein Wahlpflichtfach (zweites Unterrichtsfach) und die Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik studiert sowie eine Diplomarbeit geschrieben werden. Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt „Aufbaustudiengang“ oder auf unserer Homepage.
Pflichtfach Erziehungswissenschaft/ Berufspädagogik Grundstudium Erforderliche Studienleistungen (16 SWS) •
•
•
Einführung, wissenschaftliche Grundfragen und personelle Aspekte des Lehrens und Lernens (BWP I), Vorlesung und Übung, 4 SWS Lehren und Lernen unter organisatorischinstitutionellen Aspekten (BWP II), Vorlesung und Übung, 4 SWS Pädagogische Psychologie (Entwicklungs- u. Lernpsychologie), 2 SWS
•
Methoden der empirischen Sozialforschung, 4 SWS
•
Didaktische Übungen zum Schulpraktikum I, 2 SWS
Diplom-Vorprüfung Das Grundstudium schließt mit einer zweistündigen schriftlichen Prüfung ab, die sich auf die Inhalte der berufspädagogischen Lehrveranstaltungen erstrecken. Studierende, die in höheren Semestern einsteigen, können die geforderten Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptstudium erbringen. Hauptstudium Erforderliche Studienleistungen (14 SWS) • • • • • •
Didaktik (BWP III) u. Methodik (BWP IV) beruflicher Bildung, 4 SWS Lehren und Lernen unter historisch-politischen Aspekten (BWP V), 2 SWS Technikdidaktik, 2 SWS Didaktische Übungen zum Schulpraktikum II, 2 SWS ein berufspädagogisches Seminare, 2 SWS ein berufspädagogisches Hauptseminar, 2 SWS
Diplomprüfung Die Prüfung besteht aus einem 4-stündigen schriftlichen und einem 30-minütigen mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden vier Themen zur Wahl gestellt, wovon zwei Themen zu bearbeiten sind. Eines der zu bearbeitenden Themen muss aus dem Bereich der Didaktik stammen. In der mündlichen Prüfung werden mit den Prüfenden Schwerpunkte aus folgenden Bereichen vereinbart: • • • •
Didaktik und Methodik beruflicher Bildung, Berufsbildungspolitik und Sozialgeschichte der Berufserziehung, Bildungs-, Sozialisations- und Professionalisierungsforschung und Vergleichende Berufspädagogik, Sonderberufspädagogik und Betriebspädagogik.
Hauptfach Bautechnik 1. Sem.
Grundstudium (56 SWS)
P
2. Sem.
V
Ü
V
Ü
Höhere Mathematik I-II
5
2
5
2
Technische Mechanik für TechnikpädagogInnen
3
1
1
1
P
Experimentalphysik
3. Sem. V
Ü
2
1
P
V
Ü
4
Bauphysik
2
Zeichnen und Darstellende Geometrie
2
Grundlagen der Konstruktion 1. Tragwerkslehre 2. Planung und Konstruktion im Hochbau
1
1
1
2
1
3
3
1
3
2
Fertigungstechnik Ü = Übung
P
1
Werkstoff I
V = Vorlesung
4. Sem
1
1
3
1
P = Praktikum
Hauptstudium (35 SWS) Gemeinsames Fachstudium • •
Geotechnik (7 SWS) Baustatik (8 SWS)
Zusätzlich ist ein Vertiefungsgebiet im Umfang von 20 SWS aus folgendem Angebot zu belegen: • • • • •
Baubetrieb Entwerfen & Konstruktion Geotechnik Holzbau Raum und Farbe
• • • • •
Straßenbau Tragwerksbemessung und Konstruktion Technischer Ausbau Vermessungswesen Stahlbau
Affines Wahlpflichtfach (40 SWS) Es sind 2 Vertiefungsgebiete aus der vorangehenden Liste, oder • •
Holztechnik (Variante A: konstruktiv) Holztechnik (Variante B: Möbelbau)
zu wählen. Ein im Wahlpflichtfach gewähltes Vertiefungsgebiet darf nicht die Vertiefung des Hauptfachs sein.
Hauptfach Elektrotechnik Grundstudium (63 SWS) Höhere Mathematik für Elektrotechnik I - II
1. Sem. V
Ü
5
2
Grundlagenpraktikum Elektrotechnik
Hauptfach Informatik
2. Sem.
P
V
Ü
5
2
1
P
3. Sem. V
Ü
V
Ü
1
Theorie Schaltungen I - IV
2
2
2
2
Experimentalphysik I - II
4
1
4
1
2
2
2
2
2
1
2
1
Bauelemente der Mikroelektronik I - II
2
1
2
1
Informatikpraktikum
2 2
Ü = Übung
P
P = Praktikum
Hauptstudium (35 SWS) Vertiefungsgebiete (Eines ist zu wählen)
1
V
Ü
V
Ü
4
2
4
2
Mathematik für Informatiker/ -innen I/II
5
2
5
2
Logik
3
2
3
1
Theoretische Informatik I (für Softwaretechnik)
3
1
Kompaktkurs
V
Ü
P
Programmentwicklung
2
1
Softwarepraktikum
Vertiefungsgebiete (Eines ist zu wählen)
Grundlagenvorlesung Informatik
3
1
Grundlagenvorlesung Informatik Studienprojekt (Teil 1)
6. Sem. V
Ü
3
1
3
1
P
7. Sem. V
Ü
P
8. Sem V
Ü
3
P
4
Technische Mechanik für Technikpädagogen
3
2
Fertigungslehre
2
Ü
2
P
V
Ü
1
2
1
2 1
2 1
3
1
2
1
2
2
2 1
3
2
Werkstoffkunde I – II
V
1
1
1
2
2
Ü = Übung
1
1
P = Praktikum
Hauptstudium (33 SWS)
P
• • • • • •
Fahrzeugtechnik Feinwerktechnik Fertigungstechnik Fördertechnik Heizungs–, Lüftungs–, Klimatechnik Informationstechnik
Affines Wahlpflichtfach (33 SWS) 8
Studienprojekt (Teil 2) Informatik- Ergänzung oder Vertiefung
Ü
4
Vertiefungsgebiete (Eines ist zu wählen)
P = Praktikum
P
V
4. Sem
4 4
1
Experimentalphysik
V = Vorlesung
2
Ü
P
3. Sem.
CAD und Produktmodelle
Hardwareorientiertes Praktikum
3
3
Elektrotechnik I – II
1
V
Ü
4
Techn. Thermodynamik I
3
5. Sem.
V
2. Sem.
Grundzüge der Maschinenkonstruktion mit Einf. i. d. Festigkeitslehre
Einführung in die Softwaretechnik
Ü = Übung
1. Sem.
Informatik
1
Software Engineering (für Softwaretechniker)
Hinweis: Die Kombination Hauptfach Nachrichtentechnik und WPF Informationstechnik (und umgekehrt) ist nicht möglich.
P
Grundstudium (65 SWS) Höhere Mathematik I - II
3
Hauptstudium (40 SWS)
Ein im Wahlpflichtfach gewähltes Vertiefungsgebiet darf nicht die Vertiefung des Hauptfachs sein.
Ü
Technische Informatik II (für Softwaretechnik)
Energietechnik Informationstechnik Nachrichtentechnik
Energietechnik Informationstechnik Nachrichtentechnik
V
4. Sem
2
Affines Wahlpflichtfach (35 SWS)
• • •
P
3. Sem.
4
Technische Informatik I (für Softwaretechnik)
V = Vorlesung
• • •
P
2. Sem.
Einführung in die Informatik I/II
Programmierkurs 2
Einführung Informatik I - III
1. Sem.
Grundstudium (66 SWS)
2
Physikalisches Anfängerpraktikum
V = Vorlesung
P
4. Sem
Hauptfach Maschinenwesen
8 3
1
3
In Informatik wird kein affines Wahlpflichtfach angeboten!
1
Eines der Vertiefungsgebiete des Hauptfaches, oder zusätzlich •
Fabrikbetrieb.
Ein im Wahlpflichtfach gewähltes Vertiefungsgebiet darf nicht die Vertiefung des Hauptfachs sein.
P
Halbaffine Wahlpflichtfächer Sind schon ab dem Grundstudium zu belegen. Mathematik • •
umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 55 SWS und ersetzt entsprechende Lehrveranstaltung im Hauptfach-Grundstudium (14 SWS).
Physik • •
umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 82 SWS und ersetzt entsprechende Lehrveranstaltung im Hauptfach-Grundstudium (14-30 SWS).
Informatik • •
umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 48 SWS und ersetzt entsprechende Lehrveranstaltung im Hauptfach-Grundstudium (7-9 SWS).
Nichtaffine Wahlpflichtfächer Sind in der Regel erst im Hauptstudium zu belegen. •
Chemie (67 SWS) (incl. Laborpraktika)
•
Deutsch (50 SWS)
•
Englisch (50 SWS)
•
Ethik (50 SWS)
•
Politikwissenschaft (50 SWS)
•
Sport (50 SWS) (Sporteingangsprüfung erforderlich!)
•
Theologie, evang. oder kathol. (45 o. 50 SWS, Einführung im Grundstudium), siehe auch: Evang.: www.uni-hohenheim.de/evtheol Kath.: www.uni-hohenheim.de/kath-theol
•
Wirtschaftswissenschaft (50 SWS) (Lehrveranstaltungen schon ab dem 3. Sem.)
Anschrift Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik (BWT) Geschw.-Scholl-Str. 24 D, 3. Stock 70174 Stuttgart Telefon: 0711 – 685 8 3182 Telefax: 0711 – 685 7 3182 E-mail:
[email protected] Studiendekan und Vorsitzender der Studienkommission Prof. Dr. phil. Reinhold Nickolaus Abteilung für Berufs-, Wirtschafts- und Technikpädagogik Telefon: 0711 – 685 8 3182 Telefax: 0711 – 685 7 3182 E-mail:
[email protected] Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Uwe Heisel Institut für Werkzeugmaschinen (IfW) Holzgartenstraße 17 70174 Stuttgart Telefon: 0711 – 685 8 3860 Telefax: 0711 – 685 8 3858 E-mail:
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Weitere Informationen:
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Stand: 01.08 2008 ohne Gewähr Maßgeblich ist die jeweils gültige Prüfungsordnung