Schulentwicklungsplanung Schwerte

Schulentwicklungsplanung Schwerte September 2014 Im Auftrag des Fachdienstes 4 Schule, Sport und Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Schwerte ...
Author: Benjamin Michel
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Schulentwicklungsplanung Schwerte September 2014

Im Auftrag des Fachdienstes 4 Schule, Sport und Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Schwerte

Impressum GEBIT Münster GmbH & Co.KG Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie Corrensstr. 80 48149 Münster Telefon: 0251 / 20 888 250 Telefax: 0251 / 20 888 251 Email: [email protected] http://www.gebit-ms.de

Elke Bruckner [email protected]

Inhalt

Inhalt 1. 1.1 1.2 1.3 1.2.1 1.2.2 2. 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.3 2.3.1 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.3.1 3.4.3.2 3.4.4 3.4.4.1 3.4.4.2 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.7 4.1.8 4.2 4.2.1 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4

Einführung .......................................................................................................................... 7 Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung ........................................................ 8 Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen................................................... 8 Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen .......... 12 Demographischer Wandel ................................................................................................. 12 Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen ......................................................................... 14 Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte ........................................... 16 Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen ........................................... 16 Entwicklung der Schülerzahlen an einzelnen Grundschulen in Schwerte ........................... 18 Friedrich-Kayser-Schule ..................................................................................................... 18 Albert-Schweitzer-Schule .................................................................................................. 22 Lenningskampschule ......................................................................................................... 25 Heideschule ...................................................................................................................... 28 Evangelische Grundschule Ergste ...................................................................................... 31 Grundschule Villigst .......................................................................................................... 34 Reichshofschule ................................................................................................................ 37 Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte insgesamt ........................... 40 Kommunale Klassenrichtzahl in Schwerte ......................................................................... 42 Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen ............................................. 45 Entwicklungen der Schullandschaft in Schwerte ................................................................ 46 Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform ............................... 47 Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an weiterführenden Schulen .......................... 52 Entwicklung der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen ...................................... 55 Gesamtschule Gänsewinkel ............................................................................................... 55 Eintrachthauptschule......................................................................................................... 57 Realschulen ....................................................................................................................... 58 Realschule am Stadtpark ................................................................................................... 58 Realschule am Bohlgarten ................................................................................................. 59 Gymnasien ........................................................................................................................ 60 Friedrich-Bährens-Gymnasium ........................................................................................... 60 Ruhrtalgymnasium ............................................................................................................ 62 Schulgebäude ................................................................................................................... 64 Grundlagen der Gebäudebewertung................................................................................. 64 Raumangaben................................................................................................................... 64 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 64 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 65 Gebäudepotenzial und Erweiterungspotenzial .................................................................. 66 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 66 Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial ....................................................................... 66 Übermittagbetreuung und Ganztag .................................................................................. 67 Gebäudedaten .................................................................................................................. 67 Bewertung der Schulgebäude ........................................................................................... 68 Albert-Schweitzer-Schule .................................................................................................. 68 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 68 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 68 Erweiterungspotential / Gebäudepotential ........................................................................ 69 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 69 3

Inhalt

4.2.2.5 4.2.2.6 4.2.2.6.1 4.2.2.6.2 4.2.2.6.3 4.2.2 4.2.3.1 4.2.3.2 4.2.3.3 4.2.3.4 4.2.3.5 4.2.2.5.1 4.2.3.6 4.2.3 4.2.4.1 4.2.4.2 4.2.4.3 4.2.4.4 4.2.4.5 4.2.4.6 4.2.4.6.1 4.2.4.6.2 4.2.4 4.2.5.1 4.2.5.2 4.2.5.3 4.2.5.4 4.2.5.5 4.2.5.6 4.2.5.6.1 4.2.5.6.2 4.2.5.6.3 4.2.5 4.2.6.1 4.2.6.2 4.2.6.3 4.2.6.4 4.2.6.5 4.2.6.6 4.2.5.6.1 4.2.5.6.2 4.2.5.6.3 4.2.6 4.2.6.1 4.2.6.2 4.2.6.3 4.2.6.4 4.2.6.5 4.2.6.6 4

Gebäudedaten .................................................................................................................. 69 Offene Ganztagssschule .................................................................................................... 70 Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial ....................................................................... 70 Umnutzungspotenzial OGS ............................................................................................... 70 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 70 Heideschule ...................................................................................................................... 71 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 71 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 71 Erweiterungspotential / Gebäudepotential ........................................................................ 72 Umnutzungspotenziale ..................................................................................................... 72 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 73 Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial ....................................................................... 73 Gebäudedaten .................................................................................................................. 73 Friedrich-Kayser-Schule ..................................................................................................... 74 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 74 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 74 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 75 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 75 Gebäudedaten .................................................................................................................. 76 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 76 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ......................................................................... 76 Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS .......................................................................... 76 Lenningskampschule ......................................................................................................... 77 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 77 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 77 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 77 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 78 Gebäudedaten .................................................................................................................. 78 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 78 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ......................................................................... 79 Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS .......................................................................... 79 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 79 Grundschule Ergste ........................................................................................................... 80 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 80 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 80 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 81 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 81 Gebäudedaten .................................................................................................................. 82 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 82 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ......................................................................... 82 Umnutzungspotenzial OGS ............................................................................................... 82 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 83 Grundschule Villigst .......................................................................................................... 84 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 84 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 84 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 85 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 85 Gebäudedaten .................................................................................................................. 86 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 86

Inhalt

4.2.6.6.1 4.2.6.6.2 4.2.6.6.3 4.2.7 4.2.7.1 4.2.7.2 4.2.7.3 4.2.7.4 4.2.7.5 4.2.7.5.1 4.2.7.6 4.2.8 4.2.8.1 4.2.8.2 4.2.8.3 4.2.8.4 4.2.8.5 4.2.8.6 4.2.9 4.2.9.1 4.2.9.2 4.2.9.3 4.2.9.4 4.2.9.5 4.2.9.6 4.2.10 4.2.10.1 4.2.10.2 4.2.10.3 4.2.10.4 4.2.10.5 4.2.10.6 4.2.11 4.2.11.1 4.2.11.2 4.2.11.3 4.2.11.4 4.2.11.5 4.2.11.6 4.2.12 4.2.12.1 4.2.12.2 4.2.12.3 4.2.12.4 4.2.12.5 4.2.12.6 4.2.13 4.2.13.1 4.2.13.2

Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial ....................................................................... 86 Umnutzungspotenzial OGS ............................................................................................... 86 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 87 Reichshofschule ................................................................................................................ 88 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 88 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 88 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 89 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 89 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 89 Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial ....................................................................... 90 Gebäudedaten .................................................................................................................. 90 Eintrachthauptschule......................................................................................................... 91 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 91 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 91 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 92 Übermittagbetreuung / Ganztag ....................................................................................... 92 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 93 Gebäudedaten .................................................................................................................. 93 Gesamtschule Gänsewinkel ............................................................................................... 94 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 94 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 94 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 95 Übermittagbetreuung / Ganztag ....................................................................................... 95 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 95 Gebäudedaten .................................................................................................................. 96 Realschule am Bohlgarten ................................................................................................. 97 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 97 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 97 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 98 Übermittagbetreuung / Ganztag ....................................................................................... 98 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 99 Gebäudedaten .................................................................................................................. 99 Realschule am Stadtpark ................................................................................................. 100 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 100 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 100 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 101 Übermittagsbetreuung / Ganztag .................................................................................... 101 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 102 Gebäudedaten ................................................................................................................ 102 Ruhrtalgymnasium .......................................................................................................... 103 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 103 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 103 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 104 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 104 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 104 Gebäudedaten ................................................................................................................ 105 Friedrich-Bährens-Gymnasium ......................................................................................... 106 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 106 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 107 5

Inhalt

4.2.13.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 107 4.2.13.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 108 4.2.13.5 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 108 4.2.13.6 Gebäudedaten ................................................................................................................ 108 4.2.14 Kardinal-von-Galen-Schule .............................................................................................. 109 4.2.14.1 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 109 4.2.14.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 109 4.2.14.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 110 4.2.14.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 110 4.2.14.5 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 111 4.2.14.6 Gebäudedaten ................................................................................................................ 111 4.2.15 Schule an der Ruhr .......................................................................................................... 112 4.2.15.1 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 112 4.2.15.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 112 4.2.15.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 113 4.2.15.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 113 4.2.15.5 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 114 4.2.15.6 Gebäudedaten ................................................................................................................ 114 5. Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte ......................... 115 5.1 Grundschulen ................................................................................................................. 115 5.2 Weiterführende Schulen ................................................................................................. 116 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 119 Tabellen ....................................................................................................................................... 119 Abbildungen ....................................................................................................................................... 119

6

Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung

1.

Einführung

Die Stadt Schwerte hat die GEBIT Münster im Mai 2013 mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt. 2010 hatte die GEBIT Münster bereits eine Schulentwicklungsplanung in Schwerte durchgeführt und die Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht dargestellt. Die damalige Planung erfolgte auf der Grundlage der Schülerdaten bis zum Schuljahr 2009/ 2010 und berücksichtigte den Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2019/2020. Kinder, die bis zum Schuljahr 2014/2015 eingeschult wurden, waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung bereits geboren. Seit Vorlage des Schulentwicklungsplanungsberichts 2010 hat sich die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Die wichtigsten Veränderungen betreffen die Abschaffung des Verfassungsrangs der Hauptschule – die Gemeinden sind nicht mehr verpflichtet, eine Hauptschule vorzuhalten – und die Schaffung der neuen Sekundarschule. Daneben sind weitere Veränderungen mit weitreichenden Folgen für die Kommunen erfolgt. Angesprochen sei hier z.B. die Verringerung der Klassengrößen in Grundschulen, die Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl, die Neuregelung der Inklusion oder die Beschränkung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden.1 Nicht zuletzt aufgrund dieser Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich die Schullandschaft in Schwerte seit Erstellung des Schulentwicklungsplans 2010 bereits deutlich verändert. Hinzu kommt, dass sich die Stadt im Rahmen ihres Haushaltssanierungsplans 2012 verpflichtet hat, Schulraum einzusparen (Maßnahme Nr. 10). Aufgrund dieser Anforderungen und Veränderungen im Schulbereich wurde die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beschlossen. Der Kreis Unna hat in Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden den Auftrag für die Schulentwicklungsplanung der Förderschulen der Kommunen im Kreis in Auftrag gegeben. Hiervon ist auch die Förderschule an der Ruhr in Schwerte betroffen. Die Zukunft dieser Förderschule ist wichtiger Baustein im Rahmen der Überlegungen zu zukünftigen Schulstandorten im Süden Schwertes. Aus diesem Grund wurde die Erstellung eines Berichtes zur Schulentwicklungsplanung in Schwerte zunächst verschoben, um die Ergebnisse der Förderschulplanung mit berücksichtigen zu können. Dieser Plan wurde im September 2014 vorgestellt. Im Mai 2014 wurde der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung ein erster vorläufiger Bericht mit der Auswertung der Schülerzahlentwicklung und der Schülerprognose vorgestellt. Der hier vorliegende Endbericht enthält neben diesen Zahlen auch die relevanten Daten zu den einzelnen Schulgebäuden und deren Bewertung. Die Zusammenstellung dieser Daten und die Bewertung der Gebäude erfolgte dabei durch die Stadt Schwerte. Im Folgenden wird zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen und die Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Anschließend wird die vergangene und zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen in Grundschulen und weiterführenden Schulen in Schwerte vorgestellt (Kapitel 2 und 3). Im 4. Kapitel geht es schließlich um die einzelnen Schulgebäude in Schwerte, die im Hinblick auf Aspekte von Barrierefreiheit, Inklusion und Differenzierung sowie

1

In Abschnitt 1.2 (S. 9f.) sind die schulgesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre noch einmal genauer dargestellt. 7 7

Einführung

im Hinblick auf Erweiterungs- und Umnutzungspotenziale genauer beschrieben und bewertet werden. Im abschließenden Kapitel 5 werden die Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte dargestellt, die sich aus der Analyse der Daten zu Schülerzahlen und Gebäudebewertungen ergeben.

1.1 Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung Als Schulträger ist die Stadt Schwerte gesetzlich zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es laut Schulgesetz NRW (§80), ein gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot sicherzustellen. Hierbei sind laut §80 SchulG NRW folgende Punkte zu berücksichtigen 1. Das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulform, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten. Die Gemeinden haben als Schulträger also die äußeren Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die den Schülerinnen und Schülern ein „möglichst umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot“ bereitstellen. Während der öffentliche Schulträger für die baulichen Rahmenbedingungen, die Ausstattung sowie für das Personal zur Verwaltung der Schulen zuständig ist, ist die Sicherung und Entwicklung der Qualität von Schulen die Aufgabe der Schulaufsicht (§86 SchulG). Dennoch gilt es, im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung auch die Qualität in den Blick zu nehmen. Schulraum kann nicht unabhängig von pädagogischen Inhalten und pädagogischen Konzepten geplant werden. Nicht der Raum sollte Inhalte und Methoden bestimmen, sondern umgekehrt Inhalte und Methoden die Gestaltung von Räumen.

1.2 Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche gesetzliche Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen gegeben, die als Reaktion auf demographische Veränderungen, aber auch auf veränderte Anforderungen an Bildung zu betrachten sind. Bereits 2003 hatte die Einführung der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen erhebliche Veränderungen herbeigeführt. Mit diesem Konzept sollte die Betreuung von Grundschulkindern sichergestellt werden, ohne gleichzeitig den verbindlichen Ganztagsunterricht einzuführen. Schule und Jugendhilfe sollten „auf Augenhöhe“ zusammenarbeiten, um die Betreuung der Grundschulkinder sicherzustellen. Die hohe und zunehmende Nachfrage nach diesem Angebot zog einen erheblichen Investitionsbedarf der Schulträger nach sich.

8 8

Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen

In den folgenden Jahren wurden von Seiten des Landes verschiedene neue Programme aufgelegt, die den gestiegenen Betreuungsbedarf auch an weiterführenden Schulen decken sollten. Auch die Zahl der gebundenen Ganztagsschulen nahm mit der „Ganztags-Offensive“ der Landesregierung zu. Sie hat zunächst in den Hauptschulen des Landes begonnen und mittlerweile auch die Gymnasien erreicht. Sekundarschulen sowie Gesamtschulen sind grundsätzlich gebundene Ganztagsschulen. Auch diese Entwicklung hin zu mehr Betreuung und gebundenem Ganztag stellt für die Schulträger eine neue Herausforderung dar, steht sie doch für zusätzlichen Raumbedarf und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Gerade für den Ausbau von Betreuung und Ganztag mussten von den Kommunen erhebliche Investitionen vorgenommen werden. Damit einhergehend ist auch eine zunehmende Verzahnung von Schule und Jugendhilfe. Auch im Hinblick auf die Struktur des Schulsystems gab es weitreichende Veränderungen. 2005 wurden sieben Schulgesetze und drei Verordnungen zu einem einheitlichen Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen zusammengefügt. In den Folgejahren traten zahlreiche Änderungen dieses Schulgesetzes in Kraft, die das Schulsystem erheblich verändert haben: Bereits 2006 wurden zwei Schulrechtsänderungsgesetze verabschiedet. Insbesondere im 2. Schulrechtsänderungsgesetz wurden grundsätzliche Veränderungen des Schulsystems vorgenommen, die auch für den Schulträger weitreichende Konsequenzen hatten: 

Eine vorschulische Beratung und Förderung wurde im Schulgesetz festgeschrieben. Vor der Einschulung wird seither der Sprachstand der Kindergartenkinder festgestellt und bei Bedarf entsprechende Fördermaßnahmen eingeleitet.



Grundlegend war die Festschreibung des Rechtes auf individuelle Förderung in der Schule. War im alten Schulgesetz noch Bildung und Erziehung als Aufgabe der Schule festgeschrieben, kam 2006 das Recht auf individuelle Förderung hinzu.



Die Vorschrift zur Bildung von Grundschulbezirken wurde aufgehoben. Mit der Festlegung von Grundschulbezirken war es dem Schulträger relativ einfach möglich gewesen, die kommende Entwicklung der Schülerzahlen in einzelnen Grundschulen festzustellen. Mit Wegfall dieser Zuordnung herrschte zunächst starke Unsicherheit, da der Schulträger zwar die Zügigkeit von Grundschulen festlegen konnte, das Wahlverhalten der Eltern aber an einzelnen Stellen dazu führte, dass deutlich mehr oder deutlich weniger Anmeldungen vorlagen als bisher.



Das Einschulungsalter wurde herabgesetzt. Damit war die Grundschule mit immer jüngeren Kindern konfrontiert. Zudem führte dies vorübergehend zu größeren Einschulungsjahrgängen, die in den Grundschulen untergebracht werden mussten.



In Grundschulen wurde die sogenannte Schuleingangsphase eingeführt, die es ermöglichte, den Unterricht im 1. und 2. Jahrgang jahrgangsübergreifend zu organisieren. Auch an Grundschulen, an denen man sich nicht für den jahrgangsübergreifenden Unterricht entschieden hat, muss die Schuleingangsphase so organisiert sein, dass Schülerinnen und Schüler sie in einem oder auch in drei Jahren absolvieren können. Schulkindergärten, in denen bisher schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder aufgenommen wurden, schaffte man im Gegenzug ab. 9 9

Einführung



Es wurde eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule eingeführt. Hatten die Eltern ihr Kind zuvor auch an einer Schule anmelden können, für die die Grundschule keine Empfehlung ausgestellt hatte, war dies mit der 2. Schulrechtsänderung nicht mehr möglich. Bei Abweichungen von der Empfehlung konnte eine Anmeldung an der gewünschten Schulform nur erfolgen, wenn ein sogenannter Prognoseunterricht absolviert und die Empfehlung daraufhin entsprechend verändert wurde.



Es wurde die Möglichkeit eingeführt, sogenannte Verbundschulen als organisatorischen Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu gründen, die jedoch eigenständige Zweige blieben. Der gemeinsame Unterricht von Haupt- und Realschülerinnen und -schülern war dabei nur sehr beschränkt. Verbundschulen sollten dazu beitragen, ein wohnortnahes Angebot auch in Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang sicherzustellen. Der gesetzliche Regelfall sah vor, vorhandene Haupt- und Realschulen organisatorisch zusammenzuschließen. Die in der Folge gegründeten Verbundschulen waren allerdings zum Großteil Ausnahmen von dieser Regel. Die meisten Gemeinden erweiterten bestehende Hauptschulen um einen bisher nicht vorhandenen Realschulzweig zu einer Verbundschule.



Das achtjährige Gymnasium wurde eingeführt. Die gymnasiale Oberstufe beginnt demnach bereits mit der Jahrgangsstufe 10 und endet mit dem 12. Jahrgang. Diese Schulzeitverkürzung führte zu vermehrten Stundenumfang in den verbliebenen Schuljahren. Der Nachmittagsunterricht an Gymnasien wurde ausgeweitet, ohne dass zunächst die entsprechende Infrastruktur wie z.B. eine Mensa vorhanden war oder der zu bewältigende Lernstoff reduziert wurde.

Eine weitere Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2008 betraf vor allem die innere Organisation der Schule. Schulleitungen wurden mit dem 3. Schulrechtsänderungsgesetz zu Dienstvorgesetzten der Lehrerinnen und Lehrer und konnten damit über Einstellungen selbst entscheiden. Nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen trat 2010 das 4. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft. Einige der Änderungen, die im 3.Schulrechtsänderungsgsetz vorgenommen worden waren, wurden damit zurückgenommen. Dazu gehört die Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule. Damit wurde auch der Prognoseunterricht wieder abgeschafft. Zudem wurde es den Schulträgern freigestellt, wieder Grundschuleinzugsbereiche einzuführen. Davon haben aber nur wenige Gemeinden Gebrauch gemacht. Auch in Schwerte blieb es bei der Aufhebung der Grundschulbezirke. Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz 2011 wurde die stufenweise Vorverlegung des Stichtages zur Einschulung gestoppt und der Stichtag dauerhaft auf den 30. September gelegt. Im gleichen Jahr trat das 6. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft. Zentrale Veränderung war die Einführung der Sekundarschule als neue Schulform in Nordrhein-Westfalen. Möglich wurde dies durch den Schulkonsens, den CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen hatten. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und wird in der Regel als Ganztagsschule geführt. In ihr können alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die Hauptschule wurde aus der Verfassung Nordrhein-Westfalens gestrichen. Damit können Hauptschulen auf Beschluss des Schulträgers geschlossen werden. Unterricht nach gymnasialen Standards und die verbindliche Kooperation mit einer Schule der Sekundarstufe II – einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg – soll den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule den 9-jährigen Weg zum Abitur ermöglichen. 10 10

Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des geänderten Schulwahlverhaltens wurde das 8. Schulrechtsänderungsgesetz Ende 2012 verabschiedet. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung war es, auch langfristig ein qualitativ hochwertiges und wohnortnahes Grundschulangebot in den Kommunen zu sichern. Dazu wurde die Schaffung von Grundschulverbünden erleichtert. Zukünftig können auch Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang als Teilstandort geführt werden. Mit der Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl die Flexibilität für die Einrichtung von Einschulungsklassen erhöht. Die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen ergibt sich aus der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen geteilt durch 23. Der Schulträger entscheidet über die Verteilung der Eingangsklassen in den einzelnen Grundschulen bzw. Standorten. Er hat auch die Möglichkeit, an Schulen in sozialen Brennpunkten oder an Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion die Aufnahmekapazität und damit die Klassengröße zu begrenzen. Diese Veränderungen gelten ab dem Schuljahr 2013/2014. Zudem wurde eine sukzessive Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes an Grundschulen von 24 auf 22,5 im Schuljahr 2015/2016 beschlossen. Auch dies hat für den Schulträger erhebliche Konsequenzen. Des Weiteren wurde der Schulträger mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz zu einer weitgehenden Abstimmung mit den Nachbarkommunen im Hinblick auf die Gestaltung der eigenen kommunalen Schullandschaft verpflichtet. Hierzu wurden Verfahren festgeschrieben, die frühzeitig Konflikte zwischen benachbarten Schulträgern vermeiden sollen. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat die Inklusion neu geregelt. Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik ratifiziert hat und die das Recht auf eine inklusive Beschulung festschreibt.2 Mit dem Aufbau von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen wurde bereits 2007 ein Schritt in diese Richtung unternommen. Allerdings sind diese Kompetenzzentren im neuen Schulgesetz nicht mehr vorgesehen. Eine Auflösung von Förderschulen stellt erhebliche neue Anforderungen an die Schulen und den Schulträger. Allein für die behindertengerechte Ausstattung von Schulen besteht hoher Investitionsbedarf. Innerhalb der Schulen selbst stehen die Lehrerinnen und Lehrer vor der neuen Herausforderung, gemeinsamen Unterricht zu gestalten. Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz, das 2014 verabschiedet wurde, ist im Wesentlichen ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen. Daneben wurde aber auch das Recht des Schulträgers, Vorgaben für die Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden zu erlassen, verändert. §46, Abs. 6 SchulG NRW enthält folgende Neuregelung:

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§24, Abs. 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Dezember 2008): „ Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…“ In Abs. 2 heißt es: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass… b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben…“ 11 11

Einführung

„Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform… besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.“

Diese Zusammenstellung der Veränderungen im Schulsystem Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die kommunalen Schulträger neue Spielräume gewonnen haben, die Schullandschaft vor Ort zu gestalten und flexibel an den örtlichen Bedarf anzupassen. Die Schulträger stehen damit aber auch vor neuen Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung.

1.3 Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen Gesellschaftliche Veränderungen verändern auch die Rahmenbedingungen für Schule. Relevant sind in diesem Zusammenhang insbesondere zwei Tendenzen: der demographische Wandel, der mit einem Rückgang der Bevölkerung, insbesondere einem Rückgang in den Schüleraltersgruppen einhergeht sowie die Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen, die mit einem veränderten Schulwahlverhalten einhergeht. Als Folge dieser Veränderungen ist auch ein Wandel des Schulsystems festzustellen. Neben der Schaffung neuer Schulformen hat es in den letzten Jahren zahlreiche weitere Veränderungen im Schulbereich Nordrhein-Westfalens gegeben, die den veränderten Bedingungen und Anforderungen Rechnung tragen und für den Schulträger neue Aufgaben beinhalten.

1.2.1 Demographischer Wandel Der demographische Wandel führt zum Rückgang und zur Alterung der Bevölkerung. Unter den weniger werdenden Einwohnern wird der Anteil der Älteren zunehmen und der Anteil der Jüngeren abnehmen. Letzteres hat unmittelbare Folgen für die Schülerpopulation. Die folgende Abbildung 1 zeigt die erwartete Entwicklung der schulrelevanten Altersgruppen im Primar-, sowie im Sekundar-I- und Sekundar-II-Bereich bis zum Jahr 2030 in Schwerte in absoluten Zahlen. Nach den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW wird die Zahl der Kinder im Grundschulalter in Schwerte bis 2030 um 360 Kinder zurückgehen. Das bedeutet, dass im Jahr 2030 22% weniger Kinder im Grundschulalter erwartet werden als 2011. Geht man davon aus, dass 23 Kinder eine Grundschulklasse besuchen, würde es in Schwerte 2030 15 Grundschulklassen weniger geben. In der Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen – also der Gruppe, die die Sekundarstufe I besuchen wird – fällt der Rückgang bereits stärker aus. Die Zahl wird voraussichtlich von 2.914 2011 auf 2.076 im Jahr 2030 sinken. 2030 würden damit mehr als ein Viertel weniger Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Schwerte leben als 2011. Geht man von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse aus, bedeutet dies, dass 30 Klassen wegfallen würden. Der stärkste Rückgang betrifft die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen – also der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II. Der Rückgang von 1.088 Schülerinnen und Schülern im Jahr 2011 auf 686 im Jahr 2030 entspricht einem Absinken um 36%. Bezogen auf die Kursfrequenz von 19,5 würden 2030 21 Kurse weniger in der Sekundarstufe II unterrichtet.

12 12

Demographischer Wandel

Abbildung 1: Entwicklung der schulrelevanten Altersgruppen bis 2030 – Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW für Schwerte 3.000

2.914

2.500

10 bis unter 16 Jahre 2.076

Anzahl

2.000 1.666 1.500

6- bis unter 10 Jahre

1.306

1.088

1.000

16- bis unter 18 Jahre

686

2030

2029

2028

2027

2026

2025

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

500

Diese Entwicklung bestätigt auch die Schülerprognose des IT.NRW für den Kreis Unna bis zum Jahr 2019.3 Demnach wird die Schülerzahl im Kreis Unna von 2009 bis 2019 um 23% zurückgehen. Im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen, wo in diesem Zeitraum ein Rückgang um 16% erwartet wird, sinkt die Schülerzahl im Kreis Unna also deutlich stärker. Abbildung 2: Prozentuale Entwicklung der Schülerzahlen im Kreis Unna und im Land NordrheinWestfalen 2009 bis 2019 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW 100

NRW 95

Prozent von 2009

92,2 90

87,8 84,2

85

Kreis Unna 80

76,9

75

2009

3

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Schülerprognosen werden vom IT.NRW lediglich auf der Ebene von Kreisen und kreisfreien Städten berechnet. Für die Stadt Schwerte liegen daher keine entsprechenden Daten vor. 13 13

Einführung

Dieser Rückgang der Schülerzahlen hat nicht nur Folgen für die Schulen selbst. Die Entwicklung wirkt sich– zeitversetzt – auch auf die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger und damit auf den Umfang des Nachwuchses aus, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird. Dies zeigt die folgende Abbildung 3. Demnach werden 2020 21% weniger Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule im Kreis Unna verlassen als noch 10 Jahre zuvor. Am geringsten fällt zwar der Rückgang der Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten aus, auch hier werden jedoch 2020 7% weniger erwartet als 2010. Abbildung 3: Prozentuale Entwicklung der Zahl der Schulabgänger/innen nach Abschlüssen im Kreis Unna 2010 bis 2020 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW 200

Abgänger/innen insgesamt

183,4

Hauptschulabschluss

180

Fachoberschulreife Allg. Hochschulreife

Prozent von 2010

160

140 124,5 120 94,8

100

93,0

88,9

80

79,3 72,5 68,3

60

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Wenn in den kommenden Jahren die große und gut ausgebildete Generation der Baby-Boomer in den Ruhestand geht, wird der Bedarf an Fachkräftenachwuchs deutlich ansteigen. Diesem Bedarf nach qualifizierten Arbeitskräften steht ein Rückgang der Schulabgängerzahlen gegenüber. Die Bedeutung von Bildung als volkswirtschaftliche Ressource wird daher weiter zunehmen. Die demographische Entwicklung stellt daher neue Herausforderungen an eine zukunftsfähige Gestaltung einer Bildungsinfrastruktur.

1.2.2 Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen Seit der Bildungsexpansion der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ist das Bildungsniveau der Bevölkerung kontinuierlich gestiegen. Abbildung 4 veranschaulicht diese Entwicklung in Deutschland. Demnach hatten zu Beginn dieser Zeitreihe mehr als die Hälfte der 15- bis unter 17-Jährigen die Schule mit einem Haupt- bzw. Volksschulabschluss verlassen. Lediglich 6% der 18- bis unter 21Jährigen hatten die allgemeine Hochschulreife erworben. Im Jahr 2009 waren diese Anteile gleich groß. 28,1% der 15- bis unter 17-Jährigen haben in diesem Jahr die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen und 28,4% der 18- bis unter 21-Jährigen verfügten über die allgemeine Hochschulreife. Diese Entwicklung hat eine Aspirationsspirale in Gang gesetzt. Eltern streben für ihre Kinder bessere Abschlüsse an als ihre eigenen. Da es aufgrund der Bildungsexpansion der 60er Jahre des 14 14

Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen

20. Jahrhunderts mehr Eltern gibt, die höhere Abschlüsse haben, steigt das Bildungsniveau in den nachfolgenden Schulgenerationen weiter an. Dahinter steht auch die Tatsache, dass die Anforderungen an berufliche Qualifikationen steigen. Um den gleichen beruflichen Status zu erlangen wie die Eltern, sind heute höhere Bildungsabschlüsse die Voraussetzung. Abbildung 4: Schulabgänger/-innen mit Hauptschulabschluss und allgemeiner Hochschulreife in Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung 1961 bis 2009 60

53,4

Schulabgänger/innen mit Hauptschulabschluss in Prozent der 15- bis unter 17-Jährigen Bevölkerung

50

Schulabgänger/innen mit allgem. Hochschulreife in Prozent der 18- bis unter 21-Jährigen Bevölkerung

Prozent

40

28,4

30

28,1 20

10

6,1

2008/2009

2006/2007

2004/2005

2002/2003

2000/2001

1998/1999

1996/1997

1994/1995

1992/1993

1990/1991

1988/1989

1986/1987

1984/1985

1982/1983

1980/1981

1970/1971

1960/1961

0

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Die Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen hat eine erhebliche Veränderung der Schullandschaft nach sich gezogen. So sank die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule in Nordrhein-Westfalen besuchen von 1980 bis 2012 um fast 75%. Die Schülerzahl an weiterführenden Schulen insgesamt ist infolge des demographischen Wandels in dieser Zeit nur um 23% zurückgegangen. Allein vom Schuljahr 2011/2012 auf 2012/2013 ist bei einem Gesamtrückgang der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen von 2,1% in den Hauptschulen ein Minus von 9,3% zu verzeichnen. An Gymnasien liegt der Rückgang mit 1,1% unter dem Durchschnitt. Diese Veränderungen der Schullandschaft gehen auch mit einer Veränderung der Schülerschaft in den einzelnen Schulformen einher. So hat sich die ehemalige „Eliteschule“ Gymnasium mit einer weitgehend homogenen Schülerschaft im Laufe dieser Entwicklung zu einer Schule mit heterogener Zusammensetzung entwickelt. Auch die Zusammensetzung der Schülerschaft von Realschulen hat sich im Zuge des Rückgangs der Schülerschaft an Hauptschulen deutlich verändert. In der Stadt Schwerte, in der die Hauptschule ausläuft, ist dies deutlich zu beobachten.

15 15

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

2.

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

2.1

Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen

Die Prognose zukünftiger Schülerzahlen basiert auf der Entwicklung der relevanten Geburtsjahrgänge und der Verteilung der Schüler auf die einzelnen Schulen in Schwerte wie sie sich in der Vergangenheit darstellen. In der folgenden Abbildung 5 ist das Berechnungsverfahren für die Prognose der Schülerzahlen schematisch dargestellt. Abbildung 5: Grundlagen der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen

Grundlagen der Prognose Eingangs- und Durchgangsquoten in Grundschulen EQ = Eingangsquote DQ = Durchgangsquote

Einschulungsjahrgang 100 Kinder EQ 99%

1. Jahrgang DQ 100 % 99 Schüler DQ 97%

2. Jahrgang 99 Schüler

DQ 98%

3. Jahrgang 96 Schüler

4. Jahrgang 94 Schüler

1

Grundschule

Ausgegangen wird jeweils von einem Einschulungsjahrgang. Kinder, die im Schuljahr 2018/19 – eingeschult werden, sind bereits geboren. Sie werden gemäß ihrem Wohnort innerhalb der Stadt einer bestimmten Grundschule zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt auf der Grundlage der alten Grundschulbezirke in Schwerte, die bis zum Schuljahr 2007/2008 bestanden. Die Schulbezirke wurden zum Schuljahr 2008/2009 durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz aufgehoben. Obwohl mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz 2010 die Möglichkeit eröffnet wurde, Grundschulbezirke wieder einzuführen, hat die Stadt Schwerte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Nach wie vor können damit die Eltern ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, unabhängig davon, wo sie in der Stadt wohnen. Aufgrund dieser Möglichkeit entspricht die Zahl der Kinder, die in einem ehemaligen Grundschulbezirk schulpflichtig werden, nicht unbedingt der Zahl der Kinder, die an dieser Grundschule tatsächlich eingeschult werden. Es können mehr oder auch weniger Kinder sein. Die sogenannte Eingangsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Kinder ist, die in einem ehemaligen Grundschulbezirk leben und tatsächlich dort eingeschult werden. Im Beispiel in Abbildung 5 16 16

Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen

werden von 100 Kinder in einem Grundschulbezirk 99 eingeschult. Die Eingangsquote liegt damit bei 99%. Dieser Abgleich der Anzahl der Kinder in einem Einschulungsbereich und der Zahl der tatsächlich eingeschulten Kinder wurde für die Schuljahre 2012/13 bis 2014/15 vorgenommen und der Durchschnittswert der Eingangsquoten fortgeschrieben. In einem zweiten Schritt wurden sogenannte Durchgangsquoten ermittelt. So kann beispielsweise die Schuleingangsphase – Jahrgang 1 und 2 der Grundschule – in einem oder in drei Jahren absolviert werden. In späteren Jahrgängen kann es zu Klassenwiederholungen kommen. Hinzu kommen Wegzüge oder auch Zuzüge. In unserem Beispiel wurden 99 Kinder eingeschult. Im folgenden Schuljahr sind ebenfalls 99 Kinder im 2. Jahrgang. Die Durchgangsquote vom 1. in den 2. Jahrgang liegt demnach bei 100%. Nach dem Wechsel in den 3. Jahrgang sind nur noch 96 Schülerinnen und Schüler vorhanden. Die Durchgangsquote vom 2. in den 3. Jahrgang liegt demnach bei 97%. Auch für die Durchgangsquoten werden Durchschnittswerte von drei Jahren ermittelt und zur Prognose fortgeschrieben. Dieses Verfahren wurde für jede Schule einzeln durchgeführt, da sich Eingangs- wie auch Durchgangsquoten deutlich voneinander unterscheiden können. Um die Zahl der Klassen zu ermitteln, wurde ein Klassenrichtwert zugrunde gelegt. Bis 2015 wird dieser Richtwert sukzessive auf 22,5 Schülerinnen und Schüler pro Grundschulklasse gesenkt. Entsprechend wurde im Schuljahr 2013/14 für die ersten beiden Jahrgänge der Richtwert von 22,5 zugrunde gelegt, für den 3. und 4. Jahrgang der alte Richtwert von 24. Im Schuljahr 2014/15 wurde nur noch für den 4. Jahrgang der alte Richtwert von 24 zugrunde gelegt. Ab 2015 wurde für alle Grundschuljahrgänge durchgehend der Klassenrichtwert von 22,5 berücksichtigt. Des Weiteren wurden folgende – von der Landesregierung vorgegebenen – Regelungen zur Klassenbildung an Grundschulen berücksichtigt: bis zu 29 Schülerinnen und Schülern 30 bis 56 Schülerinnen und Schülern 57 bis 81 Schülerinnen und Schülern 82 bis 104 Schülerinnen und Schülern 105 bis 125 Schülerinnen und Schülern

1 Klasse 2 Klassen 3 Klassen 4 Klassen 5 Klassen

Einmal gebildete Klassen werden dabei „grundsätzlich unabhängig von später eintretenden Schülerzahlveränderungen fortgeführt“.4 Die Teilung oder Zusammenlegung von Klassen bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Zudem waren die Vorgaben der Kommunalen Klassenrichtzahl zu berücksichtigen.5 Grundlage für diese Berechnungen waren die amtlichen Schülerdaten des IT.NRW nach Schulen und Jahrgängen der Jahre 2009/2010 bis 2012/2013. Für das Schuljahr 2013/2014 und 2014/ 2015 wurden die Anmeldungen an den Schwerter Grundschulen berücksichtigt. Für die darauf folgenden Schuljahre bis 2018/2019 wurden die Daten aus dem Einwohnermelderegister der 4

§6a der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 Schulgesetz vom 13. Mai 2013.

5

Welche Auswirkungen die Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl auf die Bildung von Klassen in Schwerte hat, ist in Kapitel 2.3.1, S. 41f. ausführlich dargestellt. 17 17

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Stadt ausgewertet und die Schülerzahlen aufgrund der berechneten Eingangs- und Durchgangsquoten für jede Grundschule fortgeschrieben. Da die prognostizierten Daten aufgrund von Eingangs- und Durchgangsquoten berechnet wurden, handelt es sich im Ergebnis nicht um ganze Zahlen, sondern um Zahlen mit mehreren Kommastellen. Ausgewiesen werden die entsprechenden gerundeten Zahlen. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Summe der Schüler in den Jahrgängen von der Summe abweicht, die sich bei der Addition der ganzen Zahlen ergibt. Ein Beispiel ist in der folgenden Tabelle dargestellt. In der Summe werden hier 185 Kinder ausgewiesen, obwohl die Addition der ganzen Zahlen 186 ergibt. Wie die zweite Zeile deutlich macht, liegt dies jedoch an den Nachkommastellen. Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

2014/15

53

43

46

44

185

2014/15

53,000

42,519

45,826

43,667

185,012

Im Folgenden werden zunächst die Ergebnisse der Berechnungen für die einzelnen Grundschulen in Schwerte vorgestellt. Des Weiteren werden die Übergangsempfehlungen der Grundschulen mit in den Blick genommen.

2.2

Entwicklung der Schülerzahlen an einzelnen Grundschulen in Schwerte

Die Stadt Schwerte ist Schulträger von sieben Grundschulen: Drei Grundschulen – die FriedrichKayser-Schule, die Albert-Schweitzer-Schule sowie die Lenningskampschule – befinden sich im Innenstadtbereich, vier weitere Schulen in den Randgebieten der Stadt. Dies sind die Heideschule im nördlichen Bereich, die Reichshofschule im Westen sowie die Evangelische Grundschule Ergste und die Grundschule Villigst im Süden von Schwerte.

2.2.1

Friedrich-Kayser-Schule

Die folgende Abbildung 6 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen im 1. Jahrgang der FriedrichKayser-Schule sowie die Entwicklung der Zahl der Kinder im Einschulungsalter, die im ehemaligen Grundschulbezirk dieser Schule leben. Wie man sieht, ist die Eingangsquote seit Aufhebung der Grundschulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 an dieser Schule gesunken. Seither werden jeweils weniger Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Die durchschnittliche Eingangsquote lag in den letzten Jahren bei durchschnittlich 80%. Bis 2018 werden jährlich so viele Kinder erwartet, dass jeweils zwei Eingangszüge zu bilden wären.

18 18

Friedrich-Kayser-Schule

Abbildung 6: Einschulungen an der Friedrich-Kayser-Schule 2003 bis 2018 120

Friedrich-Kayser-Schule 99 100 79 75

80

Eingangsquote 80%

79 70

81

Anzahl

79

74

78 74

73

67 60

61

60

60

54

60

53 47

40

44

47

46 40

63 59

49

60 53

52

50

44

39

20

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

1. Jahrgang

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Die folgende Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen an der Friedrich-Kayser-Schule insgesamt für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19. Bei den farblich markierten Zahlen handelt es sich um Daten, die auf der Grundlage von Einwohnerdaten sowie Eingangs- und Durchgangsquoten prognostiziert wurden. Bei den übrigen Daten handelt es sich um Schülerdaten des IT.NRW bzw. der Stadt Schwerte. Die Friedrich-Kayser-Schule ist ab 2011/12 zweizügig und wird es bis zum Ende des betrachteten Zeitraums bleiben.

19 19

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Tabelle 1: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Friedrich-Kayser-Schule 2009 bis 2018 Friedrich-Kayser-Schule Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

Schüler/innen 2009/10

44

50

68

68

230

2010/11

46

44

44

73

207

2011/12

40

47

41

42

170

2012/13 2013/14

47 39

47 51

41 42

42 47

177 179

2014/15

53

43

46

44

185

2015/16

47

58

38

48

191

2016/17

50

51

52

40

193

2017/18

48

55

46

54

203

2018/19

42

52

49

48

192

Klassen 2009/10

2

2

3

3

10

2010/11

2

2

2

3

9

2011/12

2

2

2

2

8

2012/13

2

2

2

2

8

2013/14

2

2

2

2

8

2014/15

2

2

2

2

8

2015/16

2

2

2

2

8

2016/17

2

2

2

2

8

2017/18

2

2

2

2

8

2018/19

2

2 2 Schüler/innen pro Klasse

2

8

2009/10

22,0

25,0

22,7

22,7

23,0

2010/11

23,0

22,0

22,0

24,3

23,0

2011/12

20,0

23,5

20,5

21,0

21,3

2012/13

23,5

23,5

20,5

21,0

22,1

2013/14

19,5

25,5

21,0

23,5

22,4

2014/15

26,5

21,5

23,0

22,0

23,3

2015/16

23,5

29,0

19,0

24,0

23,9

2016/17

25,0

25,5

26,0

20,0

24,1

2017/18

24,0

27,5

23,0

27,0

25,4

2018/19

21,0

26,0

24,5

24,0

23,9

Abbildung 7 zeigt, dass an der Friedrich-Kayser-Schule am Ende der Grundschulzeit deutlich mehr Hauptschulempfehlungen und deutlich weniger Gymnasialempfehlungen ausgesprochen werden als im Durchschnitt der Stadt.

20 20

Friedrich-Kayser-Schule

Abbildung 7: Grundschulempfehlungen der Friedrich-Kayser-Schule Ende 2012/2013

Grundschulen Schwerte insgesamt

Friedrich-KayserSchule

Hauptschulempfehlung

Eingeschr. Realschulempfehlung

20,0

40,0

Gymnasialempfehlung

25,7

14,3

42,6

18,6

26,1

4,5 8,2

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

28,6

11,4

20,0

0,0

Realschulempfehlung

60,0

80,0

100,0

Prozent

21 21

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

2.2.2

Albert-Schweitzer-Schule

An der Albert-Schweitzer-Schule, die ebenfalls im Innenstadtbereich angesiedelt ist, ist die Eingangsquote nach Aufhebung der Grundschulbezirke zunächst angestiegen, danach aber wieder gesunken (Abbildung 8). Im Durchschnitt der drei Schuljahre 2011 bis 2014 wurden an dieser Schule 3% mehr Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk der Schule leben. Da die Zahl der hier lebenden Kinder zurückgeht, gilt dies entsprechend auch für die Zahl der Kinder, die in der Albert-Schweitzer-Schule eingeschult werden. Wurden 2011 noch 103 Mädchen und Jungen in die Schule aufgenommen, werden es 2018 voraussichtlich noch 69 sein. Abbildung 8: Einschulungen an der Albert-Schweitzer-Schule 2003 bis 2018 120 110 104 100

96

107 104

101

106

103

103

104

87 101

96

89

88

90 82

Anzahl

87

Eingangsquote 103%

92

93

80

Albert-Schweitzer-Schule

100

80

72

76 64

66

62

64

74 60

69 67

64

40

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

1. Jahrgang

20

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Diese Entwicklung der Eingangsjahrgänge hat entsprechende Folgen für die Schülerzahl insgesamt (Tabelle 2). Besuchten 2009 und 2012 noch etwas mehr als 400 Kinder die Albert-Schweitzer-Schule, sinkt diese Zahl ab dem Schuljahr 2013/14 dauerhaft unter 400. 2017 werden bereits weniger als 280 Schülerinnen und Schüler an dieser Schule erwartet. Bis zum Schuljahr 2013/14 ist die Albert-Schweitzer-Schule durchgehend vierzügig. Ab 2014/15 werden nur noch drei Eingangsklassen gebildet, sodass die Zahl der Klassen insgesamt sukzessive zurückgeht. 2018 wird nach dieser Prognose eine durchgehende Dreizügigkeit erwartet.

22 22

Albert-Schweitzer-Schule

Tabelle 2: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Albert-Schweitzer-Schule 2009 bis 2018 Albert-Schweitzer-Schule Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

Schüler/innen 2009/10

100

108

95

105

408

2010/11

87

104

103

86

380

2011/12

103

88

106

98

395

2012/13

89

110

106

98

404

2013/14

93

103

85

368

2014/15

87 64

91

97

92

344

2015/16

76

67

95

87

324

2016/17

64

79

70

84

297

2017/18

66

66

83

62

277

2018/19

69

68

69

74

280

Klassen 2009/10

4

4

4

4

16

2010/11

4

4

4

4

16

2011/12

4

4

4

4

16

2012/13

4

4

4

4

16

2013/14

4

4

4

4

16

2014/15

3

4

4

4

15

2015/16

3

3

4

4

14

2016/17

3

3

3

4

13

2017/18

3

3

4

3

13

2018/19

3

3

3

3

12

Schüler/innen pro Klasse 2009/10

25,0

27,0

23,8

26,3

25,5

2010/11

21,8

26,0

25,8

21,5

23,8

2011/12

25,8

22,0

26,5

24,5

24,7

2012/13

22,3

27,5

26,5

24,5

25,3

2013/14

21,8

23,3

25,8

21,3

23,0

2014/15

21,3

22,8

24,3

23,0

22,9

2015/16

25,3

22,3

23,8

21,8

23,1

2016/17

21,3

26,3

23,3

21,0

22,8

2017/18

22,0

22,0

20,8

20,7

21,3

2018/19

23,0

22,7

23,0

24,7

23,3

An der Albert-Schweitzer-Schule werden etwas häufiger Gymnasialempfehlungen ausgesprochen als an den Grundschulen in Schwerte insgesamt. Dies zeigt Abbildung 9.

23 23

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Abbildung 9: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Albert-Schweitzer-Schule

Grundschulen Schwerte insgesamt

Albert-SchweitzerSchule

Hauptschulempfehlung

7,4

Eingeschr. Realschulempfehlung

30,5

20,0

40,0

Gymnasialempfehlung

50,5

42,6

18,6

60,0 Prozent

24 24

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

11,6

26,1

4,5 8,2

0,0

Realschulempfehlung

80,0

100,0

Lenningskampschule

2.2.3

Lenningskampschule

Die dritte Grundschule im Innenstadtbereich ist die Lenningskampschule. Wie die folgende Abbildung 10 zeigt, lag die Eingangsquote in den letzten Jahren bei durchschnittlich 88%. Da die Kinderzahl im Grundschulbezirk zurückgeht, gilt dies auch für die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweils 1. Jahrgang zu erwarten sind. Im Schuljahr 2018/19 werden hier voraussichtlich nur noch 40 Kinder eingeschult. Abbildung 10: Einschulungen an der Lenningskampschule 2003 bis 2018 120 110

106

Lenningskampschule

99 94

100 93

Eingangsquote 88%

91 79

81

80

Anzahl

79

73

78

66 70

60

69

67

79 67

59

54 60

65

63

61

50

62 52

58 50

40

53

45

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

45 40

1. Jahrgang

20

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Wie Tabelle 3 ausweist, wurden an der Lenningskampschule 2009/2010 noch insgesamt 346 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Am Ende des Betrachtungszeitraums werden nur noch 191 Grundschulkinder erwartet. Wurden 2009/2010 zwei vierzügige und zwei dreizügige Jahrgänge, also insgesamt 14 Klassen unterrichtet, ist die Lenningskampschule 2013/14 durchgehend dreizügig. 2018 werden an dieser Grundschule nur noch 9 Klassen gebildet.

25 25

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Tabelle 3: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Lenningskampschule 2009 bis 2018 Lenningskampschule Schüler/innen Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

2009/10

81

79

99

87

346

2010/11

67

85

73

98

323

2011/12

66

63

77

69

275

2012/13

52

74

61

76

263

2013/14

62

57

67

61

247

2014/15

50

65

53

65

233

2015/16

44

52

60

51

208

2016/17

57

46

48

59

211

2017/18

52

60

43

47

202

2018/19

40

55

55

42

191

Klassen 2009/10

3

3

4

4

14

2010/11

3

3

3

4

13

2011/12

3

3

3

3

12

2012/13

2

3

3

3

11

2013/14

3

3

3

3

12

2014/15

2

3

3

3

11

2015/16

2

2

3

3

10

2016/17

3

2

2

3

10

2017/18

2

3

2

2

9

2018/19

2

2

3

2

9

Schüler/innen pro Klasse 2009/10

27,0

26,3

24,8

21,8

24,7

2010/11

22,3

28,3

24,3

24,5

24,8

2011/12

22,0

21,0

25,7

23,0

22,9

2012/13

26,0

24,7

20,3

25,3

23,9

2013/14

20,7

19,0

22,3

20,3

20,6

2014/15

25,0

21,7

17,7

21,7

21,2

2015/16

22,0

26,0

20,0

17,0

20,8

2016/17

19,0

23,0

24,0

19,7

21,1

2017/18

26,0

20,0

21,5

23,5

22,4

2018/19

20,0

27,5

18,3

21,0

21,2

Die Verteilung der Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit an der Lenningskampschule entspricht in etwa dem städtischen Durchschnitt. Dies zeigt Abbildung 11.

26 26

Lenningskampschule

Abbildung 11: Grundschulempfehlungen der Lenningskampschule Ende 2012/2013

Grundschulen Schwerte insgesamt

Lenningskampschule

Hauptschulempfehlung

1,4 8,6

Eingeschr. Realschulempfehlung

40,0

Gymnasialempfehlung

41,4

42,6

18,6

26,1

20,0

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

24,3

24,3

4,5 8,2

0,0

Realschulempfehlung

60,0

80,0

100,0

Prozent

27 27

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

2.2.4

Heideschule

Die Heideschule ist die Grundschule im nördlichen Stadtgebiet von Schwerte. Wie die folgende Abbildung 12 zeigt, werden hier im gesamten betrachteten Zeitraum mehr Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Im Durchschnitt der letzten drei Schuljahre lag die Eingangsquote an dieser Schule bei 194%, d.h. hier wurden fast doppelt so viele Kinder eingeschult als im eigentlichen ehemaligen Grundschulbezirk leben. Der Rückgang der Kinderzahl im eigentlichen Einzugsgebiet wird an dieser Schule durch die hohe Eingangsquote weitgehend kompensiert. Bei Fortschreibung der hohen Eingangsquote würden 2018 immer noch 51 Kinder im 1. Jahrgang der Heideschule erwartet. Abbildung 12: Einschulungen an der Heideschule 2003 bis 2018 80 71

Eingangsquote 194%

Heideschule

70 60

50

50

58

56

56

51

53

54

54

51

50

51

Anzahl

50 50

41

44

47

40

34

42 37

30

37

35 33

20

27

25

25

21 10

30

26

26

23

21

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

1. Jahrgang

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen an der Heideschule insgesamt. Demnach verändert sich die Schülerzahl im Betrachtungszeitraum kaum. 2009 wie 2018 würden jeweils um die 200 Schülerinnen und Schüler diese Schule besuchen. Bis 2014 wird die Heideschule nach diesen Berechnungen durchgehend zweizügig sein. Da für das Schuljahr 2015/16 58 Kinder im 1. Jahrgang erwartet werden, müssten drei Eingangsklassen gebildet werden. Entsprechend steigt die Zahl der Klassen insgesamt ab diesem Schuljahr auf 9.

28 28

Heideschule

Tabelle 4: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Heideschule 2009 bis 2018 Heideschule Schüler/innen Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

2009/10

51

55

47

53

206

2010/11

53

54

50

47

204

2011/12

54

52

48

51

205

2012/13

34

56

51

51

192

2013/14

50

44

51

50

195

2014/15

54

54

41

52

201

2015/16

58

58

50

42

208

2016/17

51

63

54

51

218

2017/18

41

54

58

55

208

2018/19

51

44

50

59

204

Klassen 2009/10

2

2

2

2

8

2010/11

2

2

2

2

8

2011/12

2

2

2

2

8

2012/13

2

2

2

2

8

2013/14

2

2

2

2

8

2014/15

2

2

2

2

8

2015/16

3

2

2

2

9

2016/17

2

3

2

2

9

2017/18

2

2

3

2

9

2018/19

2

2 2 Schüler/innen pro Klasse

3

9

2009/10

25,5

27,5

23,5

26,5

25,8

2010/11

26,5

27,0

25,0

23,5

25,5

2011/12

27,0

26,0

24,0

25,5

25,6

2012/13

17,0

28,0

25,5

25,5

24,0

2013/14

25,0

22,0

25,5

25,0

24,4

2014/15

27,0

27,0

20,5

26,0

25,1

2015/16

19,3

19,3

25,0

21,0

20,8

2016/17

25,5

21,0

27,0

25,5

24,2

2017/18

20,5

27,0

19,3

27,5

23,1

2018/19

25,5

22,0

25,0

19,7

22,7

Wie Abbildung 13 zeigt, werden an der Heideschule am Ende der Grundschulzeit überdurchschnittlich häufig Empfehlungen für die Realschule ausgesprochen. Auch Hauptschulempfehlungen erfolgen hier etwas häufiger als im städtischen Durchschnitt.

29 29

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Abbildung 13: Grundschulempfehlungen der Heideschule Ende 2012/2013

Grundschulen Schwerte insgesamt

Heideschule

Hauptschulempfehlung

10,2

Eingeschr. Realschulempfehlung

40,0

60,0 Prozent

30 30

Gymnasialempfehlung

36,7

42,6

18,6

26,1

20,0

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

6,1

38,8

8,2

4,5 8,2

0,0

Realschulempfehlung

80,0

100,0

Evangelische Grundschule Ergste

2.2.5

Evangelische Grundschule Ergste

Abbildung 14 macht deutlich, dass an der Evangelischen Grundschule Ergste jeweils weniger Kinder aufgenommen werden als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Die Eingangsquote liegt im Durchschnitt von drei Jahren bei 84%. Mit dem Kleiner Werden des Einschulungsjahrgangs im Gebiet der Evangelischen Grundschule Ergste sinkt auch die Zahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2018/19 würden bei einer weiterhin niedrigen Eingangsquote nur noch 35 Kinder an dieser Schule eingeschult werden. Abbildung 14: Einschulungen an Evangelischen Grundschule Ergste 2003 bis 2018 80 72 70

68 64

60

64 58

58

66

Evang. Grundschule Ergste

68

55

61

49

57 50

Anzahl

Eingangsquote 85%

61

54

48 44

50

45

48 42

42

46

46

40

52

43

40

38 37

35

30

35

38

35

20

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

10

1. Jahrgang

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Obwohl die Schülerzahl an der Evangelischen Grundschule Ergste von 2009 bis 2018 von 192 auf voraussichtlich 150 Schülerinnen und Schüler, also um ein knappes Viertel zurückgehen wird, bleibt die Zahl der Klassen konstant (Tabelle 5). In allen Jahren wäre diese Grundschule zweizügig. Der Rückgang der Schülerzahl führt jedoch zu kleinen Klassen. Die durchschnittliche Klassenstärke liegt bereits seit 2011 unter dem Richtwert von 22,5.

31 31

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Tabelle 5: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Evangelischen Grundschule Ergste 2009 bis 2018 Evang. Grundschule Ergste Schüler/innen Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

2009/10

35

54

58

45

192

2010/11

46

37

55

53

191

2011/12

37

43

38

53

171

2012/13

43

39

42

37

161

2013/14

38

45

39

41

163

2014/15

55

38

45

38

176

2015/16

36

55

38

44

173

2016/17

38

36

55

37

167

2017/18

41

39

36

54

169

2018/19

36

41

39

35

150

Klassen 2009/10

2

2

2

2

8

2010/11

2

2

2

2

8

2011/12

2

2

2

2

8

2012/13

2

2

2

2

8

2013/14

2

2

2

2

8

2014/15

2

2

2

2

8

2015/16

2

2

2

2

8

2016/17

2

2

2

2

8

2017/18

2

2

2

2

8

2018/19

2

2

2

2

8

Schüler/innen pro Klasse 2009/10

17,5

27,0

29,0

22,5

24,0

2010/11

23,0

18,5

27,5

26,5

23,9

2011/12

18,5

21,5

19,0

26,5

21,4

2012/13

21,5

19,5

21,0

18,5

20,1

2013/14

19,0

22,5

19,5

20,5

20,4

2014/15

27,5

19,0

22,5

19,0

22,0

2015/16

18,0

27,5

19,0

22,0

21,6

2016/17

19,0

18,0

27,5

18,5

20,9

2017/18

20,5

19,5

18,0

27,0

21,1

2018/19

18,0

20,5

19,5

17,5

18,8

An der Evang. Grundschule Ergste erfolgen am Ende der Grundschulzeit besonders häufig Gymnasial- bzw. eingeschränkte Gymnasialempfehlungen. Dies zeigt Abbildung 15.

32 32

Evangelische Grundschule Ergste

Abbildung 15: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Evangelischen Grundschule Ergste

Evang. Grundschule Ergste

5,7 2,9

Grundschulen Schwerte insgesamt

Hauptschulempfehlung

4,5 8,2

0,0

Eingeschr. Realschulempfehlung

Realschulempfehlung

42,6

18,6

26,1

Gymnasialempfehlung

48,6

25,7

17,1

20,0

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

40,0

60,0

80,0

100,0

Prozent

33 33

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

2.2.6

Grundschule Villigst

In der Grundschule Villigst werden im gesamten Betrachtungszeitraum mehr Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk dieser Schule leben. Die Eingangsquote liegt im dreijährigen Durchschnitt bei 152%. Dies zeigt Abbildung 16. Da die Zahl der Kinder, die jeweils das Einschulungsalter erreichen, in diesem Bezirk besonders niedrig ist, bleibt die Grundschule Villigst trotz hoher Eingangsquote jedoch lediglich ein- bis zweizügig. Abbildung 16: Einschulungen an Grundschule Villigst 2003 bis 2018 70

52

54

52 48

50

Anzahl

Grundschule Villigst

58

60

48 44

Eingangsquote 152% 47

47

40 34 30

35

36

34

36

37

31 26

30

30 27

33

21 28

24

20

23

22

22

20

20

16

10

18 14

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

1. Jahrgang

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Von 2009 bis 2018 wird die Schülerzahl an der Grundschule Villigst voraussichtlich von knapp 200 auf 118 Kinder sinken (Tabelle 6). Dies entspricht einem Rückgang um 40%. War die Grundschule Villigst bis zum Schuljahr 2012/13 durchgehend zweizügig, konnte 2013 nur noch eine Eingangsklasse gebildet werden. Dies gilt voraussichtlich auch für die Schuljahre ab 2017. Entsprechend geht die Zahl der Klassen insgesamt von 8 auf 6 zurück. Auch die durchschnittliche Klassengröße sinkt ab 2014 unter den Klassenrichtwert von 22,5. Ab 2014 werden im Durchschnitt weniger als 20 Kinder in einer Klasse der Grundschule Villigst unterrichtet.

34 34

Grundschule Villigst

Tabelle 6: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Grundschule Villigst 2009 bis 2018 Grundschule Villigst Schüler/innen Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

2009/10

47

49

53

49

198

2010/11

54

54

48

56

212

2011/12

47

59

55

48

209

2012/13

34

49

59

51

194

2013/14

26

45

46

59

176

2014/15

31

29

44

45

150

2015/16

30

35

29

43

138

2016/17

30

34

35

28

128

2017/18

21

34

34

34

123

2018/19

27

24

34

33

118

Klassen 2009/10

2

2

2

2

8

2010/11

2

2

2

2

8

2011/12

2

2

2

2

8

2012/13

2

2

2

2

8

2013/14

1

2

2

2

7

2014/15

2

1

2

2

7

2015/16

2

2

1

2

7

2016/17

2

2

2

1

7

2017/18

1

2

2

2

7

2018/19

1

1 2 Schüler/innen pro Klasse

2

6

2009/10

23,5

24,5

26,5

24,5

24,8

2010/11

27,0

27,0

24,0

28,0

26,5

2011/12

23,5

29,5

27,5

24,0

26,1

2012/13

17,0

24,5

29,5

25,5

2013/14

26,0

22,5

23,0

29,5

24,3 25,1

2014/15

15,5

29,0

22,0

22,5

21,4

2015/16

15,0

17,5

29,0

21,5

19,7

2016/17

15,0

17,0

17,5

28,0

18,3

2017/18

21,0

17,0

17,0

17,0

17,6

2018/19

27,0

24,0

17,0

16,5

19,7

Wie Abbildung 17 zeigt, entsprechen die die Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit an der Grundschule Villigst in etwa dem städtischen Durchschnitt.

35 35

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Abbildung 17: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Grundschule Villigst

Grundschule Villigst

2,1 12,8

Grundschulen Schwerte insgesamt

Hauptschulempfehlung

4,5 8,2

0,0

Eingeschr. Realschulempfehlung

19,1

Realschulempfehlung

60,0 Prozent

36 36

42,6

18,6

40,0

Gymnasialempfehlung

44,7

21,3

26,1

20,0

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

80,0

100,0

Reichshofschule

2.2.7

Reichshofschule

An der Reichshofschule im Westen von Schwerte lag die Eingangsquote in den letzten drei Schuljahren bei 111% (Abbildung 18). D.h. hier wurden etwas mehr Kinder aufgenommen als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Am Ende des Betrachtungszeitraums werden noch 39 Grundschülerinnen und -schüler im 1. Jahrgang der Reichshofschule erwartet. Abbildung 18: Einschulungen an Reichshofschule 2003 bis 2018 100

Reichshofschule

90 86 80

76

Eingangsquote 111% 70

Anzahl

60 60

57

53

50

52 53 43

54

50

46

45 52 48

40

57

55

44

42

40

51 31

51 40

41

36

30

45

37 40

35

32

20

39

24

Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk

10

1. Jahrgang

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

0

Die Schülerzahl insgesamt bleibt an der Reichshofschule relativ konstant wie Tabelle 7 ausweist. Wurden 2009 191 Kinder an der Reichshofschule unterrichtet, werden es im Jahr 2018 voraussichtlich 192 sein. Ab 2014/15 wird die Reichshofschule in allen Jahrgängen zweizügig geführt. 2017 wären mit 57 Kindern drei Eingangsklassen zu bilden, sodass die Zahl der Klassen auf insgesamt 9 ansteigen würde. Allerdings ist die Zahl 57 der Grenzwert, ab dem drei Klassen eingerichtet werden müssen. Bis 56 Anmeldungen können die Kinder in zwei Klassen unterrichtet werden. Insofern können sich hier leicht Änderungen ergeben. Auch an dieser Schule liegt die durchschnittliche Klassenstärke ab 2014 nur knapp über 20.

37 37

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Tabelle 7: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Reichshofschule 2009 bis 2018 Reichshofschule Schüler/innen Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

2009/10

52

57

42

40

191

2010/11

50

60

51

44

205

2011/12

55

53

61

52

221

2012/13

31

56

61

61

210

2013/14

40

34

52

50

176

2014/15

37

42

35

49

163

2015/16

45

39

43

33

160

2016/17

45

47

40

41

172

2017/18

57

47

48

38

190

2018/19

39

60

48

45

192

Klassen 2009/10

2

2

2

2

8

2010/11

2

3

2

2

9

2011/12

2

2

3

2

9

2012/13

2

2

2

3

9

2013/14

2

2

2

2

8

2014/15

2

2

2

2

8

2015/16

2

2

2

2

8

2016/17

2

2

2

2

8

2017/18

3

2

2

2

9

2018/19

2

3

2

2

9

2009/10

26,0

28,5

21,0

20,0

23,9

2010/11

25,0

20,0

25,5

22,0

22,8

2011/12

27,5

26,5

20,3

26,0

24,6

2012/13

15,5

28,0

30,5

20,3

2013/14

20,0

17,0

26,0

25,0

23,3 22,0

2014/15

18,5

21,0

17,5

24,5

20,4

2015/16

22,5

19,5

21,5

16,5

20,0

2016/17

22,5

23,5

20,0

20,5

21,5

2017/18

19,0

23,5

24,0

19,0

21,1

2018/19

19,5

20,0

24,0

22,5

21,3

Schüler/innen pro Klasse

Abbildung 19 zeigt, dass an der Reichhofschule im Vergleich zum städtischen Durchschnitt besonders häufig eingeschränkte Gymnasialempfehlungen ausgesprochen werden. Für ein Drittel der Grundschüler/innen im 4. Jahrgang wurde die eingeschränkte Gymnasialempfehlung ausgesprochen.

38 38

Reichshofschule

Abbildung 19: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Reichshofschule

Grundschulen Schwerte insgesamt

Reichshofschule

Hauptschulempfehlung

2,2 6,7

Eingeschr. Realschulempfehlung

40,0

Gymnasialempfehlung

40,0

42,6

18,6

26,1

20,0

Eingeschr. Gymnasialempfehlung

33,3

17,8

4,5 8,2

0,0

Realschulempfehlung

60,0

80,0

100,0

Prozent

39 39

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

2.3

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte insgesamt

Nachdem die Situation an den einzelnen Grundschulen in Schwerte dargestellt wurde, wird im Folgenden ein Blick auf die Gesamtsituation im Grundschulbereich geworfen. Zunächst weist die folgende Abbildung 20 noch einmal den Rückgang der Schülerzahlen in den Schuleingangsjahrgängen in der Gesamtschau aus. Demnach sinkt die Zahl der eingeschulten Kinder von 2003 bis 2018 von 554 auf nur noch 303. Der stärkste Rückgang hat dabei bis 2012 stattgefunden. Bis dahin sank die Schülerzahl im 1. Jahrgang um 40%. Danach bleiben die Schülerzahlen im 1. Jahrgang relativ konstant. Bezogen auf 2003 liegt der prognostizierte Rückgang bis 2018 bei 45%. Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler im 1. Jahrgang der Grundschulen in Schwerte 2003 bis 2018 600

Schüler/innen im 1. Jahrgang insgesamt

554 550 506 477

Anzahl

500

463

476 445

450

410

403

402

400 330

350

342

344

336 335

325 303

300 250

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

200

Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler ist entsprechend ebenfalls gesunken. Abbildung 21 zeigt dies für den Zeitraum von 2003 bis 2018. 2003 besuchten demnach noch 2.154 Kinder eine Grundschule in Schwerte, 2018 werden nur noch 1.329 erwartet. Bis 2012 sank die Schülerzahl um etwa ein Viertel, bis 2018 wird ein Gesamtrückgang von 38% erwartet.

40 40

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte insgesamt

Abbildung 21: Schülerzahlen an Grundschulen insgesamt 2003 bis 2018 2.200

2.154 2.138

Grundschulen insgesamt

2.043

2.100

1.960

2.000

1.892

Anzahl

1.900

1.802 1.771

1.800

1.722 1.646

1.700

1.571

1.600

1.504 1.451 1.401 1.386

1.500

1.372

1.400

1.329

1.300

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

1.200

Die folgende Tabelle 8 gibt noch einmal einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Jahrgängen sowie über die Zahl der zu bildenden Klassen. Demnach wird die Zahl der Eingangsklassen im betrachteten Zeitraum um drei zurückgehen. Insgesamt würden laut Prognose 2018/2019 11 Klassen weniger an Schwerter Grundschulen unterrichtet als noch im Schuljahr 2009/2010. Dies entspricht dem Wegfall einer Grundschule mit drei dreizügigen Jahrgängen und einem zweizügigen Jahrgang. Tabelle 8: Anzahl Schüler/innen und Klassen an Grundschulen in Schwerte insgesamt 2009 bis 2018 Grundschulen insgesamt Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

Schüler/innen 2009/10

410

452

462

447

1.771

2010/11

403

438

424

457

1.722

2011/12

402

405

426

413

1.646

2012/13 2013/14

341 342

417 369

398 400

415 394

1.571 1.504

2014/15

344

362

361

385

1.451

2015/16

336

365

354

347

1.401

2016/17

335

357

354

340

1.386

2017/18

325

355

348

344

1.372

2018/19

303

344

345

336

1.329

41 41

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Grundschulen insgesamt Schuljahr

1. Jahrgang

2. Jahrgang

3. Jahrgang

4. Jahrgang

Gesamt

Klassen 2009/10

17

17

19

19

72

2010/11

17

18

17

19

71

2011/12

17

17

18

17

69

2012/13 2013/14

16 16

17 17

17 17

18 17

68 67

2014/15

15

16

17

17

65

2015/16

16

16

16

17

65

2016/17

16

16

15

16

63

2017/18

15

16

17

15

63

2018/19

14

15

16

16

61

2.3.1 Kommunale Klassenrichtzahl in Schwerte Die in Tabelle 8 dargestellten Werte ergeben sich aus der Addition der einzelnen Grundschulen in Schwerte. Allerdings hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl die Zahl der von einem Schulträger einzurichtenden Eingangsklassen an Grundschulen begrenzt. Ab dem Schuljahr 2013/14 dürfen maximal so viele Klassen eingerichtet werden, wie sich aus der Division der Zahl der Anmeldungen durch 23 ergeben. In der folgenden Tabelle 9 ist die Kommunale Klassenrichtzahl für die Schuljahre 2013/14 bis 2018/19 dargestellt. Wie sich zeigt, liegt die Zahl der Eingangsklassen in Grundschulen ab 2015 über der kommunalen Klassenrichtzahl. Auch 2013/14 lag die Zahl der Eingangsklassen über dieser Richtzahl. Die Stadt konnte für das Übergangsjahr jedoch noch eine Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung von 16 Klassen erhalten. Dies ist jedoch in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Tabelle 9: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl 2013 bis 2018

Schuljahr 2013/14

Grundschulen insgesamt Kommunale 1. Jahrgang Klassenrichtzahl 16 15

2014/15

15

15

2015/16

16

15

2016/17

16

15

2017/18

15

14

2018/19

14

13

Differenz

+1 – +1 +1 +1 +1

Wie die Prognose für die einzelnen Grundschulen gezeigt hat, liegt in einzelnen Fällen die Zahl der erwarteten Anmeldungen nur knapp über der Grenze, an der eine weitere Klasse eingerichtet werden muss. Weicht das tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern auch nur geringfügig von der Prognose ab, könnte die Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl also gewährleistet 42 42

Kommunale Klassenrichtzahl in Schwerte

sein. Dennoch muss sich der Schulträger darauf einstellen, dass in den kommenden Jahren eventuell eine Steuerung der Anmeldungen vorgenommen werden muss, um den vorgegebenen Richtwert nicht zu überschreiten. Ursache für das Überschreiten der Kommunalen Klassenrichtzahl in Schwerte ist die niedrige Klassenfrequenz in den Eingangsklassen einzelner Grundschulen. Dies zeigt die folgende Tabelle 10 noch einmal im Überblick. Die Werte für die Schulen, in denen die Klassenstärke der Eingangsklassen mehr als zwei Schülerinnen bzw. Schüler unter dem Klassenrichtwert von 22,5 liegen, wurden dabei fett und kursiv hervorgehoben. Wie Tabelle 10 zeigt, sind in drei der aufgeführten vier Schuljahre jeweils drei Schulen mit sehr kleinen Eingangsklassen zu finden. In allen Schuljahren werden in der Evangelischen Grundschule Ergste kleine Klassen gebildet. Die höchste Klassenfrequenz läge laut Prognose bei 20 Schülerinnen und Schülern. In den übrigen Jahren liegt die Zahl noch darunter. In der Grundschule Villigst müssten in zwei Jahren Eingangsklassen mit nur 15 Kindern gebildet werden. Tabelle 10: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang an einzelnen Grundschulen laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl (KKRZ) 2015 bis 2018 Anzahl Anzahl Klassen Schüler/innen im 1. Jahrgang im 1. Jahrgang Schuljahr 2015/2016

Grundschule

Anzahl Schüler/innen pro Klasse

Differenz zum Klassenrichtwert von 22,5

Friedrich-Kayser

47

2

23,5

+1,0

Albert-Schweitzer

76

3

25,3

+2,8

Lenningskamp

44

2

22,0

–0,5

Heideschule Evang. Grundschule Ergste Grundschule Villigst

58 36 30

3 2 2

19,3 18,0 15,0

–3,2 –4,5 –7,5

Reichshofschule

45

2

22,5

+/– 0

Gesamt

336

16 KKRZ = 15

Schuljahr 2016/2017 Friedrich-Kayser

50

2

25,0

+3,5

Albert-Schweitzer

64

3

21,3

–0,2

Lenningskamp

57

3

19,0

–3,5

Heideschule

51

2

25,5

+3,0

Evang. Grundschule Ergste Grundschule Villigst

38 30

2 2

19,0 15,0

–3,5 –7,5

Reichshofschule

45

2

22,5

+/– 0

Gesamt

335

16 KKRZ = 15

43 43

Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte

Anzahl Anzahl Klassen Schüler/innen im 1. Jahrgang im 1. Jahrgang Schuljahr 2017/2018

Grundschule

Anzahl Schüler/innen pro Klasse

Differenz zum Klassenrichtwert von 22,5

Friedrich-Kayser

48

2

24.0

+2,5

Albert-Schweitzer

66

3

22,0

–0,5

Lenningskamp

52

2

26,0

+3,5

Heideschule

41

2

20,5

–2,0

Evang. Grundschule Ergste

41

2

20,5

–2,0

Grundschule Villigst

21

1

21,0

–1,5

Reichshofschule

57

3

19,0

–3,5

326

15 KKRZ = 14

Gesamt

Schuljahr 2018/2019

44 44

Friedrich-Kayser

42

2

21,0

–0,5

Albert-Schweitzer

69

3

23,0

+0,5

Lenningskamp

40

2

20,0

–2,5

Heideschule

51

2

25,5

+3,0

Evang. Grundschule Ergste

36

2

18,0

–4,5

Grundschule Villigst

27

1

27,0

+4,5

Reichshofschule

39

19,5

–3,0

Gesamt

304

2 14 KKRZ = 13

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

3.

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Welche weiterführende Schulform die Eltern für ihr Kind auswählen, hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die folgende Abbildung 22, in der die prozentuale Entwicklung der Übergänge in Nordrhein-Westfalen und Schwerte vom Jahr 2000 bis 2012 dargestellt ist, macht dies deutlich. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind 2012 in Nordrhein-Westfalen fast 20% weniger Schülerinnen und Schüler auf eine weiterführende Schule gewechselt als 12 Jahre zuvor. In Schwerte lag dieser Rückgang bei 17%. Von diesen sinkenden Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen sind jedoch die verschiedenen Schulformen unterschiedlich stark betroffen. Insbesondere die Übergänge in eine Hauptschule haben stark abgenommen. In Nordrhein-Westfalen insgesamt wechselten 2012 66% weniger Schülerinnen und Schüler auf eine Hauptschule als 12 Jahre zuvor. In Schwerte nahm die Hauptschule 2012 keine Schülerinnen und Schüler mehr auf. Die wenigen Schülerinnen und Schüler aus Schwerte, die auf eine Hauptschule wechselten, mussten eine Hauptschule in einer Nachbarstadt besuchen. Auch Realschulen haben in Verlaufe dieser Entwicklung Schülerinnen und Schüler verloren. In Nordrhein-Westfalen liegt der Rückgang mit mehr als 30% deutlich über dem rein demographischen Verlust. In Schwerte nahm die Zahl der Anmeldungen an Realschulen um 20% ab. Das sind nur wenig mehr als aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten gewesen wären. Mit ein Grund für diesen eher geringen Rückgang dürfte das Auslaufen der Hauptschule in Schwerte sein. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung wechseln seit 2012 auf eine der Realschulen. Ganz anders sieht es bei den Übergängen in Gymnasien und Gesamtschulen aus. In NordrheinWestfalen sind die Übergänge in Gymnasien von 2000 bis 2012 um 3,4% gesunken – obwohl in diesem Zeitraum insgesamt 20% weniger Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen in weiterführende Schulen wechselten. Der Rückgang der Schülerzahl liegt damit weit unter dem demographischen Verlust. In Schwerte hat die Zahl der Übergänge in Gymnasien in diesem Zeitraum sogar um 3,2% zugenommen – obwohl in diesem Zeitraum insgesamt 17% weniger Schülerinnen und Schüler aus Schwerter Grundschulen in weiterführende Schulen wechselten. Die Übergänge in Gesamtschulen sind landesweit um 9% angestiegen, in Schwerte lag der Zuwachs bei 1,8%. Diese Entwicklung zeigt, dass Eltern für ihre Kinder einen höherwertigen oder zumindest gleichwertigen Schulabschluss anstreben als den eigenen. Diese seit vielen Jahren zu beobachtende Tendenz hat dazu geführt, dass die Hauptschule ihre Attraktivität und Akzeptanz verloren hat – und zwar unabhängig davon, wie gut eine einzelne Hauptschule arbeitet. Der Übergang in eine Hauptschule ist für die weit überwiegende Mehrheit der Eltern keine Wunschalternative. Die Politik in Nordrhein-Westfalen hat auf diese kaum beeinflussbare Entwicklung 2011 u.a. mit der Streichung der Hauptschulgarantie aus der Landesverfassung reagiert. Die Schulträger sind seither nicht mehr verpflichtet, ein Hauptschulangebot zu machen. In vielen Kommunen hat dies mittlerweile zu einer Schließung teilweise aller Hauptschulen geführt. Dies ist auch in Schwerte der Fall.

45 45

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Abbildung 22: Prozentuale Entwicklung der Übergänge in weiterführende Schulen in Nordrhein-Westfalen und Schwerte 2000 bis 2012 20

Quelle. IT.Nrw 3,2

8,9 1,8

0

-3,4 -19,1 -16,9

-20,2

Prozent

-20

-31,2

NRW

-40

Schwerte -60

-65,6

-80

-98,4 -100

Übergänge insgesamt

3.1

Übergänge Hauptschule

Übergänge Realschule

Übergänge Gymnasium

Übergänge Gesamtschule

Entwicklungen der Schullandschaft in Schwerte

Die weiterführende Schullandschaft in Schwerte hat sich im letzten Schuljahr erheblich verändert: 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte wurde die Eintrachthauptschule in Schwerte auslaufend aufgelöst. Ab dem Schuljahr 2012/13 wurden hier keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen.



Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte wurde die Errichtung einer Sekundarschule beschlossen, die von der Bezirksregierung vorbehaltlich der notwendigen 75 Anmeldungen genehmigt wurde. Da diese Zahl der Anmeldungen nicht erreicht wurde, konnte die Sekundarschule in Schwerte jedoch nicht errichtet werden. Die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler wurden vorwiegend von den beiden Realschulen aufgenommen.



Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte wurde die jahrgansweise Auflösung der Realschule am Stadtpark zum Schuljahr 2014/15 beschlossen. Die Schule wird ab diesem Zeitpunkt keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen.

Standen 2011/2012 noch sechs weiterführende Schulen in Schwerte zur Verfügung, sind es ab dem Schuljahr 2014/15 nur noch vier, nämlich die Gesamtschule, die Realschule am Bohlgarten sowie das Friedrich-Bährens- und das Ruhrtalgymnasium. Zwei weiterführende Schulen, nämlich 46 46

Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform

die Eintrachthauptschule sowie die Realschule am Stadtpark laufen aus. Die dort noch unterrichteten Schülerinnen und Schüler können jedoch ihren Abschluss an diesen Schulen machen.

3.2

Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform

Nach §11, Abs. 5 Schulgesetz NRW erstellt die Grundschule „mit dem Halbjahreszeugnis der

Klasse 4… eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.“ In der Verordnung über den Bildungsgang an der Grundschule (AO-GS, §8, Abs. 3) ist festgelegt, dass hierin die Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt werden, daneben auch die Gesamtschule und die Sekundarschule. „Ist das

Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt“. In Kapitel 2.2 (S. 18f.) wurden die von den einzelnen Schwerter Grundschulen im Schuljahr 2012/2013 ausgesprochenen Empfehlungen dargestellt. Die folgende Abbildung 23 zeigt diese Empfehlungen noch einmal im Überblick. Demnach erhielten 151 Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung zum Besuch eines Gymnasiums. Das sind insgesamt 41%. Hinzu kommen 44 eingeschränkte Gymnasialempfehlungen, die noch einmal 12% ausmachen. An zweiter Stelle folgen 111 Empfehlungen für die Realschule, die 30% der Empfehlungen ausmachen. 37 Schülerinnen und Schüler haben eine eingeschränkte Empfehlung für die Realschule erhalten und lediglich 26 oder 7% eine Empfehlung zum Besuch einer Hauptschule. Abbildung 23: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 160 140

11,9

Anzahl

100

Prozent Prozent

120

30,1 30,1

80

10,0 10,0

40,9 40,9

151

7,0 7,0

60

111

40

44 20

26

37

Hauptschulempfehlung

eingeschr. Realschulempfehlung

0

Realschulempfehlung

eingeschr. Gymnasialempfehlung

Gymnasialempfehlung

Quelle. Stadt Schwerte

Die Empfehlungen der Grundschule sind jedoch weder für die Eltern noch für die aufnehmenden Schulen verbindlich. Eltern können sich entscheiden, ihr Kind an einer anderen als der empfohlenen Schulform anzumelden. Weiterführende Schulen können entscheiden, auch Kinder 47 47

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

aufzunehmen, die keine Empfehlung für diese Schulform mitbringen. Insofern stellt die Grundschulempfehlung für beide Seiten lediglich eine Orientierung dar. Hinzu kommt, dass auch eine Empfehlung für eine Schulform ausgesprochen werden kann, die in Schwerte selbst nicht mehr vorhanden ist, nämlich die Hauptschule. Es stellt sich also die Frage, in welche Schulform die Kinder mit den unterschiedlichen Empfehlungen wechseln und wie sich die Eingangsklassen in den weiterführenden Schulen in Schwerte zusammensetzen. In der folgenden Abbildung 24 ist dargestellt, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den einzelnen Grundschulempfehlungen an den weiterführenden Schulen in Schwerte im Schuljahr 2013/2014 ist. Hierbei werden auch die auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die aufgenommen wurden, berücksichtigt. Die Graphik für die Gesamtschule zeigt, dass fast die Hälfte der zum Schuljahr 2013/14 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler eine Realschulempfehlung mitgebracht hat. Ein knappes Viertel wäre laut Grundschulempfehlung eingeschränkt für den Besuch eines Gymnasiums geeignet. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung liegt bei 16%. Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung machen lediglich knapp 3% des 5. Jahrgangs aus. 8% hatten eine Hauptschulempfehlung mit eingeschränkter Eignung für die Realschule. An den beiden Realschulen hat jeweils etwa die Hälfte der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler tatsächlich eine Empfehlung für diese Schulform. Je etwa ein Viertel wurde als eingeschränkt geeignet für den Besuch einer Realschule betrachtet und je etwa ein Fünftel verfügt über eine Hauptschulempfehlung. Kinder mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung machen an beiden Realschulen nur einen geringen Anteil aus. An den Gymnasien verfügt der größte Teil der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler – jeweils etwas mehr als drei Viertel – über die uneingeschränkte Empfehlung für diese Schulform. Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung machen 9 bzw. 15% der Kinder im 5. Jahrgang aus. Das Friedrich-Bährens-Gymnasium hat zudem 11% Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung aufgenommen, das Ruhrtalgymnasium 7%.

48 48

Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform

Abbildung 24: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2013/2014 (incl. Auswärtige) Gesamtschule

Hauptschulempfehlung

2,8 8,3

Eingeschr. Realschulempfehlung 15,6 Realschulempfehlung Eingeschr. Gymnasialempfehlung

23,9

Gymnasialempfehlung

49,5

Quelle. Stadt Schwerte

Realschule am Bohlgarten

Realschule am Stadtpark 2,2

7,0 18,3

22,2

51,1 46,5

28,2

24,4

Quelle. Stadt Schwerte

Quelle. Stadt Schwerte

Friedrich-BährensGymnasium

Ruhrtal-Gymnasium 7,3

11,3 8,9

79,8

Quelle. Stadt Schwerte

14,6

76,4

Quelle. Stadt Schwerte

49 49

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Die folgende Abbildung 25 zeigt die Zusammensetzung der Schülerschaft an den noch vier weiterführenden Schulen in Schwerte im Schuljahr 2014/2015 nach Grundschulempfehlung. Der Anteil der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung wird demnach an der Gesamtschule auf 8,4% ansteigen. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Realschulempfehlung bleibt mit 9,3% ungefähr gleich. Etwas niedriger als im Vorjahr ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung. Er wird bei knapp einem Fünftel des 5. Jahrgangs liegen. Der Anteil der Neuaufnahmen mit Gymnasialempfehlung ist gleich geblieben. An der Realschule am Bohlgarten – die im Schuljahr 2014/2015 die einzige Realschule in Schwerte ist, die neue Schülerinnen und Schüler aufnimmt – haben zwei Drittel der Kinder im 5. Jahrgang eine uneingeschränkte Realschulempfehlung. Dies sind deutlich mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschul- und eingeschränkter Realschulempfehlung hat dagegen im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. 10% der Kinder, die an der Realschule aufgenommen werden, haben eine Hauptschulempfehlung und ein Fünftel eine eingeschränkte Realschulempfehlung. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung ist mit 3,8% gering. Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung wurden im Schuljahr 2014/2015 nicht an der Realschule angemeldet. An den Gymnasien hat sich im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung deutlich verringert. In beiden Gymnasien wird dieser Anteil im Schuljahr 2014/2015 unter 5% liegen. Nach wie vor hat die große Mehrheit der an den Gymnasien aufgenommenen Schülerinnen und Schüler eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung.

50 50

Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform

Abbildung 25: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2014/2015 (incl. Auswärtige) Gesamtschule

Hauptschulempfehlung

8,4

Eingeschr. Realschulempfehlung

9,3

15,9 Realschulempfehlung 19,6

Eingeschr. Gymnasialempfehlung Gymnasialempfehlung

46,7

Quelle. Stadt Schwerte

Friedrich-BährensGymnasium

Realschule am Bohlgarten 3,8

3,6

10,6

15,5 19,2

66,3

75,5

Quelle. Stadt Schwerte

Quelle. Stadt Schwerte

Ruhrtal-Gymnasium 2,0 11,1

81,8

Quelle. Stadt Schwerte

51 51

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Insgesamt ist festzustellen, dass die die Schülerschaft der Realschulen fast ebenso heterogen ist wie die der Gesamtschule. Während das Schulgesetz für die Gesamtschule tatsächlich eine „heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft“ vorschreibt, ist dies bei den Realschulen jedoch nicht der Fall. Dennoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung an den Realschulen sogar höher als an der Gesamtschule. Die Realschulen stehen damit vor einer großen Herausforderung. Der ehemals „mittlere Bildungsgang“ der Realschule dient angesichts der Zusammensetzung der Schülerschaft nun zunehmend auch als Basisbildungsgang, eine Aufgabe, die eigentlich der Hauptschule zugewiesen war.6 Zudem ist ungeklärt, was mit Schülerinnen und Schülern passiert, die den Anforderungen der Realschule nicht genügen. Bisher konnten und mussten Schülerinnen und Schüler nach dem 6. Jahrgang die Realschule in solchen Fällen verlassen und auf die Hauptschule wechseln. Dass dies relativ häufig der Fall war, zeigt die Erhöhung der Schülerzahlen in der Hauptschule in den mittleren Jahrgängen. Nach Wegfall der Hauptschule ist ein solcher Wechsel innerhalb von Schwerte nicht mehr möglich. Ein Wechsel auf die Gesamtschule ist ebenfalls nicht möglich, da hier die Kapazität begrenzt ist. Damit stellt sich aber der Realschule die neue Aufgabe, die stark heterogene Schülerschaft, die sie aufgenommen hat, auch zu einem Abschluss zu bringen.

3.3

Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Die Prognose der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen bei der Prognose von Schülerzahlen an den Grundschulen (vgl. 2.1, S. 16). Auch hier erfolgt die Prognose auf der Grundlage von Eingangs- und Durchgangsquoten. Während die Eingangsquoten sich bei Grundschulen aus den jeweiligen Geburtsjahrgängen berechnen, bildet die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler im 4. Jahrgang die Basis für die Eingangsquote an den weiterführenden Schulen. Hinzu kommen auswärtige Schülerinnen und Schüler, die an Schwerter Schulen angemeldet werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Schwerter Grundschülerinnen und Grundschüler auch in Nachbargemeinden an weiterführenden Schulen angemeldet werden. Aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen in der weiterführenden Schullandschaft Schwertes kann im Hinblick auf die Übergänge in weiterführende Schulen nicht mehr auf langjährige Daten zurückgegriffen werden. Mit Wegfall der Eintrachthauptschule steht im dritten Jahr keine Hauptschule in Schwerte mehr zur Verfügung. Mit dem Wegfall der Realschule am Stadtpark steht nur noch eine Realschule zur Auswahl. Hinzu kommt der langfristige Trend hin zu höheren Schulabschlüssen wie er eingangs beschrieben wurde (vgl. S. 45f.). Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgängen der einzelnen weiterführenden Schulen in Schwerte nicht nur von den Elternwünschen und den Grundschulempfehlungen abhängt, sondern auch von der Kapazität der weiterführenden Schulen. So lagen der Gesamtschule in Schwerte für das Schuljahr 2014/2015 beispielsweise 201 Anmeldungen vor, es konnten jedoch nur 107 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. 47% der Kinder, die an dieser Schule angemeldet wurden, mussten abgelehnt werden.

6

52 52

Vgl. Rösner, Ernst (2007): Hauptschule am Ende: ein Nachruf, Münster.

Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Zwei Drittel der abgelehnten Schülerinnen und Schüler wurden daraufhin an der Realschule am Bohlgarten angemeldet. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Realschule besuchen werden, nach dem Willen der Eltern eigentlich auf die Gesamtschule wechseln sollten. Die hohe Zahl der Anmeldungen an der Gesamtschule für das kommende Schuljahr ist dabei kein Einzelfall, sondern seit Jahren beobachtbar. Auch am FBG wurden für das kommende Schuljahr mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet als aufgenommen werden konnten. Allerdings mussten hier nur fünf von 115 angemeldeten Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden. Da alle einen Platz am RTG erhalten konnten, können diese Kinder zumindest an der gewünschten Schulform aufgenommen werden. Zusammenfassend kann das Vorgehen bei der Fortschreibung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen folgendermaßen beschrieben werden: 

Um die Größe des Eingangsjahrgangs in die weiterführenden Schulen in Schwerte zu berechnen wird zunächst vom 4. Grundschuljahrgang des vorangehenden Schuljahres ausgegangen.



Im Durchschnitt der letzten Jahre wurden 8% dieser Kinder in Nachbargemeinden an weiterführenden Schulen angemeldet. Entsprechend werden 8% des Grundschuljahrgangs abgezogen. Bei den übrigen Kindern wird davon ausgegangen, dass sie an einer weiterführenden Schule in Schwerte angemeldet werden.



Aufgrund der hohen Anmeldezahlen an der Gesamtschule wird diese Schule zunächst mit Schwerter Kindern gefüllt. Geht man von insgesamt 109 Aufnahmen aus und berücksichtigt, dass neben Schwerter Kindern auch Auswärtige an der Gesamtschule aufgenommen werden, muss man von 93 Kindern aus Schwerter Grundschulen ausgehen, die jährlich an die Gesamtschule Gänsewinkel wechseln.



Diese 93 Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls vom abgehenden Grundschuljahrgang abgezogen. Die übrigen Kinder werden entsprechend des durchschnittlichen Anteils der Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 auf die Realschule und die beiden Gymnasien verteilt. Die folgende Tabelle 11 zeigt die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf diese drei Schulen.

Tabelle 11: Anteil der Übergänge in Realschule und Gymnasien in Schwerte (ohne Gesamtschüler/innen) Realschule am Bohlgarten 2013/14 2014/15 Mittel



40,3 38,3 39,3

Friedrich-BährensGymnasium

31,8 32,7 32,2

Ruhrtalgymnasium

27,9 29,0 28,4

Gesamt

100,0 100,0 100,0

In einem weiteren Schritt werden den einzelnen Schulen auswärtige Schülerinnen und Schüler zugewiesen. Auch hier wird ein durchschnittlicher Anteilswert der beiden Schuljahre 2013/14 und 2014/15 zugrunde gelegt. Auffällig ist, dass der Anteil der Auswärtigen, die im kommenden Schuljahr an den weiterführenden Schulen in Schwerte aufgenommen werden, im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen ist. Waren es 2013/14 noch insgesamt 53 53

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

21%, sank dieser Anteil auf 13%. Wie die folgende Abbildung 26 zeigt, ist ein solcher Rückgang an allen drei Schulen festzustellen. Zur Fortschreibung der Schülerzahlen wird ein mittlerer Wert der beiden Jahre zugrunde gelegt. An der Realschule war in den vergangenen Jahren lediglich ein Kind aus Nachbargemeinden angemeldet worden. Dies wird auch für die Folgejahre fortgeschrieben. Abbildung 26: Anteil Auswärtiger im 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen in Schwerte 40

2013/2014

30

2014/2015

35,8

Mittelwert 2013-2015 Grundlage für die Prognose

27,4

Prozent

23,9 21,1

20,0

20

21,2 19,3

17,6

14,8

13,3 10,3 10

0

GESAMT

Gesamtschule

FBG

RTG

Quelle: Stadt Schwerte



Die Gesamtzahl der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen ergibt sich aus der Summe der Einheimischen und Auswärtigen.



Um die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den weiteren Jahrgängen zu berechnen, werden die Durchgangsquoten der vergangenen Jahre zugrunde gelegt.

Wie bereits angedeutet unterliegen Prognosen stets gewissen Unsicherheiten, die es bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen gilt.

54 54



Zum einen wählen die Eltern für ihre Kinder in den kommenden Jahren eine Schule innerhalb einer veränderten Schullandschaft in Schwerte aus. Die Zahl der verfügbaren Alternativen beeinflusst auch das Wahlverhalten. Auch eine Veränderung der Schullandschaft in den Nachbargemeinden ist dabei für das Wahlverhalten von Bedeutung. Sie kann sowohl den Anteil der Ein- wie der Auspendler beeinflussen.



Nach wie vor besteht die Tendenz hin zu höheren Schulabschlüssen. Dies hat u.a. dazu geführt, dass die Anmeldungen an der Hauptschule in der Vergangenheit so stark zurückgegangen sind, dass sie nicht mehr weitergeführt werden konnte. Wie sich diese Tendenz in Zukunft z.B. auf die Realschule auswirken wird, die mit Wegfall der Hauptschule mehr und mehr einen „Basisbildungsgang“ anbieten muss, bleibt abzuwarten.

Entwicklung der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen



Auch die Durchgangsquoten können sich verändern. Durch den Wegfall der Hauptschule ist es beispielsweise nicht mehr möglich, dass Schülerinnen und Schüler der Realschule nach der Orientierungsphase in eine Hauptschule in Schwerte wechseln. Dies könnte auch die Zahl der Klassenwiederholungen beeinflussen.

3.4 Entwicklung der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen 3.4.1 Gesamtschule Gänsewinkel Wie oben beschrieben, ist die Zahl der Anmeldungen an der Gesamtschule in Schwerte seit Jahren höher als die Aufnahmekapazität dieser vierzügigen Schule. Insofern ist bei der Fortschreibung der Schülerzahlen an der Gesamtschule davon auszugehen, dass die vorhandene Kapazität auch weiterhin ausgeschöpft wird. Veränderungen in der Aufnahmekapazität ergeben sich lediglich durch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im kommenden Jahr werden an der Gesamtschule Gänsewinkel 10 Inklusionskinder aufgenommen, sodass insgesamt nur 107 Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden können. Da der gemeinsame Unterricht in Zukunft nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sein wird, ist davon auszugehen, dass auch zukünftig nicht mehr die maximale Zahl von 120 Schülerinnen und Schülern aufgenommen werden kann. Daher wird bei der Prognose davon ausgegangen, dass die Gesamtschule in den kommenden Jahren jeweils 109 Schülerinnen und Schüler aufnehmen wird. Dies hat entsprechende Konsequenzen für die anderen weiterführenden Schulen, auf die die übrigen Grundschülerinnen und Grundschüler verteilt werden müssen. Aufgrund der kleineren Eingangsklassen sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Gesamtschule in Zukunft leicht. Die Zahl der Klassen in der Sekundarstufe I bleibt bei durchgehender Vierzügigkeit mit 24 konstant.

55 55

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Tabelle 12: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe I der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20 Gesamtschule Gänsewinkel Sekundarstufe I Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

9. Jg.

10. Jg.

Gesamt

Schüler/innen 2011/12

118

117

119

116

119

120

709

2012/13

114

116

121

121

119

115

706

2013/14

109

113

118

121

123

118

702

2014/15

107

108

115

118

123

122

692

2015/16

109

109

110

115

120

122

684

2016/17

109

109

111

110

117

119

674

2017/18

109

109

111

111

111

116

667

2018/19

109

109

111

111

112

111

663

2019/20

109

109

111

111

112

111

664

Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II der Gesamtschule bleibt nach den Ergebnissen der Prognose relativ konstant (Tabelle 13). Demnach müssten pro Schuljahr 5 Kurse eingerichtet werden.7 Die Zahl der Kurse in der Sekundarstufe II insgesamt liegt bei durchgehend 14. Tabelle 13: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe II der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20

Schuljahr

95

88

74

257

709

966

2012/13

95

92

81

268

706

974

2013/14

93

82

265

702

966

2014/15

96

90 88

80

263

692

956

2015/16

99

90

78

267

684

951

2016/17

99

93

80

272

674

946

272

667

939

267

663

930

259

664

922

2018/19 2019/20

56 56

Gesamt

2011/12

2017/18

7

Gesamtschule Gänsewinkel Sekundarstufe II und Gesamt Gesamt 11.Jg 12.Jg 13.Jg Sek I Sek II Schüler/innen

96 94 90

93 91 89

83 83 81

Pro Kurs werden 19,5 Schülerinnen und Schüler zugrunde gelegt.

Eintrachthauptschule

Schuljahr

Gesamtschule Gänsewinkel Sekundarstufe II und Gesamt Gesamt 11.Jg 12.Jg 13.Jg Sek I Sek II Kurse / Klassen

Gesamt

2011/12

5

5

4

14

24

2012/13

5

5

4

14

24

2013/14

5

5

4

14

24

2014/15

5

5

4

14

24

2015/16

5

5

4

14

24

2016/17

5

5

4

14

24

2017/18

5

5

4

14

24

2018/19

5

5

4

14

24

2019/20

5

5

4

14

24

3.4.2

Eintrachthauptschule

An der Eintrachtschule wurde bereits im Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklasse mehr gebildet. Die im Schuljahr 2011/2012 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden die Schule am Ende des Schuljahres 2016/2017 verlassen. Auf der Grundlage der Durchgangsquoten wurde für die Eintrachtschule folgende Schülerzahlentwicklung berechnet (Tabelle 14). Hierbei ist zu beachten, dass in der Hauptschule beim Übergang vom 6. in den 7. Jahrgang besonders hohe Durchgangsquoten zu verzeichnen sind, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass eine weitere Klasse eingerichtet werden musste. Ursache hierfür ist die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Realschulen. Ob der auslaufende Status der Eintrachtschule hier zu Veränderungen führt, kann nicht abgesehen werden. Eventuell sinkt die Durchgangsquote in diesen Jahrgängen, sodass insgesamt weniger Klassen zu unterrichten sein werden. Tabelle 14: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Eintrachthauptschule 2011/12 bis 2016/17 Eintrachtschule Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

9. Jg.

10. Jg.

Gesamt

Schüler/innen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17

22

53

36

51

74

42

278

28

63

46

60

49

246

44

75

48

50

217

49

85

34

168

56

61

117

40

40

57 57

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Eintrachtschule Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

9. Jg.

10. Jg.

Gesamt

Klassen 2011/12

1

2012/13

3

2

2

4

2

14

2

3

2

3

2

12

2

3

2

2

9

2

3

2

7

2

3

5

2

2

2013/14 2014/15 2015/16 2016/17

3.4.3 3.4.3.1

Realschulen Realschule am Stadtpark

Die Realschule am Stadtpark nimmt keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr auf. Dennoch ist sie in der Schulentwicklungsplanung mit zu berücksichtigen, da die Schülerinnen und Schüler, die die Schule zurzeit besuchen, hier auch ihren Abschluss machen können. Der Schulträger muss bis zum Schuljahr 2018/19 Schulraum zur Verfügung stellen. Legt man die Durchgangsquoten der vergangenen Jahre zugrunde, ergeben sich für die Realschule am Stadtpark bis 2018/19 folgende Schüler- und Klassenzahlen (Tabelle 15): An dieser zweizügigen Realschule wurden bis zum Schuljahr 2013/2014 noch alle Jahrgänge in 12 Klassen unterrichtet. In den folgenden Schuljahren werden jeweils zwei Klassen die Schule verlassen, sodass 2018/19 noch zwei Klassen zu unterrichten sein werden. Tabelle 15: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Stadtpark 2013/14 bis 2018/19 Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

9. Jg.

10. Jg.

Gesamt

Schüler/innen 2013/14

46

50

55

55

47

54

307

2014/15

49

47

53

55

49

252

2015/16

0

45

45

53

57

200

2016/17

0

0

43

45

55

143

2017/18

0

0

0

43

47

90

2018/19

0

0

0

0

45

45

Klassen 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19

58 58

2

2

2

2

2

2

12

2

2

2

2

2

10

2

2

2

2

8

2

2

2

6

2

2

4

2

2

Realschule am Bohlgarten

3.4.3.2

Realschule am Bohlgarten

Im Zeitraum von 2003 bis 2013 hat die Schülerzahl an der Realschule am Bohlgarten stetig abgenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2003/2004 besuchten zehn Jahre später 45% weniger Schülerinnen und Schüler diese Schule. Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die Realschule am Bohlgarten jedoch die einzige Realschule in Schwerte, an der weiterhin Eingangsklassen gebildet werden können. Entsprechend ist ein Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten. Dies verdeutlicht die folgende Abbildung 27. Von 394 Schülerinnen und Schülern 2013 wird die Schülerzahl voraussichtlich auf etwas mehr 600 im Jahr 2019 steigen. Abbildung 27: Schülerinnen und Schüler an der Realschule am Bohlgarten 2003 bis 2019 698 700

Schüler/innen insgesamt

636

650

605

600 588

435

450

547

489 423

417

400

387 394

426

2014

500

537

2017

503 481

2016

526

550

2012

Anzahl

560

2019

2018

2015

2013

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

350

Die folgende Tabelle 16 zeigt im Detail, wie sich die einzelnen Jahrgänge voraussichtlich entwickeln werden. Demnach werden sowohl 2014/15 als auch 2015/16 vier Eingangsklassen in der Realschule am Bohlgarten zu bilden sein. Danach sinkt die Zahl der Eingangsklassen wieder auf drei. Die Gesamtzahl der zu bildenden Klassen wird von 15 im Jahr 2013/14 auf 21 im letzten Betrachtungsjahr steigen. Tabelle 16: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Bohlgarten 2013/14 bis 2018/19 Realschule am Bohlgarten Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

9. Jg.

10. Jg.

Gesamt

Schüler/innen 2013/14

71

54

88

52

51

78

394

2014/15

104

73

58

88

53

49

426

2015/16

104

107

78

58

90

51

489

2016/17

90

107

115

79

59

87

537

2017/18

87

93

114

115

80

57

547

2018/19

89

90

99

115

118

78

588

2019/20

86

91

96

100

117

114

605 59 59

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

Realschule am Bohlgarten Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

9. Jg.

10. Jg.

Gesamt

Klassen 2013/14

3

2

3

2

2

3

15

2014/15

4

3

2

3

2

2

16

2015/16

4

4

3

2

3

2

18

2016/17

3

4

4

3

2

3

19

2017/18

3

3

4

4

3

2

19

2018/19

3

3

3

4

4

3

20

2019/20

3

3

3

3

5

4

21

3.4.4 3.4.4.1

Gymnasien Friedrich-Bährens-Gymnasium

Wie die folgende Abbildung 28 zeigt, ist die Schülerzahl am Friedrich Bährens Gymnasium bis 2012/2013 deutlich angestiegen. 2012/2013 wurden an dieser Schule 17% mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet als 2003/2004. Nachdem am Ende des Schuljahres 2012/2013 der Doppeljahrgang das Gymnasium verlassen hat und an dieser Schulform ein Jahrgang weniger unterrichtet wird, sinkt die Schülerzahl entsprechend. Allerdings werden auch im letzten Betrachtungsjahr trotz eines weggefallenen Jahrgangs noch mehr Schülerinnen und Schüler am FBG erwartet als 2003/2004. Abbildung 28: Schülerinnen und Schüler am Friedrich-Bährens-Gymnasium 2003 bis 2019 950 929 930 910

893

Anzahl

890

875

870 856 850

869 858

862

856

849

853

862

834

829

830 808 810

805 784

790

Schüler/innen insgesamt

766 770

60 60

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

750

Friedrich-Bährens-Gymnasium

Wie die folgende Tabelle 17 zeigt, sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgängen der folgenden Schuljahre. Allerdings sinkt die Zahl der Eingangsklassen nur in zwei Schuljahren auf drei ab. In den übrigen Jahren bleibt der 5. Jahrgang vierzügig. Dass der 6. Jahrgang zeitweise in fünf Zügen geführt werden müsste, liegt an den Durchgangsquoten zwischen dem 6. und 7. Jahrgang. Hier sind Klassenwiederholungen besonders häufig, sodass der 6. Jahrgang meist größer ist als der vorangegangene. Inwieweit es in Zukunft tatsächlich notwendig sein wird, eine weitere Klasse einzurichten, hängt davon ab, ob es gelingt, die Zahl der Klassenwiederholungen zu reduzieren. Während die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I voraussichtlich zurückgehen wird, steigt sie in der Sekundarstufe II leicht an. Geht man davon aus, dass für jeweils 19,5 Schülerinnen und Schüler ein Kurs eingerichtet werden muss, ist von 14 bis 16 Kursen auszugehen, die in den kommenden Jahren eingerichtet werden müssen. Tabelle 17: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Friedrich-Bährens-Gymnasiums 2013/14 bis 2019/20 Friedrich-Bährens-Gymnasium Sekundarstufe I Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

Sekundarstufe II Sek I 9. Jg. ges. Schüler/innen

EP*

QP I** QP II**

Sek II ges.

Gesamt

2013/14

125

119

111

114

77

546

114

108

88

310

856

2014/15

110

126

112

110

110

568

86

110

98

294

862

2015/16

111

111

118,6

111

106

558

123

83

99

305

862

2016/17

96

112

104,4

118

107

537

119

118

75

312

849

2017/18

93

97

105

104

113

512

120

114

107

341

853

2018/19

95

94

91,13

104

100

484

127

115

103

345

829

2019/20

92

96

88,5

91

100

467

112

122

104

338

805

Klassen / Kurse 2013/14

4

4

4

4

3

19

5

5

5

15

2014/15

4

5

4

4

4

21

4

5

5

14

2015/16

4

4

4

4

4

20

5

4

5

14

2016/17

3

5

4

4

4

20

6

5

4

15

2017/18

4

3

4

4

4

19

6

5

5

16

2018/19

4

4

3

4

4

19

6

5

5

16

2019/20

3

4

3

3

4

17

5

6

5

16

* EP = Einführungsphase ** QP I / II = Qualifikationsphase I und II

61 61

Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen

3.4.4.2

Ruhrtalgymnasium

Auch am Ruhrtalgymnasium ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler bis 2012/13 deutlich angestiegen und sinkt seit Abgang des Doppeljahrgangs. Im letzten Betrachtungsjahr werden hier weniger Schülerinnen und Schüler erwartet als 2003/2004 (Abbildung 29). Abbildung 29: Schülerinnen und Schüler am Ruhrtalgymnasium 2003 bis 2019 893 892

900 880

857

831

840

Anzahl

855

851

860

815

812

820

840

812

794 800 780

809 762

776

769

760

747

Schüler/innen insgesamt

740

721

720

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

700

In der folgenden Tabelle 18 sind die prognostizierten Schülerzahlen im Detail ausgewiesen. Auch hier sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden hier nach den Ergebnissen der Prognose nur noch drei Eingangsklassen gebildet. Insgesamt geht die Zahl der Klassen in der Sekundarstufe I bis zum Ende des Beobachtungszeitraums von 20 auf 16 Klassen zurück. Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II wird voraussichtlich in Zukunft zurückgehen. Die Zahl der einzurichtenden Kurse in der Sekundarstufe II sinkt im Zeitverlauf von 15 auf 13. Tabelle 18: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Ruhrtalgymnasiums 2013/14 bis 2019/20 Ruhrtalgymnasium Sekundarstufe I Schuljahr

62 62

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

8. Jg.

Sekundarstufe II Sek I 9. Jg. ges. Schüler/innen

EP*

QP I** QP II**

Sek II ges.

Gesamt

2013/14

124

113

109

112

120

578

107

99

71

277

855

2014/15

99

124

106

107

114

549

114

99

94

307

857

2015/16

106

99

116

104

109

533

108

105

94

307

840

2016/17

92

105

92

114

106

509

104

100

100

304

812

2017/18

89

91

98

91

116

485

100

96

95

291

776

2018/19

90

89

85

97

92

454

110

93

91

294

747

2019/20

88

90

83

84

98

443

88

101

88

278

721

Ruhrtalgymnasium

Ruhrtalgymnasium Sekundarstufe I Schuljahr

5. Jg.

6. Jg.

7. Jg.

Sekundarstufe II

Sek I 8. Jg. 9. Jg. ges. Klassen / Kurse

EP*

QP I** QP II**

Sek II ges.

2013/14

4

4

4

4

4

20

6

5

4

15

2014/15

4

4

4

4

4

20

6

5

4

15

2015/16

4

4

4

4

4

20

5

5

5

15

2016/17

3

4

4

4

4

19

5

5

5

15

2017/18

3

3

4

3

4

17

5

5

4

14

2018/19

3

3

3

4

3

16

6

5

5

16

2019/20

3

3

3

3

4

16

4

5

4

13

Gesamt

* EP = Einführungsphase ** QP I / II = Qualifikationsphase I und II

63 63

Schulgebäude

4.

Schulgebäude

Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln die Entwicklung der Schülerzahlen dargestellt wurde, geht es im Folgenden um die Schulgebäude in Schwerte, für die der Schulträger Verantwortung trägt. Hierzu werden die Gebäudedaten dargestellt und eine Bewertung der Gebäude im Hinblick auf Barrierefreiheit, den räumlichen Möglichkeiten der Umsetzung von Inklusion und Differenzierung sowie von Betreuungs- und Ganztagsangeboten vorgenommen. Des Weiteren wird auch das Erweiterungs- und Umnutzungspotenzial in den Blick genommen. Zunächst werden die Grundlagen für die einzelnen Bewertungskriterien dargestellt. Anschließend wird eine Bewertung der einzelnen Schulgebäude in Schwerte vorgestellt. Die Bewertung der Schulgebäude wurde vom Zentralen Immobilienmanagement der Stadt Schwerte vorgenommen.

4.1 Grundlagen der Gebäudebewertung 4.1.1 Raumangaben Es wurden nur die Räume angegeben, die für Entscheidungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung von Belang sind. Dies sind zunächst die Anzahl der Klassen- und der Fachräume, des Weiteren die Differenzierungsräume und alle sonstigen für die Schulnutzung relevanten Räume wie Aulen, Mensen usw. Soweit möglich wurde hierbei versucht, eine Vergleichbarkeit im Rahmen einer einheitlichen Bezeichnung herbeizuführen. Da aber nicht alle Nutzungen dem Schulträger im Detail bekannt sind, ist dies nur eingeschränkt möglich. So werden mutmaßlich in einem Sprechzimmer nicht nur Elterngespräche, sondern auch Berufsorientierungsgespräche oder Sozialarbeitergespräche stattfinden. Je nach Schulform verbergen sich unterschiedliche Inhalte hinter der Angabe von Fachräumen. So kann es für Handarbeiten einen eigenen Fachraum geben oder der Fachunterricht findet in einem Klassenraum statt. Dies gilt für die anderen Nutzungen entsprechend. Soweit Fachräume angegeben wurden, handelt es sich jeweils um mindestens klassengroße Räume, was bei der Angabe der sonstigen Räume nicht der Fall sein muss. Hier kann ein Computerraum auch in einem kleineren Gruppenraum untergebracht sein. Für die Abschätzung des Raumangebots sollten deshalb nur die Klassen- und Fachräume zu Grunde gelegt werden. Sind hiervon Abweichungen geboten, so wurde bei der betreffenden Schule im Text darauf eingegangen. Des Weiteren wurde bei den Grundschulen die Anzahl der OGS-Gruppenräume und bei den weiterführenden Schulen die Ganztagsangebote mit aufgenommen. Räume der Schulleitung, Lehrerzimmer, Sekretariate, Technikräume, Toilettenanlagen, Nebenräume, Sammlungs- und Vorbereitungsräume usw. sind in unterschiedlicher Ausprägung an allen Standorten vorhanden und wurden der Übersichtlichkeit wegen nicht aufgeführt, es sei denn, dass es überdurchschnittlich viele sind und sie zudem annähernd Klassengröße haben.

4.1.2 Einschätzung Barrierefreiheit Maßgeblich für die Barrierefreiheit einer Schule ist derzeit die DIN 18040-Teil 1, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. Hier sind nicht abschließend die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder mit motorischen Einschränkungen, die auf Mobilitätshilfen 64 64

Grundlagen der Gebäudebewertung

und Rollstühle angewiesen sind, die Groß- oder Kleinwüchsig sind, mit kognitiven Einschränkung, Ältere und Kinder berücksichtigt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an Schulgebäude sind vielfältig und bedürfen der umfassenden Bestandsaufnahme aller Objekte. Da alle Schulobjekte im Hinblick auf die Barrierefreiheit, mit Ausnahme des Aspektes der auf Rollstühle und Mobilitätshilfen angewiesenen Personen, zusammenfassend einen ähnlichen Nachholbedarf aufweisen, wurde hier ausschließlich dieser Aspekt betrachtet. Sofern hier angegeben ist, dass nach Einbau von Aufzügen und Rampen das Gebäude barrierefrei erschlossen ist, so bezieht sich das ausschließlich auf diesen Aspekt und nicht auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit wie sie die DIN 18040-1 vorsieht. Hierzu sind in jedem Fall weitere Maßnahmen am und im Objekt erforderlich. Auch wird man im Bestand nur selten alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen können. Dies ist meist nur im Neubau möglich. Aber jede Veränderung im Hinblick auf ein Mehr an Barrierefreiheit ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Praxis ist hierbei insbesondere ein Problem aufgetreten, das im Bestand in der Regel nicht zufriedenstellenden gelöst werden kann. So fordert die DIN 18040-1 u.a. in Brandschutzkonzepten die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen, beispielsweise durch die Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen [...]. Dies führt zwangsläufig dazu, dass in allen Objekten, wo solche Bereiche geschaffen werden müssen, sich aus dem Brandschutzkonzept heraus eine Beschränkung der Anzahl der auf einen Rollstuhl angewiesenen Nutzer der Schule ergibt, was wiederum dem Grundgedanken der Barrierefreiheit entgegensteht

4.1.3 Einschätzung Inklusion / Differenzierung Grundsatz der Inklusion ist das gemeinsame Lernen. Soweit dies die Barrierefreiheit betrifft, ist dies unter dem Abschnitt Einschätzung zur Barrierefreiheit bereits abgehandelt und fließt in die Betrachtung an dieser Stelle nicht ein. Darüber hinaus kann es sich um Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen handeln. Bei einem Teil dieser Förderbedarfe kann es erforderlich sein, möglichst klassenraumnahe Differenzierungsmöglichkeiten zu haben. Dies können andere freie Klassen, Gruppen- (Arbeits-)räume oder Differenzierungsräume sein. Vorgaben oder Richtlinien zu deren Anzahl gibt es derzeit nicht. Ausgehend davon, dass ca. 4,5 % der Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wurde angenommen, dass je Jahrgang mindestens ein Differenzierungsraum vorhanden sein sollte. Die zweite Angabe bezieht sich jeweils auf eine Ausstattung aller Klassen mit Differenzierungsräumen, was ggf. auch im Hinblick auf die Unterrichtskonzeption und das Vermeiden von "Inklusionsklassen" und "normalen Klassen" sinnvoll sein kann. Da Unterrichtsformen einem Wandel unterliegen, wurden des Weiteren die Möglichkeiten für andere Raummodelle untersucht. Das häufigste Modell ist das Additive Modell mit Klassenräumen, Fachräumen, Lehrerarbeitsräumen usw. Hierzu gehört das Modell "Klassenraum Plus", bei dem im einfachsten Fall jede Klasse einen eigenen Gruppenraum hat, aber auch die Nutzung eines zwischen zwei Klassen liegenden "Klassenraumes" als gemeinsamer Gruppenraum zählt hierzu. In beiden Fällen sollte eine direkte Verbindung zu dem Klassenraum bestehen. Als Abwandlung sind auch zusammenschaltbare Klassenräume denkbar, wenn ausreichend Kleingruppenräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es als teilintegriertes Modell den "Cluster", bei dem weiterhin Klassen-/Gruppenräume bestehen denen ein größerer gemeinsamer 65 65

Schulgebäude

Lernbereich zugeordnet ist. In diesem Modell kann sowohl der gemeinsame Lernbereich zur Differenzierung genutzt werden, als auch umgekehrt der Lernbereich zum gemeinsamen Lernen und die Gruppenräume zur Differenzierung. Beim integrierten Modell der "Offenen Lernlandschaft" wird der Klassenraum ganz aufgegeben zugunsten eines gemeinsamen Lernbereichs mit Gruppenräumen unterschiedlicher Größe bis hin zu Lehrerarbeitsplätzen (siehe auch "Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland", Montag Stiftung Urbane Räume gAG, Bonn; Bunde Deutscher Architekten, Berlin; Verband Bildung und Erziehung, Berlin.)

4.1.4 Gebäudepotenzial und Erweiterungspotenzial Beim Erweiterungs- und Gebäudepotential fließen die Möglichkeiten zur Erweiterung auf dem Grundstück, des Gebäudes durch Anbauten oder Aufstockungen, sowie Erweiterungen im Bestand, z.B. durch Umnutzungen ein, sowie der Gebäudezustand, bestehend aus Bausubstanz und Sanierungsgrad. Ein guter Gebäudezustand bei nicht vorhandenen Erweiterungsmöglichkeiten führt zu einer mittleren Einstufung. Sofern benachbarte Schulobjekte vorhanden sind, wurden diese hinsichtlich des Erweiterungspotentials mit einbezogen.

4.1.5 Umnutzungspotenzial Hier werden aus heutiger Sicht die Möglichkeiten für eine Umnutzung der Schule dargestellt, sowie Hinweise gegeben, aufgrund derer bestimmte Umnutzungen ausgeschlossen sind. Sofern benachbarte Schulobjekte vorhanden sind, wurden diese hinsichtlich möglicher Umnutzungen mit einbezogen.

4.1.6 Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial Der Bedarf an OGS-Räumen ist abhängig vom Anmeldeverhalten. Die Praxis hat bisher gezeigt, dass der Bedarf meist höher ist als die ursprünglichen Annahmen. Vereinfachend wurde davon ausgegangen, dass für 50 % der Klassen OGS-Räume wünschenswert sind. Darüber hinausgehende Bedarfe sollten i.d.R. durch Mehrfachnutzungen der Klassenräume aufgefangen werden können. Ein verpflichtender Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler wurde nicht berücksichtigt. Im Hinblick auf die sich hieraus ggf. ergebenden Mehrbedarfe wurden die Erweiterungsmöglichkeiten im OGS- oder Schulgebäude bewertet. Freistehende OGS-Gebäude wurden im Weiteren hinsichtlich von Umnutzungsmöglichkeiten noch einmal separat betrachtet. Alle anderen sind in der Betrachtung der Gebäude enthalten. Da an allen Grundschulen in den letzten Jahren Fördermittel in den Neubau und Ausbau der OGS geflossen sind, ist hier in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen, ob eine Nachnutzung förderunschädlich ist, bzw. ob bei Aufgabe der Nutzung im Einzelfall Fördermittel zurückzuzahlen sind. Insofern kann hierzu im aktuellen Planungsstand keine Aussage gemacht werden.

66 66

Grundlagen der Gebäudebewertung

4.1.7 Übermittagbetreuung und Ganztag Nach der Einführung der OGS bei den Grundschulen steigt nunmehr auch der Bedarf an Ganztagsangeboten in den weiterführenden Schulen. Hinzu kommt, dass immer mehr Stunden im Nachmittagsbereich liegen. Wo früher Aufenthaltsräume für Fahrschüler, Ober- und Unterstufe und ein Kiosk ausreichend waren, ergeben sich heute deutlich andere Anforderungen. Bei der Einstufung wurde berücksichtigt ob eine Mensa und/oder ein Bistro vorhanden sind, sowie ob grundsätzlich Aufenthaltsräume vorhanden sind oder ob darüber hinaus Raumangebote bestehen. Auch hier wird der Bedarf der einzelnen Schulen unterschiedlich sein, so dass eine Vergleichbarkeit nur bedingt möglich ist.

4.1.8 Gebäudedaten Neben dem Baujahr wurden die sog. "laufenden Kosten" angegeben. Für die Jahreskosten für Energie und Wasser, sowie für Reinigung, Wartung und GBA wurde der Durchschnitt der von 2011 bis 2013 angefallenen Kosten ermittelt. Da die Unterhaltungskosten über einen längeren Zeitraum naturbedingt stark schwanken, wurden hierfür die nach KGSt erforderlichen Ansätze auf der Basis von 2014 angegeben. Diese stellen ein langjähriges Mittel dar. Zur Abschätzung des Sanierungsgrades wurden die noch offenen Sanierungsrückstellungen, sowie die seit 2007 aufgewendeten Sanierungskosten und die aus den Sanierungsprogrammen KII und Investpakt geflossenen Mittel angegeben. Auch dies kann nur eine erste orientierende Einschätzung geben, da sich die Gebäudezustände seit der letzten Bewertung naturgemäß bereits geändert haben und von den damals festgestellten Mängeln lediglich etwa für die Hälfte Rückstellungen gebildet wurden.

67 67

Schulgebäude

4.2 Bewertung der Schulgebäude 4.2.1 Albert-Schweitzer-Schule Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

13

0

4

4.2.2.1

sonstige Räume 1 Aula 1 Bücherei 1 Lehrküche

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar

Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche



technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

 

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



Aufgrund der Gebäudestruktur sind 2 Aufzüge und 1 Schrägaufzug notwendig. Das Erdgeschoss des Nordtraktes und des mittleren Traktes sind über eine Rampe barrierefrei zu erreichen. Der Zugang zum Erdgeschoss des mittleren Traktes verfügt über eine Automatiktür. Ein Aufzug im nördlichen Gebäudetrakt ist nur im Gebäude durch die Verkleinerung zweier Klassenräume möglich. Der Aufzug im mittleren Gebäudetrakt kann durch einen Anbau auf der Schulhofseite geschaffen werden. Der Schrägaufzug ist erforderlich zur Anbindung des südlichen Gebäudetraktes. Ohne die Aufzüge sind 6 Klassenräume / Differenzierungsräume barrierefrei erreichbar, mit dem Schrägaufzug 10.

4.2.2.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar





Mit 4 Differenzierungsräumen ist für jeden Jahrgang eine Klasse mit Differenzierung möglich. Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe weiterer Klassenräume möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen oder die Umnutzung von Nebenräumen. Hieraus ergeben sich dann ca. 11 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen möglich (Model "Cluster"). "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden. 68 68

Bewertung der Schulgebäude

4.2.2.3

Erweiterungspotential / Gebäudepotential keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Eine Bebauung der Schulhöfe scheidet infolge mangelnder Ersatzpausenflächen aus. Eine Aufstockung ist aufgrund der Bausubstanz nicht möglich. Der Ausbau der Kriechkeller ist ebenfalls nicht möglich. Das Gebäude aus den Baujahren 1952 bis 1956 ist stark sanierungsbedürftig. Die Bausubstanz ist durchschnittlich bis schlecht (Nachkriegsbau), insbesondere die Dächer sind abgängig. Langfristig betrachtet ist das Gebäude grundlegend zu sanieren. Der Pausenhof ist beengt und nicht erweiterbar. Die benachbarte Turnhalle wurde 2011 neu gebaut, die 4-gruppige OGS 2006 als freistehendes Gebäude abseits neu errichtet und der benachbarte mit dem Friedrich-BährensGymnasium gemeinsam genutzte Sportplatz im letzten Jahr komplett saniert. Es sind noch hohe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Hinzu kommen steigende Unterhaltungskosten und die erforderliche Dachsanierung.

4.2.2.4

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Als Erweiterung des Friedrich-Bährens-Gymnasiums käme aufgrund der besseren Bausubstanz und der räumlichen Nähe nur die Kardinal-von-Galen-Schule in Frage. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Neben der umfassenden Sanierung und dem Abriss und Neubau an der gleichen Stelle verblieben als mögliche Nachnutzung nur der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks. Die Jahn-Turnhalle kann versorgungstechnisch einfach vom Schulgebäude getrennt werden. Der Sportplatz wird bereits vom Friedrich-Bährens-Gymnasium mitgenutzt

4.2.2.5

Gebäudedaten

Baujahr 1952 bis 1956

jährliche Energieund Wasserkosten 47.104 €

Jährliche Kosten - Jährliche UnterReinigung, haltungskosten Wartung, GBA nach KGSt 37.022 €

83.967 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 109.603 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 452.970 € 69 69

Schulgebäude

4.2.2.6

Offene Ganztagssschule

Gruppenräume 3

Mehrzweckräume

Nebenräume

1 Gruppen- und Speiseraum

sonstige Räume

1 Kleingruppe

4.2.2.6.1 Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die 4-gruppige OGS wurde 2006 als freistehendes Gebäude abseits neu errichtet. Das Gebäude ist barrierefrei. Ausgehend von 3 Zügen im Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule wären je nach Anmeldeverhalten bis zu zwei weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume in der Albert-Schweitzer-Schule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht.

4.2.2.6.2 Umnutzungspotenzial OGS gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Das Gebäude könnte durch das benachbarte auf dem gleichen Grundstück liegende FriedrichBährens-Gymnasium / Kardinal-von-Galen-Schule zur Übermittagsbetreuung oder als Klassenräume genutzt werden. Das Gebäude kann versorgungstechnisch einfach vom Schulgebäude getrennt werden.

4.2.2.6.3 Baujahr

2006

70 70

Gebäudedaten OGS jährliche Energiekosten oben enthalten

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA oben enthalten

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 3.340 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€

Bewertung der Schulgebäude

4.2.2 Heideschule Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

8

2

0

4.2.3.1

sonstige Räume 1 Aula 1 Bücherei

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar

Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



Aufgrund der Gebäudestruktur kann nur ein Teil des Gebäudes barrierefrei erschlossen werden. Hierzu ist 1 Aufzug notwendig. Über den Anbau eines Aufzuges vor der Fassade zur Heidestraße im Bereich der Garderoben (Vorräume des Nebentreppenhaus) könnte ein Teil der Klassenräume direkt, ein weiterer Teil indirekt über bereits vorhandene Verbindungstüren zwischen den Klassen- / OGS-Gruppenräumen erreicht werden. Hierdurch wären 5 Klassen- und Fachräume direkt sowie weitere 3 Klassenräume sowie ein Teil der OGS indirekt barrierefrei erreichbar. Allerdings wären die Toilettenanlage und der Schulhof weiterhin nicht barrierefrei zu erreichen. Hierzu wäre eine zusätzliche Hubbühne oder Schrägaufzug erforderlich, für die derzeit keine ausreichende Fläche vorhanden ist. Ein weiterer Teil an Klassen- und OGS-Räumen kann nicht barrierefrei erschlossen werden. Die Turnhalle wäre nur auf dem Umweg über den Aufzug zur Heidestraße hin zu erreichen.

4.2.3.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar





nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Eine Differenzierung kann ausschließlich durch die Doppelnutzung von Klassenräumen geschehen (Modell "Klassenraum Plus"). Bereits die Teilung von Klassenräumen ist in Folge des dann fehlenden zweiten baulichen Flucht- und Rettungswegs nicht möglich. Auch durch umfangreiche Entkernung und Umbau des Bestandes lässt sich diese Situation nicht ändern. Ebenfalls sind Anbauten und Erweiterungen nicht möglich.

71 71

Schulgebäude

4.2.3.3

Erweiterungspotential / Gebäudepotential keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der zahlreichen An- und Ausbauten der letzten Jahre ist keine zusätzliche Erweiterung durch Anbauten möglich. Ebenso scheidet eine Aufstockung aus. An anderer Stelle wären auf dem Grundstück ausreichend Ausbaureserven vorhanden, sofern hierfür das Baurecht geschaffen werden kann. Das Gebäude stammt aus dem Jahre 1963, die Erweiterung aus 1972. Die OGS wurde durch den Ausbau des Dachgeschosses und Umnutzung von Klassenräumen 2003 realisiert. 2004 wurden 2 Klassen angebaut. Die Bausubstanz ist gut bis durchschnittlich. Langfristig sind Feuchteschäden am Kelleraußenmauerwerk zu beseitigen und die Fassade zu sanieren. Die Turnhalle aus 1972 befindet sich unmittelbar auf dem gleichen Grundstück. Die noch vorhandenen Sanierungsrückstellungen sind gering. Der Sanierungsaufwand für Schule und Turnhalle ist überschaubar. Das Außengelände ist stark durchfeuchtet. Eine Trockenlegung ist technisch nicht möglich. Im Bestand kann bei einer Zweizügigkeit die OGS und die Differenzierung nur durch die Mehrfachnutzung der Klassen- und Gruppenräume erreicht werden. Bereits eine nur teilweise separate Vorhaltung beider Nutzungen hätte eine Einzügigkeit zur Folge, für die wiederum das Gebäude zu groß wäre.

4.2.3.4

Umnutzungspotenziale

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für das Schulgebäude einschl. der OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der Turnhalle vom Schulgebäude ist nicht möglich. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle oder als Nachnutzung der Abriss und die Vermarktung des Grundstückes in Frage. Als Standort für eine neue weiterführende Schule kommt die Fläche aus städtebaulichen wie baurechtlichen Gründen nicht in Frage.

72 72

Bewertung der Schulgebäude

4.2.3.5

Offene Ganztagsschule

Gruppenräume 4

Mehrzweckräume

Nebenräume

1 Gruppen- und Speiseraum

4.2.2.5.1

sonstige Räume 1 Speiseraum

Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial

ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die OGS wurde von 2003 an in mehreren Abschnitten durch Umnutzungen und Erweiterungen im Bestand realisiert. Ausgehend von den bestehenden 2 Zügen ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume ausreichend. Eine Doppelnutzung der Klassenräume durch die OGS ist möglich. Aufgrund der zahlreichen Erweiterungen sind die Räume der OGS über mehrere Etagen verstreut. Da ursprünglich keine Küche zur Selbstversorgung vorgesehen war, konnte diese nachträglich im Gebäude nur in beschränktem Umfang nachgerüstet werden. Alternativen hierzu sind baulich nicht möglich.

4.2.3.6

Gebäudedaten

Baujahr

1963, 1973, 2003/2004

jährliche Energiekosten 36.735 €

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

40.182 €

55.550 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 100.373 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 66.580 €

73 73

Schulgebäude

4.2.3 Friedrich-Kayser-Schule Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

sonstige Räume

12

4

7

1 Aula 1 Bücherei 2 Rucksackprojekt

4.2.4.1

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar

Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



Da die Ebenen des Altbaus aus dem Jahre 1905 und des Neubaus aus 1958 gegeneinander versetzt sind, sind zwei Aufzüge notwendig. Der Altbau kann über einen auf der Schulhofseite anzubauenden Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Hierdurch könnten dann auch die Vereinsräume im Souterrain barrierefrei erreicht werden. Der Neubau könnte ebenfalls über den Anbau eines Aufzuges auf der Schulhofseite erschlossen werden. Da hier in unmittelbarer Nähe eine Tiefgarage liegt, müsste die Machbarkeit hinsichtlich der genauen Abstände und der Gründungssituation noch geprüft werden. Über diesen Aufzug wäre auch die Kultureinrichtung barrierefrei erschlossen. Ohne die Aufzüge sind lediglich die Verwaltung, die Toiletten und ein Klassenraum barrierefrei zu erreichen.

4.2.4.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar





nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Mit sieben im gesamten Gebäude verteilten Räumen verfügt die FKS bereits über ausreichende Möglichkeiten zur Differenzierung. Durch die Teilung von Klassenräumen können mit geringem Aufwand weitere Gruppen- und Differenzierungsräume geschaffen werden. Durch umfangreiche Umbauten könnten auch mehrere zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") geschaffen werden. "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden.

74 74

Bewertung der Schulgebäude

4.2.4.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Das Hauptgebäude stammt aus dem Jahr 1905 und wurde 1958 erweitert. 2008 wurde die OGS angebaut. Die Bausubstanz ist gut. Der Sanierungsaufwand ist hoch, insbesondere beim baulichen Brandschutz. Der Pausenhof ist beengt und nicht erweiterbar. Langfristig ist das Gebäude umfassend zu sanieren. Die 3-fach Sporthalle Am Stadtpark liegt auf dem Grundstück der benachbarten Realschule am Stadtpark und ist ohne Querung des Autoverkehrs erreichbar. Im Untergeschoss des Schulgebäudes befindet sich eine Kultureinrichtung, die erst 2011 umfassend saniert wurde. Darüber hinaus sind im Gebäude weitere Vereinsnutzungen untergebracht. Unter einem Teil des Schulhofes befindet sich die Tiefgarage der benachbarten Sparkasse. Aufgrund des 2008 erfolgten Anbaus der OGS auf dem gleichen Grundstück sind keine Erweiterungsflächen auf dem Grundstück mehr vorhanden. Die Tiefgarage ist nicht überbaubar. Eine Erweiterung in Richtung Stadtpark ist aufgrund der vormaligen Nutzung als Friedhof ausgeschlossen. Aufgrund des Auflösungsbeschlusses für die benachbarte Realschule am Stadtpark bestehen allerdings dort in unmittelbarer Nähe Erweiterungsmöglichkeiten.

4.2.4.4

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle in Frage. Ein Abriss und Vermarktung kämen aufgrund der vorhandenen Tiefgarage nur für einen Teil des Grundstückes in Frage bzw. müsste diese mit einbeziehen. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Dies ginge allenfalls in Verbindung mit der freiwerdenden Realschule am Stadtpark.

75 75

Schulgebäude

4.2.4.5

Gebäudedaten

Baujahr

jährliche Energiekosten

1905 / 1958

4.2.4.6

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

49.290 €

110.402 €

48.875 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 126.511 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 262.987 €

Offene Ganztagsschule

Gruppenräume

Mehrzweckräume

2

4.2.4.6.1

Nebenräume 2 Kleingruppe

sonstige Räume 1 Speiseraum mit Küche

Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS

ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die 2-gruppige OGS wurde 2008 als Anbau an den Neubau aus 1958 neu errichtet. Das Gebäude ist 2-geschossig, das Erdgeschoss ist barrierefrei. Ausgehend von 3 Zügen wären je nach Anmeldeverhalten bis zu 4 weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume in der Friedrich-Kayser-Grundschule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht.

4.2.4.6.2

Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für die OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der OGS vom Schulgebäude ist nicht möglich.

76 76

Bewertung der Schulgebäude

4.2.4 Lenningskampschule Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

14

1

1

4.2.5.1

sonstige Räume 1 Aula 1 Schülerbücherei

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Das Schulgebäude ist bis auf einzelne Nebenräume komplett barrierefrei erschlossen.

4.2.5.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar

durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar







nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Durch die Aufgabe von Klassenräumen wäre das Modell "Klassenraum Plus" möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 10 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 12 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang. Im Altbau könnten durch Umbau zwei zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") geschaffen werden. "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden.

4.2.5.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













77 77

Schulgebäude

Das Hauptgebäude stammt aus 1960/61 und wurde 2001 erweitert. Die OGS wurde 2006 freistehend auf dem Grundstück errichtet unter Mitbenutzung eines Pavillons aus 1991. Die Bausubstanz ist eher als gut zu bezeichnen. Die Sanierungsrückstellungen sind durchschnittlich. Langfristig ist der Altbau, insbesondere dessen Fenster zu sanieren. Der Sanierungsaufwand ist überschaubar. Aufgrund der Erweiterung in 2001 und der Bindefrist bis 2021, wären bei einer Aufgabe vor 2021 ggf. hohe Fördermittel zurückzuzahlen. Das Schulzentrum Nord-West und die dort befindlichen Turn- und Sporthallen sind fußläufig zu erreichen. Die ebenfalls noch vorhandenen Pavillons aus 1971 sind abgängig und sollten abgerissen werden. Eine Sanierung ist technisch nicht möglich. An dieser Stelle kann der Neubau aus 2001 erweitert werden. Hier sind ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden.

4.2.5.4

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur der Abriss und die Vermarktung in Frage. Hierbei ist die Zweckbindung des Neubaus bis 2021 zu beachten. Ebenso müsste für eine Vermarktung die Erschließung gelöst werden. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Zudem steht mit der freiwerdenden Eintrachtschule in unmittelbarer Nähe hierfür eine geeignete Fläche zur Verfügung.

4.2.5.5

Gebäudedaten

Baujahr

1960 bis 2001

4.2.5.6

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

43.772 €

85.517 €

36.037 €

Offene Ganztagsschule

Gruppenräume 2

78 78

jährliche Energiekosten

Mehrzweckräume 1 Gruppen- und Speiseraum

Nebenräume

sonstige Räume

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 109.668 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 213.850 €

Bewertung der Schulgebäude

4.2.5.6.1 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die OGS wurde 2006 freistehend auf dem Grundstück als Anbau an einen Pavillon aus 1991 errichtet. Ausgehend von 3 Zügen wären je nach Anmeldeverhalten bis zu 3 weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume in der Lenningskampschule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten sind nach Abbruch der abgängigen Pavillons ausreichend vorhanden.

4.2.5.6.2 Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für die OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der OGS vom Schulgebäude ist nicht möglich.

4.2.5.6.3 Gebäudedaten OGS Baujahr

2006

jährliche Energiekosten oben enthalten

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA oben enthalten

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 1.436 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€

79 79

Schulgebäude

4.2.5 Grundschule Ergste Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

12

3

1

4.2.6.1

sonstige Räume

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar

mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Aufgrund der Gebäudestruktur sind 2 Aufzüge und mind. 1 Schrägaufzug oder Rampe notwendig. Sowohl der Altbau wie auch die Erweiterung aus dem Jahr 1975 könnte über den Anbau von Aufzügen an den Fluren barrierefrei erschlossen werden. Da die Niveaus der beiden Bauteile unterschiedlich sind, wäre hier der Einbau eines Schrägaufzuges oder einer Rampe erforderlich. Um auch die Toiletten zwischen Altbau und Turnhalle sowie die Turnhalle selbst barrierefrei zu erreichen, müssten mehrere Rampen errichtet werden. Ohne die Aufzüge könnten mit dem Einbau von Schrägaufzügen oder Rampen maximal 7 Klassenräume / Differenzierungsräume barrierefrei erreicht werden.

4.2.6.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar





nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Durch die Aufgabe von Klassenräumen ist das Modell "Klassenraum Plus" möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen oder die Umnutzung von Nebenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 9 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 10 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang. Weder zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster"), noch "Offene Lernlandschaften" können durch Umbau im Bestand oder durch Anbauten geschaffen werden.

80 80

Bewertung der Schulgebäude

4.2.6.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Der Altbau stammt aus 1895 und wurde 1957 erweitert. 1975 erfolgte ein weiterer Anbau als Pavillon. Die OGS wurde an das auf dem gleichen Grundstück befindliche Jugendzentrum angebaut. Die Bausubstanz des Altbaus und der Nachkriegserweiterung ist gut, die des Anbaus aus 1975 schlecht. Die Sanierungsrückstellungen sind durchschnittlich. Der Sanierungsaufwand für den Altbau und die Erweiterung sind überschaubar. Der Pavillonanbau ist stark sanierungsbedürftig, eine Sanierung technisch allerdings nur schwer möglich und unwirtschaftlich. Die Turnhalle befindet sich auf dem gleichen Grundstück. Der Hallenboden wurde erst vor wenigen Jahren erneuert. Langfristig ist der Sanierungsumfang mit Ausnahme des Pavillons überschaubar. Auf dem Grundstück sind ausreichend Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden.

4.2.6.4

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Als Standort für eine neue weiterführende Schule kommt das Grundstück aufgrund der schwierigen verkehrlichen Erschließung nicht in Frage. Neben der umfassenden Sanierung des Altbaus und dem Abriss und ggf. Neubaus der Erweiterung aus 1975 an der gleichen Stelle, verbliebe als mögliche Nachnutzung nur der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks. Denkbar wäre auch die Umnutzung des Altbaus unter Beibehaltung der Turnhalle bei gleichzeitiger Aufgabe des jetzigen Jugendzentrums, Abriss der Erweiterung aus 1975 und einer Vermarktung der Restfläche. Das Jugendzentrum könnte dann im Altbau untergebracht werden. Die Turnhalle kann versorgungstechnisch nicht vom Schulgebäude (Altbau) getrennt werden.

81 81

Schulgebäude

4.2.6.5

Gebäudedaten

Baujahr

1895 bis 1975

4.2.6.6

jährliche Energiekosten

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

41.821 €

74.036 €

44.907 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 137.064 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 341.839 €

Offene Ganztagsschule

Gruppenräume 2

Mehrzweckräume

Nebenräume

sonstige Räume

1 Gruppen- und Speiseraum

4.2.5.6.1 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die OGS wurde 2006 als Anbau an das Jugendzentrum errichtet. Ausgehend von 2 bis 3 Zügen wären je nach Anmeldeverhalten bis zu 2 weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume im Jugendzentrum durch die OGS möglich ist und bereits erfolgt. Erweiterungsmöglichkeiten sind keine vorhanden. Lediglich ein Neubau an anderer Stelle auf dem Grundstück wäre möglich.

4.2.5.6.2 Umnutzungspotenzial OGS gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Die Räume der OGS könnten durch das Jugendzentrum mitgenutzt werden. Eine versorgungstechnische Trennung der OGS vom Gebäude des Jugendzentrums ist nicht möglich.

82 82

Bewertung der Schulgebäude

4.2.5.6.3 Gebäudedaten OGS Baujahr

2006

jährliche Energiekosten oben enthalten

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA oben enthalten

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 800 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€

83 83

Schulgebäude

4.2.6 Grundschule Villigst Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

6

3

0

4.2.6.1

sonstige Räume 1 Schülerbücherei 1 Schulküche 1 Speiseraum

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar

mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten



technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Es ist 1 Aufzug notwendig. Sowohl der Altbau wie auch die Erweiterung aus dem Jahr 1965 könnte über den Anbau eines Aufzugs am Flur des Erweiterungstraktes barrierefrei erschlossen werden. Der Eingangsbereich müsste um eine Rampe erweitert oder barrierefrei verlegt werden. Ohne den Aufzug könnten nach barrierefreiem Umbau des Eingangs maximal 4 Klassenräume barrierefrei erreicht werden.

4.2.6.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



nur durch größere Um- und Aufgabe mehrerer Anbauten Klassenräume erforderlich erreichbar





Durch Umbauten und Umnutzung von Nebenräumen ist das Modell "Klassenraum Plus" möglich. Es könnten 8 Klassenräume mit 4 dazwischenliegenden Differenzierungsräumen geschaffen werden, so dass je Jahrgang ein Differenzierungsraum zur Verfügung stünde. Weitere Differenzierungsräume lassen sich aufgrund der Gebäudestruktur weder durch die Aufgabe von Klassenräumen noch durch die Umnutzung von Nebenräumen schaffen. Hier bliebe nur die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume. Hieraus ergeben sich ca. 7 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Sowohl zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster"), als auch "Offene Lernlandschaften" können im Bestand durch Umbau oder durch Anbauten geschaffen werden.

84 84

Bewertung der Schulgebäude

4.2.6.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Das heutige Schulgebäude stammt aus 1954 und wurde 1965 erweitert. Im auf dem Grundstück freistehenden „alten“ Schulgebäude von 1895 wurde 2009 durch Ausbau des Dachgeschosses die OGS untergebracht. Die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist teilsaniert. Es sind nur noch geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Der Sanierungsaufwand ist überschaubar. Die Turnhalle befindet sich auf dem gleichen Grundstück und ist fußläufig erreichbar. Auf dem Grundstück sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Dafür bietet das benachbarte städtische Grundstück des leerstehenden Kindergartens ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten.

4.2.6.4

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur der Abriss und der Neubau an gleicher Stelle oder die Vermarktung in Frage. Die Turnhalle kann versorgungstechnisch vom Schulgebäude getrennt werden. Das Feuerwehrgerätehaus wird derzeit mit Wärme von der Grundschule versorgt und müsste mit einer eigenen Heizungsanlage ausgestattet werden. Das im Untergeschoss untergebrachte Jugendzentrum könnte auch in den Räumen der OGS untergebracht werden. Als Standort für eine neue weiterführende Schule kommt das Grundstück aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche nicht in Frage.

85 85

Schulgebäude

4.2.6.5

Gebäudedaten

Baujahr

jährliche Energiekosten

1932 bis 1965

4.2.6.6

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

47.755 €

65.124 €

37.671 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007)

Sanierungsrückstellungen (noch offen)

103.833 €

62.434 €

Offene Ganztagsschule

Gruppenräume 3

4.2.6.6.1

Mehrzweckräume 1 Gruppen- und Speiseraum

Nebenräume

sonstige Räume

2 Kleingruppen

Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial

ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die OGS befindet sich in dem aus dem Jahre 1895 stammenden "alten" Schulhaus, dass 2009 entsprechend umgebaut wurde. Ausgehend von 2 Zügen sind ausreichend Gruppenräume vorhanden. Erweiterungsmöglichkeiten sind keine vorhanden. Lediglich ein Neubau an anderer Stelle auf dem Grundstück wäre möglich.

4.2.6.6.2

Umnutzungspotenzial OGS

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Die Räume der OGS könnten durch das Jugendzentrum genutzt werden. Hierzu müsste das Gebäude mit einer eigenen Heizung ausgestattet werden.

86 86

Bewertung der Schulgebäude

4.2.6.6.3 Baujahr

2008

Gebäudedaten OGS jährliche Energiekosten oben enthalten

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

oben enthalten

oben enthalten

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€

87 87

Schulgebäude

4.2.7 Reichshofschule Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

11

1

3

4.2.7.1

sonstige Räume 1 Bücherei 1 Schulküche

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar

Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Aufgrund der Gebäudestruktur kann nur ein Teil des Gebäudes barrierefrei erschlossen werden. Hierzu ist 1 Aufzug notwendig. Über den Anbau eines Aufzuges in Richtung Feuerwehr könnte ein Teil der Klassenräume und die OGS direkt, sowie ein weiterer Teil indirekt über die OGS-Räume erreicht werden. Hierdurch wären 8 Klassenräume, die Bücherei und die OGS direkt sowie weitere 2 Klassenräume indirekt barrierefrei erreichbar. 2 Klassenräume können nicht barrierefrei erreicht werden. Die gegenüberliegende Turnhalle ist barrierefrei. Ohne den Aufzug sind bereits jetzt 6 Klassenräume und die Bücherei barrierefrei zu erreichen.

4.2.7.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich

nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar





Ursprünglich verfügte die Reichshofschule über 6 Klassen mit angrenzenden Gruppenräumen. Somit ließ sich das Modell "Klassenraum Plus" für 6 Klassen umsetzen. Damit wäre je Jahrgang mindestens ein Differenzierungsraum vorhanden. Weitere Differenzierungsräume lassen sich aufgrund der Gebäudestruktur weder durch die Aufgabe von Klassenräumen noch durch die Umnutzung von Nebenräumen schaffen. Hier bliebe nur die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume. Hieraus ergeben sich ca. 10 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Weder zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster"), noch "Offene Lernlandschaften" können im Bestand durch Umbau oder durch Anbauten geschaffen werden.

88 88

Bewertung der Schulgebäude

4.2.7.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Das Gebäude wurde 1971 als Betonfertigteilbau errichtet. 2005 erfolgte durch Aufstockung die Einrichtung der OGS. Das Gebäude wurde bis auf zwei noch ausstehende Dachflächen und einen Teil der Flurfenster in den letzten Jahren weitgehend saniert. Eine Sanierung der BetonVorhangfassade ist technisch zu aufwendig und nicht wirtschaftlich. Sanierungsrückstellungen sind keine vorhanden. Die Turnhalle befindet sich unmittelbar gegenüber auf dem gleichen Grundstück. Dach, Fenster und Schwingboden wurden im letzten und in diesem Jahr umfangreich saniert. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen keine. Weder ein Anbau noch weitere Aufstockungen sind möglich.

4.2.7.4

Umnutzungspotenzial keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden













Für das Schulgebäude einschl. der OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der Turnhalle vom Schulgebäude ist nicht möglich. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle oder als Nachnutzung der Abriss und die Vermarktung des Grundstückes in Frage. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche zu klein.

4.2.7.5

Offene Ganztagsschule

Gruppenräume 2

Mehrzweckräume 1 Kleingruppe und Küche

Nebenräume

sonstige Räume

1 Kleingruppe

89 89

Schulgebäude

4.2.7.5.1

Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial

ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Die OGS wurde 2005 durch Aufstockung über der Pausenhalle errichtet. Darüber hinaus werden je nach Bedarf Räume im Jugendzentrum mitgenutzt. Ausgehend von 2 bis 3 Zügen wäre je nach Anmeldeverhalten ein weiterer Gruppenraum wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume der Reichshofschule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht. Aufgrund der schlechten Bausubstanz des Jugendzentrums ist ein langfristiger Erhalt dieses Gebäudes nicht wirtschaftlich. Sollte sich auf Dauer eine Zweizügigkeit ergeben, so könnten alle Klassen-, Differenzierungs- und OGS-Räume im Schulgebäude untergebracht werden. Für das Jugendzentrum müsste dann ein Ersatz geschaffen werden. Bei einer Dreizügigkeit müsste über den Abriss des Jugendzentrums und einen entsprechenden Neubau nachgedacht werden.

4.2.7.6

Gebäudedaten

Baujahr

1971, 2005

90 90

jährliche Energiekosten 28.249 €

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

23.014 €

81.332 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 3.813 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 13.364 €

Bewertung der Schulgebäude

4.2.8

Eintrachthauptschule Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

25

5

1

4.2.8.1

sonstige Räume Mensa 1 Lehrküche 1 Computerraum 1 Büro Sozialarbeit 1 Büro BOB 1 Fotolabor 1 Schülerdisco 1 Fahrschüler

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Ein Aufzug ist vorhanden, der bis auf die Verwaltung, die Lehrküche und den Werkraum alle Räume barrierefrei erschließt. Sowohl für den Bereich der Verwaltung wie auch die Lehrküche und den Werkraum müssten insgesamt 2 Schrägaufzüge nachgerüstet werden.

4.2.8.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve

durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar





durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 17 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 22 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" möglich.

91 91

Schulgebäude

4.2.8.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Eine weitere Aufstockung ist nicht möglich. Das Gebäude wurde 1985 im Anschluss an die Realschule am Bohlgarten errichtet. 1994 wurde das 2. Obergeschoß aufgestockt. Die Bausubstanz ist gut. Der Sanierungsbedarf ist gering. Neben der Erneuerung der Innen- und Außentüren sind in den nächsten Jahren die Fenster zu sanieren. Des Weiteren sind die Fachräume Biologie, Physik und Chemie grundlegend zu sanieren. Die ehem. Mensa im Untergeschoss weist aufgrund ihrer Lage im Erdreich Geruchsprobleme auf. Hier ist eine grundlegende Sanierung und ggf. auch der Einbau einer Lüftungsanlage erforderlich. Das Gebäude wird über die in der Realschule befindliche Heizzentrale mitversorgt. Diese ist voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren zu erneuern. Die Mensa wurde 2009/10 errichtet und dient der Versorgung der Eintrachthauptschule und der Realschule am Bohlgarten. Es sind dem Sanierungsbedarf entsprechend nur geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden.

4.2.8.4

Übermittagbetreuung / Ganztag

ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden









Mit der Mensa, der Schülerdisco und dem Computerraum verfügt die Eintrachtschule bereits über eine gute Grundausstattung an Ganztagsräumen. Darüber hinaus verfügt das Gebäude über ausreichend Raumreserven um weitere Ganztagsräume anzubieten. Die Mensa dient gleichzeitig der Versorgung der Realschule, da dort keine entsprechenden Raumreserven vorhanden sind.

92 92



Bewertung der Schulgebäude

4.2.8.5

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Da die Eintrachthauptschule bis 2017 ausläuft, sind hier kurzfristig die Entscheidungen zu einer Nachnutzung zu treffen. Hierfür kommt aufgrund der Größe nur eine Nutzung als weiterführende Schule in Betracht. Hier sind verschiedenste Schulformen denkbar. In jedem Fall sollte mindestens die gemeinsame Nutzung der Mensa und Aula angestrebt werden. Je nach Schulform ergibt sich in etwa eine Dreizügigkeit. Neben der Nutzung als weiterführende Schule ist auch der Rückbau der Aufstockung von 1994 denkbar. Die verbleibenden 16 Klassen- und 5 Fachräume entsprechen bei Schaffung entsprechender Differenzierungsräume etwa 12 Klassen und damit einer dreizügigen Grundschule. Als weitere Möglichkeit verbliebe der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks. Die übrigen Gebäude im Schulzentrum Nord-West sind versorgungstechnisch unabhängig von der Eintrachthauptschule.

4.2.8.6

Gebäudedaten

Baujahr

1985 bis 1994

jährliche Energiekosten 94.842 €

jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

71.207 €

129.487 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 77.955 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 30.584 €

93 93

Schulgebäude

4.2.9

Gesamtschule Gänsewinkel Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

42

9

4

4.2.9.1

sonstige Räume 1 Aula / Mensa 1 Schülercafé 2 Computerraum 1 Büro Sozialarbeit 1 Büro Berufsberatung 2 Lehrküche 1 Selbstlernzent. 1 Spieleraum 1 Mädchenraum 1 Jungenraum

Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht durchschnittlichem im Missverhältnis Aufwand zur erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Das Gebäude ist bis auf die Verwaltung barrierefrei erschlossen. Hier wäre der Einbau eines weiteren Schrägaufzuges erforderlich.

4.2.9.2

Einschätzung Inklusion / Differenzierung

bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich

nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar





Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 32 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen für die Sek I, bzw. 41 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" möglich.

94 94

Bewertung der Schulgebäude

4.2.9.3

Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Grundstücksgröße sind nur noch geringe Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten sind keine möglich. Eine Aufstockung ist nicht möglich. Das Gebäude wurde 1977 als Haupt- und Realschule neu errichtet. Das Gebäude wurde von 2012 bis 2014 umfassend energetisch saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt. Bis 2015 soll der Eingangsbereich umgebaut werden und damit ein neues Schülercafé geschaffen werden, das mit der Aula über eine mobile Trennwand verbunden sein wird. Neben der Erneuerung der Gebäudehülle wurde auch die gesamte Haustechnik erneuert und umfassend saniert. Mit Abschluss der Maßnahmen werden die noch vorhandenen Sanierungsrückstellungen aufgelöst.

4.2.9.4

Übermittagbetreuung / Ganztag

ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Mit der Mensa und den verschiedenen Aufenthaltsräumen verfügt die Gesamtschule bereits über eine gute Ausstattung an Ganztagsräumen. Eine Erweiterung der Mensa im vorhandenen Schulgebäude ist räumlich nicht möglich. Die derzeitige Lösung ist nicht ideal, funktioniert aber in der Praxis. Weitergehende Anforderungen lassen sich nur in einem Neubau lösen.

4.2.9.5

Umnutzungspotenzial

gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Nach heutigem Stand ist die Gesamtschule bis auf Weiteres in ihrem Bestand gesichert. Aufgrund der Größe käme auch zukünftig nur die Nutzung als weiterführende Schule in Betracht. Aufgrund der Ursprungskonzeption ist auch die Teilung des Gebäudes in zwei Schulformen denkbar.

95 95

Schulgebäude

Aufgrund der in den letzten Jahren investierten Mittel kommt in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ein Abriss des Gebäudes nicht in Frage. Damit scheidet sowohl ein Neubau an gleicher Stelle wie die Vermarktung des Grundstücks aus.

4.2.9.6

Gebäudedaten

Baujahr

1977 / 2013

Jährliche Energie- und Wasserkosten 158.721 €

Jährliche Kosten Jährliche Unter- Reinigung, haltungskosten Wartung, GBA nach KGSt 93.135 €

252.992 €

Investpakt Energetische Sanierung 7.338.762 € Sanierungsarbeiten (seit 2007) 16.508 €

96 96

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 465.240 €

Bewertung der Schulgebäude

4.2.10

Realschule am Bohlgarten

Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

19

6

2

sonstige Räume Aula Schüler-Café 1 Lehrerbücherei 1 Computerraum 1 Mehrzweckraum

4.2.10.1 Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Aufgrund der Gebäudestruktur sind 2 Aufzüge notwendig. Da beide Gebäudetrakte im Obergeschoss nicht verbunden sind und diese Verbindung auch nicht hergestellt werden kann, sind 2 Aufzüge erforderlich, die jeweils im Bereich der Flure angebaut werden könnten. Eine Anbindung an den Aufzug der Eintrachtschule ist aufgrund des dazwischenliegenden Treppenhauses nicht möglich. Im Erdgeschoss vor den Fachräumen ist bereits eine Rampe vorhanden. Diese müsste rollstuhlgerecht erweitert oder durch einen Schrägaufzug ersetzt werden. Ohne die Aufzüge sind nur die Aula, das Schüler-Café und 2 Klassenräume barrierefrei erreichbar, mit dem Schrägaufzug / der vorhandenen Rampe zusätzlich die Fachräume.

4.2.10.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar

größere Um- und Anbauten erforderlich



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar





Ursprünglich verfügten 6 Klassen im Dreigeschosser über Gruppenräume. Diese wären kurzfristig wieder herstellbar, so dass je Jahrgang eine Klasse mit Differenzierungsraum zur Verfügung stünde. Darüber hinaus ist das Modell "Klassenraum Plus" durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 15

97 97

Schulgebäude

Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 19 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") möglich. "Offene Lernlandschaften" können durch Umbauten nicht hergestellt werden.

4.2.10.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Eine Aufstockung des Zweigeschossers bedarf der statischen Überprüfung. Die beiden Gebäudetrakte einschl. der Verwaltung wurden 1967 und 1969 in zwei Bauabschnitten errichtet. Die Turnhalle folgte 1970. 1993 erfolgte der Anbau der Klassen am Dreigeschosser, 1998 wurde die Verwaltung erweitert und 2003 erfolgte der Anbau am Zweigeschosser. 1985 wurde direkt an die Realschule angrenzend die Eintrachthauptschule errichtet und 1994 um das 2. Obergeschoß erweitert. Die Bausubstanz ist gut bis durchschnittlich. Der Sanierungsbedarf ist hoch. Insbesondere die Flachdächer sind dringend sanierungsbedürftig. 2011 wurde die Gebäudehülle des Zweigeschosser energetisch saniert. Die energetische Sanierung der verbliebenen Gebäudeabschnitte ist für die nächsten Jahre vorgesehen. Ebenso ist die Erneuerung der Heizzentrale erforderlich. Es sind noch hohe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel für die energetische Sanierung wurden für 2015 und die Folgejahre eingeplant.

4.2.10.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden









Schließt man die in der Eintrachtschule befindliche Mensa in die Betrachtung mit ein, so verfügt die Realschule mit dem Schülercafé und dem Mehrzweckraum über eine Grundausstattung an Ganztagsräumen. Weitere Aufenthaltsräume wären hier wünschenswert. Diese können in der

98 98



Bewertung der Schulgebäude

Realschule nur durch die Aufgabe von Klassenräumen geschaffen werden. Bezieht man die Eintrachtschule in die Überlegungen mit ein, so besteht dort bereits eine gute Ausstattung an Ganztagsräumen sowie eine ausreichende Raumreserve. Die Mensa in der Eintrachtschule dient auch der Versorgung der Realschule, da dort keine entsprechenden Raumreserven vorhanden sind.

4.2.10.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Die Umnutzungsmöglichkeiten sind in Verbindung mit der Gesamtnutzung des SZ Nord-West zu sehen. Da das Gebäude zentral auf dem Grundstück liegt und die Heizzentrale für die AlfredBerg-Sporthalle und die Eintrachtschule beinhaltet, bietet sich der Erhalt des Gebäudes und dessen energetische Sanierung an. Alternativ ist auch der Abriss und Neubau an gleicher Stelle oder die Vermarktung des Grundstücks denkbar. In beiden Fällen müsste auf dem Grundstück eine neue Heizzentrale für die Sporthalle und ggf. die Eintrachtschule gebaut werden. Ein Erhalt der Turnhalle bei Abriss der Realschule scheidet aufgrund des Bauzustandes und der Einbindung in das Schulgebäude aus. Aufgrund der Größe bietet sich die Nutzung als weiterführende Schule an. Auch eine Nutzung als vierzügige Grundschule käme in Betracht.

4.2.10.6 Gebäudedaten Baujahr

1967 bis 2003

Jährliche Energie- und Wasserkosten 81.467 €

Jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA 35.046 €

Jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 125.565 €

K II Energetische Sanierung 278.359 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 318.919 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 239.429 €

99 99

Schulgebäude

4.2.11

Realschule am Stadtpark

Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

15

7

0

sonstige Räume Mensa 1 Lehrküche 1 Computerraum 2 Bücherei 2 Büro BOB

4.2.11.1 Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Ein Aufzug ist vorhanden, der bis auf das Untergeschoss alle Geschosse barrierefrei verbindet. Die 2 Klassenräume, 3 Fachräume und die Lehrküche können im Untergeschoss nicht barrierefrei erreicht werden. Da diese Räume sich in zwei getrennten und auf unterschiedlichen Höhen liegenden Bereichen befinden, wären 2 weitere Aufzüge notwendig. Da hierüber jeweils nur 3 weitere Räume erschlossen werden können, stünde der hierfür erforderliche Aufwand im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche. Im Bestand sind 9 Klassenräume und 4 Fachräume barrierefrei zu erreichen. Die 4 Klassenräume im zur Schule gehörenden freistehenden Pavillon sind nicht barrierefrei erschlossen. Da der Pavillon abgängig ist, erübrigt sich hier die Überlegung nach einem weiteren Aufzug.

4.2.11.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar

größere Um- und Anbauten erforderlich



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar





Durch die Umnutzung von Nebenräumen und das Abtrennen von Gruppenräumen in vorhandenen Klassenräumen lassen sich etwa 3 bis 4 Differenzierungsräume schaffen. Weitere Differenzierungsräume und das Modell "Klassenraum Plus" ist nur durch die Aufgabe von Klassenräume möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 11 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 14 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I.

100 100

Bewertung der Schulgebäude

Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes könnten teilweise zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") geschaffen werden. "Offene Lernlandschaften" sind nicht möglich.

4.2.11.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Das Gebäude wurde 1957 als Berufsschule errichtet und 2002 zur Realschule umgebaut. In diesem Zuge wurde auch der Aufzug eingebaut. 2010/11 wurde die Mensa eingebaut. Die Bausubstanz ist gut. Der Sanierungsbedarf ist bis auf die Außenanlagen, eine Außentreppe und die Balkone zum Stadtpark abgearbeitet. Die Fluchtwegsituation zum Stadtpark ist zu überarbeiten. Der vierklassige Pavillon ist abgängig und sollte rückgebaut werden. Hier wäre erforderlichenfalls ein Neubau denkbar. Es sind dem Sanierungsbedarf entsprechend noch mittlere Sanierungsrückstellungen vorhanden. Im Hinblick auf die fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten ist auch die benachbarte, fußläufig erreichbare Friedrich-Kayser-Grundschule in die Überlegungen mit einzubeziehen.

4.2.11.4 Übermittagsbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Mit der Mensa ist die Grundvoraussetzung für die Übermittagsbetreuung geschaffen. Hier sind je nach zukünftiger Nutzung ggf. weitere Aufenthaltsräume zu schaffen.

101 101

Schulgebäude

4.2.11.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Da die Realschule am Stadtpark bis 2019 ausläuft, sind hier die Entscheidungen zu einer Nachnutzung zu treffen. Im Hinblick auf den gebotenen Rückbau des Pavillons bietet sich das Gebäude mit dann 11 Klassen- und 7 Fachräumen für eine dreizügige Grundschule an. Für die Übermittagsbetreuung stünde die Mensa mit Speiseraum zur Verfügung. Bei Bedarf könnte der angrenzende Klassenraum auch als zusätzlicher Speiseraum genutzt werden. Durch Umnutzung der Fachräume könnten im Erd- und Obergeschoss z.B. 12 Klassen und 5 Differenzierungsräume geschaffen werden. Das ausgebaute barrierefrei erreichbare Dachgeschoss könnte als OGS genutzt werden. Als Reserve stünden im Untergeschoss die nicht barrierefrei erreichbaren 6 Klassen- und Fachräume zur Verfügung. Bei einer Nachnutzung als weiterführende Schule müsste im Hinblick auf den Rückbau des Pavillons an dieser Stelle je nach Schulform ein 4- ggf. auch 6-klassiger Neubau entstehen, um eine Zweizügigkeit zu gewährleisten. Ggf. müsste in diesem Fall auch die Friedrich-Kayser-Schule in die Überlegungen mit einbezogen werden. Alternativ wäre der Abriss und Neubau an gleicher Stelle denkbar. Als weitere Möglichkeit verbliebe der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks.

4.2.11.6 Gebäudedaten Baujahr

1957 bis 1976

102 102

Jährliche Energie- und Wasserkosten 43.788 €

Jährliche Kosten Jährliche Unter- Reinigung, haltungskosten Wartung, GBA nach KGSt 66.748 €

141.294 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 187.804 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 271.021 €

Bewertung der Schulgebäude

4.2.12

Ruhrtalgymnasium

Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

34

8

2

sonstige Räume 1 Aula 2 Computerraum

4.2.12.1 Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Für die barrierefreie Erschließung wäre ein Aufzug notwendig. Dieser könnte durch Umbau des nördlichen Treppenhauses oder durch Aufgabe von 3 Klassenräumen nördlich des Haupteingangs geschaffen werden. Im ersten Fall wäre ein barrierefreier Zugang nur über den Schulhof aus möglich. Im zweiten Fall könnte das Gebäude über den Haupteingang betreten und bereits hier der Aufzug zur Überwindung des halben Geschosses genutzt werden. Die verkleinerten 3 Räume könnten als Gruppenräume genutzt werden. Derzeit sind über den Schulhof 16 Klassenräume und die Turnhalle barrierefrei erreichbar.

4.2.12.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve

durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar





durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 27 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen für die Sek I, bzw. 32 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder in Teilen auch "Offene Lernlandschaften" möglich.

103 103

Schulgebäude

4.2.12.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten oder eine Aufstockung sind nicht möglich. Das Gebäude wurde 1953 errichtet und 1965 erweitert. Die Turnhalle wurde 1963 erbaut und 1972 erfolgte der Lückenschluss zwischen Schulgebäude und Turnhalle. 1982 erfolgte die Erweiterung Richtung Schulhof. Das Gebäude wurde von 2011 bis 2013 umfassend energetisch saniert. Neben der Erneuerung der Gebäudehülle wurde auch die gesamte Haustechnik erneuert und umfassend saniert. Ebenfalls von 2011 bis 2013 wurde die Mensa errichtet. Es sind nur noch geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden.

4.2.12.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Mit der Mensa ist die Grundvoraussetzung für die Übermittagsbetreuung geschaffen. Hier sind weitere Aufenthaltsräume für den Ganztag zu schaffen. Diese können nur durch Umnutzung von Klassenräumen im Bestand geschaffen werden. Für die Küche der Mensa sind Reserveräume unter dem Speiseraum vorhanden.

4.2.12.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Nach heutigem Stand ist das Ruhrtalgymnasium bis auf Weiteres in seinem Bestand gesichert. Aufgrund der Größe käme auch zukünftig nur die Nutzung als weiterführende Schule in Betracht.

104 104

Bewertung der Schulgebäude

Aufgrund der in den letzten Jahren investierten Mittel kommt in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ein Abriss des Gebäudes nicht in Frage. Damit scheidet sowohl ein Neubau an gleicher Stelle wie die Vermarktung des Grundstücks aus.

4.2.12.6 Gebäudedaten Baujahr

1953 bis 1982 / 2012

Jährliche Energie- und Wasserkosten 50.373 €

Jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA

Jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

62.638 €

172.628 €

Investpakt Energetische Sanierung 1.873.187 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 43.865 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 59.260 €

105 105

Schulgebäude

4.2.13

Friedrich-Bährens-Gymnasium

Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

19

18

1

sonstige Räume 1 Aula im Bau 1 Mensa im Bau 1 Bistro 8 Vorbereitung / Sammlung 3 Mediothek 4 Sprechzimmer

4.2.13.1 Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Für die barrierefreie Erschließung wären je nach Lösung ein oder zwei Aufzüge notwendig. Bei der ersten Lösung würden die Sanitärbereiche im Neubau entfallen bzw. müssten um eine Achse verlegt werden. Hierbei wäre es möglich einen Aufzug einzubauen, der bis auf das Kellergeschoss alle Ebenen des Alt- und des Neubaus erreicht und der unmittelbar neben dem Haupteingang ebenerdig betreten werden kann. Hierzu müsste auch ein Teil der Werkstatt im Kellergeschoss entfallen. Die Toiletten im Kellergeschoss wären hierbei nicht mit dem Aufzug zu erreichen. Eine behindertengerechte Toilette entsteht derzeit erdgeschossig vor der neuen Aula. Alternativ könnte hinter dem Nebentreppenhaus des Neubaus ein Aufzug angebaut werden, der den Neubau erschließt. Zur Erschließung des Altbaus müsste geprüft werden, ob im Bereich der Nebenräume, neben dem Treppenhaus des Altbaus, ein Aufzug eingebaut werden kann. Diese Variante hätte den Vorteil, dass auch ein Teil der Räume und der Toiletten im Kellergeschoss über den Aufzug erreicht würden. Allerding wäre eine barrierefreie Verbindung zwischen dem Alt- und dem Neubau nur im 2. Obergeschoss möglich. Der Zugang im Erdgeschoss müsste über Rampen realisiert werden. Derzeit kann (nach Abschluss des Aulaneubaus) nur die Verwaltung barrierefrei erreicht werden.

106 106

Bewertung der Schulgebäude

4.2.13.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve

durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar





durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 13 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen für die Sek I, bzw. 17 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Weder durch eine umfangreiche Entkernung oder den Umbau des Bestandes lassen sich zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" schaffen.

4.2.13.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Grundstücksgröße sind nach Abschluss der laufenden Baumaßnahmen keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten oder eine Aufstockung sind nicht möglich. Eine Bebauung des Sportplatzes scheidet derzeit aus. Der Altbau wurde 1902 errichtet und 1967 um den Neubau erweitert. Der Neubau wurde von 2010/11 energetisch saniert. 2013 wurde der Bereich der alten Aula abgerissen. Aktuell wurde mit dem Neubau einer Aula und einer Mensa begonnen. Die Bausubstanz ist gut. Insbesondere im Altbau ist eine Innenrenovierung erforderlich. Es sind noch durchschnittliche Sanierungsrückstellungen für den Altbau vorhanden. Das Friedrich-Bährens-Gymnasium nutzt derzeit das Gebäude der Kardinal-von-Galen-Schule mit. Hier ist überwiegend die Sek II untergebracht.

107 107

Schulgebäude

4.2.13.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Mit dem Neubau der Mensa wird eine gute Grundausstattung für die Übermittagsbetreuung geschaffen. Weitere Aufenthaltsräume für den Ganztag sind erforderlich. Diese können nur durch Umnutzung von Klassenräumen im Bestand geschaffen werden, wobei die Räume der KvG in die Betrachtung mit einzubeziehen sind. Auf die Umnutzungsmöglichkeiten der OGS der AlbertSchweitzer-Schule sei an dieser Stelle verwiesen.

4.2.13.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Nach heutigem Stand ist das Friedrich-Bährens-Gymnasium bis auf Weiteres in seinem Bestand gesichert. Aufgrund der Größe käme auch zukünftig nur die Nutzung als weiterführende Schule in Betracht. Aufgrund der in den letzten Jahren investierten Mittel kommt in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ein Abriss des Gebäudes nicht in Frage. Damit scheidet sowohl ein Neubau an gleicher Stelle wie die Vermarktung des Grundstücks aus.

4.2.13.6 Gebäudedaten Baujahr

1902 bis 1967 / 2010

jährliche Energie- und Wasserkosten 62.319 €

jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

50.707 €

193.368 €

K II Energetische Sanierung 355.804 € Sanierungsarbeiten (seit 2007) 375.530 €

108 108

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 334.125 €

Bewertung der Schulgebäude

4.2.14

Kardinal-von-Galen-Schule

Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

13

0

0

sonstige Räume 1 Computerraum 1 Sprechzimmer

4.2.14.1 Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht durchschnittlichem im Missverhältnis Aufwand zur erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Für die barrierefreie Erschließung wäre ein Aufzug nachzurüsten. Aufgrund der versetzten Ebenen müsste ein Teil der zum Altbau liegenden Klassen verkleinert werden. Hier könnte ein Aufzug eingebaut werden, der alle Ebenen des Alt- und des Neubaus erreicht. Der barrierefreie Zugang läge damit auf der dem Eingang abgewandten Seite. Derzeit kann kein Klassenraum barrierefrei erreicht werden.

4.2.14.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve

durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar





durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich



nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar



Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 9 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Durch den Einbau eines Aufzuges entstünden 11 Klassen und 3 Differenzierungsräume. Weder durch eine umfangreiche Entkernung oder den Umbau des Bestandes lassen sich zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" schaffen.

109 109

Schulgebäude

4.2.14.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Gebäudestruktur und der Lage auf dem Grundstück sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten oder eine Aufstockung sind nicht möglich. Eine Bebauung des Sportplatzes scheidet derzeit aus. Der Altbau wurde 1902 errichtet und 1967 um den Neubau erweitert. 1953 wurden die Toiletten angebaut. Die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist grundlegend zu sanieren. Insbesondere sind die Außenwände abzudichten und Feuchteschäden zu beheben. Es sind noch hohe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Sowohl die Albert-Schweitzer-Schule wie auch das Friedrich-Bährens-Gymnasium nutzen derzeit gemeinsam das Gebäude der Kardinal-von-Galen-Schule.

4.2.14.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden









Da das Gebäude ausschließlich einzelne Klassen / Jahrgänge der benachbarten Schulen aufnimmt, beschränkt sich die Erfordernis nur auf die Ganztagsräume der dort untergebrachten Schülerinnen und Schüler. Die Übermittagsbetreuung wird sowohl von der ASS als auch vom FBG in den dortigen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Auch eine Auslagerung der Ganztagsräume an die beiden Schulen ist denkbar. Auf die Umnutzungsmöglichkeiten der OGS der Albert-Schweitzer-Schule sei an dieser Stelle verwiesen.

110 110



Bewertung der Schulgebäude

4.2.14.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Die Kardinal-von-Galen-Schule dient derzeit ausschließlich der Deckung von Raummehrbedarfen der benachbarten Schulen. Nach aktuellem Stand ist dieser Mehrbedarf beim FBG auch zukünftig gegeben, bzw. wird dort noch ansteigen, so dass das Gebäude in seiner aktuellen Nutzung ebenfalls fortbestehen kann. Theoretisch wäre auch die Unterbringung einer zwei- bis dreizügigen Grundschule denkbar, wobei die OGS der Albert-Schweitzer-Schule dann der Kardinal-von-Galen-Schule zugeordnet werden müsste. Hier stellt sich dann aber die Frage nach der Unterbringung der Schülerinnen und Schüler des FBG bzw. nach der dann erforderlichen Reduzierung der Zügigkeit am FBG. Ebenfalls ist der Abriss und Neubau an der gleichen Stelle oder der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks denkbar.

4.2.14.6 Gebäudedaten Baujahr

1902 bis 1967

jährliche Energie- und Wasserkosten 25.303 €

jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

22.779 €

55.267 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 9.294 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 231.639 €

111 111

Schulgebäude

4.2.15

Schule an der Ruhr

Klassenräume

Fachräume

Differenzierungsräume

15 (3 Kindergarten)

2

2 Förderunterricht 1 Therapieraum

sonstige Räume Mensa 1 Schülercafé 1 Lehrküche 1 Schülerbücherei 1 Fotolabor

4.2.15.1 Einschätzung Barrierefreiheit

bereits vorhanden



mit geringem Aufwand realisierbar



mit Aufwand steht durchschnittlichem im Missverhältnis Aufwand zur erreichbaren realisierbar Fläche





technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten

technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten





Für die barrierefreie Erschließung wären 3 Aufzüge nachzurüsten. Aufgrund der nur im Erdgeschoss verbundenen beiden Klassentrakte sind hier im Bereich der Flure zwei Aufzüge anzubauen. Hierzu müsste im Keller und im Bereich des Kindergartens je ein Nebenraum für die Anbindung an den Aufzug entfallen. Für die Anbindung der Mensa und der Lehrküche ist ein dritter Aufzug erforderlich. Die Anbindung kann nur über den kleinen Speiseraum erfolgen. Derzeit kann nur das Erdgeschoss mit vier Klassen, ein Fachraum, das Schülercafé und die Verwaltung barrierefrei erreicht werden.

4.2.15.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden



mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve



durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar



durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar



größere Um- und Anbauten erforderlich

nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar





Das als Hauptschule errichtete Gebäude verfügte über 14 Klassenräume, 6 Kursräume, 4 Gruppenräume und 4 Fachräume. Durch einen Rückbau auf die ursprüngliche Raumaufteilung ist das Modell "Klassenraum Plus" bereits weitgehend erfüllt. Bei Bedarf nach mehr Gruppenräumen kann ein Teil der Kursräume auch noch geteilt werden. Aufgrund der so gegebenen Mischung von Räumen in drei unterschiedlichen Größen sind auch andere Klassenraummodelle denkbar.

112 112

Bewertung der Schulgebäude

Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen möglich (Model "Cluster"). "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden.

4.2.15.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz

ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz













Aufgrund der Gebäudestruktur und der Lage auf dem Grundstück sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten sind nicht möglich. Eine Aufstockung bedarf der statischen Prüfung. Der Gebäudekomplex einschließlich Lehrschwimmbecken und Turnhalle wurde 1969 errichtet und 2008/2009 teilsaniert. Die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist bereits teilsaniert. Insbesondere ein Teil der Flachdächer ist noch zu sanieren. Es sind nur noch geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden. In einem Teil des Gebäudes ist derzeit ein Kindergarten untergebracht. Das Lehrschwimmbecken wird durch die SG Eintracht Ergste betrieben.

4.2.15.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden



unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden











Mit der Mensa und dem Schülercafé verfügt die Schule an der Ruhr bereits über eine gute Ausstattung an Ganztagsräumen. Weitere Ganztagsräume können durch die Aufgabe von Klassenräumen in Gebäude geschaffen werden.

113 113

Schulgebäude

4.2.15.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden



keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden











Bei Beibehaltung des Kindergartens bietet sich als Nachnutzung eine vier- bis fünfzügige Grundschule an. Eine Mensa und ausreichend Raumreserven für eine OGS sind vorhanden. Für alle Klassen könnte ein Differenzierungsraum geschaffen werden. Auch die Unterbringung einer zweizügigen weiterführenden Schule ist denkbar, dann allerdings unter Aufgabe des Kindergartens. Für eine gymnasiale Oberstufe stehen keine ausreichenden Räume zur Verfügung. Aufgrund der Teilsanierung in 2008/09 ist eine Weiternutzung des Gebäudes dem Abriss und Neubau an der gleichen Stelle oder dem Abriss und der Vermarktung des Grundstücks vorzuziehen.

4.2.15.6 Gebäudedaten Baujahr

1969

114 114

jährliche Energie- und Wasserkosten 43.953 €

jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA

jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt

53.227 €

119.345 €

Sanierungsarbeiten (seit 2007) 269.163 €

Sanierungsrückstellungen (noch offen) 97.044 €

Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte

5.

Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte

Auf der Grundlage der dargestellten Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Bewertung der Schulgebäude ergeben sich unter der Maßgabe der notwendigen Einsparung von Schulraum wie sie im Haushaltssanierungsplan der Stadt Schwerte 2012 festgehalten ist, folgende Möglichkeiten der Umgestaltung der Schullandschaft in Schwerte:

5.1

Grundschulen

Im Bereich der Grundschulen sind zukünftig vermehrt Schwierigkeiten zu erwarten, die kommunale Klassenrichtzahl einzuhalten (vgl. Kapitel 2.3.1, S. 42f.). Ursache hierfür ist, dass in vielen Grundschulen in Schwerte nur kleine Eingangsklassen gebildet werden können. Dies führt in der Summe aller Grundschulen zur Bildung zu vieler Eingangsklassen. Der Schulträger wird daher in Zukunft häufiger vor der Problematik stehen, die Anmeldungen steuern zu müssen, um die kommunale Klassenrichtzahl einzuhalten. Angesichts des Rückgangs der Schülerzahlen bietet es sich daher an, Grundschulen zusammenzulegen. Hierzu ergeben sich aus der Analyse von Schüler- und Gebäudedaten zwei Möglichkeiten: Empfehlung 1 Zusammenlegung von Friedrich-Kayser- und Albert-Schweitzer-Schule zum „Grundschulzentrum Mitte“ unter Nutzung des Gebäudes der auslaufenden Realschule am Stadtpark Die Friedrich-Kayser-Schule ist eine zweizügige Grundschule, die Albert-Schweitzer-Schule hat drei Züge. Der Bestand beider Schulen ist in naher Zukunft gesichert. Allerdings ist das Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule stark sanierungsbedürftig und die Bausubstanz durchschnittlich bis schlecht (vgl. Kapitel 4.2.2.3, S. 69f.). Die Unterhaltungskosten für das Schulgebäude steigen. Die Friedrich-Kayser-Schule ist auf dem eigenen Gelände nicht erweiterbar (vgl. Kapitel 4.2.4.3, S.75f.). Mit dem Schulgebäude der Realschule am Stadtpark, das fußläufig – und ohne die Notwendigkeit, Straßen zu überqueren – erreichbar ist, steht spätestens ab 2019, wenn die Realschule ausgelaufen ist, ein zweites Schulgebäude zur Verfügung, das zusammen mit dem Schulgebäude der Friedrich-Kayser-Schule eine fünfzügige Grundschule aufnehmen kann. In den Räumen der derzeitigen Realschule ist eine Mensa vorhanden, eine Unterbringung der OGS ist ebenfalls möglich. Empfehlung 2 Auflösung der Evang. Grundschule Ergste sowie der Grundschule Villigst und Gründung einer neuen Grundschule auf dem Gelände der Schule an der Ruhr Die Grundschule Villigst ist zweizügig, die Evang. Grundschule Ergste ein- bis zweizügig. In beiden Schulen sind in Zukunft sehr kleine Eingangsklassen absehbar, was immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl führen würde. Hinzu kommt, dass der Pavillonanbau der Evang. Grundschule Ergste stark sanierungsbedürftig ist, die Sanierung allerdings technisch nur schwer möglich und als unwirtschaftlich einzuschätzen ist (vgl. Kapitel 4.2.6.3, S. 81). Ohne die Räume in diesem Anbau kann die Schule jedoch nicht zweizügig geführt werden. 115 115

Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte

Der Schulträger ist sich bewusst, dass beide Schulen für den jeweiligen Stadtteil große identitätsstiftende Funktion haben. Aus diesem Grund sollte keine Übernahme einer Grundschule durch die jeweils andere vorgenommen werden. Vielmehr besteht mit der Auflösung beider Grundschulen und der Neugründung einer Grundschule an einem anderen Ort die Chance, eine neue, beide Stadtteile verbindende Grundschule zu schaffen. Eine solche neu zu gründende Schule kann im Gebäude der Förderschule an der Ruhr untergebracht werden. Nach den Ergebnissen des Förderschulgutachtens des Kreises Unna wird die Förderschule an der Ruhr die Mindestschülerzahl in Zukunft nicht mehr erreichen. Angesichts der Randlage Schwertes im Kreis Unna kommt sie nach den Ergebnissen des Gutachtens auch nicht als Standort einer Förderschule in Kreisträgerschaft in Frage. Das Gutachten empfiehlt daher eine Auflösung der Schule zum 1. August 2016 gemäß §81 Abs. 2 SchulG. Allerdings geht das Gutachten auch davon aus, dass in einer Übergangszeit die Raumkapazitäten der Förderschule mit Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Unna, die die Versorgung in den Bereichen Mitte und Süd des Kreises übernehmen soll, nicht ausreichen wird. Daher wird empfohlen, bis zur Schaffung ausreichender Raumkapazitäten in Unna weiterhin Schulraum in Schwerte anzubieten. Dieser Standort würde jedoch als Teilstandort der Förderschule Unna geführt. Spätestens 2020 wird dieser Teilstandort nicht mehr benötigt. Damit stünde spätestens ab diesem Zeitpunkt das Schulgebäude der Förderschule an der Ruhr für eine neu zu gründende Grundschule zur Verfügung. Hier kann eine vier- bis fünfzügige Grundschule untergebracht werden, die mit Mensa und ausreichenden Raumreserven für die OGS ausgestattet ist. Zudem stünde für alle Klassen ein eigener Differenzierungsraum zur Verfügung. Mit der Anbindung des Lehrschwimmbeckens kann der Schwimmunterricht vor Ort durchgeführt werden.

5.2

Weiterführende Schulen

Im Bereich der weiterführenden Schulen werden in naher Zukunft durch Auslaufen der Eintrachthauptschule sowie der Realschule am Stadtpark zwei Schulgebäude frei. Hier ist über die Folgenutzung zu entscheiden. Wie im vorangegangenen Abschnitt erläutert bietet es sich an, das Gebäude der Realschule am Stadtpark für ein neu zu schaffendes Grundschulzentrum Mitte zu nutzen. Zurzeit gibt es in Schwerte noch eine Gesamtschule, zwei Gymnasien und eine Realschule. Alle diese weiterführenden Schulen sind in ihrem Bestand nicht gefährdet. Allerdings ist gleichzeitig festzustellen, dass diese Schullandschaft nicht in Einklang mit den Wünschen der Eltern steht. Dies zeigen nicht zuletzt die hohen Anmeldezahlen an der Gesamtschule in Schwerte. Von den für dieses Schuljahr an der Gesamtschule angemeldeten Kindern musste aus Kapazitätsgründen fast die Hälfte abgelehnt werden. Dabei ist dies keine Ausnahmesituation, sondern seit Jahren in ähnlichem Ausmaß zu beobachten. Viele der an der Gesamtschule abgelehnten Kinder werden an der Realschule angemeldet. Durch den Wegfall der Hauptschule wechseln Grundschülerinnen und –schüler mit Hauptschulempfehlung ebenfalls in die Realschule. Die Zusammensetzung der Schülerschaft an der Realschule ist dadurch deutlich heterogener geworden. Für Schülerinnen und Schüler, die die Realschule nicht schaffen, stehen mit Auslaufen der Hauptschule in Schwerte keine Schulangebote mehr zur Verfügung.

116 116

Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte

In dieser Situation hat der Schulträger 2013 versucht, eine Sekundarschule in Schwerte zu gründen. In der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Dadurch, dass auch nach gymnasialen Standards unterrichtet wird und eine enge Kooperation mit einer Schule der Sekundarstufe II vorgeschrieben ist, wird der Übergang der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und damit zum Abitur erleichtert. Die für eine Sekundarschulgründung erforderliche Zahl von 75 Anmeldungen ist jedoch 2013 nicht zustande gekommen. Das Konzept dieser neuen Schulform fand unter den Eltern keine ausreichende Akzeptanz. Der Wunsch vieler Eltern, ihr Kind nach der Grundschule auf eine weiterführende Schule zu schicken, in der alle Bildungsabschlüsse – von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II – offenstehen, war aus ihrer Sicht mit der Einführung einer Sekundarschule nicht erfüllt. Der erneute Versuch, eine Sekundarschule in Schwerte zu gründen, wäre daher mit großen Risiken behaftet. Zum einen ist es fraglich, ob die notwendigen 75 Anmeldungen bei einem zweiten Anlauf zustande kämen. Auch wenn dies gelingt, wäre der langfristige Bestand dieser Schule neben dem Angebot einer Realschule in Schwerte jedoch nicht gesichert. Laut Prognose werden an der Realschule am Bohlgarten bei der derzeitigen Schullandschaft zukünftig drei bis vier Eingangsklassen erwartet. Eine dreizügige Sekundarschule und eine zweizügige Realschule hätten demnach in Schwerte nebeneinander keinen Bestand. Hinzu käme, dass sowohl Realschule als auch Sekundarschule nach wie vor in klarer Konkurrenz zur Gesamtschule in Schwerte stehen würden. Aus diesen Gründen wird empfohlen, keinen weiteren Versuch einer Sekundarschulgründung in Schwerte zu unternehmen. Empfehlung 3 Erweiterung der Gesamtschule durch Gründung einer Dependance im Gebäude der Eintrachthauptschule Um die weiterführende Schullandschaft in Schwerte nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten, wird stattdessen empfohlen, die Gesamtschule in Schwerte durch die Gründung einer Dependance zu erweitern. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern in Schwerte. Mit dem Gebäude der Eintrachthauptschule steht in Schwerte ein Schulgebäude zur Verfügung, in dem die Jahrgänge 5 bis 7 einer siebenzügigen Gesamtschule untergebracht werden können. Damit könnte die Aufnahmekapazität der Gesamtschule von vier auf sieben Züge erhöht werden. Spätestens am Ende des Schuljahres 2016/2017 werden die letzten Schülerinnen und Schüler die Hauptschule verlassen, sodass das gesamte Gebäude für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung stehen wird. Bereits ab dem kommenden Schuljahr besteht die Möglichkeit, 12 Klassen in diesem Gebäude unterzubringen, sodass sowohl Neuaufnahmen in sieben Eingangsklassen als auch ein Wechsel der dann 6. Jahrgänge aus dem Gebäude der Gesamtschule an der Grünstraße in eine Dependance im Gebäude der Eintrachthauptschule möglich sein wird. Eine solche Erweiterung der Kapazität der Gesamtschule ist für die Schule sicherlich in vielfacher Hinsicht eine große Herausforderung. Hierzu seien insbesondere die folgenden Aspekte genannt:

117 117

Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte

 Heterogenität der Schülerschaft: Durch die Erweiterung der Kapazität wird sich die Heterogenität der Schülerschaft der Gesamtschule erhöhen. Wie die Auswertung der Grundschulempfehlungen gezeigt hat (vgl. Abbildung 24, S.49 und Abbildung 25 S. 51), ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung an der Gesamtschule in Schwerte bisher vergleichsweise niedrig. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit einer solchen Empfehlung wird an der Realschule aufgenommen. Dies wird sich mit der Erweiterung der Kapazität der Gesamtschule sehr wahrscheinlich verändern. Auf diese größere Heterogenität muss sich die Gesamtschule in ihrem Unterricht einstellen. Allerdings dürfte dies für eine Schulform, die in ihrer Konzeption explizit auf Heterogenität ausgerichtet ist, sicherlich keine Hürde darstellen. Bereits heute ist es ausdrückliches Ziel der Schule, „Schülerinnen und Schülern durch individuelle Förderung Raum und Zeit in ihrer persönlichen Entwicklung zu geben“ und „die Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, eine Schullaufbahn zu wählen, die ihren Fähigkeiten entspricht“.8  Lehrerversorgung: Durch die Gründung einer Dependance stellt sich die Herausforderung, die Lehrerversorgung für die Schülerinnen und Schüler in beiden Gebäuden sicherzustellen. Die Entfernung zwischen den beiden Gebäuden beträgt fast vier Kilometer, die u.U. von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb eines Schultages zurückgelegt werden müssen. Dies muss in der Stundenplanung berücksichtigt werden. Dadurch, dass im Gebäude der Eintrachthauptschule die ersten drei Jahrgänge untergebracht werden und im Gebäude an der Grünstraße die Mittel- und Oberstufe, dürfte eine Sicherstellung der Lehrerversorgung auch bei zwei Standorten möglich sein.  Zusammenhalt der verschiedenen Jahrgänge: Durch die Verlegung der ersten drei Jahrgänge in eine Dependance am Holzener Weg wird der Kontakt zwischen Unterstufe und höheren Jahrgängen nur noch in geringem Maße möglich sein. Dies bedeutet für beide Seiten die Einschränkung der Möglichkeiten sozialen Lernens im Umgang verschiedener Altersstufen. Hier stellt sich die Aufgabe, neue Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und insbesondere den Übergang von Jahrgangsstufe 7 in Jahrgangsstufe 8 auch im Hinblick auf den dann notwendigen Umzug in ein anderes Gebäude sorgfältig vorzubereiten und auch pädagogisch zu begleiten. Trotz der neuen Herausforderungen für die Gesamtschule, die mit einer Erweiterung der Kapazität und der Schaffung eines weiteren Standortes einhergehen werden, stellt dies eine nachhaltige und zukunftssichere Umgestaltung der Schullandschaft in Schwerte dar, die den Wünschen der Eltern vieler Grundschülerinnen und Grundschüler in der Stadt entspricht und ein umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot in der Stadt sicherstellt.

8

118 118

Ziele der pädagogischen Arbeit der Gesamtschule: http://www.gesamtschule.schwerte.de/index.php/unsereschule

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabellen Tabelle 1: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Friedrich-Kayser-Schule 2009 bis 2018 .................... 20 Tabelle 2: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Albert-Schweitzer-Schule 2009 bis 2018 ................. 23 Tabelle 3: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Lenningskampschule 2009 bis 2018 ....................... 26 Tabelle 4: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Heideschule 2009 bis 2018 ..................................... 29 Tabelle 5: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Evangelischen Grundschule Ergste 2009 bis 2018 ... 32 Tabelle 6: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Grundschule Villigst 2009 bis 2018 ......................... 35 Tabelle 7: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Reichshofschule 2009 bis 2018 ............................... 38 Tabelle 8: Anzahl Schüler/innen und Klassen an Grundschulen in Schwerte insgesamt 2009 bis 2018 .... 41 Tabelle 9: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl 2013 bis 2018 ......................................................................................................................... 42 Tabelle 10: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang an einzelnen Grundschulen laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl 2015 bis 2018 KKRZ fehlt in der nachfolgenden Tabelle .......... 43 Tabelle 11: Anteil der Übergänge in Realschule und Gymnasien in Schwerte (ohne Gesamtschüler/innen).................................................................................................. 53 Tabelle 12: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe I der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20 .......................................................................................................................... 56 Tabelle 13: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe II der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20 .......................................................................................................................... 56 Tabelle 14: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Eintrachthauptschule 2011/12 bis 2016/17 ........... 57 Tabelle 15: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Stadtpark 2013/14 bis 2018/19 ...... 58 Tabelle 16: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Bohlgarten 2013/14 bis 2018/19 .... 59 Tabelle 17: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Friedrich-Bährens-Gymnasiums 2013/14 bis 2019/20 . 61 Tabelle 18: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Ruhrtalgymnasiums 2013/14 bis 2019/20 .................. 62

Abbildungen Abbildung 1: Entwicklung der schulrelevanten Altersgruppen bis 2030 – Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW für Schwerte ................................................. 13 Abbildung 2: Prozentuale Entwicklung der Schülerzahlen im Kreis Unna und im Land Nordrhein-Westfalen 2009 bis 2019 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW........... 13 Abbildung 3: Prozentuale Entwicklung der Zahl der Schulabgänger/innen nach Abschlüssen im Kreis Unna 2010 bis 2020 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW ..................... 14 Abbildung 4: Schulabgänger/-innen mit Hauptschulabschluss und allgemeiner Hochschulreife in Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung 1961 bis 2009 .................................................. 15 Abbildung 5: Grundlagen der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen .......................................... 16 Abbildung 6: Einschulungen an der Friedrich-Kayser-Schule 2003 bis 2018 ............................................ 19 Abbildung 7: Grundschulempfehlungen der Friedrich-Kayser-Schule Ende 2012/2013 ............................ 21 Abbildung 8: Einschulungen an der Albert-Schweitzer-Schule 2003 bis 2018 ......................................... 22 Abbildung 9: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Albert-Schweitzer-Schule .................... 24 Abbildung 10: Einschulungen an der Lenningskampschule 2003 bis 2018 .............................................. 25 Abbildung 11: Grundschulempfehlungen der Lenningskampschule Ende 2012/2013.............................. 27 Abbildung 12: Einschulungen an der Heideschule 2003 bis 2018............................................................ 28 Abbildung 13: Grundschulempfehlungen der Heideschule Ende 2012/2013 ........................................... 30 Abbildung 14: Einschulungen an Evangelischen Grundschule Ergste 2003 bis 2018................................ 31 119 119

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abbildung 15: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Evangelischen Grundschule Ergste .......... 33 Abbildung 16: Einschulungen an Grundschule Villigst 2003 bis 2018 ..................................................... 34 Abbildung 17: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Grundschule Villigst ................................ 36 Abbildung 18: Einschulungen an Reichshofschule 2003 bis 2018............................................................ 37 Abbildung 19: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Reichshofschule ................................ 39 Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler im 1. Jahrgang der Grundschulen in Schwerte 2003 bis 2018 ................................................................................................................ 40 Abbildung 21: Schülerzahlen an Grundschulen insgesamt 2003 bis 2018 ............................................... 41 Abbildung 22: Prozentuale Entwicklung der Übergänge in weiterführende Schulen in NordrheinWestfalen und Schwerte 2000 bis 2012 ......................................................................... 46 Abbildung 23: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 .................................................................... 47 Abbildung 24: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2013/2014 (incl. Auswärtige) ................... 49 Abbildung 25: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2014/2015 (incl. Auswärtige) ................... 51 Abbildung 26: Anteil Auswärtiger im 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen in Schwerte ................ 54 Abbildung 27: Schülerinnen und Schüler an der Realschule am Bohlgarten 2003 bis 2019 .................... 59 Abbildung 28: Schülerinnen und Schüler am Friedrich-Bährens-Gymnasium 2003 bis 2019 .................. 60 Abbildung 29: Schülerinnen und Schüler am Ruhrtalgymnasium 2003 bis 2019 .................................... 62

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