Schulentwicklungsplanung Schwerte September 2014
Im Auftrag des Fachdienstes 4 Schule, Sport und Zentrales Immobilienmanagement der Stadt Schwerte
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Elke Bruckner
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Inhalt
Inhalt 1. 1.1 1.2 1.3 1.2.1 1.2.2 2. 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.3 2.3.1 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.3.1 3.4.3.2 3.4.4 3.4.4.1 3.4.4.2 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.7 4.1.8 4.2 4.2.1 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4
Einführung .......................................................................................................................... 7 Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung ........................................................ 8 Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen................................................... 8 Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen .......... 12 Demographischer Wandel ................................................................................................. 12 Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen ......................................................................... 14 Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte ........................................... 16 Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen ........................................... 16 Entwicklung der Schülerzahlen an einzelnen Grundschulen in Schwerte ........................... 18 Friedrich-Kayser-Schule ..................................................................................................... 18 Albert-Schweitzer-Schule .................................................................................................. 22 Lenningskampschule ......................................................................................................... 25 Heideschule ...................................................................................................................... 28 Evangelische Grundschule Ergste ...................................................................................... 31 Grundschule Villigst .......................................................................................................... 34 Reichshofschule ................................................................................................................ 37 Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte insgesamt ........................... 40 Kommunale Klassenrichtzahl in Schwerte ......................................................................... 42 Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen ............................................. 45 Entwicklungen der Schullandschaft in Schwerte ................................................................ 46 Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform ............................... 47 Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an weiterführenden Schulen .......................... 52 Entwicklung der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen ...................................... 55 Gesamtschule Gänsewinkel ............................................................................................... 55 Eintrachthauptschule......................................................................................................... 57 Realschulen ....................................................................................................................... 58 Realschule am Stadtpark ................................................................................................... 58 Realschule am Bohlgarten ................................................................................................. 59 Gymnasien ........................................................................................................................ 60 Friedrich-Bährens-Gymnasium ........................................................................................... 60 Ruhrtalgymnasium ............................................................................................................ 62 Schulgebäude ................................................................................................................... 64 Grundlagen der Gebäudebewertung................................................................................. 64 Raumangaben................................................................................................................... 64 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 64 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 65 Gebäudepotenzial und Erweiterungspotenzial .................................................................. 66 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 66 Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial ....................................................................... 66 Übermittagbetreuung und Ganztag .................................................................................. 67 Gebäudedaten .................................................................................................................. 67 Bewertung der Schulgebäude ........................................................................................... 68 Albert-Schweitzer-Schule .................................................................................................. 68 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 68 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 68 Erweiterungspotential / Gebäudepotential ........................................................................ 69 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 69 3
Inhalt
4.2.2.5 4.2.2.6 4.2.2.6.1 4.2.2.6.2 4.2.2.6.3 4.2.2 4.2.3.1 4.2.3.2 4.2.3.3 4.2.3.4 4.2.3.5 4.2.2.5.1 4.2.3.6 4.2.3 4.2.4.1 4.2.4.2 4.2.4.3 4.2.4.4 4.2.4.5 4.2.4.6 4.2.4.6.1 4.2.4.6.2 4.2.4 4.2.5.1 4.2.5.2 4.2.5.3 4.2.5.4 4.2.5.5 4.2.5.6 4.2.5.6.1 4.2.5.6.2 4.2.5.6.3 4.2.5 4.2.6.1 4.2.6.2 4.2.6.3 4.2.6.4 4.2.6.5 4.2.6.6 4.2.5.6.1 4.2.5.6.2 4.2.5.6.3 4.2.6 4.2.6.1 4.2.6.2 4.2.6.3 4.2.6.4 4.2.6.5 4.2.6.6 4
Gebäudedaten .................................................................................................................. 69 Offene Ganztagssschule .................................................................................................... 70 Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial ....................................................................... 70 Umnutzungspotenzial OGS ............................................................................................... 70 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 70 Heideschule ...................................................................................................................... 71 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 71 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 71 Erweiterungspotential / Gebäudepotential ........................................................................ 72 Umnutzungspotenziale ..................................................................................................... 72 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 73 Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial ....................................................................... 73 Gebäudedaten .................................................................................................................. 73 Friedrich-Kayser-Schule ..................................................................................................... 74 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 74 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 74 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 75 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 75 Gebäudedaten .................................................................................................................. 76 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 76 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ......................................................................... 76 Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS .......................................................................... 76 Lenningskampschule ......................................................................................................... 77 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 77 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 77 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 77 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 78 Gebäudedaten .................................................................................................................. 78 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 78 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ......................................................................... 79 Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS .......................................................................... 79 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 79 Grundschule Ergste ........................................................................................................... 80 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 80 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 80 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 81 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 81 Gebäudedaten .................................................................................................................. 82 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 82 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ......................................................................... 82 Umnutzungspotenzial OGS ............................................................................................... 82 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 83 Grundschule Villigst .......................................................................................................... 84 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 84 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 84 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 85 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 85 Gebäudedaten .................................................................................................................. 86 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 86
Inhalt
4.2.6.6.1 4.2.6.6.2 4.2.6.6.3 4.2.7 4.2.7.1 4.2.7.2 4.2.7.3 4.2.7.4 4.2.7.5 4.2.7.5.1 4.2.7.6 4.2.8 4.2.8.1 4.2.8.2 4.2.8.3 4.2.8.4 4.2.8.5 4.2.8.6 4.2.9 4.2.9.1 4.2.9.2 4.2.9.3 4.2.9.4 4.2.9.5 4.2.9.6 4.2.10 4.2.10.1 4.2.10.2 4.2.10.3 4.2.10.4 4.2.10.5 4.2.10.6 4.2.11 4.2.11.1 4.2.11.2 4.2.11.3 4.2.11.4 4.2.11.5 4.2.11.6 4.2.12 4.2.12.1 4.2.12.2 4.2.12.3 4.2.12.4 4.2.12.5 4.2.12.6 4.2.13 4.2.13.1 4.2.13.2
Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial ....................................................................... 86 Umnutzungspotenzial OGS ............................................................................................... 86 Gebäudedaten OGS .......................................................................................................... 87 Reichshofschule ................................................................................................................ 88 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 88 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 88 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 89 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 89 Offene Ganztagsschule ..................................................................................................... 89 Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial ....................................................................... 90 Gebäudedaten .................................................................................................................. 90 Eintrachthauptschule......................................................................................................... 91 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 91 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 91 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 92 Übermittagbetreuung / Ganztag ....................................................................................... 92 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 93 Gebäudedaten .................................................................................................................. 93 Gesamtschule Gänsewinkel ............................................................................................... 94 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 94 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 94 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 95 Übermittagbetreuung / Ganztag ....................................................................................... 95 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 95 Gebäudedaten .................................................................................................................. 96 Realschule am Bohlgarten ................................................................................................. 97 Einschätzung Barrierefreiheit ............................................................................................. 97 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ........................................................................... 97 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ....................................................................... 98 Übermittagbetreuung / Ganztag ....................................................................................... 98 Umnutzungspotenzial ....................................................................................................... 99 Gebäudedaten .................................................................................................................. 99 Realschule am Stadtpark ................................................................................................. 100 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 100 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 100 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 101 Übermittagsbetreuung / Ganztag .................................................................................... 101 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 102 Gebäudedaten ................................................................................................................ 102 Ruhrtalgymnasium .......................................................................................................... 103 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 103 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 103 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 104 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 104 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 104 Gebäudedaten ................................................................................................................ 105 Friedrich-Bährens-Gymnasium ......................................................................................... 106 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 106 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 107 5
Inhalt
4.2.13.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 107 4.2.13.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 108 4.2.13.5 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 108 4.2.13.6 Gebäudedaten ................................................................................................................ 108 4.2.14 Kardinal-von-Galen-Schule .............................................................................................. 109 4.2.14.1 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 109 4.2.14.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 109 4.2.14.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 110 4.2.14.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 110 4.2.14.5 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 111 4.2.14.6 Gebäudedaten ................................................................................................................ 111 4.2.15 Schule an der Ruhr .......................................................................................................... 112 4.2.15.1 Einschätzung Barrierefreiheit ........................................................................................... 112 4.2.15.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung ......................................................................... 112 4.2.15.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial ..................................................................... 113 4.2.15.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ..................................................................................... 113 4.2.15.5 Umnutzungspotenzial ..................................................................................................... 114 4.2.15.6 Gebäudedaten ................................................................................................................ 114 5. Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte ......................... 115 5.1 Grundschulen ................................................................................................................. 115 5.2 Weiterführende Schulen ................................................................................................. 116 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 119 Tabellen ....................................................................................................................................... 119 Abbildungen ....................................................................................................................................... 119
6
Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung
1.
Einführung
Die Stadt Schwerte hat die GEBIT Münster im Mai 2013 mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt. 2010 hatte die GEBIT Münster bereits eine Schulentwicklungsplanung in Schwerte durchgeführt und die Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht dargestellt. Die damalige Planung erfolgte auf der Grundlage der Schülerdaten bis zum Schuljahr 2009/ 2010 und berücksichtigte den Prognosezeitraum bis zum Schuljahr 2019/2020. Kinder, die bis zum Schuljahr 2014/2015 eingeschult wurden, waren zum Zeitpunkt der Berichterstellung bereits geboren. Seit Vorlage des Schulentwicklungsplanungsberichts 2010 hat sich die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Die wichtigsten Veränderungen betreffen die Abschaffung des Verfassungsrangs der Hauptschule – die Gemeinden sind nicht mehr verpflichtet, eine Hauptschule vorzuhalten – und die Schaffung der neuen Sekundarschule. Daneben sind weitere Veränderungen mit weitreichenden Folgen für die Kommunen erfolgt. Angesprochen sei hier z.B. die Verringerung der Klassengrößen in Grundschulen, die Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl, die Neuregelung der Inklusion oder die Beschränkung der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen Gemeinden.1 Nicht zuletzt aufgrund dieser Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat sich die Schullandschaft in Schwerte seit Erstellung des Schulentwicklungsplans 2010 bereits deutlich verändert. Hinzu kommt, dass sich die Stadt im Rahmen ihres Haushaltssanierungsplans 2012 verpflichtet hat, Schulraum einzusparen (Maßnahme Nr. 10). Aufgrund dieser Anforderungen und Veränderungen im Schulbereich wurde die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beschlossen. Der Kreis Unna hat in Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden den Auftrag für die Schulentwicklungsplanung der Förderschulen der Kommunen im Kreis in Auftrag gegeben. Hiervon ist auch die Förderschule an der Ruhr in Schwerte betroffen. Die Zukunft dieser Förderschule ist wichtiger Baustein im Rahmen der Überlegungen zu zukünftigen Schulstandorten im Süden Schwertes. Aus diesem Grund wurde die Erstellung eines Berichtes zur Schulentwicklungsplanung in Schwerte zunächst verschoben, um die Ergebnisse der Förderschulplanung mit berücksichtigen zu können. Dieser Plan wurde im September 2014 vorgestellt. Im Mai 2014 wurde der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung ein erster vorläufiger Bericht mit der Auswertung der Schülerzahlentwicklung und der Schülerprognose vorgestellt. Der hier vorliegende Endbericht enthält neben diesen Zahlen auch die relevanten Daten zu den einzelnen Schulgebäuden und deren Bewertung. Die Zusammenstellung dieser Daten und die Bewertung der Gebäude erfolgte dabei durch die Stadt Schwerte. Im Folgenden wird zunächst auf die gesetzlichen Grundlagen und die Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen eingegangen. Anschließend wird die vergangene und zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen in Grundschulen und weiterführenden Schulen in Schwerte vorgestellt (Kapitel 2 und 3). Im 4. Kapitel geht es schließlich um die einzelnen Schulgebäude in Schwerte, die im Hinblick auf Aspekte von Barrierefreiheit, Inklusion und Differenzierung sowie
1
In Abschnitt 1.2 (S. 9f.) sind die schulgesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre noch einmal genauer dargestellt. 7 7
Einführung
im Hinblick auf Erweiterungs- und Umnutzungspotenziale genauer beschrieben und bewertet werden. Im abschließenden Kapitel 5 werden die Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte dargestellt, die sich aus der Analyse der Daten zu Schülerzahlen und Gebäudebewertungen ergeben.
1.1 Gesetzliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung Als Schulträger ist die Stadt Schwerte gesetzlich zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es laut Schulgesetz NRW (§80), ein gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot sicherzustellen. Hierbei sind laut §80 SchulG NRW folgende Punkte zu berücksichtigen 1. Das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulform, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten. Die Gemeinden haben als Schulträger also die äußeren Rahmenbedingungen zu gewährleisten, die den Schülerinnen und Schülern ein „möglichst umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot“ bereitstellen. Während der öffentliche Schulträger für die baulichen Rahmenbedingungen, die Ausstattung sowie für das Personal zur Verwaltung der Schulen zuständig ist, ist die Sicherung und Entwicklung der Qualität von Schulen die Aufgabe der Schulaufsicht (§86 SchulG). Dennoch gilt es, im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung auch die Qualität in den Blick zu nehmen. Schulraum kann nicht unabhängig von pädagogischen Inhalten und pädagogischen Konzepten geplant werden. Nicht der Raum sollte Inhalte und Methoden bestimmen, sondern umgekehrt Inhalte und Methoden die Gestaltung von Räumen.
1.2 Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche gesetzliche Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen gegeben, die als Reaktion auf demographische Veränderungen, aber auch auf veränderte Anforderungen an Bildung zu betrachten sind. Bereits 2003 hatte die Einführung der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen erhebliche Veränderungen herbeigeführt. Mit diesem Konzept sollte die Betreuung von Grundschulkindern sichergestellt werden, ohne gleichzeitig den verbindlichen Ganztagsunterricht einzuführen. Schule und Jugendhilfe sollten „auf Augenhöhe“ zusammenarbeiten, um die Betreuung der Grundschulkinder sicherzustellen. Die hohe und zunehmende Nachfrage nach diesem Angebot zog einen erheblichen Investitionsbedarf der Schulträger nach sich.
8 8
Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen
In den folgenden Jahren wurden von Seiten des Landes verschiedene neue Programme aufgelegt, die den gestiegenen Betreuungsbedarf auch an weiterführenden Schulen decken sollten. Auch die Zahl der gebundenen Ganztagsschulen nahm mit der „Ganztags-Offensive“ der Landesregierung zu. Sie hat zunächst in den Hauptschulen des Landes begonnen und mittlerweile auch die Gymnasien erreicht. Sekundarschulen sowie Gesamtschulen sind grundsätzlich gebundene Ganztagsschulen. Auch diese Entwicklung hin zu mehr Betreuung und gebundenem Ganztag stellt für die Schulträger eine neue Herausforderung dar, steht sie doch für zusätzlichen Raumbedarf und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Gerade für den Ausbau von Betreuung und Ganztag mussten von den Kommunen erhebliche Investitionen vorgenommen werden. Damit einhergehend ist auch eine zunehmende Verzahnung von Schule und Jugendhilfe. Auch im Hinblick auf die Struktur des Schulsystems gab es weitreichende Veränderungen. 2005 wurden sieben Schulgesetze und drei Verordnungen zu einem einheitlichen Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen zusammengefügt. In den Folgejahren traten zahlreiche Änderungen dieses Schulgesetzes in Kraft, die das Schulsystem erheblich verändert haben: Bereits 2006 wurden zwei Schulrechtsänderungsgesetze verabschiedet. Insbesondere im 2. Schulrechtsänderungsgesetz wurden grundsätzliche Veränderungen des Schulsystems vorgenommen, die auch für den Schulträger weitreichende Konsequenzen hatten:
Eine vorschulische Beratung und Förderung wurde im Schulgesetz festgeschrieben. Vor der Einschulung wird seither der Sprachstand der Kindergartenkinder festgestellt und bei Bedarf entsprechende Fördermaßnahmen eingeleitet.
Grundlegend war die Festschreibung des Rechtes auf individuelle Förderung in der Schule. War im alten Schulgesetz noch Bildung und Erziehung als Aufgabe der Schule festgeschrieben, kam 2006 das Recht auf individuelle Förderung hinzu.
Die Vorschrift zur Bildung von Grundschulbezirken wurde aufgehoben. Mit der Festlegung von Grundschulbezirken war es dem Schulträger relativ einfach möglich gewesen, die kommende Entwicklung der Schülerzahlen in einzelnen Grundschulen festzustellen. Mit Wegfall dieser Zuordnung herrschte zunächst starke Unsicherheit, da der Schulträger zwar die Zügigkeit von Grundschulen festlegen konnte, das Wahlverhalten der Eltern aber an einzelnen Stellen dazu führte, dass deutlich mehr oder deutlich weniger Anmeldungen vorlagen als bisher.
Das Einschulungsalter wurde herabgesetzt. Damit war die Grundschule mit immer jüngeren Kindern konfrontiert. Zudem führte dies vorübergehend zu größeren Einschulungsjahrgängen, die in den Grundschulen untergebracht werden mussten.
In Grundschulen wurde die sogenannte Schuleingangsphase eingeführt, die es ermöglichte, den Unterricht im 1. und 2. Jahrgang jahrgangsübergreifend zu organisieren. Auch an Grundschulen, an denen man sich nicht für den jahrgangsübergreifenden Unterricht entschieden hat, muss die Schuleingangsphase so organisiert sein, dass Schülerinnen und Schüler sie in einem oder auch in drei Jahren absolvieren können. Schulkindergärten, in denen bisher schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder aufgenommen wurden, schaffte man im Gegenzug ab. 9 9
Einführung
Es wurde eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule eingeführt. Hatten die Eltern ihr Kind zuvor auch an einer Schule anmelden können, für die die Grundschule keine Empfehlung ausgestellt hatte, war dies mit der 2. Schulrechtsänderung nicht mehr möglich. Bei Abweichungen von der Empfehlung konnte eine Anmeldung an der gewünschten Schulform nur erfolgen, wenn ein sogenannter Prognoseunterricht absolviert und die Empfehlung daraufhin entsprechend verändert wurde.
Es wurde die Möglichkeit eingeführt, sogenannte Verbundschulen als organisatorischen Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu gründen, die jedoch eigenständige Zweige blieben. Der gemeinsame Unterricht von Haupt- und Realschülerinnen und -schülern war dabei nur sehr beschränkt. Verbundschulen sollten dazu beitragen, ein wohnortnahes Angebot auch in Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang sicherzustellen. Der gesetzliche Regelfall sah vor, vorhandene Haupt- und Realschulen organisatorisch zusammenzuschließen. Die in der Folge gegründeten Verbundschulen waren allerdings zum Großteil Ausnahmen von dieser Regel. Die meisten Gemeinden erweiterten bestehende Hauptschulen um einen bisher nicht vorhandenen Realschulzweig zu einer Verbundschule.
Das achtjährige Gymnasium wurde eingeführt. Die gymnasiale Oberstufe beginnt demnach bereits mit der Jahrgangsstufe 10 und endet mit dem 12. Jahrgang. Diese Schulzeitverkürzung führte zu vermehrten Stundenumfang in den verbliebenen Schuljahren. Der Nachmittagsunterricht an Gymnasien wurde ausgeweitet, ohne dass zunächst die entsprechende Infrastruktur wie z.B. eine Mensa vorhanden war oder der zu bewältigende Lernstoff reduziert wurde.
Eine weitere Novellierung des Schulgesetzes im Jahr 2008 betraf vor allem die innere Organisation der Schule. Schulleitungen wurden mit dem 3. Schulrechtsänderungsgesetz zu Dienstvorgesetzten der Lehrerinnen und Lehrer und konnten damit über Einstellungen selbst entscheiden. Nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen trat 2010 das 4. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft. Einige der Änderungen, die im 3.Schulrechtsänderungsgsetz vorgenommen worden waren, wurden damit zurückgenommen. Dazu gehört die Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule. Damit wurde auch der Prognoseunterricht wieder abgeschafft. Zudem wurde es den Schulträgern freigestellt, wieder Grundschuleinzugsbereiche einzuführen. Davon haben aber nur wenige Gemeinden Gebrauch gemacht. Auch in Schwerte blieb es bei der Aufhebung der Grundschulbezirke. Mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz 2011 wurde die stufenweise Vorverlegung des Stichtages zur Einschulung gestoppt und der Stichtag dauerhaft auf den 30. September gelegt. Im gleichen Jahr trat das 6. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft. Zentrale Veränderung war die Einführung der Sekundarschule als neue Schulform in Nordrhein-Westfalen. Möglich wurde dies durch den Schulkonsens, den CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen geschlossen hatten. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge 5 bis 10 und wird in der Regel als Ganztagsschule geführt. In ihr können alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die Hauptschule wurde aus der Verfassung Nordrhein-Westfalens gestrichen. Damit können Hauptschulen auf Beschluss des Schulträgers geschlossen werden. Unterricht nach gymnasialen Standards und die verbindliche Kooperation mit einer Schule der Sekundarstufe II – einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg – soll den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule den 9-jährigen Weg zum Abitur ermöglichen. 10 10
Veränderungen des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des geänderten Schulwahlverhaltens wurde das 8. Schulrechtsänderungsgesetz Ende 2012 verabschiedet. Wesentliches Ziel der Gesetzesänderung war es, auch langfristig ein qualitativ hochwertiges und wohnortnahes Grundschulangebot in den Kommunen zu sichern. Dazu wurde die Schaffung von Grundschulverbünden erleichtert. Zukünftig können auch Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang als Teilstandort geführt werden. Mit der Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl die Flexibilität für die Einrichtung von Einschulungsklassen erhöht. Die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen ergibt sich aus der Schülerzahl in den Eingangsklassen der Grundschulen geteilt durch 23. Der Schulträger entscheidet über die Verteilung der Eingangsklassen in den einzelnen Grundschulen bzw. Standorten. Er hat auch die Möglichkeit, an Schulen in sozialen Brennpunkten oder an Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion die Aufnahmekapazität und damit die Klassengröße zu begrenzen. Diese Veränderungen gelten ab dem Schuljahr 2013/2014. Zudem wurde eine sukzessive Senkung des Klassenfrequenzrichtwertes an Grundschulen von 24 auf 22,5 im Schuljahr 2015/2016 beschlossen. Auch dies hat für den Schulträger erhebliche Konsequenzen. Des Weiteren wurde der Schulträger mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz zu einer weitgehenden Abstimmung mit den Nachbarkommunen im Hinblick auf die Gestaltung der eigenen kommunalen Schullandschaft verpflichtet. Hierzu wurden Verfahren festgeschrieben, die frühzeitig Konflikte zwischen benachbarten Schulträgern vermeiden sollen. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat die Inklusion neu geregelt. Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik ratifiziert hat und die das Recht auf eine inklusive Beschulung festschreibt.2 Mit dem Aufbau von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen wurde bereits 2007 ein Schritt in diese Richtung unternommen. Allerdings sind diese Kompetenzzentren im neuen Schulgesetz nicht mehr vorgesehen. Eine Auflösung von Förderschulen stellt erhebliche neue Anforderungen an die Schulen und den Schulträger. Allein für die behindertengerechte Ausstattung von Schulen besteht hoher Investitionsbedarf. Innerhalb der Schulen selbst stehen die Lehrerinnen und Lehrer vor der neuen Herausforderung, gemeinsamen Unterricht zu gestalten. Das 10. Schulrechtsänderungsgesetz, das 2014 verabschiedet wurde, ist im Wesentlichen ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen. Daneben wurde aber auch das Recht des Schulträgers, Vorgaben für die Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden zu erlassen, verändert. §46, Abs. 6 SchulG NRW enthält folgende Neuregelung:
2
§24, Abs. 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Dezember 2008): „ Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen…“ In Abs. 2 heißt es: „Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass… b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben…“ 11 11
Einführung
„Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schüler, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform… besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.“
Diese Zusammenstellung der Veränderungen im Schulsystem Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die kommunalen Schulträger neue Spielräume gewonnen haben, die Schullandschaft vor Ort zu gestalten und flexibel an den örtlichen Bedarf anzupassen. Die Schulträger stehen damit aber auch vor neuen Herausforderungen an die Schulentwicklungsplanung.
1.3 Schulentwicklungsplanung vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen Gesellschaftliche Veränderungen verändern auch die Rahmenbedingungen für Schule. Relevant sind in diesem Zusammenhang insbesondere zwei Tendenzen: der demographische Wandel, der mit einem Rückgang der Bevölkerung, insbesondere einem Rückgang in den Schüleraltersgruppen einhergeht sowie die Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen, die mit einem veränderten Schulwahlverhalten einhergeht. Als Folge dieser Veränderungen ist auch ein Wandel des Schulsystems festzustellen. Neben der Schaffung neuer Schulformen hat es in den letzten Jahren zahlreiche weitere Veränderungen im Schulbereich Nordrhein-Westfalens gegeben, die den veränderten Bedingungen und Anforderungen Rechnung tragen und für den Schulträger neue Aufgaben beinhalten.
1.2.1 Demographischer Wandel Der demographische Wandel führt zum Rückgang und zur Alterung der Bevölkerung. Unter den weniger werdenden Einwohnern wird der Anteil der Älteren zunehmen und der Anteil der Jüngeren abnehmen. Letzteres hat unmittelbare Folgen für die Schülerpopulation. Die folgende Abbildung 1 zeigt die erwartete Entwicklung der schulrelevanten Altersgruppen im Primar-, sowie im Sekundar-I- und Sekundar-II-Bereich bis zum Jahr 2030 in Schwerte in absoluten Zahlen. Nach den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW wird die Zahl der Kinder im Grundschulalter in Schwerte bis 2030 um 360 Kinder zurückgehen. Das bedeutet, dass im Jahr 2030 22% weniger Kinder im Grundschulalter erwartet werden als 2011. Geht man davon aus, dass 23 Kinder eine Grundschulklasse besuchen, würde es in Schwerte 2030 15 Grundschulklassen weniger geben. In der Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen – also der Gruppe, die die Sekundarstufe I besuchen wird – fällt der Rückgang bereits stärker aus. Die Zahl wird voraussichtlich von 2.914 2011 auf 2.076 im Jahr 2030 sinken. 2030 würden damit mehr als ein Viertel weniger Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Schwerte leben als 2011. Geht man von 28 Schülerinnen und Schülern pro Klasse aus, bedeutet dies, dass 30 Klassen wegfallen würden. Der stärkste Rückgang betrifft die Altersgruppe der 16- bis unter 18-Jährigen – also der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II. Der Rückgang von 1.088 Schülerinnen und Schülern im Jahr 2011 auf 686 im Jahr 2030 entspricht einem Absinken um 36%. Bezogen auf die Kursfrequenz von 19,5 würden 2030 21 Kurse weniger in der Sekundarstufe II unterrichtet.
12 12
Demographischer Wandel
Abbildung 1: Entwicklung der schulrelevanten Altersgruppen bis 2030 – Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW für Schwerte 3.000
2.914
2.500
10 bis unter 16 Jahre 2.076
Anzahl
2.000 1.666 1.500
6- bis unter 10 Jahre
1.306
1.088
1.000
16- bis unter 18 Jahre
686
2030
2029
2028
2027
2026
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
500
Diese Entwicklung bestätigt auch die Schülerprognose des IT.NRW für den Kreis Unna bis zum Jahr 2019.3 Demnach wird die Schülerzahl im Kreis Unna von 2009 bis 2019 um 23% zurückgehen. Im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen, wo in diesem Zeitraum ein Rückgang um 16% erwartet wird, sinkt die Schülerzahl im Kreis Unna also deutlich stärker. Abbildung 2: Prozentuale Entwicklung der Schülerzahlen im Kreis Unna und im Land NordrheinWestfalen 2009 bis 2019 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW 100
NRW 95
Prozent von 2009
92,2 90
87,8 84,2
85
Kreis Unna 80
76,9
75
2009
3
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
Schülerprognosen werden vom IT.NRW lediglich auf der Ebene von Kreisen und kreisfreien Städten berechnet. Für die Stadt Schwerte liegen daher keine entsprechenden Daten vor. 13 13
Einführung
Dieser Rückgang der Schülerzahlen hat nicht nur Folgen für die Schulen selbst. Die Entwicklung wirkt sich– zeitversetzt – auch auf die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger und damit auf den Umfang des Nachwuchses aus, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird. Dies zeigt die folgende Abbildung 3. Demnach werden 2020 21% weniger Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule im Kreis Unna verlassen als noch 10 Jahre zuvor. Am geringsten fällt zwar der Rückgang der Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten aus, auch hier werden jedoch 2020 7% weniger erwartet als 2010. Abbildung 3: Prozentuale Entwicklung der Zahl der Schulabgänger/innen nach Abschlüssen im Kreis Unna 2010 bis 2020 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW 200
Abgänger/innen insgesamt
183,4
Hauptschulabschluss
180
Fachoberschulreife Allg. Hochschulreife
Prozent von 2010
160
140 124,5 120 94,8
100
93,0
88,9
80
79,3 72,5 68,3
60
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Wenn in den kommenden Jahren die große und gut ausgebildete Generation der Baby-Boomer in den Ruhestand geht, wird der Bedarf an Fachkräftenachwuchs deutlich ansteigen. Diesem Bedarf nach qualifizierten Arbeitskräften steht ein Rückgang der Schulabgängerzahlen gegenüber. Die Bedeutung von Bildung als volkswirtschaftliche Ressource wird daher weiter zunehmen. Die demographische Entwicklung stellt daher neue Herausforderungen an eine zukunftsfähige Gestaltung einer Bildungsinfrastruktur.
1.2.2 Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen Seit der Bildungsexpansion der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts ist das Bildungsniveau der Bevölkerung kontinuierlich gestiegen. Abbildung 4 veranschaulicht diese Entwicklung in Deutschland. Demnach hatten zu Beginn dieser Zeitreihe mehr als die Hälfte der 15- bis unter 17-Jährigen die Schule mit einem Haupt- bzw. Volksschulabschluss verlassen. Lediglich 6% der 18- bis unter 21Jährigen hatten die allgemeine Hochschulreife erworben. Im Jahr 2009 waren diese Anteile gleich groß. 28,1% der 15- bis unter 17-Jährigen haben in diesem Jahr die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen und 28,4% der 18- bis unter 21-Jährigen verfügten über die allgemeine Hochschulreife. Diese Entwicklung hat eine Aspirationsspirale in Gang gesetzt. Eltern streben für ihre Kinder bessere Abschlüsse an als ihre eigenen. Da es aufgrund der Bildungsexpansion der 60er Jahre des 14 14
Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen
20. Jahrhunderts mehr Eltern gibt, die höhere Abschlüsse haben, steigt das Bildungsniveau in den nachfolgenden Schulgenerationen weiter an. Dahinter steht auch die Tatsache, dass die Anforderungen an berufliche Qualifikationen steigen. Um den gleichen beruflichen Status zu erlangen wie die Eltern, sind heute höhere Bildungsabschlüsse die Voraussetzung. Abbildung 4: Schulabgänger/-innen mit Hauptschulabschluss und allgemeiner Hochschulreife in Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung 1961 bis 2009 60
53,4
Schulabgänger/innen mit Hauptschulabschluss in Prozent der 15- bis unter 17-Jährigen Bevölkerung
50
Schulabgänger/innen mit allgem. Hochschulreife in Prozent der 18- bis unter 21-Jährigen Bevölkerung
Prozent
40
28,4
30
28,1 20
10
6,1
2008/2009
2006/2007
2004/2005
2002/2003
2000/2001
1998/1999
1996/1997
1994/1995
1992/1993
1990/1991
1988/1989
1986/1987
1984/1985
1982/1983
1980/1981
1970/1971
1960/1961
0
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen hat eine erhebliche Veränderung der Schullandschaft nach sich gezogen. So sank die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Hauptschule in Nordrhein-Westfalen besuchen von 1980 bis 2012 um fast 75%. Die Schülerzahl an weiterführenden Schulen insgesamt ist infolge des demographischen Wandels in dieser Zeit nur um 23% zurückgegangen. Allein vom Schuljahr 2011/2012 auf 2012/2013 ist bei einem Gesamtrückgang der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen von 2,1% in den Hauptschulen ein Minus von 9,3% zu verzeichnen. An Gymnasien liegt der Rückgang mit 1,1% unter dem Durchschnitt. Diese Veränderungen der Schullandschaft gehen auch mit einer Veränderung der Schülerschaft in den einzelnen Schulformen einher. So hat sich die ehemalige „Eliteschule“ Gymnasium mit einer weitgehend homogenen Schülerschaft im Laufe dieser Entwicklung zu einer Schule mit heterogener Zusammensetzung entwickelt. Auch die Zusammensetzung der Schülerschaft von Realschulen hat sich im Zuge des Rückgangs der Schülerschaft an Hauptschulen deutlich verändert. In der Stadt Schwerte, in der die Hauptschule ausläuft, ist dies deutlich zu beobachten.
15 15
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
2.
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
2.1
Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen
Die Prognose zukünftiger Schülerzahlen basiert auf der Entwicklung der relevanten Geburtsjahrgänge und der Verteilung der Schüler auf die einzelnen Schulen in Schwerte wie sie sich in der Vergangenheit darstellen. In der folgenden Abbildung 5 ist das Berechnungsverfahren für die Prognose der Schülerzahlen schematisch dargestellt. Abbildung 5: Grundlagen der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen
Grundlagen der Prognose Eingangs- und Durchgangsquoten in Grundschulen EQ = Eingangsquote DQ = Durchgangsquote
Einschulungsjahrgang 100 Kinder EQ 99%
1. Jahrgang DQ 100 % 99 Schüler DQ 97%
2. Jahrgang 99 Schüler
DQ 98%
3. Jahrgang 96 Schüler
4. Jahrgang 94 Schüler
1
Grundschule
Ausgegangen wird jeweils von einem Einschulungsjahrgang. Kinder, die im Schuljahr 2018/19 – eingeschult werden, sind bereits geboren. Sie werden gemäß ihrem Wohnort innerhalb der Stadt einer bestimmten Grundschule zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt auf der Grundlage der alten Grundschulbezirke in Schwerte, die bis zum Schuljahr 2007/2008 bestanden. Die Schulbezirke wurden zum Schuljahr 2008/2009 durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz aufgehoben. Obwohl mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz 2010 die Möglichkeit eröffnet wurde, Grundschulbezirke wieder einzuführen, hat die Stadt Schwerte von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Nach wie vor können damit die Eltern ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, unabhängig davon, wo sie in der Stadt wohnen. Aufgrund dieser Möglichkeit entspricht die Zahl der Kinder, die in einem ehemaligen Grundschulbezirk schulpflichtig werden, nicht unbedingt der Zahl der Kinder, die an dieser Grundschule tatsächlich eingeschult werden. Es können mehr oder auch weniger Kinder sein. Die sogenannte Eingangsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Kinder ist, die in einem ehemaligen Grundschulbezirk leben und tatsächlich dort eingeschult werden. Im Beispiel in Abbildung 5 16 16
Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen
werden von 100 Kinder in einem Grundschulbezirk 99 eingeschult. Die Eingangsquote liegt damit bei 99%. Dieser Abgleich der Anzahl der Kinder in einem Einschulungsbereich und der Zahl der tatsächlich eingeschulten Kinder wurde für die Schuljahre 2012/13 bis 2014/15 vorgenommen und der Durchschnittswert der Eingangsquoten fortgeschrieben. In einem zweiten Schritt wurden sogenannte Durchgangsquoten ermittelt. So kann beispielsweise die Schuleingangsphase – Jahrgang 1 und 2 der Grundschule – in einem oder in drei Jahren absolviert werden. In späteren Jahrgängen kann es zu Klassenwiederholungen kommen. Hinzu kommen Wegzüge oder auch Zuzüge. In unserem Beispiel wurden 99 Kinder eingeschult. Im folgenden Schuljahr sind ebenfalls 99 Kinder im 2. Jahrgang. Die Durchgangsquote vom 1. in den 2. Jahrgang liegt demnach bei 100%. Nach dem Wechsel in den 3. Jahrgang sind nur noch 96 Schülerinnen und Schüler vorhanden. Die Durchgangsquote vom 2. in den 3. Jahrgang liegt demnach bei 97%. Auch für die Durchgangsquoten werden Durchschnittswerte von drei Jahren ermittelt und zur Prognose fortgeschrieben. Dieses Verfahren wurde für jede Schule einzeln durchgeführt, da sich Eingangs- wie auch Durchgangsquoten deutlich voneinander unterscheiden können. Um die Zahl der Klassen zu ermitteln, wurde ein Klassenrichtwert zugrunde gelegt. Bis 2015 wird dieser Richtwert sukzessive auf 22,5 Schülerinnen und Schüler pro Grundschulklasse gesenkt. Entsprechend wurde im Schuljahr 2013/14 für die ersten beiden Jahrgänge der Richtwert von 22,5 zugrunde gelegt, für den 3. und 4. Jahrgang der alte Richtwert von 24. Im Schuljahr 2014/15 wurde nur noch für den 4. Jahrgang der alte Richtwert von 24 zugrunde gelegt. Ab 2015 wurde für alle Grundschuljahrgänge durchgehend der Klassenrichtwert von 22,5 berücksichtigt. Des Weiteren wurden folgende – von der Landesregierung vorgegebenen – Regelungen zur Klassenbildung an Grundschulen berücksichtigt: bis zu 29 Schülerinnen und Schülern 30 bis 56 Schülerinnen und Schülern 57 bis 81 Schülerinnen und Schülern 82 bis 104 Schülerinnen und Schülern 105 bis 125 Schülerinnen und Schülern
1 Klasse 2 Klassen 3 Klassen 4 Klassen 5 Klassen
Einmal gebildete Klassen werden dabei „grundsätzlich unabhängig von später eintretenden Schülerzahlveränderungen fortgeführt“.4 Die Teilung oder Zusammenlegung von Klassen bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Zudem waren die Vorgaben der Kommunalen Klassenrichtzahl zu berücksichtigen.5 Grundlage für diese Berechnungen waren die amtlichen Schülerdaten des IT.NRW nach Schulen und Jahrgängen der Jahre 2009/2010 bis 2012/2013. Für das Schuljahr 2013/2014 und 2014/ 2015 wurden die Anmeldungen an den Schwerter Grundschulen berücksichtigt. Für die darauf folgenden Schuljahre bis 2018/2019 wurden die Daten aus dem Einwohnermelderegister der 4
§6a der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 Schulgesetz vom 13. Mai 2013.
5
Welche Auswirkungen die Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl auf die Bildung von Klassen in Schwerte hat, ist in Kapitel 2.3.1, S. 41f. ausführlich dargestellt. 17 17
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Stadt ausgewertet und die Schülerzahlen aufgrund der berechneten Eingangs- und Durchgangsquoten für jede Grundschule fortgeschrieben. Da die prognostizierten Daten aufgrund von Eingangs- und Durchgangsquoten berechnet wurden, handelt es sich im Ergebnis nicht um ganze Zahlen, sondern um Zahlen mit mehreren Kommastellen. Ausgewiesen werden die entsprechenden gerundeten Zahlen. Dies kann jedoch dazu führen, dass die Summe der Schüler in den Jahrgängen von der Summe abweicht, die sich bei der Addition der ganzen Zahlen ergibt. Ein Beispiel ist in der folgenden Tabelle dargestellt. In der Summe werden hier 185 Kinder ausgewiesen, obwohl die Addition der ganzen Zahlen 186 ergibt. Wie die zweite Zeile deutlich macht, liegt dies jedoch an den Nachkommastellen. Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
2014/15
53
43
46
44
185
2014/15
53,000
42,519
45,826
43,667
185,012
Im Folgenden werden zunächst die Ergebnisse der Berechnungen für die einzelnen Grundschulen in Schwerte vorgestellt. Des Weiteren werden die Übergangsempfehlungen der Grundschulen mit in den Blick genommen.
2.2
Entwicklung der Schülerzahlen an einzelnen Grundschulen in Schwerte
Die Stadt Schwerte ist Schulträger von sieben Grundschulen: Drei Grundschulen – die FriedrichKayser-Schule, die Albert-Schweitzer-Schule sowie die Lenningskampschule – befinden sich im Innenstadtbereich, vier weitere Schulen in den Randgebieten der Stadt. Dies sind die Heideschule im nördlichen Bereich, die Reichshofschule im Westen sowie die Evangelische Grundschule Ergste und die Grundschule Villigst im Süden von Schwerte.
2.2.1
Friedrich-Kayser-Schule
Die folgende Abbildung 6 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen im 1. Jahrgang der FriedrichKayser-Schule sowie die Entwicklung der Zahl der Kinder im Einschulungsalter, die im ehemaligen Grundschulbezirk dieser Schule leben. Wie man sieht, ist die Eingangsquote seit Aufhebung der Grundschulbezirke zum Schuljahr 2008/2009 an dieser Schule gesunken. Seither werden jeweils weniger Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Die durchschnittliche Eingangsquote lag in den letzten Jahren bei durchschnittlich 80%. Bis 2018 werden jährlich so viele Kinder erwartet, dass jeweils zwei Eingangszüge zu bilden wären.
18 18
Friedrich-Kayser-Schule
Abbildung 6: Einschulungen an der Friedrich-Kayser-Schule 2003 bis 2018 120
Friedrich-Kayser-Schule 99 100 79 75
80
Eingangsquote 80%
79 70
81
Anzahl
79
74
78 74
73
67 60
61
60
60
54
60
53 47
40
44
47
46 40
63 59
49
60 53
52
50
44
39
20
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
1. Jahrgang
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Die folgende Tabelle 1 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen an der Friedrich-Kayser-Schule insgesamt für die Schuljahre 2009/10 bis 2018/19. Bei den farblich markierten Zahlen handelt es sich um Daten, die auf der Grundlage von Einwohnerdaten sowie Eingangs- und Durchgangsquoten prognostiziert wurden. Bei den übrigen Daten handelt es sich um Schülerdaten des IT.NRW bzw. der Stadt Schwerte. Die Friedrich-Kayser-Schule ist ab 2011/12 zweizügig und wird es bis zum Ende des betrachteten Zeitraums bleiben.
19 19
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Tabelle 1: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Friedrich-Kayser-Schule 2009 bis 2018 Friedrich-Kayser-Schule Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
Schüler/innen 2009/10
44
50
68
68
230
2010/11
46
44
44
73
207
2011/12
40
47
41
42
170
2012/13 2013/14
47 39
47 51
41 42
42 47
177 179
2014/15
53
43
46
44
185
2015/16
47
58
38
48
191
2016/17
50
51
52
40
193
2017/18
48
55
46
54
203
2018/19
42
52
49
48
192
Klassen 2009/10
2
2
3
3
10
2010/11
2
2
2
3
9
2011/12
2
2
2
2
8
2012/13
2
2
2
2
8
2013/14
2
2
2
2
8
2014/15
2
2
2
2
8
2015/16
2
2
2
2
8
2016/17
2
2
2
2
8
2017/18
2
2
2
2
8
2018/19
2
2 2 Schüler/innen pro Klasse
2
8
2009/10
22,0
25,0
22,7
22,7
23,0
2010/11
23,0
22,0
22,0
24,3
23,0
2011/12
20,0
23,5
20,5
21,0
21,3
2012/13
23,5
23,5
20,5
21,0
22,1
2013/14
19,5
25,5
21,0
23,5
22,4
2014/15
26,5
21,5
23,0
22,0
23,3
2015/16
23,5
29,0
19,0
24,0
23,9
2016/17
25,0
25,5
26,0
20,0
24,1
2017/18
24,0
27,5
23,0
27,0
25,4
2018/19
21,0
26,0
24,5
24,0
23,9
Abbildung 7 zeigt, dass an der Friedrich-Kayser-Schule am Ende der Grundschulzeit deutlich mehr Hauptschulempfehlungen und deutlich weniger Gymnasialempfehlungen ausgesprochen werden als im Durchschnitt der Stadt.
20 20
Friedrich-Kayser-Schule
Abbildung 7: Grundschulempfehlungen der Friedrich-Kayser-Schule Ende 2012/2013
Grundschulen Schwerte insgesamt
Friedrich-KayserSchule
Hauptschulempfehlung
Eingeschr. Realschulempfehlung
20,0
40,0
Gymnasialempfehlung
25,7
14,3
42,6
18,6
26,1
4,5 8,2
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
28,6
11,4
20,0
0,0
Realschulempfehlung
60,0
80,0
100,0
Prozent
21 21
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
2.2.2
Albert-Schweitzer-Schule
An der Albert-Schweitzer-Schule, die ebenfalls im Innenstadtbereich angesiedelt ist, ist die Eingangsquote nach Aufhebung der Grundschulbezirke zunächst angestiegen, danach aber wieder gesunken (Abbildung 8). Im Durchschnitt der drei Schuljahre 2011 bis 2014 wurden an dieser Schule 3% mehr Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk der Schule leben. Da die Zahl der hier lebenden Kinder zurückgeht, gilt dies entsprechend auch für die Zahl der Kinder, die in der Albert-Schweitzer-Schule eingeschult werden. Wurden 2011 noch 103 Mädchen und Jungen in die Schule aufgenommen, werden es 2018 voraussichtlich noch 69 sein. Abbildung 8: Einschulungen an der Albert-Schweitzer-Schule 2003 bis 2018 120 110 104 100
96
107 104
101
106
103
103
104
87 101
96
89
88
90 82
Anzahl
87
Eingangsquote 103%
92
93
80
Albert-Schweitzer-Schule
100
80
72
76 64
66
62
64
74 60
69 67
64
40
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
1. Jahrgang
20
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Diese Entwicklung der Eingangsjahrgänge hat entsprechende Folgen für die Schülerzahl insgesamt (Tabelle 2). Besuchten 2009 und 2012 noch etwas mehr als 400 Kinder die Albert-Schweitzer-Schule, sinkt diese Zahl ab dem Schuljahr 2013/14 dauerhaft unter 400. 2017 werden bereits weniger als 280 Schülerinnen und Schüler an dieser Schule erwartet. Bis zum Schuljahr 2013/14 ist die Albert-Schweitzer-Schule durchgehend vierzügig. Ab 2014/15 werden nur noch drei Eingangsklassen gebildet, sodass die Zahl der Klassen insgesamt sukzessive zurückgeht. 2018 wird nach dieser Prognose eine durchgehende Dreizügigkeit erwartet.
22 22
Albert-Schweitzer-Schule
Tabelle 2: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Albert-Schweitzer-Schule 2009 bis 2018 Albert-Schweitzer-Schule Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
Schüler/innen 2009/10
100
108
95
105
408
2010/11
87
104
103
86
380
2011/12
103
88
106
98
395
2012/13
89
110
106
98
404
2013/14
93
103
85
368
2014/15
87 64
91
97
92
344
2015/16
76
67
95
87
324
2016/17
64
79
70
84
297
2017/18
66
66
83
62
277
2018/19
69
68
69
74
280
Klassen 2009/10
4
4
4
4
16
2010/11
4
4
4
4
16
2011/12
4
4
4
4
16
2012/13
4
4
4
4
16
2013/14
4
4
4
4
16
2014/15
3
4
4
4
15
2015/16
3
3
4
4
14
2016/17
3
3
3
4
13
2017/18
3
3
4
3
13
2018/19
3
3
3
3
12
Schüler/innen pro Klasse 2009/10
25,0
27,0
23,8
26,3
25,5
2010/11
21,8
26,0
25,8
21,5
23,8
2011/12
25,8
22,0
26,5
24,5
24,7
2012/13
22,3
27,5
26,5
24,5
25,3
2013/14
21,8
23,3
25,8
21,3
23,0
2014/15
21,3
22,8
24,3
23,0
22,9
2015/16
25,3
22,3
23,8
21,8
23,1
2016/17
21,3
26,3
23,3
21,0
22,8
2017/18
22,0
22,0
20,8
20,7
21,3
2018/19
23,0
22,7
23,0
24,7
23,3
An der Albert-Schweitzer-Schule werden etwas häufiger Gymnasialempfehlungen ausgesprochen als an den Grundschulen in Schwerte insgesamt. Dies zeigt Abbildung 9.
23 23
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Abbildung 9: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Albert-Schweitzer-Schule
Grundschulen Schwerte insgesamt
Albert-SchweitzerSchule
Hauptschulempfehlung
7,4
Eingeschr. Realschulempfehlung
30,5
20,0
40,0
Gymnasialempfehlung
50,5
42,6
18,6
60,0 Prozent
24 24
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
11,6
26,1
4,5 8,2
0,0
Realschulempfehlung
80,0
100,0
Lenningskampschule
2.2.3
Lenningskampschule
Die dritte Grundschule im Innenstadtbereich ist die Lenningskampschule. Wie die folgende Abbildung 10 zeigt, lag die Eingangsquote in den letzten Jahren bei durchschnittlich 88%. Da die Kinderzahl im Grundschulbezirk zurückgeht, gilt dies auch für die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im jeweils 1. Jahrgang zu erwarten sind. Im Schuljahr 2018/19 werden hier voraussichtlich nur noch 40 Kinder eingeschult. Abbildung 10: Einschulungen an der Lenningskampschule 2003 bis 2018 120 110
106
Lenningskampschule
99 94
100 93
Eingangsquote 88%
91 79
81
80
Anzahl
79
73
78
66 70
60
69
67
79 67
59
54 60
65
63
61
50
62 52
58 50
40
53
45
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
45 40
1. Jahrgang
20
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Wie Tabelle 3 ausweist, wurden an der Lenningskampschule 2009/2010 noch insgesamt 346 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Am Ende des Betrachtungszeitraums werden nur noch 191 Grundschulkinder erwartet. Wurden 2009/2010 zwei vierzügige und zwei dreizügige Jahrgänge, also insgesamt 14 Klassen unterrichtet, ist die Lenningskampschule 2013/14 durchgehend dreizügig. 2018 werden an dieser Grundschule nur noch 9 Klassen gebildet.
25 25
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Tabelle 3: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Lenningskampschule 2009 bis 2018 Lenningskampschule Schüler/innen Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
2009/10
81
79
99
87
346
2010/11
67
85
73
98
323
2011/12
66
63
77
69
275
2012/13
52
74
61
76
263
2013/14
62
57
67
61
247
2014/15
50
65
53
65
233
2015/16
44
52
60
51
208
2016/17
57
46
48
59
211
2017/18
52
60
43
47
202
2018/19
40
55
55
42
191
Klassen 2009/10
3
3
4
4
14
2010/11
3
3
3
4
13
2011/12
3
3
3
3
12
2012/13
2
3
3
3
11
2013/14
3
3
3
3
12
2014/15
2
3
3
3
11
2015/16
2
2
3
3
10
2016/17
3
2
2
3
10
2017/18
2
3
2
2
9
2018/19
2
2
3
2
9
Schüler/innen pro Klasse 2009/10
27,0
26,3
24,8
21,8
24,7
2010/11
22,3
28,3
24,3
24,5
24,8
2011/12
22,0
21,0
25,7
23,0
22,9
2012/13
26,0
24,7
20,3
25,3
23,9
2013/14
20,7
19,0
22,3
20,3
20,6
2014/15
25,0
21,7
17,7
21,7
21,2
2015/16
22,0
26,0
20,0
17,0
20,8
2016/17
19,0
23,0
24,0
19,7
21,1
2017/18
26,0
20,0
21,5
23,5
22,4
2018/19
20,0
27,5
18,3
21,0
21,2
Die Verteilung der Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit an der Lenningskampschule entspricht in etwa dem städtischen Durchschnitt. Dies zeigt Abbildung 11.
26 26
Lenningskampschule
Abbildung 11: Grundschulempfehlungen der Lenningskampschule Ende 2012/2013
Grundschulen Schwerte insgesamt
Lenningskampschule
Hauptschulempfehlung
1,4 8,6
Eingeschr. Realschulempfehlung
40,0
Gymnasialempfehlung
41,4
42,6
18,6
26,1
20,0
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
24,3
24,3
4,5 8,2
0,0
Realschulempfehlung
60,0
80,0
100,0
Prozent
27 27
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
2.2.4
Heideschule
Die Heideschule ist die Grundschule im nördlichen Stadtgebiet von Schwerte. Wie die folgende Abbildung 12 zeigt, werden hier im gesamten betrachteten Zeitraum mehr Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Im Durchschnitt der letzten drei Schuljahre lag die Eingangsquote an dieser Schule bei 194%, d.h. hier wurden fast doppelt so viele Kinder eingeschult als im eigentlichen ehemaligen Grundschulbezirk leben. Der Rückgang der Kinderzahl im eigentlichen Einzugsgebiet wird an dieser Schule durch die hohe Eingangsquote weitgehend kompensiert. Bei Fortschreibung der hohen Eingangsquote würden 2018 immer noch 51 Kinder im 1. Jahrgang der Heideschule erwartet. Abbildung 12: Einschulungen an der Heideschule 2003 bis 2018 80 71
Eingangsquote 194%
Heideschule
70 60
50
50
58
56
56
51
53
54
54
51
50
51
Anzahl
50 50
41
44
47
40
34
42 37
30
37
35 33
20
27
25
25
21 10
30
26
26
23
21
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
1. Jahrgang
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen an der Heideschule insgesamt. Demnach verändert sich die Schülerzahl im Betrachtungszeitraum kaum. 2009 wie 2018 würden jeweils um die 200 Schülerinnen und Schüler diese Schule besuchen. Bis 2014 wird die Heideschule nach diesen Berechnungen durchgehend zweizügig sein. Da für das Schuljahr 2015/16 58 Kinder im 1. Jahrgang erwartet werden, müssten drei Eingangsklassen gebildet werden. Entsprechend steigt die Zahl der Klassen insgesamt ab diesem Schuljahr auf 9.
28 28
Heideschule
Tabelle 4: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Heideschule 2009 bis 2018 Heideschule Schüler/innen Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
2009/10
51
55
47
53
206
2010/11
53
54
50
47
204
2011/12
54
52
48
51
205
2012/13
34
56
51
51
192
2013/14
50
44
51
50
195
2014/15
54
54
41
52
201
2015/16
58
58
50
42
208
2016/17
51
63
54
51
218
2017/18
41
54
58
55
208
2018/19
51
44
50
59
204
Klassen 2009/10
2
2
2
2
8
2010/11
2
2
2
2
8
2011/12
2
2
2
2
8
2012/13
2
2
2
2
8
2013/14
2
2
2
2
8
2014/15
2
2
2
2
8
2015/16
3
2
2
2
9
2016/17
2
3
2
2
9
2017/18
2
2
3
2
9
2018/19
2
2 2 Schüler/innen pro Klasse
3
9
2009/10
25,5
27,5
23,5
26,5
25,8
2010/11
26,5
27,0
25,0
23,5
25,5
2011/12
27,0
26,0
24,0
25,5
25,6
2012/13
17,0
28,0
25,5
25,5
24,0
2013/14
25,0
22,0
25,5
25,0
24,4
2014/15
27,0
27,0
20,5
26,0
25,1
2015/16
19,3
19,3
25,0
21,0
20,8
2016/17
25,5
21,0
27,0
25,5
24,2
2017/18
20,5
27,0
19,3
27,5
23,1
2018/19
25,5
22,0
25,0
19,7
22,7
Wie Abbildung 13 zeigt, werden an der Heideschule am Ende der Grundschulzeit überdurchschnittlich häufig Empfehlungen für die Realschule ausgesprochen. Auch Hauptschulempfehlungen erfolgen hier etwas häufiger als im städtischen Durchschnitt.
29 29
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Abbildung 13: Grundschulempfehlungen der Heideschule Ende 2012/2013
Grundschulen Schwerte insgesamt
Heideschule
Hauptschulempfehlung
10,2
Eingeschr. Realschulempfehlung
40,0
60,0 Prozent
30 30
Gymnasialempfehlung
36,7
42,6
18,6
26,1
20,0
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
6,1
38,8
8,2
4,5 8,2
0,0
Realschulempfehlung
80,0
100,0
Evangelische Grundschule Ergste
2.2.5
Evangelische Grundschule Ergste
Abbildung 14 macht deutlich, dass an der Evangelischen Grundschule Ergste jeweils weniger Kinder aufgenommen werden als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Die Eingangsquote liegt im Durchschnitt von drei Jahren bei 84%. Mit dem Kleiner Werden des Einschulungsjahrgangs im Gebiet der Evangelischen Grundschule Ergste sinkt auch die Zahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Im Schuljahr 2018/19 würden bei einer weiterhin niedrigen Eingangsquote nur noch 35 Kinder an dieser Schule eingeschult werden. Abbildung 14: Einschulungen an Evangelischen Grundschule Ergste 2003 bis 2018 80 72 70
68 64
60
64 58
58
66
Evang. Grundschule Ergste
68
55
61
49
57 50
Anzahl
Eingangsquote 85%
61
54
48 44
50
45
48 42
42
46
46
40
52
43
40
38 37
35
30
35
38
35
20
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
10
1. Jahrgang
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Obwohl die Schülerzahl an der Evangelischen Grundschule Ergste von 2009 bis 2018 von 192 auf voraussichtlich 150 Schülerinnen und Schüler, also um ein knappes Viertel zurückgehen wird, bleibt die Zahl der Klassen konstant (Tabelle 5). In allen Jahren wäre diese Grundschule zweizügig. Der Rückgang der Schülerzahl führt jedoch zu kleinen Klassen. Die durchschnittliche Klassenstärke liegt bereits seit 2011 unter dem Richtwert von 22,5.
31 31
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Tabelle 5: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Evangelischen Grundschule Ergste 2009 bis 2018 Evang. Grundschule Ergste Schüler/innen Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
2009/10
35
54
58
45
192
2010/11
46
37
55
53
191
2011/12
37
43
38
53
171
2012/13
43
39
42
37
161
2013/14
38
45
39
41
163
2014/15
55
38
45
38
176
2015/16
36
55
38
44
173
2016/17
38
36
55
37
167
2017/18
41
39
36
54
169
2018/19
36
41
39
35
150
Klassen 2009/10
2
2
2
2
8
2010/11
2
2
2
2
8
2011/12
2
2
2
2
8
2012/13
2
2
2
2
8
2013/14
2
2
2
2
8
2014/15
2
2
2
2
8
2015/16
2
2
2
2
8
2016/17
2
2
2
2
8
2017/18
2
2
2
2
8
2018/19
2
2
2
2
8
Schüler/innen pro Klasse 2009/10
17,5
27,0
29,0
22,5
24,0
2010/11
23,0
18,5
27,5
26,5
23,9
2011/12
18,5
21,5
19,0
26,5
21,4
2012/13
21,5
19,5
21,0
18,5
20,1
2013/14
19,0
22,5
19,5
20,5
20,4
2014/15
27,5
19,0
22,5
19,0
22,0
2015/16
18,0
27,5
19,0
22,0
21,6
2016/17
19,0
18,0
27,5
18,5
20,9
2017/18
20,5
19,5
18,0
27,0
21,1
2018/19
18,0
20,5
19,5
17,5
18,8
An der Evang. Grundschule Ergste erfolgen am Ende der Grundschulzeit besonders häufig Gymnasial- bzw. eingeschränkte Gymnasialempfehlungen. Dies zeigt Abbildung 15.
32 32
Evangelische Grundschule Ergste
Abbildung 15: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Evangelischen Grundschule Ergste
Evang. Grundschule Ergste
5,7 2,9
Grundschulen Schwerte insgesamt
Hauptschulempfehlung
4,5 8,2
0,0
Eingeschr. Realschulempfehlung
Realschulempfehlung
42,6
18,6
26,1
Gymnasialempfehlung
48,6
25,7
17,1
20,0
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
40,0
60,0
80,0
100,0
Prozent
33 33
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
2.2.6
Grundschule Villigst
In der Grundschule Villigst werden im gesamten Betrachtungszeitraum mehr Kinder eingeschult als im ehemaligen Grundschulbezirk dieser Schule leben. Die Eingangsquote liegt im dreijährigen Durchschnitt bei 152%. Dies zeigt Abbildung 16. Da die Zahl der Kinder, die jeweils das Einschulungsalter erreichen, in diesem Bezirk besonders niedrig ist, bleibt die Grundschule Villigst trotz hoher Eingangsquote jedoch lediglich ein- bis zweizügig. Abbildung 16: Einschulungen an Grundschule Villigst 2003 bis 2018 70
52
54
52 48
50
Anzahl
Grundschule Villigst
58
60
48 44
Eingangsquote 152% 47
47
40 34 30
35
36
34
36
37
31 26
30
30 27
33
21 28
24
20
23
22
22
20
20
16
10
18 14
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
1. Jahrgang
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Von 2009 bis 2018 wird die Schülerzahl an der Grundschule Villigst voraussichtlich von knapp 200 auf 118 Kinder sinken (Tabelle 6). Dies entspricht einem Rückgang um 40%. War die Grundschule Villigst bis zum Schuljahr 2012/13 durchgehend zweizügig, konnte 2013 nur noch eine Eingangsklasse gebildet werden. Dies gilt voraussichtlich auch für die Schuljahre ab 2017. Entsprechend geht die Zahl der Klassen insgesamt von 8 auf 6 zurück. Auch die durchschnittliche Klassengröße sinkt ab 2014 unter den Klassenrichtwert von 22,5. Ab 2014 werden im Durchschnitt weniger als 20 Kinder in einer Klasse der Grundschule Villigst unterrichtet.
34 34
Grundschule Villigst
Tabelle 6: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Grundschule Villigst 2009 bis 2018 Grundschule Villigst Schüler/innen Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
2009/10
47
49
53
49
198
2010/11
54
54
48
56
212
2011/12
47
59
55
48
209
2012/13
34
49
59
51
194
2013/14
26
45
46
59
176
2014/15
31
29
44
45
150
2015/16
30
35
29
43
138
2016/17
30
34
35
28
128
2017/18
21
34
34
34
123
2018/19
27
24
34
33
118
Klassen 2009/10
2
2
2
2
8
2010/11
2
2
2
2
8
2011/12
2
2
2
2
8
2012/13
2
2
2
2
8
2013/14
1
2
2
2
7
2014/15
2
1
2
2
7
2015/16
2
2
1
2
7
2016/17
2
2
2
1
7
2017/18
1
2
2
2
7
2018/19
1
1 2 Schüler/innen pro Klasse
2
6
2009/10
23,5
24,5
26,5
24,5
24,8
2010/11
27,0
27,0
24,0
28,0
26,5
2011/12
23,5
29,5
27,5
24,0
26,1
2012/13
17,0
24,5
29,5
25,5
2013/14
26,0
22,5
23,0
29,5
24,3 25,1
2014/15
15,5
29,0
22,0
22,5
21,4
2015/16
15,0
17,5
29,0
21,5
19,7
2016/17
15,0
17,0
17,5
28,0
18,3
2017/18
21,0
17,0
17,0
17,0
17,6
2018/19
27,0
24,0
17,0
16,5
19,7
Wie Abbildung 17 zeigt, entsprechen die die Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit an der Grundschule Villigst in etwa dem städtischen Durchschnitt.
35 35
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Abbildung 17: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Grundschule Villigst
Grundschule Villigst
2,1 12,8
Grundschulen Schwerte insgesamt
Hauptschulempfehlung
4,5 8,2
0,0
Eingeschr. Realschulempfehlung
19,1
Realschulempfehlung
60,0 Prozent
36 36
42,6
18,6
40,0
Gymnasialempfehlung
44,7
21,3
26,1
20,0
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
80,0
100,0
Reichshofschule
2.2.7
Reichshofschule
An der Reichshofschule im Westen von Schwerte lag die Eingangsquote in den letzten drei Schuljahren bei 111% (Abbildung 18). D.h. hier wurden etwas mehr Kinder aufgenommen als im ehemaligen Grundschulbezirk leben. Am Ende des Betrachtungszeitraums werden noch 39 Grundschülerinnen und -schüler im 1. Jahrgang der Reichshofschule erwartet. Abbildung 18: Einschulungen an Reichshofschule 2003 bis 2018 100
Reichshofschule
90 86 80
76
Eingangsquote 111% 70
Anzahl
60 60
57
53
50
52 53 43
54
50
46
45 52 48
40
57
55
44
42
40
51 31
51 40
41
36
30
45
37 40
35
32
20
39
24
Einschulungsjahrgang im ehem. Grundschulbezirk
10
1. Jahrgang
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
0
Die Schülerzahl insgesamt bleibt an der Reichshofschule relativ konstant wie Tabelle 7 ausweist. Wurden 2009 191 Kinder an der Reichshofschule unterrichtet, werden es im Jahr 2018 voraussichtlich 192 sein. Ab 2014/15 wird die Reichshofschule in allen Jahrgängen zweizügig geführt. 2017 wären mit 57 Kindern drei Eingangsklassen zu bilden, sodass die Zahl der Klassen auf insgesamt 9 ansteigen würde. Allerdings ist die Zahl 57 der Grenzwert, ab dem drei Klassen eingerichtet werden müssen. Bis 56 Anmeldungen können die Kinder in zwei Klassen unterrichtet werden. Insofern können sich hier leicht Änderungen ergeben. Auch an dieser Schule liegt die durchschnittliche Klassenstärke ab 2014 nur knapp über 20.
37 37
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Tabelle 7: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Reichshofschule 2009 bis 2018 Reichshofschule Schüler/innen Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
2009/10
52
57
42
40
191
2010/11
50
60
51
44
205
2011/12
55
53
61
52
221
2012/13
31
56
61
61
210
2013/14
40
34
52
50
176
2014/15
37
42
35
49
163
2015/16
45
39
43
33
160
2016/17
45
47
40
41
172
2017/18
57
47
48
38
190
2018/19
39
60
48
45
192
Klassen 2009/10
2
2
2
2
8
2010/11
2
3
2
2
9
2011/12
2
2
3
2
9
2012/13
2
2
2
3
9
2013/14
2
2
2
2
8
2014/15
2
2
2
2
8
2015/16
2
2
2
2
8
2016/17
2
2
2
2
8
2017/18
3
2
2
2
9
2018/19
2
3
2
2
9
2009/10
26,0
28,5
21,0
20,0
23,9
2010/11
25,0
20,0
25,5
22,0
22,8
2011/12
27,5
26,5
20,3
26,0
24,6
2012/13
15,5
28,0
30,5
20,3
2013/14
20,0
17,0
26,0
25,0
23,3 22,0
2014/15
18,5
21,0
17,5
24,5
20,4
2015/16
22,5
19,5
21,5
16,5
20,0
2016/17
22,5
23,5
20,0
20,5
21,5
2017/18
19,0
23,5
24,0
19,0
21,1
2018/19
19,5
20,0
24,0
22,5
21,3
Schüler/innen pro Klasse
Abbildung 19 zeigt, dass an der Reichhofschule im Vergleich zum städtischen Durchschnitt besonders häufig eingeschränkte Gymnasialempfehlungen ausgesprochen werden. Für ein Drittel der Grundschüler/innen im 4. Jahrgang wurde die eingeschränkte Gymnasialempfehlung ausgesprochen.
38 38
Reichshofschule
Abbildung 19: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Reichshofschule
Grundschulen Schwerte insgesamt
Reichshofschule
Hauptschulempfehlung
2,2 6,7
Eingeschr. Realschulempfehlung
40,0
Gymnasialempfehlung
40,0
42,6
18,6
26,1
20,0
Eingeschr. Gymnasialempfehlung
33,3
17,8
4,5 8,2
0,0
Realschulempfehlung
60,0
80,0
100,0
Prozent
39 39
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
2.3
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte insgesamt
Nachdem die Situation an den einzelnen Grundschulen in Schwerte dargestellt wurde, wird im Folgenden ein Blick auf die Gesamtsituation im Grundschulbereich geworfen. Zunächst weist die folgende Abbildung 20 noch einmal den Rückgang der Schülerzahlen in den Schuleingangsjahrgängen in der Gesamtschau aus. Demnach sinkt die Zahl der eingeschulten Kinder von 2003 bis 2018 von 554 auf nur noch 303. Der stärkste Rückgang hat dabei bis 2012 stattgefunden. Bis dahin sank die Schülerzahl im 1. Jahrgang um 40%. Danach bleiben die Schülerzahlen im 1. Jahrgang relativ konstant. Bezogen auf 2003 liegt der prognostizierte Rückgang bis 2018 bei 45%. Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler im 1. Jahrgang der Grundschulen in Schwerte 2003 bis 2018 600
Schüler/innen im 1. Jahrgang insgesamt
554 550 506 477
Anzahl
500
463
476 445
450
410
403
402
400 330
350
342
344
336 335
325 303
300 250
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
200
Die Gesamtzahl der Grundschülerinnen und Grundschüler ist entsprechend ebenfalls gesunken. Abbildung 21 zeigt dies für den Zeitraum von 2003 bis 2018. 2003 besuchten demnach noch 2.154 Kinder eine Grundschule in Schwerte, 2018 werden nur noch 1.329 erwartet. Bis 2012 sank die Schülerzahl um etwa ein Viertel, bis 2018 wird ein Gesamtrückgang von 38% erwartet.
40 40
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte insgesamt
Abbildung 21: Schülerzahlen an Grundschulen insgesamt 2003 bis 2018 2.200
2.154 2.138
Grundschulen insgesamt
2.043
2.100
1.960
2.000
1.892
Anzahl
1.900
1.802 1.771
1.800
1.722 1.646
1.700
1.571
1.600
1.504 1.451 1.401 1.386
1.500
1.372
1.400
1.329
1.300
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
1.200
Die folgende Tabelle 8 gibt noch einmal einen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Jahrgängen sowie über die Zahl der zu bildenden Klassen. Demnach wird die Zahl der Eingangsklassen im betrachteten Zeitraum um drei zurückgehen. Insgesamt würden laut Prognose 2018/2019 11 Klassen weniger an Schwerter Grundschulen unterrichtet als noch im Schuljahr 2009/2010. Dies entspricht dem Wegfall einer Grundschule mit drei dreizügigen Jahrgängen und einem zweizügigen Jahrgang. Tabelle 8: Anzahl Schüler/innen und Klassen an Grundschulen in Schwerte insgesamt 2009 bis 2018 Grundschulen insgesamt Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
Schüler/innen 2009/10
410
452
462
447
1.771
2010/11
403
438
424
457
1.722
2011/12
402
405
426
413
1.646
2012/13 2013/14
341 342
417 369
398 400
415 394
1.571 1.504
2014/15
344
362
361
385
1.451
2015/16
336
365
354
347
1.401
2016/17
335
357
354
340
1.386
2017/18
325
355
348
344
1.372
2018/19
303
344
345
336
1.329
41 41
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Grundschulen insgesamt Schuljahr
1. Jahrgang
2. Jahrgang
3. Jahrgang
4. Jahrgang
Gesamt
Klassen 2009/10
17
17
19
19
72
2010/11
17
18
17
19
71
2011/12
17
17
18
17
69
2012/13 2013/14
16 16
17 17
17 17
18 17
68 67
2014/15
15
16
17
17
65
2015/16
16
16
16
17
65
2016/17
16
16
15
16
63
2017/18
15
16
17
15
63
2018/19
14
15
16
16
61
2.3.1 Kommunale Klassenrichtzahl in Schwerte Die in Tabelle 8 dargestellten Werte ergeben sich aus der Addition der einzelnen Grundschulen in Schwerte. Allerdings hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Kommunalen Klassenrichtzahl die Zahl der von einem Schulträger einzurichtenden Eingangsklassen an Grundschulen begrenzt. Ab dem Schuljahr 2013/14 dürfen maximal so viele Klassen eingerichtet werden, wie sich aus der Division der Zahl der Anmeldungen durch 23 ergeben. In der folgenden Tabelle 9 ist die Kommunale Klassenrichtzahl für die Schuljahre 2013/14 bis 2018/19 dargestellt. Wie sich zeigt, liegt die Zahl der Eingangsklassen in Grundschulen ab 2015 über der kommunalen Klassenrichtzahl. Auch 2013/14 lag die Zahl der Eingangsklassen über dieser Richtzahl. Die Stadt konnte für das Übergangsjahr jedoch noch eine Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung von 16 Klassen erhalten. Dies ist jedoch in den kommenden Jahren nicht mehr möglich. Tabelle 9: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl 2013 bis 2018
Schuljahr 2013/14
Grundschulen insgesamt Kommunale 1. Jahrgang Klassenrichtzahl 16 15
2014/15
15
15
2015/16
16
15
2016/17
16
15
2017/18
15
14
2018/19
14
13
Differenz
+1 – +1 +1 +1 +1
Wie die Prognose für die einzelnen Grundschulen gezeigt hat, liegt in einzelnen Fällen die Zahl der erwarteten Anmeldungen nur knapp über der Grenze, an der eine weitere Klasse eingerichtet werden muss. Weicht das tatsächliche Anmeldeverhalten der Eltern auch nur geringfügig von der Prognose ab, könnte die Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl also gewährleistet 42 42
Kommunale Klassenrichtzahl in Schwerte
sein. Dennoch muss sich der Schulträger darauf einstellen, dass in den kommenden Jahren eventuell eine Steuerung der Anmeldungen vorgenommen werden muss, um den vorgegebenen Richtwert nicht zu überschreiten. Ursache für das Überschreiten der Kommunalen Klassenrichtzahl in Schwerte ist die niedrige Klassenfrequenz in den Eingangsklassen einzelner Grundschulen. Dies zeigt die folgende Tabelle 10 noch einmal im Überblick. Die Werte für die Schulen, in denen die Klassenstärke der Eingangsklassen mehr als zwei Schülerinnen bzw. Schüler unter dem Klassenrichtwert von 22,5 liegen, wurden dabei fett und kursiv hervorgehoben. Wie Tabelle 10 zeigt, sind in drei der aufgeführten vier Schuljahre jeweils drei Schulen mit sehr kleinen Eingangsklassen zu finden. In allen Schuljahren werden in der Evangelischen Grundschule Ergste kleine Klassen gebildet. Die höchste Klassenfrequenz läge laut Prognose bei 20 Schülerinnen und Schülern. In den übrigen Jahren liegt die Zahl noch darunter. In der Grundschule Villigst müssten in zwei Jahren Eingangsklassen mit nur 15 Kindern gebildet werden. Tabelle 10: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang an einzelnen Grundschulen laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl (KKRZ) 2015 bis 2018 Anzahl Anzahl Klassen Schüler/innen im 1. Jahrgang im 1. Jahrgang Schuljahr 2015/2016
Grundschule
Anzahl Schüler/innen pro Klasse
Differenz zum Klassenrichtwert von 22,5
Friedrich-Kayser
47
2
23,5
+1,0
Albert-Schweitzer
76
3
25,3
+2,8
Lenningskamp
44
2
22,0
–0,5
Heideschule Evang. Grundschule Ergste Grundschule Villigst
58 36 30
3 2 2
19,3 18,0 15,0
–3,2 –4,5 –7,5
Reichshofschule
45
2
22,5
+/– 0
Gesamt
336
16 KKRZ = 15
Schuljahr 2016/2017 Friedrich-Kayser
50
2
25,0
+3,5
Albert-Schweitzer
64
3
21,3
–0,2
Lenningskamp
57
3
19,0
–3,5
Heideschule
51
2
25,5
+3,0
Evang. Grundschule Ergste Grundschule Villigst
38 30
2 2
19,0 15,0
–3,5 –7,5
Reichshofschule
45
2
22,5
+/– 0
Gesamt
335
16 KKRZ = 15
43 43
Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen in Schwerte
Anzahl Anzahl Klassen Schüler/innen im 1. Jahrgang im 1. Jahrgang Schuljahr 2017/2018
Grundschule
Anzahl Schüler/innen pro Klasse
Differenz zum Klassenrichtwert von 22,5
Friedrich-Kayser
48
2
24.0
+2,5
Albert-Schweitzer
66
3
22,0
–0,5
Lenningskamp
52
2
26,0
+3,5
Heideschule
41
2
20,5
–2,0
Evang. Grundschule Ergste
41
2
20,5
–2,0
Grundschule Villigst
21
1
21,0
–1,5
Reichshofschule
57
3
19,0
–3,5
326
15 KKRZ = 14
Gesamt
Schuljahr 2018/2019
44 44
Friedrich-Kayser
42
2
21,0
–0,5
Albert-Schweitzer
69
3
23,0
+0,5
Lenningskamp
40
2
20,0
–2,5
Heideschule
51
2
25,5
+3,0
Evang. Grundschule Ergste
36
2
18,0
–4,5
Grundschule Villigst
27
1
27,0
+4,5
Reichshofschule
39
19,5
–3,0
Gesamt
304
2 14 KKRZ = 13
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
3.
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Welche weiterführende Schulform die Eltern für ihr Kind auswählen, hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die folgende Abbildung 22, in der die prozentuale Entwicklung der Übergänge in Nordrhein-Westfalen und Schwerte vom Jahr 2000 bis 2012 dargestellt ist, macht dies deutlich. Aufgrund der demographischen Entwicklung sind 2012 in Nordrhein-Westfalen fast 20% weniger Schülerinnen und Schüler auf eine weiterführende Schule gewechselt als 12 Jahre zuvor. In Schwerte lag dieser Rückgang bei 17%. Von diesen sinkenden Schülerzahlen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen sind jedoch die verschiedenen Schulformen unterschiedlich stark betroffen. Insbesondere die Übergänge in eine Hauptschule haben stark abgenommen. In Nordrhein-Westfalen insgesamt wechselten 2012 66% weniger Schülerinnen und Schüler auf eine Hauptschule als 12 Jahre zuvor. In Schwerte nahm die Hauptschule 2012 keine Schülerinnen und Schüler mehr auf. Die wenigen Schülerinnen und Schüler aus Schwerte, die auf eine Hauptschule wechselten, mussten eine Hauptschule in einer Nachbarstadt besuchen. Auch Realschulen haben in Verlaufe dieser Entwicklung Schülerinnen und Schüler verloren. In Nordrhein-Westfalen liegt der Rückgang mit mehr als 30% deutlich über dem rein demographischen Verlust. In Schwerte nahm die Zahl der Anmeldungen an Realschulen um 20% ab. Das sind nur wenig mehr als aufgrund der demographischen Entwicklung zu erwarten gewesen wären. Mit ein Grund für diesen eher geringen Rückgang dürfte das Auslaufen der Hauptschule in Schwerte sein. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung wechseln seit 2012 auf eine der Realschulen. Ganz anders sieht es bei den Übergängen in Gymnasien und Gesamtschulen aus. In NordrheinWestfalen sind die Übergänge in Gymnasien von 2000 bis 2012 um 3,4% gesunken – obwohl in diesem Zeitraum insgesamt 20% weniger Schülerinnen und Schüler aus den Grundschulen in weiterführende Schulen wechselten. Der Rückgang der Schülerzahl liegt damit weit unter dem demographischen Verlust. In Schwerte hat die Zahl der Übergänge in Gymnasien in diesem Zeitraum sogar um 3,2% zugenommen – obwohl in diesem Zeitraum insgesamt 17% weniger Schülerinnen und Schüler aus Schwerter Grundschulen in weiterführende Schulen wechselten. Die Übergänge in Gesamtschulen sind landesweit um 9% angestiegen, in Schwerte lag der Zuwachs bei 1,8%. Diese Entwicklung zeigt, dass Eltern für ihre Kinder einen höherwertigen oder zumindest gleichwertigen Schulabschluss anstreben als den eigenen. Diese seit vielen Jahren zu beobachtende Tendenz hat dazu geführt, dass die Hauptschule ihre Attraktivität und Akzeptanz verloren hat – und zwar unabhängig davon, wie gut eine einzelne Hauptschule arbeitet. Der Übergang in eine Hauptschule ist für die weit überwiegende Mehrheit der Eltern keine Wunschalternative. Die Politik in Nordrhein-Westfalen hat auf diese kaum beeinflussbare Entwicklung 2011 u.a. mit der Streichung der Hauptschulgarantie aus der Landesverfassung reagiert. Die Schulträger sind seither nicht mehr verpflichtet, ein Hauptschulangebot zu machen. In vielen Kommunen hat dies mittlerweile zu einer Schließung teilweise aller Hauptschulen geführt. Dies ist auch in Schwerte der Fall.
45 45
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Abbildung 22: Prozentuale Entwicklung der Übergänge in weiterführende Schulen in Nordrhein-Westfalen und Schwerte 2000 bis 2012 20
Quelle. IT.Nrw 3,2
8,9 1,8
0
-3,4 -19,1 -16,9
-20,2
Prozent
-20
-31,2
NRW
-40
Schwerte -60
-65,6
-80
-98,4 -100
Übergänge insgesamt
3.1
Übergänge Hauptschule
Übergänge Realschule
Übergänge Gymnasium
Übergänge Gesamtschule
Entwicklungen der Schullandschaft in Schwerte
Die weiterführende Schullandschaft in Schwerte hat sich im letzten Schuljahr erheblich verändert:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte wurde die Eintrachthauptschule in Schwerte auslaufend aufgelöst. Ab dem Schuljahr 2012/13 wurden hier keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte wurde die Errichtung einer Sekundarschule beschlossen, die von der Bezirksregierung vorbehaltlich der notwendigen 75 Anmeldungen genehmigt wurde. Da diese Zahl der Anmeldungen nicht erreicht wurde, konnte die Sekundarschule in Schwerte jedoch nicht errichtet werden. Die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler wurden vorwiegend von den beiden Realschulen aufgenommen.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Schwerte wurde die jahrgansweise Auflösung der Realschule am Stadtpark zum Schuljahr 2014/15 beschlossen. Die Schule wird ab diesem Zeitpunkt keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen.
Standen 2011/2012 noch sechs weiterführende Schulen in Schwerte zur Verfügung, sind es ab dem Schuljahr 2014/15 nur noch vier, nämlich die Gesamtschule, die Realschule am Bohlgarten sowie das Friedrich-Bährens- und das Ruhrtalgymnasium. Zwei weiterführende Schulen, nämlich 46 46
Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform
die Eintrachthauptschule sowie die Realschule am Stadtpark laufen aus. Die dort noch unterrichteten Schülerinnen und Schüler können jedoch ihren Abschluss an diesen Schulen machen.
3.2
Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform
Nach §11, Abs. 5 Schulgesetz NRW erstellt die Grundschule „mit dem Halbjahreszeugnis der
Klasse 4… eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.“ In der Verordnung über den Bildungsgang an der Grundschule (AO-GS, §8, Abs. 3) ist festgelegt, dass hierin die Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium benannt werden, daneben auch die Gesamtschule und die Sekundarschule. „Ist das
Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt“. In Kapitel 2.2 (S. 18f.) wurden die von den einzelnen Schwerter Grundschulen im Schuljahr 2012/2013 ausgesprochenen Empfehlungen dargestellt. Die folgende Abbildung 23 zeigt diese Empfehlungen noch einmal im Überblick. Demnach erhielten 151 Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung zum Besuch eines Gymnasiums. Das sind insgesamt 41%. Hinzu kommen 44 eingeschränkte Gymnasialempfehlungen, die noch einmal 12% ausmachen. An zweiter Stelle folgen 111 Empfehlungen für die Realschule, die 30% der Empfehlungen ausmachen. 37 Schülerinnen und Schüler haben eine eingeschränkte Empfehlung für die Realschule erhalten und lediglich 26 oder 7% eine Empfehlung zum Besuch einer Hauptschule. Abbildung 23: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 160 140
11,9
Anzahl
100
Prozent Prozent
120
30,1 30,1
80
10,0 10,0
40,9 40,9
151
7,0 7,0
60
111
40
44 20
26
37
Hauptschulempfehlung
eingeschr. Realschulempfehlung
0
Realschulempfehlung
eingeschr. Gymnasialempfehlung
Gymnasialempfehlung
Quelle. Stadt Schwerte
Die Empfehlungen der Grundschule sind jedoch weder für die Eltern noch für die aufnehmenden Schulen verbindlich. Eltern können sich entscheiden, ihr Kind an einer anderen als der empfohlenen Schulform anzumelden. Weiterführende Schulen können entscheiden, auch Kinder 47 47
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
aufzunehmen, die keine Empfehlung für diese Schulform mitbringen. Insofern stellt die Grundschulempfehlung für beide Seiten lediglich eine Orientierung dar. Hinzu kommt, dass auch eine Empfehlung für eine Schulform ausgesprochen werden kann, die in Schwerte selbst nicht mehr vorhanden ist, nämlich die Hauptschule. Es stellt sich also die Frage, in welche Schulform die Kinder mit den unterschiedlichen Empfehlungen wechseln und wie sich die Eingangsklassen in den weiterführenden Schulen in Schwerte zusammensetzen. In der folgenden Abbildung 24 ist dargestellt, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit den einzelnen Grundschulempfehlungen an den weiterführenden Schulen in Schwerte im Schuljahr 2013/2014 ist. Hierbei werden auch die auswärtigen Schülerinnen und Schüler, die aufgenommen wurden, berücksichtigt. Die Graphik für die Gesamtschule zeigt, dass fast die Hälfte der zum Schuljahr 2013/14 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler eine Realschulempfehlung mitgebracht hat. Ein knappes Viertel wäre laut Grundschulempfehlung eingeschränkt für den Besuch eines Gymnasiums geeignet. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit uneingeschränkter Gymnasialempfehlung liegt bei 16%. Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung machen lediglich knapp 3% des 5. Jahrgangs aus. 8% hatten eine Hauptschulempfehlung mit eingeschränkter Eignung für die Realschule. An den beiden Realschulen hat jeweils etwa die Hälfte der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler tatsächlich eine Empfehlung für diese Schulform. Je etwa ein Viertel wurde als eingeschränkt geeignet für den Besuch einer Realschule betrachtet und je etwa ein Fünftel verfügt über eine Hauptschulempfehlung. Kinder mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung machen an beiden Realschulen nur einen geringen Anteil aus. An den Gymnasien verfügt der größte Teil der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler – jeweils etwas mehr als drei Viertel – über die uneingeschränkte Empfehlung für diese Schulform. Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung machen 9 bzw. 15% der Kinder im 5. Jahrgang aus. Das Friedrich-Bährens-Gymnasium hat zudem 11% Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung aufgenommen, das Ruhrtalgymnasium 7%.
48 48
Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform
Abbildung 24: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2013/2014 (incl. Auswärtige) Gesamtschule
Hauptschulempfehlung
2,8 8,3
Eingeschr. Realschulempfehlung 15,6 Realschulempfehlung Eingeschr. Gymnasialempfehlung
23,9
Gymnasialempfehlung
49,5
Quelle. Stadt Schwerte
Realschule am Bohlgarten
Realschule am Stadtpark 2,2
7,0 18,3
22,2
51,1 46,5
28,2
24,4
Quelle. Stadt Schwerte
Quelle. Stadt Schwerte
Friedrich-BährensGymnasium
Ruhrtal-Gymnasium 7,3
11,3 8,9
79,8
Quelle. Stadt Schwerte
14,6
76,4
Quelle. Stadt Schwerte
49 49
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Die folgende Abbildung 25 zeigt die Zusammensetzung der Schülerschaft an den noch vier weiterführenden Schulen in Schwerte im Schuljahr 2014/2015 nach Grundschulempfehlung. Der Anteil der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung wird demnach an der Gesamtschule auf 8,4% ansteigen. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Realschulempfehlung bleibt mit 9,3% ungefähr gleich. Etwas niedriger als im Vorjahr ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung. Er wird bei knapp einem Fünftel des 5. Jahrgangs liegen. Der Anteil der Neuaufnahmen mit Gymnasialempfehlung ist gleich geblieben. An der Realschule am Bohlgarten – die im Schuljahr 2014/2015 die einzige Realschule in Schwerte ist, die neue Schülerinnen und Schüler aufnimmt – haben zwei Drittel der Kinder im 5. Jahrgang eine uneingeschränkte Realschulempfehlung. Dies sind deutlich mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschul- und eingeschränkter Realschulempfehlung hat dagegen im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. 10% der Kinder, die an der Realschule aufgenommen werden, haben eine Hauptschulempfehlung und ein Fünftel eine eingeschränkte Realschulempfehlung. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Gymnasialempfehlung ist mit 3,8% gering. Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung wurden im Schuljahr 2014/2015 nicht an der Realschule angemeldet. An den Gymnasien hat sich im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Realschulempfehlung deutlich verringert. In beiden Gymnasien wird dieser Anteil im Schuljahr 2014/2015 unter 5% liegen. Nach wie vor hat die große Mehrheit der an den Gymnasien aufgenommenen Schülerinnen und Schüler eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung.
50 50
Empfehlungen der Grundschulen für eine weiterführende Schulform
Abbildung 25: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2014/2015 (incl. Auswärtige) Gesamtschule
Hauptschulempfehlung
8,4
Eingeschr. Realschulempfehlung
9,3
15,9 Realschulempfehlung 19,6
Eingeschr. Gymnasialempfehlung Gymnasialempfehlung
46,7
Quelle. Stadt Schwerte
Friedrich-BährensGymnasium
Realschule am Bohlgarten 3,8
3,6
10,6
15,5 19,2
66,3
75,5
Quelle. Stadt Schwerte
Quelle. Stadt Schwerte
Ruhrtal-Gymnasium 2,0 11,1
81,8
Quelle. Stadt Schwerte
51 51
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Insgesamt ist festzustellen, dass die die Schülerschaft der Realschulen fast ebenso heterogen ist wie die der Gesamtschule. Während das Schulgesetz für die Gesamtschule tatsächlich eine „heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft“ vorschreibt, ist dies bei den Realschulen jedoch nicht der Fall. Dennoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung an den Realschulen sogar höher als an der Gesamtschule. Die Realschulen stehen damit vor einer großen Herausforderung. Der ehemals „mittlere Bildungsgang“ der Realschule dient angesichts der Zusammensetzung der Schülerschaft nun zunehmend auch als Basisbildungsgang, eine Aufgabe, die eigentlich der Hauptschule zugewiesen war.6 Zudem ist ungeklärt, was mit Schülerinnen und Schülern passiert, die den Anforderungen der Realschule nicht genügen. Bisher konnten und mussten Schülerinnen und Schüler nach dem 6. Jahrgang die Realschule in solchen Fällen verlassen und auf die Hauptschule wechseln. Dass dies relativ häufig der Fall war, zeigt die Erhöhung der Schülerzahlen in der Hauptschule in den mittleren Jahrgängen. Nach Wegfall der Hauptschule ist ein solcher Wechsel innerhalb von Schwerte nicht mehr möglich. Ein Wechsel auf die Gesamtschule ist ebenfalls nicht möglich, da hier die Kapazität begrenzt ist. Damit stellt sich aber der Realschule die neue Aufgabe, die stark heterogene Schülerschaft, die sie aufgenommen hat, auch zu einem Abschluss zu bringen.
3.3
Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Die Prognose der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen bei der Prognose von Schülerzahlen an den Grundschulen (vgl. 2.1, S. 16). Auch hier erfolgt die Prognose auf der Grundlage von Eingangs- und Durchgangsquoten. Während die Eingangsquoten sich bei Grundschulen aus den jeweiligen Geburtsjahrgängen berechnen, bildet die Zahl der Grundschülerinnen und -schüler im 4. Jahrgang die Basis für die Eingangsquote an den weiterführenden Schulen. Hinzu kommen auswärtige Schülerinnen und Schüler, die an Schwerter Schulen angemeldet werden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass Schwerter Grundschülerinnen und Grundschüler auch in Nachbargemeinden an weiterführenden Schulen angemeldet werden. Aufgrund der oben beschriebenen Veränderungen in der weiterführenden Schullandschaft Schwertes kann im Hinblick auf die Übergänge in weiterführende Schulen nicht mehr auf langjährige Daten zurückgegriffen werden. Mit Wegfall der Eintrachthauptschule steht im dritten Jahr keine Hauptschule in Schwerte mehr zur Verfügung. Mit dem Wegfall der Realschule am Stadtpark steht nur noch eine Realschule zur Auswahl. Hinzu kommt der langfristige Trend hin zu höheren Schulabschlüssen wie er eingangs beschrieben wurde (vgl. S. 45f.). Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgängen der einzelnen weiterführenden Schulen in Schwerte nicht nur von den Elternwünschen und den Grundschulempfehlungen abhängt, sondern auch von der Kapazität der weiterführenden Schulen. So lagen der Gesamtschule in Schwerte für das Schuljahr 2014/2015 beispielsweise 201 Anmeldungen vor, es konnten jedoch nur 107 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. 47% der Kinder, die an dieser Schule angemeldet wurden, mussten abgelehnt werden.
6
52 52
Vgl. Rösner, Ernst (2007): Hauptschule am Ende: ein Nachruf, Münster.
Grundlage der Prognose von Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Zwei Drittel der abgelehnten Schülerinnen und Schüler wurden daraufhin an der Realschule am Bohlgarten angemeldet. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr die Realschule besuchen werden, nach dem Willen der Eltern eigentlich auf die Gesamtschule wechseln sollten. Die hohe Zahl der Anmeldungen an der Gesamtschule für das kommende Schuljahr ist dabei kein Einzelfall, sondern seit Jahren beobachtbar. Auch am FBG wurden für das kommende Schuljahr mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet als aufgenommen werden konnten. Allerdings mussten hier nur fünf von 115 angemeldeten Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden. Da alle einen Platz am RTG erhalten konnten, können diese Kinder zumindest an der gewünschten Schulform aufgenommen werden. Zusammenfassend kann das Vorgehen bei der Fortschreibung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen folgendermaßen beschrieben werden:
Um die Größe des Eingangsjahrgangs in die weiterführenden Schulen in Schwerte zu berechnen wird zunächst vom 4. Grundschuljahrgang des vorangehenden Schuljahres ausgegangen.
Im Durchschnitt der letzten Jahre wurden 8% dieser Kinder in Nachbargemeinden an weiterführenden Schulen angemeldet. Entsprechend werden 8% des Grundschuljahrgangs abgezogen. Bei den übrigen Kindern wird davon ausgegangen, dass sie an einer weiterführenden Schule in Schwerte angemeldet werden.
Aufgrund der hohen Anmeldezahlen an der Gesamtschule wird diese Schule zunächst mit Schwerter Kindern gefüllt. Geht man von insgesamt 109 Aufnahmen aus und berücksichtigt, dass neben Schwerter Kindern auch Auswärtige an der Gesamtschule aufgenommen werden, muss man von 93 Kindern aus Schwerter Grundschulen ausgehen, die jährlich an die Gesamtschule Gänsewinkel wechseln.
Diese 93 Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls vom abgehenden Grundschuljahrgang abgezogen. Die übrigen Kinder werden entsprechend des durchschnittlichen Anteils der Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 auf die Realschule und die beiden Gymnasien verteilt. Die folgende Tabelle 11 zeigt die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf diese drei Schulen.
Tabelle 11: Anteil der Übergänge in Realschule und Gymnasien in Schwerte (ohne Gesamtschüler/innen) Realschule am Bohlgarten 2013/14 2014/15 Mittel
40,3 38,3 39,3
Friedrich-BährensGymnasium
31,8 32,7 32,2
Ruhrtalgymnasium
27,9 29,0 28,4
Gesamt
100,0 100,0 100,0
In einem weiteren Schritt werden den einzelnen Schulen auswärtige Schülerinnen und Schüler zugewiesen. Auch hier wird ein durchschnittlicher Anteilswert der beiden Schuljahre 2013/14 und 2014/15 zugrunde gelegt. Auffällig ist, dass der Anteil der Auswärtigen, die im kommenden Schuljahr an den weiterführenden Schulen in Schwerte aufgenommen werden, im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen ist. Waren es 2013/14 noch insgesamt 53 53
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
21%, sank dieser Anteil auf 13%. Wie die folgende Abbildung 26 zeigt, ist ein solcher Rückgang an allen drei Schulen festzustellen. Zur Fortschreibung der Schülerzahlen wird ein mittlerer Wert der beiden Jahre zugrunde gelegt. An der Realschule war in den vergangenen Jahren lediglich ein Kind aus Nachbargemeinden angemeldet worden. Dies wird auch für die Folgejahre fortgeschrieben. Abbildung 26: Anteil Auswärtiger im 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen in Schwerte 40
2013/2014
30
2014/2015
35,8
Mittelwert 2013-2015 Grundlage für die Prognose
27,4
Prozent
23,9 21,1
20,0
20
21,2 19,3
17,6
14,8
13,3 10,3 10
0
GESAMT
Gesamtschule
FBG
RTG
Quelle: Stadt Schwerte
Die Gesamtzahl der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen ergibt sich aus der Summe der Einheimischen und Auswärtigen.
Um die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den weiteren Jahrgängen zu berechnen, werden die Durchgangsquoten der vergangenen Jahre zugrunde gelegt.
Wie bereits angedeutet unterliegen Prognosen stets gewissen Unsicherheiten, die es bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen gilt.
54 54
Zum einen wählen die Eltern für ihre Kinder in den kommenden Jahren eine Schule innerhalb einer veränderten Schullandschaft in Schwerte aus. Die Zahl der verfügbaren Alternativen beeinflusst auch das Wahlverhalten. Auch eine Veränderung der Schullandschaft in den Nachbargemeinden ist dabei für das Wahlverhalten von Bedeutung. Sie kann sowohl den Anteil der Ein- wie der Auspendler beeinflussen.
Nach wie vor besteht die Tendenz hin zu höheren Schulabschlüssen. Dies hat u.a. dazu geführt, dass die Anmeldungen an der Hauptschule in der Vergangenheit so stark zurückgegangen sind, dass sie nicht mehr weitergeführt werden konnte. Wie sich diese Tendenz in Zukunft z.B. auf die Realschule auswirken wird, die mit Wegfall der Hauptschule mehr und mehr einen „Basisbildungsgang“ anbieten muss, bleibt abzuwarten.
Entwicklung der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen
Auch die Durchgangsquoten können sich verändern. Durch den Wegfall der Hauptschule ist es beispielsweise nicht mehr möglich, dass Schülerinnen und Schüler der Realschule nach der Orientierungsphase in eine Hauptschule in Schwerte wechseln. Dies könnte auch die Zahl der Klassenwiederholungen beeinflussen.
3.4 Entwicklung der Schülerzahlen an den weiterführenden Schulen 3.4.1 Gesamtschule Gänsewinkel Wie oben beschrieben, ist die Zahl der Anmeldungen an der Gesamtschule in Schwerte seit Jahren höher als die Aufnahmekapazität dieser vierzügigen Schule. Insofern ist bei der Fortschreibung der Schülerzahlen an der Gesamtschule davon auszugehen, dass die vorhandene Kapazität auch weiterhin ausgeschöpft wird. Veränderungen in der Aufnahmekapazität ergeben sich lediglich durch die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im kommenden Jahr werden an der Gesamtschule Gänsewinkel 10 Inklusionskinder aufgenommen, sodass insgesamt nur 107 Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden können. Da der gemeinsame Unterricht in Zukunft nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sein wird, ist davon auszugehen, dass auch zukünftig nicht mehr die maximale Zahl von 120 Schülerinnen und Schülern aufgenommen werden kann. Daher wird bei der Prognose davon ausgegangen, dass die Gesamtschule in den kommenden Jahren jeweils 109 Schülerinnen und Schüler aufnehmen wird. Dies hat entsprechende Konsequenzen für die anderen weiterführenden Schulen, auf die die übrigen Grundschülerinnen und Grundschüler verteilt werden müssen. Aufgrund der kleineren Eingangsklassen sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Gesamtschule in Zukunft leicht. Die Zahl der Klassen in der Sekundarstufe I bleibt bei durchgehender Vierzügigkeit mit 24 konstant.
55 55
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Tabelle 12: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe I der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20 Gesamtschule Gänsewinkel Sekundarstufe I Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gesamt
Schüler/innen 2011/12
118
117
119
116
119
120
709
2012/13
114
116
121
121
119
115
706
2013/14
109
113
118
121
123
118
702
2014/15
107
108
115
118
123
122
692
2015/16
109
109
110
115
120
122
684
2016/17
109
109
111
110
117
119
674
2017/18
109
109
111
111
111
116
667
2018/19
109
109
111
111
112
111
663
2019/20
109
109
111
111
112
111
664
Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II der Gesamtschule bleibt nach den Ergebnissen der Prognose relativ konstant (Tabelle 13). Demnach müssten pro Schuljahr 5 Kurse eingerichtet werden.7 Die Zahl der Kurse in der Sekundarstufe II insgesamt liegt bei durchgehend 14. Tabelle 13: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe II der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20
Schuljahr
95
88
74
257
709
966
2012/13
95
92
81
268
706
974
2013/14
93
82
265
702
966
2014/15
96
90 88
80
263
692
956
2015/16
99
90
78
267
684
951
2016/17
99
93
80
272
674
946
272
667
939
267
663
930
259
664
922
2018/19 2019/20
56 56
Gesamt
2011/12
2017/18
7
Gesamtschule Gänsewinkel Sekundarstufe II und Gesamt Gesamt 11.Jg 12.Jg 13.Jg Sek I Sek II Schüler/innen
96 94 90
93 91 89
83 83 81
Pro Kurs werden 19,5 Schülerinnen und Schüler zugrunde gelegt.
Eintrachthauptschule
Schuljahr
Gesamtschule Gänsewinkel Sekundarstufe II und Gesamt Gesamt 11.Jg 12.Jg 13.Jg Sek I Sek II Kurse / Klassen
Gesamt
2011/12
5
5
4
14
24
2012/13
5
5
4
14
24
2013/14
5
5
4
14
24
2014/15
5
5
4
14
24
2015/16
5
5
4
14
24
2016/17
5
5
4
14
24
2017/18
5
5
4
14
24
2018/19
5
5
4
14
24
2019/20
5
5
4
14
24
3.4.2
Eintrachthauptschule
An der Eintrachtschule wurde bereits im Schuljahr 2012/2013 keine Eingangsklasse mehr gebildet. Die im Schuljahr 2011/2012 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden die Schule am Ende des Schuljahres 2016/2017 verlassen. Auf der Grundlage der Durchgangsquoten wurde für die Eintrachtschule folgende Schülerzahlentwicklung berechnet (Tabelle 14). Hierbei ist zu beachten, dass in der Hauptschule beim Übergang vom 6. in den 7. Jahrgang besonders hohe Durchgangsquoten zu verzeichnen sind, die in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass eine weitere Klasse eingerichtet werden musste. Ursache hierfür ist die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Realschulen. Ob der auslaufende Status der Eintrachtschule hier zu Veränderungen führt, kann nicht abgesehen werden. Eventuell sinkt die Durchgangsquote in diesen Jahrgängen, sodass insgesamt weniger Klassen zu unterrichten sein werden. Tabelle 14: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Eintrachthauptschule 2011/12 bis 2016/17 Eintrachtschule Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gesamt
Schüler/innen 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
22
53
36
51
74
42
278
28
63
46
60
49
246
44
75
48
50
217
49
85
34
168
56
61
117
40
40
57 57
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Eintrachtschule Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gesamt
Klassen 2011/12
1
2012/13
3
2
2
4
2
14
2
3
2
3
2
12
2
3
2
2
9
2
3
2
7
2
3
5
2
2
2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
3.4.3 3.4.3.1
Realschulen Realschule am Stadtpark
Die Realschule am Stadtpark nimmt keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr auf. Dennoch ist sie in der Schulentwicklungsplanung mit zu berücksichtigen, da die Schülerinnen und Schüler, die die Schule zurzeit besuchen, hier auch ihren Abschluss machen können. Der Schulträger muss bis zum Schuljahr 2018/19 Schulraum zur Verfügung stellen. Legt man die Durchgangsquoten der vergangenen Jahre zugrunde, ergeben sich für die Realschule am Stadtpark bis 2018/19 folgende Schüler- und Klassenzahlen (Tabelle 15): An dieser zweizügigen Realschule wurden bis zum Schuljahr 2013/2014 noch alle Jahrgänge in 12 Klassen unterrichtet. In den folgenden Schuljahren werden jeweils zwei Klassen die Schule verlassen, sodass 2018/19 noch zwei Klassen zu unterrichten sein werden. Tabelle 15: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Stadtpark 2013/14 bis 2018/19 Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gesamt
Schüler/innen 2013/14
46
50
55
55
47
54
307
2014/15
49
47
53
55
49
252
2015/16
0
45
45
53
57
200
2016/17
0
0
43
45
55
143
2017/18
0
0
0
43
47
90
2018/19
0
0
0
0
45
45
Klassen 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
58 58
2
2
2
2
2
2
12
2
2
2
2
2
10
2
2
2
2
8
2
2
2
6
2
2
4
2
2
Realschule am Bohlgarten
3.4.3.2
Realschule am Bohlgarten
Im Zeitraum von 2003 bis 2013 hat die Schülerzahl an der Realschule am Bohlgarten stetig abgenommen. Im Vergleich zum Schuljahr 2003/2004 besuchten zehn Jahre später 45% weniger Schülerinnen und Schüler diese Schule. Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die Realschule am Bohlgarten jedoch die einzige Realschule in Schwerte, an der weiterhin Eingangsklassen gebildet werden können. Entsprechend ist ein Ansteigen der Schülerzahlen zu erwarten. Dies verdeutlicht die folgende Abbildung 27. Von 394 Schülerinnen und Schülern 2013 wird die Schülerzahl voraussichtlich auf etwas mehr 600 im Jahr 2019 steigen. Abbildung 27: Schülerinnen und Schüler an der Realschule am Bohlgarten 2003 bis 2019 698 700
Schüler/innen insgesamt
636
650
605
600 588
435
450
547
489 423
417
400
387 394
426
2014
500
537
2017
503 481
2016
526
550
2012
Anzahl
560
2019
2018
2015
2013
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
350
Die folgende Tabelle 16 zeigt im Detail, wie sich die einzelnen Jahrgänge voraussichtlich entwickeln werden. Demnach werden sowohl 2014/15 als auch 2015/16 vier Eingangsklassen in der Realschule am Bohlgarten zu bilden sein. Danach sinkt die Zahl der Eingangsklassen wieder auf drei. Die Gesamtzahl der zu bildenden Klassen wird von 15 im Jahr 2013/14 auf 21 im letzten Betrachtungsjahr steigen. Tabelle 16: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Bohlgarten 2013/14 bis 2018/19 Realschule am Bohlgarten Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gesamt
Schüler/innen 2013/14
71
54
88
52
51
78
394
2014/15
104
73
58
88
53
49
426
2015/16
104
107
78
58
90
51
489
2016/17
90
107
115
79
59
87
537
2017/18
87
93
114
115
80
57
547
2018/19
89
90
99
115
118
78
588
2019/20
86
91
96
100
117
114
605 59 59
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
Realschule am Bohlgarten Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
9. Jg.
10. Jg.
Gesamt
Klassen 2013/14
3
2
3
2
2
3
15
2014/15
4
3
2
3
2
2
16
2015/16
4
4
3
2
3
2
18
2016/17
3
4
4
3
2
3
19
2017/18
3
3
4
4
3
2
19
2018/19
3
3
3
4
4
3
20
2019/20
3
3
3
3
5
4
21
3.4.4 3.4.4.1
Gymnasien Friedrich-Bährens-Gymnasium
Wie die folgende Abbildung 28 zeigt, ist die Schülerzahl am Friedrich Bährens Gymnasium bis 2012/2013 deutlich angestiegen. 2012/2013 wurden an dieser Schule 17% mehr Schülerinnen und Schüler unterrichtet als 2003/2004. Nachdem am Ende des Schuljahres 2012/2013 der Doppeljahrgang das Gymnasium verlassen hat und an dieser Schulform ein Jahrgang weniger unterrichtet wird, sinkt die Schülerzahl entsprechend. Allerdings werden auch im letzten Betrachtungsjahr trotz eines weggefallenen Jahrgangs noch mehr Schülerinnen und Schüler am FBG erwartet als 2003/2004. Abbildung 28: Schülerinnen und Schüler am Friedrich-Bährens-Gymnasium 2003 bis 2019 950 929 930 910
893
Anzahl
890
875
870 856 850
869 858
862
856
849
853
862
834
829
830 808 810
805 784
790
Schüler/innen insgesamt
766 770
60 60
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
750
Friedrich-Bährens-Gymnasium
Wie die folgende Tabelle 17 zeigt, sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den 5. Jahrgängen der folgenden Schuljahre. Allerdings sinkt die Zahl der Eingangsklassen nur in zwei Schuljahren auf drei ab. In den übrigen Jahren bleibt der 5. Jahrgang vierzügig. Dass der 6. Jahrgang zeitweise in fünf Zügen geführt werden müsste, liegt an den Durchgangsquoten zwischen dem 6. und 7. Jahrgang. Hier sind Klassenwiederholungen besonders häufig, sodass der 6. Jahrgang meist größer ist als der vorangegangene. Inwieweit es in Zukunft tatsächlich notwendig sein wird, eine weitere Klasse einzurichten, hängt davon ab, ob es gelingt, die Zahl der Klassenwiederholungen zu reduzieren. Während die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I voraussichtlich zurückgehen wird, steigt sie in der Sekundarstufe II leicht an. Geht man davon aus, dass für jeweils 19,5 Schülerinnen und Schüler ein Kurs eingerichtet werden muss, ist von 14 bis 16 Kursen auszugehen, die in den kommenden Jahren eingerichtet werden müssen. Tabelle 17: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Friedrich-Bährens-Gymnasiums 2013/14 bis 2019/20 Friedrich-Bährens-Gymnasium Sekundarstufe I Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
Sekundarstufe II Sek I 9. Jg. ges. Schüler/innen
EP*
QP I** QP II**
Sek II ges.
Gesamt
2013/14
125
119
111
114
77
546
114
108
88
310
856
2014/15
110
126
112
110
110
568
86
110
98
294
862
2015/16
111
111
118,6
111
106
558
123
83
99
305
862
2016/17
96
112
104,4
118
107
537
119
118
75
312
849
2017/18
93
97
105
104
113
512
120
114
107
341
853
2018/19
95
94
91,13
104
100
484
127
115
103
345
829
2019/20
92
96
88,5
91
100
467
112
122
104
338
805
Klassen / Kurse 2013/14
4
4
4
4
3
19
5
5
5
15
2014/15
4
5
4
4
4
21
4
5
5
14
2015/16
4
4
4
4
4
20
5
4
5
14
2016/17
3
5
4
4
4
20
6
5
4
15
2017/18
4
3
4
4
4
19
6
5
5
16
2018/19
4
4
3
4
4
19
6
5
5
16
2019/20
3
4
3
3
4
17
5
6
5
16
* EP = Einführungsphase ** QP I / II = Qualifikationsphase I und II
61 61
Entwicklung der Schülerzahlen an weiterführenden Schulen
3.4.4.2
Ruhrtalgymnasium
Auch am Ruhrtalgymnasium ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler bis 2012/13 deutlich angestiegen und sinkt seit Abgang des Doppeljahrgangs. Im letzten Betrachtungsjahr werden hier weniger Schülerinnen und Schüler erwartet als 2003/2004 (Abbildung 29). Abbildung 29: Schülerinnen und Schüler am Ruhrtalgymnasium 2003 bis 2019 893 892
900 880
857
831
840
Anzahl
855
851
860
815
812
820
840
812
794 800 780
809 762
776
769
760
747
Schüler/innen insgesamt
740
721
720
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
700
In der folgenden Tabelle 18 sind die prognostizierten Schülerzahlen im Detail ausgewiesen. Auch hier sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden hier nach den Ergebnissen der Prognose nur noch drei Eingangsklassen gebildet. Insgesamt geht die Zahl der Klassen in der Sekundarstufe I bis zum Ende des Beobachtungszeitraums von 20 auf 16 Klassen zurück. Auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II wird voraussichtlich in Zukunft zurückgehen. Die Zahl der einzurichtenden Kurse in der Sekundarstufe II sinkt im Zeitverlauf von 15 auf 13. Tabelle 18: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Ruhrtalgymnasiums 2013/14 bis 2019/20 Ruhrtalgymnasium Sekundarstufe I Schuljahr
62 62
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
8. Jg.
Sekundarstufe II Sek I 9. Jg. ges. Schüler/innen
EP*
QP I** QP II**
Sek II ges.
Gesamt
2013/14
124
113
109
112
120
578
107
99
71
277
855
2014/15
99
124
106
107
114
549
114
99
94
307
857
2015/16
106
99
116
104
109
533
108
105
94
307
840
2016/17
92
105
92
114
106
509
104
100
100
304
812
2017/18
89
91
98
91
116
485
100
96
95
291
776
2018/19
90
89
85
97
92
454
110
93
91
294
747
2019/20
88
90
83
84
98
443
88
101
88
278
721
Ruhrtalgymnasium
Ruhrtalgymnasium Sekundarstufe I Schuljahr
5. Jg.
6. Jg.
7. Jg.
Sekundarstufe II
Sek I 8. Jg. 9. Jg. ges. Klassen / Kurse
EP*
QP I** QP II**
Sek II ges.
2013/14
4
4
4
4
4
20
6
5
4
15
2014/15
4
4
4
4
4
20
6
5
4
15
2015/16
4
4
4
4
4
20
5
5
5
15
2016/17
3
4
4
4
4
19
5
5
5
15
2017/18
3
3
4
3
4
17
5
5
4
14
2018/19
3
3
3
4
3
16
6
5
5
16
2019/20
3
3
3
3
4
16
4
5
4
13
Gesamt
* EP = Einführungsphase ** QP I / II = Qualifikationsphase I und II
63 63
Schulgebäude
4.
Schulgebäude
Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln die Entwicklung der Schülerzahlen dargestellt wurde, geht es im Folgenden um die Schulgebäude in Schwerte, für die der Schulträger Verantwortung trägt. Hierzu werden die Gebäudedaten dargestellt und eine Bewertung der Gebäude im Hinblick auf Barrierefreiheit, den räumlichen Möglichkeiten der Umsetzung von Inklusion und Differenzierung sowie von Betreuungs- und Ganztagsangeboten vorgenommen. Des Weiteren wird auch das Erweiterungs- und Umnutzungspotenzial in den Blick genommen. Zunächst werden die Grundlagen für die einzelnen Bewertungskriterien dargestellt. Anschließend wird eine Bewertung der einzelnen Schulgebäude in Schwerte vorgestellt. Die Bewertung der Schulgebäude wurde vom Zentralen Immobilienmanagement der Stadt Schwerte vorgenommen.
4.1 Grundlagen der Gebäudebewertung 4.1.1 Raumangaben Es wurden nur die Räume angegeben, die für Entscheidungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung von Belang sind. Dies sind zunächst die Anzahl der Klassen- und der Fachräume, des Weiteren die Differenzierungsräume und alle sonstigen für die Schulnutzung relevanten Räume wie Aulen, Mensen usw. Soweit möglich wurde hierbei versucht, eine Vergleichbarkeit im Rahmen einer einheitlichen Bezeichnung herbeizuführen. Da aber nicht alle Nutzungen dem Schulträger im Detail bekannt sind, ist dies nur eingeschränkt möglich. So werden mutmaßlich in einem Sprechzimmer nicht nur Elterngespräche, sondern auch Berufsorientierungsgespräche oder Sozialarbeitergespräche stattfinden. Je nach Schulform verbergen sich unterschiedliche Inhalte hinter der Angabe von Fachräumen. So kann es für Handarbeiten einen eigenen Fachraum geben oder der Fachunterricht findet in einem Klassenraum statt. Dies gilt für die anderen Nutzungen entsprechend. Soweit Fachräume angegeben wurden, handelt es sich jeweils um mindestens klassengroße Räume, was bei der Angabe der sonstigen Räume nicht der Fall sein muss. Hier kann ein Computerraum auch in einem kleineren Gruppenraum untergebracht sein. Für die Abschätzung des Raumangebots sollten deshalb nur die Klassen- und Fachräume zu Grunde gelegt werden. Sind hiervon Abweichungen geboten, so wurde bei der betreffenden Schule im Text darauf eingegangen. Des Weiteren wurde bei den Grundschulen die Anzahl der OGS-Gruppenräume und bei den weiterführenden Schulen die Ganztagsangebote mit aufgenommen. Räume der Schulleitung, Lehrerzimmer, Sekretariate, Technikräume, Toilettenanlagen, Nebenräume, Sammlungs- und Vorbereitungsräume usw. sind in unterschiedlicher Ausprägung an allen Standorten vorhanden und wurden der Übersichtlichkeit wegen nicht aufgeführt, es sei denn, dass es überdurchschnittlich viele sind und sie zudem annähernd Klassengröße haben.
4.1.2 Einschätzung Barrierefreiheit Maßgeblich für die Barrierefreiheit einer Schule ist derzeit die DIN 18040-Teil 1, Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. Hier sind nicht abschließend die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder mit motorischen Einschränkungen, die auf Mobilitätshilfen 64 64
Grundlagen der Gebäudebewertung
und Rollstühle angewiesen sind, die Groß- oder Kleinwüchsig sind, mit kognitiven Einschränkung, Ältere und Kinder berücksichtigt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen an Schulgebäude sind vielfältig und bedürfen der umfassenden Bestandsaufnahme aller Objekte. Da alle Schulobjekte im Hinblick auf die Barrierefreiheit, mit Ausnahme des Aspektes der auf Rollstühle und Mobilitätshilfen angewiesenen Personen, zusammenfassend einen ähnlichen Nachholbedarf aufweisen, wurde hier ausschließlich dieser Aspekt betrachtet. Sofern hier angegeben ist, dass nach Einbau von Aufzügen und Rampen das Gebäude barrierefrei erschlossen ist, so bezieht sich das ausschließlich auf diesen Aspekt und nicht auf die Anforderungen an die Barrierefreiheit wie sie die DIN 18040-1 vorsieht. Hierzu sind in jedem Fall weitere Maßnahmen am und im Objekt erforderlich. Auch wird man im Bestand nur selten alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen können. Dies ist meist nur im Neubau möglich. Aber jede Veränderung im Hinblick auf ein Mehr an Barrierefreiheit ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Praxis ist hierbei insbesondere ein Problem aufgetreten, das im Bestand in der Regel nicht zufriedenstellenden gelöst werden kann. So fordert die DIN 18040-1 u.a. in Brandschutzkonzepten die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen, beispielsweise durch die Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen [...]. Dies führt zwangsläufig dazu, dass in allen Objekten, wo solche Bereiche geschaffen werden müssen, sich aus dem Brandschutzkonzept heraus eine Beschränkung der Anzahl der auf einen Rollstuhl angewiesenen Nutzer der Schule ergibt, was wiederum dem Grundgedanken der Barrierefreiheit entgegensteht
4.1.3 Einschätzung Inklusion / Differenzierung Grundsatz der Inklusion ist das gemeinsame Lernen. Soweit dies die Barrierefreiheit betrifft, ist dies unter dem Abschnitt Einschätzung zur Barrierefreiheit bereits abgehandelt und fließt in die Betrachtung an dieser Stelle nicht ein. Darüber hinaus kann es sich um Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderbedarfen handeln. Bei einem Teil dieser Förderbedarfe kann es erforderlich sein, möglichst klassenraumnahe Differenzierungsmöglichkeiten zu haben. Dies können andere freie Klassen, Gruppen- (Arbeits-)räume oder Differenzierungsräume sein. Vorgaben oder Richtlinien zu deren Anzahl gibt es derzeit nicht. Ausgehend davon, dass ca. 4,5 % der Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wurde angenommen, dass je Jahrgang mindestens ein Differenzierungsraum vorhanden sein sollte. Die zweite Angabe bezieht sich jeweils auf eine Ausstattung aller Klassen mit Differenzierungsräumen, was ggf. auch im Hinblick auf die Unterrichtskonzeption und das Vermeiden von "Inklusionsklassen" und "normalen Klassen" sinnvoll sein kann. Da Unterrichtsformen einem Wandel unterliegen, wurden des Weiteren die Möglichkeiten für andere Raummodelle untersucht. Das häufigste Modell ist das Additive Modell mit Klassenräumen, Fachräumen, Lehrerarbeitsräumen usw. Hierzu gehört das Modell "Klassenraum Plus", bei dem im einfachsten Fall jede Klasse einen eigenen Gruppenraum hat, aber auch die Nutzung eines zwischen zwei Klassen liegenden "Klassenraumes" als gemeinsamer Gruppenraum zählt hierzu. In beiden Fällen sollte eine direkte Verbindung zu dem Klassenraum bestehen. Als Abwandlung sind auch zusammenschaltbare Klassenräume denkbar, wenn ausreichend Kleingruppenräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es als teilintegriertes Modell den "Cluster", bei dem weiterhin Klassen-/Gruppenräume bestehen denen ein größerer gemeinsamer 65 65
Schulgebäude
Lernbereich zugeordnet ist. In diesem Modell kann sowohl der gemeinsame Lernbereich zur Differenzierung genutzt werden, als auch umgekehrt der Lernbereich zum gemeinsamen Lernen und die Gruppenräume zur Differenzierung. Beim integrierten Modell der "Offenen Lernlandschaft" wird der Klassenraum ganz aufgegeben zugunsten eines gemeinsamen Lernbereichs mit Gruppenräumen unterschiedlicher Größe bis hin zu Lehrerarbeitsplätzen (siehe auch "Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland", Montag Stiftung Urbane Räume gAG, Bonn; Bunde Deutscher Architekten, Berlin; Verband Bildung und Erziehung, Berlin.)
4.1.4 Gebäudepotenzial und Erweiterungspotenzial Beim Erweiterungs- und Gebäudepotential fließen die Möglichkeiten zur Erweiterung auf dem Grundstück, des Gebäudes durch Anbauten oder Aufstockungen, sowie Erweiterungen im Bestand, z.B. durch Umnutzungen ein, sowie der Gebäudezustand, bestehend aus Bausubstanz und Sanierungsgrad. Ein guter Gebäudezustand bei nicht vorhandenen Erweiterungsmöglichkeiten führt zu einer mittleren Einstufung. Sofern benachbarte Schulobjekte vorhanden sind, wurden diese hinsichtlich des Erweiterungspotentials mit einbezogen.
4.1.5 Umnutzungspotenzial Hier werden aus heutiger Sicht die Möglichkeiten für eine Umnutzung der Schule dargestellt, sowie Hinweise gegeben, aufgrund derer bestimmte Umnutzungen ausgeschlossen sind. Sofern benachbarte Schulobjekte vorhanden sind, wurden diese hinsichtlich möglicher Umnutzungen mit einbezogen.
4.1.6 Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial Der Bedarf an OGS-Räumen ist abhängig vom Anmeldeverhalten. Die Praxis hat bisher gezeigt, dass der Bedarf meist höher ist als die ursprünglichen Annahmen. Vereinfachend wurde davon ausgegangen, dass für 50 % der Klassen OGS-Räume wünschenswert sind. Darüber hinausgehende Bedarfe sollten i.d.R. durch Mehrfachnutzungen der Klassenräume aufgefangen werden können. Ein verpflichtender Ganztag für alle Schülerinnen und Schüler wurde nicht berücksichtigt. Im Hinblick auf die sich hieraus ggf. ergebenden Mehrbedarfe wurden die Erweiterungsmöglichkeiten im OGS- oder Schulgebäude bewertet. Freistehende OGS-Gebäude wurden im Weiteren hinsichtlich von Umnutzungsmöglichkeiten noch einmal separat betrachtet. Alle anderen sind in der Betrachtung der Gebäude enthalten. Da an allen Grundschulen in den letzten Jahren Fördermittel in den Neubau und Ausbau der OGS geflossen sind, ist hier in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen, ob eine Nachnutzung förderunschädlich ist, bzw. ob bei Aufgabe der Nutzung im Einzelfall Fördermittel zurückzuzahlen sind. Insofern kann hierzu im aktuellen Planungsstand keine Aussage gemacht werden.
66 66
Grundlagen der Gebäudebewertung
4.1.7 Übermittagbetreuung und Ganztag Nach der Einführung der OGS bei den Grundschulen steigt nunmehr auch der Bedarf an Ganztagsangeboten in den weiterführenden Schulen. Hinzu kommt, dass immer mehr Stunden im Nachmittagsbereich liegen. Wo früher Aufenthaltsräume für Fahrschüler, Ober- und Unterstufe und ein Kiosk ausreichend waren, ergeben sich heute deutlich andere Anforderungen. Bei der Einstufung wurde berücksichtigt ob eine Mensa und/oder ein Bistro vorhanden sind, sowie ob grundsätzlich Aufenthaltsräume vorhanden sind oder ob darüber hinaus Raumangebote bestehen. Auch hier wird der Bedarf der einzelnen Schulen unterschiedlich sein, so dass eine Vergleichbarkeit nur bedingt möglich ist.
4.1.8 Gebäudedaten Neben dem Baujahr wurden die sog. "laufenden Kosten" angegeben. Für die Jahreskosten für Energie und Wasser, sowie für Reinigung, Wartung und GBA wurde der Durchschnitt der von 2011 bis 2013 angefallenen Kosten ermittelt. Da die Unterhaltungskosten über einen längeren Zeitraum naturbedingt stark schwanken, wurden hierfür die nach KGSt erforderlichen Ansätze auf der Basis von 2014 angegeben. Diese stellen ein langjähriges Mittel dar. Zur Abschätzung des Sanierungsgrades wurden die noch offenen Sanierungsrückstellungen, sowie die seit 2007 aufgewendeten Sanierungskosten und die aus den Sanierungsprogrammen KII und Investpakt geflossenen Mittel angegeben. Auch dies kann nur eine erste orientierende Einschätzung geben, da sich die Gebäudezustände seit der letzten Bewertung naturgemäß bereits geändert haben und von den damals festgestellten Mängeln lediglich etwa für die Hälfte Rückstellungen gebildet wurden.
67 67
Schulgebäude
4.2 Bewertung der Schulgebäude 4.2.1 Albert-Schweitzer-Schule Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
13
0
4
4.2.2.1
sonstige Räume 1 Aula 1 Bücherei 1 Lehrküche
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar
Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Aufgrund der Gebäudestruktur sind 2 Aufzüge und 1 Schrägaufzug notwendig. Das Erdgeschoss des Nordtraktes und des mittleren Traktes sind über eine Rampe barrierefrei zu erreichen. Der Zugang zum Erdgeschoss des mittleren Traktes verfügt über eine Automatiktür. Ein Aufzug im nördlichen Gebäudetrakt ist nur im Gebäude durch die Verkleinerung zweier Klassenräume möglich. Der Aufzug im mittleren Gebäudetrakt kann durch einen Anbau auf der Schulhofseite geschaffen werden. Der Schrägaufzug ist erforderlich zur Anbindung des südlichen Gebäudetraktes. Ohne die Aufzüge sind 6 Klassenräume / Differenzierungsräume barrierefrei erreichbar, mit dem Schrägaufzug 10.
4.2.2.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Mit 4 Differenzierungsräumen ist für jeden Jahrgang eine Klasse mit Differenzierung möglich. Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe weiterer Klassenräume möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen oder die Umnutzung von Nebenräumen. Hieraus ergeben sich dann ca. 11 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen möglich (Model "Cluster"). "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden. 68 68
Bewertung der Schulgebäude
4.2.2.3
Erweiterungspotential / Gebäudepotential keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Eine Bebauung der Schulhöfe scheidet infolge mangelnder Ersatzpausenflächen aus. Eine Aufstockung ist aufgrund der Bausubstanz nicht möglich. Der Ausbau der Kriechkeller ist ebenfalls nicht möglich. Das Gebäude aus den Baujahren 1952 bis 1956 ist stark sanierungsbedürftig. Die Bausubstanz ist durchschnittlich bis schlecht (Nachkriegsbau), insbesondere die Dächer sind abgängig. Langfristig betrachtet ist das Gebäude grundlegend zu sanieren. Der Pausenhof ist beengt und nicht erweiterbar. Die benachbarte Turnhalle wurde 2011 neu gebaut, die 4-gruppige OGS 2006 als freistehendes Gebäude abseits neu errichtet und der benachbarte mit dem Friedrich-BährensGymnasium gemeinsam genutzte Sportplatz im letzten Jahr komplett saniert. Es sind noch hohe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Hinzu kommen steigende Unterhaltungskosten und die erforderliche Dachsanierung.
4.2.2.4
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Als Erweiterung des Friedrich-Bährens-Gymnasiums käme aufgrund der besseren Bausubstanz und der räumlichen Nähe nur die Kardinal-von-Galen-Schule in Frage. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Neben der umfassenden Sanierung und dem Abriss und Neubau an der gleichen Stelle verblieben als mögliche Nachnutzung nur der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks. Die Jahn-Turnhalle kann versorgungstechnisch einfach vom Schulgebäude getrennt werden. Der Sportplatz wird bereits vom Friedrich-Bährens-Gymnasium mitgenutzt
4.2.2.5
Gebäudedaten
Baujahr 1952 bis 1956
jährliche Energieund Wasserkosten 47.104 €
Jährliche Kosten - Jährliche UnterReinigung, haltungskosten Wartung, GBA nach KGSt 37.022 €
83.967 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 109.603 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 452.970 € 69 69
Schulgebäude
4.2.2.6
Offene Ganztagssschule
Gruppenräume 3
Mehrzweckräume
Nebenräume
1 Gruppen- und Speiseraum
sonstige Räume
1 Kleingruppe
4.2.2.6.1 Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die 4-gruppige OGS wurde 2006 als freistehendes Gebäude abseits neu errichtet. Das Gebäude ist barrierefrei. Ausgehend von 3 Zügen im Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule wären je nach Anmeldeverhalten bis zu zwei weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume in der Albert-Schweitzer-Schule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht.
4.2.2.6.2 Umnutzungspotenzial OGS gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Das Gebäude könnte durch das benachbarte auf dem gleichen Grundstück liegende FriedrichBährens-Gymnasium / Kardinal-von-Galen-Schule zur Übermittagsbetreuung oder als Klassenräume genutzt werden. Das Gebäude kann versorgungstechnisch einfach vom Schulgebäude getrennt werden.
4.2.2.6.3 Baujahr
2006
70 70
Gebäudedaten OGS jährliche Energiekosten oben enthalten
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA oben enthalten
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 3.340 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€
Bewertung der Schulgebäude
4.2.2 Heideschule Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
8
2
0
4.2.3.1
sonstige Räume 1 Aula 1 Bücherei
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar
Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Aufgrund der Gebäudestruktur kann nur ein Teil des Gebäudes barrierefrei erschlossen werden. Hierzu ist 1 Aufzug notwendig. Über den Anbau eines Aufzuges vor der Fassade zur Heidestraße im Bereich der Garderoben (Vorräume des Nebentreppenhaus) könnte ein Teil der Klassenräume direkt, ein weiterer Teil indirekt über bereits vorhandene Verbindungstüren zwischen den Klassen- / OGS-Gruppenräumen erreicht werden. Hierdurch wären 5 Klassen- und Fachräume direkt sowie weitere 3 Klassenräume sowie ein Teil der OGS indirekt barrierefrei erreichbar. Allerdings wären die Toilettenanlage und der Schulhof weiterhin nicht barrierefrei zu erreichen. Hierzu wäre eine zusätzliche Hubbühne oder Schrägaufzug erforderlich, für die derzeit keine ausreichende Fläche vorhanden ist. Ein weiterer Teil an Klassen- und OGS-Räumen kann nicht barrierefrei erschlossen werden. Die Turnhalle wäre nur auf dem Umweg über den Aufzug zur Heidestraße hin zu erreichen.
4.2.3.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Eine Differenzierung kann ausschließlich durch die Doppelnutzung von Klassenräumen geschehen (Modell "Klassenraum Plus"). Bereits die Teilung von Klassenräumen ist in Folge des dann fehlenden zweiten baulichen Flucht- und Rettungswegs nicht möglich. Auch durch umfangreiche Entkernung und Umbau des Bestandes lässt sich diese Situation nicht ändern. Ebenfalls sind Anbauten und Erweiterungen nicht möglich.
71 71
Schulgebäude
4.2.3.3
Erweiterungspotential / Gebäudepotential keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der zahlreichen An- und Ausbauten der letzten Jahre ist keine zusätzliche Erweiterung durch Anbauten möglich. Ebenso scheidet eine Aufstockung aus. An anderer Stelle wären auf dem Grundstück ausreichend Ausbaureserven vorhanden, sofern hierfür das Baurecht geschaffen werden kann. Das Gebäude stammt aus dem Jahre 1963, die Erweiterung aus 1972. Die OGS wurde durch den Ausbau des Dachgeschosses und Umnutzung von Klassenräumen 2003 realisiert. 2004 wurden 2 Klassen angebaut. Die Bausubstanz ist gut bis durchschnittlich. Langfristig sind Feuchteschäden am Kelleraußenmauerwerk zu beseitigen und die Fassade zu sanieren. Die Turnhalle aus 1972 befindet sich unmittelbar auf dem gleichen Grundstück. Die noch vorhandenen Sanierungsrückstellungen sind gering. Der Sanierungsaufwand für Schule und Turnhalle ist überschaubar. Das Außengelände ist stark durchfeuchtet. Eine Trockenlegung ist technisch nicht möglich. Im Bestand kann bei einer Zweizügigkeit die OGS und die Differenzierung nur durch die Mehrfachnutzung der Klassen- und Gruppenräume erreicht werden. Bereits eine nur teilweise separate Vorhaltung beider Nutzungen hätte eine Einzügigkeit zur Folge, für die wiederum das Gebäude zu groß wäre.
4.2.3.4
Umnutzungspotenziale
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude einschl. der OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der Turnhalle vom Schulgebäude ist nicht möglich. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle oder als Nachnutzung der Abriss und die Vermarktung des Grundstückes in Frage. Als Standort für eine neue weiterführende Schule kommt die Fläche aus städtebaulichen wie baurechtlichen Gründen nicht in Frage.
72 72
Bewertung der Schulgebäude
4.2.3.5
Offene Ganztagsschule
Gruppenräume 4
Mehrzweckräume
Nebenräume
1 Gruppen- und Speiseraum
4.2.2.5.1
sonstige Räume 1 Speiseraum
Einschätzung OGS - Erweiterungspotenzial
ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die OGS wurde von 2003 an in mehreren Abschnitten durch Umnutzungen und Erweiterungen im Bestand realisiert. Ausgehend von den bestehenden 2 Zügen ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Räume ausreichend. Eine Doppelnutzung der Klassenräume durch die OGS ist möglich. Aufgrund der zahlreichen Erweiterungen sind die Räume der OGS über mehrere Etagen verstreut. Da ursprünglich keine Küche zur Selbstversorgung vorgesehen war, konnte diese nachträglich im Gebäude nur in beschränktem Umfang nachgerüstet werden. Alternativen hierzu sind baulich nicht möglich.
4.2.3.6
Gebäudedaten
Baujahr
1963, 1973, 2003/2004
jährliche Energiekosten 36.735 €
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
40.182 €
55.550 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 100.373 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 66.580 €
73 73
Schulgebäude
4.2.3 Friedrich-Kayser-Schule Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
sonstige Räume
12
4
7
1 Aula 1 Bücherei 2 Rucksackprojekt
4.2.4.1
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar
Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Da die Ebenen des Altbaus aus dem Jahre 1905 und des Neubaus aus 1958 gegeneinander versetzt sind, sind zwei Aufzüge notwendig. Der Altbau kann über einen auf der Schulhofseite anzubauenden Aufzug barrierefrei erschlossen werden. Hierdurch könnten dann auch die Vereinsräume im Souterrain barrierefrei erreicht werden. Der Neubau könnte ebenfalls über den Anbau eines Aufzuges auf der Schulhofseite erschlossen werden. Da hier in unmittelbarer Nähe eine Tiefgarage liegt, müsste die Machbarkeit hinsichtlich der genauen Abstände und der Gründungssituation noch geprüft werden. Über diesen Aufzug wäre auch die Kultureinrichtung barrierefrei erschlossen. Ohne die Aufzüge sind lediglich die Verwaltung, die Toiletten und ein Klassenraum barrierefrei zu erreichen.
4.2.4.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Mit sieben im gesamten Gebäude verteilten Räumen verfügt die FKS bereits über ausreichende Möglichkeiten zur Differenzierung. Durch die Teilung von Klassenräumen können mit geringem Aufwand weitere Gruppen- und Differenzierungsräume geschaffen werden. Durch umfangreiche Umbauten könnten auch mehrere zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") geschaffen werden. "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden.
74 74
Bewertung der Schulgebäude
4.2.4.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Das Hauptgebäude stammt aus dem Jahr 1905 und wurde 1958 erweitert. 2008 wurde die OGS angebaut. Die Bausubstanz ist gut. Der Sanierungsaufwand ist hoch, insbesondere beim baulichen Brandschutz. Der Pausenhof ist beengt und nicht erweiterbar. Langfristig ist das Gebäude umfassend zu sanieren. Die 3-fach Sporthalle Am Stadtpark liegt auf dem Grundstück der benachbarten Realschule am Stadtpark und ist ohne Querung des Autoverkehrs erreichbar. Im Untergeschoss des Schulgebäudes befindet sich eine Kultureinrichtung, die erst 2011 umfassend saniert wurde. Darüber hinaus sind im Gebäude weitere Vereinsnutzungen untergebracht. Unter einem Teil des Schulhofes befindet sich die Tiefgarage der benachbarten Sparkasse. Aufgrund des 2008 erfolgten Anbaus der OGS auf dem gleichen Grundstück sind keine Erweiterungsflächen auf dem Grundstück mehr vorhanden. Die Tiefgarage ist nicht überbaubar. Eine Erweiterung in Richtung Stadtpark ist aufgrund der vormaligen Nutzung als Friedhof ausgeschlossen. Aufgrund des Auflösungsbeschlusses für die benachbarte Realschule am Stadtpark bestehen allerdings dort in unmittelbarer Nähe Erweiterungsmöglichkeiten.
4.2.4.4
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle in Frage. Ein Abriss und Vermarktung kämen aufgrund der vorhandenen Tiefgarage nur für einen Teil des Grundstückes in Frage bzw. müsste diese mit einbeziehen. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Dies ginge allenfalls in Verbindung mit der freiwerdenden Realschule am Stadtpark.
75 75
Schulgebäude
4.2.4.5
Gebäudedaten
Baujahr
jährliche Energiekosten
1905 / 1958
4.2.4.6
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
49.290 €
110.402 €
48.875 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 126.511 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 262.987 €
Offene Ganztagsschule
Gruppenräume
Mehrzweckräume
2
4.2.4.6.1
Nebenräume 2 Kleingruppe
sonstige Räume 1 Speiseraum mit Küche
Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS
ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die 2-gruppige OGS wurde 2008 als Anbau an den Neubau aus 1958 neu errichtet. Das Gebäude ist 2-geschossig, das Erdgeschoss ist barrierefrei. Ausgehend von 3 Zügen wären je nach Anmeldeverhalten bis zu 4 weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume in der Friedrich-Kayser-Grundschule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht.
4.2.4.6.2
Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für die OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der OGS vom Schulgebäude ist nicht möglich.
76 76
Bewertung der Schulgebäude
4.2.4 Lenningskampschule Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
14
1
1
4.2.5.1
sonstige Räume 1 Aula 1 Schülerbücherei
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Das Schulgebäude ist bis auf einzelne Nebenräume komplett barrierefrei erschlossen.
4.2.5.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Durch die Aufgabe von Klassenräumen wäre das Modell "Klassenraum Plus" möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 10 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 12 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang. Im Altbau könnten durch Umbau zwei zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") geschaffen werden. "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden.
4.2.5.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
77 77
Schulgebäude
Das Hauptgebäude stammt aus 1960/61 und wurde 2001 erweitert. Die OGS wurde 2006 freistehend auf dem Grundstück errichtet unter Mitbenutzung eines Pavillons aus 1991. Die Bausubstanz ist eher als gut zu bezeichnen. Die Sanierungsrückstellungen sind durchschnittlich. Langfristig ist der Altbau, insbesondere dessen Fenster zu sanieren. Der Sanierungsaufwand ist überschaubar. Aufgrund der Erweiterung in 2001 und der Bindefrist bis 2021, wären bei einer Aufgabe vor 2021 ggf. hohe Fördermittel zurückzuzahlen. Das Schulzentrum Nord-West und die dort befindlichen Turn- und Sporthallen sind fußläufig zu erreichen. Die ebenfalls noch vorhandenen Pavillons aus 1971 sind abgängig und sollten abgerissen werden. Eine Sanierung ist technisch nicht möglich. An dieser Stelle kann der Neubau aus 2001 erweitert werden. Hier sind ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden.
4.2.5.4
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur der Abriss und die Vermarktung in Frage. Hierbei ist die Zweckbindung des Neubaus bis 2021 zu beachten. Ebenso müsste für eine Vermarktung die Erschließung gelöst werden. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Zudem steht mit der freiwerdenden Eintrachtschule in unmittelbarer Nähe hierfür eine geeignete Fläche zur Verfügung.
4.2.5.5
Gebäudedaten
Baujahr
1960 bis 2001
4.2.5.6
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
43.772 €
85.517 €
36.037 €
Offene Ganztagsschule
Gruppenräume 2
78 78
jährliche Energiekosten
Mehrzweckräume 1 Gruppen- und Speiseraum
Nebenräume
sonstige Räume
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 109.668 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 213.850 €
Bewertung der Schulgebäude
4.2.5.6.1 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die OGS wurde 2006 freistehend auf dem Grundstück als Anbau an einen Pavillon aus 1991 errichtet. Ausgehend von 3 Zügen wären je nach Anmeldeverhalten bis zu 3 weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume in der Lenningskampschule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten sind nach Abbruch der abgängigen Pavillons ausreichend vorhanden.
4.2.5.6.2 Einschätzung Umnutzungspotenzial OGS gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für die OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der OGS vom Schulgebäude ist nicht möglich.
4.2.5.6.3 Gebäudedaten OGS Baujahr
2006
jährliche Energiekosten oben enthalten
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA oben enthalten
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 1.436 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€
79 79
Schulgebäude
4.2.5 Grundschule Ergste Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
12
3
1
4.2.6.1
sonstige Räume
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Aufgrund der Gebäudestruktur sind 2 Aufzüge und mind. 1 Schrägaufzug oder Rampe notwendig. Sowohl der Altbau wie auch die Erweiterung aus dem Jahr 1975 könnte über den Anbau von Aufzügen an den Fluren barrierefrei erschlossen werden. Da die Niveaus der beiden Bauteile unterschiedlich sind, wäre hier der Einbau eines Schrägaufzuges oder einer Rampe erforderlich. Um auch die Toiletten zwischen Altbau und Turnhalle sowie die Turnhalle selbst barrierefrei zu erreichen, müssten mehrere Rampen errichtet werden. Ohne die Aufzüge könnten mit dem Einbau von Schrägaufzügen oder Rampen maximal 7 Klassenräume / Differenzierungsräume barrierefrei erreicht werden.
4.2.6.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache größere Um- und Um- und kleinere Anbauten Anbauten erforderlich erreichbar
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Durch die Aufgabe von Klassenräumen ist das Modell "Klassenraum Plus" möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen oder die Umnutzung von Nebenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 9 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 10 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang. Weder zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster"), noch "Offene Lernlandschaften" können durch Umbau im Bestand oder durch Anbauten geschaffen werden.
80 80
Bewertung der Schulgebäude
4.2.6.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Der Altbau stammt aus 1895 und wurde 1957 erweitert. 1975 erfolgte ein weiterer Anbau als Pavillon. Die OGS wurde an das auf dem gleichen Grundstück befindliche Jugendzentrum angebaut. Die Bausubstanz des Altbaus und der Nachkriegserweiterung ist gut, die des Anbaus aus 1975 schlecht. Die Sanierungsrückstellungen sind durchschnittlich. Der Sanierungsaufwand für den Altbau und die Erweiterung sind überschaubar. Der Pavillonanbau ist stark sanierungsbedürftig, eine Sanierung technisch allerdings nur schwer möglich und unwirtschaftlich. Die Turnhalle befindet sich auf dem gleichen Grundstück. Der Hallenboden wurde erst vor wenigen Jahren erneuert. Langfristig ist der Sanierungsumfang mit Ausnahme des Pavillons überschaubar. Auf dem Grundstück sind ausreichend Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden.
4.2.6.4
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Als Standort für eine neue weiterführende Schule kommt das Grundstück aufgrund der schwierigen verkehrlichen Erschließung nicht in Frage. Neben der umfassenden Sanierung des Altbaus und dem Abriss und ggf. Neubaus der Erweiterung aus 1975 an der gleichen Stelle, verbliebe als mögliche Nachnutzung nur der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks. Denkbar wäre auch die Umnutzung des Altbaus unter Beibehaltung der Turnhalle bei gleichzeitiger Aufgabe des jetzigen Jugendzentrums, Abriss der Erweiterung aus 1975 und einer Vermarktung der Restfläche. Das Jugendzentrum könnte dann im Altbau untergebracht werden. Die Turnhalle kann versorgungstechnisch nicht vom Schulgebäude (Altbau) getrennt werden.
81 81
Schulgebäude
4.2.6.5
Gebäudedaten
Baujahr
1895 bis 1975
4.2.6.6
jährliche Energiekosten
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
41.821 €
74.036 €
44.907 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 137.064 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 341.839 €
Offene Ganztagsschule
Gruppenräume 2
Mehrzweckräume
Nebenräume
sonstige Räume
1 Gruppen- und Speiseraum
4.2.5.6.1 Einschätzung Erweiterungspotenzial OGS ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die OGS wurde 2006 als Anbau an das Jugendzentrum errichtet. Ausgehend von 2 bis 3 Zügen wären je nach Anmeldeverhalten bis zu 2 weitere Gruppenräume wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume im Jugendzentrum durch die OGS möglich ist und bereits erfolgt. Erweiterungsmöglichkeiten sind keine vorhanden. Lediglich ein Neubau an anderer Stelle auf dem Grundstück wäre möglich.
4.2.5.6.2 Umnutzungspotenzial OGS gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Die Räume der OGS könnten durch das Jugendzentrum mitgenutzt werden. Eine versorgungstechnische Trennung der OGS vom Gebäude des Jugendzentrums ist nicht möglich.
82 82
Bewertung der Schulgebäude
4.2.5.6.3 Gebäudedaten OGS Baujahr
2006
jährliche Energiekosten oben enthalten
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA oben enthalten
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 800 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€
83 83
Schulgebäude
4.2.6 Grundschule Villigst Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
6
3
0
4.2.6.1
sonstige Räume 1 Schülerbücherei 1 Schulküche 1 Speiseraum
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Es ist 1 Aufzug notwendig. Sowohl der Altbau wie auch die Erweiterung aus dem Jahr 1965 könnte über den Anbau eines Aufzugs am Flur des Erweiterungstraktes barrierefrei erschlossen werden. Der Eingangsbereich müsste um eine Rampe erweitert oder barrierefrei verlegt werden. Ohne den Aufzug könnten nach barrierefreiem Umbau des Eingangs maximal 4 Klassenräume barrierefrei erreicht werden.
4.2.6.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
nur durch größere Um- und Aufgabe mehrerer Anbauten Klassenräume erforderlich erreichbar
Durch Umbauten und Umnutzung von Nebenräumen ist das Modell "Klassenraum Plus" möglich. Es könnten 8 Klassenräume mit 4 dazwischenliegenden Differenzierungsräumen geschaffen werden, so dass je Jahrgang ein Differenzierungsraum zur Verfügung stünde. Weitere Differenzierungsräume lassen sich aufgrund der Gebäudestruktur weder durch die Aufgabe von Klassenräumen noch durch die Umnutzung von Nebenräumen schaffen. Hier bliebe nur die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume. Hieraus ergeben sich ca. 7 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Sowohl zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster"), als auch "Offene Lernlandschaften" können im Bestand durch Umbau oder durch Anbauten geschaffen werden.
84 84
Bewertung der Schulgebäude
4.2.6.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Das heutige Schulgebäude stammt aus 1954 und wurde 1965 erweitert. Im auf dem Grundstück freistehenden „alten“ Schulgebäude von 1895 wurde 2009 durch Ausbau des Dachgeschosses die OGS untergebracht. Die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist teilsaniert. Es sind nur noch geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Der Sanierungsaufwand ist überschaubar. Die Turnhalle befindet sich auf dem gleichen Grundstück und ist fußläufig erreichbar. Auf dem Grundstück sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Dafür bietet das benachbarte städtische Grundstück des leerstehenden Kindergartens ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten.
4.2.6.4
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur der Abriss und der Neubau an gleicher Stelle oder die Vermarktung in Frage. Die Turnhalle kann versorgungstechnisch vom Schulgebäude getrennt werden. Das Feuerwehrgerätehaus wird derzeit mit Wärme von der Grundschule versorgt und müsste mit einer eigenen Heizungsanlage ausgestattet werden. Das im Untergeschoss untergebrachte Jugendzentrum könnte auch in den Räumen der OGS untergebracht werden. Als Standort für eine neue weiterführende Schule kommt das Grundstück aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche nicht in Frage.
85 85
Schulgebäude
4.2.6.5
Gebäudedaten
Baujahr
jährliche Energiekosten
1932 bis 1965
4.2.6.6
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
47.755 €
65.124 €
37.671 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007)
Sanierungsrückstellungen (noch offen)
103.833 €
62.434 €
Offene Ganztagsschule
Gruppenräume 3
4.2.6.6.1
Mehrzweckräume 1 Gruppen- und Speiseraum
Nebenräume
sonstige Räume
2 Kleingruppen
Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial
ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die OGS befindet sich in dem aus dem Jahre 1895 stammenden "alten" Schulhaus, dass 2009 entsprechend umgebaut wurde. Ausgehend von 2 Zügen sind ausreichend Gruppenräume vorhanden. Erweiterungsmöglichkeiten sind keine vorhanden. Lediglich ein Neubau an anderer Stelle auf dem Grundstück wäre möglich.
4.2.6.6.2
Umnutzungspotenzial OGS
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Die Räume der OGS könnten durch das Jugendzentrum genutzt werden. Hierzu müsste das Gebäude mit einer eigenen Heizung ausgestattet werden.
86 86
Bewertung der Schulgebäude
4.2.6.6.3 Baujahr
2008
Gebäudedaten OGS jährliche Energiekosten oben enthalten
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
oben enthalten
oben enthalten
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 0€
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 0€
87 87
Schulgebäude
4.2.7 Reichshofschule Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
11
1
3
4.2.7.1
sonstige Räume 1 Bücherei 1 Schulküche
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit durchschnittlichem Aufwand realisierbar
Aufwand steht im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Aufgrund der Gebäudestruktur kann nur ein Teil des Gebäudes barrierefrei erschlossen werden. Hierzu ist 1 Aufzug notwendig. Über den Anbau eines Aufzuges in Richtung Feuerwehr könnte ein Teil der Klassenräume und die OGS direkt, sowie ein weiterer Teil indirekt über die OGS-Räume erreicht werden. Hierdurch wären 8 Klassenräume, die Bücherei und die OGS direkt sowie weitere 2 Klassenräume indirekt barrierefrei erreichbar. 2 Klassenräume können nicht barrierefrei erreicht werden. Die gegenüberliegende Turnhalle ist barrierefrei. Ohne den Aufzug sind bereits jetzt 6 Klassenräume und die Bücherei barrierefrei zu erreichen.
4.2.7.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Ursprünglich verfügte die Reichshofschule über 6 Klassen mit angrenzenden Gruppenräumen. Somit ließ sich das Modell "Klassenraum Plus" für 6 Klassen umsetzen. Damit wäre je Jahrgang mindestens ein Differenzierungsraum vorhanden. Weitere Differenzierungsräume lassen sich aufgrund der Gebäudestruktur weder durch die Aufgabe von Klassenräumen noch durch die Umnutzung von Nebenräumen schaffen. Hier bliebe nur die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume. Hieraus ergeben sich ca. 10 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Weder zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster"), noch "Offene Lernlandschaften" können im Bestand durch Umbau oder durch Anbauten geschaffen werden.
88 88
Bewertung der Schulgebäude
4.2.7.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Das Gebäude wurde 1971 als Betonfertigteilbau errichtet. 2005 erfolgte durch Aufstockung die Einrichtung der OGS. Das Gebäude wurde bis auf zwei noch ausstehende Dachflächen und einen Teil der Flurfenster in den letzten Jahren weitgehend saniert. Eine Sanierung der BetonVorhangfassade ist technisch zu aufwendig und nicht wirtschaftlich. Sanierungsrückstellungen sind keine vorhanden. Die Turnhalle befindet sich unmittelbar gegenüber auf dem gleichen Grundstück. Dach, Fenster und Schwingboden wurden im letzten und in diesem Jahr umfangreich saniert. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen keine. Weder ein Anbau noch weitere Aufstockungen sind möglich.
4.2.7.4
Umnutzungspotenzial keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Für das Schulgebäude einschl. der OGS gibt es derzeit keine Umnutzungsmöglichkeiten. Eine versorgungstechnische Trennung der Turnhalle vom Schulgebäude ist nicht möglich. Neben der Weiternutzung des Bestandes käme nur ein Abriss und Neubau an gleicher Stelle oder als Nachnutzung der Abriss und die Vermarktung des Grundstückes in Frage. Als Standort für eine neue weiterführende Schule ist die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche zu klein.
4.2.7.5
Offene Ganztagsschule
Gruppenräume 2
Mehrzweckräume 1 Kleingruppe und Küche
Nebenräume
sonstige Räume
1 Kleingruppe
89 89
Schulgebäude
4.2.7.5.1
Einschätzung OGS / Erweiterungspotenzial
ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Die OGS wurde 2005 durch Aufstockung über der Pausenhalle errichtet. Darüber hinaus werden je nach Bedarf Räume im Jugendzentrum mitgenutzt. Ausgehend von 2 bis 3 Zügen wäre je nach Anmeldeverhalten ein weiterer Gruppenraum wünschenswert, wobei eine Doppelnutzung der Räume der Reichshofschule durch die OGS möglich ist. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nicht. Aufgrund der schlechten Bausubstanz des Jugendzentrums ist ein langfristiger Erhalt dieses Gebäudes nicht wirtschaftlich. Sollte sich auf Dauer eine Zweizügigkeit ergeben, so könnten alle Klassen-, Differenzierungs- und OGS-Räume im Schulgebäude untergebracht werden. Für das Jugendzentrum müsste dann ein Ersatz geschaffen werden. Bei einer Dreizügigkeit müsste über den Abriss des Jugendzentrums und einen entsprechenden Neubau nachgedacht werden.
4.2.7.6
Gebäudedaten
Baujahr
1971, 2005
90 90
jährliche Energiekosten 28.249 €
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
23.014 €
81.332 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 3.813 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 13.364 €
Bewertung der Schulgebäude
4.2.8
Eintrachthauptschule Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
25
5
1
4.2.8.1
sonstige Räume Mensa 1 Lehrküche 1 Computerraum 1 Büro Sozialarbeit 1 Büro BOB 1 Fotolabor 1 Schülerdisco 1 Fahrschüler
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Ein Aufzug ist vorhanden, der bis auf die Verwaltung, die Lehrküche und den Werkraum alle Räume barrierefrei erschließt. Sowohl für den Bereich der Verwaltung wie auch die Lehrküche und den Werkraum müssten insgesamt 2 Schrägaufzüge nachgerüstet werden.
4.2.8.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 17 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 22 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" möglich.
91 91
Schulgebäude
4.2.8.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Eine weitere Aufstockung ist nicht möglich. Das Gebäude wurde 1985 im Anschluss an die Realschule am Bohlgarten errichtet. 1994 wurde das 2. Obergeschoß aufgestockt. Die Bausubstanz ist gut. Der Sanierungsbedarf ist gering. Neben der Erneuerung der Innen- und Außentüren sind in den nächsten Jahren die Fenster zu sanieren. Des Weiteren sind die Fachräume Biologie, Physik und Chemie grundlegend zu sanieren. Die ehem. Mensa im Untergeschoss weist aufgrund ihrer Lage im Erdreich Geruchsprobleme auf. Hier ist eine grundlegende Sanierung und ggf. auch der Einbau einer Lüftungsanlage erforderlich. Das Gebäude wird über die in der Realschule befindliche Heizzentrale mitversorgt. Diese ist voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren zu erneuern. Die Mensa wurde 2009/10 errichtet und dient der Versorgung der Eintrachthauptschule und der Realschule am Bohlgarten. Es sind dem Sanierungsbedarf entsprechend nur geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden.
4.2.8.4
Übermittagbetreuung / Ganztag
ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Mit der Mensa, der Schülerdisco und dem Computerraum verfügt die Eintrachtschule bereits über eine gute Grundausstattung an Ganztagsräumen. Darüber hinaus verfügt das Gebäude über ausreichend Raumreserven um weitere Ganztagsräume anzubieten. Die Mensa dient gleichzeitig der Versorgung der Realschule, da dort keine entsprechenden Raumreserven vorhanden sind.
92 92
Bewertung der Schulgebäude
4.2.8.5
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Da die Eintrachthauptschule bis 2017 ausläuft, sind hier kurzfristig die Entscheidungen zu einer Nachnutzung zu treffen. Hierfür kommt aufgrund der Größe nur eine Nutzung als weiterführende Schule in Betracht. Hier sind verschiedenste Schulformen denkbar. In jedem Fall sollte mindestens die gemeinsame Nutzung der Mensa und Aula angestrebt werden. Je nach Schulform ergibt sich in etwa eine Dreizügigkeit. Neben der Nutzung als weiterführende Schule ist auch der Rückbau der Aufstockung von 1994 denkbar. Die verbleibenden 16 Klassen- und 5 Fachräume entsprechen bei Schaffung entsprechender Differenzierungsräume etwa 12 Klassen und damit einer dreizügigen Grundschule. Als weitere Möglichkeit verbliebe der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks. Die übrigen Gebäude im Schulzentrum Nord-West sind versorgungstechnisch unabhängig von der Eintrachthauptschule.
4.2.8.6
Gebäudedaten
Baujahr
1985 bis 1994
jährliche Energiekosten 94.842 €
jährliche Kosten Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
71.207 €
129.487 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 77.955 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 30.584 €
93 93
Schulgebäude
4.2.9
Gesamtschule Gänsewinkel Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
42
9
4
4.2.9.1
sonstige Räume 1 Aula / Mensa 1 Schülercafé 2 Computerraum 1 Büro Sozialarbeit 1 Büro Berufsberatung 2 Lehrküche 1 Selbstlernzent. 1 Spieleraum 1 Mädchenraum 1 Jungenraum
Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht durchschnittlichem im Missverhältnis Aufwand zur erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Das Gebäude ist bis auf die Verwaltung barrierefrei erschlossen. Hier wäre der Einbau eines weiteren Schrägaufzuges erforderlich.
4.2.9.2
Einschätzung Inklusion / Differenzierung
bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 32 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen für die Sek I, bzw. 41 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" möglich.
94 94
Bewertung der Schulgebäude
4.2.9.3
Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Grundstücksgröße sind nur noch geringe Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten sind keine möglich. Eine Aufstockung ist nicht möglich. Das Gebäude wurde 1977 als Haupt- und Realschule neu errichtet. Das Gebäude wurde von 2012 bis 2014 umfassend energetisch saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt. Bis 2015 soll der Eingangsbereich umgebaut werden und damit ein neues Schülercafé geschaffen werden, das mit der Aula über eine mobile Trennwand verbunden sein wird. Neben der Erneuerung der Gebäudehülle wurde auch die gesamte Haustechnik erneuert und umfassend saniert. Mit Abschluss der Maßnahmen werden die noch vorhandenen Sanierungsrückstellungen aufgelöst.
4.2.9.4
Übermittagbetreuung / Ganztag
ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Mit der Mensa und den verschiedenen Aufenthaltsräumen verfügt die Gesamtschule bereits über eine gute Ausstattung an Ganztagsräumen. Eine Erweiterung der Mensa im vorhandenen Schulgebäude ist räumlich nicht möglich. Die derzeitige Lösung ist nicht ideal, funktioniert aber in der Praxis. Weitergehende Anforderungen lassen sich nur in einem Neubau lösen.
4.2.9.5
Umnutzungspotenzial
gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Nach heutigem Stand ist die Gesamtschule bis auf Weiteres in ihrem Bestand gesichert. Aufgrund der Größe käme auch zukünftig nur die Nutzung als weiterführende Schule in Betracht. Aufgrund der Ursprungskonzeption ist auch die Teilung des Gebäudes in zwei Schulformen denkbar.
95 95
Schulgebäude
Aufgrund der in den letzten Jahren investierten Mittel kommt in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ein Abriss des Gebäudes nicht in Frage. Damit scheidet sowohl ein Neubau an gleicher Stelle wie die Vermarktung des Grundstücks aus.
4.2.9.6
Gebäudedaten
Baujahr
1977 / 2013
Jährliche Energie- und Wasserkosten 158.721 €
Jährliche Kosten Jährliche Unter- Reinigung, haltungskosten Wartung, GBA nach KGSt 93.135 €
252.992 €
Investpakt Energetische Sanierung 7.338.762 € Sanierungsarbeiten (seit 2007) 16.508 €
96 96
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 465.240 €
Bewertung der Schulgebäude
4.2.10
Realschule am Bohlgarten
Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
19
6
2
sonstige Räume Aula Schüler-Café 1 Lehrerbücherei 1 Computerraum 1 Mehrzweckraum
4.2.10.1 Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Aufgrund der Gebäudestruktur sind 2 Aufzüge notwendig. Da beide Gebäudetrakte im Obergeschoss nicht verbunden sind und diese Verbindung auch nicht hergestellt werden kann, sind 2 Aufzüge erforderlich, die jeweils im Bereich der Flure angebaut werden könnten. Eine Anbindung an den Aufzug der Eintrachtschule ist aufgrund des dazwischenliegenden Treppenhauses nicht möglich. Im Erdgeschoss vor den Fachräumen ist bereits eine Rampe vorhanden. Diese müsste rollstuhlgerecht erweitert oder durch einen Schrägaufzug ersetzt werden. Ohne die Aufzüge sind nur die Aula, das Schüler-Café und 2 Klassenräume barrierefrei erreichbar, mit dem Schrägaufzug / der vorhandenen Rampe zusätzlich die Fachräume.
4.2.10.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Ursprünglich verfügten 6 Klassen im Dreigeschosser über Gruppenräume. Diese wären kurzfristig wieder herstellbar, so dass je Jahrgang eine Klasse mit Differenzierungsraum zur Verfügung stünde. Darüber hinaus ist das Modell "Klassenraum Plus" durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 15
97 97
Schulgebäude
Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 19 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") möglich. "Offene Lernlandschaften" können durch Umbauten nicht hergestellt werden.
4.2.10.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Eine Aufstockung des Zweigeschossers bedarf der statischen Überprüfung. Die beiden Gebäudetrakte einschl. der Verwaltung wurden 1967 und 1969 in zwei Bauabschnitten errichtet. Die Turnhalle folgte 1970. 1993 erfolgte der Anbau der Klassen am Dreigeschosser, 1998 wurde die Verwaltung erweitert und 2003 erfolgte der Anbau am Zweigeschosser. 1985 wurde direkt an die Realschule angrenzend die Eintrachthauptschule errichtet und 1994 um das 2. Obergeschoß erweitert. Die Bausubstanz ist gut bis durchschnittlich. Der Sanierungsbedarf ist hoch. Insbesondere die Flachdächer sind dringend sanierungsbedürftig. 2011 wurde die Gebäudehülle des Zweigeschosser energetisch saniert. Die energetische Sanierung der verbliebenen Gebäudeabschnitte ist für die nächsten Jahre vorgesehen. Ebenso ist die Erneuerung der Heizzentrale erforderlich. Es sind noch hohe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel für die energetische Sanierung wurden für 2015 und die Folgejahre eingeplant.
4.2.10.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Schließt man die in der Eintrachtschule befindliche Mensa in die Betrachtung mit ein, so verfügt die Realschule mit dem Schülercafé und dem Mehrzweckraum über eine Grundausstattung an Ganztagsräumen. Weitere Aufenthaltsräume wären hier wünschenswert. Diese können in der
98 98
Bewertung der Schulgebäude
Realschule nur durch die Aufgabe von Klassenräumen geschaffen werden. Bezieht man die Eintrachtschule in die Überlegungen mit ein, so besteht dort bereits eine gute Ausstattung an Ganztagsräumen sowie eine ausreichende Raumreserve. Die Mensa in der Eintrachtschule dient auch der Versorgung der Realschule, da dort keine entsprechenden Raumreserven vorhanden sind.
4.2.10.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Die Umnutzungsmöglichkeiten sind in Verbindung mit der Gesamtnutzung des SZ Nord-West zu sehen. Da das Gebäude zentral auf dem Grundstück liegt und die Heizzentrale für die AlfredBerg-Sporthalle und die Eintrachtschule beinhaltet, bietet sich der Erhalt des Gebäudes und dessen energetische Sanierung an. Alternativ ist auch der Abriss und Neubau an gleicher Stelle oder die Vermarktung des Grundstücks denkbar. In beiden Fällen müsste auf dem Grundstück eine neue Heizzentrale für die Sporthalle und ggf. die Eintrachtschule gebaut werden. Ein Erhalt der Turnhalle bei Abriss der Realschule scheidet aufgrund des Bauzustandes und der Einbindung in das Schulgebäude aus. Aufgrund der Größe bietet sich die Nutzung als weiterführende Schule an. Auch eine Nutzung als vierzügige Grundschule käme in Betracht.
4.2.10.6 Gebäudedaten Baujahr
1967 bis 2003
Jährliche Energie- und Wasserkosten 81.467 €
Jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA 35.046 €
Jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt 125.565 €
K II Energetische Sanierung 278.359 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 318.919 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 239.429 €
99 99
Schulgebäude
4.2.11
Realschule am Stadtpark
Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
15
7
0
sonstige Räume Mensa 1 Lehrküche 1 Computerraum 2 Bücherei 2 Büro BOB
4.2.11.1 Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Ein Aufzug ist vorhanden, der bis auf das Untergeschoss alle Geschosse barrierefrei verbindet. Die 2 Klassenräume, 3 Fachräume und die Lehrküche können im Untergeschoss nicht barrierefrei erreicht werden. Da diese Räume sich in zwei getrennten und auf unterschiedlichen Höhen liegenden Bereichen befinden, wären 2 weitere Aufzüge notwendig. Da hierüber jeweils nur 3 weitere Räume erschlossen werden können, stünde der hierfür erforderliche Aufwand im Missverhältnis zur erreichbaren Fläche. Im Bestand sind 9 Klassenräume und 4 Fachräume barrierefrei zu erreichen. Die 4 Klassenräume im zur Schule gehörenden freistehenden Pavillon sind nicht barrierefrei erschlossen. Da der Pavillon abgängig ist, erübrigt sich hier die Überlegung nach einem weiteren Aufzug.
4.2.11.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Durch die Umnutzung von Nebenräumen und das Abtrennen von Gruppenräumen in vorhandenen Klassenräumen lassen sich etwa 3 bis 4 Differenzierungsräume schaffen. Weitere Differenzierungsräume und das Modell "Klassenraum Plus" ist nur durch die Aufgabe von Klassenräume möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 11 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen, bzw. 14 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I.
100 100
Bewertung der Schulgebäude
Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes könnten teilweise zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") geschaffen werden. "Offene Lernlandschaften" sind nicht möglich.
4.2.11.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Lage und der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Das Gebäude wurde 1957 als Berufsschule errichtet und 2002 zur Realschule umgebaut. In diesem Zuge wurde auch der Aufzug eingebaut. 2010/11 wurde die Mensa eingebaut. Die Bausubstanz ist gut. Der Sanierungsbedarf ist bis auf die Außenanlagen, eine Außentreppe und die Balkone zum Stadtpark abgearbeitet. Die Fluchtwegsituation zum Stadtpark ist zu überarbeiten. Der vierklassige Pavillon ist abgängig und sollte rückgebaut werden. Hier wäre erforderlichenfalls ein Neubau denkbar. Es sind dem Sanierungsbedarf entsprechend noch mittlere Sanierungsrückstellungen vorhanden. Im Hinblick auf die fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten ist auch die benachbarte, fußläufig erreichbare Friedrich-Kayser-Grundschule in die Überlegungen mit einzubeziehen.
4.2.11.4 Übermittagsbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Mit der Mensa ist die Grundvoraussetzung für die Übermittagsbetreuung geschaffen. Hier sind je nach zukünftiger Nutzung ggf. weitere Aufenthaltsräume zu schaffen.
101 101
Schulgebäude
4.2.11.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Da die Realschule am Stadtpark bis 2019 ausläuft, sind hier die Entscheidungen zu einer Nachnutzung zu treffen. Im Hinblick auf den gebotenen Rückbau des Pavillons bietet sich das Gebäude mit dann 11 Klassen- und 7 Fachräumen für eine dreizügige Grundschule an. Für die Übermittagsbetreuung stünde die Mensa mit Speiseraum zur Verfügung. Bei Bedarf könnte der angrenzende Klassenraum auch als zusätzlicher Speiseraum genutzt werden. Durch Umnutzung der Fachräume könnten im Erd- und Obergeschoss z.B. 12 Klassen und 5 Differenzierungsräume geschaffen werden. Das ausgebaute barrierefrei erreichbare Dachgeschoss könnte als OGS genutzt werden. Als Reserve stünden im Untergeschoss die nicht barrierefrei erreichbaren 6 Klassen- und Fachräume zur Verfügung. Bei einer Nachnutzung als weiterführende Schule müsste im Hinblick auf den Rückbau des Pavillons an dieser Stelle je nach Schulform ein 4- ggf. auch 6-klassiger Neubau entstehen, um eine Zweizügigkeit zu gewährleisten. Ggf. müsste in diesem Fall auch die Friedrich-Kayser-Schule in die Überlegungen mit einbezogen werden. Alternativ wäre der Abriss und Neubau an gleicher Stelle denkbar. Als weitere Möglichkeit verbliebe der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks.
4.2.11.6 Gebäudedaten Baujahr
1957 bis 1976
102 102
Jährliche Energie- und Wasserkosten 43.788 €
Jährliche Kosten Jährliche Unter- Reinigung, haltungskosten Wartung, GBA nach KGSt 66.748 €
141.294 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 187.804 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 271.021 €
Bewertung der Schulgebäude
4.2.12
Ruhrtalgymnasium
Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
34
8
2
sonstige Räume 1 Aula 2 Computerraum
4.2.12.1 Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Für die barrierefreie Erschließung wäre ein Aufzug notwendig. Dieser könnte durch Umbau des nördlichen Treppenhauses oder durch Aufgabe von 3 Klassenräumen nördlich des Haupteingangs geschaffen werden. Im ersten Fall wäre ein barrierefreier Zugang nur über den Schulhof aus möglich. Im zweiten Fall könnte das Gebäude über den Haupteingang betreten und bereits hier der Aufzug zur Überwindung des halben Geschosses genutzt werden. Die verkleinerten 3 Räume könnten als Gruppenräume genutzt werden. Derzeit sind über den Schulhof 16 Klassenräume und die Turnhalle barrierefrei erreichbar.
4.2.12.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 27 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen für die Sek I, bzw. 32 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder in Teilen auch "Offene Lernlandschaften" möglich.
103 103
Schulgebäude
4.2.12.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Grundstücksgröße sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten oder eine Aufstockung sind nicht möglich. Das Gebäude wurde 1953 errichtet und 1965 erweitert. Die Turnhalle wurde 1963 erbaut und 1972 erfolgte der Lückenschluss zwischen Schulgebäude und Turnhalle. 1982 erfolgte die Erweiterung Richtung Schulhof. Das Gebäude wurde von 2011 bis 2013 umfassend energetisch saniert. Neben der Erneuerung der Gebäudehülle wurde auch die gesamte Haustechnik erneuert und umfassend saniert. Ebenfalls von 2011 bis 2013 wurde die Mensa errichtet. Es sind nur noch geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden.
4.2.12.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Mit der Mensa ist die Grundvoraussetzung für die Übermittagsbetreuung geschaffen. Hier sind weitere Aufenthaltsräume für den Ganztag zu schaffen. Diese können nur durch Umnutzung von Klassenräumen im Bestand geschaffen werden. Für die Küche der Mensa sind Reserveräume unter dem Speiseraum vorhanden.
4.2.12.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Nach heutigem Stand ist das Ruhrtalgymnasium bis auf Weiteres in seinem Bestand gesichert. Aufgrund der Größe käme auch zukünftig nur die Nutzung als weiterführende Schule in Betracht.
104 104
Bewertung der Schulgebäude
Aufgrund der in den letzten Jahren investierten Mittel kommt in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ein Abriss des Gebäudes nicht in Frage. Damit scheidet sowohl ein Neubau an gleicher Stelle wie die Vermarktung des Grundstücks aus.
4.2.12.6 Gebäudedaten Baujahr
1953 bis 1982 / 2012
Jährliche Energie- und Wasserkosten 50.373 €
Jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA
Jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
62.638 €
172.628 €
Investpakt Energetische Sanierung 1.873.187 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 43.865 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 59.260 €
105 105
Schulgebäude
4.2.13
Friedrich-Bährens-Gymnasium
Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
19
18
1
sonstige Räume 1 Aula im Bau 1 Mensa im Bau 1 Bistro 8 Vorbereitung / Sammlung 3 Mediothek 4 Sprechzimmer
4.2.13.1 Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht im durchschnittlichem Missverhältnis zur Aufwand erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Für die barrierefreie Erschließung wären je nach Lösung ein oder zwei Aufzüge notwendig. Bei der ersten Lösung würden die Sanitärbereiche im Neubau entfallen bzw. müssten um eine Achse verlegt werden. Hierbei wäre es möglich einen Aufzug einzubauen, der bis auf das Kellergeschoss alle Ebenen des Alt- und des Neubaus erreicht und der unmittelbar neben dem Haupteingang ebenerdig betreten werden kann. Hierzu müsste auch ein Teil der Werkstatt im Kellergeschoss entfallen. Die Toiletten im Kellergeschoss wären hierbei nicht mit dem Aufzug zu erreichen. Eine behindertengerechte Toilette entsteht derzeit erdgeschossig vor der neuen Aula. Alternativ könnte hinter dem Nebentreppenhaus des Neubaus ein Aufzug angebaut werden, der den Neubau erschließt. Zur Erschließung des Altbaus müsste geprüft werden, ob im Bereich der Nebenräume, neben dem Treppenhaus des Altbaus, ein Aufzug eingebaut werden kann. Diese Variante hätte den Vorteil, dass auch ein Teil der Räume und der Toiletten im Kellergeschoss über den Aufzug erreicht würden. Allerding wäre eine barrierefreie Verbindung zwischen dem Alt- und dem Neubau nur im 2. Obergeschoss möglich. Der Zugang im Erdgeschoss müsste über Rampen realisiert werden. Derzeit kann (nach Abschluss des Aulaneubaus) nur die Verwaltung barrierefrei erreicht werden.
106 106
Bewertung der Schulgebäude
4.2.13.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 13 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen für die Sek I, bzw. 17 Klassenräume bei einem Differenzierungsraum je Jahrgang Sek I. Weder durch eine umfangreiche Entkernung oder den Umbau des Bestandes lassen sich zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" schaffen.
4.2.13.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Grundstücksgröße sind nach Abschluss der laufenden Baumaßnahmen keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten oder eine Aufstockung sind nicht möglich. Eine Bebauung des Sportplatzes scheidet derzeit aus. Der Altbau wurde 1902 errichtet und 1967 um den Neubau erweitert. Der Neubau wurde von 2010/11 energetisch saniert. 2013 wurde der Bereich der alten Aula abgerissen. Aktuell wurde mit dem Neubau einer Aula und einer Mensa begonnen. Die Bausubstanz ist gut. Insbesondere im Altbau ist eine Innenrenovierung erforderlich. Es sind noch durchschnittliche Sanierungsrückstellungen für den Altbau vorhanden. Das Friedrich-Bährens-Gymnasium nutzt derzeit das Gebäude der Kardinal-von-Galen-Schule mit. Hier ist überwiegend die Sek II untergebracht.
107 107
Schulgebäude
4.2.13.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Mit dem Neubau der Mensa wird eine gute Grundausstattung für die Übermittagsbetreuung geschaffen. Weitere Aufenthaltsräume für den Ganztag sind erforderlich. Diese können nur durch Umnutzung von Klassenräumen im Bestand geschaffen werden, wobei die Räume der KvG in die Betrachtung mit einzubeziehen sind. Auf die Umnutzungsmöglichkeiten der OGS der AlbertSchweitzer-Schule sei an dieser Stelle verwiesen.
4.2.13.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Nach heutigem Stand ist das Friedrich-Bährens-Gymnasium bis auf Weiteres in seinem Bestand gesichert. Aufgrund der Größe käme auch zukünftig nur die Nutzung als weiterführende Schule in Betracht. Aufgrund der in den letzten Jahren investierten Mittel kommt in den nächsten Jahren aus wirtschaftlichen Gründen ein Abriss des Gebäudes nicht in Frage. Damit scheidet sowohl ein Neubau an gleicher Stelle wie die Vermarktung des Grundstücks aus.
4.2.13.6 Gebäudedaten Baujahr
1902 bis 1967 / 2010
jährliche Energie- und Wasserkosten 62.319 €
jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
50.707 €
193.368 €
K II Energetische Sanierung 355.804 € Sanierungsarbeiten (seit 2007) 375.530 €
108 108
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 334.125 €
Bewertung der Schulgebäude
4.2.14
Kardinal-von-Galen-Schule
Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
13
0
0
sonstige Räume 1 Computerraum 1 Sprechzimmer
4.2.14.1 Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht durchschnittlichem im Missverhältnis Aufwand zur erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Für die barrierefreie Erschließung wäre ein Aufzug nachzurüsten. Aufgrund der versetzten Ebenen müsste ein Teil der zum Altbau liegenden Klassen verkleinert werden. Hier könnte ein Aufzug eingebaut werden, der alle Ebenen des Alt- und des Neubaus erreicht. Der barrierefreie Zugang läge damit auf der dem Eingang abgewandten Seite. Derzeit kann kein Klassenraum barrierefrei erreicht werden.
4.2.14.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Das Modell "Klassenraum Plus" ist durch die Aufgabe von Klassenräumen möglich, sowohl durch die Doppelnutzung von nicht belegten Klassenräumen als Differenzierungs- / Gruppenräume, als auch durch die Teilung von Klassenräumen. Hieraus ergeben sich ca. 9 Klassenräume mit entsprechenden Gruppen- und Differenzierungsräumen. Durch den Einbau eines Aufzuges entstünden 11 Klassen und 3 Differenzierungsräume. Weder durch eine umfangreiche Entkernung oder den Umbau des Bestandes lassen sich zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen (Model "Cluster") oder "Offene Lernlandschaften" schaffen.
109 109
Schulgebäude
4.2.14.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Gebäudestruktur und der Lage auf dem Grundstück sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten oder eine Aufstockung sind nicht möglich. Eine Bebauung des Sportplatzes scheidet derzeit aus. Der Altbau wurde 1902 errichtet und 1967 um den Neubau erweitert. 1953 wurden die Toiletten angebaut. Die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist grundlegend zu sanieren. Insbesondere sind die Außenwände abzudichten und Feuchteschäden zu beheben. Es sind noch hohe Sanierungsrückstellungen vorhanden. Sowohl die Albert-Schweitzer-Schule wie auch das Friedrich-Bährens-Gymnasium nutzen derzeit gemeinsam das Gebäude der Kardinal-von-Galen-Schule.
4.2.14.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Da das Gebäude ausschließlich einzelne Klassen / Jahrgänge der benachbarten Schulen aufnimmt, beschränkt sich die Erfordernis nur auf die Ganztagsräume der dort untergebrachten Schülerinnen und Schüler. Die Übermittagsbetreuung wird sowohl von der ASS als auch vom FBG in den dortigen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Auch eine Auslagerung der Ganztagsräume an die beiden Schulen ist denkbar. Auf die Umnutzungsmöglichkeiten der OGS der Albert-Schweitzer-Schule sei an dieser Stelle verwiesen.
110 110
Bewertung der Schulgebäude
4.2.14.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Die Kardinal-von-Galen-Schule dient derzeit ausschließlich der Deckung von Raummehrbedarfen der benachbarten Schulen. Nach aktuellem Stand ist dieser Mehrbedarf beim FBG auch zukünftig gegeben, bzw. wird dort noch ansteigen, so dass das Gebäude in seiner aktuellen Nutzung ebenfalls fortbestehen kann. Theoretisch wäre auch die Unterbringung einer zwei- bis dreizügigen Grundschule denkbar, wobei die OGS der Albert-Schweitzer-Schule dann der Kardinal-von-Galen-Schule zugeordnet werden müsste. Hier stellt sich dann aber die Frage nach der Unterbringung der Schülerinnen und Schüler des FBG bzw. nach der dann erforderlichen Reduzierung der Zügigkeit am FBG. Ebenfalls ist der Abriss und Neubau an der gleichen Stelle oder der Abriss und die Vermarktung des Grundstücks denkbar.
4.2.14.6 Gebäudedaten Baujahr
1902 bis 1967
jährliche Energie- und Wasserkosten 25.303 €
jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
22.779 €
55.267 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 9.294 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 231.639 €
111 111
Schulgebäude
4.2.15
Schule an der Ruhr
Klassenräume
Fachräume
Differenzierungsräume
15 (3 Kindergarten)
2
2 Förderunterricht 1 Therapieraum
sonstige Räume Mensa 1 Schülercafé 1 Lehrküche 1 Schülerbücherei 1 Fotolabor
4.2.15.1 Einschätzung Barrierefreiheit
bereits vorhanden
mit geringem Aufwand realisierbar
mit Aufwand steht durchschnittlichem im Missverhältnis Aufwand zur erreichbaren realisierbar Fläche
technisch ist nur ein Teil barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
technisch ist ein Großteil nicht barrierefrei zu erreichen / nachzurüsten
Für die barrierefreie Erschließung wären 3 Aufzüge nachzurüsten. Aufgrund der nur im Erdgeschoss verbundenen beiden Klassentrakte sind hier im Bereich der Flure zwei Aufzüge anzubauen. Hierzu müsste im Keller und im Bereich des Kindergartens je ein Nebenraum für die Anbindung an den Aufzug entfallen. Für die Anbindung der Mensa und der Lehrküche ist ein dritter Aufzug erforderlich. Die Anbindung kann nur über den kleinen Speiseraum erfolgen. Derzeit kann nur das Erdgeschoss mit vier Klassen, ein Fachraum, das Schülercafé und die Verwaltung barrierefrei erreicht werden.
4.2.15.2 Einschätzung Inklusion / Differenzierung bereits ausreichend vorhanden
mit geringem Aufwand im Bestand realisierbar / ausreichend Raumreserve
durch Aufgabe einzelner Klassenräume im Bestand realisierbar
durch einfache Um- und kleinere Anbauten erreichbar
größere Um- und Anbauten erforderlich
nur durch Aufgabe mehrerer Klassenräume erreichbar
Das als Hauptschule errichtete Gebäude verfügte über 14 Klassenräume, 6 Kursräume, 4 Gruppenräume und 4 Fachräume. Durch einen Rückbau auf die ursprüngliche Raumaufteilung ist das Modell "Klassenraum Plus" bereits weitgehend erfüllt. Bei Bedarf nach mehr Gruppenräumen kann ein Teil der Kursräume auch noch geteilt werden. Aufgrund der so gegebenen Mischung von Räumen in drei unterschiedlichen Größen sind auch andere Klassenraummodelle denkbar.
112 112
Bewertung der Schulgebäude
Durch eine umfangreiche Entkernung und den Umbau des Bestandes wären zentrale Lernräume mit zugehörigen Differenzierungsräumen möglich (Model "Cluster"). "Offene Lernlandschaften" können weder im Bestand noch durch Anbauten umgesetzt werden.
4.2.15.3 Erweiterungspotenzial / Gebäudepotenzial keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden schlechte Bausubstanz
ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden gute Bausubstanz
Aufgrund der Gebäudestruktur und der Lage auf dem Grundstück sind keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden. Anbauten sind nicht möglich. Eine Aufstockung bedarf der statischen Prüfung. Der Gebäudekomplex einschließlich Lehrschwimmbecken und Turnhalle wurde 1969 errichtet und 2008/2009 teilsaniert. Die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist bereits teilsaniert. Insbesondere ein Teil der Flachdächer ist noch zu sanieren. Es sind nur noch geringe Sanierungsrückstellungen vorhanden. In einem Teil des Gebäudes ist derzeit ein Kindergarten untergebracht. Das Lehrschwimmbecken wird durch die SG Eintracht Ergste betrieben.
4.2.15.4 Übermittagbetreuung / Ganztag ausreichende Größe / ausreichende Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
unzureichende Größe / keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden
Mit der Mensa und dem Schülercafé verfügt die Schule an der Ruhr bereits über eine gute Ausstattung an Ganztagsräumen. Weitere Ganztagsräume können durch die Aufgabe von Klassenräumen in Gebäude geschaffen werden.
113 113
Schulgebäude
4.2.15.5 Umnutzungspotenzial gute Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
keine Umnutzungsmöglichkeit vorhanden
Bei Beibehaltung des Kindergartens bietet sich als Nachnutzung eine vier- bis fünfzügige Grundschule an. Eine Mensa und ausreichend Raumreserven für eine OGS sind vorhanden. Für alle Klassen könnte ein Differenzierungsraum geschaffen werden. Auch die Unterbringung einer zweizügigen weiterführenden Schule ist denkbar, dann allerdings unter Aufgabe des Kindergartens. Für eine gymnasiale Oberstufe stehen keine ausreichenden Räume zur Verfügung. Aufgrund der Teilsanierung in 2008/09 ist eine Weiternutzung des Gebäudes dem Abriss und Neubau an der gleichen Stelle oder dem Abriss und der Vermarktung des Grundstücks vorzuziehen.
4.2.15.6 Gebäudedaten Baujahr
1969
114 114
jährliche Energie- und Wasserkosten 43.953 €
jährliche Kosten - Reinigung, Wartung, GBA
jährliche Unterhaltungskosten nach KGSt
53.227 €
119.345 €
Sanierungsarbeiten (seit 2007) 269.163 €
Sanierungsrückstellungen (noch offen) 97.044 €
Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte
5.
Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte
Auf der Grundlage der dargestellten Entwicklung der Schülerzahlen sowie der Bewertung der Schulgebäude ergeben sich unter der Maßgabe der notwendigen Einsparung von Schulraum wie sie im Haushaltssanierungsplan der Stadt Schwerte 2012 festgehalten ist, folgende Möglichkeiten der Umgestaltung der Schullandschaft in Schwerte:
5.1
Grundschulen
Im Bereich der Grundschulen sind zukünftig vermehrt Schwierigkeiten zu erwarten, die kommunale Klassenrichtzahl einzuhalten (vgl. Kapitel 2.3.1, S. 42f.). Ursache hierfür ist, dass in vielen Grundschulen in Schwerte nur kleine Eingangsklassen gebildet werden können. Dies führt in der Summe aller Grundschulen zur Bildung zu vieler Eingangsklassen. Der Schulträger wird daher in Zukunft häufiger vor der Problematik stehen, die Anmeldungen steuern zu müssen, um die kommunale Klassenrichtzahl einzuhalten. Angesichts des Rückgangs der Schülerzahlen bietet es sich daher an, Grundschulen zusammenzulegen. Hierzu ergeben sich aus der Analyse von Schüler- und Gebäudedaten zwei Möglichkeiten: Empfehlung 1 Zusammenlegung von Friedrich-Kayser- und Albert-Schweitzer-Schule zum „Grundschulzentrum Mitte“ unter Nutzung des Gebäudes der auslaufenden Realschule am Stadtpark Die Friedrich-Kayser-Schule ist eine zweizügige Grundschule, die Albert-Schweitzer-Schule hat drei Züge. Der Bestand beider Schulen ist in naher Zukunft gesichert. Allerdings ist das Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule stark sanierungsbedürftig und die Bausubstanz durchschnittlich bis schlecht (vgl. Kapitel 4.2.2.3, S. 69f.). Die Unterhaltungskosten für das Schulgebäude steigen. Die Friedrich-Kayser-Schule ist auf dem eigenen Gelände nicht erweiterbar (vgl. Kapitel 4.2.4.3, S.75f.). Mit dem Schulgebäude der Realschule am Stadtpark, das fußläufig – und ohne die Notwendigkeit, Straßen zu überqueren – erreichbar ist, steht spätestens ab 2019, wenn die Realschule ausgelaufen ist, ein zweites Schulgebäude zur Verfügung, das zusammen mit dem Schulgebäude der Friedrich-Kayser-Schule eine fünfzügige Grundschule aufnehmen kann. In den Räumen der derzeitigen Realschule ist eine Mensa vorhanden, eine Unterbringung der OGS ist ebenfalls möglich. Empfehlung 2 Auflösung der Evang. Grundschule Ergste sowie der Grundschule Villigst und Gründung einer neuen Grundschule auf dem Gelände der Schule an der Ruhr Die Grundschule Villigst ist zweizügig, die Evang. Grundschule Ergste ein- bis zweizügig. In beiden Schulen sind in Zukunft sehr kleine Eingangsklassen absehbar, was immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl führen würde. Hinzu kommt, dass der Pavillonanbau der Evang. Grundschule Ergste stark sanierungsbedürftig ist, die Sanierung allerdings technisch nur schwer möglich und als unwirtschaftlich einzuschätzen ist (vgl. Kapitel 4.2.6.3, S. 81). Ohne die Räume in diesem Anbau kann die Schule jedoch nicht zweizügig geführt werden. 115 115
Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte
Der Schulträger ist sich bewusst, dass beide Schulen für den jeweiligen Stadtteil große identitätsstiftende Funktion haben. Aus diesem Grund sollte keine Übernahme einer Grundschule durch die jeweils andere vorgenommen werden. Vielmehr besteht mit der Auflösung beider Grundschulen und der Neugründung einer Grundschule an einem anderen Ort die Chance, eine neue, beide Stadtteile verbindende Grundschule zu schaffen. Eine solche neu zu gründende Schule kann im Gebäude der Förderschule an der Ruhr untergebracht werden. Nach den Ergebnissen des Förderschulgutachtens des Kreises Unna wird die Förderschule an der Ruhr die Mindestschülerzahl in Zukunft nicht mehr erreichen. Angesichts der Randlage Schwertes im Kreis Unna kommt sie nach den Ergebnissen des Gutachtens auch nicht als Standort einer Förderschule in Kreisträgerschaft in Frage. Das Gutachten empfiehlt daher eine Auflösung der Schule zum 1. August 2016 gemäß §81 Abs. 2 SchulG. Allerdings geht das Gutachten auch davon aus, dass in einer Übergangszeit die Raumkapazitäten der Förderschule mit Schwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Unna, die die Versorgung in den Bereichen Mitte und Süd des Kreises übernehmen soll, nicht ausreichen wird. Daher wird empfohlen, bis zur Schaffung ausreichender Raumkapazitäten in Unna weiterhin Schulraum in Schwerte anzubieten. Dieser Standort würde jedoch als Teilstandort der Förderschule Unna geführt. Spätestens 2020 wird dieser Teilstandort nicht mehr benötigt. Damit stünde spätestens ab diesem Zeitpunkt das Schulgebäude der Förderschule an der Ruhr für eine neu zu gründende Grundschule zur Verfügung. Hier kann eine vier- bis fünfzügige Grundschule untergebracht werden, die mit Mensa und ausreichenden Raumreserven für die OGS ausgestattet ist. Zudem stünde für alle Klassen ein eigener Differenzierungsraum zur Verfügung. Mit der Anbindung des Lehrschwimmbeckens kann der Schwimmunterricht vor Ort durchgeführt werden.
5.2
Weiterführende Schulen
Im Bereich der weiterführenden Schulen werden in naher Zukunft durch Auslaufen der Eintrachthauptschule sowie der Realschule am Stadtpark zwei Schulgebäude frei. Hier ist über die Folgenutzung zu entscheiden. Wie im vorangegangenen Abschnitt erläutert bietet es sich an, das Gebäude der Realschule am Stadtpark für ein neu zu schaffendes Grundschulzentrum Mitte zu nutzen. Zurzeit gibt es in Schwerte noch eine Gesamtschule, zwei Gymnasien und eine Realschule. Alle diese weiterführenden Schulen sind in ihrem Bestand nicht gefährdet. Allerdings ist gleichzeitig festzustellen, dass diese Schullandschaft nicht in Einklang mit den Wünschen der Eltern steht. Dies zeigen nicht zuletzt die hohen Anmeldezahlen an der Gesamtschule in Schwerte. Von den für dieses Schuljahr an der Gesamtschule angemeldeten Kindern musste aus Kapazitätsgründen fast die Hälfte abgelehnt werden. Dabei ist dies keine Ausnahmesituation, sondern seit Jahren in ähnlichem Ausmaß zu beobachten. Viele der an der Gesamtschule abgelehnten Kinder werden an der Realschule angemeldet. Durch den Wegfall der Hauptschule wechseln Grundschülerinnen und –schüler mit Hauptschulempfehlung ebenfalls in die Realschule. Die Zusammensetzung der Schülerschaft an der Realschule ist dadurch deutlich heterogener geworden. Für Schülerinnen und Schüler, die die Realschule nicht schaffen, stehen mit Auslaufen der Hauptschule in Schwerte keine Schulangebote mehr zur Verfügung.
116 116
Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte
In dieser Situation hat der Schulträger 2013 versucht, eine Sekundarschule in Schwerte zu gründen. In der Sekundarschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Dadurch, dass auch nach gymnasialen Standards unterrichtet wird und eine enge Kooperation mit einer Schule der Sekundarstufe II vorgeschrieben ist, wird der Übergang der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und damit zum Abitur erleichtert. Die für eine Sekundarschulgründung erforderliche Zahl von 75 Anmeldungen ist jedoch 2013 nicht zustande gekommen. Das Konzept dieser neuen Schulform fand unter den Eltern keine ausreichende Akzeptanz. Der Wunsch vieler Eltern, ihr Kind nach der Grundschule auf eine weiterführende Schule zu schicken, in der alle Bildungsabschlüsse – von Sekundarstufe I und Sekundarstufe II – offenstehen, war aus ihrer Sicht mit der Einführung einer Sekundarschule nicht erfüllt. Der erneute Versuch, eine Sekundarschule in Schwerte zu gründen, wäre daher mit großen Risiken behaftet. Zum einen ist es fraglich, ob die notwendigen 75 Anmeldungen bei einem zweiten Anlauf zustande kämen. Auch wenn dies gelingt, wäre der langfristige Bestand dieser Schule neben dem Angebot einer Realschule in Schwerte jedoch nicht gesichert. Laut Prognose werden an der Realschule am Bohlgarten bei der derzeitigen Schullandschaft zukünftig drei bis vier Eingangsklassen erwartet. Eine dreizügige Sekundarschule und eine zweizügige Realschule hätten demnach in Schwerte nebeneinander keinen Bestand. Hinzu käme, dass sowohl Realschule als auch Sekundarschule nach wie vor in klarer Konkurrenz zur Gesamtschule in Schwerte stehen würden. Aus diesen Gründen wird empfohlen, keinen weiteren Versuch einer Sekundarschulgründung in Schwerte zu unternehmen. Empfehlung 3 Erweiterung der Gesamtschule durch Gründung einer Dependance im Gebäude der Eintrachthauptschule Um die weiterführende Schullandschaft in Schwerte nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten, wird stattdessen empfohlen, die Gesamtschule in Schwerte durch die Gründung einer Dependance zu erweitern. Dies entspricht den Wünschen vieler Eltern in Schwerte. Mit dem Gebäude der Eintrachthauptschule steht in Schwerte ein Schulgebäude zur Verfügung, in dem die Jahrgänge 5 bis 7 einer siebenzügigen Gesamtschule untergebracht werden können. Damit könnte die Aufnahmekapazität der Gesamtschule von vier auf sieben Züge erhöht werden. Spätestens am Ende des Schuljahres 2016/2017 werden die letzten Schülerinnen und Schüler die Hauptschule verlassen, sodass das gesamte Gebäude für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung stehen wird. Bereits ab dem kommenden Schuljahr besteht die Möglichkeit, 12 Klassen in diesem Gebäude unterzubringen, sodass sowohl Neuaufnahmen in sieben Eingangsklassen als auch ein Wechsel der dann 6. Jahrgänge aus dem Gebäude der Gesamtschule an der Grünstraße in eine Dependance im Gebäude der Eintrachthauptschule möglich sein wird. Eine solche Erweiterung der Kapazität der Gesamtschule ist für die Schule sicherlich in vielfacher Hinsicht eine große Herausforderung. Hierzu seien insbesondere die folgenden Aspekte genannt:
117 117
Fazit – Möglichkeiten der Veränderung der Schullandschaft in Schwerte
Heterogenität der Schülerschaft: Durch die Erweiterung der Kapazität wird sich die Heterogenität der Schülerschaft der Gesamtschule erhöhen. Wie die Auswertung der Grundschulempfehlungen gezeigt hat (vgl. Abbildung 24, S.49 und Abbildung 25 S. 51), ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulempfehlung an der Gesamtschule in Schwerte bisher vergleichsweise niedrig. Ein Großteil der Schülerinnen und Schüler mit einer solchen Empfehlung wird an der Realschule aufgenommen. Dies wird sich mit der Erweiterung der Kapazität der Gesamtschule sehr wahrscheinlich verändern. Auf diese größere Heterogenität muss sich die Gesamtschule in ihrem Unterricht einstellen. Allerdings dürfte dies für eine Schulform, die in ihrer Konzeption explizit auf Heterogenität ausgerichtet ist, sicherlich keine Hürde darstellen. Bereits heute ist es ausdrückliches Ziel der Schule, „Schülerinnen und Schülern durch individuelle Förderung Raum und Zeit in ihrer persönlichen Entwicklung zu geben“ und „die Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, eine Schullaufbahn zu wählen, die ihren Fähigkeiten entspricht“.8 Lehrerversorgung: Durch die Gründung einer Dependance stellt sich die Herausforderung, die Lehrerversorgung für die Schülerinnen und Schüler in beiden Gebäuden sicherzustellen. Die Entfernung zwischen den beiden Gebäuden beträgt fast vier Kilometer, die u.U. von Lehrerinnen und Lehrern innerhalb eines Schultages zurückgelegt werden müssen. Dies muss in der Stundenplanung berücksichtigt werden. Dadurch, dass im Gebäude der Eintrachthauptschule die ersten drei Jahrgänge untergebracht werden und im Gebäude an der Grünstraße die Mittel- und Oberstufe, dürfte eine Sicherstellung der Lehrerversorgung auch bei zwei Standorten möglich sein. Zusammenhalt der verschiedenen Jahrgänge: Durch die Verlegung der ersten drei Jahrgänge in eine Dependance am Holzener Weg wird der Kontakt zwischen Unterstufe und höheren Jahrgängen nur noch in geringem Maße möglich sein. Dies bedeutet für beide Seiten die Einschränkung der Möglichkeiten sozialen Lernens im Umgang verschiedener Altersstufen. Hier stellt sich die Aufgabe, neue Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und insbesondere den Übergang von Jahrgangsstufe 7 in Jahrgangsstufe 8 auch im Hinblick auf den dann notwendigen Umzug in ein anderes Gebäude sorgfältig vorzubereiten und auch pädagogisch zu begleiten. Trotz der neuen Herausforderungen für die Gesamtschule, die mit einer Erweiterung der Kapazität und der Schaffung eines weiteren Standortes einhergehen werden, stellt dies eine nachhaltige und zukunftssichere Umgestaltung der Schullandschaft in Schwerte dar, die den Wünschen der Eltern vieler Grundschülerinnen und Grundschüler in der Stadt entspricht und ein umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot in der Stadt sicherstellt.
8
118 118
Ziele der pädagogischen Arbeit der Gesamtschule: http://www.gesamtschule.schwerte.de/index.php/unsereschule
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabellen Tabelle 1: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Friedrich-Kayser-Schule 2009 bis 2018 .................... 20 Tabelle 2: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Albert-Schweitzer-Schule 2009 bis 2018 ................. 23 Tabelle 3: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Lenningskampschule 2009 bis 2018 ....................... 26 Tabelle 4: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Heideschule 2009 bis 2018 ..................................... 29 Tabelle 5: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Evangelischen Grundschule Ergste 2009 bis 2018 ... 32 Tabelle 6: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Grundschule Villigst 2009 bis 2018 ......................... 35 Tabelle 7: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Reichshofschule 2009 bis 2018 ............................... 38 Tabelle 8: Anzahl Schüler/innen und Klassen an Grundschulen in Schwerte insgesamt 2009 bis 2018 .... 41 Tabelle 9: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl 2013 bis 2018 ......................................................................................................................... 42 Tabelle 10: Anzahl Klassen im 1. Jahrgang an einzelnen Grundschulen laut Prognose und Kommunale Klassenrichtzahl 2015 bis 2018 KKRZ fehlt in der nachfolgenden Tabelle .......... 43 Tabelle 11: Anteil der Übergänge in Realschule und Gymnasien in Schwerte (ohne Gesamtschüler/innen).................................................................................................. 53 Tabelle 12: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe I der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20 .......................................................................................................................... 56 Tabelle 13: Anzahl Schüler/innen in der Sekundarstufe II der Gesamtschule Gänsewinkel 2011/12 bis 2019/20 .......................................................................................................................... 56 Tabelle 14: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Eintrachthauptschule 2011/12 bis 2016/17 ........... 57 Tabelle 15: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Stadtpark 2013/14 bis 2018/19 ...... 58 Tabelle 16: Anzahl Schüler/innen und Klassen an der Realschule am Bohlgarten 2013/14 bis 2018/19 .... 59 Tabelle 17: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Friedrich-Bährens-Gymnasiums 2013/14 bis 2019/20 . 61 Tabelle 18: Anzahl Schüler/innen und Klassen am Ruhrtalgymnasiums 2013/14 bis 2019/20 .................. 62
Abbildungen Abbildung 1: Entwicklung der schulrelevanten Altersgruppen bis 2030 – Ergebnisse der Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW für Schwerte ................................................. 13 Abbildung 2: Prozentuale Entwicklung der Schülerzahlen im Kreis Unna und im Land Nordrhein-Westfalen 2009 bis 2019 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW........... 13 Abbildung 3: Prozentuale Entwicklung der Zahl der Schulabgänger/innen nach Abschlüssen im Kreis Unna 2010 bis 2020 – Ergebnisse der Schülerprognose des IT.NRW ..................... 14 Abbildung 4: Schulabgänger/-innen mit Hauptschulabschluss und allgemeiner Hochschulreife in Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung 1961 bis 2009 .................................................. 15 Abbildung 5: Grundlagen der Prognose von Schülerzahlen an Grundschulen .......................................... 16 Abbildung 6: Einschulungen an der Friedrich-Kayser-Schule 2003 bis 2018 ............................................ 19 Abbildung 7: Grundschulempfehlungen der Friedrich-Kayser-Schule Ende 2012/2013 ............................ 21 Abbildung 8: Einschulungen an der Albert-Schweitzer-Schule 2003 bis 2018 ......................................... 22 Abbildung 9: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Albert-Schweitzer-Schule .................... 24 Abbildung 10: Einschulungen an der Lenningskampschule 2003 bis 2018 .............................................. 25 Abbildung 11: Grundschulempfehlungen der Lenningskampschule Ende 2012/2013.............................. 27 Abbildung 12: Einschulungen an der Heideschule 2003 bis 2018............................................................ 28 Abbildung 13: Grundschulempfehlungen der Heideschule Ende 2012/2013 ........................................... 30 Abbildung 14: Einschulungen an Evangelischen Grundschule Ergste 2003 bis 2018................................ 31 119 119
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Abbildung 15: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Evangelischen Grundschule Ergste .......... 33 Abbildung 16: Einschulungen an Grundschule Villigst 2003 bis 2018 ..................................................... 34 Abbildung 17: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an Grundschule Villigst ................................ 36 Abbildung 18: Einschulungen an Reichshofschule 2003 bis 2018............................................................ 37 Abbildung 19: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 an der Reichshofschule ................................ 39 Abbildung 20: Schülerinnen und Schüler im 1. Jahrgang der Grundschulen in Schwerte 2003 bis 2018 ................................................................................................................ 40 Abbildung 21: Schülerzahlen an Grundschulen insgesamt 2003 bis 2018 ............................................... 41 Abbildung 22: Prozentuale Entwicklung der Übergänge in weiterführende Schulen in NordrheinWestfalen und Schwerte 2000 bis 2012 ......................................................................... 46 Abbildung 23: Grundschulempfehlungen Ende 2012/2013 .................................................................... 47 Abbildung 24: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2013/2014 (incl. Auswärtige) ................... 49 Abbildung 25: Zusammensetzung der Schülerschaft an den weiterführenden Schulen in Schwerte nach Grundschulempfehlungen im Schuljahr 2014/2015 (incl. Auswärtige) ................... 51 Abbildung 26: Anteil Auswärtiger im 5. Jahrgang der weiterführenden Schulen in Schwerte ................ 54 Abbildung 27: Schülerinnen und Schüler an der Realschule am Bohlgarten 2003 bis 2019 .................... 59 Abbildung 28: Schülerinnen und Schüler am Friedrich-Bährens-Gymnasium 2003 bis 2019 .................. 60 Abbildung 29: Schülerinnen und Schüler am Ruhrtalgymnasium 2003 bis 2019 .................................... 62
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