SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel. SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbh (SBEV)

HVA F-StB Vertrag Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projekt: SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel Zwischen SBEV Stadtbahn Europavie...
Author: Oskar Schräder
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HVA F-StB

Vertrag

Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projekt:

SBEV Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 – Europaviertel

Zwischen

SBEV Stadtbahn Europaviertel Projektbaugesellschaft mbH (SBEV) vertreten durch [Bauamt]

die Geschäftsführer Wendelin Friedel und Florian Habersack in

Mainzer Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main - nachstehend Auftraggeber genannt -

und

in [Straße, Ort]

- nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird folgender

Vertrag geschlossen

§1 Gegenstand des Vertrages Bezeichnung der Leistung:

Grundwassermonitoring und Durchführung von Bauwasserreinigungsanalysen

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Vertrag

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§2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile des Vertrages sind die folgenden beigefügten Unterlagen: Abschnitt I

Bezeichnung Leistung / Honorar

I.1

Leistungsbeschreibung / Honorarermittlung a) Allgemeine Projektbeschreibung nebst Rahmenterminplan b) Technische Leistungsbeschreibung Grundwassermonitoring und Durchführung von Bauwasserreinigunsanalysen AG c) Leistungsverzeichnis Grundwassermonitoring und Durchführung von Bauwasserreinigungsanalysen AG d) Planunterlagen zu Baustelleneinrichtung und Messstellennetz e) Planfeststellungsbeschluss vom 19.05.16 f) Wasserrechtsantrag vom 26.06.2015, überarbeitet am 04.04.2016 g) Massenermittlung_Grundwassermonitoring h) Monitoring Stammdatentabelle i) Messsstellenpaesse j) Merkblatt_Grundwasser-Haltung_RP Darmstadt_Februar_2016 k) GWH-Richtwertliste V2_2016-03

I.2

Honorarübersicht

II

Vertragsbedingungen

II.1

Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2016 (AVB F-StB)

II.2

Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2014 (TVB-Landschaft)

II.3

Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2014 (TVB-Ingenieurbauwerke)

II.4

Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2014 (TVB-Verkehrsanlagen)

II.5

Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2014 (TVB-Tragwerksplanung)

II.6

Technische Vertragsbedingungen Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung)

II.7

Technische Vertragsbedingungen Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik)

II.8

Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2014 (TVB-Ingenieurvermessung)

II.9

Technische Vertragsbedingungen für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen, Ausgabe 2006 (TVB-Prüf)

II.10

Technische Vertragsbedingungen Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2014 (TVB-Verkehrsuntersuchung)

III

Weitere Vertragsbestandteile

III.1

Verzeichnis der Unterauftragnehmer

III.2

EU Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer

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Vertrag

III.3

Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft

III.4

Liste der Projektverantwortlichen des AN

III.5

Weitere Besondere Vertragsbedingungen – gelten vorrangig vor den AVB F-StB

III.6

Richtlinie für die interne und externe CAD-Bearbeitung

III.7

AVA-Richtlinien des Auftraggebers

§3 Leistungen des Auftragnehmers 1.

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung (§ 2, Abschnitt I.1) beschriebenen Leistungen.

2.

Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (1fach) in digitaler Form (Planunterlagen im dxf - Format sowie im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei) zu übergeben.

3.

Für weitere Mehrausfertigungen der Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen, die vom Auftraggeber zusätzlich angefordert werden, wird eine gesonderte Vergütung vereinbart.

4.

Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.

5.

Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen.

6.

Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.

§4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Keine

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§5 Termine und Fristen Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Beginn der Ausführung: unverzüglich nach Zuschlagserteilung

§6 Versicherung des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat nachstehende Versicherungen abzuschließen und nachzuweisen: 6.1 Betriebs- und Produkt-Haftpflichtversicherung a) für Personen- und Sachschäden pauschal

5.000.000,00 EUR 2-fach maximiert p.a.

b) für Vermögensschäden

100.000,00 EUR p.a.

6.2 Umwelt-Haftpflichtversicherung a) für Personen- und Sachschäden pauschal

5.000.000,00 EUR 1-fach maximiert p.a.

b) für mitversicherte Vermögensschäden pauschal

5.000.000,00 EUR 1-fach maximiert p.a.

6.3 Umweltschadenversicherung a) je Versicherungsfall und Jahr

5.000.000,00 EUR

b) Zusatzbaustein 1: je Versicherungsfall und –jahr

5.000.000,00 EUR

c) Zusatzbaustein 2: im Rahmen des Zusatzbausteins 1 mitversichert

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§7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach § 3 Abs. 1

EUR

Die Summe der Gesamthonorare wird als vorläufige Auftragssumme vereinbart mit

(2) Nebenkosten (§ 14 HOAI) / Auslagen (RVP Ziff. 1.3) Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit _____ v.H. des Nettohonorars Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet

(3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2))

Netto Umsatzsteuer

v.H. Brutto

Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet.

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§8 Ergänzende Vereinbarungen 1. Reaktionszeit a) Die Reaktionszeit des Auftragnehmers für einen Einsatz beträgt maximal 24 Stunden. b) Die Verfügbarkeit des Auftragnehmers beträgt für Auskünfte an Werktagen: von 7.00 bis 20.00 Uhr. 2. Laufzeit / Kündigung a) Leistungsende gem. Vorgaben des Grundwassermonitorings durch das RP Darmstadt. Nach derzeitigem Terminplan erfolgt das voraussichtlich im Jahr 2023. b) Das Recht des Auftragnehmers zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. § 643 BGB bleibt unberührt.

Unterschriften Auftragnehmer

............................................................ (Ort)

........................................ (Datum)

................................................................................ (Stempel und Unterschrift)

........................................ (Datum)

................................................................................ (Stempel und Unterschrift)

Auftraggeber

............................................................ (Ort)

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