S T A D T G E M E I N D E H A L L E I N G E B Ü H R E N- und T A R I F D A R S T E L L U N G für den V O R A N S C H L A G in E U R

22.12.2016 5.1.2017 STADTGEMEINDE HALLEIN G E B Ü H R E N- und T A R I F D A R S T E L L U N G für den V O R A N S C H L A G 2 0 1 7 in E U R zu § 2 ...
Author: Ludo Salzmann
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22.12.2016 5.1.2017

STADTGEMEINDE HALLEIN G E B Ü H R E N- und T A R I F D A R S T E L L U N G für den V O R A N S C H L A G 2 0 1 7 in E U R zu § 2 des Haushaltsbeschlusses Punkt

Ansatz

Bezeichnung

1

920000

Vergnügungssteuer: Lt LGBl. 2/1999 i.d.g.F. und der Verordnung der Stadtgemeinde Hallein

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Für: die Vorführung von Videofilmen auf großflächigen Projektionen das Vorführen von Videofilmen in Gästezimmern von Beherbergungsbetrieben Bauschabgabe nach festen Sätzen für jede Vorrichtung in Höhe monatlich das sonstige Vorführen von Videofilmen Bauschabgabe nach festen Sätzen in Höhe von monatlich für jede Vorrichtung das Halten von Musikautomaten (Musikboxen, Musikschränken) das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Wettspielautomaten oder –apparaten, sofern nichts Besonderes bestimmt ist das Halten von Dartgeräten das Halten von Tischfußballgeräten das Halten von Billardtischen Bauschabgabe nach der Größe des benützten Raumes in Höhe von für jede 10 m² des benützten Raumes, für die im Freien gelegenen Teile mit

Bruttogebühren

73,00 2,20 73,00 29,00 29,00 29,00 14,50 14,50 0,70 0,70

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

2

920000

Hundesteuer (für Hunde ab dem 6. Lebensmonat): Für einen Hund für den 2. und jeden weiteren Hund pro Haushalt, für in Einfamilienhäusern gehaltene Hunde, soweit ein Einfamilienhaus außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes liegt. In begründeten Fällen, zB Begleithundeprüfung, kann der Bürgermeister eine Ermäßigung (zB auf EUR 44,00) gewähren.

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

70,00 139,00 35,50

Für das Halten von Hunden zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes bzw für das Halten von Blindenhunden, Partnerhunden, Therapiehunden und bäuerlichen Wachhunden wird zufolge FAG 2005, § 15 (2) keine Hundesteuer eingehoben. 3

851000 Abg. 05

Kanalgebühren: lfd. Gebühr nach m³ Verbrauch Wasser bzw laut Pauschale 150 l pro Tag und Person

3,41

0,34

3,75

540,00

54,00

594,00

1,22

0,12

1,34

Gebührensätze für sonstige Leistungen: Laut Tarifliste des Reinhalteverbandes Tennengau-Nord 4

5

851000 Abg. 23

Interessentenbeiträge für Kanalanschluss: Gemäß LGBl: Nr. 48/1978 pro Bewertungspunkt

850000 Abg. 03

Wasserbezugsgebühr: lfd Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser

Punkt

6

7

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Abg. 04 Tar. 1 Tar. 2 Tar. 3 Tar. 4 Tar. 5 Tar. 6 Tar. 7 Tar. 8 Tar. 9 Tar. 10 Tar. 11 Tar. 12

Zählermiete jährlich: für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis für Wasserzähler bis Impulszähler

Abg. 09 Tar. 1 Tar. 2

Zählerschäden: Frostschaden Heißwasserschaden

850000 Abg. 21

Wassersanschlussgebühren: Baubeitrag pro Bewertungspunkt

3 m³ 3(5) m³ 7 m³ 7(10) m³ 20 m³ 20 m³ Flansch 20 (30) m³ 20 (30) m³ Flansch 50 m³ 80 m³ 100 m³

Anschlussgebühren für Infrastrukturschächte: Kosten für fix vergebene Schächte Kosten für zeitweise vergebene Schächte -25% der GrundKosten (EUR 33,43) sowie einer Tagesmiete von brutto

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

16,45 16,45 17,11 17,11 27,75 27,75 74,26 74,26 84,63 102,00 102,00 102,00

1,65 1,65 1,71 1,71 2,78 2,78 7,43 7,43 8,46 10,20 10,20 10,20

18,10 18,10 18,82 18,82 30,53 30,53 81,69 81,69 93,09 112,20 112,20 112,20

80,00 80,00

8,00 8,00

88,00 88,00

470,00

47,00

517,00

100,00 16,70

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

8

852000

Abfallgebühren: Grünschnittabholung für Privathaushalte: pro halbe Stunde Gebühren an Wertstoffsammelplätzen und bei der Problemstoffsammelstelle Wirtschaftshof für Privathaushalte: PKW-Reifen mit Felgen – pro Stück PKW Reifen ohne Felgen – pro Stück Sperriger Hausabfall – pro m³ Bauschutt sortenrein ab 1 m³ - pro m³ Restabfallsack – pro Stück Gebühren an Wertstoffsammelplätzen und bei der Problemstoffsammelstelle Wirtschaftshof für Gewerbebetriebe und Sonstige: analog den Privathaushalten – zusätzlich: Grünabfälle – pro m³ Mehrleistungen gemäß § 10 Abs. 10 der Halleiner Abfallabfuhrordnung werden mit einer Mindestgebühr von einem 60 l RestabfallSack verrechnet.

Tar. 1 Tar. 2 Tar. 3 Tar. 4 Tar. 5 Tar. 6

Restabfall: 120 Liter Tonne pro Entleerung 240 Liter Tonne pro Entleerung 660 Liter Container pro Entleerung 770 Liter Container pro Entleerung 1.100 Liter Container pro Entleerung 60 Liter Abfallsack pro Entleerung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

8,18

0,82

9,00

3,63 2,18 23,27 20,00 2,36

0,37 0,22 2,33 2,00 0,24

4,00 2,40 25,60 22,00 2,60

8,72

0,88

9,60

5,59 11,18 30,73 35,82 51,18 2,82

0,56 1,12 3,07 3,58 5,12 0,28

6,15 12,30 33,80 39,40 56,30 3,10

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

8

852000

Abfallgebühren: Stichtag für die Ermittlung der Personenzahl laut Meldeamt ist jeweils der 2. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Grundgebühr (Biotonnenbenützer) jährlich: pro Haushalt EUR 67,10 pro Person

EUR 94,60

94,60

EUR 75,70

75,70

EUR 27,50

Grundgebühr (Eigenkompostierer) jährlich: pro Haushalt EUR 53,70 pro Person

9

10

EUR 22,00

771000

Ortstaxe: nach dem Ortstaxengesetz 1992, LGBl. 62/1992 zuletzt geändert mit LGBl. 50/1996 und der Verordnung der Stadtgemeinde Hallein vom 16.10.2014.

771000

Hallein, Bad Dürrnberg (außer Kurbezirk) und Campingplätze

0,80

771000

Kurtaxe: Nach dem Kurtaxengesetz 1993, LGBl. 41/1993 und Beschluss der Kurkommission Bad Dürrnberg vom 26.04.2014 Kurtaxe Bad Dürrnberg:

1,20

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

11

920000

Sperrstundenabgabe ab 1997 aufgehoben

12

817100 Abg. 35 Tar. 1010 1020 1030 1041 1042 1051 1052

Friedhofgebühren – Friedhöfe Hallein und Dürrnberg: Grabstellen- bzw Erneuerungsgebühren für 10 Jahre Benützung: a.) Reihengräber bis zu 2 Särge b.) Randgräber bis zu 2 Särge c.) Familiengräber bis zu 4 Särge d.) Grüfte bis zu 6 Särge e.) Grüfte ab 7 Särge f.) Urnennischen – Nische klein bis 2 Urnen g.) Urnennischen – Nische groß über 2 Urnen

106100 106200 107000

Kostenanteil für Benützung: der Verkleidungsplatte zu Nische klein der Verkleidungsplatte zu Nische groß Anschaffung für schmiedeeiserne Blumenbehälter h.) Urnengräber einfach bis 4 Urnen i.) Urnengräber doppelt bis 8 Urnern j.) Kindergräber Beisetzungs- und Beerdigungsgebühr: Beerdigung: a.) Öffnen und Schließen der Grabstelle b.) Beerdigung von Kindern unter 10 Jahren c.) Beistellung des Versenkungsapparates und Entsorgungskosten für Kränze und Blumen

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

260,00 520,00 780,00 2.740,00 5.595,00 260,00 520,00

134,50 161,00 132,60 260,00 520,00 180,00

472,00 236,00 130,00

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Beisetzung in einer Gruft: (Öffnen und Schließen der Gruft erfolgt durch Steinmetz mit gesonderter Rechnung) a.) Beistellung des Versenkungsapparates und Entsorgungskosten für Kränze und Blumen b.) Schlichten von Särgen in einer Gruft c.) Umsargen einer Leiche in einer Gruft 817100

Beisetzung- und Beerdigungsgebühr: Beisetzung einer Urne Verabschiedungen (ohne Beerdigung und Beisetzung): Entsorgung für Kränze und Blumen Enterdigungsgebühren: a.) Enterdigungsgebühr (Öffnen und Schließen des Grabes) b.) Umsagen einer Leiche bei Enterdigung c.) Enterdigung oder Entfernung einer Urne Urnenversand: Inland (inklusive Porto) Europäisches Ausland (inklusive Porto) Übersee oder Flugpost (zuzüglich jeweiliges Porto)

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

130,00 77,50 175,00

54,50 93,00 858,00 322,00 64,00

31,00 77,50 43,50

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Abg. 35

Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) samt Geläute: Der Gesamttarif beträgt insgesamt pro Tag: 1. + 2. Klasse kleine Aufbahrung Benützung der Kühlanlage pro Tag

82,50 41,20 32,50

Sonstige Gebühren: Benützung des Sezierraumes

43,50

Wegbringen von Grabsteinen oder-zeichen einschließlich Einfassung: Einzelgrab Familiengrab

Tar. 2000 2000

Verwaltungsgebühr nach LGBl. Nr. 1/2014, TP 1 beträgt: Erstmalige Verleihung des Benützungsrechtes einer Grabstelle Verlängerung des Benützungsrechtes Zusatz: Gem. § 43 Salzburger Leichenbestattungsgesetz ist bei vorzeitigem Verzicht auf ein Benutzungsrecht die vorausbezahlte Benützungsgebühr aliquot zum Kalenderjahr abzurechnen und mit allfälligen Zahlungsverpflichtungen gegenzurechnen oder auszubezahlen.

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

194,00 280,00

27,00 27,00

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Naturbestattung: Einmalig Auf Wunsch: Namensschild für 10 Jahre

360,00 51,50

Gebühr für Grabpflege im Sinne der Friedhofsordnung Entfernung von Bäumen in Grabstätte

71,50 143,00

13

920000

Gemeindeverwaltungsabgaben: Lt Landesgesetzblatt 1/2014 i.d.g.F.

14

828000

Marktstandsgebühren: Griesplatz pro lfm Kornsteinplatz pro lfm

1,50 2,40

15

840000

Tarif für den Gebrauch von öffentlichen Grund: Zufolge Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2001

16

840000

Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber liegenden Luftraumes durch Gemeindeunternehmungen: derzeit sistiert

17

816000

Herstellungskosten für öffentliche Straßenbeleuchtung/ lfm: Auch rückwirkend für Straßenbeleuchtungsanlagen, die noch nicht abgerechnet wurden

180,70

Herstellungskosten für Gehsteige/lfm: Auch rückwirkend für Gehsteiganlagen die noch nicht abgerechnet wurden

259,20

18

612000

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

19

612000

Straßenpreisverordnung: Herstellung von Verkehrsflächen/m² Herstellung von Verkehrsflächen bei bewilligter Selbstherstellung des Unterbaues/m² Ausgleichsabgabe Kinderspielplatz/m² Kinderspielplatz Mindestsatz Ausgleichsabgabe PKW-Abstellplatz

Umsatzsteuer

Bruttogebühren 68,30 24,40 410,00 18.450,00 15.250,00

20

920000

Gemeindekommissionsgebühren: gem. Landes- und Gemeindekommissionsgebührenverordnung

21

920000

Überwachungsgebühren für öffentliche Sicherheitsorgane: nach Verordnung des Landes

22

212000

Schulbeiträge: nach Landesgesetz

23

612000

Kostenbeiträge zur Straßenherstellung oder Erweiterung: gem. Bebauungsgrundlagengesetz

24

240000

Kinderbetreuungseinrichtungen (monatlich): Lt. Beschluss der Stadtgemeindevertretung vom 02. Juni 2016 Erhöhung Besuchsgeld um 10% ab September 2017 Kinder bis 3 Jahre – Krabbelkinder: bis 20 h/Woche bis 30 h/Woche bis 40 h/Woche

46,36 69,55 92,73

4,64 6,95 9,27

51,00 76,50 102,00

Nicht schulpflichtige Kinder (aus Hallein): bis 20 h/Woche bis 30 h/Woche bis 40 h/Woche

40,00 49,09 58,64

4,00 4,91 5,86

44,00 54,00 64,50

Abg. 71

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht: bis 20 h/Woche ab 20 h/Woche

GRATIS 16,36

1,64

GRATIS 18,00

Schulpflichtige Kinder: bis 10 h/Woche von 10 h bis 20 h/Woche ab 20 h/Woche

40,00 72,64 88,55

4,00 7,26 8,85

44,00 79,90 97,40

Wird das Kind an mehr als 4 Tagen im Monat länger als vereinbart betreut, ist der jeweils nächsthöhere Tarif zu bezahlen.

240000

Abg. 72

Ferienbetreuung VS Rif: pro Woche Schulautonome Tage pro Tag für alle Einrichtungen

18,64 4,64

1,86 0,46

20,50 5,10

Für Kinder aus anderen Gemeinden: Nichtschulpflichtige Kinder: bis 20 h/Woche bis 30 h/Woche bis 40 h/Woche

78,18 86,36 95,00

7,82 8,64 9,50

86,00 95,00 104,50

Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht: bis 20 h/Woche ab 20 h/Woche

GRATIS 21,82

2,18

GRATIS 24,00

Verpflegsgeld: Pauschale monatlich Verpflegsgeld pro Tag

56,91 3,64

5,69 0,36

62,60 4,00

Schulische Tagesbetreuung: pro Tag

4,00

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Verpflegsgeld: Kinderbetreuungseinrichtungen Volksschule Burgfried – Krankenhaus Volksschule Rif – Krankenhaus Volksschule Neualm – Berufsschule SPZ – Gourmet und Zubereitung in eigener Küche 25

420100

4,00 4,00 4,00 4,00 2,50

Heimbeiträge Seniorenheim: Die Tarife gelten ab 1. Jänner 2017 Gegebenenfalls Neuregelung nach entsprechenden Beschluss des Sozialhilfe-Beirates. Tagessätze – monatlicher Betrag (bei 30-Tage-Monat) Grundtarif Einbettzimmer: KAT A (EUR 880,50) Grundtarif für die neu einziehenden Selbstzahler: EUR 1.192,50 (EUR 39,75 pro Tag) Pflegeeinstufung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 1 EUR Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 2 EUR Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 3 EUR Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 4 EUR Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 5 EUR Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 6 EUR Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 7 EUR über 180 Minuten und Pflegegeld der Stufe 7

279,00) 618,00) 1.509,00) 1.905,00) 2.271,00) 2.454,00) 2.544,00)

9,30 20,60 50,30 63,50 75,70 81,80 84,80

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Wird eine Pflege benötigt, wird der Grundtarif (Zimmer KAT A) plus die jeweilige Pflegeeinstufung vorgeschrieben.

9,30 20,60 50,30 63,50 75,70 81,80 84,80

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Zimmerservice pro Essen Verlust des Zimmerschlüssels Aktion „Betreuter Mittagstisch“ pro Essen 6,00 Frühstück für „Externe“ 2,45 Abendessen für „Externe“ 2,91 Mittagessen für Mitarbeiter Mittagessen für Lebenshilfe 4,09 Einmalige Kaution bei Eintritt je Bewohner Einmalige Kaution bei Eintritt je Bewohner (Selbstzahler: eine Monatsmiete lt Einstufung) 26

771000

Tourismusförderungsfondsbeitrag: nach Landesgesetz

27

340100

Museumstarife: Erwachsene 6,82 Erwachsene – Gruppen ( ab 15 Personen) 5,45 Erwachsene mit Gästekarte 5,45 Pensionisten, Studenten, Präsenzdiener 5,45 Halleiner Schulen GRATIS Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr GRATIS Schüler von 7 – 26 Jahren 2,27 Familienkarte 13,64 bei Buchung eines Vermittlungsprogrammes haben Schulklassen freien Eintritt. Führungen bei Voranmeldung: Gruppen ab 15 Personen pro Person Gruppen unter 15 Personen – Pauschale Pauschalpreis pro gebuchter Führung (bis max 30 Personen)

1,82 25,45 68,18

0,60 0,25 0,29 0,41

0,68 0,55 0,55 0,55

Bruttogebühren 1,05 27,05 6,60 2,70 3,20 4,50 4,50 300,00

0,23 1,36

7,50 6,00 6,00 6,00 GRATIS GRATIS 2,50 15,00

0,18 2,55 6,82

2,00 28,00 75,00

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Pauschalpreis pro geb Kurzführung (30 Min bis max 30 Personen) Führungen Erwachsene bei Fixterminen Führungen bei Fixterminen ermäßigt Schülergruppen ab 15 Personen pro Schüler Schülergruppen unter 15 Personen – Pauschale Abendführungen durch die Ausstellungsräume eine Stunde jede weiter ¼ Stunde

40,91 3,18 2,27 1,82 25,45 63,64 15,91

4,09 0,32 0,23 0,18 2,55 6,36 1,59

45,00 3,50 2,50 2,00 28,00 70,00 17,50

Vermittlungsprogramme für Schulen Museumspädagogische Programme ab 15 Schüler pro Person Museumspädagogische Programme unter 15 Schüler pauschal Workshops ab 15 Schüler pro Person Workshops unter 15 Schüler pauschal

2,73 38,18 4,09 57,27

0,27 3,82 0,41 5,73

3,00 42,00 4,50 63,00

Freizeitangebote für Kinder Kinderatelier / Kindergeburtstage pro Kind Kuchen pro Teilnehmer bei Kindergeburtstagen Aktionstage und Kinderwochenpass

5,45 1,36 9,09

0,55 0,14 0,91

6,00 1,50 10,00

Vorträge Erwachsene ermäßigt (Museumsverein Celtic Heritage kostenlos)

3,64 2,73

0,36 0,27

4,00 3,00

13,64 10,91 9,09

1,36 1,09 0,91

15,00 12,00 10,00

Konzerte Abendkasse / Normaltarif Vorverkauf und Ermäßigung Mitglieder und Förderer

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

27

340100

Saalmiete Orgelsaal, Bürgerspitalskapelle, Veranstaltungssaal Hauptschule Burgfried und Salinenkapelle: 18.00 – 22.00 Uhr Pauschalpreis Kooperationspartner 216,67 43,33 260,00 Sonstige Veranstalter 300,00 60,00 360,00 für jede weitere Stunde (außerhalb der normalen Öffnungszeiten zB Konzertproben, Auf- und Abbau diverser Veranstaltungsbehelfe wie etwa Sondervitrinen, Buffet, Bildermontagen etc) 33,33 6,67 40,00 Foyer Pauschalpreis (2 Stunden) jede weitere Stunde

340400

Nettogebühren

Bruttogebühren

26,67 6,67

160,00 40,00

Workshop- bzw Seminarraum (nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten buchbar) Pauschalpreis (2 Stunden) 41,67 jede weitere Stunde 20,83

8,33 4,17

50,00 25,00

Miete Equipment Beamer Bestuhlung pro Sessel (bis max 100 Sessel) Bühnenelemente pro Stück (max 6 Stück) zusätzliche Beleuchtung Rednerpult mit Funkmikrophon zusätzliches Personal pro Stunde

41,67 0,50 20,00 20,83 20,83 41,67

8,33 0,10 4,00 4,17 4,17 8,33

50,00 0,60 24,00 25,00 25,00 50,00

4,09 2,73 2,73 2,73 1,82 0,00

0,41 0,27 0,27 0,27 0,18 0,00

4,50 3,00 3,00 3,00 2,00 0,00

Eintrittsgelder – Franz-Xaver-Gruber Museum: Erwachsene Erwachsene – Gruppen ab 15 Personen Erwachsene mit Gästekarte Pensionisten Studenten und Präsenzdiener/Zivildiener Halleiner Schulen

133,33 33,33

Umsatzsteuer

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

0,00 0,14

0,00 1,50

45,45 19,09 1,36

4,55 1,91 0,14

50,00 21,00 1,50

2,27 2,73 3,64

0,23 0,27 0,36

2,50 3,00 4,00

25,00 6,25

5,00 1,25

30,00 7,50

0,18

0,04

0,22

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 0,00 Schüler und Lehrlinge von 7 – 19 Jahren 1,36 bei Buchung eines Vermittlungsprogrammes haben Schulklassen freien Eintritt. Führungen Gruppen pauschal bis 30 Person Gruppen unter 15 Personen pauschal Schüler pro Person Vermittlungsprogramme Themenführung pro Person museumspädagogische Programme pro Person Workshops pro Person Raummiete (außerhalb der regulären Öffnungszeiten) pro Stunde jede weitere angefangene ¼ Stunde Veranstaltungsstätten: Kurzfristiger Strombezug je KW/h 262300

Vermietung Kunstrasenplatz inkl Garderobe Sportzentrum Gamp 90 Minuten ohne Flutlicht 90 Minuten mit Flutlicht 120 Minuten ohne Flutlicht 120 Minuten mit Flutlicht

140,00 170,00 170,00 200,00

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

894100

Salzberghalle: a. Gesamtobjekt – Saal und Nebenräume Veranstaltungsmiete/ Tag (maximal 8 Stunden) Tanzveranstaltung oder Ball (maximal 10 Stunden) b. Nebenräume – Foyer, Balkon, Cafe und Zimmer Grundmiete/ Stunde

894200

840100

Ziegelstadel: Gesamtobjekt je Veranstaltungstag (max. 8 Stunden) Veranstaltungsstätten Pernerinsel: Verdampferturm oder Salzmagazin (maximal 8 Stunden) Festspielhalle Tagesmiete Verdampferturm Erdgeschoss oder 1. Stock Salzlager Vorderteil Alte Schmiede Leihgebühren (pro Veranstaltung): mobile Bühnenpodien (pro Stück) mobiler Laufsteg mobile Tonanlage Sessel

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

1.000,00 1.333,33

200,00 266,67

1.200,00 1.600,00

58,33

11,67

70,00

1.000,00

200,00

1.200,00

1.000,00 2.000,00

200,00 400,00

1.200,00 2.400,00

500,00 500,00

100,00 100,00

600,00 600,00

20,00 75,00 166,67 0,50

4,00 15,00 33,33 0,10

24,00 90,00 200,00 0,60

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Veranstaltungsraum in der NMS Burgfried, Mehrzweckraum im Kindergarten Rif und Veranstaltungssaal im Gemeindezentrum Rif: bis 2 Stunden bis 5 Stunden Tagessatz

30,00 50,00 100,00

Für alle Veranstaltungsstätten gilt: Tarif für Auf- bzw. Abbau/Stunde 37,50 7,50 Bei Veranstaltungen mit gastronomischer Versorgung (Ausschank) wird zur jeweiligen Miete ein Betrag von EUR 261,62 zugerechnet und weiters ist eine Kaution von EUR 726,73 zu erlegen. Gastronomiepauschale Kaution

Bruttogebühren

220,83 608,33

44,17 121,67

45,00

265,00 730,00

Allgemeines: Für Veranstaltungen von Halleiner Vereinen oder Schulen, für soziale und nicht kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, für Dauermieter oder längerfristige Nutzung (zB Ausstellung) oder in besonders begründeten Fällen kann im Einzelfall durch den Bürgermeister ein Sondertarif festgelegt werden. Veranstaltungsstätte Kolpinghaus Hallein: Kolpingbar Marmorsaal inkl. Pausenraum Festsaal inkl. Seminarraum 880100

300,00 500,00 1.000,00

60,00 100,00 200,00

Stadttheater und –kino: Veranstaltungen inkl. Personal, Betriebskosten etc… 1.000,00 200,00 Veranstaltungen von Kooperationspartner 500,00 100,00 Schulveranstaltungen 250,00 50,00 Stundensatz für jede angefangene Stunde (Proben, Aufbauten etc..) 37,50 7,50 Tarif für Diawerbung pro Woche 9,17 1,83 Die Kosten für Feuerwehr, Polizei und sonstige Entgelte sind vom Veranstalter zu tragen. Für die Vergnügungssteuer gelten die bestehenden Vorschriften.

360,00 600,00 1.200,00 1.200,00 600,00 300,00 45,00 11,00

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

28

831100

Eintrittsgelder für Schlossbad Wiespach: Erwachsene – Tageskarte Erwachsene ab 16.00 Uhr Erwachsene - Gruppenkarte Familienpass ab 09.00 Uhr Kinder, Studenten, Pensionisten und Menschen mit Beeinträchtigung Kinder – Gruppenkarte Kinder ab 16.00 Uhr

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

3,45 1,77 1,77 1,77 1,77 1,02 1,02

0,45 0,23 0,23 0,23 0,23 0,13 0,13

3,90 2,00 2,00 2,00 2,00 1,15 1,15

27,43 69,03 13,27 33,63 82,12 2,21

3,57 8,97 1,73 4,37 10,68 0,29

31,00 78,00 15,00 38,00 92,80 2,50

0,84

0,11

0,95

Warmbrause Aufbewahrung von Liegen pro Saison

0,66 19,00

0,09 3,80

0,75 22,80

Parkplatzgebühren: PKW PKW außerhalb der Badesaison je angefangenem Monat

0,58 16,67

0,12 3,33

0,70 20,00

Eintrittsgelder für Halleiner: Erwachsene - 10er Block Tageskarte Erwachsene - Saisonkarte Kinder - 10er Block Tageskarte Kinder - Saisonkarte Familien - Saisonkarte Einsatz für Saisonkarte und 10er Blöcke (Chip) Eintrittsgeld für Organisationen der Jugendwohlfahrt:

Nettogebühren

Kombiticket: Freibad und Keltenblitz Erwachsene 8,67 1,13 Freibad und Keltenblitz Kinder 5,93 0,77 Beinhaltet ist eine Tageskarte Freibad und eine Bergfahrt Sessellift mit Talfahrt Sommerrodelbahn.

9,80 6,70

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

29

821000

Lohntarife bzw Tarife für Fahrzeuge und Geräte des Fuhrparks: Stundensatz für Arbeiter – intern EUR 21,80 Stundensatz für Arbeiter – extern EUR 29,80 Dienstleistungen im Rathaus – intern EUR 0,00 Dienstleistungen – extern EUR 29,80

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Eine Verrechnung wird für folgende, erbrachte Dienstleistungen durchgeführt: 

Energieausweise Für die Erstellung der Energieausweise werden durch Bauträger, Genossenschaften, Hausverwaltungen, Architekten und technische Büros Plan- bzw Aktkopien im Bauamt angefordert. Diese Unterlagen sind für die Erstellung des Energieausweises gemäß § 3 Vorlagepflicht, Energieausweis-Vorlage-Gesetz-EAVG erforderlich. Der Zeitaufwand sowie die Kopien sollen hier weiterverrechnet werden.



Grundlagenerhebung Bei Anfragen durch Makler, Architekten udgl soll für die Erhebung der Grundlagendaten gemäß ROG und BGG, damit diese ein Grundstück verwerten können, der Zeitaufwand sowie die Kopien verrechnet werden.



Aktkopien Für Makler, Architekten udgl soll der Zeitaufwand für die Vervielfältigung eines Hausaktes samt Anzahl der Kopien verrechnet werden.



Statistikanfragen – Erhebungen von nicht öffentlichen Institutionen

LKW: Tarif pro Stunde (exkl. Fahrer) - intern EUR 21,80 und extern EUR 26,90

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Leicht-LKW und PKW: Tarif pro Kilometer (exkl. Fahrer) – intern EUR 0,72 und extern EUR 0,90 Kehrmaschine und Steiger: Tarif pro Stunde (exkl. Fahrer) – intern EUR 43,60 und extern EUR 57,90 Radlader, Stapler und Traktor: Tarif pro Stunde /exkl. Fahrer) - intern EUR 17,44 und extern EUR 22,30 Maschinen und Geräte – Stundensatz: Kompressor, Stromaggregat, Rüttelwalze und Schweißgerät – intern EUR 10,90 und extern EUR 13,40 Asphaltschneider, Stampfer und Rüttelplatte – intern EUR 5,08 und extern EUR 6,25 Verleih von Absperrgitter: Tarif für eine Vorrichtung mit einer Länge 3m Bei der Rückgabe von verbogenen oder beschädigten Teilen werden dem Mieter zum Neupreis von EUR 336,00 inkl USt in Rechnung gestellt. Materialkostenaufschlag

20%

Im Unternehmensbereich der Gemeinde erfolgt die Rechnungslegung netto zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer von 20%.

3,60

20%

Punkt

Ansatz

Bezeichnung

459000

„Mittagessen ins Haus“ und „Essen auf Rädern“ Derzeit privaten Anbietern übertragen

31

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Stellplatz- bzw Garagenmiete: 840100

Parkplatz Pernerinsel: pro PKW-Stellplatz im Monat pro PKW-Stellplatz im Jahr

37,50 416,67

7,50 83,33

45,00 500,00

840000

Parkplatz Ursulaplatz: pro PKW-Stellplatz im Monat pro PKW-Stellplatz im Jahr

30,00 300,00

6,00 60,00

36,00 360,00

853000

Parkplatz Reischenbachweg: pro PKW-Tiefgaragenstellplatz im Monat

37,50

7,50

45,00

853000

Parkplatz Ferchlstraße 32: pro PKW-Garage im Monat pro PKW-Stellplatz im Monat Parkplatz Parkstraße: betreutes Wohnen im Monat

45,00 33,75 30,00

9,00 6,75 6,00

54,00 40,50 36,00

853000 920000

839100

Parkgebühren: pro halber Stunde Parkplätze Pernerinsel und Zatloukalstraße: bis 30 Minuten je begonnene weitere 30 Minuten Tagesmaximum Monatskarte Tag/Nacht Jahreskarte Tag/Nacht Zeitwertkarte 200 Std pro Monat nur für Mitarbeiter Zeitwertkarte 150 Std pro Monat nur für Mitarbeiter Zeitwertkarte 100 Std pro Monat nur für Mitarbeiter

0,60

0,60 0,60 12,00 36,00 360,00 200,00 150,00 100,00

Punkt

32

Ansatz

Bezeichnung

612000

Versperrbare Fahrradboxen der Stadt Hallein Die Fahrradboxen können ab einer Mietvertragsdauer von einem Monat befristet oder unbefristet angemietet werden. Der Monatsmietzins für ein normales Fahrrad beträgt 8,00 für ein E-Bike 12,00 Jahresmietzins für ein normales Fahrrad 80,00 für ein E-Bike 100,00 Schüler zahlen die Hälfte Für einen eventuellen Schlüsselverlust wird eine Kaution von 50,00 eingehoben.

273000

Stadtbücherei: Leihgebühren: Bücher und Zeitschriften für 4 Wochen Fernleihgebühr CD-Roms und DVD’s für 2 Wochen Internet Benutzungsdauer maximal 1 Stunde

0,10 2,00 1,50 1,00

Mahngebühren: Bücher, Zeitschriften und Spiele – pro Woche CD-Roms und DVD’s - pro Woche Gebühren für Ersatz des Leseausweises (zB bei Verlust) Gebühren für Kopie und Ausdrucke Beschädigung der Kassetten- bzw CD-Hüllen

0,40 1,50 1,50 0,15 0,50

33 34 35

920000

Nettogebühren

Umsatzsteuer

Bruttogebühren

Grundbuchsauszug

13,70

Spesenersatz für Trauungen (Personal, Blumenschmuck, Reinigung, Heizung, Fotomappe usw)

36,50

Klassenraumbenutzung pro Stunde Turnsaal, EDV-Raum und Schulküchenbenützung pro Stunde

10,00 20,00

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