RISIKO- UND SCHUTZFAKTOREN IN DER KINDLICHEN ENTWICKLUNG

RISIKO- UND SCHUTZFAKTOREN IN DER KINDLICHEN ENTWICKLUNG 1. AUSGANGSPROBLEMATIK Folgt man dem allgemeinen Meinungstrend, so zeigt sich ein Bild dahin...
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RISIKO- UND SCHUTZFAKTOREN IN DER KINDLICHEN ENTWICKLUNG

1. AUSGANGSPROBLEMATIK Folgt man dem allgemeinen Meinungstrend, so zeigt sich ein Bild dahingehend, dass in den Jahren seit der Kindschaftsrechtsreform Eltern einerseits eher bereit sind, sich im Interesse der gemeinsamen Kinder gemeinsam zu arrangieren. Zunehmende Akzeptanz findet auch eine „gemeinsame elterliche Sorge“, wobei sich hier die anfängliche Skepsis, dass mit einer rapiden Zunahme strittiger Fälle gerechnet werden müsse, ganz offensichtlich nicht bestätigt hat. Andererseits scheinen gerade in der Auseinandersetzung um Umgangskontakte die hochstrittigen Fälle, die nicht selten über Jahre hinweg die Gerichte beschäftigen, zuzunehmen. Die Auswertung eigener Gutachtensfälle bestätigt nur sehr grob diese Tendenz. So zeigt eine Gesamtanalyse von 110 Fällen in den vergangenen Jahren, dass sich 91% aller zur Begutachtung anstehenden Fälle im Konsens mit den Eltern – trotz anfänglich gegensätzlicher Positionen – lösen lassen. Weitere 6 % aller ausgewerteten Fälle ließen sich im Ablauf des Begutachtensprozesses nicht einvernehmlich lösen, führten dann aber nach einer gerichtlich verfügten Entscheidung zu einer zumindest vorübergehenden Beruhigung mit der Folge, dass Umgangskontakte realisiert werden konnten. 3 % der Fälle waren schließlich so gelagert, dass trotz der Verantwortbarkeit von Umgangskontakten (bei gleichzeitigem Wunsch des Kindes nach solchen Kontakten, ein Umgang auch unter Einschaltung aller unterstützenden Hilfemaßnahmen nicht realisierbar war. Hintergrund des Scheiterns von Umgangskontakten waren massive Verweigerungshaltungen von Elternteilen die teilweise soweit gingen, dass sich Eltern nicht einmal mit der Begutachtung des Kindes bzw. mit einer notwendigen Interaktionsbeobachtung einverstanden erklärten. Auch gerichtlich verfügte Anweisungen oder Androhungen brachten keine Lösung. Nicht selten verliefen diese Fälle dann so, dass umgangsbeanspruchende Elternteil aufgab, die gerichtlichen Interventionen eingestellt wurden oder nach Jahren dann eine Situation geschaffen war, die Umgangskontakte nicht mehr durchführbar machte, weil sich das Kind nun selbst solchen Kontakten verweigerte. Eine eingehende Analyse möglicher Motive umgangsverweigernder Elternteile zeigt folgendes Schaubild:

MOTIVE DES VERWEIGERNMOTIVE DES VERWEIDEN KINDES GERNDEN KINDES

MOTIVE DES VERWEIGERNDEN ELTERNTEILS

UNVERARBEITETE UNVERARBEITETE TRENNUNG; ANGST ANGST TRENNUNG; VOR EINFLUSS P. P. VOR EINFLUSSd.d.

NEGATIVE ERFAHRUNGEN (Streit);KONFLIKTVERMEIDUNG

UNVERARBEITETE BESITZANSPRUCH; TRENNUNG; ANGST VERLUSTANGST; VOR EINFLUSS d. P. KONTROLLANGST;

FEHLENDE BINDUNG LOYALITÄTSKONFLIKT; SOLIDARITÄT

UNVERARBEITETE NEUE KONFRONTABEDÜRFNIS NACH TRENNUNG; ANGST TION; BEDÜRFNIS LÖSUNG VOR EINFLUSS d. P. NACH ABLÖSUNG;

SORGE UM NEUE VERLUSTANGST BEZIEHUNG (Kind); KONTROLLANGST BEQUEMLICHKEIT

FEHLINTERPRETATIFEHLINTERPRETAON KINDLICHER SIGTION KINDL. SIGNANALE LE; SCHUTZ d.K.

MOTIVE ZUR UMGANGSVERWEIGERUNG

ANGST VOR BELASTUNG UND VERLETZUNG DER MUTTER

RECHTFERTIGUNGSDRUCK VERMEIDEN; MISSBRAUCH

DESINTERESSE; FREUNDE; LANGEWEILE;

2. VERÄNDERUNGEN IN DEN ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGISCHEN PERSPEKTIVEN UND DEREN KONSEQUENZEN FÜR DIE BEURTEILUNG STRITTIGER UMGANGSVERFAHREN Immer wieder finden sich in gut gemeinten Stellungnahmen der Jugendämter, in Rechtsanwaltschreiben oder in gerichtlichen Begründungen sehr monokausale Sichtweisen, die einer modernen entwicklungspsychologischen und entwicklungspsychopathologischen Forschung von Störungen und Störungsentwicklungen nur begrenzt entsprechen. Beispiele für problematische subjektive Erklärungsansätze: ¾ Mädchen sind aufgrund ihrer Identifikation mit der weiblichen Rolle eher bei der Mutter aufgehoben. ¾ Kinder unter 4 Jahren sind in der Regel besser bei der Muter betreut, als beim Vater. ¾ Das Kind lebt nun seit 2 Jahren im Lebensumfeld des Elternteils. Die Herausnahme ist mit einem erheblichen Bruch im Kontinuitätserleben zum Schaden des Kindes verbunden und kann nicht verantwortet werden ¾ Der Vater ist in psychologischer Behandlung. Dies spricht für seine Instabilität. Man kann ihm die Kinder nicht belassen. ¾ Immer wenn das Kind vom Umgangskontakt mit dem Vater zurückkehrt, zeigt sich Lisa sehr verstört. Zum Wohle des Kindes ist deshalb der Umgang auszusetzen. ¾ Beide Elternteile sind hoch zerstritten, deshalb ist eine gemeinsame elterliche Sorge abzulehnen. ¾ Die Trennung der Elternteile ist für ein Kind in aller Regel mit schwerwiegenden traumatischen Erfahrungen und negativen Langzeitfolgen verbunden. Das Kind benötigt deshalb eine Ruhephase. Der Umgang ist auszuschließen. Diese Einstellungen mögen im Einzelfall zutreffend sein. In verabsolutierender und generalisierender Form widersprechen sie aber einer modernen psychologischen Sicht über Entwicklungsbedingungen oder psychopathologischen, Entwicklungsverläufen. Drei Positionen kennzeichnen dabei einen grundlegenden Perspektivenwechsel in der Entwicklungspsychologie:

AUSGANGSTHESEN MODERNER ENTWICKLUNGSMODELLE SYSTEMISCHE WENDE

DAS KIND ALS AKTEUR SEINEN EIGENEN ENTWICKLUNG

KOGNITIONSPSYCHOLOGISCHE WENDE

In einem systemisch-ökologischen Verständnis wird Familie als ein „System“ begriffen, in dem die einzelnen Familienmitglieder Subsysteme bilden, jedes Familienmitglied zur Homöostase und ebenfalls zur Störung des Systemgleichgewichts beiträgt und das Familiensystem selbst wiederum Teil eines übergeordneten sozialen Systems ist (Mikro,- Meso,-

Kinder sind weder durch genetisch-konstitutionelle, noch durch Umwelteinflüsse determiniert. Sie sind nicht passive Objekte der Willkür Erwachsener. Vielmehr wirken Kinder regulierend auf die Umwelt (z.B. Eltern) ein, provozieren Veränderungen und gestalten den Gang ihrer Entwicklung von Geburt an selbststeuernd mit.

Ereignisse (z.B. Trennung, Misshandlung, Verlust des vertrauten Lebensumfeldes) wirken nicht zwangsläufig belastend, traumatisierend, positiv oder negativ. Entscheidend ist die subjektive Wahrnehmung und Beurteilung eines solchen Ereignisses durch die Person. Die Wahrnehmung wird bestimmt durch individuellen Erfahrungsprozesse

FOLGE

FOLGE

FOLGE

IN EINEM SOLCHEN VERSTÄNDNIS VERBIETET SICH EINE EINSEITIGE URSACHENZUSCHREIBUNG. GLEICHZEITIG GEHT ES BEI DER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IMMER DARUM, ZIRKULÄRE WECHSELPROZESSE ZU BEACHTEN, MÖGLICHKEITEN DER VERNETZUNG DER SYSTEME ZU FINDEN UND SYSTEMRESSOURCEN ZU ERKENNEN UND ZU ENTWICKELN.

KINDER SIND IN ALLER REGEL NICHT HILFLOS ELTERLICHEN KONFLIKTEN UND SPANNUNGEN AUSGESETZT. ÜBER IHRE REAKTIONEN NEHMEN KINDER AKTIV EINFLUSS AUF DIE ENTSCHEIDUNGEN DER ELTERN UND AUF DIE ART UND QUALITÄT ELTERLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN

ES GIBT KEINE OBJEKTIVE, SONDERN NUR EINE SUBJEKTIV KONSTRUIERTE WIRKLICHKEIT. FÜR ERWACHSENE SCHEINBAR „OBJEKTIVE“ KRITISCHE EREIGNISSE (SCHÄDIGUNGEN, RISIKEN) MÜSSEN IMMER AUF DEM HINTERGRUND DER SUBJEKTIVEN BEWERTUNG EINES SOLCHEN EREIGNISSES AUS DER SICHT DES KINDES BEURTEILT WERDEN

Exo- und Makrosysteme nach Bronfenbrenner 1990)

Stressmodell und kognitive Verarbeitungsstrategien von Kindern

Schaubild Sobczyk 2003 – orientiert am Stressmodell von Lazarus 2000

Wie bereits dargelegt, können kritische Lebensereignisse nicht grundsätzlich als mögliche Quelle kindlicher Störungsentwicklungen angesehen werden. Veränderungen, „Brüche“ oder „Diskontinuitäten“ im Entwicklungsverlauf können ebenso für ein Kind mit einer konstruktiven Veränderung verbunden sein und positive Entwicklungen in Gang setzen. Diese Sichtweise orientiert sich am sogenannten „transaktionalen Stresskonzept“, als dessen exponiertester Vertreter Lazarus (2000) gilt.. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Ereignis überhaupt als kritisches Lebensereignis vom Kind gesehen wird und welche Wirkungen Ereignisse (Trennung der Elternteile, Misshandlung, sexueller Missbrauch, Beobachtung gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, Streit zwischen den Elternteilen bei der Ausübung von Umgangskontakten) auf Kinder haben, ist abhängig ¾ vom normativen oder nicht-normativen Charakter eines Ereignisses (Selbst eine elterliche Trennung kann für ein Kind ein „normatives“ Ereignis sein, mit dem es sich schon lange auseinandersetzen konnte). ¾ von Merkmalen des Ereignisses selbst (Intensität; Häufigkeit, Dauer; Kontrollierbarkeit des Ereignisses durch das Kind)

¾ von der subjektiven Bewertung dieses Ereignisses durch ein Kind als „irrelevant, „bedrohlich“, „herausfordernd“ (In diesem Sinne kann ein Milieuwechsel für ein Kind auch eine konstruktive Herausforderung mit der Folge eines Entwicklungsschubs sein). ¾ von der generellen Resilienz bzw. Vulnerabilität des Kindes ¾ von den objektiven, insbesondere aber von den subjektiv bewerteten personalen und sozialen Ressourcen des Kindes, ¾ vom individuellen Zusammenspiel von Risiko und Schutzfaktoren

3. DAS KONZEPT DER „RISKO- UND SCHUTZFAKTOREN“

Eine der ersten groß angelegten empirischen Studien zur Risikoforschung war die sogenannte Kauai-Studie: Geburtszeitpunkt, chronische Armut, geringer Bildungsgrad, Geburtskomplikationen, Entwicklungsverzögerungen, genetische Anomalien, Auffälligkeiten und psychische Störungen der Eltern, längere Trennungserfahrungen, behindertes Geschwisterkind, Abwesenheit des Vaters ; außerfamiliäre Unterbringung, Frühe Schwangerschaft oder Vaterabwesenheit, wurden als Risikofaktoren eingeschätzt (vgl. Werner, E.E. (1985): Stress and protective factors in childrens's live. In: Nicol, A.R. (ed) (1985): Longitudinal studies in child psychology and psychiatri. New York

Letztgenannte Studie war Ausgangspunkt für viele weitere Forschungen, die sich insbesondere mit der Identifizierung möglichst vieler „Risikofaktoren“ in der kindlichen Entwicklung beschäftigten. Häufig werden dabei z.B. personale (schwieriges Temperament, zerebrale Schädigungen, Impulsivität, hoher Erregungsgrad usw.), sozial-ökologische (Armut, beengte Wohnverhältnisse, Gettoisierung, soziale Isolation usw.) familiäre (Streit, innerfamiliäre Gewalt, psychische Erkrankung eines oder beider Elternteile, Suchtproblematik, elterliche Delinquenz usw.) Risikofaktoren isoliert. In den 90er Jahren beschäftigten sich Forschergruppen intensiv mit der Frage, welche Kurz- und Langzeitfolgen derartige Risikomerkmale auf Kinder haben könnten. Risikofaktoren sind alle jene Bedingungen, bei deren Vorliegen sich die Wahrscheinlich von Stressreaktionen und traumatischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen erhöht. Dabei lassen sich grob vereinfach person- und umweltbezogene Risikofaktoren unterscheiden.

Schutzfaktoren: Unter Schutzfaktoren versteht man Einflussfaktoren, welche die Auswirkungen von Risikofaktoren oder riskobehafteten Situationen im Sinne einer Reduzierung des Risikos von Erkrankungen modifizieren können. Sie stärken die psychische Widerstandskraft (Resilienz) von risikobelasteten Kindern.

Nicht die Art des Risikos erwies sich als von Bedeutung, sondern allein die Häufung von Risiken. In Abb. 1 sind die Risikofaktoren mit einer Grafik über das psychiatrische Erkrankungsrisiko bei ihrem Vorliegen enthalten, wie sie von Rutter – einem der renommiertesten Forscher auf diesem Gebiet - und seinem Team beschrieben werden.

Weitere Forschungen zeigten nun, dass es einen erheblichen Anteil von Kindern gibt, die sich trotz widrigster familiärer Verhältnisse und trotz vielfältig identifizierbarer Risiken, durchaus normal entwickelten. Man sprach von der „Unverwundbarkeit bestimmter Kinder, bevor man auf die Wirksamkeit sogenannter Schutzfaktoren stieß.

Resilienz: Unter Resilienz versteht man das kindbezogene Phänomen, sich unter schwierigen Lebensumständen gesund und kompetent zu entwickeln. Gemeint ist aber auch die Fähigkeit eines Kindes, sich relativ eigenständig von einem Störungszustand erholen zu können.

Insbesondere die Studien um Petermann/Scheithauer (2002; 2003) im Kontext der Aggressionsentstehung belegten, dass bereits bei mehr als 3 Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit, ein Verhaltensproblem zu entwickeln, bei 75 % lag, wenn nicht gleichzeitig auch Schutzfaktoren zur Verfügung standen. Verfügten Kinder mit vergleichbarer Risikokonstellation jedoch über eine liebevolle und verlässliche Bezugsperson, so verringerte sich das Risiko auf 25 %. Dies führte zur Einsicht, dass Prognosen zum Entwicklungsverlauf nur möglich sind, wenn Risiko- und Schutzfaktoren gleichermaßen Berücksichtigung fanden. Seriöse Sachverständigengutachten zeichnen sich gerade auch dadurch aus, dass sie bei der Entscheidungsfindung neben den Risikofaktoren genau auch jene Schutzfaktoren im Lebensumfeld des Kindes identifizieren, wobei das Ergebnis der Begutachtung aus einer Abwägung dieser Risiko- und Schutzfaktoren resultiert.

Drei wichtige Aspekte sind dabei zu bedenken: ¾ Zusammenspiel von Risiko- und Schutzfaktoren Nach verschiedenen Ergebnissen der Entwicklungspsychopathologie ist vor allem bei der Kumulation von Risiken eine Störungsentwicklung wahrscheinlich. Das Zusammenwirken einzelner Faktoren kann linear, additiv, multiplikativ oder sogar exponentiell sein (BENDER/LÖSEL 1997). ¾ Balance des Zusammenspiels: Nur wenn die Schutzfaktoren stärker als die Risikofaktoren wirken, kann die Gesundheit eines Kindes aufrechterhalten werden. Übersteigen die Risiken die vorhandenen Ressourcen, so kommt es zu einem Ungleichgewicht, das sich in Kompetenzdefiziten, psychischen Überlastungsreaktionen, Anpassungsstörungen, Depressionen usw. ihren Ausdruck finden kann. ¾ Resilienz wirkt stärker bei Hoch-Risikogruppen Risikomildernde Bedingungen scheinen in Form persönlicher Ressourcen (z.B. hohe Intelligenz oder positive Problemlösefertigkeiten) bei Personen, die ein Risiko für einen ungünstigen Entwicklungsweg aufweisen, als kompensatorische Kraft zu wirken. Bei Personen hingegen, die einen normalen Entwicklungsweg eingeschlagen haben, scheint die An- oder Abwesenheit eine geringe Auswirkung auf die Prognose eines gestörten Verhaltens zu haben. Persönliche Ressourcen scheinen somit eine stärkere Bedeutung für Hoch-Risiko-Gruppen zu haben (Scheithauer & Petermann, 1999).

FAZIT:

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Als Hauptrisiken für die kindliche Entwicklung wurden identifiziert: Chronische Disharmonie in der Familie; fehlende Bindungsbeziehungen; eine indifferente Erziehungshaltung; eine gefühlskalte Familienatmosphäre; chronischer Stress; Misshandlung und Missbrauch; niedriger sozioökonomischer Status; beengte Wohnverhältnisse; Kriminalität eines Elternteils, psychische Störung eines oder beider Elternteile; Suchtproblematik bei Eltern; delinquentes Elternverhalten; soziale Isolation der Familie oder unzureichende Verfügbarkeit von Stützsystemen. Entscheidend ist die Wechselwirkung und die kumulative Wirkung verschiedener Stressoren. Ein Risikofaktor erhöht noch nicht die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Entwicklungsstörungen, während bereits zwei Risikofaktoren die Wahrscheinlichkeit um das Vierfache erhöhen können. Entscheidend ist nicht das Ereignis an sich, sondern die subjektive Bewertung dieses Ereignisses z.B. durch ein Kind, wobei der Einschätzung der „Kontrollierbarkeit“ dieses Ereignisses (abhängig von der „subjektiven Kontrollüberzeugung“) sowie der Bewertung persönlicher Ressourcen und Stützsysteme eine herausragende Bedeutung zukommt. Dies heißt, wir müssen als professionelle Beurteiler Abschied nehmen von der Vorstellung, Ereignisse (Trennung, Elternkonflikte, Veränderungen eines Lebensumfeldes, Alkoholismus in der Familie usw.) in ihren Wirkungen auf ein Kind quasi objektiv und monokausal erklären zu können. Erfahrungen haben auf allen Altersstufen Auswirkungen und nicht nur in der frühen Kindheit. Frühkindliche Belastungen oder Störungen können durch spätere positive Erfahrungen ausgeglichen und korrigiert werden. Nur im Zusammenspiel von Risiko- und Schutzfaktoren lässt sich der reale Belastungsgrad ermitteln, den ein Ereignis für ein Kind hat.

Die nachfolgenden Schaubilder vermitteln einen Überblick insbesondere über erzieherische Risiko- und Schutzfaktoren. Sie wurden ganz bewusst farblich gestaltet und können als Übersichtsfolien vom Leser dieses Artikels jederzeit privat benutzt werden (Bei Veröffentlichungen bitte ich, die Urheberrechte zu beachten.

ERZIEHERISCHE RISIKOFAKTOREN

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Negatives emotionales Klima (geringe Familiensolidarität, kühle, distanzierte Beziehungen der Familienmitglieder untereinander geringe Akzeptanz der gemeinschaftlichen Familienregeln und hohes Konfliktpotential), „Hoch normativ-autoritäre Strukturen“ (starre Handhabung der familieninternen Regeln, hohe Leistungsanforderungen der Eltern, Einschränkung der gefühlsmäßigen Offenheit zugunsten von Disziplin), Geringer Anregungsgrad (eintöniges, wenig stimulierendes und passives Familienleben), Geringe elterliche Akzeptanz der kindlichen Autonomie (Einschränkung der kindlichen Handlungsfreiheit, hohe Manipulation des Kindes, geringe Beziehungsdichte) gekennzeichnet ist. Unrealistische erzieherische Erwartungshaltung Indifferente, widersprüchliche Anforderungen/Regeln Chronische Partnerkonflikte Dissoziales Elternverhalten (Straffälligkeit) Geringe elterliche Ich-Stärke, Neurotische Abwehrhaltungen Geringes erziehungsrelevantes Wissen Wenig einfühlsame, gefühlskalte Beziehung zum Kind Unverarbeitete Beziehungserfahrungen in der Herkunftsfamilie "Intrusiver“, überbehütender und aufdrängender Erziehungsstil Neurotisch fixierende und überkontrollierende Haltung (Blockierung von Ablösungsprozessen) Schuld- und Angstgefühle provozierendes Verhalten Blockierung von Ablösungsprozessen Psychische Störungen eines oder beider Elternteile Suchtabhängigkeit eines/beider Elternteile

FÖRDERLICHE ERZIEHUNGSBEDINGUNGEN Unabhängig von jeder bevorzugten wissenschaftlichen Position lassen sich folgende erzieherische Bedingungen als förderlich belegen:



Emotionale Wärme (Sensitivität gegenüber den kindlichen Signalen und prompte, synchrone Reaktion)



Eindeutige, transparente Regeln (Möglichkeit, deren Einhaltung zu kontrollieren)



Bereitstellung entwicklungsangemessener Anregungsbedingungen



Schrittweisen Erweiterung von Handlungsspielräumen - bei gleichzeitiger Kontrolle



Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten



Fähigkeit, eigene Erwartungen im kommunikativen Dialog zu regeln



Fähigkeit zur angemessenen Grenzsetzung bei gleichzeitiger Betonung von Selbständigkeit



Responsivität, d.h. die konsistente und angemessene differenzierte Rückmeldung auf das Verhalten des Kindes

SOZIOÖKONOMISCHE RISIKOFAKTOREN

ARMUT BEENGTE WOHNSITUATION GETTOISIERUNG MIT NEGATIVEN SOZIALEN MODELLEN HOHE KINDERZAHL GERINGER BILDUNGSGRAD DER ELTERN

SOZIALE ISOLATION DER FAMILIE Fehlende Verfügbarkeit verwandtschaftlicher oder emotionaler Stützsystemen

Cerebrale Schädigungen; Schwieriges Temperament; Hyperaktivität; Selbstwertlabilität; hohe Grundängstlichkeit; Instabilität; Mangelnde Durchsetzungskraft; Leichte Beeinflussbarkeit; Kognitive Defizite; Schuldgefühle; Fehlende Copingstrategien; Psychische Instabilität; Akzeleration – Retardierung; Alter jünger als 6;

Gefühlskaltes, feindseliges Familienklima; physische und psychische Gewalt; Rigide Normen und Regeln; Offene, verdeckte Ablehnung durch die Eltern; Fehlende Feinfühligkeit; Widersprüchliche oder zu starre Beziehungsmuster; Geringe Kontinuität; Fehlende geistige Stimulation; Kommunikationsstörungen; Instrumentalisierung des Kindes; Geschwisterliche Benachteiligung; Indifferenter Erziehungsstil; Physische und psychische Gewalterfahrungen; Isolation; Fixierungen; Dissoziale elterliche Modelle; Suchtabhängigkeit; psychische Störungen eines Elternteils; Geringe Stützsysteme

PERSONBEZOGENE FAKTOREN

SCHUTZFAKTOREN

RISIKOFAKTOREN

Resilienz

Vulnerabilität

REALER BELASTUNGSGRAD

RISIKOFAKTOREN

SCHUTZFAKTOREN

FAMILIENBEZOGENE FAKTOREN

Sichere Bindungsbeziehungen; Selbstwertstabilität; Positives Selbstbild; Emotionale Stabilität; Hohe subjektive Kontrollüberzeugung; Willensbildungskompetenz; Robustheit und Frustrationstoleranz; Perspektivenfähigkeit; Höheres Alter; Bildung; Breite Interessensorientierung; Fähigkeit zur Mobilisierung von Ressourcen; Aktive Copingstrategien;

Sensitives und konstantes Führsorgeverhalten der Eltern; Fähigkeit der Eltern zur Konsensbildung; Enge Geschwisterbindungen; Komplexe Freundschaftsbeziehungen; Schützende und ausgleichende Verwandtschaftsbeziehungen; Verfügbarkeit institutioneller Hilfen;

EMPIRISCH BESTÄTIGTE ZUSAMMENHÄNGE ZWISCHEN RISIKO- UND SCHUTZFAKTOREN (vgl. hierzu auch die Literatur bei Ihle/Esser 2002; Scheithauer 2003)

Sichere Bindungsbeziehungen Sichere Bindungsbeziehungen, Feinfühligkeit von Eltern, eine wertschätzende und die Autonomieentwicklung fördernde Erziehungshaltung gilt mittlerweile als einer der besten Schutzfaktoren, den wir kennen, und er hilft, vielfältigste Risiken und Widrigkeiten abzupuffern (vgl. hierzu u.a. Brisch Geschlecht als Risiko- und Schutzfaktor Ergebnisse neuerer Studien weisen daraufhin, dass Jungen zum Beispiel eine größere Vulnerabilität gegenüber familiären Risikofaktoren (z.B. Scheidung der Eltern) während der Kindheit, Mädchen hingegen während der Adoleszenz aufweisen; bei Mädchen scheinen verschiedene Formen der körperlichen Misshandlung beziehungsweise des sexuellen Missbrauchs in stärkerem Maße mit aggressiven Verhaltensweisen verknüpft zu sein als bei Jungen. Jungen reagieren deutlicher external, zeigen mehr Aggressivität, exzessive Energie und mangelnde Impulskontrolle. Mädchen agieren eher internal, zeigen sich emotional labiler, und angemessen in ihrem emotionalen Verhalten, zeigen deutlichere Rückzugstendenzen. (vgl. Scheithauer & Petermann, 1999; Ihle 2002). Alter der Eltern: Junge Mütter agieren mit ihrem Kind anders. Sie lächeln weniger, zeigen seltener Blick- und Körperkontakt; kommunizieren weniger; geben mehr Anweisungen und sind passiver in ihrer Face to Face Interaktion (Zeanah, 1997). Junge Mütter sind häufiger depressiver als ältere und neigen eher zu strafenden Erziehungsverhalten (Zahn-Waxler u.a. 1990) Streit der Eltern: Offene Konflikte und Streit zwischen den Eltern beeinträchtigen erheblich die Entwicklung des Kindes. Je häufiger Kleinkinder Streit der Eltern beobachten, desto unsicherer und verstörter reagieren sie auf solche Konflikte. Kinder aus konfliktreichen und physisch gewalttätigen Familien zeigen erhöhten Distress (Hennessy u.a. 1994). Psychopathologie der Eltern Kaum ein Risikofaktor ist so gründlich erforscht worden, wie psychische Störungen bei Eltern (z.B. Field, 1992; Zahn-Waxler et al., 1990). Im Mittelpunkt steht dabei meist Depression bei Müttern, obwohl einige Studien belegen, dass auch die Psychopathologie von Vätern bedeutsam sein kann. Wüthrich/Mattej/Remschmidt (1997) berichten, dass psychisch auffällige Mütter häufiger inkonsequent agieren und weniger Unterstützung und Zuwendung gegenüber dem Kind zeigen. Sie fühlen sich in der Erziehung überfordert und be

schreiben ihre Kinder als auffällig und schwierig (was neutrale Beobachtungen nicht bestätigen). Misshandlung und Missbrauch Familiäre Gewalt weist eine starke Beziehung zu Bindungsstörungen auf (vgl. Dornes 1997). Misshandelte Kinder zeigen eher desorganisierte Bindungen an die Mutter. Das gleiche gilt, wenn die Mütter von einem hohen Niveau an Gewalt durch den Partner berichteten (vgl. Zeanah/Boris/Larneu, 1997). Darüber hinaus erhöhen ihre unangemessenen Erziehungserfahrungen die Wahrscheinlichkeit, dass sie fortfahren, fehlangepasste Beziehungen einzugehen, was häufig zu einer Fortsetzung der Misshandlung über Generationen führt (vgl. Cicchetti/Toth, 1995). Misshandelte Kinder gehen weniger positive Interaktionen mit Gleichaltrigen ein und weisen einen höheren Anteil negativen Verhaltens auf. Andere Kinder reagierten seltener auf die Annäherung misshandelter Kinder (Haskett/Kistner, 1991). Sexueller Missbrauch in der eigenen Geschichte kann laut Spieker, Bensley, McMahon, Fung und Ossiander (1996) als Prädiktor für Kindesmisshandlung bei jugendlichen Müttern angesehen werden. Mütter, die angaben, als Kinder chronisch sexuell missbraucht worden zu sein, suchten mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit die Beratung des Kinderschutzbundes (child protective service; CPS) auf; dies stellt, nach Ansicht der Autoren, ein Indiz für die Misshandlung der eigenen Kinder dar. Offene Forschungsfragen: ¾ Identifikation von alters- sowie geschlechtsspezifischen risikoerhöhenden Bedingungen; ¾ Ermittlung der Interaktion zwischen kritischen Entwicklungsperioden bzw. Entwicklungsübergängen (z.B. Pubertät oder Einschulung) und weiteren, risikoerhöhenden Faktoren; ¾ systematische Aufarbeitung und Abgrenzung moderierender Effekte risikoerhöhender und risikomildernder Bedingungen; ¾ Geschlechtsunterschiede und die unterschiedliche Wirkung risikoerhöhender Bedingungen während bestimmter Entwicklungsübergänge wurden in nur geringem Umfang bzw. gar nicht beachtet. Zumeist wurden Studien berücksichtigt, die vorrangig Jungen untersucht haben. ¾ Bisher liegen zwar zum Teil Zusammenfassungen der einzelnen Studien vor, nicht jedoch systematische Reviews, die die Ergebnisse der verschiedenen Studien untereinander vergleichen. ¾ Insbesondere Studien, die den Entwicklungsverlauf über mindestens zwei Entwicklungsphasen (z.B. vom Vorschul- bis ins Schulalter oder von der Vorpubertät bis ins Jugendalter) begleiteten, um den möglichen Einfluss von Entwicklungsübergängen (Transitionen) und Entwicklungsaufgaben mit einzubeziehen, sind für die Betrachtung der Wechselwirkungen risikoerhöhender und risikomildernder Bedingungen von großer Bedeutung.

4. BEGRÜNDUNG FÜR EINE NACHDRÜCKLICHE BEFÜRWORTUNG VON UMGANGSKONTAKTEN •

Die Realität zeigt, dass nur ein relativ geringer Teil der Fälle so strukturiert ist, dass aus einem Umgang tatsächlich eine objektivierbare Kindeswohlgefährdung resultieren würde.



Abgesehen von Fällen einer entwicklungsschädigenden Überforderung kann die Bewältigung von Familienkonflikten im Umgangsstreit auch soziale und emotionale Ressourcen des Kindes aktivieren.



Kinder sind auch in sogenannten „Normalfamilien“ mit vielfältigen Beziehungskonflikten konfrontiert, in Loyalitätskonflikte verstrickt oder in Rivalisierungen eingebunden, denen sie sich stellen müssen und meist erfolgreich stellen.



Kinder verfügen im allgemeinen über eine sehr gute Kompetenz, mit Belastungsereignissen umgehen zu können.



Eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung ist nur möglich, wenn sich Kinder von unrealistischen Polarisierungen und einseitigen Parteinahmen zugunsten einer integrierenden Gesamtsicht lösen können.



Die Vorenthaltung von Umgangskontakten führt nicht selten gerade in der Phase der pubertären Ablösung zu einer erheblichen Misstrauenshaltung gegenüber dem (umgangsblockierenden) Elternteil mit dem das Kind zusammenlebt. Kinder gewinnen letztlich weder an den Vater noch eine die Mutter eine vertrauensvolle Bindungsbeziehung.



Die Folgen einer Umgangsverweigerung für ein Kind sind nur mehr sehr begrenzt nachholbar. Eine Kontaktunterbrechung zu einem sehr frühen Zeitpunkt zementiert über Jahre hinweg eine Trennungssituation.



Erfahrungen zeigen, dass auch bei anfänglich kontaktverweigernden Kindern schon nach kurzer Zeit ein positives Arrangement mit der neuen Situation erfolgt.



Elternteile, die sehr vehement Umgangskontakte verweigern, zeigen häufig selbst komplexe psychische Auffälligkeiten insbesondere im emotionalen Bereich (siehe nachfolgendes Schaubild).

ZUSAMMENHANG

ZWISCHEN

UMGANGSVERWEIGERUNG

UND ELTERLICHER ERZIEHUNGSKOMPETENZ

Intensiv und lang anhaltend verweigernde Elternteile

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zeigen oftmals auch auf anderen Ebenen eine hohe Verletzlichkeit, eine starke innere Anspannung und eine ausgeprägte Widerstandshaltung als Persönlichkeitsmerkmal;

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Können häufig auch andere, außerhalb der Umgangskontakte liegende Kränkungserfahrungen nur schwerer verarbeiten;

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zeigen oftmals vielfältige, teils sehr neurotische Abwehrstrategien (z.B. Projektionen; irrationale Deutungen, Verdrängungen eigener Schuldanteile);

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sind nur schwer in der Lage, eigene Fehler bei sich wahrzunehmen und Konflikte als Folge eines zirkulären Wechselwirkungsprozesses zu begreifen;

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nehmen aufgrund der persönlichen eigenen Betroffenheit und unverarbeiteter Kränkungserfahrungen die Gefühle und Bedürfnisse des Kindes, die auf den anderen Elternteil gerichtet sind, nicht wahr;

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zeigen auch im Alltagshandeln eher eine reduzierte Sensitivität gegenüber Gefühlen, Bedürfnissen und Konflikten des Kindes,

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messen der kindlichen Autonomie und Willensentscheidung im generellen Erziehungsprozesse eine nachgeordnete Rolle bei

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zeigen auch sonst klammernde und fixierende Tendenzen mit weniger Möglichkeiten einer Autonomieentwicklung des Kindes

RISIKOEINSCHÄTZUNG BEI UMGANGSAUSSCHLUSS

Familienbezogene Risikofakt.

Risiko auf Seiten des ubE Hohes Aggressionspotential (verbal-körperlich)

Lang andauernde elterliche Konflikte

JA

JA

NEIN

Gravierend reduzierte Handlungssteuerung

NEIN

JA

Wiederholtes Scheitern von Konsensversuchen

JA

NEIN

Mehrfache strafrechtliche Auffälligkeit

NEIN

JA

NEIN

Erhebliche Bindungsstörungen – fehlende B.

NEIN

HOHES RISIKO

JA

NEIN

Fehlende Sensititvität gegenüber kindl. Belastung

JA

NEIN

Sachfremde Motive – Kränkung; Rivalität m. P.

Gewalthandlungen zw. den Eltern beim Umgang

JA

ERWÄGUNG EINES AUSSCHLUSSES

JA

Komplexe Ausdehnung des Streits (Anzeigen)

JA

NEIN

Vielfältige Bezugspersonen involviert

JA

NEIN

Unterschiedliche Solidarisierungen v. Geschwist.

JA

NEIN

Fehlende Umgangskompetenz (z.B.

NEIN

JA

Wechselseitige Entführungsversuche

JA NEIN

NEIN

Schwere psychische Störung (Depression Borderline; Suchtprobleme)

GERINGERES RISIKO Umgang denkbar

JA

JA

KINDBEZOGENE FAKTOREN Geringes Alter des Kindes (unter acht); Angst und Abhängigkeit; Geringe Durchsetzungskraft und Autonomie; Suizidale Gedanken; Hoher Loyalitätskonflikt gegenüber der Mutter; Fehlende Kontrollüberzeugung; fehlende Bindungsbeziehungen;

Weigerung der Inanspruchnahme v. Hilfen

GERINGERES RISIKO Umgang denkbar

RISIKOABWÄGUNG BEI SORGERECHTSENTZUG Beispiel: Sorgerecht Mutter; Umgangsrecht Vater

HOHER GEWINN

RISIKO BEI DER MUTTER

CHANCEN BEIM VATER

¾ Weitgehender Verlust des Vaters bei Dauerverbleib; ¾ Hohe Instrumentalisierung des Kindes und neurotische Verstrikkung; ¾ Fixierende Haltung; ¾ Unsichere oder vermeidende Bindungen; ¾ Hohe psychische Störanfälligkeit der Mutter; ¾ Erhebl. Beeinträchtigung der Erziehungskompetenz; ¾ Fehlende Reflexivität; ¾ Instabile und konflikthafte Partnerschaft; ¾ Vernachlässigung, Misshandlung

¾ Vater kann Betreuung des Kindes sichern; ¾ Positive Bindungsbeziehung; ¾ Kind kann sich real einen Wechsel vorstellen und zeigt Willen; ¾ Vater unterstützt Bindung an die Mutter und gewährleistet Kontakte; ¾ Hohe Offenheit für Hilfemaßnahmen ¾ Verfügung über Stützsysteme (Großeltern, Tanten; Cousinen) ¾ Psychische Stabilität; ¾ Geschwister b. Vater; ¾ Hohe materielle Sicherheit; ¾ Hohe Förderkompetenz

Prinzip der psychischen Gewinnmaximierung

DER LANGFRISTIGE GEWINN AN PSYCHISCHER STABILITÄT UND LEBENSQUALITÄT FÜR DAS KIND im Falle der Durchsetzung von Umgangskontakten mit Zwangsmittel bzw. im Falle der Herausnahme des Kindes aus seinem bislang vertrauten Milieu

MUSS OBJEKTIVIERBAR HÖHER SEIN, ALS MÖGLICHE SCHÄDIGENDE FOLGEN, DIE DURCH ZWANGSMAßNAHMEN ENTSTEHEN

In dieser Grundthese ist verankert, dass selbstverständlich die individuelle Bedürfnislage eines Kindes, seine Willensleistung, seine Befindlichkeit im Falle der Durchführung von Zwangsmitteln (mögliche Belastungen, Ängste, Verunsicherungen, Schuldgefühle, Hoffnungen usw.) zwingend Berücksichtigung finden müssen. Nur so kann eine Abwägung zwischen dem sogenannten „psychischen Gewinn“ und einem entwicklungsschädigenden „psychischen Verlust“ vorgenommen werden.

Kind rationalisiert, Kind verweigert U.; Bestätigung, für Eltern, dass Umgang schädlich ist

Chronischer Streit; gefühlskalte Atmosphäre; Stress; Überforderung

Übernahme der Verantwortung für s.b.E.; Symptombildung; mass. Verw. Weiterer Kontrollversuch durch Identifikation mit s.b.E.; Gefühlsabspaltung;

Hohe Irritation des Kindes; Bindungsverunsicherung; Stress; Auffälligkeiten;

KREISLAUF EINER UMGANGSVERWEIGERUNG

Schuldzuweisungen; Stress; Überforderung; Eskalation/

Trennung

Vorwürfe der Manipulation; Druck auf das Kind; Eskalation;

Kontrollversuche; Solidarisierung mit dem s.b.E. Formulierung v.Ablehnung

Rivalisierungen um das Kind; Drohungen; konflikthafter Umgang Schuldgefühle d. K.; Verlustängste; SelbstwertE schwächung; Kontrollverlust;

ERGÄNZENDE HINWEISE ZUM PAS-SYNDROM (vgl. Dettenborn 2002) Nach einigen Jahren einer „PAS-Euphorie“ hat sich eine distanziertere Sichtweise durchgesetzt, die einerseits die Bedeutung der Annahmen von GARDNER (1998) gerade auch zum Verständnis kindlicher Reaktionen in hoch konflikthaften Familien anerkennt, andererseits aber auch mit der nötigen kritischen Distanz wahrnimmt, welche vielfältigen Ursachen das Verweigerungsverhalten eines Kindes im Elternstreit bedingen können. Als Kritik wird in jüngster Zeit herausgestellt

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Es besteht die Gefahr, insbesondere den Elternteil, bei dem das Kind lebt, als erziehungsungeeignet oder in Rückgriff auf das Schuldkonzept als Täter zu etikettieren (Salzgeber & Stadler 1998).

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Der Prozesscharakter des familiären Konfliktgeschehens und die systemischen Wechselbezüge, die zur Verweigerung des Umgangs führen, werden ungenügend berücksichtigt.

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Mögliche Anteile des Elternteils am Beziehungskonflikt, der den Umgang beansprucht, werden ignoriert oder bagatellisiert.

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Es besteht die Gefahr, dass die Willensbildung des Kindes vorschnell entwertet oder gar pathologisiert wird (Rexilius 1999). Verweigerungen des Umgangs durch ein Kind werden als „Symptome einer Krankheit“ und einer bewussten Schädigung des Kindes fehlgedeutet.

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Die mangelnde Trennschärfe der Syndrombeschreibung steht in krassem Widerspruch zu pauschalisierenden Ansprüchen in Diagnostik und Interventionen. Die Nutzung als gesichertes Diagnosekriterium im Sinne gebräuchlicher internationaler Klassifikationen psychischer Störungen, z. B. im ICD-10-System (International Classification of Diseases, vgl. Dilling u. a. 1993), ist nicht gerechtfertigt.

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Haben solche Belastungserlebnisse wie sexueller Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung real eingewirkt, ist nach Gardner (1992) das PAS-Konzept nicht anwendbar. will nun aber jemand prüfen, ob die Folgen solcher Traumatisierungen vorliegen oder ob es um die Folgen massiver Induktionen geht, dann scheitert er daran, dass das PAS nicht geeignet ist, die Folgen entsprechend einer der Ursachen zuzuordnen.

"Kardinalsymptome" von PAS (nach GARDNER)

Herabsetzungskampagnen, d. h., der abgelehnte Elternteil wird als bösartig, hinterhältig oder gefährlich verunglimpft.

Absurde Rationalisierungen der Vorwürfe, z. B. ist der Vater böse, denn er hat schon früher der Mutter nicht die Tasche getragen. Oder ein Kind kolportiert: "Wir müssen uns einen neuen Papa suchen, der nicht raucht. Das macht krank."

Fehlende Ambivalenz d. h., es gibt keine Zwischentöne. Alles Gute liegt beim betreuenden Elternteil. Angenehme Erinnerungen an den anderen Elternteil werden nicht zugelassen.

Die Betonung der eigenen Meinung wird eingesetzt, um sich selbst und andere zu überzeugen, und sei es, indem stereotyp hinzugefügt wird: "Ich weiß es genau."

Die reflexartige, ungeprüfte Parteinahme für den betreuenden Elternteil ("Mama hat sich schon früher mehr um mich gekümmert, und bei Papa gibt’s nur Tütensuppen").

Ausdehnung der Feindseligkeit auf Angehörige des abgelehnten Elternteils, d. h., dessen Mutter oder neue Freundin wird auch verunglimpft.

Fehlende Schuldgefühle, d. h., die eigene Feindseligkeit wird gerechtfertigt und schließt nicht aus, dass Geschenke oder Geld gefordert und ihr Ausbleiben heftig beklagt werden.

"Geborgte" Szenarien sind Redewendungen, die von der manipulierenden Person übernommen werden, ohne verstanden worden zu sein ( "wir halten das nicht mehr aus", sagt eine Vierjährige, kann aber nicht sagen, was).

Achtung: Nicht selten zeigen auch Kinder, die nicht manipuliert sind und aus völlig anderen Belastungsgründen keinen Umgang wünschen, ähnliche Begründungsstrategien.

ABSCHLIESSENDE EINSCHÄTZUNGEN UND OFFENE FRAGEN

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Der mit Abstand größte Teil aller strittigen Umgangsverfahren kann, manchmal auch mit nachdrücklicheren Interventionen der Gerichte (teilweise auch der Sachverständigen) und durch eine klare Positionsbestimmung gelöst werden.

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Der Ausschluss von Umgangskontakten stellt aus der ganz persönlichen Erfahrung heraus, in aller Regel kein geeignetes Instrument zur Befriedung der Elternteile und zur Regulierung der Umgangsstreitigkeiten dar. Hier ist zu sehen, dass sich durch einen Ausschluss mögliche Konflikte und Beziehungsstörungen stabilisieren können, der Neuaufbau der Beziehung des Kindes zum nicht sorgeberechtigten Elternteil eher erschwert wird und sich Unsicherheiten oder Hemmungen gegenüber der Neuanbahnung von Kontakten verstärken können.

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Eine ganz erhebliche Skepsis besteht, wenn Gerichte, Vertreter der Jugendämter oder Sachverständige einen Ausschluss von Umgangskontakten befürworten, ohne dass gleichzeitig die Elternteile verpflichtet werden, in der Phase der Aussetzung des Umgangs intensive Beratung oder therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Lediglich der Ausschluss des Umgangs, ohne über eine solche Hilfe Veränderungen in der Einstellung und im elterlichen Beziehungskonflikt erzielen zu können, bringt vielleicht für die Entscheidungsinstanzen eine kurzfristige Entlastung, löst aber längerfristig kaum die Ursachen der strittigen Umgangssituation.

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Unterzeichnender plädiert weiter für eine gesunde kritische Distanz gegenüber empirischen Untersuchungsergebnissen (z.B. Untersuchungen, die den Nachweis zu erbringen versuchen, dass Kinder, die zu einem Umgangskontakt gezwungen wurden, in späteren Jahren sich dem Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil verweigern). Im Zusammenhang mit der Studie von Wallerstein/Lewis ist zu hinterfragen, inwieweit sich Ergebnisse aus dem amerikanischen Kulturraum, der von unserem Rechts- und Interventionssystem in Familienangelegenheiten teils erheblich abweicht, auf Verhältnisse der Bundesrepublik übertragen lassen. Meiner Kenntnis nach gibt es bislang keine Studie in der BRD, die, basierend auf einem längsschnittlichen Vergleich, Langzeitfolgen auf Kinder/Jugendliche untersucht hätte, bei denen Umgangskontakte möglicherweise gegen verbal bekundete Widerstände des Kindes realisiert wurden. Je nach Theoriekontext lässt sich auch argumentieren, dass sich Jugendliche in der Phase der beginnenden emotionalen Ablösung gerade dann auch gegen diesen (umgangsverweigernden) Elternteil, bei dem sie jahrelang gelebt haben, wenden, wenn sie realisieren, dass sie instrumentalisiert und emotional „missbraucht“ wurden und ihnen durch die Vorenthaltung des Umgangs mit dem

anderen Elternteil wichtige - und nicht mehr nachholbare Lebenserfahrungen vorenthalten wurden. o Die eigene Arbeit mit hoch strittigen Familien zeigt, dass sich gerade bei jüngeren Kindern eine verbal bekundete Ablehnung des Kontakts schnell auflösen lässt, wenn z.B. im Rahmen einer Interaktionsbeobachtung ein Anfangskontakt erst einmal wieder hergestellt wurde (Dies belegen auch Erfahrungen aus der Erziehungsberatungsarbeit - siehe hierzu den neuesten Artikel von Spindler 2003 in der Kind-Prax),

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Zentral bestimmend für meine kritische Hinterfragung ist allerdings, dass empirische Studien einen zweifellos wichtigen und auch unverzichtbaren fachbezogenen Theorierahmen für ein Sachverständigengutachten darstellen. Fragwürdig und mit dem individuellen Wohl eines Kindes nur sehr begrenzt in Einklang zu bringen ist es allerdings, wenn versucht würde, aus einer empirischen Studie, auf deduktivem Wege, eine Begründung z.B. für die Aussetzung von Umgangskontakten in einer ganz spezifischen Familien- und Beziehungssituation ableiten zu wollen.

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Unmissverständlich formuliert der Gesetzgeber, dass ein Kind ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Kontakte zu beiden Elternteilen hat. Ebenso ist es eine nicht relativierbare Pflicht von Elternteilen, die Bindungen des Kindes zu dem Elternteil, bei dem es nicht dauerhaft lebt, aufrecht zu erhalten. Ausgehend von dieser unbestrittenen rechtlichen Vorgabe ist die Möglichkeit zu einer neutral-distanzierten Haltung aller Personen, die mit Entscheidungen zu Umgangskontakten befasst sind, erheblich eingeschränkt. So muss der Blickwinkel in extrem schwierigen Umgangsverfahren auch und gerade für den Sachverständigen darauf gerichtet sein, mit welchen Mitteln und Möglichkeiten (selbstverständlich unter Wahrung der Bedürfnisse des Kindes) ein Umgangskontakt realisiert werden kann.

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Es gibt aber auch Fälle in denen eine Umgangsverweigerung zu einem ganz erheblichen Nachteil für die psychosoziale Gesamtentwicklung eines Kindes führen kann. Wie oben dargelegt und im Schaubild skizziert wurde, wäre dies denkbar in jenen Fällen, in denen der sorgeberechtigte Elternteil (s.E.) massiv das Kind in eigene Beziehungskonflikte verstrickt, das Kind einseitig vom s.E. instrumentalisiert wird, dem Kind im Milieu des s.E. kaum emotionale Ausgleichs- und Stützsysteme zur Verfügung stehen, das Kind möglicherweise vom s.E. aufgrund dessen psychischer Instabilität zusätzlich „pathologisiert“ wird, keine verlässlichen Bindungen an den s.E. bestehen und trotz intensiver Interventionen keine Veränderungsbereitschaft beim s.E. besteht. Kann demgegenüber der nicht s.E. (z.B. der Vater, der Umgangskontakte wünscht, eine gesunde Autonomieentwicklung des Kindes z.B. aufgrund einer erkennbar größeren Bindungstoleranz, einer sozial integrierteren Lebenslage und einer objektivierbar höheren Er-

ziehungskompetenz besser garantieren, so kann nicht nur, sondern muss zwingend im Interesse des psychischen Gesamtwohls des Kindes, ganz ernsthaft ein Wechsel des Kindes - in diesem Fall zum Vater – in Betracht gezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn erkennbar positive Bindungsbeziehungen des Kindes zum Vater bestehen und ein Milieuwechsel auch mit der persönlichen Bedürfnis- und Interessenslage des Kindes in Einklang steht.

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Je jünger ein Kind ist, je weniger ausgeprägt und begründet sich der Kindeswille erweist und je ungünstiger sich die Entwicklungsprognose im Falle eines Verbleibs des Kindes im „bisherigen Milieu“ stellt, desto weniger kann dem Kindeswillen eine entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen werden. Hier müssen die Gerichte und Sachverständigen möglicherweise auch gegen den verbal bekundeten Kindeswillen – aber im langfristigen Gesamtinteresse eines Kindes – möglicherweise auch gegen den erklärten Kindeswillen entscheiden. Nur so kann dem Anspruch auf Sicherung des Kindeswohls gefolgt werden.

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Selbstverständlich muss eingehend gegeneinander abgewogen werden, ob nicht im Falle einer Abänderung des Sorgerechts oder Aufenthaltsbestimmungsrechts die Beziehungskonflikte weitergeführt werden und sich durch einen Wechsel des Kindes z.B. von der Mutter zum Vater im Grunde für das Kind keine qualitative Verbesserung für die Lebenslage des Kindes ergibt.

LITERATURLISTE Balloff, R. & Stötzel, M. (2002) Verfahrenspflegschaft nach § 50 FGG aus der Perspektive des Kindes. Eine wissenschaftliche Erhebung. Kindschaftsrechtliche Praxis, 5, 47-53 Brisch, K.H. (2000): Bedeutung von Vernachlässigung und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen aus der Sicht der Bindungstheorie. In: Finger-Trescher/Krebs a.a.0. 91-103 Brisch, K.H.; Grossmann, K.E.; Grossmann, K. (2002) (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Stuttgart Dettenborn, H. (2000) Zum Verhältnis außergerichtlicher und gerichtlicher Behandlung familiärer Konflikte. Praxis der Rechtspsychologie, 10(1), 32-47 Dettenbron, H.; Walter, E. (2002): Familienrechtspsychologie. München-Basel Döpfner, M., Lehmkuhl, G., Petermann, F. & Scheithauer, H. (2000). Diagnostik psychischer Störungen. In F. Petermann (Hrsg.), Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie und -psychotherapie (4., völlig veränd. und erweit. Auflage; S. 95130). Göttingen Dornes, M. (1997): Vernachlässigung und Misshandlung aus der Sicht der Bindungstheorie. In: Egle/Hoffmann/Jaroschky a.a.0. 1997 65-78 Esser, G.; Gerhold, M. (1998): Entwicklungspsychopathologie. In: Keller, a.a.O. 1998, 615-646 faktoren in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen In: Kindheit und Entwicklung Fegert, J.M. (2001): Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome ? (Teil 2). Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion im Umgangsrechtsgutachten. In: Kind-Prax 2 (2001), 39- 42 Fingerle, M.; Freytag, A. und Julius, H.: (1999): Ergebnisse der Resilienzforschung und ihre Implikationen für die (heil)pädagogische Gestaltung von schulischen Lern- und Lebenswelten. Zeitschrift für Heilpädagogik, 6/1999, 300-307 Fischer W. (1998): Das Parental Alienation Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes. Teil 1. NDV, Heft 10, 306-309; Teil 2. Heft 11, 343-348 Flammer, A. (2992): Entwicklungstheorien. 3. veränderte Auflage Fthenakis, W. (1995): Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung. In: Familiendynamik 20 (1995) 127- 154 Fuller K.C. (1998): The Parental Alienation Syndrom: What is It and What Data Support It? Child Maltreatment, 2,100 -115.

Gloger-Tippelt, G. (1999): Transmission von Bindung über Generationen - Der Beitrag des Adult Attachment Interview. Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie, 48, 73-85. Gloger-Tippelt, G. (2001) (Hrsg.): Bindung im Erwachsenenalter. Bern-Göttingen Graf, J.; Frank, R. (2001): Parentifizierung: Die Last, als Kind die eigenen Eltern zu bemuttern. In: Walper/Pekrun a.a.0. 2201, 314-241 Grossmanns, K.; Grossmann, K. E. (2001): Bindungsqualität und Bindungsrepräsentation über den Lebenslauf. In: Röper/v.Hagen a.a.O. 2001, 143-168 Hoffmann, S.0.; Egle, U.T.; Jaroschky, P. (1997): Bedeutung von Traumatisierungen in Kindheit und Jugend für die Entstehung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen. In: Egle/Hoffmann/Jaroschky a.a.0. 1997 417-422 Ihle, W.; Esser, G.; Schmidt, M (2002): Die Bedeutung von Risikofaktoren des Kindesund Jugendalters für psychische Störungen von der Kindheit bis ins frühe Erwachsenenalter. In: Kindheit und Entwicklung 11 (4) 201-211 Jaroschky, P. (1997): Die Auswirkungen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch auf Selbstwert und Körperbild. In: Egle u.a. a.a.0. 1997, 117-130 Johnston J.R. (1993): Children of Divorce Who Refuse Visitation. In C.E. Depner & Bray J.H. (Eds.), Nonresidential Parenting. Newbury Park, 109-135. Jopt U. (1999): Ein 2-Phasen Modell von PAS. Vortrag an der Katholischen Akademie Trier am 22.04.1999 Kindler, H. (2001): Fürsorge und Engagement des Vaters in der Kindheit und sozioemotionale Entwicklung im Jugendalter: Längsschnittliche Analysen. Dissertation. Regensburg Kindler, H.; Schwabe-Höllein, M. (2002): Eltern-Kind- Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien. Kind-Prax. 5 (2002) 10-16 Kodjoe U.; Koeppel P. (1998): The Parental Alienation Syndrome (PAS). In: DAVorm, Heft 1,10-27. Laucht, M.; Esser, G.; Schmidt, M.H. (1998): Risiko- und Schutzfaktoren der kindlichen Entwicklung. In: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 26 (1998) 6-20 Lazarus, R.S. (2000): Toward better research on stress and coping. In: American Psychologist, 55, 665-673 Lempp, R.; Schütze, G.; Köhnken, G (Hrsg.) (1999): Forensische Psychiatrie und Psychologie des Kindes- und Jugendalters. Darmstadt Lipsey, M.W.; Derzon, J.H. (1998): Predictors of violent or serious delinquency in adolescence and early adulthood: A synthesis of longitudinal research. In R. Loeber

& D.P. Farrington (Eds.), Serious and juvenile offenders. Risk factors and successfull interventions (pp. 86-105). Thousand Oaks Loeber, R. & Stouthamer-Loeber, M. (1986): Family factors as correlates and predictors of juvenile conduct problems and delinquency. In N. Morris & M. Tonry (Eds.), Crime and justice: An annual review of research, Vol. 7 (pp. 29-149). Chicago: Loeber, R. (1990): Development and risk factors of juvenile antisocial behavior and delinquency. Clinical Psychology Review, 10, 1-41. Lösel, F. & Bender, D. (1996): Kongreßbericht DGPs 1996. Risiko- und Schutzfaktoren in der Entwicklungspsychopathologie: zur Kontroverse um patho- versus salutogenetische Modelle. Universität Erlangen-Nürnberg, Institut für Psychologie Oelkers, H. (2000): Die Rechtssprechung zum neuen Umgangsrecht 1.7.199831.12.1999. In: FuR 3/2000 97-102 Oerter, R.; v. Hagen, C.; Röper, G.; Noam, G. (Hrsg.) (1999): Klinische Entwicklungspsychologie. Ein Lehrbuch. Weinheim Opp, G.; Fingerle, M.; Freytag, A. (Hrsg.): (1999): „Was Kinder stärkt – Erziehung zwischen Risiko und Resilienz“. München Petermann, F., Döpfner, M., Lehmkuhl, G. & Scheithauer, H. (2000):. Klassifikation und Epidemiologie psychischer Störungen. In F. Petermann (Hrsg.), Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie und -psychotherapie (4., völlig veränd. und erweit. Auflage; S. 29-56). Göttingen: Hogrefe. Petermann, F., Kusch, M.; Niebank, K. (1998). Entwicklungspsychopathologie. Ein Lehrbuch. Weinheim: Psychologie Verlags Union. Resch, F. (1996): Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters. Weinheim Röper, G. Hagen C. von; Noam, G. (Hrsg.) (2001): Entwicklung und Risiko. Perspektiven einer Klinischen Entwicklungspsychologie. Stuttgart Rollett, B.; Werneck, H. (Hrsg.) (2002): Klinische Entwicklungspsychologie der Familie. Göttingen Bern Toronto Salzgeber J.; Stadler M. (1998): Beziehung contra Erziehung - kritische Anmerkungen zur aktuellen Rezeption von PAS. In: Kind-Prax, Heft 6,167-174. Salzgeber, J. (1999). Psychologische Gutachten, schreiben und beurteilen, 3. Aufl., Springer Berlin/Heidelberg Salzgeber, J.; Vogel, Chr.; Partale, C.; Schrader, W. (1995): Zur Frage der Erziehungsfähigkeit aus medizinisch-psychologischer Sicht bei gerichtlichen Fragen zu Sorge- und Umgangsregelungen In: FamRZ 1995, S. 1311-1322

Scheithauer, H. & Petermann, F. (1999): Zur Wirkungsweise von Risiko- und Schutzfaktoren in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Kindheit und Entwicklung, 8, 3-14. Scheithauer, H.; Petermann, F. (1999): Zur Wirkungsweise von Risiko- und SchutzScheithauer,H.; Mehren,F.; Petermann,F. (2003): Entwicklungsorientierte Prävention von aggressiv-dissozialem Verhalten und Substanzmissbrauch. In: Kindheit und Entwicklung 12 (2) 84-99 Schmidt-Denter, U. (2001): Differentielle Entwicklungsverläufe von Scheidungskindern. In: Walper/Pekrun a.a.O. 2001, 292-313 Schröder, U. (2000): Umgangsrecht und falschverstandenes Wohlverhaltensgebot Auswirkungen auf Trennungskinder und Entstehen des sog. PAS-Syndroms. In : FamRZ 2000, 592 ff. Schwab, D. (1998): Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung. In: FamRZ, 45, 457-472 Schwabe-Höllein, M.; August-Frenzel, P. (1995):. Die Bedeutung der Bindung bei der Begutachtung in familienrechtlichen Angelegenheiten. In: Spangler/ Zimmermann a.a.O. (1995) 351-360 Sobczyk, M. (1999): Kinder und Jugendliche im Trennungs- und Scheidungskonflikt. Diagnostik, Familiäre Beziehungsdynamik und pädagogisch therapeutische Interventionen. Unveröffentl. Universitätsskript. Regensburg 1999 Spangler, G.; Grossmann, K.E.; Schieche, M. (2002): Psychobiologische Grundlagen der Organisation des Bindungsverhaltens im Kleinkindalter. In: Psychologie in Erziehung und Unterricht, 49 (2002); 102-120 Spindler, M. (2003): Begleiteter Umgang bei hochkonflikthafter Trennung und Scheidung. In: Kind-Prax 2(2003) 53-57 Ulich, M. (1988): Risiko- und Schutzfaktoren in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 20, 146 -166 Walper, S.; Pekrun, R. (2001): Familie und Entwicklung. Aktuelle Perspektiven der Familienpsychologie. Göttingen Wiesner, M.; Reitzle, M. (2001): Prävention depressiver Störungen im Kindes- und Jugendalter. In: Kindheit und Entwicklung. 10 (4) 248-257 Willutzki, S. (2002): Entwicklung der Rechtssprechung zum Umgang nach der Kindschaftsrechtsreform. In: Kind-Prax 5 (2002) 11-114 Ziegenhain, U.; Müller, B.; Rauh, H. (1996): Frühe Bindungserfahrungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kleinkindern. In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 45 (1996) 95-102

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