Richtlinien aeroPS Check-out Der Check-out von aeroPS zertifiziert bereits lizensierte Piloten dazu, Flugzeuge eines bestimmten Typs, von externen Partnern zu mieten. Gegenstand des Check-outs sind ein Typen-Zertifikat sowie Avionik Zertifikate welche der Anwärter bei externen Partnern von aeroPS erhalten kann. Zum Erlangen des Typen-Zertifikats muss der Anwärter (Pilot) einen Praxistest, sowie einen mündlichen theoretischen Test absolvieren, der von einem von aeroPS beauftragten Fluglehrer durchgeführt wird. Zum Erlangen des Avionik-Zertifikats muss der Anwärter nachweisen, die im Flugzeug verbauten Avionik-Komponenten richtig bedienen zu können. Ist der Pilot im Besitz der erforderlichen Zertifikate für das anzumietende Flugzeug so berechtigt ihn dies, das Flugzeug direkt und ohne vorherige Überprüfung zu mieten. § 1 Typen-Zertifikat 1. Theorietest
 Die theoretische Befragung beinhaltet wichtige theoretische Hintergründe aus dem Flughandbuch des jeweiligen Flugzeuges. Die Befragung soll sicherstellen, dass der Anwärter sich die Hintergrundinformationen über das entsprechende Fluggerät verschafft hat. Dieses Hintergrundwissen ist besonders dann wichtig, wenn eine abnormale Situation auftreten sollte. Die von aeroPS verlangten Themengebiete des Theorietests sind dem Anhang A zu entnehmen. 2. Praxistest
 Der Praxistest dient dazu unter Beweis zu stellen, dass der Anwärter mit dem Flugzeugtypen vertraut ist und die fliegerischen Anforderungen von aeroPS erfüllt.
 2.1.Typenspezifische Verfahren des Praxistest
 Da jeder Flugzeugtyp verschieden ist, muss sich der Anwärter genauestens mit den typenspezifischen Verfahren vertraut machen. Die von aeroPS verlangten Verfahren sind dem Anhang B zu entnehmen. 2.2.Fliegerische Fähigkeiten des Praxistest
 Die fliegerischen Fähigkeiten des Anwärters werden im Flug durch den Fluglehrer überprüft. Die von aeroPS verlangten Fähigkeiten sind dem Anhang C zu entnehmen.
 3. Vorgehen beim Praxistest
 Der Anwärter entscheidet, nach welchen Regeln/Kategorie er den Check-out erhalten möchte:
 Sichtflug, Instrumentenflug, Nachtflug oder Gebirgsflug.
 
 Wird eine der Kategorien Instrumentenflug, Nachtflug oder Gebirgsflug geprüft, so beinhaltet es immer auch die Verfahren aus der Kategorie Sichtflug.

4. Bestehen des Typen-Zertifikat
 Die theoretische Befragung ist dann bestanden, wenn alle Theoriefragen mündlich sowie richtig beantwortet wurden.
 Der Praxistest ist dann bestanden, wenn der Anwärter die vorgegebenen Übungen und Verfahren durchgeführt hat. Die gegebenen Toleranzen sind zu berücksichtigen.


5. Nichtbestehen des Typen-Zertifikat
 Falsch beantwortete Fragen der theoretischen Befragung sind mit Hilfe des Fluglehrers zu diskutieren. 
 Der Praxistest ist nicht bestanden, wenn mehr als 15% des Praxistest mit einem (-) Minus absolviert wurden.
 
 Durchgefallen in den einzelnen Kategorien ist der Anwärter wenn er im: 
 
 Sichtflug: 9 Übungen mit einem (-) Minus bewertet sind
 
 Instrumentenflug: aus Kategorie Sichtflug 9 Übungen mit einem (-) Minus bewertet sind 
 sowie 2 Übungen aus der Kategorie Instrumentenflug mit einem (-) Minus bewertet sind
 
 Nachtflug: aus Kategorie Sichtflug 9 Übungen mit einem (-) Minus bewertet sind
 sowie 0 Übungen aus der Kategorie Nachtflug mit einem (-) Minus bewertet sind
 
 Gebirgsflug: aus Kategorie Sichtflug 9 Übungen mit einem (-) Minus bewertet sind 
 sowie 4 Übungen aus der Kategorie Gebirgsflug mit einem (-) Minus bewertet sind
 6. Wiederholungsprüfung
 Besteht der Anwärter den Praxistest nicht, so hat er die Möglichkeit diesen zwei Mal zu wiederholen. Die Wiederholungsprüfung muss an einem anderen Tag stattfinden und ist mit dem entsprechenden Vermieter abzustimmen.
 7. Zugelassene Flugzeugtypen für das Typen-Zertifikat
 Die für den aeroPS Check-out zugelassenen Flugzeugtypen sind dem Anhang D zu entnehmen. (wird ständig erweitert)
 8. Gültigkeit des Typen-Zertifikats 
 Das Typen-Zertifikat ist solange gültig, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und Landungen mit einem Luftfahrzeug desselben Typs durchgeführt wurden. Außerdem ist zwei Jahre nach Erhalt des Typen-Zertifikats eine Überprüfung mit einem von aeroPS zertifizierten Fluglehrer notwendig. Erfolgt keine Überprüfung, so ist das Typen-Zertifikat ungültig.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


§ 2 Avionik-Zertifikat 1. Grundlage
 Für bestimmte Avionik-Komponenten (z.B. Navigationsgeräte, Funkgeräte, Autopilot etc.), die im zu mietenden Luftfahrzeug verbaut sind, muss der Mieter die entsprechenden AvionikZertifikate nachweisen können. Entscheidend ist die Avionik-Klasse, die bestimmt, ob ein Avionik-Zertifikat benötigt wird. 
 2. Avionik-Klassen
 Komplexe Avionik:
 Zur komplexen Avionik gehören Electronic Flight Information Systems (EFIS).
 Eine Liste der Komplexen Avionik ist dem Anhang E zu entnehmen.
 Standard Avionik:
 Zur Standard-Avionik gehören Systeme die verständlich aufgebaut sind und eine intuitive Bedienung ermöglichen. Eine Liste der Standard-Avionik ist dem Anhang F zu entnehmen.
 Basis-Avionik:
 Zur Basis-Avionik gehören Systeme für die keine Zertifikate benötigt werden.
 
 3. Fähigkeitsüberprüfung
 Der Anwärter muss für die Avionik-Klasse „Komplexe Avionik“ dem Fluglehrer im Flug nachweisen, die Standardfunktionen für eine sichere Flugdurchführung bedienen zu können.
 Für die Avionik-Klasse „Standard-Avionik“ muss der Anwärter am Boden nachweisen, die Standardfunktionen für eine sichere Flugdurchführung bedienen zu können.
 4. Umfang der Fähigkeitsüberprüfung
 Der Umfang der Prüfung richtet sich nach den gewählten Flugregeln (VFR/NVFR/IFR). Der Fluglehrer entscheidet über den Umfang der zu überprüfenden Fähigkeiten.
 5. Bestehen der Fähigkeitsüberprüfung
 Die Fähigkeitsüberprüfung ist bestanden, wenn der Anwärter dem Fluglehrer gezeigt hat, dass er die Funktionen der zu prüfenden Avionik-Komponenten beherrscht. 
 6. Ablauf der Gültigkeit des Avionik-Zertifikats 
 Die Ablauffrist der Avionik-Zertifikate richtet sich nach der Avionik-Klasse. 
 Für Komplexe Avionik gilt: Wenn innerhalb der letzten vorhergehenden 180 Tage nachweisbar eine Avionik-Komponente des entsprechenden Avionik-Zertifikats bedient wurde, verlängert sich die Gültigkeit des Zertifikats um weitere 180 Tage. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Mieter, in den vorhergehenden 180 Tagen eine Avionik-Komponente des entsprechenden Avionik-Zertifikats bedient hat, so wird dieses ungültig. 
 Zertifikate für Standard Avionik unterliegen keiner zeitlichen Ablauffrist.
 7. Aktivierung verfallener Avionik-Zertifikate
 Eine Aktivierung verfallener Avionik-Zertifikate erfolgt durch eine Fähigkeitsüberprüfung, eines von aeroPS zertifizierten Fluglehrers. 
 
 
 
 
 
 
 
 


§ 3 Mindestanforderungen des Anwärters 1. Mindestflugstunden als pilot in command (PIC)
 Der Anwärter muss nachweisbar mindestens 30 Stunden als PIC, Luftfahrzeuge innerhalb seiner Klassenberechtigung geflogen sein.
 2. Erforderliche Dokumente
 Alle folgenden aufgelisteten Unterlagen müssen in gültiger Form beim Vercharterer vorgelegt werden. a) Luftfahrerlizenz b) Sprechfunkzeugnis c) Flugtauglichkeitszeugnis d) Personalausweis/Reisepass e) Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜB f) Flugbuchauszug (letzte Seite unterschrieben durch einen Fluglehrer)
 3. Überprüfung der Gültigkeit von Dokumenten
 Der von aeroPS beauftragte Fluglehrer überprüft die Gültigkeit der hinterlegten Dokumente des Anwärters.

§ 4 Mindestanforderungen des Check-out Fluglehrer 1. Grundlage
 aeroPS beauftragt Fluglehrer externer Partner dazu, die Check-outs von Anwärtern durchzuführen.
 2. Mindestanforderungen des Fluglehrers • Der Fluglehrer muss im Besitz einer gültigen Fluglehrerlizenz sein. • Der Fluglehrer muss mindestens 200 Flugstunden als PIC nachweisen können. • Der Fluglehrer muss mindestens 25 Flugstunden auf dem Luftfahrzeug nachweisen können, auf dem er den Check-out abnimmt. • Der Fluglehrer muss mindestens 50 Flugstunden als Fluglehrer nachweisen können. • Der Fluglehrer muss im Auftrag einer Approved Training Organisation (ATO) tätig sein.
 
 
 
 3. Ernennung zum aeroPS Check-out Fluglehrer
 aeroPS überprüft, ob der Fluglehrer des externen Partners die Mindestanforderungen aus § 4 Nr. 2 erfüllt. Bei Erfüllung aller Anforderungen bekommt er von aeroPS einen Fluglehrer OnlineAccount. Dieser berechtigt ihn dazu, Zertifikate für Anwärter zu vergeben.
 4. Freigabe des Anwärters 
 Aufgabe des Fluglehrers ist die Freigabe des Anwärters in der Online-Plattform von aeroPS, wenn dieser den Check-out erfolgreich absolviert hat.


Anhang A. Themengebiete des Theorietests Allgemeiner Teil Triebwerk: Der Anwärter stellt unter Beweis, entsprechendes Fachwissen über das Triebwerk des Luftfahrzeuges zu haben. Kraftstoffsystem: Der Anwärter muss genaue Informationen zum Kraftstoffsystem des Luftfahrzeuges kennen. Außerdem muss er auf Fragestellungen bezüglich verschiedener Szenarien die richtigen Verfahren kennen. Vorflugkontrolle Anlassverfahren: Der Anwärter muss mit eignen Worten das Verfahren zum Anlassen des Triebwerkes unter verschiedenen Szenarien beschreiben können. Magnetcheck: Der Anwärter muss die entsprechenden Drehzahlen und Drehzahldifferenzen beim Magnetcheck kennen. Geschwindigkeiten Der Anwärter muss nachweisen die flugzeugspezifischen Geschwindigkeiten zu kennen. 1. Steiggeschwindigkeiten 2. Anfluggeschwindigkeiten Triebwerkseinstellungen Wirtschaftlicher Verbrauch: Der Anwärter muss die richtigen Verfahren zum wirtschaftlichen Gebrauch des Luftfahrzeuges kennen.

Startstreckenberechnung Der Anwärter muss unter Berücksichtigung für gegebene Bedingungen folgende Werte berechnen: 1. Startrollstrecke 2. Startstrecke Notverfahren Der Anwärter soll sich genauestens mit dem im Flughandbuch beschriebenen Verfahren bzw. Handgriffen in Notsituationen auseinandersetzen und diese beschreiben können. 1. Triebwerksstörung 2. Brände

B. Typenspezifische Verfahren des Praxistests Es gelten die im Flughandbuch beschriebenen Verfahren! Die angegebenen Toleranzen müssen für den Praxistest eingehalten werden!

Start 1. Rotationspeed (+- 2kn) 2. Entlastung des Bugrades
 Der Anwärter zeigt, dass er das Bugrad beim Start durch Ziehen des Höhenleitwerks entlastet. 3. Vx und Vy
 Der Anwärter kennt den Unterschied zwischen Vx und Vy und demonstriert beide Steiggeschwindigkeiten. (+- 5kn) 4. Zylinderkopftemperatur:
 Der Anwärter hält die nach Bordhandbuch gegebenen Zylinderkopftemperaturen ein und leitet beim Abweichen die richtigen Verfahren ein. Ist keine Zylinderkopftemperaturanzeige vorhanden, so stellt der Anwärter unter Beweis, mit Hilfe der richtigen Steiggeschwindigkeiten die maximale Zylinderkopftemperatur nicht zu überschreiten. 5. Fuelflow-Management
 Der Anwärter demonstriert den nach Bordbuch vorgegebenen Fuelflow richtig einzustellen.
 Reiseflug 1. Einhaltung flugzeugspezifischen Verfahren aus Bordhandbuch/Checkliste:
 Der Anwärter hält die nach Bordhandbuch oder Checkliste vorgegebenen Verfahren im Reiseflug ein.
 2. Ökonomisches Fliegen:
 Durch das richtige Fuelflow-Management demonstriert der Anwärter das Verfahren zum ökonomischen Fliegen.
 3. Reaktion auf Störungen:
 Der Fluglehrer simuliert Störungen des Luftfahrzeuges, auf die der Anwärter richtig zu reagieren hat.
 4. Tankschaltung:
 Bei Luftfahrzeugen mit einer Tankumschaltung demonstriert der Anwärter die nach Bordhandbuch vorgeschriebenen Verfahren.
 5. Sinkflug:
 Beim Sinkflug demonstriert der Anwärter, wie man „Schockcooling“ im Sinkflug vermeiden kann. Bei Flugzeugen mit Fixprop demonstriert der Anwärter die entsprechenden Drehzahlen einzuhalten. Landung 1. Landeeinteilung:
 Der Anwärter passt seine Landeinteilung entsprechend der Flugleistungen des Flugzeugtypen an. 2. Einhaltung von Geschwindigkeiten:
 Der Anwärter hält die richtigen Geschwindigkeiten laut Bordhandbuch für Gegenanflug, Queranflug und Endanflug ein. (+-3 kn) 3. Aufsetzgeschwindigkeiten:
 Der Anwärter hält die richtige Aufsetzgeschwindigkeit laut Bordhandbuch ein. (+-3 kn) 4. Einsatz von Bremsen:
 Der Anwärter sollte nach Möglichkeit, wenn dieses nicht notwendig ist, den Einsatz von Bremsen beim Ausrollen vermeiden. 5. Abstellen des Triebwerks:
 Der Anwärter hält die nach Bordhandbuch beschriebenen Verfahren zum Abstellen des Triebwerks ein.


 C. Fliegerische Fähigkeiten Airwork 1. Geschwindigkeiten:
 Der Fluglehrer gibt vor verschiedene Geschwindigkeiten zu fliegen. Diese muss der Anwärter innerhalb der Toleranz einhalten. (+-5 kn) 2. Höhen:
 Der Fluglehrer gibt vor eine gewisse Höhe 5 Minuten lang einzuhalten. Diese muss der Anwärter innerhalb der Toleranz einhalten. (+- 100ft) 3. Kurse:
 Der Fluglehrer gibt vor einen Steuerkurs 5 Minuten lang einzuhalten. Diese muss der Anwärter innerhalb der Toleranz einhalten. (+- 10°) 4. Bankangle:
 Der Fluglehrer gibt vor einen bestimmten Bankangle einzuhalten. Diesen muss der Anwärter innerhalb der Toleranz einhalten. (+-5°) 5. Checklistenarbeit:
 Der Anwärter hält die Verfahren der Checkliste ein und zeigt sichtlich mit dieser zu arbeiten. 6. Vor dem Flugzeug sein:
 Der Anwärter soll den Eindruck verschaffen in Gedanken vor dem Flugzeug zu sein. Dies zeichnet sich beispielsweise durch das Rasten von Frequenzen ab, die im Laufe des Fluges gebraucht werden. 7. Navigation/Orientierung:
 Der Anwärter vermittelt den Eindruck die Orientierung im Flug zu behalten. Der Anwärter setzt die gegebenen navigatorischen Hilfen ein. 8. Kapazitäten:
 Der Anwärter soll neben dem Cockpit-Management weitere Kapazitäten zur Verfügung haben. Dies prüft der Fluglehrer durch gezielt Ablenkungsfragen. 9. Ziellandeübung:
 Der Pilot muss eine Zielandeübung durchführen. Der Aufsetzpunkt wird vom Fluglehrer vorher festgelegt. (+- 20m) Funkt/Kommunikation 1. IFR/VFR:
 Der Anwärter teilt vor dem Flug mit, in welcher Sprache bzw. nach welchen Flugregeln er fliegen möchte. 2. Eindeutigkeit:
 Der Anwärter demonstriert eindeutig mit der Bodenstation kommunizieren zu können. 3. Phraseologie:
 Der Anwärter benutzt im Sprechfunk die richtigen Sprechgruppen. 4. Verstehen/Umsetzen:
 Der Anwärter demonstriert die von der Bodenstation erhaltenen Anweisungen richtig umzusetzen. Nachtflugverfahren 1. Physiologische Aspekte des Nachtfluges:
 Der Anwärter erklärt, welche physiologische Aspekte beim Nachtflug zu beachten sind. 2. Vorbereitung:
 Der Anwärter hat eine ordentliche Flugvorbereitung gemacht und einen Flugplan aufgegeben. 3. Flugzeugbeleuchtung & Flughafenbeleuchtung
 Der Anwärter kennt die Bedeutungen der Flugzeugbeleuchtung & Flughafenbeleuchtung 4. Nachtorientierung & Navigation
 Der Anwärter navigiert sicher in der Nacht und behält die Orientierung bei.

Groundhandling 1. Aushallen/Einhallen:
 Der Anwärter demonstriert Achtsamkeit beim Aushallen/Einhallen, wenn dieses notwendig ist. 2. Preflight-Inspection:
 Der Anwärter demonstriert die Preflight-Inspection korrekt nach Checkliste abzuarbeiten. 3. Tanken: 
 Der Anwärter ist mit der örtlichen Tankstelle vertraut gemacht worden. 4. Reinigung: 
 Der Anwärter reinigt nach dem Fliegen das Luftfahrzeug ordentlich.












































 D. Flugzeugtypen Hersteller

Typ

Cessna

172

Cessna

150

Cessna

152

Aquila

A210

Aquila

A211

Cirrus

SR20

Cirrus

SR22

Piper

PA28 - R200

Eurostar

UL EV 97

E. Komplexe Avionik (Beispiele) Anwendung

Hersteller

Modell

Navigation

Garmin

G1000

Anwendung

Hersteller

Modell

Garmin

G500

Evolution

1000MFD

Evolution

1000

Evolution

1500

Evolution

2000

Garmin

G430

Anwendung

Hersteller

Modell

COM/NAV

Garmin

G430

Autopilot

Bendix/King

KAP140

COM/NAV

F. Standard Avionik (Beispiele)

KMA30

Funk

Bendix/King

KFS564A

Engine

J.P. Instruments

EDM730

Transponder

Bendix/King

KT74