Rhein-Sieg

SO MACHEN WIR BONN UND RHEIN-SIEG ZUR FAHRRADREGION Radverkehrspolitisches Programm des ADFC Bonn/Rhein-Sieg 1 Mit dem Fahrrad auf die Überholspur...
Author: Manuela Kruse
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SO MACHEN WIR BONN UND RHEIN-SIEG ZUR FAHRRADREGION Radverkehrspolitisches Programm des ADFC Bonn/Rhein-Sieg

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Mit dem Fahrrad auf die Überholspur W

enn wir, der ADFC Bonn/Rhein-Sieg, eine Vision für den Verkehr der Zukunft präsentieren, brauchen wir uns eigentlich nur an der Realität zu orientieren – nämlich am Standard, den der Kfz-Verkehr genießt. Die Infrastruktur, die das Auto genießt, die brauchen wir auch für Fahrräder!

das ist kein Zugeständnis, das muss eine Selbstverständlichkeit werden. Autos bekommen eine freie Rechtsabbiegespur, damit sie schneller um die Kurve kommen. Warum eigentlich? Und warum gibt es auf Radwegen immer noch

Foto: Rüdiger Wolff

Während Autos und ihre Verkehrsflächen Städte und Kreis im Würgegriff halten, die Luft belasten, das Wohnen an den Straßen zur Qual machen und dafür sorgen, dass viele Plätze und Straßenzüge keine Aufenthaltsqualität mehr haben, betteln Radfahrer immer noch um jeden Quadratmeter Fläche. Radfahrer zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Und genau das muss sich ändern. Wer mit dem Rad zur Arbeit will, auch der muss auf einer ,Autobahn’ – auf einem Radschnellweg – radeln können. Radwege mit Vorfahrt – warum eigentlich nicht? Grüne Welle für den Radverkehr – 1. Bonner Bike-Night auf der Reuterstraße. 2

rechtwinklige Kurven, die keiner fahren kann? Oder Poller mitten auf dem Radweg, an denen man sich schwer verletzt. Warum die da stehen? Damit dort keine Autos fahren oder parken. Obwohl jeder Politiker, Verkehrsplaner und



Bürger genau weiß, wie der ideale Autoverkehr aussieht, tun sich die selben Menschen so schwer, diese Selbstverständlichkeiten auf den Radverkehr zu übertragen. Dabei ist das ganz einfach: Auch Radfahrer wollen schnell, sicher und komfortabel zum Ziel kommen. Und wer nachlesen will, wie das geht, der kann dies im vorliegenden verkehrspolitischen Programm des ADFC Bonn/ Rhein-Sieg tun. Hier haben wir unsere Vision formuliert:

2025 erreichen die Menschen in der Region ihre Ziele schnell, kostengünstig, umweltfreundlich, sicher und komfortabel. Poller-Wald auf dem Geh- und Radweg in der Heussallee in Bonn.

Wir setzen uns für die Entwicklung eines Verkehrssystems ein, das auf Nähe und die intelligente Verbindung verschiedener Verkehrsmittel baut. Und in dessen Mittelpunkt das Fahrrad steht. Konkret heißt das für Bonn und die gesamte Region: flächendeckender Ausbau der gesamten Fahrradinfrastruktur, Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes, Integration des Fährbetriebs in den ÖPNV-Verbund. Und: Die Einrichtung einer urbanen Seilbahn, die ihr Seil vom Venusberg

über den Rhein bis zum Bonner Bogen und dem Ennert spannt. Entscheidungsträger in den Rathäusern, Planer und Politiker finden in diesem Programm eine Orientierungshilfe, wie wir gemeinsam eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik umsetzen können. Es gibt viel zu tun – packen wir es an! Ihr ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Foto: Axel Mörer

IMPRESSUM

Hrsg.: ADFC Bon/Rhein-Sieg, Breite Straße 71, 53111 Bonn, www.adfc-bonn.de Text: AG Verkehrspolitisches Programm, Raphael Holland, Werner Böttcher, Uwe Hundertmark, Otfried Klein, Axel Mörer, Joachim Otto, Annette Quaedvlieg, Dr. Sigurd van Riesen Layout: S-Press | medien, Agentur für Inhalte, Axel Mörer, Bonngasse 3, 53111 Bonn Titelfoto: Rüdiger Wolff Das Programm wurde von der Mitgliederversammlung des ADFC Bonn/Rhein-Sieg im März 2016 beschlossen. 3

1. Radverkehr für alle: Infrastruktur Hauptroutennetz Die Entwicklung eines durchgängigen Radverkehrsnetzes in Bonn und dem RheinSieg-Kreis für eine gute Fahrradinfrastruktur ist unverzichtbar und von höchster Priorität. Dafür muss ein Netz aus direkten und sehr gut ausgebauten Verbindungen zwischen den urbanen Zentren des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn sowie zwischen den einzelnen Stadtteilen Bonns aufgebaut werden. Grundlage für dieses Netz sind das Radverkehrskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis 2014 und das Konzept „Fahrradhauptstadt 2020“ der Stadt Bonn aus dem Jahr 2010. Beide Konzepte müssen jedoch weiterentwickelt und vor allem umgesetzt werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Radverkehrsverbindungen über Stadt- und Kreisgrenzen hinaus geführt, Netzlücken geschlossen und gleiche Standards geschaffen werden. Der ADFC fordert Politik und Verwaltung in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis auf, die Radverkehrsförderung und den Aufbau durchgehender Routen verstärkt gemeinsam zu planen und umzusetzen. Für den Ausbau der Hauptachsen zwischen dem 4

Unterführung eines Radschnellweges in den Niederlanden.

Rhein-Sieg-Kreis und Bonn sowie zwischen den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises besteht zum Beispiel folgender Handlungsbedarf: 1. Radschnellweg von Bonn nach Troisdorf und Siegburg 2. Durchgehender Radweg entlang der B 56 zwischen Bonn-Beuel und Sankt Augustin 3. Verbreiterung der Rheinuferradwege linksund rechtsrheinisch auf 4 m 4. Radschnellweg entlang der linksrheinischen Eisenbahnstrecke zwischen Landesgrenze

Foto: Ulrich Kalle

Remagen-Rolandswerth und Bonn-Hauptbahnhof 5. Radschnellweg zwischen Bonn, Alfter und Bornheim 6. Radschnellweg zwischen Bonn, Meckenheim und Rheinbach (mit Verlängerung nach Euskirchen) 7. Verbreiterung des Rad- und Fußweges zwischen Königswinter-Oberdollendorf und Heisterbacherrott entlang der L 268 8. Radbrücke zwischen Troisdorf (FriedrichWilhelmshütte) und Sankt Augustin-Menden 9. Radschnellweg zwischen Rheinbach,

Bonn und Sankt Augustin zur Vernetzung der Hochschulstandorte

Breite und durchgängige Radwege

10. Radweg entlang der L 123 zwischen Berkum, Arzdorf und Adendorf

Radverkehrsanlagen müssen unterschiedlichen Ansprüchen und Fahrradtypen genügen: vom schnellen Rennrad und Pedelec bis zum langsamen und breiten Lastenrad. Radwege müssen Eltern, die ihre Kinder im Fahrradanhänger transportieren, ebenso genügen wie Radlern mit körperlichen Einschränkungen, die mit dem dreirädrigen Velo zum Einkaufen fahren. Technische Regelwerke wie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010“ haben das bereits berücksichtigt und entsprechende Regelbreiten festgelegt.

11. Radweg an der L 182 zwischen BornheimBrenig – Swisttal-Heimerzheim (Schulstandort) 12. Radweg entlang des Wachtbergrings (K 58) bis Landesgrenze bzw. Birresdorf

Nebenroutennetz Mit einem gut ausgebauten Nebenroutennetz soll erreicht werden, dass Radfahrer überall sicher, zügig und komfortabel fahren können. Der Radfahrer muss gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt sein. Eine gemeinsame Wegenutzung von Fußgängern und Radfahrern ist – wenn irgendwie möglich – im Interesse beider Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Unterrangige Radwegeverbindungen dürfen nicht im Nirgendwo oder an administrativen Grenzen enden; sie müssen Ziele verbinden, auf den Bedarf zugeschnitten und an die höherrangigen Verbindungen angeschlossen sein. Dazu ist es insbesondere im Rhein-SiegKreis notwendig, das vorhandene Netz von Wirtschaftswegen in das Radverkehrsnetz einzubinden. Die Beschilderung insbesondere von Nahzielen ist zu verbessern. Das beschilderte Radverkehrsnetz NRW ist für den Nahverkehr viel zu grobmaschig.

Diese müssen ohne Ausnahme eingehalten werden, um der stetig wachsenden Zahl von Radfahrern gerecht zu werden. An Gefahrenstellen wie Kreuzungspunkten sind Radwege flächig rot zu markieren. Lücken oder Engstellen von Radwegen stellen Gefahrenstellen dar und müssen konsequent beseitigt werden. Außerdem führen einheitliche Markierungen und eine für alle Verkehrsteilnehmer klare Radverkehrsführung zu mehr Sicherheit. Zudem darf es auf Radwegen keine Hindernisse geben. Während Poller entlang von Straßen mit einem halben Meter Sicherheitsabstand aufgestellt werden, um eine Beschädigung von Fahrzeugen auszuschließen und damit die Nutzung vieler Bürgersteige einschränken, stehen auf Radwegen die Poller mitten auf

der Fahrbahn. Dort schlagen dem Radfahrer außerdem die Zweige von Dornenbüschen ins Gesicht und es stehen Verkehrsschilder, Mülleimer und Mülltonnen im Weg. Und besonders gerne nutzen Autofahrer Radfahroder Schutzstreifen als Parkplatz. Die Radwegebenutzungspflicht muss aufgehoben werden, wenn sie Radfahrer auf Radwege zwingt, ohne dass eine Gefährdung für den Fahrradfahrer auf der Straße besteht (§45 der StVO) oder diese in einem schlechten Zustand sind. Der ADFC fordert die Überprüfung aller benutzungspflichtigen Radwege.

Radwege auf und neben Straßen Auf allen innerörtlichen Straßen muss das Fahrradfahren legal, sicher und komfortabel möglich sein. Die Anforderungen des motorisierten Individualverkehrs dürfen nicht höher bewertet werden als die der Radfahrer. Wie dies im Detail geregelt wird, ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Viele Radfahrer bevorzugen das Fahren auf einem separaten Radweg, weil sie sich dort sicherer fühlen. Bei baulich getrennten Radwegen, die oft hinter Grünstreifen oder parkenden Autos geführt werden, ist der Radfahrer jedoch meist schlecht zu sehen und wird vom Autofahrer, der rechts abbiegen will, übersehen oder ,vergessen’. 5

bestimmter Gruppen Rechnung zu tragen. Bei ehemaligen kombinierten Geh- und Radwegen kommt auch eine Beschilderung mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ in Betracht. Zweirichtungsradwege sind aufgrund ihres Gefahrenpotenzials weitgehend zu vermeiden. Außerorts, auf stark befahrenen Straßen, bieten baulich getrennte Radwege dem Radfahrer ein höheres Maß an Sicherheit und ein entspannteres Fahren. Querungen über Landstraßen, wie sie häufig auf nur einseitig gebauten Radwegen zu finden sind, müssen sicher gestaltet werden.

Radschnellwege Kreuzungsfreier Radschnellweg in den Niederlanden.

Foto: Ulrich Kalle

Bei der derzeit vorherrschenden Verkehrsführung der Radwege können daher markierte Radfahrund Schutzstreifen innerorts die sicherere Alternative darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Breite solcher Fahrstreifen sich nicht an den ohnehin vorgeschriebenen Mindestbreiten, sondern an den Anforderungen für den Radverkehr orientieren.

Radfahrer, die auf solchen Radfahr-/ Schutzstreifen direkt im Blickfeld des Autofahrers unterwegs sind, werden deutlich besser wahrgenommen und haben selbst eine bessere Sicht auf den Autoverkehr. Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der Abbiegeunfälle bei dieser Verkehrsführung zurückgeht.

Zudem ist die Einhaltung der Sicherheitsabstände überholender Kraftfahrzeuge durch die Ordnungsbehörden über Aufklärung, Kontrolle und Ahndung zu überwachen.

Den gesetzlichen Vorgaben folgend ist die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. Ehemals benutzungspflichtige Radwege sind in Stand zu halten, um dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis

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Der Umstieg vieler Menschen auf das Fahrrad kann durch die Schaffung von komfortablen Radschnellwegen gefördert werden, die hohe Reisegeschwindigkeiten durch weitestgehende Kreuzungs- und Hindernisfreiheit sowie das Überholen anderer Radfahrer ermöglichen. Radschnellwege sollten ein wichtiger Bestandteil des Hauptroutennetzes sein und die großen Zentren des Rhein-Sieg-Kreises untereinander und mit der Stadt Bonn verbinden. Auch dürfen Radschnellwege nicht an den Stadtgrenzen enden, sondern sind bis in die Stadtzentren weiter zu führen. Eine sorgfältige Beschilderung, Wartung und Reinigung müssen weitere Merkmale von Radschnellwegen sein.

Fahrradstraßen

Öffnung von Einbahnstraßen

Entschärfung von Gefahrenstellen

Die seit 2013 in Bonn wieder forcierte Einrichtung von Fahrradstraßen, die auf dem „Konzept für ein Fahrradstraßennetz in Bonn“ des ADFC aus dem Jahr 2011 basiert, ist dort und im Rhein-SiegKreis konsequent voran zu treiben. Schwerpunkt muss hierbei sein, ein Netz von langen und durchgängigen Fahrradstraßen zu schaffen.

Der ADFC unterstützt die Pläne der Kommunen in der Region, möglichst alle Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung freizugeben. Mit dieser äußerst kostengünstigen Maßnahme wird das Nebenroutennetz stark erweitert und Radfahrern eine Alternative zu stark befahrenen Hauptstraßen geboten.

Fahrradstraßen können damit wichtige Elemente der Haupt- und Nebenroutennetze übernehmen und sollten vorfahrtsberechtigt gegenüber kreuzenden Straßen sein. Derzeit noch starker Autoverkehr darf kein generelles Ausschlusskriterium für die Einrichtung von Fahrradstraßen sein. Mittelfristig ist der motorisierte Individualverkehr in diesen Straßen deutlich zu reduzieren, um den wirklichen Charakter von Fahrradstraßen zu gewährleisten.

Die Praxis hat gezeigt, dass nach der Öffnung auch von engen Einbahnstraßen bei gegenseitiger Rücksichtnahme weder Konflikte noch Unfälle vermehrt auftreten.

Bei großen Infrastrukturprojekten müssen die Belange des Radverkehrs viel stärker berücksichtigt werden. Gefahrenstellen für Radfahrer, wie gefährliche Kreuzungen, Kreisverkehre und Einmündungen, sind im Rahmen solcher Maßnahmen fahrradgerecht umzubauen. Dabei muss vor allem auf gute Sichtbeziehungen und den Rückbau sogenannter freier Rechtsabbieger geachtet werden.

Instandhaltung der Infrastruktur Die regelmäßige Wartung, Reinigung, Räumung und Instandsetzung der Radverkehrsanlagen ist zu allen Jahreszeiten zu gewährleisten. Für Pflege und Instandsetzung sind entsprechende Haushaltsmittel einzusetzen.

Fahren in Fußgängerzonen Auch Radfahrer sind wichtige Kunden des lokalen Einzelhandels, vor allem dann, wenn sie mit dem Rad bis vor das jeweilige Geschäft fahren können. Hierfür ist eine weitgehende und auf Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern basierende Öffnung der Fußgängerzonen für Radfahrer erforderlich. Schnelle Radler werden auch weiterhin einen Umweg über die angrenzenden Straßen wählen. Langsame Radfahrer werden sich über den kürzeren Weg freuen und zur Belebung der Fußgängerzonen beitragen.

Bei Abbiegespuren sind Kurvenradien zu wählen, die dem Kfz-Verkehr keine hohen Geschwindigkeiten erlauben, um die Vielzahl von Abbiegeunfällen zu reduzieren.

Das Abstellen von Autos auf Radverkehrsanlagen muss unterbunden werden. Für Anlieferer, die derzeit häufig gezwungen sind, den Radverkehr zu behindern, sind andere Möglichkeiten zu schaffen. Markierung einer Fahrradstraße.

Foto: Rüdiger Wolff 7

2. Gut geschützt unterwegs – Verkehrssicherheit Trotz steigender Unfallzahlen, was mit dem höheren Radverkehrsaufkommen erklärbar ist, bleibt das Fahrrad ein sicheres Verkehrsmittel. Und doch fühlen sich gerade Kinder und ältere Radfahrer im dichten Verkehr unsicher. Die Folge: Viele Menschen vermeiden das Radfahren im Alltag. Deshalb ist es unsere Absicht, gefährliche Verkehrssituationen zu beseitigen, um die Zahl der Radfahrunfälle kontinuierlich zu senken. Ziel des ADFC ist es, die Zahl der schwer und tödlich verunglückten Radfahrer auf Null zu bringen (Vision Zero). Die objektive Sicherheit, also möglichst wenig Unfälle, aber auch das persönliche Sicherheitsempfinden sind die wichtigsten Voraussetzungen, um Freude am Radfahren für alle zu ermöglichen und zu fördern.

vorhandener Strecken Schritt halten mit der wachsenden Zahl von Radfahrern. Um die Sicherheit für Radfahrer wirksam zu verbessern, müssen Unfalldaten analysiert

Für die Kommunen und Polizeidienststellen empfiehlt sich ein Meldesystem, über das Bürger Gefahrenstellen und Beinaheunfälle mitteilen können. Ein solches Meldesystem sollte durch Medienkampagnen und einen Gefahrenatlas begleitet werden. Die wirkungsvollste Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Einführung einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h. Außerorts auf Landstraßen mit Radverkehr ohne separate Radverkehrsführung plädiert der ADFC für eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h.

Im Rhein-Sieg-Kreis sind viele Landstraßen für den Radverkehr wichtige Routen zur Schule, zur Arbeit und zum Einkaufen. Es kommt Gut gemeint: Nicht jeder Radweg lässt sich gut befahren. Manche sorgen sogar für Konflikte mit immer wieder zu schweren und Fußgängern, die kaum Platz haben, um auf den Bus zu warten. Foto: Rüdiger Wolff tödlichen Unfällen etwa wegen Dafür genügen Schilder, Appelle und und ein Sofortprogramm zur Entschärfung der überhöhter Geschwindigkeiten des Autoverkehrs. Geschwindigkeitskontrollen nicht. Dazu Unfallschwerpunkte entwickelt werden. Die Deshalb müssen straßenbegleitende Radwege braucht es den beherzten, konsequenten, Unfallschwerpunkte mit der größten Gefährdung und Alternativrouten auf vorhandenen flächendeckenden Ausbau der und dem dichtesten Radverkehr sind dabei Wirtschaftswegen das Ziel sein, um den Fahrradinfrastruktur. Dabei muss der Ausbau vorrangig zu behandeln. Radverkehr auf dem Land sicherer zu machen. 8

3. Fahrradparken Ein funktionierender Radverkehr benötigt ein flächendeckendes Angebot von Radparkplätzen. Diese müssen leicht zugänglich, sicher und in ausreichender Zahl vorhanden sein. Die ausgearbeiteten Abstellanlagenkonzepte (Bonn-Innenstadt: 2012, Bad Godesberg: 2010, Bonn-Hardtberg: 2013, Bonn-Beuel 2013, Radverkehrskonzept für den RheinSieg-Kreis 2014, Hennef ADFC 2016) sind dafür konsequent umzusetzen und weiter zu entwickeln. Der ADFC fordert die Kommunen auf, Fahrradabstellsatzungen zu erlassen, wie die Stadt Troisdorf das bereits1996 getan hat.

Fahrradabstellanlagen in Innenstädten und Ortskernen Die wichtigsten Ziele für die meisten Radfahrer in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis sind die Innenstädte und Ortskerne. Gerade an diesen Hauptzielorten muss ein Angebot aus vielen dezentralen, einfachen Abstellanlagen bis hin zu bewachten, kostenpflichtigen Fahrradparkhäusern und Radstationen geschaffen werden. Das ist umso dringlicher, da die Zahl der wertvollen Räder und Pedelecs stark zunimmt. Als Zwischenstufen sind überdachte Abstellanlagen und Fahrradboxen einzurichten. Ein Teil der Pkw-Parkplätze auf Straßen ist

für den ruhenden Radverkehr umzuwidmen. Auch in Tiefgaragen und Parkhäusern sind Fahrradparkplätze denkbar und sinnvoll.

Fahrradabstellanlagen in Wohngebieten In den dicht besiedelten Wohngebieten der Innenstädte müssen dezentrale, aus Fahrradparkplätze sind gut fürs Geschäft: Gerade Radfahrer sind gute Kunden zweckmäßigen Bügeln Foto: Quaedvlieg und treu, weil sie aus der nächsten Umgebung kommen. bestehende Abstellanlagen in ausreichender Zahl errichtet nicht nur Rathäuser, Behörden, Büchereien werden. Ergänzend hierzu ist der Bau von und Schwimmbäder, sondern insbesondere Fahrradparkhäuschen zu fördern. Auch hier muss auch Schulen. Um dies zu gewährleisten, das Instrument der Umwidmung bisheriger Kfzmüssen die Satzungen für die Schaffung Stellplätze eingesetzt werden. von Fahrradabstellanlagen Vorgaben für die verschiedenen Bildungseinrichtungen, Behörden Bei Neu- und Umbauten sind gemäß § 51 und weitere Institutionen enthalten. Für Schulen Landesbauordnung Fahrradabstellanlagen in werden gemäß AGFS (Arbeitsgemeinschaft ausreichender Zahl und Qualität zu schaffen. fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Per Ortssatzung kann dies auch für bestehende Gemeinden und Kreise in NRW e.V.) pro Gebäude gefordert werden. Ausbildungsplatz 0,5 Stellplätze gefordert.

Weitere Abstellanlagen Vor öffentlichen Einrichtungen mit starkem Besucherverkehr muss eine ausreichende Zahl von Abstellanlagen vorhanden sein. Dazu zählen

Für Firmen muss es einfacher werden, private Abstellanlagen auf öffentlichem Raum zu errichten. Zudem sollten Arbeitgeber durch Kampagnen stärker auf die Vorteile bei der Nutzung des Fahrrads hingewiesen werden. 9

4. Zusammen geht was – Vernetzung der Verkehrsmittel Höhenorte in Bonn und dem RheinSieg-Kreis sollten durch mehr Kapazitäten zur Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen erschlossen werden. Dabei fordert der ADFC die Stadt Bonn und den RheinSieg-Kreis auf, sich in den Gremien des Verkehrsverbundes RheinSieg dafür einzusetzen, dass die Fahrradmitnahme wie in vielen anderen Verkehrsverbünden und im Nachbarland Rheinland-Pfalz kostenlos ist.

Nicht alle Strecken in der Region Bonn/Rhein-Sieg sind mit dem Fahrrad zu bewältigen. Auch mit der zu erwartenden weiteren Zunahme elektrounterstützter Räder wird es Strecken und Situationen geben, bei denen die Menschen zumindest zeit- oder teilweise andere Verkehrsmittel nutzen wollen. Sie werden – wie Experten es nennen - „intermodal“ unterwegs sein.

Um diese „Intermodalität“ zu steigern, müssen die Schnittstellen Für die Fahrradmitnahme in verbessert werden. Hier sind die Zügen muss die Erreichbarkeit Entscheidungsträger aufgefordert, der Bahnsteige stark Die Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen ist unverzichtbar, um auch längere Strecken bewältigen auch neue und innovative zu können. Foto: ADFC verbessert werden. Hierfür sind Denkanstöße aufzugreifen, wie ausreichend große Fahrstühle z.B. das von ADFC und Umweltund Rampen unabdingbar. Die und Bürgerinitiativen unterstützte Projekt werden. Auch ist das gesamte Umfeld von Umbaumaßnahmen auf der Strecke Euskirchen „Urbane Seilbahn zum Venusberg“ oder auch Bahnhöfen und ÖPNV-Haltepunkten radfahrer– Bonn mit langen und flachen Rampen haben „Wasserbuslinien auf dem Rhein.“ und fußgängergerecht zu gestalten. Vorbildcharakter für die Erreichbarkeit von Bahnsteigen.

Einbindung von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltepunkten

Fahrradmitnahme in Bus und Bahn

Bike + Ride

Das Routennetz ist in viel stärkerem Maße auf die Haltepunkte der Stadt- und Straßenbahnen, Busse und Züge abzustimmen. Die örtliche Wegweisung muss entsprechend verdichtet

Die Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern im ÖPNV muss so verbessert und ausgeweitet werden, dass sie für die Nutzer – insbesondere Berufspendler – verlässlich und planbar ist.

Zur Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV sind einfache Abstellanlagen sowie abschließbare Fahrradboxen für hochwertige Räder an allen Schnittstellen erforderlich.

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Das Netz von Radstationen, die zusätzlich zur Parkmöglichkeit auch weiteren Service wie Reparaturen und Fahrradverleih anbieten, muss ausgebaut werden. Die großen Bahnhöfe in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis – Bonn Hbf., Bad Godesberg, Beuel, Siegburg, Troisdorf, Hennef, Rheinbach, Meckenheim, Königswinter und Bad Honnef – sollten über Radstationen verfügen. Grundlage dieser Forderung stellen das Bonner Bike & Ride-Konzept (2015) und das Radverkehrskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis 2014 dar.

Fahrradverleihsystem Ein öffentliches Fahrradverleihsystem ist heute ein unverzichtbares Angebot. Nicht nur Großstädten wie Paris, London und Kopenhagen, sondern auch kleineren deutschen Städten wie zum Beispiel Mainz und Nürnberg, ist es gelungen, über ein flächendeckendes Verleihsystem auch Touristen und Berufspendler für den Radverkehr zu gewinnen. Zudem ist ein Fahrradverleihsystem ideal, um Autofahrer und Gelegenheitsradfahrer zur häufigeren Radnutzung zu motivieren.

Offizieller Start der Aktion Stadtradeln in Nürnberg.

Foto: Stadtradeln

5. Öffentlichkeitsarbeit pro Rad Vorbildfunktionen von Politik und Verwaltung In der Region ist das Fahrrad schon heute ein wichtiges Verkehrsmittel. Um jedoch mehr Menschen und weitere Nutzergruppen für das Radfahren zu gewinnen, ist der Vorbildcharakter von Bürgermeistern, Politikern, Mitarbeitern der Verwaltungen, Polizeibediensteten und kommunalen Unternehmen von großer Bedeutung.

Zeichen setzen können Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen und Verkehrsbetriebe auch durch Umstellung von Teilen ihres Fuhrparks auf Lasten-/Fahrräder. Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis müssen bei der Radverkehrsförderung, zum Beispiel bei der Schaffung gemeinsamer hoher Standards, stärker an einem Strang ziehen. Große Projekte wie Radschnellwege können ebenfalls nur gemeinsam umgesetzt werden. 11

Fahrrad-Events wie „Siegtal pur“, „Alfter bewegt“ und das Blütenfest in Meckenheim.

Auftakt der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ am Posttower in Bonn.

Zudem muss verhindert werden, dass schwierige Haushaltslagen dazu führen, dass einzelne Kommunen aus gemeinsamen Radverkehrsprojekten aussteigen und damit das große Ganze gefährden.

Kampagnen und Events Verkehrsthemen genießen ein hohes Interesse in der Öffentlichkeit. Doch oft dreht sich die Berichterstattung hauptsächlich um die Probleme 12

Foto: Rüdiger Wolff

des Autoverkehrs. Um das Umdenken hin zu einem Verkehrssystem zu fördern, in dessen Mittelpunkt das Fahrrad steht, braucht es gezielte Pressearbeit, Kampagnen, Werbung und Veranstaltungen. Fahrradkampagnen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, „Stadtradeln“ und der „Radaktionstag“ der Stadt Bonn sind in der Region schon gut etabliert, müssen aber noch weiter ausgebaut und gestärkt werden. Die gleiche Wirkung haben

Der Bonner Schulwegratgeber für das Amos-Comenius-Gymnasium ist ein erstes Beispiel, wie man auch in den Schulen das Thema Mobilität und Verkehrssicherheit fördern kann. Aktionen des ADFC wie die RadReisemesse mit jährlich rund 4.000 Besuchern, der Fähr-Rad-Tag am ersten Augustsonntag ebenfalls mit tausenden Besuchern und die 2015 erstmals etablierte Bonner Bike Night sind Rad-Highlights, die den Spaß-, Erholungs- und Erlebnisfaktor des Radfahrens für alle eindrucksvoll sichtbar machen.

Datenerfassung In der Region besteht seit Jahren kein detaillierter Überblick über statistische Daten zum Radverkehr. Zu den Radverkehrsanteilen in Städten, Ortsteilen, Straßenzügen und auf Radverkehrsstrecken gibt es nur Vermutungen oder alte Gutachten. Es gibt weder Daten zum jeweiligen Radverkehrsanteil im Berufs- und Freizeitverkehr, noch über die wirtschaftliche Relevanz des Freizeit- und Urlaubsverkehrs.

Die Stadt Bonn hat mit der Einrichtung von zwölf Dauerzählstellen seit März 2015 einen ersten wichtigen Schritt getan, um Daten zum Radverkehr zu erheben. Im Rhein-Sieg-Kreis sind fünf von zehn geplanten Zählstellen installiert. Der ADFC fordert die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis auf, diesen Weg konsequent weiter zu gehen und flächendeckend weitere Zählstellen zu installieren. Erforderlich ist eine Bestandsaufnahme der Radwege – Kategorisierung, Zustand, Beschilderung, Erfassung von Netzlücken – , die Erfassung von Rädern in Abstellanlagen und im öffentlichen Verkehrsraum. Auf dieser Grundlage können Radwege und Abstellanlagen dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Der seit 2012 im Zweijahresabstand durchgeführte bundesweite ADFCFahrradklimatest ist ein hervorragendes Instrument, um den Grad der Zufriedenheit der Radfahrer zu ermitteln. 2014 konnte die Zahl der teilnehmenden Städte und Kommunen in Bonn, Rhein-Sieg-Kreis und Euskirchen von drei (2012) auf zwölf erhöht werden. Die Kommunen in der Region sollten die Ergebnisse des von der Bundesregierung geförderten Klimatests nutzen, um die Bedürfnisse und Wünsche der Radfahrer aufzugreifen.

Die RadRegionRheinland hat das moderne Knotenpunktsystem zur Wegweisung eingeführt.

Schilder und Karten Obwohl Autos heutzutage fast durchweg über Navigationssysteme verfügen, steht die Bedeutung einer Beschilderung außer Frage. Eine durchgehende Beschilderung von Nah- und Fernzielen muss ebenso für den Radverkehr selbstverständlich sein. Wenn es gelingen soll, dass immer mehr Menschen tägliche Wege mit dem Rad zurücklegen, müssen die Routen zu Nahzielen, Ausflugszielen, Behörden, Museen, Schulen und Sehenswürdigkeiten beschildert werden. Bei der Beschilderung sind die Vorgaben

Foto: Gabi Schröder

der „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr des Landes NRW“ (HBR NRW) einzuhalten. 2015 wurde in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis das Knotenpunktsystem eingeführt. Seitdem sind zahlreiche neue Schilder aufgestellt worden. Wichtig ist sowohl die Knoten, als auch die Routen durchgängig und verständlich auszuschildern. Auch müssen die Schilder regelmäßig gewartet werden. Analoges und digitales Kartenmaterial sollte jährlich aktualisiert werden. 13

6. Finanzierung und Aufgaben der Verwaltung

Sieg-Kreis lägen die Summen zwischen 4,6 und 10,4 Mio. €. Tatsächlich wurden in den letzten Jahren sowohl in Bonn als auch im Rhein-Sieg-Kreis deutlich geringere Summen eingestellt. Zudem werden in Bonn die bereitgestellten Mittel für die Radverkehrsförderung trotz ihrer vergleichsweise geringen Höhe in Zeiten leerer Kassen immer wieder in Frage gestellt.

Vorbildliche Fahrradabstellanlage in Bonn: Solche Anlagen kosten Geld, sind aber für den Radverkehr enorm wichtig. Auch teure Räder und Pedelecs lassen sich hier gut befestigen und sind geschützt bei Wind und Wetter. Foto: Sigurd van Riesen

Der ADFC setzt auf klare Signale der Politik für eine umfassende Radverkehrsförderung in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Zunächst ist hierfür der finanzielle Rahmen zu nennen: Laut Nationalem Radverkehrsplan 2020 (NRVP 2020) müssten 14

Städte und Gemeinden jährlich zwischen 8 und 18 € pro Einwohner in Radverkehrsmaßnahmen investieren. Danach müsste die Stadt Bonn jährlich zwischen 2,5 und 5,6 Mio. € für den Radverkehr in den Haushalt einstellen. Im Rhein-

Dabei ist die Förderung des Radverkehrs sehr kostengünstig und effizient: Nach dem Datenblatt „Nahmobilität in NRW“ kostet 1 km Radweg mit 2,5 m Breite im Schnitt 200.000 € und somit nur etwa 7 % einer Landstraße mit 7,5 m Breite. Außerdem stärken Radfahrer die örtliche Wirtschaft, den innerstädtischen Einzelhandel und den Tourismus. Der ADFC erwartet deshalb die kontinuierliche Fortschreibung von ambitionierten Konzepten für die Radverkehrsförderung und ihre zügige Umsetzung. Er steht mit seinem qualifizierten Experten- und Erfahrungswissen bei der Entwicklung und Durchführung beratend und mitwirkend zur Verfügung.

Foto: Seilbahn Koblenz

Seilbahn Koblenz: Auch in Bonn könnte eine Seilbahn zwischen Ennert, Bundesviertel und Venusberg Verkehrsprobleme lösen und Radfahrer in die Berge bringen.

Literatur AB Stadtverkehr GbR (2010):Fahrradhauptstadt 2020, Strategiekonzept zur ganzheitlichen Förderung des Radverkehrs AB Stadtverkehr GbR (2010): Konzept zum Fahrradparken in Bad Godesberg-Zentrum AB Stadtverkehr GbR (2012): Konzept zum ruhenden Radverkehr in der Bonner Innenstadt AB Stadtverkehr GbR (2013): Konzept zum Fahrradparken in Bonn-Hardtberg AB Stadtverkehr GbR (2013): Konzept zum Fahrradparken in Bonn-Beuel Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (2013): Wir bewegen was! Verkehrspolitisches Programm des ADFC. Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS), 2014: Nahmobilität in NRW Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2012): Nationaler Radverkehrsplan 2020. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (Hrsg.), 2010: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). HBR NRW – Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr Stadt Bonn (Hrsg.) (2011): Verkehrsentwicklungsplan Bonn Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK) (2014): Radverkehrskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis



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Auch wir sind Verkehr.

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