Restaurative Gerechtigkeit Restorative Justice Grundlagen und Beispiele aus der Praxis

1 Restaurative Gerechtigkeit – Restorative Justice Grundlagen und Beispiele aus der Praxis Skript zum Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung Friedensbil...
Author: Berthold Kohler
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Restaurative Gerechtigkeit – Restorative Justice Grundlagen und Beispiele aus der Praxis Skript zum Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung Friedensbildung an der Universität Hamburg am 10.12.2015

Was ist Restorative Justice? Ein Blick in ihren Vorlesungsplan verrät: Sie haben sich zu Beginn des Semesters mit Konfliktfeldern und -dynamiken, im Anschluss mit Konfliktprävention und Vermittlung in Konflikten beschäftigt und mit dieser Vorlesung beginnt der Abschnitt zur Konfliktaufarbeitung. Restorative Justice beschreibt bestimmte Methoden im Umgang mit Konflikten und zu deren Aufarbeitung, geht aber weit darüber hinaus. Restorative Justice ist eine Philosophie sozialen Friedens. Es geht hier um ein horizontal angelegtes Verständigungsmodell. Das heißt, sozialer Friede ist dann erreicht, wenn zwischen den Beteiligten ein Ausgleich, eine Atmosphäre wiedergewonnenen Vertrauens und die Wiederherstellung gestörter Beziehungen erreicht ist – und diese Bemühungen von der unmittelbaren Umgebung mitgetragen werden (vgl. Sessar 2014). Dies ist anschlussfähig an Johann Galtungs Begriff vom positiven Frieden, der – anders als der negative Frieden bei dem es um die Abwesenheit von Gewalt geht – weiter reicht, Menschen aktiv miteinander verknüpft und eine Kultur des Dialogs schafft (vgl. Galtung & Fischer 2013: 173ff.). Dies entspricht dem Anliegen von Restorative Justice, sozialen Frieden herzustellen (vgl. Zehr 2002: 37/38; Marshall 1999: 6). Restorative Justice ist zunächst für viele Bereiche ein denkbares Modell zum Umgang mit Konflikten: in der Schule und am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen und der Politik. Der originäre Bereich von RJ liegt jedoch in der Kriminologie. Im Umgang also mit strafbarem Verhalten.

Historische Herleitung unseres heutigen Umgangs mit strafrechtlichen Normbrüchen Im ausgehenden Mittelalter vollzog sich hierfür ein bedeutungsvoller Prozess. Mit der Ausdifferenzierung der europäischen Gesellschaften entwickelten sich auch zahlreiche Regelwerke des Umgangs mit unerwünschtem Verhalten. Dies unerwünschte Verhalten wurde umdefiniert in einen Normbruch, der durch dieses unerwünschte Verhalten hervorgerufene soziale Unfriede wur-

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de umdefiniert in einen rechtlichen Unfrieden – der interpersonelle Konflikt in Unrecht. In der Folge entwickelten sich ein immer differenzierteres Instrumentarium zur Bewertung des Unrechts (Gesetzestechnik, Dogmatik) und ein immer differenzierteres Reaktionssystem (Strafen) zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens (vgl. Sessar 2014). Der Staat ist an Stelle des konkreten Geschädigten getreten, der aus dem Prozess verschwand. Nicht die Beteiligten selbst finden eine Lösung, sondern ein Richter spricht ein Urteil. Mit einem Urteil sei neben dem Rechtsfrieden auch der soziale Friede wieder hergestellt – denn beides ist nach der Logik des Strafrechtssystems deckungsgleich. Der Staat hat das Gewaltmonopol inne, womit es gelungen ist Selbstjustiz und Willkür einzudämmen und ein „humanes“ System zu schaffen. Über die Jahrhunderte ist das Strafrecht(-ssystem) zu einem festen gesellschaftlichen Bestandteil geworden, der mit samt seiner Logik des Unrechts fest in den Köpfen verankert ist. Restorative Justice übt Kritik am Strafrechtssystem und zwar daran, dass es soziale als rechtliche Probleme behandelt und diese rückwärtsgewandt repressiv zu neutralisieren versucht. These ist, dass der Ausgangskonflikt bei einem solchen Umgang ungelöst bleibt.

Grundprinzipien anhand einer Definition „Restorative Justice is a theory of justice that emphasizes repairing the harm caused by criminal behaviour. It is best accomplished when the parties themselves meet cooperatively to decide how to do this. This can lead to transformation of people, relationships and communities.” (Center for Justice and Reconciliation at Prison Fellowship International 2005) Anhand dieser Definition möchte ich Kernelemente von Restorative Justice vorstellen. Theory of justice: Restorative Justice ist eine Theorie, andere sagen Philosophie – also nicht nur eine Methode, sondern ein ganzes theoretisches Gerüst, auf dessen Eckpfeiler ich im Folgenden eingehen werde (vgl. Johnstone 2003: 5/6). Repairing the harm: Straftaten werden in erster Linie nicht als abstrakte Brüche des staatlichen Normkatalogs verstanden, sondern als Verletzungen von Personen und Beziehungen – durch Straftaten entstehen Schäden und Verletzungen – diese sind im Zentrum des Interesses von Restorative Justice und sein Ziel ist es, Schäden wieder gut zu machen und Verletzungen zu heilen. Es wird nicht vergangenheitsgewand gestraft, sondern in die Zukunft blickend geschaut, was getan werden muss, um wieder gut zu machen. Gerechtigkeit wird hier als subjektiv-moralische ErDipl.-Päd. Kim Magiera, M.A. Ringvorlesung Friedensbildung, Universität Hamburg, 10.12.2015

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fahrung verstanden, nicht als objektiv auf Legalität gründend und von außen herstellbar (vgl. Zehr 2002: 19/20). The parties themselves: Die eigentlich am Konflikt beteiligten Personen stehen im Zentrum dieser Art der Konfliktaufarbeitung. Dies führt uns zu einer der theoretischen Grundlagen von Restorative Justice. Einem Aufsatz des norwegischen Kriminologen und Abolitionisten Nils Christie. Im Jahre 1977 wurde der Aufsatz „Conflicts as Property“ veröffentlicht. Darin beschreibt Christie, wie in modernen westlichen Gesellschaften „professionelle Diebe“ Menschen ihre Konflikte „stehlen“. Insbesondere das Strafjustizsystem mit seinen Akteuren sei ein solcher Dieb. Gibt es einen strafrechtlichen Konflikt, so tragen ihn Staatsanwälte und Anwälte stellvertretend für die eigentlichen Beteiligten aus. Dies ist bereits in Präsenz und Aktivität vor Gericht sichtbar. Geschädigte sind selten präsent, oft nur als Zeuge in ihrem eigenen Fall zu hören und zu sehen, (Ausnahme: Nebenklagedelikt) denn der Staat ist an ihre Stelle getreten, repräsentiert durch den Staatsanwalt. Die Straftat wird nicht als Verletzung der Person des Geschädigten verstanden, sondern des strafrechtlichen Normenkatalogs. Das Geschehen wird in juristisches Fachvokabular übersetzt und nur was vor Gericht nutzbar ist, wird dargelegt. Damit verliert die strafrechtliche Aufarbeitung den lebensweltlichen Bezug & Beteiligte ihr „Stimme“. Was denken Sie: Kann so auf Bedürfnisse der Geschädigten eingegangen werden? Und Verantwortungsübernahme bei Beschuldigten erreicht werden? Vertreter von Restorative Justice gehen davon aus, dass diese Grundkonstellation dafür ungeeignet ist. In Restorative Justice werden Konflikte als Eigentum der Beteiligten gesehen und geht es darum diese in die Konfliktaufarbeitung einzubeziehen und ihnen zuzutrauen eine Lösung zu finden (vgl. Christie 1977). Meet cooperatively: Kern von Restorative Justice sind persönliche Begegnungen von Geschädigten und Beschuldigten. Restorative Justice ist aber – ganz wichtig – freiwillig, d.h. Begegnungen finden nicht immer statt. Es gibt auch Verfahren in denen kein Treffen stattfindet und indirekt miteinander kommuniziert wird (z.B. über Mediatoren oder Videobotschaften) (vgl. Rossner 2013: 8ff.). This can lead to transformation: Konflikte erden nicht primär als etwas Negatives oder Schlechtes angesehen. Konflikte und deren Bearbeitung können einen positiven Nutzen für die einzelnen Personen, aber auch die weitere Gemeinschaft haben. Bewältigung kann angeregt, Normen verdeut-

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licht, Formen des Umgangs miteinander eingeübt, Missstände in der Gemeinschaft angesprochen und Veränderung angestoßen werden (vgl. Christie 1977). People, relationships and communities: Dies sind die „stakeholder“/Interessenvertreter von Restorative Justice: Restorative Justicee bezieht immer Geschädigte, Beschuldigte und deren Gemeinschaft ein. Zwischen allen bestehen Beziehungen und diese wurden durch den Konflikt belastet. Ziel von Restorative Justice ist es sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte wieder in die Gemeinschaft einzubinden (vgl. Braithwaite 1989 & 2002). Nur wenn alle drei Pole in einen Prozess involviert sind, ist er vollständig restaurativ (vgl. McCold & Wachtel 2003).

Die Situation und der rechtliche Rahmen in Deutschland In den 1980er-Jahren bildete die Krise des strafrechtlichen Sanktionensystems in Reaktion auf die Erkenntnisse der empirischen Sanktionsforschung in Deutschland den Nährboden für eine Rezeption von Restorative Justice und dessen Übernahme in das Strafrechtssystem. Zu dieser Krise führten eine Enttäuschung darüber, dass hohe Erwartungen an die Konzepte von Behandlung und Resozialisierung nicht erfüllt wurden sowie Hinweise auf schädliche Wirkungen freiheitsentziehender Maßnahmen. Daraus resultierte zum einen eine kriminalpolitische Debatte über alternative Reaktionsformen auf Kriminalität, in deren Zentrum vor allem Diversion, Wiedergutmachung und der TOA standen (vgl. Meier 2007: 197/198; Bals 2010: 83/84). Andererseits kam es in diesem Klima auch zur „Wiederentdeckung“ des Betroffenen, der lange Zeit allenfalls eine Nebenrolle als Anzeigeerstatter bzw. Zeuge innehatte. Es wurde deutlich, dass den Betroffenen in Bezug auf „Tat“ und Strafverfahren eine zentrale Bedeutung zukommt und dass sie Interessen und Bedürfnisse nach der „Tat“ haben, auf die (auch) von Staat und Justiz eingegangen werden muss (vgl. Meier 2007: 198). In Deutschland ist der Täter-Opfer-Ausgleich die dominante Verfahrensweise, um Restorative Justice in die Praxis umzusetzen (vgl. Lummer et al. 2011: 7; Hartmann 2010: 207). Der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche ist seit 1990 im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert (vgl. §§ 10, 45 und 47 JGG), seit 1994 auch für Erwachsene − mit dem § 46a Strafgesetzbuch (StGB). § 136 Abs. 1, Satz 4 Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass eine ein Beschuldigter, wenn ein geeigneter Fall vorliegt, bei der ersten Vernehmung auf die Möglichkeit eines TOAs hingewiesen werden soll. § 155a StPO regelt (und Sie können mitlesen): Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem zu erreichen. In geeigneten Fällen sollen sie Dipl.-Päd. Kim Magiera, M.A. Ringvorlesung Friedensbildung, Universität Hamburg, 10.12.2015

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darauf hinwirken. Gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten darf die Eignung nicht angenommen werden. Trotz dieser Vorschriften kommt dem TOA in Deutschland eine marginale Rolle bei der Bearbeitung von Strafverfahren zu. Da TOA und Wiedergutmachung in den Statistiken der Rechtspflege nicht gesondert ausgewiesen werden, kann deren Umfang nur geschätzt werden. Im Jahre 2002 sind Bannenberg und Rösser davon ausgegangen, dass etwa 20000 bis 30000 von knapp fünf Millionen erledigten Strafverfahren im Rahmen eines TOAs bearbeitet wurden (vgl. Bannenberg & Rössner 2002: 287-302). Es gibt eine freiwillige TOA-Statistik, deren erste Erhebung 1993 stattfand. Im Jahre 2012 übermittelten nur 45 Einrichtungen deutschlandweit ihre Daten für die TOA-Statistik (vgl. Hartmann et al. 2014)

Wie wird RJ in die Praxis umgesetzt? Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist z.B. in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten das populärste restaurative Verfahren. In Deutschland findet er meist im Ermittlungsverfahren und angeregt durch die Staatsanwaltschaft statt, die den Fall an einen Träger weitergibt (Gerichtshilfe oder freier Träger). Im wesentlichen sind drei Parteien beteiligt: Geschädigter, Beschuldigter und Mediator. Geschädigte und Beschuldigte kommen im Idealfall zu einem Ausgleichsgespräch zusammen und mit Hilfe des Mediators werden Lösungen erarbeitet. Family Group Conferences werden vor allem z.B. in Neuseeland eingesetzt und dort vorwiegend mit Jugendlichen. Es kommen Beschuldigte, Geschädigte, Angehörige bzw. Unterstützer und ein „facilitator“ zusammen. Das Verfahren ist also allein von der Anzahl der Beteiligten umfassender als ein TOA. Dies erweitert Kommunikation und bindet Gemeinschaft ein. Idee ist, dass die Unterstützer zum einen bei der Kommunikation während des Gesprächs und der Entwicklung von Lösungsideen helfen und zum anderen, dass sie die Umsetzung der Lösung später informell mittragen können (vgl. Zehr 2002: 47-50; Marshall 1999: 14/15). Healing and Peacemaking Circles entstammen der Tradition der Indianervölker Nordamerikas. Sie sind den Family Group Conferences ähnlich, aber offen für alle Gemeindemitglieder – erweitern also noch einmal die Anzahl der Beteiligten und nutzen Rituale und spirituelle Elemente (z.B. talking piece) (vgl. Zehr 2002: 50-52; Marshall 1999: 15). Wahrheits- und Versöhnungskommissionen dienen der Aufarbeitung gravierender Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen am Übergang autoritärer Regime in demokratische Staaten. Die wohl bekannteste wurde 1995 in Südafrika nach dem Ende der Apartheid ins Leben gerufen (andere Bsps. sind Chile und Sierra-Leone). Bei allen Variationen geht es darum, Geschädigten die Dipl.-Päd. Kim Magiera, M.A. Ringvorlesung Friedensbildung, Universität Hamburg, 10.12.2015

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Möglichkeit zu geben, über Erlebtes zu berichten – ihnen eine Stimme zu verleihen, sie ernst zu nehmen. Beschuldigte bekommen die Möglichkeit ehrlich über ihre Straftaten zu berichten und so Strafmilderung oder Amnestie zu erhalten. Ziel ist es die Wahrheit aufzudecken und einen Weg zu finden, wie in Zukunft miteinander gelebt werden kann (vgl. Llewellyn 2007). Wahrheitsund Versöhnungkommissionen werden auch unter dem Begriff „transitional justice“ diskutiert (vgl. Bonacker/Buckley-Zistel 2013). Abschließend ein Verweis auf Methoden, die manchmal darunter gefasst werden, aber nicht Restorative Justice sind: Gemeinnützige Arbeit oder reine Restitutionsprogramme gehören aus zwei Gründen nicht zu Restorative Justice. Einerseits werden sie repressiv verordnet und nicht konsensual entschieden und andererseits werden nicht Geschädigte, Beschuldigte und Gemeinschaft beteiligt. Ein Schaubild von McCold und Wachtel (2003) hilft, restaurative Verfahren nach dem Grad ihrer Restaurativität einzuschätzen. Es gibt drei Kreise, die sich überschneiden: einen für Geschädigte, einen für Beschuldigte und einen für die Gemeinschaft. Es gibt vollständig restaurative, überwiegend restaurative und nur teils restaurative Verfahren – abhängig davon, ob Geschädigte, Beschuldigte und Gemeinschaft einbezogen werden. Unser TOA ist nur überwiegend restaurativ, da er die Gemeinschaft nicht einbindet. FGCs und HPCs hingegen sind vollständig restaurativ. Ein TOA läuft exemplarisch so ab. Hier ist die Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren dargestellt. Auch in anderen Verfahrensstadien, z.B. nach Eröffnung der Hauptverhandlung und nach Verurteilung ist ein TOA möglich. Die Staatsanwaltschaft gibt einen „geeigneten“ Fall an einen Träger bzw. Gerichtshilfe weiter (Voraussetzung: Beschuldigter gibt die Tat zu). Mediatoren nehmen Kontakt zu den Geschädigten auf. Sie werden über die Möglichkeit einen TOA durchzuführen informiert. Dies geschieht meist per Brief. Hierin wird auch erläutert, was der TOA ist. Die Mediatoren kontaktieren auch die Beschuldigten und informieren diese. Bei Interesse finden separate Vorgespräche statt. Darin haben beide Parteien die Möglichkeit ihre Sicht der Dinge zu schildern. Sie werden zudem weiter über den TOA und dessen Ablauf informiert und auch auf das gemeinsame Gespräch vorbereitet. Wenn die Vorgespräche abgeschlossen sind und beide Parteien weiter Interesse haben, wird ein Termin für das Ausgleichgespräch vereinbart. Die Beteiligten kommen zum Gespräch zusammen und der Mediator leitet in das Gespräch ein. Die Geschädigten erhalten Raum die Auswirkungen der Tat zu beschreiben. Die Beschuldigten nehmen Stellung zu dem, was sie getan haben. Fragen der Geschädigten werden geklärt. In einem zweiten Schritt wird darüber gesprochen, wie der

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Schaden des Geschädigten ausgeglichen werden kann. Die Regelungen werden schriftlich festgehalten. Der Träger meldet an die Staatsanwaltschaft zurück, wie der TOA verlaufen ist. Dies führt dann ggf. zu einer Einstellung oder Strafmilderung.

Fallbeispiel aus der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission Der Fall der „Gugulethu seven“: Am 3.3.1986 wurden dort 7 junge, schwarze Männer im Alter von 16 bis 23 Jahren von Polizeikräften erschossen. Die jungen Männer waren Mitglieder des bewaffneten Arms des African National Congress’ und wurden von einer Spezialeinheit der Sicherheitspolizei infiltriert. Sie planten einen Anschlag. Am Morgen des geplanten Anschlags lauerten ihnen Polizeieinheiten auf und erschossen sie aus dem Hinterhalt. 1986 gab es eine Untersuchung der Vorfälle, die zu dem Schluss kam, dass die Polizei rechtmäßig und verhältnismäßig gehandelt habe. Es gab konfligierende Erzählungen dazu, was passiert ist (Polizei, Zeugen, Verwandte). Der Fall wurde in der Truth and Reconciliation Commission (TRC) (1997) wieder aufgerollt. Verwandte, insbesondere die Mütter der Getöteten, sagten mehrere Male vor der Kommission aus. Drei der beteiligten Polizisten sagten ebenfalls aus – vor der Amnestie-Kommission. Nach einer der Anhörungen der Mütter, bat einer der beteiligten Polizisten, Thapelo Mbelo, darum, sich mit ihnen treffen zu dürfen. Das Treffen wurde von Pumla Gobodo-Madikizela geleitet. Sie ist klinische Psychologin und Professorin an der University of the Free State. Zudem war sie in der TRC als Koordinatorin der Opferanhörungen tätig. Gobodo-Madikizela bereitete die Angehörigen über einen Zeitraum von einer Woche intensiv auf das Treffen und mögliche emotionale Reaktionen vor. In ihrer Forschung befasst sie sich unter anderem mit Traumata und deren Verarbeitung im Kontext der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission (Gobodo-Madikizela 2006 & 2013).

The Unexpected und der Forschungsstand Heilung und Vergebung sind selbst in Fällen möglich, in denen wir es nicht erwarten. Und das ist gar nicht so „unexpected“, wenn man sich den Forschungsstand ansieht: Rossner (2013) fasst zusammen, dass sowohl Geschädigte als auch Beschuldigte sich fairer behandelt fühlen und zufriedener sind mit Restorative Justice als mit dem traditionellen Strafrecht. Die Empfindung, dass die Konferenz hilfreich war, ist bei denen ausgeprägter, deren Tat gravierender war. Alle Studien weisen darauf hin, dass Restorative Justice bei mittelschweren und schweren Straftaten am besten funktioniert (vgl. ebd.: 16ff.). Dipl.-Päd. Kim Magiera, M.A. Ringvorlesung Friedensbildung, Universität Hamburg, 10.12.2015

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Rückfälligkeit wird durch Restorative Justice z.T. deutlich gesenkt. Hier funktioniert Restorative Justice besser bei Gewalt- als bei Vermögensdelikten (vgl. Sherman & Strang 2007: 4). Strang hält fest, dass der post-traumatische Stress ebenso wie das Verlangen nach Rache durch eine Teilnahme an Restorative Justice gesenkt wird und dass besser auf Bedürfnisse von Geschädigten eingegangen werden kann. Was wollen diese? Mehr Informationen über das Vorgehen in ihrem Fall, eine Beteiligung an ihrem Fall, mit Respekt und fair behandelt werden, materielle Wiederherstellung, emotionale Wiederherstellung und eine Entschuldigung. 90% aller Geschädigten einer Straftat wünschen sich eine Entschuldigung; in Restorative-Justice-Verfahren bekommen 90% eine Entschuldigung, in traditionellen strafrechtlichen Verfahren nur 10% (vgl. Strang 2002 & 2013). Es gibt immer wieder kleine Gruppen Beteiligter, die unzufrieden sind mit Restorative Justice. Dies ist verbunden damit, dass der Prozess als nicht fair, man sich nicht involviert und ernst genommen fühlt. Das heißt, es ist wichtig einen Blick auf das Verfahren von Restorative Justice/den Prozess zu werfen, um dies verstehen zu können (Sherman & Strang 2007: 4; Walgrave 2009; Weitekamp 2000). Für meine Masterarbeit führte ich narrative Interviews mit Menschen, die eine Straftat erlebt und einen TOA mitgemacht hatten. Neben den Interviews ließ ich die TN auch eine Zeichnung zu einem Aspekt ihrer Geschichte anfertigen. Meine Forschungsfrage lautete dabei, wie die Geschädigten den TOA erleben. Was ist daran wichtig, hilfreich, störend für sie. Und im Weiteren kristallisierte sich die Frage heraus, wie der TOA Einfluss nimmt auf die Bewältigung der Viktimisierung. Einen Ausschnitt meiner Ergebnisse möchte ich Ihnen hier präsentieren. Die Prinzipien des TOAs: Begegnung und Austausch werden bereits bei der Information über den TOA oder aber während des Gesprächs wahrgenommen und die besondere Logik wertgeschätzt. Den Prinzipien kommt eine Schlüsselrolle zu, denn sie bereiten die Geschädigten auf das Gespräch vor bzw. stimmen sie ein und spannen den Rahmen für die Interaktionen. Dem Mediator kommt eine wichtige Rolle zu, denn er sorgt für diesen Rahmen und erhält ihn aufrecht. Die Zuschreibung von Rollen als „Opfer“ und „Täter“ kann für einige Geschädigte, zumindest temporär, sehr wichtig sein, um ihnen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, damit sie sich auf den TOA-Prozess einlassen können.

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Die verbalen Akte der Anerkennung eines Fehlverhalten und der Entschuldigung durch die Beschuldigten waren für die Geschädigten zentral. Sie haben für Geschädigte einen symbolischen Wert, der ihnen gut tut. Gleichzeitig beschreiben Geschädigte ein Gefühl von Empathie gegenüber den Beschuldigten. Diese reicht vom Nachvollzug der Motive für das Fehlverhalten bis zur Frage wie es für Beschuldigte sein muss am TOA teilzunehmen Aus den zuvor genannten Elementen ergibt sich eine Nähe zwischen den Beteiligten – die weit über das Räumliche hinausgeht. Im Zitat von Herrn Deuter wird deutlich, dass das Empfinden von Nähe mit einer Veränderung der Einstellung gegenüber den Beschuldigten einhergeht. Die Beschuldigten sind nicht mehr „woanders“, sondern sie sitzen am selben Tisch und die Geschädigten „haben etwas mit ihnen zu tun“. Die Beschuldigten sind nicht länger Repräsentanten des abstrakten Labels “Täter”, sondern werden konkret und persönlich: sie bekommen einen Namen, ein Gesicht, eine Geschichte. Die Einstellungen gegenüber den Beschuldigten und das Bild von Ihnen verändert sich als Folge der Teilnahme am TOA. Es wird eine semantische Neuzuschreibung von Bedeutung vorgenommen, der „Täter“ wird beispielsweise zu „Yilmaz“ oder „Herrn Bender“ Auch das Bild des eigenen Selbst verändert sich durch die Teilnahme. Und schließlich verändern sich auch die Beziehungen zum Beschuldigten. Geschädigte können nun selbst bestimmen, ob sie eine Beziehung zu den Beschuldigten aufrechterhalten wollen und wie diese gestaltet sein soll. Ich möchte nun kurz den Bogen spannen, um die Frage danach zu beantworten, wie Bewältigung durch den TOA unterstützt werden kann. Jeder Mensch entwickelt subjektive Theorien über sich Selbst und die Welt. In diesen subjektiven Theorien sind auch die Aspekte der Identität enthalten. Auf der Grundlage subjektiver Theorien erfahren und handeln Menschen; sie sind die Werkzeuge mit denen das tägliche Leben gemeistert wird. Sie sind relativ stabil und verändern sich kaum bzw. nur sehr langsam. Bestimmte Lebensereignisse stellen die subjektiven Theorien in Frage. Diese Erfahrungen werfen Menschen aus ihrem Gleichgewicht; auch die Identität bzw. spezifische Aspekte der Identität werden angezweifelt (vgl. Folkman & Lazarus 1988a & b). Eine Viktimisierung kann so erlebt werden (vgl. Janoff-Bulman & Timko 1987). Bewältigung bedeutet wiederkehrende Bedeutungszuschreibung und damit eine Re-Organisation der subjektiven Theorien/Identität, um wieder zu einem persönlichen Äquilibrium zu gelangen (vgl. ebd.).

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Und die drei letztgenannten Punkte: Veränderung des Bildes des „Täters“, Veränderung des Bildes vom eigenen Selbst und Veränderung der Beziehung zum Beschuldigten beschreiben genau diesen Prozess der Transformation bzw. Reorganisation der subjektiven Theorien. Letztlich zeigen sich nach der Teilnahme am TOA Gefühle von Abschluss, Stolz und Stärke. Die Aspekte des Rahmens/der Logik des TOAs und der Empathie, die Geschädigte gegenüber Beschuldigten empfinden, erscheinen besonders wichtig, da sie den Unterschied zwischen positivem/neutralem/negativem Erleben des TOAs ausmachen. Wenn Geschädigte die Besonderheit des TOAs wahrnehmen und wertschätzen sowie Empathie mit den Beschuldigten empfinden, werden die Interaktionen bedeutungsvoll und können Bewältigung ermöglichen. Es gibt auch Geschädigte, die der TOA nicht bei der Bewältigung unterstützt. Weitere Forschung ist notwendig, um dies besser verstehen zu können. Aus den Ergebnissen resultieren einige Empfehlungen. Der TOA verfügt über ein großes Potential, Geschädigte bei der Bewältigung ihrer Viktimisierung zu unterstützen. Dieses kann er jedoch nicht immer entfalten. Es ist zunächst wichtig anzumerken, dass der TOA nicht an jedem Punkt des Bewältigungsprozesses geeignet ist. Unmittelbar nach dem Konflikt können Bedürfnisse z.B. nach medizinischer Versorgung oder Sicherheit für Geschädigte vorrangig sein, während Wünsche z.B. danach, dem Beschuldigten die Meinung zu sagen oder von ihm zu erfahren, warum er das getan hat, im weiteren Verlauf auftauchen können (vgl. Hagemann 2011: 56ff.). Aus Sicht von Geschädigten ist es wünschenswert, die Wartezeit zwischen einer Anzeigeerstattung und einem Angebot für den TOA zu verkürzen oder – im Hinblick darauf, dass eine Bereitschaft für die Teilnahme erst nach einiger Zeit gegeben sein kann – zumindest transparent zu gestalten und die Geschädigten über den Fortgang der Bearbeitung zu informieren. Während des TOAs kann es für bestimmte Geschädigte wichtig sein, dass die Rollen von „Täter“ und „Opfer“ eindeutig zugeschrieben werden, weil dies Sicherheit vermittelt. Diese Zuweisung der Rollen ist für diese Gruppe von Geschädigten ein notwendiger Schritt auf dem Weg zu deren Überwindung. Obgleich die Teilnahme am TOA einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung leisten kann, werden Aspekte der Viktimisierung beschrieben, die hierdurch nicht gelöst werden und die für sich weiter bearbeitet werden müssen. Dies bedeutet, dass die Unterstützung von Geschädigten bei der Bewältigung vielgestaltig sein und sich nicht nur auf den TOA beschränken sollte. Aufgrund der Unterstützung, die der TOA bei der Bewältigung einer Viktimisierung leisten kann, sollten Informationen zum TOA weiter verbreitet werden. Nur so können Geschädigte zu einem

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Zeitpunkt, der für sie in ihrem Bewältigungsprozess angemessen ist, informierte Entscheidungen über eine mögliche Teilnahme treffen. Weitere Forschung ist nötig, um diese Aspekte zu untersuchen

Ausblick Im Bereich Restrative Justice bewegt sich einiges: nicht nur national bei uns in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Hier sind einige wichtige Dokumente aufgelistet, die den internationalen Rahmen für RJ spannen und zeigen, dass die Bedeutung von Restorative Justice durch die UN und EU erkannt wurden. •

Empfehlung No (99) 19 des Europäischen Rats vom September 1999 – concerning mediation in penal matters



Vereinte Nationen: ECOSOC Resolution 2002/12 – Basic principles on the use of restorative justice programmes in criminal matters



Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 15.3.2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (2001/220/JI)



Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (ersetzt RB 2001/220/JI)

In Deutschland gibt es bezogen auf Restorative Justice starke regionale Unterschiede. Restorative Justice ist trotz gesetzlicher Regelung stark abhängig von (über-regionaler) Politik und Personen in bestimmten Positionen (z.B. Staatsanwälten und Richtern). In Schleswig-Holstein existiert einer Steuerungsgruppe für Restorative Justice im Justizministerium. Zudem gibt es eine Qualifizierungsoffensive, um Mediatoren in Strafsachen auch vor Ort auszubilden und Forschung zum Thema an der Fachhochschule Kiel. In Folge des letzten Forschungsprojektes und um die o.g. Richtlinie 2012/29/EU umzusetzen, wurden restaurative Verfahren in das neue Jugendarrestgesetz in Schleswig-Holstein aufgenommen. Ich schließe mit einer persönlichen Anmerkung: Es sind sicher nicht alle Fragen geklärt, aber es gibt eine Hinwendung – auch der Politik – zu Restorative Justice, so dass sich aus meiner Sicht Weiteres bewegen wird. „The evidence on RJ is far more extensive, and positive, than it has been for many other policies that have been rolled out nationally. RJ is ready to be put to far broader use.” (Sherman & Strang 2007: 4) Filmempfehlung: „Beyond Punishment“ von Hubertus Siegert. Dipl.-Päd. Kim Magiera, M.A. Ringvorlesung Friedensbildung, Universität Hamburg, 10.12.2015

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