ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger

Beantwortung der Fragen aus den Büchern : - Arbeitsrecht (Jabornegg/Resch); 4. Auflage - Sozialrecht (Resch); 5. Auflage Rz = Randzahl aus dem Buch Arbeitsrecht, „reine“ Seitenangaben betreffen das Buch Sozialrecht

1.

Ein AN wird gekündigt und bringt dagegen eine Kündigungsanfechtung gem. § 105 ArbVG ein. Er hatte zum Kündigungszeitpunkt die Absicht bei der nächsten Betriebsratswahl zu kandidieren. Kündigungsfrist u. – Termin enden vor der Wahl. Darf er sich zur Wahl stellen? Würde sich etwas ändern, wenn sich AN auf besonderen Kündigungsschutz berufen würde?

2.

3.

4.

Kündigungsanfechtung setzt implizit eine wirksame Kündigung voraus (schwebend wirksam) § 52 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 Zi 2 setzen für das aktive und passive Wahlrecht die Beschäftigung im Betrieb, sowohl am Tag der BV zur Wahl des Wahlvorsitzenden, als auch am Tag der BR-Wahl voraus. Besonderer Kündigungsschutz des Wahlwerbers tritt gem. § 120 Abs. 4 Zi 2 erst in dem Zeitpunkt ein, in dem nach Bestellung des Wahlvorstandes seine Kandidatur offenkundig wird.

Ein AN mit einer 40 Stundenwoche wird gekündigt. Während der Kündigungsfrist gibt er dem AG bekannt seine „Postensuchtage“ konsumieren zu wollen und konsekutiv jeden Freitag von der Arbeit fernbleiben wird. Der AG schweigt. In der Folge erfährt der AG, dass der AN schon längst eine neue Arbeitsstelle gefunden hat und die Freitage im Schwimmbad verbrachte. Wie ist die Rechtslage?

§ 22 AngG - Anspruch nicht zweckgebunden; in casu 8 h pro Woche; keine Vereinbarung nötig, idR reicht bloße Meldung.

Ein AN schließt einen AV als Altenbetreuer/in ab. Es wird ein Stundenlohn iHv € 3,00 vereinbart. Ein KollV ist nicht einschlägig.

§ 1152 ABGB nicht einschlägig; Wucher § 879 Abs. 2 Zi 4 ABGB relativ nichtig;

Wie ist die Rechtslage?

Vertragsanpassung

Was sind Satzungen und Mindestlohntarife und wann kommen diese Instrumente zur Anwendung?

Die Erklärung von KollVen zur Satzung ist in den §§ 18 – 21 ArbVG geregelt. D.h. ein KollV kann auf Antrag einer Partei für gleichartige Arbeitsverhältnisse – die bisher keinem KollV unterworfen waren – durch Satzungserklärung des BEA verbindlich gemacht werden (Rz 1008).

(-> Spezielle Regelungen für Dienstverhinderungen 436/859)

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Der Mindestlohntarif nach § 22-25 ArbVG ist eine Verordnung des BEA über die Regelung von Mindestentgelten und Mindestbeträgen für Auslagenersatz. Voraussetzung ist das Nicht-Bestehen einer kollv-fähigen Körperschaft auf AG-Seite (Rz 1011). 5.

In einem Betrieb sind 6 unter achtzehnjährige AN beschäftigt. Es hat sich ein Jugendvertrauensrat bestehend aus einem Jugendvertreter konstituiert. Als die Verhinderung des Jugendvertreters und somit ein Nachrücken des Ersatzmitgliedes absehbar war, kündigte der AG diesen. Das Ersatzmitglied befand sich in keinem Lehrverhältnis nach dem BAG.

Regelung ab § 130 ArbVG. Die Bestimmungen über die BR sind sinngemäß anzuwenden, daher ist ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz für Mitglieder gemäß § 120 ArbVG gegeben. Ersatzmitglieder sind nach § 120 Abs. 4 ArbVG ebenfalls geschützt, sofern die Vertretung mind. 2 Wochen angedauert hat (Rz 685).

Wie ist die Rechtslage? 6.

Eine begünstigt behinderte Näherin begründet Anfang des Jahres ein neues AV. Über ihre Eigenschaft als begünstigt Behinderte schweigt sie. Nach 5 Monaten wird ihr wegen der ständigen Krankenstände gekündigt.

Rechtsgrundlage des Sonderschutzes ist § 8 BEinstG. Hat der AG in Unwissenheit über die Behinderteneigenschaft eine Kündigung ausgesprochen, muss der AN ihn binnen angemessener Frist informieren. Tut er das nicht, ist die Kdg. trotzdem rechtsunwirksam, nach hL verliert er aber seinen Entgeltfortzahlungsanspruch (Rz 721 ff).

7.

Wie ist die Rechtslage, wenn sie die Voraussetzung des § 8 Abs. 5 BEinstG erfüllt und ihren AG nach Ablauf der 6 Monate auf ihre Eigenschaft als begünstigt Behinderte hinweist, dieser sie jedoch unbegründet entlässt?

Der besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung wenn nach § 8 Abs. 6b BEinstG dass das DV zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung noch nicht länger als 4 Jahre bestanden hat – außer die Feststellung der Begünstigteneigenschaft erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes (Rz 721 ff).

8.

Sozialplan. § 97 (1) Z 4. Was ist das?

Plan zur Abmilderung einer Verschlechterung der Verhältnisse aufgrund der Betriebsänderung sofern alle AN oder erhebliche Teile der AN-Schaft betroffen sind. Nach § 97 Abs. 3 ist ebenfalls eine Beschäftigung von mehr als 20 AN notwendig (Rz 1421 ff).

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9.

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Welche Art der Mitbestimmung ist das?

Erzwingbare Mitbestimmung.

Ein AN bezieht Arbeitslose und will in Pension gehen. Gibt es da was?

§ 23 Abs. 1 AlVG: Beantragt der Arbeitslose eine Pension aus dem Versicherungsfall des Alters oder der geminderten Arbeitsfähigkeit, kann bis zur Entscheidung über den Antrag vorschussweise Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gewährt werden (S. 171).

10. Ein Ausländer ist bei einem öst. Unternehmen beschäftigt. Von Heut auf Morgen sagt der AG, der Ausländer braucht nicht mehr zu kommen. Was kann der ausländische AN machen?

Erfolgt die Beschäftigung eines Ausländers ohne die entsprechende Bewilligung, so hat er gemäß § 29 AuslBG dennoch gegenüber seinem Beschäftiger für die Dauer der Beschäftigung die gleichen Ansprüche wie aufgrund eines gültigen Arbeitsvertrags.

Welche Ansprüche hat er, wenn er welche hat? Ist das Fehlen der Bewilligung auf ein Verschulden des AG zurückzuführen, so hat der Ausländer auch bzgl. jener Ansprüche die aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultieren, so gestellt zu werden als läge diesem ein gültiger Vertrag zugrunde (Rz. 130). 11. Betriebsratsvorsitzender (Ang-Betriebsrat mit 140 AN) hat so viel zu tun (betriebsratstechnisch), dass er nur mehr zu einem Viertel seinen normalen AN Pflichten nachgehen konnte (also dreiviertel der Arbeitszeit musste er Betriebsratstätigkeiten nachgehen).

§ 117 ArbVG: BR Mitglieder in Betrieben, Unternehmen und Konzernen sind ab einer bestimmten Belegschaftsstärke permanent (nicht fallweise und nicht zweckgebunden – hier § 116 maßgeblich) vom Dienst freizustellen (Rz 1737 ff). Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe und ist eine Freistellung gemäß obig genanntem Punkt nicht möglich, aber haben die einzelnen Betriebe mehr als 400 AN beschäftigt, so ist auf Antrag des ZBR ein Mitglied desselben freizustellen (§ 117 ArbVG Abs. 3).

12. Medizinische Hauskrankenpflege, wann kommt es dazu, was ist das genau, wer übernimmt die Pflege?

§ 151 ASVG: Ist eine im ASVG geregelte Pflichtleistung. Anstelle der Anstaltspflege ist

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© Manuel Fallinger eine medizinische Hauskrankenpflege zu gewähren. Dies ist von qualifiziertem Pflegepersonal durchzuführen und ist nicht die Grundpflege umfasst, sondern nur die medizinische Versorgung (S. 64).

13. Arbeitskräfteüberlassung – Entgelt?

§ 10 AÜG: Das Entgelt der überlassenen Arbeitskräfte hat angemessen und ortsüblich zu sein, wobei das kollv-liche Entgelt im Beschäftigerbetrieb maßgeblich ist, das vergleichbaren AN für vergleichbare Tätigkeiten gebührt. Liegt das kollv-liche Entgelt des Beschäftigerbetriebes jedoch unter jenem des Überlasserbetriebs, steht der Arbeitskraft Letzteres zu (Rz 208 ff).

14. Für welche Berufe gilt der § 10 AÜG?

Für gewerbliche Berufe. Für die (nach der GewO) reglementierte Überlassung von Arbeitskräften gelten die §§ 10 – 14 AÜG (Rz 208).

15. Voraussetzungen für den Bezug für Arbeitslosengeld?

§ 7 Abs. 1 AlVG: - Wer der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, - wer die Anwartschaft erfüllt hat und - wer die Bezugsdauer noch nicht erschöpft hat (S 152). Der Arbeitsvermittlung steht zur Verfügung wer eine Beschäftigung aufnehmen darf und will du arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist (§ 7 Abs. 2 AlVG).

16. Was versteht man unter Arbeitsfähigkeit?

§ 8 AlVG: Arbeitsfähig ist, wer nicht invalid bzw. nicht berufsunfähig iSd. ASVG ist (S. 154).

17. Neue Selbständige, was ist das, wo geregelt und wo versichert?

§ 2 Abs. 1 Zi 4 GSVG: Das sind all jene sonstigen Selbständigen, die Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit erzielen (sofern die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird)

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© Manuel Fallinger und aber keine Wirtschaftskammermitglieder sind (S. 23). Kranken- und pensionsversichert sind sie nach dem GSVG (§ 2 Abs. 1 GSVG). Die UV ist für diese Personen im ASVG geregelt (§ 8 Abs. 1 Zi 3 ASVG).

18. Streik?

Planmäßiger, zweckgerichteter Entzug der Arbeitskraft durch eine Mehrzahl von AN (Rz 1020 ff).

19. BR-Fond?

§ 74 ArbVG: Hier sind die Erträge aus der BR-Umlage sowie der sonstigen Vermögenschaften zusammengefasst (Rz 1279 ff). Diese Vermögenschaften dienen folgenden Zwecken (und nur diesen; § 73 ArbVG): - Geschäftsführungskosten des BR - Errichtung und Erhaltung belegschaftseigenen WF-Einrichtungen - Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen - Errichtung und Erhaltung von betriebseigenen WF-Einrichtungen

20. Mandatsschutzklausel?

§ 120 Abs. 1 ArbVG: Das Gericht darf die Klage auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht stattgeben, wenn sich die Kündigung oder Entlassung auf ein Verhalten des BR-Mitgliedes stützt, welches in Ausübung des Mandats gesetzt wurde.

21. Ist-Lohn-Klausel?

Besondere Klausel aus KollV. Mit Hilfe von Istlohnklauseln werden die effektiv gezahlten Löhne um einen bestimmten Prozentsatz bzw. Betrag erhöht (Rz 945 ff). Man unterscheidet zwischen der qualifizierten und der schlichten

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© Manuel Fallinger Istlohnklausel. qualifiziert: Klausel zugunsten des AN zwingend, durch Einzelvertrag nicht mehr abdingbar schlicht: zwingend eine entsprechende Entgelterhöhung, das Entgelt kann aber dann einvernehmlich bis zum kollv-lichen Mindestentgelt abgeändert werden (kommt in der Praxis meistens vor).

22. Zahnersatz?

Zahnbehandlung und Zahnersatz ist ein Unterfall der Krankheit. Die ärztliche Hilfe wird durch Zahnärzte erbracht (S. 64 f). Chirurgische und konservierende Zahnbehandlung sowie Kieferregulierungen (zur Verhütung schwerer Gesundheitsstörungen) sind als Sachleistung zu gewähren. Unentbehrlicher Zahnersatz ist eine Pflichtleistung; Gesetzgeber lässt KVTräger Wahl: - Sachleistung unter Kostenbeteiligung des Versicherten - Leistung im Gesamtvertrag nicht aufgenommen, nach Maßgabe der Satzung aber Zuschuss (Regelfall)

23. In einer KFZ-Werkstätte arbeiten 6 Mechaniker und 5 Personen im Büro. Die Mechaniker möchten einen BR, wie sieht dies aus?

§ 40 ArbVG: In einem Betrieb, in dem dauernd mind. 5 stimmberechtigte AN beschäftigt werden, sind von der AN-Schaft Organe zu bilden. Die zu bildenden Organe sind in § 40 Abs. 2 ArbVG angeführt.

24. Sozialplan?

Siehe Frage 8.

25. Fürsorge?

§ 1157 ABGB, § 18 AngG: Der AG ist verpflichtet, gewisse durch die Erbringung der Arbeitsleistung

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© Manuel Fallinger gefährdete persönliche Interessen des AN als Folge der Einordnung in seinen Einflussbereich aufgrund des zugrunde liegenden Arbeitsvertrags wahrzunehmen (Rz 506 ff) – v.a. Schutz des Lebens und der Gesundheit des AN.

26. AG muss aufgrund wirtschaftlicher Probleme einige AN kündigen. Es werden allerdings nur diejenigen ausgesucht, welche einer bestimmten (politischen) Gruppe angehören.

§ 879 ABGB: Ungültiger Kündigungsgrund, verstößt gegen die guten Sitten. Die AN können auf Feststellung des ungekündigten Zurechtbestehens ihres Arbeitsverhältnisses klagen (Rz 668). § 17 GlBG, § 26 Abs. 7 GlBG: Aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden (Rz 618 ff).

27. Benachteiligung nach § 8 Abs. 2 AVRAG.

Individueller Kündigungsschutz für AN die unter unmittelbarer Gefahr für Leib und Gesundheit den Gefahrenbereich verlassen. Eine Woche nach Zugang der Kündigung oder Entlassung kann dies vor Gericht angefochten werden (Rz 618 ff).

28. Arbeitsschutz – Mitwirkung des BR?

§ 92a ArbVG: Der BI hat den BR in allen Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes rechtzeitig anzuhören und mit ihm darüber zu beraten (Rz 1319 ff).

29. UV - ständiger Aufenthalt, welche Wege sind umfasst?

§ 175 Abs. 1 ASVG: Arbeitsunfälle sind alle Unfälle die sich im örtliche, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignen. § 175 Abs. 2 Zi 1 ASVG:

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© Manuel Fallinger Ausdrücklich mitversichert sind Wegunfälle. Es muss sich um einen mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte handeln – also Weg zwischen ständigen Aufenthaltsort und Arbeitsstätte. Auch der Weg von der Unterkunft zur Arbeitsstätte ist gedeckt (wenn eine Unterkunft notwendig). Geschützt ist nur der direkte Weg (S. 90).

30. AlVG - 4 wöchige Sperrfrist?

§ 11 AlVG: Bei Lösung des DV durch Kündigung des AN erhält der Arbeitslose für die Dauer von 4 Wochen (Sperrfrist) kein Arbeitslosengeld. Dies gilt nicht für die einvernehmliche Auflösung.

31. BEinstG - Unterschied Behinderte/begünstigte Behinderte - welche Bereiche sieht das BEinstG für Behinderte nach § 3 vor?

§ 3 BEinstG: Körperliche, geistige oder psychische Funktionsbeeinträchtigung, welche die Teilhabe am Arbeitsleben erschweren (Rz 119 ff). Dieser allgemeine Schutz beinhaltet v.a. einen allgemeinen Diskriminierungsschutz (§ 7c BEinstG). § 2 BEinstG: Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Es besteht ein besonderer Kündigungs- (§ 8 BEinstG), aber kein speziell im Gesetz geregelter Entlassungsschutz.

32. Ein Arbeitgeber vereinbart mit seiner Belegschaft, dass sie heuer vom 23.12-06.01 Betriebsurlaub haben. Es willigen auch alle Arbeitnehmer ein. Jetzt kommt der Arbeitgeber aber am 27.12 ins Büro. Schreibt dem Betriebsrat ein Mail in dem er ankündigt, dass er den Arbeitnehmer A

Betriebsverfassungsrechtliches Vorverfahren (Rz 657 ff) Der AN kann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung diese bei Gericht selbst anfechten, sofern der BR keine Stellungnahme

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT kündigen wird. - Jetzt haben wir den 07. Jänner, der BR kommt ins Büro und steht vor vollendeten Tatsachen?!? Wie ist die Rechtslage? Was können BR und der betroffene AN A unternehmen? An A ist die Kündigung per Post zugesandt worden (am 05.01) - Es haben sich während der Beantwortung einige Zusatzfragen ergeben. Wo ist die Klage einzureichen? Was für eine Klage? Fristen? 33. Ein Eishockeysportverein kauft einen anderen kleineren Eishockeyverein auf und übernimmt die komplette Mannschaft. Einem Spieler passt das überhaupt nicht, da er niemals für „diesen“ Verein spielen würde! Was kann er unternehmen?

© Manuel Fallinger abgegeben hat (§ 105 Abs. 4 ArbVG). Die Frist ist daher noch nicht abgelaufen. Zuständig ist das Arbeits- und Sozialgericht (LG). Das Urteil ist auf Unwirksamerklärung der Kündigung gerichtet (Rechtsgestaltungsklage).

§ 3 AVRAG: Der Erwerber eines Betriebs oder Unternehmens tritt aufgrund des Gesetzes in die Arbeitsverhältnisse ein, ohne dass es der Zustimmung aller Beteiligten bedürfe (Rz 209 ff). Kündigungen aufgrund des Betriebsübergangs sind nichtig (hier v.a. in Bezug auf den AG). Ein besonderes Kündigungsrecht steht den AN nur zu wenn durch den nach Betriebsübergang anzuwendenden KV oder die nach Betriebsübergang anzuwendenden BV die Arbeitsbedingungen wesentlich verschlechtert werden – innerhalb eines Monats ab Verschlechterung Kdg. unter Einhaltung der KF möglich (§ 3 Abs. 5 AVRAG). Weiters kann der AN dem Übergang seines AV widersprechen, wenn der Erwerber den kollv-lichen Bestandschutz oder die betrieblichen Pensionszusagen nicht übernimmt (§ 3 Abs. 4 AVRAG).

34. Was wird unter dem Truckverbot verstanden?

§ 78 GewO 1859: Der AG muss dem Arbeiter den Lohn bar auszahlen. Bestimmte Formen der Naturalentlohnung sind möglich (Wohnung etc.; Rz 330 ff).

35. Wie sind freie Dienstnehmer versichert? Und wo finden wir die gesetzlichen Bestimmungen?

§ 4 Abs. 4 ASVG:

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Personen erbringen aufgrund eines freien Dienstvertrages auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Dienstleistungen für einen DG und beziehen Entgelt dafür und verfügen über keine wesentlichen Betriebsmittel. Sind laut ASVG in die Pflichtversicherung in der UV, KV, PV miteinbezogen (S 21 f).

36. Wie heißt „Pension“ in der Unfallversicherung für Selbständige?

?

37. Haben Selbstständige nach GSVG einen Berufsschutz? Gibt es auch andere Regelungen? Wo finden wir diese?

§ 133 Abs. 1 GSVG und § 124 Abs. 1 BSVG:

38. Gibt es ein Recht auf Beschäftigung? In welchen Fällen hat der OGH ein Recht auf Beschäftigung schon bejaht und gibt es Berufsgruppen, denen nach gesetzlicher Grundlage ein solches Recht zukommt?

Erwerbsunfähigkeit des Selbständigen, es gebührt eine EUP (S. 123). In der Judikatur wird ein allgemeiner Anspruch des AN auf Beschäftigung abgelehnt. Stellt er seine Arbeitskraft zur Verfügung und weist ihm der AG keine Arbeit zu, so steht ihm nach § 1155 ABGB ein angemessenes Entgelt zu (Rz 494 ff). Neuerdings wird jedoch in manchen Fällen ein Anspruch auf Beschäftigung anerkannt. Droht durch die mangelnde Tätigkeit ein Qualitätsverlust und kommt es in der Folge zur Minderung des fachlichen Niveaus des AN, so ist das Recht auf Beschäftigung schon aus der Natur des zugrunde liegenden Vertrages ableitbar (Bsp.: Chirurg). Ein Recht auf Beschäftigung haben alle AN die für ihr berufliches Fortkommen ein besonderes Interesse an einer tatsächlichen Verwendung haben (Bsp.: Profifußballspieler, Trainingsteilnahme).

39. In einem Betrieb wird ein Betriebsurlaub von 24.12 - 4.1 vereinbart. Diese Vereinbarung ist völlig in Ordnung. Am 25.12 kommt der AG drauf, dass er den AN X kündigen will und mailt dies dem BR. Die Mail langt sofort am Server des Betriebsrates an.

§ 105, § 107 ArbVG: Beim allgemeinen Kündigungsschutz ist vorgesehen, dass die in das Kündigungsverfahren zwingend eingeschaltete Belegschaftsvertretung oder der AN eine wirksam ausgesprochene AG-Kündigung bei Gericht aus bestimmten Gründen mit dem Begehren anfechten kann, sie für

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT Resch wollte den allgemeinen Kündigungsschutz hören und wann die Erklärung der Kündigung als zugegangen gilt.

© Manuel Fallinger unwirksam zu erklären (Rz 621). Kündigungen sind empfangsbedürftig. D.h. sie Erklärung muss in einer Weise in den Wirkungsbereich des Gekündigten gelangen, dass er nach menschlichem Ermessen auch Kenntnis erlangen kann. D.h. sie ist eigentlich zugehensbedürftig (Rz 613).

40. Wo sind Beamte versichert?

Für Beamte ist die KV und UV im B-KUVG geregelt (gilt auch für VB), PV im ASVG (S. 22).

41. Alles zum Aufsichtsrat Art 110 ArbVG, besonders in Bezug auf die Rechtstellung der AN Vertreter und der Kapitalvertreter.

§ 110 ArbVG: Mitwirkung der AN-Vertreter in wirtschaftlichen Angelegenheiten im AR des AG-Unternehmens (Rz 1571 ff). Das Wesen der Mitwirkung besteht darin, dass die Belegschaftsvertreter eine bestimmte Anzahl von ARMitgliedern entsenden können. Pro 2 AR-Mitglieder ist ein AR-Mitglied von der Belegschaft zu entsenden (Drittelbeteiligung). Kompetenzen: Überwachungs- und Kontrollrechte. Grundsätzlich haben die AN-Vertreter dieselben Rechte und Pflichten wie die Kapitalvertreter. Die Entsendung der AN-Vertreter erfolgt durch das zuständige Belegschaftsorgan (BR, BA, oder ZBR). Entsendungsfähig sind alle BRMitglieder.

42. Was ist das Truckverbot? Was kann geleistet werden? Wie sieht es mit einem Dienstauto aus?

Siehe Frage 34; Auto wird unter § 78 GewO 1859 Abs. 2 fallen

43. Privatanklagedelikt Art 160 ArbVG in Bezug auf den BR wenn er sich unredlich verhält.

§ 115 Abs. 4 ArbVG:

44. Besonderer Entlassungsschutz?

Wenn er BR (persönliche) Informationen über die AN weitergibt, können Strafsanktionen folgen. § 122 ArbVG, § 15 APSG, § 12 MSchG, § 15 Abs. 3 BAG, § 34 Abs. 2 VBG,

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger § 20 HGB, bei Behinderten: § 1162 ABGB, § 82 GewO 1859, §§ 25 AngG: Dort, wo ein besonderer Kündigungsschutz besteht (also nur aufgrund einer behördlichen Erlaubnis zulässig), ist eine unbegründete Entlassung immer rechtsunwirksam (zB. Behinderte & Gleichgestellte; Rz 809 ff). Das gleiche gilt für Fälle, in denen eine Kündigung nur bei Vorliegen bestimmter Gründe wirksam ausgesprochen werden kann.

45. Ein Lokführer ist bei der ÖBB angestellt als Privatunternehmen und kommt betrunken zum Dienst. Sein Dienstgeber entlässt ihn sofort und verlangt Schadenersatz in Höhe von 20.000 Euro, weil der Zug nicht fahren konnte. Auf den Schadenersatz ist Prof. Resch nicht eingegangen sondern er wollte nur hören welche Entlassungsgründe gibt es?

§ 27 AngG:

46. Was ist eine Aussperrung?

Arbeitskampfrecht:

- Untreue des Angestellten - Angestellter unfähig die Dienste zu leisten - Angestellter betreibt selbständiges kaufm. Unternehmen - Angestellter unterlässt Dienstleistung (ohne Hinderungsgrund) - Freiheitsstrafe des Angestellten - Verletzungen der Sittlichkeit gg. den DG

Unter Aussperrung versteht man den planmäßigen, zweckgerichteten Entzug von Arbeit und Verdienst für eine Mehrzahl von AN (Rz 1025 ff). Die Dienstverhinderung liegt in der Sphäre des DG, daher muss er auch das Entgelt gemäß § 1155 ABGB weiterbezahlen. Bei Kündigung der AN muss eine Anzeige an das AMS gemäß § 45a AMFG vom DG berücksichtigt werden. 47. Was ist wenn der AN am Feiertag arbeiten muss, wo ist das geregelt?

ARG

48. Muss ein AG Behinderte einstellen und wenn ja wo ist das geregelt und was passiert wenn er keine Behinderten einstellt und was passiert wenn er zu viele Behinderte einstellt?

§ 1 BEinstG: Pro 25 DN muss der DG 1 begünstigten Behinderten einstellen.

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger § 9 BEinstG: Ausgleichstaxenregelung für jeden einzelnen begünstigten Behinderten der vom DG nicht eingestellt wird. Zuviel Behinderte: Keine „extra-Prämie“, Prämie gebührt nur dann wenn der DG begünstigte Behinderte beschäftigt welche in Ausbildung stehen (§ 9a BEinstG; Rz 120 ff).

49. Der BR möchte der Belegschaft zwei Zulagen gewähren:

§ 74 ArbVG:

1.) Für eine bestandene Lehrabschlussprüfung und 2.) Wenn jemand krank wird (eine kleine Entschädigung)

Ja, kann er selbst gewähren und zwar aus dem BR-Fonds. Die Verwaltung obliegt dem BR, die Verwaltung nach außen hin übernimmt der BRVorsitzende (Rz 1279 ff).

Kann er das selbst gewähren? Und wie kann man das vom BI verlangen?

Vom BI kann man das mittels BV verlangen (§ 97 Abs. 1 Zi 19+21 ArbVG)

50. Pensionsversicherung, neue Alterspension, APG.....AN vor dem 01.01.1955 (nach 2002) unterschiedlich abgerechnet o.ä

Die gesetzliche PV erfasst im Prinzip alle Erwerbstätigen in Ö (S. 111 ff). Die Finanzierung erfolgt mittels des Generationenvertrags, wonach die laufenden Pensionen aus den Beiträgen der jeweils Erwerbstätigen finanziert werden. Die zentrale Aufgabe der PV ist die Gewährung von Geldleistungen zur finanziellen Absicherung des VS und seiner Hinterbliebenen Angehörigen im Alter, bei Minderung seiner Arbeitsfähigkeit und im Todesfall (Einkommensersatz- und Unterhaltsersatzfunktion). Darüber hinaus erbringt die PV Maßnahmen zur Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge. Das APG regelt die neue Alterspension und den Themenbereich Pensionsberechnung (sonst meist Verweise auf die einschlägigen Gesetze). Alterspension nach § 4 APG: Voraussetzung ist das Erreichen des 65. LJ. Die Nachfolgeregelung der vorzeitigen Alterspension ist die

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Korridorpension. Die Bemessung der Pensionshöhe (S. 135 ff) richtet sich nach zwei Komponenten: Nach dem ursprünglichen Gehalt und der Dauer der Versicherung. Zu unterscheiden ist zwischen Altpension (berechnet nach ASVG, GSVG, FSVG oder BSVG) und APG-Pension (berechnet nach dem APG). Ausschließlich eine Altpension erhalten jene Versicherten, die vor dem 1.1.1955 geboren wurden. Ausschließlich in die APG Pension fallen jene die erstmals nach dem 31.12.2004 pflichtversichert waren. Dazwischenliegende Personen erhalten aus beiden Systemen eine Pension.

51. Ein Arbeitsloser möchte eine Invaliditätsrente aus der PV, welche Bestimmung gibt es damit er bis zum Bescheid der Besicherung noch Arbeitslosengeld bekommt? 52. Welche Leistungen gibt es in der Schwangerschaft? Nach was richtet sich die Höhe des Wochengeldes?

§ 23 AlVG: Siehe Frage 9. Eine komplikationslose Schwangerschaft und Geburt ist kein regelwidriger Körperzustand, daher wurde ein eigener Versicherungsfall der Mutterschaft in der KV geschaffen (§ 157 ff ASVG). VF tritt ein mit der 8. Woche vor dem errechneten Geburtstermin (§ 120 Z 3 ASVG). Als Sachleistungen gebühren ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel, Heilbehelfe, Anstaltspflege etc. (§ 159 ff ASVG). Als Geldleistung gebührt das Wochengeld (§ 162 ASVG). Dies dient der finanziellen Absicherung und fängt den Entgeltausfall auf Grund der Geburt auf (8 Wo vor und 8 Wo nach der Geburt). Das Wochengeld bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist bzw. bei monatlicher Gehaltsabrechnung nach den letzten 3 Monaten.

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Maßgeblich ist der Arbeitsverdienst, vermindert um die gesetzlichen Abzüge (also nicht die Bemessungsgrundlage zur SV). Es werden daher auch Einkünfte oberhalb der Höchstbemessungsgrundlage berücksichtigt (S. 69 f).

53. Firma will AN nicht den Mindestlohnzahlen, dafür stellt sie ein Dienstauto zu Verfügung.

Siehe Frage 34.

54. Spital Betriebszusammenlegung und 1 Primararzt wird gekündigt?

Unter allgemeinen Kündigungsschutz versteht man die unter § 105 - § 107 ArbVG enthaltenen Regelungen, die den gekündigten AN unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einräumen, entweder durch den BR oder selbst bei Gericht gg. ihre Kdg. einzuschreiten (Rz 651 ff). Zwischen Betriebsveräußerer/Übernehmer und AN wird im Normalfall eine Vereinbarung getroffen, dass das Arbeitsverhältnis zum neuen Verfügungsberechtigten wechselt (Vertragsübernahme). Nach mittlerweile gefestigter Rsp. sind Kündigungen, die wegen Betriebsübergangs vom Veräußerer oder Übernehmer erfolgen, gemäß § 879 ABGB rechtsunwirksam (Rz 588).

55. Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit - hier der Arbeiter.

Vermindert sich frühzeitig die Arbeitsfähigkeit des Versicherten, sieht die PV den VF der geminderten Arbeitsfähigkeit vor. Die Ursache der Erwerbsminderung spielt (anders als in der UV) keine Rolle. Die Frage ist ab welchem Ausmaß der Minderung der Arbeitsfähigkeit Anspruch auf die Pension besteht -> das kommt darauf an welche Tätigkeiten der GG den VS noch zumutet. Hier ist eine berufsständische Differenzierung vorherrschend (Ang.: Berufsunfähigkeit/Arbeiter: Invalidität/ Selbst.:/Erwerbsunfähigkeit). Als invalid gilt der Arbeiter, wenn seine Arbeitsfähigkeit infolge seines geistigen oder körperlichen Zustandes auf weniger als die Hälfte ähnlicher Personen (ähnliche Ausbildung/Kenntnisse) in dem Berufe

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger gesunken ist (§ 255 Abs. 1 ASVG; S. 118 ff).

56. Wer kann eine Partei bei der Klage beim Sozialgericht vertreten?

AK

57. Arbeitslosengeld (Fortbezug)?

§ 18, 19 AlVG: Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld für 20 Wochen gewährt, die Bezugsdauer erhöht sich auf 30 Wochen wenn in den letzten 5 Jahren vor der Geltendmachung 156 alv-pflichtige Beschäftigungswochen liegen (§ 18 Abs. 1 AlVG). Schöpft der AL seinen Anspruch nicht voll aus, hat er bei neuerlicher Inanspruchnahme auf Basis der alten Anwartschaft noch ein Fortbezugsrecht (§ 19 AlVG), wenn die Geltendmachung des AL-Geldes innerhalb von 5 Jahren, errechnet vom letzten Bezugstag, erfolgt (S. 163 f).

58. Eine Abteilung in einem Krankenhaus soll aufgelöst werden und infolgedessen sollen Mitarbeiter gekündigt werden.

Sozialplan – Siehe Frage 8.

59. Der Betriebsrat scheidet aus seinem Amt und erhält kurz darauf eine Gehaltserhöhung vom AG (alles über Ehrenamt des Betriebsrats und Nachwirkungen)

§ 50 ff ArbVG: Der BR ist das zentrale Vertretungsorgan der Belegschaft. Die Aufgabe ist die der Belegschaft vom Gesetz verliehenen Befugnisse gg.über dem BI auszuüben. Bestellt wird er durch Wahl (allgemeine, gleiche, geheime, unmittelbare, persönliche Wahl/Verhältniswahlrecht; Rz 1172 ff). § 115 Abs. 1 ArbVG:

60. Hat der Betriebsrat Anspruch auf ein bestimmtes KFZ (zB Mercedes), wo geregelt?

Das Mandat des BR-Mitgliedes ist ein Ehrenamt, das neben den Berufspflichten auszuüben ist. Nachwirkungen BR-Job? § 72 ArbVG: Vom BI sind dem BR Räumlichkeiten, Kanzlei und Geschäfts-, sowie

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger sonstige Sacherfordernisse unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für den Umfang dieser Pflicht ist eine Interessensabwägung notwendig (Rz 1270 ff). Hinsichtlich der Reisetätigkeit von BR Mitgliedern kommt auch die (zeitweise oder gänzliche) Beistellung eines Dienstfahrzeuges in Betracht – aber kein Anspruch auf ein bestimmtes KFZ.

61. Wie setzt sich das ASG zusammen, wie ist der Instanzenzug und wo ist eines eingerichtet?

ASGG (§3, § 10, § 11): Das gerichtliche Verfahren in Sozialrechtssachen ist im ASGG geregelt (S. 50 ff). Die sachliche Zuständigkeit liegt beim Gerichtshof erster Instanz, dies ist das LG als Arb. & Sozialgericht (in Wien gibt es ein eigenes). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des VS. Das Gericht entscheidet in Senaten, den Vorsitz führt ein Berufsrichter und es werden 2 fachkundige Laienrichter bestellt. Instanzenzug: LG – OLG – OGH

62. Eine Dame bezieht Pflegegeld und kommt ins Krankenhaus; gibt es auch Ausnahmen vom Ruhen; wo geregelt?

63. Mutter beantragt Teilzeit für Kinderbetreuung nach MSchG und wird gekündigt, was kann sie tun?

§ 12 BPGG: Während eines stationären Aufenthaltes in einer KA oder in einer Einrichtung zur Rehabilitation oder für die Dauer der Verbüßung einer Freiheitsstrafe ruht das Pflegegeld – ab dem 2. Tag der Anstaltspflege (S. 185). § 15n MSchG: Bei Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung besteht ein Sonderkündigungsschutz für Mutter und/oder Vater (bis 4 Wo nach dem Ablauf des vierten LJ des Kindes). Danach kommt nur noch ein individueller durch Kündigungsanfechtung geltend zu machender Schutz in Betracht – gemäß § 15n MSchG (Rz 698). Vom AG ist daher die Zustimmung des Gerichts einzuholen und ist der BR zu informieren. Der Gekündigte hat das Wahlrecht die unwirksame

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Kündigung als wirksam anzuerkennen, indem er die im Fall einer ungerechtfertigten Entlassung zustehenden Ansprüche geltend macht (Rz 687).

64. Anwaltspflicht bzw. Vertretungsbefugnis im ASG-Verfahren (eigentlich Frage aus ZGV, Gott sei Dank aus meinen ZGV-Fragmenten beantwortet).

§ 40 ASGG: Zur Vertretung vor Gerichten erster und zweiter Instanz qualifizierte Personen sind: Rechtsanwälte, Funktionäre und AN einer gesetzlichen Interessensvertretung oder der freiwilligen kv-fähigen Berufsvereinigung … (S. 51). In erster Instanz kann man im Prinzip durch jede andere geeignete Person vertreten werden (§ 40 Abs. 2 Zi 4 ASGG).

65. Fortbezug?

Siehe Frage 57.

66. Die tägliche Arbeitszeit eines AN ist von 08.00-12.00 von Mo-Fr. Was muss der DG machen wenn er die Arbeitszeit produktionsbedingt von 09.00-13.00 ändern möchte. Wie sieht das in einem Betrieb ohne BR aus? (einfache Weisung bzw. wenn im ArbVertr. individuell festgelegt)

Es kann eine BV abgeschlossen werden (§ 97 Abs. 1 Zi 2 ArbVG). Es könnte im Arbeitsvertrag individuell festgelegt werden. Oder der DG regelt dies mittels Weisung.

67. Fortbezug (was ist das und wie lange möglich, wann verfällt er)?

Siehe Frage 57

68. Was ist das Bundeseinigungsamt? Was regelt es, wo ist es angesiedelt?

Das BEA ist eine beim BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtete Behörde. Zu den Aufgaben zählen die Festsetzung von Mindestlohntarifen, Heimarbeitstarifen und Lehrlingsentschädigungen sowie Erklärung von KV zur Satzung.

69. Neue Selbständige, Arbeitnehmerähnlichkeit?

Siehe Frage 17.

70. Ein AG zahlt Männern, die mit 65 in Pension gehen eine höhere Abfertigung als Frauen. Haben nun Frauen, die auch mit 65 gehen auch einen Anspruch auf die höhere Abfertigung?

§ 3 GlBG:

71. Hauskrankenpflege, mit Unterfrage warum der Gesetzgeber darauf

Aufgrund des Geschlechts darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand diskriminiert werden. Siehe Frage 12.

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT gedrängt hat?

72. Zivildienst, Pflichten des AN und in welchem Gesetz steht das?

© Manuel Fallinger Der GG hat natürlich aufgrund des Kostenarguments auf diese Pflichtleistung gedrängt (Spitalspflege bei weitem teurer). § 5 APSG: Der AN hat den AG unverzüglich nach Erlassung des Einberufungsbefehles/Zuweisungsbescheides zu informieren.

73. Kündigung eines VB, warum schriftlich, was passiert, wenn 2 Gründe für eine Kündigung vorliegen, jedoch nur einer schriftlich genannt wird ?

74. Ein Angestellter hat ein Firmenhandy bekommen und telefoniert damit auch privat. Der AG möchte dies aber nicht (es gibt keine mündliche oder schriftliche Regelung dafür). Wie ist die Vorgangsweise, welche Maßnahmen kann der DN dagegen setzen?

§ 32 VBG: Das Arbeitsverhältnis eines VB, das ein Jahr gedauert hat, kann rechtswirksam nur schriftlich mit Angabe eines Grundes gekündigt werden (Rz 739). Grundsätzlich genügt für den AG natürlich ein Grund, es besteht jedoch auch kein Nachschieberecht des AG (nach der Kündigung dürfen nicht weitere Gründe geltend gemacht werden). Verschiedenartige Rechtsquellen wirken auf einen Arbeitsvertrag ein. An höchster Stufe stehen die zweiseitig zwingenden Gesetze, die keinerlei abweichende Vereinbarungen zulassen (absolut zwingende Gesetze; Bsp.: ArbVG). Die nachrangigen Normen sind die einseitig zwingenden Gesetze (relativ zwingend). Diese Rechtsquellen lassen Abweichungen immer dann zu, wenn sie für den AN günstiger sind. Darunter liegen die KollVe (Verträge zwischen kollv-fähigen Vertretungen der AG und AN über bestimmte Inhalte). Wieder darunter liegen die BVen. Dies sind Verträge zwischen dem AG und der Belegschaft. Dann folgen die Einzelverträge, also die individuellen Vereinbarungen zwischen AG und AN. Darunter liegen die dispositiven Gesetze, von denen Vereinbarungen abweichen können. Zuletzt ist das Weisungsrecht des AG zu nennen. Dies ermöglicht den AG

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger durch einseitige WE das Arbeitsverhältnis im Einzelfall genauer auszugestalten (Rz 27 ff).

75. Was unterscheidet die Kündigung VB vom Angestellten?

siehe Frage 68 Auch ist hier durch den AG keine Erlaubnis der Behörde zur Vornahme der Kündigung einzuholen.

76. Eine Firma hat ca. 1000 Mitarbeiter, es gibt einen Betriebsrat, dieser möchte vom AG die Möglichkeit bekommen ein „E-Mail an alle“ schicken zu können, weil bis jetzt muss er jede Adresse händisch eingeben. Nur der Vorstand kann ein „E-Mail an alle“ verschicken. Der AG verweigert dies aber dem BR. Hat der BR ein Recht auf so eine EMail-Funktion?

§ 72 ArbVG:

77. Welche Besonderheiten bestehen wenn ein Schwerarbeiter in Pension gehen will? Welche Erleichterungen gibt es da? Wo ist das geregelt? Wo ist die Pensionsversicherung geregelt?

Email-Verkehr fällt unter die sonstigen Sacherfordernisse die der BI dem BR unentgeltlich zur Verfügung zu stellen hat.

§ 4 Abs. 3 APG: Bei Erreichung des Regelpensionsalters kann eine Schwerstarbeitspension beansprucht werden, wenn der Versicherte mind. 45 Vers.jahre erworben hat, von denen mind. 10 Jahre Schwerstarbeitsjahre sind (S. 132 f). Was Schwerarbeit ist, hat der BMASK durch V geregelt.

78. Jemand hat eine 24-Stunden-Pflegekraft für seine Oma daheim - nach welchen G wird das geregelt? Welches G kommt bei der 24h Pflege für die Arbeitszeit zur Anwendung?

Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAG). Die Arbeitszeit wird direkt im HGHAG geregelt (§ 5).

79. Welche Besonderheit gibt es, wenn der BR einer Kündigung ausdrücklich widersprochen hat? Wer hat das Anfechtungsrecht?

§ 105 Abs. 4 ArbVG: Der BR kann die Kündigung innerhalb einer Woche nach Verständigung vom Ausspruch der Kündigung bei Gericht anfechten – wenn er ausdrücklich widersprochen hat. Das Anfechtungsrecht hat wie geschrieben in erster Linie der BR, kommt der BR dem Verlangen des AN nicht nach, so kann dieser innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der für den BR geltenden Frist die Kdg. selbst bei Gericht anfechten.

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Durch Erhebung des Widerspruchs durch den BR ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Somit ist vom Gericht verpflichtend ein Sozialvergleich durchzuführen.

80. Ein AN versieht seit 20 Jahren unanbestandet seinen Dienst in einer Firma - seit kurzem schickt er 1-2x pro Woche Jux-E-Mails an Kollegen. AG entlässt AN. Ist das gerechtfertigt? Was ist, wenn der AG den AN schon einmal ermahnt hat? Welche Rechtsfolgen hat eine berechtigte Entlassung für den AN? Wie schaut es dann mit dem Urlaub aus? Gibt es eine Urlaubsersatzleistung? Was muss man bei verschuldeter Entlassung zurückzahlen?

§ 27 ff AngG: Es ist wohl kein Grund für eine berechtigte vorzeitige Auflösung des DV gegeben. Die in § 27 AngG angeführten Tatbestände sind jedoch nur demonstrativer Natur (anders in § 82 GewO 1859). Das DV wurde daher rechtswidrig vorzeitig aufgelöst. Berechtigte Entlassung: Jede nach dem Gesetz begründete vorzeitige Auflösung, gleich ob vom anderen VP verschuldet oder nicht, löst mit sofortiger Wirkung das DV. Die Urlaubsersatzleistung ist in § 10 UrlG geregelt. Dem DN steht eine Entschädigung für den nicht verbrauchten Urlaub (aliquot) zu. Ist die Entlassung vom AN verschuldet, so gebührt dem AG Sc-Ersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages, d.h. er muss alle Schäden ersetzen die dem AG durch die Entlassung erwachsen (§ 1162a ABGB; Rz 783).

81. Wie schaut es sozialrechtlich bei Selbständigen aus? Wo geregelt? Wie heißt hier die Pension? Was ist wenn der Selbständige noch nicht 57 ist? Unter welchen Voraussetzungen bekommt er trotzdem Pension? Was ist ein Selbständiger? Für welche gibt es Erleichterungen ab gewissen Lebensjahren?

Die Selbständigen sind nach GSVG versichert. Die Pflichtversicherung der Selbständigen nach GSVG erfasst zwei Versichertengruppen: - die WK-Mitglieder - die neuen Selbständigen GSVG regelt die KV und die PV. Möglich ist die Korridorpension (ab 62) oder die Schwerstarbeitspension (45 DJ, 10 Jahre Schwerstarbeit). Weiters gibt es einen Tätigkeitsschutz ab 57 Jahren -> erleichterter Zugang zur EUP (§ 133 Abs. 3 GSVG) (S. 124). Der Anspruchsteller ist

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger außer Stande die Tätigkeit die er in den letzten 15 Jahren zumindest 10 Jahre ausgeübt hat, auszuüben.

82. Wie wird die Pension im Allgemeinen dargestellt? Wo ist sie geregelt? Wie schaut die Berechnung aus? Wie wird das Anwachsen der Pension im Laufe der Jahre dargestellt?

Die Pension ist v.a. geregelt im ASVG bzw. APG (sowie BSVG und GSVG). Berechnet wird die Pension nach dem früheren Einkommen des Versicherten und nach der Versicherungsdauer. Die Pension ist einerseits nach dem ASVG (Altpension) und nach dem APG zu berechnen. Der Bemessungszeitraum wird seit 2004 schrittweise erhöht und erreicht 2028 40 Jahre. Dargestellt wir die Pension auf einem Pensionskonto (S. 135 ff).

83. Voraussetzungen für Notstandshilfe? Wo geregelt? Das ist eine Leistung aus welchem Versicherungszweig?

§ 33 AlVG: Für die Notstandshilfe gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Arbeitslosengeld und muss sich der Anspruchsteller in Notlage befinden (S. 169 f).

84. Was versteht man unter Arbeitsfähigkeit? Worauf hat jmd., der arbeitsunfähig ist, Anspruch?

Siehe Frage 16.

85. Arbeiter ohne Berufsausbildung - welche Möglichkeiten haben sie? Gibt es Begünstigungen für ungelernte Arbeiter?

?

86. In einer Firma gibt es ein Telefonsystem welches alle Daten aufzeichnet. Der BR wurde nicht informiert. Wo fällt das darunter?

§ 96 ArbVG:

87. Wie schaut der Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte aus? Wie schaut´s bei einer Entlassung aus? Gibt es vom G her einen Schutz für Behinderte? Was ist, wenn ein begünstigter Behinderter, ungerechtfertigt entlassen wird? Was ist, wenn kein Grund für eine

Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der AN; solche Maßnahmen/Einrichtungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des BR. Wenn kein BR eingerichtet ist: § 10 AVRAG § 8 BEinstG: Behinderte und Gleichgestellte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung darf nur ausgesprochen werden, wenn

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT Entlassung vorliegt? Welche Vorgangsweise hätte der AG einhalten müssen? Was muss der Behindertenausschuss machen?

© Manuel Fallinger die Zustimmung einer Verwaltungsbehörde, nämlich des Behindertenausschusses beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, zugestimmt hat (Rz 721 ff). Der Gekündigte kann vom Wahlrecht Gebrauch machen und die unwirksame Kündigung als wirksam anerkennen, indem er die im Fall einer ungerechtfertigten Entlassung zustehenden Ansprüche geltend macht (Rz 687). Für Behinderte gelten die Entlassungsgründe nach allgemeinem Arbeitsrecht.

88. Was ist ein Angestellte ex-contractu? Welche Besonderheiten gibt es da im kollektiven AR? Gruppenzuständigkeit?

Bei Angestellten ex contractu handelt es sich um AN, die tatsächlich die Tätigkeiten von Arbeitern verrichten, mit denen aber die völlige oder tlw. Anwendung des AngG vereinbart wurde. Im § 41 Abs. 3 ArbVG wird die Gruppenzugehörigkeit auch nochmals geregelt.

89. Was versteht man unter einem Sozialplan? Wie schaut bei einem Sozialplan die Mitbestimmung aus? Wo ist das geregelt? Welche Art von BV ist hier möglich? Einen Sozialplan gibt es ab welcher Belegschaftsgröße?

Siehe Frage 8.

90. Wo sind die neuen Selbständigen versichert? Was sind neue Selbständige? Unfallversichert nach welchem G?

Siehe Frage 17.

91. Eine Dame wird als Servierkraft in einem Lokal für sechs Monate eingestellt, es wird aber davon gesprochen, dass es für längere Dauer sein soll. Die Dame heiratet innerhalb des halben Jahres und sagt, dass sie ein Kind bekommen will. AG verlängert das DV nicht => Diskriminierung, GleichbehandlungsG Rechtsfolgen?

§ 12 Abs. 7, § 26 Abs. 7 GlBG: Die Auflösung des DV kann angefochten werden.

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT 92. AG möchte Rauchverbot im ganzen Unternehmen durchsetzen. BR möchte eingebunden werden. Wo ist das geregelt?

© Manuel Fallinger § 92a ArbVG: In Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes hat der BR miteingebunden zu werden.

93. Sozialversicherungspflicht für freie DN? Wo ist das geregelt?

Siehe Frage 35.

94. Was ist ein Befreiungsschein? Wo ist das geregelt? Was darf ein Ausländer mit Befreiungsschein tun? Wie nennt man das, wenn jmd. aus dem Ausland kommt und nur einem bestimmten Arbeitsplatz arbeiten darf?

§ 15 AuslBG: Ein Befreiungsschein wird für 5 Jahre erteilt. Er ist Ausländern mit einem besonderen Bezug zu Österreich zu erteilen (Rz 128). Entsendete Ausländer: Schlüsselarbeitskräfte:

95. Welche Möglichkeiten gibt es ein Lehrverhältnis aufzulösen? Was ist ein Ausbildungsübertritt nach § 15a? Welche Besonderheit gibt es hier im Verfahren?

§ 18 ff AuslBG § 12 ff AuslBG

Abgesehen von den Möglichkeiten während der gesetzlichen Probezeit ist eine Kündigung eines Lehrverhältnisses grundsätzlich nicht möglich (Kündigungsverbot). Entlassung eines Lehrlings ist nur möglich wenn einer der in § 15 Abs. 3 BAG taxativ angeführten Punkte zutrifft. § 15a BAG: Außerordentliche Auflösung des Lehrverhältnisses. Keine Kündigung sondern eine Auflösung „sui generis“. Lehrling, Lehrstelle und BR ist zu informieren und vor Erklärung der außerordentlichen Auflösung ist ein Mediationsverfahren durchzuführen.

96. Mitarbeiterin möchte ihr Foto nicht auf der Firmenhomepage. Es kommt zu lautstarker Auseinandersetzung mit dem Dienstgeber, die Mitarbeiterin beschimpft ihren Vorgesetzten gröblichst. Nach dem Gespräch holt der Vorgesetzte anwaltlichen Rat, nach einer Woche entlässt er seine Mitarbeiterin. a) Urheberrecht (Verletzung) b.)

Rechtswidrig ist die vorzeitige Auflösung immer dann, wenn sie nach dem Gesetz unbegründet erfolgt. Trotz der gegebenen Rechtswidrigkeit ist das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet und stehen dem betroffenen VP nur Sc-Ersatzansprüche zu (Rz 789).

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger

Unberechtigte Entlassung/wirksam/unwirksam ? 97. Was ist das Recht auf Beschäftigung?

siehe Frage 33

98. Was ist ein Befreiungsschein? Was ist Beschäftigungsbewilligung und Arbeitserlaubnis? Wie wird jeweils bewilligt ? Wer ist der Antragsteller? Wie erteilt ? Wo steht das in welchem Gesetz? Was finden wir im Ausländerbeschäftigungsgesetz?

Befreiungsschein: Siehe Frage 98.

99. Rehabilitation in der Krankenversicherung? Welche Arten von Leistung? Kündigung/Entlassung bei Präsenzdiener?

§ 3 ff AuslBG: Das AuslBG verlangt für die Beschäftigung eines Ausländers einen Verwaltungsakt (Bescheid). Daher kann eine Beschäftigung entweder aufgrund einer vom AG einzuholenden Beschäftigungsbewilligung oder einer vom AN selbst beigebrachten Arbeitserlaubnis bzw. eines Befreiungsscheins erfolgen. Ausgestellt wird der Bescheid von der zuständigen Geschäftsstelle des AMS (Rz 124). Medizinische Rehabilitation ist ein Unterfall der Krankheit. Pflichtleistung des Trägers. Zuzahlungspflicht des Versicherten bei Kur/Rehab (gestaffelt nach Einkommen) – S. 65 Kündigung Dienstnehmer: Besonderer Kündigungsschutz, Zustimmung Gericht notwendig (§ 12 APSG ff). Entlassung Präsenzdiener: § 15 APSG; Gründe, bei deren Vorliegen das Gericht die Erlaubnis zur Entlassung erteilen kann, sind hier taxativ aufgezählt (Rz 816).

100. Firma wird aufgelöst - hat noch einen Betriebsrat- was passiert mit dem? Bei dieser Frage sehr genau und auch allgemeines über Betriebsrat - welche Mitspracherechte hat er, was kann er verhindern usw.? ZB darf ich den Betriebsrat einfach so entlassen? Was ist wenn es noch eine andere Zweigstelle gibt? Muss der Betriebsrat dorthin versetzt werden? Wie lange bekommt man Notstandshilfe? Was ist das genau? Unterschied Arbeitslosengeld? Pensionen - allgemein?

§ 62 ArbVG: Die Tätigkeitsdauer des BR endet vorzeitig, wenn der Betrieb dauernd eingestellt wird. Der BR ist das zentrale Vertretungsorgan der Belegschaft (Rz 1172 ff). Befugnisse des BR (§ 89 ff ArbVG):

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger 1) Allgemeine Befugnisse (Überwachung, Intervention, Information, Beratung, Arbeitsschutz, Frauenförderung, Wohlfahrtseinrichtungen) 2) Befugnisse in sozialen Angelegenheiten 3) Befugnisse in personellen Angelegenheiten 4) Befugnisse in wirtschaftlichen Angelegenheiten Die Mitwirkung des BR bei Versetzungen ist geregelt ab § 101 ArbVG. Der BR ist sofort zu informieren und auf Verlangen ist eine Beratung darüber durchzuführen (Rz 1520 ff). Der BR hat einen individuellen Kündigungsschutz. Nach § 121 ArbVG darf das Gericht einer Kündigung nur zustimmen, wenn der BI den BR nirgends anderes, ohne erheblichen Schaden, weiterbeschäftigen kann. Hat der Arbeitslose den Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft, so steht ihm die Möglichkeit offen Notstandshilfe zu beantragen (§ 33 Abs. 1 AlVG). Für Notstandshilfe gelten dieselben Vorschriften wie für AlGeld. Der Al muss die normalen Voraussetzungen für das Al-Geld erfüllen und sich in einer Notlage befinden. Notstandshilfe gebührt nur befristet, maximal für 52 Wochen.

101. Ein AN ist Bankangestellter und arbeitet am Schalter. AN hat sich die Augenbraue piercen lassen. Nach 2 Wochen kommt der AG drauf und wünscht die Entfernung. AN weigert sich; 2 Wochen später bekommt AN eine schriftl. Abmahnung. AN weigert sich noch immer. Dann: schriftliche Kündigung. Gerechtfertigte Kündigung?

Grundsätzlich ist bei Bestehen eines BR dieser über die Kündigung im Vorhinein zu verständigen. Während einer Frist von einer Woche ist mit dem Ausspruch der Kündigung zuzuwarten (§ 105 Abs. 1 ArbVG). Grundsätzlich ist aus dem Sachverhalt nicht erkennbar dass es sich um einen Angestellten mit individuellem Kündigungsschutz handelt, auch eine mangelnde soziale Rechtfertigung kann nicht erkannt werden. Eingehalten werden müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 20 AngG).

102. Entlassungsgründe?

geregelt in § 26 AngG, § 82 GewO 1859

103. Kündigungsfrist? § 20 AngG

§ 20 AngG:

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Mit Ablauf eines jd. Kalendervierteljahres kann das DV beendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten 2. Dienstjahr auf 2 Monate, nach dem 5. DJ auf 3 und, nach dem 15. DJ auf 4 und nach dem vollendeten 25. DJ auf 5 Monate.

104. Kollektives Arbeitsrecht: Satzung? Wo geregelt?

§ 18 ff ArbVG: Das BEA hat auf Antrag einer kv-fähigen Körperschaft, die Partei eines KV ist, diesem KV durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Wirkung zuzuerkennen.

105. Sozialrecht: Erwerbsunfähigkeit? Verweisungsfelder? Ärztliches Gutachten? Was ist ein angelernter Arbeiter? Was ist ein erlernter Beruf?

Begriff aus dem GSVG bzw. BSVG ( 133 Abs. 1 GSVG und § 124 Abs. 1 BSVG). Als invalid gilt man, wenn die Arbeitsfähigkeit infolge eines körperlichen oder geistigen Zustandes auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten in jedem dieser Berufe herabgesunken ist (§ 255 Abs. 1 ASVG; S. 121). Ein angelernter Beruf liegt vor wenn die für die Tätigkeit erforderlichen qualifizierten Kenntnisse oder Fähigkeiten in der praktischen Arbeit erlernt wurden. Zur Bewertung ob eine BUP zusteht, werden medizinische Sachverständige hinzugezogen. Diese haben zu bewerten inwiefern eine Einschränkung vorliegt und für welche Tätigkeiten die Versicherten herangezogen werden können. Der Berufskundler untersucht ob es verwandte Berufe gibt, der Richter beschränkt sich darauf über die Zumutbarkeit der Verweisungsberufe zu entscheiden (S. 120).

106. Pflegebedürftigkeit? Materie im B-VG? Wer finanziert das?

Art. 10 Abs. 1 Zi 11: Pflegegeldwesen ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache und kann von den Bundesbehörden vollzogen werden.

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ARBEITS- UND SOZIALRECHT

© Manuel Fallinger Geschaffen wurde das Bundespflegegesetz (BPGG). Finanzierung: Es gibt einen Pflegefond der beim BMASK eingerichtet ist. Dieser sieht einen Zweckzuschuss vom Bund an die Länder vor (S. 180 ff).

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