RES-BauTechnik (RES-BT)

KAUFMÄNNISCHE DIREKTION ABTEILUNG BAU UND TECHNIK AA Version: 3.0 Inkraftsetzung: 29.10.2015 Stand: 22.07.2015 Standardkatalog RES-BauTechnik (RE...
Author: Louisa Bäcker
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KAUFMÄNNISCHE DIREKTION

ABTEILUNG BAU UND TECHNIK AA

Version: 3.0

Inkraftsetzung: 29.10.2015

Stand: 22.07.2015

Standardkatalog RES-BauTechnik (RES-BT) AA_2_008

Standardkatalog:

RES-BauTechnik (RES-BT) Richtlinien, Einzelvorschriften und Standardprodukte für die Durchführung von Bauarbeiten und beim Einsatz von Fremdfirmen Bei über diesen Katalog hinaus gehenden Detailfragen wenden sie sich bitte an den von der Abteilung Bau und Technik benannten Projektverantwortlichen. Für den Bereich der Medizin- und Kommunikationstechnik sind nur wenige Standards angeführt, für diese Bereiche ist eine Detailabsprache mit der Abteilung MIT erforderlich.

Erstellung: Böck, Kurt Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

Prüfung:

11.09.2015 Korn, Christopher 06.10.2015 Neumeier, Peter

Freigabe:

29.10.2015 Kaysser, Michael Seite 1 von 76

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Ziele: 1. 2. 3. 4.

Kosten senken Zeitaufwand senken Transparenz stärken Qualität steigern

– – – –

durch standardisierte Produkte und Ersatzteile Minimierung notwendiger Rückfragen Darstellung von Organisationsstrukturen und Abläufen Fehler minimieren

Salvatorische Klausel Sollten einzelne Punkte undurchführbar sein oder anderweitigen Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben widersprechen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung mit dem Referat Bau und dem Referat Betriebstechnik eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Es hat immer der RES-BauTechnik in der aktuellsten Fassung Gültigkeit. Über Verbesserungsvorschläge freuen wir uns. Bitte schicken Sie Ihre Anregungen an:

Klinikum der Universität München Abteilung Bau und Technik Marchioninistrasse 15 81377 München

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INHALT Das Klinikum stellt sich vor ............................................................................................................................................................................. 8 1

Richtlinien.................................................................................................................................................................................................. 9 1.1

Datenschutz .......................................................................................................................................................................................................... 9

1.2

Baustelle ................................................................................................................................................................................................................ 9

1.3

Baustelleneinrichtung.......................................................................................................................................................................................... 9

1.3.1 1.3.2

1.4

Baustelleneinrichtung Innenstadt ............................................................................................................................................................................................................ 9 Baustelleneinrichtung Großhadern .......................................................................................................................................................................................................... 9

Baustellenzugang ............................................................................................................................................................................................... 10

1.4.1 Zufahrtberechtigung ................................................................................................................................................................................................................................. 11 1.4.2 Zugang und Materialtransport ................................................................................................................................................................................................................ 11 1.4.3 Einbringen und Einsatz von Geräten und Materialien ........................................................................................................................................................................ 11 1.4.4 Baustellensicherung ................................................................................................................................................................................................................................. 12 1.4.4.1 Baustellensicherung bei Kranaufstellung .................................................................................................................................................................................... 12 1.4.4.2 Objektschutz für Baumaßnahmen ................................................................................................................................................................................................ 13 1.4.5 Freihalten von Verkehrswegen im Gebäude ........................................................................................................................................................................................ 13 1.4.6 Materiallagerung ....................................................................................................................................................................................................................................... 13 1.4.7 Ordnung, Sauberkeit und Beseitigung von Abfällen ........................................................................................................................................................................... 14

1.5

Baustellenreinigung ........................................................................................................................................................................................... 15

1.5.1 Bei kleinen Bauunterhaltsreparaturarbeiten ........................................................................................................................................................................................ 15 1.5.1.1 Baugrobreinigungen ....................................................................................................................................................................................................................... 15 1.5.1.2 Baufeinreinigungen ......................................................................................................................................................................................................................... 15 1.5.2 Bei größeren Um- und Neubaumaßnahmen ........................................................................................................................................................................................ 15 1.5.2.1 Baugrobreinigungen ....................................................................................................................................................................................................................... 15 1.5.2.2 Baufeinreinigungen ......................................................................................................................................................................................................................... 16

1.6

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ....................................................................................................................................................... 17

1.6.1 Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz .......................................................................................................................... 17 1.6.2 Schutz gegen Absturz und herab fallende Gegenstände ................................................................................................................................................................... 17 1.6.3 Umgang mit Asbestprodukten ................................................................................................................................................................................................................ 18 Ablaufschema/Vorgehensweise........................................................................................................................................................................................................................ 19 1.6.4 Umgang mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) ................................................................................................................................................................................... 20 1.6.5 Arbeiten unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen........................................................................................................................................................................ 20 1.6.6 Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Bereichen ................................................................................................................................................................................. 22 Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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1.7

Arbeiten in Installationsschächten, Installationsgeschossen und in technischen Betriebsräumen............................................................................................ 23

Hinweise für die Ausführung von Arbeiten an technischen Anlagen und Versorgungsleitungen ............................................................ 23

1.7.1 1.7.2 1.7.3 1.7.4 1.7.5 1.7.6 1.7.7 1.7.8 1.7.9 1.7.10

1.8

Wichtige Verhaltensregeln ............................................................................................................................................................................... 27

1.8.1 1.8.2 1.8.3 1.8.4 1.8.5 1.8.6 1.8.7 1.8.8

1.9

Feuergefährliche Arbeiten ....................................................................................................................................................................................................................... 27 Verkehrswege - Verkehrsflächen – Brandschutztüren ....................................................................................................................................................................... 27 Flucht- und Rettungswege....................................................................................................................................................................................................................... 28 Umgang in Bereichen mit Sprinkler/-Brandmeldeanlage .................................................................................................................................................................. 28 Erste-Hilfe-Material .................................................................................................................................................................................................................................. 30 Unfallmeldung ........................................................................................................................................................................................................................................... 30 Verhalten im Schadensfall ....................................................................................................................................................................................................................... 30 Verhalten im Brandfall ............................................................................................................................................................................................................................. 30

Maßnahmen bei Bautätigkeiten im laufenden Klinikbetrieb ......................................................................................................................... 32

1.9.1 1.9.2 1.9.3

1.10

Arbeiten im Decken- und Bodenbereich am Campus Großhadern .................................................................................................................................................. 23 Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke .................................................................................................................................................................................... 24 Arbeiten in OP-Beeichen ......................................................................................................................................................................................................................... 24 Arbeiten im Stationsbereich .................................................................................................................................................................................................................... 24 Arbeiten in Technikzentralen .................................................................................................................................................................................................................. 24 Bohren und Stemmen in Wänden und Decken .................................................................................................................................................................................... 25 Baulicher Brandschutz ............................................................................................................................................................................................................................. 26 Arbeiten an Bauteilen mit Anforderungen an die Feuerbeständigkeit ............................................................................................................................................ 26 Bescheinigung und Kennzeichnungen von Brandabschottungen .................................................................................................................................................... 26 Einbau von Brandschutzklappen ....................................................................................................................................................................................................... 27

Kontrollen, in die die Hygienefachkräfte eingebunden werden muss ............................................................................................................................................. 32 Maßnahmen bei stauberzeugenden Bau-, Umbau und Reparaturarbeiten .................................................................................................................................... 32 Maßnahmen zum Lärmschutz ................................................................................................................................................................................................................. 33

Transponder und Schlüssel ............................................................................................................................................................................... 33

1.10.1 Transponder .......................................................................................................................................................................................................................................... 34 1.10.1.1 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................................................................................................................................... 34 1.10.1.2 Benutzung des Transponders ........................................................................................................................................................................................................ 34 1.10.1.3 Batteriewarnung .............................................................................................................................................................................................................................. 34 1.10.2 Schlüssel ................................................................................................................................................................................................................................................ 35 1.10.3 Haftung................................................................................................................................................................................................................................................... 35

1.11

Abnahme/Übergabe ........................................................................................................................................................................................... 35

1.11.1 1.11.2 1.11.3

Testphase (Probelauf) .......................................................................................................................................................................................................................... 36 Inbetriebnahme / Übergabe ............................................................................................................................................................................................................... 36 Raumnummern und Raumbezeichnungen ...................................................................................................................................................................................... 37

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2

Einzelvorschriften ................................................................................................................................................................................... 38 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.4 2.1.5 2.1.6

2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4

2.3

Betriebstechnik .................................................................................................................................................................................................. 38 Elektrotechnik ............................................................................................................................................................................................................................................ 38 Sanitär ......................................................................................................................................................................................................................................................... 48 Holzbearbeitung ........................................................................................................................................................................................................................................ 49 Aufzugstechnik .......................................................................................................................................................................................................................................... 49 Mess- und Regeltechnik ........................................................................................................................................................................................................................... 49

Medizin- und Kommunikationstechnik ............................................................................................................................................................ 50 EDV-Netz .................................................................................................................................................................................................................................................... 50 Telekommunikation .................................................................................................................................................................................................................................. 50 Medizintechnik .......................................................................................................................................................................................................................................... 51 Schließtechnik............................................................................................................................................................................................................................................ 51

Bau ....................................................................................................................................................................................................................... 52

2.3.1 Beschilderungen – Wegeführung während der Bauphase ................................................................................................................................................................ 52 2.3.1.1 Fluchtwegbeschilderung ................................................................................................................................................................................................................ 52 2.3.1.2 Raumnummerierung ....................................................................................................................................................................................................................... 52 2.3.2 Bettenzimmer............................................................................................................................................................................................................................................. 52 2.3.3 Boden .......................................................................................................................................................................................................................................................... 53 2.3.3.1 Teppichböden................................................................................................................................................................................................................................... 53 2.3.3.2 Ableitfähiger Bodenbelag............................................................................................................................................................................................................... 53 2.3.3.3 Antistatischer Bodenbelag ............................................................................................................................................................................................................. 54 2.3.4 Brandabschnitte ........................................................................................................................................................................................................................................ 54 2.3.5 Duschen ...................................................................................................................................................................................................................................................... 54 2.3.6 Nasszellen (in Bettenzimmern) ............................................................................................................................................................................................................... 55 2.3.7 Entsorgungsraum ...................................................................................................................................................................................................................................... 55 2.3.8 Farben und Malerarbeiten ....................................................................................................................................................................................................................... 55 2.3.9 Fäkalienraum ............................................................................................................................................................................................................................................. 56 2.3.10 Feuerlöscher.......................................................................................................................................................................................................................................... 56 2.3.11 Feuerwehr .............................................................................................................................................................................................................................................. 56 2.3.12 Geschossdecken und abgehängte Decke ......................................................................................................................................................................................... 56 2.3.13 Labor....................................................................................................................................................................................................................................................... 56 2.3.14 Lagerräume, Reinräume...................................................................................................................................................................................................................... 57 2.3.15 EDV-Verteilerräume ............................................................................................................................................................................................................................. 57 2.3.16 Planung .................................................................................................................................................................................................................................................. 57 2.3.17 Putzraum ................................................................................................................................................................................................................................................ 58 2.3.18 Türen ...................................................................................................................................................................................................................................................... 58 2.3.18.1 Brandschutzvorgaben ..................................................................................................................................................................................................................... 58 Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Standardkatalog RES-BauTechnik (RES-BT) AA_2_008 2.3.18.2 Türschließer...................................................................................................................................................................................................................................... 58 2.3.18.3 Außentüren ....................................................................................................................................................................................................................................... 58 2.3.18.4 Rammschutz an Innentüren ........................................................................................................................................................................................................... 58 2.3.19 Funktionsprüfung ................................................................................................................................................................................................................................. 58 2.3.20 Schließanlage ........................................................................................................................................................................................................................................ 59 2.3.21 Versorgungswägen – Hinweis ............................................................................................................................................................................................................ 59 2.3.22 Möblierung ............................................................................................................................................................................................................................................ 59 2.3.22.1 Bewegliche Einrichtung ................................................................................................................................................................................................................. 59 2.3.22.2 Feste Einrichtung ............................................................................................................................................................................................................................ 59 2.3.22.3 Modulsystem und Patientenschrank ............................................................................................................................................................................................ 59 2.3.23 Dächer .................................................................................................................................................................................................................................................... 59

3

4

5

Standardprodukte ................................................................................................................................................................................... 60 3.1

Allgemein ............................................................................................................................................................................................................ 60

3.2

Elektrotechnik .................................................................................................................................................................................................... 61

3.3

Lüftung – Kälte – Heizung – Dampf .................................................................................................................................................................. 65

3.4

Schreiner GH – Holztechnik IN ........................................................................................................................................................................ 70

3.5

Sanitärtechnik GH – Haustechnik IN ............................................................................................................................................................... 71

TABs – folgende technischen Anschlussbedingungen erhalten Sie in den Sachgebieten des Referats Betriebstechnik ................ 72 4.1

Dampfversorgung – Campus Großhadern (TAB HDD KGH) .......................................................................................................................... 72

4.2

Fernwärme – Campus Großhadern (TAB FW KGH) ....................................................................................................................................... 72

4.3

Gebäudeautomation – Campus Großhadern (TAB GA KGH) ......................................................................................................................... 72

4.3.1

Anlage: Festgelegte Klartexte BACnet Description ....................................................................................................................................... 72

4.3.2

Anlage: Adress - Struktur .................................................................................................................................................................................. 72

4.3.3

Anlage: BACnet Bibbs und Pics ........................................................................................................................................................................ 72

4.3.4

Anlage: Netzwerkstruktur Gebäudeautomation ............................................................................................................................................. 72

4.4

Materialliste Regelungstechnik und Gebäudeautomation – Campus Großhadern ...................................................................................... 72

4.5

Technische Anschlussbedingungen für Außentüren – Campus Großhadern und Innenstadt ................................................................... 72

Folgendes Dokument finden Sie im Internet ......................................................................................................................................... 73

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5.1

6

Organigramm der Abteilung Bau und Technik ............................................................................................................................................... 73

Anlagen .................................................................................................................................................................................................... 74 6.1

Erlaubnisschein Schweißarbeiten .................................................................................................................................................................... 74

6.2

Plan Campus Großhadern .................................................................................................................................................................................. 76

6.3

Plan Campus Innenstadt .................................................................................................................................................................................... 76

6.4

Leitfäden für die Datenerfassung: .................................................................................................................................................................... 76

6.4.1

Leitfaden für die Erfassung der Hochbaudaten (LRE-H) ................................................................................................................................ 76

6.4.2

Leitfaden für die Erfassung der Elektrotechnik (LRE-E) ................................................................................................................................ 76

6.4.3

Leitfaden für die Erfassung der Maschinentechnik (LRE-M) ........................................................................................................................ 76

6.5

Leitfaden „Grundsätze ordnungsgemäßer Raumnummerierung“ (GoR-GH) .............................................................................................. 76

Internet: http://www.klinikum.uni-muenchen.de/de/das_klinikum/zentrale-bereiche/bau_technik/index.html Intranet: http://intranet.klinikum.uni-muenchen.de/de/index.html Intranet – Abteilung Bau und Technik: http://intranet.klinikum.uni-muenchen.de/Bau-Technik/de/index.html

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Das Klinikum stellt sich vor Das Klinikum der Universität München (nachfolgend auch Klinikum oder KUM genannt) ist mit rund 10.000 Beschäftigten eines das größte und leistungsfähigsten Universitätsklinika Deutschlands und Europas. Das Klinikum mit 45 Fachkliniken, Abteilungen und Instituten leistet exzellente Forschung und Lehre und ermöglicht eine Patientenversorgung auf höchstem medizinischen Niveau. Das Klinikum hat es sich zur Aufgabe gemacht, seinen Patienten und Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Selbstverständlich erwarten wir auch von den beauftragten Firmen dieses hohe Maß an Rücksichtnahme unseren Patienten und Besucher gegenüber. Diesem Anspruch entsprechend, erfordert die Durchführung von Baumaßnahmen im laufenden Krankenhausbetrieb von allen Beteiligten die strikte Einhaltung spezifischer Anforderungen an die Bautätigkeit, die in dieser Richtlinie zur Durchführung von Arbeiten dokumentiert sind. Schwerpunkt bildet dabei, anders als bei sonstigen Bauaufgaben, höchste Anforderungen an die Sauberkeit zur konsequenten Einhaltung der krankenhausspezifischen Hygieneanforderungen, insbesondere hinsichtlich Staub- und Lärmbelästigungen, um unsere ambulanten und stationären Patienten, Besucher und Mitarbeiter so wenig wie möglich im laufenden Krankenhausbetrieb zu belästigen. Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass sie den laufenden Betrieb im KUM so wenig wie möglich beeinträchtigen und eine Gefährdung von Personen vermeiden sowie Beschädigungen an den Einrichtungen ausschließen. Geräte, Apparaturen und sonstiges Eigentum des KUM dürfen nicht außer Haus gebracht werden. Eine Nutzung ist nur dann möglich, wenn diese ausdrücklich von einem autorisierten Mitarbeiter des KUM im Zusammenhang mit der Arbeit gestattet wird. Die nachstehenden Ausführungen dienen der Arbeitssicherheit sowie der Sicherstellung des Umwelt- und Arbeitsschutzes und sind deshalb verbindlich für jeden Mitarbeiter der beauftragten Firmen und sind Bestandteil der Beauftragung. Es besteht ein grundsätzliches Rauch- und Alkoholverbot im KUM.

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1 1.1

Richtlinien Datenschutz

Information zu Personen oder Patienten aus dem KUM unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben werden. Gegenüber Dritten ist es untersagt, Auskünfte über interne Angelegenheiten des Hauses weiterzugeben.

1.2

Baustelle

Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich über die Lage der einzelnen Baustellen und die Verkehrsanbindung zu informieren. Eine objektbezogene Einweisung erfolgt durch den zuständigen Projektleiter des Auftragsgebers oder dessen Vertreter. Zur Baustelle gehören alle vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Flächen und angrenzenden Bereiche, die durch den Baustellenbetrieb beeinträchtigt werden können. Sicherheit der Patienten Das zwischengelagerte Material (z. B. Deckenpaneelen, Leuchtstoffröhren, Arbeitsmaterial) oder Gerüste und Leitern in den öffentlichen Bereichen, wie z.B. in Fluren und Verkehrswegen, muß mit Hinweisschildern und Absperrbändern gesichert werden. Bei einer erforderlichen Sperrung von öffentlichen Flurbereichen und Verkehrswegen sind Abstimmungsgespräche mit dem Referat Liegenschaften, der Arbeitssicherheit, dem Referat Bau und ggf. mit den Nutzern zu führen.

1.3 1.3.1

Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Innenstadt

Wenn die Aufstellung von Aufenthalts- und Materialcontainern erforderlich ist, muss das mit dem Referat Liegenschaften abgestimmt werden.

1.3.2

Baustelleneinrichtung Großhadern

Im Bereich des Bauhofes: Im westlichen Teil des Klinikumsgeländes befindet sich ein ausgewiesener Bauhof mit Waschgelegenheiten für die Firmen, sowie Parkmöglichkeiten der Firmen. Die Organisation der Bauhofnutzung ist mit dem Referat Bau abzustimmen.

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Sanitärgebäude: Die Nutzung des Sanitärgebäudes steht für alle Firmen, die im Klinikum Großhadern beauftragt werden, zur Verfügung. Die Wasser- und Stromkosten für das Sanitärgebäude werden vom Klinikum getragen. Die Reinigung, Heizung und der Unterhalt des Gebäudes ist zu Lasten der Rahmenvertragsfirma Baumeister eigenständig abzuwickeln (Ausschreibung). Die anfallenden Kosten werden durch die Rahmenvertragsfirma Baumeister anteilig auf die Ausbaufirmen verteilt. Aufstellung von Aufenthalts- und Materialcontainern: Die Aufstellung von Aufenthalts- und Materialcontainern kann nur in begrenztem Umfang (max. 3 Stück) und nur in Abstimmung mit dem Referat Bau und dem Referat Liegenschaften erfolgen. Die Anschluss- und Verbraucherkosten für die Bauhofeinrichtung übernehmen die jeweiligen Firmen. Die Stromanschlüsse mit Zähler stehen aber nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Der Stromanschluss an den vorhandenen Verteiler muß dem Referat Liegenschaften gemeldet werden, die Firmen erhalten eine gesonderte Stromverbraucherrechnung vom Klinikum für die Aufenthalts- und Materialcontainer. Baustromversorgung: a.)

bei Baumaßnahmen mit größerem Umfang Die Stromversorgung über einen Baustromverteiler absichern. Baustellenbeleuchtung aufbauen (Leuchten aus Altbestand).

b.)

bei kleineren Reparaturarbeiten Bei Einsatz von Geräten oder Maschinen sind diese über einen separaten FI-Schutzschalteradapter 30mA zu dem bestehenden Hausnetzen abzusichern.

Baustellenfahrzeuge, die in einer Feuerwehrzufahrt parken, werden kostenpflichtig entfernt!

1.4

Baustellenzugang

Es soll nur ein Zugang durch die Ausbaufirmen benutzt werden, um die Beeinträchtigungen des klinischen Betriebsablaufs so gering wie möglich zu halten. Die Fluchtwegsituation und Herzalarm werden jeweils nach Bedarf mit den jeweiligen Zuständigen abgestimmt. Staubschutz montieren und Staubschutzmatten auslegen (Notausgang und Herzalarm beachten - vorheriger Abstimmung).

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Beim Auslegen von Staubschutzmatten vor dem Baustellenzugang muss darauf geachtet werden, das diese bei erhöhtem Verschmutzungsgrad regelmäßig ausgetauscht werden. Es dürfen keine Spuren oder Verschmutzungen in die öffentlichen Bereiche des Klinikums getragen werden (Hygiene, zusätzliche Reinigungskosten).

1.4.1

Zufahrtberechtigung

Das Befahren des KUM-Geländes mit motorisierten Fahrzeugen ist aus betrieblichen Gründen nur für die unbedingt notwendige Zeit zulässig. Dem Auftragnehmer (AN) kann zum Be- und Entladen die Zufahrt in den Innenhöfen gewährt werden. Dies ist mit dem Referat Liegenschaften des KUM, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung und mit der Projektleitung abzustimmen. Großhadern: Alle Innenhöfe und alle unterbauten Bereichen können mit 12t zulässigem Gesamtgewicht befahren werden.

1.4.2

Zugang und Materialtransport

Der Transport großer und schwerer Lasten sowie der Einsatz von Flurförderzeugen im Gebäude dürfen nur in Abstimmung mit der Projektleitung erfolgen, da sowohl die Tragfähigkeit der Böden als auch die Größe und Traglast der Aufzüge in allen Gebäuden des KUM unterschiedlich ist. Da in den Gebäuden des KUM nicht alle Aufzüge uneingeschränkt zur Verfügung stehen, ist eine Abstimmung der Projektleitung erforderlich. Eine Bereitstellung von Aufzügen kann nicht generell zugesagt werden, es sei denn dies ist in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Die Benutzung von klinikeigenen Transportwagen zum Transport von Baumaterial ist nicht gestattet! Großhadern: Der Zugang sowie Transport von Material und von Werkzeugen muss ausschließlich in der Versorgungstrasse U1 und in der Entsorgungsstraße U2 erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Zugang sowie Transport von Material und von Werkzeugen über die Nebeneingänge mit direkter Anbindung zu den Parkplätzen nach vorheriger Genehmigung durch das Referat Liegenschaften und mit der Projektleitung erfolgen.

1.4.3

Einbringen und Einsatz von Geräten und Materialien

Die betrieblichen Anordnungen über das Einbringen von Fahrzeugen, Werkzeugen, Geräten, Materialien und dergleichen sind vom Auftragnehmer unbedingt zu beachten. Die eingesetzten Geräte, Maschinen und Werkzeuge müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften – hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung den VDE-Bestimmungen – entsprechen und sich in einwandfreien, geprüften Zustand befinden. Bei einem Einsatz von Geräten oder Maschinen sind diese über einen separaten FI-Schutzschalteradapter 30mA zu dem bestehenden Hausnetz abzusichern.

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1.4.4

Baustellensicherung

Die Gebäude und das Gelände des KUM sind zum Teil öffentlich zugänglich. Alle Baustellenbereiche sind deshalb während des gesamten Zeitraumes zu sichern. Die wichtigsten nachstehenden Vorgaben sind unbedingt zu beachten: Material, Behälter oder Geräte dürfen nicht in den Laufwegen abgestellt werden. Loses Verlegen von Kabeln ist verboten. Baustellenbereiche müssen abgeschottet und gekennzeichnet sein. Baustellenbereiche sind unbedingt verschlossen zu halten. Für Maßnahmen, die den Verkehrsraum (Straßen und Fußgängerwege) betreffen, sind u.a. folgende Vorgaben zu beachten: An Baugruben sind Absperrschranken und Absturzsicherungen anzubringen, ebenso ist das Anbringen von Warnleuchten erforderlich. Hindernisse im Verkehrsraum müssen ausreichend gekennzeichnet und beleuchtet werden. Bei dem Überführen von Leitungen/ Schläuchen über Straßen und Wege ist auf die Schaffung geeigneter (Überfahrts-)schwellen zu achten. In den Baustellenbereichen müssen im Rahmen der Verkehrslenkung geeignete Übergänge geschaffen werden (ausreichende Abschrägungen durch z.B. Betonkeile). Werden z.B. Metallabdeckplatten zum Einsatz gebracht, sollten diese rutschfest ausgeführt sein. Das sichere Passieren der Baustellen muss für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Radfahrer gewährleistet warden: Die Mindestbreiten von Geh- und Radwegen für die Führung im Baustellenbereich sind einzuhalten. Beim Einsatz der Sicherungsmaterialien ist auf die Sturmsicherheit zu achten. Das Freihalten und die Zugänglichkeit der Hydranten auf dem KUM-Gelände muss sichergestellt werden.

-

Des Weiteren sind folgende Vorschriften sinngemäß zu beachten: 1. 2. 3. 4.

Straßenverkehrsordnung (StVO) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)

1.4.4.1 Baustellensicherung bei Kranaufstellung Großhadern:

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Aufgrund des vorhandenen Sonderhubschrauberlandeplatz im Klinikum Großhadern muss ein Baukran an der höchsten Stelle und am Ausleger befeuert werden. Zudem muss vor der Kranaufstellung das Luftamt Süd von der Aufstellung eines Krans, der Kranhöhe, der Länge des Auslegers und der geplanten Befeuerung unterrichtet werden. Hierzu ist ein Lageplan mit den Angaben über den Kranstandort erforderlich. Innenstadt: Bei Straßensperrungen, z.B. bei Kranaufstellungen auf unserem Gelände, auch auf Pettenkofer-, Schiller- Nussbaum- und Ziemssenstraße innerhalb des abgeschrankten Bereichs, benötigt das Klinikum keine Genehmigung vom KVR. Hierfür ist die Zustimmung durch das Referat Liegenschaften und ggf. der Branddirektion erforderlich. 1.4.4.2 Objektschutz für Baumaßnahmen Alle Baustellen müssen in den Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen verschlossen sein. Alle notwendigen Vorkehrungen sind dafür zu treffen.

1.4.5

Freihalten von Verkehrswegen im Gebäude

Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und sonstige Sicherheitseinrichtungen sind stets freizuhalten. Dazu gehören auch Hydranten, Feuermelder, Feuerlöscher, elektrische Schalteinrichtungen und Revisionsschächte. Auch Verkehrswege und Zugänge zu Räumen dürfen nicht verstellt werden. In deren Nähe abgestellte oder gelagerte Gegenstände sind gegen Umfallen, Verrutschen oder dergleichen zu sichern.

1.4.6

Materiallagerung

Das Lagern brennbarer Flüssigkeiten und Chemikalien ist in den Gebäuden sowie auf dem Gelände des KUM aus Gründen des Brandschutzes grundsätzlich verboten. Beim Lagern von Flüssiggas und Lösungsmittel sind die einschlägigen Unfallvorschriften und die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) zu beachten und mit der verantwortlichen Projektleitung abzustimmen. Die Zwischenlagerung von nicht brennbarem Material oder Behältern ist nur auf den durch die Projektleitung des KUM zugewiesenen Flächen erlaubt. Brennbares Material oder Geräte müssen grundsätzlich in feuerwiderstandsfähigen Behältern aufbewahrt werden. Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe, die für den täglichen Arbeitsablauf benötigt werden, dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines Firmenverantwortlichen für die Dauer der Arbeitsausführung gemäß § 43 (1) VBG 1 „Allgemeine Vorschriften“ abgestellt werden. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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1.4.7

Ordnung, Sauberkeit und Beseitigung von Abfällen

Abfälle und besonders Sonderabfälle dürfen nicht über das Klinikum entsorgt werden. Die jeweiligen Arbeitsplätze sind stets, auch während der Arbeiten, in einem angemessenen sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Werkzeuge, Geräte und Materialien sollen nur an den vom Objektüberwacher/Projektleiter genehmigten Plätzen gelagert werden. Der Auftragnehmer ist für seine Werkzeuge, Geräte und Materialien eigenverantwortlich, somit ist bei Diebstählen nicht das KUM verantwortlich. Der Arbeitsbereich ist täglich bei Arbeitsende zu säubern und aufzuräumen. Schutt und Abfälle bzw. Materialreste sind in geeigneten Behältern zu sammeln ggf. an die zugewiesenen Plätze zu verbringen und auf Kosten des Auftragnehmers zu entfernen. Außerhalb von Baustellen und Baustelleneinrichtungen gelagertes Material und Verpackungsmaterial wird ohne Rücksprache entsorgt und den Firmen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind die im Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Festlegungen und die gesetzlichen Nachweispflichten zur Abfallentsorgung einzuhalten. Hier wird auf die Allgemeine Abfallsatzung der LH München in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen. Diese können Sie im Internet eingesehen werden: www.avm-muenchen.de/gewerbe/gebuehren-undrecht/satzungen.html Umweltgefährdende Stoffe, insbesondere Flüssigkeiten, sind mit der gebotenen Vorsicht zu handhaben und zu lagern. Der Auftragnehmer ist verantwortlich dafür, dass diese Stoffe nicht in das Abwassernetz oder in den Boden gelangen. Er hat auf Verlangen des Projektleiters den Nachweis über den Verbleib solcher Stoffe zu führen. In Großhadern kann der angefallene Abfall für kurze Zeit im Bauhof ordnungsgemäß zwischengelagert werden, dazu ist eine schriftliche Genehmigung vom Referat Bau erforderlich. Die Abfall- und Wertstoffcontainer sowie die Abfall- und Wertstoffzentrale des KUM stehen hierfür nicht zur Verfügung. Die Bodeneinläufe in den Gebäuden, auf den Dächern oder im Freien dürfen nicht zur Entsorgung von Chemikalien, Farbresten und andere Stoffe benutzt werden.

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1.5

Baustellenreinigung

1.5.1

Bei kleinen Bauunterhaltsreparaturarbeiten

Auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz ist während der Arbeit und bei Arbeitsende aus Gründen der Sicherheit zu achten. 1.5.1.1 Baugrobreinigungen Die Baugrobreinigung ist eine Trockenreinigung, die während der Bauzeit stattfindet und durch den Auftragnehmer ausgeführt wird. Der Bauschutt, Bohrstaub und anfallender Müll ist zu entfernen. Das Umfeld des Montagebereiches bzw. der Baustelle ist besenrein zu verlassen. Auslegen von Staubschutzmatten ist erforderlich. Hinweis! Bei der Baugrobreinigung sollte möglichst keine Verwirbelungen vom Staub entstehen. Die Staubansammlungen evtl. mit feuchten Reinigungstüchern aufwischen oder die Stelle befeuchten. 1.5.1.2 Baufeinreinigungen Die erforderlichen Baufeinreinigung nach kleineren baulichen Instandsetzungsarbeiten oder Bauarbeiten werden im KUM durch die eingesetzten Hausreinigungsunternehmen ausgeführt. Die sofortige Information über den Abschluss der Installationsarbeiten muss an die Bauprojektleitung des Auftragsgebers erfolgen oder an die betroffene Stationsleitung direkt gemeldet werden, um eine zeitnahe Reinigung durch die Hauswirtschaftsleitung zu gewährleisten (siehe Telefonliste). Die anfallenden Kosten werden vom Klinikum getragen.

1.5.2

Bei größeren Um- und Neubaumaßnahmen

Die Baufeinreinigung bei größeren Baumaßnahmen wird von der verantwortlichen Bauprojektleitung eigenständig beauftragt. Dazu kann eine auswärtige Reinigungsfirma herangezogen werden oder die eigenen Hausreinigungsunternehmen des KUM beauftragt werden. 1.5.2.1 Baugrobreinigungen Die Baugrobreinigung ist eine Trockenreinigung, die während der Bauzeit stattfindet und durch den Auftragnehmer ausgeführt wird. Die Baugrobreinigung ist erforderlich um die Verteilung des Baustaubes im ganzen Gebäude (z.B. im angrenzenden Flurbereich) zu verhindern. Auslegen von Staubschutzmatten erforderlich!

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1.5.2.2 Baufeinreinigungen Die Baufeinreinigung (früher Bauschlussreinigung) wird nach Abschluss der Um- und Neubaumaßnahmen durchgeführt. Zur Baufeinreinigung sind Neutralreiniger bzw. Allzweckreiniger zu verwenden, die auf die von der Klinikhygiene vorgegebenen Desinfektionsmitteln Terralin protect und Bacillocid rasant abgestimmt sind. Bei der Bauabnahme bzw. Übergabe ist eine Liste der verwendeten Reinigungsmittel und eine aktuelle Verträglichkeitsbescheinigung mit den benannten Flächendesinfektionsmitteln zu übergeben. Hinweis: Bei Unverträglichkeiten besteht nach der erforderlichen desinfizierenden Reinigung (dies erfolgt ausschließlich durch das eigene Hausreinigungsunternehmen des KUM) die Gefahr einer Komplexbildung (klebender Film)! Bei neu verlegten Bodenbelägen sind Neutralreiniger bzw. Intensivreiniger völlig ausreichend. Bei der Bauabnahme bzw. Übergabe ist ein Reinigungs- und Pflegehinweis des Herstellers mit den Angaben des Bodenfabrikats an das Referat Bau zu übergeben. Bei den alten Bodenbelägen ist ein Intensivreiniger/Aktivreiniger zu empfehlen, da sich der Baustaub in den Poren des alten Bodenbelages festsetzt. Alte Bodenbeläge sollten bei der Baufeinreinigung mit einer Einscheibenmaschine mit rotem Pad abgescheuert werden, anschließend muss die Schmutzflotte mit einem Wassersauger aufgenommen werden. Danach muss der Boden mit einem Mopp feucht nachgereinigt werden (neutralisiert) werden. Hinweis: Auf den alten Bodenbelägen dürfen keine Grundreiniger verwendet werden. Da die alten Bodenbeläge ausgelaugt, die Oberflächen sehr offenporig und zum Teil beschädigt sind. Bei einer Verwendung eines Grundreinigers würde der Belag stumpf, matt und evtl. beschädigt werden! Zur Beseitigung von Farbresten oder Klebebandresten auf Oberflächen und im Bodenbereich dürfen keine grünen oder braunen Padscheiben, grüne oder braune Handpads oder scharfkantige Geräte/Spachteln verwendet werden. Zum Polieren der alten Böden dürfen nur weiße bzw. beige, max. rote Polierscheiben verwendet werden. In jedem Fall ohne Wischpflege! Es dürfen grundsätzlich keinerlei Beschichtungen bzw. Pflegemittel zur Einpflege der Bodenbeläge (alt und neu) verwendet werden!

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Nach der Baufeinreinigung ist eine desinfizierende Reinigung erforderlich. Die desinfizierende Reinigung erfolgt klinikintern durch die eigenen Reinigungsunternehmen des KUM zum Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer und erst nach der Bauabnahme. Bevor die desinfizierende Reinigung ausgeführt werden kann, muss vorab eine Abnahme der Baufeinreinigung erfolgen. Dazu stehen die eigenen Hausreinigungsunternehmen des KUM und die Hauswirtschaftsleitung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die hygienischen Untersuchungen (Abklatsch, Luftkeimmessungen usw.) erst nach der desinfizierende Reinigung ausgeführt werden können.

1.6

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

1.6.1 Koordination und Überwachung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Vom Auftraggeber eingesetzte verantwortliche Personen und der zuständige Projektleiter des AG bzw. SiGe-Koordinator (falls eingesetzt) sind über ihre Rechte nach Baustellenverordnung hinaus den ausführenden Firmen gegenüber sowie deren Arbeitnehmer in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz weisungsbefugt. Die verantwortlichen Personen des AG und der zuständige Projektleiter des AG überprüfen die Einhaltung dieser "Baustelleneinweisung und Arbeitsschutzbestimmungen für Firmen" sowie der dazugehörigen Anlagen und der Arbeitsschutzvorschriften. Sie schreiten bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Beim Einsatz eines SiGe-Koordinators (nach BausteIIV) hat der Auftragnehmer diesem vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Der zuständige SiGe-Koordinator überprüft die Angaben daraufhin, ob die Arbeiten wie vorgesehen und ohne Gefährdung durchgeführt werden können. Ergibt die Prüfung, dass die Sicherheitsmaßnahmen unzureichend sind, veranlassen die verantwortlichen Personen des AG`s oder der zuständige SiGe-Koordinator notwendige Änderungen der Arbeitsverfahren oder des Arbeitsablaufs. Die Tätigkeit des zuständigen SiGe-Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Unfallverhütungsvorschrift BGV A1. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Erfüllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt.

1.6.2 Schutz gegen Absturz und herab fallende Gegenstände Gerüste, Bühnen, Leitern usw. müssen nach den einschlägigen Vorschriften und den Regeln der Technik einwandfrei beschaffen sein und bestimmungsgemäß verwendet werden. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Bei höher gelegenen Arbeitsplätzen sind vom Auftragnehmer besondere Schutzvorkehrungen derart zu treffen, dass eine Gefährdung durch herab fallende Gegenstände ausgeschlossen ist. Dem entsprechend sind bei Arbeiten auf hochgelegenen, Ortsveränderlichen Arbeitsplätzen – soweit die durchzuführenden Arbeiten eine Sicherung durch Rüstung und Geländer nicht zulassen – Fanggerüste / Fangnetze vorzuhalten und zu benutzen oder sonstige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

1.6.3 Umgang mit Asbestprodukten Sind Beschädigungen der Asbestprodukte erkennbar, sind diese sofort dem Auftraggeber oder den eingesetzten verantwortlichen Personen oder dem zuständige Projektleiter des Auftragsgebers bzw. SiGe-Koordinators (falls eingesetzt) zu melden (siehe Ablaufschema und Vorgehensweise). Für den sanierten Bereich ist ein Protokoll mit Plan an das Referat Bau zu übergeben.

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Ablaufschema/Vorgehensweise

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1.6.4 Umgang mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) Sind Beschädigungen von Produkten, die Faserstäube freisetzen können, erkennbar, sind diese sofort dem Auftraggeber oder den eingesetzten verantwortlichen Personen oder dem zuständigen Projektleiter des Auftragsgebers bzw. SiGe-Koordinator (falls eingesetzt) zu melden. Für Sanierungs- und Abbrucharbeiten von künstlichen Mineralfasern (KMF) gelten die Sicherheitsvorschriften der TRGS 521.

1.6.5 Arbeiten unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Die Mitarbeiter müssen sich über die im Haus vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten, Druckknopffeuermelder, Rauchmelder, Gas-Notschalter, Notausschalter, Absperreinrichtungen und Telefone informieren. Vor der ersten Arbeitsaufnahme hat sich der Firmenverantwortliche bei der zuständigen Projektleitung oder bei den zuständigen Betriebswerkstätten des KUM unter Angabe der Tätigkeit, des Arbeitsbereiches, der Zeitdauer sowie eventueller besonderer Bedingungen für die Arbeitsausführung anzumelden. Arbeiten an technischen Anlagen, für die eine Abschaltung oder Umschaltung erforderlich ist, welche zur Beeinträchtigung des Klinkbetriebes führen, sind mindestens 5 Tage vor Arbeitsbeginn durch die zuständigen Betriebswerkstätten genehmigen zu lassen. Das Betreten elektrischer Betriebsräume ist nur mit Abstimmung der zuständigen Elektrotechnik erlaubt. Notwendiges Öffnen elektronisch überwachter Türen ist in Abstimmung mit dem Referat Liegenschaftene oder mit dem Nutzer und mit dem Projektleiter abzustimmen. Absperreinrichtungen aller Medien wie Schieber oder ähnliches dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Betriebswerkstätten vorgenommen werden. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind hierzu die betrieblichen Anweisungen des jeweiligen Betreibers, des Referats für Betriebstechnik oder dem entsprechenden Strahlenschutzbeauftragten zu beachten. Der Auftragnehmer muss dafür sorgen, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter durch eigene Fachvorgesetzte unterwiesen und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören u. a.: Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes. Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und durch einen Betriebsarzt. Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Hygieneanforderung bei Arbeiten im laufenden Klinikbetrieb ( siehe eigener Punkt ) Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ( Atemschutzmasken, Schutzkleidung, Schutzhelm, etc. ) sowie die Verwendung besonderer Schutzeinrichtungen sind in besonders gekennzeichneten Bereichen vorgeschrieben. Für die Ausrüstung der Mitarbeiter ist der Auftragnehmer verantwortlich. Beispiele für Bereiche mit Arbeitsausführungen unter besonderen Schutzvorkehrungen:

• Gebäudeteile wie Balkone und Dächer ohne Geländer (Flachdach, Gründach) Hier sind Sicherungsgeräte, Auffanggurte, Absturzsicherungen erforderlich. Vorhandene Sicherungseinrichtungen sind zu benutzen. • Installationsschächte, wie z.B. Elektroschächte und EDV-Räume Diese werden im Brandfall mit Löschmitteln geflutet und müssen bei Alarm sofort verlassen werden. Es besteht durch ausströmendes Löschmittel Erstickungsgefahr. • Sauerstoffwarnanlage Bei Alarm ist der Raum sofort zu verlassen. Es besteht Brand- und Erstickungsgefahr. • Laboratorien, Chemikalienlager oder Gaszentrale Hier dürfen nur explosionsgeschützte Geräte, z.B. Lampen, eingesetzt werden. Hier sind die Anweisungen und Hinweise zu beachten. • Strahlenschutz-, Röntgen- und Gentechnikbereiche Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Diese Bereiche sind deutlich mittels Hinweis- und Warnschildern gekennzeichnet, die zum Schutz der Umwelt und Gesundheit eingehalten werden müssen. • Strahlenschutzbereich Nach § 38 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) darf Personen der Zugang zu Kontrollbereichen nur gestattet werden, wenn sie vor dem erstmaligen Zutritt über mögliche Gefahren und die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurden. Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Beispiele möglicher Warnhinweise:

1.6.6 Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Bereichen Der Einsatz in Infektionsstationen, Einheiten der Intensivmedizin, im OP sowie in Bereichen erhöhter Infektionsgefährdung nach BGR 250/TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege der BGW = Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist nur dann gestattet, wenn die Mitarbeiter arbeitsmedizinisch durch die Firma überwacht werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiter, die in diesen Bereichen nur kurzzeitige Tätigkeiten ausführen, wie z.B. die Erstellung von Aufmaßen zur Angebotserstellung oder das Eichen medizinischer Geräte usw.

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Strahlenschutz: Das Referat für Sicherheit ist zentraler Ansprechpartner für den Strahlenschutz und Fragen der biologischen Sicherheit für alle Einrichtungen des Klinikums. Leiter: Herr Dr. Ugele Tel.: 089/4400-58800; Fax 089/4400-58802 Strahlenschutzbevollmächtigter: Herr Buchanzow Tel.: 089/4400-58804; Fax 089/4400-58802

1.6.7 Arbeiten in Installationsschächten, Installationsgeschossen und in technischen Betriebsräumen Die Türen zu Installationsschächten und -geschosse sowie zu technischen Betriebsräumen sind stets verschlossen zu halten. Im Bettenhaus am Campus Großhadern sind die Elektrosteigschächte mit einer Gas-Löschanlage versehen. Das Betreten der Elektrosteigschächte ist nur in Begleitung autorisierter Mitarbeiter des KUM gestattet oder mit dessen Einverständnis. Teilweise sind Installationsschächte oder –geschosse sowie technische Betriebsräume mit Gitterrosten versehen, um die Begehbarkeit der Bereiche zu sichern. Um die Sicherheit der Begehbarkeit der Gitterosten zu gewährleisten, ist das Öffnen nur mit der Erlaubnis des Bauprojektleiters erlaubt. Der Bauprojektleiter ist verantwortlich, dass die Gitterroste nach abgeschlossener Arbeit wieder ordnungsgemäß gesichert sind (siehe auch „Arbeiten in Technikzentralen, Absatz 1.7.5“). Das Öffnen von Gitterrosten und jede festgestellte Beschädigung ist dem zuständigen Bauprojektleitung oder der zuständigen Sicherheitskraft unverzüglich zu melden.

1.7

Hinweise für die Ausführung von Arbeiten an technischen Anlagen und Versorgungsleitungen

Die Ausführung ist grundsätzlich nur durch autorisiertes Fachpersonal erlaubt. Grundsätzlich ist die Information und Zustimmung durch das Referat Betriebstechnik erforderlich. Bei Abnehmen der Abdeckungen von medizinischen Gasentnahmestellen sind diese eigenverantwortlich wieder zu montieren. Lebensgefahr für Patienten! Bei Unsicherheiten ist das Sachgebiet Sanitärtechnik der Betriebstechnik rechtzeitig vorab zu benachrichtigen.

1.7.1 Arbeiten im Decken- und Bodenbereich am Campus Großhadern Das Öffnen und Schließen der Systemdecken im gesamten Klinikum hat ausschließlich durch die eingewiesene, beauftragte Baufirma zu erfolgen.

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Bei Notfällen kann das Öffnen der Systemdecken im gesamten Klinikum eigenverantwortlich erfolgen. Das Öffnen der Systemdecken muss der Bauprojektleitung oder dem Referat Bau gemeldet werden. Dies betrifft sowohl alle Firmen als auch Mitarbeiter des Klinikums.

1.7.2 Arbeiten im Bereich der Luftansaugbauwerke Es gibt am Campus Großhadern südlich vom Direktionstrakt und nördlich vom Behandlungstrakt OST (Nordgraben) Luftansaugbauwerke, die die Bauwerke mit Frischluft versorgen. Bei allen Arbeiten in Ansaugbereichen von Lüftungsanlagen ist zu prüfen, ob geruchsbildende Stoffe freigesetzt werden. Beispiele:  

Ausführung von Anstrich- und Bauarbeiten Einsatz von Baumaschinen, Kran oder LKW

Ohne vorherige Abstimmung mit dem Referat Betriebstechnik Sachgebiet HL des KUM dürfen derartige Arbeiten nicht ausgeführt werden.

1.7.3 Arbeiten in OP-Beeichen Alle Baumaßnahmen in OP-Bereichen und deren dazugehörenden Räumlichkeiten müssen im Vorfeld beim OP-Management angemeldet werden. In Abstimmung mit der Klinikhygiene muss ein genehmigter Staubschutzplan dem OP-Management vorgelegt werden.

1.7.4 Arbeiten im Stationsbereich Vor der ersten Arbeitsaufnahme im Stationsbereich hat sich der Firmenverantwortliche an der Steuerstelle unter Angabe der Tätigkeit, des Arbeitsbereiches, der Zeitdauer sowie eventueller besonderer Bedingungen für die Arbeitsausführung anzumelden.

1.7.5 Arbeiten in Technikzentralen Am Campus Großhadern befindet sich in den meisten Technikzentralen im Geschoß U2 ein Gitterboden. Für das Befahren des Gitterbodenbereiches gilt eine Gewichtsbeschränkung von max. 1.000 kg bei einem Abstand der Unterstützungsträger von 1,0 m. Beträgt der Abstand der Unterstützungsträger 2,0 m halbiert sich die Tragfähigkeit. Sollte die Öffnung des Gitterbodens in den Technikzentralen notwendig sein, muss diese vor dem Arbeitsbeginn bei dem verantwortlichen Bauleiter oder dem zuständigen Sachgebiet der Betriebstechnik ankündigt werden.

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Sind Beschädigungen oder nicht befestige Gitterbodenteile erkennbar, sind diese unverzüglich zu melden. Die Traglast der Gitterroste dürfen nicht durch Ausschnitte verringert werden, wenn dies aber erforderlich ist, müssen Unterstützungsträger eingebaut werden.

1.7.6 Bohren und Stemmen in Wänden und Decken Grundsätzlich muss jede Firma sich vor dem Arbeitsbeginn vergewissern, welche Leitungen in der Wand/Decke verlegt sind. Dies kann durch vorhandene Steckdosen, Lichtschalter, Entnahmestellen usw. wahrgenommen werden. Es ist eine größtmögliche Sorgfalt der Firmen erforderlich. Wenn die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wird, handelt die Firma grob fahrlässig  der Verursacher haftet für die Folgeschäden. Die unten aufgeführten Punkten und Maße dienen als Information und als Hilfestellung. (Können aber nicht als verbindlich angesehen werden) Stromführende Leitungen (z.B. Elektroleitungen, Datenleitungen, usw.): Durch Putz verdeckte Leitungen zu den Schalter, Steckdosen, EDV-Anschlüssen, Telefon, Antennendosen usw. sind (bestimmte) Installationszonen nach DIN 18015 Teil 3 vorgeschrieben. Unter Einbeziehung der Regelung, dass Leitungen nur senkrecht oder waagrecht zu verlegen sind, wird so gewährleistet, dass der ungefähre Verlauf der nicht sichtbaren Leitungen zu erkennen ist. Damit verringert sich die Gefahr, dass beim Bohren von Löchern für Dübel oder beim Einschlagen von Nägeln etc. die Leitungen beschädigt werden.

1.

Vorzugsmaße bei horizontaler Verlegung: 30 cm unter der fertigen Deckenfläche 30 cm oder 100 cm über den fertigen Fußbodenfläche

2.

Vorzugsmaße bei vertikaler Verlegung: 30 cm neben Baukanten oder –ecken

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Wasser- und gasführenden Leitungen: Durch Putz verdeckte Leitungsführung zu den Entnahmestellen ist fast immer senkrecht von der Decke verlegt. Auch hier sollten die o. g. Vorzugsmaße verwendet werden. Die aufgeführten Vorzugsmaße können bei Büroräumen bzw. Untersuchungsräumen unter Vorbehalt angewendet werden. Bei anders genutzten Räumen (z.B. Labor) ist eine Vorabstimmung möglich, hierzu sind vermasste Wandansichten mit den Befestigungspunkten erforderlich. Die verwendeten Befestigungstechniken für die Montage der Hängeregale/schränke oder für Aufputzmontage müssen für das vorhandene Mauerwerk zu gelassen sein. Bei Beschädigungen von Leitungen ist das Referat Betriebstechnik über die Leitwarte (Telefon: 74000 oder 74112) zu verständigen!

1.7.7 Baulicher Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Beschädigungen oder offene Brandabschottungen sind sofort dem Auftraggeber (an die eingesetzten verantwortlichen Personen oder an den zuständigen Projektleiter des Auftragsgebers bzw. den SiGe-Koordinator) zu melden.

1.7.8 Arbeiten an Bauteilen mit Anforderungen an die Feuerbeständigkeit Vor Aufnahme jeder Tätigkeit an raumabschließenden Bauteilen hat jede Firma zu prüfen, ob es sich hierbei um brandschutzrelevante Bauteile handelt. Auf dem Gelände des Klinikums ist hiervon nahezu immer auszugehen. Bereits vor Baubeginn müssen daher Maßnahmen definiert werden, wie die Qualität der Bauteile trotz Baumaßnahme aufrechterhalten werden kann. Die noch nicht belegten Wand und Deckendurchbrüche müssen temporär verschlossen werden (z.B. Brandschutzkissen). Die bereits belegten Wand und Deckendurchbrüche müssen zeitnah nach den gültigen Vorschriften abgeschottet werden (z.B. Kombischott Fabr.Minimax, Fabr. Hilti, …). Wenn dies nicht möglich ist, muss ein temporärer Verschluss von raumabschließenden Bauteilen (Bauen im Bestand, zwischen in Nutzung befindlichen Bereichen und Baustellenabschnitten) ausgeführt werden (z.B. als Komibischott). Keinesfalls zulässig sind ungeschützte Durchbrüche oder Abdichtungsmaßnahmen mit nichtzugelassenen Materialien.

1.7.9 Bescheinigung und Kennzeichnungen von Brandabschottungen Nach Abschluss der Abschottungsmaßnahmen ist dem Bauprojektanten bzw. dem Auftraggeber von der bauausführenden Firma eine Übereinstimmungserklärung und der Verwendbarkeitsnachweis auszuhändigen. Jede Brandabschottung muss mit einem Schild gekennzeichnet werden. Eine regelmäßige brandschutztechnische Bauüberwachung durch den verantwortlichen Bauleiter bzw. den Auftraggeber wird vorausgesetzt. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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1.7.10 Einbau von Brandschutzklappen Beim Einbau von Brandschutzklappen muss beachtet werden, dass eine praktikable Wartung, Sichtkontrolle und Prüfung ausgeführt werden kann.

1.8

Wichtige Verhaltensregeln

1.8.1 Feuergefährliche Arbeiten Für die Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten ist auf dem Gelände des Klinikums grundsätzlich ein Erlaubnisschein notwendig. Zur Ausstellung muss sich der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn bei dem Verantwortlichen Bauleiter/Auftraggeber melden. Der Erlaubnisschein beinhaltet wichtige Angaben über vor Arbeitsbeginn zu treffende Maßnahmen. Der Erlaubnisschein (Blatt 1 und 5) ist für die Dauer der Arbeiten ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen bzw. auszuhängen. Prinzipiell gilt, dass der ermittelte Gefährdungsbereich weitestgehend von Brandlasten befreit, bzw. wenn nicht möglich diese abgedeckt werden, und die umliegenden Räume laufend und nach Abschluss der Arbeiten auf mögliche Brandentstehung zu überprüfen sind. Die Kontrolle ist solange aufrechtzuhalten, bis die Entstehung eines Brandes unwahrscheinlich ist. Hierfür werden mindestens zwei Stunden angesetzt. Ein geeigneter Feuerlöscher muss für die Dauer der Arbeiten immer bereit stehen. Aufgrund von besonderen Gefährdungen oder Räumlichkeiten können im Erlaubnisschein weitere Maßnahmen gefordert werden. Die geforderten Maßnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten ausgeführt und über die gesamte Dauer sichergestellt sein. Das Löschmittel für Brandposten (z.B. Feuerlöscher), das Personal hierfür und alles weitere für die Arbeiten benötigte Material (z.B. feuerfestes Abdeckmaterial) ist durch die ausführende Firma zu stellen. Neben den Bedingungen des Schweißerlaubnisscheines sind die gültigen Unfall- und Genehmigungsvorschriften für das Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren einzuhalten. Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur von ausgebildeten Kräften über 18 Jahren durchgeführt werden. Bei Arbeitsabschluss ist der jeweils zuständige Auftraggeber/Bauleiter zu unterrichten. Hierfür ist der Schweißerlaubnisschein (Blatt 1 und 5) zurückzugeben.

1.8.2 Verkehrswege - Verkehrsflächen – Brandschutztüren Anfahrtswege, Aufstellflächen und Angriffswege für die Feuerwehr sind ausnahmslos und jederzeit freizuhalten. Das Parken von Fahrzeugen und das Abstellen von Geräten und Materialien vor Hydranten, Einfahrten, Toren oder Zugängen, Löschgeräten und Löschmitteln sowie deren Hinweisschildern ist grundsätzlich untersagt.

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Brandschutztüren sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Sie dürfen nur kurzzeitig während der notwendigen Zugänge oder Transporte geöffnet bleiben. Das offen halten oder blockieren von Brandschutztüren über die unmittelbare Durchgangszeit hinaus, z. B. durch Keile, ist strikt verboten. Brandschutzrelevante Türen dürfen geöffnet bleiben, wenn sie über eine für den Brandschutz zugelassene automatische Feststellanlage verfügen.

1.8.3 Flucht- und Rettungswege Die Mitarbeiter der beauftragten Firmen sind verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn über die Bezeichnung des Standortes (Gebäude, Etage, Flur und Raum) sowie über die Fluchtwege (Treppenhäuser, Notausgänge) zu informieren.

Flucht- und Rettungswege dürfen unter keinen Umständen versperrt oder eingeengt werden. • Flure gelten als Flucht- und Rettungswege. • Im Brandfall automatisch schließende Feuerschutztüren und Aufzugvorräume sind stets freizuhalten. • Das manuelle Betätigen der Rauch- und Wärmabzugsanlagen an den Durchgängen ist verboten (Verlust der Funktionstüchtigkeit).

1.8.4 Umgang in Bereichen mit Sprinkler/-Brandmeldeanlage Vor jedem Arbeitsbeginn (z.B. Schweißen, Bohren, Dämmarbeiten, Klebearbeiten, Abbrucharbeiten usw) ist zu prüfen, ob durch die Arbeiten automatische Brandmelder oder Sprinkler ausgelöst werden können. An diesen Arbeitsstellen ist besondere Vorsicht geboten. Beispiele, bei denen es zur Auslösung eines Fehlalarms kommen kann: Rauchentwicklung durch Schweiß- oder Lötarbeiten Staubentwicklung durch Säge- oder Abbrucharbeiten Lösemitteldämpfe durch Anstrich- oder Klebearbeiten Gasentwicklung beim Umgang mit Gasflaschen Wasserdampfentwicklung durch Arbeiten an Heißwasserleitungen Mechanische Beschädigung eines Sprinklerkopfes Die Folgekosten des Fehlalarms (Feuerwehreinsatz) trägt der Verursacher! Eine Abschaltung der Anlagen erfolgt nur durch das Sachgebiet Elektrotechnik und bei Sprinkleranlagen durch das Sachgebiet Sanitär.

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Eine Abschaltung ohne Voranmeldung erfolgt prinzipiell nur bei kleineren Arbeiten (z.B. Schweißen mit auf kleinen Bereich begrenzten Arbeitsstellen). Sind großflächige und/oder längerdauernde Abschaltungen der BMA oder eine Abschaltung der Sprinkleranlage für den Bauablauf zwingend notwendig, ist der Brandschutzbeauftragte frühzeitig (mindestens 14 Tage vor der Arbeitsbeginn) zur Machbarkeit zu befragen. Der Bauablauf ist so abzustimmen, dass eine Außerbetriebsetzung über Nachtstunden und Wochenenden vermieden wird und so kurz wie möglich andauert. Der tatsächliche Beginn der Arbeiten ist dem Sachgebiet Elektrotechnik bzw. bei Sprinkleranlagen dem Sachgebiet Sanitär mindestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn anzuzeigen. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist das Sachgebiet Elektrotechnik bzw. Sanitär berechtigt die Abschaltung zu verweigern. Evtl. Folgekosten oder Schadenersatzansprüche infolge verzögerter Bauabläufe sind durch den Auftragnehmer selbst zu tragen. Der Abschluss der Baumaßnahme oder Verzögerungen sind den Sachgebieten Elektrotechnik bzw. Sanitärtechnik/Haustechnik unverzüglich zu melden. Bei Verzögerungen muss diese Meldung sofort nach Bekanntwerden, mindestens einen Tag vor geplantem Arbeitsende, zusammen mit einer Begründung schriftlich erfolgen. Brandmeldeanlage im Gebäude OPZ Das Gebäude OPZ ist flächendeckend mit einer Brandmeldeanlage (Rauchmelder bzw. Rauchansauganlagen siehe Bilder) ausgestattet. Wenn detaillierten Angaben erforderlich sind, kann Ihnen die Elektrotechnik weiter helfen.

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1.8.5 Erste-Hilfe-Material Insbesondere auf Baustellen ist vom Auftragnehmer „Erste-Hilfe-Material“ bereitzuhalten. Es ist ferner seine Aufgabe, sich über bestehende ErsteHilfe-Möglichkeiten zu informieren und entsprechende Vorsorge zu treffen.

1.8.6 Unfallmeldung Bei Unfällen mit Personenschäden (mit oder ohne Todesfolge) ist sofort die Bauprojektleitung, der Objektüberwacher des Auftragsgebers und die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benachrichtigen. In der Unfallmeldung ist insbesondere der Name und die Erreichbarkeit des Meldenden, Art und Umfang des Unfalls (die Anzahl der Verletzten, die Art der Verletzungen sowie der Ort des Unfalls), ob und welche Einsatzkräfte alarmiert wurden, anzugeben.

1.8.7 Verhalten im Schadensfall Bei einem Schadensfall sind grundsätzlich die Auftraggeber zu informieren und zusätzlich die folgenden Bereiche zu benachrichtigen: Umweltschäden wie auslaufendes Öl oder Chemikalien, Gasaustritt, Schäden an technischen Einrichtungen oder Bauschäden: • Information an die Leitwarte

Tel. 089/4400 – 74000 oder – 74112

Schadensersatzansprüche Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben und Richtlinien können ggf. zu Schadensersatzansprüchen seitens des KUM, zur Beendigung des Vertragsverhältnisses und zum Ausschluss bei weiteren Auftragsvergaben führen.

1.8.8 Verhalten im Brandfall siehe Brandschutzordnung Teil A und B Für das Klinikum besteht eine Brandversicherung. Auch kleine Brandereignisse sind grundsätzlich dem Referat für Sicherheit zu melden! Brandschutzordnung (Muster):

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1.9

Maßnahmen bei Bautätigkeiten im laufenden Klinikbetrieb

Baumaßnahmen im Krankenhaus können durch Staubaufkommen zu einem Infektionsrisiko für Patienten führen. Im Vordergrund steht die Gefahr von Gasbrandinfektionen im operativen Bereich und von Infektionen durch Schimmelpilze, besonders bei onkologischen Abteilungen, Transplantations-Abteilungen und Intensivstationen (Hochrisikobereiche sind unter Rücksprache mit den Hygienefachkräften festzulegen). Baumaßnahmen führen meist auch zu einer erheblichen Störung der Betriebsabläufe für die Beschäftigten und bergen die Gefahr, dass wichtige Hygienemaßnahmen nicht eingehalten werden. Die Hygienefachkräfte sind bereits bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten einzubeziehen. Die Hygienefachkräfte sind rechtzeitig über geplante Baumaßnahmen und über den Baubeginn zu informieren und in organisatorische Entscheidungen, die die Hygiene betreffen, einzubinden. Aufgaben der Klinikhygiene im Zusammenhang mit der Planung und der Durchführung von geplanten Baumaßnahmen:  Überprüfung, ob die von der Bauleitung vorgelegten Konzepte die Einhaltung der Hygiene ermöglichen (z.B. Bauwege, zu benützende Aufzüge, Zeitabläufe, Staubschutzwände, Baugerüste).  Festlegung, welche Hygieneanforderungen während der Bauphase zwingend notwendig sind, z.B. zusätzliche Reinigungsmaßnahmen.  Vorschlag, welche optimierenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen.  Wenn durch alle möglichen Maßnahmen ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet werden kann, ist die Sperrung der betroffenen medizinischen Bereiche anzuraten.

1.9.1

Kontrollen, in die die Hygienefachkräfte eingebunden werden muss

 Vor Baubeginn ist nachweislich in Zusammenarbeit mit den Hygienefachkräften eine hygienische Bestandsaufnahme vorzunehmen.  Während der Bauzeit sind die festgelegten Hygienemaßnahmen täglich durch die Bauaufsicht und von der Bauprojektleitung zu kontrollieren. Eine stichprobenweise Kontrolle der Maßnahmen obliegt den Hygienefachkräften.  Staubschutzwände in kritischen, klimatisierten Bereichen, z.B. OP-Bereich, sind regelmäßig von der Bauaufsicht und der Bauprojektleitung zu überprüfen.  In Risikobereichen kann es sinnvoll sein, zusätzliche Hygienekontrollen, z.B. Untersuchung der Luftbelastung durch Schimmelpilze, vorzunehmen. Die erforderlichen Untersuchungen im Risikobereichen sind nach Abstimmung mit den Hygienefachkräften und der Bauprojektleitung abzustimmen.

1.9.2 

Maßnahmen bei stauberzeugenden Bau-, Umbau und Reparaturarbeiten Einhausung von Gerüsten mit Netzen

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Staubschutzwände müssen abgedichtet sein; Aufstellung in Absprache mit der Bauaufsicht der beauftragten Firma, den Hygienefachkräften, der Bauprojektleitung und den Nutzern Geschlossene Schuttrutschen und geschlossene Schuttcontainer sind einzusetzen Bei Abbrucharbeiten im Gebäude sind in angrenzenden medizinisch genutzten Räumen die Fenster geschlossen zu halten Fassadengerüste und Fassadenabdeckungen am Bestand sind nach Bedarf nass zu reinigen Öffnungen in Rohbauten sind bei Ausbauarbeiten nach außen staubschützend abzuschließen Stauberzeugendes Lagergut (z.B. Sand und Bindemittel) sind durch Folien, Vlies oder ähnliches abzudecken, besonders in der Nähe medizinisch genutzter Gebäude oder Bereiche Der Zugang zu den Baustellen und der Zu- und Abtransport von Baumaterial soll möglichst direkt von außen erfolgen, eventuell über einen eigenen Stiegenaufgang oder Lift. Wenn dies aus baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist, sind zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich. Bei Stemm- und Abbrucharbeiten sind nasse Arbeitsweisen zu wählen, Trockenschnittarbeiten sind tunlichst zu vermeiden ( z.B. Einsatz eines AirClean von der Firma Aquabad GmbH) Auch bei kleineren Stemm- und Bohrarbeiten hat sich der Handwerker vor Beginn der Arbeiten mit der Stationsleitung ins Einvernehmen zu setzen. Beim Verlassen des Baustellenbereiches ist auf sauberes Schuhwerk zu achten. Es ist ggf. auf eine Sauberlaufzone zu achten, z.B. durch das Auslegen von Staubschutzmatten Abkleben des Bodenbelags z.B. mit Tetra Pak – kann während der Bauphase gut gereinigt werden Vor Aufhebung der Staubschutzmaßnahme ist eine gründliche, desinfizierende Reinigung des Bereichs erforderlich.

          

1.9.3

Maßnahmen zum Lärmschutz

Es sind möglichst geräuscharme Abbruchverfahren (Schneiden, Sägen, Kernbohrungen, Fräsen) anstelle von Brech- und Stemmverfahren vorzusehen. Die Mittagsruhe von 12:00 bis 13:00 Uhr ist einzuhalten und gegebenenfalls die Zeiten der Visite. Für die Arbeiten am Gebäudebestand gilt: Lärmintensive Arbeiten sollen zwischen 11:30 und 13:30 nicht durchgeführt werden. Arbeiten vor 7:00 Uhr, nach 18:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nur nach vorheriger Absprache mit dem Klinikum. Je nach Lage der Baustelle können auch andere Zeiten gelten.  Kreissägen und Kompressoren sind so aufzustellen, dass die Lärmbelästigung auf ein Minimum reduziert wird (evtl. Lärmabschirmung). Externe Firmenvertreter sind vor Baubeginn mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen.

1.10

Transponder und Schlüssel

Der Zutritt zu allen Bereichen des KUM muss in Abstimmung mit dem Bauamt, der Abteilung Bau + Technik und dem Nutzer erfolgen. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Technikbereiche und Installationsgeschosse sowie die Dachzugänge sind grundsätzlich verschlossen. Der Zugang zu diesen Bereichen ist nur mit einer Technikschließung möglich, die das Referat Betriebstechnik genehmigen muss. Die Ausgabe erfolgt durch die Schließtechnik. Bei den demontierten Türen müssen die gebrauchten Schließzylinder demontiert werden und an die Schließtechnik übergeben werden. Es dürfen keine Fremdzylinder eingebaut werden. Bei den abschließbaren Möblierungen (z.B. Spinde, Schränke, Medikamententresore) müssen die Schließmechanismen mit dem Schließsystem des Klinikums kompatibel sein. Hier ist eine Abstimmung mit dem Referat Liegenschaften erforderlich. Hinweis: Mit dem Transponder oder Technikschlüssel darf keine Tür für Dritte geöffnet werden, Technikbereiche sind während der Arbeitszeit grundsätzlich verschlossen zu halten und vorhandene Schließzylinder dürfen auf keinen Fall ausgetauscht werden.

1.10.1 Transponder 1.10.1.1 Allgemeine Hinweise  Transponder werden personenbezogen über die Schließtechnik ausgegeben  Er ist mit einer Nummer versehen, da nur so eindeutige Schließberechtigungen zugeordnet werden können  Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht gestattet!  Bei Verlust des Transponders hat eine sofortige Meldung an die Schließtechnik, das Referat Bau oder das Referat Betriebstechnik zu erfolgen  Bei Nichtrückgabe werden die Kosten für die Wiederbeschaffung des Transponders einschließlich einer Bearbeitungsgebühr von der Schließtechnik in Rechnung gestellt 1.10.1.2

Benutzung des Transponders Drücken Sie den Transponder-Knopf kurz und deutlich in ca. 10-15cm Entfernung zum Schließzylinder. Der elektronische Schließzylinder quittiert – bei Zugangsberechtigung – mit einem Pieps(Doppel)Ton, so dass Sie nun für ca. 5 sec. am Knauf auf- oder zuschließen können bzw. bei Smart-Relais öffnet sich die Tür.

1.10.1.3

Batteriewarnung Der elektronische Schließzylinder überprüft selbstständig den Ladezustand seiner Batterie. Leert sich diese, signalisiert der Zylinder nach der Betätigung des Transponders und vor dem Einkuppeln des Zylinders durch acht kurze Signaltöne, dass die Batterie erneuert werden muss. Bitte informieren Sie die Schließtechnik über die zentrale Störungsannahme unter Tel.: 8710 darüber, damit die Batterie getauscht wird.

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Der Transponder überprüft selbstständig den Ladezustand seiner Batterie. Leert sich diese, wird nach Betätigung des Transponders am Zylinder durch acht kurze Signaltöne nach dem Auskuppeln des Zylinders angezeigt, dass die Batterie erneuert werden muss. Bitte gehen Sie zur Schließtechnik, dort wird die Batterie des Transponders getauscht. Die Schließtechnik befindet sich am Standort GH im Raum 4D 00 218 und am Standort INN in der Frauenklinik im Raum EU 1.91. Der Batteriewechsel darf nur vom Fachpersonal durchgeführt werden, da sonst der Transponder seine Kennung verliert!

1.10.2 Schlüssel Die Ausgabe der Technikschlüssel erfolgt ausschließlich mit Genehmigung des Referates Betriebstechnik (am Standort GH über die Schließtechnik, am Standort INN werden Transponder von der Schließtechnik ausgegeben, mechanische Schlüssel erhalten Sie bei der Betriebstechnik).

1.10.3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für die erhaltenden Transponder und Schlüssel. Der Verlust ist der Schließtechnik sofort mitzuteilen. Die entstehenden Kosten für den Verlust eines Transponders oder der Austausch betroffener Schließanlagen werden in Rechnung gestellt.

1.11

Abnahme/Übergabe

Alle Erneuerungen von technischen Anlagen/Geräten müssen an das Referat Betriebstechnik übergeben bzw. abgenommen werden. Eine Bauabnahme/Übergabe mit/ohne technische Anlagen muss an das Referat Bau schriftlich erfolgen. Um die Qualität und die Brauchbarkeit der Zeichnungsdateien für den Auftraggeber sicherzustellen, ist in einer frühen Phase der Ausführungsplanung ein Vorabzug als Testdatei im Format DWG (derzeit Version 2015 ggf. auch älter bis Version 2000) zur Prüfung an die Abteilung Bau und Technik zu senden. Bei den Abnahmen müssen alle erforderlichen Unterlagen (z.B. TÜV-Protokolle, Messprotokolle, Einstellprotokolle, Gewährleistungsliste, Spül- und Dichtheitsprotokolle, Prüfung der Bodenleitfähigkeit, Brandschutzprotokoll, Bestandpläne) an das Referat Bau bzw. an das Referat Betriebstechnik in Dokumentationsordnern und digital übergeben werden. Dazu gehören: 1. Hochbaupläne im DWG-Format (3D) 2. Technikpläne im DWG-Format 3. Flucht- und Rettungspläne (ggf. Feuerwehranfahrtsplan) 4. Energieausweis 5. Datenblätter zu verwendeten Materialien (z.B. Reinigungsanleitung für Bodenbelag) 6. vollständige Dokumentation zu technischen Anlagen und Einbauten 7. Übereinstimmungserklärung, Verwendbarkeitsnachweis Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Die Erfassung und die Erstellung der Bestandspläne ist bei jeder Kostenschätzung und ggf. bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Die Mutterpausen sind teilweise im Archiv des Bauamts hinterlegt oder stehen digital zur Verfügung.

1.11.1 Testphase (Probelauf) Standort Innenstadt: In der Testphase muss eine Anlage 14 Tage ohne Funktionsstörung laufen. Tritt eine Funktionsstörung auf, ist diese zu dokumentieren und die Testphase beginnt neu. Die Dokumentation der Testphase, Anlagenwerte, Trendaufzeichnung, Schaltzustände usw. werden nicht von der Betriebstechnik erbracht, sondern sind vom Auftragnehmer zu erstellen. Das Optimieren der Anlagenparameter muss in der Testphase erbracht und dokumentiert werden (Regelkreisverhalten, Einschwingverhalten, Energetische Optimierung). Der Anlagenersteller (ausführende MSR-Firma) muss die geforderte Testphasen-Dokumentation eigenständig (ohne die ZLT des Klinikums, Busaufschaltung) erstellen und allen Beteiligten zur Ansicht bereitstellen. Standort Großhadern: Siehe „Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ im Anhang.

1.11.2 Inbetriebnahme / Übergabe Innenstadt: Die Inbetriebnahme und Übergabe erfolgt nach der erfolgreichen Testphase. Die vollständige Dokumentation der Anlage muss im aktuellen Anlagenzustand bereitgestellt werden. Eine Einweisung des Betreibers (Personal Betriebstechnik) muss vorab oder bei der Inbetriebnahme / Übergabe stattfinden. Die Einweisung ist mit den Namen der Teilnehmer zu dokumentieren. Ein Anlagen/Funktionsschema (laminiert) ist im Anlagenraum anzubringen. Eine Anlagenbeschreibung ist dem Ordner Schaltplan beizufügen und verbleibt im Schaltschrank. Die Anlagenbeschreibung muss alle Anlagenfunktionen beschreiben z.B. Sollwerte, Störungsschaltungen, Schaltzeiten usw. und allgemein verständlich sein. Für alle verbauten Teile (MSR) muss eine Betriebsanleitung (in deutscher Sprache), Erstelleradresse, technisches Datenblatt usw. bereitgestellt werden. Die Gewährleistungszeiten der Anlage (Anlagenteile) sind im Ordner mit der Beginn/Endzeit (Datum) zu dokumentieren. Bei Verwendung von Bauteilen, deren Funktion den Betrieb von Anlagen bedingen und im Störungsfall nur mit langen Lieferzeiten beschafft werden können, sind die Ersatzteile bereits bei der Errichtung zu beschaffen., z.B. RLT OP Anlagen, Serverräume, Kälteanlagen. Großhadern: Siehe „Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ im Anhang. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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1.11.3 Raumnummern und Raumbezeichnungen Grundsätzlich ist bereits in der Planungsphase eine Abstimmung und Freigabe der Raumnummern sowie der Raumbezeichnungen mit dem Referat Liegenschaften erforderlich. Die Raumnummern am Campus Großhadern müssen dem Leitfaden “Grundsätze ordnungsgemäßer Raumnummerierung“ (GoR-GH) entsprechen (s.Anlage). Für den Campus Innenstadt gibt es derzeit keinen Leitfaden, da die Historie sowie die individuellen Gegebenheiten in jedem Gebäude zu beachten sind.

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2

Einzelvorschriften

2.1

Betriebstechnik

2.1.1

Elektrotechnik

Raumunabhängige, sich wiederholende Anforderungen Großhadern

Innenstadt

X

X

2.1.1.2 Verteilungen: 2 · Die Verteilungen sind im selben Stockwerk in einem eigenen Verteilerraum (mind. 6m Größe) unterzubringen. Ebenfalls in diesem Raum müssen die Bereiche Sprechanlagen, Schwestern-Ruf und Störmeldeanlage untergebracht werden. EDV und Telefon können untergebracht werden.

X

X

· Der Technikraum ist entsprechend der vorhandenen Wärmelast zu belüften oder zu klimatisieren.

X

X

kein Stahlblech erf.

X

nur Schilder/Beschriftungen

X

X

X

2.1.1.1

Allgemein:

· Bei der Neu-Planung und der Errichtung der elektrischen Anlagen sind alle gängigen Vorschriften, z.B. die DIN VDE 0100 Teil 710 zu verwenden.

· Die Verteilungen sind entsprechend DIN VDE 0100 T. 710 auszuführen, In eigenen Technikräumen sind die Verteiler ohne Schutztüren auszuführen. · Die Verteiler sind entsprechend der Netzart farblich zu kennzeichnen. Für das Ersatznetz SV ist die Farbe grün RAL 6018, für das Allgemeinnetz AV die Farbe lichtblau RAL 5012 und für das ZSVNetz die Farbe orange RAL 2004 zu verwenden. Die Bereiche des Telefonnetzes sind mit der Farbe gelb RAL 1021 zu kennzeichnen. · Die Verteiler sind entsprechend der Netzart mit den Schildern AV, SV oder BSV (ZSV) (Größe 200 x 60 mm) zu beschriften.

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Großhadern

Innenstadt

X

Vorzugsweise ist das Fabrikat Siemens Typ Sentron 3WL

vorzugsweise Fabrikat Jean Müller Typ SASIL oder Fabrikat ABB Typ SR-M senkrecht

vorzugsweise Fabrikat Jean Müller Typ SASIL oder Fabrikat ABB Typ SR-M einzubauen.

· In Gebäudehauptverteilungen oder Schwerpunktverteilungen sind Multimessgeräte mit Maximumspeicherung einzubauen. Zur Anbindung an die GLT ist ein Gerät notwendig, welches MBus fähig und aufschaltbar ist.

X

X

· Umschalteinrichtungen in Gebäudehauptverteilungen sind mit der Standardumschaltung auszuführen. Die entsprechenden Meldungen AUSFALL LEITUNG 1; BETRIEB LEITUNG 1; AUSFALL LEITUNG 2; BETRIEB LEITUNG 2; STÖRUNG UMSCHALTEINRICHTUNG sind ebenfalls an die GLT anzubinden. (Einige Leitungen werden als reine Informationsmeldungen in der GLT weiterverarbeitet.)

Typ Medics vorzugsweise Atics Fabrikat Bender

Typ Medics vorzugsweise Atics Fabrikat Bender

· In Unterverteilungen sind als Hauptsicherungsschalter oder Vorsicherungen (geschaltete Schmelzsicherungen im Schlitten) mit optischer Spannungsüberwachung zu verwenden.

X

X

· In Unterverteilungen sind die Einspeisung und sämtliche Abgänge sind auf Abgangsklemmen zu legen.

X

X

IK 10kA

IK 10kA

· In Gebäudehauptverteilungen sind bei der Verwendung von Leistungsschalter mit Motorantrieb als Einspeiseschalter sind die Meldungen EIN, AUS, AUSGELÖST, EINGEFAHREN, AUSGEFAHREN und TESTSTELLUNG an die GLT anzubinden. · In Gebäudehauptverteilungen sind ausschließlich NH-Sicherungslasttrenner mit beidseitiger Abschaltung einzubauen.

· Sämtliche Endstromkreise der Verteilungen sind mit LS-Automaten zu versehen. Die Charakteristik der Automaten ist dabei den Erfordernissen der Geräte anzupassen. · Die Stromkreise sind fortlaufend zu nummerieren. Stockwerksangaben oder andere Angaben sind auf dem Beschriftungsfeld nicht anzubringen. · Die Beschriftungen der Stromkreise auf den Verteilungen sind mit Schildern auszuführen.

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AV: 1-199 SV: 200-399 AV: 1-199 SV: 200-399 BSV: 400-500 BSV: 400-500 X

X

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Innenstadt

· Sämtliche Beschriftungen der Stromkreise sind mit einheitlichen Nummern zu versehen. Beispiel: Der Stromkreis AV1 ist auf dem Betriebsmittel mit AV 1 zu kennzeichnen. Die Abgangsklemme ist mit der 1 zu versehen und der LS-Automaten ist auch mit der 1 zu versehen. Analog ist bei der Sicherheitsversorgung (SVund BSV) vorzugehen.

X

X

· Im IT-Netz sind die Buchstaben IT vorauszustellen.

X

X

· Sämtliche Verteilungen sind zur Gewährleistung des inneren Blitzschutzes mit den entsprechenden modularen Überspannungsableitern mit FM Modul und wenn erforderlich mit einem vorgeschaltenen Hauptschalter/Sicherung auszurüsten.

X

X

230V schwarz

230V schwarz

60V rot

60V rot

12V/24V violett

12V/24V violett

Stromwandler weiß

Stromwandler weiß

Spannungsw. braun

Spannungsw. braun

Fremdspannung orange

Fremdspannung orange

GLT dunkelblau

GLT dunkelblau

· Zur Stromkreisbeschriftung auf den Schaltern und Steckdosen sind Rahmen mit Beschriftungsfeldern zu verwenden.

X

X

· Beim Einbau von Wanduhren sind Fabrikate mit Funkempfang problematisch. In allen Häusern sind Mutteruhren mit DCF-Signal installiert. Vorzugsweise ist auf das Signal der Mutteruhren zurückzugreifen.

X

X

· Eine Kennzeichnung der Verdrahtungsadern in Verteilungen / Schaltschränken wird gefordert.

2.1.1.3

Einbaugeräte und Betriebsmittel:

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Innenstadt

· Die neu umgebauten und installierten Flurbereiche, in den Patientenverkehr stattfindet, sind die Ausgänge mit leuchtenden Fluchtwegspiktogrammen zu versehen, auch wenn die Bereiche nicht in den Geltungsbereich der DIN VDE 0100 Teil 560 fallen. Die Versorgung soll dann aus dem SV Netz erfolgen.

X

X

· Fluchttüren sind mit Rauchsensoren und automatischen Türschließern auszustatten.

X

X

· Bei Verwendung von Leuchtstoffleuchten sind in allen Bereichen nur Fabrikate mit elektronischen Vorschaltgeräten zu verwenden oder LED .

X

X

· Die Leitungsverlegung für sämtliche Strom-, Telefon- und EDV-Leitungen hat in Installationsrohren zu erfolgen. Die Mindestnennweite der Installationsrohre muss 16mm betragen.

X

X

· Sämtliche Einbaugeräte (Schalter, Steckdosen) sind mit Stromkreisbezeichnungen zu versehen.

X

X

· Abdeckrahmen müssen mit einem Beschriftungsfeld ausgeführt sein.

X

X

· Die Elektroinstallation hat über Rangierverteiler in den Deckenbereichen zu erfolgen.

X

X

· Im Klinikbereich sind auch bei Leitungen mit Querschnitten über 10qmm der Neutral- und der Schutzleiter getrennt zu führen. Ausnahmefälle sind mit den Sachgebieten Elektrotechnik abzustimmen. In keinem Fall darf jedoch bei Verwendung eines PEN-Leiters für diesen Draht eine andere Farbkennzeichnung als die grün/gelbe Kennzeichnung verwendet werden.

X

X

· Die Außenleiterkennzeichnungen werden bei 5-adrigen Leitungen und Kabeln generell festgelegt

L1 braun

L1 braun

L2 schwarz

L2 schwarz

L3 grau

L3 grau

2.1.1.4

2.1.1.5

Installation:

Leitungen:

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Innenstadt

X

X

Fab. Bender

Fab. Bender

X

X

Leitung 1 Betrieb

X

X

Leitung 2 Betrieb

X

X

Leitung 1 Ausfall

X

X

Leitung 2 Ausfall

X

X

Trafo Überlast

X

X

Trafo Übertemperatur (zusätzlich zur Isolationsfehlermeldung)

X

X

· Meldungen auf ein Feldbusmodul aufschalten. Die Weiterleitung erfolgt mit eigenem Kabel an den nächsten GLT-Punkt des Hauses.

X

Fabrikat Kieback & Peter

· Für IT-Netz-Steckdosen sind entsprechend der Netzart farblich gestaltete Einsätze zu verwenden. Für SV-Steckdosen sind grüne, für BSV (ZSV)-Steckdosen sind orange Steckdoseneinsätze mit einer optischen Spannungsanzeige zu verwenden.

X

X

· Bei der Beschaffung von OP-Leuchten ist mit der Betriebstechnik und der Abteilung MIT Rücksprache zu halten.

X

X

· Die Leitungen der Brandmeldeanlage (nx2x0,8) sind in ihrem gesamten Verlauf vom Melder bis zur Brandmeldeanlage mit einem roten Isoliermantel zu versehen.

2.1.1.6

Betriebsmittel bei Gruppe 2:

· Bei Umschalteinrichtungen/Isolationsüberwachungsgeräten ist ein typgeprüftes System zu verwenden. Bei BSV/SV Umschaltungen ist als bevorzugte Leitung 1 das höherwertige Netz zu verwenden. · Folgende Meldungen sind auf dem Isolationsüberwachungstableau vorzusehen:

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Innenstadt

· Bei Leuchten mit Leuchtstoffleuchtmittel sind nur noch Röhren in T5 oder LED Technik zu verwenden. Dabei sind Multi-EVG´s als Vorschaltgeräte zu verwenden, die für die Leistungsbereiche dieser Baugröße entsprechend möglichen Leistungen schalten können.

X

X

· Der Beleuchtungskörper soll entweder nach unten offen oder komplett geschlossen sein. Es sind keine Deckenleuchten zu verwenden, die seitlich offen sind.

X

X

· Alle ausgewählten und installierten Leuchten müssen mit derzeit verfügbaren Leuchtmitteln ,

X

X

· Spezialleuchten sind nur in Absprache mit der Betriebstechnik einzubauen.

X

X

· Es sind ausschließlich Leuchtstoffleuchtmittel mit der Farbkennzeichnung 840 (Dreibandenlichtfarbe) zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit der Betriebstechnik eine andere Farbkennzeichnung möglich.

X

X

· Abnahmeprotokolle

X

X

· Messprotokolle

X

X

· Fachunternehmererklärung

X

X

· Pläne, Unterlagen Elektroanlage (2x Papier, 1xdigital als DWG Format)

X

X

1.

Installationspläne

X

X

2.

Schema Hauptsteigleitungen

X

X

3.

Trassenpläne und Leitungsführung

X

X

4.

Übersichtsplan Rangierverteiler

X

X

2.1.1.7

Beleuchtung:

z.B. LED ausgestattet werden können.

2.1.1.8

Bestandsunterlagen:

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Innenstadt

5.

Klemmenpläne Rangierverteiler

X

X

6.

Verteilungspläne

X

X

7.

Stromlaufpläne 3-phasig

X

X

8.

Legenden

9.

Aufbauzeichnung

X

X

10. Stücklisten

X

X

11. Bedienungsanleitungen mit entsprechenden Passwörtern

X

X

12. Schema Störmeldeverkabelung

X

X

13. Schema Telefonanlage

X

X

14. Schema EDV-Anlage

X

X

15. Aufbaupläne Telefonverteiler

X

X

16. Rangierlisten

X

X

17. Schema Lichtruf

X

X

18. Schema Potentialausgleich

X

X

19. Schema Antenne

X

X

20. Pegelmessungen Antennenanlage

X

X

21. EDV Messprotokolle

X

X

22. EDV Patchlisten

X

X

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Innenstadt

· Allgemeine Unterlagen ·

Verzeichnis der Hersteller mit Typangaben für Ersatzteilbestellung

X

X

·

Leuchtenliste

X

X

·

Unterlagen und Pläne Medienschienen

X

X

·

Montage- und Betriebsanleitungen

X

X

·

Gewährleistungsverzeichnis (Firma, Beginn und Ende Gewährleistung)

X

X

· Die Beleuchtung im gesamten Raumbereich ist dimmbar auszuführen.

X

X

· Der Bereich des Strahlenganges (vom Beamer zur Leinwand) ist separat abschaltbar auszuführen.

X

X

X

X

X

X

· Im Pultbereich ist ein Boden- oder Wandtank vorzusehen.

X

X

· Von diesem Tank sind zum Beamer 2 Leerrohre mit einer Nennweite von DN 50 zu installieren.

X

X

· Die elektrischen Installationen sind in jedem Fall in Rohrinstallation auszuführen. Die Nennweite der Installationsrohre ist dabei großzügig auszuführen.

X

X

2.1.1.9

Seminar- und Medienräume

2.1.1.9.1

Beleuchtung

2.1.1.9.2

Verdunkelung

· Die Fensterbereiche sind mit einer Verdunkelung auszurüsten. 2.1.1.9.3

Leinwand

· An der Leinwand sind in jedem Fall elektrische Anschlüsse vorzurüsten. 2.1.1.9.4

Verrohrung für die Mediengeräte

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Innenstadt

X

X

X

X

Grundbeleuchtung mit Rasterlangfeldleuchten in Fluren und Arbeitsräumen

X

X

Downlights für kleinere Räume,

X

X

ARAGON-Anbauleuchten für Feuchträume,

X

X

Fabrikat vorzugsweise Trilux

Fabrikat vorzugsweise Trilux

X

X

Aus der Gerätefamilie Siemens oder Bosch

Aus der Gerätefamilie Siemens oder Bosch

X

X

X

X

· In den Räumlichkeiten sind Leerrohre für eine eventuelle ELA-Anlage unter Einbeziehung der Wand- oder Bodentanks einzubauen. 2.1.1.9.5

Beameranschluss

· Der Stromanschluss für den Beamer ist zentral abschaltbar auszuführen. 2.1.1.10

Beleuchtung

Reinraumleuchten für Intensiv- und OP Bereich (nach Bedarf auch im Laborbereich) mit multi EVG, Leuchtstofflampen Lichtfarbe 840 2.1.1.11

Elektroherd

Nur in Ausnahmefällen: Umluftherd mit Keramikkochfeld 2.1.1.12

Elektrogeräte

Alle Elektrogeräte direkt an Nutzerstelle liefern.

2.1.1.13

Elektro-Installationsmaterial

Die Einteilung der medizinisch genutzten Bereiche in die Gruppen 0, 1 oder 2 (VDE 0100 Teil 710) muss mit dem medizinischen Personal (Ärztliche Direktion oder leitender Arzt einer Einrichtung) vereinbart und immer schriftlich festgelegt werden. Die Gruppe 0 sollte nicht mehr zur Anwendung kommen.

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Innenstadt

In den Patientennasszellen und Stationsbädern bei Duschen und im WC-Bereich vorzusehen (nach Abstimmung evtl. auch bei Waschtischanlagen in Patientenzimmern).

X

X

2.1.1.15 OP-Leuchten/ Untersuchungsleuchten Bei der Beschaffung von OP-Leuchten sind die jeweiligen Anforderungen von Nutzer und MITMedizintechnik zu beachten.

X

X

X

X

X

X

2.1.1.14

Lichtruf

2.1.1.16 Brandmeldeanlagen Die Freigabe der Brandmeldeanlage und der eingebauten Brandfrüherkennungssysteme hat über einen Gutachter zu erfolgen. Das Gutachterprotokoll ist an das Baureferat rechtzeitig (vor der Übergabe bzw. Abnahme) weiterzuleiten (im Bauzeitenplan berücksichtigen). 2.1.1.17 Brandmelder in Zwischendecken Bei einem Einbau von geschlossenen F30 Decken werden zusätzlich Rauchansaugsysteme (RAS) eingebaut, die auf die Brandmeldeanlagen aufzugeschalten sind. 2.1.1

Heizung und Lüftung

siehe TAB Bereich Wärmeversorgung Hochdruckdampf GH (aktuellste Fassung)

X

siehe TAB Bereich Wärmeversorgung Heizwasser GH (aktuellste Fassung)

X

Grundsätzlich sind Röhrenradiatoren (bessere Reinigung) vorzusehen Auf Raumkühlungen soll möglichst verzichtet werden. Es sollen nur Räume mit inneren Lasten gekühlt werden, bei denen es der Patientenbetrieb erfordert (z.B. Untersuchungs- und Behandlungsräume mit wärmeabgebenden Medizingeräten) oder es aus technischen Gründen notwendig ist (Serverräume, Labore). Normale Arbeitsräume und Patientenzimmer sollen nicht gekühlt werden.

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Thermostatventile des Herstellers Heimeier

Thermostatventile des Herstellers Heimeier

X

X

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2.1.2

Sanitär Großhadern

Innenstadt

Firma Meiko

Firma Meiko

Fabrikat Pall

Fabrikat Pall

X

X

X

X

Fabrikat: Braun

Über Reinigung KMD

Papierhandtuchspender, Farbe weiß

Fabrikat: Tork

Über Reinigung KMD

Papierkorb wandhängend, Farbe weiß,

Fabrikat: Tork

Über Reinigung KMD

mit Hewi Spiegelklammern

mit Hewi Spiegelklammern

Porzellan

Hewi

Wandhängende WC-Anlage, bodenfreie Ausstattung

Duravit

Duravit

Spülkasten in Vorwandsystem

Geberit

Geberit

2.1.2.1

Steckbeckenanlage

Steckbeckenanlagen nur in thermischer Ausführung. Die einzelnen Geräte müssen jeweils mit dem Nutzer, Betriebstechnik und dem Hygienebeauftragten des Klinikums abgestimmt werden. 2.1.2.2

Wasserfilter ( Bakterienfilter )

Einbau nur nach Absprache mit der Klinikhygiene . 2.1.2.3

Waschbecken

Es kommen ausschließlich Waschbecken ohne Überlauf zur Anwendung. Ausstattung: Wandarmaturen mit langem Hebel ( evtl. Ärztearmatur ), verchromt, schwenkbar (Wichtig: Der Wasserstrahl darf nicht auf das Ablaufventil des Waschbeckens spritzen) Desinfektions-, Seifen- und Hautlotionsspender (wenn möglich über das Waschbecken wg. Tropfen) Die Spender sollen leicht mit dem Ellenbogen bedient werden können.

Spiegel (aus Kostengründen nur mit Spiegelklammern, nicht in Wand einlassen) Ablage 2.1.3.3 WC-Anlage

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Großhadern

Innenstadt

Wandhängende Garnitur Farbe weiß

Hewi

Hewi

Papierhalter Farbe: weiß, Reservehalter 2 Rollen

Hewi

Hewi

Stützklappgriff

Hewi

Hewi

Pressalit oder Eralit

Pressalit oder Eralit

X

X

Siehe Aktuellste Version der

Abstimmung der Projekte über die Sachgebietsleitungen

WC-Sitz 2.1.4 Holzbearbeitung Keine Angaben

2.1.5

Aufzugstechnik

Die Aufzüge werden nach der neuen EN 81, der greifenden Betriebssicherheitsverordnung sowie nach den jeweiligen speziellen Anforderungen und mit dem Sachgebietsleiter der Aufzugstechnik abgestimmt.

2.1.6

Mess- und Regeltechnik

Standard für die Leitwarte

„Technischen Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ in den Anlagen

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2.2 Medizin- und Kommunikationstechnik Die Ausführungen zur Medizin- und Kommunikationstechnik sind nur aus betriebstechnischer Sicht aufgeführt und bedürfen einer Detailabspreche mit den Fachreferaten der Abteilung MIT – Medizintechnik und IT.

2.2.1 EDV-Netz Großhadern

Innenstadt

Dosen Fab. Ackermann

X

X

X

EDV-Schränke Fab.Rittal

EDV-Schränke Fab.Rittal

Falls die Geräte von der Vertragsfirma im Zuge des Gestattungsvertrages nicht montiert werden, benötigt das MIT die technischen Angaben, wie z.B. Typ des Gerätes, Typ der Halterungen und Montageort.

X

X

Die jeweiligen Antennenanschlüsse müssen mit den Sachgebieten Elektrotechnik abgestimmt werden.

X

X

X

X

Großhadern

Innenstadt

2.2.1.1 EDV-Ausstattung Einzelfallentscheidung durch die Betriebstechnik und MIT . Patientenzimmer müssen mit EDV-Anschlüssen ausgestattet werden. 2.2.1.2 EDV-Schränke Sind wegen der Geräuschentwicklung nicht in Bereitschafts- und Arbeitsräumen vorzusehen. Auf Wärmeabfuhr achten.

2.2.2 Telekommunikation 2.2.2.1. Patienten-TV

2.2.2.2. Telefonanschlüsse In allen Räumen ist eine ausreichende Anzahl an EDV-Netzdosen (VoIP) vorzusehen.

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2.2.3 Medizintechnik 2.2.3.1. Betten Im Klinikum werden vorrangig elektrisch gesteuerte Betten eingesetzt. Hierfür sind Steckdosen mit FI-Schutzschaltung 30mA und in den Intensivbereichen nach Gruppe 2 zusätzlich IT Netz vorzusehen.

X

X

X

X

X

X

Die Qualitätserklärung und die Dichtheitsprüfung muss nach jeder fertig gestellten Maßnahme an das zuständige Sachgebiet Sanitärtechnik (GH) bzw. Haustechnik (IN) übergeben werden. Die Gasentnahmestellen sind ohne Parkstellung einzubauen.

X

X

Die Farbkennzeichnung der Medizinischen Gase ist die DIN EN 739 (ab 2010) gültig.

X

X

X

X

2.2.3.2. Elektromedizinische Einrichtungen Bei Planungen, Renovierungen oder Umbauten sind die Installationen für elektromedizinische Einrichtungen, wie z. B. Patientenüberwachungsanlagen, Dialyse- und Monitoranlagen, mit einzuplanen. Die Abstimmung muss mit der Medizintechnik erfolgen. 2.2.3.3. Medientechnische Einrichtungen Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sind auch Verkabelung, Montage der Fernsehkonsolen und evtl. bauliche Verstärkungen von Wänden oder Decken auszuführen. Konsolen und Fernseher werden vom Klinikum gestellt und von der beauftragten Elektrofirma montiert und in Betrieb genommen. 2.2.3.4. Medizinische Gase

2.2.4 Schließtechnik Siehe „Technische Anschlussbedingungen für die Außentüren an die Gebäudeautomation“ im Anhang.

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2.3

Bau

2.3.1

Beschilderungen – Wegeführung während der Bauphase

Änderungen von Wegweisungen ( auch während der Baumaßnahmen ) erfolgen in Abstimmung mit dem Referat Liegenschaften. 2.3.1.1 Fluchtwegbeschilderung Erfolgt durch das Referat Liegenschaften. 2.3.1.2 Raumnummerierung Die Raumnummerierung am Campus Großhadern erfolgt grundsätzlich nach dem Leitfaden „Grundsätze ordnungsgemäßer Raumnummerierung“ (GoR-GH) und erfolgt ausschließlich und vorab (d.h. vor Ausgabe der Pläne an die Projektanten) durch das Referat Liegenschaften in Absprache mit der Abteilung Bau und Technik. Am Campus Innenstadt gibt es noch keinen einheitlichen Leitfaden, daher muss die Raumnummerierung vorab zwingend mit dem Referat Liegenschaften abgestimmt werden. Jedes Haus hat eine individuelle Nummerierungssystematik. Wenn nichts anderes mit dem Referat Liegenschaften schriftlich vereinbart wurde, sind bestehende Raumnummern grundsätzlich beizubehalten! Bei Wegfall eines Raumes entfällt normalerweise auch diese Raumnummer. Bei Raumunterteilung wird die neue Zimmernummer durch das Referat Liegenschaften gemäß dem oben genannten GoR-GH zugewiesen. Für die Vergabe von Zimmer- oder Raumnummern werden Planskizzen oder Pläne ( in je 2- facher Ausfertigung ) oder in geeigneter digitaler Form vom jeweiligen Bauprojektanten benötigt. Die Leitbeschilderung wird durch das Referat Liegenschaften ausgeführt.

2.3.2

Bettenzimmer

Betten sollen grundsätzlich dreiseitig begehbar sein (3-Bettzimmer, 2-Bettzimmer und 1-Bettzimmer). Die Angaben sind mit den jeweiligen Anforderungen des Nutzers, dem Referat Betriebstechnik und der Abteilung Medizintechnik und IT (MIT) abzustimmen. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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Dies betrifft z.B. Schwesternruf, Telefonanschluss/Bett, Med. Gase, Leselicht am Bett und am Tisch, Nachlicht, EDV nach Bedarf, Medienschienen, Fernsehen und Verkabelung für Monitoranlagen.

2.3.3

Boden

Alle Bodenbeläge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. Desinfektionsbeständig, antistatisch, Blut- und Sekretbeständig. Bewährt haben sich die Produkte von den Herstellern Armstrong, Tarkett und Nora. Die Reinigungs- und Pflegeanleitung der Bodenbeläge ist mit den Standortangaben über das Referat Bau an die Hauswirtschaft zu übergeben. Das Farb- bzw. Materialkonzept für größere Bereiche sollte jeweils mit dem zuständigen Nutzer abgestimmt werden und ist zur Freigabe der Abteilung Bau und Technik vorzulegen. Die Abteilung Medizintechnik und IT gibt vor, in welchen Räumen ein leitfähiger Boden erforderlich ist. Die Ableitfähigkeit des Bodens ist mittels Sachverständigen-Messungen zu überprüfen und über das Referat Bau vor Übergabe bzw. Abnahme an das Referat Betriebstechnik weiterzuleiten.

2.3.3.1

Teppichböden

Gemäß RKI-Richtlinien dürfen in patientenbezogenen Bereichen sowie Funktions- und Diagnostikeinheiten keine Teppichböden verlegt werden! In Büroräumen ist der Nadelfilz als Standard des Klinikums zu verlegen. Sonderwünsche nur nach Abstimmung mit dem Referat Bau. 2.3.3.2

Ableitfähiger Bodenbelag

Ableitfähige Böden enthalten hohe Anteile an leitfähigem Material (z.B. Carbon). Diese Böden sind auf Grund von bestehenden Verordnungen in OP´s, Intensivstationen und Röntgenräumen, medizinisch genutzten Funktionsbereichen mit erhöhten medizinischen Anforderungen und in Räumen, in denen vermehrt elektrische bzw. elektronische Geräte und Prüfgeräte eingesetzt werden (evtl. Labors, Untersuchungsräume von Sonographie- und Ultraschall) zu verwenden und durch entsprechendes Fachpersonal leitfähig einzubauen. In manchen Fällen gibt auch der Hersteller von medizinischen Geräten die Verwendung von leitfähigen Bodenbelägen vor. Sonderwünsche nur nach Abstimmung mit dem Referat Bau.

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2.3.3.3

Antistatischer Bodenbelag

Antistatische Bodenbeläge werden in allen anderen medizinisch genutzten Räumen, wie allgemeine Untersuchungs- und Behandlungszimmer, Arztzimmer, Patientenzimmer und sonstigen Nutzungen (Aufenthaltsräume, Umkleiden) verlegt. Hier ist die Zustimmung der Medizintechnik einzuholen.

2.3.4

Brandabschnitte

Der Brandschutz wird vom Bauamt / Referat Bau in Abstimmung mit der Branddirektion festgelegt. Bei der Einteilung von Brandabschnitten ist auf Funktionszusammenhänge im Klinikum soweit als mögliche Rücksicht zu nehmen. Neben Brandwänden nach Art. 28 BayBO existieren weitere Trennwände nach Art. 27 und Dächer nach Art. 29 mit Anforderungen an die Feuerbeständigkeit. Durchbrüche innerhalb dieser Wände sind zu vermeiden und auf ein Minimum zu begrenzen. Zwingend notwendige Öffnung sind durch geeignete technische Möglichkeiten abzuschotten (Feuerschutztüren, Kabelschott, usw.). Flure sind von jeglicher Brandlast frei zu halten.

2.3.5

Duschen

a. Duschen in Stationsbädern: Bodengleiche Duschwanne ( soweit realisierbar ), kein stehendes Wasser – Gefälle beachten! Die Dusche ist mit einem Haltegriff und mit einem Klappsitz auszustatten. Die Ausführung des Seifenkorbs muss größer und in stabiler Konstruktion ausgeführt werden. Evtl. sind zusätzliche Lüfter im Stationsbad einzubauen, um der hohen Luftfeuchtigkeit im Stationsbad entgegen zu wirken. Fugenmaterial: Für alle Bereiche (Wände und Boden) sollen die Fugen mit Reaktionsharz-Mörtel ausgeführt werden, z.B. Hersteller: PCI, Durapox NT-plus b. Duschen in Personal- oder Bereitschaftsbereichen: Einbau einer Duschwanne mit Aufputzarmatur c. Duschabtrennungen: Die Klinikhygiene spricht sich aus hygienischen Gründen eindeutig für bruchsichere Glaswände mit Klapptüren als Duschkabine aus. Bei der Produktauswahl sind möglichst glatte Flächen ohne Schienen/Nischen zu wählen. Falls Abdichtlippen nötig sind: Silikon-Material, das einfach und preiswert per Einschub erneuert werden kann.

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Es sind keine Schiebetüren einzusetzen, da sie in den Laufschienen verkeimen. Duschvorhänge sind nicht akzeptabel, da sie verpilzen (Schwarze Flecken). Der notwendige Wechselintervall kann im Klinikbetrieb nicht eingehalten werden.

2.3.6

Nasszellen (in Bettenzimmern)

Wände sind raumhoch zu fliesen, der Boden ist mit Hohlkehle, die Verfugung der Bodenfliesen mit Reaktionsharz-Fugenmörtel auszuführen. Bodengleiche Duschwanne ( soweit realisierbar ), lange farbige Handtuch-, Waschlappen- und Kleiderhaken. Abstand beachten, nicht in der Nähe von Abfallsammlern anordnen. Duschwände: Spritzschutz oder Trennwand; Abstimmung mit der Klinikhygiene. Die Dusche ist mit einem Haltegriff und bei Bedarf zusätzlich mit einem Klappsitz auszustatten (Fabrikat Hewi). Zusätzliche Desinfektionsspender sind nach Abstimmung zu montieren, evtl. sind Spender für Hautlotion am Waschbecken nach Erfordernis anzubringen. In den Nasszellen ist ein Heizkörper mit Handtuchtrocknerfunktion in Abstimmung vorzusehen.

2.3.7

Entsorgungsraum

Bei einer Sanierung sollen Entsorgungsräume in Abstimmung mit der zuständigen Abteilung für Wirtschaft und dem Nutzer festgelegt werden. PVC-Boden, abwaschbarer Anstrich, Rammschutz, Abluft und absperrbare Türe. Die Türe sollte feststellbar sein ( nur für den Abtransport des Mülls ).

2.3.8

Farben und Malerarbeiten

Alle Farben und Lacke müssen für die einem Krankenhausbetrieb üblichen Beanspruchungen geeignet sein, z.B. desinfektionsmittelbeständig, scheuerfest und abwaschbar nach DIN EN 13 300, nassabriebbeständig Klasse 1 und Kontrastverhältnis Klasse 1. Bewährt hat sich das Fabrikat Brillux. Bei den Malerarbeiten sollen möglichst die Rahmen der Lichtschalter und Steckdosen sowie Bilder demontiert und anschließend wieder montiert werden. Das Abnehmen der Abdeckungen von den Medizinischen Gasentnahmestellen ist nicht erlaubt. Lebensgefahr für Patienten!

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2.3.9

Fäkalienraum

Wand und Bodenfliesen (Boden mit Hohlkehle), Material für Feuchtraum geeignet, Steckbeckenanlage, Desinfektions-, Seifen- und Papierhandtuchspender, Papierrollenhalter, evtl. Papierkorb (evtl. wandhängend), Armatur mit langem Auslauf und Bedienungshebel. Wichtig: Der Wasserstrahl darf nicht auf das Ablaufventil des Beckens spritzen. Die Montage der Spender sollte mit dem Ellenbogen bedienbar sein. Kein Bodenablauf. Der Papierrollenhalter muss zu den im Klinikum vorhandenen Papierrollen passen.

2.3.10 Feuerlöscher Die Beschaffung von Feuerlöschern und Beschilderungen sind in vorheriger Abstimmung mit dem Referat für Sicherheit in die Kosten einer Baumaßnahme einzuplanen.

2.3.11 Feuerwehr Vor Baumaßnahmen, die Rettungswege, Feuerwehrzufahrten oder Einsatzwege beeinträchtigen, muss mit der Branddirektion und mit dem Referat für Sicherheit und dem Referat Liegenschaften des Klinikums ein Ausweichkonzept erarbeitet werden, das vor Ort bei den Feuerwehreinsatzplänen hinterlegt werden muss. Bauliche Änderungen müssen in die Feuerwehreinsatzpläne und in die Laufkarten übertragen werden!

2.3.12 Geschossdecken und abgehängte Decke Beim Öffnen und Schließen der Deckenpanelen im Klinikum ist Punkt 1.7 ff. zu beachten. In den Nebenräumen im Behandlungstrakt Großhadern sollen vorzugweise Metallkassettendecken Größe 62,5 x 62,5 cm, Farbe weiß gelocht zur Ausführung kommen. In den Untersuchungsräume und Behandlungsräume soll die Metallkassettendecke in glatter Ausführung erfolgen.

2.3.13 Labor Bei der Planung eines Labors muss eine Abstimmung mit der Klinikhygiene und dem Referat Betriebstechnik erfolgen ( ggf. Abstimmung mit den zuständigen Behörden, dem Referat für Sicherheit und dem Strahlenschutzbeauftragten des Klinikums ). Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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2.3.14 Lagerräume, Reinräume Von den vorhandenen räumlichen Verhältnissen abhängig.

2.3.15 EDV-Verteilerräume Nach Abstimmung mit dem Referat Betriebstechnik. Die Netzverteilerräume sind mit einem USV-Anschluss auszustatten. Die Wärmelast muss abgeführt werden.

2.3.16 Planung Bei allen Baumaßnahmen werden neben dem Nutzervertreter des Klinikums jeweils ein Vertreter der Abteilung Bau und Technik als Bau- oder Projektbeauftragter benannt. Bei Bedarf werden weitere entsprechende Fachpartner des Klinikums zusätzlich hinzugezogen. Protokolle von Bauberatungen werden unabhängig vom benannten Bau- oder Projektbeauftragten per E-Mail zusätzlich zur Info an folgende Stellen verteilt (siehe auch Organigramme in der Anlage): Leiter der Abteilung Bau und Technik Leiter des Referates Bau Leiter des Referates Betriebstechnik Baumaßnahmen (auch bei Bauunterhaltsarbeiten), die durch Schließungen, Stilllegungen von einzelnen Bereichen (Betten) Auswirkungen auf die Erlössituation des Klinikums besitzen, sind grundsätzlich und ausnahmslos vor Ausführungsbeginn mit dem Referat Bau abzustimmen. Erst nach klinikumsinterner Prüfung des Bauablaufplanes erfolgt die „Baufreigabe“ an das Bauamt oder den externen Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn eine Bau- und Terminabstimmung mit dem Nutzer ( stets der verantwortliche Klinikdirektor, Instituts- oder Abteilungsleiter etc. ) erfolgt ist. Von Nutzern des Klinikums direkt an den Bauprojektanten herangetragene Wünsche werden zunächst dem Referat Bau zur Prüfung einer möglichen Einordnung und der Auswirkungen auf die Erlössituation mitgeteilt. Den Nutzern ist der einzuhaltende Dienstweg deutlich zu machen.

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2.3.17 Putzraum Muss abschließbar sein, ein Ausgussbecken mit Wandarmatur, Seifenspender, Desinfektionsspender, Papierhandtuchspender, evtl. Desinfektionsautomat und allgemein Steckdosen enthalten. Die Größe des Putzwagens und der Bodenreinigungsmaschine müssen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Regale werden von der Abteilung Beschaffung und Wirtschaft bestellt.

Papierkorb

wandhängend,

2.3.18 Türen 2.3.18.1 Brandschutzvorgaben Ist in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept und mit der Branddirektion zu klären. Soweit mit der Branddirektion und der Arbeitssicherheit des Klinikums nichts anderes festgelegt wird, sollte folgendes berücksichtigt werden: a. In Brandabschnitten sind Türen mit T-90 RS einzubauen. b. In Rauchabschnitten werden RD-Türen eingebaut. Bei Bedarf (Rücksprache mit Nutzer erforderlich) ist eine elektronische Feststellanlage vorzusehen. 2.3.18.2 Türschließer An den jeweiligen Brandschutztüren sind automatische Türschließer zu berücksichtigen. Die Prüfberichte sind über das Referat Bau an das Referat Betriebstechnik zu übergeben. 2.3.18.3 Außentüren Auf den Standard für Außentüren unter Punkt 4.7.1.1 wird verwiesen. 2.3.18.4 Rammschutz an Innentüren Der Rammschutz, z.B. aus Edelstahl, muss am Türprofil vom Türblatt eingelassen werden (z.B. bei Patientenzimmern).

2.3.19 Funktionsprüfung Die eingebaute Anlage muss auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Nach der Abnahmeprüfung laut Richtlinie des DIBT muss im Bereich der installierten Feststellanlage vom Betreiber der Anlage ein Zulassungsschild angebracht werden. Die Abnahme kann nur vom Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller zertifizierten Person oder einer benannten Prüfstelle (derzeit nur VdS Schadenverhütung GmbH) durchgeführt werden! Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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2.3.20 Schließanlage Abstimmung mit dem MIT-Referat IT-Infrastruktur-Sachgebiet Schließtechnik erforderlich.

2.3.21 Versorgungswägen – Hinweis Es ist zu beachten, dass ausreichend Stellflächen für stationseigene Service-, Verbands- und Medikamentenwägen mit unterschiedlichen Ausmaßen einzuplanen sind. Die Größe der Versorgungswägen richtet sich nach der besonderen Ausstattung und Nutzung.

2.3.22 Möblierung 2.3.22.1 Bewegliche Einrichtung Die Beschaffung der beweglichen Einrichtung erfolgt über den Einkauf des Klinikums. Der Nutzer hat die Bestellung von beweglicher Einrichtung rechtzeitig bei der Abteilung für Einkauf, Vertragswesen zu veranlassen. Der Nutzer sollte vom Bauamt / Referat Bau bei den Planungsgesprächen hierauf frühzeitig und stets hingewiesen werden. ( Lieferzeiten! ). Die Übergänge zwischen beweglicher und fester Einrichtung sind frühzeitig Maßnahmen konkret zu definieren und abzustimmen. So können Untersuchungsleuchten, Gynäkologie-Stühle und Küchenzeilen (Teeküchen) zur beweglichen Einrichtung zählen. Die technischen Anschlüsse müssen mit dem Referat Betriebstechnik abgestimmt werden. 2.3.22.2 Feste Einrichtung Planung und Einbau erfolgen durch die zuständige Planungsabteilung, bzw. Bauleitung nach Abstimmung mit dem jeweiligen Nutzer ( evtl. auch mit Elektrogeräten nach Abstimmung mit dem Referat Bau ). Die gültigen Arbeitstättenrichtlinien und Vorschriften müssen berücksichtig werden. 2.3.22.3 Modulsystem und Patientenschrank Aufgrund der derzeitigen Erfahrungen bevorzugt die Pflegedirektion und der Einkauf das Modulsystem nach der ISO-Norm. Ansprechpartner zum Modulsystem sind die Pflegebereichsleitungen der betreffenden Pflegebereiche. 2.3.23 Dächer Bei Sanierungen von Flachdächern sind zusätzliche Notüberläufe und ggf. Absturzsicherungen mit einzuplanen und mit dem Referat Betriebstechnik abzustimmen. Beim Austausch der Kiesschüttung ist auf eine saubere und sandfreie Kiesschüttung zu achten. Für die Dachunterhaltspflege ist die Abt. Beschaffung und Wirtschaft zuständig. Dokumenten ID:ANVDMCMHR44J-299-133

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3

Standardprodukte Großhadern

Innenstadt

X

X

Firma Braun

Über Reinigungsdienst KMD

Folgende Materialien und Geräte sind am jeweiligen Standort überwiegend eingesetzt und sind für Wartungsarbeiten auf Lager oder kurzfristig vom Hersteller lieferbar.

3.1 Allgemein Sämtliche einzubauenden Elektrogeräte müssen nach VDE geprüft sein und ein entsprechendes Zeichen besitzen. Seifenspender Eurospender

KURZER ARM 500ML SAP-NR: 4402536 LANGER ARM 1 L SAP-NR: 4407638 Dosieranlage

Dosiergerät Dosit Des Schülke & Mayr GmbH

Dosiergerät Dosit Des Schülke & Mayr GmbH

Fabrikat Hansa

Fabrikat Hansa

Das Spülbecken wird direkt vom Küchenlieferant mit Abflussventil geliefert.

Das Spülbecken wird direkt vom Küchenlieferant mit Abflussventil geliefert.

Spüle Die Spülarmatur sollte einen integrierten Spülmaschinenanschluss haben, wenn eine Geschirrspülmaschine vorgesehen ist.

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Regelungstechnik, Zentrale Leittechnik

Großhadern

Innenstadt

Siehe „Materialliste für Regelungstechnik und Gebäudeautomation im

ZLT-Komponenten (Hard- und Software) des Fabrikats Kieback & Peter

Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ im Anhang

3.2 Elektrotechnik Steckdosen und Schaltermaterial

B & J – Reflex SI Alpinweiß

B & J – Reflex SI Alpinweiß

Farben: Beschriftung

Farben: Beschriftung

AV : weiß

AV : weiß

SV : grün RAL 6018

SV : grün RAL 6018

BSV (ZSV) : orange RAL 2004

BSV (ZSV) : orange RAL 2004

Relais

Eltako

Eltako

Leitungsführungskanäle

Tehalit

Tehalit

Siemens/Eaton

Siemens/Eaton

AEG, Siemens, Eaton

ABB, Siemens, Eaton

FI-Schutzschalter

Siemens, Eaton

ABB, Siemens, Eaton

Reihenklemmen

Phönix / Wago

Phönix / Wago

Trilux

Trilux

Hauptschalter Leitungsschutzschalter 10kA

Leuchten mit multi EVG oder LED

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Großhadern

Innenstadt

Dr. Mach oder Heraeus

Dr. Mach oder Heraeus

Bender

Bender

Bender Atics

Bender Atics

Dorma oder SAB

Dorma, GEZE, Rekord

Eaton

Eaton

Hager/Siemens

Hager/Siemens

Tunstall

Fab. Zettler oder Ackermann in Absprache mit Betriebstechnik

Miele G 1022 Plus

Fab. Miele

Siemens

Siemens

Fabrikat Liebherr Typ: KUw 1544 Premium oder Nachfolgemodell

Fabrikat Liebherr

Fabrikt Liebherr Typ Premium

Fabrikat Liebherr

Lüftungsschlitze

frontal

frontal

mit Dekorplatte

wie der Korpus

wie der Korpus

Fab. Trilux

Fab. Trilux

Untersuchungsleuchten und OP-Leuchten Iso-Überwachungen BSV / SV-Umschaltungen mit externer Handumgehung Automat. Türen und Tore Befehlsgeräte/Not-Aus/Schütze Verteilungen Lichtruf Geschirrspüler Kochmulden mit 2 Kochstellen Kühlschränke -

Untertischgerät

-

Einbaukühlschrank

Medienschienen Medienschienen mit integrierter Allgemein-und Lesebeleuchtung sowie mindestens 6 Stück Steckdosen pro Bett und Anschlüsse für medizinische Gase ( Sauerstoff und Druckluft pro Bett ).

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Großhadern

Innenstadt

Fab. Siemens, Typ HF 24M 241

Fab. Siemens

Fa.Tunstall - NewLine , EccoLine , Flamenco

Fab. Zettler oder Ackermann

Zu berücksichtigen sind die Telefon- und EDV-Anschlüsse (pro Bett sind jeweils ein Telefon und eine doppelte EDV-Dose vorzusehen). Die techn. Angaben sollten bei der Planung mit dem Nutzer und der Betriebstechnik und MIT abgestimmt werden. Mikrowelle Lichtruf- / Patientenrufanlagen

Fa.Ackermann - ClinoOpt (Behinderten-WC's) Brandmeldeanlage

Inertgaslöschanlagen Rohrpostsysteme

Fa. ESSER - gesamte Brandmeldeanlage inkl. Melder und Einsatzdatei.

Fa. ESSER - gesamte Brandmeldeanlage inkl. Melder und Einsatzdatei.

Alle Anlagen sind über das System WINMAG verbunden.

Alle Anlagen sind über das System WINMAG verbunden.

Sämtliche Änderungen und Erweiterungen sind kompatibel in dieses System einzubinden.

Sämtliche Änderungen und Erweiterungen sind kompatibel in dieses System einzubinden.

Fa.Siemens - Sigmasys Fa.Rofa - NW100 , NW124 , NW160 Altsysteme

Fab. Rofa

Fa.Summetzberger - NW100 , NW160 Neuanlagen EDV Verteilerschränke

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Fa.Rittal - alle Größen und Standschränke

Fa.Rittal - alle Größen und Standschränke

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Kupfer-Patchfelder Kabel Cat6 / Cat7 LWL-Patchfeld

Großhadern

Innenstadt

Fa.Dätwyler - Unilan Patch Panel CSA 24/8 Cat6a 19" 1HE

Fa.Dätwyler - Unilan Patch Panel CSA 24/8 Cat6a 19" 1HE

Fa.Dätwyler - Cat7 7002 4P / 2x 4P Fa.Dätwyler - Cat7 7002 4P / 2x 4P oder 7080 4P / 2x 4P oder 7080 4P / 2x 4P Fa.SKM - 24 Ports 19" 1HE

Fa.SKM - 24 Ports 19" 1HE

Fa.Huber&Suhner - ST

Fa.Huber&Suhner - ST

Fa.Huber&Suhner - Faserpigtails 50µ

Fa.Huber&Suhner - Faserpigtails 50µ

LWL-Kabel

Fa.Däwyler - Optoversal 12F 50/125µ

Fa.Däwyler - Optoversal 12F 50/125µ

EDV-Dosen

Fa.SKM - 2xRJ45 ProfiLink 500 Cat6 e,a

Fa.SKM - 2xRJ45 ProfiLink 500 Cat6 e,a

Türsprechanlagen

Fa.Siedle / ggf. IP Sprechstellen

Fa.Siedle - verschiedene

Elektrische Türöffner

Fa.effeff - verschiedene

Fa.effeff - verschiedene

Fluchtwegesteuerung

Fa.Dorma - verschiedene

Fa.Dorma - verschiedene

Rauchschutztüren

Fa.Dorma - verschiedene

verschiedene

Aufrufanlagen

Fa.Elpas - verschiedene

Fa.Elpas - verschiedene

LWL ST-Kupplungen LWL Patchkord

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3.3 Lüftung – Kälte – Heizung – Dampf Großhadern

Innenstadt

Fabr. AL-KO

nach Rücksprache

Trox

Trox mit Stellmotorantrieb 24V

technische Daten:

(ab 20 Klappen je Anlage TroxBUS)

Lüftung Neue Lüftungsgeräte sind in Hygieneausführung mit freilaufendem Rad vorzusehen. Brandschutzklappen (BSK) mit Antrieb und Federrücklauf

Siehe Aktuellste Version „Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ Volumenstromregler -Klappen

Trox

Trox, Belimo

technische Daten: Siehe Aktuellste Version „Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ Rauchmelder

Dampfbefeuchter Kanaleinbau

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Fabr. Trox

-

Fabr. Armstrong

verschieden

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Großhadern

Innenstadt

Fabr. Armstrong

Spirax Sarco, Gestra

Kanalrauchmelder

Oppermann Baur.KRM oder Trox

Oppermann Regelgeräte GmbH Baureihe KRM oder Trox

Frequenzumformer

Fabr. Danfoss - Serie VLT

Danfoss VLT mit Busanbindung auf Kieback & Peter über SBM50/51

Fabr. Schako

verschiedene

X

X

M-BUS fähig

M-BUS fähig

X

X

Ebenso ist eine Primärpumpe in Inline-Ausführung mit einzuplanen.

Fabrikat KSB

Fab. Grundfos

Der Sekundärkreislauf muss mittels Druck- und Temperaturfühler überwacht werden und ein Wasserzähler sollte mit integriert werden.

X

X

Eine Aufschaltung an die Gebäudeleittechnik ist zwingend erforderlich.

X

X

Kondensatableiter Glockenableiter

Luftauslässe Kälte Bei Anschluss eines medizinischen Großgeräts ist eine Netztrennung mittels Plattenwärmetauschers vorzusehen. Bei Anschluss an die Hauptleitung sind Diff.- , Druck- und Mengenregler sowie eine Zählung notwendig. Eine GLT Anbindung ist vorzusehen Im Primärkreis ist ein Regelventil sowie ein Wasserfilter erforderlich.

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Großhadern

Innenstadt

Fab. GEA Ob ein Durchgangsoder Dreiwegeventil eingebaut werden muss, ist nach Bedarf mit der Betriebstechnik abzustimmen.

Fab. GEA Ob ein Durchgangsoder Dreiwegeventil eingebaut werden muss, ist nach Bedarf mit der Betriebstechnik abzustimmen.

Grünbeck

Grünbeck

Kältemaschine

Fabr. Trane

Fabr. Trane

Druckhalteanlage

Fabr. Reflex

Fabr. Reflex

Ausdehnungsgefäß

Fabr. Reflex

Fabr. Reflex

Dosieranlage

Fabr. Dr. Hartmann Bioziddosierung Dosimat

verschiedene

Gaswarngerät

Fabr. Maile

Umluftkühlgeräte sind im Deckenbereich vorzusehen.

Wasserfilter - rückspülbar

Wärmemengenzähler Manometer

Stellantriebe Normal und Bus

Fabr. Aqua Metro

M-BUS fähig sonst keine Vorgaben (keine Impulszählung)

Fabr. Suku - Kl.1, incl.ManometerAbsperrventil Edelstahl mit Prüfflansch

alle Modelle wenn Kl. 1 incl. Manometer-Absperrventil

Siehe aktuellste Version:

Ansteuerung 0-10 V DC, Stellungsrückmeldung 0-10V DC, Rückmeldung Hand/Automatik, Versorgunsspannung 24 V AC und Kieback &Peter MC-200 Bus

„Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ Mechanische Thermometer

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Fabr. Suku - Kl.1, Tauchhülse V2A (1.4571)

alle Modelle wenn Kl. 1 Tauchhülse V2A (1.4571)

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Absperrkugelhahn Absperrklappen Regelventil

Großhadern

Innenstadt

Heimeier Globo, bis Größe DN 25

verschiedene

Fabr. KSB - ab DN 32

verschiedene

Siehe Aktuellste Version

Kieback & Peter

„Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ Aktive Komponenten Regelung

Siehe Aktuellste Version „Technische Anschlussbedingungen für die Gebäudeautomation im

Produkt Kieback & Peter (DDC Zentralen, Feldbus) BACNET ist möglich

Klinikum der Universität München Campus Großhadern“ Wasserfilter

Grünbeck

Grünbeck

Im Bereich der Heizung werden Rohrpumpen eingebaut.

Fab. Biral -elektronisch geregelt

Wenn möglich Busanbindung (Grundfos, Wilo) an Kieback & Peter über SBM50/51

Strangabsperrungen

KSB-Absperrventile Nori 40 –ZXL PN 25/40 und in der Fernwärme KSB BOA H PN 16

BOA – KSB

Fabr. KSB

Fabr. KSB

Heizung

Absperrklappe bez. Schieber

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Großhadern

Innenstadt

Heimeier mit Voreinstellung

Heimeier oder Danfoss mit Voreinstellung

Ausdehnungsgefäß

Fabr. Reflex

Fabr. Reflex

Druckhalteanlage

Fabr. Reflex

Fabr. Reflex

Wärmemengenzähler

Fabr. Sensus

M-BUS fähig sonst keine Vorgaben (keine Impulszählung)

Heizkörperthermostatventile

Fabr. Aqua Metro Sicherheitsventil

Fabr. Ari oder Fabr. Leser

verschiedene

Oventrop

Oventrop

Fabr. Wika - Kl 1.6

Fabr. Wika - Kl 1.6

nicht festgelegt bis auf Hygienevorgaben für Kliniken

nicht festgelegt bis auf Hygienevorgaben für Kliniken

Absperrschieber

Fabr. KSB - BOA-H

Fabr. KSB - BOA-H

Absperrklappen

Fabr. Crane - Flowseal

Fabr. KSB - BOA-H

Fabr. Invensis

M-BUS fähig sonst keine Vorgaben (keine Impulszählung)

Sicherheitsventil

Fabr. Ari / Fabr. Leser

verschiedene

Kondensatheber

Fabr. Armstrong

verschiedene

Fabr. Armstrong / Fabr. Rifox / Fabr. Gestra / Spirax Sarco

Fabr. Armstrong / Fabr. Rifox / Fabr. Gestra / Spirax Sarco

Fabr. Spirax Sarco

Fabr. Spirax Sarco

Strangregulierventile Differenzdruckmanometer Heizkörper Dampf

Dampfzähler

Kondensatableiter Schaugläser

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Sonstige Sensoren, Geber, Stellglieder

Großhadern

Innenstadt

Siehe Aktuellste Version:

Analoge Ansteuerung 0-10 V DC, Rückgabewert 0-10 V DC

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3.4 Schreiner GH – Holztechnik IN Bauschreinerarbeiten Schlösser

BKS

BKS

Drücker

Hoppe FSB oder Vieler

Hoppe FSB

Scharniere

Sinonswerk oder Vieler

Sinonswerk Baka

Türschliesser

Dorma oder Geze

Dorma, Geze

Feststellanlagen (Rauchabschlußtüren)

Dorma oder Geze

Dorma, Geze

Roto Sigenia

Roto Sigenia, Winkhaus

Blum, Hettich, Prämeta, Häfele, Grass

Würth, Blum, Hettich

Häfele Blum

Würth, Grass

Hettich Blum oder Häfele

Hettich Blum

Beschlag Fenster Möbelschreinerarbeiten Scharniere Rollen und Schubkasten Präzisionsauszüge

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Großhadern

Innenstadt

Hekna, Junie, Häfele

Hekna, Würth MS-1000

------

x

Mischbaterrien

Hansamix

Hansamix

Absperrventile

Kemper mit Teflondichtung

Kemper mit Teflondichtung

Medienzähler

Sensus, Allmes.

M-BUS fähig sonst keine Vorgaben (keine Impulszählung)

Möbelschlösser Montage ohne Schliesskerne, diese werden von der Holztechnik nach Schliessplan bestellt und eingebaut.

3.5 Sanitärtechnik GH – Haustechnik IN Sanitärtechnik GH – Haustechnik IN

Bei Übertragung zur GLT M-BUS Zirkulationspumpen WC Spülkästen / Urinale Handbrause

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Grundfos Hocheffektiv oder Wilo (Rotguß)

Grundfos Hocheffektiv oder Wilo (Rotguß)

Geberit

Geberit

Hans Grohe

Hans Grohe

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4 TABs – folgende technischen Anschlussbedingungen erhalten Sie in den Sachgebieten des Referats Betriebstechnik 4.1 Dampfversorgung – Campus Großhadern (TAB HDD KGH) 4.2 Fernwärme – Campus Großhadern (TAB FW KGH) 4.3 Gebäudeautomation – Campus Großhadern (TAB GA KGH) 4.3.1 Anlage: Festgelegte Klartexte BACnet Description 4.3.2 Anlage: Adress - Struktur 4.3.3 Anlage: BACnet Bibbs und Pics 4.3.4 Anlage: Netzwerkstruktur Gebäudeautomation 4.4 Materialliste Regelungstechnik und Gebäudeautomation – Campus Großhadern 4.5 Technische Anschlussbedingungen für Außentüren – Campus Großhadern und Innenstadt

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5 Folgendes Dokument finden Sie im Internet 5.1 Organigramm der Abteilung Bau und Technik Internet: http://www.klinikum.uni-muenchen.de/download/de/Fachbereiche/zentrale_bereiche/bt/Organigramm_BT.pdf

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6 Anlagen 6.1 Erlaubnisschein Schweißarbeiten

Vorderseite:

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Rückseite:

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6.2 Plan Campus Großhadern 6.3 Plan Campus Innenstadt 6.4 Leitfäden für die Datenerfassung: 6.4.1 Leitfaden für die Erfassung der Hochbaudaten (LRE-H) 6.4.2 Leitfaden für die Erfassung der Elektrotechnik (LRE-E) 6.4.3 Leitfaden für die Erfassung der Maschinentechnik (LRE-M) 6.5 Leitfaden „Grundsätze ordnungsgemäßer Raumnummerierung“ (GoR-GH)

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