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Unfälle und Berufskrankheiten rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Die BG BAU sorgt nach Arb...
Author: Marie Neumann
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Unfälle und Berufskrankheiten

rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Die BG BAU sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten von Versicherten in den ihr zugehörigen Unternehmen für eine umfangreiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Die Leistungsabteilungen der Bezirksverwaltungen der BG BAU prüfen die rechtlichen Grundlagen und gewähren die Leistungen. Hierzu zählen Sach­ leistungen wie Heilbehandlung, Hilfsmittel und Körperersatzstücke. Geldleistungen werden erbracht als Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Um­­ schulungen) erbracht werden, sowie Renten an Versicherte, wenn infolge des Versicherungsfalles die Erwerbs­ fähigkeit des Versicherten länger als 26 Wochen und um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Berufskrankheiten

Arbeitsunfälle

Aufteilung der Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten 2006

Bedeutendste Gruppe unter den Verdachtsanzeigen sind die Atemwegserkrankungen mit einem prozentualen Anteil von 23,18 Prozent. An zweiter und dritter Stelle folgen die Lärmschwerhörigkeit und die Haut-

Meldepflichtige Unfälle* und Berufskrankheiten

Gesamt

2005

2006

Veränd. in % zum Vorjahr

142.858

148.053

+ 3,64

davon Arbeitsunfälle

123.647

128.882

+ 4,23

Wegeunfälle

10.225

10.633

+ 3,99

8.986

8.538

Berufskrankheiten

-

5,24

* Ein meldepflichtiger Unfall liegt dann vor, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.

23,18 %

16,21 %

1.384

5,05 %

16,68 %

1.979

1.677

15,62 %

1.424

19,64 %

309

3,62 % 431

1.334

Die Zahl der gemeldeten Arbeitsun­ fälle im Bereich der BG BAU ist seit langer Zeit erstmals wieder gestiegen. Der Anstieg von 4,23 Prozent gegen­ über dem Vorjahr ist vor allem auf die verbesserte Auftragslage und die milden Witterungsbedingungen im Winter zurückzuführen. Durch die konsequent weiter erfolgte Präven­ tionsarbeit konnte jedoch erreicht werden, dass die Zahl der Arbeitsunfälle nicht im gleichen Maße gestie­gen ist, wie die der geleisteten Arbeits­ stunden. Dieses Ergebnis zeigt, dass sich eine anhaltende gute Arbeit im Bereich der Prävention weiterhin lohnt.

erkrankungen mit 19,64 Prozent bzw. 16,68 Prozent. Die Zahl der Verdachtsanzeigen wegen Hauterkrankungen hält sich bedingt durch die Verwendung von chromatarmen Zementen auf Baustellen dennoch in Grenzen.

Wirbelsäulenerkrankungen Meniskusschaden Schleimbeutelerkrankungen Lärmschwerhörigkeit

Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen Sonstige

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Unfälle und Berufskrankheiten rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Berufskrankheiten Nicht die Berufsgenossenschaften definieren, was eine Berufskrankheit (BK) ist. Der Gesetzgeber hat vielmehr die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Liste die entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten zu bezeichnen. Diese Liste enthält derzeit 68 Positio-

nen, die mit einer BK-Nummer gekennzeichnet sind. Das gesetzliche Kriterium für die Aufnahme einer Erkrankung in die Berufskrankheiten-Liste lautet: Die Krankheit ist nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht, denen bestimmte Personengruppen

Berufskrankheiten

durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel keine Berufskrankheiten sein.

Gemeldete Verdachtsfälle

Gemeldete Verdachtsfälle

2005

2006

2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden

124

118

2102 Meniskusschäden

570

431

2103 Erkrankungen durch Erschütterung

150

126

2105 Chronische Erkrankung der Schleimbeutel

347

309

1.397

1.146

185

124

63

64

1.781

1.677

136

133

5

6

618

694

653

723

172

194

13

12

109

92

Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen

161

125

5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen

1.424

1.424

Sonstige

1.078

1.140

Insgesamt

8.986

8.538

BK-Nummern

2108 Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen 2109 Halswirbelsäule 2110 Lendenwirbelsäule, Ganzkörperschwingungen 2301 Lärmschwerhörigkeit 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 4102 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) 4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura 4104 Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungen­­

erkrankung (Asbestose) oder mit durch Asbeststaub



verursachter Erkrankung der Pleura

4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells

und des Bauchfells

4203 Adenokarzinome 4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen 4302 Durch chemisch – irritativ oder toxisch wirkende

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Reha-Management

rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Die BG BAU steigert Qualität und Wirt­ schaftlichkeit in der Heilbehandlung Unfallverletzter durch das so genannte Reha-Management. Das RehaManagement stellt eine umfassende Betreuung Unfallverletzter sicher. Für viele der Unfallverletzten, die die BG BAU betreut, stellt ein Arbeitsunfall einen erheblichen Einschnitt im Leben dar. Dies wird noch verstärkt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Eine besondere Betreuung vor Ort, wo mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber des Verletzten Kontakt aufgenommen wird, kann hier hilfreich sein und dazu beitragen, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Damit verbunden ist, dass alle Leistungen umfassend und schnell erbracht werden. Dies wird durch eine zielgenaue und lückenlose Planung der Rehabilitation gewährleistet. Eine Überprüfung der medizinischen Rehabilitation bei der BG BAU zeigte, dass Verzögerungen im Heilverfahren

meist mit mangelnder Kommunika­tion der am Verfahren Beteiligten einhergehen. Mit dem Reha-Management wird seit 2005 daher die Kom­muni­ kation zwischen allen Verfahrensbeteiligten – Arzt, Versicherte, Arbeitgeber und Mitarbeiter der BG BAU – gefördert. Kernstück des Verfahrens ist der Reha­Plan. Er wird gemeinsam mit dem Arzt und dem Versicherten im Rahmen eines persönlichen Gespräches erstellt. Der Plan umfasst die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der einzelnen Therapieschritte auf dem Weg zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Die Steuerung des Heilverfahrens liegt bei der BG BAU, weshalb von ihr hierbei eine aktive Rolle gefordert wird. Statt der reinen Verwaltungstätigkeit muss sie agieren und kommunizieren und die Reha-Verläufe auf der Grundlage einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen allen am Reha-Verfahren Beteiligten planen, steuern und

überwachen. Dabei werden die Erfordernisse der Rehabilitation sowohl aus Sicht der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger gebündelt und optimiert. Nach dem Grundsatz: „Reha vor Rente“ sollen dadurch unnötige Ar­beitsunfähigkeitszeiten vermieden, Komplikationen im Heilverfahren vorgebeugt, Arbeitsplätze erhalten und somit dauerhafte Gesundheitsschäden minimiert werden. Trotz des Anstiegs der Unfallzahlen verringerten sich die Ausgaben für Verletztengeld bei der BG BAU um mehr als sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der neuen Unfallrenten ging sogar um fast 12 Prozent zurück. Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich das neue Verfahren inzwischen bewährt hat und weiterhin eine konsequente Durchführung und Optimierung des Reha-Managements erforderlich ist.

Rückgang der Unfallentschädigungsleistungen 2005

2006

Veränderung zum Vorjahr in %

Verletztengeld

80.411.473,92 €

74.961.973,02 €

-

Berufsfördernde Leistungen

39.144.061,44 €

29.359.744,69 €

- 25,00

3.881

3.448

- 11,16

Neue Unfallrenten

6,78

25

Entschädigungen rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Um ihre Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, zahlt ihnen die BG BAU Verletztengeld beziehungs­ weise Übergangsgeld.

Außerdem übernimmt die BG BAU die Kosten für alle Leistungen, die im Zu­­­­ sammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen. Sie übernimmt die Arzt- oder Zahnarztkosten, die Kosten für einen

Ambulante Heilbehandlung

Kranken­­­­hausaufenthalt oder für berufsfördernde Leistungen. Auch die Renten­­­ zahlungen im Falle von Berufsunfähigkeit oder Witwen- und Waisenrenten im Todesfall übernimmt die BG BAU.

2005

2006

in Eur

in Eur

113.922.548,09

113.130.875,12

1.554.997,86

1.459.044,86

112.217.678,44

118.188.219,06

80.515.156,82

75.064.804,97

84.623.115,64

81.626.972,17

Pflegegeld

20.708.547,10

20.142.076,23

Sozialversicherungsbeiträge bei Verletztengeld

26.811.876,51

25.097.629,85

Transport- und Reisekosten bei Heilbehandlung und Pflege

14.765.428,53

15.244.830,08

39.144.061,44

29.359.744,69

958.551.056,98

945.489.123,24

Renten an Versicherte

720.755.401,41

710.690.002,71

Witwen- und Witwerrenten, Renten im Sterbevierteljahr

217.057.302,60

215.258.455,43

20.625.290,62

19.451.543,36

13.022,79

0,00

3.091.608,40

3.454.296,56

14.256.412,87

10.890.159,37

2.092.949,31

2.138.167,21

1.409.982.608,64

1.380.801.407,25

Zahnersatz Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege Verletztengeld und besondere Unterstützung Sonstige Heilbehandlungskosten und ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung soziale Rehabilitation und Pflege davon

Berufsfördernde Leistungen Renten an Versicherte und Hinterbliebene davon u. a. für

Waisenrenten Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen Beihilfen an Hinterbliebene Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Sterbegeld und Überführungskosten Insgesamt

(in Mio. € gerundet) 945,5

Renten an Versicherte und Hinterbliebene Stationäre Behandlung

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Verletztengeld Ambulante Heilbehandlung und Zahnersatz Sonstige Heilbehandlungen Berufsfördernde Leistungen Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Beihilfen an Hinterbliebene und Sterbegeld/Überführungskosten

118,2 5,6 10,9 29,4

81,6

114,6

75,1

Renten

rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation

Renten

Neue Renten

Voraussetzung für Versichertenrenten ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus oder bei mehreren Unfällen eine MdE aus jedem einzelnen Unfall von wenigstens 10 Prozent. Voraussetzung für eine Hinterbliebenenrente ist, dass der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Es ist die Aufgabe der Rentenausschüsse, in den Bezirksverwaltungen über die Rentenanträge zu entscheiden. Dank einer effektiven Präventionsarbeit sind die neuen Renten im Berichtsjahr zurückgegangen

Jahr 2005

Veränderung zum Vorjahr 2006

Gesamt

Meldepflichtige Arbeits- und

in %

Wegeunfälle und Anzeigen 142.858 148.053 + 5.195 + 3,46

auf Verdacht einer BK Meldepflichtige Arbeits- und

133.872

Wegeunfälle

139.515 + 5.643 + 4,21

Anzeigen auf Verdacht einer BK

8.986

8.538 -

448 -

4,99

Neue Renten

4.548

4.046 -

502 - 11,04

davon AU

3.419

3.031 -

388 - 11,35

davon WU

462

417 -

45 -

davon BK

667

598 -

69 - 10,34

9,74

Neue Renten insgesamt

637 667 512

462

598 417

3.682

3.419

3.031 Berufskrankheiten (BK) Wegeunfälle (WU) Arbeitsunfälle (AU)

2004

2005

2006

Gesamt: 4.831

Gesamt: 4.548

Gesamt: 4.046

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