Unfälle und Berufskrankheiten
rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Die BG BAU sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten von Versicherten in den ihr zugehörigen Unternehmen für eine umfangreiche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Die Leistungsabteilungen der Bezirksverwaltungen der BG BAU prüfen die rechtlichen Grundlagen und gewähren die Leistungen. Hierzu zählen Sach leistungen wie Heilbehandlung, Hilfsmittel und Körperersatzstücke. Geldleistungen werden erbracht als Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Um schulungen) erbracht werden, sowie Renten an Versicherte, wenn infolge des Versicherungsfalles die Erwerbs fähigkeit des Versicherten länger als 26 Wochen und um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Berufskrankheiten
Arbeitsunfälle
Aufteilung der Anzeigen auf Verdacht von Berufskrankheiten 2006
Bedeutendste Gruppe unter den Verdachtsanzeigen sind die Atemwegserkrankungen mit einem prozentualen Anteil von 23,18 Prozent. An zweiter und dritter Stelle folgen die Lärmschwerhörigkeit und die Haut-
Meldepflichtige Unfälle* und Berufskrankheiten
Gesamt
2005
2006
Veränd. in % zum Vorjahr
142.858
148.053
+ 3,64
davon Arbeitsunfälle
123.647
128.882
+ 4,23
Wegeunfälle
10.225
10.633
+ 3,99
8.986
8.538
Berufskrankheiten
-
5,24
* Ein meldepflichtiger Unfall liegt dann vor, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist.
23,18 %
16,21 %
1.384
5,05 %
16,68 %
1.979
1.677
15,62 %
1.424
19,64 %
309
3,62 % 431
1.334
Die Zahl der gemeldeten Arbeitsun fälle im Bereich der BG BAU ist seit langer Zeit erstmals wieder gestiegen. Der Anstieg von 4,23 Prozent gegen über dem Vorjahr ist vor allem auf die verbesserte Auftragslage und die milden Witterungsbedingungen im Winter zurückzuführen. Durch die konsequent weiter erfolgte Präven tionsarbeit konnte jedoch erreicht werden, dass die Zahl der Arbeitsunfälle nicht im gleichen Maße gestiegen ist, wie die der geleisteten Arbeits stunden. Dieses Ergebnis zeigt, dass sich eine anhaltende gute Arbeit im Bereich der Prävention weiterhin lohnt.
erkrankungen mit 19,64 Prozent bzw. 16,68 Prozent. Die Zahl der Verdachtsanzeigen wegen Hauterkrankungen hält sich bedingt durch die Verwendung von chromatarmen Zementen auf Baustellen dennoch in Grenzen.
Wirbelsäulenerkrankungen Meniskusschaden Schleimbeutelerkrankungen Lärmschwerhörigkeit
Atemwegserkrankungen Hauterkrankungen Sonstige
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Unfälle und Berufskrankheiten rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Berufskrankheiten Nicht die Berufsgenossenschaften definieren, was eine Berufskrankheit (BK) ist. Der Gesetzgeber hat vielmehr die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates in einer Liste die entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten zu bezeichnen. Diese Liste enthält derzeit 68 Positio-
nen, die mit einer BK-Nummer gekennzeichnet sind. Das gesetzliche Kriterium für die Aufnahme einer Erkrankung in die Berufskrankheiten-Liste lautet: Die Krankheit ist nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht, denen bestimmte Personengruppen
Berufskrankheiten
durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel keine Berufskrankheiten sein.
Gemeldete Verdachtsfälle
Gemeldete Verdachtsfälle
2005
2006
2101 Erkrankungen der Sehnenscheiden
124
118
2102 Meniskusschäden
570
431
2103 Erkrankungen durch Erschütterung
150
126
2105 Chronische Erkrankung der Schleimbeutel
347
309
1.397
1.146
185
124
63
64
1.781
1.677
136
133
5
6
618
694
653
723
172
194
13
12
109
92
Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen
161
125
5101 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen
1.424
1.424
Sonstige
1.078
1.140
Insgesamt
8.986
8.538
BK-Nummern
2108 Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen 2109 Halswirbelsäule 2110 Lendenwirbelsäule, Ganzkörperschwingungen 2301 Lärmschwerhörigkeit 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 4102 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) 4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura 4104 Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungen
erkrankung (Asbestose) oder mit durch Asbeststaub
verursachter Erkrankung der Pleura
4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells
und des Bauchfells
4203 Adenokarzinome 4301 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen 4302 Durch chemisch – irritativ oder toxisch wirkende
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Reha-Management
rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Die BG BAU steigert Qualität und Wirt schaftlichkeit in der Heilbehandlung Unfallverletzter durch das so genannte Reha-Management. Das RehaManagement stellt eine umfassende Betreuung Unfallverletzter sicher. Für viele der Unfallverletzten, die die BG BAU betreut, stellt ein Arbeitsunfall einen erheblichen Einschnitt im Leben dar. Dies wird noch verstärkt, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Eine besondere Betreuung vor Ort, wo mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber des Verletzten Kontakt aufgenommen wird, kann hier hilfreich sein und dazu beitragen, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Damit verbunden ist, dass alle Leistungen umfassend und schnell erbracht werden. Dies wird durch eine zielgenaue und lückenlose Planung der Rehabilitation gewährleistet. Eine Überprüfung der medizinischen Rehabilitation bei der BG BAU zeigte, dass Verzögerungen im Heilverfahren
meist mit mangelnder Kommunikation der am Verfahren Beteiligten einhergehen. Mit dem Reha-Management wird seit 2005 daher die Kommuni kation zwischen allen Verfahrensbeteiligten – Arzt, Versicherte, Arbeitgeber und Mitarbeiter der BG BAU – gefördert. Kernstück des Verfahrens ist der RehaPlan. Er wird gemeinsam mit dem Arzt und dem Versicherten im Rahmen eines persönlichen Gespräches erstellt. Der Plan umfasst die zeitliche und inhaltliche Gestaltung der einzelnen Therapieschritte auf dem Weg zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit. Die Steuerung des Heilverfahrens liegt bei der BG BAU, weshalb von ihr hierbei eine aktive Rolle gefordert wird. Statt der reinen Verwaltungstätigkeit muss sie agieren und kommunizieren und die Reha-Verläufe auf der Grundlage einer gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen allen am Reha-Verfahren Beteiligten planen, steuern und
überwachen. Dabei werden die Erfordernisse der Rehabilitation sowohl aus Sicht der Leistungserbringer als auch der Leistungsempfänger gebündelt und optimiert. Nach dem Grundsatz: „Reha vor Rente“ sollen dadurch unnötige Arbeitsunfähigkeitszeiten vermieden, Komplikationen im Heilverfahren vorgebeugt, Arbeitsplätze erhalten und somit dauerhafte Gesundheitsschäden minimiert werden. Trotz des Anstiegs der Unfallzahlen verringerten sich die Ausgaben für Verletztengeld bei der BG BAU um mehr als sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der neuen Unfallrenten ging sogar um fast 12 Prozent zurück. Diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass sich das neue Verfahren inzwischen bewährt hat und weiterhin eine konsequente Durchführung und Optimierung des Reha-Managements erforderlich ist.
Rückgang der Unfallentschädigungsleistungen 2005
2006
Veränderung zum Vorjahr in %
Verletztengeld
80.411.473,92 €
74.961.973,02 €
-
Berufsfördernde Leistungen
39.144.061,44 €
29.359.744,69 €
- 25,00
3.881
3.448
- 11,16
Neue Unfallrenten
6,78
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Entschädigungen rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation Um ihre Versicherten während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, zahlt ihnen die BG BAU Verletztengeld beziehungs weise Übergangsgeld.
Außerdem übernimmt die BG BAU die Kosten für alle Leistungen, die im Zu sammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen. Sie übernimmt die Arzt- oder Zahnarztkosten, die Kosten für einen
Ambulante Heilbehandlung
Krankenhausaufenthalt oder für berufsfördernde Leistungen. Auch die Renten zahlungen im Falle von Berufsunfähigkeit oder Witwen- und Waisenrenten im Todesfall übernimmt die BG BAU.
2005
2006
in Eur
in Eur
113.922.548,09
113.130.875,12
1.554.997,86
1.459.044,86
112.217.678,44
118.188.219,06
80.515.156,82
75.064.804,97
84.623.115,64
81.626.972,17
Pflegegeld
20.708.547,10
20.142.076,23
Sozialversicherungsbeiträge bei Verletztengeld
26.811.876,51
25.097.629,85
Transport- und Reisekosten bei Heilbehandlung und Pflege
14.765.428,53
15.244.830,08
39.144.061,44
29.359.744,69
958.551.056,98
945.489.123,24
Renten an Versicherte
720.755.401,41
710.690.002,71
Witwen- und Witwerrenten, Renten im Sterbevierteljahr
217.057.302,60
215.258.455,43
20.625.290,62
19.451.543,36
13.022,79
0,00
3.091.608,40
3.454.296,56
14.256.412,87
10.890.159,37
2.092.949,31
2.138.167,21
1.409.982.608,64
1.380.801.407,25
Zahnersatz Stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege Verletztengeld und besondere Unterstützung Sonstige Heilbehandlungskosten und ergänzende Leistungen zur Heilbehandlung soziale Rehabilitation und Pflege davon
Berufsfördernde Leistungen Renten an Versicherte und Hinterbliebene davon u. a. für
Waisenrenten Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen Beihilfen an Hinterbliebene Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Sterbegeld und Überführungskosten Insgesamt
(in Mio. € gerundet) 945,5
Renten an Versicherte und Hinterbliebene Stationäre Behandlung
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Verletztengeld Ambulante Heilbehandlung und Zahnersatz Sonstige Heilbehandlungen Berufsfördernde Leistungen Abfindungen an Versicherte und Hinterbliebene Beihilfen an Hinterbliebene und Sterbegeld/Überführungskosten
118,2 5,6 10,9 29,4
81,6
114,6
75,1
Renten
rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation · rehabilitation · Kompensation
Renten
Neue Renten
Voraussetzung für Versichertenrenten ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um wenigstens 20 Prozent über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus oder bei mehreren Unfällen eine MdE aus jedem einzelnen Unfall von wenigstens 10 Prozent. Voraussetzung für eine Hinterbliebenenrente ist, dass der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist. Es ist die Aufgabe der Rentenausschüsse, in den Bezirksverwaltungen über die Rentenanträge zu entscheiden. Dank einer effektiven Präventionsarbeit sind die neuen Renten im Berichtsjahr zurückgegangen
Jahr 2005
Veränderung zum Vorjahr 2006
Gesamt
Meldepflichtige Arbeits- und
in %
Wegeunfälle und Anzeigen 142.858 148.053 + 5.195 + 3,46
auf Verdacht einer BK Meldepflichtige Arbeits- und
133.872
Wegeunfälle
139.515 + 5.643 + 4,21
Anzeigen auf Verdacht einer BK
8.986
8.538 -
448 -
4,99
Neue Renten
4.548
4.046 -
502 - 11,04
davon AU
3.419
3.031 -
388 - 11,35
davon WU
462
417 -
45 -
davon BK
667
598 -
69 - 10,34
9,74
Neue Renten insgesamt
637 667 512
462
598 417
3.682
3.419
3.031 Berufskrankheiten (BK) Wegeunfälle (WU) Arbeitsunfälle (AU)
2004
2005
2006
Gesamt: 4.831
Gesamt: 4.548
Gesamt: 4.046
27