MEDIAN Klinik Bad Sülze
EMAU Greifswald Seminar 07.12.10
Rehabilitation behinderter Menschen - sozialmedizinische Aspekte -
Dr. med. Karola Fritzsche Fachärztin für Orthopädie Physikalische und Rehabilitative Medizin Sozialmedizin, Chirotherapie
Geriatrie, Sozialmedizin
BGSW 1%
AHB 54%
FRB 3%
FRC 7%
HV 35%
Qualitätsbericht 2009
Qualitätsbericht 2009
Die häufigsten Erkrankungen der Patienten von Rentenversicherungen
Die häufigsten Erkrankungen der Patienten von Krankenversicherungen
Die Sozialgesetzbücher • • • • • • • • • • • •
I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII
Allgemeines Grundsicherung für Arbeitssuchende Arbeitsförderung Gemeinsame Verwaltungsvorschriften Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung Kinder- und Jugendhilfe Rehabilitation und Teilhabe beh. Menschen Sozialverwaltung, Datenschutz Pflegeversicherung Sozialhilfe
Historische Daten zur Rehabilitation
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1899 Invalidengesetz Gewährung von HV, wenn infolge Krankheit EU droht.
1912 Einleitung eines HV von der Versicherungsanstalt, wenn infolge Krankheit Invalidität droht. 1945 USA: Begriff „Rehabilitation“ für berufliche Wiedereingliederung und Prothesenversorgung Behinderter. 1950 „Rehabilitation“ wird internationaler Begriff. 1957 Rehabilitation als Heilbehandlung im Sinne einer gesetzlichen Regelleistung grundlegend neu organisiert.
Historische Daten zur Rehabilitation
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1968 WHO: Empfehlung Frührehabilitation des Herzinfarktpatienten 1973: „Rehabilitation in der Kardiologie“ 1969 WHO Definition: Rehabilitation ist „die Anwendung einer koordinierten Gesamtheit medizinischer, sozialer, ausbildungs-mäßiger und beruflicher Maßnahmen, die darauf abzielen, dem Behinderten eine möglichst vollständig Wiederherstellung einer oder mehrerer Funktionen zu sichern“ 1974 Einheitliches Rehabilitationsgesetz Ziel: Erhaltung, Besserung, Wiederherstellung der EF. 1982 Einschränkung durch Träger der RV: … nur bei erheblicher Gefährdung oder Minderung der EF und wenn Aussicht auf wesentliche Besserung besteht.
Gesetzliche Grundlagen (med. Rehabilitation)
• Grundsätze: – Rehabilitation vor Rente – Rehabilitation vor Pflege – Ambulant vor stationär (gestuftes System) – Leistung auf Antrag des Versicherten – Die Leistungen werden vom Vertragsarzt verordnet – Genehmigungspflichtige Leistung
Rehabilitationsträger • • • • • • •
Gesetzliche Rentenversicherung (DRV Bund) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Bundesagentur für Arbeit (BA) Altenversicherung der Landwirte (AdL) Gesetzliche Unfallversicherung (GUV: BG) Kriegsopferversorgung/Kriegsopferfürsorge Sozialhilfe
Stationäre Rehabilitation Vorteile: – Entlastung vom sozialen Umfeld (z.B. Partnerschaftskonflikte) – Entlastung von Haushalt und Berufstätigkeit – Unabhängig von Pflegegrad und Mobilität – Intensive komplexe Therapie möglich (z.B. Physiotherapie, Schulungsprogramm, psychologische Begleitung, Entspannungsverfahren) – Einleitung beruflicher Reha, Pflegestufe, Hilfsmittelversorgung, soziale und familiäre Integration, Angehörigenschulung
Ambulante Rehabilitation Vorteile: – Verbleib im sozialen Umfeld – Einbeziehung von Angehörigen und Arzt – Nutzung der wohnortnahen Hilfsmöglichkeiten (beruflich, med. etc.) – Integration in örtlich vorhandene Behandlungskette (u.U. Weiterbehandlung möglich) – Fortführung der bzw. Integration in die Berufstätigkeit/Haushaltstätigkeit
Rehabilitationsformen • Medizinische Rehabilitation
(Gesundheitsstörungen beheben)
• Schulische und berufliche Rehabilitation Teilhabe (Eingliederung in Arbeit und Beruf)
• Soziale Rehabilitation (Sicherung eines
angemessenen Platzes in der Gesellschaft sichern)
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
ICF
ICF
Behinderungsbegriff SGB IX (§ 2) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit ( = Störung auf Funktionsebene, ICFKlassifikation der Funktionen) mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (=Teilhabekonzept der ICF) beeinträchtigt ist.
Rehabilitationsbedürftigkeit = Erheblich Gefährdung oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten
• Nicht nur vorübergehende alltagsrelevante
Beeinträchtigung der Aktivität, wodurch eine Beeinträchtigung der Teilhabe (auch Pflegezustand) entsteht • Eine Beeinträchtigung der Teilhabe (auch Pflegezustand) besteht • Über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist
Weitere Faktoren bzgl. Rehabilitationsbedürftigkeit • • • • • • • •
Funktionseinschränkungen Fähigkeitsstörungen Risikokonstellation Multimorbidität AU-Zeiten Bisherige Therapien Hoher Schulungsbedarf Krankheitsbewältigung
Stationäres Heilverfahren Therapeutische Leistungen / KTL / DRV
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Arbeitsplatzbezogene Rehabilitation EFL – System Evaluation der (arbeitsbezogenen) Funktionellen Leistungsfähigkeit
(nach Susan Isernhagen) in Anlehnung an die REFA www.efl-akademie.de
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Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation ● innerbetriebliche Umsetzungen
● Arbeitsplatzbeschaffung, ggf. mit befristeten Lohnkostenzuschüssen ● Behindertengerechte Arbeitsplatzumrüstungen und –ausrüstungen ● Anlernmaßnahmen mit teilweiser Lohnkostenübernahme
● Auffrischungs- oder Weiterbildungskurse bzw. Weiterbildungslehrgänge ● Zuschüsse zum Kauf von Kraftfahrzeugen oder deren geeignete Umrüstung für Versicherte, die behinderungsbedingt nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen um den Arbeitsplatz zu erreichen ● Ausbildungs- bzw. berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in einem Berufsförderungswerk, Berufsfachschule oder einem Betrieb ● Maßnahmen in einer Werkstatt für Behinderte
Sozialmedizinische Begriffe
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• leichte Arbeit Arbeiten, wie Handhaben leichter Werkstücke und Handwerkszeuge, Bedienen leichtgehender Steuerhebel und Kontroller oder ähnlicher mechanisch wirkender Einrichtungen. Auch langdauerndes Stehen oder ständiges Umhergehen (bei Dauerbelastung). z. B. Tragen von weniger als 10 kg. Es können auch bis zu 5 % der Arbeitszeit (oder 2x pro Stunde) mittelschwere Arbeitsanteile enthalten sein.
• leichte bis mittelschwere Arbeit Bei leichter bis mittelschwerer Arbeit ist der Anteil mittelschwerer Arbeit auf höchstens 50% begrenzt.
Sozialmedizinische Begriffe • Mittelschwere Arbeit:
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Arbeiten, wie Handhaben etwa 1-3 kg schwergehender Steuereinrichtungen, unbelastetes Begehen von Treppen und Leitern (bei Dauerbelastung), Heben und Tragen von mittelschweren Lasten in der Ebene (bis 15 kg) oder Hantierungen, die den gleichen Kraftaufwand erfordern. Leichte Arbeiten mit zusätzlicher Ermüdung durch Haltearbeit, z. B. Arbeiten mit Handbohrmaschine bis 5% der Arbeitszeit (oder 2x pro Stunde) schwere Arbeit.
• Schwere Arbeit:
Arbeiten wie Tragen von bis zu 40 kg, auch mittelschwere Arbeit in angespannter Körperhaltung.
Sozialmedizinische Begriffe
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• Ständig: Mehr als 90% der Arbeitszeit. • Überwiegend: 51% bis 90% der Arbeitszeit. • Zeitweise: ca. 10% der Arbeitszeit. • Häufig: ca. 51-90% deckt sich in etwa mit demjenigen von „überwiegend“. Wird in Verbindung mit bestimmten Funktionen gebraucht: - Heben und Tragen - Bücken - Bildschirmtätigkeit.
• Gelegentlich: Bis zu 15% der Arbeitzeit.
wird in Verbindung mit bestimmten Funktionen gebraucht:
Sozialmedizinische Begriffe
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• Taktgebundene Arbeit:
Arbeit, bei der das Arbeitstempo von außen vorgegeben wird und nicht individuell beeinflusst werden kann.
• Schichtarbeit:
Unter Schichtarbeit versteht man sowohl Arbeiten zu wechselnden Tageszeiten, aber unüblichen Zeiten außerhalb der Tagesschichten. Mehrschichtsysteme, die regelmäßige Nachtarbeit einschließen können.
• Früh-/Spätschicht:
Zweischichtsystem mit kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Arbeitszeit am Tage.
• Nachtschicht:
Arbeiten in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr.
Sozialmedizinische Begriffe
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• Arbeitspausen:
Arbeitspausen werden im Arbeitszeitgesetz als Ruhepausen definiert. Ruhepausen sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht zur Leistung von Arbeit herangezogen werden darf und sich auch nicht zur Arbeitsleistung bereit halten muss. Ruhepausen umfassen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden täglich. Eine Aufteilung in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten ist zulässig.
• Heben und Tragen:
Bewegen von Lasten in vertikaler (Heben/Senken) und horizontaler (Tragen) Richtung ohne technische Hilfsmittel. Die Einschränkung ist nach Art, Schwere, Häufigkeit und Dauer zu differenzieren.
• Zwangshaltungen:
Länger dauernde Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung, verbunden mit statischer Muskelarbeit (z. B. Überkopfarbeit, mit Armvorhalt, Bücken, Knien).
Sozialmedizinische Begriffe
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• Wegefähigkeit:
Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen. Laut Bundessozialgereicht muss viermall täglich eine Wegstrecke von mehr als 500 m einschließlich kurzer Pausen jeweils in der Zeit von bis zu 20 Minuten zu Fuß zurückgelegt werden können.
• Akkordarbeit:
Zu unterscheiden ist zwischen Stück- und Zeitakkord sowie Einzel- und Gruppenakkord. Stückakkord: Basislohn. Bemessungsgrundlage ist eine bestimmte Anzahl erarbeiteter Einheiten. Zeitakkord: Basislohn. Bemessungsgrundlage sind Vorgabezeiten, die nach standardisierten Regeln erhoben werden.
• Mechanische Schwingungen:
Mechanische Schwingungen können belästigend, leistungsmindernd oder gesundheitsschädlich sein. Die Belastung wird maßgeblich durch Teil- oder Ganzkörperschwingungen bedingt und kann die verschiedenen Organsystem in unterschiedlicher Weise betreffen.
Sozialmedizinische Begriffe
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• Kälte:
Kälte ist störend niedrig empfundene oder schädigende Temperatur. An Arbeitsplätzen mit stärkerer Luftbewegung und/oder hoher Luftfeuchtigkeit wird dem Körper in erhöhtem Maße Wärme entzogen und der Kälteeffekt verstärkt.
• Im Freien:
Ständig oder überwiegend außerhalb von temperierten Räumen oder Werkhallen, auch in ungeheizten (offenen) Hallen.
• Hitze:
Hitze ist störend hoch empfundene oder schädigende Temperatur.
Sozialmedizinische Begriffe
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• Zeitdruck:
Im Vergleich zur Normalleistung erhöhte Anforderung von Arbeitsaufgaben.
• Verantwortung:
Die Anforderung, alle Arbeitsaufgaben den Vorschriften, der Sache und den beteiligten oder betroffenen Personen gemäß sorgfältig und zuverlässig ausführen zu können
• Konzentration:
Die Fähigkeit, die Aufmerksamkeit ausdauernd einer Tätigkeit oder einem Thema zuzuwenden.
• Aufmerksamkeit:
Aufmerksamkeit beschreibt einen Zustand gerichteter Wachheit und dadurch bedingte Auffassungs- und Aktionsbereitschaft des Menschen.
• Umstellungs-/Anpassungsvermögen:
Die Fähigkeit zum situationsgerechten Denken und Handeln bei unterschiedlichen körperlichen, psychischen und sozialen Belastungen im Arbeitsprozess, insbesondere bei beruflicher Neuorientierung. Die Flexibilität als Ausdruck der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten erlaubt eine erfolgreiche Einarbeitung und Aufgabenbewältigung in neuen Tätigkeitsbereichen.
Sozialmedizinische Begriffe
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Geistige/psychische Belastbarkeit
- Orientierung
Zeitliche Orientierung Örtliche Orientierung Situative Orientierung Orientierung zur Person
- Formales Denken
Störungen des formalen Denkens zeigen sich meist in der Sprache.
- Affektivität/Antrieb
Beschreibung von Lebendigkeit, Initiative, Aufmerksamkeit, Tatkraft, Unternehmungsgeist, Anteilnahme, Entschlussfreude, Motivation.
- Gedächtnis
Unter Gedächtnis wird die Fähigkeit verstanden, Eindrücke längerfristig zu speichern bzw. Erlerntes aus dem Gedächtnis abzurufen.
- Merkfähigkeit
Merkfähigkeit wird als die Fähigkeit angesehen, sich frische Eindrücke über eine Zeit von ca. 10 Minuten zu merken.
Fall 1: Arbeitsfähigkeit und Vollbeschäftigung
Fall 2: Aufgehobenes Leistungsvermögen in der ausgeübten Tätigkeit, Empfehlungen von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
Fall 3: Leistungsvermögen von unter 3 Stunden
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